89er-Forderungen wieder aktuell

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89er-Forderungen wieder aktuell
Rückblickend auf die Wende vor 25 Jahren sagte die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley einmal: „Wir wollten
Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.“ Ergänzen möchte ich hier: Schön wär´s, wenn wir wenigstens
den hätten. Hinter dem Deckmantel von Rechtsstaatlichkeit verbirgt sich jedoch so manches Unrecht.
Anhand von drei Beispielen möchte ich nun kurz aufzeigen, wie aktuell die Forderungen der Demonstranten
von 1989 inzwischen wieder sind:
1. Freie Wahlen
Viele werden jetzt denken: Haben wir doch. Stimmt das? Vor zwei Jahren wurde ich als
Bürgermeisterkandidat in Rickenbach nicht zur Wahl zugelassen, mit der Begründung, man zweifle an
meiner freiheitlich- demokratischen Gesinnung. Den Ball gebe ich gern zurück – ich zweifle an der
freiheitlich- demokratischen Gesinnung jener Entscheidungsträger. Die haben offenbar noch nicht mal die
Demokratie verstanden, wonach das Volk als oberster Souverän entscheidet, wen es im Amt haben will und
wen nicht. Wenn man aber die Bürger in der Angelegenheit entmündigt, haben sie ja keine freie Wahl mehr.
Bei der Ablehnung meiner Kandidatur wurde auch argumentiert, dass ich aufgrund meines Briefes an alle
ausländischen Botschaften, in dem ich Grundrechtsverletzungen durch Organe der BRD aufzeige, ein
Verfassungsfeind sei. Wie bitte? Wer also Missstände aufzeigt und auf die Einhaltung des Grundgesetzes
pocht gilt als Verfassungsfeind und darf nicht mehr zur Wahl zugelassen werden. Dann aber sind es keine
freien Wahlen mehr. Auch in anderen Orten wurden Kandidaten aufgrund gesinnungsterroristischer
Entscheidungen nicht zugelassen, obwohl sie ansonsten alle äußeren Voraussetzungen erfüllten.
Die damalige Forderung nach freien Wahlen ist also nach wie vor aktuell.
2. Meinungsfreiheit
Jährlich werden hierzulande etwa 14.000 Verfahren wegen – oder besser gesagt gegen Meinungsäußerungen
geführt. Im Verfassungsschutzbericht finden sich sogenannte Propagandadelikte nur in der Statistik der
„politisch motivierten Kriminalität rechts“ – nicht in der Statistik links motivierter Straftaten. Die
Hätschelkinder des Systems werden von daher diesbezüglich auch nicht verfolgt.
Im Jahr 2007 wurde ich für Zitate Jesu aus Johannes 8 und des Apostels Paulus aus Titus 1- also Bibelworte,
der Benennung von Tatsachen und meiner berechtigten Kritik an Personen des öffentlichen Lebens zu 10
Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und 150 Sozialstunden verurteilt. Bis hin zum
sogenannten Bundesverfassungsgericht bekam ich kein Recht. Die Verurteilung für - sogar vom Gericht als
wahr erkannte – Aussagen, erfolgte mit der Begründung, dass diese Tatsachen geeignet seien, Unruhe
auszulösen. Das Aussprechen bestimmter Wahrheiten kann also in der BRD als Straftatbestand gewertet
werden. Dies jedoch ist mit meiner Vorstellung eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar. Der HERR
JESUS CHRISTUS spricht: „… und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh. 8:32)
Auch in dem Punkt ist die damalige Forderung nach Meinungsfreiheit hoch aktuell.
3. Freiheit für alle politischen Gefangenen
Mit Krokodilstränen in den Augen beklagen die Vertreter der BRD die Verurteilung des Dissidenten Liu
Xiaobo zu 11 Jahren Haft für seine Überzeugungen in China, während gleichzeitig hierzulande Horst Mahler
für seine Überzeugungen zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde. Man muss seine Meinung nicht teilen, aber ich
halte es hier mit einer Voltaire zugeschriebenen Aussage: „Ich mag verdammen was Du sagst, aber ich
werde mein Leben dafür geben, dass Du es sagen darfst.“ Dies wäre eines freiheitlichen Rechtsstaates
angemessen, nicht aber das, was wir derzeit vor Augen haben.
Seine Aufgabe - so sagte Horst Mahler selbst einmal - besteht darin, Rumpelstilzchen beim Namen zu
nennen. Kennt ihr das Märchen von Rumpelstilzchen? In etwas abgewandelter Form möchte ich den Reim
daraus mal so wiedergeben: „Ach, wie gut, dass niemand weiß, dass ich Zins und Wucher heiß – und die
ganze Welt bescheiß.“
Nein, ich rede hier nicht von zwangsglaubensverordneten Dogmen, die sich inzwischen auch im § 130 StGB
wiederfinden und wissenschaftlich nicht untersucht werden dürfen. Aber lasst mich die Frage stellen: Wer
ist der größere Verbrecher – der Bankräuber oder die Räuberbanken?
Auch eine Reihe anderer Erkennender, die dem System zu gefährlich wurden, sitzen in deutschen Kerkern.
Also selbst die Forderung nach Freiheit für alle politischen Gefangenen ist wieder aktuell. Wir können also
getrost die alten Schilder von damals wieder hervorholen und damit erneut auf die Straße gehen!
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