Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 15. November 2006 06.232 Programm Natur 2010; Zwischenbericht (Reporting) Etappe 2003 - 2006; Bericht Etappe 2007 - 2010; Grosskredit; Bewilligung Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Zwischenbericht Natur 2010 (Reporting) mit der Zielüberprüfung für die Etappe 2003 - 2006, mit dem Globalkreditantrag für die Etappe 2007 - 2010. Zusammenfassung Der im Jahr 2002 vom Grossen Rat bewilligte Kredit für die 1. Etappe des Programms Natur 2010 läuft per Ende 2006 aus. Die sechs Teilziele der 1. Etappe wurden mehrheitlich erreicht. Das bisherige Vorgehen hat sich bewährt, sodass das Programm in gleicher Art bis 2010 weitergeführt wird. Die 2002 formulierten Langfristziele (Gesamtbericht Programm Natur 2010) behalten daher ihre Gültigkeit. Die Umsetzung der 1. Etappe zeigte, dass die zur Verfügung gestandenen finanziellen Mittel knapp bemessen waren. Basierend auf den Ergebnissen der Wirkungsanalyse besteht vor allem ein zusätzlicher Handlungsbedarf bei der Vernetzung im Landwirtschaftsgebiet und bei der Förderung der Artenvielfalt in den Siedlungen. Der Grosse Rat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Zwischenbericht 2006 zum Programm Natur 2010 und bewilligt für die Fortführung des Leistungsauftrags einen Grosskredit von 10.1 Mio. Franken. 1. Ausgangslage Am 17. Dezember 2002 hat der Grosse Rat zum Mehrjahresprogramm Natur 2010 folgende Beschlüsse gefasst: „1. Es werden vom Schlussbericht zum Mehrjahresprogramm Natur 2001 Kenntnis genommen und der Leistungsauftrag für das Programm Natur 2010 beschlossen. -2- 2. Es wird für die Periode 2003 bis 2006 für die Umsetzung des Programms Natur 2010 (ohne Bewirtschaftungsbeiträge) ein Verpflichtungskredit von 14.24 Mio. Franken (brutto) beziehungsweise 8.5 Mio. Franken (netto) zuzüglich Teuerung (Preisstand 2002) bewilligt. Dies entspricht jährlichen Tranchen von 2.13 Mio. Franken (netto). 3. Der Regierungsrat wird beauftragt, mit dem Antrag für den Verpflichtungskredit 2007 2010 (Natur 2010, 2. Tranche) ein Reporting mit Zielüberprüfung vorzulegen. Die Umsetzung ist soweit fortgeschritten, dass der gesprochene Kredit per 31.12.2006 abgeschlossen und abgerechnet werden kann. Das Programm Natur 2010 ist Bestandteil des Entwicklungsschwerpunkts 625ES10 des AFP 2007 - 2010 (S. 160).“ 2. Handlungsbedarf und Umsetzungsvorschlag Daraus ergibt sich folgender Handlungsbedarf: – – – Reporting und Zielüberprüfung: Der beiliegende Bericht gibt Rechenschaft über diese erste Periode des Programms Natur 2010 ab. Die Beurteilung von Umsetzung und Wirkung des laufenden Jahrs stützt sich dabei auf den Halbjahresbericht. Da Natur 2010 weitgehend eine Fortsetzung von Natur 2001 ist, lässt sich die die Bilanz für das noch nicht abgeschlossene Jahr 2006 mit den Erfahrungswerten weitgehend prognostizieren. Anpassung an die Regelungen des GAF: Der 2003 erteilte Leistungsauftrag gliederte sich in sechs inhaltlich unterschiedliche Teilziele. Für jedes dieser Teilziele wurden die Wirkungs- und die (quantitativen und qualitativen) Umsetzungsziele, die Tätigkeiten des Kantons sowie die jährlichen Kosten ermittelt. In der Zwischenzeit ist das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) in Kraft getreten. Die neue Vorlage muss sich daher an den neuen Regelungen orientieren (Zwischenbericht 2006 und Programm mit Kreditantrag der 2. Etappe, S. 25). Weiterführung des Programms und Finanzierung: Bestätigung der Wirkungs- und Umsetzungsziele und Bewilligung eines Globalkredits zur Fortführung der Arbeiten. Der beiliegende Bericht behandelt diese Themen. 