Büro des Hochkommissars für Frieden - Goethe

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Büro des Hochkommissars für Frieden
GESETZ FÜR GERECHTIGKEIT UND FRIEDEN
Büro des Hochkommissars für Frieden 2
INHALT
EINLEITUNG
ERSTER TEIL: DIDAKTISCHE PRÄSENTATION
1. GRUNDLEGENDE BEGRIFFE
a Außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe
b. Demobilisierung
c. Opfer
d. Schaden
e. Alternativität
f. Alternative Strafe
g. Freiheit auf Bewährung
2. ALLGEMEINES
a. Gegenstand des Gesetzes
b. Anwendungsbereich des Gesetzes
c. Allgemeine Kriterien zur Begründetheit der Alternativität
d. Interpretation: Einhaltung internationaler Rechtsvorschriften
e. Voraussetzungen der Eligibilität für den Fall kollektiver Demobilisierungen
f. Voraussetzungen der Eligibilität für den Fall individueller Demobilisierungen
g. Natur der Verbrechen
3. INSTITUTIONEN FÜR DEN GESETZESVOLLZUG
a. Institutionen für den Vollzug des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden
b. Nach Zweig der Öffentlichen Gewalt
4. RECHTE DER OPFER
a. Recht auf Wahrheit
b. Recht auf Gerechtigkeit
c. Recht auf Wiedergutmachung
5. SCHUTZ VON OPFERN UND ZEUGEN
6. RECHTE DES ANGEKLAGTEN
a. Faires Verfahren
7. INSTITUTIONEN FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN OPFERN
a. Nationale Kommission für Wiedergutmachung und Aussöhnung
b. Regionale Kommissionen für die Rückgabe von Gütern
c. Fonds für die Wiedergutmachung an Opfern
d. Netz für Soziale Solidarität
8. VERFAHRENSWEISE FÜR UNTERSUCHUNG UND URTEILSFINDUNG
a. Untersuchung
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b. Urteilsfindung
9. STRAFVOLLZUGSANSTALT
10. RECHTSMITTEL
a. Einspruch
b. Berufung
c. Außerordentliche Restitutionsklage
11. NEUE SACHVERHALTE, DIE SICH NACH DEM URTEIL ERGEBEN
a. Sachverhalte, die später bekannt werden
12. VERFAHREN NACH DEM STRAFVOLLZUG
13. HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN
14. STRAFNACHLASS
ZWEITER TEIL: TEXT DES GESETZES
EINLEITUNG
In Kolumbien hat die Gestaltung eines Friedensprozesses unter Anwendung von
Gerechtigkeit keine Tradition. In der 1984 mit den FARC unterzeichneten
Vereinbarung von La Uribe ist von Vergebung und Vergessen die Rede. In der mit
der M-19 im Jahre 1990 geschlossenen Vereinbarung wird lediglich von
Begnadigung gesprochen, und diese Haltung wurde noch weiter ausgebaut durch
den Erlass des so genannten „Wiederbegnadigungs“-Gesetzes, durch welches die
Staatsanwaltschaft 1992 an der Fortsetzung der Ermittlungen gegen die oberste
Spitze jener Guerilla-Gruppe wegen der Vorfälle im Justizpalast gehindert wurde. Bei
den von der letzten Regierung geführten Gesprächen mit der FARC und mit dem
ELN wurde das Thema der Gerechtigkeit nicht angesprochen. Im Bewusstsein der
internationalen Fortschritte auf diesem Gebiet, welche Begnadigung und Amnestie
für abscheuliche Verbrechen verbieten, beschloss die derzeitige Regierung, den
Stier bei den Hörnern zu packen.
Im September 2003 wurde dem Kongress der Gesetzesentwurf zur „strafrechtlichen
Alternativität“ vorgelegt, welcher sich mit den
Ermittlungen, Verfahren und
Verurteilung für diejenigen, die Verbrechen begangen haben, die nicht unter den
Straftatbestand des Eingehens einer verbrecherischen Vereinigung zum Zwecke der
Bildung von Guerilla- oder Selbstverteidigungsgruppen fallen, befasste. Außerdem
wurde die Verpflichtung zur Wiedergutmachung an den Opfern festgelegt, ebenso
wie die Strafaussetzung zur Bewährung für diejenigen, die unter Erfüllung der vorher
genannten Bedingungen zur Konsolidierung des nationalen Friedens beitragen. Die
Verpflichtung, nicht mehr straffällig zu werden, war die Bedingung zur Beibehaltung
dieser Rechtswohltaten in der Zukunft.
Angeführt vom Präsidenten der Republik begann eine landesweite Debatte zu
diesem Thema, welche im April 2004 in einem Konsens mit den Berichterstattern des
Projekts im Ersten Ausschuss des Senats gipfelte.
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Seit damals steht fest, dass eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren
bestanden haben muss, bevor die Rechtswohltaten in Anspruch genommen werden
können. Weiterhin wurde die vollkommene Unabhängigkeit der Recht sprechenden
Gewalt bestätigt, wobei die Intervention der Exekutive auf die Vorstellung der
Kandidaten, deren Fall von den Richtern beurteilt werden soll, limitiert ist. Spätere
Fortschritte bei Themen wie Wiedergutmachung, Opferschutz und Definition eines
besonderen mündlichen Prozesses für die Verfahren ergänzten das Endprojekt und
schlugen sich in dem Vorschlag nieder, der dem Kongress im Februar 2005 erneut
vorgelegt wurde.
Der abgestimmte und am 22. Juni 2005 vom Kongress der Republik gebilligte Text
ergänzt das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002, dessen Rechtswohltaten lediglich für
Personen in Frage kommen, die Verbrechen begangen haben, für die eine
Begnadigung möglich ist. Es gibt keine Vergebung für abscheuliche Verbrechen.
Diejenigen, die Verbrechen wie Entführung und Mord, bis hin zu abscheulichen
Verbrechen, begangen haben, müssen sich einem Sondergerichtsverfahren
unterwerfen, bei welchem die Grundsätze der restaurativen Justiz zur Anwendung
kommen und das vorrangig auf die Zusammenarbeit der Angeklagten mit den
Behörden und die Wiedergutmachung an den Opfern ausgerichtet ist. Das Projekt
geht über die materielle Wiedergutmachung oder den materiellen Schadenersatz –
die in Kolumbien üblich waren – hinaus und legt die Notwendigkeit fest, dass Akte
der Rückgabe, Rehabilitation und Genugtuung stattfinden müssen. Zum ersten Mal
finden auch Figuren wie symbolische Wiedergutmachung und Garantien für das
Nicht-Rückfälligwerden Eingang in das nationale Strafgesetz. Bei der zuständigen
Behörde, oder falls das Opfer dies vorzieht, durch ein Vorverfahren zur
Wiedergutmachung klagt das Opfer seine Ansprüche ein und bringt Beweise bei,
wobei die Entscheidungsfindung in den Händen des Richters liegt. Mit der
Ausführung der Wiedergutmachungsarbeiten ist der Fond für die Wiedergutmachung
an den Opfern beauftragt. Ein Nationaler Wiedergutmachungs- und
Aussöhnungsausschuss unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten der Republik, in
welchem verschiedene Gremien – so zum Beispiel die Organisationen der Opfer –
vertreten sind, ist mit der Überwachung der Wiedergutmachungsarbeiten und der
Vorlage eines öffentlichen Berichtes über das Aufkommen und die Tätigkeit der
illegalen bewaffneten Gruppen, die sich demobilisieren, beauftragt. Aufgabe dieses
Rat ist es außerdem, über die wirksame Auflösung illegaler bewaffneter Gruppen zu
wachen, in den Regionen, in denen diese aktiv waren, Programme für die kollektive
Wiedergutmachung in Gang zu setzen und die Regionalen Ausschüsse für die
Rückgabe von Gütern zu koordinieren.
Für den Zugang zu den Rechtswohltaten der alternativen Strafe – die zwischen 5
und 8 Jahren schwankt – sind drei Kanäle festgelegt. Bei den kollektiven
Demobilisierungen sind die Demobilisierung und die Auflösung der illegalen
bewaffneten Gruppe, die Übergabe sämtlicher illegaler Güter ebenso wie die
Übergabe der entführten Personen und der von der Gruppe rekrutierten
Minderjährigen die Voraussetzung. Bei einer individuellen Demobilisierung müssen
Informationen zur Verfügung gestellt oder effizient an der Auflösung der Gruppe, der
die jeweilige Person angehörte, mitgearbeitet werden. Ein dritter Zugangsweg
besteht für die Mitglieder von illegalen Gruppen, mit welchen humanitäre
Vereinbarungen abgeschlossen werden konnten. In diesem Fall kann der Präsident
die Bedingungen festlegen, die er für die adäquate Anwendung des Instruments für
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zweckmäßig hält. Keinerlei Verbrechen, das vor der Zugehörigkeit zu der illegalen
bewaffneten Gruppe, oder nach der Demobilisierung begangen wurde, fällt unter die
Rechtswohltat der alternativen Strafe. Ebenso wenig ist eine Intervention in schon
laufende Auslieferungsprozesse oder in Ersuchen internationaler Gerichte möglich.
Als Bedingung für die Eligibilität wurde ganz klar festgelegt, dass weder für einen
individuellen Begünstigten, noch für die Gruppe, der er angehörte, die Zielsetzung im
Drogenhandel oder in der illegalen Bereicherung bestanden haben darf. Alle
Demobilisierten müssen eine freie Aussage über ihre Zugehörigkeit zu der Gruppe
abgeben. Der Geist der Verfassung, der eine Selbstbezichtigung oder ein
