__________________________________________________________________________ Allgemeine Geschäftsbedingungen der AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH (AGB–AWG) Stand 01.01.2012 __________________________________________________________________________ 1. Allgemeines 1.1 Für die Erbringung von Dienstleistungen durch die AWG Donau-Wald mbH gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen, ersatzweise gelten die gesetzlichen Regelungen. 1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausgehandelt sind und von der AWG Donau-Wald mbH schriftlich bestätigt werden. Wird die Bestätigung mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt, bedarf es keiner Unterschrift. Im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ist auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. 1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Benutzers werden zurückgewiesen und gelten als nicht vereinbart. Gegenbestätigungen des Benutzers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. 1.4 Abfallentsorgungseinrichtungen sind alle Anlagen und Einrichtungen, die zur Erfüllung der Aufgaben der Abfallwirtschaft eingesetzt werden. Diese sind insbesondere alle im Entsorgungsgebiet befindlichen Entsorgungs- und Recyclingzentren, Recyclingzentren, Recyclinghöfe. 1.5 Benutzer im Sinne dieser AGB-AWG sind alle Personen, die die Abfallentsorgungseinrichtungen einschließlich der Zufahrtsstraße betreten oder befahren unabhängig davon, ob sie die Abfallentsorgungseinrichtungen benutzen. 1.6 Kundenbetreuer sind das auf der Abfallentsorgungseinrichtung eingesetzte Personal sowie hierzu gesondert eingesetzte Erfüllungsgehilfen. 1.7 Von allen Benutzern der Abfallentsorgungseinrichtungen ist die Betriebsordnung, die in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser AGB-AWG ist, zu beachten und einzuhalten. 2. Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtungen 2.1 Bei der Anlieferung der Abfälle auf den Abfallentsorgungseinrichtungen gehen die angelieferten Abfälle mit Übergabe zur Entsorgung in das Eigentum der AWG Donau-Wald mbH über. 2.2 Die Kundenbetreuer sind befugt, Abfälle vor, bei und nach der Entladung zu überprüfen oder überprüfen zu lassen und nicht zugelassene von der Abfallentsorgung auszuschließen. 2.3 Die Kundenbetreuer sind befugt, Abfälle von der Annahme zurückzuweisen, die aufgrund ihrer Menge, Größe, Beschaffenheit (Geruch, Hygiene, Staub, Lärm) oder sonstige Umstände für eine Annahme auf der Abfallentsorgungseinrichtung nicht geeignet sind oder die Abfallentsorgungseinrichtung oder deren Betriebseinrichtungen stören oder beschädigen können. 2.4 Die Menge der Abfälle wird, soweit die Annahme nicht über Stückzahl oder Volumen erfolgt, über Wiegeeinrichtungen ermittelt. Sind auf der Abfallentsorgungseinrichtung keine Wiegeeinrichtungen vorhanden oder sind vorhandene Wiegeeinrichtungen vorübergehend ausgefallen, wird die Menge nach Stückzahl oder Volumen ermittelt. 2.5 Bei vorübergehenden Ausfall der Wiegeeinrichtungen wird bei der Anlieferung von Restmüll die Menge geschätzt, sofern keine Umleitung der Anlieferung auf eine andere hierzu geeignete Abfallentsorgungseinrichtung möglich ist. 2.6 Der Benutzer teilt auf Verlangen eines Kundenbetreuers die für die Annahme wesentlichen Umstände mit und gibt im Zweifel Auskunft über Art und Beschaffenheit der Abfälle 2.7 Behördliche oder private Genehmigungen oder ähnliches, die Voraussetzung für die Annahme von Abfällen durch die AWG Donau-Wald mbH sind, sind vom Benutzer auf dessen Kosten einzuholen. Sofern die AWG Donau-Wald mbH zur Beantragung derartige Genehmigungen verpflichtet ist, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Benutzers. 3. Verkaufsbedingungen für Produkte 3.1 Alle Auskünfte und Angaben über Eignung und Anwendung unserer Produkte sind unverbindlich. 3.2 Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind. 3.3 Beanstandungen wegen Mängel der Produkte, sind unverzüglich spätestens zwei Wochen nach Übergabe gegenüber der AWG Donau-Wald mbH, schriftlich geltend zu machen. 4. Haftung 4.1 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Benutzer, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit der AWG Donau-Wald mbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Benutzer hat den Schaden unverzüglich der AWG Donau-Wald mbH mitzuteilen. § 831 Abs. 1 BGB ist nur bei vorsätzlichem Handeln des Verrichtungsgehilfen der AWG Donau-Wald mbH anzuwenden. 4.2 Der Haftungsausschluss bezieht sich auf sämtliche Schadensarten, wie Personen-, Sachund Vermögensschaden. 4.3 Für Flohmarktware wird keine Gewährleistung für Funktions- und Gebrauchsfähigkeit übernommen und damit ist jegliche Haftung ausgeschlossen. 4.4 Ist der AWG Donau-Wald mbH oder seinen Erfüllungsgehilfen die Erbringung der Leistung durch einen von ihm nicht zu vertretenden Umstand (z.B. höhere Gewalt, Streik), nicht möglich, so sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen 5. Entgelt 5.1 Sofern für die Dienstleistung der AWG Donau-Wald mbH kein konkreter Preis vereinbart ist, gilt für die jeweilige Dienstleistung stets der Preis als vereinbart, der der am Tag der Dienstleistungserbringung gültigen Preisliste der AWG Donau-Wald mbH entspricht. Die Preise verstehen sich einschl. der ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.2 Die Rechnungen der AWG Donau-Wald mbH sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Rechnungsbeträge von bis zu 30,00 € sind sofort zur Zahlung in bar fällig. Erfolgt in diesen Fall ausnahmsweise eine Abwicklung über Lieferschein, wird hier eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € brutto erhoben. 5.3 Als Datum des Zahlungseingangs gilt der Tag, an welchem der Betrag bei der AWG Donau-Wald mbH vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. 5.4 Mehrkosten, die durch Verschulden des Benutzers entstehen, können dem Benutzer gesondert berechnet werden. 5.5 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur statthaft, wenn die Gegenforderung rechtskräftig ausgeurteilt ist oder von der AWG Donau-Wald mbH schriftlich anerkannt wurde. 5.6 Zahlungen des Benutzers mit Wechsel oder Kreditkarten sind ausgeschlossen. 6. Gerichtsstand Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der AWG DonauWald mbH, soweit es sich bei dem Benutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.2 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck in rechtlicher zulässiger Weise am nächsten kommt.