3. Zusammenfassung des Zwischenberichts 2006 Die sechs Teilziele der 1. Etappe wurden mehrheitlich erreicht. Viele Einzelerfolge im Artenund Biotopschutz sowie die wirkungsvolle Zusammenarbeit mit dem Naturama zeichnen die vergangen 4 Jahre aus. Der grösste Teil der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurde über die Volkswirtschaft mittels Aufträge an Landwirte, Forstämter und Bauunternehmungen in die Natur investiert. Unter dem Plansoll liegen die Fortschritte beim Naturschutz auf der Gemeindeebene, beim Fördern dynamischer Prozesse sowie bei der Wirkung des Projekts «Bewirtschaftungsverträge Naturnahe Landwirtschaft», vor allem was die angestrebte Zunahme seltener Arten betrifft. -3- Die negative Entwicklung der Artenvielfalt in den Siedlungen und die deutlich angestiegene Nachfrage der Gemeinden nach Unterstützung in den Bereichen Naherholung und Siedlungsökologie zeigen einen dringenden Handlungsbedarf in den Agglomerationen auf. Damit die erzielten Erfolge längerfristig Bestand haben, müssen die bisherigen Anstrengungen im Rahmen der 2. Etappe weitergeführt werden. Dabei geht es nicht nur um den Investitionsschutz. Der Unterhalt der Naturschutzgebiete und der ökologisch aufgewerteten Flächen im Landwirtschaftsgebiet sind eine Daueraufgabe. Rund die Hälfte der einheimischen Arten ist auf die regelmässige Pflege der Lebensräume angewiesen. Die damit verbundenen Aufgaben bilden das Kerngeschäft des Programms Natur 2010. Der weiter zunehmende Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehrsinfrastruktur – in der Laufzeit des Programms Natur 2010 ist ein Bevölkerungswachstum von 6.5 % prognostiziert – und die immer noch grossen Defizite ausserhalb der kleinflächigen Naturschutzgebiete erfordern mindestens eine konsequente Fortsetzung des Programms, wenn nicht sogar eine Verstärkung der bisherigen Anstrengungen. Die im Bericht zum Programm Natur 2010 formulierten Langfristziele behalten ihre Gültigkeit. Unter Berücksichtigung der Teuerung liegt der für die 2. Etappe (2007 - 2010) beantragte Bruttobetrag in der Grössenordnung des Kredits für die 1. Etappe (2003 - 2006). Infolge des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen ist ab 2008 mit einer Verminderung der direkten Bundesbeiträge für den Natur- und Landschaftsschutz von ca. 5 bis 10 % zu rechnen. 4. Rechtsgrundlage Nachfolgend werden ausgewählte, wichtige Gesetzesgrundlagen zitiert. Eine vollständige Übersicht ist im Gesamtbericht Natur 2010 (Beilage 2 zur Botschaft 02.341; 2002) enthalten. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG Art. 18 1 Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Bei diesen Massnahmen ist schutzwürdigen land- und forstwirtschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen. Art. 18a 1 Die Kantone sorgen für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung. -4- Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) § 40 1 Die Erhaltung, die Pflege und die Gestaltung von Landschaften, Gebieten und Objekten des Natur- und Heimatschutzes, von Ortsbildern, Aussichtspunkten sowie Kulturdenkmälern, im Folgenden Schutzobjekte genannt, sind Sache des Kantons und der Gemeinden. Sie treffen besondere Massnahmen, um a) die einheimischen Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, ihre Lebensräume zu bewahren, zu fördern und wo nötig neu zu schaffen; b) … 2 Zu schützen sind namentlich folgende Lebensräume: a) naturnahe fliessende oder stehende Gewässer, eingeschlossen Kleingewässer, Quellen, Tuffsteingebiete, Ufer und ihre Vegetation, Schilfbestände und Röhrichte sowie feuchte Mager- und Streuwiesen, Moore und Moorwiesen; b) Trockenstandorte und trockene Magerwiesen, Feld- und Ufergehölze, Hecken und Gebüschgruppen; … 3 Zur Erfüllung dieser Aufgaben treffen Kanton und Gemeinden die erforderlichen Massnahmen, indem sie insbesondere a) Schutzzonen… b) Vorschriften… c) Vereinbarungen… d) die Kosten für den Schutz, die Gestaltung und den Unterhalt von Schutzobjekten ganz oder teilweise übernehmen. 