Allgemeine Geschäftsbedingungen Für all unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen und zwar auch dann, wenn sich der Besteller in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Angebote sind freibleibend, d.h. die NPM behält sich Auftragsannahme vor, sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet worden ist. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn Sie von der NPM in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Fälle von höherer Gewalt, wie z.B. Streik, Betriebsstörungen und Schwierigkeiten in der Rohstoff- und Materialbeschaffung usw. berechtigen die NPM zum Rücktritt vom Vertrag, ohne daß gegen sie irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht und den Geldverkehr sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zur Verrechnung kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Es gelten die in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannten Zahlungsbedingungen. Der Nettomindestauftragswert beträgt 300,00 DM. Für niedrigere Aufträge ist die NPM berechtigt, 10 % Mindermengezuschlag auf den Nettowarenwert zu berechnen. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl der Versandart bleibt der NPM überlassen, sofern vom Kunde keine besondere Vorschrift gegeben wird. Teillieferungen sind zulässig. Aus technologischen Gründen behält sich die NPM bei Fertigung auf Kundenwunsch das Recht einer Über- bzw. Unterlieferung in Höhe bis zu 10 % der Bestellmenge vor. Bruchschaden wird nur dann vergütet, wenn die Sendung gegen Bruch versichert wurde. Bruchschäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Sendung unter Einsendung der Bruchstücke zu reklamieren. Wurde eine Bruch-versicherung nicht gewünscht, kann für einen entstandenen Schaden auch kein Ersatz geleistet werden. Beanstandungen sind generell unverzüglich innerhalb von 7 Tagen bei der NPM anzuzeigen. Sie berechtigen nach Anerkennung zur Ersatzleistung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden. Undekorierte Ware darf ohne Zustimmung der NPM nicht weiterveredelt werden. Erfolgt der Verkauf von Weißware zum Zwecke der Fremddekoration, garantiert der Verkäufer nur den einwandfreien Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Für Mängel, die durch die Weiterbearbeitung beim Kunden entstehen, übernimmt die NPM keine Haftung. Bei der Werbung für unsere Produkte sind strikt die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Markenschutzes zu beachten. Insbesondere darf unsere territoriale Herkunftsbezeichnung nur in Verbindung mit unserer korrekten Firmenbezeichnung und in der gültigen Schreibweise „Meißen“ verwendet werden und ist in der englischen Schreibweise „Meissen“ mit dem Zusatz „/Germany" zu versehen. Das Wort „Meißen“ oder „Meissen/Germany“ darf graphisch vom übrigen Text nicht hervorgehoben werden. Sofern – berechtigt – auf die Porzellantradition der Stadt Meißen verwiesen wird, darf auch das nur in Verbindung mit unserem Firmennamen und mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Tradition des privaten Meißener Porzellanhandwerks seit 1857 geschehen. Die NPM behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung vor. Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist die NPM ohne Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Kunde darf die Ware, soweit sie ihm zu diesem Zweck verkauft wurde, im regulären Geschäftsverkehr weiterveräußern, tritt jedoch hiermit die ihm daraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen sicherungshalber an die NPM ab. Soweit die Lieferung Teil einer größeren Einheit wird, gilt die Abtretung anteilig. Bei teilweiser Rechnungsregulierung durch den Kunden erstreckt sich die Abtretung auf die verbleibende Forderung. Der Kunde ist verpflichtet der NPM den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich anzuzeigen. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln. Entschädigungsforderungen gegen die Versicherung tritt er zur Sicherung des Kaufpreises an die NPM ab. Bei Rücknahme der Ware haftet er für jede Verschlechterung. Für den Rücknahmeaufwand (Transport, Neuverpackung usw.) werden die tatsächlichen Kosten oder nach billigem Ermessen pauschal 10 bis 25 % des Warenwertes gekürzt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Schecks, Wechsel und Akzepte gelten erst mit der vollständigen Einlösung als Zahlung. Bei Wechsel- und Akzeptregulierung besteht daher kein Anspruch auf Skonto. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer Rechnung, oder bei Wechselprotesten, Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln wird die Gesamtschuld aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Bei Verzug sind außer vollem Schadensersatz die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Auch bei sonstigen Anhaltspunkten für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist die NPM berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern bzw. nur gegen Vorauskasse vorzunehmen sowie sich an Ort und Stelle im Betrieb des Kunden davon zu unterrichten, ob und in welchem Umfang Eigentumsvorbehalt vorhanden ist. Noch vorhandene Ware darf die NPM ohne Zustimmung des Kunden bzw. seines Verwalters zurücknehmen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig. Erfüllungsort ist Meißen/Sachsen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen ist ebenfalls Meißen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bedingungen des Kunden in jedem Fall vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die NPM. Meißen im Februar 2001