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Es ist ein täglich zunehmendes, ungläubiges Staunen und
verständnisloses Kopfschütteln der deutschen Bürger über die
offensichtliche Unpolitik in diesem Land zu beobachten. Seit
vielen Jahren verlieren sich unsere hochdotierten Politiker in
Allgemeinfloskeln und gegenseitiger Schuldzuweisung und
der aufmerksame Beobachter wird das Gefühl nicht los, dass
sich unsere „Volksvertreter“ schon lange von Ihrem Amtseid
- „dem Deutschen Volke zu dienen und Schaden von ihm
abzuwenden“ - entfernt haben und drauf und dran sind, dieses
Deutsche Land mit Vollgas an die Wand zu fahren!
Was steckt hinter diesem Szenario? Gibt es möglicherweise
einen äußerst brisanten Hintergrund für dieses schier
unerklärbare Verhalten?
Es gibt! Altbundeskanzler, Helmut Kohl, weiß sehr wohl,
warum er mit allen ihm rechtlich zur Verfügung stehenden
Mitteln versucht, die Akten aus seiner Amtszeit nicht
freigeben zu müssen, denn:
1.) Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges
kein souveräner Staat mehr, sondern militärisch besetztes
Gebiet der alliierten Streitkräfte. Das gesamte Vermögen
des Deutschen Reiches wurde mit Wirkung vom
12.09.1944
durch
die
Hauptsiegermacht
USA
beschlagnahmt (SHAFE - Gesetze Nr. 52, Art.1).
2.) Deutschland hat bis heute noch keinen (rechtsgültigen)
Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges
geschlossen, weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten
noch mit irgendeinem anderen Staat. Aufgrund der
„Feindstaatenklausel“ der vereinten Nationen (Art. 53 und 107
der UN-Charta) befindet sich Deutschland nach wie vor mit
47 Staaten völkerrechtlich im Kriegszustand! Dieser Zustand
kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden!
3.) Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) war zu keinem
Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Zweiten Deutschen Reiches“
(nicht zu verwechseln mit dem „Dritten Reich“ mit Adolf
Hitler!). Sie war nie ein souveräner Staat, sondern stellte,
genau wie die DDR, eine vorübergehende Verwaltungseinheit
im besetzten Deutschland dar. Das „besatzungsrechtliche
Mittel Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der
Grundlage des „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949, welches
keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte
Verfassung darstellt!
4.) Nach geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung
von 1907, Art. 43) ist ein „Grundgesetz“ ein Provisorium zur
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem
militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmt Zeit!
Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland“ kommt in Artikel 146
zum Ausdruck: „dieses Grundgesetz verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in
Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier
Entscheidung beschlossen worden ist“.
5.) Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches
Reich“, sondern die Deutsche Wehrmacht von GroßBerlin
die
„bedingungslose
Kapitulation“
unterschrieben, während das Deutsche Reich
lediglich von den Siegermächten beschlagnahmt
wurde und seine Handlungsfähigkeit dadurch verlor.
Nach den Plänen der Alliierten wird diese dem
Deutschen
Volk
nach
Abschluss
eines
Friedensvertrages zurückgegeben. Die von den
Alliierten definierte Territorialität Deutschlands
waren und sind unumstößlich die Reichsgrenzen von
31.12.1937!
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese
Tatsache mit seinem Urteil vom 31.07.1973. Darin
heißt es u.a.:
„Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich
den Zusammenbruch von 1945 überdauert hat und
weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung
fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die
Alliierten noch später untergegangen ist. Es besitzt
nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat
mangels
Organisation
nicht
handlungsfähig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger
des Deutschen Reiches (Urteile: 2 Bvl 6/56, 2 BvF
1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3,288
(319ff); 5,85 (126); 6, 309 336 und 363).
Noch einmal zur Erinnerung: gemeint ist hier das 2.
Deutsche Reich (Weimarer Republik), da das „3.
Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der
verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten
aufgelöst worden ist.
6.) Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich
die „BRD“, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts
anzuerkennen, mit anderen Worten: Sie unterwirft
sich der Haager Landkriegsordnung. Dies bedeutet
im Einzelnen:
Solange die „BRD“ mit ihrer Politik die Übergabe
der Regierungsverantwortung an den seit einigen
Jahren existierenden, durch die USA als
Besatzungsmacht
bevollmächtigten
„Generalbevollmächtigten
Deutschlands“
(Reichskanzler) des Deutschen Reiches mit Sitz in Berlin,
und den inzwischen deutschlandweit eingesetzten Ministern
des Deutschen Reiches verhindert, leistet sie einem „Krieg“
gegen Deutschland Vorschub, da nach der Haager
Landkriegsordnung ein Land maximal 60 Jahre besetzt
werden darf.