5. Globalkredit für die 2. Etappe Der Verpflichtungskredit für die 1. Etappe der Jahre 2003 - 2006 basierte auf der bis 31. Juli 2005 gültigen Finanzhaushaltsgesetzgebung (Finanzhaushaltsgesetz, FHG vom 3. Juli 1990, Finanzhaushaltsdekret, FHD vom 19. März 1991, Finanzhaushaltsverordnung, FHV vom 7. Juli 1993). Dieser ist auch gemäss diesen Bestimmungen abzurechnen. Der neue Globalkredit für die 2. Etappe des Programms Natur 2010 richtet sich nach dem am 1. August 2005 in Kraft getretenen Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Währenddem unter dem FHG noch der Bruttoverpflichtungskredit zu beschliessen war, verlangt das GAF nun einen Beschluss über den Nettoaufwand des Globalkredits. -5- 5.1 Kostenvoranschlag Kreditbedarf 2007 - 2010 Total kCHF. Teilziele TZ1 Gefährdete Arten und Lebensräume Förderung und Aufwertung Langfristige Sicherung der Investitionen in besonders wichtigen Flächen 7'457 760 TZ2 Fördern der Artenvielfalt und Vernetzung nur Erfolgskontrolle, Mittel im TZ 4 eingestellt TZ3 Vernetzter Vollzug mit Gemeinden und Regionen Neu: Planungskosten für die Erweiterung der LEP um den Bereich Naherholung und Beiträge an Gemeinden für Projekte "Natur im Siedlungsraum" 2'840 440 TZ4 Erfolgskontrolle erhöht Wirksamkeit Erfolgskontrolle Teilziele 1, 3 - 6 Erfolgskontrolle der Bewirtschaftungsverträge (unabhängige Kontrolle zu Teilziel 2) TZ5 Projektsteuerung TZ6 Information und Nachhaltigkeit 1'480 160 320 1'160 Total Grosskredit Natur 2010, 2. Etappe (Brutto) 14'617 Bundesbeiträge -4'525 Total Grosskredit Natur 2010, 2. Etappe (Netto) 10'092 Detailliertere Angaben zu den Aufwendungen und Erträgen sind im separaten Zwischenbericht, ab Seite 30 enthalten. Der Aufwand für die Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten (Teilziel 2 TZ2) ist im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Periode 2007 bis 2010 im Globalbudget der Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen und im Globalbudget der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt eingestellt und somit nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die Kosten für die Erfolgskontrollen sind in Teilziel 4 (Erfolgskontrollen) integriert und damit Teil des Antrags für den Grosskredit. Gemäss einem Beschluss des Regierungsrats (Art. Nr. 2006-000474) ist der interne Aufwand von Personen mit mehr als 50 % Einsatzpensum in den Globalkredit einzurechnen. Dies trifft beim vorliegenden Vorhaben nicht zu. -6- 5.2 Grosskredit Gemäss § 18 Abs. 1 GAF ist für Investitionen, Programme und Projekte, wenn sich die zu finanzierenden Leistungen über mehrere Jahre erstrecken, ein Globalkredit anzufordern. Das Vorhaben Natur 2010 entspricht einem Programm mit Mehrjährigkeit. Weiter bestimmt § 20 Abs. 1 GAF, dass über Geschäfte mit einem einmaligen Nettoaufwand ab 5 Mio. Franken der Grosse Rat aufgrund einer besonderen Vorlage entscheidet. Gemäss § 20 Abs. 2 GAF ist darauf hinzuweisen, wenn es sich um eine neue Ausgabe im Sinne von § 63 Abs. 1 lit. d handelt. Eine Ausgabe gilt als neu, wenn in Bezug auf den mit ihr verfolgten Zweck, ihren Umfang, den Zeitpunkt ihrer Vornahme oder andere wesentliche Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht (§ 20 Abs. 3 GAF). Die 2. Etappe von Programm Natur 2010 schliesst zwar an die erste an und stellt inhaltlich keine neue Aufgabe dar. Eine gewisse Handlungsfreiheit ist aber bei der Abfolge der Arbeiten gegeben. Für das Programm Natur 2007 - 2010, Phase 2, ist somit beim Grossen Rat mittels separater Vorlage für die Nettoaufwendungen von 10.1 Mio. Franken ein Grosskredit zu beantragen. 