Grundschule Am Botanischen Garten unesco – projekt – schule 15230 Frankfurt (Oder) Telefon: (0335) 63254 Fax: (0335) 6067091 Homepage: http://www.grundschule-am-botanischen-garten.de E-Mail: [email protected] Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Erziehungsmaßnahmen sind gemäß der Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Einwirkungen zur Durchsetzung der Schulpflicht vom 26.2.1993, zusätzlich des Konferenzbeschlusses der Schulkonferenz (Beschlussvorlage der Gesamtlehrerkonferenz) zu handhaben. Haben sich Erziehungsmaßnahmen als wirkungslos ergeben oder als nicht geeignet erwiesen, sind Ordnungsmaßnahmen gemäß § 64 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg vom 12.4.1996 anzuwenden. Eine Bindung an die Reihenfolge der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen besteht nicht. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können wiederholt angeordnet werden. Womit muss ich rechnen, bei Unterrichtsstörungen/ Zuspätkommen (selbst verschuldet/zum wiederholten Mal) 1. Mitteilung an die Eltern und Zusatzaufgaben für zuhause. 2. Mitteilung und Nacharbeit in der Schule 3. Androhung und Erteilung eines Verweises 4. Ausschluss vom Unterricht, aber es sind um 7.30 Uhr Aufgaben in der Schule abzuholen, die um 14 Uhr erledigt in der Schule abzugeben sind. Diese Aufgaben entsprechen den Stunden, die an diesem Tag erfolgt wären. Verhalten bei körperlicher Gewalt 1. Bei Prügeleien müssen die Schüler ihr eigenes Verhalten schriftlich darlegen. Es erfolgt eine Auswertung mit entsprechender Entschuldigung 2. entsprechende Teile der Hausordnung schreiben 3. Mitteilung an die Eltern durch den Klassenlehrer, der durch die Hofaufsicht informiert wurde 4. Androhung eines Verweises 5. Verweis 6. Ausschluss von schulischen Veranstaltungen 7. Bei extremen Vorfällen (Steine werfen u. ä.) Information der Eltern, Suspendierung von ein bis drei Tagen, in Ausnahmefällen auch länger. Verlassen des Schulgeländes/Pausenbereichs 1. Mitteilung – Androhung eines Verweises 2. Verweis Verbale Entgleisung 1. Entschuldigung mündlich bzw. schriftlich 2. Mitteilung an die Eltern 3. Androhung eines Verweises 4. Verweis 5. Ausschluss von Klassenveranstaltungen Spucken/Bespucken 1. Wegputzen/Kleidung reinigen lassen auf eigene Kosten/Mitteilung an die Eltern 2. Putzdienst in Haus/Hof Mutwillige Beschädigungen, Schmierereien 1. Beseitigen und Mitteilung/Schaden bezahlen 2. Wiedergutmachung in Form von Tätigkeiten auf dem Schulgelände Beschluss der Schulkonferenz am 22.02.012 Zur Bekanntgabe des Beschlusses: - Aktenkundige Belehrung der Schülerinnen und Schüler - Aushänge im Klassenraum - Kopie an Elternsprecherinnen und Elternsprecher