Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen

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Botschaft des Regierungsrats des
Kantons Aargau an den Grossen Rat
vom 15. November 2006
06.232
Programm Natur 2010; Zwischenbericht (Reporting) Etappe 2003 - 2006; Bericht Etappe 2007 - 2010; Grosskredit; Bewilligung
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen den Zwischenbericht Natur 2010 (Reporting) mit der Zielüberprüfung
für die Etappe 2003 - 2006, mit dem Globalkreditantrag für die Etappe 2007 - 2010.
Zusammenfassung
Der im Jahr 2002 vom Grossen Rat bewilligte Kredit für die 1. Etappe des Programms
Natur 2010 läuft per Ende 2006 aus.
Die sechs Teilziele der 1. Etappe wurden mehrheitlich erreicht. Das bisherige Vorgehen
hat sich bewährt, sodass das Programm in gleicher Art bis 2010 weitergeführt wird. Die
2002 formulierten Langfristziele (Gesamtbericht Programm Natur 2010) behalten daher
ihre Gültigkeit. Die Umsetzung der 1. Etappe zeigte, dass die zur Verfügung gestandenen
finanziellen Mittel knapp bemessen waren. Basierend auf den Ergebnissen der Wirkungsanalyse besteht vor allem ein zusätzlicher Handlungsbedarf bei der Vernetzung im Landwirtschaftsgebiet und bei der Förderung der Artenvielfalt in den Siedlungen.
Der Grosse Rat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Zwischenbericht 2006 zum Programm
Natur 2010 und bewilligt für die Fortführung des Leistungsauftrags einen Grosskredit von
10.1 Mio. Franken.
1.
Ausgangslage
Am 17. Dezember 2002 hat der Grosse Rat zum Mehrjahresprogramm Natur 2010 folgende
Beschlüsse gefasst:
„1. Es werden vom Schlussbericht zum Mehrjahresprogramm Natur 2001 Kenntnis genommen und der Leistungsauftrag für das Programm Natur 2010 beschlossen.
-2-
2. Es wird für die Periode 2003 bis 2006 für die Umsetzung des Programms Natur 2010 (ohne Bewirtschaftungsbeiträge) ein Verpflichtungskredit von 14.24 Mio. Franken (brutto) beziehungsweise 8.5 Mio. Franken (netto) zuzüglich Teuerung (Preisstand 2002) bewilligt. Dies
entspricht jährlichen Tranchen von 2.13 Mio. Franken (netto).
3. Der Regierungsrat wird beauftragt, mit dem Antrag für den Verpflichtungskredit 2007 2010 (Natur 2010, 2. Tranche) ein Reporting mit Zielüberprüfung vorzulegen.
Die Umsetzung ist soweit fortgeschritten, dass der gesprochene Kredit per 31.12.2006 abgeschlossen und abgerechnet werden kann. Das Programm Natur 2010 ist Bestandteil des
Entwicklungsschwerpunkts 625ES10 des AFP 2007 - 2010 (S. 160).“
2.
Handlungsbedarf und Umsetzungsvorschlag
Daraus ergibt sich folgender Handlungsbedarf:
–
–
–
Reporting und Zielüberprüfung: Der beiliegende Bericht gibt Rechenschaft über diese
erste Periode des Programms Natur 2010 ab. Die Beurteilung von Umsetzung und Wirkung des laufenden Jahrs stützt sich dabei auf den Halbjahresbericht. Da Natur 2010
weitgehend eine Fortsetzung von Natur 2001 ist, lässt sich die die Bilanz für das noch
nicht abgeschlossene Jahr 2006 mit den Erfahrungswerten weitgehend prognostizieren.
Anpassung an die Regelungen des GAF: Der 2003 erteilte Leistungsauftrag gliederte
sich in sechs inhaltlich unterschiedliche Teilziele. Für jedes dieser Teilziele wurden die
Wirkungs- und die (quantitativen und qualitativen) Umsetzungsziele, die Tätigkeiten des
Kantons sowie die jährlichen Kosten ermittelt. In der Zwischenzeit ist das Gesetz über die
wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) in Kraft getreten. Die
neue Vorlage muss sich daher an den neuen Regelungen orientieren (Zwischenbericht
2006 und Programm mit Kreditantrag der 2. Etappe, S. 25).
Weiterführung des Programms und Finanzierung: Bestätigung der Wirkungs- und Umsetzungsziele und Bewilligung eines Globalkredits zur Fortführung der Arbeiten.
