Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode IV. Session 1. Sitzung am 14. Oktober 1976 INHALT: 1. 2. 3. 4. Eröffnung durch Präsident Dipl.-Ing. Robl (Seite 1). Abwesenheitsanzeige (Seite 1). Verlesung des Einlaufes (Seite 2). Verhandlung: Antrag des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Sulzer (Seite 2); Redner: Abg. Pospischil (Seite 11), Abg. Ing. Kellner mit 2 Resolutionsanträgen (Seite 11), Abg. Auer (Seite 16), Landesrat Körner (Seite 17), Abg. Krenn (Seite 19); Abstimmung (Seite 20). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Bericht über die Prüfung der Gebarung der Jahre 1969-1973 des Bundeslandes Niederösterreich durch den Rechnungshof. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 21); Redner: Abg. Lechner (Seite 28), Abg. In. Kellner (Seite 34), Landesrat Schneider (Seite 35); Abstimmung (Seite 38). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Fa. Klaus Lange GesmbH., Zwettl, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Kredit in der Höhe von S 8,000.000,-. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 38); Redner: Abg. Leichtfried (Seite 39), Abg. Fidesser (Seite 43), Abg. Romeder (Seite 44); Abstimmung (Seite 46). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Oberprüfung der Gebarung des a.ö. Krankenhauses der Stadtgemeinde Wr. Neustadt durch den Rechnungshof. Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 46); Abstimmung (Seite 47). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Fa. Ing. Herbert MüllerGuttenbrunn, Waidhofen a. d. Ybbs, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredlt in der Höhe von S 5,000.000,-. Berichterstatter: Abg. Blochberger (Seite 47); Redner: Abg. Zauner (Seite 49), Abg. Amon (Seite 50); Abstimmung (Seite 50). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Industrieförderung durch Übernahme der Landeshaftung; Anpassung der Richtlinien und Erhöhung des Haftungsrahmens. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 51); Redner: Abg. Krenn (Seite 54); Abstimmung (Seite 55). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend landwirtschaftliche Fachschule Gießhübl/Amstetten; Ausbau der Schule. Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 55); Abstimmung (Seite 56). Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Wirtschaftsförderungsfonds, Tätigkeitsbericht 1975. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 56); Abstimmung (Seite 57). Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend NÖ Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1975. Berichterstatter: Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 57); Redner: Abg. Krenn (Seite 57), Landesrat Schneider (Seite 57); Abstimmung (Seite 59). Antrag des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Landesmitteln. Berichterstatter: Abg. Bernkopf (Seite 59); Redner: Abg. Stangl (Seite 61), Abg. Wallner (Seite 63); Abstimmung (Seite 68). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich. Berichterstatter: Abg. Rabl (Seite 68); Redner: Abg. Stangl (Seite 69), Abg. Anzenberger (Seite 72), Abg. Leichtfried (Seite 76), Abg. Reischer (Seite 86), Abg. Romeder (Seite 89), LandeshauptmannStellvertreter Ludwig (Seite 91), Abg. Dr. Brezovszky (Seite 92), Landesrat Bierbaum (Seite 93); Abstimmung (Seite 95). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1975. Berichterstatter: Abg. Blochberger (Seite 95); Abstimmung (Seite 96). Antrag des Rechtsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf über die Raumordnung in Niederösterreich. NÖ Raumordnungsgesetz 1975. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 96); Redner: Abg. Präsident Binder (Seite .96), Abg. Manndorff (Seite 98), Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 102), Abg. Manndorff (Seite 102); Abstimmung (Seite 103). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Jagdgesetz 1974 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Rohrböck (Seite 103); Redner: Abg. Wedl (Seite 103), Abg. Romeder (Seite 105); Abstimmung (Seite 106). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (um 14.02 Uhr): Ich eröffne die erste Sitzung der IV. Session der X. Gesetzgebungsperiode. Das Protokoll der letzten 18. Sitzung der III. Session der X. Gesetzgebungsperiode ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben und als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt die Herren Abgeordneten Birner und Thomschitz. Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich begrüße Sie zu der heutigen Sitzung, mit der die IV. Session der X. Gesetzgebungsperiode beginnt, sehr herzlich und möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß Sie während der sitzungsfreien Zeit auch Gelegenheit gehabt haben, sich entsprechend zu erholen, um sich mit neuen Kräften der Bewältigung der dem Landtag gestellten Aufgaben widmen zu können. In mehreren Ausschüssen wurde bereits eine Reihe von wichtigen Geschäftsstücken beraten, sodaß diese schon heute im Plenum abschließend behandelt werden können. Ich darf den Obmännern und den Mitgliedern dieser Ausschüsse für diese Arbeit meinen besten Dank sagen. Besonders freut es mich, die Feststellung treffen zu können, daß die Beratungen zwischen den beiden Parteien über die neue Landesverfassung soweit abgeschlossen werden konnten, daß eine Beschlußfassung über dieses bedeutungsvolle Gesetzeswerk in dieser Session gesichert erscheint. Im Geiste der gegenseitigen Verständnisbereitschaft, die in den bisherigen Beratungen zum Ausdruck gekommen ist, möge die Arbeit im Landtag mit dem heutigen Tage wieder beginnen. Der Abg. Hans Kaiser hat mit Schreiben vom 7. Oktober 1976 einen Urlaub vom 13. 10. bis 12. 11. begehrt. Ich habe ihm laut § 19 der Landtagsgeschäftsordnung diesen Urlaub erteilt und ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme. Die Landesregierung hat am 20. Juli 1976 gemäß § 3 des Niederösterreichischen Wiederverlautbarungsgesetzes die Niederösterreichische Bauordnung im Landesgesetzblatt 8200-0, 66. Stück, wiederverlautbart und dies zur Kenntnis gebracht. Wie bereits angekündigt, setze ich die Geschäftsstücke, Zahlen 214 und 326, welche in den zuständigen Ausschüssen am 13. 10. 1976 verabschiedet wurden, noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung. Die Ausschußanträge, Ausschußberichte und geänderten Gesetzentwürfe zu diesen Geschäftsstücken habe ich auf die Plätze der Abgeordneten auflegen lassen. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-331- Vorlage der Landesregierung betreffend Firma W. Hamburger Aktiengesellschaft, Kufstein, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von S 160,000.000. Ltg.-332 - Vorlage der Landesregierung betreffend 2. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen, Bericht über das Jahr 1975. Ltg.-336 - Vorlage der Landesregierung betreffend Firma Josef Faber KG, Krems, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von S 5,000.000. Ltg.-337 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH, Übernahme der Landeshaftung gemäß § 10 Abs. 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes. Ltg.-338 - Vorlage der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht über das Jahr 1975. Ltg.-342 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Bernkopf, Bieder, Binder, Birner, Blabolil, Dr. Brezovszky, Fürst, FUX, Gruber, Jirkovsky, Kaiser, Kosler, Krendl, Krenn, Lechner, Leichtfried, Pospischil, Prigl, Stangl, Thomschitz, Tribaumer, Wedl, Wiesmayr und Zauner betreffend Änderung des NÖ Landeswohnbauförderungsgesetzes 1973. Ltg.-343 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Bernkopf, Bieder, Binder, Birner, Blabolil, Dr. Brezovszky, Fürst, Fux, Gruber, Jirkovsky, Kaiser, Kosler, Krendl, Krenn, Lechner, Leichtfried, Pospischil, Prigl, Stangl, Thomschitz, Tribaumer, Wedl, Wiesmayr und Zauner betreffend Änderung des Rückzahlungsbegünstigungsgesetzes. Ltg.-341- Antrag der Abgeordneten Bernkopf, Fürst, Jirkovsky, Tribaumer, Gruber, Kaiser, Prigl, Sulzer und Genossen, betreffend Änderung des Sozialhilfegesetzes und der Verordnung über die Richtsätze in der Sozialhilfe. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Abg. Sulzer, die Verhandlung zur Zahl 242 einzuleiten. Berichterstatter Abg. .SULZER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte im Auftrage des Gesundheitsausschusses über die Landtagszahl 242, Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird. Der Nationalrat hat am 3. Mai 1974 die zweite Novelle zum Krankenanstaltengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 281/1974, beschlossen. Dieses Gesetz enthält im Artikel I grundsatzgesetzliche Vorschriften, welche durch die Landesgesetzgebung auszuführen sind. Der vorliegende Entwurf des Ausführungsgesetzes enthält im wesentlichen folgende Regelungen: a) Die Neufassung der Begriffsbestimmung der Krankenanstalten, im besonderen bedingt durch die Erweiterung des Aufgabenbereiches auf die Vorsorgemedizin und auf die sogenannten kosmetischen Operationen, b) die Typisierung und Gliederung der allgemeinen Krankenanstalten und die gegenseitige Zuordnung der einzelnen Anstaltstypen unter Bedachtnahme auf das Einzugsgebiet, c) Einführung einer Sonderklasse anstelle der bisherigen höheren Gebührenklasse und Erweiterung der hiefür zulässigen Bettenanzahl in öffentlichen Krankenanstalten, d) die zwingende Einführung eines Buchführungssystems, das eine Kostenstellenrechnung ermöglicht, e) Erleichterung des Arzneimittelbezuges, f) f ) Erweiterung des Aufgabenumfanges der Anstaltsambulatorien, g) die Neufassung der Regelung der kollegialen Führung in den Krankenanstalten durch Einbeziehung des Leiters des Pflegedienstes in die Anstaltsleitung sowie die Ermöglichung der Ausund Fortbildung des leitenden Personals und die Festlegung objektiver Kriterien für die Auswahl der Führungskräfte in den Krankenanstalten, h) die Einführung eines Konsiliarapothekers in Krankenanstalten, die selbst keine Anstaltsapotheke besitzen sowie eines Krankenhaushygienikers, ferner i) die aus dem neuen Strafrecht erfließenden Regelungen hinsichtlich der Durchführung, Mitwirkung oder Verweigerung eines straflosen Schwangerschaftsabbruches. Ferner enthält der Gesetzentwurf eine Neuregelung auch in bezug auf die Festsetzung und Aufteilung der Ärztehonorare. Ferner wurde auch bei der Entwurfserstellung getrachtet, nach Möglichkeit auch einige sonstige moderne Entwicklungen auf dem Krankenhausrechtssektor zu berücksichtigen bzw. die rechtlichen Voraussetzungen hiefür zu schaffen. Mit dieser Vorlage der Landesregierung hat sich der Gesundheitsausschuß in seiner Sitzung vom 29. September 1976 beschäftigt. Dieser Sitzung sind Anträge beider Fraktionen des Gesundheitsausschusses vorgelegen, und bei der Sitzung konnte eine Reihe dieser Vorschläge, es handelte sich um insgesamt 22 Punkte, gemeinsam beschlossen werden. In einer Reihe von Fällen wurde eine einheitliche Auffassung nicht erzielt. Ich möchte, nachdem die Vorlage allen Damen und Herren des Hohen Landtages zugegangen ist, mich auf die wesentlichsten Punkte beschränken, die heute dem Plenum vom Ausschuß vorgelegt werden. Es handelt sich hier vor allem um den Punkt 6 des Antrages des Ausschusses, die Neufestsetzung des § 27 Absatz 1 und 2. Der Absatz 1 hätte zu lauten: ,,(l) Der Abschluß von Verträgen nach § 57 und § 60 bedarf, soweit sich die Verträge auf Krankenanstalten beziehen, deren Rechtsträger nicht das Land Niederösterreich ist, zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung." ,,(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn a) der Vertrag gesetzwidrige oder solche Bestimmungen enthält, welche in die Verantwortung der leitenden Ärzte eingreifen oder den administrativen Betrieb der Anstalt unnötig belasten, b) eine Ermäßigung der Pflegegebühren anders als entweder in einem Prozentausmaß vom Durchschnitt der jeweils geltenden Pflegegebühren aller öffentlichen Krankenanstalten Niederösterreichs unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der veranschlagten Pflegetage oder in einem Prozentausmaß von den jeweils geltenden Pflegegebühren der einzelnen Krankenanstalten ausgedrückt wird. Die Ermäßigung darf höchstens 20 von Hundert der kostendeckend festgesetzten Pflegegebühren betragen." Als wesentlich ist auch der Punkt 13 des Antrages des Gesundheitsausschusses zu verstehen, der die Änderung des § 57 betrifft. Der Antrag lautet: ,,Im § 57 treten anstelle der Absätze 3 bis 5 folgende Absätze: (3) Die Verträge haben Bestimmungen über die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Trägern der Sozialversicherung (Hauptverband) und dem Träger der Krankenanstalten durch eine Schiedskommission vorzusehen, deren Vorsitzender der Landeshauptmann oder ein von ihm betrautes Mitglied der Landesregierung oder ein rechtskundiger Beamter des Amtes der NÖ Landesregierung ist. (4) Die Schiedskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen je einer von den Streitteilen zu berufen ist. Eine Entscheidung der Schiedskommission kommt rechtsgültig zustande, wenn sämtliche Mitglieder anwesend waren und sich die Mehrheit für diese Entscheidung ausgesprochen hat. Den Antrag auf Entscheidung dieser Schiedskommission kann jeder der beiden Streit teile stellen. " Der Absatz 5 soll nunmehr lauten: „(5) Gegen die Entscheidung der Schiedskommission kann eine Berufung an die Landesregierung eingebracht werden. Im Verfahren sind der Niederösterreichische Krankenanstaltensprengel und das Land Niederösterreich, auch wenn es nicht Streitteil ist, als Partei anzusehen.'' Absatz 6 soll lauten: „(6) Auf das Verfahren der Schiedskommission finden die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950 Anwendung. Die Geschäftsstelle der Schiedskommission ist das Amt der NÖ Landesregierung. Die näheren Vorschriften über die Geschäftsführung der Schiedskommission hat die Landesregierung durch Verordnung zu regeln, so insbesondere über die Einberufung der Schiedskommission, die Verhandlungsführung, die Protokollführung und die Entschädigung der Mitglieder nach Maßgabe vergleichbarer landesgesetzlicher Bestimmungen." Absatz 7 soll lauten: „(7) Die mit öffentlichen Krankenanstalten, die nicht von einer Gebietskörperschaft betrieben werden, zu vereinbarenden Pflegegebührenersätze und allfälligen Sondergebühren dürfen nicht niedriger sein als die Gebühren, die vom gleichen Versicherungsträger an die nächstgelegene öffentliche, von Gebietskörperschaften betriebene Krankenanstalt mit gleichartigen oder annähernd gleichwertigen Einrichtungen, wie sie durch die Funktion der Krankenanstalt erforderlich sind, geleistet werden." Und der Absatz 8: „(8) Bei Abschluß der Verträge nach Absatz 1 werden die Träger der öffentlichen Krankenanstalten in Niederösterreich vom Ausschuß des Niederösterreichischen Krankenanstaltensprengels vertreten." Der Punkt 14 des Antrages des Gesundheitsausschusses lautet: § 58 soll neu gefaßt werden und folgende Fassung erhalten: „(1) Kommt ein Vertrag nach § 57 Absatz 1 nicht zustande und hat der vertraglose Zustand bereits zwei Monate gedauert, so hat über Antrag des Rechtsträgers des NÖ Krankenanstaltensprengels, eines Sozialversicherungsträgers oder des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger die Landesregierung die Pflegegebührenersätze und die allfälligen Sondergebühren (§ 45 Absatz 1) für die Zeit, für die kein Vertrag besteht, festzusetzen. Die Pflegegebührenersätze sind mit mindestens 80 vom Hundert der Pflegegebühren gemäß § 49 Absatz 1 und 2 festzusetzen. (2) Der Entscheidung über die Pflegegebührenersätze ist die wirtschaftliche Lage der Träger der Krankenanstalten sowie der zum Betriebsabgang beitragsverpflichteten nicht spitalerhaltenden Gemeinden zugrunde zu legen; auf § 2 a ist Bedacht zu nehmen. (3) Bis zur rechtskräftigen Festsetzung der Pflegegebührenersätze durch die Landesregierung gilt der Inhalt des zuletzt gültigen Vertrages als von der Landesregierung bescheidmäßig festgesetzt." Die übrigen Punkte, die dem Ausschuß vorgelegen sind, haben die einhellige Zustimmung des Ausschusses gefunden. Die von mir berichteten Punkte wurden mit Mehrheit im Ausschuß beschlossen und im heutigen Plenum vorgelegt. Ich muß daher namens des Gesundheitsausschusses den Antrag stellen: Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. ,,Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2 . Die Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Pospischil. Abg. POSPISCHIL: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die zur Debatte stehende Vorlage ist im Rahmen der Gesundheitspolitik unseres Landes sicherlich von eminenter Bedeutung. Seit Anfang dieses Jahres wird der vorliegende Gesetzentwurf diskutiert, und es konnte auch, so wie wir das aus der Berichterstattung schon gehört haben, in vielen Punkten zwischen den beiden Fraktionen Übereinstimmung gefunden werden: etwa über die Neufassung der Begriffsbestimmungen oder die Typisierung und Gliederung der Krankenanstalten, über die Erleichterung des Arzneimittelbezuges, die Honorare der Ärzte, die Ausbildung der Ärzte, die Weiterbildung und Fortbildung in Krankenanstalten, auch die Weiter- und Fortbildung des Personals und so weiter - alles im Ausführungsgesetz sicherlich wesentliche Regelungen, die der modernen Entwicklung, den sozialpolitischen Zielsetzungen und den wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen waren. In einigen Punkten jedoch konnte man sich nicht einigen bzw. sind die Vorschläge der ÖVP-Fraktion für uns unannehmbar und unsozial. Das beginnt, meine Damen und Herren, mit der Ausschaltung der Pflegegruppen etwa, die nach der Entwurferstellung gerade in dieser Hinsicht eine moderne Entwicklung auf dem Krankenhaussektor genommen hätten. Das findet seine Fortsetzung in den §§ 57 und 58, die Schiedskommission und die Pflegegebührenersätze betreffend. Letzteres ist sicherlich in den vergangenen Jahren ein ständiges Thema vieler Experten und Politiker gewesen, wie überhaupt das Problem der Finanzierung der Spitäler in den letzten Wochen und Tagen in das Zentrum, möchte ich sagen, des politischen Tagesgespräches gerückt ist. Mit außergewöhnlicher Intensität werden öffentliche Diskussionen über Mängel und deren Ursachen des Krankenanstaltenwesens geführt. Ich habe schon in der vorjährigen Budgetdebatte Gelegenheit gehabt, mich ausführlich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen, und es treffen die Feststellungen, die ich damals gemacht habe, auch heute noch zu. Die ÖVP-Fraktion war schon bei der Budgetdebatte anderer Meinung. Der Kollege Buchinger hat dazu Stellung genommen, und er war der Ansicht, daß die Gebietskrankenkasse oder die Sozialversicherungsträger schlechthin höhere Leistungen zu erbringen hätten. Er hat dann auch eine Linie zum Bund hin gefunden, aber er hat das Land nicht genannt, er hat es also ausgeklammert. Nun haben wir die Rechnung präsentiert bekommen. Im ÖVP-Antrag ist festzustellen, daß nunmehr im § 58 die Limitierung mit 80% festgelegt wird. Die Pflegegebührenersätze sind also mit mindestens 80% der Pflegegebühren festzusetzen. (Abg. Anzenberger: Wer sagt das?) Das heißt aber, meine Damen und Herren, mit anderen Worten, daß eine solche Umschichtung der Last der Spitalserhaltung auf die Krankenkasse eine Erhöhung der Beitragsverpflichtung nach sich ziehen müßte, die ungebremst den einzelnen Dienstnehmer treffen wird. Zunächst richtet sich also diese Forderung nach kostendeckenden Pflegegebührenersätzen an die Sozialversicherung, und wenn diese nicht zahlen kann, das ist die Folgerung, dann muß sie eben ihre Versicherten zur Kasse bitten. Reicht das auch noch nicht aus, dann haben wir ja noch immerhin den Bund, und letzten Endes lassen wir das Land in Ruhe. Nach den Vorstellungen der ÖVP-Fraktion sollen also in erster Linie die Arbeiter und die Angestellten mehr dazu beitragen, daß die Spitäler finanziell sichergestellt werden. (Abg. Ing . Kellner: Wo steht das? – Ruf bei der ÖVP: Das haben Sie gesagt!) Ich werde im Laufe meiner Ausführungen sicherlich dazu noch ganz präzise Stellung nehmen. (Abg. Ing . Kellner: Darauf bin ich gespannt!) Sie setzen, meine Damen und Herren, mit diesem Antrag, der die Dinge auf der sozialpolitischen Front in Gang bringt, einen Akt, jedoch nur in einer Richtung. Und diese Richtung können wir nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist eben das große Unbehagen, mit dem wir uns nicht abfinden werden und nicht abfinden können, weil es eben in erster Linie nur wiederum den Versicherten, den unselbständig Erwerbstätigen, trifft. Es bedarf keiner besonderen Vorstellungsgabe, die Konsequenzen einer solchen realen Einkommensverminderung zu erkennen, die Gegenrechnung kommt bei den nächsten Lohnverhandlungen. Im Effekt wird eine solche Umschichtung nichts anderes sein als ein zusätzlicher Impuls der Lohn- und Preisspirale. So, glaube ich, meine Damen und Herren, kann man ein Problem nicht lösen – immer mit der Überschrift ,,Gesundheit hat Vorrang" betitelt. Es müßte da doch andere Lösungsmöglichkeiten geben, und meine Fraktion hat auch solche parat. Auch heute und bei dieser Gelegenheit sollten wir also über Gründe sprechen, die das Spitalsproblem so akut haben werden lassen. In der Antwort kommen wir sogleich wiederum auf das Finanzierungsproblem zurück und auf die Tatsache, daß die Kostensteigerungen in den Krankenanstalten im letzten Jahr enorm hoch waren. Allein von 1973 auf 1975 erhöhte sich der Betriebsaufwand aller Krankenanstalten in Österreich von etwa 10 Milliarden Schilling auf 15 Milliarden Schilling, das ist eine Erhöhung in zwei Jahren um 50 %. Es drängt sich daher neuerlich die Frage auf, ob die Verteuerung des Spitalsbetriebes in diesem Ausmaß tatsächlich gerechtfertigt ist. Es wäre zu prüfen - das wird auch von den Experten überall in den Diskussionen vorgeschlagen und es klingt immer wieder an -, ob die Kosten des Spitalsbetriebes unter Ausnützung aller organisatorischen und ökonomischen Möglichkeiten niedriger sein könnten, ohne daß die Qualität - und wir legen einen besonderen Wert darauf, daß man das festhält - der Betreuung und der Behandlung der Patienten herabgesetzt wird. Man müßte also untersuchen. In dieser Hinsicht kommt uns der Rechnungshof mit seinen Feststellungen in einigen Punkten sehr entgegen. Interessant ist der Rechnungshofbericht vor allem auch deshalb, weil es ja kaum jemanden gibt, der Einblick in die Verhältnisse des Spitalsbetriebes hat. Folgende Beispiele, ganz kurz aufgezählt: Der Rechnungshof hat festgestellt – der Bericht wurde auch dem zuständigen Landtag zugewiesen -, daß eine Landesapotheke, die die Landeskrankenanstalt mit Heilmitteln beliefert, nur etwa die Hälfte ihres Jahresumsatzes direkt bei den Erzeugern zu Fabrikspreisen einkaufte, obwohl 90% des Bedarfes zu Fabriksabgabepreisen hätte bezogen werden können. Statt 10% wurden somit 50% nicht zum Fabrikspreis, sondern bei den Großhändlern zum Apothekeneinstandspreis bezogen. Hätte man alle Möglichkeiten des günstigen Einkaufs zum Fabriksabgabepreis genützt, hätte diese Landesapotheke den Krankenanstalten im betreffenden Jahr um etwa 1% Millionen Schilling billigere Medikamente liefern können. Der Rechnungshof hat weiters festgestellt, daß zum Beispiel ein Landeskrankenhaus über Weisung des Amtes der Landesregierung das Kleingebäck beim örtlichen Bäckermeister kaufen mußte, der pro Semmel 56 Groschen in Rechnung stellte, das vorliegende Offert eines Großerzeugers einen Semmelpreis von 39 Groschen mußte unberücksichtigt bleiben. Das auf diese Weise freiwillig gezahlte Preisplus belief sich damals auf rund 184.000 Schilling. Es wurde auch festgestellt, daß eine Krankenanstalt für die Reinigung ihre Anstaltswäsche, hätte sie diese einer Wäscherei, einer öffentlichen Reinigungsanstalt übergeben, 300.000 Schilling hätte einsparen können. Der Rechnungshof stellt weiters fest, daß in einer Landeskrankenanstalt jenen Ärzten, denen das Recht einer Privatordination im Krankenhaus eingeräumt wurde, nur ein Teil der daraus entstehenden Sach- und Personalkosten zur Bezahlung vorgeschrieben wurde. Und ein besonders krasses Beispiel eines großzügigen Einnahmenverzichtes stellt die Verteilung eines Teiles der Einnahmen aus dem Ambulanzbetrieb dar. Der Rechnungshof hat festgestellt, daß 60% der von den Sozialversicherungsträgern geleisteten Entgelte für ambulante Behandlungen nicht dem Rechtsträger, sondern den Spitalsärzten zufließen, ohne Rücksicht darauf, ob auch alle ertragsbeteiligten Ärzte an der Behandlung der ambulanten Patienten mitgewirkt haben. Der Zweifel an der Mitwirkung der Behandlung liegt insbesondere hinsichtlich der Primarärzte auf der Hand, weil alle wissen, daß sich die Primarärzte in den seltensten Fällen in die ambulante Behandlung der Patienten einschalten. Meine Damen und Herren! Aus diesem wenigen Aufgezeigten ist ein wirtschaftliches Fehlverhalten mit finanziellen Auswirkungen klar erkennbar. Ich bin mir aber ebenso klar darüber, daß man die aufgezeigten Beispiele sicherlich nicht verallgemeinern kann. Eines steht jedoch fest: daß zumindest ein Teil des Betriebsabganges in den Verwaltungen der Krankenanstalten selbst seine Ursache hat. Nun wieder zurück zum ÖVP-Antrag. Im 5 58 heißt es also, daß bei einem vertragslosen Zustand die Landesregierung die Pflegegebührenersätze festzusetzen hat, und sie hat diese mit 80% limitiert. Das hört sich ganz einfach an und scheint vom Standpunkt jener, die sich in dieser Sache wenig Gedanken machen, schon der Schlüssel zum Erfolg zu sein. Meine Damen und Herren! Dieser Gedanke muß scheitern. Er scheitert an der Tatsache der Finanzierungsmethode der Krankenversicherten. Der Gedanke trägt aber auch nicht mehr dem heute existenten gesellschaftspolitischen Bewußtsein Rechnung. Wenn heute noch jemand glaubt, daß eine im Rahmen öffentlicher Einrichtungen in Anspruch genommene Dienstleistung von so großer Bedeutung, wie es das Krankenhaus oder die Krankenhauspflege ist, von jenen finanziert werden soll, die sie in Anspruch nehmen, oder von einer hinter ihr stehenden Versicherung, der irrt. (Abg. Ing. Kellner: Ist unsere Meinung!) Die Sozialstruktur ist bei uns viel zu ausgewogen, als daß sich das Rad in einem Teilbereich des sozialen Gefüges einfach zurückdrehen ließe. Gesundheit, so glauben wir, und Sie sagen, Sie treten uns bei, ist nicht Privatsache und kann auch nicht mehr zur Privatsache gemacht werden. In anderen Bereichen finden wir ja diese Gedanken bestätigt, etwa bei der Errichtung einer Schule. Oder die Bezahlung der Lehrer erfolgt nicht von den Eltern der Schüler oder von den Studenten, sondern die staatliche Gemeinschaft hat dafür aufzukommen. Gott sei Dank gewährleistet unsere Rechtsordnung ja nicht nur, daß der Staatsbürger auf Kosten des Staates lesen, schreiben und rechnen lernt oder lernen kann. Der Staat gewährleistet darüber hinaus auch die Mittel zur Hochschulbildung, ohne den geringsten finanziellen Beitrag der Studierenden oder der Eltern zu verlangen. Das wird durch Stipendien noch forciert und gefördert. Finanzielle Schwächen werden also ausgeglichen und wirtschaftliche Schwierigkeiten abgebaut. Warum soll das in anderen Bereichen und gerade im Bereich der Gesundheitspolitik anders sein? Jeder Spitalspatient hat ja mit seiner Steuerleistung gleichfalls - die Sozialversicherungsbeiträge hier ausgeklammert - die Ausbildung der in den Krankenanstalten tätigen Ärzte mitfinanziert. Wenn er dann deren Hilfe braucht, soll er noch gesondert dafür bezahlen. (Zwischenruf rechts.) Ja, wenn wir uns ohnehin einig sind, warum machen wir dann diese Umstände, warum? (Abg. Ing. Kellner: Warum machen Sie welche? Ich verstehe nicht, warum Sie welche machen!) Schauen Sie, Sie brauchen nicht ablenken, Sie wissen ganz genau, um welche Umstände es sich hier handelt. Im Gesetz limitieren Sie 80%, das heißt also mit anderen Worten, daß die Sozialversicherungsträger zur Kasse gebeten werden. Um das geht es ja. Ich sehe schon ein, daß Sie das negieren wollen, daß Sie das nicht einsehen wollen. Sie kommen aber um diesen Umstand nicht herum. Sie werden also heute noch Farbe bekennen müssen, meine Herren! Es ist auf alle Fälle hier, wenn wir alle öffentlichen Steuern heranziehen eine Ungleichheit zu erkennen die ganz einfach nicht aufrechterhalten werden kann. Im Bereich des Einkommensteuerrechtes gilt der Grundsatz, daß jeder nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit seine Steuern zu entrichten hat. Eine ausgeprägte Progression bei der Steuerbemessung sorgt auch für die Realisierung dieses Grundsatzes. In der Sozialversicherung gilt dieser Grundsatz nicht. Innerhalb der Höchstbeitragsgrundlage trifft jeden Beitragspflichtigen die relativ gleiche Last. Dafür sorgt eben der starre Beitragssatz. Versicherte mit einem Arbeitseinkommen, das über die Höchstbeitragsgrundlage hinausgeht, haben bei steigendem Einkommen eine relativ sinkende Beitragspflicht. Wollte man daher die Krankenanstalten so weit aus Mitteln der Krankenversicherung finanzieren, wie Sie das vorhaben, daß kein Betriebsabgang entsteht, dann müßte man diese linearen Beitragssätze entsprechend anheben. Eine unsozialere und die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Staatsbürgers mehr mißachtendere Methode ist nicht vorstellbar. Der Unterschied zwischen Finanzierung aus Steuermitteln und Finanzierung aus lohnbezogenen Beiträgen zur Krankenversicherung ist zu beachten und wird weiterhin ausschlaggebend sein müssen. Meine Damen und Herren! Durch diese Beispiele möchte ich nur beweisen, daß der Vorschlag der ÖVP untauglich ist und daß die Dienstnehmer durch Ihren Vorschlag echt benachteiligt würden. Wenn es also, so wie ich jetzt aufgezeigt habe, nur Unbegünstigte gibt, dann stellt sich die Frage, wer dann die Begünstigten sind. Da möchte ich also jetzt gleich ein Wort, der Herr Landesfinanzreferent lächelt schon, an ihn richten. Durch die Übernahme der tatsächlichen Spitalskosten durch die Krankenkassen würde vor allem der Finanzreferent des Landes Nutznießer sein und in die Lage versetzt werden, diese Gelder anderweitig zu verwenden. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sicher!) Es ist sicher nicht so, das möchte ich ganz ehrlich zugeben, daß die Landesbudgetgelder für unwichtige Zwecke vorgesehen sind. Das soll nicht heißen, daß wir in allem mit dem einverstanden sind, was uns da so der Herr Landesfinanzreferent budgetmäßig vorlegt. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das will ich ja gar nicht!) Das wäre ja im Widerspruch zu dem, was ich selber hier vor kurzem erst im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluß und mit dem Nachtragsbudget gesagt habe. (Abg. Fidesser: Warum streichen Sie nicht heraus, daß sich der Finanzminister zurückgezogen hat?) Darauf kommen wir noch. Kompetenzmäßig ist das ganz klar ausgedrückt. Der Finanzminister zahlt das, was ihm zukommt. (Große Unruhe im Hause. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Es muß, meine Damen und Herren, hier ganz eindeutig klargestellt werden, daß keiner Position im Budget so große Bedeutung zukommt wie etwa der des Krankenhauses, nicht wahr? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sind wir uns ohnedies einig!) Was ich in diesem Zusammenhang bei der Budgetdebatte im Jahre 1975 festgestellt habe, trifft auch heute noch zu und ist auch im Stenographischen Protokoll nachzulesen. Das habe ich schon gesagt. Ganz eindeutig möchte ich nochmals feststellen, daß im Sinne der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung die primäre Vorsorgepflicht bei den Ländern liegt. In einer Statistik über die Entwicklung des Aufwandes der Krankenversicherungsträger für Anstaltspflege seit dem Jahre 1966 ist zu ersehen, wieviel die einzelnen Bundesländer in Prozenten zu den ordentlichen Einnahmen für das Gesundheitswesen aufgewendet haben. Es wurde dazu ein allgemeiner Beobachtungszeitraum von neun Jahren herangezogen. Daraus geht hervor, daß das Bundesland Niederösterreich während des gesamten neunjährigen Beobachtungszeitraumes für das Gesundheitswesen relativ die geringsten Aufwendungen getätigt hat. Die Aufwendungen liegen unter der Hälfte der nächstfolgenden Bundesländer Oberösterreich und Burgenland. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege! Haben Sie sich das angeschaut? Wir haben 22 Gemeindekrankenhäuser!) Darauf komme ich auch gleich zu sprechen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich kann ja nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!) Die höchsten Prozentsätze bzw. die höchsten Aufwendungen für das Gesundheitswesen erbringt, wenn man von Wien absieht, das Land Steiermark. Das wird Ihnen ja sicher auch nicht unbekannt sein. (Zwischenruf von Landeshauptmannstellvertreter Ludwig.) Was haben Sie jetzt gesagt (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Lauter Landeskrankenhäuser!) Auch, eben. In Prozenten zu den Einnahmen gesehen, liegen die Steirer zum Beispiel von 1971 bis zum Jahre 1973 beim Fünffachen des Bundeslandes Niederösterreich. Wien weist seit vielen Jahren das Dreifache in dieser Hinsicht aus. Und die Ursache, da gebe ich Ihnen recht, dieser Unterschiede ist eben in der Struktur der Spitalerhalter zu sehen. In Niederösterreich haben wir es zum überwiegenden Teil mit Gemeindespitälern zu tun, während in der Steiermark fast ausschließlich das Land selbst der Rechtsträger der Krankenhäuser ist, und in Oberösterreich ist es wieder so, daß die öffentlichen Spitäler einen relativ hohen Anteil am Spitalswesen haben. Hier zeigt sich also, daß von jenen Ländern die meisten Mittel für das Gesundheitswesen aufzubringen sind, in denen das Land selbst zum überwiegenden Teil der Rechtsträger für die Spitäler ist. Besonders interessant aber ist die Entwicklung der Beitragseinnahmen bei den Krankenversicherungsträgern in den letzten Jahren. Im Vergleich dazu aber die Einnahmen der Länder. In Schillingen ausgedrückt, Herr Landeshauptmannstellvertreter und Landesfinanzreferent, sieht das so aus, daß im Jahre 1973 allein die Krankenversicherungsträger um über 633 Millionen Schilling mehr für die Spitalserhaltung aufgewendet haben, als es der Steigerung ihrer Beitragseinnahmen entsprochen hat, während die Zahlungen der Länder - ich spreche also jetzt vom Land Niederösterreich -, in Relation zu den Einnahmen gesehen, um über 1,4 Milliarden Schilling zurückgeblieben sind. Diese Divergenz - und das halte ich für sehr wesentlich - ist für Niederösterreich in noch vielstärkerem Ausmaß feststellbar. Wir entnehmen wiederum einer Statistik, die solche Vergleiche in Meßzahlen ausdrückt, folgende Feststellung : Im Jahre 1973 haben die Einnahmen des Landes die Meßzahl 313,7, der Aufwand für das Gesundheitswesen jedoch nur die Meßzahl 214,l erreicht. Bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse ergab sich bei den Beitragseinnahmen eine Meßzahl von 219,4, jene der Aufwendungen für Anstaltspflege betrug aber 260,O. In Schillingen wiederum umgerechnet, heißt es, daß der Aufwand der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Anstaltspflege für das Jahr 1973 um fast 60 Millionen Schilling höher lag, als es der Entwicklung auf dem Beitragssektor entsprochen hätte, wogegen das Land Niederösterreich mit seinem Beitrag für das Gesundheitswesen um fast 140 Millionen Schilling hinter der Einnahmenentwicklung geblieben ist. Das ist also die Divergenz, und das sind Tatsachen. Ich habe mich auch beim letzten Budget in dieser Hinsicht bemüht klarzumachen, daß das Land hier eindeutig zurückbleibt. Um es zu sagen, der Herr Finanzreferent ist bei seinem Beitragssatz geblieben, während der Bund reagierte, indem er in den Jahren 1973 und 1974 seinen Beitrag auf 24 und 28% angezogen hat - (Zwischenruf von Abg. Fidesser.) Ich komme gleich dazu -, wodurch aus diesem Titel das Land zusätzlich 92 Millionen Schilling profitierte, ohne daß es die Leistungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens erhöht hätte. So muß man die Zusammenhänge sehen, meine Damen und Herren, und dazu noch, wie ich schon erwähnt habe, bei dem an sich sehr bescheidenen Ausmaß im Verhältnis zu den anderen Bundesländern. Da das Land Niederösterreich ungefähr bei der Hälfte der Leistung der nächstniedrigen Bundesländer Burgenland und Oberösterreich liegt, kann die Minderleistung des Landes im Jahre 1973 mit mindestens 300 Millionen Schilling gegenüber dem Mittelwert aller Bundesländer sogar mit fast 630 Millionen Schilling angenommen werden. Das sind die Tatsachen, von denen wir auszugehen haben. Es ist zu einfach festzustellen, die Krankenkassen - damit sind ja in erster Linie die Arbeitnehmer, die selbständigen Arbeitgeber, die Versicherten gemeint – sollten kostendeckende Pflegegebühren zahlen. Eine Auseinandersetzung, meine Damen und Herren, mit den sozialen Konsequenzen dieser Auffassung haben alle bisher peinlichst vermieden. Aber es muß einmal auch hier und in diesem Zusammenhang gesagt werden. Ich gebe schon gerne zu, daß die finanzielle Lösung - das wissen wir, diesbezüglich sind wir in Übereinstimmung - keinen weiteren Aufschub duldet, aber man wird sich bei dieser Diskussion auch darüber klar sein müssen, daß die öffentliche Hand ihren Anteil zu übernehmen hat. Das gilt sowohl für den Bund, (ÖVP: Bravo!) aber auch - dazu haben Sie ja noch nie Stellung genommen - für das Land! Meine Damen und Herren! Auch über einen weiteren Anteil der Krankenversicherungsträger wird man sicherlich reden müssen. Es darf aber nicht umgekehrt sein, wie Sie das hier vorschlagen. Die grundsätzliche Frage, wie weit für die Spitalskosten die Sozialversicherung und wie weit die Allgemeinheit für die Steuern aufzukommen hat, kann nicht durch einen Gewaltakt gelöst werden, sondern muß sachlich und vernünftig ausdiskutiert werden. Im Jahre 1960 hatten alle Krankenversicherungsträger zusammen 18 % ihrer Beitragseinnahmen für Anstaltspflege aufwenden müssen, und bis zum Jahre 1975 stieg dieser Anteil fast um 25 % der Beitragseinnahmen. Der Aufwand der Krankenkassen für die Anstalten erhöhte sich aber, meine Damen und Herren, und das ist vielleicht auch in diesem Zusammenhang sehr interessant, nicht nur wegen steigender Pflegegebührenersätze. Eine zusätzliche Komponente für die Aufwandssteigerung liegt auch in der Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen über die Inanspruchnahme der Anstaltspflege. Schon die 18. Novelle zum ASVG brachte eine wesentliche Leistungsverbesserung. Bis dahin haben also Befristungen für den Leistungsanspruch auf Anstaltspflege gegolten, im Vergleich zur Dauer des Krankengeldanspruches. Diese Bestimmung wurde mit der 18. Novelle aufgehoben. Seither haben die Krankenkassen Anstaltspflege ohne jede zeitliche Befristung zu gewähren. Das ist nur eines von vielen Beispielen. Diese könnten also noch fortgesetzt werden. Jetzt eine auch sehr wesentliche Frage: die Frage der Schiedskommission. Dem § 57 im ÖVP-Antrag können wir ebenfalls nicht beitreten. Schiedsrichter ist wiederum der Herr Landeshauptmann. Zwei weitere Beisitzer, von denen je einer von den Streitteilen zu berufen ist, sind zum Vorsitzenden noch dazu zu bestellen. Interessant wieder, daß also gegen die Entscheidung der Schiedskommission eine Berufung an die Landesregierung eingebracht werden kann; also der Herr Landeshauptmann ist wiederum Schiedsrichter. Ein Kuriosum, wie das sicherlich nur in Niederösterreich möglich ist. Durch eine Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz, in der bestimmt wird, daß die Zusammensetzung von Landesbehörden ausschließlich Sache der Landesgesetzgeber sei, beschließt die ÖVP mit ihrem Antrag eben diese Möglichkeit. Im Grundsatzgesetz sieht die Zusammensetzung der Schiedskommission ja wesentlich anders aus. Sie besteht aus einem Richter als Vorsitzenden und aus je einem Vertreter des Bundesministeriums für soziale Verwaltung und des Bundesministeriums für Finanzen, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, des in Betracht kommenden Landes und des in Betracht kommenden Rechtsträgers der Krankenanstalt selbst. Diese Schiedskommission, meine Damen und Herren, hat ja im wesentlichen keine Rechtsfragen zu entscheiden, sondern es geht nur um die Frage, in welchem Ausmaß die Krankenkassen zur Finanzierung der Krankenanstalten heranzuziehen sind. Wohin der Weg führt, ist klar erkennbar. Langfristig wird im Wege dieser Zwangsschlichtung die Absicht des Landes, die Last der Erhaltung der Krankenanstalten auf die Krankenkassen abzuwälzen, schrittweise realisiert, und in Ihrem Antrag, im § 58, finden wir mit der Limitierung von 80% der Pflegegebührenersätze diese Sache bestätigt. Daß wir das ablehnen müssen, habe ich sicherlich deutlich genug zum Ausdruck gebracht. Meine Damen und Herren! Ein Wort zum Selbstbehalt, weil auch darüber in der letzten Zeit und insbesondere in den letzten Tagen sehr viel gesprochen wird. Alle Vorschläge, die diesbezüglich gemacht wurden, gehen ins Leere. Die unmöglichsten Vorschläge werden gemacht, und es ist ganz gleich, um wen es geht, ich nehme da keinen aus. Der eine glaubt, ein halbes Prozent des Bruttobezuges wäre heranzuziehen, der andere spricht von 40 Schilling und ein nächster sogar von 75 Schilling. Ich nenne keine Namen. Auf diese Weise sollte eine Verminderung des jährlichen Defizits der Krankenanstalten um ca. 1 bis 1,3 Milliarden Schilling erreicht werden. Ein Beispiel wieder dazu, wohin das führen wird: In Österreich - das wissen wir alle – gibt es noch nahezu 300.000 Ausgleichszulagenempfänger, welche bei einem monatlich zur Verfügung stehenden Betrag von 2.625 Schilling niemals in der Lage sein werden, für einen vierwöchigen Krankenhausaufenthalt, wenn ich den letzten Vorschlag – sicherlich den ärgsten - mit 75 Schilling Selbstbehalt täglich hernehme, eine Zuzahlung von 2.100 Schilling zu leisten. Man muß sich vorstellen, in welche Zwangslage diese Menschen kommen, und man kann die Berechnungen anstellen, wie man will: es werden immer die sozial Schwächeren zur Kasse gebeten. Es könnte also vorkommen, daß ein notwendiger Krankenhausaufenthalt trotz schwerster gesundheitlicher Bedenken rechtzeitig abgebrochen oder überhaupt nicht angetreten wird und dadurch möglicherweise jedwede Chance auf endgültige Genesung vereitelt wird. Daß wir so einen Vorschlag ablehnen müssen, müßte jedem klar sein. Obwohl das Bild, das wir hier über diese Krankenanstalten aufzeigen, nicht erfreulich ist, sollten wir nicht behaupten - und darauf, daß dies heute zum Ausdruck kommt, lege ich auch Wert -, daß diese Anstalten vor dem Ruin stehen, wie das immer wieder gerne von den Massenmedien zum Ausdruck gebracht wird, weil diese Behauptung ganz einfach falsch ist. Sie genießen ja keine Rechtspersönlichkeit, sie sind auch keine selbständigen Wirtschaftskörper; hinter jeder Krankenanstalt steht ja ihr Rechtsträger. Natürlich steht außer Streit - das wiederhole ich -, daß die Gebietskörperschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben mehr Geld brauchen, als ihnen zur Verfügung steht. Das ist unbestritten. Und es wird auch von niemandem bestritten werden, daß die Strukturen und die Finanzierung der Spitäler einer grundlegenden Reform bedürfen. Jedoch eine Finanzierung der Krankenhäuser ausschließlich durch die Sozialversicherungsträger und damit durch die Versicherten müssen wir ablehnen. Es ist uns, meine Damen und Herren, daher auch unverständlich - ich sage das noch einmal -, daß Sie, die ÖVP, eine solche Bestimmung vorschlagen und heute auch im Alleingang durchziehen wollen. Sie waren im Ausschuß nicht mehr zur Diskussion bereit oder diskussionsfreudig und haben uns schon vor die Alternative gestellt: Strengen Sie sich nicht an, sagen Sie zu jenen Punkten ja, wo Sie glauben, ja sagen zu können, und so Sie nein sagen müssen, dort sagen Sie also ganz einfach nein. Von einem sozialen Empfinden gegenüber dem unselbständig Erwerbstätigen kann da überhaupt keine Rede sein. (Abg. Romeder: So eine polemische Phrase!) Ihre Haltung, meine Damen und Herren, werden die Menschen in diesem Land sicherlich nicht verstehen. Sie werden also heute mit Ihrer Mehrheit kostenproportionale Deckungsraten der Sozialversicherungsträger fixieren. Ihr Weg, den Sie damit einschlagen, ist erstens verfassungsrechtlich bedenklich und zweitens in jeder Hinsicht unsozial. Wenn diese hohen Pflegegebührenersätze zu entrichten sind, bedeutet dies eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung für die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, allein für die Jahre 1975 und 1976 im Ausmaß von 310 Millionen Schilling. Der tägliche Pflegegebührenersatz beträgt 1975 304 Schilling, und nach den neuen Bestimmungen würde er 405 Schilling betragen. Für 1976 ist bereits ein solcher in der Höhe von 368 Schilling vereinbart, durch Ihren Vorschlag sollte der 491 Schilling betragen. Der derzeit höchste Satz in einer Wiener Klinik beträgt zum Vergleich 418 Schilling. Wenn also die Pflegegebührenersätze zu entrichten sind, muß es, sollte es nicht zum finanziellen Bankrott des Institutes kommen, zu drastischen Leistungseinschränkungen sowohl bei den Vertragspartnern als auch bei den Versicherten kommen, wofür Sie dann, meine Damen und Herren, die Verantwortung tragen, oder es müßte zu einer wesentlichen Erhöhung der Beiträge kommen, für die natürlich der Bund kompetenzmäßig zuständig ist. Nun bin ich aber neugierig, ob einige Ihrer Herren zu dem stehen, wozu sie auch heute eigentlich verpflichtet wären. In der Landesexekutive des Niederösterreichischen Gewerkschaftsbundes wurde in diesem Zusammenhang eine Resolution einstimmig beschlossen. Diese Resolution richtet sich gegen den ÖVP-Antrag und lehnt die Limitierung mit 80% ab. Der Kollege Auer als Vizepräsident der Kammer hat da mitgestimmt. Ich bin neugierig - ich sehe ihn jetzt nicht, (Heiterkeit.) - wie sich der Herr Diplomkaufmann Höfinger, von dem rede ich – wo ist er,- (Heiterkeit) – (Zwischenruf bei der ÖVP: Er ist ohnehin hier!) ist in Ordnung, ist in Ordnung - als Vorsitzender des Überwachungsausschusses - es ist jetzt meine Sache, ob ich das jetzt aufzeige oder nicht - und seine Kollegen hier verhalten werden. (Abg. Rozum: Mich siehst Du hoffentlich!) Wenn Sie wollen, Kollege Rozum, geht es auch Sie an, Sie sind ja irgendwie Mitredner. Da müssen Sie jetzt, meine Herren, Farbe bekennen und beweisen, ob Sie zu dem stehen - jedenfalls gilt das für den Kollegen Auer, der da mitgestimmt hat -, was Sie schon einmal bejaht haben. Und sollten Sie, meine Herren Kollegen, (Abg. Romeder: Das ist Schulmeisterei und Erpressung! Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen. - Rufe bei der ÖVP: Hört! Hört!) nicht zu Ihrem Wort stehen. Nein, nicht Hört! Hört! Hat er mitgestimmt, oder hat er nicht mitgestimmt gegen den Antrag der ÖVP? Das wird man hier wohl aufzeigen können. Nicht mehr geschieht. Gar nicht mehr geschieht. (LandeshauptmannstellVertreter Ludwig: Herr Kollege, es gibt eine Gruppenmeinung!) Schauen Sie, es geht in dem Antrag darum, daß gegen die Limitierung protestiert wird, daß gegen den Antrag der ÖVP vorgegangen wird. Darum geht es und um nichts anderes. Das ist der Tenor des Antrages. (Zwischenrufe bei der ÖVP: Vorlesen!) Daß Ihnen dieser Antrag nicht genehm ist und die Situation nicht genehm ist, kann ich verstehen, aber Sie können diese Tatsache nicht aus der Welt schaffen. (Abg. Anzenberger: Den Wortlaut wollen alle hören!) Sollten Sie, meine Damen und Herren, und die Kollegen nicht zu Ihrem Wort stehen, müssen Sie sich einen Vorwurf machen lassen, den wir natürlich in aller Öffentlichkeit tun werden. Und was wir Ihnen da vorwerfen, wird sicherlich nicht sein, daß Sie in vielen Dingen anderer Meinung sind. Was wir Ihnen vorwerfen, ist die Unaufrichtigkeit und die Divergenz zwischen ihren Reden und zwischen Ihrem Handeln! (Beifall bei der SPÖ.) Auch der Herr Präsident Weiss hat vor Jahren von dieser Stelle aus - das ist in den Stenographischen Protokollen nachzulesen - gewarnt vor einem Schritt, den Sie heute begehen. Sie können sich also erkundigen, was er gemeint hat. Meine Damen und Herren und liebe Kollegen! Das ist nunmehr für Sie eine Möglichkeit, hier bei der Abstimmung Ihr Wort zu halten, im richtigen Augenblick zu beweisen, wie man sich einem Wohlfahrtsstaat verpflichtet fühlt und was man vom System echter sozialer Sicherheit hält. Es trennt uns - das möchte ich abschließend natürlich feststellen - in diesen Fragen von der ÖVP noch vieles. Sie sind, meine Damen und Herren von der rechten Seite dieses Hauses, eben noch Vorstellungen verhaftet, die unserer Zeit nicht mehr ganz gemäß sind und keinesfalls mehr entsprechen. (Abg.Buchleitner: So wie die Schweden!) Weil wir in einigen Punkten keine Übereinstimmung finden, weil wir also Ihrem Antrag nicht beitreten können, erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen (liest): ,,Antrag der Abgeordneten Pospischil, Tribaumer, Dr. Brezovszky, Bernkopf, Krenn, Binder, Blabolil, Bieder, Lechner, Jirkovsky und Prigl gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages von Niederösterreich zum Antrag des Gesundheitsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird. Landtagszahl 242. Die gefertigten Abgeordneten stellen den Antrag, der Herr Präsident möge über die Ziffern 27, 66 und 66a des Ausschußantrages die namentliche Abstimmung anordnen.'' (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Als nächster Redner gelangt der Abg. Ing. Kellner zum Wort. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Beschlußfassung und Beratung über das Krankenanstaltengesetz fällt in eine Zeit, in der im sachlichen, aber auch im emotionellen Bereich der Gesundheitsvorsorge in allen Bereichen des täglichen Lebens, könnte man fast sagen - diskutiert wird. Im sachlichen Bereich gehe ich mit dem Kollegen Pospischil durchaus denselben Weg, wenn er der Auffassung ist, daß in der Organisation und in der grundsätzlichen Einstellung des einzelnen, aber auch unserer Gesellschaft zum Krankenanstaltenwesen manches geändert und verändert werden sollte. Die Haltung der Österreichischen Volkspartei in dieser Frage ist auch nicht unbekannt. Der Gemeindevertreterverband der Österreichischen Volkspartei, aber auch der Klub der Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei haben im heurigen Frühsommer in dieser Frage ihre Vorstellungen und ihre Anregungen bekanntgegeben. Wir könnten uns durchaus vorstellen, daß vom Prinzip der Abgangsdeckung stärker abgegangen und etwa das System des Zweckzuschusses mehr in den Vordergrund gerückt wird, um nur einige Bereiche anzuziehen. Der emotionelle Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist erklärlich, wenn wir wissen, daß sich jeder einzelne von uns dann, wenn er sich in Spitalspflege, in Anstaltspflege begeben muß, irgendwie wehrlos ausgeliefert fühlt und daher zur Krankheit auch noch das Seelische dazukommt. Ich wollte eigentlich nicht, Kollege Popischil, den Zuständigkeitsbereich in Niederösterreich anziehen, weil ich der Auffassung war, daß die öffentliche Meinung über die Frau Gesundheitsminister und ihre Durchschlagskraft in der Öffentlichkeit stark genug in den Vordergrund gerückt wurde. Wenn Sie aber hier, Kollege Pospischil, der Auffassung sind, daß in den niederösterreichischen Krankenanstalten verschiedene Unzukömmlichkeiten seitens des Rechnungshofes angeprangert wurden, dann darf ich Sie bitten, sich mit dem zuständigen Referenten für das Krankenanstaltenwesen in Niederösterreich, das ist die Frau Landesrat Körner, auseinanderzusetzen. Ich selbst habe dazu keine weitere Aussage zu tätigen. Kollege Pospischil, Sie haben uns hier das geliefert, was die ganze Zeit eigentlich unser Eindruck war, daß Sie aus politischen Gründen versuchen wollen, die Frage der Abgangsdeckung in unseren Krankenhäusern auf eine ganz einfache Formel zu bringen: Die Österreichische Volkspartei will wieder einmal, nach Ihrer Aussage, den sozial Schwachen belasten. Sie haben mit Halbwahrheiten operiert, Kollege Krenn, es wurde hier von Anfang bis zum Ende unkorrekt und in Halbwahrheiten gesprochen. (Beifall bei der ÖVP.) Einige Beispiele: Es wird hier und wurde hier festgehalten, daß die Abgangsdeckung zur Gänze die Sozialversicherungsträger be- zahlen sollten. Bitte, wo steht das? Bisher ist eine Rabattgewährung bis zu 40% im Gesetz festgelegt und in unserem Vorschlag ist eine Rabattgewährung bis 20% enthalten. Wo ist also in unserem Gesetz eine vollkommene Abgangsdeckung durch den Sozialversicherungsträger? Erste Unkorrektheit. Die zweite Unkorrektheit ist, daß Sie, wenn Sie von der Sozialversicherung gesprochen haben, eigentlich immer nur die Sozialversicherung der Unselbständigen angezogen haben. Herr Kollege, er hat davon gesprochen, und es ist aber immer wieder durchgeklungen, daß man die sozial Schwachen, die Arbeiter und Angestellten, belasten will. (Landeshauptmannstellvertreter: Von der Masse!) Bitte, wo steht es, daß die Österreichische Volkspartei die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge verlangt? Im Gegenteil. Wir haben immer wieder erklärt,. . . . , (Zwischenrufe von der SPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Verständnis dafür, daß Sie der Auffassung sind, daß man in diesem Österreich das Zweifachsystem spielen kann, weil dies dem Herrn Bundeskanzler Kreisky bisher gelungen ist. Heute habe ich es in einer Karikatur glänzend dargestellt gesehen: Der Bund ist für etwas zuständig. Der Staatsbürger kommt zum Herrn Bundeskanzler und will dort seine Rechte kassieren, und dieser sagt: Auszahlungsschalter ist dort bei den neun Bundesländern. Das passiert täglich in allen Fragen, wo der Bund auf Grund seiner Wirtschaftspolitik nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Eine alte Walze, Kellner! - Abg. Romeder: Tatsachen sind das!) Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel! Es gibt noch eine dritte Unkorrektheit in der Aussage des Kollegen Pospischil, und Sie müssen das ja selbst mitempfunden haben, sonst hätten Sie ihm doch während seiner Rede einige Male Beifall gezollt. Das haben Sie nicht getan. Man hat also den Eindruck gehabt, Sie waren mit seiner Aussage nicht ganz einverstanden, (Beifall bei der ÖVP. - Unruhe.) denn die dritte Unkorrektheit, meine sehr verehrten Damen und Herren war, daß der Herr Kollege Pospischil hier von Alternativen spricht, die die sozialistische Fraktion in dieser Frage anbieten wird. Kollege Pospischil, vielleicht habe ich sie überhört. Ich bin jetzt eine Minute ruhig und gebe Ihnen die Chance, die Alternativen, die Sie hier genannt haben, noch einmal zu wiederholen. (Beifall bei der ÖVP.) Sie haben von Alternativen gesprochen und dabei die Frau Landesrat Körner angegriffen. Das können Sie im Protokoll nachlesen. Soll das eine Alternative für das Krankenanstaltenkonzept der Sozialistischen Partei in diesem Lande sein? Vielleicht, ich weiß es nicht! Ich hätte mir das jedenfalls nicht zu sagen getraut. Die vierte Unkorrektheit war, daß Sie hier von Verfassungswidrigkeit gesprochen haben. Ich darf Sie bitten zu sagen, (Abg. Leichtfried: Verfassungsrechtlich bedenklich! – Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) wo das verfassungsrechtlich bedenklich ist, Kollege Leichtfried. Ich wäre neugierig, wo das bedenklich sein soll. (Abg. Romeder: Wollen Sie die Spitäler oder nicht?) Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist genauso einfach und so korrekt, wie die Ausführungen in der heutigen Arbeiterzeitung. Diese schreibt genauso korrekt, wie es die Aussagen Pospischils waren, von Erhöhung der Pflegegebühren. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, wo werden Pflegegebühren durch den Landtag von Niederösterreich erhöht? Das kann er gar nicht, weil das nur die Landesregierung kann. Es heißt in der heutigen Arbeiterzeitung, der Herr Ing. Grandosek protestiert schärfstens gegen die Absicht, die zu einer enormen Belastung der Krankenversicherungsträger und zwangsweise auch zur Beitragserhöhung führen würde. Das ist korrekt. (Ab. Wedl: Zwangsweise führen müßte!) Das ist korrekt, aber was steht denn vorher? Erhöhung - groß geschrieben - der Pflegegebühren. Genauso unkorrekt wie in vielen anderen Bereichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Und das Letzte war, das wieder eine Halbwahrheit ist, daß im Bundesgesetz die . . . .(Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wollen Sie die Kassenbeiträge erhöhen oder nicht? - Abg. Romeder: Wollen Sie Gemeindespitäler oder nicht?) Herr Landeshauptmannstellvertreter, warten Sie doch ein bisserl, ich habe ja erst angefangen zu reden, ich wäre auf diese Frage schon eingegangen, seien Sie nicht so ungeduldig. Ich möchte jetzt nur einmal festhalten, was der Kolle Pospischil meiner Auffassung nach nicht ganz korrekt hier festgehalten hat. (Abg. Kosler: Aber geh, hör auf!) Ja, Herr Kollege Kosler, mit ,,geh hör auf" werden wir halt Fragen, die tief in den Rechtsbereich hineingehen, nicht lösen können, zumindest nicht in diesem Hause. Es wurde also hier gefragt, warum wir nicht die Gebietskommission in der Zusammensetzung übernommen hätten, wie es im Bundesgesetz steht. Ja, ich glaube - zumindest der Herr Dr. Brezovszky wird es wissen -, wenn der Bund hier etwas gemacht hat oder etwas nicht gemacht hat, was er hätte machen sollen, nämlich tätig werden, daß er zuerst die Bereiche im Verfassungsgesetz aufheben und die Materie mit einem späteren Gesetz regeln würde, und daß wir in Niederösterreich als Mehrheitsfraktion nicht nur die mehreren sind, sondern auch über manche Dinge ein bisserl nachdenken und uns über manche Dinge auch informieren und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen. Kollege Krenn! Anscheinend hat das Ihr Kollege nicht gemacht, sonst hätte er nicht hier - wider seinem besseren Wissen, nehme ich an - gesagt, daß auch in diesem Bereich der Vorschlag, der die Zusammensetzung der Schiedskommission regelt, rechtlich durchaus in Ordnung geht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns die derzeitige finanzielle Verteilung und Belastung der einzelnen Gebietskörperschaften anschauen, dann sind das, was in der Belastung als Reihenfolge hier festgehalten wurde, erstens die Kassen, zweitens die Versicherten, drittens der Bund, dann lange nichts, und dann kommt das Land. So hat es der Kollege Pospischil hier angeführt. Die Gemeinden hat er nicht genannt, diese hat er vergessen, er hat überhaupt – wenn Ihnen das aufgefallen ist, Herr Gemeindereferent - in seiner ganzen Rede nicht ein einziges Mal von einem Gemeindespital gesprochen, dabei haben wir in Niederösterreich 22 Gemeindespitäler - das möchte ich festhalten -, vier Landeskrankenhäuser und ein Sonderspital. (Beifall bei der ÖVP.) Nicht ein Wort ist über ein Gemeindespital gefallen. Sehen Sie, das sind doch Proportionen, die gar nicht stimmen können. Man kann das, was man nicht aussagt, wegwischen, indem man versucht, einzelne Kollegen einzuschüchtern. Der Kollege Auer wird Ihnen, den Text, Kollege Pospischil, der bei dieser ÖGB- Exekutivsitzung beschlossen wurde und den Sie vielleicht nicht kennen - wir wollen gar nicht abstreiten, daß er mitgestimmt hat -, genau vorlesen. Dann wird nämlich die Sache, die Sie hier mit einer großzügigen Geste weggewischt haben, anders aussehen. Wie schaut denn die Belastung derzeit aus? Anscheinend muß man das doch noch einmal festhalten, obwohl man der Auffassung sein könnte, daß die Damen und Herren dieses Hauses die Belastungen, die auf die einzelnen Gebietskörperschaften entfallen, kennen. Sie wissen, daß derzeit knapp 60% des Betriebsabganges vom Sozialversicherungsträger bezahlt werden. Sie wissen, daß der Bund noch vor drei Jahren 24% des Abganges bezahlt hat. Sie wissen, daß er vor zwei Jahren 28% bezahlt hat, und wir wissen, daß der Bund, ohne lange herumzufackeln, aus eigener Machtvollkommenheit diese 28% auf 18,5 herabgesetzt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe damals nicht gehört, daß jemand gesagt hätte, dadurch werden irgend welche andere Körperschaften, sei es nun der Sozialversicherungsträger, sei es die Gemeinde oder das Land, zusätzlich belastet. Kein Wort hat man von Ihnen gehört. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist daher eine selbstverständliche Forderung, daß wir vom Bund verlangen, in einer Zeit, wo die Kosten explodieren, nicht selbstherrlich seinen Beitrag in diesem Problemkreis herabzusetzen. Ich werde diesbezüglich heute noch einen Antrag hier stellen. Nummer 1: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, daß es bei 22 Krankenhäusern im Lande Niederösterreich, die von den Gemeinden zu erhalten sind, wirklich so ist, daß sich unsere Gemeinden sehr bemühen, ihrer Verpflichtung unseren Bürgern gegenüber, den Landesbürgern gegenüber, entsprechend gerecht zu werden. Wenn wir uns aber die finanzielle Situation einer Gemeinde ansehen, die das Pech hat - aus dieser Schau gesehen -, ein Krankenhaus erhalten zu müssen, so wissen wir alle, wie es mit diesen Gemeinden bestellt ist. Es gibt Beispiele, wo der Betriebsabgangsanteil der betreffenden Gemeinde höher ist als die Ertragsanteile, die dort seitens des Bundes bzw. des Landes zur Verfügung gestellt werden. Doch es ist ein Faktum, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß die nicht spitalerhaltenden Gemeinden Niederösterreichs, zusammengefaßt im sogenannten NÖKAS, sozusagen in einer Solidaritätsaktion hier versuchen, an diesem Abgang mitzubezahlen und daß das Land, Kollege Krenn, immerhin noch einen Anteil von durchschnittlich 30% der Abgangsdeckung, also fast doppelt soviel als der Bund, leistet. Von der Errichtung und Erhaltung möchte ich überhaupt nicht reden, denn beim Errichtungs- und Erhaltungsaufwand, meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir auch einmal sagen, zahlt doch der Bund nicht einen Kreutzer dazu, (Beifall bei der ÖVP.), obwohl er verfassungsmäßig auch hier Verpflichtungen hätte. Stellen wir das doch einmal fest: (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das ist ja nicht wahr!) 60% des Errichtungsaufwandes zahlt das Land Niederösterreich, 20% zahlen die Gemeinden und 20% der NÖKAS. