ANTRAG auf Gewährung einer ÖPNV-Zuweisung (Art. 20 und 27 ÖPNVG) Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 21 Postfach 84023 Landshut 1. Antragsteller Aufgabenträger (Landkreis / Stadt / Gemeinde) Übertragung gem. Art. 9 BayÖPNVG durch Rechtsverordnung des Landkreises (Landkreis, Datum d. RVO) Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) IBAN BIC Geldinstitut Auskunft erteilt Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail 2. Haushaltsjahr 3. Nutzplatzkilometer des Jahres 2015 (laut beiliegender Aufstellung) 2016 4. Vorhandene oder zu gründende Verkehrskooperationen (laut beiliegender Aufstellung) 5. Übersicht über die voraussichtlichen Einnahmen und geplanten Ausgaben Tatsächliche Aufwendungen (€) beim Aufgabenträger für den ÖPNV (laut beiliegender Aufstellung) Ausgaben Einnahmen Defizit / Verlust (Zuschüsse etc. ohne ÖPNV-Zuweisungen) Sachkosten Zahlungen an Verkehrsunternehmen Zahlungen an Gemeinden 310 - 058 / 12.15 Eigenbetrieb Summe: -2- 6. Der Antragsteller erklärt, dass er für diese Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 7. nicht berechtigt ist. Der Antragsteller erklärt, dass die entsprechende Finanzierung nach den aktuell geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen der Verordnung (EG) 1370/2007, erfolgt. Ort, Datum , Unterschrift (Dienstsiegel) Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen: 1. Bei einer Übertragung nach Art. 9 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG ist eine Ausfertigung der Rechtsverordnung vorzulegen, aus der die übertragenen Aufgaben bzw. Teilaufgaben klar ersichtlich sind. 2. Aufstellung über die genau ermittelten Nutzplatzkilometer im Gebiet des Aufgabenträgers aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Unternehmen bzw. Linien nach Nutzwagenkilometern und Kapazität der Fahrzeuge. 3. Verkehrskooperationen mit bedientem Gebiet, erfassten Linien und Wirkung der Kooperation, z. B. Wegfall von Bedienungsverboten, einheitlicher Tarif, Durchtarifierung 4. Zusammenstellung der „Tatsächlichen Aufwendungen“ des Aufgabenträgers nach den unter Ziff. 4 aufgeführten Sachgruppen (Prognosezahlen). Sie muss so detailliert sein, dass sie nachvollzogen werden kann. Soweit der Aufgabenträger für diese Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer anzugeben.