Der beiliegende Bericht behandelt diese Themen.
3.
Zusammenfassung des Zwischenberichts 2006
Die sechs Teilziele der 1. Etappe wurden mehrheitlich erreicht. Viele Einzelerfolge im Artenund Biotopschutz sowie die wirkungsvolle Zusammenarbeit mit dem Naturama zeichnen die
vergangen 4 Jahre aus. Der grösste Teil der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
wurde über die Volkswirtschaft mittels Aufträge an Landwirte, Forstämter und Bauunternehmungen in die Natur investiert.
Unter dem Plansoll liegen die Fortschritte beim Naturschutz auf der Gemeindeebene, beim
Fördern dynamischer Prozesse sowie bei der Wirkung des Projekts «Bewirtschaftungsverträge Naturnahe Landwirtschaft», vor allem was die angestrebte Zunahme seltener Arten
betrifft.
-3-
Die negative Entwicklung der Artenvielfalt in den Siedlungen und die deutlich angestiegene
Nachfrage der Gemeinden nach Unterstützung in den Bereichen Naherholung und Siedlungsökologie zeigen einen dringenden Handlungsbedarf in den Agglomerationen auf.
Damit die erzielten Erfolge längerfristig Bestand haben, müssen die bisherigen Anstrengungen im Rahmen der 2. Etappe weitergeführt werden. Dabei geht es nicht nur um den
Investitionsschutz. Der Unterhalt der Naturschutzgebiete und der ökologisch aufgewerteten
Flächen im Landwirtschaftsgebiet sind eine Daueraufgabe. Rund die Hälfte der einheimischen Arten ist auf die regelmässige Pflege der Lebensräume angewiesen. Die damit verbundenen Aufgaben bilden das Kerngeschäft des Programms Natur 2010. Der weiter zunehmende Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehrsinfrastruktur – in der Laufzeit des
Programms Natur 2010 ist ein Bevölkerungswachstum von 6.5 % prognostiziert – und die
immer noch grossen Defizite ausserhalb der kleinflächigen Naturschutzgebiete erfordern
mindestens eine konsequente Fortsetzung des Programms, wenn nicht sogar eine Verstärkung der bisherigen Anstrengungen. Die im Bericht zum Programm Natur 2010 formulierten
Langfristziele behalten ihre Gültigkeit.
Unter Berücksichtigung der Teuerung liegt der für die 2. Etappe (2007 - 2010) beantragte
Bruttobetrag in der Grössenordnung des Kredits für die 1. Etappe (2003 - 2006). Infolge des
neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen ist ab 2008 mit einer Verminderung
der direkten Bundesbeiträge für den Natur- und Landschaftsschutz von ca. 5 bis 10 % zu
rechnen.
4.
Rechtsgrundlage
Nachfolgend werden ausgewählte, wichtige Gesetzesgrundlagen zitiert. Eine vollständige
Übersicht ist im Gesamtbericht Natur 2010 (Beilage 2 zur Botschaft 02.341; 2002) enthalten.
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG
Art. 18
1
Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend
grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Bei
diesen Massnahmen ist schutzwürdigen land- und forstwirtschaftlichen Interessen Rechnung
zu tragen.
Art. 18a
1
Die Kantone sorgen für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung.
-4-
Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG)
§ 40
1
Die Erhaltung, die Pflege und die Gestaltung von Landschaften, Gebieten und Objekten des
Natur- und Heimatschutzes, von Ortsbildern, Aussichtspunkten sowie Kulturdenkmälern, im
Folgenden Schutzobjekte genannt, sind Sache des Kantons und der Gemeinden. Sie treffen
besondere Massnahmen, um
a) die einheimischen Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, ihre Lebensräume zu bewahren, zu fördern und wo nötig neu zu schaffen;
b) …
2
Zu schützen sind namentlich folgende Lebensräume:
a) naturnahe fliessende oder stehende Gewässer, eingeschlossen Kleingewässer, Quellen, Tuffsteingebiete, Ufer und ihre Vegetation, Schilfbestände und Röhrichte sowie
feuchte Mager- und Streuwiesen, Moore und Moorwiesen;
b) Trockenstandorte und trockene Magerwiesen, Feld- und Ufergehölze, Hecken und
Gebüschgruppen; …
3
Zur Erfüllung dieser Aufgaben treffen Kanton und Gemeinden die erforderlichen Massnahmen,
indem sie insbesondere
a) Schutzzonen…
b) Vorschriften…
c) Vereinbarungen…
d) die Kosten für den Schutz, die Gestaltung und den Unterhalt von Schutzobjekten
ganz oder teilweise übernehmen.
