Abstimmungsformen – ein Leitfaden Die Kirchenordnung regelt im Artikel 95 die Abstimmungsform wie folgt: „Die Kirchgemeindeversammlung entscheidet in der Regel durch offene Abstimmung. Wenn es durch die Kirchenverfassung, die Kirchenordnung oder die Kirchgemeindeordnung vorgesehen ist, oder wenn ein dahingehender Antrag angenommen wird, übt sie ausnahmsweise ihre Befugnisse durch geheime Abstimmung oder Urnenabstimmung aus. Die Kassationsbeschwerde gegen Abstimmungsbeschlüsse richtet sich nach Art. 163 und Art. 164 des Gemeindegesetzes, wobei solche Beschwerden direkt dem Kirchenrat zur endgültigen Entscheidung zu überweisen sind.“ Daraus ist zu entnehmen, dass an einer Kirchgemeindeversammlung zwei Varianten möglich sind, nämlich eine offene Abstimmung oder eine geheime Abstimmung. Anträge auf eine geheime Wahl oder Abstimmung müssen nicht vor der Gemeindeversammlung eingereicht oder angekündigt werden. Deshalb muss die Durchführung einer geheimen Wahl oder Abstimmung im Prinzip an jeder Gemeindeversammlung gewährleistet sein. Offene Abstimmung Bei einer offenen Abstimmung entscheiden die anwesenden und stimmberechtigten Kirchbürgerinnen und Kirchbürger über eine Sache oder eine Personalie. Sie bezeugen ihren Willen mit Handerheben. Der Entscheid, welcher mehr „Ja-Stimmen“ auf sich vereinigt, hat obsiegt. Enthaltungen können – müssen aber nicht – abgefragt werden; sie haben jedoch keinen Einfluss auf das Resultat. Mit dieser Abstimmungsform wendet man das „relative Mehr“ an (im Volksmund auch das „Einfache Mehr“ genannt ). Geheime Abstimmung Bei einer geheimen Abstimmung (muss von der Kirchgemeindeversammlung beschlossen werden) wird sinngemäss nach Artikel 33 des Gesetzes über die Urnenabstimmung vorgegangen. „Wahlen a) massgebendes Stimmenmehr Art. 33. 1 Im ersten Wahlgang entscheidet das absolute Mehr. Es ist erreicht, wenn ein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. 2 Das absolute Mehr wird für die Wahl jeder Behörde gesondert berechnet. D:\68622013.doc 3 Im zweiten Wahlgang ist das relative Mehr massgebend. Gewählt sind die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen. Im ersten Wahlgang gilt es zu beachten, dass von den eingegangen Stimmzettel die ungültigen und leeren Stimmzettel abzuzählen sind, so dass die gültigen Stimmzettel ermittelt werden können. Das absolute Mehr wird ermittelt aus der Anzahl der gültigen Stimmzettel dividiert durch zwei plus eins. Gewählt ist die Person(en) mit einer Stimmenzahl über dem absolutem Mehr. Beim relativen Mehr im zweiten Wahlgang ist das Vorgehen wie folgt: Von den eingegangen Stimmzettel sind die ungültigen und leeren Stimmzettel abzuzählen sind, so dass die gültigen Stimmzettel ermittelt werden können. Beim relativen Mehr ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen erhalten hat. Diese beiden Vorgehen können sinngemäss auch bei Sachgeschäften angewandt werden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Kirchenratskanzlei. Kirchenschreiber Markus Bernet hilft Ihnen gerne weiter (071 227 05 05 oder [email protected]) Stimmzettel müssen das Logo der Kirchgemeinde sowie einen oder mehrere leere Striche enthalten (Platzhalter für den/die wählbaren Kandidaten). (Muster siehe unten) Logo der Kirchgemeinde ___________________________________ ________________ Gültiger Stimmzettel: Name eines einzigen Kandidaten auf dem Stimmzettel oder ein beliebiger Name eines einzigen, anderen stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieds. Bei mehreren zu wählenden Personen: Maximal so viele Namen wie zu wählende Personen. Ungültiger Stimmzettel: D:\68622013.doc Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“, mit einem unzulässigen Namen, mit zu