Geständnis unter Zwang verbietet, wird zwar beibehalten, doch ist es für den
Demobilisierten klar, dass sein Fall, falls er das Eingeständnis eines Verbrechens
unterlässt oder die Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn vorbringt
nicht akzeptiert, an die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit überwiesen
wird, wodurch die Prozesseinheit unterbrochen wird, denn unter deren Zuständigkeit
kann er die Rechtswohltat nicht erlangen. Sollte das eingestandene Verbrechen
begnadigungsfähig sein – Rebellion, verbrecherische Vereinigung, illegales Tragen
von Waffen – so hat er Zugang zu den Rechtswohltaten nach Gesetz 782. Für die
sonstigen eingestandenen Verbrechen oder die akzeptierten Anschuldigungen kann
er die Rechtswohltat der alternativen Strafe erlangen, nachdem ihm der Prozess
gemacht wurde, er verurteilt wurde und die vom Gericht festgelegten
Voraussetzungen für die Wiedergutmachung erfüllt hat.
Der Geist des Gesetzes betont, dass es notwendig ist, die Wiederherstellung der
Wahrheit zu stimulieren. Deshalb ist es grundlegend wichtig, vom Demobilisierten zu
verlangen, dass er ständig mit den Behörden zusammenarbeitet, sowohl für die
vollständige Aufklärung der Sachverhalte, an denen er beteiligt war, als auch für die
effiziente Auflösung der Gruppe, der er angehörte. Sollten also nach Erlangung der
Rechtswohltat der alternativen Strafe neue Sachverhalte bekannt werden, die er
während und aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu der illegalen bewaffneten Gruppe
begangen hat, so kann der Verurteilte weiterhin im Genuss dieser Rechtswohltat
verbleiben unter der Voraussetzung, dass er diese Sachverhalte nicht absichtlich
verschwiegen hat, die Anschuldigungen annimmt, mit der Justiz an der Aufklärung
der Vorfälle zusammenarbeitet und die Wiedergutmachung an den Opfern
verwirklicht. Je nach der Schwere der Sachverhalte kann der Richter die Zeit der
alternativen Strafe um 20 % erhöhen.
Es lohnt sich auf zwei in dem Gesetz verankerte Vorschriften besonders
hinzuweisen. Zur juristischen Untermauerung der Demobilisierung der Mitglieder der
„autodefensas“ (Selbstverteidigungsgruppen), die keine abscheulichen Verbrechen
begangen haben, wird das Verhalten dieser Gruppe typifiziert als eine Modalität des
Verbrechens des Aufstands unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese mit
ihren Handlungen das normale Funktionieren der verfassungsmäßigen und legalen
Ordnung unterbinden. Auf diese Weise wird nicht versucht, den Paramilitärs einen
politischen Status zu verleihen, sondern in Übereinstimmung mit der
kolumbianischen gesetzlichen Ordnung zu handeln, welche nur eine Begnadigung
derjenigen zulässt, die für die so genannten politischen Verbrechen verantwortlich
sind. Wie es die Wiener Konvention gegen den Illegalen Handel mit Suchtmitteln und
die völkerrechtlichen Verträge festlegen, wird die Verbindung des politischen
Verbrechens mit den abscheulichen Verbrechen oder dem Drogenhandel nicht
erlaubt.
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Um andererseits die Rechtswohltaten der restaurativen Justiz für diejenigen
Verurteilten zugänglich zu machen, die im Augenblick des Erlasses des Gesetzes
vollstreckbare Strafen verbüßen, haben diese Anspruch auf einen zehnprozentigen
Nachlass der auferlegten Strafe. Ausgenommen von dieser Rechtswohltat sind
diejenigen Personen, die verurteilt wurden wegen Verbrechen gegen die Freiheit, die
Integrität, die sexuelle Bildung (formación sexual), Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Drogenhandel.
Manche Kritiker sagen, das Gesetz begünstige das straflose Ausgehen und leiste
keinen Beitrag zum Frieden des Landes. Ganz im Gegenteil: sämtliche Verbrechen
müssen untersucht, die Verbrecher bestraft werden, und den Opfern muss
Wiedergutmachung zuteil werden. Für Verbrechen, die nicht eingestanden wurden,
gibt es keine Verjährung. Im Vergleich mit Friedensprozessen der neueren Zeit in
anderen Teilen der Welt kommen in Kolumbien höhere internationale Standards im
Bereich der Justiz zur Anwendung, und es wird das Eingeständnis und ein
Mindestmaß an verbüßter Freiheitsstrafe verlangt, bevor die Rechtswohltaten in
Anspruch genommen werden können. Der Staat behält seine gesamte Kapazität der
Ermittlung und des Richtens bei, denn es handelt sich hier keineswegs um ein
Amnestiegesetz. Das heißt, es besteht kein Raum für Vergebung und Vergessen.
Keine Person, die in den Drogenhandel oder in illegale Bereicherung verwickelt ist,
kann die Rechtswohltaten dieses Gesetzes für sich beanspruchen. Das Thema der
Auslieferung wird darin nicht behandelt, so dass also die Regierung ihre gesamte
Fähigkeit zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen beibehält.
Wie der Herr Präsident der Republik schon öffentlich zum Ausdruck gebracht hat, ist
die Auslieferung kein Thema, über welches mit den illegalen bewaffneten Gruppen
verhandelt werden könnte.
Die Rechte der Opfer sind voll gewährleistet. Die Gerichte müssen
Wiedergutmachungsmaßnahmen anordnen, selbst in den Fällen, in welchen der
Straftäter noch nicht individuell bestimmt werden konnte. Der Nationale Ausschuss
für Wiedergutmachung und Aussöhnung, der Fonds für die Wiedergutmachung an
Opfern und die Regionalausschüsse für die Restitution von Gütern sind neuartige
Institutionen innerhalb der kolumbianischen Gesetzgebung. Außerdem gibt es keine
Immunität gegenüber dem Gesetz über das Erlöschen der Herrschaftsrechte, durch
welches der Staat bis heute 5.042 illegal erworbene Güter einziehen konnte.
Das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden ist ein neuartiges Instrument, durch
welches es möglich sein wird, in Kolumbien Friedensprozesse voranzutreiben, ohne
sich über die Komponente der Gerechtigkeit hinwegzusetzen. Wir werden so also
diesen beiden regulierenden Achsen unserer juristischen Ordnung Genüge leisten,
welche sich außerdem als reziproke Grundrechte darstellen. Wenn die juristischen
Voraussetzungen hinsichtlich der Ermittlungen, des Verfahrens und der Strafzeit
erfüllt sind, können die Mitglieder der illegalen bewaffneten Gruppen, die die
Voraussetzungen der Elegibilität erfüllen, die Rechtswohltat der alternativen Strafe
genießen unter der Voraussetzung, dass sie effizient zur Erlangung des nationalen
Friedens beigetragen haben.
Alle völkerrechtlichen Grundsätze des Strafrechtes werden erfüllt. Der einzige, der
teilweise eine Änderung erfährt, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese
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Entscheidung ist jedoch gerecht, wenn man bedenkt, dass mit der Auflösung der
illegalen bewaffneten Gruppe und der Wiedergutmachung an den Opfern die
Garantien der Nicht-Wiederholung gewährleistet werden, und das ist die zentrale
Zielsetzung
der
Strafrechtspolitik.
Die
Tatsache,
dass
den
Opfern
Wiedergutmachung geleistet wird, um die Vergangenheit zu heilen, und dass die
illegale bewaffnete Gruppe zerschlagen wird, um neue Opfer in der Zukunft zu
vermeiden, kompensiert bei weitem diese Änderung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit der Haftstrafe, wobei von einer Justiz der Vergeltung, die auf die
Bestrafung des Verursachers konzentriert ist, zu einer restaurativen Justiz
übergegangen wird, welche auf die Gesundung der Gesellschaft und die
Konsolidierung des nationalen Friedens abzielt.
Durch die Feststellung der Wahrheit als zentralem Input für die Wiedergutmachung
an den Opfern und die Prävention neuer Verbrechen als Folge des
Friedensprozesses werden die zentralen Voraussetzungen für die NichtWiederholung erfüllt: die Heilung von Wunden aus der Vergangenheit und die
Prävention von Verbrechen in der Zukunft. Auf diese Weise passen wir uns der
zeitgenössischen Strafrechtstheorie und den nationalen und internationalen
Standards auf diesem Gebiet an. Nach der Überwindung von Jahrzehnten des
Friedens mit Straflosigkeit sind Frieden und Gerechtigkeit jetzt Aspekte, die sich
gegenseitig ergänzen. Diese Botschaft muss sowohl von den Behörden als auch von
den Guerilleros und von den „autodefensas“ in ihrem ganzen Ausmaß verstanden
werden. Die Politiken des Vergebens und Vergessens sind eine Sache der
Vergangenheit.
LUIS CARLOS RESTREPO RAMÍREZ
Hochkommissar für den Frieden
6. Juli 2005
Büro des Hochkommissars für den Frieden 11
ERSTER TEIL
DIDAKTISCHE DARSTELLUNG
Büro des Hochkommissars für den Frieden 12
1. GRUNDLEGENDE BEGRIFFE