5.
Globalkredit für die 2. Etappe
Der Verpflichtungskredit für die 1. Etappe der Jahre 2003 - 2006 basierte auf der bis
31. Juli 2005 gültigen Finanzhaushaltsgesetzgebung (Finanzhaushaltsgesetz, FHG vom
3. Juli 1990, Finanzhaushaltsdekret, FHD vom 19. März 1991, Finanzhaushaltsverordnung,
FHV vom 7. Juli 1993). Dieser ist auch gemäss diesen Bestimmungen abzurechnen. Der
neue Globalkredit für die 2. Etappe des Programms Natur 2010 richtet sich nach dem am
1. August 2005 in Kraft getretenen Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Währenddem unter dem FHG noch der Bruttoverpflichtungskredit zu beschliessen war, verlangt das GAF nun einen Beschluss über den Nettoaufwand
des Globalkredits.
-5-
5.1
Kostenvoranschlag
Kreditbedarf 2007 - 2010
Total
kCHF.
Teilziele
TZ1 Gefährdete Arten und Lebensräume
Förderung und Aufwertung
Langfristige Sicherung der Investitionen in besonders wichtigen
Flächen
7'457
760
TZ2 Fördern der Artenvielfalt und Vernetzung
nur Erfolgskontrolle, Mittel im TZ 4 eingestellt
TZ3 Vernetzter Vollzug mit Gemeinden und Regionen
Neu: Planungskosten für die Erweiterung der LEP um den Bereich
Naherholung und Beiträge an Gemeinden für Projekte "Natur im Siedlungsraum"
2'840
440
TZ4 Erfolgskontrolle erhöht Wirksamkeit
Erfolgskontrolle Teilziele 1, 3 - 6
Erfolgskontrolle der Bewirtschaftungsverträge
(unabhängige Kontrolle zu Teilziel 2)
TZ5 Projektsteuerung
TZ6 Information und Nachhaltigkeit
1'480
160
320
1'160
Total Grosskredit Natur 2010, 2. Etappe (Brutto)
14'617
Bundesbeiträge
-4'525
Total Grosskredit Natur 2010, 2. Etappe (Netto)
10'092
Detailliertere Angaben zu den Aufwendungen und Erträgen sind im separaten Zwischenbericht, ab Seite 30 enthalten.
Der Aufwand für die Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten (Teilziel 2 TZ2) ist im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Periode 2007 bis 2010 im Globalbudget der Abteilung
Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen und im Globalbudget der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt eingestellt und
somit nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die Kosten für die Erfolgskontrollen sind in Teilziel 4
(Erfolgskontrollen) integriert und damit Teil des Antrags für den Grosskredit.
Gemäss einem Beschluss des Regierungsrats (Art. Nr. 2006-000474) ist der interne Aufwand von Personen mit mehr als 50 % Einsatzpensum in den Globalkredit einzurechnen.
Dies trifft beim vorliegenden Vorhaben nicht zu.
-6-
5.2
Grosskredit
Gemäss § 18 Abs. 1 GAF ist für Investitionen, Programme und Projekte, wenn sich die zu
finanzierenden Leistungen über mehrere Jahre erstrecken, ein Globalkredit anzufordern. Das
Vorhaben Natur 2010 entspricht einem Programm mit Mehrjährigkeit. Weiter bestimmt § 20
Abs. 1 GAF, dass über Geschäfte mit einem einmaligen Nettoaufwand ab 5 Mio. Franken der
Grosse Rat aufgrund einer besonderen Vorlage entscheidet.
Gemäss § 20 Abs. 2 GAF ist darauf hinzuweisen, wenn es sich um eine neue Ausgabe im
Sinne von § 63 Abs. 1 lit. d handelt. Eine Ausgabe gilt als neu, wenn in Bezug auf den mit ihr
verfolgten Zweck, ihren Umfang, den Zeitpunkt ihrer Vornahme oder andere wesentliche
Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht (§ 20 Abs. 3 GAF).
Die 2. Etappe von Programm Natur 2010 schliesst zwar an die erste an und stellt inhaltlich
keine neue Aufgabe dar. Eine gewisse Handlungsfreiheit ist aber bei der Abfolge der Arbeiten gegeben. Für das Programm Natur 2007 - 2010, Phase 2, ist somit beim Grossen Rat
mittels separater Vorlage für die Nettoaufwendungen von 10.1 Mio. Franken ein Grosskredit
zu beantragen.