vielen Namen sowie ein leerer Stimmzettel. Evtl. Hilfsmittel für Stimmenzähler bei geheimer Wahl (separate Liste mit Beschrieb Vorgehen). St. Gallen, 23. Juni 2012 / MB KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG Vorlage für Vorgehen bei einer geheimen Wahl (oder sinngemäss für geheime Abstimmungen) GEHEIME WAHL 1. Wahlgang (absolutes Mehr) Vorgehen und Ergebnis Austeilen der Stimmzettel (Anzahl der ausgeteilten Stimmzettel notieren) Einsammeln der Stimmzettel mit Urnen oder Behältnissen, die als Urnen dienen können Auszählen der Stimmzettel in Nebenraum Vorhandenes Stimmregister hilfreich zur Ermittlung der gültigen Stimmzettel Folgende Angaben müssen festgehalten werden: o Ausgeteilte Stimmzettel: _______________ o Eingesammelte Stimmzettel: _______________ o Davon ungültig: _______________ o Davon leere Stimmzettel: _______________ o Gültige Stimmen: _______________ o Das absolute Mehr beträgt demnach _______________ o Stimmen haben erhalten: Name Anzahl Stimmen ________________________________ ________________________________ ________________________________ ________________________________ _______________ _______________ _______________ _______________ o Gewählt wurde(n) (Person(en) mit den meisten Stimmen und dem absoluten Mehr notieren): ______________________________mit _____Stimmen von ________ gültigen Stimmen Alle Stimmzettel in ein Couvert legen. D:\68622013.doc Couvert in den Versammlungsraum bringen. Es wird am Tisch beim Präsidenten/ bei der Präsidentin verschlossen. Beide Stimmenzähler müssen über dem Klebeverschluss unterschreiben (gilt als Siegel) - und zwar in der Versammlung vor den Augen der Stimmenden, so dass es gesehen wird. Couvert und ausgefüllte Wahlergebnisse dem Präsidenten / der Präsidentin übergeben. Präsident / Präsidentin verkündet das Ergebnis gemäss Liste (blauer Text). Couverts mit Stimmzetteln sind mindestens bis Ende Einsprachefrist oder bis zur nächsten Kirchgemeindeversammlung aufzubewahren. KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG Vorlage für Vorgehen bei einer geheimen Wahl GEHEIME WAHL 2. Wahlgang (relatives Mehr) Vorgehen und Ergebnis Austeilen der Stimmzettel (Anzahl der ausgeteilten Stimmzettel notieren) Einsammeln der Stimmzettel mit Urnen oder Behältnissen, die als Urnen dienen können Auszählen der Stimmzettel in Nebenraum Vorhandenes Stimmregister hilfreich zur Ermittlung der gültigen Stimmzettel Folgende Angaben müssen festgehalten werden: o Ausgeteilte Stimmzettel: _______________ o Eingesammelte Stimmzettel: _______________ o Davon ungültig: _______________ o Davon leere Stimmzettel: _______________ o Gültige Stimmen: _______________ o Stimmen haben erhalten: Name Anzahl Stimmen ________________________________ ________________________________ ________________________________ ________________________________ ________________________________ _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ o Gewählt wurde(n) (Person(en) mit den meisten Stimmen notieren): ______________________________mit _____Stimmen von ________ gültigen Stimmen Alle Stimmzettel in ein Couvert legen. D:\68622013.doc Couvert in den Versammlungsraum bringen. Es wird am Tisch beim Präsidenten/ bei der Präsidentin verschlossen. Beide Stimmenzähler müssen über dem Klebeverschluss unterschreiben (gilt als Siegel) - und zwar in der Versammlung vor den Augen der Stimmenden, so dass es gesehen wird. Couvert und ausgefüllte Wahlergebnisse dem Präsidenten / der Präsidentin übergeben. Präsident / Präsidentin verkündet das Ergebnis gemäss Liste (blauer Text). Couverts mit Stimmzetteln sind mindestens bis Ende Einsprachefrist oder bis zur nächsten Kirchgemeindeversammlung aufzubewahren. D:\68622013.doc