Büro des Hochkommissars für den Frieden 13
a. AUSSERHALB DES GESETZES STEHENDE ORGANISIERTE BEWAFFNETE
GRUPPEN (GAOML), ALLES ODER EIN BEDEUTENDER UND INTEGRALER
TEIL, GUERILLA ODER SELBSTVERTEIDIGUNGSGRUPPEN
BLOCKS, FRONTEN (=Frentes), SONSTIGE
b. DEMOBILISIERUNG
INDIVIDUELLER ODER KOLLEKTIVER AKT:
() der Abgabe der Waffen
() des Verlassens der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten
Gruppe (GAOML),
DER VOR EINER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE ERFOLGT
Büro des Hochkommissars für den Frieden 14
c. OPFER
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individuell
() jegliche Person, die
Schäden
durch eine im Gesetz aufgeführte Straftat direkte
erlitten hat
kollektiv
Im Falle des Todes oder des Verschwindens des Opfers
- Ehegatte
- Lebensgefährte
- Verwandter des ersten Grades der Blutsverwandtschaft -1. zivilrechtliche –
() Mitglieder der Öffentlichen Sicherheitsorgane
Im Falle des Todes des Mitglieds der Öffentlichen Sicherheitsorgane in Ausübung
seines Dienstes, im Zusammenhang mit demselben oder außerhalb des Dienstes:
- Ehegatte
- Lebenspartner
- Verwandter des ersten Grades der Blutsverwandtschaft
Büro des Hochkommissars für den Frieden 15
d. SCHADEN
() Jegliche Art von Schaden, wie zum Beispiel (dies ist nicht einschränkend zu
verstehen):
vorübergehende
Verletzungen,
physisch
irgendeine Art von Behinderung
psychisch
sensorieller Art
die folgendes verursachen:
emotionale Leiden
finanziellen Verlust
Einschränkung der Grundrechte
fortwährende Verletzungen,
() Muss direkt erfolgt sein
() Muss die Folge einer Tat sein,
- die eine Straftat darstellt, die im Gesetz
erwähnt ist
- die von einem Mitglied einer außerhalb
des
Gesetzes
stehenden
bewaffneten
Gruppe ausgeführt wurde.
Büro des Hochkommissars für den Frieden 16
organisierten
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e) ALTERNATIVITÄT
() Rechtswohltat, die in der Aufhebung des Vollzugs der in dem Urteil festgesetzten
Strafe besteht, wobei diese durch eine alternative Strafe zwischen 5 und 8 Jahren
ersetzt wird
f. ALTERNATIVE STRAFE
() STRAFBEMESSUNG: Nach Maßgabe der Bestimmung der Strafprozessordung
() KRITERIEN FÜR DIE STRAFBEMESSUNG:
- Schwere der Verbrechen
- Effektive Mitarbeit bei der Aufklärung des Sachverhalts
() VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEGRÜNDETHEIT
- Verpflichtung, einen eigenen Beitrag zur Resozialisierung zu leisten durch Arbeit,
Studium oder Unterricht, und zwar während der Dauer des Freiheitsentzugs
- Verpflichtung zur Förderung von Aktivitäten, die auf die Demobilisierung der
Gruppe, der er angehörte, ausgerichtet sind
Büro des Hochkommissars für den Frieden 17
g. FREIHEIT AUF BEWÄHRUNG
() Zeitraum, während dessen der Empfänger der Rechtswohltat sich verpflichtet, nicht
in die Verbrechen, deretwegen er im Rahmen dieses Gesetzes verurteilt wurde,
zurückzufallen.
() ZEITRAUM. Entspricht der Hälfte der auferlegten alternativen Strafe
Büro des Hochkommissars für den Frieden 18
2. ALLGEMEINES
Büro des Hochkommissars für den Frieden 19
a. ZIELSETZUNG DES GESETZES
() Förderung
- des Friedensprozesses
- der Nationalen Aussöhnung
- Humanitärer Vereinbarungen
Wiedergutmachung –
Wahrheit
- Die Rechte der Opfer gegenüber der Justizverwaltung
Rechtspflege
Zugang zur
Schutzmaßnahmen
Pflicht zur Erinnerung
() Die Wiedereingliederung in das zivile Leben der Mitglieder der außerhalb des
Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe
() In Erfüllung der mit Regierung getroffenen Vereinbarungen die in Frage
kommende, außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe
aufdecken und auflösen
() Untersuchung und Aburteilung der Handlungen, die WÄHREND und AUS ANLASS
ihrer Zugehörigkeit zu der Außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten
bewaffneten Gruppe begangen wurden
() Möglichkeit des Zugangs zu der Rechtswohltat einer ALTERNATIVEN STRAFE
nach Erfüllung der Voraussetzungen
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Büro des Hochkommissars für den Frieden 20
b. ANWENDUNGSBEREICH DES GESETZES
() Untersuchung von Personen, die mit dem Verbrechen in Verbindung gebracht
wurden
() Verfahren gegen die Außerhalb des Gesetzes
stehende organisierte bewaffnete Gruppe:
() Sanktion – Täter
der
() Rechtswohltaten – Beteiligte
Akte, die WÄHREND und AUS
ANLASS der Zugehörigkeit zu
„GAOML“ begangen wurden
UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS VORLIEGT:
* Entschluss zur Demobilisierung
* Entschluss, entscheidend zur Nationalen Aussöhnung beizutragen
b1. AUSSCHLÜSSE:
() Handlungen, die vor der Zugehörigkeit begangen wurden
() Handlungen, die während der Zugehörigkeit begangen wurden, jedoch in keinem
Zusammenhang mit der Zielsetzung stehen
() Handlungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden
Büro des Hochkommissars für den Frieden 21
ALLGEMEINE KRITERIEN FÜR DIE BEGRÜNDETHEIT DER ALTERNATIVITÄT
() Beitrag des Begünstigten zur Erlangung des nationalen Friedens
() Zusammenarbeit mit der Gerichtsbarkeit
() Wiedergutmachung an den Opfern
() Adäquate Resozialisierung
Büro des Hochkommissars für den Frieden 22
d. INTERPRETATION: UNTERWERFUNG UNTER VÖLKERRECHTLICHE
VORSCHRIFTEN
() Kolumbien hat die öffentlichen Verträge ratifiziert
() Sie sind Bestandteil des BLOCKS VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT – Vorrang vor
Gesetzen. Ihr Text wurde ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen
() Sie sind ausschlaggebend sowohl für die INTERPRETATION als auch für die
ANWENDUNG DES GESETZES
„Die Anwendung und die Interpretation der Bestimmungen dieses Gesetzes haben
nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorschriften und der von Kolumbien
ratifizierten völkerrechtlichen Verträge zu erfolgen.“
„Die Aufnahme einiger völkerrechtlicher Bestimmungen in dieses Gesetz darf nicht
als Verneinung anderer völkerrechtlicher Bestimmungen, die diese Frage regeln,
verstanden werden.“
() Insbesondere nimmt das Gesetz ausdrücklich die Konvention der Vereinten
Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und Psychotropen Stoffen
vom 20. Dezember 1988 auf.
„Für die Zwecke der in dieser Konvention vorgesehenen Kooperation zwischen den
Parteien, insbesondere die in den Artikeln 5, 6, 7 und 9 vorgesehene Kooperation
werden DIE NACH MASSGABE DIESES ARTIKELS TYPIFIZIERTEN
VERBRECHEN (alle Formen des Drogenhandels) NICHT ALS FISKALISCHE ODER
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POLITISCHE VERBRECHEN BETRACHTET, EBENSO WENIG ALS POLITISCH
MOTIVIERTE
VERBRECHEN,
unbeschadet
der
verfassungsmäßigen
Einschränkungen und fundamentalen Grundsätze des innerstaatlichen Rechtes der
Parteien.“
Büro des Hochkommissars für den Frieden 23
e. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ELEGIBILITÄT IM FALLE VON KOLLEKTIVEN
DEMOBILISIERUNGEN
1. Die Außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe muss sich
in Erfüllung einer mit der Nationalen Regierung geschlossenen Vereinbarung
demobilisiert haben und sie muss zerschlagen worden sein
2. Die Güter, die das Produkt der illegalen Aktivität sind, müssen übergeben werden
3. Die Gruppe muss die Gesamtheit der rekrutierten Minderjährigen an das
Kolumbianische Institut für Familienwohlfahrt (ICBF) übergeben
4. Die Gruppe muss jegliche Einmischung in die freie Ausübung der politischen
Rechte und öffentlichen Freiheit einstellen
5. Die Gruppe muss sämtliche verbrecherische Aktivitäten einstellen
6. Die Gruppe darf sich nicht zum Zwecke des Handels mit Suchtmitteln oder der
illegalen Bereicherung gebildet haben
7. Die entführten Personen, die sich in der Gewalt der Gruppe befinden, müssen
freigelassen werden.
Büro des Hochkommissars für den Frieden 24
f. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ELEGIBILITÄT IM FALLE DER
DEMOBILISIERUNG VON EINZELPERSONEN
1. Die Person übergibt Information oder arbeitet bei der Auflösung der Gruppe, der
sie angehörte, mit
2. Die Person hat mit der Nation einen Verpflichtungsakt unterzeichnet
3. Die Person hat sich demobilisiert und die Waffen nach Maßgabe der von der
Regierung zu diesem Zweck festgelegten Bestimmungen niedergelegt
4. Die Person gibt jegliche illegale Aktivität auf
5. Die Person übergibt die Güter, die das Produkt der illegalen Tätigkeit sind, falls sie
solche hat.
6. Die Zielsetzung der Aktivität der Person darf nicht im Drogenhandel oder in der
illegalen Bereicherung bestanden haben.
Büro des Hochkommissars für den Frieden 25
