DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION P/04/144 Brüssel, den 21. Dezember 2004 16302/04 (Presse 372) Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den Präsidentschaftsund Parlamentswahlen in Mosambik Die EU hat das am 21. Dezember 2004 von der nationalen Wahlkommission (CNE) veröffentlichte vorläufige Ergebnis der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zur Kenntnis genommen. Die EU begrüßt den allgemein erfolgreichen und friedlichen Verlauf der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 1. und 2. Dezember 2004 und beglückwünscht das Volk Mosambiks, die Zivilgesellschaft und die politischen Parteien zu ihrem Bekenntnis zur Demokratie, das sie mit diesen Wahlen unter Beweis gestellt haben. Die Europäische Union gratuliert Seiner Exzellenz Armando Emilio Guebuza zu seiner Wahl zum Präsidenten der Republik Mosambik. Die EU möchte der Regierung Mosambiks und der nationalen Wahlkommission (CNE) dafür danken, lokale, regionale und internationale Beobachter zu den Wahlen eingeladen zu haben. Die Wahlen wurden von mehreren internationalen Wahlbeobachtermissionen, insbesondere auch von der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union verfolgt, die in ihrer vorläufigen Erklärung vom 4. Dezember 2004 bestätigte, dass die Wahlen frei und transparent verlaufen sind und das mosambikanische Volk somit seinen Willen hat zum Ausdruck bringen können. Anfänglich hatte die EU Schwierigkeiten, die Zusicherung für einen uneingeschränkten Zugang der EU-Wahlbeobachtungsmission zur Aufzeichnung der Stimmabgabe zu erhalten; es ist jedoch zu begrüßen, dass diese Schwierigkeiten in der Praxis in gewissem Maße überwunden werden konnten. Es wäre ratsam, diese Rechte in der Gesetzgebung zu verankern, um in Zukunft Unklarheiten auszuschließen. PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 8550 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8 026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 16302/04 (Presse 372) 1 DE Die EU ist der Auffassung, dass die Wahlen weitgehend nach den gängigen internationalen Normen durchgeführt worden sind, wie sie unter anderem im VN-Abkommen über zivile und politische Rechte und in den Grundsätzen und Leitlinien für demokratische Wahlen der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) festgelegt sind. Im Vergleich zu den Wahlen von 1999 waren Fortschritte zu verzeichnen, obwohl es in einigen Provinzen Zwischenfälle gab. Es wurde von Unregelmäßigkeiten berichtet, und die beiden wichtigsten Parteien haben Vorwürfe von Wahlbetrug und schlechter Amtsführung erhoben, über die gemäß den gesetzlichen Vorschriften Ermittlungen durchzuführen sind und entschieden werden muss. Die EU ist der Auffassung, dass Verbesserungen vorgenommen werden könnten, um Unstimmigkeiten über die Wahlergebnisse in Zukunft weitest möglich auszuschließen. Die EU ist bereit, eine weitere Stärkung des demokratischen Prozesses zu unterstützen, insbesondere auch auf der Grundlage der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission. Die EU stellt die genannten Unregelmäßigkeiten zwar fest, vertritt jedoch die Auffassung, dass sie keine Auswirkungen auf die Wahlergebnisse hatten, und ruft die Oppositionsparteien daher auf, das Wahlergebnis zu akzeptieren. Nach Ansicht der EU stellen die Wahlen von 2004 einen weiteren Schritt zur Konsolidierung der Demokratie in Mosambik sowie des Friedens und der Stabilität in diesem Lande dar, und sie verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass diese Wahlen einen positiven Einfluss auf das demokratische Klima in der südafrikanischen Region haben werden. Die Wahlen bilden die Grundlage für eine anhaltende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Mosambik. Die Bewerberländer Bulgarien, Rumänien, Türkei und Kroatien *, die Länder des Stabilisierungsund Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich dieser Erklärung an. * Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil. 16302/04 (Presse 372) 2 DE