5.3
Fakultatives Referendum; Behördenreferendum
Betragen die neuen einmaligen Kosten mehr als 5 Mio. Franken unterstehen diese gemäss
§ 63 Abs. 1 lit. d Kantonsverfassung (KV) dem fakultativen Referendum. Dieses kann von
3'000 Stimmberechtigten ergriffen werden. Weiter kann gemäss § 62 Abs. 1 lit. e KV von
einem Viertel aller Mitglieder des Grossen Rats das Behördenreferendum ergriffen werden.
5.4
Aufgaben- und Finanzplan 2007 - 2010; Jahrestranchen
Im Aufgaben- und Finanzplan 2007 - 2010 sind für den beantragten Grosskredit Natur 2010
2. Etappe folgende Jahrestranchen eingestellt (in kCHF):
Jahr
Budget 2007
Plan 2008
Plan 2009
Plan 2010
Total
Ausgaben
3’500
4’442
3’225
3’450
14’617
Einnahmen
-1’100
-1’250
-1’075
-1’100
4’525
Netto
2’400
3’192
2’150
2’350
10’092
Je nach Programmverlauf können sich Verschiebungen einstellen. Sofern dies eintritt, sind
Kreditübertragungen (§ 15 GAF) erforderlich.
5.5
Folgekosten
Der Aufwand für den Unterhalt der mit dem Programm Natur 2010 gesicherten und aufgewerteten Gebiete, die im Richtplan festgesetzt sind, wird über das Globalbudget finanziert
und ab Aufgaben- und Finanzplan 2008 entsprechend budgetiert. Es handelt sich dabei um
eine gebundene Ausgabe.
-7-
Gemäss Plan ist im Programm Natur 2010 2. Etappe die Aufwertung der Schutzgebiete bis
Ende 2010 abgeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass zur Stützung respektive zur Weiterentwicklung der Förderung der Artenvielfalt ein Folgeprogramm in reduziertem
Umfang möglich sein könnte. Darüber wird erst entschieden werden können, wenn die Wirkungen des Programms Natur 2010 2. Etappe vorliegen. Der nachfolgend erforderliche Unterhalt inklusive Erfolgskontrolle und Unterstützung der Gemeinden beansprucht netto
2.5 Mio. Franken pro Jahr.
5.6
Kosten-Nutzen-Vergleich
Bei der Aufgabe handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, der die Erhaltung der im
Aargau heimischen, wildlebenden Pflanzen und Tiere zum Ziel hat (siehe Abschnitt 4). Die
Erfolgskontrolle zeigt, dass die getroffenen Massnahmen im Hinblick auf dieses Ziel zum
grössten Teil wirken (Zwischenbericht S. 8 ff). Das bisherige Vorgehen hat sich unter Berücksichtigung der Knappheit der finanziellen Ressourcen bewährt.
6.
Auswirkungen
Beziehungen zum Bund und den Gemeinden: Natur- und Landschaftsschutz bleibt auch mit
dem neuen Finanzausgleich Verbundaufgabe; sie erfährt keine oder nur marginale Änderungen. Mit dem Programm Natur 2010 soll auf Stufe der Gemeinden eine konsequentere Umsetzung der kommunalen Nutzungsplanung im angesprochenen Sachbereich erreicht werden können.
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen (NFA) steht bezüglich der Bundesbeiträge für den Natur- und Landschaftsschutz ein Systemwechsel bevor. Ab 2008 schliesst der Bund mit den Kantonen jeweils vierjährige Programmvereinbarungen ab.
Nachhaltigkeit und Auswirkungen auf die Wirtschaft: Das Programm zielt auf eine weitere
Verbesserung der immer noch defizitären Situation bei der biologischen Vielfalt des Aargaus
ab. Da sich zahlreiche Umsetzungsarbeiten nur durch Leistungsaufträge an örtliche Betriebe
(Landwirtschaft, Waldbau, Baugewerbe, Gemeinden) realisieren lassen, hat das Programm
auch einen positiven Effekt auf die regionale Wirtschaft und Gesellschaft.
7.