Nach dieser Zeit (je nachdem, ob man die alliierte
Gesetzgebung, die bereits 1944 erlassen wurde, oder die
Kapitulation der Deutschen Wehrmacht zugrunde legt,
bewegen sich diese Termine zwischen Februar 2004 und
Mai 2005) gibt es für die Besatzungsmacht (im Falle der
BRD) für die USA nur zwei Möglichkeiten:
a) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der
Regierungsverantwortung in Deutschland, wodurch die
USA in die Lage versetzt wird, mit dem ehemaligen
Kriegsgegner, dem Deutschen Reich, einen Friedensvertrag abzuschließen oder
b) Die USA werden zur Sicherung ihrer Ansprüche
gezwungen, unserem Deutschland erneut den Krieg zu
erklären, es erneut zu besetzen, damit die erwähnten
60 Jahre von vorne beginnen können!
7.) Am 17. Juli 1990 verfügten die Alliierten während
der „Pariser Konferenz“ sowohl über die Aufhebung der
Verfassung der DDR als auch über die Streichung der
Präambel und des Artikels 23 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland! Mit Verlust des territorialen
Geltungsbereichs verlor also demnach das Grundgesetz für
die BRD als Ganzes mit diesem Tage (seit 18. Juli 1990)
seine Gültigkeit (BGBL. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom
23.9.1990).
Da die BRD verfassungsrechtlich ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes bezog
(festgestellt mit Urteil des BVG), war mit der Aufhebung
des Artikels 23 des Grundgesetzes auch das
besatzungsrechtliche Mittel BRD aufgelöst. Seit diesem
Zeitpunkt (18.07.1990) existiert das Provisorium „BRD“,
welches 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des
Deutschen Volkes treuhänderisch für die Westalliierten zu
verwalten hatte, nicht mehr. Insofern sind alle von der
Regierung und den Behörden der untergegangenen BRD seit
ihrem
Erlöschen
getätigten
Rechtsgeschäfte
und
Verwaltungsakte rechtswidrig und daher ungültig!
Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise,
Führerscheine, Kfz-Zulassungen und Kfz-Schilder sowie
alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der
Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes
durchgeführten Wahlen der BRD sind nichtig! Und da die
Bundesregierung nicht auf der Basis einer vom Volk
gewählten in freier Wahl angenommenen Verfassung
regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform
einer Diktatur!
8.) Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes am
18.07.1990, 00 Uhr trat automatisch die Weimarer
Verfassung von 1919 wieder in Kraft, mit anderen
Worten: Die Verfassung des Staates Deutsches Reich
ist seit dem 18.7.1990 die einzige gültige
Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes!!
Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die
Nationalsozialisten 1935 mit dem Gesetz zur
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich und der
Schaffung
des
Landes
Sachsen
Anhalt
völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese
völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten
durch das SHAFE – Gesetz (Supreme Headquarters
Allied Expeditionary Forces) Nr. 1 der Alliierten
wieder aufgehoben worden. Damit ist der
Verfassungszustand vom 30.01.1933 wiederhergestellt
worden!
Die Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der
Diktatur BRD exterritorial gegenüber, d.h.: sie
unterstehen
nicht
den
Behörden
und
der
Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht
mehr existenten BRD!
Die Regierungsvertreter der BRD und alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden mit mehr als 40.000
Einwohner wurden über diesen Fakt von der Kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich mit
Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt!
Doch bis zum heutigen Tage hat man alleine wegen des
Machterhalts dieser Politiker und Beamten, die Weitergabe
dieser Informationen an das Deutsche Volk zu verhindern
gewusst, obwohl seitens der Siegermächte daraufhin
gewiesen wurde, dass das Leugnen dieser Tatsachen und
Reiches: das weitere Festhalten an dem
Alleinvertretungsanspruch der BRD als
vermeintliche Rechtsnachfolgerin des
Staates Deutsches Reich den
Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt,
auf den nach den Gesetzen des Deutschen Reiches
die Todesstrafe steht!
9.) Die Regierung des Deutschen Reiches ist die
einzige Instanz, die über territoriale und hoheitsrechtliche Belange des Deutschen Volkes
entscheiden kann. Es war zu keinem
Zeitpunkt irgendeinem Vertreter oder einer
Institution des besatzungsrechtlichen
Provisoriums BRD und DDR möglich gewesen
über Deutschland als Ganzes zu entscheiden!
10.) Das Sozialgericht in Berlin hat im Urteil
einer Negationsklage vom 19.5.1992 (Az: S 56
Art. 239/92) festgestellt, dass der sogenannte
„Einigungsvertrag“ vom 31.8.1990 (BGBL.1990,
Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu
etwas beitreten kann, was bereits am 17.7.1990
aufgelöst worden ist!
Ist
Ihnen
das auch
vorenthalten
worden?
Was Sie wissen wollten besser sollten:
Warum
Wie erreichen Sie Abhilfe?
Altbundeskanzler Helmut Kohl
Herausgeber und zugleich Beratungsstelle für das
Passwesen, von Personenausweisen und
Führerscheinen des Deutschen Reiches:
mit allen ihm zur Verfügung
Werner Peters
Rechtbeistand ECHR - Strasbourg
Adresse:Postfach 710
72237 Freudenstadt
Tel: +49(0)7441
/ 7089910
Handy: 0170 / 6513972
e-mail: [email protected]
Infos unter: http://wemepes.ch
stehenden Mitteln versucht,
die Freigabe der Akten aus
seiner Amtszeit zu verhindern !!!
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