antrag - Die Regierung von Niederbayern

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ANTRAG
auf Gewährung einer ÖPNV-Zuweisung (Art. 20 und 27 ÖPNVG)
Regierung von Niederbayern
- Sachgebiet 21 Postfach
84023 Landshut
1.
Antragsteller
Aufgabenträger (Landkreis / Stadt / Gemeinde)
Übertragung gem. Art. 9 BayÖPNVG durch Rechtsverordnung des Landkreises (Landkreis, Datum d. RVO)
Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
IBAN
BIC
Geldinstitut
Auskunft erteilt
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail
2.
Haushaltsjahr
3.
Nutzplatzkilometer des Jahres 2015
(laut beiliegender Aufstellung)
2016
4.
Vorhandene oder zu gründende Verkehrskooperationen (laut beiliegender Aufstellung)
5.
Übersicht über die voraussichtlichen Einnahmen und geplanten Ausgaben
Tatsächliche Aufwendungen (€) beim Aufgabenträger für den ÖPNV (laut beiliegender Aufstellung)
Ausgaben
Einnahmen
Defizit / Verlust
(Zuschüsse etc. ohne ÖPNV-Zuweisungen)
Sachkosten
Zahlungen an Verkehrsunternehmen
Zahlungen an Gemeinden
310 - 058 / 12.15
Eigenbetrieb
Summe:

-2-
6.
Der Antragsteller erklärt, dass er für diese Maßnahme zum Vorsteuerabzug
berechtigt ist.
7.
nicht berechtigt ist.
Der Antragsteller erklärt, dass die entsprechende Finanzierung nach den aktuell
geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen der Verordnung
(EG) 1370/2007, erfolgt.
Ort, Datum
,
Unterschrift
(Dienstsiegel)
Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:
1.
Bei einer Übertragung nach Art. 9 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG ist eine Ausfertigung der Rechtsverordnung
vorzulegen, aus der die übertragenen Aufgaben bzw. Teilaufgaben klar ersichtlich sind.
2.
Aufstellung über die genau ermittelten Nutzplatzkilometer im Gebiet des Aufgabenträgers
aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Unternehmen bzw. Linien nach Nutzwagenkilometern und Kapazität
der Fahrzeuge.
3.
Verkehrskooperationen mit bedientem Gebiet, erfassten Linien und Wirkung der Kooperation, z. B.
Wegfall von Bedienungsverboten, einheitlicher Tarif, Durchtarifierung
4.
Zusammenstellung der „Tatsächlichen Aufwendungen“ des Aufgabenträgers nach den unter Ziff. 4
aufgeführten Sachgruppen (Prognosezahlen). Sie muss so detailliert sein, dass sie nachvollzogen
werden kann.
Soweit der Aufgabenträger für diese Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die
Aufwendungen ohne Umsatzsteuer anzugeben.
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