Ergebnis der Anhörung
Folgende 17 Parteien und Verbände haben zum Zwischenbericht Natur 2010 und zum
Globalkreditantrag für die 2. Etappe Stellung genommen:
CVP Aargau, EVP Aargau, FDP Aargau, Grüne Aargau, SVP Aargau, Aargauischer Gemeindeschreiberverband, Baden Regio, Brugg Regio, Fricktal Regio Planungsverband, Planungsverband Zurzibiet, Regionalplanungsverband Oberes Freiamt, REPLA Lenzburg und
Umgebung, Bauernverband Aargau, Bund Schweizerischer Landschaftsarchitekten (BSLA) Regionalgruppe Aargau, Pro Natura Aargau, Verband der Aargauischen Natur- und Vogelschutzvereine (VANV), Verein Aargauer Wanderwege.
-8-
Insgesamt wird Natur 2010 als erfolgreich erachtet und für den Aargau als wichtig eingestuft.
Die Weiterführung des Programms wird allgemein unterstützt. Deutlich kommt zum Ausdruck, dass eine vielfältige Natur und Landschaft einen wichtigen Beitrag für die Naherholung und die Standortqualität leistet und nicht zum Nulltarif zu haben ist.
In 16 der 17 Stellungnahmen wird die finanzielle Sicherung der 2. Etappe im beantragten
Finanzrahmen unterstützt. In 7 Stellungnahmen wird der Finanzrahmen als Minimalvariante
eingeschätzt. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass damit der Nachholbedarf in Sachen
Natur- und Landschaftsschutz kaum aufzuholen ist. Ausserdem sei damit der Spielraum für
neue, innovative Projekte sehr gering. Lediglich die SVP schlägt eine Kürzung des beantragten Kredits vor (um mindestens 20 %).
Die Umsetzung der Landschaftsentwicklungsprogramme (LEP) wird mehrheitlich als ein
Schwerpunkt in Natur 2010 angesehen. Die zusätzliche Unterstützung der Gemeinden bei
der ökologischen Vernetzung im Siedlungsgebiet wird in 9 Stellungnahmen ausdrücklich
begrüsst und unterstützt. Lediglich 2 Stellungnahmen sprechen sich dagegen aus, wobei in
beiden Stellungnahmen eingeschränkte Möglichkeiten alternativ vorgeschlagen werden.
Allgemein wird empfohlen, die entsprechenden Koordinationsaufgaben zu verstärken und bei
der Umsetzung der LEP vermehrt die Zusammenarbeit mit den Regionen zu suchen.
In 10 Stellungnahmen wird auf Probleme im Zusammenhang mit der Restfinanzierung der
LEP-Bewirtschaftungsverträge durch die Gemeinden hingewiesen. Diese Stellungnahmen
stammen vor allem von den Regionalplanungsgruppen, aber auch von der CVP, der FDP
sowie vom Bauernverband.
Der für die 2. Etappe im Bereich Vernetzung vorgesehene verstärkte Landerwerb und teilweise längere Vertragsdauer wird vom Bauernverband abgelehnt, von Pro Natura und dem
Verband der Aargauischen Natur- und Vogelschutzvereine (VANV) dagegen explizit begrüsst.
Der Zwischenbericht als Berichterstattung zur ersten Etappe und als Grundlage für den Entscheid zur 2. Etappe wird mehrheitlich als ausreichend und zweckmässig erachtet. Eine Partei beurteilt den Bericht als zu umfangreich und detailliert, während für eine andere Partei
Teile des Bericht zu kurz und zu wenig detailliert ausgefallen sind.
Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in der Anhörung die Weiterführung des
Programms Natur 2010, insbesondere auch die angestrebte Unterstützung der Gemeinden
bei der Förderung der Natur in den Siedlungen auf breite Zustimmung gestossen ist.
Die Finanzierung der Massnahmen in den Bauzonen geschieht dabei keinesfalls – wie vom
Bauernverband befürchtet – auf Kosten der Vernetzung im Landwirtschaftsgebiet.
Bei der Umsetzung der Landschaftsentwicklungsprogramme (LEP) ist dem Regierungsrat
eine enge Abstimmung mit den Regionen wichtig. Zeigt der 2006 versuchsweise mit der REPLA Lenzburg und Umgebung abgeschlossene Rahmen- beziehungsweise Leistungsauftrag
die erwartete Wirkung, soll dieses Instrument auch weiteren Regionen angeboten werden.
-9-
Bei den geplanten Massnahmen von Programm Natur 2010 stehen traditionelle Nutzungen
wie zum Beispiel Mähen und Entbuschen, sowie extensive Beweidung im Vordergrund. Bauliche Eingriffe kommen nur dort zur Anwendung, wo wirksame Renaturierungen auf keine
andere Art möglich sind (zum Beispiel bei in früheren Jahren zugedeckten Amphibiengewässern).
