Abstimmungsformen – ein Leitfaden Die Kirchenordnung regelt im

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Abstimmungsformen – ein Leitfaden
Die Kirchenordnung regelt im Artikel 95 die Abstimmungsform wie folgt:
„Die Kirchgemeindeversammlung entscheidet in der Regel durch offene Abstimmung.
Wenn es durch die Kirchenverfassung, die Kirchenordnung oder die
Kirchgemeindeordnung vorgesehen ist, oder wenn ein dahingehender Antrag
angenommen wird, übt sie ausnahmsweise ihre Befugnisse durch geheime Abstimmung
oder Urnenabstimmung aus.
Die Kassationsbeschwerde gegen Abstimmungsbeschlüsse richtet sich nach Art. 163
und Art. 164 des Gemeindegesetzes, wobei solche Beschwerden direkt dem Kirchenrat
zur endgültigen Entscheidung zu überweisen sind.“
Daraus ist zu entnehmen, dass an einer Kirchgemeindeversammlung zwei Varianten möglich
sind, nämlich eine offene Abstimmung oder eine geheime Abstimmung.
Anträge auf eine geheime Wahl oder Abstimmung müssen nicht vor der
Gemeindeversammlung eingereicht oder angekündigt werden. Deshalb muss die
Durchführung einer geheimen Wahl oder Abstimmung im Prinzip an jeder
Gemeindeversammlung gewährleistet sein.
Offene Abstimmung
Bei einer offenen Abstimmung entscheiden die anwesenden und stimmberechtigten
Kirchbürgerinnen und Kirchbürger über eine Sache oder eine Personalie. Sie bezeugen ihren
Willen mit Handerheben. Der Entscheid, welcher mehr „Ja-Stimmen“ auf sich vereinigt, hat
obsiegt. Enthaltungen können – müssen aber nicht – abgefragt werden; sie haben jedoch
keinen Einfluss auf das Resultat. Mit dieser Abstimmungsform wendet man das „relative
Mehr“ an (im Volksmund auch das „Einfache Mehr“ genannt ).
Geheime Abstimmung
Bei einer geheimen Abstimmung (muss von der Kirchgemeindeversammlung beschlossen
werden) wird sinngemäss nach Artikel 33 des Gesetzes über die Urnenabstimmung
vorgegangen.
„Wahlen
a) massgebendes Stimmenmehr
Art. 33.
1 Im ersten Wahlgang entscheidet das absolute Mehr. Es ist erreicht, wenn ein Kandidat
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
2 Das absolute Mehr wird für die Wahl jeder Behörde gesondert berechnet.
D:\68622013.doc
3 Im zweiten Wahlgang ist das relative Mehr massgebend. Gewählt sind die Kandidaten
mit den höchsten Stimmenzahlen.
Im ersten Wahlgang gilt es zu beachten, dass von den eingegangen Stimmzettel die
ungültigen und leeren Stimmzettel abzuzählen sind, so dass die gültigen Stimmzettel
ermittelt werden können. Das absolute Mehr wird ermittelt aus der Anzahl der gültigen
Stimmzettel dividiert durch zwei plus eins. Gewählt ist die Person(en) mit einer Stimmenzahl
über dem absolutem Mehr.
Beim relativen Mehr im zweiten Wahlgang ist das Vorgehen wie folgt: Von den eingegangen
Stimmzettel sind die ungültigen und leeren Stimmzettel abzuzählen sind, so dass die
gültigen Stimmzettel ermittelt werden können. Beim relativen Mehr ist die Person gewählt,
welche am meisten Stimmen erhalten hat.
Diese beiden Vorgehen können sinngemäss auch bei Sachgeschäften angewandt werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Kirchenratskanzlei. Kirchenschreiber Markus Bernet
hilft Ihnen gerne weiter (071 227 05 05 oder [email protected])
Stimmzettel müssen das Logo der Kirchgemeinde sowie einen oder mehrere leere Striche
enthalten (Platzhalter für den/die wählbaren Kandidaten). (Muster siehe unten)
Logo der Kirchgemeinde
___________________________________
________________
Gültiger Stimmzettel:
Name eines einzigen Kandidaten auf dem Stimmzettel oder ein
beliebiger Name eines einzigen, anderen stimmberechtigten
Kirchgemeindemitglieds.
Bei mehreren zu wählenden Personen: Maximal so viele
Namen wie zu wählende Personen.
Ungültiger Stimmzettel:
D:\68622013.doc
Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“, mit einem unzulässigen
Namen, mit zu vielen Namen sowie ein leerer Stimmzettel.
Evtl. Hilfsmittel für Stimmenzähler bei geheimer Wahl (separate Liste mit Beschrieb
Vorgehen).
St. Gallen, 23. Juni 2012 / MB
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
Vorlage für Vorgehen bei einer geheimen Wahl (oder
sinngemäss für geheime Abstimmungen)
GEHEIME WAHL 1. Wahlgang (absolutes Mehr)
Vorgehen und Ergebnis