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann sich durchaus vorstellen, daß seitens des Landes Niederösterreich eine Ersparnis, wenn es zu einer echten Ersparnis überhaupt käme, durch eine Verschiebung der Lastenverteilung, beispielsweise bei der Errichtung von Krankenhäusern, wieder den Niederschlag im gleichen Bereich des Sozialen finden könnte. Wir stellen noch einmal fest, daß wir der Auffassung sind, daß der Bundesgesetzgeber die Sozialversicherungsträger als Gebietskörperschaft eingerichtet hat, und wenn diese Gebietskörperschaften nicht die notwendigen Mittel haben, um die ihnen gesetzlich aufgetragenen Aufgaben zu erfüllen, dann hat eben der Bund dafür zu sorgen, daß die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Idee ist anscheinend gar nicht so abwegig, denn auch der Pospischil - ich habe ihm auch gesagt, daß wir uns in weiten Bereichen ja fast auf der gleichen Ebene befinden - hat mit seinem Vergleich bezüglich des Steuerzahlens gesagt, daß also jeder einzelne mit seinem Steuergroschen praktisch auch im Gesundheitswesen eine Mitfinanzierung zu vollziehen hat. Das behaupten wir ja, und der Schluß aus dieser Behauptung ist, daß der Bund in diesem Fall als der zuständige hier auch entsprechende Zuschüsse zu leisten hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich höre immer, der Bund sei nicht zuständig. Ich darf Ihnen nur eines sagen: Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Bundesverfassung ist die Grundsatzgesetzgebungskompetenz in den Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten Bundesangelegenheit. Gemäß Art. 10 Abs. 1 Ziffer 11 liegt das Gesundheitswesen - ich darf es bitte wiederholen, damit es nicht überhört wird und es sich die Damen und Herren einprägen können: „Gemäß Art. 10 Abs. 1 Ziffer 11 des Bundes-Verfassungsgesetzes" - im Bereich des Sozial- und Vertragsversicherungswesens. (Abg. Dr. Brezovszky: Grundsatzgesetzgebung! Vollziehung ist aber etwas anderes!) Die Zuständigkeit des Bundes erscheint uns daher gegeben. Selbstverständlich, Herr Dr. Brezovszky! Wir sind ja dieser Auffassung. Deswegen sagen wir doch, daß wir uns jetzt als Gesetzgeber des Landes Niederösterreich in dieser Beziehung selbstverständlich vorstellen können, daß von der bisherigen Deckungsform abgegangen wird und, um die Gemeinden und das Land zu entlasten und die Versicherten nicht zu belasten, eben eine neue Form gefunden wird, wobei der Bund für die zusätzlichen Mittel aufkommen soll. Ja wieso eigentlich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren? (Ruf bei der SPÖ: Da kommt niemand mit!) Wieso soll da niemand mitkommen? (Abg. Wiesmayr: Wer ist denn der Bund?) Da schau her, auf einmal taucht diese Frage auf! Also ich muß schon sagen, Kollege Wiesmayr, sehen Sie, das ist die Situation. Sie bekämpfen unter dem Schlagwort ,,Es darf der sozial Schwache nicht belastet werden'', was auch unsere Auffassung ist, eine Situation, der Sie überhaupt keine andere Alternative entgegensetzen können. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Alle müssen zahlen! - Abg. Romeder: Wollen wir ja!) Ist in Ordnung, ich meine nur, wenn ich drei Partner habe, das ist der Sozialversicherungsträger, die Gemeinde, das Land, und der Bund noch dazu, genau genommen sind es also vier, kann sich der Bund nicht einfach - ich darf es noch einmal wiederholen für jene, die es bis jetzt noch nicht so genau erkannt haben - seiner Verpflichtung entziehen und nicht mehr 28%, sondern nur 18,75% bezahlen. (Zwischenruf von Abg. Kosler.) Wieso zahlt er 28%, Kollege Kosler? Ich glaube, die Frau Landesrat Körner würde sich sicher darüber freuen, wenn Sie sagen könnte, er zahlt 28%.Er zahlt aber 18,75%. Ist in Ordnung. Der Bund sagt, ich bestimme die Höhe. Die Sozialversicherungsträger sagen, wir zahlen nur 60%, das Land zahlt 30% und die Gemeinden, die Schwächsten in diesem Bereich, nämlich die sozial Schwachen, bleiben bei dieser Rechnung auf der Strecke. Es kann doch nicht, Kollege Pospischil, das Patentrezept sein, überall dort, wo der Bund einfach versagt hat, jetzt nicht nur im Bundesbereich die Länder verantwortlich zu machen, sondern auch auf Länderebene das Land dazu zu bringen, daß es die zusätzlichen Abgangsdeckungen übernimmt. Ich glaube, so kann es doch nicht gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist ja sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, was hier gespielt werden soll. Der Landeshauptmannstellvertreter Czettel hat eigentlich sofort nach drei Sätzen, die der Redner der Sozialistischen Partei gesprochen hat, ziemlich laut sehr vereinfachend gesagt, (Landeshauptmannstellvertrer Czettql: Ein Anschlag auf die Kassen!) nein, auf die Arbeiter und Angestellten haben Sie gesagt. So war es doch. Ist in Ordnung. Jeder kann seine Meinung haben, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, aber damit war das Problem ja bereits überzogen. Es ist ganz klar, denn das ist das Schlagwort, mit dem man ab nun hausieren gehen will. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: No na!) Aber auch hier, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, hoffen wir, daß aus einem Saulus wieder ein Paulus werden wird, denn wir hören dann noch, wie bezüglich der Arbeitnehmerförderung von Ihnen gesagt wurde, was für schlechte Menschen wir sind, weil wir hier eine Arbeitnehmerförderung in der von uns gewünschten Form beschlossen haben. Ihrem letzten NÖ-Report entnehme ich mit Vergnügen, daß die Hände der niederösterreichischen Arbeitnehmer nicht mehr leer sind. Damit haben Sie ja Gott sei Dank selber auch zugegeben, daß unsere Lösung gut war. (Beifall bei der ÖVP.) Ich hoffe daher, daß aus Ihnen auch in diesem Bereich noch ein Paulus werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre verlockend, hier, durch Zahlenmaterial erhärtet, noch einmal festzustellen, mit wieviel Abgang wir zu rechnen haben und wieviel eine 20%ige Entlastung der Gemeinden und der Länder tatsächlich ausmachen kann, wieviele Mittel in den Gemeinden frei würden, um auch in Niederösterreich für unsere Landesbürger das Leben noch lebenswerter zu gestalten. Sie müssen nur einmal den Mut haben, sehr verehrte Damen und Herren, zu sagen, daß eben auch eine sozialistische Bundesregierung - auch eine sozialistische Bundesregierung - in diesem Staate eine soziale Verantwortung zu tragen hat. (Beifall bei der ÖVP.) Ich habe Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Antrag angekündigt, bzw. zwei Anträge. Der erste Antrag ist der Resolutionsantrag des Abg. Ing. Kellner zur Vorlage der Landesregierung, betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz geändert wird. Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesministerium für Finanzen sowie Gesundheit und Umweltschutz vorstellig zu werden, daß 1. die derzeit völlig unzulängliche Beteili gung des Bundes an der Deckung des Betriebsabganges der öffentlichen Krankenanstalten geändert wird. Es wird erwartet, daß sich der Bund, so wie dies für das Jahr 1975 der Fall war, mit mindestens 28. v. H. beteiligt, und 2. durch Änderung des Bundes-Krankenanstaltengesetzes zumindest eine Beteiligung des Bundes im Ausmaß von 30 v. H. am Errichtungs-, Umgestaltungs- und Erweiterungsaufwand erreicht wird." Herr Präsident, ich darf bitten, über diesen Antrag abstimmen zu lassen. Der zweite Resolutionsantrag des Abg. Ing. Kellner: ,,Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesministerium für Finanzen, zu erreichen, daß die Träger der Sozialversicherung vom Bund, der gemäß Art. 10 Abs. 1 Ziffer 11 B-VG für das Sozialversicherungswesen zuständig ist, derart finanziell dotiert werden, daß sie imstande sind, kostendeckende Pflegegebührenersätze an die öffentlichen Krankenanstalten für ihre Versicherten zu entrichten." Ich hoffe, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß Sie vor allem der zweite Antrag davon überzeugt, daß alle Ihre Befürchtungen von uns nicht ins Auge gefaßt waren. Und, Kollege Pospischil, um Ihnen zu beweisen, daß es erstens einmal die Sorge unserer Kollegen ist, wie sie in ihren Gremien zu ihren Beschlüssen und Entschlüssen stehen und daß sie einen Psychoterror Ihrerseits bezüglich des Antrages einer namentlichen Abstimmung nicht brauchen, sondern daß wir auch offen bereit sind, zu unserem Verhalten zu stehen, werden wir selbstverständlich dem geschäftsordnungsmäßigen Antrag auf namentliche Abstimmung einzelner Punkte beitreten und ihn unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Auer. Abg. AUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich zum Worte gemeldet, damit in diesem Raum keine falschen Zitate stehen bleiben, und werde daher die in der Landesexekutive des Österreichischen Gewerkschaftsbundes einstimmig beschlossene Resolution vorlesen. Ich darf damit beginnen: 1. Absatz: ,,Die Landesexekutive Niederösterreich des Österreichischen Gewerkschaftsbundes hat sich in der Sitzung am 23. September 1976 mit Pressemeldungen befaßt, wonach der ÖVP-Landtagsklub in Niederösterreich beabsichtigt, von der Landesregierung eine Regierungsvorlage zu fordern, welche eine Erhöhung der Pflegegebührenersätze der Krankenversicherungsträger von derzeit 60% auf 80% des amtlichen Pflegegebührensatzes anstrebt." 2. Absatz: ,,Die Landesexekutive Niederösterreichs protestiert gegen eine solche Absicht auf das schärfste." So war die ursprüngliche Fassung, Kolleginnen und Kollegen, jene Fassung nämlich, die uns von den Sozialisten zugemutet worden wäre, hier mitzustimmen. Wir haben über diese Resolution verhandelt. Der 1. Absatz ist gleich geblieben, und im zweiten Absatz heißt es nun: „Die Landesexekutive Niederösterreichs protestiert gegen eine einseitige Belastung der Versicherten auf das schärfste." Der Bezug, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Initiative der Österreichischen Volkspartei ist herausgenommen worden, denn gegen eine einseitige Belastung der Arbeitnehmer sind wir nach wie vor. Ich darf also weiterlesen: „Eine derartige Anhebung der Gebührensätze würde zu einer enormen Mehrbelastung der Krankenversicherungsträger führen und in der derzeitigen finanziellen Situation zwangsweise eine Beitragserhöhung erfordern. Die Niederösterreichischen Gewerkschafter sind der Auffassung, daß sich die Gebietskörperschaften ihren Verpflichtungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens nicht entziehen können, indem sie die Mehrbelastung auf die Arbeiter und Angestellten unseres Bundeslandes überwälzen." (Abg. Stangl: Und Ihr auf den Bund!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Dazu muß man doch, glaube ich, einmal feststellen, daß der Bezug hier auf die Gebietskörperschaften gerichtet ist, nur übersieht halt die sozialistische Fraktion immer, daß es in diesem Zusammenhang drei Gebietskörperschaften gibt. Wenn sie von Gebietskörperschaften redet, dann meint sie immer nur eine, nämlich das Land Niederösterreich. Dieses soll bezahlen. Es gibt in diesem Zusammenhang aber drei Gebietskörperschaften. Auf die Zuständigkeit, Kollegen, komme ich gleich zu reden. Die Gemeinden bezahlen derzeit mehr, als sie in manchen Bereichen können, das Land bezahlt bereits, der Bund hat bezahlt und weigert sich in letzter Zeit zu bezahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese Resolution, die wir in der Landesexekutive beschlossen haben, ist durchaus als Aufforderung an den Bund zu werten, auch seinen Verpflichtungen nachzukommen. (Beifall bei der ÖVP.) In der Arbeiterkammer haben wir uns eben vorher mit diesem Thema beschäftigt. Im Hauptausschuß ist darüber eingehend diskutiert worden. Es wurden keinerlei Beschlüsse gefaßt, und ich war sehr überrascht, als es letztens in der AZ hieß, daß hier Beschlüsse gefaßt worden seien, wogegen schärfstem protestiert worden ist. Ich darf Ihnen jetzt sagen, was geschehen ist. Der Hauptausschuß der Arbeiterkammer hat dieses Problem beraten und dem Vorstand der Arbeiterkammer zur weiteren Beschlußfassung bzw. zur weiteren Behandlung zugewiesen. So schauen die Dinge aus, niemals so, wie durch die AZ falsch informiert worden ist. Kollege Krenn, wir werden über dieses Problem einmal in der Arbeiterkammer deutlich reden. Das kann ich Ihnen schon jetzt von hier aus versprechen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Krenn: Sehr freundlich!) Kollegen! Von den Kompetenzen wird immer sehr viel gesprochen. Ich wundere mich sehr. Wenn es nämlich darum geht, daß der Bund zahlen soll, dann sind Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten von der sozialistischen Fraktion, die ersten, die sich hinter die Kompetenzen verschanzen: Der Bund ist nicht verpflichtet - die Kompetenz liegt beim Land. Wir haben in der letzten Sitzung vor den Sommeferien hier eine SPÖ-Forderung behandelt. Da war von den Kompetenzen keinerlei Rede. Wenn Sie vom Land etwas verlangen, fragen Sie nicht nach den Kompetenzen, dann sagen Sie ganz einfach: Das Land soll zahlen, ganz gleich, ob es dafür zuständig ist oder nicht. Wenn es um den Bund geht, sind Sie die ersten, die sich hinter die Kompetenzen verschanzen. (Beifall bei der ÖVP. - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sehr richtig! ) Wir haben auch im Hauptausschuß der Arbeiterkammer verlangt, weil auch hier immer wieder über ein Konzept für die Spitäler gesprochen wird, die Kammer solle doch einmal bei der Frau Gesundheitsminister bezüglich des versprochenen Spitalskonzeptes vorstellig werden. Keine Rede davon, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben auch gefragt, wo denn die 500 Millionen Schilling hingekommen sind, die der Bund aus der Tabakpreiserhöhung eingenommen hat und die angeblich für die Spitäler zweckgebunden waren. Wenn man aber solche Fragen aufwirft, dann wird es auch in den zuständigen Ausschüssen der Niederösterreichischen Arbeiterkammer sehr ruhig. (Abg. Romeder: Hört! Hört!) Der Bund verlangt erhöhte Tarife, erhöht also die entsprechenden Preise, wo er zuständig ist, und bezahlt weniger. Ich würde Ihnen vorschlagen, vielleicht einmal beim Bund vorstellig zu werden. (Beifall bei der ÖVP.) Sie würden, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit dem Land helfen, Sie sind ja auch Niederösterreicher (Abg. I g . Kellner: Sogar Landtagsabgeordnete!) und haben die Interessen des Landes zu vertreten. Sie würden damit den Gemeinden helfen, wo Sie ebenfalls eine gewisse Zuständigkeit haben, Sie würden den Krankenkassen damit helfen, und Sie würden nicht zuletzt den Arbeitnehmern helfen, die Sie vorgeben zu vertreten. (Lebhafter und lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Frau Landesrat Körner. Landesrat KÖRNER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Als Gesundheitsreferent begrüße ich es, wenn man sich mit Fragen der Gesundheit beschäftigt. Aber nicht jede Auseinandersetzung dient diesem Zweck. Darf ich zunächst einmal eine Feststellung machen. Herr Abgeordneter, wenn Sie sagen, wir - damit meinen Sie die gesamte SPÖ-Fraktion - geben vor, Arbeitnehmerinteressen zu vertreten, dann glaube ich, daß wir eine solche Feststellung nicht nur zurückweisen müssen, sondern darüber hinaus die Feststellung machen können, daß unser aller Arbeit den arbeitenden Menschen in diesem Lande gilt. Das zu bestreiten, ist Ihnen vorbehalten geblieben. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte also außerdem, um die Emotionen nicht so hochgehen zu lassen, auf eines hinweisen: Weil ich diesem Hause schon sehr lange angehöre, weiß ich, daß diese Diskussion nicht neu ist und nicht zum erstenmal geführt wird, sondern seit Jahrzehnten, wie Sie in den Protokollen dieses Hauses nachlesen können. Aber, Herr Klubobmann, wenn Sie hier Worte gebrauchen, wie Psychoterror, dann können Sie doch nicht, wie Sie gesagt haben, eine sachliche Diskussion erwarten. Ich glaube, daß mit solchen Ausdrücken niemandem gedient ist. (Abg. Romeder: Wer hat sich so verhalten? - Abg. Dr. Bernau: Wer hat denn begonnen, bitte? - Abg. Ing . Kellner: Ich gestatte mir, das Wort des Abg. Pospischil so zu qualifizieren!) Das Wort ,,Psychoterror" ist vom Herrn Klubobmann hier festgestellt worden. Ich glaube, das nützt niemandem, bringt niemandem etwas, entlastet keine Gemeinde. Eine solche Feststellung ist unrichtig. Hier zu behaupten, es wurde Psychoterror ausgeübt, ist also, glaube ich, etwas vergriffen. (Ruf bei der ÖVP: Dann müssen wir uns das gefallen lassen! - Abg. Präsident Reiter: Frau Landesrat, wie übersetzen Sie Psychterror?) Meine Herren, Sie glauben, hier alles vertreten zu können und reden, wenn der andere sich erlaubt, eine Meinung zu vertreten, von Psychoterror. Das ist nicht möglich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das geht nicht. (Große Unruhe.) Auch wenn Sie noch so schreien - ich muß Sie bitten, sich etwas zu beruhigen -, wird das die Situation nicht ändern. (Abg. Buchinger: Das war keine Bitte! - Abg. Romeder: Für die Galerie brauchen wir nicht reden! - Abg. Dr. Bernau: Da müssen Sie zuhören! Ich bin dafür, wir lassen das Tonband abspielen, damit Sie auch hören, wie es war!) Der Herr Abgeordnete hat auch gesagt, man sollte über die Spitalsfrage deutlich reden. Das haben wir immer getan und wenn Sie hier, zur Seite der SPÖ gerichtet, sagen, wenn es um den Bund geht, dann schweigen sie meistens, und es wird still, dann darf ich Sie an etwas erinnern: Herr Abgeordneter, Sie waren noch gar nicht Mitglied des Landtages, als ich schon einem Antrag, einer Aufforderung an den Bund, zugestimmt habe. Die Forderung des Landes und der Gemeinden hat sich nämlich nicht erst jetzt an den Bund gerichtet, (Abg. Anzenberger: Schon wieder ein Vorwurf!) sondern auch schon vor 1966. (Abg. Anzenberger: Das war aber die ÖVP!) Moment, lassen Sie mich ausreden, Sie hören es gleich. Sie war in der Zeit zwischen 1966 und 1970 genauso ohne Erfolg wie vor 1966, und wir haben dieselbe Forderung gemeinsam mit der ÖVP-Fraktion an den Bund gerichtet, als es eine SPÖ-Alleinregierung gegeben hat. Erst bei der letzten Budgetdebatte, glaube ich, war es, daß wir gemeinsam mit der ÖVP einen Aufforderungsantrag an den Bund gerichtet haben, mehr zum Betriebsabgang zu bezahlen. Daher weise ich es zurück, wenn Sie sagen, wenn es um den Bund geht, sind wir still. Das ist nicht wahr. (Abg. Ing . Kellner: Frau Landesrat, Ihre Fraktion kann heute mitstimmen!) Sie wissen es ganz genau, es gibt nur einen Unterschied zwischen der Zeit der ÖVP-Alleinregierung, wo wir einen solchen Protest eingebracht haben, und der jetzigen Zeit der sozialistischen Regierung. Sie wissen, daß der Bund 18,75% bezahlte und unsere Forderung zum erstenmal in der Geschichte nach 1945 mit Erfolg gekrönt war, denn der Bund hat 1974 nicht mehr nur 18,75% bezahlt, sondern auf Grund einer Novelle zum Krankenanstaltengesetz - diese war befristet und ist mit 31. Dezember ausgelaufen - zum erstenmal 24% und dann 1975 28%. Herr Klubobmann, Sie haben gemeint, zum Aufbau zahle der Bund keinen „luckerten Groschen". So ungefähr haben Sie gesagt. Darf ich dazu folgendes sagen: Es ist richtig, der Bund hat bis 1972 für den Bauaufwand keinen Groschen geleistet. (Landeshaupmannstellvertreter Ludwig: 1970, 1972!) 1972 hat er außer dem Zuschuß zum Betriebsabgang zum erstenmal 885.000 Schilling gegeben. Das war also eine kleine Summe, die für ganz Österreich, wenn man ehrlich ist, praktisch überhaupt nichts bringt. 1973 haben wir für die niederösterreichischen Anstalten zum erstenmal in der Geschichte für den Bau- und Investitionsaufwand 47,428.000 Schilling erhalten. 1974 hat das Land Niederösterreich vom Bund für den Ausbau 52,150.000 Schilling bekommen, 1975 55,853.000 Schilling. Mit den Zweckzuschüssen (Zwischenrufe. - Unruhe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen: Ich bitte die Herren von der Galerie, sich jeder Stellungnahme zu enthalten.) Zur Investitionsförderung beträgt also die Leistung des Bundes zum Betriebsabgang der niederösterreichischen Krankenanstalten und zum Bauaufwand einschließlich des Jahres 1975 insgesamt 499,906.000 Schilling und etliches. Es ist also nicht so, daß der Bund nichts geleistet hat. Daß uns die Leistung des Bundes zum Betriebsabgang zu wenig ist, ist eine Tatsache, und wir haben mit Ihnen gemeinsam einen diesbezüglichen Antrag beschlossen. Es haben die Gesundheitsreferenten aller neun Bundesländer ebenfalls einen solchen Forderungsantrag an den Bund gestellt. Ich möchte aber in dem Zusammenhang sagen, daß sich die Gesundheitsreferenten sehr wohl Gedanken darüber gemacht haben und daß es nicht so einfach ist, wie Sie es darzustellen versuchen, in der Novelle zu unserem Krankenanstaltengesetz zu beschließen, daß jetzt die Sozialversicherungsträger 80 % zu leisten haben. Wenn es so einfach wäre, dann hätten wir diese Lösung schon finden können. (Abg. Ing . Kellner: In Salzburg hat man sie schon!) Man weiß aber, daß eine Lösung in dieser Form ohne Belastung der Versicherten praktisch nicht möglich ist, denn die Kassen können nicht mehr leisten, als sie Einnahmen haben. Und auf Grund ihrer Einnahmen können die Sozialversicherungsträger diese 80 % eben nicht aufbringen. Daß dieses Problem gelöst werden muß, ist eine Tatsache, und es ist kein Geheimnis - es ist in der heutigen Presse nachzulesen -, daß der Bundesparteivorstand der SPÖ eine Krankenhauskommission eingesetzt hat (Abg. Romeder: Wieder einmal!) und daß diese Kommission ganz konkrete Vorschläge erarbeitet hat. (Abg. Anzenberger: Geprüft hat sie!) Diese Vorschläge, die es bereits gibt, beinhalten nicht nur, daß mehr geleistet werden muß, sondern in diesen Vorschlägen werden auch verschiedene Bedingungen gestellt. Bedingungen, die wir, glaube ich, alle annehmen können, daß man zunächst bei allen Krankenanstalten - das ist ja kein niederösterreichisches Problem, es ist ein österreichisches und, wenn Sie wollen, ein weltweites Problem - das steigende Defizit oder den steigenden Betriebsabgang besser in die Hand bekommt. Ja, damit sind alle ernstlich beschäftigt und niemand hat Interesse, hier etwa nichts zu tun oder zu beschönigen. Wir alle wissen selbstverständlich – hier spielen sicherlich auch Kompetenzfragen eine Rolle -: Gesundheitswesen in Gesetzgebung und Vollziehung ist Bundessache. Bei den Krankenanstalten ist nur die Grundsatzgesetzgebung Bundessache, aber die Ausführung und Vollziehung ist Landessache. Daher ist Ihr Antrag grundsatzwidrig, weil er den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Im Grundsatzgesetz ist nämlich festgehalten, daß die Höhe des Pflegegebührenersatzes ausschließlich durch privatrechtliche Verträge geregelt werden muß. Der Antrag der ÖVP ist grundsatzwidrig, weil er die Entscheidungsfreiheit der Vertragspartner beseitigt und damit den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ich glaube, das wird sicherlich Gegenstand einer überprüfung sein. Das sind die Tatsachen, und man wird also sehen. (Abg. Ing . Kellner: Das wird überprüft!) Ich glaube daher, daß meine Regierungsvorlage die Möglichkeit gegeben hätte, daß beide Fraktionen hätten zustimmen können, und verschiedene verfassungsrechtliche Fragen hätten in der Zwischenzeit geklärt werden können. Denn zu der Zeit, zu der ich die Vorlage eingebracht habe, lag ja eine Beschwerde eines Bundeslandes, nämlich Vorarlberg, wegen des Schiedsgerichtes beim Verfassungsgerichtshof. Sie ist aber dann zurückgezogen worden. Ich glaube, daß niemandem gedient ist, wenn man die Emotionen hochspielt, sondern daß wir alle bestrebt sein sollen und müssen, eine Lösung dieses Problems zu finden. Und die Lösung kann nicht erfolgen, wenn man sich gegenseitig den Ball zuspielt und jeweils dem anderen die Kostentragung überlassen will. Die Lösung wird sein, daß alle mehr zahlen müssen, und das, glaube ich, wird von Erfolg sein. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Krenn. Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte mich eigentlich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zum Wort melden, aber ich glaube, es ist notwendig, daß man hier doch einiges richtigstellt. Sowohl der Herr Abg. Pospischil wie auch jetzt die Frau Landesrat haben sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß man über das gesamte Krankenanstaltenwesen in Österreich wird beraten müssen, daß man Lösungsmöglichkeiten wird suchen müssen und daß, wie auch jetzt die Frau Landesrat gesagt hat, alle, die gesamte Bevölkerung, der Bund, das Land und die Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, irgendwo ihren Anteil werden tragen müssen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wo?) Das ist ja sehr deutlich beim Kollegen Pospischil zum Ausdruck gekommen und auch jetzt bei der Frau Landesrat. Aber worum geht es heute hier, meine Damen und Herren? Heute geht es darum, daß der ÖVP-Klub vom Landtag verlangt, in einem Krankenanstaltengesetz die Erhöhung der Pflegegebührenersätze der Sozialversicherungsträger auf mindestens 80% festzulegen. Nur darum geht es heute in diesem Haus. Das bedeutet die Zerstörung der Sozialversicherungsträger in diesem Lande. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Kosten, die dadurch erwachsen würden egal, welcher Sozialversicherungsträger das nun ist -, aus Eigenmitteln nicht getragen werden können. Es wurde hier bereits sehr deutlich gesagt, daß diese nur durch eine Gebührenerhöhung abgedeckt werden könnten oder wenn jemand anderer die Ausgleichshaftung übernimmt. Und das ist das, was Sie indirekt wollen. Das wissen wir. Heute geht es aber einzig und allein darum, daß diese 80% einfach für die Sozialversicherungsträger nicht tragbar sind. Es wurde hier mit Zahlen bewiesen, daß das einfach unmöglich ist. Auf diesen Punkt möchte ich das Ganze wieder zurückführen. Ich erkläre nochmals, daß wir durchaus der Meinung sind, daß man mit dem Gesundheitswesen nicht Parteipolitik betreiben, sondern sich diesbezüglich echt zusammensetzen soll. (Beifall bei der ÖVP.) Wir wehren uns aber dagegen, wenn von der ÖVP ein Angriff auf die Sozialversicherung unternommen wird, und das geschieht hiemit. Wir werden das unseren Kollegen draußen in den Betrieben sehr deutlich sagen, denn das, was Sie machen, ist eine Zerstörung dessen, was wir uns seit Jahrzehnten in Österreich aufgebaut haben. (Zwischenrufe und große Unruhe bei der ÖVP.) Nicht so goschert sein, meine Herren! (Präsident Dipl.-Ing . Robl gibt das Glockenzeichen: Bitte den Redner weitersprechen zu lassen.) Meine Herren von der Bauernseite (Abg. Romeder: In einem Satz hü, in dem anderen Satz hot! - Abg. Dr. Bernau: Drohungen! Drohungen und Diffamierungen!) oder von der Landwirtschaft! Wir haben als Arbeitnehmer sehr viel Solidarität im Krankenversicherungswesen bewiesen, indem wir in die Ausgleichskasse zugunsten der Landwirtschaft und der Landwirtschaftskrankenkasse, die dort sehr schön herausgenommen haben, Millionenbeträge einbezahlt haben. Wir hätten eigentlich erwartet, daß Sie mit uns Arbeitnehmern hier die gleiche Solidarität vertreten und die Sozialversicherungsinstitute durch diese Erhöhung nicht zerstören lassen. Nun zum Kollegen Auer. Ich komme aus einer Institution, in der ich eigentlich, obwohl wir dort die Mehrheit haben, gewohnt bin, daß wir immer wieder zusammenarbeiten. Wir haben immer einen Weg gefunden, um die Interessen der Arbeitnehmer gemeinsam vertreten zu können. Das erwartet aber Fairneß von allen Seiten. (Abg. Anzenberger: Die zweite Drohung!) Ich will hier auch heute sehr fair sein; obwohl ich dem Verhandlungskomitee angehört habe, möchte aber nicht die Details sagen. Wenn man also selbst fair ist, erwartet man dann bei solchen Sachen, daß auch der Partner fair ist. Das hätte ich eigentlich heute hier erwartet. Daß das beim Kollegen Auer nicht ganz der Fall war, tut mir leid. (Abg. Romeder: Was war unfair?) Er weiß genau, was ich meine. Es ging uns also auch dort nicht darum, irgend jemandem den Schwarzen Peter zuzuspielen, sondern es ging uns darum zu verhindern, daß die Sozialversicherung, sprich im speziellen Fall die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, hier besonders zur Kasse gebeten wird. Darum ging es uns in dieser Entschließung. Ich würde darüber hinaus bitten, Kollege Auer, (Abg. Ing . Kellner: Der Pospischil hat zitiert. Er darf – wir nicht!) auch nicht den Hauptausschuß oder sonst irgend welche (Unruhe. – Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Ausschüsse zu zitieren und so zu tun, als ob dort Resolutionen gefaßt würden. Du weißt sehr genau, Kollege Auer, daß in den Ausschüssen keinerlei Resolutionen gefaßt werden. (Abg. Auer: Das hat der Pospischil gesagt. - Abg. Romeder: Ja, das hat der Pospischil behauptet!) Bitte, meine Damen und Herren, verwechseln Sie nicht die Landesexekutive Niederösterreich des Österreichischen Gewerkschaftsbundes mit den Ausschüssen der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich. Der Kollege Pospischil hat von keinem Ausschuß der Kammer für Arbeiter und Angestellte gesprochen. Ich muß feststellen, Kollege Auer, daß Du es hier ins Treffen geführt hast, obwohl Du aber ganz genau weißt, daß in diesen Ausschüssen keinerlei Resolutionen gefaßt werden können, sondern dies der Vollversammlung vorbehalten ist. (Zwischenruf von Abg. Auer.) Warum kritisierst Du, daß man in den Ausschüssen keine diesbezüglichen Resolutionen gefaßt hat? (Abg. Auer: Keinerlei Resolutionen gefaßt werden, habe ich gesagt! - Abg. Romeder: Weil es in der Arbeiter-Zeitung steht! - Abg. Dr. Bernau: Auf der einen Seite Angriffe, auf der anderen Seite Naivität! Das ist ja phantastisch!) Ich möchte also abschließend nochmals betonen, meine Damen und Herren: Heute geht es hier darum, daß es in Ihrem Antrag heißt, daß die Sozialversicherungsträger mindestens 80 % der Pflegegebührenersätze zu bezahlen haben. Da können wir einfach nicht mitstimmen, weil das eine Belastung der Versicherten bedeutet und zum Ruin der Krankenversicherungsträger in Niederösterreich führen würde. Wir können daher auch nicht den Anträgen zustimmen, die der Herr Ing. Kellner eingebracht hat. Der eine Antrag ist nahezu gleichbedeutend mit dem, den der Abg. Buchinger im Zusammenhang mit der Budgetdebatte gestellt hat. Wir haben damals zugestimmt, und ich sehe nicht ein, warum wir neuerlich einem solchen Antrag zustimmen sollen. Der zweite Antrag - das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen - bedeutet wieder ein Abschieben auf die Bundesebene, löst nicht das Problem, um das es in Wirklichkeit geht und würde letzten Endes, wenn man es so macht, wieder zu einer Steuererhöhung, zu einer Belastung in unserem Land führen. Daher müssen wir beide Anträge ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. SULZER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Im Zuge der Debatte wurde der Antrag auf namentliche, getrennte Abstimmung über die Ziffern 27, 66 und 66 a des vorliegenden Gesetzesentwurfes gestellt. Dieser Antrag ist von mehr als neun Mitgliedern des Hauses unterstützt. Ich ordne daher die namentliche Abstimmung an und ersuche die Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen. Ich ersuche die Beamten der Landtagskanzlei, die blauen und roten Stimmzettel zu verteilen und anschließend diese Stimmzettel, die mit ja oder nein ausgefüllt sind, wieder einzusammeln. Bitte die Stimmzettel einzusammeln. (Nach Einsammlung der Stimmstimmzettel): Die Abstimmung zu den Ziffern, 27, 66 und 66 a ist damit geschlossen. Ich bitte, die Stimmenzählung durchzuführen. (Nach Abstimmung über Titel. und Eingang des Gesetzes als Ganzes sowie über den Antrag des Gesundheitsausschusses): Angenommen. Im Zuge der Debatte hat der Abg. Kellner zwei Resolutionsanträge gestellt. Ich lasse nunmehr über die Resolutionsanträge des Abg. Kellner abstimmen. (Nach Abstimmung über den ersten Resolutionsantrag, betreffend im Punkt eins die Beteiligung des Bundes an der Deckung des Betriebsabganges der öffentlichen Krankenanstalten und im Punkt zwei die Beteiligung des Bundes im Ausmaß von 30 vom Hundert am Errichtungs-, Umgestaltungs- und Erweiterungsaufwand): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag zwei, betreffend die ausreichende Dotierung der Sozialversicherung durch den Bund, um kostendeckende Pflegegebührenersätze an die öffentlichen Krankenanstalten für ihre Versicherten entrichten z u können): Angenommen. Das Abstimmungsergebnis zu den Ziffern 27, 66 und 66a liegt nunmehr vor, und zwar wurden 30 Stimmen für und 22 Stimmen dagegen abgegeben. Ich ersuche den Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 303 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Bundesland Niedersterreich, Prüfung der Gebarung in den Jahren 1969 bis 1973 durch den Rechnungshof, zu berichten : Die Überprüfung fand in der Zeit vom 4. Juni bis 23. September 1974 an Ort und Stelle statt. Sie erfolgte durch Einsichtnahme in die Rechnungsbücher, Rechnungsbelege und sonstigen Behelfe und erstreckte sich nicht nur auf die formelle und ziffernmäßige Richtigkeit, sondern auch auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung sowie auf Übereinstimmung mit dem Gesetz und sonstigen Vorschriften. Die Überprüfung erfolgte stichprobenweise und nur bei einzelnen Teilgebieten eingehender. Der vorliegende Bericht umfaßt insgesamt 180 Seiten, ich kann mich daher auszugsweise damit beschäftigen. Im ersten der insgesamt 14 Hauptpunkte beschäftigt sich der Rechnungshof mit den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen des Landes in den vorangeführten Jahren. Die Ansätze aus diesen Jahren sind dem Hohen Haus geläufig.Bezüglich der Bedeckung der Nachtragskredite führt der Rechnungshof aus, daß gemäß den jährlichen von der Landesregierung dem Landtag vorgelegten Voranschlägen diese - ich zitiere - ,,durch Mehreinnahmen, Minderausgaben und erforderlichenfalls durch Heranziehung der Haushaltsrücklage zu erfolgen hat.'' Nach Meinung des Rechnungshofes wären diese Angaben zu allgemein. Es wäre künftighin notwendig, in den Budgetnachträgen genau anzuführen, bei welchen Ansätzen die Bedeckung gefunden werden soll. Zum Vollzug des ordentlichen und in der weiteren Folge auch des außerordentlichen Haushaltes führt der Rechnungshof aus, daß es zu den Voranschlagsbeträgen Plus- bzw. Minusabweichungen der tatsächlichen Gebarung gegeben habe. Diese günstigeren Einnahmen bzw. die ungünstigeren Ausgaben werden sodann tabellarisch dargestellt. Diese ordentlichen Einnahmen bzw. Ausgaben wurden sodann vom Rechnungshof bereinigt und im Zusammenhang mit dieser Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes zeigen sich überschüsse anstelle der ausgeglichenen Rechnungsabschlüsse. Dadurch, so stellt der Rechnungshof fest, wurde es in den Jahren 1970 bis 1973 möglich, den außerordentlichen HaushaIt vorwiegend durch Mittel des ordentlichen Haushaltes zu bedecken. Der Rechnungshof kritisiert dazu, daß im Berichtszeitraum die jährlichen Zuführungen aus dem ordentlichen Budget nur im Jahre 1972, die l$cklagenzuführungen und Rücklagenentnahmen überhaupt nie veranschlagt wurden und fordert, daß diese nicht unbedeutenden Gebarungsfälle künftig soweit wie möglich in die Veranschlagung miteinzubeziehen wären. Zum Thema ,,Schuldenstand und Schuldendienst" wird ausgeführt, daß der Schuldenstand mit Ende 1974 1,4 Milliarden Schilling betragen hat. Der Schuldendienst verminderte sich von 253,6 Millionen Schilling des Jahres 1969 (das sind 11,576 der eigenen Steuern und steuerähnlichen Einnahmen) auf 232 Millionen Schilling (oder 5,4% der genannten Einnahmen) im Jahre 1974. Da in Schrifttum und Praxis häufig die Auffassung vertreten wird, daß bei Gemeinden die Verschuldungsgrenze etwa dann erreicht ist, wenn der jährliche Schuldendienst auf ungefähr 10% der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen angewachsen ist, stellt der Rechnungshof fest, daß er die Ansicht vertritt, daß auch die Bundesländer diese Hundertsätze nicht überschreiten sollten und führt dazu aus, daß er in der derzeitigen Schuldenhöhe des Landes noch keine unverhältnismäßige Belastung erblickt. Er ist aber der Meinung, daß weitere Schulden nur dann noch vertretbar wären, wenn sie aus zwingenden Gründen hier hereingenommen werden müßten. Nicht einverstanden ist der Rechnungshof auch mit der Vorgangsweise der Landesregierung, die Verstärkungsmittel im Voranschlag auszuweisen bzw. Verstärkungsmittel zu veranschlagen, wenn beim ordentlichen Haushalt Abgänge auszuweisen sind, und stellt hiezu fest, daß eine Veranschagung von Verstärkungsmitteln bei einem nicht ausgeglichenen Haushaltsplan ausgeschlossen ist. Er beruft sich dabei auf die Deutsche Gemeindehaushaltsverordnung vom 4. September 1937 und führt dazu aus, daß es bedenklich erscheint, schon im Voranschlag Überschreitungsbewilligungen vorwegzunehmen, wenn und solange nicht feststeht, ob der Voranschlag überhaupt erfüllt werden kann, das heißt, ob zu seiner Erfüllung nicht zusätzliche Einnahmequellen geschaffen werden müssen. Voraussetzung, so meint der Rechnungshof weiters, für die Veranschlagung von Verstärkungsmitteln zur Deckung von Mehrausgaben sollte daher künftig ein ausgeglichener ordentlicher Voranschlag einschließlich der VerStärkungsmittel sein. In der Äußerung der Landesregierung zum Rechnungshofbericht wird auf die Praxisnähe dieser Vorgangsweise hingewiesen und auf die Notwendigkeit, mit diesen Mitteln in kürzester Zeit innerbetriebliche Probleme meistern zu können. In seiner Gegenäußerung dazu stellt der Rechnungshof fest, daß er von seiner Ansicht nicht abgehen könne. Die Veranschlagung von Verstärkungsmitteln bei nicht ausgeglichenen Voranschlägen mag eine Verwaltungsvereinfachung darstellen, widerspricht aber dem Zweck dieser Einrichtung, der darin besteht, Überschreitungen in kleinerem Umfang von vornherein vorzusorgen, um den Haushaltsausgleich aufrechtzuerhalten. So viel zum Punkt A des Rechnungshofberichtes. Ich komme nun zum zweiten Punkt - Personalangelegenheiten, wo im Bericht tabellarisch der Personalaufwand für Aktive, derPensionsaufwand, die Summe des Personalaufwandes in Personen sowie in absoluten Geldbeträgen ausgeworfen wird sowie das Verhältnis Aktivitäts- zum Pensionsaufwand. Als wesentliche Kritik führt der Rechnungshof bei der Betrachtung des Personalaufwandes an, daß der mit dem Voranschlag des Landes für das Jahr 1973 vom Land genehmigte Dienstpostenplan lediglich die Dienstposten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen enthält, aber nicht die Dienstposten der Landeslehrer an den öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen. Der Dienstpostenplan dieser Landeslehrer wäre künftig in den Dienstpostenplan des Landes aufzunehmen. Zur Warenabgabestelle des SC Landhaus stellt der Rechnungshof kurz dar, wie es zu dieser Einrichtung überhaupt gekommen ist und erläutert die Gewerbeberechtigung sowie den Personenkreis, für den diese Stelle gedacht ist. Die Geschäftsräumlichkeiten des sogenannten ,,Zimmer 10" werden, so führt der Rechnungshof weiter aus, von der Landesregierung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der SC Landhaus zahlt weder Miete noch Beiträge für die Beheizungs- und Beleuchtungskosten. Der Personalaufwand, im Jahre 1973 rund 465.000 Schilling, im Jahre 1974 über 500.000 Schilling, wird dem Land vom SC Landhaus nicht ersetzt. Der Rechnungshof kommt nunmehr zu dem Schluß, daß diese lebenden Subventionen inder Höhe von jährlich rund einer halben Million Schilling an den SC Landhaus unterbleiben sollten und eine allenfalls beabsichtigte Förderung der Erholungseinrichtungen des SC Landhaus besser so erfolgen sollte, daß man den Sportclub aus Voranschlagsmitteln direkt subventioniert. Der Rechnungshof würde es als sinnvoll erachten, durch Errichtung eines kleinen Buffets im Bereich der Landhausküche die Versorgung der Bediensteten außerhalb der Mittagszeit sicherzustellen und meint, daß solcherart die Warenabgabestelle des SC Landhauses im Amtsgebäude aufgelassen werden könnte. Als Punkt vier behandelt der Rechnungshofbericht des Landesfürsorgeheim in Wr. Neustadt und stellt zur Berechnung der durchschnittlichen Kosten der Tagesverpflegung fest, daß diese in den geprüften Jahren fälschlicherweise ohne Berücksichtigung deranfänglichen und schließlichen Lebensmittelbestände erfolgte und daher einen ungenauen Tagsatz ergab. Die tatsächlichen Lebensmittelkosten in den Jahren 1969, 1972 und 1973 lagen unter und in den Jahren 1970 und 1971 über den veranschlagten Lebensmittelkosten. Zum Thema der sogenannten ,,Kurzaufnahmen" führt der Rechnungshof aus, daß es bisher üblich war, Heiminsassen, die infolge eines Krankenhausaufenthaltes oder eines Urlaubes nicht anwesend waren, ihren Heimplatz kostenlos freizuhalten. Aus diesem kostenlosen Freihalten von Betten entstand im Jahre 1973 ein finanzieller Ausfall von rund 181 .OOO Schilling. Der Rechnungshof ist der Ansicht, daß das kostenlose Freihalten von Betten im Interesse der anwesenden Heiminsassen nicht länger aufrechterhalten werden sollte und empfiehlt, künftig auch für die Tage der Abwesenheit angemessene Gebühren festzusetzen und einzuheben. Zur Situation auf dem Sektor ,,Pflegepersonal" kommt der Rechnungshof zu dem Resultat, daß dem Heim in Wr. Neustadt weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden sollte. Bezüglich der Verwahrgelder der Pfleglinge wurde vom Rechnungshof festgehalten, daß er die bisherige Praxis des Fürsorgeheimes, die zum Teil recht ansehnlichen Verwahrgelder der Heiminsassen den eigenen Betriebsmitteln zuzuzählen, nicht für zweckmäßig hält und empfiehlt, künftig alle, eine bestimmte Betragsgrenze von S 1.500 überschreitenden Verwahrgelder auf Sparbücher oder Sparkonten zu hinterlegen und die Sparbücher in Verwahrung zu nehmen. Die Niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Äußerung zu dieser Kritik entsprechende Anweisungen bereits getroffen und die Heimverwaltung angewiesen, im Sinne des Rechnungshofberichtes vorzugehen,wenn der Pflegling bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden ist. Beim Landesjugendheim in Mödling und bei der Heilpädagogischen Beobachtungsstation ebendort kommt der Rechnungshof bei intensiver Untersuchung der Gebarung des Heimes und der Station zu dem Schluß, daß die Pflegegebühren zu niedrig angesetzt wurden und führt aus, daß in den Jahren 1969 bis 1973 die unzulänglichen Pflegegebühren sich in einem Abgang von insgesamt rund 5,7 Millionen Schilling beim Landesjugendheim und mit 3 Millionen Schilling bei der Heilpädagogischen Beobachtungsstation ausgewirkt hätten. In der Äußerung der Landesregierung wird dazu ausgesagt, daß die Verpflegsgebührenfestsetzung nicht nur für ein Heim berechnet wird, sondern daß sechs Landesjugendheime und ab 1. Jänner 1975 auch die Landesjugendheime Matzen und Pottenstein sowie die Heilpädagogische Beobachtungsstation in die Durchschnittsberechnungen miteinbezogen werden und dem Grundsatz der Kostendeckung solcherart für den gesamten Komplex Rechnung getragen wird. Der Rechnungshof meint in seiner Gegenäußerung dazu, daß die erwähnten Einrichtungen, Heime usw. verschiedenen Zwecken dienen, nach verschiedener Zielsetzung geführt werden und daher unterschiedlicher Ausstattung und Leitung bedürfen. Er läßt es dahingestellt, so führt er weiters aus, ob es richtig ist, für Anstalten mit so unterschiedlichen Gebarungsergebnissen einheitliche Verpflegsgebühren festzusetzen. Zur laufenden Anpassung der Verpflegsgebühren ist die Ansicht des Rechnungshofes folgende, daß die Erstellung der betreffenden Jahresrechnung nicht Voraussetzung für eine derartige Anpassung wäre. Er meint, daß an Hand der vom Heim geführten Rechnungsaufschreibungen unschwer feststellbar sein müßte, ob Anlaß für eine Anpassung bzw. Änrung der Verpflegsgebühren besteht, wobei er einen Turnus von vierteljährlichen Oberprüfungen empfiehlt. Solcherart können die Verpflegsgebühren schon vor dem Rechnungsabschluß entsprechend den geänderten Preisverhältnissen angepaßt werden. Zu der Deckung der Abgänge bei den Landesjugendheimen stellt er fest, daß diese durch Landeszuschüsse erfolgt. Diese nicht unbedeutende Fürsorgeleistung des Landes könnte, so meint der Rechnungshof, im Voranschlag und Rechnungsabschluß sichtbar gemacht werden, indem diese im Unterabschnitt 462 als ,,Förderungsmaßnahme für Jugendliche" ausgewiesen wird. Beim Kapitel ,,Körperliche Ertüchtigung" kritisiert der Rechnungshof hinsichtlich der Förderung von Sportvereinen und Sportverbänden, daß dem Niederösterreichischen Sportförderungsgesetz nicht entsprechend Rechnung getragen wurde. Nach diesem Gesetz wären die Subventionsempfänger verpflichtet, die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenden Mittel nachzuweisen. Dies ist in vielen Fällen, die überprüft wurden, nicht geschehen. Die Landesregierung berichtet dazu, daß nunmehr bei allen Subventionen die widmungsgemäße Verwendung unbedingt nachzuweisen ist. Zum Thema ,,Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich" führt der Rechnungshof im Bericht die gesetzlichen Bestimmungen bzw. eine kurze Genesis der Förderung an und verweist darauf, daß der Fonds Rechtspersönlichkeit besitzt. Nach Meinung des Rechnungshofes wäre auf Grund der gesetzlichen Situation die mit den Förderungsmaßnahmen verbundene Gebarung getrennt von der Landesgebarung zu verrechnen, wo hingegen bis zum Prüfungszeitpunkt keine eigene Vermögensverrechnung geführt wurde und auch die Gebarung mit den Mitteln des Fonds nicht auf einem Konto abgewickelt wurde. Anhand von einigen Beispielen zeigt weiters der Bericht Probleme bei der Rückzahlung der Darlehen auf und empfiehlt, eine bestimmte Zeit nach Auszahlung von 90% der Darlehenssumme den Kreditnehmer an die Vorlage der Bewohnungs- und Benützungsbewilligung zu erinnern bzw. auf die Bauvollendung zu drängen und den Beginn der Rückzahlungen nicht von der Vorlage der baupolizeilichen Bewohnungs- und Benützungsbewilligung, sondern vom Zeitpunkt der Erteilung dieser Bewilligungen abhängig zu machen. Zweck dieser Empfehlungen wäre der rasche und baldige Rückfluß der Zahlungsraten in den Fonds. Wiederum an vielen Einzelbeispielen werden Probleme hinsichtlich der Vorlage der Schlußnachweisungen und Empfehlungen zu Widerrufen der Fondshilfe dargestellt sowie die Auszahlung von Darlehen ohne entsprechende Baufortschrittsmeldung und unerledigt gebliebene Geschäftsstücke, die im Zuge der Prüfung durch den Rechnungshof vorgefunden wurden. In der Äußerung der Landesregierung wird auf diese Einzelfälle entsprechend eingegangen, es wird den Anregungen des Rechnungshofes nachgekommen bzw. entsprechende Aufklärung gegeben. Zu den wesentlichsten Feststellungen, daß der Wohnbauförderungsfonds als Rechtspersönlichkeit anzusehen sei und auch die Gebarung und Vermögensrechnung entsprechend gehandhabt werden müsse, stellt die Landesregierung fest, daß sie selbstverständlich auch diese Ansicht teile und daß die derzeitige Vollzugsregelung lediglich eine Zwischenbzw. eine Übergangslösung bis zur Herausnahme aus der Landesregierung darstellt. Zur Verwirklichung der angestrebten Verselbständigung des Fonds durch Einführung einer eigenen Vermögensregelung wurde bereits die Finanzverwaltung befaßt. Wegen Eröffnung eines eigenen Fondskontos finden Verhandlungen mit Kreditinstituten statt, um die zweckmäßigste und rationellste Gebarungsorganisation für den Fonds ermitteln zu können. Hinsichtlich der Anregungen des Rechnungshofes, die Rückzahlungen auf den Zeitpunkt der Erteilung der baupolizeilichen Bewohnungs- und Benützungsbewilligung zu fixieren, wird von der Landesregierung angeführt, daß seitens der zuständigen Abteilung aus den bisherigen Erfahrungen heraus ein kalendermäßig fixierter Zeitpunkt, der sich an der vorletzten Auszahlungsrate zu orientieren hätte, als bessere Lösung dieser Problematik angesehen wird. Zum Punkt ,,Feuerwehrwesen" wird festgestellt, daß zum Zwecke der Förderung des Feuerwehrwesens dem Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband für die Subventionierung von Freiwilligen Feuerwehren folgende Mittel zur Verfügung gestellt wurden: 1972 9,6 Millionen Schilling, 1973 6,7 Millionen Schilling, 1974 13,l Millionen Schilling. Aus diesen Mitteln verteilt der Landesfeuerwehrkommandant gemäß den Beschlüssen des Landesfeuerwehrrates die Subventionen. Eine in diesem Zusammenhang vom Landesfeuerwehrkommandanten erstellte Vorschlagsliste ist vom zuständigen Regierungsmitglied zu genehmigen. Diese Aufstellung weist aber nur den Zahlungsempfänger, den Gegenstand der Subvention und ihre Höhe aus. Nähere Begründungen bzw. Darlegungen der Zweckmäßigkeit unter anderem fehlen. Der Rechnungshof vermerkt hiezu, daß der Gesetzgeber in der gesetzlichen Regelung des Feuerpolizei- und Feuerwehrwesens dem Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband nicht den Auftrag erteilt hat, die im Landeshaushalt für die Förderung des Feuerwehrwesens präliminierten Mittel nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Die Äußerung der Landesregierung dazu bringt einige Informationen und Argumente zur Aufklärung des Sachverhaltes, letzten Endes wird aber festgestellt, daß die Neuregelung des beanstandeten SubventionierungsVerfahrens in Behandlung steht. Sehr eingehend hat der Rechnungshof die Pflege und Förderung des Fremdenverkehrs in Niederösterreich untersucht. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte daher in diesem Bereich die Sachverhaltsdarstellungen hintanstellen und das Hohe Haus vor allem über die Schlußfolgerungen informieren, die die Prüfungsorgane aus den Untersuchungen gezogen haben: Aus der Tatsache, daß von vier Städten mit eigenem Statut und 326 Gemeinden im Lande nur 2 Städte sowie 195 Gemeinden um Einstufung als Fremdenverkehrsgemeinden angesucht haben, folgert der Rechnungshof eine geringe Bereitschaft der niederösterreichischen Gemeinden zur Abgabeneinhebung, das heißt zur Einhebung von Ortstaxen bzw. Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen. Das eine setzt nämlich das andere voraus. Ohne diese Bereitschaft, so schreibt der Rechnungshof, sind die Maßnahmen des Landes, die sich für den Fremdenverkehr anbietenden Gemeinden und Landesteile in diesen Wirtschaftszweige einzugliedern, von vornherein in Frage gestellt. Es hat daher nur wenig Sinn, Gemeinden zu fördern, die es ablehnen, von ihren Rechten zur Abgabeneinhebung Gebrauch zu machen. Die Niederösterreichische Landesregierung wendet dagegen ein, daß es vorerst notwendig ist, Fremdenverkehrseinrichtung in größerem Ausmaß zu schaffen und dann mit gutem Recht von den Gästen Ortstaxen verlangen zu können. Nach den statistischen Unterlagen, so folgert weiters der Rechnungshof, liegt das Bundesland Niederösterreich nicht nur bei den für alle Unterkunftsarten in den Bundesländern gemeldeten Nächtigungszahlen, sondern auch mit seinen Prozentanteilen an den in den Bundesländern (ohne Wien) verzeichneten Übernachtungen an vorletzter Stelle, während die Steiermark als vergleichbares Bundesland nach Tirol, Kärnten und Salzburg die vierte Stelle einnimmt. Die gleichen Plätze nehmen Niederösterreich und Steiermark auch bei den finanziell mehr ins Gewicht fallenden Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben und in Privatquartieren ein. Selbst bei den Nächtigungen der Wiener liegt Niederösterreich hinter der Steiermark erst an zweiter Stelle. Der Fremdenverkehrswirtschaft in NiederÖsterreich, so der Bericht, ist es gelungen, ihren Anteil am Wiener Reisepublikum zu halten, geschweige denn zu erhöhen; allerdings wurde dieser Rückgang durch verstärkten Zugang aus der Bundesrepublik Deutschland weitgehend wettgemacht. Der Fremdenverkehr in Niederösterreich wird auch in Zukunft auf Grund der gegebenen Verhältnisse in erster Linie auf den Gast aus der Bundeshauptstadt angewiesen sein. Das wachsende Interesse der Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland ist zu begrüßen und könnte nach Ansicht des Rechungshofes auch mit Aussicht auf Erfolg noch stärker angeregt werden, insbesondere, wenn der Erholungszweck des Urlaubes in der Werbung stärker in den Vordergrund gerückt wird. Beide Gesichtspunkte sollten daher bei der Fremdenverkehrsförderung durch das Land im Auge behalten werden. Pressewerbung: Der Rechnungshof zieht nun, um den Komplex Fremdenverkehr beurteilen zu können, Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern heran. Er stellt zum Thema Pressewerbung fest, daß zum Beispiel Salzburg um insgesamt rund 36 Millionen Schilling höhere Ausgaben für die Pressewerbung tätigt und verweist darauf, daß das Salzburger Landesfremdenverkehrsamt dieser Werbesparte eine vorrangige Bedeutung beimißt. Auch Niederösterreich hat seit dem Jahre 1972 die Pressewerbung für den niederösterreichischen Fremdenverkehr verstärkt. So stiegen die Aufwendungen im Jahre 1972 gegenüber dem Vorjahr um rund 90% und lagen im Jahre 1973 um 12,476 über dem gleichen Aufwand des Salzburger Landesfremdenverkehrsamtes. Allerdings, so der Rechnungshof, wird es weiterer finanzieller Anstrengungen bedürfen, um das Reise- und Erholungsland Niederösterreich zu propagieren. Der Rechnungshof stellt im Zusammenhang mit der Auslandswerbung die Frage, ob es nicht zweckmäßig wäre, in Zukunft eine Beschränkung der jährlichen Pressewerbung auf zwei Auslandsmärkte vorzunehmen und meint weiters, daß ein Teil der für die Intensivierung der Insertionen im Ausland erforderlichen Gelder durch Einsparungen bei den Inlandinseraten bereitgestellt werden könnte. Der Rechnungshof ist nämlich der Ansicht, daß zahlreiche Inserate in Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckwerken im Inland eingespart werden könnten. Er empfiehlt daher, im Hinblick auf die notwendige Sparsamkeit und zweckmäßige Verwendung der finanziellen Mittel, künftig von ihm nicht als werbewirksam erscheinenden Anträgen Abstand zu nehmen. Hinsichtlich der Herstellung und Verteilung von Prospekten, Hotelpreislisten, Verzeichnissen und dergleichen verweist der Rechnungshof wieder auf die Notwendigkeit, die Prinzipien der Sparsamkeit und zweckmäßigen Verwendung in den Vordergrund zu stellen und regt insbesondere beim Aufwand für Landesprospekte und für diverse Kalender in Niederösterreich an zu prüfen, ob die Ausgaben in der festgestellten Höhe (für die Jahre 1970 bis 1973 waren es 11 Millionen Schilling, in Salzburg vergleichsweise 7,3 Millionen Schilling, in Kärnten vergleichsweise 7,5 Millionen Schilling) noch gerechtfertigt sind. Der Rechnungshof kritisiert aber nicht nur, sondern stellt als positiv heraus die Beteiligungen an Ausstellungen, Messen und dergleichen, die vom Land Niederösterreich in den Jahre 1970 bis 1973 vorgenommen wurden, und begrüßt diese Initiativen, weil durch die Beteiligungen an Ausstellungen und Messen, so führt er aus, mit verhältnismäßig geringen Mitteln doch beachtliche Werbewirkungen erzielt werden können. Auf diesem Sektor gibt Niederösterreich mit 2,6 Millionen Schilling oder 207% mehr aus als das Vergleichsland Salzburg und um rund 1 Million Schilling oder 33% mehr als Kärnten. Nicht besonders positiv klassifiziert der Rechnungshof die Betreuung ausländischer Journalisten und Reisebürofachleute, insbesondere deswegen, weil auf irgend welche Erfolge dieser Werbeausgaben, die wiederum wesentlich höher sind als in Salzburg und in Kärnten, nicht verwiesen werden konnte. Hingegen stellt der Rechnungshof Fälle fest, bei welchen es fraglich erschien, ob die von den betreuten Personen für das Land Niederösterreich betriebene Werbung mit den Betreuungskosten in Einklang zu bringen waren. In Hinkunft empfiehlt er, auf diesem Gebiet einen strengeren Maßstab als bisher anzulegen. Für Werbestellen im Inland wurden in den Jahren 1970 bis 1973 rund 226.000 Schilling ausgegeben. Es handelt sich hiebei hauptsächlich um die in einem Raum des Autobahnrasthauses St. Pölten betriebene Niederösterreichische Informationsstelle. Der Rechnungshof begrüßt diese Einrichtung grundsätzlich, verweist jedoch auf besondere vertragliche Regelungen und empfiehlt weitere Bemühungen, die Effizienz dieser Stelle zu erhöhen. Bezüglich finanzieller Beiträge an Private kritisiert der Rechnungshof die Übernahme von Verlusten auf Autobusfahrten zu niederösterreichischen Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen, die normalerweise zur Absage dieser Fahrt berechtigt hätten. Er kritisiert weiters die Förderung eines Schießstandes aus der Voranschlagspost 77-63 ,,Förderung der Einrichtungen von Fremdenverkehrsanlagen" mit rund 120.000 Schilling, außerdem die Gewährung eines nichtrückzahlbaren Landesbeitrages von 100.000 Schilling für den Ausbau einer Schießstätte, weiters einen nichtrückzahlbaren Landesbeitrag von 60.000 Schilling zwecks Neuerrichtung einer Werkstätte eines Rudervereines sowie weiters eine Subvention von 15.000 Schilling für einen Männergesangsverein zwecks Teilnahme an einem Sängerfest. Die demonstrative Anführung dieser Beispiele mündet in der Aussage des Rechnungshofes, daß bei Erledigung von Subventionsansuchen der genannten und ähnlicher Art die voraussichtliche Werbewirkung des Vorhabens für den Fremdenverkehr für eine positive Entscheidung maßgeblich sein sollte. Soviel zum Thema ,,Fremdenverkehr". Zum „Kurzentrum Bad Deutsch-Altenburg" ist bereits in der Inhaltsangabe die Zielrichtung der Kritik des Rechnungshofes erkennbar: Fünf Subventionsansuchen, drei ständig steigende Kostenschätzungen und ständig neue Finanzierungspläne. Die Ausgangssituation war, die starke Jodschwefelquelle in Bad Deutsch-Altenburg besser zu nützen. 1970 gründeten die Gemeinden Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg sowie ein privates Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Kurzzentrum . Von einer Kostenschätzung mit 12 Millionen Schilling im Dezember 1971 oder auf Grund von Dezember 1971 bis Dezember 1972 vorgenommener Planungen stiegen die Kostenschätzungen auf das Sechsfache von rund 75 Millionen Schilling. Im Finanzierungsplan werden Bund und Land verstärkt herangezogen: a) durch Zinsenzuschüsse des Bundes und des Landes für einen Kredit von 10 Millionen Schilling; b) durch ERP-Kredite in der Höhe von 25 illionen Schilling, für den das Land die Haftung zu übernehmen hätte; c) durch einen Fremdenverkehrskredit in der öhe von 10 Millionen Schilling im Jahre 1974, für den die Marktgemeinde haftet; d) durch einen Fremdenverkehrskredit im Jahre 1975 von 10 Millionen Schilling, für den der private Gesellschafter zu haften hätte; e) durch Eigenleistungen der Marktgemeinde und des privaten Gesellschafters im Ausmaß von 10 Millionen Schilling und f ) durch Landessubventionen von insgesamt 10 Millionen Schilling, daher zusammen 75 Millionen Schilling. In weiterer Folge wird ein Vertragsentwuf zur Gründung einer neuen zweiten Gesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft der Landesregierung vorgelegt, wonach die privaten Gesellschaften über die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung verfügen. Der Rechnungshof stellt vorerst dazu fest, daß das Projekt in den letzten fünf Jahren mit insgesamt 4,7 Millionen Schilling aus Landesmitteln subventioniert wurde, obwohl sich bei der Finanzierung Schwierigkeiten ergeben und weiters, daß die Beschaffung der zur Bedeckung der Errichtungskosten noch erforderlichen finanziellen Mittel den Gesellschaftern noch erhebliche Schwierigkeiten bereiten wird. Zusammenfassend empfiehlt der Rechnungshof dem Land, sich ehestens über die finanzielle Lage der Gesellschafter und den Umfang des Projektes Klarheit zu verschaffen, um die sich für das Land daraus ergebenden Folgerungen ziehen zu können. Der Rechnungshof verweist vor allem darauf, daß das Projekt nicht mehr ohne Einverständnis des Landes als Subventionsgeber ausgeweitet werden dürfe. Der bisherige und noch zu erwartende Einsatz beträchtlicher Landesmittel mache es erforderlich zu prüfen, ob nicht eine andere Form der Bereitstellung finanzieller Mittel für das Landesvermögen günstiger wäre und dem Land ein Mitspracherecht bei der Errichtung und dem Betrieb des Kurzentrums sichern würde. Da an dem Projekt eine niederösterreichische Gemeinde maßgeblich beteiligt ist, würde ein Mißerfolg des Vorhabens wahrscheinlich nicht ohne Auswirkungen auf die Landesfinanzen bleiben. In den Äußerungen der Landesregierung wird hiezu ausgeführt, daß beabsichtigt ist, durch den Landtag eine 10%ige Beteiligung des Landes an der Jod-Schwefel-Heilbadbetriebsgesellschaft GesmbH. & Co zu erwirken und der öffentlichen Hand ein Mitspracherecht bei der Errichtung und beim Betrieb des Kurzentrums zu sichern. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit erlauben Sie, daß ich über die Untersuchungen des Rechnungshofes zur Errichtung eines nordischen Schizentrums auf der Liegenschaft der Villa Anna in geraffter Form referiere: Die Niederösterreichische Landesregierung beschloß am 20. März 1973, die im Eigentum des Landes stehende Liegenschaft Villa Anna zum Preis von 300.000 Schilling an die Gemeinde Kurort Semmering zu verkaufen. Die Gemeinde Semmering beabsichtigt nämlich, im Zusammenhang mit der Errichtung eines nordischen Schizentrums im Bereich der Paßhöhe Semmering ein Sport- und Pressehaus zu errichten. Diese Verkaufsentscheidung der Niederösterreichischen Landesregierung bezeichnet der Rechnungshof als schwer verständlich, weil erstens ein Angebot von einem Privaten vorlag, der eine Kaufsumme von 500.000 Schilling bot, und weil zweitens die Niederösterreichische Landesregierung in Kenntnis der äußerst prekären finanziellen Situation der Gemeinde Semmering war. Der Rechnungshof stellt sodann unter Anrechnung von Bürgschaften, Krediten und Darlehen fest, daß die Bereitschaft der Landesregierung, der Gemeinde Kurort Semmering die Errichtung eines ,,Nordischen Schizentrums" zu ermöglichen, dem 'Land direkt oder indirekt ein Betrag von rund 4,5 Millionen Schilling gekostet habe. Von der Gemeinde Semmering wurde aber bisher, wie der Aktenlage zu entnehmen war, noch kein finanzieller Beitrag geleistet. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Gemeinde Semmering sollte nach Angesicht des Rechnungshofes das Förderungsvorhaben ,,Villa Anna" genau auf seine Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden, um zu vermeiden, daß der Betrieb des beabsichtigten Schizentrums nur durch laufende Förderungsbeiträge seitens des Landes aufrechterhalten werden kann. ,,Bedarfszuweisungen an Gemeinden": Der Rechnungshof führt zu diesem Thema aus, daß die Städte mit eigenem Statut sowie die Stadtgemeinden Baden, Klosterneuburg und Amstetten Zuteilungen aus Bedarfszuweisungsmitteln nicht wie die übrigen Gemeinden Niederösterreich erhielten, nämlich auf Grund von Ansuchen, welche einen begründeten Bedarf anführen, sondern in einem Pauschalbetrag. Diese Bedarfszuweisungen, so schreibt er weiters, werden nach einem Berechnungsverfahren ermittelt, welches die von ihren Ertragsanteilen einbehaltenen Beträge, die Finanzkraft-Kopfquoten in umgekehrter Reihung und die Einwohnerzahl der betreffenden Gebietskörperschaften berücksichtigt. Der Rechnungshof stellt fest, daß er diesem Verteilungsmodus der §§ 12 und 13 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 nicht beipflichten könne. Bedarfszuweisungen können nämlich gemäß §12 des Finanz-Verfassungsgesetzes nicht nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden, sondern nur gewährt werden: zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt, zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse oder zum Ausgleich von Härten, die sich bei der Verteilung von Ertragsanteilen oder Schlüsselzuweisungen ergeben. Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Niederösterreichischen Statutarstädte und die Stadtgemeinden Amstetten, Baden und Klosterneuburg bei der Zuteilung von Bedarfszuweisungen nicht anders zu behandeln als die anderen Gemeinden Niederösterreichs, das heißt, daß diesen Gemeinden Bedarfszuweisungen nur mehr über begründete Ansuchen gewährt werden. Die Äußerung der Landesregierung dazu sagt aus, daß den Vorstellungen des Rechnungshofes, ab dem nächsten Haushaltsjahr, das ist demnach 1977, Folge geleistet wird. Bei der tfberprüfung des ,,Niederösterreichischen Gemeindeinvestitionsfonds" befaßt sich der Rechnungshof insbesondere mit der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Er führt dazu aus, daß diesem Gesetzentwurf das Ziel zugrunde lag, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Vorfinanzierung von Vorhaben der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie der Abfuhr und Beseitigung von Müll zu erleichtern. Die Mittel des Fonds sollten vor allem durch Erlöse aus Darlehensaufnahmen gewonnen werden, die Zinsen dieser Kredite wären in erster Linie für die Heranziehung von Bedarfszuweisungen aufzubringen. Der Rechnungshof erachtet nunmehr die Heranziehung von Bedarfszuweisungen für den Zinsendienst als verfassungsmäßig bedenklich. Er schreibt dazu, daß die für die Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmten zweckgebundenen Landesmittel gemäß § 12 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Finanzausgleichsgesetz 1967 unmittelbar für die Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt sind. Der Gemeindeinvestitionsfonds ist aber keine solche Gebietskörperschaft und kommt daher als unmittelbarer Empfänger von Bedarfszuweisungen nicht in Betracht. Eine landesgesetzlich normierte Beteiligung an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben stellt somit nach seiner Ansicht eine Erweiterung der finanzausgleichsrechtlichen Verteilungsregelung dar, zu der gemäß Finanz-Verfassungsgesetz 1948 allein der Bundesgesetzgeber zuständig wäre. Es erscheint dem Rechnungshof auch bedenklich, den Gesamtbetrag der Bedarfszuweisungen vor der finanzverfassungsmäßigen Verteilung an die Gemeinden um einen erheblichen Teil zu mindern und dadurch der Zweckbestimmung des 5 12 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 zu entziehen. Der Rechnungshof sah sich daher veranlaßt, der Landesregierung zu empfehlen, künftig Gesetzesentwürfe vor deren Vorlage an den Hohen Landtag sorgfältig auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und in Zweifelsfällen die Verfassungsmäßigkeit eindeutig zu klären. Bei der Überweisung der Annuitäten führt der Rechnungshof aus, daß vom Kuratorium beschlossen wurde, aus Vereinfachungsgründen zu leistende Darlehen zu Rückzahlungsraten monatlich von den Bundesertragsanteilen einzubehalten und nicht zu überweisen. Um diese „Verrechnungsmodalität" ersucht die Gemeinde mittels eines vom Gemeindeinvestitionsfonds vorgeschriebenen Antrages. Tatsächlich, so meint der Rechnungshof zu dieser Vorgangsweise, gibt dadurch die Gemeinde ihre Verfügung über die ihr zustehenden Abgabenertragsanteile an den Gemeindeinvestitionsfonds ab. Der Rechnungshof ist der Auffassung, daß diese Art der vereinbarten Annuitätszahlung mit dem § 16 Absatz 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 nicht im Einklang stehe. Dieser Paragraph beinhaltet nämlich die Norm, daß eine Abtretung von Abgabenertragsanteilen, die den Gebietskörperschaften zustehen, unzulässig ist. Als Empfehlung zum Prüfungskomplex „Gemeindeinvestitionsfonds" regt der Rechnungshof auch an, mit den Rechnungsabschlüssen die Geschäftsberichte des Fonds zu veröffentlichen, um der Öffentlichkeit über die Leistungen des Gemeindeinvestitionsfonds Aufschluß zu geben. Als letzten Punkt des Gesamtberichtes bringt der Rechnungshof in Erinnerung, daß er schon im Jahre 1971 anläßlich der Gebarungsprüfung der Jahre 1967 und 1968 empfohlen habe, die Landesregierung möge dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln erlassen. Sie seien, so führt der Rechnungshof aus, nicht nur im Interesse eines zielgerechten und sparsamen Einsatzes der Förderungskredite notwendig, sondern auch geeignet, die mit der Bearbeitung und Genehmigung von Subventionsansuchen befaßten Organe des Landes vor allfälligen Vorwürfen einer nicht gebräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung öffentlicher Mittel bei der Gewährung von Förderungsbeiträgen zu schützen. Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf namens des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend die Prüfung der Gebarung der Jahre 1969 bis 1973 des Bundeslandes Niederösterreich durch den Rechnungshof, folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Rechnungshofes über die Gebarung des Landes Niederösterreich in den Jahren 1969 bis 1973 wird zur Kenntnis genommen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Lechner. Ich erteile es ihm. Abg. LECHNER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rechnungshofbericht nimmt die Beurteilung der Maßnahmen, die auf dem Sektor Fremdenverkehr von der zuständigen Abteilung getroffen wurden, breiten Raum ein. Der Berichterstatter hat hier schon erklärt, daß der Rechnungshof die Zahl der Gemeinden Niederösterreichs im Verhältnis zu den Fremdenverkehrsgemeinden vergleicht und stellt dazu fest, daß trotz der Anregung der Landesregierung aus dem Jahre 1972, es mögen sich die Gemeinden mehr um das Prädikat ,,Fremdenverkehrsgemeinde" bei der Landesregierung bemühen, sehr wenig Erfolg beschieden war. Er nimmt insofern dazu Stellung, als er sagt, nach dem Fremdenverkehrsgesetz 1957 waren die Gemeinden verpflichtet, Ortstaxen und Fremdenverkehrsförderungsbeiträge einzuheben, nach dem Fremdenverkehrsgesetz 1973 wurde daraus die Ermächtigung, aber trotzdem haben sich sehr wenige Gemeinden bemüht, Fremdenverkehrsgemeinde zu werden, und er schließt nun an, daß in dem § 9 des Fremdenverkehrsgesetzes 1973 eigentlich enthalten wäre, daß nur jene Gemeinden, die ihre Mittel für Fremdenverkehrsvorhaben ausgeschöpft haben - und da sind auch die Abgaben gemeint - eben aus Landesmitteln Förderungen erhalten sollten. Meine Damen und Herren! Ich messe hier den Ausführungen der Landesregierung sehr viel Richtigkeit bei, wenn gesagt wird, daß man sich bei den Subventionen nicht allein auf jene Fremdenverkehrsgemeinden beziehen kann, die schon Fremdenverkehrsgemeinden sind, aber diese Einrichtung eben im Begriffe sind zu schaffen, ganz besonders fördern muß. Ich glaube auch, daß die Landesregierung im Hinblick auf das Raumordnungsprogramm für Fremdenverkehr Einfluß darauf hat, wo ja die verschiedenen Klassifikationen getroffen werden; man könnte vielleicht davon ableiten, daß die Ortstaxen dort eingehoben werden können, wo die Gemeinden bereits Fremdenverkehrseinrichtungen für die Gäste geschaffen haben, also dafür auch etwas geboten wird. Zweitens könnten die Fremdenverkehrsförderungsbeiträge von den Gewerbetreibenden und Freiberuflern erst dann eingehoben werden, wenn man auch die Garantie hat, daß durch den Fremdenverkehr die Gewerbebetriebe bereits auch eine gewisse Wertschöpfung haben. Insoferne sind also die Aussagen des Referates sicher richtig. Ich glaube, daß ich mich jetzt einem Problem zuwenden kann, das hier vom Rechnungshof ganz besonders ausgeführt wird, nämlich die Mittel, die das Land Niederösterreich vom Jahre 1970 bis einschließlich 1973 dem Fremdenverkehr zur Verfügung gestellt hat. Es sind 177,88 Millionen Schilling und der Rechnungshof bringt in einer Aufstellung auch die Kopfquote, sie beträgt bei 1,4 Millionen Einwohnern in Niederösterreich etwa 29,55 Schilling. Damit steht Niederösterreich im Vergleich zu anderen Bundesländern an dritter Stelle. Ich nenne nur die Vergleichszahlen: Oberösterreich 29,51, Vorarlberg niedriger mit 23 Schilling Kopfquote, Kärnten mit 39,9, Burgenland mit 49,5. Die Steiermark - hier möchte ich ganz besonders betonen, ein Bundesland, das in der Größe, Einwohnerzahl und der Lage vielleicht am ehesten mit Niederösterreich verglichen werden kann - hat in dieser Zeit eine Kopfquote von 16,13 Schilling. In Tirol, ich nenne sie nur mit Hochachtung, wird eine Kopfquote von 121 Schilling pro Einwohner vermerkt. Und hier können wir sagen, meine Damen und Herren, die Steiermark hat in derselben Zeit, als Niederösterreich 177,888 Millionen Schilling ausgab, für den Fremdenverkehr um 62% mehr, nämlich 286,8 Millionen Schilling, ausgegeben. Wir können auch erkennen, daß dieses Bundesland Steiermark in Anbetracht des großen Engagement auf diesem Sektor wesentlich größere Erfolge zu verzeichnen hat, wenngleich auch die Ausführung der Landesregierung nicht ganz unrichtig ist, daß Niederösterreich im Vergleich zur Steiermark zum Großteil Einsaisongebiete hat. Aber eines steht doch fest: Wenn die Abteilung sich nun dazu äußert, daß aus der ganzen Aufstellung ein Rückgang des Wiener Reisepublikums zu ersehen ist, und sagt, das Reiseverhalten der Wiener hätte sich geändert, kann ich dem nicht ganz beipflichten, wenn wir die Nächtigungsziffern der Steiermark in bezug auf die Wiener in Vergleich ziehen. Wenn man hier sagt, das Prestigedenken der Niederösterreicher ist zu wenig attraktiv, man müßte also weiter fahren, um dann dem Nachbar erzählen zu können, wie weit man mit dem Flugzeug geflogen ist, ich glaube, das würde auch für die anderen Bundesländer zutreffen. Eines steht fest, meine Damen und Herren, das habe ich hier wiederholt in diesem Hause gesagt: Wenn wir immer wieder davon reden, daß es Niederösterreich im Hinblick auf die Vergangenheit, die Nachkriegsjahre und so weiter, ganz besonders schwierig hatte, so können wir den Abstand zu den anderen Bundesländern nur dann aufholen, wenn wir außerordentliche Maßnahmen setzen. Die Steiermark hat sicherlich mehr solcher außerordentlicher Maßnahmen gesetzt. Natürlich sind es nicht allein die Landesmittel, aber es ist sicherlich beruhigend für die Fremdenverkehrsbetriebe und Gemeinden, wenn man weiß, daß die Landesregierung sich für den Fremdenverkehr mehr engagiert als das in den vergangenen Jahren der Fall war. Man hört heute noch immer, meine Damen und Herren, daß bei der Fremdenverkehrskreditaktion Streichungen bei den Ansuchen vorgenommen werden müssen. Ich möchte mich nicht mehr beschäftigen mit dem, was der Herr Berichterstatter so genau ausgeführt hat über die Pressewerbung, wo der Rechnungshof feststellt und empfiehlt, das Land Niederösterreich möge es doch den Salzburgern gleichmachen, nämlich mehr Pressewerbung, obwohl das sehr teuer ist, und eine Schwerpunktsetzung der Pressewerbung in den ausländischen Zeitungen bzw. überhaupt die Werbung schwerpunktmäßig im Ausland zu führen. Er gibt dazu an, daß Niederösterreich in den verschiedensten Staaten, z. B. Schweiz und Schweden, in den letzten Jahren nur ganz geringe Beträge für die Werbung aufgewendet hat und meint, daß eine gute Pressewerbung im Ausland pro Land innerhalb von drei Jahren mindestens 1,5 Millionen Schilling erfordert. Meine Damen und Herren, der Rechnungshof kritisiert die teilweise Subventionsgebung und führt hier auch einige Schießstände und einen Ruderklub an, dem bei Hochwasser die Werkstätte zerstört wurde. Das Amt der Landesregierung hat hiezu erklärt, auch ein Schießstand hätte für den Fremdenverkehr Bedeutung. Man könnte es so ausdrücken: Es gibt fast nichts, Herr Landesrat, was man nicht unter dem Titel Fremdenverkehr fördern könnte, aber ich glaube, daß das Wegschwemmen einer Werkstätte viel mehr den Katastrophenfonds betreffen würde. Ich habe allerdings schon gehört, daß man dort auch nicht immer alles bekommt. Meine Damen und Herren, ich möchte mich nun einem Kapitel zuwenden, welches ich näher ausführen muß, denn der Berichterstatter hat das mehr oder weniger nur gestreift, vorher aber noch eines: Der Berichterstatter hat sich offensichtlich verlesen, wenn er sagt, es konnte der Anteil des Reisepublikums gehalten werden. Ich möchte das insoferne richtigstellen, daß es im Rechnungshofbericht heißt: „Der niederösterreichischen Fremdenverkehrswirtschaft ist es nicht gelungen, den Anteil am Wiener Reisepublikum zu halten." Er sagt allerdings, daß dafür ein verstärkter Zuzug aus der Bundesrepublik gekommen ist. Dieses nun folgende Kapitel, meine Damen und Herren, möchte ich mit der Feststellung einleiten, daß der Rechnungshof von 93 Seiten des Berichtes diesem Kapitel 12 Seiten gewidmet hat. Sie ersehen daraus, daß hier sehr gründliche Aussagen getroffen wurden, und wenn auch - ich meine jetzt Bad Deutsch-Altenburg - mit der Regierungsvorlage 288 vom Mai 1976 und mit dem darauffolgenden Landtagsbeschluß in dieser komplizierten Entwicklung offensichtlich geordnete Verhältnisse hergestellt wurden, so sollte den Ausführungen des Rechnungshofes zu diesem Projekt doch besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, weil hier, meine Damen und Herren, eine Entwicklung vor sich ging - das sollte man und muß man sagen -, die ein Musterbeispiel dafür ist, wie eine unausgereifte Planung eine Kostenexplosion verursachen kann, die selbst dem Land Niederösterreich durch ihre Höhe einige Sorgen bereitet hat. Und ich möchte nicht hoffen, daß diese Sorgen noch weiter andauern. Der Rechnungshof geht davon aus, daß die Gemeinde DeutschAltenburg ein Subventionsansuchen einbrachte. Der Berichterstatter hat erklärt, es sind fünf solche Ansuchen eingelangt. Sie sind so immer im Dezember und im Jänner eingelangt und man hat damals als erstes eine Kostenschätzung über ein Vorhaben, Projekt wäre da zuviel gesagt, eingebracht, welche für ein Hotel mit 60 Betten der A-Kategorie, also Super, eine Kostensumme - meine Damen und Herren, bitte 1970 – von 5,28 Millionen Schilling annahm. Wenn man das dividiert und das hätte man wahrscheinlich, wäre ein Techniker gefragt worden, sehr leicht tun können, so kommt man auf einen Betrag von 88.000 Schilling pro Bett. Jeder von Ihnen, meine Damen und Herren, weiß, daß heute nicht einmal ein Hotel der Kategorie C mit 88.000 Schilling zu bauen ist, sondern man nimmt heute an, daß ein solches Bett an die 200.000 Schilling kostet, wenn nicht mehr. Damals waren es 88.000 Schilling, das beweist die einfache Division. Man hat aber noch dazu den Umbau des bestehenden Gebäudes mit 1,2 Millionen Schilling, eine Schwimmhalle samt Nebenräumen, Kabinen, Duschen, Liegewiesen - der Rechnungshof erwähnt sogar „etc." also folgt noch einiges dazu - mit 3,52 Millionen Schilling veranschlagt. Gesamtkosten 12 Millionen Schilling, zugrundegelegt eine technische Beschreibung, eine Kostenschätzung eines Ziviltechnikers plus Finanzierungsplan. Der war bald gemacht. Gemeinden Deutsch-Altenburg und Hainburg je eine Million, Private 1,5 Millionen Schilling und das Land hatte die Ehre, mit 3 Millionen Schilling auf diesem Finanzierungsplan zu stehen. Meine Damen und Herren, ich möchte nun nicht genau eingehen auf diese Dinge, daß das Land zum Beispiel beschlossen hat, am 1. Jänner 1971 die erste Subventionsrate von 600.000 Schilling auszuzahlen, und der Gesellschaftervertrag erst im September geschlossen wurde und dieser Betrag bereits auf dem Bankkonto der Gemeinde lag. Ich möchte nicht von der Kostenerhöhung reden, es wurde gleich gesagt, wenn man nicht sehr rasch baut, kann jährlich 5% Erhöhung angenommen werden. Ich möchte vielmehr jetzt auf den zweiten Punkt eingehen und das ist meiner Ansicht nach das Gravierende. Man hat praktisch am 28. Dezember 1971 das dritte Ansuchen um Subvention mit der Begründung eingebracht, daß nach eingehender Bearbeitung des Projektes die Schätzung 1971 ausgewechselt wird, weil sie auf anderen Voraussetzungen beruht und die Kosten nicht richtig erfaßt sind. Nunmehr, so sagte man, liegt eine neuerliche Kostenschätzung eines anderen Architekten vor, der schon auf diesem Gebiet auf ausgeführte Projekte hinweisen kann. Gesamtherstellungskosten 74,34 Millionen Schilling! Von 12 Millionen Schilling auf 74 Millionen Schilling, also fast die sechsfache Erhöhung. Man nimmt jetzt allerdings das Hotel mit 120 Betten an, spricht beim Hallenbad von 500 Personen Tageskapazität und teilt auch wieder die Finanzierung bereits insoferne ein, daß vom Land an Subventionen 10 Millionen Schilling, ein Fremdenverkehrskredit von 7,8 Millionen Schilling und die verschiedenen Kapitaleinlagen zu leisten sind. In der Zwischenzeit ist ja eine GesmbH. gegründet worden, die dann eine Kommanditgesellschaft wird, an der sich, wie Sie aus der Regierungsvorlage wissen, auch das Land Niederösterreich beteiligt. Dann kommen die ERP-Kredite mit 30 Millionen Schilling, aus der Hausaktion werden 14 Millionen Schilling beansprucht und es geht sehr munter bei dieser Finanzierung zu. Daß dann in späterer Zeit umfinanziert wird von 30 Millionen Schilling auf 22,5 Millionen und man dann endgültig bei 25 Millionen bleibt, das nur so nebenbei. Die Landesregierung hat sich zu dem sehr kritischen Bericht des Rechnungshofes geäußert. Der Bericht ist sehr kritisch, obwohl der Rechnungshof sehr zurückhaltende Formulierungen trifft, aber die genaue Beschreibung dieser ganzen Projektierung auf 12 Seiten zeigt uns doch einiges. Wenn die Landesregierung sagt, die Kostenschätzung war zu niedrig, ist das richtig; daß das Projekt zu diesem Zeitpunkt nicht ausgereift war, stimmt auch. Aber daß man jetzt noch sagt, daß die Kostensumme keineswegs als endgültige Bausumme angesehen werden kann, und daß die Fremdenverkehrsabteilung in der Äußerung zum Rechnungshofbericht die große Kostenexplosion auf dem Bausektor ins Treffen führt, das stimmt nicht ganz. Der Herr Kollege Molzer wird mir darin recht geben, daß wir seit dem Vorjahr keine Kostenexplosion mehr auf dem Bausektor haben, im Gegenteil, daß man heute in den Gemeinden verschiedene Projekte mit Preisen durchführen und verwirklichen kann, die einer Zeit angemessen sind, die wir eigentlich als leider vorbei angesehen haben. Die Kostenexplosion ist also auch nicht ganz zutreffend. Ich möchte jetzt nur abschließend eines dazu sagen, meine Damen und Herren. Wenn auch das ganze Projekt, diese ganze Errichtung des Kurzentrums, durch die Regierungsvorlage 288 repariert wurde, so muß ich doch noch einfügen, daß wir wieder von 74 Millionen Schilling nach der Regierungsvorlage auf 92 Millionen Schilling gekommen sind. Wenn wir diesen Summen Landessubvention 10 Millionen Schilling, Fremdenverkehrsförderungskredit 10 Millionen Schilling, Hypokredit 10 Millionen Schilling, Landes- und Bundeszinsenzuschüsse, Versicherung der Bundesländer 10 Millionen Schilling, Haftung Land, Fremdenverkehrsinvestitionskredite, Hoteltreuhand 5 Millionen Schilling Landeshaftung, ERP-Kredit 5 Millionen Schilling Landeshaftung, Einlage Land Niederösterreich 1,04 Millionen Schilling in den beiden Gesellschaften gegenüberstellen das Budget der Fremdenverkehrsmittel, die dem Lande Niederösterreich im Jahre 1976 zur Verfügung gestanden sind – Fremdenverkehrseinrichtungen Gemeinden 11 Millionen Schilling, Wirtschaft 1,5 Millionen Schilling, geteilt nun Heilbäder und Kurorte Gemeinden 10 Millionen Schilling, Wirtschaft 2,8 Millionen Schilling -, dann sollte jetzt nicht über das Verhältnis Kurorte und Heilbäder zu den übrigen Gemeinden gesprochen werden, es sollen hier keine Neidkomplexe geweckt werden, aber eines steht doch fest: Wenn man nur 10 Millionen Schilling für Heilbäder und Kurorte im Jahresbudget zur Verfügung hat und die Niederösterreichische Landesregierung gibt bei der Finanzierung allein 10 Millionen Schilling für dieses Projekt an Subventionen aus, dann ist hier durchaus erkennbar, welche Größenordnung dieses Projekt einnimmt und welches Engagement durch das Land für dieses Projekt ausgeübt wird. Ich möchte hier sagen, positiv zu einer Schwerpunktförderung; positiv deshalb, weil wir immer dafür eingetreten sind, man möge nicht mit Subventionen so wie mit der Gießkanne über die Gemeinden hinwegkommen. Aber es wird sich zeigen, meine Damen und Herren, ob die Beteiligung des Landes, die ja nur in der KG mit etwa 9% und auch in der GesmbH. mit etwa 9% untergebracht ist, obwohl das Land soviel Geld gibt, der Stimme des Landes in der Gesellschaft den Einfluß verschaffen wird, den man bei einem solchen Projekt auf Grund der vom Lande zur Verfügung gestellten Mittel haben könne. Ob es günstig sein wird, daß das Land nur mit 9% in der Gesellschaft vertreten ist, das wird sich in der Zukunft zeigen. Ich möchte nur abschließend noch sagen, ich hoffe auch, daß diese 92 Millionen zumindest in etwa eingehalten werden können, denn wenn man mit verschiedenen Leuten spricht, die über diese Dinge informiert sind, so stellt sich wirklich die Frage, ob dieses Kurzentrum mit weniger als 100 Millionen geschaffen werden kann. Ich darf mich nun noch der Villa Anna zuwenden, nur mit einigen Sätzen, weil der Herr Berichterstatter erst damit begonnen hat, daß das Land die Villa Anna um 300.000 an die Gemeinde Semmering verkauft hat. Er hat die Vorgeschichte in Anbetracht der Länge dieses Berichtes natürlich nicht gebracht. Daß diese Villa Anna bereits eine Vorgeschichte hat, wissen viele Damen und Herren, die hier versammelt sind. Diese Vorgeschichte bedeutet 780.000 Schilling. Um diesen Betrag hat nämlich das Land die Villa Anna gekauft und hat sie dann der Gemeinde verkauft, obwohl die Finanzabteilung hier sehr große Bedenken angemeldet hat. Wie berechtigt diese Bedenken waren, geht daraus hervor, daß die Gemeinde diese 300.000 Schilling und die pfandrechtliche Belastung von glaube ich 79.000 Schilling nicht zahlen konnte, sodaß aus Sportförderungs- und Fremdenverkehrsmitteln der Gemeinde Mittel für den Kauf zur Verfügung gestellt werden mußten. Meine Damen und Herren, offensichtlich hat man nicht gewußt, was man mit dieser Villa Anna tun soll. Einmal, ein ,,Sportzentrum" zu errichten. Die Landesregierung hat sich dann zunächst bemüht, Klarheit zu schaffen. Zuerst war es eigentlich ein Sport- und Pressehaus, dann ein solches innerhalb eines Sportzentrums. Alle Initiativen, hier Bund und Länder, Steiermark usw., einzuschalten, sind gescheitert. Das Land hat also diese Villa Anna einmal gekauft, hat sie dann der Gemeinde verkauft und der Gemeinde, weil diese nicht zahlen konnte, das Kaufgeld vorgestreckt. Der Rechnungshof kritisiert, daß das mit Sportförderungs- und Fremdenverkehrsmitteln geschehen ist. Ich möchte hier vielleicht nur eines abschließend sagen. Herr Landesrat, Herr Landesfinanzreferent, wenn man diese Entwicklung der Villa Anna betrachtet, würde ich Sie bitten, schlagen Sie sich den Namen Anna aus dem Kopf. Ich hoffe, es kommt niemand mehr auf die Idee, rätselt immer wieder herum, daß die Landesregierung sich vielleicht wieder einmal der Anna erinnert und irgendein Referat glaubt, ohne Anna kommen wir nicht aus. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Die Frau Landesrat heißt auch Anna!) Die haben wir ja, wir brauchen keine andere. Meine Damen und Herren, ich möchte mich nun einem letzten Kapitel zuwenden. Der Rechnungshofbericht hat auch eine sehr kritische Stelle, hier geht es um die Benützung von Dienstkraftwagen. Der Erlaß des Herrn Landeshauptmannes vom 4. Mai 1971 regelt den Einsatz von Dienstkraftwagen und im Punkt 6 wurde laut Rechnungshof den Angehörigen der Dienstklasse IX und einigen anderen leitenden Beamten eine Ausnahme in der Form bewilligt, daß sie Fahrten zum Dienst und Heimfahrten nach 17 Uhr mit dem Dienstfahrzeug der Fahrbereitschaft durchführen können. Bei Überprüfung der Reiserechnungen und der Dienstwageneinteilungen stellt der Rechnungshof fest, daß für zwei Beamte - einer 25 Kilometer viermal am Tage sind 100, ein anderer 50 Kilometer Entfernung von Wien mal vier gibt 200 - täglich vier Fahren mit zusammen 300 Kilometern und dem Personalaufwand von zwei Pkw-Lenkern durchgeführt wurden. Diese Begünstigung, meine Damen und Herren, geht nach Meinung des Rechnungshofes über jene der anderen Angehörigen der Dienstklasse IX, welche ihren Wohnsitz in Wien haben, weit hinaus. Sie werden auch täglich abgeholt. Der Rechnungshof empfiehlt daher zu prüfen, ob nicht durch die Anreise mit Massenverkehrsmitteln bzw. durch Gewährung von Kilometergeld wesentliche Einsparungen getroffen werden können. Er stellt fest, daß in dieser Richtung bereits ein erster Ansatz zu verzeichnen ist, da einer dieser Beamten das erhöhte Kfz-Pauschale zuerkannt erhielt, weil er fallweise sein eigenes Fahrzeug nach Wien benützt. Der Rechnungshof meint zu dieser Kfz-Pauschale-Zuerkennung, daß in diesem Falle eine tägliche Beförderung vom Wohnort entbehrlich sei. Die Äußerung der Landesregierung dazu - ich kann sie zusammenfassen - lautet: Dienst ist nicht ausschließlich in Wien, die Aufgabenstellung ist so gegeben, daß man manchmal an mehreren Orten in Niederösterreich, nicht zugleich, aber sehr rasch hintereinander, und gegebenenfalls auch in Wien tätig sei und erhöhte Anforderungen bezüglich der Schnelligkeit gestellt werden. Es gibt natürlich auch Dienstfahrten, aber das hat der Rechnungshof sicher nicht gemeint, die nicht in Wien beginnen, sondern Wien gar nicht berühren, sodaß die Abholung vom Wohnort sicher zweckmäßiger wäre. Es wird in der Äußerung der Landesregierung ausgeführt, daß der Dienst beider Beamten regelmäßig erst nach 17 Uhr endet, sie würden also dann dem Erlaß des Herrn Landeshauptmannes entsprechen und daß die Anwesenheit bei Landtagssitzungen, Aussprachen mit Regierungsmitgliedern und besonderen Anlässen eben eine solche Zeit benötigt. Und es wird hier ein sehr lapidarer Satz als Äußerung der Landesregierung gebracht: „Die Alternativlösung der Anreise mit Massenverkehrsmitteln erscheint daher unzweckmäßig." Meine Damen und Herren, es fragt sich natürlich für wen. Der Rechnungshof zitiert die Gesetzesstelle des § 33 der DPL 1972, wonach der Beamte seinen Wohnsitz so zu wählen hat, daß er an der Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht behindert ist. Diese Äußerung wird dahingehend beantwortet, daß der Dienstgeber sicher daran Interesse hätte, daß hohen Verwaltungsbeamten der Kontakt mit der Bevölkerung in Niederösterreich ermöglich wird, wie auch, so in der Gegenäußerung der Landesregierung, bei Mandataren das größte Interesse besteht, daß sie ihren Wohnsitz in Niederösterreich haben. Meine Damen und Herren, ich möchte hier eines sagen. Diese Äußerung der Landesregierung, glaube ich, ist insoferne nicht angebracht, weil wir der Ansicht sind, es ist eine Voraussetzung um Mandatar in Niederösterreich zu sein, den Kontakt mit der Bevölkerung jederzeit zu haben. Ich möchte hier nur hinzufügen, daß es der Rechnungshof durchaus im Interesse des Dienstes - das verneint er nicht - sieht, wenn auch Verwaltungsbeamte des Landes Niederösterreich Kontakt mit der Bevölkerung, also auch ihre Wohnung in Niederösterreich haben. Wenn man allerdings in der Äußerung sagt ,,so wie bei Mandataren", dann erscheint mir die Beifügung sehr wichtig, daß diese Mandatare mit eigenem Pkw, auf eigene Kosten und auch als eigener Fahrer oftmals im Jahr zwischen 40.000 und 50.000 Kilometer zurücklegen. Ich betone dies deshalb, weil zu diesem Problem auch noch eine weitere Äußerung der Landesregierung zum Rechnungshofbericht abgegeben wird, die ich eigentlich niemandem vorenthalten möchte, weil sie Passagen enthält, die einfach erwähnt werden sollen. Bezüglich der zweiten Alternative, Gewährung von Kilometergeld für die Benützung des eigenen Pkw, weist ein Beamter auf mangelnde Fahrpraxis hin. Der familieneigene Pkw sei von ihm schon seit Jahren nicht gelenkt worden. Das ergibt auch eine gewisse Konsequenz. Der andere, dem ein erhöhtes Kfz-Pauschale zuerkannt wurde, verweist auf die fallweise Benützung seines Pkws für dringende Dienstreisen am Wochenende. Eine darüber hinaus gehende persönliche Lenkung des eigenen Pkw für Dienstzwecke sei allerdings infolge der durch die amtsbekannte Belastung erhöhte Unfallgefahr unzumutbar. Hier wird offensichtlich, meine Damen und Herren, was hier schon gesagt werden soll: Die Bezeichnung ,,Dienstzweck'' wurde vielleicht deshalb gebraucht, weil der Ausdruck ,,Dienstfahrt" vom Wohnort zur Dienststelle sicher nicht gepaßt hätte. So hat man vom ,,Dienstzweck" gesprochen. Diese Formulierung, meine Damen und Herren, enthält aber auch einen anderen Trugschluß, nämlich den, daß eine persönliche Lenkung des Pkws für Dienstzwecke der Rechnungshof ja auch nicht verlangt. Auch ich nicht. Es sollte hier nur eines klargestellt werden: Die Fahrt von der Wohnung zum Dienstort ist für alle Beamten und Bediensteten des Landes notwendig, damit der Dienst überhaupt angetreten werden kann. Diese Fahrten sind für tausende Menschen in Niederösterreich und in Österreich Selbstverständlichkeit, auch ohne Dienstwagen müssen sie ausgeführt werden. Bei vielen ist die Belastung, sagen wir vielleicht so, vielleicht nicht amtsbekannt, so wie das in der Äußerung der Landesregierung gesagt wurde, aber trotzdem nicht unbedingt geringer wie in diesen gegenständlichen Fällen. Der Rechnungshof hat in seiner Gegenäußerung zur Äußerung des Amtes der Landesregierung eine feine und äußerst zurückhaltende Formulierung getroffen, wenn er sagt: ,,Die Frage, ob die Mehrkosten durch die Abholung vom Wohnort und durch die Heimbeförderung in den Wohnort gegenüber dem Fahrtkostenzuschuß durch sonst nicht erzielbare Leistungen der beiden Beamten oder günstigere Gestaltung von Dienstreisen tatsächlich kompensiert werden, muß der Landesregierung zur Beantwortung überlassen werden." Meine Damen und Herren, für uns stellt sich hier nur eine Frage, ob diese Hausabholung einer Reihe von Beamten, ob jetzt von Wiener Wohnungen oder von Niederösterreich, ob solche Privilegien vertretbar sind. Daß sie durch einen Erlaß des Herrn Landeshauptmannes gedeckt sind, das wage ich sehr zu bezweifeln, Herr Landeshauptmann. Auf jeden Fall gibt es keine gesetzliche Regelung dafür und offensichtlich hat hier der Rechnungshof auch eine andere Meinung geäußert. Ich habe daher sehr bewußt die Äußerung des Rechnungshofes, die Äußerung der Landesregierung und die Gegenäußerung des Rechnungshofes gegenübergestellt. Ich komme schon zum Schluß. Es war von den Feuerwehren die Rede und der Berichterstatter hat erklärt, dem Landesfeuerwehrverband wurden die Subventionen des Landes sozusagen zur Verteilung übergeben. Es ist hier eine Änderung sicher möglich, damit Kompetenzen, die das Land hat, auch vom Lande wahrgenommen werden. Ich möchte hier nur eines sagen. Der Rechnungshof hat hier auch kritisiert, daß der Landesfeuerwehrverband an eine Firma zur Anschaffung von Katastrophenfahrzeugen 7,5 Millionen Schilling Vorauszahlung geleistet hat und ist der Meinung, das ist keine Vorauszahlung mehr, sondern auf Grund der Dauer dieser Akontierung schon mehr eine Kreditgewährung, die erst langsam abgebaut wurde, wenn auch die Gegenäußerung besagt, daß dadurch Fixpreise gehalten werden können. Ich möchte dazu vielleicht nur sagen, was ich aus der Sachlage und aus meinen Erfahrungen ableiten kann. Auf dem Sektor der Ausrüstung der Feuerwehren besteht ein großer Nachteil darin, daß es kaum Konkurrenzangebote von Firmen gibt, Preise und Liefervereinbarungen sind immer dort günstig zu gestalten, wo eine Konkurrenz vorhanden ist. Weil es hier eben so wenig Konkurrenz gibt, ist es schwierig, aber vielleicht sollte man gerade beim Ankauf von Katastrophenfahrzeugen und Ankauf von Fahrzeugen für unsere Feuerwehr vielleicht mit denen, die hier die Partner sind, manchmal eine etwas härtere Sprache zu sprechen. Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht, der sich mit der Wirtschaftlichkeit beschäftigt hat, der die Gebarung des Landes geprüft hat, der dem Fremdenverkehr einen breiten Raum gegeben hat, übte an einer Reihe von Dingen Kritik. Er hat aber auch, das soll gesagt werden, Verschiedenes lobend erwähnt. So wie er bei der Kritik in seinen Ausführungen nicht sehr scharf ist, was ich vorhin schon sagte, ist er auch mit Lob nicht immer sehr groß. Es wird aber Aufgabe der Landesregierung sein, jene Mängel abzustellen, sodaß die nächsten Berichte des Rechnungshofes vielleicht frei von Mängeln sind. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Der Abg. KelIner ist der nächste Redner zur Zahl 303. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Die vorliegende Materie, die dem Landtag die Möglichkeit gibt, die Verwaltung, wie es unser verfassungsmäßig verbrieftes Recht ist, sozusagen kontrollierend zu durchleuchten, wurde bereits vom Berichtererstatter in einer sehr eingehenden Form dargelegt, und auch mein Vorredner, Abg. Lechner, hat sich in einigen Detailbereichen schon sehr eingehend mit den Feststellungen des Rechnungshofes beschäftigt. Der Rechnungshof hat im vorliegenden Bericht die Jahre 1969 bis 1973 durchleuchtet, kritisiert und Lösungsvorschläge angeboten. Wenn man den vorliegenden Rechnungshofbericht eingehend studiert und vor allem auch nicht nur die Äußerungen der Landesregierung zu dieser Materie zur Kenntnis nimmt, sondern auch die Fakten berücksichtigt, so glaube ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, muß man feststellen, daß in vielen Bereichen, vor allem dort, wo es um eine echte Kritik des Rechnungshofes gegangen ist, die Landesverwaltung reagiert hat, sehr rasch reagiert hat. Ich denke, hier das Problem des Feuerwehrwesens besonders herauszustreichen. Das Detail hat Kollege Lechner bereits ausgeführt, ich brauche es nicht mehr zu ergänzen. Aber die Situation, daß die Auszahlung der Beihilfen bisher nicht von einer Landesdienststelle durchgeführt wurde, vom Rechnungshof zu Recht bemängelt, wurde bereits durch die zuständige Abteilung revidiert. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns den vorliegenden Bericht betrachten, können wir im großen und ganzen feststellen, daß der Rechnungshof doch der Landesverwaltung von Niederösterreich bescheinigt, daß sie in ihrer Effizienz und auch dort, wo es darum geht, bestehende Gesetze zu beachten, ein hohes Maß an Vertragstreue, möchte ich fast sagen, erbringt. Wenn hier beispielsweise kritisiert wird, daß bei der Vergabe von Bedarfszuweisungsmitteln gegenüber den Statutarstädten das Finanzgesetz des Bundes, vor allem der § 12, nicht immer genau eingehalten wird, gleichzeitig aber gesagt wird, daß der Form, wie das durchgeführt wird, dieses Maß an Gerechtigkeit nicht abzusprechen ist, glaube ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir als Abgeordnete dieses Landes und dieses Hauses dann doch festhalten müssen, daß diese Form, die hier seitens der Landesverwaltung gewählt wird, wenn sie auch vielleicht da oder dort - ich weiß schon, wie schwierig das ist, was ich jetzt lieber nicht aussprechen möchte - nicht ganz abgedeckt ist, doch der Praxis in diesem Lande entspricht, der Lebensnähe in diesem Lande entspricht und deshalb doch von uns auch zur Kenntnis genommen werden und vertreten werden kann. In vielen Bereichen, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir feststellen, daß sich der Rechnungshof verständlicherweise auch mit Dingen befaßt, die in unseren Augen nicht sehr wesentlich, nicht sehr entscheidend sind, wenn ich nur daran denke, daß den Fürsorgeheimen genau vorgeschrieben wird, wie in Hinkunft zum Beispiel die Verwahrung einer goldenen Uhr aufgezeichnet werden soll und verschiedene andere Dinge, etwa wie beim Einkauf von Semmeln und sonstiger Gegenstände des täglichen Bedarfes besser vorgegangen werden sollte, als das bisher der Fall war. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich durchaus nicht die Arbeit des Rechnungshofes bagatellisieren, das liegt mir vollkommen ferne. Ich möchte nur festhalten, daß von mir aus gesehen in der Gesamtschau außer dem, was kritisiert wurde und was Kollege Lechner schon aufgezeigt hat, im großen und ganzen auch festgehalten werden kann, daß der Rechnungshof Kollege Lechner hat gemeint, die Kritik in einer feinen Art geführt hat, - doch für größere Beanstandungen keinen Anlaß gefunden hat. Das freut uns sehr. Wenn mein Vorredner gemeint hat, daß der Rechnungshof - ich sage nicht, das wäre seine Aufgabe - nicht mit Lob aufgewartet hat, ist es unsere Aufgabe als Vertreter der gesetzgebenden Körperschaft dieses Hauses, die Verwaltung nicht nur zu kritisieren, sondern dort, wo sie gut agiert, auch zu loben. Ich darf mir gestatten, von dieser Stelle auch der Landesverwaltung für die vielen Tätigkeiten, die sie positiv geleistet hat, den Dank auszusprechen. Und ich darf festhalten - ich möchte auf Einzelheiten nicht mehr eingehen, das wurde in sehr breiter Ausführung bereits dargelegt -, daß meine Fraktion den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis nehmen wird. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Der Herr Landesrat Schneider hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Landesrat SCHNEIDER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Darf ich auch ein paar Bemerkungen machen zum Rechnungshofbericht und zu den Äußerungen des Herrn Abg. Lechner, der sich insbesondere mit dem Problem des Jod-Schwefelheilbades in Bad Deutsch-Altenburg beschäftigt, auch über die Entwicklungsgeschichte und über die derzeitige Situation der Villa Anna etwas ausgesagt und ein paar sonstige Überlegungen im Zusammenhang mit den zu Recht kritischen Bemerkungen des Rechnungshofes gemacht hat. Meine Damen und Herren, ein Teil der Fremdenverkehrswirtschaft und ein Teil der Verpflichtung des Fremdenverkehrsreferates bezieht sich natürlich auch auf das, was wir unter Heilbäder und Kurorte verstehen, auf jene Möglichkeiten im Lande Niederösterreich, Angebote der Natur zur Kenntnis zu nehmen, manchesmal mehr Kosten auf wenige Entwicklungen zu leiten, um dann den Menschen, die diese Dinge brauchen, die Möglichkeit zu bieten, diese Naturangebote auch in Anspruch nehmen zu können. Darf ich zum Beispiel an Baden bei Wien erinnern, das nach dem Zweiten Weltkrieg völlig darniedergelegen ist und eine ungeheuer aufwendige Vorgangsweise pflegen mußte, um aus der damaligen Gestion der Jahrhundertwende in die moderne Gestion eines neuen Europa zu finden. Das ist dort offenbar gelungen mit einem Einsatz von über eine Milliarde Schilling, wenn man alles zusammennimmt, was dort von seiten der kommunalen Stellen und von seiten der Privatwirtschaft an Geldmitteln eingesetzt wurde. Nun Deutsch-Altenburg. Dieses Deutsch-Altenburg hat die zweitstärkste Jod-Schwefelquelle von Europa und ist in einer Entwicklung irgendwo steckengeblieben, wenn man sich nur einige Ziffern überlegt. Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, sagen, daß Deutsch-Altenburg von Vielen, die von diesen Dingen etwas verstehen, schon unmittelbar nach Abzug der Besatzungsmacht immer wieder als eine sehr entwicklungsfähige Kurzone bezeichnet und daß man geradezu mit der Nase darauf gestoßen wurde, dort etwas zu tun. Die Gemeinde hat dann begonnen, Überlegungen anzustellen. Wir haben festgestellt, daß dieses ganze Deutsch-Altenburg 474 Fremdenbetten hat und daß vergleichsweise bei anderen Heilbädern immerhin ein Verhältnis 1 : 1, wenn man Fremdbetten und Einwohnerzahlen vergleicht, festgestellt wurde, in Deutsch-Altenburg hingegen nur 474 Fremdbetten bei 1.300 Einwohnern. Das langfristige Ziel war also damals schon, zunächst eine Vermehrung des Bettenangebotes auf 1.300 zustande zu bringen. Die Fremden- und Nächtigungsziffern ließen erkennen, daß diese verfügbaren wenigen Gästebetten mit einer Auslastung von über 80% viel zu wenig sind und daß dort allenthalben etwas geschehen sollte. Das allergravierendste in DeutschAltenburg war die Beobachtung der Gästeund Nächtigungsziffern in bezug auf Inländer und Ausländer. Ich möchte nur ganz wenig dazu sagen, sonst würde das ja viel zu lange dauern. Es ist so, daß von den Gesamtnächtigungen 98% auf Inländer, nur knappe 2% auf Ausländer entfallen und daß man davon sehr leicht ableiten kann, daß das mangelnde Angebot, daß die überalterten Anlagen dieses an und für sich meinem Dafürhalten nach großartigen Erholungs- und Kurraumes die Ursache dieser steckengebliebenen Entwicklung sind. Es ist richtig und der Rechnungshof hat hier vollkommen korrekt gehandelt, wenn er kritisch vermerkt hat, daß die ersten KostenSchätzungen viel zu niedrig waren. Man könnte natürlich sagen, daß man das damals, im Jahre 1969, auch unter anderen Geldwertbegriffen sehen mußte, denn von damals auf heute - dieser Zeitraum spielt eine Rolle und nicht nur die Bauzeit - sind ja doch die Geldwertverdünnungen weit über die 100%-Marke angeschwollen. Aber das soll keine Ausflucht dafür sein, daß zweifellos die damaligen Kostenschätzungen zu gering waren. Man kam erst allmählich zu klaren Verhältnissen. Es wurde diese Gesellschaft gegründet, nachdem sich einige Partner gefunden hatten, eine Gesellschaft, die man nur als eine für die Untersuchung der Zusammenhänge gebildete Gesellschaft werten konnte, bestehend aus den Gemeinden Deutsch-Altenburg, Hainburg und zwei Privaten. Erst als dann von dieser Gesellschaft in einer entsprechenden Forschungstätigkeit, die man veranlassen mußte, um zu wissen, ob genügend Jod-Schwefelwasser vorhanden ist, ob in den anderen Zusammenhängen diese Entwicklung vernünftig und tragbar erschiene, diese Vorfragen abgeklärt waren, ist dann jene zweite Kommanditgesellschaft ebenso zustande gekommen, die auch die Kapitalisierung, also das erste Finanzfundament für die effektive Entwicklung bringen sollte. Diese 10 Millionen Schilling, die daurch zustande gekommen sind, waren sicherlich im Hinblick darauf, daß es sich um eine 100 Millionen-Entwicklung gehandelt hat, kein allzu großer Brocken. Wenn hier gesagt wurde, daß das Land mit Subventionen in Erscheinung getreten ist, sukzessive in einer Gesamtgröße von 10 Millionen Schilling, die ja noch nicht zugeflo0ssen sind, es sind erst über 6 Millionen ausbezahlt, dann sollten diese 20 Millionen Schilling eine gesunde Eigenkapitalbasis für diese sehr riskant – das gebe ich zu – und aufwendige Entwicklung sein. Der Rechnungshof hat das ganz nicht kritisiert, sondern er hat in den mündlichen Aussprachen, die wir vielfacj auch gehabt haben, immer wieder gesagt. er begrüße es, daß in diesem Bundesland Niederösterreich entscheidende Schwerpunktbildungen zustande kommen. Er begrüße es und es sei richt, auch wagemutige diesbezügliche Dinge zu tun. Denn wenn man sich nur in völliger Absicherung bewegt, wird man wirklich gro0ße Entwicklungen wahrscheinlich nie zustande bringen. Das gilt ja auch für eine andere Sache, die heute nicht zur Diskussion steht. Der Rechnungshof hat nur gemeint, man müsse von seiten des Landes mehr Einfluß auf diese Dinge gewinnen und sollte überlegen, ob das Land nicht eher etwa als Mitgesellschafter in diese Konstruktion hineingehe und das ist dann in Befolgung dieses Ratschlages geschehen. Ich darf bitte sagen, daß das Land nunmehr mit 10% in der Gesellschaft verankert ist. Sie haben ja, Herr Abg. Lechner, auf die damalige Landtagssitzung verwiesen, wo die Gesellschaftsanteile des Landes mit rund 10% und auch das Eintreten in die Kommanditgesellschaft, ebenso mit 10%, beschlossen wurde, und haben diese Handlung als eine Reparatur der ganzen Angelegenheit bezeichnet. Wie immer man das nun formell zum Ausdruck bringt, halte ich nicht für sehr wesentlich. Ich glaube aber, meine Damen und Herren, daß damit doch ein gutes Fundament geschaffen wurde für diese Entwicklung in Deutsch-Altenburg. Deutsch-Altenburg ist ein Grenzland, hat große Schwierigkeiten in seiner gesamten wirtschaftlichen Entwicklung, hat es brotnotwendig, jene Arbeitsplätze zu bekommen, die dort mit dieser neuen Anlage entstehen werden. Ich bin auch davon überzeugt, daß den bestehenden Einrichtungen nichts von ihrem Geschäft weggenommen wird, sondern daß man damit eine ganz andere Kategorie schafft für eine andere Kundschaft, die das in Anspruch nehmen wird. Ich glaube, wenn nicht schwere rezessive Momente uns belasten in vielfacher Hinsicht, uns und die übrige Welt, müßte diese Entwicklung in Deutsch-Altenburg zu einem guten Ende kommen. Der Rechnungshof sagt ja dann auch, daß er selber davon überzeugt sei, daß es richtig war, diese Entwicklung zu wagen. Er sagt wörtlich, daß damit das Land Niederösterreich direkten Einfluß gewinnt auf entscheidende Entwicklungen in bezug auf die Errichtung von Kurzentren. Er meinte damit auch schon die Sache in Bad Schönau, über die wir ihn informiert haben, die er aber noch nicht in seine Einschau aufgenommen hat. Aber ich darf mit Zuversicht meine persönliche Einschätzung dieser Entwicklung sagen. Ich glaube, daß wir über kurz oder lang dort eine gute Entwicklung feststellen können. Es ist ja so, daß man die besten Fachleute zur Hand genommen hat, um auch Betriebsvorschau zu betreiben, um auch den Cash flow zu studieren, um die Erlöse für 1977 soweit als möglich vorauszuberechnen, um zu sehen, inwieweit im Hotelbetrieb und im Kurbetrieb Einnahmen erzielbar sind, was an Kosten gegenübersteht und wie sich dadurch die ganze finanzielle Gestion in der Abwicklung der nächsten Jahre im Zusammenhang mit der Fremdmitteltilgung, mit der Zinsentilgung darstellt. Ich würde daher bitten, daß Sie, so wie Sie bisher im großen und ganzen kritisch aber positiv diesen Dingen gegenüberstehen, auch weiterhin daran mitwirken, diese Jod-Schwefel-Heilbadbetriebsgesellschaft in Bad Deutsch- Altenburg mit der Wohlmeinung des Landtages zu unterstützen. Was die Villa Anna anbelangt, meine Damen und Herren, ist die Situation so, daß ein Projekt der Gemeinde Semmering, unter Einbeziehung der Villa Anna ein Wintersportzentrum für den nordischen Schisport zu errichten, an und für sich vom sportlichen Standpunkt sicherlich als förderungswürdig zu betrachten war, weil dort sowohl die topographische Lage dieser Zone als auch die klimatischen Voraussetzungen im großen und ganzen eine durchaus reelle Basis für eine solche Entwicklung gezeigt haben. An sportlichen Anlagen - ich nehme an, daß Sie das wissen - stehen bereits Langlaufloipen zur Verfügung, eine Naturrodelbahn ist dort verfügbar, der Umbau der alten Liechtensteinschanze, welcher einem Neubau nahezu gleichzusetzen ist, hat auch bereits im Februar dieses Jahres Schüler- und Jugendmeisterschaften ermöglicht. In dieser Villa Anna sollte eben ein Internat entstehen, ein Anbau mit einer Turnhalle, mit Sauna und so weiter. Erst als wir konkrete Planungen und Kostenermittlungen verlangt haben, hat sich erwiesen, daß rund 8 Millionen Schilling dafür aufzuwenden wären, und damals hat sich dann eben ergeben, daß man sich darüber klar sein müsse, welche Vorstellungen hinsichtlich der Betriebsführung zweckmäßig wären. Es konnte in einigen klärenden Aussprachen festgestellt werden, daß man mit einem zu gründenden Verein in etwa dieser Aufgabe gerecht würde. Nachdem dann seitens der Initiatoren des Projektes der Standpunkt vertreten wurde, daß bei entsprechender Beteiligung des Bundes und auch der Bundesländer Wien, Steiermark und Burgenland und NiederÖsterreich ein osteuropäisches Schizentrum entstehen könnte, haben wir von der Abteilung her Sondierungsgespräche mit den genannten Gebietskörperschaften geführt. Diesesind aber negativ verlaufen und dadurch ist das ganze steckengeblieben. Ich muß Ihnen heute sagen, daß angesichts der Situation, wie sie sich heute darstellt, niemand daran denkt, eine Entwicklung mit dieser Villa Anna zu betreiben. Derzeit, so hat mir der Bürgermeister gesagt, seien Gespräche mit einer Firma im Gange, welche diese Villa Anna als Ferienheim oder ähnliches zu kaufen und auszugestalten gedenkt. Damit findet vielleicht´dieses Bauwerk einmal eine entsprechende Verwertung. Ich darf noch ein paar Bemerkungen machen zu den kritischen Aussagen des Rechnungshofes über die Gepflogenheiten des Fremdenverkehrs, ein bißchen auch Sportförderung zu betreiben. Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich zurück, daß die Sportförderung des Landes Niederösterreich vor wenigen Jahren noch 500.000 Schilling im Budget gehabt hat, dann kamen erst die legistischen Grundlagen, dann kam erst die budgetmäßige Vorsorge, die dazu geführt hat, für das Jahr 1976 etwa 32 Millionen Schilling für diesen Zweck zu widmen. Ich erhoffe für das nächste Jahr ein bißchen mehr, das werden Sie hier in diesem Hause entscheiden in der Budgetberatung, die ja knapp bevorsteht. Es mußte aber von seiten der Fremdenverkehrsabteilung diesen Dingen zumindest dann eine positive Einstellung entgegengebracht werden, wenn irgendwo auch ein Konnex zum Fremdenverkehr erkennbar war. Die moderne Entwicklung auf diesem Gebiet geht ja schließlich dahin, daß man überhaupt glaubt, daß Erholung mit dem Betreiben von Sport aus einer neuen Sicht zu bewerten ist, daß man heute mehr denn je die ganze Fremdenverkehrsausstattung sehr stark auch auf den Sport beziehen soll. Daher haben wir dies all die Jahre - das wurde ja letztlich nicht sehr stark kritisiert, man hat nur einige Fälle kritisch beleuchtet - positiv bewertet, wobei diese eine Geschichte mit der Schießstätte auch vom Rechnungshof in besonderer Weise aufgezeigt wurde. Aber auch das kann oft mit Anlaß sein, daß der Fremdenverkehr belebt wird, wenn solche Einrichtungen vorhanden sind. Was die Kopfquote anbelangt mit knapp 30 Schilling in Niederösterreich, weit über 100 im Westen und sehr viel weniger in anderen Bundesländern, meine Damen und Herren, denken Sie an den großen Nachholbedarf dieses Bundeslandes Niederösterreich, denken Sie daran, daß dieses Land in einem gigantischen West-Ost-Gefälle war, daß der Fremdenverkehr aus dem Zustand Null neu beginnen mußte und daß wir uns erst allmählich in eine gewisse Entwicklung hineingefunden haben. Das bezieht sich auch darauf, wenn kritisch vermerkt wurde, daß Förderungen auch dort hingegeben wurden, wo keine Fremdenverkehrsgemeinden nach dem Gesetz vorhanden waren, wo wir in der Suche der raumordnerischen Neugestaltung in unserem Land nach den verschiedenen Bereichen der Entwicklungsmöglichkeiten eben auch denen Hilfe zuteil werden lassen mußten, die noch nicht im Status einer Fremdenverkehrsgemeinde waren. Alles in allem bin ich um die Kritik geradezu froh und möchte sagen, sie ist sehr gut, weil sie ja manches besser macht, weil sie die Augen öffnet und weil diese Kritik uns dazu führen kann, verschiedene Fehler und Verlustquellen zu erkennen. Ich gestehe gerne zu, es ist niemand frei von Irrtümern und es ist niemand, der so wie wir im Fremdenverkehr so vieles getan hat, davon frei, auch entsprechend kritisiert zu werden. Wir werden uns aber bemühen, im Sinne dieser Kritik die Dinge in Ordnung zu bringen, die Erkenntnis, die man uns hier vermittelt hat, uns zu eigen zu machen, um noch besser im gegebenen Rahmen die Aufgaben des Fremdenverkehrs zu erfüllen. Ich möchte diese wenigen Ausführungen anschließend zu dem gesagt haben, was bereits gesagt wurde, und hoffe, daß ich mich hier verständlich genug ausgedrückt habe. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Abg. Lechner hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß ich mich möglicherweise versprochen habe. Sollte das so gewesen sein, darf ich bitten, das, Protokoll entsprechend zu ändern. Es heißt: „Der Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich, so der Bericht, ist es nicht gelungen, ihren Anteil am Wiener Reisepublikum zu halten, geschweige denn zu erhöhen." ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Diese Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 318 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe über die Zahl 318, betrifft Firma Klaus Lange GesmbH., Zwettl, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Kredit in derHöhe von 8 Millionen Schilling, zu berichten. Die Firma Klaus Lange, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hat um die Übernahme der Landeshaftung für 8 Millionen Schilling angesucht, die sie zur Nachfinanzierung von Investitionen, die in den Jahren 1972 bis1975 vollzogen wurden, braucht. Die Gesellschaft besitzt ein Stammkapital von 1 Million Schilling. Gesellschafter sind Herr Klaus und Frau Centa Lange, die auch als Geschäftsführer tätig sind. Im Unternehmen sind derzeit 70 Arbeitnehmer beschäftigt, davon sind 63 Arbeiter und 7 Angestellte. Der Umsatz pro Monat zeigte vom Jahre 1973 bis zum Geschäftsjahr 1974/75 eine ständige Steigerung von 3,6 Millionen Schilling auf 5 Millionen Schilling. Im Geschäftsjahr 1975/76 konnte dagegen nur ein Umsatz pro Monat von 4,6 Millionen Schilling erreicht werden. Dieser Rückgang wird mit dem allgemeinen Preisverfall in der Holzbranche begründet. Der vorliegende Antrag wurde auch von der Handelskammer und der Arbeiterkammer begutachtet und empfohlen, die Landeshaftung zu übernehmen. Ich beehre mich daher, den Antrag zu stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß § 1357 ABGB für einen von der Firma Klaus Lange GesmbH., Zwettl, aufzunehmenden Kredit in der Höhe von 8 Millionen Schilling unter folgenden Voraussetzungen zu übernehmen. Die Firma Klaus Lange GesmbH. hat sich zu verpflichten: 1.1 die grundbücherliche Sicherstellung des Kredites zuzüglich Zinsen und Nebengebühren durch Einverleibung eines Pfandrechtes auf dem der Firma gehörenden Grundstück EZ 558, KG Vitis, zugunsten des Kreditgebers auf Kosten der Firma durchzuführen. 1.2 sämtliche der Firma gehörenden Liegenschaften ohne Zustimmung des Landes weder zu belasten noch zu veräußern, 1.3 von Erweiterungsinvestitionen baulicher oder maschineller Art dem Land Niederösterreich Mitteilung zu machen und dem Land geeignet erscheinende Nachweise zu erbringen, aus welchen ersehen werden kann, daß die Rückzahlung der laufenden Kredite durch diese Erweiterungen nicht gefährdet wird, 1.4 von den Gesellschaftern eine Erklärung beizubringen, daß sie sich verpflichten, dem gegenständlichen Schuldverhältnis als MitschuIdner zu ungeteilter Hand beizutreten, 1.5 von den Gesellschaftern eine Erklärung beizubringen, daß sie während der Laufzeit des landesverbürgten Kredites solange eine Gewinnausschüttung weder verlangen noch entgegennehmen werden, bis das dadurch gebildete Eigenkapital 1/3 des Gesamtkapitals erreicht. Sollte aus steuerlichen Gründen eine Gewinnausschüttung zweckmäßig sein, so haben die Gesellschafter die ihnen zufließenden Gewinne dem Unternehmen zur Stützung des Eigenkapitals in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, 1.6 dem Land für die Dauer der Landeshaftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in der Höhe von 3/4% der am 31. Dezember eines jeden Jahres noch aushaftenden Kreditsumme bzw. des Kreditrahmens zu leisten. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung , wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Danke. Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Leichtfried. Ich erteile es ihm. Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Umfang der heutigen Tagesordnung ist die Freude natürlich nicht sehr groß, wenn auch zu den Landeshaftungen gesprochen wird, aber ich muß doch aufmerksam machen, daß solche Haftungen für die Region unter Umständen von großer Bedeutung sind und daß sie uns auch immer wieder Gelegenheit bieten, zu manchen anderen grundsätzlichen Problemen im Zusammenhang mit der Region, in diesem konkreten Fall mit dem Grenzland, zu sprechen und dazu Stellung zu nehmen. Ich habe daher auch die Absicht, zur Vorlage selbst einiges auszusagen, mich dann kurz mit dem Kollegen Fidesser zu beschäftigen, der in einer der letzten Sitzungen zu Fragen der Grenzlandförderungsgesellschaft einige Betrachtungen angestellt hat, und schließlich möchte ich auch eine Bemerkung und Klarstellung zum ,,Planquadrat" bringen, das in letzter Zeit unsere Region immer wieder beschäftigt und das sicherlich im besonderen im Grenzland und im Waldviertel eine große Beachtung gefunden hat. Nun zur Vorlage. Der Betrieb, für den hier eine Haftung übernommen werden soll, liegt im Bezirk Waidhofen an der Thaya und hat eine äußerst gute Entwicklung genommen. Er hat bis zum Jahre 1970 etwa 30 Dienstnehmer gehabt, hat ständig aufgestockt, wie wir gehört haben in der Vorlage, hatte bei der seinerzeitigen Antragstellung etwa 70 und beschäftigt heute bereits 89 Dienstnehmer. Das ist für uns im Bezirk ein solider Betrieb, vor allen Dingen deswegen, weil es sich hauptsächlich um Arbeitsplätze für Männer handelt. Sehr bedeutsam ist auch - das sage ich für die Landwirtschaft -, daß dieser Betrieb immer sehr großes Verständnis für seine Landwirte gehabt hat, denn etwa 60% aller Beschäftigten kommen aus der Landwirtschaft, sind also Männer, die nebenbei zu Hause auch noch einen landwirtschaftlichen Betrieb führen. Die Firma Lange hat also zwischen 1972 und 1975 rund 15,5 Millionen Schilling investiert in der Hoffnung, daß es so weitergehen wird, daß der Betrieb weiter so florieren wird. Es ist doch etwas anders gekommen und der Betrieb ist heute in Schwierigkeiten und erbittet nun die Hilfe des Landes, eben durch diese Haftungsübernahme, und auch Mittel des Bundes im Rahmen der Arbeitsmarktförderung. Die Schwierigkeiten haben absolut nichts mit der Rezession der beiden letzten Jahre zu tun, sondern die Schwierigkeiten sind aufgetreten, als ein sehr wesentlicher Preisverfall bei den Holzartikeln und Holzwaren eingetreten ist. Die Firma erzeugt zur Zeit, das darf ich hier festhalten, jedes Jahr rund 700.000 Paletten und ist deswegen auch interessant nicht nur für das Gebiet, sondern für die gesamte Wirtschaft, weil annähernd 80% dieser Erzeugnisse in die Bundesrepublik Deutschland gehen und hier vor allen Dingen die Deutsche Bundesbahn mit diesen Erzeugnissen versorgt wird. Die Auftragslage ist ausgezeichnet, auch heute und für die kommenden Monate und, wie wir hoffen, auch für die kommenden Jahre gesichert. Wenn die Hilfe des Bundes und des Landes hier etwas zur Konsolidierung des Betriebes und zur Sicherung der Arbeitsplätze beitragen kann, ist das zweifellos sehr erfreulich. Zum zweiten Punkt darf ich sagen, daß in der 14. Sitzung am 29. April 1976 der Abg. Fidesser zur Grenzlandförderungsgesellschaft - die Grenzlandfragen spielen ja auch im Zusammenhang mit dieser Haftungsübernahme eines Grenzlandbetriebes eine Rolle - den Verdacht geäußert hat, daß die Grenzlandgesellschaft parteiisch vorgeht und hier nach parteipolitischen Grundsätzen die Darlehen, die Zinsenzuschüsse gewährt werden. Er hat sich damals darauf berufen, daß ihm eine ähnliche Mitteilung von den Geschäftsführern gemacht worden ist. (Abg. Fidesser: Wenn Sie das Protokoll anschauen, dann finden Sie nichts von Geschäftsführern. Ich habe eine Information erhalten!) Ich habe, Herr Abgeordneter, vorsichtshalber das Protokoll mitgenommen und ich kann Ihnen das ohne weiters auch vorlesen, wo Sie sich auf die Geschäftsführung berufen, so Sie also sagen: „Ich weiß von den Geschäftsführern, daß es den ÖVP-Leuten gar nicht einfach ist, in dieser Richtung zu agieren." Bitte hier ist das Protokoll, ich habe es mir geben lassen, um den genauen Text zu haben, ich kann nichts anderes heute hier sagen. (Abg. Fidesser: Ich werde Ihnen sofort antworten!) Ich habe jedenfalls diese Frage auch zum Gegenstand einer Anfrage bei der letzten Aufsichtsratssitzung gemacht und es wurde mir bestätigt, daß dieser Verdacht nicht besteht und daß diese Äußerungen, Herr Abg. Fidesser, von der Geschäftsführung niemals gemacht worden sind. Zum konkreten aber darf ich doch folgendes sagen: Wir haben das, was Sie hier angezogen und gemeint haben, bereinigt und insoferne geändert, als auch die Gemeinde von sich aus den Wunsch vorgebracht hat, anders behandelt zu werden. Wenn es damals zu einer unterschiedlichen Behandlung von zwei Gemeinden gekommen ist, dann war die Ursache nicht darin begründet, daß die eine Gemeinde eine ÖVP-Mehrheit hat und die andere Gemeinde eine SPÖ-Mehrheit, sondern es war einfach darin begründet, daß es in dem einen Fall darum gegangen ist, die Aufschließungsanlagen vorzufinanzieren und im anderen Fall darum, einen Zuschuß bzw. einen Kredit zu leisten für die Sicherung von Industriegrundstücken. Nachdem aber dieser Wunsch nun an den Aufsichtsrat und an die Geschäftsführung herangetragen worden ist, wurde das im Sinne der Gemeinde bereinigt. Aber ich möchte doch zurückweisen, daß hier irgendwie im Raum stehen beibt, daß in der Grenzlandförderungsgesellschaft nach parteipolitischen Grundsätzen vorgegangen wird. Das ist schon deswegen nicht möglich, Herr Abg. Fidesser, weil alle Beschlüsse bis zum heutigen Tage - ich hoffe, es bleibt auch in der Zukunft so - einstimmig gefaßt worden sind. Und wenn einstimmige Beschlüsse vorliegen, kann man sich wohl nicht darauf berufen, daß hier nach parteipolitischen Grundsätzen vorgegangen wird. Ich hätte es ganz gerne, wenn dieser Grundsatz auch bei allen anderen Einrichtungen so genau beachtet werden würde. Ich hätte eigentlich gar nichts dazu gesagt, heute, da ich zuerst einmal der Meinung war, Sie sind hier einer Fehlinformation aufgesessen. Und dann ist der zweite Schuß aus dem Hinterhalt gekommen und man merkt plötzlich, daß vielleicht bei der ganzen Sache doch ein gewisses System dahintersteckt, daß man also die Grenzlandförderungsgesellschaft ls ein ungeliebtes Kind betrachtet. Man hat sie ja nie sehr gerne gewollt und es hat sehr lange gedauert, bis wir sie bekommen haben. Ich war einigermaßen überrascht, als am 2. Juni 1975 in der Wochenzeitung „Die Wochenpresse" ein Artikel mit der Überschrift „Kritik zum Geburtstag der Grenzlandförderungsgesellschaft" erschienen ist. Und ich war entsetzt, muß ich sagen, und viele andere Freunde von mir und Freunde von Ihnen waren es auch, weil es absolut nicht dazu beiträgt, das Image des Grenzlandes aufzuwerten, wenn man hier die Dinge so darstellt, wie arg es eigentlich in all diesen Gesellschaften und wie schlimm es eigentlich im Grenzland bestellt ist. Was wird da alles behauptet! Interessant war ja eines, daß hier als Grenzlandexperte und als Kritiker der Abg. Fidesser aufscheint; das muß man natürlich dazusagen, weil man ja sonst den Zusammenhang nicht kennt. Es wird dort einmal kritisiert: Zu wenig Koordination. Schön, ich gebe Ihnen recht, es gibt manchesmal Koordinationsschwierigkeiten, aber vor allem, das muß ich Ihnen sagen, auf Landesebene. Und wir sind bemüht, diese Probleme zu lösen. Es gibt hier Vorschläge der Geschäftsführung, es gibt Vorschläge des Aufsichtsrates und man wird selbstverständlich versuchen, die Koordination mit allen Einrichtungen des Landes und, soweit es möglich ist, auch mit denen des Bundes herzustellen. Es wird kritisiert, daß nach 12 Monaten Bestehen der Grenzlandförderungsgesellschaft das Pro-KopfEinkommen noch immer geringer ist als im Bundesdurchschnitt. Ja, meine Damen und Herren, wer sich durch die Grenzlandförderungsgesellschaft Wunderdinge erwartet hat und gemeint hat, daß die Fragen, die 20 Jahre nicht behandelt und gelöst worden sind, daß man etwa plötzlich nach 12 Monaten das Pro-Kopf-Einkommen im Grenzland an das des übrigen Österreich heranziehen kann, der war ein Illusionist. Und man sagt auch, die Arbeitslosigkeit ist dort am höchsten. Ich habe mir nun die Arbeitslosenzahlen geben lassen. Sicherlich sind die Arbeitslosenzahlen in den Grenzbezirken relativ höher als in anderen Gebieten. Aber, meine Damen und Herren, man muß hier auch Vergleiche anziehen. Das hat sich doch schon wesentlich gebessert, Sie können beginnen bei Gmünd bis hinunter nach Bruck. Schauen Sie sich bitte doch diese Arbeitslosenzahlen an. Ich habe heute meine eigenen aus meinen Bezirk da und da möchte ich Ihnen eine Zahl geben, vielleicht denken Sie darüber nach. In der Zeit der ÖVPAlleinregierung, wo es auch eine kleine Rezession gegeben hat, hatten wir in der Spitze dieser Zeit im Bezirk Waidhofen an der Thaya 911Arbeitslose und wir haben jetzt in dieser Weltwirtschaftskrise, in der Zeit, in der es 17 Millionen Arbeitslose in der ganzen Welt gegeben hat, im Bezirk Waidhofen an der Thaya als Spitze am 31. Jänner 1975 524 Arbeitslose gehabt. Also damals 911, jetzt 524. Ich bin persönlich überzeugt, daß die Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt worden sind - ich bin nicht so vermessen, jetzt zu sagen, die vom Bund, sondern die gemeinsam von den verschiedensten Institutionen, selbstverständlich auch vom Land gesetzt worden sind - ihre ersten Auswirkungen zeigen, sodaß wir auch in der Zeit der großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten besser über die Runden gekommen sind als das früher der Fall gewesen ist. Sie kritisieren weiters und sagen, da werden die Gendarmerieposten geschlossen, da werden die Postämter geschlossen, wie soll denn hier die Förderung des Landes wirksam werden? Ich habe leider die Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen, aber ich werde noch Gelegenheit haben darauf zurückzukommen und werde Ihnen dann nachweisen, wieviele Postämter und wie viele Gendarmerieposten in der Zeit der ÖVP-Alleinregierung geschlossen worden sind. Denen werde ich dann die Zahl jener gegenüberstellen, die seit dem Jahre 1970 geschlossen worden sind. Ich weiß es wiederum nur von meinem Bezirk und da ist doch ein wesentlicher Unterschied, denn im Jahre 1970 waren bei uns die Gendarmerieposten schon alle zugesperrt. Aber der Herr Fidesser nimmt das ja zum Anlaß, um zu beweisen, wie schlecht der Bund nun die Grenzlandeinrichtungen fördert. (Ruf bei der ÖVP: Zur Sache! - Abg. Amon: Was hat das mit der Landeshaftung zu tun?) Das hat mit der Landeshaftung sehr viel zu tun, Herr Abg. Amon, weil es hier um einen Grenzlandbetrieb und um die Beschäftigung der Menschen in diesem Grenzland geht. Und wenn man das Image des Grenzlandes zerstört, hat man einfach niemanden mehr, keinen Investor, der bereit ist, in dieses Grenzland zu gehen. Das sollte man bei derartigen Aussagen beachten und man muß es sich dann halt auch gefallen lassen, daß bei einer Landtagssitzung den einzelnen Abgeordneten derartige Dinge vorgehalten werden. Oder, Herr Abg. Fidesser, Sie sagen, die Franz-Josefs-Bahn wurde demontiert. Ja haben Sie sich denn überhaupt schon einmal erkundigt, wann das geschehen ist? Das haben Sie nicht getan, aber es steht drinnen. Vielleicht stammt es nicht von Ihnen, vielleicht hat das ein Reporter hineingeschrieben. 