Die Weiterführung der ökologischen Aufwertung des Kulturlands in Zusammenarbeit mit den
Landwirtschaftsbetrieben ist weiterhin ein Eckpfeiler in der kantonalen Naturschutzpolitik. Die
verstärkte Vernetzung des Landwirtschaftsgebiets mit naturnahen Lebensräumen ist gleichzeitig ein Investitionsschutz für die langjährigen Anstrengungen in den Naturschutzgebieten.
Ohne eine Erhöhung des Vernetzungsgrads bleiben die Populationen gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten in den kleinflächigen Schutzgebieten isoliert.
Die angestrebte langfristige Sicherung wichtiger Vernetzungsgebiete mittels längerfristigen
Verträgen, Grundbucheintrag oder andere Nutzungssicherungen kommt nur für besonders
wichtige Vernetzungsflächen in Frage. In diesen sollen die Investitionen in die Vernetzung
langfristig gesichert bleiben. Dies bedingt, dass die Qualität dieser Flächen mittels Bewirtschaftungsverträgen mit Landwirten erhalten werden kann. Folglich gehen solche Vernetzungsgebiete der Landwirtschaft keinesfalls verloren sondern bieten im Gegenteil der Landwirtschaft eine langfristige Erwerbsmöglichkeit. Eine besondere Chance ergibt sich bei modernen Meliorationen. Vorsorglicher Landerwerb des Gemeinwesens mit anschliessender
Landumlegung ermöglicht die langfristige Sicherung der Flächen.
Die finanziellen Beiträge des Bundes an die ökologische Aufwertung des Landwirtschaftsgebiets stützen sich auf die Ökoqualitätsverordnung. Diese sieht bei den Bewirtschaftungsverträgen eine Mitfinanzierung auf kantonaler Ebene vor. Das heisst die finanziellen Beiträge
des Bundes von 70 bis 80 % (abhängig von der Finanzkraft des Kantons) fliessen nur, wenn
auf der kantonalen Ebene die Restfinanzierung gesichert ist.
Zum Antrag:
Der Beschluss gemäss Ziffer 2 nachstehend untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung, sofern ihm die absolute Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats zustimmt.
Erreicht die Abstimmung nicht 71 befürwortende Stimmen, ist die Vorlage abgelehnt (§ 20
Abs. 4 GAF).
Wird das Behördenreferendum gemäss § 62 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung ergriffen,
findet eine Volksabstimmung statt.
- 10 -
Antrag:
1.
Es wird vom Zwischenbericht über die Etappe 2003 - 2006 zum Programm Natur 2010
Kenntnis genommen.
2.
Für das Projekt Natur 2010 wird für die Etappe 2 ein Grosskredit für einen einmaligen Nettoaufwand von 10.1 Mio. Franken (Indexstand 1. April 2006; ZBK-Index 101.6 Punkte) bewilligt. Der Grosskredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderkosten an.
Aarau, 15. November 2006
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS
Landammann:
Kurt Wernli
Staatsschreiber:
Dr. Peter Grünenfelder
Anhang:
–
Ergebnis der Anhörung
Beilage:
–
Natur 2010: Zwischenbericht 2006 und Programm mit Kreditantrag der 2. Etappe
Anhang zur Botschaft
Ergebnis der Anhörung
In der vom 27. September bis 31. Oktober 2006 durchgeführten Anhörung sind folgende
Stellungnahmen eingegangen (Zusammenfassung):
CVP Aargau
Begrüsst Zwischenbericht und Programm mit Kreditantrag. Bemängelt,
dass sich die Gemeinden bei den Bewirtschaftungsverträgen in den
LEP-Gebieten finanziell beteiligen müssen.
Bittet den Regierungsrat gutes und wertvolles Landwirtschaftsland nicht
um jeden Preis den Auenlandschaften zuzuweisen
EVP Aargau
Ist der Auffassung, dass folgerichtige Konsequenzen aus den Resultaten
2003 - 2006 formuliert sind und keine gravierenden Mängel bestehen.
Allerdings werden die Ausführungen zu Zielen und Massnahmen der
2. Etappe als zu wenig ausführlich erachtet. Hat keine Einwände gegen
die Weiterführung des Programms und dessen Finanzierung im Rahmen
des Globalkredits.
FDP Aargau
Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Geht davon aus, dass
der Finanzrahmen nur den Minimalzielen gerecht wird.
