Förderantrag Wissenschaftliche Veranstaltungen

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Niedersächsisches Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
Referat 12
Postfach 2 61
30002 Hannover
Förderprogramm PRO*Niedersachsen
Antrag auf Förderung einer wissenschaftlichen
Veranstaltung in Niedersachsen (2-fach)
1. Allgemeine Angaben
1.1 Antragstellerin/Antragsteller
Nachname:
Vorname:
Akademischer Grad
oder Amtsbezeichnung:
Dienstliche Anschrift:
Telefon / Telefax:
E-Mail:
1.2 Titel der Veranstaltung / ggf. Kurzbezeichnung
1.3 Termin der wissenschaftlichen Veranstaltung
vom
Dauer (in Tagen)
Veranstaltungsort
bis
1.4 Höhe der beantragten Mittel
Bitte Ziffer III. der Programmausschreibung beachten!
Haushaltsjahr
Beantragte Mittel
1.5 Voraussichtliche Teilnehmerzahl
Version 01/2015
1.6 Kooperationspartner
(andere Institute und Behörden, ggf. nichtstaatliche Stellen, z. B. Unternehmen oder
Verbände)
2. Darstellung der wissenschaftlichen Veranstaltung
-
-
Tagungskonzept, anhand dessen die wissenschaftliche Bedeutung, die Zielsetzung
sowie die Notwendigkeit der Durchführung der Veranstaltung und die Einbindung des
wissenschaftlichen Nachwuchses beurteilt werden kann (max. 3 Seiten)
Tagungsprogramm inklusive Liste der Referentinnen und Referenten mit Angaben zu
ihrem Fachbereich, ihrer entsendenden Einrichtung sowie ihrem Vortragsthema
wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellenden
3. Ausgaben- und Finanzierungsplan (siehe Anlage 2)
3.1 Beantragte Mittel beim MWK
Hier sind die nach Ziffer IV der Programmausschreibung förderfähigen und nicht
förderfähigen Ausgaben als Summe anzugeben.
Hinweis: Fahrt- und Aufenthaltskosten können nur für aktive Teilnehmerinnen und
Teilnehmer gewährt werden. Es gelten die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes
sowie die entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen.
3.2 Weitere Einnahmen
Zudem sind alle weiteren Einnahmen anzugeben, wie z.B.:
- Tagungsgebühren
- sonstige Mittel (z. B. DFG, Spenden, Stiftungen)
- eigene Mittel
4. Erklärung Vorsteuer
Die Antragstellerin / der Antragsteller ist für die wissenschaftliche Veranstaltung
zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt (ggf.
beim zuständigen Finanzamt nachfragen).
Soweit eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird hiermit erklärt, dass
die Beträge im Kostenplan ohne Umsatzsteuer veranschlagt sind.
oder
Die Antragstellerin / der Antragsteller ist für die wissenschaftliche Veranstaltung
zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt.
5. Angaben zum Beihilferecht
Im Fall der Förderung ist der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von
Forschung, Entwicklung und Innovation (Amtsblatt der Europäischen Union C 198 vom
27.06.2014, S. 1) zu beachten.
In Zusammenhang mit dem Unionsrahmen wird erklärt, dass dieser Antrag für den
wirtschaftlichen Bereich (z.B. Auftragsforschung, Beratungstätigkeit)
nicht wirtschaftlichen Bereich
gestellt wird.
6. Erklärungen der Antragstellerin / des Antragstellers
Die Antragstellerin / der Antragsteller erklärt, dass
mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Bescheides nicht begonnen wird. (Entsprechend Verwaltungsvorschrift Nr. 1.3 zu
§ 44 Landeshaushaltsordnung dürfen Projektförderungen nur für solche Vorhaben
bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die für die Antragstellung
erforderlichen Tätigkeiten sind hiervon ausgenommen)
ihr / ihm die Subventionserheblichkeit der Tatsachen nach den Nrn. 3.5.1 bis 3.5.3
der VV zu § 44 LHO und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264
StGB bekannt sind.
- außer den in Nr. 3.2. angegebenen Mitteln - für den gleichen Zweck bei einer
anderen Stelle Mittel weder beantragt noch von dieser bewilligt worden sind.
die in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) gemachten Angaben
vollständig und richtig sind.
Änderungen dem MWK unverzüglich mitgeteilt werden.
7. Datum und Unterschrift
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