1959 hat es eine Teildemontage gegeben und die weitere Demontage wurde ab 16. November1967 durchgeführt. Ich bitte, das auch zu beachten. Wir haben das nie zum Anlaß genommen, um jetzt zu sagen, die ÖVP-Regierung hat diese Demontage durchgeführt. Wenn man aber hier das zum Anlaß nimmt, um zu sagen, der Bund versucht ......(Abg. Fidesser: Das istvon einem Reporter geschrieben worden!) Das hat der Reporter geschrieben? Dann hätten Sie bitte das doch berichtigt, das ist aber nicht geschehen. (Abg. Romeder: Da müßten Sie inder AZ laufend berichtigen! - Heiterkeit.) Herr Abg. Romeder, mir geht es jetzt im konkreten um das Grenzland und da können Sie nicht ablenken von solchen wichtigen Dingen, gerade für Sie muß ja das Grenzland dochauch eine wichtige Frage sein. (Abg. Romeder: Uns geht es grundsätzlich ums Berichtigen! Ich werde dann noch einiges dazu sagen!) Ja, das wäre sehr gut. Aber damit Lob und Tadel gleichmäßig verteil werden, gibt es natürlich auch ein kleines Lob, allerdings nicht für den Bund, sondern für das Land. Man sagt, im Jahre 1976 wird das Grenzland besonders gefördert werden, es wird eine besondere Gewerbeförderung geben. Bitte schön, ich weiß nicht, wo das hingegangen ist, ich kenne nur die Ablehnungen des Herrn Landesrat Schneider, die trotz Intervention nicht bewilligt worden sind. Und dann wird noch angeführt, es wird als besondere Grenzlandförderung ein RaumordnungsProgramm für das Kindergartenwesen geben. Bitte, das weiß ich auch nicht, wie das dem Grenzland dienlich sein soll. Wir mußten einige Proteste anbringen, weil man in den Katastralgemeinden draußen verschiedene Gruppen streichen wollte und wir der Meinung waren, das wäre absolut nicht gut. Auch die Katastralgemeinden haben selbstverständlich ein Recht darauf, Kindergärten zu erhalten und ihre Kinder in diese vorschulische Ausbildung, wenn man so sagen darf, bringen zu lassen. Oder es wurde gesagt, es wird auch ein Raumordnungsprogramm als besondere Grenzlandförderung für das Schulwesen geben. Wenn man Gendarmerieposten schließt, so ist das etwas sehr Schlechtes, da muß man also Resolutionen beschließen. Wenn Schulen geschlossen werden, Herr LandeshauptmannStellvertreter, glauben Sie nicht, daß das die Menschen auch berührt? Ich war bei der Diskussion ,,Planquadratii dabei, wissen Sie, was da als wesentliches Faktum auch immer wieder angeschnitten worden ist? Es waren die Schulschließungen. Ich rede jetzt nicht dem Offenhalten der Schulen das Wort, aber Sie sollten dann nicht immer so ein Wetter machen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege! Der Grünzweig ist der Schulreferent, nicht ich. Fragen Sie doch den Grünzweig, nicht mich. Das ist doch ein Blödsinn!) Nein, Herr Landeshauptmannstellvertreter, es geht nicht, Sie sind der zuständige Referent für diese Fragen, Raumordnungspolitik machen Sie. Geben Sie den Ball nicht weiter, Sie sind der Raumordnungsreferent, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Nehme ich zur Kenntnis!) Sie haben das Raumordnungsprogramm gemacht, natürlich haben Sie das Raumordnungsprogramm gemacht. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Einvernehmlich!) Wenn Sie mich hätten ausreden lassen, dann hätten Sie das schon verstanden. (Ruf bei der ÖVP: Schuld ist der Grünzweig!) Wir haben keinen Wind deswegen gemacht, wir haben Verständnis für solche Maßnahmen. Aber Sie sollten halt auch manchesmal für ähnliche Maßnahmen Verständnis aufbringen. Man kann nicht sagen auf der einen Seite, das ist gut und notwendig, aber wenn der Bund irgendwelche Reformen auf diesem Gebiet machen muß, dann ist das natürlich schlecht, dann werden die öffentlichen Einrichtungen aus dem Grenzland abgezogen und man hat dem Grenzland also keine Hoffnung mehr gelassen. (Abg. Anzenberger: Der Grünzweig machte in der letzten Zeit die Schulschließungen!) Sie müssen also in Ihrer Argumentation aufpassen(Abg. Anzenberger: Wir müssen also auf alles aufpassen!). Die Frage der Gendarmerieposten bei uns oben hat die Grenzlandbevölkerung überhaupt nicht berührt, da hat es keineeinzige Beschwerde gegeben, das muß ich Ihnen sagen, vielleicht war der Gendarmeriebeamte interessiert. Aber die Schulfrage, das war eine sehr wesentliche Frage. Hier ist es zu Streiks gekommen in den verschiedenenGebieten. Ich denke nur an Merkengersch bei uns, nicht jetzt, vor 12 Monaten, vor 3 und 4 Jahren. Das hat die Menschen sehr wohl berührt, meine Damen und Herren. (Landeshauptmannstellve7treter Ludwig: Vor 3, 4 Jahren habe ich noch nichts damit z u tun gehabt. Da hat es keine Streiks gegeben!) Jetzt hat es keinen Streik gegeben, ich spreche auch vom Grundsätzlichen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, und nicht speziell vom Jetzigen, vom September 1976. Aber wissen Sie, was die Menschen gesagt haben? Durch diese Schulschließungen sind unsere Kinder schon mit sechs Jahren zu Tagespendlern geworden. Das war das Argument, das man in Großgerungs bei der Radiosendung gebracht hat. Von Gendarmerieposten ist dort nicht geredet worden. Aber man spielt die Dinge so hoch, als wären die Gendarmerieposten das, was man unbedingt zum Leben braucht. Unsere Gemeinden haben sich auch dort gut entwickelt, wo wir heute keine Gendarmerie haben. Wir haben die Schließungen nicht befürwortet, wir sind dem Innenministerium deshalb nicht nachgelaufen. Wir haben aber auch Verständnis aufgebracht, wenn einfach die Notwendigkeit dafür gegeben war. Ich wehre mich gegen etwas anderes, nämlich dagegen, daß man hier versucht, systematisch versucht, das Grenzland schlecht zu machen. Und das ist schlecht für die Arbeitsplätze, das ist schlecht für die Betriebe, das ist schlecht für jene Leute, die gerne als Investoren in das Grenzland gehen wollen. Meine Damen und Herren, dazu wird auch die Sendung ,,Planquadrat" in einem gewissen Maße, ich möchte sagen, mißbraucht. Ich möchte die Sendung grundsätzlich begrüßen, ich habe das auch bei der Radiosendung in Großgerungs gesagt, wenn ich mich auch nicht mit allem identifiziere, nicht mit allem einverstanden bin. Was man dort gezeigt hat, ist nur ein kleiner Ausschnitt des Waldviertels, absolut nicht typisch für das Waldviertel, denn das Waldviertel besteht heute nicht nur aus Landwirtschaft, sondern das Waldviertel besteht in sehr weiten Gebieten heute auch bereits aus Industrie. Ich verweise nurauf den Bezirk Gmünd, der hoch industrialisiert ist, und auch der Bezirk Waidhofen an der Thaya hat bereits eine beachtliche Industrie aufzuweisen. Was mich persönlich aber doch einigermaßen mit Sorgen erfüllt, ist das, daß die ÖVP im Wege dieses ,,Planquadrates" nun wiederum versucht, diese Sendung als eine Plattform für ihre Parteipolitik zu mißbrauchen. Wer den Aufmarsch am 3. Oktober 1976 in Schanz miterlebt hat - ich meine jetzt nicht den Aufmarsch der Menschen, der hat zu Recht bestanden und vielleicht hätten noch tausend mehr kommen sollen - aber den Aufmarsch der verschiedenen Funktionäre der Österreichischen Volkspartei und der Interessenvertretungen der Selbständigen, Herr Abgeordneter, diese Sendung.. . (Abg. Wittig: Ich habe sie im Fernsehen zweimal gesehen!) Sie haben es im Fernsehen gesehen, ich komme gleich darauf zurück, das war ja nicht der Sinn dieser Maßnahmen, dieses „Planquadrates''. Hier wollte man ja nicht die Funktionäre hören, sondern man wollte die Menschen dieses Gebietes zum Wort kommen lassen. Wie sich später herausgestellt hat, war das ja auch den Gestaltern dieser Sendung, dem Ing. Foitl und dem Dr. Guggenberger, zuviel und sie haben alle Präsidenten, Vizepräsidenten, Obmänner der Bauernkammern und Sekretäre der Handelskammern weggeschnitten. Sie haben es dann in der Fernsehsendung gar nicht mehr gesehen. Und wenn Sie sich die Sendung bis zum Schluß angeschaut haben, dann haben Sie auch gehört, daß Dr. Guggenberger und Foitl gesagt haben, die ganze Sache ist von einigen Leuten mißbraucht worden. Die Politiker sind ja nicht zu Wort gekommen, sie mußten sich und sie sollten sich enthalten, mit Ausnahme der Landeshauptleute, aber ansonsten sind eine Reihe von Abgeordneten dort gewesen und sie haben es verstanden, daß diese Fernsehsendung eben nicht für die Funktionäre, weder für die eine noch für die andere Partei, und auch nicht für diePolitiker gemacht worden ist. Und so habe ich die Dinge doch mit einiger Besorgnis gesehen. Meine Damen und Herren, darf ich jetzt noch etwas sagen. Das ist der eine Fall, dann gibt es den anderen Fall. Es hat auch eine Radiosendung gegeben in Großgerungs, eine Livesendung, wo auch die Bevölkerung eingeladen war und einige Leute von der Politik. Und hier ist wiederum etwas passiert, das dem Grenzland nur größten Schaden zufügen kann. Dort hat es - ich muß das hier sagen - der Abg. Haider, der dort auch mitdiskutiert hat, mit der Wahrheit nicht sehr genau genommen. Der Abg. Haider hat dort die Betriebsgründung der Firma Respo geschildert, ein Betrieb, mit dem wir uns vor einiger Zeit auch hier im Hohen Hause beschäftigthaben, und hat wörtlich folgendes gesagt: ,,Ich darf noch sagen, wenn ich von unserer Betriebsgründung gesprochen habe, daß wir hiernur vom Lande Niederösterreich die Förderung erhielten, die Gemeinde hat sich unausgesetzt bemüht. Wir haben vom Land Niederösterreich hier die größte Mithilfe bekommen, aber leider von der Bundesregierung nichts als wie Worte." Grenzlandförderung! Das ist sehr medienwirksam, das wird ausgestrahlt, das wird also von vielen Menschen gehört, meine Damen und Herren. Ich habe damals bereits angekündigt, da8 ich diese unwahre Behauptung öffentlich berichtigen werde, und nich stelle heute hier im Hohen Hause fest, daß Nationalrat Haider in dieser Rundfunksendung die Unwahrheit gesagt hat. Er hat in dieser Sendung erklärt, der Bund hat keinen Groschen für die Errichtung des Betriebes Respo beigetragen. Meine Erhebungen haben ergeben, daß die Firma Respo aus dem ERP-Grenzlandsonderprogramm 12 Millionen Schilling erhalten hat und daß die Firma Respo vom Sozialministerium aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung als Beihilfe 2,219.664,80 Schilling erhalten hat. Der Herr Nationalrat Haider mußte das wissen, weil er zumindest in einem Fall bei den Verhandlungen dabeigewesen ist und daher auch wissen mußte, daß die Firma diese Beträge bekam. (Abg. Ing. Kellner: Der sitzt nicht da! - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Kreisky ist auch nicht da!) Ich nehme diese Gelegenheit deswegen wahr - ich sage das noch einmal weil ich in allen diesen Angriffen gegen den Bund ein System sehe, Wobei es mir gar nicht so sehr darum geht, daß Sie den Bund angreifen, was sollen Sie denn sonst tun, (Abg. Romeder: Die Bundesregierung, nicht den Bund!) aber mir geht es darum, daß letzten Endes das Image des gesamten Grenzlandes durch eine derartige Maßnahme, die Sie hier immer wieder setzen, gestört wird. Wer 14,2 Millionen Schilling, meine Damen und Herren, einfach totschweigt.. .(Abg. Anzenberger: Das hat mit dem Image nichts zu tun!) Das hat mit dem Image sehr viel zu tun, Herr Kollege Anzenberger! Wenn Sie Radio hören, als einer, der interessiert ist, in das Grenzland zu gehen, und da wird gesagt, der Bund leistet für das Grenzland überhaupt nichts! (Abg. Romeder: Ein schlechtes Image für den Bund!) Für das Grenzland, Herr Abg. Romeder! Diese Politik hat mit dem Betrieb auch sehr viel zu tun, diese Politik der Verunglimpfung des Bundes ist ja nichts anderes - so muß man es sehen – als ein Rufmord am Grenzland und ein Rufmord am Waldviertel und das müssen wir doch mit aller Schärfe zurückweisen. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Anzenberger: Nur für die Betriebe hat er nichts hergegeben!) Mit einer solchen Politik wird das in den letzten Jahren - ich wiederhole das nochmals - so mühevoll aufgebaute Image des Grenzlandes doch wieder in Frage gestellt und zerschlagen. Wir haben uns ehrlich gefreut, daß in den letzten Jahren doch eine ganze Reihe von Betrieben in das Grenzland gegangen ist und diese Betriebe uns dabei geholfen haben, die Probleme zu bewältigen. Ich meine daher abschließend, wir wären alle gut beraten, wenn die Grenzlandpolitik nicht zu einer Politik der Parteibrille, sondern wieder zu einer Politik der Vernunft werden könnte. Was wir brauchen, ist eine Politik, die den Menschen nicht Angst, sondern neues Vertrauen bringt. Zu einer solchen Politik haben wir Sozialisten uns stets bekannt. Eine solche positive Leistung, eine Leistung des Vertrauens in die Wirtschaft und das Grenzland stellt auch die heutige Vorlage dar, der die Sozialisten dieses Hauses selbstverständlich gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Fidesser. Ich erteile es ihm. Abg. FIDESSER: Ich will nur ganz kurz dazu Stellung nehmen, weil ich nicht allzu weit von der Tagesordnung abkommen will und weil man zu den vielen Dingen, die außerhalb der Tagesordnung gesagt werden, gar nicht Stellung nehmen kann, sondern nur dort, wo man persönlich angesprochen wird. Zur Information: Wie bin ich dazu gekommen, die Arbeit der Grenzlandförderungsgesellschaft zumindest in Frage zu stellen? Ich habe in einem Gespräch mit dem Bürgermeister von Litschau, bei dem wir über Grenzlandfragen gesprochen haben, zufällig erfahren, daß er sich um ein Darlehen der Grenzlandförderungsgesellschaft im Rahmen von etwa 1,5 Millionen Schilling bemüht und dafür, soweit ich in Erinnerung habe, bei den Verhandlungen 7 1/4 % Zinsen vorgeschrieben bekäme. Und er sagte mir, daß er gleichzeitig hörte, daß die Nachbargemeinde Heidenreichstein ein zinsenfreies Darlehen bekommen könnte, und fragte mich, wie es das gibt. Daraufhin habe ich ihm gesagt, ich werde mich diesbezüglich erkundigen. Ich habe auch mit einem Geschäftsführer gesprochen und der hat mir gesagt, jawohl, es stimmt, daß die einen das so bekommen und die anderen um 7 1/4 % , aber da ist man noch im Gespräch. Daraufhin habe ich hier bei meinem Gespräch über die Grenzlandprobleme gesagt, daß es nicht angeht, daß eine Grenzlandförderungsgesellschaft nach verschiedenen Maßstäben mißt, weil dann doch der Zweifel fällt, daß zwei Nachbargemeinden, die eine ist eine sozialistische Gemeinde und die andere eine ÖVP-Gemeinde, nicht verschieden gefördert werden sollen. Das war also meine Bemerkung anläßlich meines Beitrages zu den Grenzlandproblemen. Sie haben ja selber gesagt, daß es zu einer Bereinigung gekommen ist, tatsächlich bekommt nun die Gemeinde Litschau ein zinsenfreies Darlehen. (Abg. Leichtfried: Das war vorher auch nur befristet!) Ja, auf drei Jahre befristet, und dann müssen sie bezahlen. Bitte, aber Sie haben hier jetzt wortwörtlich gesagt, das wurde bereinigt. Ich habe es genauso genommen und ich bin glücklich, daß durch diese Intervention die Sache bereinigt wurde und Litschau nun ein zinsenfreies Darlehen bekommt. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Leichtfried: Kein Vorteil, nur gleichgezogen!) Das andere Problem betrifft die Koordination der Arbeit im Grenzland. Ich habe hier angeregt und auch einen Antrag eingebracht, der angenommen wurde, daß die verschiedensten Maßnahmen im Grenzland zusammengefaßt und in einer gemeinsamen Kommission zwischen Bund, Land und betroffenen Gemeinden bzw. Gemeindevertreterorganisationen geregelt gehören. Es ist immer wieder der Fall, daß in unserer Bevölkerung das Image dazugehört, das Sie selber auch erwähnt haben, daß wir uns nicht krankjammern dürfen, daß wir uns nicht aufgeben sollen, sondern daß wir der Bevölkerung beweisen, daß wir im Grenzland imstande sind, mehr zu leisten als woanders, um das Handikap, das wir haben, aufzuholen. Wenn wir das wollen, dürfen wir das bei unserer Bevölkerung nicht immer durch bestimmte Schließungsankündigungen und so weiter in Frage stellen, sondern müssen von Reformen reden, von Verbesserungen im Grenzland, und müssen das abstimmen aufeinander. (Abg. Leichtfried: Auch die Schulen in Niederösterreich!) Nicht mehr und nicht weniger habe ich gemeint. Es kommt nicht dazu, die Schulen werden doch abgesprochen im Raumordnungsprogramm; dazu gibt es ja ein Raumordnungsprogramm, daß nicht die Schulschließungen allein vom Landesrat und vom zuständigen Referat der Landesregierung unter Umständen von heute auf morgen verfügt werden, sondern daß auf lange Zeit die Raumordnung in dieser Richtung geregelt wird. So ist es auch ausgemacht, so ist das Einvernehmen ja auch im wesentlichen hergestellt worden. Die anderen Dinge geschehen eben nicht ganz so in Koordination mit den Gemeinden, denn da wird zum Beispiel von der Schließung von Bezirksgerichten gesprochen, da wird von der Schließung von Nebenbahnen gesprochen und da draußen weiß man überhaupt noch nichts, da hat man noch keine Verständigungen in dieser Richtung. Ich glaube, daß man zwischen Gemeinden, Land und Bund ein entsprechendes Gespräch führen könnte und dann würden viele dieser Maßnahmen tatsächlich zu einem Erfolg werden. Dann könnte man nämlich über manche Sachen auch sprechen. Und in dieser Richtung habe ich gemeint, daß mehr Koordination besser ist als krankjammern. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zur gleichen Zahl hat sich der Abg. Romeder zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist unbestritten, daß Niederösterreich nicht nur das größte Agrarland, sondern heute im Rahmen der Industrie auch als größtes Industrieland bezeichnet werden kann. Darauf ist zurückzuführen - ich glaube, auch das steht außer Streit -, daß das Land Niederösterreich gerade in den letzten Jahren durch Industrieförderung und Gewerbeförderung eine ganz große Palette von Maßnahmen gesetzt hat, um in diesem Land die Entwicklung entsprechend zu steuern, sei es von verbilligten Krediten, sei es von Zinsenzuschüssen und dergleichen mehr. Eine der möglichen Maßnahmen ist auch die Einrichtung der Haftungsübernahmen. Als Waldviertler freue ich mich ganz besonders, daß heute ein Betrieb aus dem Waldviertel, ein Zwettler Betrieb - ich darf es so nennen, obwohl der Betriebsort in Vitis ist, denn wohnen tut der Unternehmer in Zwettl, ich kenne ihn sehr gut - hier in den Genuß solch einer Haftungsübernahme kommt. Soll dadurch doch erreicht werden, daß auch hier neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, daß vor allem aber bestehende Arbeitsplätze, und das ist heute sehr entscheidend, mit abgesichert werden können. Wenn zuvor von einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen gesprochen wurde, von über 80 Arbeitnehmern im Betrieb Lange, dann ist die Ausstrahlung nach meiner Meinung hier zu wenig weit umschrieben. Es werden hier gerade mit dieser Haftungsübernahme nicht nur die 80 Arbeitsplätze im Betrieb Lange abgesichert, es werden Arbeitsplätze in landwirtschaftlichen Betrieben mit abgesichert durch Holzzukauf, daß sie überhaupt ein Einkommen haben. Es wird gleichzeitig eine große Anzahl von Arbeitsplätzen in vielen kleinen Sägewerken mit abgesichert, im Handel und dergleichen mehr, also eine große Palette, die sich hier vor uns ausweitet, die sich vor uns zeigt. Es wurde von meinem Vorredner Leichtfried auch kurz darauf hingewiesen, daß vom Betrieb Lange große Investitionen, im Laufe der letzten Jahre über 15 Millionen Schilling, getätigt wurden. Und es wurde erwähnt, daß eigentlich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen sich der Betrieb Lange jetzt befindet, nicht auf die Wirtschaftsrezession der letzten Jahre zurückzuführen sind. Lieber Kollege Leichtfried, ich glaube, Du hast die Vorlage nicht genau studiert. Auf Seite 4 der Vorlage heißt es wortwörtlich: „Auf Grund der Rezession im vergangenen Jahr, die zu einem Rückgang bei der Nachfrage nach Paletten sowie zu einem Preisverfall bei Holz führte, fiel der Produktionswert 1975 monatlich auf 47,5 Millionen Schilling." Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Schwierigkeit dieses Waldviertler Betriebes war miteingebunden in die Wirtschaftsrezession und in die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ich möchte hier ganz offen und ehrlich sagen, man kann es nicht so darstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, als wären die Schwierigkeiten des Betriebes von dieser Rezession nicht mitverursacht. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das müssen Sie ja wissen, Herr Kollege Romeder!) Das möchte ich einmal ganz deutlich feststellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir auch einige Bemerkungen zu den Ausführungen meines Vorredners, die er sonst noch gemacht hat. Ich bin Vertreter eines Grenzlandbezirkes und darüber hinaus fühle ich mich als Mandatar des gesamten Wahlkreises 1, somit des Waldviertels, und hier wurde in den Raum gestellt, es würde jemand am Ruf dieses Grenzlandes und am Image des Waldviertels schlechthin kratzen. Ich glaube, gerade unsere gemeinsamen Bemühungen gehen dahin, dieses Grenzland zu stärken und auch den Ruf zu verbessern. Und wenn wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann in diesem Zusammenhang fürchten müssen, zum Beispiel im Raum Zwettl, daß drei Bezirksgerichte aufgelöst werden - wir waren vorige Woche erst beim Herrn Justizminister Broda -, dann müssen wir fragen, wer schädigt das Image hier in diesem Land? Wir hatten eine Stunde lang Gelegenheit, ihm die Probleme unseres Grenzlandbezirkes ausführlich vor Augen zu führen. Ich hoffe, daß unsere Bemühungen, die eben hier stattgefunden haben, doch mithelfen, öffentliche Einrichtungen in diesem Grenzland zu erhalten und damit auch das Image dieses gesamten Gebietes weiterhin im besten Sinne zu gestalten. Und ich möchte Sie einladen, auch in dieser Richtung mitzuhelfen, Sie haben wahrscheinlich einen besseren Draht zu den einzelnen Ministern in der Bundesregierung. Das können wir auch gleich sagen, wir waren auch beim Landeshauptmann, selbstverständlich, und der Landeshauptmann hat auch bei der Sendung des Planquadrates zu dieser Frage eindeutig Stellung genommen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Fragen Sie den Landeshauptmann. Der kann die Regierung auch informieren, nicht nur das Planquadrat!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher, auf die Information der Regierung können wir auch gleich antworten. Ich bin nicht für die Regierung veranwortlich, aber soweit informiert. Der Landeshauptmann kann eine Frage auch an die Regierung bringen, wenn er vom zuständigen Minister eine entsprechend konkrete Unterlage hat. Diese ist bis heute beim Landeshauptmann nicht eingelangt. Ich glaube, das ist allgemein bekannt. (Abg. Dr. Brezovszky: Wenn es keinen Antrag gibt, kann nichts geschlossen werden.) Wenn ich hier angesprochen werde auf den Herrn Landeshauptmann, dann darf ich sagen, der Landeshauptmann wird Stillegungen von Bezirksgerichten nicht das Wort reden, er wird rechtzeitig auch mit der Bevölkerung vom Grenzraum Verbindung aufnehmen. (Beifall bei der ÖVP.) Der Herr Justizminister hat dies verabsäumt. Wir mußten in dieser Frage vorstellig werden. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Der Justizminister war hier im Landhaus. Es wurde nichts gesagt!) Ich habe Ihnen darauf eine konkrete Antwort gegeben. Welche Überlegungen er anstellt, ist uns bekannt, wir konnten uns rechtzeitig auch noch persönlich vorige Woche beim Herrn Justizminister informieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn zuvor in bezug auf die Planquadratsendung mehr oder weniger der Vorwurf in den Raum gestellt wurde, das Ganze wäre mehr oder weniger eine Plattform für ÖVP-Funktionäre, dann darf ich Ihnen eines sagen: Interessenvertreter der Selbständigen, sie wurden konkret hier angesprochen, haben wenigstens noch soviel Verantwortungsbewußtsein, daß sie der gesamten österreichischen Öffentlichkeit ihre Probleme immer wieder vor Augen führen werden. Und das werden wir uns auch in Zukunft nicht nehmen lassen. (Beifall bei der ÖVP.) Und uns das vorzuwerfen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weisen wir auf das Entschiedenste zurück. (Abg. Leichtfried: Romeder, warum ist das nicht alles weggeschnitten worden?) Schauen Sie, wir werden uns nicht zum Schiedsrichter des Gestalters einer ORF-Sendung machen, aber wir werden uns auch nicht vorschreiben lassen, wer dort in einer freien Sendung das Wort nimmt. (Beifall bei der ÖVP.) Es wurde dann der Nationalrat Haider als Bundespolitiker hier zitiert. Ich hatte aus familiären Gründen leider nicht die Gelegenheit, bei dieser ORF-Sendung selbst anwesend zu sein, und darum habe ich auch nicht die Möglichkeit, im Detail überprüfen zu können, ob auch diese Aussprüche wortwörtlich gefallen sind. Wenn das hier in Zusammenhang gebracht wurde mit der Schädigung des Images des Grenzraumes und des Waldviertels, dann darf ich Ihnen eines sagen: Wenn jemand etwas schädigt, dann sind es vielleicht Sie, die die Verantwortung in diesem Staat tragen, daß zum Beispiel der konkrete Betrieb Respo durch so viele Jahre die Schwierigkeiten hatte, daß er eben durch Niedrigstimport von Textilien nicht in der Lage war, die entsprechende Auslastung des Betriebes sicherzustellen. Ich glaube, das ist kein Geheimnis, und jene, die für die Verträge verantwortlich sind, daß eben diese Importe laufend getätigt wurden, sind diejenigen, die den Schaden hier anrichten, die uns die Arbeitsplätze vermindern und das Image schädigen. Auch das müssen wir hier feststellen. (Beifall bei der ÖVP.) Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Ich glaube, hier ist eines entscheidend, daß wir uns gemeinsam zusammensetzen, um zum Ansehen dieses Grenzlandes beizutragen. Herr Dr. Brezovszky, ich höre die Bemerkung, „es ist Zeit, daß Du aufhörst" sehr genau. Ich werde rechtzeitig, auch das verspreche ich, auf Ihre schulmeisterlichen Zwischenrufe, wenn Sie das nächstemal reden, zurückkommen. (Abg. Dr. Brezovszky: Sie machen immer Zwischenrufe!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur auf welchem Niveau! Darüber müssen wir uns auch einig sein. (Abg. Stangl: Ungeheuerlich!) Vor allem von einem Juristen, von einem Klubobmann, müßte ich erwarten, daß er das entsprechende Niveau wahrt. (Abg. Stangl: Ist ,,ungeheuerlich" ein Niveau?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt können wir heute feststellen, daß nach langer Zeit, und das ist erfreulich, eine Landeshaftung für einen Grenzlandbetrieb, speziell einen Waldviertler Betrieb, hier aktuell ist. Wir als Österreichische Volkspartei werden uns in diesem Land immer bemühen und haben uns immer bemüht, durch eine moderne, gezielte Industriepolitik und Gewerbepolitik über die Raumordnungsprogramme gezielt diesem Grenzland zu helfen und entsprechende Unterstützungen für dieses Grenzland flüssig zu machen, weil eben diese Österreichische Volkspartei Verantwortung für diese Region hat und sich immer wieder verantwortlich für unser gesamtes Land Niederösterreich zeigt. In diesem Sinne geben wir dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Fux, die Verhandlung zur Zahl 320 einzuleiten. Berichterstatter Abg. FUX: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Der Herr Landeshauptmann hat damals dankeschön zum Bundeskanzler gesagt. - Abg. Romeder: Der Herr Landeshauptmann ist ein höflicher Mensch. Das ist der Unterschied! – Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Der Rechnungshof hat den beiliegenden Bericht über die Prüfung der Gebarung des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses Wr. Neustadt für die Jahre 1971 und 1972 sowie die Äußerung des Magistrates der Stadt Wr. Neustadt und die Gegenäußerung des Rechnungshofes hiezu übermittelt. Der Rechnungshof hat vom 19. November bis 7. Dezember 1973 die Gebarung des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses der Stadtgemeinde Wr. Neustadt für die Jahre 1971 und 1972 einer Überprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgte anhand der Jahresrechnungen an Ort und Stelle durch Einsichtnahme in die Rechnungsbücher und Belege. Aus dem Ergebnis der Prüfung war zu ersehen: Bezüglich der Einnahmen des Krankenhauses wird festgestellt, daß das Gebarungsergebnis dem Durchschnitt jener der niederösterreichischen Krankenanstalten entspricht. Der Betriebsaufwand pro Pflegetag läßt im allgemeinen auf eine sparsame Ausgabenwirtschaft schließen. Die Einnahmen stiegen von 1971 auf 1972 um 21%, damit blieben sie hinter der Ausgabensteigerung, die in dieser Zeitspanne 24,9% betrug, zurück. Die Auslastung der Gesamtkapazität des Krankenhauses läßt auf einen ständig verhältnismäßig überhohen Belag schließen. Hiezu erklärt der Magistrat, die hohe Verweildauer sei durch Pflegefälle verursacht, welche in Pflegeheimen nicht unterzubringen waren. Aus dem Verhältnis der in den Jahren 1971 und 1972 angefallenen Betriebskosten ergibt sich ein hoher Auslastungsgrad des Krankenhauses, der sich zwar günstig auf den laufenden Betriebserfolg auswirkt, die Effizienz des Krankenhauses in seiner Gesamtheit wurde jedoch durch die überhöhte Verweildauer beeinträchtigt. Die räumlichen und sanitären Verhältnisse im Krankenhaus waren in verhältnismäßig hohem Maße unzureichend, insbesondere in der Augenabteilung, in der Internen sowie in der Geburtshilfe. Für diese Unzulänglichkeiten erwartet der Magistrat vom Krankenhausausbau weitestgehende Verbesserung. In der Verfolgung der vom Gemeinderat beschlossenen Zielplanung wurden der Bau der Schwesternschule und der Unfallschirurgie mit Anstaltsküche realisiert. Von den auf den Pflegetag bezogenen Betriebskosten entfielen auf den Personalaufwand 1971 64,36% und 1972 63,53%. Damit lag der Personalaufwand des Krankenhauses absolut und relativ noch in den Grenzen des Personalaufwandes vergleichbarer Krankenanstalten. Die Gebarung wird ausschlaggebend vom Ausmaß der von den Sozialversicherungsträgern geleisteten Entgelte beeinflußt, da für etwa 97% der Krankenhauspatienten die Sozialversicherungsträger leistungsverpflichtet sind. Bei der Gebarung mit Heilmitteln regt der Rechnungshof an, die Schaffung einer Medikamentenliste für das Krankenhaus vordringlich zu behandeln. In seiner Äußerung begegnet der Magistrat der Rechnungshofkritik an den Personalständen mit einer ausführlichen Stellungnahme, in der die Rechtfertigung der derzeitigen Personalorganisation dargestellt wird. Der Rechnungshof hat in seiner Gegenäußerung mit Ausnahme der Anrechnung der Pflegeschüler auf den Personalstand nicht mehr darauf Bezug genommen. Ich darf als Berichterstatter namens des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend die Uberprüfung der Gebarung des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses der Stadtgemeinde Wr. Neustadt durch den Rechnungshof folgenden Antrag stellen : „Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Bericht des Rechnungshofes vom 20. Februar 1976 über die Prüfung der Gebarung des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses Wr. Neustadt für die Jahre 1971 und 1972, sowie die Äußerung des Magistrates der Stadt Wr. Neustadt hiezu vom 5. April 1976 und die Gegenäußerung des Rechnungshofes vom 6. Mai 1976 werden zur Kenntnis genommen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Blochberger, die Verhandlung zur Zahl 322 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BLOCHBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte zur Zahl 322, es handelt sich hier um die Übernahme einer Landeshaftung für die Firma Ing. Herbert Müller-Guttenbrunn. Die genannte Firma hat um Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von 5 Millionen Schilling ersucht, der zur Finanzierung der Errichtung einer Schrottaufbereitungsanlage in Amstetten dienen soll. Das Ansuchen der Firma wurde im Sinne der Grundsätze und Voraussetzungen des Beschlusses des Landtages von Niederösterreich vom 21. November 1967 einer Prüfung durch eine Treuhandgesellschaft unterzogen, welche folgendes ergeben hat: Als Förderungswerber tritt die nicht protokollierte Einzelfirma Ing. Herbert Müller-Guttenbrunn mit dem Sitz in Waidhofen an der Ybbs auf. Es ist geplant, das Unternehmen unter Ausnützung der Begünstigungen des Strukturverbesserungsgesetzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einzubringen. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister des Kreisgerichtes St. Pölten ist bereits erfolgt. Der Sitz des Unternehmens wird demnach von Waidhofen an der Ybbs nach Amstetten verlegt. Ing. Müller-Guttenbrunn besitzt einen Gewerbeschein der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, der ihn zur Ausübung des Gewerbes der Verarbeitung von Alt- und Abfallstoffen, insbesondere von Eisenund Metallschrott, in der Form eines Industriebetriebes berechtigt. Die Firma beabsichtigt die Errichtung einer Schrottaufbereitungsanlage in Amstetten. Durch die geplante Investition wird eine ofengerechte Zubereitung des anfallenden Schrottes und somit ein höherer Preis erzielbar sein. Die Firma bringt bestehende Anlagen im Wert von ca. 7,4 Millionen Schilling ein. Investitionen sind in der Höhe von rund 9 Millionen Schilling geplant, wovon 3,1 Millionen Schilling für Gebäude und Lagerplatz, 4,1 Millionen Schilling für Betriebseinrichtung und 1,8 Millionen Schilling für Strom- und Gleisanschluß vorgesehen sind. Die Finanzierung der Investitionen ist durch zwei Investitionskredite der Raiffeisenkasse Amstetten-Ybbs in der Höhe von 2 Millionen Schilling, wobei die Besicherung durch die Niederösterreichische Kreditbürgschaftsgesellschaft erfolgen, und in der Höhe von 5 Millionen Schilling, wofür das Land Niederösterreich die Haftung übernehmen soll, vorgesehen. Die Finanzierung des Vorhabens erscheint sichergestellt zu sein, da der Rest von 2 Millionen Schilling aus den Gewinnen und verdienten Abschreibungen finanziert werden soll, wobei der zu finanzierende Rest durch Eigenleistungen und Einsparungen noch reduziert werden kann. Die mit der Prüfung des Ansuchens betraute Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte fest, daß sich durch den gesicherten Absatzmarkt und die hohe Lebensdauer der Anlagen sowie durch die Zusammenlegung des Betriebes in Waidhofen an der Ybbs mit der Neugründung in Amstetten ein wesentlicher Rationalisierungseffekt ergibt. Mit der Durchführung der Investition werden ca. 10 neue Arbeitsplätze in diesem Raum geschaffen werden können. Eine Analyse der Kapitalstruktur ergibt, daß der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital nach Durchführung der Investition 19,3 % beträgt. In diesem Punkt werden somit die Richtlinien des Landtages nicht erfüllt. Die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, daß der neue Standort in der Industriezone der Gemeinde Amstetten liegt und es der Firma ermöglicht, sich auszuweiten sowie Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Da Schrott nach Anordnung Nr. 2 des Bundesministeriums für Handel u7nd Wiederaufbau vom 23. 12. 1950 entsprechend dem Rohstofflenkungsgesetz der Bewirtschaftung und Preisregelung unterliegt, ist es nur durch laufende Rationalisierungsmaßnahmen möglich, die Aufbereitung von Schrott kostendeckend durchzuführen. Hiezu kommen noch entsprechende Auflagen der Stahlindustrie, welche nur Schrottpakete mit möglichst geringen Verunreinigungen zur Verarbeitung in den Schmelzöfen annimmt. Das vorliegende Ansuchen der Firma um Übernahme der Landeshaftung für einen Kredit in der Höhe von 5 Millionen Schilling wird daher von der Handelskammer für Niederösterreich befürwortet. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich vertritt in ihrer Stellungnahme die Auffassung, daß dem Ansuchen der Firma um Übernahme der Landeshaftung stattgegeben werden sollte, da es sich um ein volkswirtschaftlich nützliches Investitionsprojekt zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen handelt. Abschließend wäre noch festzuhalten, daß die beantragte Haftungsübernahme in dem mit Beschluß des Landtages von Niederösterreich vom 20. Juni 1973 festgesetzten Haftungsrahmen von 700 Millionen Schilling Deckung findet. Ich erlaube mir daher, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß § 1357 ABGB für einen von der Firma Ing. Herbert Müller-Guttenbrunn aufzunehmenden Investitionskredit in der Höhe von 5 Millionen Schilling unter folgenden Voraussetzungen zu übernehmen: Die Firma Ing. Herbert Müller-Guttenbrunn hat sich zu verpflichten: 1.1 die Sicherstellung der Finanzierung des Investitionsvorhabens durch Vorlage der Haftungszusage der Niederösterreichischen Kreditbürgschaftsgesellschaft mbH. für einen Investitionskredit von 2 Millionen Schilling nachzuweisen, 1.2 die zweitrangige Sicherstellung auf dem Bürogebäude und der Einstellhalle (Superädifikat) zugunsten des Kreditgebers auf Kosten der Firma durchzuführen, 1.3 den Eigentumsvorbehalt bzw. Sicherungsübereignung soweit möglich sinnvoll an dem bereits angeschafften bzw. noch anzuschaffenden Anlagevermögen zugunsten des Kreditgebers auf Kosten der Firma anmerken zu lassen, 1.4 von Ing. Herbert, Aurelia, Dietrich und Herbert (geboren 1945) Müller-Guttenbrunn Erklärungen beizubringen, daß sie sich verpflichten, dem gegenständlichen Schuldverhältnis als Mitschuldner zur ungeteilten Hand beizutreten, 1.5 von den Gesellschaftern der Gesellschaft m. b. H. eine Erklärung beizubringen, daß sie während der Laufzeit des landesverbürgten Investitionskredites solange eine Gewinnausschüttung weder verlangen noch entgegennehmen werden, bis das dadurch gebildete Eigenkapital des Gesamtkapitals erreicht. Sollte aus steuerlichen Gründen eine Gewinnausschüttung zweckmäßigsein, so haben die Gesellschafter die ihnen zufließenden Gewinne dem Unternehmen zur Stützung des Eigenkapitals in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, 1.6 von Erweiterungsinvestitionen baulicher oder maschineller Art dem Land Niederösterreich Mitteilung zu machen und dem Land geeignet erscheinende Nachweise zu erbringen, aus welchen ersehen werden kann, daß die Rückzahlungen der laufenden Kredite durch diese Erweiterungen nicht gefährdet werden, 1.7 dem Land für die Dauer der Landeshaftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in der Höhe von 3/4% der am 31. Dezember eines jeden Jahres noch aushaftenden Kreditsumme zu leisten. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Der Abg. Zauner hat sich in die Rednerliste eintragen lassen. Ich erteile ihm das Wort. Abg. ZAUNER: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Auch ich komme aus einem Grenzlandbezirk, aber ich glaube, doch nicht so emotionsgeladen, wie die Grenzlandprobleme heute schon besprochen wurden. Zwar ist mir eingefallen bei dieser Grenzlanddebatte, daß auch ich vor einigen Jahren, als die Entwicklung unseres Raumes im besonderen begonnen hat, eine Dienststelle, nicht des Landes Niederösterreich, sondern - ich berichtige mich - die Handelskammer, seinerzeit als erste auch eine Stellungnahme abgegeben und gemeint hat, diese Anlage befindet sich im Grenzland und sei daher nicht förderungswürdig; die Mittel im Landesinneren einzusetzen, wäre wichtiger. Also ganz so von der Hand zu weisen ist unser Grenzland auch nicht, aber ich glaube doch, es bei der einen Feststellung bewenden zu lassen, daß unsere Grenze eine gegenseitige wirtschaftliche Befruchtung der beiden Bundesländer Ober- und Niederösterreich bringt und daher doch nicht mit solchen Problemen behaftet ist wie das übrige Grenzgebiet. (Abg. Ing. Schober: Ihr seid keine Notstandsgemeinde!) Zur Vorlage selbst möchte ich sagen, daß die Übernahme der Landeshaftung für diesen Investitionskredit in der Höhe von 5 Millionen Schilling zur Finanzierung der Errichtung einer Schrottbereitungsanlage in Amstetten der Firma Ing. Herbert Müller-Guttenbrunn von uns befürwortet wird und unsere Zustimmung findet. Die Firma Ing. Müller-Guttenbrunn hat die Berechtigung zur Verarbeitung von Altund Abfallstoffen und insbesondere von Eisen- und Metallschrott. Die vorgesehene Errichtung einer Schrottaufbereitungsanlage wurde bereits durchgeführt und arbeitet diese Anlage bereits im ZweiSchicht-Betrieb. Durch diese Anlage wird eine ofengerechte Zubereitung des anfallenden Schrottes erreicht und kann beim Verkauf an die verarbeitenden Firmen ein höherer Verkaufserlös erzielt werden. Der Herr Berichterstatter hat bereits die Details der Gesamtfinanzierung sowie der Besicherung ausgeführt. Die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte unter anderem fest, daß die Zusammenlegung und Neugründung in Amstetten einen großen Rationalisierungseffekt ergibt. In den letzten drei Jahren expandierte der Betrieb sehr stark und es konnte in diesem Zeitraum eine 45 % ige Umsatzsteigerung erreicht werden. Die Stellungnahmen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft und der Arbeiterkammer sind äußerst positiv und werden der Standort, die Rationalisierungsmaßnahmen, die volkswirtschaftliche Bedeutung und die Schaffung von Arbeitsplätzen besonders hervorgehoben. Als besonders erfreuliche Tatsache möchte ich festhalten, daß durch diese Investition auch für den Umweltschutz aktiv eine Leistung erbracht wird. Durch diese Schneidemaschine ist es möglich, Autowracks in ofengerechte Schrottpakete umzuwandeln. Die Firma Ing. Müller-Guttenbrunn holt diese Autowracks kostenlos, möchte ich vermerken, und zwar ab vier Autos aus der näheren Umgebung und bis 14 Autos aus der weiteren Umgebung mit ihren eigenen Transportautos ab. Diese Transporte werden weit ausgedehnt, der Aktionsradius ist sehr groß, sodaß man nach Oberösterreich, bis ins Mühlviertel hinauf, bis zur Stadt Wels und selbst bis in die Steiermark, in den Bezirk Liezen, hinunterkommt. Der westliche Teil Niederösterreichs ist selbstverständlich inbegriffen. Ich möchte daher darauf hinweisen und die Gemeinden, die Fremdenverkehrsvereine, die Verschönerungsvereine ersuchen, wenn sich solche Autowracks in der Gegend befinden, diese zusammen- zustellen und die Firma zu verständigen, da sie sich bereiterklärt hat, die kostenlose Abholung durchzuführen und damit einen Beitrag zu einem sauberen Niederösterreich zu leisten. Aus diesen vorangeführten Gründen, der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Umweltschutzfunktion des Betriebes Ing. Müller-Guttenbrunn für die Region Amstetten und darüber hinaus für unser Bundesland, darf ich namens meiner Fraktion erklären, daß wir der Vorlage gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster hat sich der Abg. Amon zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. AMON: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutigen Haftungsübernahmen sind irgendwie vom Grenzland gezeichnet. Ich möchte aber nicht wieder mit dem Grenzland beginnen und ich glaube auch, Amstetten zum Notstandsgebiet erklären, das würde unser Bürgermeister in Amstetten uns wohl nicht verzeihen. Ich möchte bei der Vorlage bleiben. Unser Berichterstatter, der Herr Kollege Blochberger, hat sehr eingehend über die Vorlage berichtet. Die Firma Müller-Guttenbrunn - MÜGU ist ihre Abkürzung, das sieht man an ihren Autos - betreibt seit 1973 in Waidhofen an der Ybbs eine Schrottaufbereitungsanlage. Es werden dort Wracks, Altstoffe und Abfallstoffe verarbeitet. Der große Anfall der letzten Jahre hat natürlich die Firma dazu bewogen ihren Betrieb zu erweitern bzw. zu vergrößern. In Waidhofen selbst fehlte der Raum, daher wurde eine Betriebsverlegung nach Amstetten ins Auge gefaßt und zum Teil schon durchgeführt. In Amstetten konnte sich die Firma nach langen schwierigen Verhandlungen von der Österreichischen Bundesbahn ein 10.000 Quadratmeter großes Grundstück im Pachtwege, nicht jm Kaufwege, erwerben und bekam die Genehmigung, darauf ihre Anlage zu errichten. Diese Anlage ist mit modernsten Mitteln ausgestattet. Mußte früher die Firma mit Schneidbrennern die Altstoffe und die Wracks zerschneiden, so steht heute in Amstetten eine ganz moderne hydraulische Schrottschere, die pro Stunde 8.000 Tonnen Müll zu verarbeitungsfähigen Schrottpaketen für die Stahlindustrie aufbereiten kann. Es ist auch vorgesehen, eine Schrottmühle aufzustellen. Mit dieser Schrottmühle könnte das Sortieren und Reinigen der Abfallstoffe schöner und leichter durchgeführt werden. Es würde auch dann ein größerer Erlös daraus erzielt werden. Es ist vielleicht interessant, daß im ganzen niederösterreichischen Raum nur zwei solche Schrottscheren stehen, eine glaube ich im Raume Guntramsdorf und die zweite jetzt in Amstetten. Ich möchte nicht nur von der Sicherung der Arbeitsplätze und der Schaffung von Arbeitsplätzen dort sprechen, sondern auch den volkswirtschaftlichen Vorteil erwähnen, den dieser Betrieb erarbeitet, wird doch das Land saubergemacht, werden die Wracks weggeräumt, verarbeitet und wieder der Stahlindustrie zugeführt. Der Absatz dieser Schrottpakete ist gut, es gibt keine Absatzsorgen. Und ich glaube, man merkt es bereits, wenn man durch das Gebiet fährt; die Autowracks, die rundherum abgestellt waren, werden weniger, die Firma holt die Autowracks ab und leistet damit für die Reinigung der Umwelt einen großen Beitrag. Ich glaube, gerade aus dieser Sicht gesehen, müßten wir die Firma bei ihrem Aufbau in jeder Phase und jeder Form unterstützen. Es werden dort nicht weniger als 16,5 Millionen Schilling investiert, daher macht die Haftung des Landes ca. ein Drittel dieser Investition aus. Aus den angeführten Gründen ist unsere Fraktion selbstverständlich gerne bereit, dieser Vorlage und diesem Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für 5 Millionen Schilling zum Aufbau dieses Betriebes und zur Anschaffung dieser Maschinen zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Rerichterstatter Abg. BLOCHBERGER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Diettrich, die Verhandlung zur Zahl 323 einzuleiten. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Anpassung der Richtlinien und Erhöhung des Haftungsrahmens für die Übernahme der Landeshaftung zu berichten. Es ist eine sehr umfangreiche Vorlage und ich möchte mit der Feststellung beginnen, daß eigentlich die erstmalige Ubernahme der Landeshaftungen im Jahre 1961 erfolgt ist. In den Jahren von 1961 bis 1967 wurde insgesamt ein Darlehensvolumen von 166,400.000 Schilling beschlossen. Die in diesem Zeitraum gewonnenen Erfahrungen bei der Prüfung von eingelangten Anträgen dienten als Grundlage für einen weiteren Beschluß des Landtages vom 21. November 1967, in dem die Grundsätze und Voraussetzungen für die Übernahme der Landeshaftung festgelegt wurden. In der zweiten Phase der Haftungsübernahmen, die bis zum Jahre 1976 anzusetzen ist, wurden 44 Ansuchen um Übernahme der Landeshaftung mit einem Darlehensvolumen von 649,700.000 Schilling beschlossen. Der Haftungsrahmen wurde am 20. Juni 1973 mit 700 Millionen Schilling festgelegt. Dieser Rahmen ist unter Berücksichtigung der bisherigen Kapitalstilgungen der landesverbürgten Darlehen mit 675 Millionen Schilling ausgenützt. Nach nunmehr 15jähriger Erfahrung des Landes Niederösterreich mit Haftungsübernahmen und 9jähriger Anwendung der Richtlinien erscheint eine Neufassung zweckmäßig. Hiebei soll auch eine Anpassung im Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage erfolgen. Die Landesregierung hat daher Gutachten von zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Es wurde dabei insbesondere um Prüfung der Möglichkeiten ersucht, ob die Landeshaftung auch auf Betriebsmittelkredite und Umschuldungen ausgedehnt werden sollte. Es wird damit auch einem Resolutionsantrag entsprochen, welcher im Zusammenhang mit den Budgetberatungen eingebracht wurde. Auf Grund dieser Gutachten kam die Landesregierung zu folgendem Ergebnis: Unter Finanzierung versteht man in erster Linie die zur Begründung und Erhaltung von Vermögenswerten erforderliche Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital in Form von Geld- und Sachwerten. Wenn man die Aktivseite der Bilanz betrachtet, ergeben sich zwei Vermögensbereiche, welche zu finanzieren sind, nämlich das Anlage- und Umlaufvermögen. Es handelt sich also um die Investitionsfinanzierung und um die sogenannte Betriebsmittelfinanzierung. Aktiv- und Passivseite der Bilanz müssen sich finanzwirtschaftlich im Hinblick auf die Fristen entsprechen; Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung müssen zeitlich übereinstimmen. Daraus ergibt sich die Folgerung, daß auf dem langfristigen Sektor zumindest das Sachanlage- und Finanzanlagevermögen (z. B. Beteiligungen und Darlehen) mit langfristigem Kapital zu finanzieren sind. Grundsätzlich sollten die Mittel für eine langfristige Vermögensbildung aus Eigenkapital, das auf dem Wege der Eigen- oder Selbstfinanzierung beschafft wird, oder notfalls aus zusätzlichem langfristigen Fremdkapital stammen, wenn seine Tilgung und Verzinsung aus dem Ertrag der mit ihm finanzierten Wirtschaftsgüter gesichert erscheint. Somit ist also das langfristig gebundene Vermögen durch langfristiges Kapital und sind kurzfristige Schulden durch kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel und kurzfristige liquidierbare Vorräte zu finanzieren. Ein zeitweiliges Abgehen von diesen Finanzierungsgrundsätzen ist nur dann vertretbar, wenn eine genau kalkulierte Kapitalverwendung vorhanden ist, welche von richtigen Aufwands- und Ertragswerten ausgeht. Ferner muß die Wirtschaftsentwicklung konjunkturell günstig verlaufen. Bewußt eingegangene Risken sind nur auf Grund berechtigter Umsatz- und Gewinnerwartungen tragbar, denen keine allzu optimistische Einschätzung zugrunde liegen sollte. Umsatzrückgänge bergen bei nicht orthodoxer Finanzierung im besonderen Ausmaße Risken in sich. Schließlich muß die nachträgliche Konsolidierung der finanzwirtschaftlichen Situation möglich sein, das heißt mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit erwartet werden können. Die Förderungsmaßnahmen der öffentlichen Hand (EE-Fonds und dergleichen) beschränken sich durchwegs auf die Finanzierung von Investitionen. Die Berechtigung der Investitionsförderung liegt darin, daß durch Investitionen Betriebe gegründet, erweitert, rationalisiert bzw. Strukturverbesserungen und -bereinigungen vorgenommen und damit Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden können. In diesem Zusammenhang sind natürlich wieder einige große Anträge vorhanden und der Plafond, der nun hier fixiert ist, reicht nicht aus, um diesen Wünschen zu entsprechen. Außerdem weicht auch die Neufassung stilistisch und materiell in Formulierungen ab, sodaß man hier noch andere Ergänzungen und Weglassungen durchführen muß. Hier ist unter anderem ein Punkt, daß die Förderung beispielsweise andere, bankmäßige Sicherheiten, wie Hypotheken, Beibringung von Bürgen unter anderem dann ersetzen kann, wenn die in den ,,Richtlinien" verlangten Voraussetzungen erfüllt werden; der hiefür vom Land vorgesehene Haftungsrahmen soll jedoch nicht dazu verwendet werden, einem ohnedies ausreichend mit bankmäßigen Sicherheiten ausgestatteten und daher nicht ,,unterstützungs- oder förderungsbedürftigen" Antragsteller die Hingabe solcher Sicherheiten zu ersparen. Ein weiterer Punkt: Einbau der Besicherungsmöglichkeit für Betriebsmittelkredite; das diesbezügliche Risiko wird durch die später angeführten Bedingungen eingeengt. Weiters Weglassen der ,,Zweigniederlassung", da es sich auch um eine ,,Betriebsstätte" handeln kann. Einbau des Wortes ,,erneuern" im Sinne von ,,modernisieren". Oder Einbau von ,,Sicherheitsleistungen", zum Beispiel ausländischen Bankgarantien und ähnliches. Oder Hinweis auf betriebswirtschaftliche Grundsätze; dadurch sollen ,,Umschuldungen" grundsätzlich ausgeschlossen werden. Oder Ausscheiden von privater Vermögensschaffung: Einengung der Betriebsmittelfinanzierung (Anlaufbedarf,10%-Grenze). Oder: Üblicherweise gibt es im Betriebsgeschehen laufende Steuerverbindlichkeiten, daher der Hinweis auf „unübliche" Rückstände. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, sind vom Haftungsrahmen von 700 Millionen Schilling nur mehr 25 Millionen Schilling verfügbar. Derzeit befinden sich aber 16 Anträge mit einer Darlehenssumme von 358 Millionen Schilling in Prüfung, sodaß damit gerechnet werden muß, daß in Kürze der Haftungsrahmen voll ausgeschöpft ist. Es empfiehlt sich daher, eine Anhebung des Haftungsrahmens um 300 Millionen Schilling auf eine Milliarde Schilling durchzuführen. Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, Ihnen nun den Antrag des Finanzausschusses zu unterbreiten. Hier heißt es: „Der Hohe Landtag wolle betreffend Industrieförderung durch Übernahme der Landeshaftung, Anpassung der Richtlinien und Erhöhung des Haftungsrahmens beschließen: I. Die Grundsätze und Voraussetzungen für die Übernahme der Landeshaftung für Investitionskredite gemäß Beschluß des Landtages von Niederösterreich vom 21. November 1967, Zahl Ltg.-290/2-1967, haben zu lauten: 1. Art und Gegenstand der Förderung: 1.1 Gefördert werden sollen Investitions- Projekte der Industrie und des Gewerbes mit industriemäßigen Einrichtungen in Niederösterreich, die der Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Erhaltung der Arbeitsplätze solcher Unternehmungen dienen; die Förderung erfolgt von seiten des Landes durch Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für Darlehen, welche die genannten Zwecke finanzieren. 1.2 Die Übernahme von Bürgschaften ist insbesondere für jene Fälle vorgesehen, in denen die ansonsten erforderlichen anderen bankmäßigen Sicherheiten nur zum Teil erbracht werden können. 1.3 Die Förderung dient gemäß den nachstehenden Bedingungen zur Besicherung von wirtschaftlich gerechtfertigten Investitionskrediten und damit im Zusammenhang stehenden Anschlußkrediten zur Betriebsmittelfinanzierung, die im angemessenen Verhältnis zu förderungswürdigen Investitionskrediten stehen. 2. Förderungswerber und Zweck der Förderung: 2.1 Förderungswerber können physische und juristische Personen des privaten Rechtes sein, die beabsichtigen, ein industrielles oder fabriksmäßiges Unternehmen oder eine Betriebsstätte eines solchen Unternehmens zu errichten, zu erweitern, zu verlegen oder zu erneuern. 2.2 Bei Förderungswerbern, die Ausländer sind, soll eine Eigenkapitalaufbringung von mindestens 50 % des InvestitionsVorhabens und eine inländische Kapitalbeteiligung am Eigenkapital des Förderungswerbers im Ausmaß von mindestens einem Drittel desselben angestrebt werden. 2.3 Zweck der Förderung ist die Sicherung und Weiterentwicklung des geförderten Unternehmens, wenn damit eine Sicherung oder eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen durch Erhaltung bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze in Niederösterreich verbunden ist oder die regionale oder branchenmäßige Industriestruktur verbessert wird. 3. Voraussetzungen für die Förderung: 3.1 Der Förderungswerber muß die Berechtigung zum Betrieb des zu fördernden Unternehmens (Gewerbeberechtigung, Lizenzberechtigung u. dgl.) besitzen. 3.2 Der Förderungswerber muß sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein. Hiezu gehört, daß das zu fördernde Unternehmen existenz- und wettbewerbsfähig ist oder begründete Aussicht besteht, daß es diesen Zustand durch die angestrebte Förderung erreicht. Im einzelnen wird vorausgesetzt: 3.2.1 Das zu förderne Unternehmen muß mit einem Eigenkapital ausgestattet sein, das die Eigenfinanzierung des Investitionsvorhabens im angemessenen Umfang gewährleistet. Das Eigenkapital bemißt sich nach dem Reinvermögen unter Berücksichtigung der stillen Reserven und nach Abzug der Schulden. Sicherheitsleistungen und Darlehen der Unternehmensinhabung an das Unternehmen können zum Eigenkapital gerechnet werden, wenn diese Werte für den erforderlichen Zeitraum im Unternehmen verbleiben. 1. 3.3.2 Das Eigenkapital soll unter Einbeziehung des Investitionsvorhabens in das Gesamtkapital (Summe aus Eigenkapital und Fremdkapital) grundsätzlich ein Drittel des Gesamtkapitals betragen. 3.2.2 Die Durchführung des Projektes und die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung des Investitionsvorhabens müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen. Die Liquiditätslage des Förderungswerbers muß dies gestatten. 3.2.3 Das Projekt darf nur Gesamtinvestititionen betreffen, die über laufende Erneuerungen der Anlagen hinausgehen; ausgeschlossen sind Liegenschaften U. a. Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Betrieb dienen; in Fällen, in denen durch das Investitionsvorhaben auch der Betriebsmittelbedarf in einem Ausmaß ansteigt, das nicht durch kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen gedeckt werden kann, kann der Anlaufbedarf in das Gesamtprojekt einbezogen werden. Der Anteil solcher Betriebsmittel (Vorräte, Kundenforderungen) soll 10% der Anlageinvestitionen nicht übersteigen. 3.2.4 Die Finanzierung des Projektes mit Landeshaftung soll 50% der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen. 3.2.5 Die restliche Finanzierung des Projektes muß nachweisbar sichergestellt sein. 3.2.6 Der Förderungswerber muß nachweisen, daß keine unüblichen und wesentlichen Rückstände an Steuern und öffentlichen Abgaben bestehen. 