Einfuhrliste - WordPress.com

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Einfuhr- und Ausfuhrliste
Das jeweilige Einfuhr- und Ausfuhrverfahren ergibt sich einerseits aus der Art der Ware und
andererseits aus dem Herkunftsland bei Importen nach Deutschland bzw. dem Bestimmungsland bei
Exporten aus Deutschland. Hierbei wurde bisher in bestimmte Ländergruppen unterteilt, die in
Länderlisten nach bestimmten Kriterien zusammengefasst waren. Obwohl einige dieser Listen erst in
den 90er Jahren gebildet wurden, um vor allem auf besondere Ausfuhrprobleme bei sensitiven Ländern
wie Lybien oder Irak zu reagieren, sind sie inzwischen wieder aufgehoben worden.
Einfuhrliste
Dem AWG ist als Anlage die umfangreiche Einfuhrliste beigefügt. Sie kann gem. §10 AWG durch
Rechtsverordnung geändert werden, wenn eine Einfuhrbeschränkung aufgehoben oder zum Schutze
der deutschen Wirtschaft neu ausgesprochen werden soll.
Den Erfordernissen entsprechend unterliegt die Einfuhrliste ständigen Veränderungen, die aus dem
Bundesanzeiger und den einschlägigen Publikationen für den Außenhandel verfolgt werden können.
Aus der Einfuhrliste kann ersehen werden, ob die Einfuhr frei ist oder der Genehmigung bedarf.
Außerdem können ihr besondere Voraussetzungen entnommen werden, die an die einzuführende Ware
zu stellen sind.
Die Liste besteht aus drei Teilen:
 Teil I
Anwendungsvorschriften
 Teil II
Länderlisten (zwischenzeitlich aufgehoben)
 Teil III
Warenliste
In der Warenliste sind alle Warenpositionen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik
aufgeführt. Zum schnelleren Auffinden der einzelnen Warennummern wurde der Warenliste ein
Inhaltsverzeichnis mit Angaben der Teilabschnitte der Liste vorangestellt. Die 8- bzw. 9-stellige
Warennummer entspricht den Codenummern 1 bis 8 (bzw. 9) des Zolltarifs.
Spalte 1
Warennummer
gemäß
Warenverzeichnis
für die
Außenhandelsstatistik
Spalte 2
Warenbezeichnung
Aufbau der Warenliste
Spalte 3
Spalte 4
Zuständigkeit
Genehmigungs- oder
Lizenzerfordernis
01-20
größtenteils nach
Bundesministeri- Fußnoten gegliederte
um für
Hinweise, die in den
Wirtschaft
Anmerkungen zur
vertreten durch
Warenliste erklärt sind
das Bundesausund sich meistens auf
fuhramt und das
bestimmte Länder
Bundesamt für
beziehen.
Wirtschaft
+ alle Staatshandelsländer
51-60
- alle Drittländer
Bundesministeri- L Einfuhrlizens nach
um für
EG- Recht
Ernährung,
Landwirtschaft
und Forsten
vertreten durch
die Bundesanstalt
für
Landwirtschaft
und Ernährung
Spalte5
Bemerkungen
U: wenn
Ursprungszeugnis
erforderlich
UE: wenn eine
Ursprungserklärung des
Lieferanten genügt
MO: gemeinsame
Marktorganisation
der EG
EEG: gemeinschaftliche
Einfuhrüberwachung
(Einfuhrerklärung)
EKM:
Einfuhrkontrollmeldung
Ausfuhrliste
In den meisten Fällen ist es das Ziel eines Landes, im Interesse der heimischen Unternehmen den
Export zu fördern. Dennoch kann es volkswirtschaftlich oder politisch erforderlich sein, in bestimmten
Fällen Beschränkungen vorzunehmen. Sämtliche Waren, über die eine Kontrollfunktion ausgeübt
werden soll, sind in der Ausfuhrliste genannt. (Negativliste).
Die Ausfuhrliste ist der AWG als Anlage beigelegt. Sie kann wie die Einfuhrliste durch
Rechtsverordnung angepasst werden und unterliegt zeitlichen Veränderungen.
Die Ausfuhrliste gliedert sich in zwei Teile:
Teil1: Embargo-Listen. (Bei den hier aufgeführten Waren ist in der Regel auch eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Importlandes beizufügen.)
