Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Referat 12 Postfach 2 61 30002 Hannover Förderprogramm PRO*Niedersachsen Antrag auf Förderung einer wissenschaftlichen Veranstaltung in Niedersachsen (2-fach) 1. Allgemeine Angaben 1.1 Antragstellerin/Antragsteller Nachname: Vorname: Akademischer Grad oder Amtsbezeichnung: Dienstliche Anschrift: Telefon / Telefax: E-Mail: 1.2 Titel der Veranstaltung / ggf. Kurzbezeichnung 1.3 Termin der wissenschaftlichen Veranstaltung vom Dauer (in Tagen) Veranstaltungsort bis 1.4 Höhe der beantragten Mittel Bitte Ziffer III. der Programmausschreibung beachten! Haushaltsjahr Beantragte Mittel 1.5 Voraussichtliche Teilnehmerzahl Version 01/2015 1.6 Kooperationspartner (andere Institute und Behörden, ggf. nichtstaatliche Stellen, z. B. Unternehmen oder Verbände) 2. Darstellung der wissenschaftlichen Veranstaltung - - Tagungskonzept, anhand dessen die wissenschaftliche Bedeutung, die Zielsetzung sowie die Notwendigkeit der Durchführung der Veranstaltung und die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses beurteilt werden kann (max. 3 Seiten) Tagungsprogramm inklusive Liste der Referentinnen und Referenten mit Angaben zu ihrem Fachbereich, ihrer entsendenden Einrichtung sowie ihrem Vortragsthema wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellenden 3. Ausgaben- und Finanzierungsplan (siehe Anlage 2) 3.1 Beantragte Mittel beim MWK Hier sind die nach Ziffer IV der Programmausschreibung förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben als Summe anzugeben. Hinweis: Fahrt- und Aufenthaltskosten können nur für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden. Es gelten die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes sowie die entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen. 3.2 Weitere Einnahmen Zudem sind alle weiteren Einnahmen anzugeben, wie z.B.: - Tagungsgebühren - sonstige Mittel (z. B. DFG, Spenden, Stiftungen) - eigene Mittel 4. Erklärung Vorsteuer Die Antragstellerin / der Antragsteller ist für die wissenschaftliche Veranstaltung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt (ggf. beim zuständigen Finanzamt nachfragen). Soweit eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird hiermit erklärt, dass die Beträge im Kostenplan ohne Umsatzsteuer veranschlagt sind. oder Die Antragstellerin / der Antragsteller ist für die wissenschaftliche Veranstaltung zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. 5. Angaben zum Beihilferecht Im Fall der Förderung ist der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (Amtsblatt der Europäischen Union C 198 vom 27.06.2014, S. 1) zu beachten. In Zusammenhang mit dem Unionsrahmen wird erklärt, dass dieser Antrag für den wirtschaftlichen Bereich (z.B. Auftragsforschung, Beratungstätigkeit) nicht wirtschaftlichen Bereich gestellt wird. 6. Erklärungen der Antragstellerin / des Antragstellers Die Antragstellerin / der Antragsteller erklärt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Bescheides nicht begonnen wird. (Entsprechend Verwaltungsvorschrift Nr. 1.3 zu § 44 Landeshaushaltsordnung dürfen Projektförderungen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die für die Antragstellung erforderlichen Tätigkeiten sind hiervon ausgenommen) ihr / ihm die Subventionserheblichkeit der Tatsachen nach den Nrn. 3.5.1 bis 3.5.3 der VV zu § 44 LHO und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bekannt sind. - außer den in Nr. 3.2. angegebenen Mitteln - für den gleichen Zweck bei einer anderen Stelle Mittel weder beantragt noch von dieser bewilligt worden sind. die in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Änderungen dem MWK unverzüglich mitgeteilt werden. 7. Datum und Unterschrift