g. NATUR DER VERBRECHEN
POLITISCHE VERBRECHEN UND
KEINE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE
KEINE
VERBRECHEN, FÜR DIE ES
AMNESTIE UND AUCH
BEGNADIGUNG
GEBEN
KANN
BEGNADIGUNG – AMNESTIE
GESETZ 782 AUS DEM JAHRE 2002
GERECHTIGKEIT
ALTERNATIVITÄT
GESETZ FÜR
UND FRIEDEN
11
Ausführungs- Ausführungsaufgelistete Art. i.Zshg.
Dekret 128 aus dekret 3360 aus mit Gerechtigkeit u.
dem Jahre 2003 dem Jahre 2003 Frieden:
Art. 65:Minderjährige
Art. 70
Art. 72: Aufstand
Büro des Hochkommissars für den Frieden 26
3. INSTITUTIONEN FÜR DEN GESETZESVOLLZUG
Büro des Hochkommissars für den Frieden 27
a. INSTITUTIONEN FÜR DEN VOLLZUG DES GESETZES GERECHTIGKEIT UND
FRIEDEN
() NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIKEIT
UND FRIEDEN
() OBERGERICHTE DES GERICHTSBEZIRKS FÜR GERECHTIGKEIT UND
FRIEDEN
() DISZIPLINARSTAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT UND FRIEDEN
() NATIONALER AUSSCHUSS FÜR WIEDERGUTMACHUNG UND AUSSÖHNUNG
() REGIONALE AUSSCHÜSSE FÜR DIE HERAUSGABE VON GÜTERN
() FONDS FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN
Büro des Hochkommissars für den Frieden 28
b. JE NACH ZWEIG DER ÖFFENTLICHGEN GEWALT SIND BETEILIGT:
EXEKUTIVE GEWALT
() Vizepräsidialamt der Republik
() Innen- und Justizministerium
() Finanzministerium
() Netz für Soziale Solidarität
KONTROLLORGANE:
() Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation
Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden
() Oberster Rechnungshof der Republik
() Büro des Ombudsmanns (Defensoría del Pueblo)
Büros des Ombudsmanns auf Gemeinde- und Bezirksebene
ORGANISATIONEN DER BÜRGERMITBETEILIGUNG:
() Opferorganisationen
RECHTSPRECHENDE GEWALT
() Oberer Rat der Gerichtsbarkeit (Consejo superior de la judicatura)
Obere Gerichte des Bezirks für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
() Oberster Gerichtshof
() Generalsstaatsanwaltschaft der Nation
Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
GEMISCHTE EINRICHTUNGEN – STAAT UND BÜRGERSCHAFT
() Nationaler Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung
() Regionale Ausschüsse für die Rückgabe von Gütern
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() Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern
Büro des Hochkommissars für den Frieden 29
4. RECHTE DER OPFER
Büro des Hochkommissars für den Frieden 30
a. RECHT AUF WAHRHEIT
() Das ist ein VOLLES UND UNVERÄUSSERLICHES RECHT
() Es muss effektiv sein
() Die gerichtlichen Ermittlungen, von denen das Gesetz spricht, müssen die
Untersuchung dessen, was den Opfern zugestoßen ist, vorantreiben und ihre
Familienangehörigen unterrichten
() Besondere Bedeutung wird der Wahrheit über den Aufenthaltsort der Opfer von
Entführung und zwangsweisem Verschwindenlassen beigemessen
() Die Anwendung des Gesetzes verhindert nicht die spätere Anwendung sonstiger,
nichtgerichtlicher Mechanismen der Rekonstruktion der historischen Wahrheit
(Ermittlungsausschüsse – Wahrheitsausschüsse)
() Pflicht zur Aufrechterhaltung
der Erinnerung und der Aufbewahrung von
Archivunterlagen
- Das Gesetz sieht die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Kenntnisse über die
Geschichte der Ursachen, Entwicklungen und Folgen der Handlungen der außerhalb
des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen durch adäquate
Vorgehensweisen vor, und zwar in Erfüllung der Pflicht des Staates zur
Aufrechterhaltung des Historischen Gedächtnisses (Nationaler Ausschuss für
Wiedergutmachung und Aussöhnung)
Büro des Hochkommissars für den Frieden 31
- Das Gesetz erlegt die Pflicht zur Aufbewahrung von Archiven auf.
Die
Gerichtsorgane,
die
sie
aufbewahren,
und
die
Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation MÜSSEN die notwendigen
Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Archive entwendet, verfälscht oder
zerstört werden.
- Im allgemeinen ist der Zugang zu den Archiven frei. Jedoch sind nur jene Anträge
zulässig, die gewährleisten:
() Dass das Material gepflegt und adäquat behandelt wird. Nie zum Zwecke der
Zensur.
() Dass das Recht auf Intimität von
° Opfern sexueller Gewaltanwendung
° Mädchen, Knaben und Jugendlichen, die Opfer sind,
gewahrt wird.
() Dass verhindert wird, dass den Opfern, Zeugen oder anderen Personen weiterer
unnötiger Schaden zugefügt wird
() Dass verhindert wird, dass irgendeine Gefahr für die Sicherheit der Opfer entsteht.
Büro des Hochkommissars für den Frieden 32
b. RECHT AUF GERECHTIGKEIT
() Pflicht des Staates
() Muss effizient sein
Die Ermittlungen müssen führen
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- zur Identifizierung
- zur Festnahme
- zur Strafe
der VERANTWORTLICHEN
() Es schließt folgende Gewährleistungen für die Opfer ein:
- Zugang zu den effizienten Mitteln, die den Schaden wieder gutmachen
- Ergreifung von Maßnahmen, die vermeiden sollen, dass sich solche Verletzungen
wiederholen
() Materialisierung – Für die Erfüllung ist der Staat verantwortlich:
- Menschenwürdige und menschliche Behandlung während des Verfahrens
- Schutz des Rechtes auf Intimität
- Gewährleistung ihrer Sicherheit, der Sicherheit ihrer Familien, sowie der Zeugen
(falls sie bedroht werden)
Büro des Hochkommissars für den Frieden 33
- Umfassende und schnelle Wiedergutmachung der erlittenen Schäden – zu Lasten
des für die Straftat Verantwortlichen
- Gehört werden
- Erleichterung der Beibringung von Beweisen
- Kontakt halten mit den Behörden
- Zugang zu Information
- Kenntnis der Wahrheit über die Sachverhalte, denen er zu Opfer gefallen ist
- Information über die endgültige Entscheidung über die Strafverfolgung
- Einlegen von Rechtsmitteln
- Hilfe von Rechtsanwälten
- Unterstützung der Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation
- Umfassende Hilfe zur Erholung
- Kostenlose Hilfe eines Übersetzers oder eines Dolmetschers (falls dies erforderlich
ist)
- Schutz - SCHUTZ
Büro des Hochkommissars für den Frieden 34
c. RECHT AUF WIEDERGUTMACHUNG
() Wird als Vorprozess innerhalb des Strafprozesses bearbeitet
() Ist statthaft auf Verlangen:
- des Opfers
- des Delegierten Staatsanwaltes
- der Disziplinarstaatsanwaltschaft auf Bitten des Opfers
() Geht vom Klageanspruch des Opfers aus
() Gibt der Aussöhnung Vorrang (Einverständnis des Opfers mit seinem
Klageanspruch)
() wird von der zuständigen Gerichtsbehörde festgelegt
() AKTE DER WIEDERGUTMACHUNG
- Übergabe an den Staat von illegal erworbenen Gütern zum Zwecke der
Wiedergutmachung
- Öffentliche Erklärung, die die Würde der Opfer wiederherstellt
- Es wird öffentlich zugegeben, dass man den Opfern Schaden zugefügt hat
- Öffentliche Erklärung der Reue, die Opfer werden um Vergebung gebeten, und es
wird das Versprechen abgegeben, die Handlungen nicht zu wiederholen
- Effiziente Mitarbeit beim Ausfindigmachen von entführten oder verschwundenen
Personen, sowie bei der Auffindung der Leichen der Opfer
14
Büro des Hochkommissars für den Frieden 35
- Suche nach den Verschwundenen und nach den sterblichen Überresten toter
Personen, Hilfe bei der Identifizierung und bei der erneuten Bestattung, nach
Maßgabe der familiären Traditionen und Traditionen der Gemeinde
() ARTEN
- INDIVIDUELL
- KOLLEKTIV: Psychosozialer Wiederaufbau der von der Gewaltanwendung
betroffenen Ortschaften. Die Regierung muss – nach Maßgabe der Empfehlungen
des Nationalen Ausschusses für Aussöhnung und Wiedergutmachungen – ein
institutionelles Programm kollektiver Wiedergutmachung implementieren, das
Aktionen enthält, die abzielen auf:
() Wiederherstellung der Institutionalität, insbesondere in von der „violencia“
(Gewalttätigkeit) betroffenen Gebieten
() Wiederherstellung und Förderung der Rechte der von der „violencia“
(Gewalttätigkeit) betroffenen Bürger
() Erkennen und Wiederherstellung der Würde der Opfer
- REAL
- SYMBOLISCH, um sicherzustellen:
() Die Aufrechterhaltung des historischen Gedächtnisses
() Die Nicht-Wiederholung der Sachverhalte, die Personen zum Opfer werden ließen
() Das öffentliche Akzeptieren der Sachverhalte
() Die öffentliche Vergebung
() Die Wiederherstellung der Würde der Opfer
Büro des Hochkommissars für den Frieden 36
() KOMPONENTEN
Jegliche Handlung, die auf Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung und
Garantien für die Nicht-Wiederholung abzielt
RÜCKGABE:
Handlungen, die darauf abzielen, das Opfer erneut in die Situation zu versetzen, in
der es sich befand, bevor das Verbrechen begangen wurde
Schließt ein:

Wiederherstellung der Freiheit

Rückkehr an seinen Wohnort

Rückgabe seines Eigentums
ENTSCHÄDIGUNG: Kompensierung der verursachten Nachteile
REHABILITATION: Handlungen, die auf die Überwindung der physischen und
psychischen Traumata abzielen
Schließt ein:

Ärztliche und psychologische Betreuung für die Opfer und ihre Verwandten
ersten Grades – NACH MASSGABE DER VERFÜGBAREN MITTEL DES
FONDS FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG FÜR DIE OPFER
Büro des Hochkommissars für den Frieden 37
GENUGTUUNG: Moralische Kompensierung. Handlungen, die darauf abzielen, die
Würde des Opfers wieder herzustellen und die Wahrheit bekannt zu machen.
UND GARANTIEN FÜR DIE NICHT WIEDERHOLUNG
Seitens der Behörden. Sie schließen ein:

Überprüfung der Sachverhalte
15

Öffentliche und vollständige Bekanntmachung der Wahrheit
Voraussetzungen:
() Dass dadurch für das Opfer, die Zeugen oder andere Personen keine weiteren
unnötigen Schäden verursacht werden
() Dass dadurch für das Opfer, die Zeugen oder andere Personen keine
Gefahrensituation geschaffen wird

Suche nach verschwundenen oder toten Personen.- Hilfe bei deren
Identifizierung und bei der erneuten Bestattung nach Maßgabe der Traditionen
der Familien und Gemeinden (Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und
Frieden)

Gerichtliche Entscheidung, die die Würde, den Ruf und die Rechte der Opfer
und ihrer Verwandten des 1. Grades der Blutsverwandtschaft wieder herstellt
(Staatsanwaltschaft und Gericht)

Entschuldigung, die einschließt:
() Öffentliche Anerkennung der Sachverhalte
() Übernahme von Verantwortlichkeiten

Anwendung von Sanktionen auf die Verantwortlichen

Anordnung von Akten der Erinnerung, der Hommage und der Anerkennung für
die Opfer (Gericht)
Büro des Hochkommissars für den Frieden 38

Empfehlung an die politischen Organe oder die Organe der Regierung der
verschiedenen Ebenen, sie mögen diese Maßnahmen ergreifen (Nationaler
Ausschuss für Aussöhnung und Wiedergutmachung)

Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen

Teilnahme an Kursen über Menschenrechte seitens der Verantwortlichen
(Gericht)
() VERPFLICHTUNGSTRÄGER
a. LIEGT EINE GERICHTLICHE ERKLÄRUNG DER VERANTWORTLICHKEIT
VOR, SO IST DER VERPFLICHTUNGSTRÄGER DAS MITGLIED DER
AUßERHALB DES GESETZES STEHENDEN ORGANISIERTEN BEWAFFNETEN
GRUPPE, DAS
- als verantwortlich erklärt wurde
- in den Genuss der alternativen Strafe gekommen ist.
b. WENN ES NICHT MÖGLICH WAR, DEN TÄTER INDIVIDUELL ZU
KONKRETISIEREN UND
- der Schaden nachgewiesen ist
- der Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und den Aktivitäten der
außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe
nachgewiesen ist,
SO
IST
DER
VERPFLICHTUNGSTRÄGER
DER
FONDS
FÜR
WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN.
Büro des Hochkommissars für den Frieden 39
5. SCHUTZ VON OPFERN UND ZEUGEN
Büro des Hochkommissars für den Frieden 40
a. SCHUTZ VON OPFERN UND ZEUGEN
() Die Verpflichtung des Staates zur Ergreifung der entsprechenden Maßnahmen,
falls solche erforderlich sind,
16
() umfasst:
- Sicherheit
- Körperliches und psychisches Wohlbefinden
- Würde
- Privatleben
() Faktoren, die die Art der Maßnahme bestimmen
- im allgemeines alle einschlägigen Faktoren
- Insbesondere:
() Alter
() Geschlecht
() Gesundheit
() Art des Verbrechens:
Sexuelle
sind
Nichtrespektierung der Gleichheit der Geschlechter
besonderer
Gewaltanwendung
gegen
Kinder
(Jungen
Bedeutung
Gewaltanwendung
von
und
Mädchen)
Büro des Hochkommissars für den Frieden 41
() Besondere Schutzmaßnahmen
- Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit
() Prozessmaßnahmen hinter verschlossenen Türen
() Entgegennahme von Zeugenaussagen über audiovisuelle Hilfsmittel, um die
Ausübung des Rechts auf Widerspruch und Konfrontation der Parteien zu
garantieren
- Verzicht auf die Vorlage von Originaldokumenten bei prozessvorbereitenden
Maßnahmen – Zusammenfassung der Elemente
Büro des Hochkommissars für den Frieden 42
6. RECHTE DES ANGEKLAGTEN
Büro des Hochkommissars für den Frieden 43
a. FAIRES VERFAHREN
- Gerichtliche Garantien
Verteidigung durch den VERTRAUENSANWALT, den der Beschuldigte oder
Angeklagte frei bestellen kann
falls nicht vorhanden:
NATIONALES SYSTEM FÜR ÖFFENTLICH BESTELLTE VERTEIDIGER
Büro des Hochkommissars für den Frieden 44
7. INSTITUTIONEN FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN
Büro des Hochkommissars für den Frieden 45
a. NATIONALER AUSSCHUSS FÜR WIEDERGUTMACHUNG UND AUSSÖHNUNG
() ZUSAMMENSETZUNG:
- Vizepräsident der Republik oder sein Delegierter
- Generaldisziplinaranwalt der Nation oder sein Delegierter
- Innen- und Justiminister oder sein Delegierter
17
- Finanzminister oder sein Delegierter
- Ombudsmann oder sein Delegierter
- Leiter des Netzes für Soziale Solidarität – Technisches Sekretariat
- Zwei Vertreter von Opferorganisationen
- Fünf vom Präsidenten der Republik benannte Persönlichkeiten
Büro des Hochkommissars für den Frieden 46
() FUNKTIONEN
- Den Opfern soll ihre Teilnahme
- an Prozessen für gerichtliche Aufklärung
- bei der Wahrnehmung ihrer Rechte
garantiert werden.
- Vorlage eines öffentlichen Berichtes über die Gründe für das Aufkommen und die
Fortentwicklung von bewaffneten Gruppen außerhalb des Gesetzes
- Weiterbeobachtung und Überprüfung von:
() Wiedereingliederungs-Prozessen, um zu garantieren:
a. Die VOLLSTÄNDIGE Demobilisierung der Mitglieder der außerhalb des Gesetzes
stehenden organisierten bewaffneten Gruppe
b. Das einwandfreie Funktionieren der Institutionen in diesen Territorien
() Die Arbeit der lokalen Behörden