3.3 Der Förderungswerber muß die Wirtschaftlichkeit des Projektes und die Möglichkeit zur Rückzahlung der Darlehensannuitäten nachweisen. 3.3.1 Dieser Nachweis setzt ein geordnetes betriebliches Rechnungswesen des geförderten Unternehmens voraus, das jederzeit eine Überprüfung der Vermögens- und Ertragsverhältnisse zuläßt. 3.3.2 Vorzulegen ist eine auf das Projekt bezughabende Rentabilitätsberechnung, aus der die Produktions- und Umsatzzahlen und die Kostenkomponenten ersichtlich sind; die Angaben haben auf den Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen zu fußen. 3.4 Das Projekt muß im sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Interesse des Landes liegen. 3.5 Auf die Konkurrenzverhältnisse bestehender Unternehmen soll Bedacht genommen werden. 3.6 Der Förderungswerber muß sich schriftlich verpflichten, dem Land für die Dauer der Haftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in Höhe von drei Viertel Prozent der am 31. Dezember eines jeden Jahres aushaftenden Darlehenssumme zu leisten. 4. Form und Umfang der Haftung: 4.1 Der Landtag wird im einzelnen Förderungsfall die Ermächtigung zur Übernahme der Haftung nur für Darlehen ab einer Höhe von S 2,000.000 mit einer Laufzeit von mindestens acht und höchstens zwanzig Jahren erteilen. Mit den verbürgten Darlehen dürfen nur die unter 1.3 und 3.2.4 genannten Investitionen finanziert werden. Die. jährliche Verzinsung des Darlehens darf nicht mehr als 5% über der jeweiligen Bankrate liegen. 4.2 Das verbürgte Darlehen ist in gleichbleibenden, auf die Dauer der Laufzeit verteilten Raten, zuzüglich Zinsen, beginnend spätestens fünf Jahre nach der Krediteinräumung, zurückzuzahlen. 4.3 Auf Grund der übernommenen Bürgschaft darf das Land nur für die jeweils fällige Annuität, nicht jedoch für das ganze jeweils aushaftende Darlehen, in Anspruch genommen werden. Die Bürgschaft darf nur mit der Maßgabe gelten, daß der Darlehensgeber seine fällige Forderung zuerst beim Hauptschuldner einmahnen muß. Die Haftung des Landes kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeit länger als acht Wochen nach erfolgter Mahnung nicht erfüllt hat. Diese Frist soll für das Land mit dem Tag beginnen, an welchem eine Abschrift des Mahnschreibens beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung einlangt. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) 5. Verpflichtungen des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers für den Fall der Haftungsübernahme: 5.1 Der Darlehensgeber hat sich zu verpflichten, der Landesregierung alle mit der Darlehensgewährung und Darlehensabwicklung zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen und ihr alle ihm bekanntgewordenen Umstände, die den Förderungszweck oder die Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, bekanntzugeben. 5.2 Der Darlehensnehmer hat Zch zu verpflichten, das Darlehen nur für den angesuchten Zweck zu verwenden und die widmungsgemäße Verwendung durch vom Land verlangte Unterlagen und Ermöglichung von Betriebsbesichtigungen nachzuweisen; im Falle widmungswidriger Verwendung des Darlehens ist jede dem Land geeignet erscheinende Sicherstellung zu leisten. 5.3 Über Verlangen des Landes ist vom Darlehensnehmer dafür Sorge zu tragen, daß der Darlehensschuld als Mitschuldner zur ungeteilten Hand der Ehegatte des Darlehensnehmers, sämtliche Eigentümer der Betriebsgrundstücke sowie deren Ehegatten und bei Firmen und Gesellschaften sämtliche Firmeninhaber oder Gesellschafter und deren Ehegatten beitreten oder daß andere das Darlehen besichernde Auflagen erfüllt werden. 6. Ermächtigung: 6.1 Die Ermächtigung durch den Landtag zur Übernahme der Haftung gilt als zurückgenommen, wenn der Förderungswerber die ihm erteilten Auflagen, denen vor oder bei der Aufnahme des Darlehens zu entsprechen ist, ohne sachlich gerechtfertigte Gründe nicht innerhalb von sechs Monaten erfüllt und innerhalb dieses Zeitraumes die Darlehensaufnahme nicht bewirkt. Wird die Darlehensaufnahme nur hinsichtlich eines Teilbetrages bewirkt, so gilt die Ermächtigung hinsichtlich des nicht in Anspruch genommenen Betrages als zurückgenommen. Zieht der Förderungswerber nach erteilter Ermächtigung durch den Landtag sein Ansuchen um Übernahme der Haftung zurück, gilt die Ermächtigung ebenfalls als zurückgenommen. 6.2 Dem Förderungswerber kann weder aus der Entgegennahme und Bearbeitung eines Förderungsansuchens noch aus der Ermächtigung durch den Landtag ein Rechtsanspruch erwachsen. II. Diese Richtlinien gelten für alle Ansuchen, die nach der Beschlußfassung durch den Landtag eingebracht werden. III. Der mit Landtagsbeschluß vom 20. Juni 1973, Zahl Ltg.-453-1973, festgesetzte Haftungsrahmen wird auf S 1.000,000.000 erhöht. IV. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Herr Präsident, ich bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Krenn. Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Auf Grund der vorgeschrittenen Stunde werde ich versuchen, unsere Bemerkungen zu dem vorliegenden Antrag in kurzer Zeit zu machen. Wenn man den Antrag studiert, so kann man aus den Bemerkungen dazu schon feststellen, daß in Niederösterreich eigentlich verhältnismäßig sehr spät mit Industrieförderung begonnen wurde, nämlich im Jahre 1961. Und heute hat der Herr Abg. Romeder sicherlich richtig mit Stolz erklärt, daß Niederösterreich von einem Agrarland auch zu einem Industrieland geworden ist (Abg. Romeder: Das wird auch Ihre Meinung sein!). Sicherlich, wir gehen konform, nur hat es ein bißchen so ausgeschaut, wie wenn die ÖVP allein dafür verantwortlich wäre. Ich glaube, man sollte richtigstellen, daß gerade unsere Fraktion hier immer wieder gedrängt hat, der Industrie mit Förderungsmaßnahmen, und dazu zählt auch eine Haftungsübernahme, zu Hilfe zu kommen (Abg. Romeder: Solche Einbildungen!). Es ist Ihnen sicherlich viel besser als mir bekannt, daß es vor allem der Dr. Litschauer war, der immer wieder in dieser Richtung gedrängt hat. Nun, sicherlich war man zu Beginn bei der Haftungsübernahme sehr vorsichtig und ich glaube, das war auch richtig so, weil man ja Neuland betreten hat. Man hat dann 1967 die ersten Richtlinien aufgestellt, aber wir mußten gerade in der Zeit der Rezession 1975 feststellen, daß diese Richtlinien zu eng gestecktwurden und zu gewissen Hemmnissen geführt haben. Wir haben also in der Kammer für Arbeiter und Angestellte bereits in der 59. Vollversammlung in einer Resolution auf diesen Umstand hingewiesen und haben damals schon von der Niederösterreichischen Landesregierung verlangt, daß - ich zitiere wörtlich - gerade in finanzieller Hinsicht eine wesentliche Anhebung der Landesmittel sowohl für die Arbeitsmarkt- und die Industrieförderung als auch für die Übernahme von Landeshaftungen unbestritten sein sollte. Eine Anpassung der Richtlinien an die wirtschaftlichen Erfordernisse, daß Landeshaftungen auch für Betriebsmittelkredite sowie für Umschuldungsmaßnahmen gewährt werden können, wäre zu prüfen. Es ist nun wirklich angenehm zu erfahren und zu wissen, daß man dieser unserer Forderung Rechnung getragen hat und wenigstens teilweise dieser Forderung entgegenkommt, indem man nun die Möglichkeit schafft, Landeshaftungen nun auch für Betriebsmittel zu übernehmen. Mit diesem Instrument, nämlich Landeshaftungen für Betriebsmittel zu geben, soll man, wie ja auch im Bericht zum Ausdruck kommt, wirklich sehr vorsichtig umgehen, das wissen wir schon. Man muß ja hier auch auf die Konkurrenzverhältnisse in gewisser Beziehung Rücksicht nehmen. Nun, eines stört uns allerdings, daß man hier den Betriebsmittelbedarf abhängig macht auch von den Investitionsvorhaben. Wir haben 1975 gesehen, daß das zu Schwierigkeiten führen kann und wir sind daher der Auffassung, daß man neben den Investitionsvorhaben auch für den Betriebsmittelbedarf die Landeshaftung übernehmen sollte. Ich will jetzt keine Namen nennen, aber wir haben 1975 eine Firma gehabt, wenn man hier die Haftungsübernahme für Betriebsmittel hätte geben können, wäre es damals sicherlich für den Betrieb und für die dort beschäftigten Arbeitnehmer viel besser gewesen. Nun soll auch der Haftungsrahmen von derzeit 700 Millionen Schilling um 300 Millionen Schilling auf 1 Milliarde Schilling auf gestockt werden. Auch hier glaube ich, begeben wir uns wie 1967 wieder in die Situation, daß wir den Rahmen in den Richtlinien etwas zu eng stecken. In Wirklichkeit ist es doch so, daß man jede Haftungsübernahme - wir haben heute zwei solche beschlossen - immer wieder im Landtag beschließt und sehr genau prüft, ob es richtig ist, das zu tun. Ich zweifle daher daran, daß es überhaupt notwendig ist, direkt einen solchen Rahmen zu stecken; vielleicht wäre es besser, überhaupt dieses Limit wegzulassen, denn damit wären wir doch sicherlich beweglicher und könnten viel besser und flexibler sein, denn die Wirtschaft ist ja einmal ein Faktum, das sich nach Angebot und Nachfrage richtet, nach der gesamten westlichen europäischen Situation richten muß. Und wir sollten hier im Landhaus wirklich viel beweglicher sein. Trotz der von mir aufgezeigten Mängel bin ich der Auffassung, daß die nun vorliegende Fassung der neuen Richtlinien einen Fortschritt gegenüber den Richtlinien 1967 darstellt und meine Fraktion wird daher diesen Richtlinien die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Anzenberger, die Verhandlung zur Zahl 324 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Vorlage 324, Landwirtschaftliche Fachschule Gießhübl bei Amstetten, zu berichten. Mit Vertrag vom 4. Juli 1935 wurden die Gebäude und Grundstücke der Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl/Amstetten angekauft. Das Gesamtausmaß der Liegenschaft beträgt 81,46 ha. Verkäufer war der Gutsbesitzer Friedrich Krafft-Ebing, der damalige Kaufpreis betrug 150.000 Schilling. 1939 waren die erforderlichen Renovierungsarbeiten sowie der Neubau des Schul- und Internatsgebäudes abgeschlossen. In den folgenden 10 Jahren war die Verwendung der Schule wechselhaft. Erst wurde eine Landfrauenschule geführt, 1944 wurde das Seminar für landwirtschaftliche Haushaltungslehrerinnen von Bruck an der Leitha nach Gießhübl verlegt, 1945 diente die Schule zeitweise als Flüchtlingslager, später als eine Ausweichstation des Krankenhauses Amstetten. Erst ab dem Schuljahr 1949/50 wurde die Schule zweckgemäß verwendet und als Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft, geführt. Bis zum Schuljahr 1964/65 lag die Schülerzahl unter 50 pro Jahr. Ab diesem Schuljahr ist aber ein kontinuierliches Ansteigen der Schülerzahl festzustellen. Im laufenden Schuljahr besuchen 135 Schüler die Anstalt. Da die Schule für maximal 60 Schüler errichtet wurde, fehlt es nunmehr sowohl an Klassen wie auch an Internats- und Freizeiträumen. Der Ausbau der Schule ist daher unbedingt erforderlich. Das Ausmaß dieses Aus- und Umbaues ist aus der technischen Beilage ersichtlich. Unter Bedachtnahme auf den Beschluß des NÖ Landtages vom 14. Juli 1966, Landtagszahl 193, wird zu den einzelnen Punkten desselben wie folgt Stellung genommen: Die Punkte 1, 4 und 6 bedürfen keiner näheren Betrachtung, da es sich um landeseigene Liegenschaften ohne Beschränkungen und Belastungen handelt. Punkt 2 wurde durch den beiliegenden Entwurf über Lageplan und Ausbau der Schule erfüllt. Punkt 3: Der Altbestand wurde in die Planung einbezogen. Punkte 5 und 7: Die erforderlichen Vorarbeiten, Detailplanungen, Ausschreibungen und Beginn des Rohbaues sollen 1977 begonnen werden. Der Abschluß der Bauarbeiten soll 1979 erfolgen. Mit Stichtag 1. März 1976 betragen die Gesamtkosten 35,110.000 Schilling. Die Flüssigmachung des erforderlichen Kredites hätte in nachstehender Höhe zu erfolgen: 1977 8 Millionen Schilling, 1978 12 Millionen Schilling, 1979 16 Millionen Schilling. Punkt 8: Für dieses Vorhaben wurden bisher weder Kredite bereitgestellt, noch sind hiefür Kosten aufgelaufen, da die Planung durch die Abteilung B/1-A erfolgte. Namens des Finanzausschusses habe ich über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Landwirtschaftliche Fachschule Gießhübl bei Amstetten, Ausbau der Schule, folgenden Antrag zu stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Für den Ausbau der Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl/Amstetten, Fachrichtung Landwirtschaft, wird der Betrag von 35,110.000 Schilling genehmigt. 2. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt mit 8 Millionen Schilling im ersten Jahr, mit 12 Millionen Schilling in1 zweiten Jahr und mit 16 Millionen Schilling im dritten Jahr. 3. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, über diese Vorlage die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Es liegen keine Wortmeldungen vor, wir gelangen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Kurzbauer, die Verhandlung zur Zahl 328 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf Bericht erstatten über die Landtagszahl 328, Wirtschaftsförderungsfonds, Tätigkeitsbericht 1975. Über die Gebarung des Wirtschaftsförderungsfonds im Jahre 1974 wurde dem Landtag von Niederösterreich unter der Geschäftszahl V/2-1/10-1975 vom 17. Juni 1975 berichtet. Der Landtag hat diesen Bericht in der Sitzung vom 10. Juli 1975 genehmigend zur Kenntnis genommen. In der gegenwärtigen Vorlage wird über die Fondstätigkeit im Jahre 1975 berichtet. Der gemeinsame Finanz- und Wirtschaftsausschuß hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 1973 den Beschluß gefaßt, daß in Hinkunft der Rechnungsabschluß des Fonds in den Jahresbericht nicht mehr aufzunehmen ist. Dementsprechend entfällt im folgenden Bericht die Darstellung der Einnahmen und der Ausgaben und des Vermögensstandes. Im Berichtsjahr wurde nur eine Beiratssitzung am 19. November 1975 abgehalten, in der 186 Darlehen mit einem Gesamtbetrag von 19,856.000 Schilling zur grundsätzlichen Bewilligung gelangten. Es kam deshalb nur zu einer Beiratssitzung, weil erst am 9. Dezember 1974 eine solche abgehalten worden ist, bei der 407 Anträge mit einem Gesamtdarlehensbetrag von 43,813.000 Schilling bewilligt wurden. Diese große Anzahl von Darlehen konnte erst im Laufe des Jahres 1975 aufgearbeitet werden. Von der letzten Beiratssitzung am 19. November 1975 sind gegenwärtig noch 22 Darlehensfälle mit einem Erfordernis von 2,440.000 Schilling unerledigt, weil seitens der Darlehenswerber die Unterlagen nicht zur Gänze vorgelegt werden konnten. Im Laufe des Jahres 1976 wird aber auch dieser Rückstand abgebaut werden. Es darf bei dieser Gelegenheit bemerkt werden, daß bei den Beiratssitzungen die Anträge durch den Beirat grundsätzlich einstimmig bewilligt werden. Welches Interesse dem Wirtschaftsförderungsfonds durch die niederösterreichische Wirtschaft entgegengebracht wird, geht daraus hervor, daß in der letzten Beiratssitzung vom 26. Mai 1976 bereits wiederum 261 Darlehensfälle mit einem Gesamterfordernis von 29,599.000 Schilling bewilligt wurden. Seit diesem Zeitpunkt liegen aber bereits wiederum 8 Ansuchen um Darlehen aus der Wirtschafthilfeaktion im Gesamtbetrag von 740.000 Schilling und weitere 40 Ansuchen um Darlehen im Rahmen der Gemeinsamen Kreditaktion mit einem Erfordernis von 2,180.000 Schilling vor. Mit dem laufenden Eingang derartiger Ansuchen muß gerechnet werden, zumal doch in der nächsten Zukunft eine spürbare Aufwärtsentwicklung in der Wirtschaft zu erwarten ist. Mit der steigenden Investitionslust wird aber auch das Verlangen nach billigem Fremdgeld wachsen. Eine erhöhte Zuführung von Landesmitteln an den Fonds in der Zukunft wäre daher im Interesse der heimischen Wirtschaft zu begrüßen. Ich darf daher namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen: ,,Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Bericht der Landesregierung, betreffend die Tätigkeit des Wirtschaftsförderungsfonds im Jahre 1975, wird zur Kenntnis genommen. " Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort ist niemand gemeldet. (Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Dkfm. Höfinger, die Verhandlung zur Zahl 329 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Geschäftszahl 319 betreffend NÖ Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1975, zu berichten. Der erwähnte Fonds gibt bekanntlich Darlehen an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft für Maßnahmen, die eine der nachstehenden Auswirkungen erkennen lassen: Rationalisierung der Produktion, Verbesserung der Unternehmens- oder Betriebsstruktur, Verbesserung der Regionalstruktur, Zusammenschlüsse von Unternehmungen oder Betriebsverlegungen, Verbesserung der Kosten und der Absatzstruktur. Gegenstand der heute vorliegenden Landtagsvorlage ist der Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Jahre 1975. Im Rahmen des jeweiligen Landesvoranschlages wurden dem Betriebsinvestitionsfonds in den Jahren 1962 bis 1975 folgende Mittel zugeführt: Beginnend im Jahre 1962 mit 11 Millionen Schilling, hat sich der Betrag jährlich gesteigert, im Jahre 1975 waren es 35 Millionen Schilling, sohin insgesamt in diesen Jahren 250,500.000 Schilling, wozu noch weitere Mittel aus Zinsen und Tilgungsraten geflossen sind, sodaß seit dem Bestehen der Aktion insgesamt 272 Millionen Schilling zugeführt werden konnten. Aus diesen Mitteln wurden, beginnend im Jahre 1962 mit bescheidenen 9 Millionen Schilling, immer wieder in steigendem Ausmaß bis zu 84 Darlehen mit zusammen 59 Millionen Schilling im Jahre 1975 ausgeschüttet, somit insgesamt seit 1962 517 Darlehen mit 375 Millionen Schilling. Die Gesamtkosten der durchgeführten Investitionen sind interessant, mit den Darlehen von insgesamt 59 Millionen Schilling konnten vorerst ca. 251 Millionen Schilling mitfinanziert werden. In der Wirtschaft besteht nach wie vor reges Interesse an dieser Aktion. Bei der ersten Vergabesitzung 1976 am 25. März lagen 100 Ansuchen um Gewährung von Darlehen im Gesamtbetrage von 53 Millionen Schilling vor, davon konnten 39 Ansuchen im Gesamtbetrage von 31 Millionen Schilling grundsätzlich für eine Erledigung in Aussicht genommen werden. Weitere 61 Ansuchen über einen Gesamtdarlehensbetrag von 22 Millionen Schilling mußten zurückgestellt werden. In der Zwischenzeit sind weitere 26 Ansuchen um Darlehen im Betrage von 34 Millionen Schilling eingelangt, sodaß gegenwärtig 87 unerledigte Ansuchen um Betriebsinvestitionsfonds-Darlehen vorliegen, für die 56 Millionen Schilling benötigt werden würden. Mit dem laufenden Eingang weiterer Darlehensansuchen muß gerechnet werden. Ich darf nun namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen: ,,Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Tätigkeitsbericht des NÖ Betriebsinvestitionsfonds über das Jahr 1975 wird zur Kenntnis genommen". Ich ersuche um Beratung und Beschlußfassung. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Krenn. Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Wenn man den Tätigkeitsbericht über die Vergabe von Darlehen aufmerksam liest, dann kommt man als Arbeitnehmervertreter zu der Erkenntnis, daß es zwar wirtschaftlich sicherlich in vielen Fällen notwendig ist, zu investieren. Wenn die Betriebe konkurrenzfähig bleiben wollen, müssen sie investieren, müssen sie rationalisieren. Aber wenn man - das geht auch aus dem Bericht hervor - dann die Feststellung trifft, daß in Wirklichkeit in vielen, vor allem in größeren Betrieben durch diese Rationalisierung Arbeitsplätze wegrationalisiert wurden, dann möge man mir doch als Arbeitnehmervertreter gestatten, dazu einige Gedankengänge zu äußern. Es heißt hier unter anderem, daß zur Gewährung dieser Darlehen folgende Punkte beachtet werden müssen: a) Rationalisierung der Produktion oder Dienstleistungserbringung, b) Verbesserung der Unternehmensund Betriebsstruktur, insbesondere der Produktionsstruktur oder Dienstleistungsstruktur, c) Verbesserung der Regionalstruktur, d) Zusammenschlüsse von Unternehmungen oder Betriebsverlegungen, e) Verbesserung der Kosten- und Absatzstruktur. Sehen Sie, wenn man wirtschaftlich denkt, so mag das sehr richtig sein, aber wir Arbeitnehmervertreter haben außer den wirtschaftlichen Erwägungen vor allem für die Sicherung der Arbeitsplätze zu sorgen und ich glaube, das soll auch ein Anliegen des Landes sein. Sehen Sie, hier könnte man wirklich auch einmal beweisen, daß man arbeitnehmerfreundlich in diesem Lande gesinnt ist, wenn man als eine der Forderungen auch aufnehmen könnte, wenn ein Kredit gewährt wird, daß sich die Unternehmen schon auch darüber Gedanken über das bei ihnen beschäftigte Personal, über die bei ihnen beschäftigten Menschen machen sollen. Wenn eine solche Rationalisierungsmaßnahme notwendig ist, sollte man neben einem Wirtschaftsplan eben auch gleichzeitig einen Personalplan erstellen. Wir in Österreich haben immer wieder festgestellt und gerade bei diesen EDV-Anlagen kann man das feststellen: Ein sogenannter Blechtrottel wird in einen Raum gestellt, der klimatisiert ist, denn anders geht er ja nicht. Der Raum muß also sehr wohl klimatisiert und staubfrei sein, nur bei den Menschen, die weitaus wertvollere Arbeitskräfte oder wertvolleres Material darstellen, wenn ich das so ausdrücken darf, schaut man viel weniger darauf, wie ihre Arbeitsplätze aussehen, und ist hier weniger geneigt, für ihre Umwelt, für ihre Arbeit zu investieren. Ich glaube also, man sollte sich, wenn man solche Darlehen gewährt, doch auch darüber Gedanken machen, und man könnte auch hier echt dokumentieren, daß man in Niederösterreich arbeitnehmerfreundlich gesinnt ist. Aber es ist nun etwas anderes passiert. Ich möchte gleich bitten, diese meine Kritik nicht als boshaft zu betrachten, denn aus Fehlern soll man lernen. Aber ich glaube, bei einer Darlehensvergabe sollte das eigentlich nicht passieren. Hier ist unter anderem unter Zahl 19 der Darlehensvergaben 1974 an eine Frau Erna Huemer und - das kommt auch im Bericht zum Ausdruck - die Firma Unistrat ein Darlehen in der Höhe von 1 Million Schilling gewährt worden, deren Firmensitz Wien ist. Es kommt im Bericht auch zum Ausdruck, daß man gefragt hat, was mit den angekauften Maschinen - dafür wurde ja das Darlehen gewährt - geschehen ist. Und nun sagt diese Frau Huemer: ,,Diese Maschinen habe ich bei einer größeren Firma in Weißenbach eingestellt; ich habe zwar noch keine Aufträge für diese Verpackungsmaschinen, aber sollte ich Aufträge bekommen, dann wird mit den Arbeitnehmern dieser Vermieterfirma die Produktion aufgenommen werden.'' Also Arbeitnehmer null, Sitz der Firma Unistrat in Wien. Wenn man sich nun den Handelskompaß hernimmt und sich erkundigt, bei welcher Firma denn die Maschinen untergestellt sind in Weißenbach an der Triesting, dann stellt man fest, daß diese Maschinen bei einer Firma Starlinger und Co. stehen sollen. Ich habe es nicht selbst überprüft, daher sage ich stehen sollen. Wenn man dem nachgeht und im Industriekompaß nachschaut, dann stellt man fest, daß die Firma Starlinger und Co. ihren Sitz in Wien hat, im 6. Bezirk in der Mollardgasse 85. Sie hat laut Kompaß 65 Beschäftigte, die Firma erzeugt Maschinen für die Textilbranche und die Inhaber dieser Firma sind ein Herr Dip1.-Ing. Anton Prskawetz und ein Herr Ing. Franz Huemer. Und nun frage ich mich wirklich, welchen Zusammenhang mag es bei dieser Namensgleichheit geben? Sehen Sie, solche Fehler können wirklich passieren, sie sollten aber nicht passieren. Immerhin sind eine Million Schilling zu diesen Darlehensbedingungen ein sehr billiges Geld, und wenn man mit diesen Maschinen nicht echt wieder Werte schafft und damit nicht auch Arbeitnehmer beschäftigt, dann war dieses Darlehen zumindest in meinen Augen nutzlos gegeben. Hier sollte man vielleicht aus diesem Fehler lernen und, wenn man solche Darlehen gewährt, auch nachforschen, was denn wirklich mit diesem Darlehen geschehen ist. Man sollte hier doch eine Kontrolleinrichtung einbauen, denn letzten Endes ist das ja unser aller Geld, das hier zu billigen Bedingungen als Kredit gewährt wird. Man sollte hier doch etwas vorsorglicher vorgehen und vielleicht in Zukunft eine Art Kontrolleinrichtung einbauen. Ich darf sagen, im großen und ganzen haben wir mit diesen Darlehen unserer Wirtschaft in Niederösterreich sicherlich sehr viel geholfen und das sieht man, wie gesagt. Ich hätte nur jetzt abschließend die Bitte, ob man nicht im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung und eventuell notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen auch darüber Gedanken macht, was geschieht mit den Arbeitnehmern, daß man fragt, haben Sie einen ähnlichen Sozialplan, wie er jetzt im Arbeitslosenversicherungsgesetz über die Arbeitsmarktförderung eingebaut ist? Ich glaube, das sollte man sich durch den Kopf gehen lassen, hier könnten wir auch als Land und als Verantwortliche für dieses Land echt Arbeitnehmerpolitik dokumentieren. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Landesrat Schneider. Landesrat SCHNEIDER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Angelegenheit Betriebsinvestitionsfonds ein paar Worte. Hier handelt es sich um jene Möglichkeit, durch Darlehen, die auf 10 Jahre vergeben werden, wovon 2 Jahre tilgungsfrei sind und wo sehr gute Zinsenbedingungen vorliegen, denjenigen Investoren zu helfen, die vorwiegend im Industrie- und gewerblichen Bereich etwas unternehmen, um die Betriebsstruktur zu verbessern und all die bekannten Merkmale zu erfüllen, die der Abg. Krenn bereits erwähnt hat. Ich darf Ihnen sagen, daß wir natürlich auch immer die Frage stellen, ob mit dieser Investition zugleich neue Arbeitsplätze geschaffen werden oder es etwa darum geht, durch diesen Einsatz, wie Sie es formuliert haben, Arbeitsplätze wegzurationalisieren, was ja wirklich nicht im Sinne der Erfinder liegt. Dieser Gesichtspunkt ist in jedem einzelnen Fall mit berücksichtigt worden, auch haben wir die Frage gestellt, ob hier eine Güterproduktion im Gange ist, die volkswirtschaftlich wertvoll ist, die fernbedarfswirksam ist, etwa in den Export geht, sodaß auch diese Zusammenhänge, die höhere wirtschaftliche Bedeutung haben, berücksichtigt wurden. Ich habe die Unterlagen dieses konkreten Falles nicht zur Hand, soweit mir aber in Erinnerung, ging es darum, daß ein Wiener Betrieb durch die Enge seiner Produktionsverhältnisse bei uns im Land eine Investition vorgehabt und für diese Betriebsgründung in Niederösterreich einen Kredit in der Größe von rund 2 Millionen Schilling angesprochen hat. Soweit ich das in Erinnerung habe, ist auf Grund des Vorliegens der Merkmale, die den Investor berechtigt haben, den Kredit anzusprechen, dann eine Zuteilung von einer Million Schilling erfolgt. Es ist mir neu, und ich gehe dieser Sache natürlich nach, Herr Kollege Krenn, daß anderswo die Maschinen, womöglich noch verpackt, stehen. Ich werde das sofort selbst ausforschen, denn für derartige Dinge gibt es normalerweise kein Geld. Darf ich Ihnen sagen, welche Vorgangsweise wir entwickelt haben. Die Arbeiter, die Stellen draußen im Bezirk werden befragt, unser Sachbearbeiter fährt hinaus und schaut sich an Ort und Stelle die Zusammenhänge an. Wir wenden also tatsächlich größtmögliche Mühe auf, um hier eine optimale Kreditvergabe zustande zu bringen. Das ist schon deshalb notwendig, weil ja immer zumindest doppelt so viele Mittel begehrt werden, als wir haben. Es ist auch ganz selbstverständlich und ich darf Ihnen das hier in aller Ernstlichkeit sagen, daß der Zusammenhang mit den Arbeitsplätzen ein absolutes Primat inne hat. Wenn das auch in den Richtlinien vielleicht nicht so drinnensteht, so war es die Basis auch dieser Kreditvergaben. Und wenn wir heute in Niederösterreich auf dem Gebiete der Arbeitsmarktverhältnisse keine Sorgen haben, dann nicht zuletzt vielleicht auch deshalb, weil sich jede Handlungsweise der Landwirtschaftsförderung auf diesen Gesichtspunkt sehr stark ausgerichtet hat. Das bleibt weiterhin so und ich darf die Bitte äußern, wenn Sie einen Einzelfall haben, der Ihnen Sorge bereitet, wo Sie die Frage stellen, ob hier zu Recht eine Darlehensvergabe stattgefunden hat, das ganz einfach telefonisch bekanntzugeben und schon wird unverzüglich das Nötige veranlaßt, damit hier Ordnung entsteht. Es ist ja auch so, daß meistens das örtliche Kreditinstitut als Haftungsnehmer ebenso die Frage beantwortet, was hier vor sich geht, in welcher Zeit man welche Baulichkeiten und maschinellen Ausstattungen anschaffen will. Wir werden es uns angelegen sein lassen, jeden von Ihnen ausgeführten Fall einer sorgsamen Prüfung zu unterziehen, damit wir diesen Betriebsinvestitionsfonds, der ein wertvolles Instrument der Wirtschaftsförderung des Landes darstellt, weiterhin möglichst optimal zum Einsatz bringen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Das Schlußwort hat der Berichterstatter. Berichterstatter Abg. Dkfm. HÖFINGER: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Bernkopf, die Verhandlung zur Zahl 250 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BERNBOPF: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ehe ich meinen Bericht erstatte, darf ich auf einen Schreibfehler aufmerksam machen, der im § 2 Absatz 1 Ziffer 1 unterlaufen ist. Ich bitte, folgende Berichtigung zur Kenntnis zu nehmen. In Ziffer 1 hat der Text zu lauten: ,,politische und sozial- und wirtschaftskundliche Bildung". Ich darf mir nun erlauben, zur Landtagszahl 250, Entwurf eines Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesen, zu berichten. Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung vom 29. November 1973 den Beschluß gefaßt: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzentwurf über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." In diesem der Beschlußfassung zugrunde liegenden Antrag wird darauf hingewiesen, daß aus den Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, Bundesgesetzblatt Nr. 17111973, die eminente Bedeutung der Erwachsenenbildung für die Gesellschaft hervorgeht und damit die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung dieser Aufgaben auch auf Landesebene ersichtlich wird. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht zufolge der gleichen Zielsetzung nahezu wörtlich dem angeführten Bundesgesetz und seinen Motivationen, mit den folgenden Schwerpunkten: 1. Auf Grund der raschen Änderungen in der Gesellschaft von heute können Schule und Berufsausbildung dem einzelnen nicht mehr das notwendige Wissen und geistige Rüstzeug für sein ganzes Leben vermitteln. Das schnelle Veraltern des Wissens, insbesondere des Spezialwissens, erforderliche Umstellungsprozesse im Berufsleben und die geistige Orientierung in der modernen, komplizierter werdenden Gesellschaft erfordern vom einzelnen auch nach Verlassen der Schule bzw. dem Abschluß der Berufsausbildung eine ständige Weiterbildung. 2. Der Ausbau und die Verbesserung des Schulwesens ermöglicht der jüngeren Generation, sich mit dem neuesten Wissensstand vertraut zu machen und in zunehmendem Maße einen ihren Interessen und Begabungen entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen. Um der schon im Berufsleben stehenden Generation in dieser Hinsicht gleiche Chancen für die Lebensbewältigung zu geben und ihr auch in einem späteren Lebensalter Bildungswege zu eröffnen, für die sie erst auf Grund ihrer Lebens- und Berufserfahrung motiviert wird, bedarf es auch eines entsprechenden Ausbaues der Erwachsenenbildung. 3. Das ständig zunehmende Ausmaß an Freizeit eröffnet dem Erwachsenen größere Chancen für die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Damit diese Chancen sinnvoll genützt werden, bedarf es oft erst der Weckung von Interessen und Begabungen, insbesondere im musischen Bereich, sowie des Angebotes entsprechender Bildungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die Erwachsenenbildung. 4. Wichtige Aufgaben der Gesellschaft können in zunehmendem Maße nur mit Hilfe der Erwachsenenbildung erfüllt werden, wie zum Beispiel die demokratisch-staatsbürgerliche Bewußtseinsbildung, die Deckung eines kurzfristigen Bedarfes von Arbeitskräften bestimmter Qualifikationen, die Bewältigung von Erziehungsaufgaben (Vorschulerziehung, Sexualerziehung, Verkehrserziehung und anderes) durch entsprechende Information der Eltern, die Vorbereitung auf Ruhestand und Alter bei einem immer stärker werdenden Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung u. a. Im Hinblick auf die angeführten Bildungsbedürfnisse ist die Erwachsenenbildung heute ein ebenso wichtiger Bestandteil des Bildungswesens wie Schule und Hochschule. Für das Land ergibt sich daraus die Notwendigkeit, durch entsprechende Förderung der Erwachsenenbildung für deren Ausbau und Weiterentwicklung Vorsorge zu treffen. Der Kulturausschuß hat sich nun in seiner Sitzung vom 7. 10. 1976 mit der Vorlage der Landesregierung vom 3. 2. 1976, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens beschäftigt und hiebei foIgenden Beschluß gefaßt: Der Gesetzentwurf wird einer Neufassung unterzogen. Gleichzeitig wird der Hohe Landtag ersucht, die Landesregierung aufzufordern, in Anbetracht der Gestaltung des niederösterreichischen Volksbrauchtums dem Landtag einen besonderen Gesetzentwurf, der die Förderung dieser Materie zum Gegenstand hat, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Durch die Einführung des Zusatzes ,,als Träger von Privatrechten" im § 1 des Entwurfes, in dem normiert wird, daß das Land die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes zu fördern hat, wird der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage Rechnung getragen. Der Entwurf stützt sich auf § 17 B-VG. Diese Verfassungsnorm bietet den Ländern die Grundlage zur gesetzlichen Regelung der von ihnen geführten Privatwirtschaftsverwaltung. In Anbetracht der Bedeutung des niederösterreichischen Volksbrauchtums wird dieser Begriff aus der Liste der förderungswürdigen Aufgaben des § 2 herausgenommen und gleichzeitig die Landesregierung in Form eines Resolutionsantrages ersucht, dem Landtag einen besonderen Gesetzentwurf, der die Förderung dieser Materie zum Gegenstand hat, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Die Bestimmung über die Arten der Förderung wird durch die Aufnahme von zusätzlichen Begriffen verfeinert, sodaß die praktische Anwendung erleichtert wird. Dies trifft auch auf die Änderung der Bestimmungen über die allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung, den Widerruf der Förderung und die Mitwirkung der Träger zu. Ich darf mir daher namens des Kulturausschusses erlauben, folgenden Antrag zu stellen : ,,Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Landesmitteln wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen. 3. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ferner aufgefordert, in Anbetracht der Bedeutung des niederösterreichischen Volksbrauchtums dem Landtag einen besonderen Gesetzentwurf, der die Förderung dieser Materie zum Gegenstand hat, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich ereröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Stangl. Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Behandlung bzw. Verabschiedung dieser Vorlage geht ein wesentlicher Teil eines jahrzehntelang berechtigt gehegten Wunsches hunderter Erwachsenenbildner in Erfüllung. Man könnte vielleicht die Frage stellen, warum nur ein wesentlicher Teil dieses Wunsches und nicht der ganze Wunsch? In dem heute zur Beschlußfassung vorliegenden Gesetz wird zwar das Förderungswesen der Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens geregelt, offen jedoch bleibt nach wie vor die Organisationsnormierung in der Erwachsenenbildung. Ich möchte aber betonen, daß das nicht auf Versäumnis des Referates oder des politischen Referenten bzw. der Mitglieder des Kulturausschusses zurückzuführen ist, sondern hier verfassungsrechtliche Gründe die Ursache sind. Nach Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist nach der herrschenden Rechtsauffassung Volksbildung, wie der entsprechende Terminus im Bundes-Verfassungsgesetz heißt, in der Vollziehung Bundessache und das bringt bereits die Schwierigkeiten. Man könnte nach Art. 14 die rechtlichen Möglichkeiten einer paktierten Gesetzgebung ausschöpfen. Auch hier gibt es schon jahrzehntelange Bemühungen verschiedener Minister, ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen damals Aufsehen erregenden Antrag des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Dr. Zehner, der damals Präsident des Wiener Stadtschulrates war. Wir sehen allein daraus, wie lange die Bemühungen sowohl von Seiten der Bundesgesetzgebung und von der Exekutive, aber auch von Seiten der Erwachsenenbildner auf Landesebene da sind, um eine Kompetenzregelung zustande zu bringen. Bisher erfolglos. Einen Ausweg wenigstens hinsichtlich des Förderungswesens zeigte in seiner Rechtsgrundlage der Art. 17 des Bundes-Verfassungsgesetzes, nach welchem auch das Sportförderungsgesetz des Bundes verabschiedet wurde und auf dieser Rechtsbasis beschloß der Nationalrat am 21. März 1973 das Bundes-Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Noch im November des gleichen Jahres beschloß der Niederösterreichische Landtag im Wissen der Bedeutung der Materie einstimmig einen Aufforderungsantrag, worin die Niederösterreichische Landesregierung aufgefordert wurde, ein derartiges Förderungsgesetz auch dem Niederösterreichischen Landtag zur Behandlung vorzulegen. Diesem Verlangen wurde am 3. Februar 1976 in Form einer Regierungsvorlage Rechnung getragen. Der Kulturausschuß hat auf Grund der Bedeutung dieses Gesetzes beschlossen, einen Unterausschuß einzusetzen, und hat in diesem Unterausschuß neben der Regierungsvorlage die Abänderungsanträge, die vor allem von der Österreichischen Volkspartei gestellt wurden, behandelt. Der Abänderungsantrag täuscht etwas in seinen materiellen Inhalten. In Wirklichkeit ist es vielleicht eine sprachliche Verbesserung, aber materiell waren nur in einigen Punkten Divergenzen zur Regierungsvorlage festzustellen. Daher haben sich im Unterausschuß und auch später im Ausschuß die Verhandlungen vor allem auf die Punkte im § 3 bezogen, wo die Objekt- und Projektförderung, bei der wir uns einig waren, durch diesen Abänderungsantrag so geregelt werden sollte, daß nach unserer Meinung das Budgetrecht des Landtages in Form von Dauerförderungen beschnitten würde. Im § 4 wurde dann auf die Einrichtung und Tätigkeiten der Erwachsenenbildung selbst hingewiesen, und hier hat die Österreichische Volkspartei vorerst verlangt, daß die Träger als Empfänger von Förderungender Erwachsenenbildung allgemein festgestellt werden. Die sozialistische Fraktion war der Meinung, daß wir die Trägerschaft auf juristische Personen und vor allem auch inländische juristische Personen festlegen sollten, da ansonsten unüberschaubare Förderungsmaßnahmen beantragt werden könnten. Wir haben damals einen Sprachkurs irgend eines Angehörigen, auf Privatbasis sozusagen, eines anderen Staates als Beispiel angeführt. Beim § 8 war eigentlich die längste Diskussion über die Mitwirkung der Träger der Erwachsenenbildung hinsichtlich der Erstellung eines Jahresplanes bzw. eines Berichtes. Nach der ursprünglichen Formulierung in diesem Abänderungsantrag wäre eigentlich der Kreis der Mitwirkenden an diesem Jahresplan bzw. am Bericht selbst der Kreis sehr unbestimmt festgelegt gewesen und daher auch die Anzahl der Handelnden, glaube ich, zu groß gewesen. Wir haben uns dann ebenfalls auf eine Form geeinigt, indem wir als besonderes Kennzeichen der Träger, die an dieser Arbeit mitwirken sollen, festgestellt haben, daß sie ihre Tätigkeit als Erwachsenenbildner bzw. im Volksbüchereiwesen auf das ganze Bundesland beziehen sollen. Eine Diskussion und anfängliche Gegensätzlichkeiten hat es auch über die Förderung des Volksbrauchtums im § 2, der die Ziele der Förderungsmaßnahmen festlegt, gegeben. Ursprünglich, in der Regierungsvorlage, sollte das Volksbrauchtum ebenso zu den Förderungsberechtigten gehören wie die anderen dort in 10 Punkten aufgezählten Träger. Die Verhandlungen haben dann ergeben, daß wir in Niederösterreich - das hat der Berichterstatter bereits erwähnt - uns der schweren, ich betone das Wort, schweren Materie eines Volksbrauchtumsgesetzes unterziehen, obwohl allein schon die Definition des Volksbrauchtums sehr große Schwierigkeiten bereiten wird, die ja wieder vom Volksbrauchtum etwas differenter zu betrachten ist. Der Kulturausschuß war aber der Meinung, daß sich der Niederösterreichische Landtag bzw. das zuständige Referat eben auch mit dieser Materie beschäftigen und das Volksbrauchtum auf eigenes Förderungsgesetz konzentrieren soll. Die Verhandlungen an und für sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, waren sowohl im Geist als auch in der Sprache der Materie würdig und es wurde daher sachlich und zielführend verhandelt. Verzeihen Sie esem Zusammenhang den Terminus „Volksbüchereiwesen" selten gebraucht habe, aber für mich ist das Volksbüchereiwesen an und für sich ein integrierter Teilbereich der Erwachsenenbildung und daher auch dieses Zusammenschließen in einem Gesetz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz soll nicht nur den bestehenden Zustand legalisieren, sondern wir erwarten uns, daß dieses Gesetz auch die materielle Situation der Erwachsenenbildungseinrichtungen verbessert und dadurch eine Integration der Erwachsenenbildung in das gesamte Bildungssystem fördert. Ich glaube, wir erfüllen mit diesem Gesetz eine uns auferlegte wichtige Verpflichtung in der heutigen Gesellschaftsordnung. Meine Partei stellt in ihrem Erwachsenenbildungsprogramm fest – ich darf zitieren: „Im Rahmen der zeitgemäßen permanenten Bildung des durchgängigen Bildungssystems fällt der Erwachsenenbildung bei Einhaltung der Grundsätze der Demokratie das Recht zu, durch ein Gesetz genauso gesichert zu werden, wie das Schulwesen. Ein Volksbildungsgesetz soll in erster Linie der Finanzierung dienen, bei voller Berücksichtigung der Freiheit in der Erwachsenenbildung." Damit war für uns die Verhandlungsbasis sowohl in geistiger als auch in materieller Hinsicht gegeben. Dieses Gesetz beinhaltet diese Grundsätze und ich glaube, wir werden auf diesem Sektor mit der Verabschiedung und vor allem mit der Anwendung einen entscheidenden Schritt im gesellschaftlichen Leben weiterkommen. Bewußt muß uns aber auch sein, daß mit dem Erkennen allein und mit der Schaffung der materiellen Basis kein Ausreichen gefunden werden kann. Die Probleme der permanenten Weiterbildung, vor allem der Erwachsenenbildung, als Stütze der persönlichen Lebensgestaltung können wir mit einem Förderungsgesetz nicht lösen. Am vergangenen Sonntag - vielleicht ist es gar kein Zufall, daß sich dies innerhalb einer Woche abspielte - hat sich in Niederösterreich die Konferenz der Erwachsenenbildung Niederösterreichs auf Schloß Ottenstein mit einem Bilanz- aber auch mit einem Aufgabenkatalog an die Öffentlichkeit gewandt. Ich glaube, diese Konferenz könnte eine echte Unterstützung aller Träger der Erwachsenenbildung werden. Dies sollte ein Forum für gemeinsame Konzepte, aber auch bis zu einem gewissen Grad für eine Aufgabenteilung und eine Möglichkeit gemeinsamer Aktionen und wirksamerer Animitation bzw. Motivation werden. Im prinzipiellen sollten durch eine solche Konferenz die Einrichtungen und die Möglichkeiten der Erwachsenenbildung gemeinsam gesehen werden. Nun erlauben Sie mir noch einige Aspekte der persönlichen Einstellung zum Aufgabenbereich der Erwachsenenbildung. Ich glaube, die Erwachsenenbildung umfaßt in sich vier Hauptanliegen. Das erste ist die individuelle berufliche Weiterbildung. Hier kommen wir im Rahmen der Erwachsenenbildung wie ich glaube auch erfolgreich weiter, weil die Menschen erkennen, daß es die Mobilität im Berufsleben bei zunehmender Rationalisierung und Technisierung unerläßlich macht, den Weg der Weiterbildung zu gehen. Als zweiten Schwerpunkt können wir heute ein gewisses ökonomisches Interesse an der Weiterbildung feststellen, nicht nur von der Einzelperson, sondern auch von der Betriebsgemeinschaft bzw. darüber hinaus von der Gesellschaft an und für sich. Die Bildung ist neben den herkömmlichen Faktoren in der Wirtschaft, Arbeitskraft und Kapital, heute zu einem dritten wertvollen Faktor geworden. Der dritte Teilbereich, worüber auch in Ottenstein Klage geführt wurde, ist die politische Bildung. Ich glaube, hier müßte ein gemeinsames Motivieren weit über die Parteigrenzen hinausgehen. Wir bekennen uns alle zur demokratischen Gesellschaftsform, aber diese demokratische Gesellschaftsform, soll sie weiterbestehen, wissen wir, braucht den politisch mündigen, urteilsfähigen, aber auch den mitgestaltenden Bürger. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es herrscht oft die irrige Meinung, daß man unter politischer Bildung parteipolitische Bildung zu verstehen hat. Wir wollen in der politischen Bildung den Bürger zum kooperativen Faktor in der Gesellschaftsform erzogen wissen. Und das vierte wird in Teilbereichen gemacht, ist aber meiner Meinung nach heute noch viel zu wenig im gesellschaftlichen Leben und auch in der Erwachsenenbildung durchführbar. Von den Erwachsenenbildnern wird es wohl erkannt, es sind jene Faktoren, die die Bildungsbestrebungen in Zielrichtung des glücklichen Menschen lenken, der innerlich sagen wir ausgeglichen, aber auch erfüllt wird. Ich glaube, neben der Befriedigung im Bereich der wichtigsten Lebensumstände wie Beruf, Wohnung, Sozialeinrichtungen usw. ist auch das Glücklichsein des Menschen in der Ausschöpfung des Verstehens, des Erlebens, der Kreativität und Veranlagung und des Erlebens im musischen und im kulturellen Bereich ein unbestrittener Wertschöpfungsfaktor. Es darf daher keine Vernachlässigung im Bildungsbereich der Gemeinschaftsempfindung und des kulturellen Erlebnisses gegen über der sogenannten Ausbildung im ökonomischen und im beruflichen Bereich geben. Wir Sozialisten bekennen uns auch zur Freiwilligkeit der Weiterbildung, es betrübt nur uns alle, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, wenn wir die Zahlen der an der Erwachsenenbildung Teilhabenden hören. Sie schwanken in den westlichen Industrieländern um rund 5%, bei der Weltbevölkerung je nachdem, ob Entwicklungsland oder Industrieland, bzw. je nach Gesellschaftsform zwischen 10 und 20%. Und ich glaube, neben der Freiwilligkeit muß mit der Flexibilität dieser Erwachsenen auch die Erwachsenenbildung flexibel bleiben. Ich glaube aber doch, daß wir trotz der Verabschiedung des heutigen Gesetzes nicht aufhören sollen, uns auch in Hinsicht der Organisationsformen, obwohl hier die Kompetenzschwierigkeiten vorherrschen, weiterhin zu bemühen, auch diese zu lösen und zu einer Klärung beizutragen. Die sozialistischen Abgeordneten dieses Hauses hoffen, daß mit diesem Gesetz die materielle Basis im Bereich der Erwachsenenbildung verbessert wird und daß das breite Spektrum der Bildungsaufgaben intensiver und effizienter erfüllt werden kann. In diesem Hoffen geben wir diesem Gesetz freudig unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Wallner. Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Fast alle Maßnahmen, die der Landtag setzt, bedeuten das Ende einer bestimmten Entwicklung und den Beginn einer neuen Entwicklung. Auch das Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens gehört hier dazu. Das Ende einer Entwicklung ist in der Tatsache gegeben, daß die Förderung aus der Ermessenssache des Landes in eine Verpflichtung des Landes übergegangen ist, und der Beginn einer Entwicklung zeichnet sich dadurch ab, daß die Sicherung dieser Förderung wenigstens in der Art - leider nicht in der Höhe - gegeben ist. Das hat eine lange Vorbereitungszeit gebraucht, und ich darf mich hier den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Stangl, der in sehr dankenswerter, klarer Weise die Entwicklung dieses Gegenstandes aufgezeigt hat, anschließen und vielleicht den einen oder anderen Akzent noch dazu geben. Ein vorübergehender Höhepunkt in der Frage der Klärung der Rechtsunterlagen scheint mir insbesondere eine Enquete des Jahres 1969 gewesen zu sein, die sich unter dem damaligen Bundesminister für Unterricht Dr. Mock ,,Enquete über die Erwachsenenbildung" genannt hat; auf ihr hat sich ein Arbeitskreis besonders mit der Rechtsfrage beschäftigt und Sektionschef Dr. Köveschi die entsprechenden Unterlagen vorgelegt und erarbeitet, sodaß dann nach einer längeren Zwischenzeit das Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens aus Bundesmitteln geschaffen werden konnte, und zwar auf der Basis des 5 17, der die Möglichkeit der Tätigkeit innerhalb der Privatwirtschaftsverwaltung für den Bund, aber auch für die Länder gibt. Der Antrag, der hier zitiert wurde und der die Landesregierung auffordert, ebenso ein solches Gesetz vorzulegen, wurde im Finanzausschuß von der ÖVP seinerzeit eingebracht und ich möchte in diesem Zusammenhang besonders zwei Namen erwähnen, weil die Träger dieser Namen heute nicht mehr im Landtag sitzen, dennoch aber in dieses Geschehen eingebunden sein sollen, weil sie sich darum sehr bemüht haben; es sind Abg. Stangler und ,4bg. Schoiber. Die Forderung, daß dieses Gesetz auch im Land Wirklichkeit werden sollte, wurde sehr häufig gestellt und bei vielen Angelegenheiten darauf hingewiesen. Am 3. Februar 1976 lag es dann dem Kulturausschuß vor! Ich darf Ihnen die Stellung der Österreichischen Volkspartei dartun, aus der heraus die Arbeit an dieser Gesetzesvorlage geleistet wurde! Sie liegt im Leitbild 80 und im Wahlprogramm 1974 begründet! Dort heißt es:. . . ,,Die Dynamik der technischen Entwicklung, die dadurch bedingte Mobilität im Berufsleben und das größere Angebot an Freizeit bedingen eine ständige berufliche und allgemeine Weiterbildung, für die entsprechende Moglichkeiten geschaffen werden sollen. Die Förderung einer lebenslangen Weiterbildung (Bildungsfreistellung) stellt die Verbände der freien Erwachsenenbildung, wie etwa Volkshochschulen und Bildungswerke und ebenso Institute der beruflichen Interessenvertretungen vor umfassende Aufgaben. Für diese Aufgaben haben Staat, Länder und Gemeinden, die verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen und die Religionsgemeinschaften Voraussetzungen zu schaffen, die zusammenwirken und einander ergänzen sollen. Nach Inkrafttreten eines Volksbildungsförderungsgesetzes des Bundes ist ein ähnliches Gesetz auf Landesebene vorzusehen. . . ´ . Und das Wahlprogramm 1974 fordert:. . . ,,Jeden Einzelnen zu befähigen, sich gegenüber dem rasanten technischen und wirtschaftlichen Fortschritt zu behaupten, aber auch jeden einzelnen Bürger in die Lage zu versetzen, ,in verstärktem Maße an der politischen Meinungs- und Willensbildung teilzunehmen und ihn durch eine Schärfung des kritischen Bewußtseins vor Manipulationsversuchen aller Art zu schützen . . .". Daher wird verlangt: . . . ,,Förderung der Volkshochschulen, der Bildungswerke und Institute der beruflichen Interessenvertretungen, um der Notwendigkeit einer lebenslangen Weiterbildung Rechnung zu tragen und die Verabschiedung eines Landesgesetzes über die Förderung der Volksbildung.. .". Es ist daher nicht zu verwundern, daß hier eine gewisse Einigkeit erzielt werden konnte, wenn in beiden Parteiprogrammen auf diesem Gebiet sehr übereinstimmen de Ansichten vorherrschen. Eine solche Stellung der Österreichischen Volkspartei hat zu einer eingehenden Beschäftigung mit dieser Materie geführt, zu der auch eine Anzahl von Vertretern der freien Erwachsenenbildungsorganisationen zugezogen wurde, denen ich für die beratende Tätigkeit herzlich danken darf. Das erbrachte dann eine in manchen Punkten nicht unwesentliche Umgestaltung und Änderung durch einen Antrag und einen Resolutionsantrag, der im Ausschuß und Unterausschuß innerhalb von vier Sitzungen dann zu einer Einigung über die Abänderung der ursprünglichen Vorlage geführt hat. Ich möchte mich ebenfalls dafür bedanken, daß eine so sachliche Atmosphäre vorherrschen konnte, die ohne Zweifel besonders dadurch bestimmt war, daß sehr viele Damen und Herren, die im Ausschuß mitwirken, selbst in der Erwachsenenbildung tätig sind. Erlauben Sie mir bitte, daß ich nun einige Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Referatsvorlage anführe, die zum großen Teil dem Bundesgesetz folgte, Wesentliches von dort übernommen hat, aber das eine oder das andere, das besonders für das Land und für die freie Erwachsenenbildung wesentlich ist, dann doch nicht vorgesehen hat. Aus dem § 2 wurde die Pflege des Volksbrauchtums einvernehmlich herausgenommen und festgelegt, daß ein eigenes Gesetz diese Materie regeln sollte. Die Gründe dafür liegen in Verschiedenem: Zuerst einmal vielleicht darin, daß der Sachinhalt des Volksbrauchtums für eine Reihung unter dem Punkt 1 m sicherlich zu umfassend ist und nicht an einer solchen Stelle angeführt werden sollte; zum anderen darin, daß das Volksbrauchtum ähnlich wie Erwachsenenbildung doch auch über eigene Mitteln verfügen sollte, die in dieser Zweiteilung, so hoffen wir, umfangreicher sein werden, als wenn sie in einem einzelnen Sachgebiet zusammengeschlossen sind. Außerdem weist der Titel des Gesetzes eigentlich nicht auf das Volksbrauchtum selbst hin und auch die Definitionen im § 1 und die Anführung der Tätigkeiten im § 4 stimmen mit dieser Tatsache nicht überein, sodaß eine eigene Regelung sich sicherlich anbietet. Im § 2 Abs. 4 ist ein wesentlicher Punkt ausgesprochen, daß in die Förderung die Tätigkeiten von beruflichen oder wirtschaftlichen Interessenvertretungen nicht einzuschließen sind. Wir waren der Meinung, daß diese aus anderen, reichlicher fließenden Quellen Mittel erhalten und daher nicht auch noch auf jene Beträge greifen sollten, die seitens des Landes der Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt werden können. Im § 3, in dem die Arten der Förderungen dargestellt sind, wird ähnlich wie beim Bund aufgeschlüsselt, allerdings bildet auch hier einen nicht unwesentlichen Zusatz die Formulierung, daß es auch um Sachleistungen und Beistellung von Personal gehen kann. Ebenso ist die Aufteilung in eine Sockelförderung, wie wir sie vielleicht nennen können, und eine Projektförderung ein Fortschritt, weil hier in einer zweifachen Hinsicht gewisse Akzente gesetzt werden können. Im § 4, in dem die Förderungsempfänger dargestellt sind, scheinen die niederösterreichischen Gemeinden auf, und zwar als Träger der Volksbüchereien. Im § 5, der die allgemeinen Voraussetzungen der Förderungen darstellt, wurde die Einschränkung gegeben, daß Kostenanführungen seitens der Erwachsenenbildung nur bei Einzelvorhaben gefordert werden sollen und daß die Maßnahmen, die hier angestrebt werden, nicht im Widerspruch zu Raumordnungsprogrammen stehen sollen. Allerdings ergibt sich hier sicherlich die Notwendigkeit, daß für das Jahr 1977 eine Art Übergangslösung geschaffen wird werden müssen, weil der Einreichungstermin nicht mehr einzuhalten und daher natürlich auch die Nennung der einzelnen Verbände seitens der Landesregierung nicht in diesem Sinne erfolgt ist. Diese Übergangslösung wird sicherlich so zu erreichen sein, daß das Gesetz administriert werden kann. Im § 6 sind die Bedingungen der Förderungen etwas vereinfacht, der 5 8 sichert die Mitwirkung der Träger. Das ist etwas ganz Neues, weil hier eine Nennung der Träger verlangt wird. Gerade das halte ich für eine sehr wichtige Sache, weil damit ein Demokratisierungsvorgang verbunden ist und weil eine Art Partizipation der einzelnen Erwachsenenbildungsorganisationen eintritt, die sicherlich auch zum Selbstverständnis der einzelnen sehr viel beitragen wird, wenn sie gemeinsam nun seitens des Referates anzuhören sind und ein Einvernehmen anzustreben ist. Der § 9 regelt die Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern, ein Zusatz, der ursprünglich nicht vorhanden war, ebenso der Volksbibliothekare, wobei die Einschränkung gilt, das Land nur dann tätig werden zu lassen, wenn die Träger diese Ausbildung nicht hinreichend sicherstellen können. Ich glaube, daß damit das Gesetz einige Voraussetzungen erfüllt, die für die Erwachsenenbildung, für die freie Erwachsenenbildung, wesentlich sind: Das sind die Begriffe der Sicherheit, der Freiheit, der Mitwirkung und der Vielfalt, die durch dieses Gesetz garantiert sind. Damit ist also das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz eine gesetzliche Anerkennung sozusagen der Notwendigkeit der Erwachsenenbildung! Im Motivenbericht und in sehr vielen Budgetansprachen, heute wieder in der Rede von Herrn Abg. Stangl, haben Sie eine Reihe von Begründungen dafür gehört. Lassen Sie mich dazu einige Anmerkungen machen, die das ergänzen mögen, mit dem ich inhaltlich völlig übereinstimme. Die Anerkennung einer Notwendigkeit der Erwachsenenbildung, meine Damen und Herren, besonders der Ausgangspunkt dieser Anerkennung liegt nicht bei Bildungseinrichtungen, sondern bei den Nationalökonomen. Erst als die Nationalökonomen, erst als die Wirtschaftler, erst als die Wirtschaft ihre Regierungen überzeugen konnten, daß Bildung und Ausbildung eine sehr hohe Rentabilität besitzen, daß also, um das schreckliche Wort zu gebrauchen, der gebildetere Mensch der produktivere Mensch ist, kommt es zu großen Bildungsinvestitionen, kommt es aber auch zu einer Bildungsexplosion. Darin zeigt sich dann sofort die Herkunft dieser Entwicklung, denn das Motiv der Nützlichkeit und das Motiv des Vorherrschens der Berufsausbildung tritt in diesem Augenblick besonders in den Vordergrund. Und ein dänischer, Verzeihung, ein schwedischer Erwachsenenbildner hat erst unlängst auf einer Tagung in Strobl davon gesprochen, daß in fast allen Ländern strategische Fehler gemacht wurden, als man nämlich alle Mittel der Bildungsinvestition hauptsächlich der Erweiterung der Jugendbildung zugeführt hat, damit erst über einen langen Umweg zu dem sogenannten lebenslangen Lernen gefunden hat und es daher noch immer so steht, daß wir kein eigentliches Erwachsenenbildungsgesetz besitzen und die Erwachsenenbildung noch immer nicht im Bildungswesen integriert ist. Die Gefahr dieser Entwicklung, die ich hier kurz aufgezeigt habe, liegt in den verschiedenen Wegen, die zu einer Institutionalisierung der Erwachsenenbildung führen. In den letzten Monaten ist ein ganz neuer Begriff aufgetaucht, den Sie sehr umfassend in der letzten Ausgabe der Zeitschrift ,,Erwachsenenbildung' dargestellt finden, und der unter der Bezeichnung ,,recurrend education", also ,,rekurrente Bildung" eine ganz neue Entwicklung aufzeigt oder zumindest Entwicklungsansätze in die Wege leitet, bei denen die Erwachsenenbildung, insbesondere die freie Erwachsenenbildung aufpassen muß. Wir verstehen unter dieser ,,recurrend education" ein lebenslanges Lernen als gesicherten periodischen Wechsel von Ausbildung und Praxis im Beruf. Daher auch der Name ,,rekurrente Bildung". Es sollen also im Leben des einzelnen Phasen der Praxis im Beruf, also der Arbeitstätigkeit, mit Phasen der Aus- und Weiterbildung abwechseln, sodaß hier eine ganz enge Verbindung zwischen der Bildungspolitik und der Arbeitsmarktpolitik durchgeführt wird, die aufeinander abzustimmen wären und nach dieser Auffassung in eine sehr enge Wechselbeziehung treten sollen. Darinnen liegt eine ganz große Chance! Diese Chance besteht einmal darin, daß die ,,education permanent", also das lebenslange Lernen, anerkannt wird. Sie besteht weiter in den umfangreicheren Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden und sie besteht sicherlich in einer Forcierung der sogenannten Bildungsfreistellung. Aber sie enthält auch eine ganz große Gefahr! Diese Gefahr liegt darin, daß die Bildungspolitik nichts anderes als ein Anhängsel der Arbeitsmarktpolitik wird, das soweit reicht, daß Bildungspolitik bis zur Steuerung der Arbeitslosigkeit, Beschränkung der Arbeitslosigkeit, Vermeidung der Arbeitslosigkeit oder als Überbrückungszeit für Arbeitslosigkeit dienen kann. Das würde bedeuten, daß die Erwachsenenbildung völlig eingeengt wird auf berufliche und wirtschaftliche Ziele! Die Erwachsenenbildung, meine Damen und Herren, ist aber mehr als eine Verschuldung, die zu nichts anderem führen soll als zum Erwerb von gesellschaftlichen Berechtigungen oder Qualifikationen! Die Erwachsenenbildung ist - und darüber sind sich die Erwachsenenbilder selber sehr einig – vor allem eine Persönlichkeitsbildung. Denn das Ziel jeder Bildung, meine Damen und Herren, wie groß auch die Unterschiede in der einzelnen Definition sein mögen, das Ziel jeder Bildung ist die werterfüllte und wertgerichtete Persönlichkeit, weil nur in ihr die Entfaltung des Menschen in seiner Gesamtheit garantiert ist! Darinnen ist aber nicht unmittelbar Nutzen beinhaltet! Wir erleben hier einen sehr schönen Wandel eines Schlagwortes, das lange Zeit die Bildungspolitik beherrscht hat, nämlich den Wandel von dem Schlagwort ,,Wissen ist Macht", wo der Nutzen besonders hervorgestrichen wurde, zu dem Schlagwort „Bildung ist Freiheit!" Freiheit im Denken, Freiheit im Entscheiden, Freiheit im Handeln! Und die Voraussetzungen für die Selbstverwirklichung des Menschen als seine Aufgabe in der Demokratie, aber auch für die Bewältigung der ihm gestellten wirtschaftlichen Situation im Sinne der Mobilität ist im wesentlichen von dieser Freiheit des einzelnen bestimmt. Besonders die Erwachsenenbildung und die Volksbüchereien, die zusammengehören, sind eine Pflegestätte dieser Auffassung, daß Bildung Freiheit vermittelt, insbesondere in jenen Abschnitten, von denen Abg. Stangl gesprochen hat, nämlich der Allgemeinbildung, der politischen Bildung und der musischen Bildung. Für diese Gebiete öffnet dieses Gesetz Möglichkeiten und sichert sie ab. Voraussetzung allerdings ist die Tatsache, daß mit dem Gesetz auch die Bereitstellung entsprechender Mittel verbunden ist. Ich habe daher auch schon sehr früh an den Herrn Landesfinanzreferenten das Ersuchen gerichtet, für 1977 zu bedenken und zu berücksichtigen, daß dieses Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach am 1. Jänner 1977 in Kraft tritt und zu seiner Durchführung sicherlich erhöhter Mittel bedarf. Ich darf hier der Hoffnung Ausdruck geben, daß diese Bemühungen, aber auch alle anderen Bemühungen, die in diese Richtung gegangen sind und gehen, einigen Erfolg zeitigen werden, wenn Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig das Budget vorlegen wird, über dessen Inhalt ich nichts sagen kann, weil er noch in dem geheimen Schoß der Absprachen der Regierungsmitglieder liegt. (Abg. Stangl: Habe ich ja in der Zeitung gelesen!) Da ist Ihr Informationsstand der bessere als der meinige! Ja, Herr Kollege Stangl, ich darf kurz diese Ausführungen unterbrechen und folgendes auch als einen Grundsatz der Erwachsenenbildung sagen: Wenn bei uns zu Hause irgendjemandem etwas geschieht, es fällt ihm zum Beispiel beim Essen ein Löffel aus der Hand, dann sagen wir: Man sollte halt essen können! Und ein Tatbestand der Erwachsenenbildung besteht darin, daß man hören lernt, sehen lernt, überlegen lernt (Zwischenruf links: Schreiben lernt!) Na, schreiben nicht. Überlegen lernt und ich sage in diesem Fall bitte: Hören sollte man halt können, was auf der Schallaburg wirklich gesagt worden ist! Daran ändert auch nichts, bitte, wenn etwas geschrieben steht, denn dadurch, daß etwas in einer Zeitung steht, muß es ja noch nicht richtig sein, Herr Kollege! (Beifall bei der ÖVP.) Aber ich darf Sie versichern, es war eines der ersten Übereinkommen, das alle Erwachsenenbildner gefunden haben, daß das ,,Hörenlernen" eine ganz wichtige Angelegenheit der Erwachsenenbildung ist. Ich darf das hier gleich mit als eines der Ziele einflechten! Nicht in allen Dingen irrte Karl Marx! Es sei fern von mir, das nicht festzustellen, bitte! (Beifall i m Hause.) Ich betrachte es aber nicht als einen Nachteil, Herr Kollege, daß ich kein Marxist bin. (Beifall bei der ÖVP.) Bitte, darf ich vielleicht wiederum meine Gedanken aufgreifen, von denen wir ein bißchen abgeschweift sind. Ich glaube, in dieser Überlegung, daß Bildung Freiheit ist, liegt eine sehr hohe Verantwortung der Person, aber auch der Gesellschaft enthalten. So möchte ich Ihnen einen Gedanken vortragen, der vielleicht nicht immer vordergründig jedermann auffällt. Es ist uns langsam klar geworden, daß der Gebrauch von Besitz eine soziale Verpflichtung einschließt. Die soziale Verpflichtung im Gebrauch des geistigen Besitzes ist uns eigentlich mit dieser Deutlichkeit vor Augen gerückt. Wir haben es bisher als selbstverständlich angesehen, daß es eine Verantwortung des Menschen im Gebrauch seiner materiellen Werte gegenüber anderen und der Gesellschaft gibt. Nicht aber haben wir uns das in bezug auf den geistigen Besitz angewöhnt und ich möchte das jetzt dorthin ausdehnen. So- wie es beim Gebrauch des materiellen Besitzes um die Verantwortung gegenüber anderen in unserer Gesellschaft geht, so geht es auch bei dem Gebrauch geistigen Besitzes darum. Das heißt also, daß auch bei geistigem Besitz Partizipation möglich sein muß, daß hier eine Abgabe erfolgen kann und soll und daß jeder einzelne die Verpflichtung besitzt, am Persönlichkeitswerden eines anderen mitzuwirken. Er kann das umso leichter in diesem Fall, weil die Abgabe von geistigem Besitz nicht ärmer macht, wie das möglicherweise beim materiellen Besitz der Fall wäre. Vielleicht könnten Sie einmal unter diesem Blickwinkel und der Stellung der ,,beati possidentes", also der glücklichen Besitzenden, dieses Problem betrachten. Es wird uns vielleicht sogar da das Evangelium vom reichen Mann, das vor zwei Wochen verlesen wurde, in einem ganz neuen Licht erscheinen, und ich möchte Ihnen diese Verantwortung, die uns hier aufgegeben ist, in einer etwas pathetischen Form vorbringen, allerdings auch in einer Form von jemandem, der darüber eine Aussage zu machen hat und bitte Sie, sich ein Gedicht von Franz Werfel an zuhören, in dem er diese Verantwortung festlegt. Es ist das Sonett ,,Als mich dein Wandeln an den Tod verzückte": Als mich dein Dasein tränenwärts entrückte und ich durch dich ins Unermeßne schwärmte, erlebten diesen Tag nicht Abgehärmte, mühselig Millionen Unterdrückte? Als mich dein Wandeln an den Tod verzückte, war um uns Arbeit, und die Erde lärmte, und Lee3re gab es, gottlos Unerwärmte, es lebten und es starben Niebeglückte! Da ich von dir geschwellt war zum Entschweben, so viele waren, die im Dumpfen stampften, an Pulten schrumpften und vor Kesseln dampften. Ihr Keuchenden auf Straßen und auf Flüssen! Gibt es ein Gleichgewicht in Welt und Leben, wie werd ich diese Schuld bezahlen müssen? Diese Schuld kann eine persönliche, kann aber auch eine Schuld der Gesellschaft sein. Der Beschluß dieses Gesetzes trägt dazu bei, im großen Zusammenhang eine Entscheidung im Persönlichen aber auch im Gesellschaftlichen zu fällen, weil es das Bekenntnis ermöglicht, fördert und sichert: Bildung ist Freiheit der Persönlichkeit! Freilich ist durch dieses Gesetz nicht erreicht, daß die freiwillige Mitarbeit tausender ersetzt werden kann und überflüssig wird. Sie wird nur sicherer! Freilich erreicht dieses Gesetz nicht, daß es Problemlosigkeit in bezug auf die Mittel gibt. Die Tätigkeit kann nur fruchtbringender werden! Freilich soll dieses Gesetz auch nicht eine Ablöse von persönlicher Verantwortung durch Institution darstellen. Aber jede Tätigkeit und Arbeit wird freier, selbständiger, vielfältiger und im Rahmen der Selbstverwaltung ablaufen! Und diese Grundsätze, meine Damen und Herren, das sind eben auch Grundsätze der Österreichischen Volkspartei, die in der Dreiheit Personalität, Solidarität und Subsidiarität des Wiener Programmes zusammengefaßt sind. Weil dieses Gesetz daher eine so ausgezeichnete Hilfe bei der Gestaltung von Lebensgrundsätzen gibt, die unser aller Menschenbild betreffen, darf ich es mit der gleichen Freude begrüßen wie Herr Abg. Stangl. Wir wünschen mit unserer Zustimmung das beste für alle, die aus diesem Gesetz das ziehen sollen, wofür es bestimmt ist: Freiheit aus der Bildung! (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BERNKOPF: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: (Nach Abstimmung über Titel und Eingang und über das Gesetz als Ganzes sowie über den Antrag des Kulturausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Rabl, die Verhandlung zur Zahl 319 einzuleiten. Berichterstatter Abg. RABL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Niederösterreich hat als erstes Bundesland mit der Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 17. Juli 1973 über ein Land- und Forstwirtschaftliches Raumordnungsprogramm ein Instrument zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft, zur Sicherung von Gebieten für die Land- und Forstwirtschaft, sowie zur Erhaltung, zum Schutz und zur Pflege der Landschaft geschaffen. Seit dem Inkrafttreten dieses Raumordnungsprogrammes haben sich in der Landund Forstwirtschaft Niederösterreichs tiefgreifende Änderungen vollzogen, die sich insbesondere in einer verstärkten Abwanderung, der Überalterung der in der Land- und Forstwirtschaft Berufstätigen, in einem besorgniserregendem Fehlen von künftigen Hofübernehmern, in einer ständigen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse der Land- und Forstwirtschaft sowie in einem Absinken der Produktionsbereitschaft manifestieren. Dieser Entwicklung müßte durch umfangreiche Änderungen des Niederösterreichischen Land- und Forstwirtschaftsraumordnungsprogrammes umgehend Rechnung getragen werden. Da mittlerweile einige Bundesländer eigene Landwirtschaftsgesetze erlassen haben, zum Beispiel das Vorarlberger Landwirtschaftsgesetz aus dem Jahre 1974, das Tiroler Landwirtschaftsgesetz vom Oktober 1974, oder das Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz - in Kärnten und Steiermark liegen Entwürfe vor -, erscheint es auch zweckmäßig, in Niederösterreich anstelle einer Novellierung des Land- und Forstwirtschaftsraumordnungsprogrammes ebenfalls ein Landwirtschaftsgesetz und damit die Voraussetzungen für eine umfassende und zielgerichtete Förderung der Land- und Forstwirtschaft zu schaffen. Der Landwirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 7. Oktober dieses Jahres mit der Landtagsvorlage 319 befaßt und einen Beschluß gefaßt; er gibt dazu auch einen Bericht, den ich hier darlegen darf. Im Gesetzentwurf wurden folgende Änderungen vorgenommen: 1. Im § 1 ist das Wort ,,ihrem" durch das Wort ,,ihren" zu ersetzen. 