Die Zielsetzungen werden als richtig bezeichnet und unterstützt. Begrüsst eine Verstärkung der Anstrengungen in Siedlungsnähe (wichtig
für Naherholungsqualität und als Standortfaktor). Die weitere Umsetzung
der LEP bedarf weiterer Anstrengungen. Dabei ist geeigneten Lösungen
im Zusammenhang mit der Kofinanzierung durch die Gemeinden Beachtung zu schenken. Der Einbezug des Aspekts Naherholung in die LEP
wird begrüsst. Geeignete Vorgehensweisen und Inhalte sind in enger
Zusammenarbeit mit den Regionen zu erarbeiten.
Wünscht sich eine verstärkte Koordination zwischen den verschiedenen
Planungsträgern als auch zwischen den verschiedenen Programmen. Ist
der Meinung, dass generell den Regionen eine wichtige Rolle bei der
Umsetzung zukommt.
Grüne Aargau
Erachtet Natur 2010 als Erfolgsgeschichte, welche besser aussähe,
wenn genügend finanzielle Mittel eingesetzt würden.
Beantragen auf Ebene der Gemeinden analog zu den gesetzlich verankerten Landwirtschaftskommissionen eine Natur- und Landschaftskommission einzuführen.
Schlagen vor, planerische Ergänzung der LEP hinsichtlich Naherholungsgebiete zugunsten einer raschen Umsetzung der bisherigen Ziele
vorerst zu unterlassen. Eine Erweiterung Richtung Förderung Artenvielfalt im Siedlungsgebiet wird jedoch begrüsst. Der Umfang des Kredits
wird als Minimum angesehen.
-2-
SVP Aargau
Erachtet die Ziele der ersten Etappe als mehrheitlich erreicht.
Verlangt weniger künstliche Eingriffe in die Natur und eine Zurückhaltung
bei der weiteren Vernetzung (inklusive optimierter Prioritätensetzung und
Verzichtsplanung).
Begrüsst den Leistungsauftrag mit dem Naturama. Verlangt, dass auch
die Auslagerung der Erfolgskontrolle an das Naturama geprüft wird (mit
gleichzeitig reduziertem Budget).
Auf die Erweiterung des Bereichs Erholung bei den LEP sei zu verzichten,
ebenso auf die Unterstützung der Gemeinden in den Bauzonen (allenfalls
höchstens durch verbindende Massnahmen auf Gemeindeebene).
Schlägt vor, dass aufgrund der beim Leistungsumfang vorgeschlagenen
Reduktionen und infolge des bei der Umsetzung zu erwartenden Effizienzgewinns der Kredit für die 2. Etappe um mindestens 20 % zu kürzen sei.
Aargauischer
Gemeindeschreiberverband
Befürwortet die Umsetzung von Natur 2010 grundsätzlich.
Bringt jedoch den Vorbehalt an, dass die Gemeinden ihr Engagement
unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit mitbestimmen
können.
Baden Regio
(Stellungnahme
identisch mit der
von Brugg Regio)
Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits
wird jedoch als Minimum angesehen.
Brugg Regio
(Stellungnahme
identisch mit der
von Baden Regio)
Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits
wird jedoch als Minimum angesehen.
Die Zielsetzung wird als nach wie vor richtig und unterstützenswert gehalten. Die weitere Förderung der LEP-Umsetzung wird als wichtig erachtet, wobei für die Kofinanzierung durch die Gemeinden neue Lösungsansätze gefunden werden sollten. Die Verstärkung der Aktivitäten
im Bereich Siedlungsgebiet und Naherholung wird begrüsst und unterstützt, auch unter dem Aspekt Natur und Landschaft als Standortfaktor.
Die Zielsetzung wird als nach wie vor richtig und unterstützenswert gehalten. Die weitere Förderung der LEP-Umsetzung wird als wichtig erachtet, wobei für die Kofinanzierung durch die Gemeinden neue Lösungsansätze gefunden werden sollten. Die Verstärkung der Aktivitäten
im Bereich Siedlungsgebiet und Naherholung wird begrüsst und unterstützt, auch unter dem Aspekt Natur und Landschaft als Standortfaktor.
-3-
Fricktal Regio
Planungsverband
Spricht beim Programm Natur 2010 von einer Erfolgsgeschichte, unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits
wird jedoch als Minimum angesehen und würde eine Aufstockung der
Mittel begrüssen, da der Spielraum für neue, innovative Projekte sonst
nicht gegeben sei.
