Freiheit für Deutschland Freiheit für Europa Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbekämpfung» immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und Überwachungsstaat in der BRD nimmt Formen an, von denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache. Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich Regierung und Parteien in Deutschland nicht gegen solche Zustände, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die Antwort ist einfach: Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist, sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter alliierter Vormundschaft! So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden; es gibt keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter amerikanischem Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen. Deutschland ist seit 63 Jahren unterdrückt. Einer der Väter der BRD, Prof. Carlo Schmid (SPD) bezeichnete die entstehende Bundesrepublik in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 als «Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft». Das blieb bis heute so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den drei Mächten vom 27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» hält im ersten Teil, Art. 2 fest: «Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden … begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…» (BGBl 1990, Teil II, S. 1398) Zu den erwähnten «gerichtlichen Maßnahmen» der Alliierten gehören vor allem die Urteile und Feststellungen des Nürnberger Militärtribunals vor 1946, bei dem die These der Alleinkriegsschuld Deutschlands und die Thesen der Völkermordverbrechen festgeschrieben wurden. Das «Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland» ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut für eine Übergangszeit. Es wurde vom deutschen Volk weder in Auftrag gegeben noch beschlossen, sondern vom Sieger des Weltkriegs angeordnet. Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist, gibt es auch kein Staatsvolk von Bundesbürgern, es gibt nur Deutsche. Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz» von 1913 zurück. Auf dem bundesdeutschen Personalausweis steht als Nationalitätsbezeichnung nur das Adjektiv «deutsch», wo normalerweise der Name des Staates stehen müsste. Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1): «Das Grundgesetz geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch später untergegangen ist.» Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche Wehrmacht kapituliert. Reich und Regierung wurden davon rechtlich nicht berührt, aber kurz danach völkerrechtswidrig ihrer Handlungsfähigkeit beraubt. Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen in Westdeutschland, Mitteldeutschland und Österreich sind nichtig, weil unter Zwang vollzogen und damit völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Haager Landkriegsordnung. Die faktische Abtrennung der ostdeutschen Reichsterritorien (gegenwärtig verwaltet von Polen, Rußland, Litauen und der Tschechei) ist nichtig und hat am Gebietsbestand des Reiches nichts geändert. Es wurde von den Okkupationsmächten de jure kein Territorium annektiert. Auch aus dem Gesichtspunkt der «normativen Kraft des Faktischen» ist eine Übertragung territorialer Souveränität auf fremde Mächte nicht möglich. Denn zu wirksamem Recht wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden Rechtstitel. Da weder eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio») noch förmliche Annektierungen noch ein entsprechender Friedensvertrag mit dem Reich vorliegen, besteht das Reich völkerrechtlich gesehen in den Grenzen von 1939 weiter. Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern höchstens ein friedensähnlicher Zustand. Die Handlungsunfähigkeit des Reiches verunmöglichte einen Friedensschluss bis heute. Wäre die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, so hätte für die Alliierten kein Hindernis bestanden, nach Gründung der BRD 1949 oder spätestens anlässlich des «2+4-Vertrages» von 1990 in Friedensverhandlungen mit Deutschland einzutreten. Dies ist nicht geschehen, und es kann unter den jetzigen Umständen nicht geschehen. Aus dem gleichen Grund sind übrigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO gegenüber dem Deutschen Reich noch immer in Kraft. Die "BRD" ist ja Mitglied der UNO und tritt damit deutlich dem "Feindstaat Deutsches Reich", Deutschland gegenüber. An der geschilderten Rechtslage haben alle Wahlen der letzten Jahrzehnte nichts geändert, weil sie unter Besatzung und unter Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und stattfinden. Wahlen in der BRD sind lediglich verwirrte Akklamationen für die von den Kriegssiegern lizensierten Parteien, während die von den Siegern lizensierten Medien die "Meinungsbildung" besorgen. Dieser unwürdige Zustand kann erst beendigt werden, wenn das deutsche Volk über seine Lage aufgeklärt ist und – nach dem Ende der amerikanischen Weltherrschaft – in freien Wahlen einen Reichstag bestellt, der seinerseits die Reichsregierung wählt. Dann hat die Sklaverei ein Ende, und die unterdrückten Völker, die von den Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, können aufatmen.