Anlage 2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Kirchentellinsfurt über die Aufgabenerfüllung und Finanzbeziehungen bei dem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen-Nord/Kirchentellinsfurt in der Fassung vom 18.07.1995 vom [Datum] Aufgrund der §§ 1 und 25 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408, berichtigt 1975 S. 460, berichtigt 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBl. S. 884), hat der Gemeinderat der Stadt Reutlingen am [Datum] und der Gemeinderat der Gemeinde Kirchentellinsfurt am [Datum] nachfolgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen: §1 Änderungen Die o. g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird wie folgt geändert: „§ 2 Wirtschaftsgebiet (1) Diese Vereinbarung gilt für das Wirtschaftsgebiet, das in der als Bestandteil dieser Vereinbarung beigefügten Karte des Amts für Stadtentwicklung und Vermessung der Stadt Reutlingen vom 24.01.2007 im Maßstab 1 : 1.000 schwarz gestrichelt dargestellt ist (Anlage). (2) Dieses Gebiet wird abgegrenzt auf Gemarkung Kirchentellinsfurt im Norden: durch eine Parallele im Abstand von 30 m der Feldwege Flst. 4854/1 und 5331/3. im Westen: Ostgrenze von Feldweg 4853/1. im Süden: durch die Nordgrenze der ausgebauten Kreisstraße K 6908. im Osten: durch die Gemarkungsgrenze mit Kirchentellinsfurt/Altenburg im Verlauf der Flst. 4854/4 und 4854/20. auf Gemarkung Altenburg im Norden: durch die Nordgrenze des Feldwegs Flst. 270/2. im Westen: durch die Gemarkungsgrenze Kirchentellinsfurt/Altenburg im Verlauf der Flst. 281/6 und 281/1. im Süden: durch die Nordgrenze der ausgebauten Kreisstraße K 6721. im Osten: durch die Westgrenze von Flst. 245, Bundesstraße 464.“ -1- 68622423 §2 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Reutlingen und Kirchentellinsfurt – nach zuvor erteilter Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen nach § 25 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit – in Kraft. Reutlingen, den Kirchentellinsfurt, den Stadt Reutlingen Gemeinde Kirchentellinsfurt Barbara Bosch Oberbürgermeisterin Bernhard Knauss Bürgermeister -2- 68622423