Austeilen der Stimmzettel (Anzahl der ausgeteilten Stimmzettel notieren)
Einsammeln der Stimmzettel mit Urnen oder Behältnissen, die als Urnen dienen
können
Auszählen der Stimmzettel in Nebenraum
Vorhandenes Stimmregister hilfreich zur Ermittlung der gültigen Stimmzettel
Folgende Angaben müssen festgehalten werden:
o Ausgeteilte Stimmzettel:
_______________
o Eingesammelte Stimmzettel:
_______________
o Davon ungültig:
_______________
o Davon leere Stimmzettel:
_______________
o Gültige Stimmen:
_______________
o Das absolute Mehr beträgt demnach
_______________
o Stimmen haben erhalten:
Name
Anzahl Stimmen
________________________________
________________________________
________________________________
________________________________
_______________
_______________
_______________
_______________
o Gewählt wurde(n) (Person(en) mit den meisten Stimmen und dem
absoluten Mehr notieren):
______________________________mit _____Stimmen von
________ gültigen Stimmen

Alle Stimmzettel in ein Couvert legen.
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




Couvert in den Versammlungsraum bringen. Es wird am Tisch beim Präsidenten/
bei der Präsidentin verschlossen.
Beide Stimmenzähler müssen über dem Klebeverschluss unterschreiben (gilt als
Siegel) - und zwar in der Versammlung vor den Augen der Stimmenden, so dass
es gesehen wird.
Couvert und ausgefüllte Wahlergebnisse dem Präsidenten / der Präsidentin
übergeben.
Präsident / Präsidentin verkündet das Ergebnis gemäss Liste (blauer Text).
Couverts mit Stimmzetteln sind mindestens bis Ende Einsprachefrist oder bis zur
nächsten Kirchgemeindeversammlung aufzubewahren.
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
Vorlage für Vorgehen bei einer geheimen Wahl
GEHEIME WAHL 2. Wahlgang (relatives Mehr)
Vorgehen und Ergebnis

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


Austeilen der Stimmzettel (Anzahl der ausgeteilten Stimmzettel notieren)
Einsammeln der Stimmzettel mit Urnen oder Behältnissen, die als Urnen dienen
können
Auszählen der Stimmzettel in Nebenraum
Vorhandenes Stimmregister hilfreich zur Ermittlung der gültigen Stimmzettel
Folgende Angaben müssen festgehalten werden:
o Ausgeteilte Stimmzettel:
_______________
o Eingesammelte Stimmzettel:
_______________
o Davon ungültig:
_______________
o Davon leere Stimmzettel:
_______________
o Gültige Stimmen:
_______________
o Stimmen haben erhalten:
Name
Anzahl Stimmen
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o Gewählt wurde(n) (Person(en) mit den meisten Stimmen notieren):
______________________________mit _____Stimmen von
________ gültigen Stimmen
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Alle Stimmzettel in ein Couvert legen.
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Couvert in den Versammlungsraum bringen. Es wird am Tisch beim Präsidenten/
bei der Präsidentin verschlossen.
Beide Stimmenzähler müssen über dem Klebeverschluss unterschreiben (gilt als
Siegel) - und zwar in der Versammlung vor den Augen der Stimmenden, so dass
es gesehen wird.
Couvert und ausgefüllte Wahlergebnisse dem Präsidenten / der Präsidentin
übergeben.
Präsident / Präsidentin verkündet das Ergebnis gemäss Liste (blauer Text).
Couverts mit Stimmzetteln sind mindestens bis Ende Einsprachefrist oder bis zur
nächsten Kirchgemeindeversammlung aufzubewahren.
D:\68622013.doc
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