Frauengeschichte Deutschland

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Bezirksfrauenrat
Essen
1870
Frauen können erstmals in der Geschichte
wählen (im US-Bundesstaat Wyoming am 6.
September).
1878
In einer Novelle zur Gewerbeordnung wird
der Mutterschutz erstmalig geregelt
(Beschäftigungsverbot für die Dauer von
drei Wochen nach der Niederkunft,
unbezahlt).
Frauengeschichte
Deutschlands
Seit 1910 gehen jedes Jahr am 8. März die Frauen
auf die Straße um für ihre Rechte zu kämpfen. Es
geht um gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt,
verstärkten Kampf gegen Diskriminierung.
1882
Gründung der ersten Kranken- und
Sterbekasse für Frauen und Mädchen.
1889
Gründungskongreß der »II. Internationale«
in Paris; Ausrufung des 8-Stunden-Tages.
Beschluß über die Gleichberechtigung der
Frau (Auf Antrag von Emma Ihrer und Clara
Zetkin).
Gründung des »Verbandes weiblicher
Angestellten« e.V. am 19. Mai in Berlin
(einzige deutsche Frauengewerkschaft).
1789 - 1793 Im Zuge der Französischen
Revolution bilden sich erste Frauenclubs.
Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen,
die Gleichstellung von Mann und Frau und
das Frauenstimmrecht.
1891
1850
»Politischen Vereinen ist die Aufnahme
von Frauenspersonen, Schülern, Lehrlingen
verboten. Auch dürfen solche Personen
nicht an Veranstaltungen und Sitzungen
teilnehmen, bei denen politische
Gegenstände behandelt werden.« (§ 8 des
Vereinsgesetzes, gültig bis 1908)
1865
In Leipzig gründen Luise Otto-Peters und
andere Frauen den (bürgerlichen)
»Allgemeinen Deutschen Frauenverein«.
Sie fordern die Erschließung aller
Bildungsmöglichkeiten für Frauen, Recht
und Anspruch auf Arbeit und Art und das
Recht der freien Berufswahl. August Bebel
fordert die Gründung von
Arbeiterinnenvereinen und die Zulassung
der Frauen zu allen Berufen.
1900
1901
Erstes Arbeiterinnenschutzgesetz im
Reichstag; Frauenarbeit unter Tage wird
verboten, der 11-Stunden-Tag für Frauen
sowie vier Wochen bezahlte Ruhepause
nach der Entbindung werden eingeführt.
Am 12. März wird in einer
Reichstagssitzung die Zulassung von Frauen
zum Universitätsstudium verweigert.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in
Kraft. Mit seinen Regelungen zu Ehe und
Familie verankert es die Rechtsstellung der
Frau im Sinne der patriarchalischen
Tradition, d.h. dem Ehemann kommt das
Entscheidungsrecht in allen Fragen des
Ehe- und Familienlebens zu.
Baden ist das erste Land in Deutschland, in
dem Mädchen höhere Jungenschulen
besuchen und sich an Hochschulen unter
den gleichen Bedingungen wie Männer
immatrikulieren können.
1908
Das neue Reichsvereinsgesetz läßt Frauen
zu politischen Vereinen zu.
1910
26./
27.
August
Internationale
Frauenkonferenz in Kopenhagen:
Gründung des »Internationalen Frauentag«
durch Clara Zetkin (1857 - 1933). Sie
setzte sich für einen Achtstundentag,
gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Urlaub
für Schwangere und die Gleichstellung der
Frau im Arbeitsschutzgesetz ein.
1911
19. März In Deutschland feiert man zum
ersten
Mal
den
»Internationalen
Frauentag«
1913
An allen Hochschulen in Deutschland
studieren 3.900 Studentinnen, das sind
4,3% aller Studierenden.
1918
Frauen erhalten am 30. November das
aktive und passive Wahlrecht, verankert in
Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Verfassung
vom 01.08.1919: »Männer und Frauen
haben grundsätzlich dieselben Rechte und
Pflichten«.
1919 - 1920
Demobilmachungsverordnungen
weisen die Unternehmer an, zur
Integration der Soldaten in die Wirtschaft
Frauen nach einer DringlichkeitsBedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.
1934 - 1935
Erwerbseinschränkungen für
verheiratete Frauen. Verfügung eines
Numerus clausus für Studentinnen.
