Satzung des SPD-Ortsvereins Kruft §1 Name, Tätigkeitsgebiet Der Ortsverein umfasst den Bereich der Gemeinde Kruft. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Kruft. Sitz ist die Anschrift des/der jeweiligen Vorsitzenden. §2 Zweck Zweck des Ortsvereins ist die Teilnahme an der politischen Willensbildung innerhalb der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie eine den Grundsätzen der SPD verpflichtete Mitwirkung und Gestaltung des Geschehen im politisch/öffentlichen Raum auf kommunaler Ebene. §3 Mitgliedschaft Dem Verein gehören alle natürlichen Personen an, die entsprechend des Aufnahmeverfahrens in den Mitgliedslisten geführt und gemäß der Beitragsordnung veranlasst sind. Die Mitgliedschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen, soweit nicht Ausschlussgründe auf Beschluss des Vorstandes und/oder der Mitgliederversammlung dem entgegenstehen. Der Vorstand muss über Aufnahmeanträge innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Bei Ablehnung ist diese schriftlich gegenüber dem/der Antragsteller/in zu begründen. Gegen die Ablehnung kann der Bewerber/die Bewerberin Einspruch erheben. Die abschließende Entscheidung obliegt der Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Sitzung. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch seitens eines anderen Mitgliedes erhoben, ist die Mitgliedschaft endgültig. Bei Einspruch entscheiden analog der Absätze 3 und 4 der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung endgültig. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Wegzug oder Ausschluss. Austritt, Wegzug und Ausschluss sind schriftlich zu erklären. Gründe für einen Ausschluss ergeben sich aus Verhaltensweisen, die dem Ansehen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands oder dem des Ortsvereins schaden. Über einen Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung. §4 Organe des Ortsvereins Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand §5 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Ortsvereins. Sie entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Zu ihren besonderen Aufgaben gehören: a) Wahlen - die Wahl des Vorstandes - die der Revisoren/innen - die Wahl der Delegierten zu Partei- und/oder Delegiertentagungen b) der Erlass von Satzungen und Ordnungen c) Beschlussfassungen über Anträge und Entschließungen 2. Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal jährlich stattfinden. Der Vorstand lädt hierzu schriftlich, unter Vorlage einer Tagesordnung, spätestens zwei Wochen vor der Versammlung ein. Eine Mitgliederversammlung ist zwingend einzuberufen, wenn dies von 20% der Mitglieder des Ortsvereins gefordert wird. Anträge von Mitgliedern können nach erfolgter Einladung, spätestens jedoch beim TOP „Genehmigung der Tagesordnung“ bei der Mitgliederversammlung gestellt werden. Die endgültige Tagesordnung wird von der Mitgliederversammlung festgestellt. Unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder ist die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, solche zu Satzungsänderungen mit einer 2/3 Drittel-Mehrheit getroffen. Wahlen zum Vorstand erfolgen in geheimer Wahl, übrige Personenwahlen in offener Abstimmung, soweit nicht die Mehrheit der Versammlung anders entscheidet. §6 Vorstand Der Vereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die Umsetzung der politischen, strategischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben und Ziele des Vereins. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt darüber hinaus bis zur Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstandes ist eine kommissarische Berufung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin durch den Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung möglich. Der Vorstand besteht aus: der/dem Vorsitzenden der/dem beiden stellvertretenden Vorsitzenden dem/der Geschäftsführer/Geschäftsführerin dem/der Kassierer/Kassiererin etc. weiteren /Beisitzern Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung geben. §7 Wirtschaftsführung Die Finanzordnung der Partei, sowie die Entscheidungen von Mitgliederversammlung und Vorstand sind verbindliche Grundlage für wirtschaftliches Handeln. Einnahmen und Ausgaben obliegen dem Schatzmeister, dem Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden. Bis zu 50,- € ist jeder für sich allein zeichnungsberechtigt. Ausgaben über diesen Betrag hinaus erfordern eine weitere Unterschrift eines zweiten Zeichnungsberechtigten. Zur Prüfung der Kassenführung werden für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes zwei Revisoren/Revisorinnen durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Die Finanzvorgänge werden einmal jährlich auf ihre sachliche wie förmliche Richtigkeit durch die Revisoren/-innen überprüft. Die Genehmigung der Prüfungsberichte durch die Mitgliederversammlung ist jeweils Grundlage für die Entlastung des Vorstandes am Ende der Amtszeit. §8 Schlussbestimmung Die Satzung des Ortsvereins SPD Kruft findet ihre Anwendung und Geltung im Rahmen des Organisationsstatus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Hierzu zählen auch die Satzungen der Bezirke und Unterbezirke. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Grundsätze der Tätigkeit von Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD sowie auf sonstige Organisationsstatute und hierzu ergangene Verfahrensvorschriften. Die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien werden beachtet.