5.3 Fakultatives Referendum; Behördenreferendum Betragen die neuen einmaligen Kosten mehr als 5 Mio. Franken unterstehen diese gemäss § 63 Abs. 1 lit. d Kantonsverfassung (KV) dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 3'000 Stimmberechtigten ergriffen werden. Weiter kann gemäss § 62 Abs. 1 lit. e KV von einem Viertel aller Mitglieder des Grossen Rats das Behördenreferendum ergriffen werden. 5.4 Aufgaben- und Finanzplan 2007 - 2010; Jahrestranchen Im Aufgaben- und Finanzplan 2007 - 2010 sind für den beantragten Grosskredit Natur 2010 2. Etappe folgende Jahrestranchen eingestellt (in kCHF): Jahr Budget 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Total Ausgaben 3’500 4’442 3’225 3’450 14’617 Einnahmen -1’100 -1’250 -1’075 -1’100 4’525 Netto 2’400 3’192 2’150 2’350 10’092 Je nach Programmverlauf können sich Verschiebungen einstellen. Sofern dies eintritt, sind Kreditübertragungen (§ 15 GAF) erforderlich. 5.5 Folgekosten Der Aufwand für den Unterhalt der mit dem Programm Natur 2010 gesicherten und aufgewerteten Gebiete, die im Richtplan festgesetzt sind, wird über das Globalbudget finanziert und ab Aufgaben- und Finanzplan 2008 entsprechend budgetiert. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe. -7- Gemäss Plan ist im Programm Natur 2010 2. Etappe die Aufwertung der Schutzgebiete bis Ende 2010 abgeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass zur Stützung respektive zur Weiterentwicklung der Förderung der Artenvielfalt ein Folgeprogramm in reduziertem Umfang möglich sein könnte. Darüber wird erst entschieden werden können, wenn die Wirkungen des Programms Natur 2010 2. Etappe vorliegen. Der nachfolgend erforderliche Unterhalt inklusive Erfolgskontrolle und Unterstützung der Gemeinden beansprucht netto 2.5 Mio. Franken pro Jahr. 5.6 Kosten-Nutzen-Vergleich Bei der Aufgabe handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, der die Erhaltung der im Aargau heimischen, wildlebenden Pflanzen und Tiere zum Ziel hat (siehe Abschnitt 4). Die Erfolgskontrolle zeigt, dass die getroffenen Massnahmen im Hinblick auf dieses Ziel zum grössten Teil wirken (Zwischenbericht S. 8 ff). Das bisherige Vorgehen hat sich unter Berücksichtigung der Knappheit der finanziellen Ressourcen bewährt. 6. Auswirkungen Beziehungen zum Bund und den Gemeinden: Natur- und Landschaftsschutz bleibt auch mit dem neuen Finanzausgleich Verbundaufgabe; sie erfährt keine oder nur marginale Änderungen. Mit dem Programm Natur 2010 soll auf Stufe der Gemeinden eine konsequentere Umsetzung der kommunalen Nutzungsplanung im angesprochenen Sachbereich erreicht werden können. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) steht bezüglich der Bundesbeiträge für den Natur- und Landschaftsschutz ein Systemwechsel bevor. Ab 2008 schliesst der Bund mit den Kantonen jeweils vierjährige Programmvereinbarungen ab. Nachhaltigkeit und Auswirkungen auf die Wirtschaft: Das Programm zielt auf eine weitere Verbesserung der immer noch defizitären Situation bei der biologischen Vielfalt des Aargaus ab. Da sich zahlreiche Umsetzungsarbeiten nur durch Leistungsaufträge an örtliche Betriebe (Landwirtschaft, Waldbau, Baugewerbe, Gemeinden) realisieren lassen, hat das Programm auch einen positiven Effekt auf die regionale Wirtschaft und Gesellschaft. 