1937
Das Gesetz über die Beschränkung der
Frauenarbeit wird wieder gelockert. Als
Folge der Aufrüstung werden Frauen zur
Arbeit in Munitionsfabriken verpflichtet.
1961
1933 – 1945 Nationalistische
Herrschaft
/
»Drittes Reich«. Das passive Wahlrecht
wird den Frauen genommen und die
Möglichkeit zur Zulassung zur Habilitation
an Hochschulen und Universitäten. Verbote
bestimmte
Berufe
zu
ergreifen.
Gleichschaltung
der
Frauenverbände.
Massive Propagierung der Mutterschaft.
1945
Mai Kriegsende / Kapitulation Deutschlands
- Ende der nationalistischen Diktatur.
1946
In
der
Sowjetischbesetzten
Zone
Deutschlands wird der »Internationale
Frauentag« wieder aufgenommen.
1949
23. Mai Das Grundgesetz (GG -die
Verfassung)
der
Bundesrepublik
Deutschland
wird
verkündet.
Gleichberechtigung von Frau und Mann in
Artikel 3, Absatz 2.
1949
7. Oktober Gründung der Deutschen
Demokratischen Republik. Die Verfassung
der DDR wird verabschiedet.
1952
Verabschiedung des Mutterschutzgesetzes
1954
Verabschiedung
Beamtinnen
1958
Gesetz über die Gleichberechtigung von
Frau und Mann auf dem Gebiet des
Bürgerlichen
Rechts
ändert
das
des
Mutterschutz
für
Familienrecht. Die Vorschriften treten am
1. Juli in der BRD in Kraft.
13. August - Beginn des Mauerbaus und
Sperrung der Grenzen.
1972
Annemarie Renger wird die erste Frau
Bundestagspräsidentin in der BRD.
1976
Gesetzliche
Einführung
der
Indikationsregel in der BRD (Abbruch der
Schwangerschaft ist unter bestimmten
Voraussetzungen nicht mehr strafbar.)
1961
Erstmalig wird eine Frau, Elisabeth
Schwarzhaupt Bundesministerin in der BRD
1962
Die Antibaby- Pille kommt in der BRD auf
den Markt.
1977
Die feministische Zeitung »Emma« wird
gegründet.
1965
Gesetz
zur
Änderung
Mutterschutzgesetzes
und
Reichversicherungsordnung.
1989
9. November - Fall der Mauer zwischen der
BRD und der DDR.
1990
1968
Verlängerung
der
Schutzfristen
im
Mutterschutzgesetz. Eine Studentin wirft
einem Theoretiker der Studentenbewegung
eine Tomate ins Gesicht. Weil die
männlichen Kommilitonen sich weigern
über Kinderbetreuung zu diskutieren.
Dieses Ereignis wird als Beginn der »Neuen
Frauenbewegung« bewertet.
Gründung
des
Unabhängigen
Frauenverbandes -UFV- in Berlin.
1990
3. Oktober - Die DDR tritt der BRD bei »Tag der Einheit«
des
der
1970
Gesetz über die rechtliche Stellung der
nichtehelicher Kinder tritt in Kraft.
1971
3. Juni »Selbstbezichtigungskampagne« von
374 Frauen in der Zeitschrift »Stern« »Ich
habe abgetrieben« Aktion gegen § 218 GG.
1972
Gesetzliche Einführung der Fristenregelung
in der DDR. (Jede Frau in der DDR kann
über
die
Unterbrechung
der
Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen
selbst entscheiden.) Die Kosten eines
Abbruchs zahlt die Krankenkasse. Die
Antibaby-Pille wird kostenlos abgegeben.
Sexuelle Gewalt in der Ehe ist erst seit den
90er Jahren in der Bundesrepublik strafbar
geworden.
1994
Frauen-Streik-Tag, mehr als eine Million
Frauen protestierten bundesweit gegen
Diskriminierung.
1995
Gesamtdeutsche Regelung von Aufklärung,
Verhütung
und
Abbruch
einer
Schwangerschaft durch das: »Schwangeren
und Familienhilfeänderungsgesetz«
2001
1. Januar Ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofes erlaubt es auch Frauen,
Dienst an der Waffe zu leisten. Das
Grundgesetz der BRD, § 12 wird geändert.
2005
Angela Merkel wird die erste
Bundeskanzlerin in Deutschland.
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