AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für all unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen und zwar
auch dann, wenn sich der Besteller in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Angebote sind
freibleibend, d.h. die NPM behält sich Auftragsannahme
vor, sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als bindend
bezeichnet worden ist.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn Sie von der NPM
in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich
bestätigt worden sind. Fälle von höherer Gewalt, wie z.B.
Streik, Betriebsstörungen und Schwierigkeiten in der
Rohstoff- und Materialbeschaffung usw. berechtigen die
NPM zum Rücktritt vom Vertrag, ohne daß gegen sie
irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden können.
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich
der Kosten für Verpackung, Fracht und den Geldverkehr
sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zur Verrechnung kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
Es gelten die in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung
genannten Zahlungsbedingungen.
Der Nettomindestauftragswert beträgt 300,00 DM. Für
niedrigere Aufträge ist die NPM berechtigt, 10 % Mindermengezuschlag auf den Nettowarenwert zu berechnen.
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk. Die Versendung
geschieht auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl
der Versandart bleibt der NPM überlassen, sofern vom
Kunde keine besondere Vorschrift gegeben wird.
Teillieferungen sind zulässig.
Aus technologischen Gründen behält sich die NPM bei
Fertigung auf Kundenwunsch das Recht einer Über- bzw.
Unterlieferung in Höhe bis zu 10 % der Bestellmenge vor.
Bruchschaden wird nur dann vergütet, wenn die Sendung
gegen Bruch versichert wurde. Bruchschäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Sendung unter Einsendung der Bruchstücke zu reklamieren. Wurde eine
Bruch-versicherung nicht gewünscht, kann für einen entstandenen Schaden auch kein Ersatz geleistet werden.
Beanstandungen sind generell unverzüglich innerhalb von
7 Tagen bei der NPM anzuzeigen. Sie berechtigen nach
Anerkennung zur Ersatzleistung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht
beanstandet werden.
Undekorierte Ware darf ohne Zustimmung der NPM nicht
weiterveredelt werden. Erfolgt der Verkauf von Weißware
zum Zwecke der Fremddekoration, garantiert der Verkäufer nur den einwandfreien Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Für Mängel, die
durch die Weiterbearbeitung beim Kunden entstehen,
übernimmt die NPM keine Haftung.
Bei der Werbung für unsere Produkte sind strikt die
geltenden rechtlichen Bestimmungen des Markenschutzes zu beachten. Insbesondere darf unsere
territoriale Herkunftsbezeichnung nur in Verbindung
mit unserer korrekten Firmenbezeichnung und in der
gültigen Schreibweise „Meißen“ verwendet werden
und ist in der englischen Schreibweise „Meissen“ mit
dem Zusatz „/Germany" zu versehen. Das Wort „Meißen“ oder „Meissen/Germany“ darf graphisch vom
übrigen Text nicht hervorgehoben werden.
Sofern – berechtigt – auf die Porzellantradition der
Stadt Meißen verwiesen wird, darf auch das nur in
Verbindung mit unserem Firmennamen und mit dem
ausdrücklichen Verweis auf die Tradition des privaten
Meißener Porzellanhandwerks seit 1857 geschehen.
Die NPM behält sich das Eigentum an allen gelieferten
Waren bis zur Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur
Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der
Geschäftsverbindung vor. Rücknahme der Ware ist kein
Rücktritt vom Vertrag. Gerät der Kunde mit einer Zahlung
in Verzug ist die NPM ohne Rücktritt vom Vertrag zur
Rücknahme der Ware berechtigt. Der Kunde darf die
Ware, soweit sie ihm zu diesem Zweck verkauft wurde, im
regulären Geschäftsverkehr weiterveräußern, tritt jedoch
hiermit die ihm daraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen sicherungshalber an die NPM ab. Soweit
die Lieferung Teil einer größeren Einheit wird, gilt die
Abtretung anteilig. Bei teilweiser Rechnungsregulierung
durch den Kunden erstreckt sich die Abtretung auf die
verbleibende Forderung. Der Kunde ist verpflichtet der
NPM den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren und auf die abgetretenen Forderungen
unverzüglich anzuzeigen. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen die üblichen Risiken auf
seine Kosten angemessen zu versichern und sie pfleglich
zu behandeln. Entschädigungsforderungen gegen die
Versicherung tritt er zur Sicherung des Kaufpreises an die
NPM ab. Bei Rücknahme der Ware haftet er für jede
Verschlechterung. Für den Rücknahmeaufwand (Transport, Neuverpackung usw.) werden die tatsächlichen
Kosten oder nach billigem Ermessen pauschal 10 bis 25
% des Warenwertes gekürzt.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu
Lasten des Kunden. Schecks, Wechsel und Akzepte
gelten erst mit der vollständigen Einlösung als Zahlung.
Bei Wechsel- und Akzeptregulierung besteht daher kein
Anspruch auf Skonto.
Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer Rechnung, oder
bei Wechselprotesten, Nichteinlösen von Schecks oder
Wechseln wird die Gesamtschuld aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Bei Verzug sind außer vollem Schadensersatz die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch
Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Auch bei sonstigen Anhaltspunkten für eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden ist die NPM berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern bzw. nur gegen
Vorauskasse vorzunehmen sowie sich an Ort und Stelle
im Betrieb des Kunden davon zu unterrichten, ob und in
welchem Umfang Eigentumsvorbehalt vorhanden ist.
Noch vorhandene Ware darf die NPM ohne Zustimmung
des Kunden bzw. seines Verwalters zurücknehmen.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch
den Kunden ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.
Erfüllungsort ist Meißen/Sachsen. Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen ist ebenfalls
Meißen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden
Bedingungen des Kunden in jedem Fall vor. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch die NPM.
Meißen im Februar 2001
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