7. Ergebnis der Anhörung Folgende 17 Parteien und Verbände haben zum Zwischenbericht Natur 2010 und zum Globalkreditantrag für die 2. Etappe Stellung genommen: CVP Aargau, EVP Aargau, FDP Aargau, Grüne Aargau, SVP Aargau, Aargauischer Gemeindeschreiberverband, Baden Regio, Brugg Regio, Fricktal Regio Planungsverband, Planungsverband Zurzibiet, Regionalplanungsverband Oberes Freiamt, REPLA Lenzburg und Umgebung, Bauernverband Aargau, Bund Schweizerischer Landschaftsarchitekten (BSLA) Regionalgruppe Aargau, Pro Natura Aargau, Verband der Aargauischen Natur- und Vogelschutzvereine (VANV), Verein Aargauer Wanderwege. -8- Insgesamt wird Natur 2010 als erfolgreich erachtet und für den Aargau als wichtig eingestuft. Die Weiterführung des Programms wird allgemein unterstützt. Deutlich kommt zum Ausdruck, dass eine vielfältige Natur und Landschaft einen wichtigen Beitrag für die Naherholung und die Standortqualität leistet und nicht zum Nulltarif zu haben ist. In 16 der 17 Stellungnahmen wird die finanzielle Sicherung der 2. Etappe im beantragten Finanzrahmen unterstützt. In 7 Stellungnahmen wird der Finanzrahmen als Minimalvariante eingeschätzt. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass damit der Nachholbedarf in Sachen Natur- und Landschaftsschutz kaum aufzuholen ist. Ausserdem sei damit der Spielraum für neue, innovative Projekte sehr gering. Lediglich die SVP schlägt eine Kürzung des beantragten Kredits vor (um mindestens 20 %). Die Umsetzung der Landschaftsentwicklungsprogramme (LEP) wird mehrheitlich als ein Schwerpunkt in Natur 2010 angesehen. Die zusätzliche Unterstützung der Gemeinden bei der ökologischen Vernetzung im Siedlungsgebiet wird in 9 Stellungnahmen ausdrücklich begrüsst und unterstützt. Lediglich 2 Stellungnahmen sprechen sich dagegen aus, wobei in beiden Stellungnahmen eingeschränkte Möglichkeiten alternativ vorgeschlagen werden. Allgemein wird empfohlen, die entsprechenden Koordinationsaufgaben zu verstärken und bei der Umsetzung der LEP vermehrt die Zusammenarbeit mit den Regionen zu suchen. In 10 Stellungnahmen wird auf Probleme im Zusammenhang mit der Restfinanzierung der LEP-Bewirtschaftungsverträge durch die Gemeinden hingewiesen. Diese Stellungnahmen stammen vor allem von den Regionalplanungsgruppen, aber auch von der CVP, der FDP sowie vom Bauernverband. Der für die 2. Etappe im Bereich Vernetzung vorgesehene verstärkte Landerwerb und teilweise längere Vertragsdauer wird vom Bauernverband abgelehnt, von Pro Natura und dem Verband der Aargauischen Natur- und Vogelschutzvereine (VANV) dagegen explizit begrüsst. Der Zwischenbericht als Berichterstattung zur ersten Etappe und als Grundlage für den Entscheid zur 2. Etappe wird mehrheitlich als ausreichend und zweckmässig erachtet. Eine Partei beurteilt den Bericht als zu umfangreich und detailliert, während für eine andere Partei Teile des Bericht zu kurz und zu wenig detailliert ausgefallen sind. Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in der Anhörung die Weiterführung des Programms Natur 2010, insbesondere auch die angestrebte Unterstützung der Gemeinden bei der Förderung der Natur in den Siedlungen auf breite Zustimmung gestossen ist. Die Finanzierung der Massnahmen in den Bauzonen geschieht dabei keinesfalls – wie vom Bauernverband befürchtet – auf Kosten der Vernetzung im Landwirtschaftsgebiet. Bei der Umsetzung der Landschaftsentwicklungsprogramme (LEP) ist dem Regierungsrat eine enge Abstimmung mit den Regionen wichtig. Zeigt der 2006 versuchsweise mit der REPLA Lenzburg und Umgebung abgeschlossene Rahmen- beziehungsweise Leistungsauftrag die erwartete Wirkung, soll dieses Instrument auch weiteren Regionen angeboten werden. -9- Bei den geplanten Massnahmen von Programm Natur 2010 stehen traditionelle Nutzungen wie zum Beispiel Mähen und Entbuschen, sowie extensive Beweidung im Vordergrund. Bauliche Eingriffe kommen nur dort zur Anwendung, wo wirksame Renaturierungen auf keine andere Art möglich sind (zum Beispiel bei in früheren Jahren zugedeckten Amphibiengewässern). Die Weiterführung der ökologischen Aufwertung des Kulturlands