DOC - Europa.eu

Werbung
DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
P/04/144
Brüssel, den 21. Dezember 2004
16302/04 (Presse 372)
Erklärung des Vorsitzes im Namen der
Europäischen Union zu den Präsidentschaftsund Parlamentswahlen in Mosambik
Die EU hat das am 21. Dezember 2004 von der nationalen Wahlkommission (CNE) veröffentlichte
vorläufige Ergebnis der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zur Kenntnis genommen. Die EU
begrüßt den allgemein erfolgreichen und friedlichen Verlauf der Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen am 1. und 2. Dezember 2004 und beglückwünscht das Volk Mosambiks, die
Zivilgesellschaft und die politischen Parteien zu ihrem Bekenntnis zur Demokratie, das sie mit
diesen Wahlen unter Beweis gestellt haben.
Die Europäische Union gratuliert Seiner Exzellenz Armando Emilio Guebuza zu seiner Wahl zum
Präsidenten der Republik Mosambik.
Die EU möchte der Regierung Mosambiks und der nationalen Wahlkommission (CNE) dafür
danken, lokale, regionale und internationale Beobachter zu den Wahlen eingeladen zu haben. Die
Wahlen wurden von mehreren internationalen Wahlbeobachtermissionen, insbesondere auch von
der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union verfolgt, die in ihrer vorläufigen Erklärung
vom 4. Dezember 2004 bestätigte, dass die Wahlen frei und transparent verlaufen sind und das
mosambikanische Volk somit seinen Willen hat zum Ausdruck bringen können.
Anfänglich hatte die EU Schwierigkeiten, die Zusicherung für einen uneingeschränkten Zugang der
EU-Wahlbeobachtungsmission zur Aufzeichnung der Stimmabgabe zu erhalten; es ist jedoch zu
begrüßen, dass diese Schwierigkeiten in der Praxis in gewissem Maße überwunden werden
konnten. Es wäre ratsam, diese Rechte in der Gesetzgebung zu verankern, um in Zukunft
Unklarheiten auszuschließen.
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 8550 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8 026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
16302/04 (Presse 372)
1
DE
Die EU ist der Auffassung, dass die Wahlen weitgehend nach den gängigen internationalen
Normen durchgeführt worden sind, wie sie unter anderem im VN-Abkommen über zivile und
politische Rechte und in den Grundsätzen und Leitlinien für demokratische Wahlen der
Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) festgelegt sind. Im Vergleich zu den
Wahlen von 1999 waren Fortschritte zu verzeichnen, obwohl es in einigen Provinzen
Zwischenfälle gab. Es wurde von Unregelmäßigkeiten berichtet, und die beiden wichtigsten
Parteien haben Vorwürfe von Wahlbetrug und schlechter Amtsführung erhoben, über die gemäß
den gesetzlichen Vorschriften Ermittlungen durchzuführen sind und entschieden werden muss. Die
EU ist der Auffassung, dass Verbesserungen vorgenommen werden könnten, um Unstimmigkeiten
über die Wahlergebnisse in Zukunft weitest möglich auszuschließen. Die EU ist bereit, eine weitere
Stärkung des demokratischen Prozesses zu unterstützen, insbesondere auch auf der Grundlage der
Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission.
Die EU stellt die genannten Unregelmäßigkeiten zwar fest, vertritt jedoch die Auffassung, dass sie
keine Auswirkungen auf die Wahlergebnisse hatten, und ruft die Oppositionsparteien daher auf, das
Wahlergebnis zu akzeptieren.
Nach Ansicht der EU stellen die Wahlen von 2004 einen weiteren Schritt zur Konsolidierung der
Demokratie in Mosambik sowie des Friedens und der Stabilität in diesem Lande dar, und sie
verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass diese Wahlen einen positiven Einfluss auf das demokratische
Klima in der südafrikanischen Region haben werden. Die Wahlen bilden die Grundlage für eine
anhaltende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Mosambik.
Die Bewerberländer Bulgarien, Rumänien, Türkei und Kroatien *, die Länder des Stabilisierungsund Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro sowie die
dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und
Norwegen schließen sich dieser Erklärung an.
*
Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
16302/04 (Presse 372)
2
DE
Herunterladen