und Ordnungsmaßnahmen - Grundschule Am Botanischen Garten

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Grundschule Am Botanischen Garten
unesco – projekt – schule
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: (0335) 63254
Fax: (0335) 6067091
Homepage: http://www.grundschule-am-botanischen-garten.de
E-Mail: [email protected]
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Erziehungsmaßnahmen sind gemäß der Verordnung über Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen sowie Einwirkungen zur Durchsetzung der Schulpflicht vom
26.2.1993, zusätzlich des Konferenzbeschlusses der Schulkonferenz
(Beschlussvorlage der Gesamtlehrerkonferenz) zu handhaben.
Haben sich Erziehungsmaßnahmen als wirkungslos ergeben oder als nicht geeignet
erwiesen, sind Ordnungsmaßnahmen gemäß § 64 des Gesetzes über die Schulen im
Land Brandenburg vom 12.4.1996 anzuwenden. Eine Bindung an die Reihenfolge der
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen besteht nicht. Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen können wiederholt angeordnet werden.
Womit muss ich rechnen, bei Unterrichtsstörungen/ Zuspätkommen
(selbst verschuldet/zum wiederholten Mal)
1. Mitteilung an die Eltern und Zusatzaufgaben für zuhause.
2. Mitteilung und Nacharbeit in der Schule
3. Androhung und Erteilung eines Verweises
4. Ausschluss vom Unterricht, aber es sind um 7.30 Uhr Aufgaben in der Schule
abzuholen, die um 14 Uhr erledigt in der Schule abzugeben sind. Diese Aufgaben
entsprechen den Stunden, die an diesem Tag erfolgt wären.
Verhalten bei körperlicher Gewalt
1. Bei Prügeleien müssen die Schüler ihr eigenes Verhalten schriftlich darlegen. Es erfolgt
eine Auswertung mit entsprechender Entschuldigung
2. entsprechende Teile der Hausordnung schreiben
3. Mitteilung an die Eltern durch den Klassenlehrer, der durch die Hofaufsicht informiert
wurde
4. Androhung eines Verweises
5. Verweis
6. Ausschluss von schulischen Veranstaltungen
7. Bei extremen Vorfällen (Steine werfen u. ä.) Information der Eltern, Suspendierung von
ein bis drei Tagen, in Ausnahmefällen auch länger.
Verlassen des Schulgeländes/Pausenbereichs
1. Mitteilung – Androhung eines Verweises
2. Verweis
Verbale Entgleisung
1. Entschuldigung mündlich bzw. schriftlich
2. Mitteilung an die Eltern
3. Androhung eines Verweises
4. Verweis
5. Ausschluss von Klassenveranstaltungen
Spucken/Bespucken
1. Wegputzen/Kleidung reinigen lassen auf eigene Kosten/Mitteilung an die Eltern
2. Putzdienst in Haus/Hof
Mutwillige Beschädigungen, Schmierereien
1. Beseitigen und Mitteilung/Schaden bezahlen
2. Wiedergutmachung in Form von Tätigkeiten auf dem Schulgelände
Beschluss der Schulkonferenz am 22.02.012
Zur Bekanntgabe des Beschlusses:
- Aktenkundige Belehrung der Schülerinnen und Schüler
- Aushänge im Klassenraum
- Kopie an Elternsprecherinnen und Elternsprecher
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