Allgemeine Geschäftsbedingungen der AWG - ZAW Donau-Wald

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH
(AGB–AWG)
Stand 01.01.2012
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1.
Allgemeines
1.1
Für die Erbringung von Dienstleistungen durch die AWG Donau-Wald mbH gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen, ersatzweise gelten die gesetzlichen Regelungen.
1.2
Abweichende Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausgehandelt sind und von der AWG Donau-Wald mbH schriftlich bestätigt werden. Wird die
Bestätigung mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt, bedarf es keiner Unterschrift.
Im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ist auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen.
1.3
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Benutzers werden zurückgewiesen
und gelten als nicht vereinbart. Gegenbestätigungen des Benutzers unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.4
Abfallentsorgungseinrichtungen sind alle Anlagen und Einrichtungen, die zur Erfüllung der
Aufgaben der Abfallwirtschaft eingesetzt werden. Diese sind insbesondere alle im Entsorgungsgebiet befindlichen Entsorgungs- und Recyclingzentren, Recyclingzentren, Recyclinghöfe.
1.5
Benutzer im Sinne dieser AGB-AWG sind alle Personen, die die
Abfallentsorgungseinrichtungen einschließlich der Zufahrtsstraße betreten oder befahren
unabhängig davon, ob sie die Abfallentsorgungseinrichtungen benutzen.
1.6
Kundenbetreuer sind das auf der Abfallentsorgungseinrichtung eingesetzte Personal sowie hierzu gesondert eingesetzte Erfüllungsgehilfen.
1.7
Von allen Benutzern der Abfallentsorgungseinrichtungen ist die Betriebsordnung, die in
der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser AGB-AWG ist, zu beachten und einzuhalten.
2.
Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtungen
2.1
Bei der Anlieferung der Abfälle auf den Abfallentsorgungseinrichtungen gehen die angelieferten Abfälle mit Übergabe zur Entsorgung in das Eigentum der AWG Donau-Wald
mbH über.
2.2
Die Kundenbetreuer sind befugt, Abfälle vor, bei und nach der Entladung zu überprüfen
oder überprüfen zu lassen und nicht zugelassene von der Abfallentsorgung auszuschließen.
2.3
Die Kundenbetreuer sind befugt, Abfälle von der Annahme zurückzuweisen, die aufgrund
ihrer Menge, Größe, Beschaffenheit (Geruch, Hygiene, Staub, Lärm) oder sonstige Umstände für eine Annahme auf der Abfallentsorgungseinrichtung nicht geeignet sind oder
die Abfallentsorgungseinrichtung oder deren Betriebseinrichtungen stören oder beschädigen können.
2.4
Die Menge der Abfälle wird, soweit die Annahme nicht über Stückzahl oder Volumen
erfolgt, über Wiegeeinrichtungen ermittelt. Sind auf der Abfallentsorgungseinrichtung
keine Wiegeeinrichtungen vorhanden oder sind vorhandene Wiegeeinrichtungen
vorübergehend ausgefallen, wird die Menge nach Stückzahl oder Volumen ermittelt.
2.5
Bei vorübergehenden Ausfall der Wiegeeinrichtungen wird bei der Anlieferung von
Restmüll die Menge geschätzt, sofern keine Umleitung der Anlieferung auf eine andere
hierzu geeignete Abfallentsorgungseinrichtung möglich ist.
2.6
Der Benutzer teilt auf Verlangen eines Kundenbetreuers die für die Annahme wesentlichen Umstände mit und gibt im Zweifel Auskunft über Art und Beschaffenheit der Abfälle
2.7
Behördliche oder private Genehmigungen oder ähnliches, die Voraussetzung für die Annahme von Abfällen durch die AWG Donau-Wald mbH sind, sind vom Benutzer auf dessen Kosten einzuholen. Sofern die AWG Donau-Wald mbH zur Beantragung derartige
Genehmigungen verpflichtet ist, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Benutzers.
3.
Verkaufsbedingungen für Produkte
3.1
Alle Auskünfte und Angaben über Eignung und Anwendung unserer Produkte sind unverbindlich.
3.2
Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller
Sorgfalt unvermeidlich sind.
3.3
Beanstandungen wegen Mängel der Produkte, sind unverzüglich spätestens zwei Wochen nach Übergabe gegenüber der AWG Donau-Wald mbH, schriftlich geltend zu machen.
4.
Haftung
4.1
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Benutzer, gleich aus
welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit der AWG Donau-Wald mbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Benutzer hat den Schaden unverzüglich
der AWG Donau-Wald mbH mitzuteilen.
§ 831 Abs. 1 BGB ist nur bei vorsätzlichem Handeln des Verrichtungsgehilfen der AWG
Donau-Wald mbH anzuwenden.
4.2
Der Haftungsausschluss bezieht sich auf sämtliche Schadensarten, wie Personen-, Sachund Vermögensschaden.
4.3
Für Flohmarktware wird keine Gewährleistung für Funktions- und Gebrauchsfähigkeit
übernommen und damit ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
4.4
Ist der AWG Donau-Wald mbH oder seinen Erfüllungsgehilfen die Erbringung der Leistung durch einen von ihm nicht zu vertretenden Umstand (z.B. höhere Gewalt, Streik),
nicht möglich, so sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen
5.
Entgelt
5.1
Sofern für die Dienstleistung der AWG Donau-Wald mbH kein konkreter Preis vereinbart
ist, gilt für die jeweilige Dienstleistung stets der Preis als vereinbart, der der am Tag der
Dienstleistungserbringung gültigen Preisliste der AWG Donau-Wald mbH entspricht.
Die Preise verstehen sich einschl. der ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2
Die Rechnungen der AWG Donau-Wald mbH sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
Rechnungsbeträge von bis zu 30,00 € sind sofort zur Zahlung in bar fällig.
Erfolgt in diesen Fall ausnahmsweise eine Abwicklung über Lieferschein, wird hier eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € brutto erhoben.
5.3
Als Datum des Zahlungseingangs gilt der Tag, an welchem der Betrag bei der AWG Donau-Wald mbH vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird.
5.4
Mehrkosten, die durch Verschulden des Benutzers entstehen, können dem Benutzer
gesondert berechnet werden.
5.5
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur statthaft, wenn die Gegenforderung rechtskräftig ausgeurteilt ist oder von der AWG Donau-Wald mbH schriftlich anerkannt wurde.
5.6
Zahlungen des Benutzers mit Wechsel oder Kreditkarten sind ausgeschlossen.
6.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der AWG DonauWald mbH, soweit es sich bei dem Benutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
7.
Schlussbestimmungen
7.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck in rechtlicher zulässiger Weise am
nächsten kommt.
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