- In Ausübung dieser Funktion ------
Befugnis zur Einladung ausländischer
Persönlichkeiten
- Weiterbeobachtung und regelmäßige Evaluierung der Wiedergutmachungen und
Empfehlungen für deren adäquate Ausführung
Büro des Hochkommissars für den Frieden 47
- Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorlage eines Berichts
über den Wiedergutmachungsprozess
bei der Regierung und bei den
Friedensausschüssen des Senates und der Repräsentantenkammer
- Empfehlung von Kriterien für die Wiedergutmachungen
- Koordinierung der Aktivitäten der Regionalen Ausschüsse für die Rückgabe von
Gütern
- Durchführung von nationalen Aussöhnungsaktionen, um zu verhindern, dass sich
erneut Sachverhalte der Gewaltanwendung ergeben, die den nationalen Frieden
stören
- Empfehlungen an die Nationale Regierung für die Implementierung des
Institutionellen Programms für Kollektive Wiedergutmachung (Siehe Kapitel
Wiedergutmachung)
() Erlass der Statuten
() Dauer: 8 JAHRE
Büro des Hochkommissars für den Frieden 48
b. REGIONALE AUSSCHÜSSE FÜR DIE RÜCKGABE VON GÜTERN
() ZUSAMMENSETZUNG:
- Ein Vertreter des Nationalen Ausschusses für Wiedergutmachung und Aussöhnung
ÜBERNIMMT DEN VORSITZ
- Ein Delegierter der Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden
18
- Ein Delegierter der öffentlichen Beschwerdestelle (Personería) der Gemeinde oder
des
Bezirks
- Ein Delegierter des Ombudsmanns
- Ein Delegierter des Innen- und Justizministers
- Ein Vertreter der Ordensgemeinschaften  fakultative Benennung durch die
Nationalregierung
() FUNKTIONEN
- Förderung der Schritte im Zusammenhang mit den Forderungen zu Eigentum
und Güterbesitz
Büro des Hochkommissars für den Frieden 49
c. FONDS FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN
() Sonderkonto ohne juristische Rechtspersönlichkeit
() Für die Zahlungsanordnung zuständig: DIREKTOR DES NETZES FÜR SOZIALE
SOLIDARITÄT
() Regelwerk für die Ausführung: VORSCHRIFTEN DES PRIVATRECHTS
() Wird gebildet durch:
- Sämtliche Güter oder Mittel, die die Mitglieder der außerhalb des Gesetzes
stehenden organisierten bewaffneten Gruppe aus irgendeinem Grunde übergeben
- Mittel aus dem Haushalt der Nation
- Geld- oder Sachspenden aus dem In- und Ausland
() Überwachung: OBERSTER RECHNUNGSHOF DER NATION
ÜBERGABE VON GÜTERN ZUR WIEDERGUTMACHUNG
() Direkt an den Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern
() Dem Fonds werden ebenfalls übergeben werden:
() Güter, die mit strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang stehen
() Güter, für die die Herrschaftsrechte gelöscht wurden
Wegen Handlungen, die aus Gründen der Zugehörigkeit zur Gruppe und vor dem
Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt wurden
Büro des Hochkommissars für den Frieden 50
d. NETZ FÜR SOZIALE SOLIDARITÄT – DURCH DEN FONDS
() Durchführung sämtlicher Aktionen „nach Maßgabe der DEM FONDS
ZUGEWIESENEN MITTEL“
() FUNKTIONEN
- Berechnung und Auszahlung der gerichtlichen Schadensersatzbeträge
- Verwaltung des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern
- Durchführung sonstiger Aktionen der Wiedergutmachung, wenn das in Frage
kommt
- Alle sonstigen Funktionen, die die Statuten vorsehen
Büro des Hochkommissars für den Frieden 51
8. VORGEHEN FÜR DIE ERMITTLUNG UND DIE URTEILSFINDUNG
Büro des Hochkommissars für den Frieden 52
a. ERMITTLUNG
BESONDERE VERFAHRENSWEISE:
ÜBERSENDUNG DER VON DER NATIONALEN REGIERUNG ERSTELLTEN LISTE
VON PERSONEN
19
– NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT
UND WIEDERGUTMACHUNG –Ein Delegierter Staatsanwalt übernimmt die
Zuständigkeit, um zu entscheiden bei:
() Ermittlungen über Straftaten, die WÄHREND und AUS ANLASS der Zugehörigkeit
zu der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe
begangen wurden
() Ermittlungen, die schon vorher anhängig waren
() Ermittlungen, die eingeleitet werden müssen gegen die Person, und die schon
bekannt sind im Augenblick der Demobilisierung, oder aber auch danach
Büro des Hochkommissars für den Frieden 53
FREIE AUSSAGE UND GESTÄNDNIS
(Voraussetzung um in den Genuss der Rechtswohltat zu gelangen)
() Gegenwart des Verteidigers
() Befragung über die Sachverhalte, von denen der Staatsanwalt Kenntnis hat
() Bekanntgabe der Umstände der Zeit, der Art und Weise und des Ortes, an
welchem er beteiligt war an den während und aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu der
außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangenen
Taten, aufgrund derer er die Gesetzesvorteile in Anspruch nimmt
() Angabe von Gütern, die zur Wiedergutmachung übergeben werden
() Datum des Eintritts in die Außerhalb des Gesetzes stehende organisierte
bewaffnete Gruppe
SOFORTIGE ÜBERMITTLUNG DER FREIEN AUSSAGE UND DER SONSTIGEN
MASSNAHMEN
b. URTEILSFINDUNG
NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT
UND WIEDERGUTMACHUNG
Der Delegierte Staatsanwalt und die Kriminalpolizei erarbeiten das methodologische
Programm für:
() die Aufnahme der Ermittlungen
() Feststellung des Wahrheitsgehaltes der gegebenen Informationen
() Aufklärung des Sachverhalts
DER DEMOBILISIERTE VERBLEIBT ZUR VERFÜGUNG DES RICHTERS, DER
DIE EINHALTUNG DER GARANTIEN KONTROLLIERT - NATIONALREGIERUNG
BESTIMMT DEN ORT DER INHAFTIERUNG – DER RICHTER, DER DIE
EINHALTUNG DER GARANTIEN KONTROLLIERT, ORDNET SEINE SOFORTIGE
VERLEGUNG IN JENE HAFTANSTALT AN.„HAFTANSTALT“
Büro des Hochkommissars für den Frieden 54
INNERHALB VON 36 STUNDEN NACH DER FREIEN AUSSAGE LEGT DER
OBERE RICHTER, DER DIE EINHALTUNG DER GARANTIEN KONTROLLIERT,
DAS DATUM FÜR DIE VERHANDLUNG ZUR FORMULIERUNG DER
KLAGEVORWÜRFE FEST UND FÜHRT DIESE AN DIESEM DATUM AUCH
DURCH
() Vor einem Oberen Richter – dem Richter, der die Funktion der Kontrolle der
Einhaltung der Garantien ausübt
() Staatsanwalt bringt die tatbestandsmäßigen Anschuldigungen vor
() Der Staatsanwalt beantragt beim Oberen Richter die Untersuchungshaft
20
() Der Staatsanwalt stellt beim Oberen Richter den Antrag auf vorbeugende
Maßnahmen für übergebene Güter
NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT
UND WIEDERGUTMACHUNG
60 TAGE (ODER, FALLS MÖGLICH, FRÜHER)
() Durchführung der Arbeiten der Untersuchung und Überprüfung der von dem
Beschuldigten zugegebenen Sachverhalte und aller Sachverhalte, von denen er
Kenntnis hat
Büro des Hochkommissars für den Frieden 55
DER STAATSANWALT BEANTRAGT BEIM OBEREN RICHTER
PROGRAMMIERUNG DER VERHANDLUNG ZUR FORMULIERUNG
ANSCHULDIGUNGEN
DIE
DER
10 FOLGENDE TAGE
VERHANDLUNG ZUR FORMULIERUNG DER ANSCHULDIGUNGEN
() Gegen den Beschuldigten werden die von der Staatsanwaltschaft untersuchten
und überprüften Anschuldigungen vorgebracht


DER BESCHULDIGTE AKZEPTIERT
DIE ANSCHULDIGUNGEN NICHT,
ODER ER NIMMT ABSTAND VON
DEN PUNKTEN, DIE ER ZUGEGEBEN
HATTE BEI SEINER FREIEN AUSSAGE

DER BESCHULDIGTE AKZEPTIERT
DIE ANSCHULDIGUNGEN

Er kommt zu dem Beamten zurück,
der nach Maßgabe des zu dem Zeitpunkt,
als die Tat begangen wurde, gültigen
Gesetzes zuständig ist.
Ordentlicher Prozess.
Kein Zugang zu Rechtswohltaten.
ÜBERSENDUNG
SOFORTIGE
Büro des Hochkommissars für den Frieden 56
DURCH
DAS
SEKRETARIAT
GERICHTSBEZIRKS
DES
OBEREN
() Vorladung zu einer öffentlichen Verhandlung in den

10 FOLGENDEN TAGEN
GERICHTES
DES
21
ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG
() Der Senat des Gerichts prüft, ob die Annahme der Anschuldigungen frei, freiwillig,
spontan und im Beisein eines Verteidigers erfolgt ist
() Er erklärt die Legalität der Annahme der Anschuldigungen
() Auf ausdrücklichen Antrag des Opfers, des Delegierten Staatsanwaltes oder der
Disziplinarstaatsanwaltschaft auf Bitten des Opfers eröffnet der Federführende Obere
Richter den Vorprozess der Umfassenden Wiedergutmachung
VORLADUNG IN DEN
5 FOLGENDEN TAGEN
Büro des Hochkommissars für den Frieden 57
ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG IM VORPROZESS DER UMFASSENDEN
WIEDERGUTMACHUNG
1. Vortrag des Opfers zur Beschreibung der von ihm angestrebten
Wiedergutmachung
2. Angabe der Beweise, die es geltend machen will
3. Der Senat überprüft den Anspruch
4. Der Senat fordert die Beteiligten zu einem Vergleich auf
ER WEIST AB:
() WENN DER ANTRAGSTELLER KEIN OPFER IST
() WENN DIE EFFEKTIVE ZAHLUNG FÜR DIE
NIMMT DEN
SCHÄDEN NACHGEWIESEN UND DIES DER EINZIGE
KLAGEANSPRUCH
AN
KLAGEANSPRUCH IST


