Es ist ein täglich zunehmendes, ungläubiges Staunen und verständnisloses Kopfschütteln der deutschen Bürger über die offensichtliche Unpolitik in diesem Land zu beobachten. Seit vielen Jahren verlieren sich unsere hochdotierten Politiker in Allgemeinfloskeln und gegenseitiger Schuldzuweisung und der aufmerksame Beobachter wird das Gefühl nicht los, dass sich unsere „Volksvertreter“ schon lange von Ihrem Amtseid - „dem Deutschen Volke zu dienen und Schaden von ihm abzuwenden“ - entfernt haben und drauf und dran sind, dieses Deutsche Land mit Vollgas an die Wand zu fahren! Was steckt hinter diesem Szenario? Gibt es möglicherweise einen äußerst brisanten Hintergrund für dieses schier unerklärbare Verhalten? Es gibt! Altbundeskanzler, Helmut Kohl, weiß sehr wohl, warum er mit allen ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, die Akten aus seiner Amtszeit nicht freigeben zu müssen, denn: 1.) Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Das gesamte Vermögen des Deutschen Reiches wurde mit Wirkung vom 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAFE - Gesetze Nr. 52, Art.1). 2.) Deutschland hat bis heute noch keinen (rechtsgültigen) Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen, weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten noch mit irgendeinem anderen Staat. Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der vereinten Nationen (Art. 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland nach wie vor mit 47 Staaten völkerrechtlich im Kriegszustand! Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden! 3.) Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Zweiten Deutschen Reiches“ (nicht zu verwechseln mit dem „Dritten Reich“ mit Adolf Hitler!). Sie war nie ein souveräner Staat, sondern stellte, genau wie die DDR, eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das „besatzungsrechtliche Mittel Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949, welches keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung darstellt! 4.) Nach geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907, Art. 43) ist ein „Grundgesetz“ ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmt Zeit! Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ kommt in Artikel 146 zum Ausdruck: „dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. 5.) Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich“, sondern die Deutsche Wehrmacht von GroßBerlin die „bedingungslose Kapitulation“ unterschrieben, während das Deutsche Reich lediglich von den Siegermächten beschlagnahmt wurde und seine Handlungsfähigkeit dadurch verlor. Nach den Plänen der Alliierten wird diese dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben. Die von den Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind unumstößlich die Reichsgrenzen von 31.12.1937! Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Tatsache mit seinem Urteil vom 31.07.1973. Darin heißt es u.a.: „Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist. Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches (Urteile: 2 Bvl 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3,288 (319ff); 5,85 (126); 6, 309 336 und 363). Noch einmal zur Erinnerung: gemeint ist hier das 2. Deutsche Reich (Weimarer Republik), da das „3. Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden ist. 6.) Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die „BRD“, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, mit anderen Worten: Sie unterwirft sich der Haager Landkriegsordnung. Dies bedeutet im Einzelnen: Solange die „BRD“ mit ihrer Politik die Übergabe der Regierungsverantwortung an den seit einigen Jahren existierenden, durch die USA als Besatzungsmacht bevollmächtigten „Generalbevollmächtigten Deutschlands“ (Reichskanzler) des Deutschen Reiches mit Sitz in Berlin, und den inzwischen deutschlandweit eingesetzten Ministern des Deutschen Reiches verhindert, leistet sie einem „Krieg“ gegen Deutschland Vorschub, da nach der Haager Landkriegsordnung ein Land maximal 60 Jahre besetzt werden darf. Nach dieser Zeit (je nachdem, ob man die alliierte Gesetzgebung, die bereits 1944 erlassen wurde, oder die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht zugrunde legt, bewegen sich diese Termine zwischen Februar 2004 und Mai 2005) gibt es für die Besatzungsmacht (im Falle der BRD) für die USA nur zwei Möglichkeiten: a) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland, wodurch die USA in die Lage versetzt wird, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, dem Deutschen Reich, einen Friedensvertrag abzuschließen oder b) Die USA werden zur Sicherung ihrer Ansprüche gezwungen, unserem Deutschland erneut den Krieg zu erklären, es erneut zu besetzen, damit die erwähnten 60 Jahre von vorne beginnen können! 7.) Am 17. Juli 1990 verfügten die Alliierten während der „Pariser Konferenz“ sowohl über die Aufhebung der Verfassung der DDR als auch über die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland! Mit Verlust des territorialen Geltungsbereichs verlor also demnach das Grundgesetz für die BRD als Ganzes mit diesem Tage (seit 18. Juli 1990) seine Gültigkeit (BGBL. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.9.1990). Da die BRD verfassungsrechtlich ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes bezog (festgestellt mit Urteil des BVG), war mit der Aufhebung des Artikels 23 des Grundgesetzes auch das besatzungsrechtliche Mittel BRD aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt (18.07.1990) existiert das Provisorium „BRD“, welches 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhänderisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Insofern sind alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen BRD seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte rechtswidrig und daher ungültig! Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz-Zulassungen und Kfz-Schilder sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der BRD sind nichtig! Und da die Bundesregierung nicht auf der Basis einer vom Volk gewählten in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur! 8.) Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes am 18.07.1990, 00 Uhr trat automatisch die Weimarer Verfassung von 1919 wieder in Kraft, mit anderen Worten: Die Verfassung des Staates Deutsches Reich ist seit dem 18.7.1990 die einzige gültige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes!! Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich und der Schaffung des Landes Sachsen Anhalt völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAFE – Gesetz (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces) Nr. 1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wiederhergestellt worden! Die Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der Diktatur BRD exterritorial gegenüber, d.h.: sie unterstehen nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten BRD! Die Regierungsvertreter der BRD und alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden mit mehr als 40.000 Einwohner wurden über diesen Fakt von der Kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt! Doch bis zum heutigen Tage hat man alleine wegen des Machterhalts dieser Politiker und Beamten, die Weitergabe dieser Informationen an das Deutsche Volk zu verhindern gewusst, obwohl seitens der Siegermächte daraufhin gewiesen wurde, dass das Leugnen dieser Tatsachen und Reiches: das weitere Festhalten an dem Alleinvertretungsanspruch der BRD als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates Deutsches Reich den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt, auf den nach den Gesetzen des Deutschen Reiches die Todesstrafe steht! 9.) Die Regierung des Deutschen Reiches ist die einzige Instanz, die über territoriale und hoheitsrechtliche Belange des Deutschen Volkes entscheiden kann. Es war zu keinem Zeitpunkt irgendeinem Vertreter oder einer Institution des besatzungsrechtlichen Provisoriums BRD und DDR möglich gewesen über Deutschland als Ganzes zu entscheiden! 10.) Das Sozialgericht in Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.5.1992 (Az: S 56 Art. 239/92) festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.8.1990 (BGBL.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.7.1990 aufgelöst worden ist! Ist Ihnen das auch vorenthalten worden? Was Sie wissen wollten besser sollten: Warum Wie erreichen Sie Abhilfe? Altbundeskanzler Helmut Kohl Herausgeber und zugleich Beratungsstelle für das Passwesen, von Personenausweisen und Führerscheinen des Deutschen Reiches: mit allen ihm zur Verfügung Werner Peters Rechtbeistand ECHR - Strasbourg Adresse:Postfach 710 72237 Freudenstadt Tel: +49(0)7441 / 7089910 Handy: 0170 / 6513972 e-mail: [email protected] Infos unter: http://wemepes.ch stehenden Mitteln versucht, die Freigabe der Akten aus seiner Amtszeit zu verhindern !!!