2. In den §§ 2, 3 Abs. 1, 5, 6 Abs. 2, 8, 13 und 17 Abs. 2 sind in den Aufzählungen die Klammern hinter den Ziffern jeweils durch Punkte zu ersetzen. 3. Im § 2 ist in der Z. 10 der Punkt durch einen Strichpunkt zu ersetzen und folgende Z. 11 anzufügen: ,,11. der Schutz vor Elementarereignissen und schädigenden Umwelteinflüssen". 4. Im § 3 Abs. 1 ist in Z. 4 das Wort „Vermarkung" durch das Wort ,,Vermarktung" zu ersetzen. 5. Im § 6 Abs. 1 hat die Wortfolge ,,nach Anhören der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer" zu entfallen. 6. Der Text des § 7 hat zu lauten: „Für die Bereitstellung der zur Erreichung der ZieIe dieses Gesetzes notwendigen Mittel ist nach Maßgabe des Voranschlages des Landes vorzusorgen. Hiebei ist auf den Bericht über die Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niderösterreich Bedacht zu nehmen." 7. Im § 10 Abs. 3 hat zu lauten: ,,(3) Gegenstand der Förderung nach Abs. 2 kann die Erleichterung der Errichtung von Anlagen sowie der Anschaffung von Maschinen und Geräten sein." 8. Im § 12 hat der erste Satz zu lauten: „Zur Verbesserung der sozialen Lage der in der Land- und Forstwirtschaft Berufstätigen ist ein Betriebshelfer- und Dorfhelferinnendienst aufrecht zu erhalten und auszubauen." Weiters wird angeregt, in den Erläuternden Bemerkungen zu den §§ 8 bis 12 die Verweisung ,,§ 8" im ,,§ 9'' zu ändern sowie in den Erläuterungen zu § 16 das Wort ,,Gesetzes" durch das Wort ,,Verordnung" zu ersetzen. Die Vorlage selbst ist in fünf Abschnitte gegliedert, der I. Abschnitt enthält die Allgemeinen Bestimmungen, im 11. Abschnitt werden die Förderungsmaßnahmen behandelt und im Abschnitt III die Bewirtschaftung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft. Der Abschnitt IV befaßt sich mit dem Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich und im V. Abschnitt sind die Durchführungs- und Schlußbestimmungen enthalten. Da diese Vorlage den Damen und Herren des Hohen Landtages vollinhaltlich vorliegt, darf ich mir nähere Erläuterungen glaube ich ersparen und den Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich (NÖ Landwirtschaftsgesetz) stellen (liest): ,,Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich (NÖ Landwirtschaftsgesetz) wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten um Einleitung der Diskussion. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Stangl. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Der Landwirt vom Dienst!) Abg. STANGL: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte die Bemerkung des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Ludwig überhört haben und vor allem nicht abschätzend beurteilen müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie in jeder Session hat sich der Hohe Landtag - hier ist die Möglichkeit, öfters ergibt sich die Notwendigkeit - mit Problemen der Land- und Forstwirtschaft zu beschäftigen. Das ist kein Zufall und ich glaube, daß die Ursache dieses Umstandes auf zwei Ebenen liegt. Die erste Ebene ist durch die Kompetenzlage der Land- und Forstwirtschaft gegeben, da sie im Bereich des Landes liegt. Die zweite Ebene, glaube ich, ist durch den rasanten Strukturwandel und die Aufgabenänderungen begründet, welche an die Land- und Forstwirtschaft in den letzten Jahren herangetreten sind. Das scheint mir auch persönlich die weitaus bedeutungsvollere und wichtigere Ebene zu sein. Über den Strukturwandel, sowohl auf dem Sektor der Flächengegebenheiten, der Flächenprobleme, als auch auf dem Sektor der wirtschaftlichen Veränderungen in der Landwirtschaft, sowohl des Einzelbetriebes als auch des Großbetriebes, wurde in diesem Hohen Haus schon sehr oft gesprochen. Ich möchte mich nicht wiederholen und werde mir daher heute zu diesem Problem die Ausführungen ersparen. Im Bereich der Aufgabenveränderungen gestatten Sie mir jedoch einige Bemerkungen. Aus dem Selbstversorgerbetrieb - ich klammere jetzt bitte Gutsbetriebe aus - zu Ende des vergangenen Jahrhunderts und zu Beginn unseres Jahrhunderts ist vor allem in der Zweiten Republik jener Betrieb entstanden, dessen Hauptaufgabe auf ernährungspolitischem Gebiet lag. In den letzten Jahren ist zu diesem Bedeutungsbereich dann - nicht nur nationale, sondern auch die internationalen Erscheinungen zeigen uns das - die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft dazugekommen. Für die gesamte Gesellschaft ist das ein bedeutender Faktor, in. der Gesundheitspolitik auf der einen Seite und natürlich auch in den Bestrebungen hinsichtlich des Umweltschutzes. Und daher ist es beileibe keine optische Handlung, die vorliegende Gesetzesmaterie zu verhandeln, sondern eine Verpflichtung, um den Gegebenheiten des Einzelbetriebes, der Person, aber auch der Gemeinschaftseinrichtungen in Form der Förderungen Rechnung zu tragen. Wir glauben, daß die heutige Vorlage in der vom Ausschuß beschlossenen Form, wie der Herr Berichterstatter bereits festgestellt hat, dem derzeitigen Aufgabenbereich der Landwirtschaft Rechnung trägt. Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zur Gesetzwerdung machen. Die sozialistischen Abgeordneten haben am 18. Februar 1976 einen Aufforderungsantrag eingebracht, worin verlangt wird, daß die Regierung ein Niederösterreichisches Landwirtschaftsgesetz vorlegen soll, dessen Hauptmerkmal die Festlegung der Verpflichtung des Landes zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft ist, das aber auch die Förderungsziele, die Förderungsgrundsätze, die Förderungsarten und - was ich für sehr entscheidend halte – die Verpflichtung enthält, einen Bericht sowohl über die soziale als auch die wirtschaftliche Situation in der Landwirtschaft beziehungsweise über die durchgeführten Förderungsmaßnahmen jährlich einmal dem Hohen Hause vorzulegen. Wenn man die Ziele dieses Aufforderungsantrages und die Regierungsvorlage betrachtet, dann darf ich hier feststellen, daß die Regierungsvorlage diesen unseren Vorstellungen entspricht. Ich weiß schon, daß jetzt wahrscheinlich wieder, so wie vor einigen Tagen m Österreichischen Rundfunk, von der Österreichischen Volkspartei sozusagen das Urheberrecht oder wenn Sie wollen von mir aus auch das Recht um den Erstimpuls und so weiter beansprucht werden wird. Wir sind auf jeden Fall froh, muß ich Ihnen sagen, daß in so kurzer Zeit die Fertigstellung der Regierungsvorlage möglich war, wenn ich mir die Eingangsvermerke der zur Stellungnahme und Begutachtung aufgeforderten Stellen ansehe. Ich darf vielleicht als Beispiel die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer nennen, die in der Begutachtung am 14. Mai schreibt, daß bereits am 4. 3. das Schreiben des zuständigen Referates wegen Begutachtung eingelangt ist. Wenn ich den Antrag ansehe vom 18. Februar und dann am 4. März bereits ein Entwurf zur Begutachtung ausgesandt wurde, dann bin ich dafür sehr dankbar und würde mir nur eines wünschen, daß in allen Belangen der Land- und Forstwirtschaft eine so prompte und rasche Arbeit geliefert wird. (Abg. Blochberger: Auf Bundesebene!) Ich bin Abgeordneter zum Niederösterreichischen Landtag, Herr Kollege Blochberger, und wir haben auf Bundesebene so gute Vertreter, daß es nicht notwendig ist, daß ich von seiten des Landtages den Bund auffordern muß. (Abg. Blochberger: Eine schwache Ansicht!) Ob es bei Ihnen auch so ist, diese Beurteilung überlasse ich Ihnen selbst. (Beifall bei der SPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß schon und auch im Ausschuß wurde es gesagt, der Entwurf war angeblich schon fertig. Das kann ich glauben, wenn ich will, oder auch nicht. Ich glaube vielleicht doch sagen zu dürfen, daß man mit Naivitäten wie zum Beispiel in einem Rundfunktinterview, das am 13. 10. nach 13 Uhr gesendet wurde, nicht operieren sollte. Man hat hier den Vorsitzenden des Landwirschaftsausschusses und nicht den Präsidenten der Hagelversicherung interviewt; hier sollte man als Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses, wenn man für den Ausschuß interviewt wird, schon etwas objektiver sein. (Abg. Anzenberger: Hängt das mit der Hagelversicherung zusammen?) Dann hätte er es ja sagen können, aber nicht als Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses; dann hätte man auch polemisch und vielleicht ein bisserl subjektiv sein können, wenn man in irgendeiner anderen Funktion dort spricht, von mir aus. Herr Abgeordneter Anzenberger, aber hier in dem Interview wurde eindeutig festgelegt, daß Sie der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses sind. (Abg. Anzenberger: Ich bin ja der Obmann des Landwirtschaftsausschusses!) Ich möchte hier folgendes feststellen: Sie sind als Vertreter des Landwirtschaftsausschusses zur Objektivität verpflichtet. Ich streite das nicht ab. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht einmal die Zeiten hat man dem Reporter richtig gesagt, denn die Ausschußsitzung, Herr Kollege Anzenberger, ist nicht am 13. 10. - ,,vor einigen Minuten" - zu Ende gegangen, wo dieser Gesetzesentwurf behandelt wurde. Sie haben dem nicht widersprochen, daher haben Sie das zur Kenntnis genommen, ohne die Sache ins richtige Licht zu rücken. Daß diese Initiative nicht von der SPÖ gekommen ist, sondern dieser Gesetzesantrag echt von der ÖVP stammt, ist mir persönlich auch neu. Wenn Sie ein Landesamt als ÖVP-Einrichtung betrachten? (Abg. Anzenberger: Wer hat denn etwas vom Landesamt gesagt?) Ich habe das bis jetzt nicht gemacht, weil ich gedacht habe, der Landesrat und das Landesamt ist weder eine ÖVP-Einrichtung noch eine sozialistische Einrichtung, sondern dieses Landesamt ist dazu da, objektiv für alle Niederösterreicher zu handeln. Und der Gesetzesantrag stammt nicht von der ÖVP, sondern vom zuständigen Referat. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenrufe. - Dritter Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) Meine Herrschaften, lassen Sie mich ausreden, das ist kein SPÖ-Antrag, keine Vorlage eines SPÖRegierungsmitgliedes, sondern das ist eine Regierungsvorlage. (Abg. Romeder: Formell!) Na, wenn wir so handeln, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann müßte man sich auch einmal die Personalsituation in den SPÖ-Referaten anschauen, ob da irgendwelche SPÖ-Regierungsvorlagen herauskommen könnten. Schauen Sie, die Naivität, Herr Kollege Anzenberger. (Abg. Anzenberger: Wieso das?) Wenn Sie sagen, am 12. Februar, in dem Intergespräch, ist die SPÖ erst draufgekommen, dann halte ich das für eine Naivität, denn das stimmt nicht. Sie müssen nämlich zugeben und das gestehe ich auch der ÖVP zu: Wenn man ernstlich arbeitet, dann kann man manche Dinge nicht an einem Tag oder in zwei Tagen erledigen. Und daß hier lange Vorbereitungen und Vorberatungen vor dem 12. Februar notwendig waren, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen Sie auch der SPÖ zugestehen. Und jetzt, glaube ich, Herr Kollege Anzenberger, sind Sie vielleicht in Ihrem Interview etwas zu weit gegangen, aber das machen Sie mit sich selbst aus. (Abg. Anzenberger: Schon wieder eine Schulmeisterei!) Nein, keine Schulmeisterei, das ist viel, viel ernster und man kann es mit derartigen unqualifizierten Zwischenrufen nicht wegwischen. (Abg. Anzenberger: Wir können auf Eure Belehrungen verzichten!) Sie sagen wortwörtlich (Abg. Ing . Kellner: Das darfst Du nicht sagen!): Es wurde im Klub der ÖVP und - jetzt kommt es - insbesondere im Agrarklub darüber beraten und das zuständige Regierungsmitglied mit der Ausarbeitung einer Regierungsvorlage beauftragt. Ich frage mich, wer kann ein Regierungsmitglied beauftragen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Landesverfassung kann das weder ein Klub noch ein Agrarklub. Zu dieser Beauftragung eines Regierungsmitgliedes sind andere Gremien berufen. Ich glaube, daß man hier vielleicht an ein Gelöbnis denken sollte, das man zu Beginn jeder Legislaturperiode im Landtag abgibt. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe schon betont, daß auf weite Strecken oder überhaupt inhaltlich die Regierungsvorlage mit den Vorstellungen der SPÖ übereinstimmt. (Abg. Blochberger: Sie haben Ihre Vorstellungen nicht zu Protokoll gegeben!) Herr Kollege Blochberger, es wäre vielleicht gut, wenn Sie Anträge lesen würden. Wir haben im Ausschuß ebenfalls noch einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage vorgelegt. Ich sehe von den formalen Dingen vollkommen ab, aber uns ist es auch wichtig, daß in die Ziele der Förderung der Schutz vor Elementarereignissen und schädigenden Umwelteinflüssen mitaufgenommen wird. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind ja vor allem jene Ereignisse, die weder in einer Vorschau noch in einer Planung im Leben des Landwirtes drinnenstehen. Da besonders hier eine Notlage des Wirtschaftsbetriebes eintritt, glaubten wir und auch die Österreichische Volkspartei hat dem zugestimmt, dieses Erkennungsmerkmal sei neben anderen Änderungen - ich erspare mir die einzelnen Ausführungen darüber - aufzunehmen. Wir halten es auch für sehr wesentlich, daß in diesem Gesetz der Auftrag zur Bildung einer Kommission enthalten ist. Ich darf sagen, daß wir über das Bestehen dieser Kommission sehr erfreut sind; sie besteht ja bekanntlich aus dem Regierungsmitglied oder dessen Vertreter, aus je zwei Vertretern der Landes-Landwirtschaftskammer, der Kammer der gewerblichen Wirtschaft und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich sowie aus vier sachverständigen Vertretern aus dem landwirtschaftlichen Betriebsbereich. Wir glauben, daß gerade durch diese Kommission, die sowohl bei der Förderung als auch beim Bericht ihr Mitspracherecht hat, der Niederösterreichische Landtag nach einer vierjährigen Unterbrechung wieder den Förderungsbericht zur Einsichtnahme und zur Behandlung bekommt. Wissen Sie, ich glaube, ein Ruhmesblatt in der Geschichte der Förderung der Landwirtschaft war das Landwirtschaftskammergesetz 1972 gerade nicht. Wenn ich daran denke, daß das Gesetz zur Förderung der Landeskultur aus dem Jahre 1923 schon diesen Bericht vorgesehen hat, und man heute von mancher Seite davon spricht, daß man demokratische Formen und so weiter immer mehr vertieft und immer mehr sucht, man aber gerade im Jahre 1972 mit dem Landwirtschaftskammergesetz hergegangen ist und dem Niederösterreichischen Landtag, der die Förderungen, die Geldmittel, in seinem Budgethoheitsrecht beschließt, dann nicht einmal sagt, was mit diesen Mitteln geschehen ist, dann glaube ich, daß das nicht zum Ruhmesblatt der Republik, der Demokratie und vor allem nicht zum Ruhmesblatt der Österreichischen Volkspartei gehört. Wir sind sehr froh, daß diese, ich möchte fast sagen sonderbare Haltung durch das Landwirtschaftsgesetz 1976, welches den Bericht über die Förderungen wieder vorsieht, ad acta gelegt wurde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sehr ernst folgendes sagen: Es wurde in diesem Kreis von manchem - ich glaube nicht mit dem Herzen, sondern vor allem mit Worten und aus optischen Gründen - immer wieder behauptet, wir Sozialisten hätten in diesem Hause für die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft nichts über und alles, was wir hier reden, geschehe nur, na ja, aus optischen Gründen. Meine sehr verehrten Damen und Herren der rechten Seite, ich hoffe.. . (Zwischenruf von Abg. Steinböck.) Tun Sie mich nicht verbessern, Herr Kollege Steinböck, ich bin ein frei gewählter Abgeordneter und formuliere, wie ich es kann. (Abg. Anzenberger: Das gleiche gilt auch für mich!) Ich rede nicht als Vorsitzender eines Gremiums, das ich nach außen hin zu vertreten habe. Herr Kollege Anzenberger, man muß immer wissen, als was man redet. Sie haben geredet als Vorsitzender eines Ausschusses, den Sie nach außen hin zu vertreten haben, denn vielleicht wären Sie als Anzenberger gar nicht zu einem Interview gekommen. (Heiterkeit.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden ja in der nächsten Zeit gerade im Landwirtschaftsausschuß wieder einige sehr ernste Gesetze zu beraten haben. Ich denke hier an das Landwirtschaftliche Schulgesetz, ich denke in späterer Folge auch an die gesetzliche Verankerung der Flurbereinigungen und so weiter. Sie haben, glaube ich, im Landwirtschaftsausschuß genauso wie im Hohen Haus, wenn Sie ehrlich überlegen, immer wieder das Gefühl gehabt, daß es uns ernst ist um die Landwirtschaft, daß es uns ernst ist um die Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind und daß wir vielleicht als erste das Problem der Nebenerwerbslandwirte erkannt haben, die ja heute bereits die Zahl der Vollerwerbslandwirte weit überflügelt haben. Ich darf Sie bitten, das auch bei den ich möchte fast sagen optischen, nach außen hin gerichteten Behauptungen zu berücksichtigen. Gestatten Sie mir ein Wort: Wenn ich den Bauernbündler lese, klingt immer wieder etwas durch, von der Falschberichterstattung bis zur Bauernfeindlichkeit der sozialistischen Abgeordneten. Wir hoffen, daß auch dieses Vorurteil, das kein herzensbedingtes und kein verstandesmäßiges Vorurteil ist, abgebaut wird. Wir hoffen aber vor allem, daß durch die Verabschiedung dieses Gesetzes die Tätigkeit in der niederösterreichischen Land- und Forstwirtschaft verbessert wird, der Subventionseinsatz nicht nur transparent, sondern auch effektiver gestaltet werden kann. In diesem Sinne geben wir dieser Vorlage unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem Redner erteile ich dem Abg. Anzenberger das Wort. Abg. ANZENBERGER: Jetzt rede ich als Abgeordneter. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute im Hohen Hause das Landwirtschaftsgesetz zur Beratung und zur Beschlußfassung und ich möchte nun auch als Abgeordneter zu diesem Gesetz Stellung nehmen, denn dieses Gesetz hat sicher für unsere Landwirtschaft eine sehr große Bedeutung. Abg. Stangl hat jetzt mit einigen Worten hier versucht, die Urheberschaft dieses Gesetzes auf Grund dieses Interviews im Radio in Zweifel zu ziehen. Ich werde noch in der weiteren Folge meiner Ausführungen dazu Stellung nehmen. (Abg. Stangl: Erste Impulse, Herr Kollege!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der umfassenden Industrialisierung im Lande Niederösterreich glaube ich, daß wir sagen können, dieses Land Niederösterreich ist weiterhin eines der führenden Agrarländer in unserer Republik Österreich. Immerhin gibt es noch Ca. 90.000 Betriebe, die eine Fläche von 945.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und 642.000 Hektar forstwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften. Gerade in den letzten Jahren wurde immer wieder darauf verwiesen, daß die österreichische Landwirtschaft zu mehr als 85% aus der eigenen Produktion den Nahrungsmittelbedarf zu decken imstande ist, und man muß dazu auch feststellen, daß allein die niederösterreichische Agrarproduktion ca. 58% des gesamten Ernährungsbedarfes oder 68% der Nahrungsmittelversorgung in Österreich voll deckt. Der Anteil dieses Bundeslandes an der österreichischen Produktion beträgt bei Brotgetreide 59%, bei Futtergetreide 41 %, bei Kartoffeln 58%, bei Zuckerrübe 76%, bei Schlachtrindern 2876, bei Schlachtschweinen 35% bei der Milchanlieferung liegt die Erzeu- gung in Niederösterreich bei 18,6% der gesamtösterreichischen Produktion, vom gesamten Holzeinschlag entfallen 21 % auf Niederösterreich, ferner 25 % des österreichischen Feldgemüseanbaues und schließlich 59 % der österreichischen Weinproduktion. Wie eine nach dem Kalorienverbrauch errechnete Bilanz zeigt, können die Bauern Niederösterreichs rund 5,3 Millionen Menschen ernähren. Jährlich werden in Niederösterreich Nahrungsmittel mit einem Wert von rund 5.800 Milliarden Kalorien erzeugt; der Verbrauch der Einwohner von Niederösterreich und Wien beträgt 3.269 Milliarden Kalorien pro Jahr, sodaß ein Rest von 2.504 Milliarden Kalorien der übrigen österreichischen Bevölkerung zur Verfügung steht. Leider, das muß man auch, glaube ich, heute hier sagen, war man von der Bedeutung einer derart leistungsfähigen Landwirtschaft und Forstwirtschaft nicht immer in Österreich überzeugt, denn noch nicht vor allzu langer Zeit vertraten einige nicht so weitblickende Bundespolitiker die Meinung, Lebensmittel sollte man lieber - ich glaube, das ist ja noch vielen in Erinnerung - in den osteuropäischen Staaten einkaufen und importieren und dafür könnte man industrielle Produkte in diese Länder exportieren. Wie sich das in einigen Ländern oder in einem Land ausgewirkt hat, das wissen wir auch alle. Zum Beispiel hat man in Schweden mit dieser Maßnahme nicht besonders gute Erfahrungen gemacht. Diese Unterbewertung der Bedeutung einer funktionsfähigen heimischen Land- und Forstwirtschaft spiegelt sich auch in der Entwicklung der Zurverfügungstellung von Bundesmitteln für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft. Ich möchte hier nur einige Ziffern herausnehmen: Während zum Beispiel die Mittel für den Grünen Plan im Jahre 1970 noch 805,7 Millionen Schilling betrugen, sanken sie dann im Jahre 1972 auf 707 Millionen Schilling, das heißt um nahezu 100 Millionen Schilling ab. Auch das von den Sozialisten in letzter Zeit so viel gepriesene Bergbauernsonderprogramm wurde vom Beginn an durch Kürzungen und Umschichtungen bei den Ansätzen des Agrarbudgets dotiert. Die Tatsache, daß Kürzungen bei den Bundesmitteln in den letzten Jahren immer wieder durch verstärkte Bereitstellung von Landesmitteln aufgebessert werden mußten, läßt sich auch durch Beispiele beweisen. Ich möchte hier nur einige nennen. Während die Bundesmittel in der landwirtschaftlichen Regionalförderung gegenüber 1966 um 53,5% aufgestockt wurden, wuchsen die Landesmittel aller Bundesländer zusammen im gleichen Zeitraum um 112,3%. Noch deutlicher ist die Verschiebung beim Wegebau. Hier sind die Bundesmittel, bezogen auf die Gesamtbaukosten, von 39% im Jahre 1966 auf 31% im Jahre 1975 abgesunken, die Landesmittel jedoch von 21% auf 29% aufgestockt worden. In absoluten Zahlen betrugen die Bundesmittel 1966 199 Millionen Schilling und die Landesmittel 108 Millionen Schilling; 1974 dagegen, wenn Sie diesen Vergleich ziehen, kehrte sich das Verhältnis von Bundesmitteln zu Landesmitteln geradezu um, denn Bundesmittel wurden in einer Höhe von 189 Millionen Schilling und Landesmittel von 309 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Und wenn wir das Bundesbudget in diesen abgelaufenen fünf Jahren von 1970 bis 1975 betrachten, können wir auch ein Absinken des Anteiles des Budgets für die Landwirtschaft im Verhältnis zum Gesamtbudget feststellen, denn wir sehen hier inklusive der Preisausgleiche, die immer im Budget mitverankert sind, im Jahre 1970 im Bundesbudget 5% vom Gesamtbudget für die Landwirtschaft, 1971 waren es dann 4,6%, im Jahre 1972 4,4%, im Jahre 1973 3,9%, im Jahre 1974 3,496 und im Jahre 1975 3,256. Wir sehen also auch aus dieser Statistik, daß die Mittel für die Landwirtschaft, gemessen am Gesamtbudget des Bundes, sich von Jahr zu Jahr verringert haben. Zum Unterschied von der derzeitigen Bundesregierung war sich das Land Niederösterreich seiner Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft stets bewußt. Als erstes Bundesland - das wurde heute schon hier gesagt - hat Niederösterreich mit der Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 17. Juli 1973 über ein Land- und Forstwirtschaftliches Raumordnungsprogramm ein gesetzlich fundiertes Instrument zur Förderung der Landund Forstwirtschaft, zur Sicherung von Gebieten für die Land- und Forstwirtschaft, sowie zur Erhaltung, zum Schutz und zur Pflege der Landschaft geschaffen. Andere Bundesländer sind diesem niederösterreichischen Beispiel gefolgt und haben Landwirtschaftsförderungsgesetze geschaffen. So zum Beispiel das Land Vorarlberg 1974, Tirol und Salzburg ebenfalls 1974. In Kärnten, Oberösterreich und in der Steiermark liegen Entwürfe vor. Die fundamentalen Zielsetzungen des niederösterreichischen Land- und Forstwirtschaftlichen Raumordnungsprogrammes haben weitgehend in die Gesetzesinitiativen der anderen Bundesländer Eingang gefunden. Es sind dies insbesondere die Erhaltung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft, die Schaffung und Erhaltung lebensfähiger bäuerlicher Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe sowie die Verbesserung und Anpassung der Einkommens- und sonstigen sozialen Verhältnisse der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Bevölkerung an die der übrigen Bevölkerung. Mit dem von der Niederösterreichischen Landesregierung beschlossenen Land- und Forstwirtschaftlichen Raumordnungsprogramm verfügte Niederösterreich somit als erstes Bundesland über ein Instrument zur Förderung seiner Land- und Forstwirtschaft, das hinsichtlich der Zielsetzungen und der vorgesehenen Maßnahmen den in der Zwischenzeit beschlossenen Landwirtschaftsgesetzen anderer Bundesländer nicht nur gleichwertig, sondern für diese Länder sogar vorbildlich war bei der Gesetzwerdung ihrer Landwirtschaftsgesetze. Seit dem Inkrafttreten des Land- und Forstwirtschaftlichen Raumordnungsprogrammes haben sich in der Land- und Forstwirtschaft Niederösterreichs tiefgreifende Änderungen vollzogen, die sich insbesondere in einer verstärkten Abwanderung, in der Überalterung der in der Land- und Forstwirtschaft Berufstätigen, einem besorgniserregenden Fehlen von künftigen Hofübernehmern und einer ständigen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse sowie einem Absinken der Produktionsbereitschaft ausdrücken. Die Entwicklung der Schülerzahlen in den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen läßt die Besorgnis begründet erscheinen, daß in absehbarer Zeit den noch existierenden landwirtschaftlichen Betrieben nicht genug ausgebildete Betriebsführer zur Verfügung stehen. Die Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Niederösterreich hat sich zwischen 1951 und 1970 um 26% verringert und die Zahl der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Berufstätigen sogar um 58,5%. Diese hier kurz skizzierten Entwicklungstendenzen lassen die Sorge um die Aufrechterhaltung der heimischen Landwirtschaft, aber auch um die Aufrechterhaltung der Siedlungsdichte und die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft immer drängender werden. Um dieser Entwicklung durch gezielte Maßnahmen zu begegnen, wären umfangreiche Änderungen im Landwirtschaftlichen Raumordnungsprogramm notwendig gewesen. Im Hinblick darauf, daß mittlerweile, wie erwähnt, eine Reihe anderer Bundesländer ebenfalls Landwirtschaftsgesetze beschlossen haben, erscheint es daher zweckmäßig und richtig, auch in Niederösterreich anstelle der Novellierung dieses Raumordnungsprogrammes ein eigenes Landwirtschaftsgesetz als Voraussetzung für eine umfassende zielgerichtete Förderung der Land- und Forstwirtschaft zu schaffen. Auch im Hinblick auf die seit 1970 sinkenden Anteile der Landwirtschaft am Gesamtbudget des Bundes erscheint es notwendig, die bisher im Verordnungsweg geregelte Grundlage zu erstellen. Dies darf aber nicht bedeuten, daß sich der Bund weiter zu Lasten der Länder aus der agrarischen Förderung zurückzieht. Die berechtigten Forderungen der Land- und Forstwirtschaft gegenüber dem Bund werden auch weiterhin mit allem Nachdruck vertreten. Wenn es sich hier nun, wie bereits Abg. Stangl in seiner Einleitung erwähnte, um die geistige Urheberschaft für den vorliegenden Gesetzentwurf dreht, darf ich hier in aller Deutlichkeit aussprechen, daß einzig und allein die Österreichische Volkspartei diesen Anspruch der Urheberschaft in Anspruch nehmen kann. Ich hätte sicher auf dieses Problem, auch wenn es der Abg. Stangl im Hinblick auf das Interview im Radio nicht so ausführlich behandelt hätte, auch deswegen jetzt verweisen müssen, weil am Dienstag in der Arbeiter-Zeitung wieder einmal eine Halbwahrheit gestanden ist: ,,Endlich Licht in der Subventionspraxis - Landtag muß alljährlich informiert werden". Und im gleichen Zusammenhang, im gleichen Artikel, hat man auch die Repräsentationsausgaben mit hineingebracht und sozusagen irgendwomit verglichen. Wenn hier in diesem Artikel der Arbeiter-Zeitung drinnen steht, die SPÖ initiierte dieses Gesetz, die sozialistischen Abgeordneten hätten dem Landtag im Frühjahr entsprechende Vorschläge unterbreitet, um ein besseres Landwirtschaftsgesetz in Niederösterreich zu haben, dann frage ich Sie, meine Herren, ob Sie mit Ausnahme dieses Antrages, daß ein Gesetz geschaffen werden soll, und mit Ausnahme einiger Abänderungsanträge etwa zu diesem Gesetz einen Paragraphen beigetragen haben. (Abg. Stangl: Aber, Herr Kollege, lesen Sie sich einmal den Antrag durch!) Sie haben einen Aufforderungsantrag hier gestellt und glauben deshalb, daß Sie hier hineinschreiben können, daß dieses Gesetz von Ihnen initiiert wurde. (Abg. Stangl: Lesen Sie sich den Antrag durch!) Meine sehr geehrten Herren, ich glaube, hier können wir doch sagen, daß Ihre Wintergespräche sicher nicht notwendig waren. Es ist jetzt schon aus einigen Zitaten und einigen Datumsangaben hervorgegangen, daß Sie diese agrarischen Wintergespräche am 12. 2. 1976 gehalten haben, daß aber bereits vom 27. bis 30. Jänner dieses Jahres in Lackenhof die Beratungen der Gremien der Österreichischen Volkspartei stattgefunden haben und bereits bei diesen Beratungen dieses Landwirtschaftsgesetz besprochen wurde und daß Landesrat Bierbaum bereits am 13. 2., also einen Tag nach Ihren Wintergesprächen, mitteilen konnte, daß der Entwurf dieses Gesetzes zur Begutachtung ausgesendet wird. Und Abg. Stangl hat ja selbst gesagt, daß am 13. 2., einen Tag später.. . (Abg. Stangl: 13. 2.? Wo?) Bei der Saatbaugenossenschaft wurde bereits am 13. 2. von Landesrat Bierbaum darüber berichtet, daß dieses Gesetz im Entwurf fertig ist und demnächst zur Begutachtung ausgesendet werden kann. Und wenn daher der Antrag der Sozialisten vom 12. 2. somit bereits einen derartigen ÖVP-Entwurf vorfand, kam er wesentlich zu spät, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich glaube, das können wir jederzeit sagen. (Abg. Stangl: Am 27. Jänner?) Ich darf mit Genugtuung vermerken, vom 27. bis 30. Jänner wurde es bereits beraten. Sie haben am 12. 2. das Verlangen gestellt, mit einem Antrag. (Abg. Stangl: Aber doch nicht am 12. 2. beraten! Das habe ich doch ohnehin gesagt.) Ja, am 12. 2. wurde es beraten (Beifall bei der ÖVP.) Am 12. 2. haben Sie einen Antrag gestellt, meine sehr geehrten Herren, damit ich vielleicht zur Klarheit beitragen kann, und am 13. 2. hat bereits Landesrat Bierbaum erklärt, daß dieser Gesetzentwurf ausgesendet werden kann zur Begutachtung. Ich möchte aber doch vermerken und mit Genugtuung feststellen, meine sehr geehrten Herren von der Linken, daß sich die SPÖ der Notwendigkeit eines modernen Förderungsgesetzes für die Bauern- schaft sicher nun auch bewußt ist. Ich glaube auch, das hier anerkennen zu können, denn Sie haben ja bereits in Ihrer Niederösterreich-Information vom März 1972, das ist immerhin eine Zeitung aus Ihrem Klub, angedeutet, daß Sie auch ein Interesse an diesem Gesetz haben. Es ist an und für sich für uns eine Genugtuung, daß auch Sie interessiert sind, dieses Gesetz heute mit uns zu beschließen. Am 27. Jänner 1976 hat die Österreichische Volkspartei bereits beraten und Sie haben erst am 12. 2. den Antrag gestellt. (Abg. Stangl: Da sind wir in die Öffentlichkeit gegangen, Herr Kollege. Tun Sie doch nicht so naiv!) Wir haben schon am 13. sagen können, daß das Gesetz fertig ist. Gestatten Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, nun einige Bemerkungen zu diesem Gesetz. Die grundlegende Bedeutung dieses neuen Gesetzes besteht zunächst aus der in der Vorlage enthaltenen Verpflichtung des Landes, für die zur Erreichung der Förderungsziele notwendigen Mittel im Landesvoranschlag vorzusorgen. Ich glaube, gerade diese Bestimmung des Gesetzes ist für die Landwirtschaft Niederösterreichs von ganz besonderer Bedeutung. Wenn wir uns insbesondere zwei Paragraphen, den § 1 und den § 7, herausnehmen, dann können wir feststellen, daß in diesen beiden Paragraphen die wichtigsten Grundsätze für unsere Landwirtschaft enthalten sind. Im § 1 heißt es, daß das Land als Träger von Privatrechten verpflichtet ist, durch Förderungsmaßnahmen beizutragen, den Bestand und eine zeitgemäße Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich, insbesondere in ihren Formen der Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, zum Wohle der Allgemeinheit zu sichern. Und im § 7 heißt es, für die Bereitstellung der zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes notwendigen Mittel ist nach Maßgabe des Voranschlages des Landes vorzusorgen. Hiebei ist auf den Bericht über die Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich Bedacht zu nehmen. Wir von Seiten der Landwirtschaft erwarten uns daher aus dem Inhalt dieser §§ 1 und 7, daß das Land Niederösterreich tatsächlich jene finanziellen Mitteln zur Verfügung stellt, die notwenig und ausreichend sind, damit die Ziele dieses Gesetzes auch erreicht werden können. Ähnlich wie die Regelung von Salzburg und Tirol sieht das Gesetz die jährliche Erstellung eines Berichtes über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich vor und dieser Bericht ist von der Landesregierung dem Landtag jährlich bis zum 30. Juni vorzulegen. Er hat eine Zusammenstellung aller auf Grund des Gesetzes im Vorjahr durchgeführten Förderungsmaßnahmen sowie der im Folgejahr notwendigen Maßnahmen zu enthalten und bildet die Grundlage für die Bereitstellung von Landesmitteln gemäß § 7. Zur Beratung dieses Grünen Berichtes des Landes Niederösterreich vor seiner Vorlage an den Landtag wird beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eine Kommission unter dem Vorsitz des zuständigen Regierungsmitgliedes gebildet. Dieser Kommission gehören je zwei Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, der Handelskammer sowie der Landarbeiterkammer an. Ich hoffe auch, daß gerade in dieser Kommission die Lage der Landwirtschaft entsprechend beraten wird, damit dann auf Grund dieses Berichtes auch die Mittel im Rahmen des jeweils kommenden Budgets bereitgestellt werden können. Was sind nun die allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes gegenüber dem Raumordnungsprogramm? Nun, sie wurden um folgendes erweitert: Sicherung einer ausreichenden Nahrungsmittelversorgung; Einkommensverbesserung nicht nur zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandardes, sondern auch zur Gewährleistung einer rationellen Wirtschaftsführung; Verbesserung des Gesundheitszustandes der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Bevölkerung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur. Die besonderen Ziele des Raumordnungsprogramms wurden im vorliegenden Gesetz erweitert hinsichtlich der Absatz- und Vermarktungssicherung, der Geländekorrektur und Kultivierung, der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Förderung des Neu- und Umbaues von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie der Verbesserung der Agrarstruktur. Besonders erwähnen möchte ich die neu eingeführte Zielsetzung der Verbesserung der Lage der Bäuerin und die darauf abzielenden Förderungsmaßnahmen des Entwurfes, insbesondere zur Rationalisierung der Hauswirtschaft sowie zur Ermöglichung eines Erholungsaufenthaltes für die Bäuerin. Aus dem umfangreichen Maßnahmenkatalog sollen nur einige Schwerpunkte herausgegriffen werden. Besonderes Augenmerk legt der Entwurf auf die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit, die in Hinkunft zum Unterschied vom Raumordnungsprogramm nicht nur die Erprobung und Ermöglichung neuartiger Formen sowie die Gewährung von Starthilfen für Maschinenanschaffung ermöglichen wird, sondern darüber hinaus alle Zusammenschlüsse von Inhabern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfaßt. Maschinen- und Betriebshilferinge sollen durch Gewährung von Beihilfen zu den Organisations- und Betriebskosten gefördert werden, ebenso sonstige Zusammenschlüsse durch alle nach diesem Gesetz in Betracht kommenden Förderungsmaßnahmen. Der Abschnitt III des Gesetzes sieht zum Unterschied von der diesbezüglichen Kann-Bestimmung des Raumordnungsprogrammes eine Abgeltung von Bewirtschaftungserschwernissen durch Ausgleichszulagen im Interesse der Gestaltung und Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft vor. Diese Ausgleichszahlungen können als Bewirtschaftungs- und Almauftriebsprämien gewährt werden, wobei landwirtschaftliche Betriebe in Fremdenverkehrsstandorten oder in Natur- und Landschaftsschutzgebieten besonders zu berücksichtigen sind. Auch hinsichtlich des Ausbaues von Privatzimmern und Fremdenverkehrseinrichtungen sieht die Vorlage eine Förderungspflicht anstelle bloßer Soll-Bestimmungen vor. Mit der Durchführung von Förderungsaufgaben nach dem neuen Landwirtschaftsgesetz wird die Landesregierung sowie nach Maßgabe ihres im § 5 des Landwirtschaftskammergesetzes festgelegten Wirkungsbereiches die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer betraut. Es wird damit ein klares Bekenntnis zum umfassenden Förderungsauftrag der Landwirtschaftskammer als der gesetzlichen Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich abgelegt. Die weitgehende Bedachtnahme der Gesetzesvorlage auf die Bestimmungen des bisherigen landund forstwirtschaftlichen Raumordnungsprogrammes läßt es nicht sinnvoll erscheinen, letzteres neben dem Gesetz weiterbestehen zu lassen. Hiezu ist allerdings eines anzumerken: Das land- und forstwirtschaftliche Raumordnungsprogramm hat als rechtswirksame überörtliche Planung die Wirkung, daß örtliche Raumordnungsprogramme, im besonderen Flächenwidmungspläne, dieser überörtlichen Planung bei sonstiger Versagung der Genehmigung der Landesregierung nicht widersprechen durften. Auch nach Auslaufen dieses Raumordnungsprogrammes muß daher durch geeignete legistische Maßnahmen sichergestellt werden, daß örtliche Flächenwidmungspläne den grundlegenden Zielsetzungen des Landwirtschaftsgesetzes nicht widersprechen dürfen. Schon in den letzten drei Jahren wurden im Rahmen des GrenzIandsonderprogrammes unter finanzieller Mitbeteiligung des Bundes auf Initiative Niederösterreichs Beiträge in Höhe von 90 Millionen Schilling mit bestem Erfolg eingesetzt. Diese Aktion muß, das sei schon jetzt gefordert, über den zunächst vorgesehenen Zeitraum von fünf Jahren fortgesetzt werden. Das neue zur Beschlußfassung vorliegende Landwirtschaftsgesetz bietet dazu die Handhabe. Darüber hinaus müssen auch den Bergbauern ehestens entsprechende Leistungsabgeltungen gewährt werden. Präsident Landesrat Bierbaum hat hiezu bereits vor einigen Wochen ein entsprechendes Konzept der Öffentlichkeit vorgelegt und auch Berechnungen über die erforderlichen Beträge angestellt. Trotz der grundsätzlichen Zuständigkeit des Bundes wird auch hier der verstärkte Einsatz von Landesmitteln notwendig sein. Nur so wird den grundlegenden Zielsetzungen des neuen Niederösterreichischen Landwirtschaftsgesetzes Rechnung getragen werden können, nämlich Erhaltung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft als Voraussetzung eines funktionsfähigen ländlichen Raumes, aber auch der Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft für künftige Generationen. Und ich glaube, wenn dieses Landwirtschaftsgesetz diese Aufgaben erfüllt, dann können wir heute als Abgeordnete dieses Hohen Hauses dieser Vorlage, diesem Landwirtschaftsgesetz, im Interesse Niederösterreichs und der Bevölkerung gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Leichtfried. Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Herr Abg. Anzenberger hat an die Spitze seiner Ausführungen die große Leistung der Landwirtschaft gestellt und in besonderem Maße auf die Produktivitätssteigerung verwiesen. Das ist zweifellos eine persönliche Leistung der einzelnen Betriebe, aber zweifellos ist es auch eine Leistung der Förderungen, die hier von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt wurden. Es paßt also gar nicht so sehr in das Konzept hinein, wenn man an die Spitze die hohe Produktivität der Landwirtschaft stellt, im gleichen Atemzug aber dann zu jammern beginnt, was alles die Landwirtschaft nicht bekommt und was ihr in den letzten Jahren vorenthalten wird. Da wird das Geld immer weniger, das Bergbauernsonderprogramm wird unrichtig verwendet. Na ja, Herr Abg. Anzenberger, da darf ich Ihnen sagen, es ist mir immer noch lieber, es werden manchesmal Mittel unrichrig verwendet, als es würde.. . (Abg. Anzenberger: Wer hat gesagt, daß sie unrichtig verwendet werden? E s wird von den anderen Sparten zu den Bergbauern umgeschichtet!) Na ja, Sie haben es so ähnlich formuliert. (Abg. Romeder: Es hat niemand gejammert. Ein Zeichen einer guten Berufsvertretung, die sich bemüht!) Es wird denen gegeben, die es notwendiger brauchen, Herr Abg. Anzenberger. Dieses Problem haben Sie früher nicht gehabt, weil Sie sich eben mit dem Bergbauernsonderprogramm überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Ich habe erst vor einigen Tagen den Herrn Landesrat Bierbaum gehört, ich glaube, es war in Schanz, wo er auch erklärt hat, jawohl, das Bergbauernsonderprogramm wird von uns begrüßt, aber wir müssen sagen, es muß entsprechend aufgestockt werden. Jawohl, über diese Dinge kann man reden und wenn Sie die Zeitungen immer richtig lesen und immer richtig hören würden, dann würden Sie auch wissen, daß die Bundesregierung bereits über dieses Programm beraten hat und daß wahrscheinlich in nächster Zeit und, wie ich hoffe, bereits im Rahmen des nächsten Budgets eine AufStockung dieses Bergbauernsonderprogrammes kommen wird. Die Bundesmittel sind rückläufig. Das Land wird gezwungen, mehr zu bezahlen. Na, Gott sei Dank, meine Damen und Herren! Sind Sie doch froh, daß diese Bundesregierung diese Politik gemacht und gesagt hat, wir sind bereit, zusätzliche Mittel zu geben, wenn auch das Land zusätzliche Mittel gibt. Ich denke hier nur an das Grenzlandsonderprogramm, wo immerhin 150 Millionen Schilling vom Bund kommen und der Bund erklärt hat, wir sind bereit, diese 150 Millionen Schilling dem Grenzland als Förderungsmittel zur Verfügung zu stellen, wenn auch das Land 150 Millionen Schilling gibt. Warum jammern Sie also heute, daß Sie anstatt 150 Millionen 300 Millionen Schilling bekommen und zusätzlich 400 Millionen Schilling AIK-Kredite Ja, wo die sind, darüber müssen Sie sich bitte bei den Bauernkammern und bei den Landwirtschaftskammern erkundigen, wir verteilen ja nicht die Gelder. Daß Sie das früher nicht bekommen haben unter einer ÖVP-Regierung, das können Sie ja nicht bestreiten. Ja meine Damen und Herren, wie schlecht muß also dieser Landwirtschaftsminister, der soeben in Pension gegangen ist, gewesen sein? Wir müssen ja förmlich froh sein, daß er weg ist und daß endlich ein neuer kommt, damit er also zeigen kann, wie er Landwirtschaftspolitik betreibt. (Zwischenrufe.) Sie haben also an Oskar Weihs kein gutes Haar gelassen, aber jetzt ist er ja gegangen und jetzt werde ich Ihnen einmal etwas vorlesen, was man einem gegangenen Landwirtschaftsminister nachsagt. Da steht: ,,Günter Haiden hat sich für eine Kontinuität der Agrarpolitik ausgesprochen" - das heißt im Klartext, Haiden will auf den Spuren seines Vorgängers Oskar Weihs wandeln - ,,das ist bemerkenswert, denn dieser Agrarvater Weihs" - ich weiß nicht, ob Sie auch schon einmal einen gehabt haben, den man als Agrarvater bezeichnet hat - ,,dieser Agrarvater Weihs, der nun sein wohlverdientes Altenteil genießt, hat gewisse Maßstäbe in Österreichs Agrarpolitik gesetzt, die in allen politischen Lagern Anerkennung gefunden haben." Das ist ein Urteil, das für uns mehr als Ihre Meinung gilt, die Sie hier im Niederösterreichischen Landtag vertreten. (Abg. Romeder: Wer sagt das?) Wer das sagt, wollen Sie wissen? (Beifall bei der SPÖ.) Das kann ichIhnen schon sagen, das ist nicht der Kurier und das ist nicht die Arbeiter-Zeitung, sondern das ist die Raiffeisenzeitung, meine Damen und Herren, und es würde gut sein für Sie, wenn Sie diese auch manchmal lesen würden. (Beifall bei der SPÖ.) Und noch etwas, meine Damen und Herren. Ich hätte mich gar nicht so sehr wegen des Urheberrechtes, das da hier von beiden Rednern an die Spitze gestellt wurde, eingeschaltet, aber nachdem es nun einmal von beiden berührt worden ist, darf ich zur Wahrheitsfindung auch ein bisserl etwas beitragen. Erstens einmal möchte ich sagen, daß der Klub der sozialistischen Abgeordneten dieses Problem bereits in der Herbsttagung 1975 behandelt hat. Wir sind nicht in die Öffentlichkeit gegangen, das ist richtig. (Abg. Romeder: Ihr wart Euch nicht einig!) Na, das ist ja nicht zufällig wem eingefallen dort bei der Wintertagung in Hollabrunn, daß da irgendjemand jetzt gemeint hat, er muß etwas sagen, sondern das ist natürlich im Klub vorgetragen worden und im Klub beschlossen worden. Darf ich Ihnen aber etwas anderes sagen. Am 22. Jänner 1976 haben wir hier in diesem Hause einen Gesetzesantrag der Sozialisten behandelt. Es ist damals gegangen um die Reduzierung der Bauernkammern und nicht, wie es fälschlicherweise von manchen Ihrer Leute immer wieder behauptet wird, um die Auflösung der Bauernkammern. Aber das nur am Rande. Am 22. Jänner 1976, an diesem Tag, hat es im Radio eine Sendung „Der heiße Draht" gegeben, und am Draht saß der Präsident des Niederösterreichischen Landtages, Dipl-Ing. Robl. Ich habe mir diesen heißen Draht aufnehmen lassen - ich habe bei mir zu Hause angerufen, mich interessieren solche Dinge - und es mir dann nachher abgespielt. Ich habe es zufällig noch und ich habe mir das notiert. Da hat es nun einer unbedingt wissen wollen und hat gesagt, Niederösterreich ist doch das größte Agrarland der Republik und Niederösterreich hat doch eine starke ÖVP-Mehrheit im Niederösterreichischen Landtag und innerhalb dieser ÖVP ist wiederum der Bauernbund die stärkste Gruppe, na warum hat dann Niederösterreich bis zum heutigen Tag kein Landwirtschaftsgesetz, wo doch Salzburg schon eines hat und Vorarlberg schon eines hat? Wir sind der Meinung, das müßte gemacht werden. Und der Präsident Robl hat dazu wortwörtlich erklärt: Wir haben zwar kein Landwirtschaftsgesetz nach dem Titel, aber nach dem Maßnahmenkatalog sind wir viel weiter in Niederösterreich als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. (Abg. Anzenberger: Richtig! Das stimmt!) Aber wenn es jetzt um den Titel geht, also alle diese Maßnahmen in einem Gesetz zusammenzufassen, dann glaube ich sind wir auch da nicht die letzten, die hier zweckmäßige Überlegungen anstellen. Das war also am 22. Jänner 1976 und da hat der Herr Präsident Robl scheinbar noch gar nichts davon gewußt, daß Sie im stillen Kämmerlein natürlich schon an einem Landwirtschaftsgesetz bauen. Es wäre doch ganz einfach gewesen, wenn der Herr Präsident damals dem Anrufer gesagt hätte, Sie haben vollkommen recht, wir brauchen dieses Landwirtschaftsgesetz, das bringt der Landwirtschaft viele Vorteile, wir befassen uns bereits seit längerer Zeit damit und in etwa einem Monat oder in zwei Monaten wird es soweit sein und wir werden es dem Niederösterreichischen Landtag vorlegen. Nein, er sagt, wenn es Ihnen um den Titel geht, dann können wir ja das Raumordnungsgesetz dann zum Landwirtschaftsgesetz machen und dann hat Niederösterreich auch eines. Das war die Antwort. Wenn Sie es nicht glauben, ich habe diese Aufnahme noch, ich bin gerne bereit, sie Ihnen auch vorzuspielen. Den Sozialisten, muß ich Ihnen sagen, ist es nie um den Titel dieses Gesetzes gegangen, sondern uns Sozialisten - das hat der Abg. Stangl sehr deutlich gesagt - ist es um den Inhalt des Gesetzes gegangen (Abg. Blochberger: Um den politischen Effekt!), um die Verpflichtung des Landes zur Förderung der Land- und Fortswirtschaft und um die Festlegung der Förderungsziele, der Förderungsgrundsätze und der Förderungsarten, die hier im Landwirtschaftsgesetz enthalten sind. Wie sehr, meine Damen und Herren, es nicht nur um eine Änderung des Titels, sondern um eine Neufassung und eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse im ländlichen Raum geht, kann auch dem Motivenbericht, den der Herr Berichterstatter vorgetragen hat, entnommen werden. Hier wird nämlich ausdrücklich festgestellt, daß sich in der Land- und Forstwirtschaft tiefgreifende Änderungen vollzogen haben, denen nur durch eine umfangreiche Änderung des Raumordnungsprogrammes also eine umfangreiche Änderung, nicht eine Zusammenfassung bestehender Gesetze mit einem neuen Titel - Rechnung getragen werden könne. Das steht in Ihrem Motivenbericht der Regierungsvorlage und daher muß ich schon sagen, diese tiefgreifenden Änderungen haben sich ja wahrscheinlich nicht vom 22. Jänner 1976, als der Herr Präsident Robl seiner Erklärung abgegeben hat, bis zur Einbringung der Regierungsvorlage ergeben, sondern diese tiefgreifenden Veränderungen gehen natürlich auf Jahre zurück. Aus dieser Feststellung, meine Damen und Herren, und auch aus dem Inhalt geht also sehr deutlich hervor, daß wir es heute mit einem vollkommen neuen Landwirtschaftsgesetz zu tun haben, worin natürlich verschiedene Grundsätze des Raumordnungsprogrammes übernommen worden sind. Man kann ja nicht nur Neues schaffen, es gibt eben eine Reihe von Dingen, die Bestand haben, und dem wurde in jeder Beziehung Rechnung getragen. Damit möchte ich dieses Kapitel abschließen und möchte nur sagen, daß auch wir uns freuen, daß es sehr rasch zu diesem Landwirtschaftsgesetz gekommen ist. Uns geht es gar nicht um die Urheberschaft; daß wir mit dazu beitragen konnten, ist für uns ohne weiteres ausreichend, meine Damen und Herren. Wenn nun unter den allgemeinen Zielen unter anderem auch die Verbesserung des Gesundheitszustandes der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Bevölkerung verlangt wird, so ist dies selbstverständlich und auch begründet. Gerade in letzter Zeit haben Untersuchungen immer wieder ergeben – nicht erst in letzter Zeit, in den letzten Monaten, sondern schon in den letzten Jahren -, daß der Gesundheitszustand der Landjugend und der Landbevölkerung überhaupt absolut nicht als befriedigend angesehen werden kann. Dafür gibt es sicherlich eine ganze Reihe von Ursachen. Die Belastung der Landbevölkerung beginnt früher manchesmal schon in der Kinderzeit; es ist gar nicht außergewöhnlich, daß 10-, 11- und 12jährige mitarbeiten müssen. Wenn sie auch nur leichtere Arbeiten verrichten, so werden sie doch zur Arbeit verhalten. Die Menschen werden stärker herangezogen und sie werden länger beschäftigt, als das in übrigen Berufszweigen der Fall ist. Aber zweifellos spielen hier auch noch andere Ursachen hinein. Die jahrzehntelange geübte Abstinenz aller sozialen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, des Arztes, das hat natürlich seine Begründung, hat zu einem gewissen Selbstverhalten der Landbevölkerung geführt. Wenn man heute mit den Menschen draußen spricht, muß man sie manchesmal förmlich fragen, weil sie einfach nicht bereit ist, dort hinzugehen; sie spüren zwar, daß sie nicht gesund sind, aber sie haben vielleicht manchesmal nicht die Zeit und es gibt eine Reihe anderer Gründe, warum sie es nicht tun. Einer dieser Gründe ist zweifellos auch das Problem der Krankenversicherung im bäuerlichen Bereich überhaupt, denn die Kostenbeteiligung in der derzeitigen Form, meine Damen und Herren, ist keine gute Lösung. Deswegen möchte ich sagen, man soll nicht versuchen, dieses System auf andere Versicherungszweige zu übertragen, sondern man sollte viel eher versuchen, das andere System auch in den bäuerlichen Bereich herüberzubringen. (Beifall bei der SPÖ.) Im Rahmen dieser Diskussion und ich finde auch dieses ,,Planquadrat" in höchstem Maße interessant und habe mich deswegen auch so sehr dagegen gewendet, daß es zu einer Funktionärkonferenz geworden ist. Wenn man die Menschen nämlich hört, dann hört man diese echten Probleme. Dort hat auch einer gesagt, ich war mit meinem Kind beim Zahnarzt, habe viele tausende Schilling bezahlt und S 2.999,- habe ich zurückbekommen; was glauben Sie, wie oft ich noch mit meinen Kindern zum Zahnarzt gehen werde? Das ist also mit ein Problem, warum der Gesundheitszustand bei der Landjugend und bei der Landbevölkerung so schlecht ist, weil man erst bei Akutfällen überhaupt bereit ist, derartige Hilfe in Anspruch zu nehmen, und nicht, wie das richtig wäre, schon prophylaktisch zu Ärzten und zu den Gesundheitseinrichtungen geht. In diese Gruppe der sozialen Ausnahmen fällt selbstverständlich auch die Verbesserung der Lage der Bäuerin. Man könnte hier über viele Probleme reden. Ich möchte nur einen Problemkreis herausgreifen, weil das auch dort eine besondere Rolle gespielt hat und weil es einfach nicht möglich gewesen ist, auf alle diese Dinge dort einzugehen. Ich kann mich dunkel erinnern, auch hier in diesem Haus wurde das schon einmal angezogen, ich meine den Ruf der Landwirtschaft nach einem Karenzurlaubsgeld für die Bäuerin. Ich halte diesen Ruf aber grundsätzlich für falsch und werde auch gleich sagen, warum. Abgesehen davon, daß das Karenzurlaubsgeld eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist - das möchte ich einmal ganz danebenstellen -, hat das Karenzurlaubsgeld den Sinn und die Aufgabe, die Mutter von der Arbeit freizustellen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich zumindest im ersten Jahr voll und ganz um ihr Kind zu kümmern und ihre Mutterpflichten zu erfüllen. Ein Karenzurlaubsgeld für die Bäuerin würde daher das Einkommen aufbessern, das wäre nicht unangenehm, zweifellos, aber, meine Damen Herren, das eigentliche Problem der Mutter und des Kindes könnte damit nicht gelöst sein. Was die Bäuerin braucht, ist ein Ersatz für ihre Arbeitskraft. Das braucht sie echt (Abg. Buchleiter: Steht aber eindeutig bei uns im Programm!) und das kann eben nur durch eine Dorfhelferin geschehen. (Abg. Romeder Beides ist notwendig!) Wir haben halt zu wenige Dorfhelferinnen und dadurch komme ich eben auf dieses Problem. Aber nur das Geld zu verlangen, um irgendetwas aufzubessern, damit leisten wir für die Gesundheit der Bäuerin nichts und für das Kind nichts. Wenn ich sage bezahlte Dorfhelferinnen, damit ist bereits gesagt, daß das eine bezahlte Kraft ist. Aber es geht nicht um das Geld. Wenn wir zu wenige Dorfhelferinnen haben, meine Damen und Herren, dann muß sich halt die gesetzliche Interessenvertretung, die Arbeitsmarktverwaltung und das Land bemühen, alle miteinander müssen sich etwas mehr bemühen, als das bisher der Fall gewesen ist. Ich weiß es jetzt nicht genau, ich glaube, wir haben 28 und 8 stehen in Ausbildung, das ist zweifellos nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Vielleicht sollte man sich etwas einfallen lassen; wenn man sich nichts einfallen läßt, dann wird nichts herauskommen. Wenn man der Dorfhelferin erstens einmal eine solide Ausbildung – nicht nur für ihren Bereich, sondern auch etwas darüber hinaus - garantiert, die Sicherheit des Arbeitsplatzes - das mag vielleicht jetzt dumm klingen, weil man sagt, die hat Arbeit genug, aber trotzdem ist es vielleicht etwas, das Eindruck macht - und einen erhöhten Anspruch auf Urlaub. Meine Damen und Herren, so eine Dorfhelferin, die von einem zum anderen getrieben wird, die sicherlich nicht auf die 40-Stunden-Woche achten kann, muß man eben zusätzlich mit irgendetwas entschädigen und da sollte man sich etwas einfallen lassen. Mehr Urlaub auch für die Dorfelferin und vielleicht auch, ähnlich wie das beim Bundesheer ist, aber darüber hinausgehend, eine Abfertigung unter der Voraussetzung, daß sich eine solche Dorfhelferin verpflichtet, eine längere Zeit zu bleiben. Wir haben nämlich auch auf anderen Gebieten die Erfahrung; denken Sie jetzt nur an die Krankenpflegerinnen, die zwar diesen Beruf erlernen, aber sehr oft nach drei, vier und fünf Jahren einfach wieder weggehen, heiraten und endgültig aus diesem Beruf ausscheiden. Ich habe vor einiger Zeit einmal gesagt, hoffentlich geht es uns bei den Krankenpflegerinnen nicht einmal so, wie es uns heute bei den Kindergärtnerinnen geht, daß wir 250 in Niederösterreich nicht unterbringen können. Da hat man gesagt, bei den Krankenpflegerinnen wird das nicht der Fall sein, denn die bleiben relativ kurz im Beruf, da ist eine sehr starke Fluktuation. Daher müßte man durch eine Abfertigung, durch eine Zielsetzung, sodaß die Dorfhelferin versucht, dieses Ziel zu erreichen, dazu beitragen, diesen Beruf etwas attraktiver zu machen. Und noch etwas, Sie erleben in den letzten fünf bis zehn Jahren, daß man manche Berufstitel einfach geändert hat. Ich weiß nicht, ob ,,Dorfhelferin” der geeignete Berufstitel ist, ob er so attraktiv ist, daß er junge Menschen anspricht. Man sagt heute auch nicht mehr Hausgehilfin, man sagt Raumpflegerin. Unterschätzen Sie diese Dinge nicht! (Abg. Romeder: Die AZ redet vom Knecht!) Oft kommt jemand und man fragt sie, was sie für einen Beruf hat und sie sagt Raumpflegerin. Wenn man dann darauf sagt Hausgehilfin, dann wird man berichtigt; sie sagt, ich bin nicht Hausgehilfin, sonder ich bin Raumpflegerin. Deswegen meine ich, auch darüber, meine Damen und Herren, sollte man etwas nachdenken. Wenn man sie braucht, dann muß man halt etwas tun, man kann sich ja nicht damit abfinden, daß man sagt, wir haben 28, es kann nichts geschehen. Aber wir schimpfen weiter. Nun, meine Damen und Herren, ein weiteres Kapitel. Zu den notwendigen sozialpolitischen Maßnahmen und zum großen Gebäude der sozialen Sicherheit gehört auch eine ausreichende Altersversorgung. Und gerade dieses Problem steht seit Wochen wiederum im Mittelpunkt harter parteipolitischer Auseinandersetzungen, womit, meine Damen und Herren, den Zuschußrentnern absolut nicht gedient ist. (Abg. Blochberger: Sagen Sie das dem Kreisky!) Ich werde das denen sagen, die es heute hören müssen. Lieber Kollege Blochberger, Du gehörst auch dazu, höre Dir das auch an. (Abg. Steinböck: 60 Jahre hättet Ihr etwas tun können!) Die Sozialisten haben sich immer zu einer ungeteilten sozialen Sicherheit für alle bekannt. Die Sozialisten und die Arbeitnehmer haben es dabei in den letzten 60 Jahren - solange machen wir Sozialpolitik - wahrlich nicht leicht gehabt, das heute in Europa als vorbildlich anerkannte Netz aufzubauen. Eines muß ich dazu sagen, wir Sozialisten und die Arbeitnehmer waren halt auch immer bereit, zu dieser sozialen Sicherheit zum gegebenen Zeitpunkt unseren Beitrag zu leisten. Denn ohne daß jemand einen Beitrag leistet, kann es einfach eine soziale Sicherheit nicht geben. (Abg. Blochberger: Eine Steigerung um 170 Prozent!) Herr Abg. Blochberger, ich komme auf alles. Bei aller Toleranz gegenüber anderen Berufsgruppen und dem Wissen, daß der sozialpolitische Fortschritt in der ersten und zweiten Republik fast ausschließlich das wird nicht einmal von Ihren Parteifreunden bestritten - den Sozialisten zu danken ist, darf man nicht übersehen, daß die soziale Sicherheit auf dem Gedanken der Solidarität und des Riskenausgleiches beruht, meine Damen und Herren. Und diesen Gedanken der Solidarität und des Riskenausgleiches haben die ÖVP-Führer aus der Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten vermissen lassen und so das Los der heutigen Zuschußrentner verschuldet. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren, hier darf ich etwas wiederholen, was vor einigen Tagen bereits gesagt worden ist: Es ist also unleugbar eine historische Schuld der Österreichischen Volkspartei und ihrer damaligen Bauernbundfunktionäre, daß heute manche AItbauern ihr Leben mit 500 Schilling oder über die Sozialhilfe fristen müssen. (Abg. Anzenberger: Seit 1970 hat sich nichts geändert. Die letzte Erhöhung war 1969!) Darauf werden wir noch zurückkommen, Herr Abg. Anzenberger. Ich habe mir vorgenommen, das heute alles zu sagen, denn einmal muß es gesagt werden. Die Zeit liegt noch gar nicht so lange zurück, wo der Bauernbündler die Sozialisten gewarnt hat, doch die Rentenpsychose nicht in das Dorf zu tragen. Die SPÖ will die Volkspension, so warnte man, und man sollte doch den freien Bauern im Dorfe in Ruhe lassen. Aber auch die Landwirtschaftskammer und hier besonders wiederum die steirische Landwirtschaftskammer, die auch in diesen Tagen über einen Bauernbund wieder eine besondere Aktivität entwickelt, erhob damals warnend die Stimme und schrieb 1954 - 20 Jahre, meine Damen und Herren, das ist kein Zeitraum, da haben einige von uns schon eine Verantwortung irgendwo getragen, der eine eben mehr und der andere weniger - ,,wir halten es überhaupt für richtiger“ schrieb also die Landwirtschaftskammer, ,,nicht das gesetzliche Rentnertum ins Bauernhaus zu tragen, sondern, wie unsere Vorfahren es getan haben, wieder mehr den christlichen Geist der Achtung und Dankbarkeit den Eltern und Alten gegenüber zu pflegen.“ Wir sehen heute, vom christlichen Geist der Achtung können die Zuschußrentner nicht leben, aber man hat es ihnen damals im Jahre 1954 von der Landwirtschaftskammer empfohlen. Und so wie die Landwirtschaftskammer hier empiehlt, im Geiste der Vorfahren die Altersversorgung zu bewältigen, hat man auch im Geiste der Vorfahren Landwirtschaftspolitik gemacht, deren Ergebnis uns als schweres Erbe im Jahre 1970 übergeben worden ist. (Landeshauptmann Maurer: Das erkennen wir heute ganz genau bei der Regierung!) Die Österreichische Volkspartei hat durch Jahrzehnte für sich selbst, das heißt für die Selbständigen, alle sozialen Einrichtungen abgelehnt, weil, wie sie sagte, die sozialen Einrichtungen Unfreiheit und Kollektivismus bedeuten. Und als ein abschreckendes Beispiel wurden die Pensionsanstalten als die ,,marxistischen Tintenburgen" abgestempelt. Diese Zeit haben wir alle erlebt. Sicherlich waren nicht alle Bauern dieser Auffassung, aber es waren vor allem jene Bauern, meine Damen und Herren, die sich mehr an der Pyramidenspitze befunden haben und die aus der Sorge, sie müßten zur sozialen Sicherheit ihres Berufsstandes etwa beitragen, dagegen waren und den Bauern eingeredet haben, sie brauchen keine Pensionen und sie brauchen keine Renten. Und so schrieb der Bauernbündler weiter: „Schon durch das Bestehen der Bauernpension wird die Beibehaltung von Sicherungen des Lebensabends der Ausnehmer sehr erschwert. Lassen wir es daher bei den bisherigen sozialistischen Errungenschaften." Also da spricht man von Errungenschaften der ÖVP auf diesem Gebiet überhaupt nichts. Lassen wir es daher mit den bisherigen sozialistischen Errungenschaften genug sein! ,,Lassen wir daher die Errichtung von Pensionskassen für selbständige Bauern denen, die glauben, mit einer solchen ihren Lebensabend gesichert zu haben. Man verlange aber nicht, daß eine solche in unsere Gesetzgebung eingebaut wird." Das, meine Damen und Herren, war der Bauernbündler, was waren die Kammern, die damals eben die Politik für die Zuschußrentner von heute bestimmt haben. Aber nicht nur die Kammern, sondern auch die Abgeordneten haben sich zum Wort gemeldet und ich darf Ihnen einen sehr bekannten zitieren, den Herrn Abg. Grießner dieser Zeit. Er meinte: „Und nun ein offenes Wort zur Frage der Altersversicherung der Bauern. In dieser Frage ist größte Vorsicht geboten. Nach den Berechnungen von Fachleuten würde bereits die Auszahlung von Taschengeldbeträgen Riesensummen erfordern. Es fragt sich, ob wir uns als freie Bauern überhaupt dem Staat ausliefern sollen. Es wird jedenfalls zweckmäßiger sein, wenn die Bauern, statt Versicherungsprämien zu zahlen, dieses Geld für die Verbesserung des Betriebes verwenden." Das war also der Ratschlag eines hohen Bauernbundfunktionärs. Und so wurde die Polemik in dieser Zeit damals fortgesetzt. Und wieder die Landwirtschaftskammer. Sie stellt fest, daß es kein Fortschritt wäre, den Versorgungsgedanken - die Rentenpsychose, wie man damals immer gesagt hat - mit ihren hemmenden Auswirkungen auf Tatkraft und Unternehmergeist auch in den Bauernstand zu tragen. Trotz aller dieser Versuche der Landwirtschaftskammern, des Bauernbundes und Ihrer Funktionäre ließ sich auch in der Landwirtschaft der Fortschritt nicht aufhalten und wir sind letzten Endes mit 1. Jänner 1958 für alle Selbständigen zu einer Regelung gekommen, für die Gewerbetreibenden zu einem richtigen Pensionsversicherungsgesetz und für die Landwirtschaft zu einem Zuschußrentenversicherungsgesetz. Das heißt also, man konnte damals zwar das Gesetz nicht mehr verhindern, aber man hat immerhin erreicht, daß die Bauern kein Pensionsversicherungsgesetz, sondern nur ein Zuschußretenversicherungsgesetz erhalten haben. Damals hat es auch viele ÖVPFunktionäre gegeben - der bekannteste war der Herr Abg. Scheibenreif - die gesagt haben, wir sind von jeher davon ausgegangen, daß die Altersrente für die Bauern relativ niedrig sein muß und keine volle Versorgung im Alter darstellen darf. Ich will Ihnen ersparen, was der Abg. Scheibenreif sonst noch alles gesagt hat, aber einen seiner Freunde darf ich Ihnen doch nocht zitieren, den Abg. Schwer, der gemeint hat, wir Angehörigen des Bauernstandes sind selbst nicht dafür - ich weiß nicht, wen er gefragt hat, aber er hat das behauptet -, den freien Bauern in seinen alten Tagen zum abhängigen Staatsrentner zu degradieren. Sie können sicher sein, sagte er, die jungen Hofübernehmer haben schon noch so viel Achtung vor dem vierten Gebot, daß sie bereit sind, für die im Auszug lebenden Bauern eine wenn auch bescheidene Rente zu geben. Ich weiß nicht und muß daher diese Frage stellen, ob das vierte Gebot heute in der Landwirtschaft noch gilt, wenn man hört, daß viele Ausnehmer heute mit 500 Schilling leben müssen. Wenn Sie sich die Fernsehdiskussion oder den Film von Vorhofer angesehen haben, dann haben Sie dort einen alten Bauern gehört, der gesagt hat, ich habe drei Häuser gehabt und habe sie meinen Kindern geschenkt und heute muß ich mit 500 Schilling leben. Wo bleibt da das vierte Gebot, Herr Abg. Zimper? (Beifall bei der SPÖ.) Es zeigt sich also, daß sich Scheibenreif, daß sich Schwer, daß sich die Landwirtschaftskammer, daß sich der Bauernbund und daß sich die gesamte ÖVP eben geirrt hat. Meine Damen und Herren, dem Druck aus den eigenen Reihen nachgebend ist es dann um 20 Jahre zu spät endlich zu einem Bauernpensionsversicherungsgesetz gekommen und gleichzeitig wurde auch das Landwirtschaftliche Zuschußrentenversicherungsgesetz novelliert. Ich habe schon einige Male dazu Stellung genommen. Beschlossen 1969 angesichts des bevorstehenden Wahltermines, vorsichtshalber in Kraft gesetzt mit 1. Jänner 1971, damit man sich noch einiges ersparen konnte. Aus dieser Zeit, meine Damen und Herren, stammt der zweite entscheidende Fehler der Österreichischen Volkspartei bei der Pensionsgesetzgebung in der Landwirtschaft. Darf ich aber grundsätzlich zur Sozialversicherung noch etwas feststellen. Der Leistung, welche sich der einzelne oder die Gemeinschaft erwartet, muß auch eine adäquate Beitragszahlung gegenüberstehen. In Österreich gilt in der Sozialversicherung das Leistungsprinzip, das Versicherungsprinzip, das heißt, daß eben Beitragsjahre und Beitragshöhe die spätere Leistung, die der einzelne in Empfang nehmen kann, bestimmen. (Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Und da, meine Damen und Herren, liegt ihr zweiter entscheidender Fehler, den Sie im Jahre 1969 begangen haben. Damals hat nämlich die Österreichische Volkspartei angesichts des bevorstehenden Wahltermines im Jahre 1970 oder weil Sie einfach nicht wollten, nicht den Mut gehabt, der Landwirtschaft zu sagen, daß man das Zuschußrentenproblem nur dann lösen kann, wenn jene, die dadurch eine Entlastung erfahren, auch einen entsprechenden Beitrag dafür leisten. (Abg. Buchleitner: Sie haben es bis jetzt nicht ausgebessert!) Darauf komme ich noch. Wenn wir versuchen, diese Frage anzugreifen, dann reagieren Sie darauf, meine Damen und Herren, indem Sie einmal die Zuschußrentner schicken und dann schicken Sie die anderen, die die Beiträge bezahlen müssen. Dieses Spiel kennen wir schon. (Abg. Fidesser: Sie reden von Versicherungssystemen, die Sie nicht geschaffen haben!) Das ist genau die Sprache, Herr Abgeordneter, die Ihre Leute immer wiederum gesprochen haben: Marxismus, Kollektivismus, das brauchen wir nicht! (Abg. Fidesser: Die Versicherungsbasis in Österreich ist eine christlich-soziale Einrichtung!) Aber Herr Abgeordneter, tun Sie doch nicht so, als ob die ÖVP etwas zu unserer sozialen Sicherheit und zu unserem Sozialversicherungssystem beigetragen hätte. (Abg. Anzenberger: Wie ist das Verhältnis in Schweden?) Herr Abg. Fidesser, ich billige Ihnen zu, daß Sie diese Dinge in der Entwicklung nicht so kennen. Wenn man aber 30 Jahre dabei gewesen ist, in allen diesen Fragen, dann sieht man diese Dinge sehr nüchtern und wesentlich anders als es Sie vielleicht aus Ihrer Parteiliteratur kennen. (Zwischenruf von Abg. Zimper.) Herr Abg. Zimper, Sie können ja auch nur nachreden, wie das alles gewesen ist, und wissen das nicht aus persönlicher Erfahrung. (Zwischenrufe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Die Österreichische Volkspartei ist damals vor den Wahlen den Weg des geringeren Widerstandes gegangen und hat niemals ernstlich daran gedacht, das Zuschußrentnerproblem zu lösen. Dafür gibt es viele Beispiele und alle Behauptungen, die Sie heute aufstellen, weil Sie keine Verantwortung mehr auf Bundesebene zu tragen haben, sind einfach falsch und irreführend. Am 27. November 1969 wurde im Hohen Haus die 14. Novelle zum Landwirtschaftlichen Zuschußrentenversicherungsgesetz behandelt. Der Berichterstatter, der Abg. Kern, hat damals unter anderem ausgeführt: ,,Die bis dahin zuerkannten Zuschußrenten sollen mit einer entsprechenden Aufwertung als solche weitergeführt werden." Mit einer entsprechenden Aufwertung als solche weitergeführt werden! Oder ich verweise auf die Regierungsvorlage zum Bauernpensionsversicherungsgesetz, Seite 66, wo man Berechnungen über die Entwicklung der Zuschußrenten und die notwendigen Aufwendungen angestellt hat. Da heißt es, Aufwendungen für Zuschußrenten 1971: 816 Millionen Schilling, 1975: 837,5 Millionen Schilling, und dann heißt es wörtlich: „Die Entwicklung der Gebarung läßt den Schluß zu, daß der Aufwand für Zuschußrenten nach dem Jahre 1975 nur mehr geringfügig steigen und hernach kleiner werden wird." Das waren also Ihre Berechnungen! Oder: Auf Seite 64 der Regierungsvorlage wird die Entwicklung der Zahlen über die Leistungsempfänger am Ende eines jeden Jahres angegeben, und zwar für 1970 mit 146.800, dann kommen die Zwischenstationen, und dann 1975 mit 113.250; wie Sie wissen, stimmt das sogar ungefähr. Und in der Vorlage der Frau Minister Rehor heißt es: ,,Naturgemäß wird die Zahl der Renten - sprich Rentner - abnehmen und durch Pensionen - sprich Pensionisten - ersetzt werden. Naturgemäß wird die Zahl der Rentner abnehmen und durch Pensionisten ersetzt werden, das war also die prophetische Feststellung der Frau Minister Rehor im Jahre 1969. Daraus geht doch klar und deutlich hervor, daß die ÖVPRegierung niemals die Absicht gehabt hat, die Zuschußrenten an die Bauernpensionen anzugleichen oder in solche, wie Sie manchesmal verlangen, umzuwandeln. Das Gegenteil ist der Fall, meine Damen und Herren. Die ÖVP-Regierung, das geht klar hervor, hat allein bis zum Jahre 1975 mit einem natürlichen Abgang von mehr als 33.000 Zuschußrentnern gerechnet. (Abg. Blochberger: Demagogie ist das!) Das ist die Wahrheit und diese Wahrheit sollen Sie nicht jeden Tag immer wieder umdrehen und auf den Kopf stellen. Aus all dem Gesagten, meine Damen und Herren, geht also hervor, daß es nicht nur eine historische Schuld, sondern auch eine Schuld jener ÖVP-Funktionäre gibt, die noch vor wenigen Jahren an den Hebeln der Macht gewesen sind. Wie schwer es auch heute noch ist, mit manchen von Ihnen, von der Österreichischen Volkspartei, über die Frage zu reden - wir haben ja gerade wieder von ,,marxistischen Vorstellungen" gehört -, kann man auch daraus ersehen, daß es bei Euch, bei der Österreichischen Volkspartei, immer wieder Menschen gibt, die nicht frei sind von dem Gedanken, daß soziale Sicherheit mit Unfreiheit und Kollektivismus untrennbar verbunden sein muß. Der Abg. Schranz - ich weiß nicht, ob ich das schon einmal zitiert habe, wenn, dann schadet es sicherlich nicht hat vor etwa drei Jahren vorgeschlagen, die Ärzte auf ihren Wunsch in die soziale Sicherheit einzubeziehen. Jetzt gibt es gerade wieder im Zusammenhang mit der 32. Novelle eine solche Diskussion und da wird man auch solange diskutieren, Jahre diskutieren, nichts hineinzahlen, und dann will man plötzlich hohe Renten haben. Auch hier trifft wiederum die Leute die Schuld, die heute nicht aufklärend und informierend bei den ersten sind. Man hat ja bereits wieder alles, was hier vorgeschlagen worden ist, abgelehnt. Und damals, ich darf das wiederholen, vor etwa drei Jahren, als der Abg. Schranz vorgeschlagen hat, die Ärzte auf ihren Wunsch in die soziale Sicherheit einzubeziehen, hat das Volksblatt in einer Form reagiert, wie das der Bauernbündler etwa vor 20 Jahren getan hat. Der Titel war ,,In gleichem Schritt und Tritt". Dieser Vorschlag des Abg. Schranz, auch den Ärzten eine soziale Sicherheit auf ihren Wunsch zu geben, wurde in einer Glosse als eine marxistische Zielvorstellung vom staatlichen Gesundheitsdienst über den Köder Sozialversicherung für alle abgestempelt. Und der Abg. Zimper, der damals der Schreiber dieser Zeilen war, meinte noch, bedenklich wäre nicht nur das Ziel, das von den kommunistischen Ländern abgeschaut wird, sondern auch der Weg, mit dem es erreicht werden soll. (Abg. Zimper: Zu dem stehe ich heute noch!) Ja sehen Sie, die Bauernbundfunktionäre sind auch immer dazu gestanden, aber das Schicksal, das die Zuschußrentner heute erleiden müssen, haben sie halt nicht vorausgesehen. Und diesen Bauernbundfunktionären haben sie es zu verdanken, Sie machen heute dieselbe fehlerhafte Politik, wie das damals der Bauernbund gemacht hat. (Abg. Romeder: Sie können es nicht ändern?) Man kann nur sagen, nichts dazugelernt. Meine Damen und Herren, das gilt in diesem Zusammenhang auch für die fünfte Bauernpensionsversicherungsgesetz-Novelle, die zur Zeit in Begutachtung steht. Obwohl der Ausschuß für Sozialpolitik und Arbeitsrecht der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern den Novellenentwurf zur Besserstellung der bäuerlichen Zuschußrentner mit Genugtuung zur Kenntnis nimmt, hat die schwarze Regierungsmehrheit in Niederösterreich diesen Entwurf abgelehnt. Und es ist ja kein Zufall, meine Damen und Herren, daß hier von Niederösterreich und von verschiedenen Landwirtschaftskammern natürlich gleichlautende Stellungnahmen zur Bundesregierung gegangen sind. Die Präsidentenkonferenz nimmt es mit Genugtuung zur Kenntnis, aber die ÖVP-Mehrheit dieses Landes lehnt es ab. Das ist Ihre Politik, die Sie auch heute noch machen, meine Damen und Herren. (Abg. Buchleitner: Weitergelesen haben Sie aber nicht!) Meine Damen und Herren, weil gesagt worden ist, na macht etwas: Ihr habt auch nichts gemacht! Die sozialistische Regierung hat bereits 1972 mit einer Novelle zum Bauernpensionsversicherungsgesetz den Wert der Ausgedingeleistungen für die Bezieher von Bauernpensionen herabgesetzt, für Alleinstehende und für Verheiratete einheitlich. Ebenso, meine Damen und Herren, wird mit der 5. Novelle zum Bauernpensionsversicherungsgesetz die Vereinheitlichung nun auch für die Zuschußrentner ab 1977 eintreten. Gleichzeitig werden die alleinstehenden direkten Zuschußrentner den doppelten Betrag ihrer bisherigen Rente als Übergangspension und alle Witwen eine Erhöhung um 20% erhalten. Trotz dieser Verbesserungen ist man in Niederösterreich dagegen, ist man in den Ländern dagegen und die Steiermark ist da wieder einmal führend. In der Steiermark hat man sogar eine Befragung durchgeführt. Ich weiß nicht, etwa eine Befragung, ob die Alten mehr bekommen sollen? Was soll denn diese Befragung heißen? Hat man den Bauern richtig gesagt, um was es geht oder hat man sie nur gefragt, ob sie mehr bezahlen wollen? Denn zahlen will niemand mehr, da muß man Ihnen doch auch sagen, daß sie eine Zahlung hier leisten für ihre Eltern, daß sie eine Zahlung hier leisten für die Zuschußrentner, denen es bisher vorenthalten worden ist, weil niemand den Mut gehabt hat. Ich habe das vorhin schon gesagt, man muß auch den Mut haben, denen, die dann entlastet werden, zu sagen, daß sie dann auch einen höheren Beitrag dafür bezahlen müssen. Und der Bauernbund hat eine Abstimmung durchgeführt und man kann sich die Fragestellung ja sehr wohl vorstellen. 95 '% haben sich gegen die Bauernpensionsversicherungsgesetznovelle ausgesprochen. Fast ein Ergebnis wie im niederösterreichischen Landesdienst, wenn Personalvertretungswahlen gemacht werden. Sie können stolz darauf sein, daß Sie es im Rahmen des Bauernbundes in der Steiermark dazu gebracht haben, daß die Zuschußrentner nach Ihrer Auffassung nicht mehr bekommen sollen. Meine Damen und Herren, nachdem aber Zuschußrentner für diese verfehlte Politik der Österreichischen Volkspartei nicht verantwortlich gemacht werden können, hat die Bundesregierung die Absicht, das Problem in Etappen zu lösen. Sie müssen sich halt auch einmal über die Größenordnung informieren, was 100 Schilling Erhöhung bei den Zuschußrentnern für den Staat bei der Anzahl kostet. (Abg. Buchleitner: Eine Beitragserhöhung!) Darf ich Ihnen eines sagen: Manchesmal reden Leute von der Sozialversicherung . . . (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege! Sie glauben, Sie haben Deppen vor sich!) Dann halten Sie sich das vor Augen und stellen Sie nicht Forderungen auf, die unerfüllbar sind. Wecken Sie nicht Hoffnungen, die nicht drinnen sind. Ich rede nicht von 100 Schilling, ich rede von 1.000 Schilling, von einer Angleichung an die Bauernpension in einer Etappe, das ist finanziell einfach nicht drinnen und nicht zu verkraften. Das, meine Damen und Herren, muß Ihnen klar sein. (Ruf bei der ÖVP: Einen Teil selber zahlen und einen Teil bekommt er!) Für jene Fälle aber, meine Damen und Herren, die nur über ein fiktives Ausgedinge verfügen, ist eindeutig der Sozialhilfeträger zuständig. (Abg. Reischer: Das wollen wir noch von Ihnen hören!) Die Bundesregierung hat sich zur Lösung dieser schwierigsten Fälle bereit erklärt, außerhalb ihrer gesetzlichen Verpflichtung die Hälfte jener Kosten zu übernehmen, die dafür im Rahmen der Sozialhilfe für die Zuschußrentner aufgewendet werden müssen. Die sozialistischen Regierungsmitglieder haben in diesem Zusammenhang bereits am 5. Oktober in der Niederösterreichischen Landesregierung einen Antrag eingebracht, dem die ÖVP-Mehrheit bis zum heutigen Tage die Zustimmung verweigert hat. Ich möchte Ihnen den Text dieses Antrages nicht vorenthalten. (Landeshauptmann Maurer: Den kennen wir!) Sie kennen ihn, Herr Landeshauptmann, ich möchte ihn trotzdem auch Ihrem Klub zur Kenntnis bringen, die werden sofort sagen, wir kennen ihn auch. (Landeshauptmann Maurer: Der kennt ihn auch!) Ich bin nicht so sicher. Ich darf Ihnen diesen Antrag vorlesen: ,,Antrag der Niederösterreichischen Landesregierungsmitglieder Anna Körner, Hans Czettel und Leopold Grünzweig. Die Niederösterreichische Landesregierung erklärt sich bereit, für landwirtschaftliche Zuschußrentner, deren notwendiger Lebensunterhalt auf Grund eines fiktiv angerechneten Ausgedinges nicht gewährleistet ist und die daher Anspruch auf Sozialhilfe hätten, eine Sonderleistung zu gewähren. In diesem Sinne soll das diesbezügliche Angebot der Bundesregierung, die Hälfte dieser Kosten zu tragen, angenommen werden." (LandeshauptmannstellVertreter Ludwig: Wo ist das Angebot, bitte?) Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie wissen selber, daß die Länder aufgefordert worden sind, schon vor vielen Monaten, Lösungsvorschläge zu machen. Das ist doch hoffentlich oft genug.. . (Landesrat Bierbaum: Wo ist das Angebot?) Sie stützen sich nur darauf, weil Sie es noch nicht schriftlich in der Hand haben. Bitte, wenn das das Land allein bezahlt, ist das eine Lösung, die wir gerne zur Kenntnis nehmen. Ja, Herr Landeshauptmannstellvertreter, wenn man vom Bund etwas will, zu dem der Bund nicht verpflichtet ist, dann muß man halt mit dem Bund reden. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: 15 Millionen hat der Weissenberger heute angeboten für 105.000 Familien!) Aber meine Herren, das ist ja das furchtbare Problem, daß man mit Ihnen über diese Frage nicht reden kann, weil Sie es scheinbar nicht verstehen. Wieso soll denn der Bund zu einer Sozialhilfeleistung verpflichtet sein? Dann muß ich Ihnen noch einmal den Sinn der Pensionsversicherung erklären. (Abg. Romeder: So eine Demagogie! - Große Unruhe bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, dann muß ich Ihnen noch einmal den Sinn der Pensionsversicherung erklären. Die Pensionsversicherung - ich habe Ihnen das schon einmal gesagt - ist aufgebaut nach dem Leistungsprinzip und nicht nach dem Sozialprinzip. Sozialleistungen hat die Fürsorge zu erbringen-die Pensionsanstalten zahlen Leistungspensionen, Pensionen auf Grund von geleisteten Beiträgen. Und da ergibt sich halt nichts anderes und selber Ihre Partei.. . (Abg. Fidesser: Das stimmt ja nicht, was Sie da sagen! Das ist eine Verdrehung. Wir haben eine Solidaritätsversicherung, wo die Aktiven einzahlen!) Hier beweisen Sie eben ganz genau, daß Sie keine Ahnung haben. (Abg. Fidesser: Das ist das Versicherungsprinzip in ganz Österreich, daß die Aktiven einzahlen!) Sie reden wie ein Blinder von der Farbe. (Präsident Dip1.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Herr Abg. Fidesser, natürlich zahlt immer der Aktive ein, und der Pensionist kriegt die Pension. (Abg. Fidesser: Sie verdrehen das ganze Versicherungsprinzip!) Aber wissen Sie, wonach sich die Pension berechnet? (Abg. Ing .Kellner: Die aktiven Bauern zahlen nicht ein!) Doch nicht nach dem, was der einzelne Aktive einzahlt, sondern was er selbst in den letzten 40, 15, 20 oder 10 Jahren einbezahlt hat. (Abg. Romeder: So eine Demagogie! Präsident Dip1.-Ing. Robl: Meine Herren, nicht so stürmisch, bitte sich zu mäßigen. Gibt das Glockenzeichen.) Wenn Sie sich beruhigt haben, versuche ich dann, dem Kollegen Fidesser trotzdem das zu erklären. Schauen Sie, ich werde Ihnen jetzt sagen, wie die Berechnung ist. (Abg. Fidesser: Man darf doch nicht glauben, daß man ständig alles vom Pult verdrehen kann! - Präsident Dip1.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen: Meine geschätzten Herren, ich mahne zur Ruhe.) Meine Herren, darf ich also folgendes sagen und bitte versuchen Sie halt, jetzt diesen Dingen zu folgen. Wenn das ASVG angezogen worden ist, so ist das doch nicht überall gleich. Man kann doch diese Dinge nicht über einen Leisten ziehen, denn im gewerblichen Pensionsversicherungsgesetz ist es wieder anders als im ASVG. Im ASVG sind entscheidend die letzten fünf Jahre oder die Zeit zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr, das ist die sogenannte B 45. Das ist das eine, das ist (Abg. Romeder: Die Bemessungsgrundlage, die uns der Häuser verwehrt hat!) ein Teil für die Pensionsbemessung und dann kommen die Versicherungsjahre dazu, die Steigerungsbeträge dazu, der Grundbetrag dazu, meine Damen und Herren. Und so errechnet sich eben eine Pension. Stellen Sie nun bei den Zuschußrentnern eine solche Rechnung an; die Österreichische Volkspartei hat es ja im Jahre 1969 getan und sie hat noch etwas anderes getan. Sie hat den Ausgedingesatz relativ hoch angenommen, damit die Leistung etwas geringer sein kann. Dieses Unrecht, das den Zuschußrentnern damals zugefügt worden ist, wird jetzt von uns beseitigt. Aber jetzt einfach zu sagen, Leistungsprinzip hin oder her, das interessiert mich nicht, das Solidaritätsprinzip hat einen ganz anderen Gedanken, das ist so wie bei der Arbeitslosenversicherung. Wenn ich nicht arbeitslos werde, kriege ich nie etwas. Ich muß aber für den anderen zahlen, der das Pech hat, arbeitslos zu sein. Dasselbe ist in der PensionsverSicherung. (Abg. Fidesser: Es gibt zwei Dinge: Ein Berechnungsprinzip und ein Finanzierungsprinzip!) Herr Abg. Fidesser, ich würde Ihnen doch vorschlagen, sich zum Wort zu melden. Wenn Sie glauben, diese Dinge besser zu kennen, wird es gut sein, wenn Sie uns aufklären. Aber, meine Damen und Herren, diese Frage ist eindeutig und ich komme noch einmal darauf zurück. Wir haben heute auch einen Antrag im Niederösterreichischen Landtag eingebracht, mit dem wir die Absicht bekunden, das Sozialhilfegesetz zu ändern. In zwei Richtungen: Erstens sollen die Richtsätze in der Sozialhilfe denen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes angeglichen werden und zweitens soll die RegreßVerpflichtung wegfallen, denn das dürfte wahrscheinlich einer der Hauptgründe sein, warum es bei den Zuschußrentnern so viele Schwierigkeiten gibt. Aber diese Regreßverpflichtung ist ja nicht zufällig drinnen, sie ist drinnen, weil sie die Österreichische Volkspartei damals durch Kampfabstimmung durchgesetzt hat. Und jetzt scheuen sich natürlich die Zuschußrentner, die Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl sie Anspruch hätten, weil natürlich der Sozialhilfeträger auf Grund dieses Gesetzes verpflichtet ist, im Regreßwege den Kindern zu sagen, sie haben einen angemessenen Beitrag zu leisten. (Landeshauptmann Maurer: Das sind ja keine Fürsorgefälle. Die haben einen berechtigten Anspruch auf eine Pension!) Aber Herr Landeshauptmann! Das ist ja das Furchtbare, ich sage es Ihnen, darum kann man ja eben mit Ihnen auch nicht diskutieren. Meine Damen und Herren, es liegt nun an den Ländern, (Landeshauptmann Maurer: Beim Herrn Bundeskanzler!) nicht auf dieser Basis zu beruhen und, wie der Kurier gesagt hat, den sturen Bauern zu spielen sondern im Rahmen des Sozialhilfegesetzes unverzüglich tätig zu werden. (Landeshauptmann Maurer: Bei Eurem Bundeskanzler liegt es, der es versprochen hat!) Herr Landeshauptmann ich darf noch sagen, daß die Verpflichtung der Länder auch eindeutig aus dem § 103 des Bauernpensionsversicherungsgesetzes hervorgeht, auch ein Gesetz, das von Ihren Parteifreunden geschaffen worden ist, in dem es heißt, daß die gesetzliche Pflicht der Träger der öffentlichen Fürsorge zur Unterstützung Hilfsbedürftiger durch das Gestz nicht berührt wird. Und noch etwas möchte ich Ihnen sagen. Es gibt doch nicht nur Fälle von Zuschußrentnern. Ist Ihnen denn nicht bekannt, daß wir in Österreich auch rund 30.000 Pensionsbezieher anderer Versicherungsanstalten haben, die zwischen 200 Schilling und 1.000,- Schilling als Pensionseinkommen haben und auch keine Ausgleichszulage erhalten? Sie können auch keine Pensionserhöhung erhalten, weil eben das Prinzip, das hier der Herr Abg. Fidesser plötzlich erfinden will, nicht gilt, weil es bei uns nur ein Leistungsprinzip gibt, ein Versicherungsprinzip und eine soziale Ausgleichszulage in jenen Fällen, wo eben ein anderes Einkommen in der Familie oder ein anderes persönliches Einkommen nicht vorhanden ist. Auch diese 30.000 können einfach auf Grund der Gesetzeslage nichts draufbekommen; sie können sich an die Sozialhilfe wenden und die Sozialhilfe wird ihnen etwas geben müssen, wenn sie Anspruch haben. Und die Sozialhilfe kann sich heute, weil diese Regreßverpflichtung möglich ist, an den Kindern oder anderen Angehörigen, die eben ihre Sorgepflicht nicht erfüllen, schadlos halten. Meine Damen und Herren, glauben Sie nun - dieser Gedanke ist auch durchgeklungen -, daß dadurch das Land zu stark belastet würde? Ich habe allerdings gehört vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter, 15 Millionen, das ist ja überhaupt nichts, das zahlt er allein. (Landeshauptmannstellwertreter Ludwig: Für 105.000 Familien!) Aber Herr Landeshauptmann, um das geht es ja nicht, das sind doch zwei verschiedene Probleme. Das eine Problem ist in Etappen auf Bundes- ebene zu lösen und das zweite Problem im Rahmen der Sozialhilfe. Da geht es um die 5.000 und da geht es dann um die anderen 100.000. Wenn Sie mehr geben wollen, hat niemand etwas dagegen einzuwenden. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen einen Vorschlag zu machen. Wenn Sie glauben, daß das Land dadurch zu stark belastet wird, dann mache ich Ihnen nochmals den Vorschlag: Die Bauernkammern auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren und die dadurch eingesparten Mittel den Zuschußrentnern zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir haben schon immer gesagt, daß wir jene Mittel, die hier frei werden, die man hier einsparen kann, (Abg. Anzenberger: Jetzt löst er die Bauernkammern auf!) selbstverständlich wiederum als Förderungsmittel der Landwirtschaft und den Bauern zugute kommen lassen wollen. Wenn Sie das wollen, da können Sie einige 10 Millionen Schilling hereinbekommen und den Zuschußrentnern helfen. Herr Landeshauptmann, Sie haben sich in dieser Frage sehr engagiert in einer Richtung, die klar als eine parteipolitische zu erkennen war. (Landeshauptmann Maurer: Kreisky hat das versprochen!) Diesmal ist die öffentliche Meinung, Herr Landeshauptmann, nicht auf Ihrer Seite, sondern eindeutig auf Seite der Zuschußrentner. Und ich glaube, das sollten Sie sehr bald erkennen und darüber sollten Sie nachdenken. Wenn ich Ihnen abschließend ein Zitat aus einer Zeitung bringe, so soll es das Gesagte unterstreichen. (Landeshauptmann Maurer: Arbeiter-Zeitung!) Nowotny, nicht Arbeiter-Zeitung, Nowotny, der Unbestechliche ist das gewesen: „Die Reaktion der Landeshauptleute, allen voran der niederösterreichische Bauernbündler Maurer, war aber beschämend. So als ob es sich nur um Schachfiguren und nicht um Menschen handelte, wies er den Kreisky-Plan zurück und erklärte sich nicht einmal dazu bereit, über eine Erhöhung der Renten durch Landesvorschüsse zu reden. Das war ein ganz mieser Stil auf dem Rücken von Staatsbürgern, die zu den Ärmsten in unserem Lande gehören." (Abg. Blochberger: Das erzählen Sie dem Kreisky!) Ich habe dem nichts hinzuzufügen (Landeshauptmann Maurer: Das ist von ihrer Feder geschrieben!) und möchte daher abschließend nur sagen: Herr Landeshauptmann, Sie wären gut beraten, wenn Sie sich von diesem Stil bald befreien könnten, im Interesse der Zuschußrentner, die auf eine Klärung warten, die einen Anspruch darauf haben (Landeshauptmann Maurer: Die einen Anspruch haben!), aber auch im Interesse des Ansehens unseres Landes. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Abg. Reischer. Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Leichtfried, ich würde Ihnen zuviel Ehre antun, wenn ich auf alle Ihre Ausführungen hier eingehen würde. Schauen Sie, Herr Doktor Brezovszky, ich habe mir als Bauer einen gesunden Hausverstand behalten. Ich werde mich nicht in spitzfindigen juristischen Ausführungen hier auslassen, sondern ich werde das sagen, was die Bauern empfinden. Wenn ein Dutzend Berufskollegen von mir herinnengesessen wären, Zuschußrentner, und diese Rede gehört hätten, sie hätten gesagt danke schön, für so eine Replik können wir wirklich nur sagen danke schön und pfui Teufel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Herr Kollege Leichtfried hat wirklich ein paar faule Eier gelegt, nicht gute, sondern faule Eier. Der Herr Kollege Leichtfried hat ja alles strapaziert, von den 10 Geboten angefangen bis zu Zitaten, die er aus dem Zusammenhang gerissen und hier gebracht hat. Er redet hier auch von einem Angebot der Bundesregierung, das überhaupt nicht besteht. Im letzten Satz des Antrages, der in der Landesregierung eingebracht wurde, heißt es sinngemäß: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Angebot der Bundesregierung zuzustimmen bzw. auf dieses einzugehen. Es liegt ja gar kein Angebot der Bundesregierung vor. Also was soll denn dieses Gerede? (Abg. Leichtfried: Im Rahmen der Sozialhilfe können Sie auch, wie ich angezogen habe, tätig werden!) Herr Kollege, das täte Ihnen so passen. Sie reden also, daß es hier um große Beträge ginge, wenn man die Forderung hier und die Anträge der Österreichischen Volkspartei im Parlament berücksichtigen und eine etappenweise Angleichung der Zuschußrenten an die Bauernpension durchführen würde. Sie reden aber nicht davon, daß in Ihrer Regierung mit der anderen Hand das Geld verschleudert wird. Schauen Sie sich doch einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Bericht über die Bundestheater an. Hier werden Gehälter von 75.000 Schilling im Monat vergeben, vertan, verschleudert und diese Leute verlangen noch Arbeit von Ihnen und bekommen von Ihren Direktoren keine Arbeit zugewiesen. (Beifall bei der ÖVP.) Und schauen Sie sich nach dem letzten Bericht, Herr Kollege, einmal die Repräsentationsauslagen Ihrer so vielgepriesenen Regierung an, aber reden Sie sich nicht auf die Landeshauptleute aus. Der Herr Bundeskanzler selber hat sein Etat um 65% überzogen. (Abg. Leichtfried: Der Klaus hat vor 7 Jahren mehr ausgegeben als der Kreisky!) Der Herr Finanzminister um 80% (Ruf bei der ÖVP: Demel!) und so könnte das hier weitergesponnen werden. Es hat noch keine Regierung gegeben, die eine derart lockere Hand im täglichen Regieren an den Tag gelegt hat. Und Sie reden davon, daß in der Vorlage der Frau Minister Rehor Berechnungen angestellt wurden, wann durch den natürlichen Abgang die Zuschußrentner weniger werden. Na, meine sehr Verehrten, Sie geben ja diesen Berechnungen seit 1969 tagtäglich wirklich und im wahrsten Sinne des Wortes jene Bedeutung, die wir nicht wollen. Sie tragen diesen Berechnungen bis heute noch Rechnung und schämen sich nicht, das auch weiterhin zu tun. Denn, meine sehr Verehrten, Sie verschleppen dieses Problem seit Jahr und Tag. Der Herr Bundeskanzler hat vor den letzten Wahlen auf die Frage eines Journalisten, was er zum Zuschußrentenproblem sagen würde, noch groß erklärt, man könne ja noch in den Weihnachtstagen über dieses Problem reden und es sind oft noch vor Jahresende solche Gesetze beschlossen worden, mit 1. Jänner 1976 könnte das in Kraft treten. So hat der Herr Bundeskanzler die Frage behandelt und hat wiederholt versprochen, diese Frage einer Lösung zuzuführen. Bis heute ist das nicht geschehen. Und wir wissen sehr genau, es wird mit dem natürlichen Abgang der Menschen gerechnet, um hier Geld zu sparen. Sie reden heute von der Altersversorgung von 5.000 Hilfsbedürftigen. (Abg. Dr. Brezovszky: i n einer Regierungsvorlage der ÖVP!) In Wirklichkeit haben wir in Österreich über 100.000 Zuschußrentner, die auf die Angleichung an die Bauernpension warten. Und Ihr Vizekanzler und Sozialminister hat damals bei der Gesetzgebung im Hohen Haus drüben tadelnd zu den Ausführungen des Abg. Schlager gesprochen und erklärt, daß das alles, wozu beim ASVG mehrere Novellen notwendig waren, die ÖVP mit diesem einen Gesetz realisieren will. Der Herr Vizekanzler Häuser hat damals als Abgeordneter gesagt, jawohl, was der Schlager sagt, ist richtig man müsse die Zuschußrenten schrittweise an die Bauernpension heranführen. Als Minister hat er sich an diese Worte nicht mehr erinnert und hat diesen seinen Worten niemals Rechnung getragen. Und Sie meinen, daß die Bauernbundvertreter so schlecht gehandelt hätten. Da darf ich Sie doch erinnern daß es immerhin auch im Bereich der Unselbständigen ein Altrentenproblem gegeben hat und daß es auch dort acht Novellen bedurfte um dieses Problem zu lösen. Sie haben aber seit 1970 Zeit gehabt dieses Problem zu lösen, und haben seit 1970 außer einigen kosmetischen Operationen an diesem Gesetz überhaupt nichts für die Zuschußrentner getan. (Beifall bei der ÖVP). Herr Kollege, Sie sollten sich auch etwas mehr mit Geschichte befassen, denn die großen Sozialgesetze sind in der ersten Republik unter christlichsozialen Sozialministern geschaffen worden, darf ich Ihnen das sagen. (Abg. Leichtfried: Das ist ein Irrtum. Das war der Hanusch. Das ist eine Geschichtsfälschung!) Und wenn ich Ihnen einen Namen sage, Seipl, müssen Sie nicht gleich explodieren. Aber Seipl war einer von diesen christlichsozialen Politikern, die vielleicht mehr soziales Gefühl gehabt haben, als Ihre Regierung heute. (Beifall bei der ÖVP. - Landesrat Körner: Es steht eindeutig fest, daß es der Ferdinand Hanusch war!) Herr Kollege, Sie haben ja auch gesagt, nicht wahr, auch in der Zweiten Republik waren Sie es allein, (Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) In der Zweiten Republik waren es die Sozialisten allein, die die Sozialgesetze gemacht haben. Da darf ich Sie doch erinnern, daß damals Raab entscheidend bei der Gesetzwerdung des ASVG mitgewirkt hat und daß damals die Vertreter der Österreichischen Volkspartei nicht nur ein J a zu diesem Gesetz gesprochen haben, sondern maßgebend an der Gesetzwerdung des ASVG mitgewirkt haben. Meine sehr Verehrten, und dann noch etwas, darüber wird man vielleicht auch einmal in diesem Haus reden müssen. Derzeit liegt im Parlament eine Regierungsvorlage und diese Regierungsvorlage sieht eine Erhöhung der Beitragsleistungen der Bauern bei annähernd gleichen Leistungen der Pensionsanstalt vor; sie wird den Bauern eine Erhöhung zwischen 40 und 100%, in manchen Fällen bis 150% bringen. Herr Kollege Leichtfried, wir werden uns dann unterhalten darüber, von hier aus, wie viele junge Bauern es ablehnen werden, weiter den Hof zu bewirtschaften, weil sie einfach diese sozialen Belastungen nicht mehr tragen können. (Beifall bei der ÖVP.) Hohes Haus, sehr verehrte Damen und Herren! Von meinen Vorrednern sind bereits die Ziele des vorliegenden Gesetzes erläutert worden und ich möchte vielleicht aus § 3 nur den Ausbau der landund forstwirtschaftlichen Betriebsberatung der Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe hervorheben. Ich darf sagen, daß hier schon sehr viel geschehen ist und daß wir auch weiterhin die Betriebsberatung in Richtung der Spezialisierung für den Vollerwerbsbetrieb betreiben werden, in Verbindung mit den gegebenen klimatischen und Bodenverhältnissen. Daß wir den Nebenerwerbsbetrieben mit der Beratung besonders unter die Arme greifen werden, das steht fest, denn wir glauben, daß die Nebenerwerbsbauern gerade in jener Richtung aufgekIärt .werden müssen, daß man den Inhabern dieser Betriebe, bei denen es sich vor allen Dingen um Kleinbetriebe handelt, sagt, daß sie Betriebsvereinfachung machen müssen, daß sie ihr außerlandwirtschaftliches Einkommen nicht dazu verwenden sollen, um ihre landwirtschaftliche Sparte zu intensivieren. Ich glaube aber eines sagen zu müssen: Wirksame Beratung kann man nur auf Grund eines guten Ausbildungsstandes machen. Wir haben in Niederösterreich ein gutes Berufsausbildungsgesetz, wir haben ein Gesetz über die Lehrlings- und Gehilfenprüfung, das zum Meister führt und das in allen Sparten der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Haushaltsführung beispielgebend für andere Bundesländer und für die Bundesgrundsatzgesetzgebung geworden ist. Wir stellen gerade auf diesem Gebiet einen immer stärker werdenden Zustrom zu den Fachschulen fest und müssen heute sagen, daß die Fachschulen zu klein geworden sind. Auf Grund eines Konzeptes des zuständigen Landesrates wird derzeit ein Aufbauprogramm verfolgt, das hier Abhilfe schaffen wird. Vielleicht noch ein Wort zu dem nach § 19 zu erstellenden Bericht über die Lage der Land- und Forstwirtschaft im Bundesland Niederösterreich. Dieser Bericht soll dazu dienen, daß Maßnahmen zielführend getroffen werden, daß die finanziellen Mittel in einem entsprechenden Ausmaß zur Verfügung gestellt werden. Ich darf gerade im Zusammenhang mit diesem Bericht auf die Tätigkeit der Kammer hinweisen, weil dieser Bericht auch die Tätigkeit der Landes-Landwirtschaftskammer und der Bezirksbauernkammer Jahr für Jahr hier im Hause zeigen wird, sodaß wir hier im Hause über diese Tätigkeit diskutieren werden und können. Es wird hier einem Wunsch der sozialistischen Fraktion Rechnung getragen. Aber ich glaube, sehr gut wird es sein, wenn bei der sozialistischen Fraktion auf Grund dieses Berichtes auch wirklich bei einigem guten Willen ein besseres Verständnis für die Tätigkeit der Landwirtschaftskammer eintritt und vor allen Dingen ein sachbezogenes Verhältnis zur Tätigkeit der Bezirksbauernkammern Platz greift. Wenn Sie heute von der Linken diesem Gesetz die Zustimmung geben, dann ist anzunehmen, daß auch in Ihren Reihen ein gewisses Umdenken Platz gegriffen hat, denn wir haben in Niederösterreich die Bezirksbauernkammern als ein wirksames Instrument der Beratung und wir werden uns auch in Zukunft in zunehmendem Maße dieses Instrumentes bedienen. Ich darf vielleicht noch zu einer anderen Aussage meines Vorredners Stellung nehmen. Er hat gesagt, das Bergbauernsonderprogramm soll dazu führen, daß die Situation der Bergbauern sich bessert. Wie Sie im Grünen Bericht lesen können, hat sich alles gebessert, nur nicht die Situation der Bergbauern. Das ist eindeutig in Ihrem Grünen Bericht, im Bericht des Landwirtschaftsministeriums zu lesen und ich frage mich, wozu hat man vor zwei Jahren einen Staatssekretär ins Landwirtschaftsministerium genommen, der ausschließlich für Bergbauernfragen zuständig war und wo wir bis heute keine positiven Auswirkungen erwarten können. Das sage nicht nur ich, sondern das hat in einer Fernsehsendung auch der Herr Minister Weihs festgestellt, daß die Bergbauern hier als einzige Sparte der Landwirtschaft, wenn ich so sagen darf, keinen Einkommenszuwachs zu verzeichnen haben. Unser heutiger Landwirtschaftsminister Haiden wird erst unter Beweis stellen müssen, ob er wirklich willens und in der Lage ist, die Situation der Bergbauern zu bessern. Es ist heute über viele Probleme der Landwirtschaft gesprochen worden, es wäre verlockend, noch auf manche Dinge einzugehen. Ich möchte im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit darauf verzichten. Ich glaube, nur eines sagen zu dürfen, daß wir uns darüber freuen, daß das Land die Verpflichtung übernommen hat, eine wirksame Landwirtschaftsförderung zu betreiben und daß wir hier im Hause erwarten dürfen, daß jener Zustand eintreten wird, daß für die Landwirtschaft die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Abg. Romeder. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Leichtfried, der vorhin mit soviel Haß gesprochen hat, ist leider jetzt nicht bei uns. Es wäre mir sehr angenehm, wenn er hier sitzen würde, denn ich habe kaum in einem solchen Schulmeisterton, von soviel Haß triefend eine Abhandlung über so wichtige Probleme eines Berufsstandes gehört, eine Stunde hindurch, wie heute hier in diesem Haus. (Beifall bei der ÖVP.) Mit soviel Gemeinplätzen Wadelbeißerei zu betreiben, ist schon eine Meisterschaft, und mit einer mehr oder weniger vollkommenen Meisterschaft hat der Herr Kollege Leichtfried das von sich gegeben. Wir haben heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ein Gesetz über die Erwachsenenbildung beschlossen, und hier ist unter anderem vom Kollegen Wallner in den Vordergrund gestellt worden, daß dabei die Persönlichkeitsbildung oberstes Ziel ist. Wenn man hier die Persönlichkeit in den Vordergrund stellt, dann hat man auch als Abgeordneter ein entsprechendes Verantwortungsbewußtsein von dieser Stelle aus an den Tag zu legen. Dieses Verantwortungsbewußtsein haben wir heute in jeder Phase vermißt, denn sonst hätten in der geschichtlichen Abhandlung der letzten 30 Jahre hier in diesem Raum nicht so viele Ungereimtheiten, Halbwahrheiten und Verzerrungen gegen einen Berufsstand geäußert werden können. (Abg. Leichtfried: Sagen Sie eine Unwahrheit! - Beifall bei der ÖVP.) Es ist heute von der historischen Schuld der ÖVP und des Bauernbundes in der Pensions- und Rentenfrage gesprochen worden. Es wurde weiterhin vom Kollegen Leichtfried behauptet, die ÖVP-Führer sind schuld an dem Los der Zuschußrentner im Jahre 1976. Ich möchte hier nur von der historischen Verantwortung reden, von der historischen Verantwortung, von der der Kollege Leichtfried nicht gesprochen hat. (Abg. Leichtfried: Das sind Gemeinplätze!) Blenden wir zurück in das Jahr 1969. Da wurde das Bauernpensionsversicherungsgesetz beschlossen und die sozialistische Partei hat durch zwei bekannte Politiker anläßlich der Beschlußfassung zu diesem Gesetz zwei Anträge eingebracht. Wir haben heute davon nichts gehört, aber diese Aussagen wären sehr interessant gewesen und ich werde das jetzt nachholen. Und zwar hat Herr Vizekanzler Häuser folgendes dort wortwörtlich erklärt: „Die im ÖVP-Entwurf vorgesehenen Bauernpensionen sollten um die Hälfte gekürzt und erst in Fünfjahresetappen auf die geplante Höhe gebracht werden." So schaut also die historische Wahrheit aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Leichtfried: Weil keine entsprechenden Beiträge gegenübergestanden sind!) Sagen Sie mir nicht etwas von den Beiträgen, wir haben auch bei den Gewerbetreibenden und auch bei den Arbeitern und Angestellten Ersatzjahre gehabt. Auch da ist einmal angefangen worden, auch hier haben wir ein AltrentenProblem innerhalb von drei Jahren gelöst, vergessen Sie das nicht. Nur hat man damals das Altrentenproblem gelöst, als die ÖVP in diesem Lande die Mehrheit gehabt hat, weil die ÖVP mehr soziales Verständnis gehabt hat. (Beifall bei der ÖVP.) Heute hat eine SPÖ-Mehrheit für das Altrentnerproblem kein Verständnis, das sind die Tatsachen. (Abg. Leichtfried: Sie wissen ja, daß die Kassen der PVA leer sind!) ,,Die Beiträge der im Betrieb tätigen Kinder" - heißt es in einer Wortmeldung des Abg. Pansi vom Jahre 1969 - ,,sollten von einem Drittel auf die Hälfte des Betriebsführerbeitrages angehoben werden." So war die Einstellung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war das soziale Verständnis zu diesem Berufsstand, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber davon will man heute nichts mehr wissen, heute blendet man 20, 30 Jahre zurück, zitiert etwas aus dem Zusammenhang gerissen, um mehr oder weniger diesen echten Eindruck, diese echten Tatsachen zu verwischen und nicht mehr in Erinnerung zu rufen. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann zu einem ernsten Problem, auch wenn es in einer vorgerückten Stunde ist, nicht mit soviel Verantwortungslosigkeit und - ich möchte es ruhig so bezeichnen – mit soviel Haß herantreten. Ich glaube, hier wäre es doch notwendig, etwas verantwortungsbewußter ans Werk zu gehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht ganz kurz noch ein paar Bemerkungen. Der Kollege Leichtfried hat im Zusammenhang mit dem Zuschußrentenproblem auch das Sonderangebot der Bundesregierung angeführt, und hat hier von Ausgleichszulagefällen, von Fürsorgefällen, gesprochen. Sicher, zu Fürsorgefällen kommt es dann, wenn die entsprechenden pensionsrechtlichen Beschlüsse fehlen. Und die sind eben seit 1970 nicht gefaßt worden. 1970: Antrag der ÖVP auf Angleichung der Zuschußrentner an die Bauernpensionen. Im Dezember 1971 ein detailliertes Programm von der Präsidentenkonferenz. Gleich im Jänner darauf eine abweisende Antwort. Aber dann kam es, es kamen Landtagwahlen der schönen Bundesländer. Daher im April 1973 erste Zusage von Bundeskanzler Kreisky, die Zuschußrenten in Bauernpensionen umzuwandeln. Heute haben wir das Jahr 1976, das damalige Versprechen ist anscheinend vergessen worden. Ein zweites Versprechen ist gekommen, zum 1. Juli 1976, dieses Problem zu lösen. Auch das ist vergessen worden. Ein SPÖ-Bundeskanzler hält eben nicht sein Wort. Er kann jedem etwas anderes sagen. Dieses Versprechen ist auch heute im ORF noch bekannt, es befindet sich auf den Spulen und dergleichen mehr. (Abg. Lechner: Wo ist das jetzt mit dem Haß?) So, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es mit den Versprechungen weitergegangen. Von diesen haben wir heute weder durch Taten noch sonst etwas gehört. Im Gegenteil. Es ist zurückgeblendet worden. Halbwahrheiten wurden gesagt, und hier wurde nicht auf den Spiegel vor dem Jahr 1969, Häuser - Pansi, verwiesen. (Abg. Leichtfried: Spiegel vors Gesicht!) Das ist der Spiegel, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn aber heute sozusagen von einem Sonderangebot gesprochen wird, daß die Bundesländer dazuzahlen sollen, dann kommt mir persönlich das so vor, wie wenn eine Firma nicht mehr zahlungsfähig ist. Dann muß sie halt in Konkurs gehen. Außerdem steht auf Grund der sozialistischen Wirtschaftspolitik auch die Bundesregierung fast vor dem Konkurs, wenn sie solche Dinge auf die Länder abschieben muß. Auch das muß man feststellen. Bitte, wir sind gerne bereit - ich sage es auch hier ganz offen und ehrlich -, mit einer entsprechenden ÖVP-Wirtschaftspolitik auch einen verwirtschafteten Bund wieder in beste Aktivziffern zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn schon von Sonderleistungen gesprochen wird, dann würde ich der SPÖ-Fraktion empfehlen, sich bei einem Fachmann der SPÖ zu erkundigen, und ich stehe nicht an zu behaupten, daß Minister Weißenberg ein echter Sozialfachmann ist, denn die Verhandlungen, die zwischen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und dem zuständigen Sozialminister bereits angelaufen sind, sind ja hochinteressant. Der Sozialminister muß nämlich genauso feststellen, daß, obwohl der Herr Bundeskanzler von vier-, fünftausend Fällen spricht, diesbezüglich im Sozialministerium zur Zeit überhaupt keine Unterlage aufliegt, sondern daß erst gebeten werden muß, Unterlagen herbeizuschaffen, ja es kann nicht einmal gesagt werden, nach welchen Richtlinien Unterlagen beigestellt werden können. Oder sollen etwa Gendarmen von Haus zu Haus gehen, um festzustellen, ob der Übernehmer, der junge Bauer, in der Lage bzw. bereit ist, das Ausgedinge an den Altbauern zu leisten? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotzdem werden vom Herrn Bundeskanzler Zahlen hinausgetrommelt. verantwortungslos, nenne ich so etwas. Hätte er seinen Fachminister, den Herrn Weißenberg gefragt, dann hätte er eine entsprechende Antwort bekommen. (Zwischenruf links.) Danke. Wenn Sie den Herrn Kollegen Fidesser in eine Reihe stellen mit dem Weißenberg, sind wir einverstanden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute auch gesagt wurde, die Niederösterreichische Landesregierung, die Niederösterreichische Kammer, die Interessensvertretungen haben zur letzten Novelle zum Bauernpensionsversicherungsgesetz eine negative Stellungnahme abgegeben, dann darf ich nur eines sagen: Verallgemeinern Sie nicht, diese Stellen haben zur Beitragserhöhung negativ Stellung genommen. Oder was würden die Arbeiter sagen, wenn die Beiträge von heute auf morgen um 173% angehoben werden sollen? Sie würden Angst bekommen. (Abg. Blochberger: Das ist die Wahrheit!) Dazu kommt, daß die Bauern durch diese Beitragsanhebung 560 Millionen Schilling zusätzlich zahlen sollen, die Umwandlung der Zuschußrenten für alle 105.000 Zuschußrentenbezieher in die Bauernpension aber nur 260 Millionen Schilling kosten würde. Das heißt, die Bauern sollen die ganze Umwandlung selbst bezahlen, und zusätzlich sollen noch 300 Millionen Schilling übrig bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf links.) Sie geben aber zu, daß diese Regierung abgewirtschaftet hat! Ich danke Ihnen. (Abg. Leichtfried: Sie wissen ja, dap die Kasse der Bauernpensionsversicherung leer ist!) Da schau her, Sie werden auch schon etwas von einem Strukturwandel gehört haben, wo die Bauern heute auf der einen Seite praktisch ihre jungen Leute an andere Berufsstände abgeben, und daß diese dort einzahlen, wird Ihnen kein Geheimnis sein. Vor allen diesen Problemen stehen in ein, zwei Jahren auch die Arbeiter infolge Wechsel zu den Angestellten. Auch kein Geheimnis. Nur immer die ganze Wahrheit sagen und nicht Halbwahrheiten. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn schon von dieser Stelle ein solcher Ton angeschlagen wird, wie wird dann erst draußen bei der Bevölkerung gesprochen, die in keiner Weise informiert ist und sich kein objektives Bild machen kann? Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es, wenn heute ein modernes, zukunftsorientiertes Landwirtschaftsgesetz beschlossen wird, das sicher für das Land Niederösterreich und für einen Berufsstand, der heute in diesem Land Gott sei Dank noch etwas repräsentiert, eine große Tat ist, und wenn wir hier in diesem Zusammenhang solche haßerfüllte Anflüge hinnehmen müssen, dann ist es für uns beschämend. Ich möchte daher Ausführungen dieser Art für unsere Fraktion zurückweisen und hoffe, daß man über Sachprobleme in diesem Haus anders reden kann. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig. Landeshauptmannstellvertreter LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich nur ganz kurz mit der Problematik der Zuschußrentner auseinandersetzen, und zwar deswegen, weil der Herr Abg. Leichtfried hier Behauptungen und Verdächtigungen in den Raum gestellt hat, die nicht (Landeshauptmann Maurer: Verdächtigungen! Stimmt schon!) der Wahrheit entsprechen. Darf ich vielleicht der sozialistischen Fraktion in diesem Hause die Ländermeinung bekanntgeben. Es haben alle neun Finanzreferenten einheitliche Standpunkte ihrer Länder in dieser Frage erarbeitet und die Stellungnahme aller neun Bundesländer dem zuständigen Ministerium und dem Bundeskanzler übermittelt. Ich werde nun diese fünf Punkte wortgetreu verlesen, und vielleicht würden Sie sich dann bei den Kollegen Mayr, Vogl, Klauser oder Schober erkundigen, denn es gibt funf Finanzreferenten, die der ÖVP angehören und vier von der sozialistischen Partei. In der Zuschußrentnerfrage gibt es eine einheitliche Auffassung. Und zwar handelt es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Punkt 1. Punkt 2, Herr Kollege Leichtfried: Laut § 2 des Finanzausgleichsgesetzes 1973 – bitte dort nachzulesen trägt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, nach dem Gewerblichen Selbständigenensionsversicherungsgesetz und nach dem Bauern-Pensionsversicherungsgesetz die Ausgleichszulagen der Bund. Punkt 3, wieder eine einheitliche Meinung: Bei der Berechnung der Ausgleichszulage wird ein fiktives Ausgedinge angerechnet. Da die Beseitigung der Bestimmungen über ein fiktives Ausgedinge eine ausschließliche sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit ist, besteht für die Länder keine Verpflichtung zur Tragung der daraus entstehenden Kosten. Nur in jenen Fällen, in denen die Zuschußrentner die gesetzlich normierten fiktiven Ausgedingeleistungen tatsächlich nicht erhalten und dadurch in eine Notlage geraten - (Zwischenrufe von seiten der SPÖ.) Moment, lassen Sie mich ausreden -, liegen Sozialhilfefälle vor, die das Einschreiten nach den Sozialhilfegesetzen der Länder bewirken. 