ANHANG I ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS Quadrisol – oral – dogs - DE 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Quadrisol 5 mg/ml Gel zum Eingeben, für Hunde 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Quadrisol, Gel zum Eingeben, enthält je ml: 2.1. Arzneilich wirksamer Bestandteil Vedaprofen 2.2. 5 mg Hilfsstoff, dessen Kenntnis für die sichere Anwendung des Arzneimittels unerlässlich ist: Propylenglycol 3. 130 mg DARREICHUNGSFORM Gel zum Eingeben 4. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN Vedaprofen ist ein nicht-steroidales Antiphlogistikum (NSAID), welches zur Gruppe der Arylpropionsäurederivate gehört. Vedaprofen hemmt das Enzymsystem der Prostaglandinsynthese (Cyclooxygenase-Enzym) und besitzt somit antiphlogistische, antipyretische und analgetische Eigenschaften. Vedaprofen enthält ein asymmetrisches Kohlenstoffatom und ist daher ein racemisches Gemisch des (+) und des (-) Enantiomers. Beide Enantiomere tragen zur therapeutischen Wirkung der Substanz bei. Das (+) Enantiomer ist ein stärkerer Hemmstoff der Prostaglandin-Synthese. Beide Enantiomere sind gleichstarke Antagonisten des PGF2α. Nach oraler Gabe wird Vedaprofen schnell resorbiert. Die Bioverfügbarkeit beträgt nach oraler Gabe 86-100%, sie wird aber durch Verabreichung mit dem Futter oder kurz nach der Fütterung vermindert. Die terminale Halbwertzeit nach oraler Anwendung beträgt bei Hunden 10 bis 13 Stunden. Wiederholte orale Gaben führen nicht zu einer Akkumulation des Wirkstoffes. Vedaprofen wird in hohem Masse an Plasmaproteine gebunden und weitgehend metabolisiert. 5. KLINISCHE ANGABEN 5.1 Zieltierart Hunde 5.2 Anwendungsgebiete für jede Zieltierart 5 Zur Entzündungshemmung und Schmerzlinderung bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und bei Gewebstraumen. 5.3 Gegenanzeigen Nicht anwenden bei Tieren mit Erkrankungen des Verdauungsapparates, hämorrhagischer Diathese, eingeschränkter Herz-, Leber- oder Nierenfunktion. Nicht zum Zeitpunkt des Wurftermins anwenden. Nicht bei Hunden unter 10 kg Körpergewicht und bei Hunden unter einem Lebensalter von 12 Wochen anwenden, da die Dosierung ungenau sein könnte. Nicht bei laktierenden Hündinnen anwenden, da die Wirkung während der Säugezeit nicht untersucht wurde. 5.4 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schweregrad) Für nicht-steroidale Antiphlogistika typische Nebenwirkungen wie Erbrechen, weiche Fäzes/Diarrhoe, Blut in den Fäzes, Gastritis, Erosionen, verringerte Futteraufnahme und Teilnahmslosigkeit wurden beobachtet. 5.5 Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Bei Auftreten von Nebenwirkungen sollte die Behandlung abgebrochen und der Rat eines Tierarztes eingeholt werden. Die Behandlung dehydrierter, hypovolämischer oder blutdruckschwacher Tiere sollte unterbleiben, da die Gefahr einer erhöhten Nierentoxizität bestehen könnte. 5.6 Anwendung während Trächtigkeit und Laktation Es liegen keine Hinweise für eine Toxizität bei trächtigen Hündinnen vor, die über einen Zeitraum von 2 Wochen mit doppelter Dosis während des zweiten und dritten Abschnitts der Trächtigkeit behandelt wurden. Studien bei laktierenden Hündinnen wurden nicht durchgeführt. 5.7 Wechselwirkung mit anderen Tierarzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen Andere nicht-steroidale Antiphlogistika, Diuretika, Antikoagulantien und Stoffe mit hohem Proteinbindungsvermögen können um die Bindungsstellen konkurrieren und zu toxischen Effekten führen. Quadrisol darf nicht zusammen mit anderen nicht-steroidalen Antiphlogistika oder Glukokortikoiden angewendet werden. 5.8 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung Einmal täglich 0,5 mg Vedaprofen/kg (1,0 ml/10 kg) als orale Gabe. Der minimale Behandlungszeitraum beträgt 3 Tage, die Gesamtdauer der Behandlung ist von den klinischen Symptomen abhängig. Nach einem Behandlungszeitraum von maximal einem Monat sollte in einer Nachuntersuchung beurteilt werden, ob die Fortführung der Behandlung erforderlich ist. Eine Langzeitbehandlung sollte unter regelmäßiger tierärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Das Körpergewicht ist genau zu ermitteln, um eine Überdosierung zu vermeiden. Es wird empfohlen, Quadrisol kurz vor der Fütterung einzugeben. Der Injektor ist für Mehrfachdosierungen vorgesehen. Der Injektorstempel ist dazu mit 1 ml Markierungen versehen, die eine Dosierung in 0,5 ml-Schritten ermöglichen. Der Injektor 6 wird auf die gewünschte Dosis eingestellt, indem der Ring auf die entsprechende Stelle des Injektorstempels geschoben wird. 5.9 Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel) Erosionen und Blutungen im Verdauungstrakt, Diarrhoe, Teilnahmslosigkeit und verminderte Futteraufnahme wurden beobachtet. Überdosierung kann zum Tod der behandelten Tiere führen. 5.10 Warnhinweise für jede Zieltierart Keine 5.11 Wartezeit für jede Zieltierart Nicht zutreffend 5.12 Sicherheitsvorkehrungen, die von der verabreichenden Person zu beachten sind Keine 7 6. 6.1 PHARMAZEUTISCHE ANGABEN (wichtigste) Inkompatibilitäten Keine bekannt. 6.2 Dauer der Haltbarkeit 3 Jahre. Haltbarkeit nach Anbruch: 2 Monate 6.3 Besondere Lagerungshinweise Nicht über 25° C lagern. Nicht einfrieren. 6.4 Art und Inhalt des Behältnisses Einstellbarer Mehrdoseninjektor aus Polyethylen hoher Dichte und niedriger Dichte, verschlossen mit einer roten Kappe. Der Injektor enthält 15 oder 30 ml Gel. Der Injektor ist für Mehrfachdosierungen vorgesehen. Der Injektorstempel ist dazu mit 1 ml Markierungen versehen, die eine Dosierung in 0,5 ml-Schritten ermöglichen. Als Abpackung stehen eine Einzelpackung mit einem Injektor pro Karton oder ein Mehrfachbehältnis mit fünf Injektoren in einem Karton zur Verfügung. 6.5 Gegebenenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Arzneimittel oder von Abfallmaterial Alle nicht aufgebrauchten Tierarzneimittel oder deren Abfälle sind gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen. 7. NAME UND ANSCHRIFT DES PHARMAZEUTISCHEN UNTERNEHMERS Intervet International B.V. Wim de Körverstraat 35 5831 AN Boxmeer Niederlande 8. NUMMER(N) IM GEMEINSCHAFT ARZNEIMITTELREGISTER DER EUROPÄISCHEN EU/2/97/005/002 EU/2/97/005/003 EU/2/97/005/006 EU/2/97/005/007 9. DATUM DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG 8 15.2.1999 10. STAND DER INFORMATION 9