in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsbetrieben ist weiterhin ein Eckpfeiler in der kantonalen Naturschutzpolitik. Die verstärkte Vernetzung des Landwirtschaftsgebiets mit naturnahen Lebensräumen ist gleichzeitig ein Investitionsschutz für die langjährigen Anstrengungen in den Naturschutzgebieten. Ohne eine Erhöhung des Vernetzungsgrads bleiben die Populationen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in den kleinflächigen Schutzgebieten isoliert. Die angestrebte langfristige Sicherung wichtiger Vernetzungsgebiete mittels längerfristigen Verträgen, Grundbucheintrag oder andere Nutzungssicherungen kommt nur für besonders wichtige Vernetzungsflächen in Frage. In diesen sollen die Investitionen in die Vernetzung langfristig gesichert bleiben. Dies bedingt, dass die Qualität dieser Flächen mittels Bewirtschaftungsverträgen mit Landwirten erhalten werden kann. Folglich gehen solche Vernetzungsgebiete der Landwirtschaft keinesfalls verloren sondern bieten im Gegenteil der Landwirtschaft eine langfristige Erwerbsmöglichkeit. Eine besondere Chance ergibt sich bei modernen Meliorationen. Vorsorglicher Landerwerb des Gemeinwesens mit anschliessender Landumlegung ermöglicht die langfristige Sicherung der Flächen. Die finanziellen Beiträge des Bundes an die ökologische Aufwertung des Landwirtschaftsgebiets stützen sich auf die Ökoqualitätsverordnung. Diese sieht bei den Bewirtschaftungsverträgen eine Mitfinanzierung auf kantonaler Ebene vor. Das heisst die finanziellen Beiträge des Bundes von 70 bis 80 % (abhängig von der Finanzkraft des Kantons) fliessen nur, wenn auf der kantonalen Ebene die Restfinanzierung gesichert ist. Zum Antrag: Der Beschluss gemäss Ziffer 2 nachstehend untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung, sofern ihm die absolute Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats zustimmt. Erreicht die Abstimmung nicht 71 befürwortende Stimmen, ist die Vorlage abgelehnt (§ 20 Abs. 4 GAF). Wird das Behördenreferendum gemäss § 62 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung ergriffen, findet eine Volksabstimmung statt. - 10 - Antrag: 1. Es wird vom Zwischenbericht über die Etappe 2003 - 2006 zum Programm Natur 2010 Kenntnis genommen. 2. Für das Projekt Natur 2010 wird für die Etappe 2 ein Grosskredit für einen einmaligen Nettoaufwand von 10.1 Mio. Franken (Indexstand 1. April 2006; ZBK-Index 101.6 Punkte) bewilligt. Der Grosskredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderkosten an. Aarau, 15. November 2006 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Kurt Wernli Staatsschreiber: Dr. Peter Grünenfelder Anhang: – Ergebnis der Anhörung Beilage: – Natur 2010: Zwischenbericht 2006 und Programm mit Kreditantrag der 2. Etappe Anhang zur Botschaft Ergebnis der Anhörung In der vom 27. September bis 31. Oktober 2006 durchgeführten Anhörung sind folgende Stellungnahmen eingegangen (Zusammenfassung): CVP Aargau Begrüsst Zwischenbericht und Programm mit Kreditantrag. Bemängelt, dass sich die Gemeinden bei den Bewirtschaftungsverträgen in den LEP-Gebieten finanziell beteiligen müssen. Bittet den Regierungsrat gutes und wertvolles Landwirtschaftsland nicht um jeden Preis den Auenlandschaften zuzuweisen EVP Aargau Ist der Auffassung, dass folgerichtige Konsequenzen aus den Resultaten 2003 - 2006 formuliert sind und keine gravierenden Mängel bestehen. Allerdings werden die Ausführungen zu Zielen und Massnahmen der 2. Etappe als zu wenig ausführlich erachtet. Hat keine Einwände gegen die Weiterführung des Programms und dessen Finanzierung im Rahmen des Globalkredits. FDP Aargau Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Geht davon aus, dass der Finanzrahmen nur den Minimalzielen gerecht wird. Die