-
Abschnitt A: Internationale Liste für Waffen, Munition und Rüstung sowie Spezialmaschinen zur
Herstellung von Rüstungsmaterial
Abschnitt B: Internationale Liste der Kernenergie
Abschnitt C: Internationale Kontrollliste für verschiedene Embargowaren mit strategischer
Bedeutung, wie z.B. elektronische Geräte
Abschnitt D: Internationale Kontrollliste für Chemieanlagen und Chemikalien
Abschnitt E: Internationale Kontrollliste für Anlagen zur Erzeugung biologischer Kampfstoffe
Teil 2: Embargowaren nach statistischen Warennummern gegliedert; hier befinden sich zur Zeit eine
Mehrzahl von Waren pflanzlichen Ursprungs wie Blumenzwiebeln, Gemüse, Obst und Kaffee, aber
auch einige wenige unedle Metalle sowie einige Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich nach folgenden
Gruppen unterteilen lassen:
 Waren zur inländischen Bedarfsdeckung gemäß § 8 Abs. 1 AWG
 Waren im Hinblick auf die Einhaltung von multilateralen Übereinkommen gemäß § 8 Abs. 3 AWG
(z.B. Kaffeeabkommen)
 Waren im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter EG-Normen und Qualitäten (vor allem bei
landwirtschaftlichen Erzeugnissen) gemäß § 8 Abs.2 AWG.
Eine große Zahl von Embargowaren unterliegt seit 1995 einer gleichartigen Exportkontrolle in den
EU-Staaten. Darunter fallen vor allem die „Dual-use-Waren“, so dass zu prüfen ist, ob eine
Genehmigungspflicht nach EG-Recht oder noch nach nationalem Recht besteht.
Die obligatorische Zuverlässigkeitsprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft erstreckt sich auf alle
Exporteure von Waren, die in den Embargo-Listen in den Abschnitten A, B, D und E aufgeführt sind.
Bei besonders sensitiven Ländern der Länderliste H ist die Zuverlässigkeitsprüfung auch für die Waren
des Abschnitts C erforderlich.
Warenexporte der Abschnitte A, B und C in OECD-Ländern sind nicht genehmigungspflichtig. Die
Waren dieser Abschnitte finden sich in der sogenannten COCOM-Liste (Coordinating Commitee für
Multilateral Strategic Export Controls) wieder, als Kontrollsystem der NATO-Staaten, Japans und
Australiens über die Weitergabe von sicherheitsrelevanten Waren und Technologien. Für die Waren
des Abschnitts A gilt auch das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG).
Übungen zum Text:
1. Übersrtzen Sie die folgenden Würter und Redewendungen
Das Herkunftsland, die Rechtsverordnung, die Einfuhrbeschränkungen, der Bundesanzeiger, die
Anwendungsvorschriften,
das
Inhaltsverzeichnis,
das
Genehmigungserfordernis,
das
Lizenserfordernis, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Ursprungszeugnis,
die Ursprungserklärung, die Einfuhrüberwachung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die
Herstellung von Rüstungsmaterial, die Erzeugung biologischer Kampfstoffe, die Bedarfsdeckung, das
Kaffeeabkommen, die Einhaltung von multilateralen Einkommen, landwirtschaftliche Erzeugnisse,
die obligatorische Zuverlässigkeitsprüfung, die Weitergabe von sicherheitsrelevanten Waren und
Technologien, das Kriegswaffenkontrollgesetz
2. Ergänzen Sie die Verben in folgenden Sätzen:
1. Dem AWG ist als Anlage die umfangreiche Einfuhrliste …
2. Die Einfuhrliste kann geändert werden, wenn eine Einfuhrbeschränkung … oder zum Schutze
der deutschen Wirtschaft neu … werden soll.
3. Der Einfuhrliste können besondere Voraussetzungen … werden, die an die einzuführende
Ware zu … sind.
4. In der Warenliste sind alle Warenpositionen des Warenverzeichnisses für die
Außenhandelsstatistik …
5. Dennoch kann es volkswirtschaftlich oder politisch erforderlich sein, in bestimmten Fällen
Beschränkungen …
6. Die Ausfuhrliste ist der AWG als Anlage …
3. Ergänzen Sie die Redewendungen durch Substantive
…. beifügen, … aufheben, … aufführen, … voranstellen, … fördern, … vornehmen, …
ausüben, … beilegen
4. Beantworten Sie die folgenen Fragen
1. Wie ist die Einfuhrliste aufgebaut?
2. Welche Genehmigungshinweise enthält die Einfuhrliste?
3. Welchen Zweck hat die Ausfuhrliste?
4. Was ist die sog. COCOM-Liste?
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