4. Dessen ungeachtet erwarten die Länder eine Präzisierung der Vorstellungen des Bundes und sind unter Aufrechterhaltung des Rechtsstandpunktes der Meinung, daß zwischen Bund und Ländern baldigst Verhandlungen stattfinden können. Und der 5. Punkt: Im übrigen weisen die Länder darauf hin, daß eine Ausdehnung des Bezuges von Ausgleichszulagen auf Personen, denen Ausgedingeleistungen in ausreichendem Maße zukommen, das gesamte System belassen und nur für jene, die dann ab 1971 in die Pension gingen, in den Ruhestand traten, eine Bauernpension eingeführt. Man hat damals diese Zweiteilung aus Gründen, die Sie heute nicht mehr respektieren wollen, geschaffen, nämlich man hätte, wenn man diese Regelung für alle Bauern getroffen hätte, sodaß diese eine Anpassung an die Arbeiter und an die Angestellten erfahren hätten, eben höhere Versicherungsleistungen verlangen müssen, und das wollte man nicht. Eines steht auch fest: daß nämlich heute jeder Finanzminister gerade für die Bauernpension den höchsten Staatszuschuß leisten muß. (Zwischenruf: Neidkomplex!) Das hat mit Neidkomplex überhaupt nichts zu tun. Warum glauben Sie immer, daß nur Sie die ganze Wahrheit sagen und wir nur die Halbwahrheit sagen? Diesbezüglich könnte ich Ihnen wirklich die Pilatusfrage stellen: Was ist Wahrheit? Dann müßten wir uns zuerst einmal über den Begriff einig werden. Ich finde es nicht sehr korrekt, wenn Sie uns immer wieder vorhalten, wir würden nur die Halbwahrheit sagen, denn wir sind an der menschlichen Lösung dieses Problems genauso interessiert wie Sie, (Abg. Romeder: Reden wir von den Eisenbahnern!) nur müssen Sie eben auch zur Kenntnis nehmen, daß man gewisse Dinge, die durch Jahrzehnte nicht gelöst worden sind, weil man nicht konnte oder wollte, dann nicht von heute auf morgen lösen kann. (Abg. Romeder: 6 Jahre, das ist nicht von heute auf morgen!) Die Angestelltenpensionsversicherung hat eine ganz andere Dauer als die Arbeiterpensionsversicherung und die Gewerbepensionsversicherung wieder eine etwas längere als die Bauernpensionsversicherung. Wir sollten, glaube ich, darüber einig sein, daß wir jenen Menschen, die wirklich kein anderes Einkommen haben als die Zuschußrente, so rasch als möglich helfen. Und beim Vorschlag, der von der Bundesregierung gemacht wurde, kann man wieder streiten, ob er formell so ist, wie Sie ihn erwarten. Nach unserer Auffassung reicht er aus, er ist nämlich ein Anbot, die Hälfte der Kosten für diese einige tausend Menschen zu zahlen, damit man hier zu einem Gespräch kommt, damit man wir schätzen, daß es rund 5.000 Menschen sind - diesen 5.000 Menschen so rasch als möglich hilft, damit sie nicht auf die Gnade irgendeines Nachbarn oder auf sonst irgend jemanden angewiesen sind. Wie klar diese Problematik auch der Mehrheit im Jahre 1969 war, beweist doch der § 103 des Bauern-Pensionsversicherungsgesetzes 1969, wo ausdrücklich festgestellt wird, daß die gesetzliche Pflicht der Träger der öffentlichen Fürsorge zur Unterstützung Hilfsbedürftiger durch das BauernPensionsversicherungsgesetz nicht berührt wird. Das bedeutet, daß in jedem Bundesland eben für diesen Personenkreis der Fürsorgeträger, heute der Sozialhilfeträger, jene Leistungen, die auf den notwendigen Lebensunterhalt fehlen, zu erbringen hat. Eines verstehe ich überhaupt nicht. Nachdem hier, wenn man diesen Menschen helfen wollte, sowieso eine Dreiteilung erfolgt - die Zuschußrente bezahlt der Bund, die Sozialhilfe zahlen 70 : 30 und ab 1. Jänner 60 : 40 Land und Gemeinde, von diesem Betrag bezahlt der Bund neuerlich 50% -, kann es doch kein finanzielles Problem mehr sein. Wenn Bund, Land und Gemeinden für diesen Personenkreis eine entsprechende Leistung erbringen wollen, sollte man von dem Prestigestandpunkt heruntersteigen und über diesen Personenkreis als erstes verhandeln, und im Zuge der 32. ASVGNovelle wird dann über die Verbesserung der Zuschußrenten und die stufenweise Anpassung an die Bauernpension verhandelt werden. Ich glaube, wenn man den Menschen im Auge hat und nicht die parteipolitische Sicht, dann wird man nicht von Haß reden können, von Verantwortungslosigkeit und Verständnislosigkeit, sondern dann wird man sich eben auf die Grundsätze besinnen, die uns alle in die Lage versetzt haben, vielen Menschen dieses Landes in den letzten 30 Jahren zu helfen, nämlich auf die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit oder, wenn Sie wollen, auf die Grundsätze der Nächstenliebe. Wenn wir diese beiden Grundsätze im Auge haben, dann bin ich der festen Überzeugung, daß es innerhalb weniger Monate möglich sein wird, diesen Menschen zu helfen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Landesrat Bierbaum. Landesrat BIERBAUM: Herr Präsident! Hoher Landtag! Eigentlich wollte ich zu diesem Problem, Pension oder Zuschußrenten, nichts mehr sagen, aber, Herr Dr. Brezovszky, eine Zahl dürfte doch nicht ganz stimmen. Die Zahl derer, die ein so schlechtes Einkommen haben, ist nämlich überhaupt nicht festzustellen. Sie reden aber nun von 5.000 in Österreich. Wenn man das Angebot, das heute der Sozialminister gemacht hat, durch den Beitrag der Länder verzweifacht, kann man, wenn man die Richtsätze Niederösterreichs anwendet, 1.400 Fälle entsprechend regeln, und wieder bleiben, wenn schon Ihre Zahl stimmt, 3.600 über, die fragen, ob sie denn als nicht bedürftig gelten. Die Situation ist ja nur aus diesem Grund draußen so dramatisch, und ich will es nicht abstreiten, daß mancher Zuschußrentner, der ja nicht mehr der jüngste sein kann, hofft, er werde schon derjenige sein, der etwas kriegt. Doch Ihre Rechnung allein zeigt schon, daß nicht jeder damit rechnen kann, etwas zu kriegen, sondern daß die Frage weiter offen bleibt. Das ist das harte Problem. Ich glaube, wir brauchen uns darüber nicht wieder so harte Vorwürfe machen. Aber ein kleiner Zeitplan. Ich war selbst dabei, ich kann von einem Erlebnis berichten. Im Juni 1975, als beim Bundeskanzler über das Agrarpaket verhandelt wurde, wurde der Antrag gestellt, man möge doch noch vor Auflösung des Nationalrates ein Gesetz beschließen, wo man die Situation der Zuschußrentner regelt. Der Bundeskanzler hat gesagt, das sei ausgeschlossen, obwohl es zeitlich wahrscheinlich möglich gewesen wäre, denn es sind andere Gesetze auch noch beschlossen worden. Er hat aber gesagt, wir kämen schon überein. Ganz gleich, wer am 5. Oktober die Wahl gewinnt, ganz gleich, wer die Regierung stellt, der verpflichtet sich, so schnell wie möglich, noch vor dem 1. Jänner 1976, diese leidliche Frage zu regeln, und er hat gleich hinzugefügt, solche Sozialprobleme wurden schon öfters vor Weihnachten in letzter Stunde geregelt, es werde auch diesmal gehen. Machen wir es also so: Wer die Wahl gewinnt, soll die Situation so schnell einer Regelung zuführen, daß diese am 1. Jänner 1976 tragbar wird. Es kam dann die Wahl. Dies hat die Regierungsbildung erleichtert, weil eine klare Mehrheit hervorgegangen ist. Bei der Regierungserklärung hat man dann nur mehr heraushören können, daß man sich bemühen werde, etwa so, daß man mit 1. 7. 1976 eine Regelung anstreben könnte. Anfangs Februar heurigen Jahres hat der Vizekanzler und Sozialminister die Ländervrtreter eingeladen. Ich habe Niederösterreich vertreten und ihm gesagt, es sei utopisch zu glauben, ein Gesetz mit 1. 7. 1976 in Kraft setzen zu können. Das dauere länger, es bedürfe einer Begutachtung und so weiter. Vom Bundeskanzler kam ja kein neuer Vorschlag, sondern er hat schon damals vorgeschlagen, man möchte sich doch dieser Fälle annehmen. Er hat uns auch erklärt, wie er das meint und gesagt, die Länder mögen nach Hause gehen, eine Stellungnahme dazu abgeben, und dann werde er sie zusammenrufen, um über eine Regelung zu verhandeln. Ich habe die Antwort entworfen, habe diese auch in der Regierung vorgetragen, und die Kollegin Körner hat gleich eingeworfen, Kollege, so geht das nicht, das ist gar nicht möglich. Ich habe darin die ganze Problematik aufgezeigt. Bis zum heutigen Tage haben wir auf eine Einladung des Vizekanzlers und Sozialniinisters gewartet. Bis heute hat er uns nicht eingeladen. In einer Zeitung stand sogar von einer Pressekonferenz zu lesen. Ich will nicht behaupten, daß es absolut stimmen muß, nur die Steiermark hätte darauf geantwortet. Ich habe der Zeitung zurückgeschrieben, und zwar nicht als Berichtigung, daß das nicht stimmt und habe zwar nicht den Text, aber unsere Meinung kundgetan. Die Zeitung hat dann nur unter dem Motto ,,Bierbaum gegen Häuser" geschrieben, obwohl der Text gar nicht so gelautet hat. Aber von dem nicht eingegangenen Lösungsvorschlag und davon, daß wir nicht eingeladen wurden, wurde nichts geschrieben. Sehen Sie, das ist die Dramatik. Man kann schon sagen, daß es, wenn jungen Leuten einmal der Erfolg ein bisserl in die Ferne geschoben wird, peinlich ist, weil jeder mehr davon hat, wenn er früher Erfolg hat. Aber bei diesen alten Menschen, die heute im Durchschnitt 78 Jahre alt sind, ist jeder Tag wichtig. Wir haben heute schon gehört – ich glaube, der Herr Abg. Leichtfried hat es gesagt -, am 1. Jänner soll sowieso eine Lösung da sein. Diese Lösung steht noch sehr in Frage. Heute wurde nämlich ohne wesentlichen Vorschlag eine Zahl genannt. Ich habe darauf hingewiesen, daß es nur 1.400 und nicht 5.000 Fälle gibt. Aber wem gibt man was? Jedem ein bisserl, niemandem etwas, um niemanden zu verärgern inzwischen ist der 1. Jänner da. Ich fürchte,, daß am 1. Jänner weder die eine noch die andere Lösung da ist, höchstens die eine unbefriedigend, die andere auf gar keinen Fall. Das wollte ich nur sagen, weil ich in sämtlichen Phasen dieser Verhandlungen mit dabei war und jeweils von sechs Monaten zu sechs Monaten nur Versprechungen erfolgten. Leider gibt es noch keine Lösung; wann und wieviele Leute eine solche noch erleben werden, das weiß ich nicht. Nun noch schnell zurück zur Gesetzesvorlage. Ich bin so glücklich, daß ich noch vor 12 Uhr zu Wort gekommen bin, ja ich bin es aus einem bestimmten Grund. Wir waren heute in der Früh in Laxenburg am Grabe des verstorbenen Landeshauptmannes und Ministers Hartmann und haben Kränze niedergelegt: die Landesregierung, Freunde, die Parteien. Genau 10 Jahre sind es, daß der Vater der Landwirtschaftsgesetze tot ist. Hartmann war es, der damals das Bundeslandwirtschaftsgesetz entworfen, eingebracht und gegen alle Schwierigkeiten durchgefochten hat. Und wenn genau 10 Jahre später iederösterreich ein solches Gesetz beschließt, ist es dem Datum nach ein reiner Zufall, aber leider kein gutes Omen. Ich darf eines sagen: Hartmann hat als Landwirtschaftsminister den Ausspruch geprägt: ,,Landwirtschaft geht alle an.'' Damals hat es noch als agrarpolitischer Slogan gegolten, man möge doch der Landwirtschaft eine bessere Position schaffen, in der man den Ausspruch tut: ,,Die Landwirtschaft geht alle an." Damals war es auch so, daß man in mancher Propaganda gehört hat, die österreichischen Bauern mögen nicht zuviel produzieren, das gibt es im Ausland, viel, viel besser und viel, viel billiger. Inzwischen hat sich so vieles geändert. Ich war in den letzten Tagen bei einer gesamtösterreichischen Landwirtschaftstagung und habe dort festgestellt, daß die Länder fast wetteifern, wer einen höheren Eigenversorgungsgrad im Lande hat. In diesem Hause wurde vor noch nicht sehr vielen Monaten einmal der Ausspruch unter Applaus getan, Niederösterreich sei kein Agrarland mehr. Wir haben heute schon Zahlen gehört, wonach zwei Drittel der Nahrungsmittel, in Kalorien ausgedrückt, die Österreich braucht, in Niederösterreich produziert werden. Ich frage daher: Ist ein Bundesland, das fast dreimal so viele Menschen ernähren kann, als es im eigenen Lande hat, kein Agrarland? Ich hoffe, daß die Zeit vorbei ist, wo man freudig unter Applaus sagt, Niederösterreich sei kein Agrarland mehr, sondern daß wir es machen wie andere Länder, andere Staaten, die stolz darauf sind, einen hohen Versorgungsgrad zu haben. Ein Vertreter eines unterentwickelten Staates - die Türkei war es - hat dort auch das Wort ergriffen und die Situation in der Türkei dargestellt. Er hat gesagt, sie wären jn der Lage - sie exportieren sowieso schon, er hat also nicht verheimlicht, daß sie bei relativ wenig Eigenverbrauch ins Ausland exportieren -, wenn man ihnen von der Technik her die Möglichkeit und die Unterstützung geben würde, zweimal so viele Lebensmittel zu produzieren, als sie im Lande brauchen. Die ganze Welt ist auf ihren Versorgungsgrad stolz und darum sollten auch wir in Niederösterreich, glaube ich, stolz darauf sein, ein Agrarland zu sein und eben feststellen, daß auch andere Dinge in Niederösterreich durchaus gut funktionieren und daß wir auf vieles, aber auch auf die Landwirtschaft stolz sein können. Der Abg. Stangl hat bemerkt - und da möchte ich ihm beipflichten -, neben vielen, vielen positiven Punkten in diesem Gesetz sei für ihn das Wichtigste, daß die Regierung verpflichtet ist, einmal im Jahr einen Bericht über die Situation in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich zu geben. Der wichtigste Punkt ist meiner Ansicht nach, daß wir in Zukunft nicht an den Dingen vorbeidiskutieren und nicht etwa einer dem anderen Vorhaltungen darüber macht, ob es der Landwirtschaft gut oder schlecht geht, sondern daß wir jedes Jahr einen Situationsbericht geben müssen, um dann unsere Förderungen in die entsprechende Richtung zu lenken, damit wir nicht einmal ein böses Erwachen haben und dann etwa nicht mehr stolz sein können, alle unsere Menschen zu ernähren. Herzlichen Dank dafür, daß dieses Gesetz mit dem Dazutun aller, wie ich hoffe, einstimmig über die Bühne geht. Ich sage allen Menschen, die mitgearbeitet haben, besonders auch meinen Beamten, herzlich dankeschön für ihr Bemühen. Wir haben heute auch schon gehört, daß es bestimmt ein gutes Bemühen war, denn es hat kaum große Änderungen gegeben. Wenn wir das Gesetz, das nun in dieser Form beschlossen wird, auch vollziehen, dann braucht uns in Zukunft um unsere Ernährung nicht bange sein. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. RABL: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie übel. den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Blochberger, die Verhandlung zur Zahl 327 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BLOCHBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe namens des Landwirtschaftsausschusses den Bericht zur Zahl 327 vorzutragen. Es handelt sich hier um die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion. Der Vorlage sind sehr viele Tabellen, die über die Tätigkeit dieser Inspektion Aufschluß geben, angeschlossen. Es ist auch ein Textbericht über Beanstandungen vorzufinden sowie auch eine Unfallstatistik. Wir haben diesen Bericht im Landwirtschaftsausschuß beraten, und ich erlaube mir namens des Landwirtschaftsausschusses, folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1975 wird zur Kenntnis genommen.'' Ich ersuche um Debatte und um Abstimmung. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 214 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe über die Zahl 214, Entwurf eines Gesetzes über die Raumordnung in Niederösterreich, NÖ Raumordnungsgesetz 1975, zu berichten. Auf Grund der Handhabung des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes, das mit kleinen Änderungen seit 1968 in Anwendung steht, ergibt sich die Notwendigkeit, diverse Bestimmungen neu zu schaffen beziehungsweise zu konkretisieren, nicht zuletzt auch, um das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz übersichtlicher zu gestalten. Ich glaube, daß ich es mir in Ihrem Einvernehmen erlauben kann, auf keine Detailberichterstattung einzugehen, nachdem der Gesetzentwurf den Abgeordneten seit längerer Zeit bekannt ist, und darf mir daher gestatten, gleich namens des Rechtsausschusses den Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der vorliegende Gesetzentwurf über die Raumordnung in Niederösterreich, NÖ. Raumordnungsgesetz 1975, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Binder. Abg. Präsident BINDER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Im Niederösterreichischen Landtag wurde am 4. November 1975 mit einer Regierungsvorlage der Entwurf eines Gesetzes über die Raumordnung in Niederösterreich, nämlich das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz 1975, eingebracht und mit der Zahl 214 dem Rechtsausschuß zugewiesen. Am 9. Mai 1968 hatte der Landtag das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz erstmals beschlossen, das dann mit kleinen Änderungen am 21. Juni 1974 wiederverlautbart wurde. Die Handhabung des bisherigen Gesetzes und die Praxis haben gezeigt, daß diverse Bestimmungen zu ändern beziehungsweise zu konkretisieren und neue Begriffe zu schaffen sind. Um auch eine bessere Übersicht zu bekommen, ist es zweckmäßig, das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz als neues Stammgesetz zu erlassen. Der Rechtsausschuß hat sich nun fast ein Jahr lang mit dem Gesetzentwurf intensiv beschäftigt. Von beiden Fraktionen des Hohen Hauses wurden zum Entwurf eines Gesetzes über die Raumordnung in Niederösterreich Anträge eingebracht, die dann von einem Unterausschuß in vielen Sitzungen zu einem gemeinsamen Antrag im Rechtsausschuß erarbeitet wurden, der nun dem Hohen Haus gemeinsam mit der Regierungsvorlage zur Beschlußfassung vorliegt. Ich darf dem hinzufügen, daß die Verhandlungen über weite Strecken hart, aber letztlich doch sehr sachlich geführt wurden. Die Methode, eine schwierige Materie in einem kleinen Gremium, nämlich in einem Unterausschuß, zu behandeln, hat sich auch in diesem Falle bestens bewährt. Den Beamten des Referates ist für die Vorlage und den beiden Klubjuristen, Hofrat Brosig und Herrn Rösch, für die ausgezeichnete Mitarbeit im Ausschuß zu danken. Wenn wir daher heute ein Raumordnungsgesetz beschließen, das in vielen Bereichen nach neuen Grundsätzen ausgerichtet ist und den Erfordernissen der heutigen Zeit entspricht, so dürfen wir im allgemeinen zufrieden sein. Das ist auch der Grund, weshalb die sozialistische Fraktion dem gemeinsamen Antrag, aber auch der Vorlage insgesamt die Zustimmung gibt. Wir haben uns zwar nicht in allen Fällen mit unserer Auffassung zum Raumordnungsgesetz, wie zum Beispiel in der Frage der jährlichen Berichterstattung an den Landtag, durchgesetzt, sind aber trotzdem der Meinung, daß das neue Gesetz brauchbar und modern ist. Wieweit es der künftigen Entwicklung tatsächlich gerecht wird und wieweit es in die Zukunft reicht, werden wir in einigen Jahren wissen. Wir leben in einer überaus raschlebigen Zeit, und das nunmehr alte Raumordnungsgesetz ist gerade achteinhalb Jahre alt geworden. Ein Vergleich mit der alten Bauordnung, die über 100 Jahre alt geworden ist, ist hier bezeichnend. 1968 waren wir der Meinung, daß dieses Gesetz für einen langen Zeitraum, für den wir ja in allen Bereichen vorauszuplanen haben, ausreichen wird. Das stimmte aber nicht, weil sich eben die Begriffe, aber auch die Ziele der Raumordnung wandeln. Was heute rechtens ist, kann übermorgen anders sein, genauso wie für manche in diesem Hohen Haus das Wort ,,Planung" vor 10 oder 15 Jahren verpönt und anrüchig war, weil sie es mit einem politischen System 259 in Verbindung brachten, von dem wir nichts wissen wollen. Heute ist Planung aber selbstverständlich und aus keinem Lebensbereich mehr wegzudenken. Wer nicht für die Zukunft plant, geht einfach unter. Das haben inzwischen auch jene erkennen müssen, die noch vor einem Jahrzehnt gegen jede Planung waren. Wir freuen uns über diese Einsicht, weil sie dazu geführt hat, daß wir in Niederösterreich ein gutes Stück weitergekommen sind. Wenn wir nun noch dazu in der Lage sind, das Gesetz in allen Bereichen lebendig zu gestalten, dem Menschen und seinem Lebensbereich anzupassen und vermeiden, daß es bürokratisch gehandhabt wird, dann haben wir unser Ziel erreicht. Dazu aber noch etwas. Vom Grundsatz her darf niemand in unserem Lande das Gefühl haben, durch dieses Gesetz in seiner Lebensweise unerechtigt eingeschränkt zu werden. Der freien Entfaltung des einzelnen muß so weit entsprochen werden, soweit nicht Belange des anderen unzumutbar belastend betroffen werden. Und nun zum Entwurf des Gesetzes selbst und zum gemeinsamen Antrag einige Worte. Im § 1 Absatz 1 wird sowohl dem Raumordnungsgesetz von 1968 wie auch dem Entwurf vom November 1975 ein Satz hinzugefügt, der absolut auf den Lebensbereich der Menschen abgestimmt ist und beitragen soll, die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten. Neu ist im § 2 Absatz 5, Grundlagenforschung, daß jedermann berechtigt ist, im Raumordnungskataster Einsicht zu nehmen und daraus Abschriften oder Kopien herzu stellen. Dieser Raumordnungskataster ist beim Amt der NÖ Landesregierung zu füh ren. Im § 7, Raumordnungsbeirat, wurden die Landtagsklubs bei der Bestellung von Mitgliedern des Beirates durch die Landesregierung nunmehr rechtlich fundiert. Im Zusammenhang mit den regionalen Planungsbeiräten vertraten wir bezüglich der Zusammen setzung vorerst eine andere Meinung, schlossen uns aber dann der Ansicht der ÖVP an. Der Beirat besteht nun aus je einem Mitglied des Gemeinderates jeder Gemeinde der betreffenden Planungsregion und aus einem Vertreter des Landes Niederösterreich, der den Vorsitz führt. Diese Mitglieder besitzen das Stimmrecht. Die Vorlage der Landesregierung sah hier eine andere Regelung vor, nämlich je einen Vertreter der Gemeinden der Planungsregion sowie Vertreter der angrenzenden Gemeinden mit Stimmrecht, was jetzt wegfällt. Neu ist auch, daß die Mitglieder des Landtages von Niederösterreich berechtigt sind, an den Sitzungen der regionalen Planungsbeiräte mit beratender Stimme teilzunehmen, ebenso, daß die Vertreter der Gemeinden einen Sachverständigen den Beratungen beiziehen können. Das ist sinnvoll und war eine Forderung von uns. Sinnvoll deshalb, weil nun die Gemeindevertreter ihren Planer oder sonstigen Sachverständigen mit in die Sitzung nehmen können. Die Ziffer 6, Wohnbauland, im Absatz 2 des §14, Flächenwidmungsplan, sieht die kommunale Grundausstattung in jedem Fall zwingend vor, was richtig ist und wobei überhaupt zu sagen ist, daß der $ 14, Flächenwidmungsplan, mit seinen Bestimmungen in jeder Beziehung optimal auf den Menschen Rücksicht nimmt. Er, der Mensch, steht im Vordergrund. Es würde aber zu weit führen, hier nun auf alle Einzelheiten einzugehen. Die Widmungsarten werden im § 15 ausreichend und zweckmäßig beschrieben. Der § 17 der Regierungsvorlage wurde ersatzlos gestrichen. Er sah die FreizeitwohnSiedlung vor. Seitens der ÖVP wurde die Streichung damit begründet, daß derzeit kein Bedarf an einer gesetzlichen Regelung bestehe. Andere Bundesländer, wie Tirol, Vorarlberg und so weiter, kennen eine solche Regelung, und auch wir waren der Meinung, daß sie zweckmäßig wäre. Da es derzeit aber keine befriedigende Aussage, was eine Freizeitwohnung ist, gibt, vertraten wir die Auffassung, daß diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt einer Lösung zugeführt werden soll. Einen breiten Raum bei den Verhandlungen im Ausschuß nahm die Frage der Einkaufszentren ein, die nun im § 17 neu geregelt wird. Gebiete dürfen künftig nur in zentralen Orten für Einkaufszentren gewidmet und diese Zentren auf Flächen errichtet werden, für welche im Flächenwidmungsplan eine eigene Nutzungsart ausgewiesen ist, dies allerdings erst dann, wenn die zusammenhängende Verkaufsfläche mehr als 600 m2 be- trägt. Hier gab es ursprünglich im Ausschuß verschiedene Auffassungen; man hat sich nun auf diese Quadratmeterfläche geeinigt. In den einzelnen Bundesländern wird diese Frage aber unterschiedlich behandelt, und das ist in diesem Zusammenhang sehr interessant. Feststeht aber auch, daß Einklaufszentren künftig nur auf die sogenannten zentralen Orte beschränkt bleiben. Die Bestimmung über die Einkaufszentren hängt sehr eng mit dem Problem der Nahversorgung der Bevölkerung mit Artikeln des täglichen Bedarfes zusammen und ist daher verständlich. Das Problem der Nahversorgung wird damit meiner Ansicht nach aber ganz bestimmt nicht gelöst, weil es ganz andere Ursachen hat, die mit diesem Gesetz nicht zu regeln sind. Die Frage der VorbehaItsflächen wird im § 20 ausführlich behandelt und in der nunmehrigen Fassung einer in allen Teilen befriedigenden Lösung zugeführt. Auch über die Bestimmungen der Bausperre, den Ersatz von Aufwendungen und die anderen Paragraphe einschließlich der Übergangsbestimmung wurde eine Einigung erzielt. Der Motivenbericht zum gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Manndorff, Bieder und anderer weist darüber hinaus auf das Verhandlungsergebnis im besonderen hin. Mit dem Wirksamwerden des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1976, das mit 1. 1. 1977 in Kraft tritt, wird das Nieder- österreichische Raumordnungsgesetz 1974. Feststeht aber auch, daß Einkaufszentren Landesgesetzblatt 8000, außer Kraft gesetzt. Es bleibt zu hoffen, daß das neue Raumordnungsgesetz ein gutes für Niederösterreich wird. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Manndorff. Abg. MANNDORFF: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das wir heute beschließen wollen, ist zweifellos für die weitere Entwicklung des Landes Niederösterreich von allergrößter Bedeutung. Es gibt wenige Gesetze, die die vergangenen acht Jahre der Entwicklung unseres Bundeslandes so stark beeinflußt haben wie das Raumordnungsgesetz 1968. Gerade der heutige Tag mit den vielen Tagesordnungspunkten hat dies immer wieder unterstrichen, denn es gab wenige Punkte, bei denen nicht irgendwie von Raumordnungsprogrammen, Raumordnungsproblemen oder vom Raumordnungsgesetz die Rede gewesen ist. Das neue Gesetz, das jetzt hier vorliegt, ist geeignet und hat die Aufgabe, das Tor zu einer ganz neuen Entwicklung auf dem Gebiete der Raumordnung und einer modernen Strukturpolitik aufzustoßen und Marksteine vieler neuen Möglichkeiten dieser Strukturpolitik zu setzen, die, wie ich glaube, die kommenden Jahre der Entwicklung in Niederösterreich entscheidend und mit neuen Impulsen beeiflussen wird. Wir wissen alle, meine Damen und Herren, daß die Raumordnung in Niederösterreich eine Qualität und eine Fortschrittlichkeit besitzt, die weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus anerkannt ist. Es ist eine, wie ich persönlich es beurteile, besonders erfreuliche Tatsache, daß gerade die Raumordnung, sowohl was das Gesetz 1968 betrifft als auch was das heutige Gesetz betrifft, auf der Grundlage der Einvernehmlihkeit des ganzen Hauses beruht und damit die Entwicklung auch im Prinzip vom ganzen Haus getragen wird. Ich darf meinerseits, der ich an diesen Verhandlungen die ganze Zeit teilnehmen konnte, mit Dank sagen, daß diese in den beiden Fraktionen sachlich und ganz offensichtlich in dem Bemühen geführt wurden, hier wieder eine einvernehmliche Basis für die kommende Arbeit zu finden, was auch gelungen ist. Es wäre aber, meine Damen und Herren, und das glaube ich auch in diesem Augenblick sagen zu dürfen - ungerecht, würde man nicht auch anerkennen, daß diese Entwicklung letztlich mit Recht mit dem Namen eines Mannes verbunden ist, der während der ganzen Zeit, seit acht Jahren, mit seinen Impulsen der Motor und Initiator des heute vorgelegten neuen Gesetzes gewesen ist, nämlich der Referent der Landesregierung, Landeshauptmannstellvertreter Siegried Ludwig. (Beifall bei der ÖVP.) Diese positive Arbeit ist zweifellos nur dadurch möglich gewesen, daß unter seiner Verantwortung und Initiative eine außerordentlich qualitativ hochstehende Raumordnungsabteilung in der Landesregierung geschaffen wurde, wo auf der Basis neuester Erkenntnisse wissenschaftliche Grundlagenarbeit geleistet wird. Ich darf sagen, gerade bei den Verhandlungen, die wir geführt haben, und bei der vielen Fach- und Sachbesprechungen, die ich selber hier führen konnte, habe ich festge. stellt, daß die Arbeit, auch die gesetzgeberische Arbeit der Landtagsabgeordneten, ohne diese sachliche Grundlagenarbeit niemals öglich gewesen wäre. Auch die Referenten des Hauses, Dr. Silberbauer und unser Klubsekretär Hofrat Brosig, waren es, die uns in die Lage versetzt haben, die komplizierte Materie, um die es hier geht, so aufzubereiten, daß wir von der Abgeordnetenseite her auch politisch die richtigen Impulse zu setzen vermochten. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige wesentliche Punkte, die ich als neue Richtlinien dieses Gesetzes betrachte, noch einmal vor Augen führen. Einer der ganz wichtigen Punkte wurde in kurzen Zügen erwähnt, nämlich die Schaffung eines neuen Bereiches der Raumordnung. Wir haben heute zunächst einmal, von der Vergangenheit her betrachtet, die Raumordnung in der Form der Flächenwidmungspläne der Gemeinden praktiziert. Sie ist dann auf die höhere Ebene des Landes, zum Teil auch in den Bereich des Bundes gehoben worden, um von dort Impulse zu setzen, die die örtliche Raumordnung allein nicht zu setzen vermag, und eine Ordnung in die Gesamtentwicklung zu bringen. Hier hat man auf der Basis des schon erwähnten Gesetzes 1968 die Sachprogramme, die das ganze Land betreffen, geschaffen: die Programme für gewerbliche Industrie, für Fremdenverkehr, Landwirtschaft, zentrale Orte, Kindergartenwesen, Verkehrswesen und so weiter. Nun aber entwickelte sich eine Situation, in der wir immer mehr gesehen haben, daß es zwischen diesen Sachprogrammen auf der oberen Ebene des Landes und der örtlichen Raumordnung an der Basis auf Grund der ganzen Themenentwicklung als wünschenswert und notwendig erscheint, einen Zwischenbereich der Raumordnung zu schaffen, den wir jetzt in der Form des organisierten Zusammenwirkens von Gemeinden schaffen werden, die funktionell im Rahmen einer Region miteinander verbunden sind. Das ist der Sinn der regionalen Raumordnungsprogramme, die nun entstehen sollen, und das ist der Sinn der Regionalplanungsbeiräte, die diese Raumordnungsprogramme erarbeiten wollen. Dabei ist auch ein neues Element der Demokratisierung, wie ich sagen möchte, dieser Raumordnungsarbeit geschaffen worden, nämlich die funktionell festgelegte und klargestellte Mitarbeit der Gemeinden an der Erarbeitung dieser Raumordnungsprogramme. Mein verehrter Herr Vorredner hat schon erwähnt, da5 in den Verhandlungen über die Zusammensetzung dieser Regionalplanungsbeiräte uberlegungen verschiedener Art eine Rolle gespielt haben. Ich darf also sagen, daß die Uberlegung, die sich schließlich durchgesetzt hat, die Gemeinden sollten Träger dieser von unten kommenden Mitarbeit sein, letztlich auch darauf fußte, da5 nach unserer Uberzeugung die Gemeinde als Einheit, die den Raum im kleinsten Bereich verwaltet, auch der Träger dieser Raumordnung von der Basis sein sollte. Es ist, meine Damen und Herren, irgendwie auch ein gesellschaftSPÖlitisches Moment, wenn wir es für richtig halten, die kleinen demokratisch gewählten Einheiten als selbständige und eigenständige Kräfte sicherzustellen und zu stärken und, wenn wir es für wünschenswert halten, daß sie es sind, sie als Träger der Aktion auch in Zukunft über die Entscheidung des Raumes maßgebend bestimmen sollen, denn die Gemeinde ist nach unserer Auf£ assung ein entscheidender Träger und eine Säule der demokratischen Ordnung und des Rechtsstaates. Wir haben des weiteren ein wichtiges Moment des neuen Gesetzes in der Erweiterung der Versagungsgründe zu sehen, mit denen das Land Flächenwidmungspläne der Gemeinden nicht genehmigen kann. Hier ist das Moment der Gesetzwidrigkeit mit ins Spiel gebracht worden. Es war bisher dem Land nicht möglich, einen FlächenwidmungsplanEntwurf zu untersagen, wenn er Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes verletzte. Diese Möglichkeit ist nun geschaffen, und wir haben bei unseren Verhandlungen einen Weg gefunden, der solche Untersagungen wegen Gesetzwidrigkeit nicht generell festlegt, sodaß eine gewisse Unsicherheit bestünde, welche Gesetzesbestimmungen hier als Untersagungsgrund verwendet werden sollen; dies wird daher durch ganz bestimmte Punkte des Gesetzes festgelegt und taxativ aufgezählt. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt, der die Planungsmöglichkeiten der Gemeinden betrifft, ist der schon erwähnte § 20 über die Vorbehaltsflächen, nämlich insoferne, als er die bisherige Regelung, die es den Gemeinden zur Pflicht machte, eine als Vorbehaltsfläche gewidmete Fläche binnen zwei Jahren im Sinne des Vorbehaltes zu nützen, auf fünf Jahre erweitert. Das heißt also, die Gemeinde hat einen realistischeren Spielraum, eine als Vorbehaltsfläche gewidmete Fläche im Sinne des Vorbehaltes zu nützen, denn wenn man ihr fünf Jahre Zeit gibt, so ist es irgendwie korrekt und loyal, daß sie innerhalb eines halben Jahrzehnts auch finanziell in der Lage sein kann, diesen Vorbehalt in die Tat umzusetzen und die entsprechende Ablöse vorzunehmen. Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, der in dem Zusammenhang von großer Bedeutung ist, ist die Neufassung der Entschädigungsbestimmungen für Fälle, wo durch Raumordnungsmaßnahmen die Möglichkeit eingeschränkt wird, ein als Bauland gewidmetes Land, das nicht mit einem Bauverbot belegt ist, in der Verbauung einzuschränken. Hier ist die Regelung gefunden worden, die nach unserer Absicht sowohl eine kalte Enteignung verhindern als auch der Spekulation einen Riegel vorschieben soll, nämlich, daß jene Entschädigungen gewährt werden sollen, die der im Hinblick auf die Baulandwidmung gemachten Aufwendung tatsächlich entsprechen. Das heißt, was jemand im Hinblick auf eine bestehende Baulandwidmung tatsächlich aufgewendet hat, soll er als Entschädigung bekommen. Diese Bestimmung wird noch wesentlich klarer werden, wenn wir an die Novellierung bzw. Neufassung der Bauordnung schreiten, wo der dort bestehende § 9 durch diese Bestimmung einerseits ersetzt, aber andererseits durch eine Klarstellung der Nutzungsrechte von Widmungen als Bauland durch Bauplatzerklärungen endgültig ein Fundament geschaffen wird. Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt, der schon erwähnt wurde und über den ich noch einige Gedanken ergänzend vorlegen darf, nämlich zur Beschränkung der Möglichkeiten der Gründung von Einkaufszentren. Wir haben hier über die Frage verhandelt, ob diese Einschränkung die Bestimmung enthalten soll, daß solche Einkaufszentren nur in zentralen Orten gebildet werden dürfen oder ob auch die Möglichkeit vorgesehen werden soll, sie auch außerhalb der zentralen Orte bilden zu können, also in dünn besiedelten Gebieten einer Gemeinde. Wir müssen uns nämlich vor Augen halten, ,,zentraler Ort" heißt ja nicht, daß die ganze Gemeinde ein zentraler Ort ist, sondern nur jener Teil der Gemeinde, in dem eine Verdichtung des Angebotes an Geschäften und so weiter vorhanden ist, der also eine Mittelpunktsfunktion innerhalb des Gemeindegebietes ausübt. Nur dort sollte, so war unsere Überlegung, die Möglichkeit bestehen, ein Einkaufszentrum zu gründen, nicht aber außerhalb solcher Orte, die nach der Raumordnung Mittelpunktsfunktion ausüben sollen. Es würde ja das Gegenteil dieser Raumordnung bewirkt werden, wenn man nicht nur dort, wo Mittelpunktsfunktionen gebildet werden sollen, solche Mittelpunktsfunktionen, wie es ein Einkaufszentrum ist, hinzufügt und man hätte dann wieder neue Mittelpunktsorte geschaffen, die dem gesamten organischen Aufbau der Raumordnung widersprochen hätten. Diese uberlegungen haben wir sehr sachlich diskutiert, und ich habe den Eindruck, daß sich schließlich diese rein sachliche Argumentation als maßgebend erwiesen hat, sodaß man hier zu einer Einigung kommen konnte. Ergänzend zu dem von meinem verehrten Herrn Vorredner dargelegten Punkt, daß nämlich eine solche Gründung eines Einkaufszentrums nur bei der Widmung im Flächenwidmungsplan möglich ist, kommt noch ein weiterer Schranken hinzu, der nicht im 5 17 über die Einkaufszentren zu finden ist, sondern in jenem Paragraphen, der die Versagungsgründe von Flächenwidmungsplänen betrifft. Dort ist ausdrücklich festgelegt, daß das Land, sollte durch eine solche Widmung in einem Flächenwidmungsplan die Nahversorgung auch anderer Gemeinden gefährdet werden, diese Widmung und damit den Flächenwidmungsplan untersagen kann. Es sind also praktisch drei Barrieren für solche Einkaufszentren errichtet: a) nur in zentralen Orten, b) nur wenn sie im Flächenwidmungsplan gewidmet sind und c) wenn das Land nicht aus Gründen der Sicherung der Nahversorgung Einspruch erhoben hat. Das bedeutet also tatsächlich nicht nur eine, ch möchte sagen demonstrative Meinungsäußerung gegen Einkaufszentren, sondern auf Grund dieses Gesetzes tatsächlich eine wesentliche Einschränkung gegenüber den derzeitigen Möglichkeiten. Ich kann nur als Beispiel sagen, daß die Shopping-City Süd nach diesem Gesetz nicht mehr entstehen könnte. Das ist zwar keine Möglichkeit, diese Gründung ungeschehen zu machen, aber wenn wir uns erinnern, daß bei der Eröffnung der Shopping-City Süd Erklärungen abgegeben wurden, daß man noch eine ganze Reihe weiterer ähnlicher Unternehmungen vorhat, so ist anzunehmen, daß das Gesetz doch in der Lage sein wird, wesentliche Fehlentwicklungen zur Gefährdung der Nahversorgung zu unterbinden. Das ist, glaube ich, ein Erfolg, den wir im Sinne der Nahversorgung und damit im Interesse weniger begüterter Bevölkkerungskreise, die ja nicht in der Lage sind, weiter weg einkaufen zu fahren und vor allem vom Zusammenbrechen der Nahversorgung betroffen werden, als Sicherungsvorkehrung treffen konnten. Ich möchte, meine Damen und Herren, um die ungeheure Übermacht solcher Einrichtungen zu demonstrieren, ein ganz kurzes Beispiel aus dem gestrigen Abendprogramm des Rundfunks erwähnen. Als ich gestern von der Stadt hinausgefahren bin, habe ich im Radio die Übertragung des Fußballänderkampfes Österreich-Ungarn gehört. Da hat sich folgendes abgespielt: Der Reporter dieses Kampfes hat zunächst den Trainer Merkl terviewt, was er zu die sem Match sagt. Dann hat er auf einmal mitten im Spiel erklärt - das Publikum brüllte gerade wegen einer spannenden Szene -, jetzt kommt eine sensationelle Mitteilung des Herrn Sowieso - ich habe den Namen nicht verstanden -, der gesagt hat: „Ja, wir haben für unsere Basketballmannschaft einen Spieler erworben, der jetzt die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat und der dabei ist, ein Weltstar des Basketballs zu sein, womit gewährleistet ist, daß die Mannschaft von Shopping-City Süd gut gerüstet in die Herbstsaison gehen kann." Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, welches Geschäft wäre in der Lage, eine solche Werbeeinlage als scheinbare SPÖrtmeldung über Basketball während einer Fußballändermatchübertragung miteinblenden zu können? Ich muß also sagen, das ist schon fast an der Grenze dessen, wo sich korrekte Werbung von der vielleicht nicht mehr ganz mit korrekten Mitteln betriebenen Werbung unterscheidet. Ich führte das Beispiel an, nur um augenfällig zu machen, mit welcher Übermacht an Möglichkeiten auch in der Werbung solche Mammutunternehmungen arbeiten. Ich habe an dieser Stelle schon einmal erklärt: die Entwicklung zum Monopol ist eine der größten Gefahren für das Funktionieren der Marktwirtschaft, die wir alle im Interesse der Versorgung und, wie ich glaube, auch aus gesellschaftlichen Gründen unterstützen und aufrechterhalten sollen. Ich meine daher, daß auch - und das möchte ich als Ergänzung in diesem Zusammenhang anführen als weiterer Schritt gegen das Entstehen solcher überwuchernder Einkaufszentren auch wirksame Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmungen vor der Haustür der Nahversorgung Platz greifen sollten. Meine Damen und Herren! Nur ein ganz kurzer Gedanke, der uns in Erinnerung rufen soll, was das bedeutet. Wenn wir die wesentliche Unterscheidung zwischen dem, was die diktatorische Wirtschaft des Ostens bietet gegenüber dem, was unsere Wirtschaft im Westen bietet, ins Auge fassen, so liegt es nicht daran, daß in der östlichen Wirtschaft die Großunternehmungen fehlen. Dort fehlen vor allem die kleinen Unternehmungen zur individuellen Versorgung des privaten, persönlichen Geschmackes, zur Nahversorgung, für die Vielfalt des Angebotes; es fehlen die mittelständischen Betriebe, die unsere westliche Wirtschaft eigentlich kennzeichnen. Daher sollten wir uns darüber klar sein, daß es auf diesem Gebiet wirklich aller Anstrengung wert ist, diese Struktur zu erhalten und zu fördern. Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang erwähnenswert ist, mag in der Funktion dieses Raumordnungsgesetzes im Zusammenhang mit der gesamten Bemühung, die Entwicklung des Landes zu gestalten, liegen. Wir sollten uns das Ziel setzen, die Gesetaesmaterien von Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz, Bauordnung, die demnächst zur Novellierung heransteht, und Ortsbildpflege als Ganzes zu sehen, da jede für sich einen bestimmten Teilbereich dieser Aufgaben zu erfüllen hat, die aufeinander abgestimmt, aber auch in ihrem eigenen Wirkungsbereich klar so voneinander getrennt sein sollten, sodaß Überschneidungen und Verwirrungen unterbleiben. Das, glaube ich, ist ein Punkt, der für uns in der Zukunft eine große Aufgabe sein wird. Und schließlich, meine Damen und Herren, noch ein kurzer Gedanke zu der größeren Aufgabenstellung der Raumordnung. Ich komme wieder darauf zurück, daß es in der heutigen Zeit nicht mehr genügt, nur mehr die Entwicklung eines einzelnen Landes ins Auge zu fassen. Gerade in unserem Raum ist es erforderlich, das Zusammenwirken der Bundesländer Niederösterreich, Wien und auch Teilen des Burgenlandes immer mehr und mehr als eine Aufgabe koordinierten Vorgehens zu sehen. Ich möchte gerad aus diesem Anlaß Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, daß wir im Zusammenhang mit der Entscheidung über das künftige Regierungsgebäude MinoritenplatzBallhausplatz ein Beispiel vor uns haben, das in vielen Fragen typisch ist für die gemeinsame Verantwortung Niederösterreichs und Wiens. Ich glaube, daß wir aus der Präsentation des Modells schon die Aufgabe entnehmen müssen, zwischen den positiven Aspekten, die wohl vor allem in der Fluchtlinie des Gebäudes liegen, und den negativen Aspekten, die in der geplanten Form der Fassade liegen, einen Unterschied zu treffen und alles daranzusetzen, eine Lösung zu finden, die auch dem historischen und altehrwürdigen Bild des Raumes, in dem dieses Gebäude stehen wird, gerecht wird, damit auch unserer Verantwortung späteren Generationen gegenüber Genüge getan wird. Meine Damen und Herren! Diese Gedanken zu dem Gesetz, über das noch sehr viel mehr zu sagen wäre, sind aber vielleicht die wesentlichsten Punkte. Ich glaube, daß es ein Gesetz ist, das für die kommende Entwicklung unseres Bundeslandes die Weichen in positiver Richtung stellt, dem wir alle mit großer Überzeugung zustimmen können und von dem ich hoffe, daß es voll und ganz den Erwartungen entspricht, die im Interesse ‚Niederösterreichs diesem Gesetz entgegengebracht werden. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) Landeshauptmannstellvertreter LUDWIG: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich als zuständiger Referent bei allen, die mitgeholfen haben, dieses neue Gesetz zu erarbeiten, sodaß wir heute darüber diskutieren konnten, herzlichst bedanken: bei den Mitgliedern des Unterausschusses und des Ausschsses, bei den beiden Rednern, beim Berichterstatter; ich möchte mich bedanken bei den Damen und Herren beider Klubs und ihren Bediensteten, vor allem den Juristen; ganz besonderer Dank gebührt dem eigenen Referat der Raumordnung mit Silberbauer an der Spitze. Ich glaube, verehrte Damen und Herren, im Jahre 1968 wurde auf dem Gebiete der Raumordnung, einer neuen Wissenschaft, ein Grundstein in diesem Lande gelegt. Wenn wir nun acht Jahre zurückblicken, dann können wir feststellen, daß auf dem Gebiete der Raumordnung in diesem Lande durch eine sachliche und einvernehmliche Lösung einiges erarbeitet werden konnte. Auf Grund dieserzehn verbindlichen Raumordnungsprogramme sind letztlich auch die Budgetmittel dieses Landes umstrukturiert worden, und es wamöglich, im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung Initiativen auf vielen Gebieten zu starten. Aber auch unsere Gemeinden haben sehr positive Arbeit geleistet. Wenn man heute Bilanz zieht, dann kann man feststellen, daß 26% unserer Gemeinden rechtsverbindliche Flächenwidmungspläne haben, 61% der niederösterrreichischen Gemeinden vereinfachte Flächenwidmungsplnäne und nur 77 Gemeinden oder 13% haben keine Flächenwidmungspläne. Das heißt, die Gemeinden sind den eingeschlagenen Weg mitgegangen, haben die angestrebte Ordnung herbeigeführt und es ist daher möglich, verehrte Damen und Herren, diesen Weg auch in Zukunft fortzusetzen. Sie werden sich fragen, warum war es denn notwendig, eine Änderung dieses neuen Gesetzes zu erarbeiten und heute im Landtag zu behandeln? Es war notwendig, weil sich im Laufe der letzten Jahte bei der praktischen Anwendung des Gesetzes verschiedene Abänderungserfordernisse ergeben haben, und ich glaube daher, daß man, wenn sich tige Änderungen ergeben, dieses Gesetz sehr rasch und flexibel der Wirklichkeit anpassen soll. Sie haben aus den Ausführungen beider Redner gehört, daß viele Abänderungen vorgenommen wurden. Ich möchte nur zwei davon ganz kurz streifen, nämlich die Regionalplanung in diesem Lande, die ab 1. Jänner 1977 anlaufen wird. Wenn nun dieses Land in 11 Regionen eingeteilt wird, dann werden sich die Menschen dieser Regionen gewisse Vorstellungen machen. Wir werden daher alle Interessierten zu Gesprächen einladen und ersuchen, in den nächsten Jahren 11 Regionalprogramme im Interesse aller gemeinsam zu erarbeiten, gemeinsam zu diskutieren und auch gemeinsam zu beschließen. Die zweite Änderung ist, glaube ich, wichtig und erwähnenswert, nämlich, wie es mit den Einkaufszentren auf der grünen Wiese in Zukunft ausschauen soll. Es haben sich beide Klubs durchgerungen, daß Einkaufszentren in Zukunft nur dort errichtet werden dürfen, wo es bereits Zentren gibt. Wenn wir in diesen Zentren Einkaufsflächen zur Verfügung stellen, dann werden wir vor allem den älteren Menschen dienen, denn sie werden um’s Eck letzlich auch ihre Bedürfnisse befriedigen können. Somit, glaube ich, dürfte dieses Gesetz für die Zukunft etwas Positives sein, und ich darf daher nochmals herzlich danken und um Verständnis bitten, daß ich mich mit dem Gesetz nicht weiter beschäftige, es soll ja noch am heutigen Tage beschlossen werden. Danke. (Beifall im Hause.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Manndorff. Abg. MANNDORFF: Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich habe nur eine kurze formale Aufgabe zu erfüllen. Es ist beim Schreiben des Entwurfes, den wir eingebracht haben, beim § 14 Absatz 2 Zeile 2 ein Schreibfehler passiert, den ich nun hier zur Berichtigung einreichen darf. Diese trägt die Unterschrift von Herrn Abg. Bieder und mir. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Schluß er Debatte hat der Abg. Manndorff einen Abänderungsantrag zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Es hat nämlich im § 14 Abs. 2 die Zeile 2 zu lauten: „Die für die land- und forstwirtschaftliche Produktion wertvollen Flächen sind, soweit nicht andere Ziele Vorrang haben, für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sicherzustellen." Ich lasse zunächst über diesen Abänderungsantrag abstimmen. (Nach Abstimmung): Angenommen. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über das Gesetz und den Antrag des Rechtsausschusses. (Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Rechtsausschusses): Angenommen. Ich stelle fest, genau 24 Uhr. (Heiterkeit.) Ich ersuche den Abg. Rohrböck, die Verhandlung zur Zahl 326 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ROHRBÖCK: Herr Präsident! Hohes Haus! Das Niederösterreichische Jagdgesetz aus 1947 erfuhr im Jahre 1969 die letzte größere Änderung. Die Bedachtnahme auf die Interessen der Landund Forstwirtschaft, im besonderen das Inkrafttreten des Forstgesetzes 1975, erfordert neuerlich einige grundlegende Änderungen dieses Gesetzes. Bei dieser Gelegenheit waren auch noch weitere Änderungen vorzunehmen, einerseits um der Spruchpraxis der Höchstgerichte Rechnung zu tragen, andererseits aber auch deshalb, weil dies neuere Erkenntnisse auf dem Gebiete der Jagdwirtschaft erfordern. Da Mitte 1977 im größten Teil Niederösterreichs die Jagdgebietsfeststellungen vorzunehmen sind, soll gewährleistet sein, daß dieses Gesetz mit Beginn des Jahres 1977 in Kraft tritt. Auf Grund dieser Gesetzesnovelle werden dem Land keine zusätzlichen Kosten erwachsen, es muß im Gegenteil erwartet werden, daß die im neuen 5 12 enthaltene Verwaltungsvereinfachung eine Kostenersparnis zur Folge hat. Der Landwirtschaftsausschuß hat sich in seinen Sitzungen am 7. und 13. Oktober 1976 mit der gegenständlichen Vorlage befaßt und den Beschluß gefaßt, eine Reihe von Änderungen des Geschäftsstückes zu beantragen. Diese Änderungen sind in einem schriftlichen Bericht des Landwirtschaftsausschusses zusammengefaßt und den Damen und Herren des Hohen Hauses zugegangen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich auf ein näheres Eingehen in diesem umfangreichen Bericht verzichten und erlaube mir, den Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Jagdgesetz 1974 geändert wird, zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. ,,Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Jagdgesetz 1974 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten bzw. die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Wedl. Abg. WEDL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Der im Saal anwesende Herr Landesjägermeister wird mir zustimmen, daß man, wenn man auf die Jagd gehen will, eben sehr zeitig in der Früh auf sein muß. Daher sind also wahrscheinlich auch wir heute verurteilt, zu morgendlicher Stunde des 15. Oktober das neue Jagdgesetz hier zu beschließen. (Zwischenruf.) Ohne Jägerlatein. Die heute dem Niederösterreichischen Landtag vorliegende Novelle zum Jagdgesetz 1969 ist in ihrer Gliederung und im Aufbau wesentlich einfacher und übersichtlicher als das alte Jagdgesetz. Bei der Beratung der Fraktionen lagen gegenseitig Abänderungsanträge vor, welche zum Großteil einhellig beschlossen wurden. Es bringt dieses Gesetz vor allem eine Vereinfachung der Jagdkarten, wo es nun nicht mehr eine Unterteilung in Sonderkarten, Jahreskarten etc. gibt, natürlich unter Beibehaltung der Bestimmungen für Berufsjäger und Lehrlinge. Dieses Gesetz gibt nun auch die Möglichkeit, Jagd- und Zuchtgehege zu sperren, wobei es Aufgabe von uns allen und selbstverständlich auch der Touristen und Wanderorganisationen sein wird, darauf zu achten, daß diese Sperre nicht vom 1. Jänner früh bis 31. Dezember abends dauert. Es würden dann nämlich die schönsten Wanderwege, vor allem Zeitwanderwege nichts nützen, die schon in großer Zahl quer durch Niederösterreich und auch innerhalb Niederösterreichs angelegt sind, wenn auf diese Art die Wanderer oder Spaziergänger ausgesperrt werden. Am Beispiel der verbauten Seeufer oder der abgesperrten Berggipfel in anderen Bundesländern müssen wir die Lehre ziehen, daß das freie Wegerecht unter allen Umständen aufrechtzuerhalten ist. Durch das Jagdgesetz darf keinesfalls das Forstgesetz eingeschränkt oder auigehoben werden. Es kann auch nicht angehen, daß Jagd- oder Zuchtgehege nur deshalb angelegt werden, um einen gewöhnlichen Wanderer vom Betreten der Fluren oder des Waldes auszuschalten. Es wird auch auf die Art des Geheges ankommen, wie lange diese Sperre erfolgen kann, weil sicherlich Enten oder Fasanengehege anderen Größenverhältnissen unterliegen wie zum Beispiel Rehgehege. Wir sehen aber auch ein, daß zu bestimmten Zeiten zum Schutze der Menschen eine solche Sperre verfügt werden muß, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Zur Zeit der Feudalherrschaft wurden Bekleidungs- und Speisevorschriften in der Richtung erlassen, daß geschrieben stand, wer was tragen darf und was man zu essen hat. Zu allen Zeiten aber gehörte das Wild zur herrschenden oder privilegierten Klasse. Heute sind die Wildbretwochen, die immer um diese Zeit stattfinden, eine Selbstverständlichkeit. Und heute ist mir auch aus einer niederösterreichischen Zeitung ein Artikel in die Hand gefallen, daß ,,Hirsche im Landhaus" waren. Ja, so lautet die Überschrift, und ich habe das jetzt auch so vorgelesen. Da lese ich auch von dem wunderbaren Buffet, wo Wildschweine und alle möglichen Wildarten in großen Stücken im Hofe des NÖ Landhauses bewundert und verkostet werden konnten und daß Herr Landesrat Bierbaum hier die Wildbretwochen eröffnet hat. Ich bin also niemandem neidig, der bei diesem Gaumenschmaus dabei war. Ich möchte aber nur diese große Wildsau, die man hier vielleicht gegessen hat, in ein Verhältnis zu der kleinen Torte von Professor Böhm bringen (Beifall bei der SPÖ.) und betonen, daß die Bestrebungen gegen die Entfeudalisierung des Jagdrechtes keinen Vorrang gegenüber allen anderen Interessen haben. Früher war die Jagd das Vergnügen der herrschenden Klasse. Im Laufe der Zeit hat sich die Jagdwirtschaft zu einem Wirtschaftszweig entwickelt, wobei man darauf achten muß,daß die Jagdwirtschaft keinen Vorrang gegenüber der Landwirtschaft bekommt. Durch Überzüchtung des Wildes darf es zu keinem Überbestand kommen, welcher dann das biologische Gleichgewicht gefährdet. Es kann dann vor allem auch in der Land- und Forstwirtschaft zu große Wildschäden kommen. Der Wildbestand in den Revieren muß biologisch vertretbar und ausgeglichen sein. Es wäre auch erwägenswert, daß man bei künftigen Straßenplanungen, zum Beispiel Errichtung von Autobahnen, Schnellstraßen und Umfahrungsstraßen, nicht nur auf die Gegebenheiten der verschiedensten Arten Rücksicht nimmt, sondern auch durch die Heranziehung von Fachleuten, Biologen zum Beispiel, auf den Wildwechsel Rücksicht nimmt. Vor kurzem wurden die Statistiken über Wildunfälle im Jahre 1974 veröffentlicht, aus denen hervorgeht, daß es in Österreich zu mehr als 300 Wildunfällen mit 450 Verletzten und 24 Toten gekommen ist. Es kommt durch das plötzliche Auftauchen von Wild auf der Straße immer wieder zu Fehlreaktionen oder Ausweichreaktionen, die oft sehr tragisch enden. Diese 24 Toten könnten sicherlich noch leben, wenn auf den Wildwechsel gehörig Rücksicht genommen oder Wildzäune oder blenden errichtet worden wären. Zu einer Unsystematik in unserer Rechtsordnung ist es dadurch gekommen, weil im Ausschuß der Antrag, den Elch, den Bären, den Luchs und den Wolf von den Bestimmungen des Jagdgesetzes auszuklammern, abgelehnt wordenist. Im Naturschutzgesetz, über dessen Inhalt ja grundsätzlich schon Übereinstimmung erzielt worden ist, wurde über Antrag der ÖVP vorgesehen, daß Belästigungen, die dem einzelnen im öffentlichen Interesse am Naturschutz entstehen, durch die öffentliche Hand auch abgegolten werden. Während im Naturschutzgesetz die Belastung des einzelnen verstaatlicht wurde, das heißt aus Naturschutzmitteln solche Erschwernisse bezahlt werden und damit die öffentliche Hand hilfreich eingreift, soll nach dem Jagdgesetz und nach dem Willen der ÖVP dieser entstandene Schaden jetzt reklamiert werden. Die Jagdinhaber oder die Jagdgenossenschaften sollen zur Zahlung des Schadens, der durch die jagdbaren Tiere, auch wenn sie ganzjährig unter Schonzeit stehen, verursacht wird, herangezogen werden. Die Sozialisten haben daher nicht eingesehen, daß man die geschützten Tiere, also Elch, Bär, Luchs und Wolf, nunmehr zu jagdbaren Tieren erklärt. Wir freuen uns alle, wenn wir hören und lesen, daß der „Petzi-Bär" wieder durch das Ötscherland zieht. Wir freuen uns alle darüber, wenn sich hie und da aus dem hohen Norden ein Elch zu uns verirrt oder in den Marchauen oder im Waldviertel gelegentlich ein Luchs oder ein Wolf auftaucht. (Abg. Zimper: Das ist der Bär, den Sie uns immer aufbinden!) So große Kugeln, glaube ich, gibt es noch gar nicht, um den Bären, den Ihr uns hier auftischen wollt, schießen zu können. (Heiterkeit.) Wir wissen aber auch, daß die Vermehrung dieser Tiere in Zukunft nicht ausreichend sein wird, um die Schonzeit aufheben zu können. Daher haben wir mit Bedauern die Haltung der ÖVP in dieser Frage zur Kenntnis nehmen müssen. Allen abgegebenen Zusagen, daß sich die Jagdinhaber, Jagdgenossenschaften oder Jagdverbände selbst durch den Abschluß einer Versicherung gegen solche Schadenersatzansprüche geschützt haben, können wir nicht folgen, weil ja auch die Versicherungen den Jagdausübenden Geld kosten. Man verzichtet hier also bewußt auf die Unterstützung der öffentlichen Hand und zieht die Privaten zur Zahlung heran, wenn wirklich einmal etwas passieren sollte. Wir wissen aber auch, daß unsere Jäger sehr verantwortungsbewußt sind und keines dieser nur fallweise auftretenden Tiere abknallen werden, weil sie selbst daran Freude haben, wenn in ihrem Revier ein solches bisher geschütztes Tier auftritt. Der gesetzliche Schutz eines Tieres wäre für uns aber ungleich wertvoller als ein Tier, das nur unter Schonzeit steht, aber doch zu den jagdbaren Tieren zählt. Das ist, aus unserer Sicht gesehen, der Hauptschönheitsfehler in diesem Gesetz. Wir wissen selbstverständlich, daß in anderen Ländern ein Elch oder Luchs zu den jagdbaren Tieren genauso zählt wie ein Bär. In südlichen Nachbarländern werden aber auch die Schwalben gefangen und gejagt, Ohne daß es deswegen bei uns jemandem einfällt, plötzlich die Singvögel zu jagdbaren Tieren zu erklären. Wir wollen nur erreichen, daß infolge des öffentlichen Interesses an einem solchen Tier auch aus öffentlichen Mitteln der Schaden bezahlt wird, wenn ein solcher angerichtet wurde. Bei aller Freude an der Jagd, wobei ich betonen möchte, daß ich selbst kein Jäger bin, aber in der Gemeinde sehr oft mit Jagd – und Wildschadenproblemen befaßt wurde – ich hatte schon die undankbare Aufgabe, dort den Vorsitz usw. zu führen, da wir draußen immer wieder mit diesem Problem konfrontiert werden -, möchten wir also auch vor einer übertriebenen Jagdwirtschaft im Interesse unserer Landwirtschaft warnen. Wir wissen sehr gut, daß die Gelder, die den Landwirten oder auch den Weinbauern aus dem Titel des Wildschadens ausbezahlt werden, in vielen Fällen, vor allem aber in den wildreichen Gegenden, nicht ausreichen, den tatsächlich aufgetretenen Schaden zu ersetzen. So hoffen wir, daß dieses Gesetz den Jägern genauso gelegen kommen wird wie der Landwirtschaft und der Bevölkerung, die weiterhin das Freigehegerecht in Anspruch nehmen kann. In diesem Sinne geben wir Sozialisten diesem Gesetz gerne die Zustimmung. (Beifall bei den Sozialisten.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Romeder. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Jagd hat in den letzten Jahrzehnten in ihrer Bedeutung im Verhältnis zur Landwirtschaft sicher einen gewaltigen Wandel durchgemacht, und es wäre sicher interessant, heute zu diesen Problemen ausführlich Stellung zu nehmen. Nachdem es aber bereits ein viertel nach zwölf Uhr ist, gestatten Sie mir, nur ganz kurz zu einigenoschwerpunkten, die sich aus der Ausschußverhandlung zu diesem Gesetz ergeben haben, eine Stellungnahme von unserer Seite abzugeben. Der Landwirtschaftsausschuß hat sich mit dieser Materie sehr ausführlich befaßt, hat seine Beratungen sogar unterbrochen, um unseren Klubjuristen und den zuständigen Juristen im Referat die Möglichkeit zu geben, juridische Formulierungen von Vereinbarungen, die wir getroffen haben, vorzunehmen. Es war dann innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit doch möglich, im großen und ganzen eine Übereinstimmung zu erreichen. Entscheidend ist, daß zum Unterschied zur Regierungsvorlage die von unserer Seite im Zusammenhang mit den Eigenjagden im heute bestehenden Gesetz normierten Bestimmungen aufrecht bleiben, eine Art Serviceleistung, da auch jetzt von der Verwaltungsbehörde die notwendige Kundmachung den Betroffenen zugeschickt wird. Als gewaltiger Fortschritt ist sicher die Neuregelung zur Erlangung der Jagdkarte zu werten, die hier doch eine gewaltige Umstellung erfährt, und zwar ist damit eine Verwaltungsvereinfachung erzielt worden, sowohl gegenüber den Behörden als auch gegenüber der Partei. Somit ist, glaube ich, hier beiden Seiten entsprechend geholfen, und das wird sich sicher in Zukunft sehr positiv auswirken. Vom rein Landwirtschaftlichen her ist der ÖVP-Antrag und die Neunormierung des § 88 Abs. 2 gewiß von Interesse, da hier die Benützung nicht öffentlicher Wege für die Wildbringung und Wildfütterung neu geregelt wurde. Neu wurde vor allem eine entsprechende Entschädigungsregelung eingeführt. Hier soll im Streitfall die Bezirksverwaltungsbehörde eingreifen. Ich darf nochmals sagen, diese Neuregelung bezeichnen wir als echten Fortschritt. Erfreulich ist, daß es in diesem Ausschuß möglich war, in der Frage der Zucht und Nutzgehege einen Kompromiß zu erzielen. Diese werden jetzt von einer Bewilligung durch die Verwaltungsbehörde abhängig gemacht, und die Bewilligung wird sich an einigen normierten Kriterien zu richten haben. Wie bereits von meinem Vorredner ausgeführt, gab es nur einen einzigen Punkt, und zwar im Rahmen des SPÖ-Abänderungsantrages, wo eine Übereinstimmung nicht möglich war. Das war im Zusammenhang mit dem § 3 Absatz 1 bezüglich der Aufnahme des Elches, des Bären, des Luchses und des Wolfes in das Jagdgesetz. Hier ging es uns um die grundsätzliche Auseinandersetzung, ob der Schutz dieser Tiere durch das Jagdgesetz sowohl in der Schonzeitenverordnung als auch bei einer in der Quantität anderen Entwicklung auch für den Abschuß gegeben sein soll, oder ob diese Tiere im Rahmen des Naturschutzes mit eingebaut sein sollen. Ich darf nur zur Kenntnis bringen, daß Professor Dr. Konrad Lorenz ein Schreiben, datiert vom 6. Oktober 1976, an den Landesjägermeister von Niederösterreich gerichtet hat, und zwar auf dem Briefpapier der ,,Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Institut für vergleichende Verhaltensforschung". Hiermit hat sich Professor Lorenz besonders beim Landesjägermeister, unserem Herrn Landesrat Bierbaum, bedankt, daß in der Regierungsvorlage gerade die Regelung in bezug auf Bär und Luchs vorgesehen ist. Das war auch mit ein Grund, weshalb wir neben den im Ausschuß ausführlich begründeten Überlegungen sowohl vom Gesetzlichen wie auch vom Gesetzestechnischen her diese Regelung vorgeschlagen und vertreten haben. Insgesamt kann gesagt werden, daß diese Materie im Rahmen einer verhältnismäßig umfangreichen Novellierung positiv behandelt werden konnte, ist doch die letzte große Novellierung bereits im Jahre 1969 erfolgt und sind doch im Jahre 1977 Jagdgebietsneufeststellungen zu treffen. Daher ist es notwendig, daß auch diese Novelle rechtzeitig in Kraft treten kann. Wir dürfen dieser Vorlage unsere Zustimmung geben und uns freuen, daß hier ein Gesetzeswerk, eine Novelle, zustande gekommen ist, die sowohl den Überlegungen der Land- und Forstwirtschaft wie auch der Jagd Rechnung trägt und sich daher sicher im Interesse beider, sowohl der Landwirtschaft als auch der Jäger, positiv auswirken wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ROHRBÖCK: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Es werden sogleich nach dem Plenum der Finanzausschuß, der Rechtsausschuß, der Sozialausschuß und der Wirtschaftsausschuß ihre Nominierungssitzungen im Herrensaal abhalten. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 00,20 Uhr.)