Zielsetzungen werden als richtig bezeichnet und unterstützt. Begrüsst eine Verstärkung der Anstrengungen in Siedlungsnähe (wichtig für Naherholungsqualität und als Standortfaktor). Die weitere Umsetzung der LEP bedarf weiterer Anstrengungen. Dabei ist geeigneten Lösungen im Zusammenhang mit der Kofinanzierung durch die Gemeinden Beachtung zu schenken. Der Einbezug des Aspekts Naherholung in die LEP wird begrüsst. Geeignete Vorgehensweisen und Inhalte sind in enger Zusammenarbeit mit den Regionen zu erarbeiten. Wünscht sich eine verstärkte Koordination zwischen den verschiedenen Planungsträgern als auch zwischen den verschiedenen Programmen. Ist der Meinung, dass generell den Regionen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung zukommt. Grüne Aargau Erachtet Natur 2010 als Erfolgsgeschichte, welche besser aussähe, wenn genügend finanzielle Mittel eingesetzt würden. Beantragen auf Ebene der Gemeinden analog zu den gesetzlich verankerten Landwirtschaftskommissionen eine Natur- und Landschaftskommission einzuführen. Schlagen vor, planerische Ergänzung der LEP hinsichtlich Naherholungsgebiete zugunsten einer raschen Umsetzung der bisherigen Ziele vorerst zu unterlassen. Eine Erweiterung Richtung Förderung Artenvielfalt im Siedlungsgebiet wird jedoch begrüsst. Der Umfang des Kredits wird als Minimum angesehen. -2- SVP Aargau Erachtet die Ziele der ersten Etappe als mehrheitlich erreicht. Verlangt weniger künstliche Eingriffe in die Natur und eine Zurückhaltung bei der weiteren Vernetzung (inklusive optimierter Prioritätensetzung und Verzichtsplanung). Begrüsst den Leistungsauftrag mit dem Naturama. Verlangt, dass auch die Auslagerung der Erfolgskontrolle an das Naturama geprüft wird (mit gleichzeitig reduziertem Budget). Auf die Erweiterung des Bereichs Erholung bei den LEP sei zu verzichten, ebenso auf die Unterstützung der Gemeinden in den Bauzonen (allenfalls höchstens durch verbindende Massnahmen auf Gemeindeebene). Schlägt vor, dass aufgrund der beim Leistungsumfang vorgeschlagenen Reduktionen und infolge des bei der Umsetzung zu erwartenden Effizienzgewinns der Kredit für die 2. Etappe um mindestens 20 % zu kürzen sei. Aargauischer Gemeindeschreiberverband Befürwortet die Umsetzung von Natur 2010 grundsätzlich. Bringt jedoch den Vorbehalt an, dass die Gemeinden ihr Engagement unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit mitbestimmen können. Baden Regio (Stellungnahme identisch mit der von Brugg Regio) Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits wird jedoch als Minimum angesehen. Brugg Regio (Stellungnahme identisch mit der von Baden Regio) Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits wird jedoch als Minimum angesehen. Die Zielsetzung wird als nach wie vor richtig und unterstützenswert gehalten. Die weitere Förderung der LEP-Umsetzung wird als wichtig erachtet, wobei für die Kofinanzierung durch die Gemeinden neue Lösungsansätze gefunden werden sollten. Die Verstärkung der Aktivitäten im Bereich Siedlungsgebiet und Naherholung wird begrüsst und unterstützt, auch unter dem Aspekt Natur und Landschaft als Standortfaktor. Die Zielsetzung wird als nach wie vor richtig und unterstützenswert gehalten. Die weitere Förderung der LEP-Umsetzung wird als wichtig erachtet, wobei für die Kofinanzierung durch die Gemeinden neue Lösungsansätze gefunden werden sollten. Die Verstärkung der Aktivitäten im Bereich Siedlungsgebiet und Naherholung wird begrüsst und unterstützt, auch unter dem Aspekt Natur und Landschaft als Standortfaktor. -3- Fricktal Regio Planungsverband Spricht beim Programm Natur 2010 von einer Erfolgsgeschichte, unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits wird jedoch als Minimum angesehen