Hält Kostenbeteiligung der Gemeinden bei den LEP-Verträgen für nicht
ideal.
Die Förderung der Artenvielfalt in den Gemeinden wird begrüsst.
Planungsverband Zurzibiet
Begrüsst den informativen und ansprechend gestalteten Zwischenbericht. Befürwortet die Weiterführung des Programms vorbehaltlos und
explizit den zukünftigen Einbezug der Naherholung.
Regionalplanungsverband
Oberes Freiamt
Die Gutheissung des Kredits wird unterstützt.
REPLA Lenzburg und Umgebung
Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe.
Grosse Vorbehalte werden bezüglich der Restfinanzierung bei den Bewirtschaftungsverträgen (Übernahme durch Gemeinden) angemeldet.
Begrüsst eine Fortsetzung des Leistungsauftrags/Rahmenvertrags
ALG-REPLA für weitere Jahre den Einbezug der Naherholung in den
LEP (in Absprache mit den REPLA) und die Beiträge für die Siedlungsökologie.
Sieht eine wichtige Rolle der Regionen bei den Schutz- und Förderungsmassnahmen.
Hält Kostenbeteiligung der Gemeinden bei den LEP-Verträgen für nicht
ideal.
Wünscht sich generell für die Weiterentwicklung eine vertiefte Diskussion
zu geeigneten Instrumenten und Vorgehensweisen zur Umsetzung der
Strategien Raumentwicklung sowie Natur/Artenvielfalt zwischen den
REPLAS, der Abteilung Raumentwicklung und der Abteilung Landschaft
und Gewässer – neben der wichtigen Daueraufgabe Naturschutzunterhalt.
-4-
Bauernverband
Aargau
Erachtet den Bericht grundsätzlich als positiv und den Erwartungen entsprechend.
Die Unterstützung von freiwilligen Ökomassnahmen wird als sinnvoll
erachtet. Spricht von einem beachtlichen Einkommenszustupf für die
Bauernfamilien in vielen Gebieten. Möchte sich aber bei der Artenvielfalt
auf die Erhaltung des Vorhandenen beschränken.
Fragezeichen werden bei der Finanzierung durch die Gemeinden gesetzt
(zum Beispiel für Vernetzungsprojekte).
Der Landerwerb durch den Kanton sowie langfristige Verträge werden
explizit abgelehnt.
Befürchtet, dass Aufwertungen in den Bauzonen zulasten der Massnahmen im Landwirtschaftsgebiet gehen. Ist der Meinung, dass generell
ökologisch ausgerichtete Investitionen im Landwirtschaftsgebiet deutlich
wirkungsvoller sind als in den Siedlungen. Schlägt deshalb vor, dass die
für die Siedlungsökologie vorgesehenen finanziellen Mittel im Landwirtschaftsgebiet eingesetzt werden.
Bund schweizerischer Landschaftsarchitekten (BSLA) Regionalgruppe
Aargau
Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits
wird jedoch als Minimum angesehen.
Pro Natura Aargau
Unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Arbeit des Departements
Bau, Verkehr und Umwelt und spricht von einem ideen- wie erfolgreichen
Vorgehen.
Die vorgesehenen Ergänzungen im Teilziel 3 (ökologischer Ausgleich im
Siedlungsgebiet, Naherholung) werden unterstützt; es wird dabei auf den
Wert des Standortfaktors „Natur und Landschaft“ hingewiesen.
Die Absicht zu verstärktem Landerwerb sowie zu längerfristigen Verträgen wird begrüsst und unterstützt.
Verband der
Aargauischen
Natur- und Vogelschutzvereine (VANV)
Beurteilt Natur 2010 insgesamt als erfolgreich und sehr wichtig und unterstützt die finanzielle Sicherung der 2. Etappe. Der Umfang des Kredits
wird jedoch als Minimum angesehen.
Die Absicht zu verstärktem Landerwerb, zu längerfristigen Verträgen und
zu Massnahmen im Siedlungsbereich wird begrüsst und unterstützt.
Schlägt vor, dass das Programm Natur 2010 das Netzwerk des VANV in
den Gemeinden verstärkt nutzt.
Wünscht sich eine Verstärkung der Artenschutzmassnahmen für ausgewählte Vogelarten.
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Verein Aargauer
Wanderwege
Steht der Vorlage positiv gegenüber.
Merkt an, dass das bestehende Wanderwegnetz auch in die Umsetzung
von Natur 2010 einzubeziehen ist.
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