und würde eine Aufstockung der Mittel begrüssen, da der Spielraum für neue, innovative Projekte sonst nicht gegeben sei. Hält Kostenbeteiligung der Gemeinden bei den LEP-Verträgen für nicht ideal. Die Förderung der Artenvielfalt in den Gemeinden wird begrüsst. Planungsverband Zurzibiet Begrüsst den informativen und ansprechend gestalteten Zwischenbericht. Befürwortet die Weiterführung des Programms vorbehaltlos und explizit den zukünftigen Einbezug der Naherholung. Regionalplanungsverband Oberes Freiamt Die Gutheissung des Kredits wird unterstützt. REPLA Lenzburg und Umgebung Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Grosse Vorbehalte werden bezüglich der Restfinanzierung bei den Bewirtschaftungsverträgen (Übernahme durch Gemeinden) angemeldet. Begrüsst eine Fortsetzung des Leistungsauftrags/Rahmenvertrags ALG-REPLA für weitere Jahre den Einbezug der Naherholung in den LEP (in Absprache mit den REPLA) und die Beiträge für die Siedlungsökologie. Sieht eine wichtige Rolle der Regionen bei den Schutz- und Förderungsmassnahmen. Hält Kostenbeteiligung der Gemeinden bei den LEP-Verträgen für nicht ideal. Wünscht sich generell für die Weiterentwicklung eine vertiefte Diskussion zu geeigneten Instrumenten und Vorgehensweisen zur Umsetzung der Strategien Raumentwicklung sowie Natur/Artenvielfalt zwischen den REPLAS, der Abteilung Raumentwicklung und der Abteilung Landschaft und Gewässer – neben der wichtigen Daueraufgabe Naturschutzunterhalt. -4- Bauernverband Aargau Erachtet den Bericht grundsätzlich als positiv und den Erwartungen entsprechend. Die Unterstützung von freiwilligen Ökomassnahmen wird als sinnvoll erachtet. Spricht von einem beachtlichen Einkommenszustupf für die Bauernfamilien in vielen Gebieten. Möchte sich aber bei der Artenvielfalt auf die Erhaltung des Vorhandenen beschränken. Fragezeichen werden bei der Finanzierung durch die Gemeinden gesetzt (zum Beispiel für Vernetzungsprojekte). Der Landerwerb durch den Kanton sowie langfristige Verträge werden explizit abgelehnt. Befürchtet, dass Aufwertungen in den Bauzonen zulasten der Massnahmen im Landwirtschaftsgebiet gehen. Ist der Meinung, dass generell ökologisch ausgerichtete Investitionen im Landwirtschaftsgebiet deutlich wirkungsvoller sind als in den Siedlungen. Schlägt deshalb vor, dass die für die Siedlungsökologie vorgesehenen finanziellen Mittel im Landwirtschaftsgebiet eingesetzt werden. Bund schweizerischer Landschaftsarchitekten (BSLA) Regionalgruppe Aargau Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits wird jedoch als Minimum angesehen. Pro Natura Aargau Unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Arbeit des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und spricht von einem ideen- wie erfolgreichen Vorgehen. Die vorgesehenen Ergänzungen im Teilziel 3 (ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet, Naherholung) werden unterstützt; es wird dabei auf den Wert des Standortfaktors „Natur und Landschaft“ hingewiesen. Die Absicht zu verstärktem Landerwerb sowie zu längerfristigen Verträgen wird begrüsst und unterstützt. Verband der Aargauischen Natur- und Vogelschutzvereine (VANV) Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits wird jedoch als Minimum angesehen. Die Absicht zu verstärktem Landerwerb, zu längerfristigen Verträgen und zu Massnahmen im Siedlungsbereich wird begrüsst und unterstützt. Schlägt vor, dass das Programm Natur 2010 das Netzwerk des VANV in den Gemeinden verstärkt nutzt. Wünscht sich eine Verstärkung der Artenschutzmassnahmen für ausgewählte Vogelarten. -5- Verein Aargauer Wanderwege Steht der Vorlage positiv gegenüber. Merkt an, dass das bestehende Wanderwegnetz auch in die Umsetzung von Natur 2010 einzubeziehen ist.