ANFECHTUNG
EINSPRUCH
AUFSCHIEBENDE WIRKUNG
STRAFSENAT DES OBERSTEN RATES DER GERICHTSBARKEIT


ES WIRD KEIN VERGLEICH
GESCHLOSSEN
GESCHLOSSEN
() Einholung der angebotenen
Beweise und Begründung
einbezogen
ES WIRD EIN VERGLEICH
() Inhalt wird in das Urteil des
Vorprozesses mit
URTEIL

Büro des Hochkommissars für den Frieden 58
10 TAGE
VERHANDLUNG
STRAFMASSES
ZUR
URTEILSFÄLLUNG
URTEIL
UND
BEMESSUNG
DES
22
() Festsetzung der Hauptstrafe. Aussetzung ihres Vollzugs, Ersatz durch alternative
Strafe
() Festsetzung der Nebenstrafen
() Festsetzung der alternativen Strafe
() Verpflichtungen bezüglich des Verhaltens für den vom Gericht festgelegten
Zeitraum
() Verpflichtungen zur moralischen und wirtschaftlichen Wiedergutmachung an den
Opfern
() Löschung des Herrschaftsrechtes über die Güter, die für die Wiedergutmachung
bestimmt werden
Büro des Hochkommissars für den Frieden 59
9. STRAFVOLLZUGSANSTALT
Büro des Hochkommissars für den Frieden 60
a. STRAFVOLLZUGSANSTALT
() Sie wird von der Nationalregierung bestimmt
() Sie muss hinsichtlich Sicherheit und Einfachheit der Ausstattung die gleichen
Bedingungen erfüllen wie die vom INPEC verwalteten Anstalten
() Außerdem können sich die Ordentlichen Haftanstalten:
- im Ausland befinden
- in einer von der Nationalregierung nach Maßgabe des Gesetzes 782 aus dem
Jahre 2002 geschaffenen Unterbringungszone befinden, ALLERDINGS NUR
FÜR 18 MONATE

BESCHEINIGUNG
ÜBER
DIE
ZEIT
DES
VERBLEIBENS
IN
DER
UNTERBRINGUNGSZONE

BEAMTER, DER VON DER NATIONALREGIERUNG ZU BESTIMMEN IST
Büro des Hochkommissars für den Frieden 61
10. RECHTSMITTEL
Büro des Hochkommissars für den Frieden 62
a. EINSPRUCH
Einspruch
() Ist im Falle aller Entscheidungen möglich
() Er ist bei dem Beamten einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat
() Er ist sofort mündlich einzulegen in der entsprechenden Verhandlung
() Es wird noch in derselben Verhandlung darüber entschieden
b.BERUFUNG
Berufung
() Ist möglich gegen
() Beschlüsse, die während der Verhandlung in materiell-rechtlichen Fragen getroffen
werden
() Urteil
() Sie ist bei dem Beamten, der die Entscheidung gefällt hat, noch in der
Verhandlung, in der sie gefällt wurde, einzulegen
() Es wird AUFSCHIEBENDE WIRKUNG bei dem Strafsenat des Obersten
Gerichtshofes gewährt
23
() Hat Vorzug vor den übrigen Sachen, Ausnahme: Verfassungsbeschwerde. Frist:
30 Tage.
Büro des Hochkommissars für den Frieden 63
VERFAHRENSWEISE FÜR DAS RECHTSMITTEL DER BERUFUNG
OBERGERICHT DES GERICHTSBEZIRKS
ÜBERSENDUNG DER AKTEN
GESCHÄFTSSTELLE DES STRAFSENATS DES
OBERSTEN GERICHTSHOFES


BERICHTERSTATTER AM KOLLEGIALGERICHT
 --------------------------Ent- 
gegennahme

VORLADUNG DER BETEILIGTEN
 INNERHALB VON 10 TAGEN - 

VERHANDLUNG MIT MÜNDLICHER BEWEISFÜHRUNG
() Begründung des Rechtsmittels (Verzichterklärung falls keine Begründung
vorgebracht wird, oder falls sich der Rechtsmittelkläger nicht einfindet)
() Außerdem wird den am Strafprozess Beteiligten das Wort erteilt
() Pause von bis zu zwei Stunden zur Fällung der Entscheidung
Büro des Hochkommissars für den Frieden 64
c. AUSSERORDENTLICHE RESTITUTIONSKLAGE
() In Übereinstimmung mit dem ordentlichen Verfahren vor dem Vollsenat des
Obersten Gerichtshofes nach Maßgabe der Strafprozessordnung
Büro des Hochkommissars für den Frieden 65
11. NEUE SACHVERHALTE, DIE NACH DEM URTEIL BEKANNT WERDEN
Büro des Hochkommissars für den Frieden 66
a. SACHVERHALTE, DIE SPÄTER BEKANNT WERDEN
() Zeitpunkt für die Bestimmung des späteren Bekanntwerdens
- Begnadigung, Ausschließungsbeschluss, Präklusion des Ermittlungsverfahrens,
Erledigung des Verfahrens (Gesetz 782 aus dem Jahre 2002)
- Alternative Strafe (Gesetz „Gerechtigkeit und Frieden)
() Gegenstand der Bestimmung
ANLASTUNG
NACH
EINTRITT
DES
IM
GESETZ
BEHANDELTEN
SACHVERHALTS
- Begangen WÄHREND und AUS ANLASS der Zugehörigkeit zu der außerhalb des
Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe
- Begangen vor der Demobilisierung
- Begangen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes
() ALLGEMEINER GRUNDSATZ
- Ermittlung und Urteil durch zuständige Behörden
- Anwendbares Gesetz: Dasjenige, das zum Zeitpunkt, als die zu Last gelegte Tat
begangen wurde, in Kraft war – ORDENTLICHES VERFAHREN
24
Büro des Hochkommissars für den Frieden 67
AUSNAHME VOM ALLGEMEINEN GRUNDSATZ

GEWÄHRUNG DER ALTERNATIVEN STRAFE
+
ERHÖHUNG
() VORAUSSETZUNGEN
- Annahme der Verantwortlichkeit
oder
- effiziente Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Sachverhalts
- keine Absicht bei der Unterlassung der Information
() VERFAHRENSWEISE
- Aktivierung des Mechanismus von Ermittlung und Urteilsfindung –
Urteil alternative Strafe
- Juristische Anhäufung von alternativen Strafen, die jedoch nicht über das Maximum
(8 Jahre) hinausgehen dürfen
- Unter Berücksichtigung der Schwere des Sachverhalts:

ERHÖHUNG DER ALTERNATIVEN
STRAFE UM 20%
UM 20%
ERHÖHUNG DER
BEWÄHRUNGSFRIST
Büro des Hochkommissars für den Frieden 68
12. VERFAHREN NACH DER STRAFE
Büro des Hochkommissars für den Frieden 69
a. VERFAHREN NACH DER STRAFE
ERFÜLLUNG VON:
() Strafe
() Bedingungen des Urteils
() Bedingungen der alternativen Strafe
() Übergabe von Gütern
() Zufriedenstellende Erfüllung von auferlegten Akten der Wiedergutmachung oder
Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Obersten Gericht des Gerichtsbezirks,
durch welche die Erfüllung der Verpflichtungen gewährleistet wird
() Zusammenarbeit mit dem Nationalen Ausschuss für Wiedergutmachung und
Aussöhnung
FREIHEIT AUF BEWÄHRUNG
() DAUER
HÄLFTE DER ALTERNATIVEN
STRAFE
() VERPFLICHTUNGEN
° Kein Rückfall in die Verbrechen, deretwegen er verurteilt wurde
° Regelmäßiges Vorstelligwerden beim Obersten Gericht des entsprechenden
Gerichtsbezirks
° Meldung jeglichen Wohnungswechsels
25
ERFÜLLUNG
LÖSCHUNG DER HAUPTSTRAFE
NICHTERFÜLLUNG
() Widerruf der Freiheit auf
Bewährung
()
Erfüllung der Gesamtheit
der
auferlegten Strafe
Büro des Hochkommissars für den Frieden 70
13. HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN
Büro des Hochkommissars für den Frieden 71
a. HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN
() Das Gesetz widmet der Angelegenheit ein aus drei Artikeln bestehendes Kapitel
(IX).
() Es versucht, das Recht auf Frieden (Artikel 22 Strafgesetzbuch) und die Garantien
für folgende Bestimmungen zu materialisieren:
- Artikel 2 Politische Verfassung: Wesentliche Zielsetzungen des Staates.... „das
friedvolle Zusammenleben und die Gültigkeit einer gerechten Ordnung
gewährleisten“
- Artikel 93 Politische Verfassung: Vorrangigkeit der von Kolumbien ratifizierten
völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen, die die Menschenrechte anerkennen
und deren Begrenzung im Ausnahmezustand verbieten.“
- Artikel 189 Politische Verfassung: Dem Präsidenten der Republik als Staatschef,
Regierungschef und Oberste Autorität der Verwaltung kommt es zu:
... 4. „Im ganzen Staatsgebiet die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und sie
dort, wo sie gestört sein sollte, wiederherzustellen.“
() Befugnisse für den Präsidenten der Republik:
- Er kann seinen Vertretern oder Sprechern die Genehmigung zur Aufnahme von
Kontakten, die zu humanitären Vereinbarungen mit den außerhalb des Gesetzes
stehenden organisierten bewaffneten Gruppen führen können, erteilen
- Er kann die nach dem Gesetz dafür zuständige Behörde um die Aufhebung der
Strafe auf Bewährung und die Rechtswohltat der alternativen Strafe zugunsten der
Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten
Gruppen, mit denen es zu Humanitären Vereinbarungen gekommen ist, bitten
- In Ausübung dieser Befugnisse ist die Nationalregierung dazu ermächtigt, alle jene
Bedingungen zu fordern, die nach ihrer Meinung dazu angetan sind, dass die
Entscheidungen effektiv zur Suche und zur Erlangung des Friedens beitragen.
Büro des Hochkommissars für den Frieden 72
14. STRAFMINDERUNG
Büro des Hochkommissars für den Frieden 73
a. STRAFMINDERUNG
26
() ZIELGRUPPE Verurteilte (mit vollstreckbarem Urteil) im Augenblick des
Inkrafttreten des Gesetzes
() STRAFMINDERUNG 1/10 der auferlegten Strafe
() AUSNAHME: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit, Unversehrtheit und Bildung
Drogenhandel
Büro des Hochkommissars für den Frieden 74
ZWEITER TEIL
TEXT DES GESETZES
GESETZ 975 aus dem Jahre 2005
Durch welches Bestimmungen für die Wiedereingliederung von Mitgliedern
organisierter bewaffneter Gruppen, die außerhalb des Gesetzes stehen und effizient
zur Erlangung des nationalen Friedens beitragen, erlassen werden, ebenso wie
Bestimmungen für humanitäre Vereinbarungen
KAPITEL I
GRUNDSÄTZE UND DEFINITIONEN
ARTIKEL 1 Gegenstand dieses Gesetzes. Gegenstand dieses Gesetzes ist es, die
Friedensprozesse und die individuelle oder kollektive Wiedereingliederung in das
zivile Leben von Mitgliedern von außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten
bewaffneten Gruppen, zu erleichtern und dabei das Recht der Opfer auf Wahrheit,
Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewährleisten.
Als außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe wird die
Gruppe der Guerilla oder der Selbstverteidigungsgruppen verstanden, oder aber ein
bedeutender integraler Teil davon, wie zum Beispiel Blocks (=bloques), Fronten
(=frentes) oder andere Modalitäten dieser Organisationen , von denen im Gesetz 782
aus dem Jahre 2002 die Rede ist.
ARTIKEL 2. Anwendungsbereich des Gesetzes, Interpretation und normative
Anwendung. Dieses Gesetz regelt alles, was zusammenhängt mit der Untersuchung,
der gerichtlichen Verfolgung, der Strafe und den Rechtswohltaten für Personen, die
mit außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe in
Verbindung stehen, und zwar als Täter oder als Beteiligte an während oder aus
Anlass der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen begangenen Straftaten, die
beschlossen haben, sich zu demobilisieren und einen entscheidenden Beitrag zur
nationalen Aussöhnung zu leisten. Die Interpretation und Anwendung der
Bestimmungen dieses Gesetzes muss nach Maßgabe der Verfassung und der von
Kolumbien ratifizierten völkerrechtlichen Verträge geschehen. Die Aufnahme einiger
internationaler Bestimmungen in dieses Gesetz darf nicht als eine Verneinung
anderer völkerrechtlicher Bestimmungen, die diese Materie regeln, verstanden
werden. Die Wiedereingliederung in das zivile Leben der Personen, die durch
Amnestie, Begnadigung oder eine sonstige im Gesetz 782 aus dem Jahre 2002
festgelegte Rechtswohltat begünstigt werden können, richtet sich nach den
Bestimmungen jenes Gesetzes.
ARTIKEL 3. Alternativität. Alternativität ist eine Rechtswohltat, die in der Aufhebung
des Vollzugs der in dem entsprechenden Urteil festgesetzten Strafe besteht, indem
27
diese durch eine alternative Strafe ersetzt wird, die aufgrund des Beitrags des
Begünstigten zur Erlangung des nationalen Friedens, Zusammenarbeit mit der Justiz,
Wiedergutmachung an den Opfern und seiner adäquaten Resozialisierung gewährt
wird. Die Gewährung dieser Rechtswohltat erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen
dieses Gesetzes.
ARTIKEL 4: Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung und auf einen
fairen Prozess. Der durch dieses Gesetz ausgelöste Prozess der nationalen
Aussöhnung muss auf jeden Fall das Recht der Opfer auf die Wahrheit, Gerechtigkeit
und Wiedergutmachung hinarbeiten und das Recht auf einen fairen Prozess und die
gerichtlichen Garantien der Angeklagten respektieren.
ARTIKEL 5. Definition eines Opfers. Für die Zwecke dieses Gesetzes ist diejenige
Person als Opfer zu verstehen, die individuell oder kollektiv direkte Schäden, wie
zum Beispiel vorübergehende oder bleibende Verletzungen erlitten hat, die
irgendeine Art körperlicher, psychischer bzw. sensorischer (Augenlicht bzw. Gehör)
Behinderung verursacht, emotionelle Leiden, finanziellen Verlust oder eine
Verminderung ihrer Grundrechte. Die Schäden müssen entstanden sein als Folge
von Handlungen, die das Strafgesetz übertreten und von bewaffneten und außerhalb
des Gesetzes organisierten Gruppen begangen wurden.
Als Opfer gilt außerdem der Ehegatte, der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin und
der Verwandte im ersten Grad der Blutsverwandtschaft, im ersten Grad der
zivilrechtlichen Verwandtschaft des direkten Opfers, falls dieses getötet wurde oder
verschwunden ist.
Die Eigenschaft eines Opfers wird erworben unabhängig davon, ob der Straftäter
identifiziert, gefangen genommen, gerichtlich verfolgt oder verurteilt wird, und auch
unabhängig von der familiären Beziehung, die zwischen Täter und Opfer bestehen
mag.
Ebenso gelten als Opfer die Mitglieder der Streitkräfte, die vorübergehende oder
bleibende Verletzungen erlitten haben, die irgendeine Art körperlicher, psychischer
bzw. sensorischer (Augenlicht bzw. Gehör) Behinderung verursacht, oder eine
Verminderung ihrer Grundrechte erlitten haben als Folge der Handlungen eines
Mitglieds der außerhalb des Gesetzes organisierten bewaffneten Gruppen. Als Opfer
gilt außerdem der Ehegatte, der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin und Verwandte
im ersten Grad der Blutsverwandtschaft der Mitglieder der Streitkräfte, die in
Ausübung ihres Dienstes, in Zusammenhang damit, oder außerhalb des Dienstes ihr
Leben verloren haben infolge der Handlungen eines Mitglieds der außerhalb des
Gesetzes stehenden organisierten Gruppen.
ARTIKEL 6. Recht auf Gerechtigkeit. Nach den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen hat der Staat die Pflicht, eine effiziente Untersuchung durchzuführen,
die zur Identifizierung, Festnahme und Bestrafung derjenigen Personen führt, die für
die Verbrechen verantwortlich sind, die von Mitgliedern von außerhalb des Gesetzes
stehenden organisierten bewaffneten Gruppen begangen wurden, den Opfern dieser
Verbrechen den Zugang zu effizienten Mitteln zu gewährleisten, die den zugefügten
Schaden wieder gutmachen, und alle Maßnahmen zu ergreifen, um die
Wiederholung solcher Rechtsverletzungen zu vermeiden.
28
Die Behörden, die an den Prozessen beteiligt sind, die aufgrund dieses Gesetzes
durchgeführt werden, müssen vorrangig der Pflicht, von der in diesem Artikel die
Rede ist, genügen.
ARTIKEL 7. Recht auf Wahrheit. Die Gesellschaft und insbesondere die Opfer haben
das unabdingbare, aber vollkommene und effektive Recht, die Wahrheit zu erfahren
über die von außerhalb des Gesetzes bewaffneten organisierten Gruppen
begangenen Taten, sowie über den Verbleib der Opfer von Entführung und
zwangsweisem Verschwindenlassen.
Die Ermittlungen und die Gerichtsprozesse, auf welche dieses Gesetz Anwendung
findet, müssen die Untersuchung dessen vorantreiben, was den Opfern dieser Taten
zugestoßen ist, und sie müssen deren Familienmitglieder entsprechend informieren.
Die Gerichtsprozesse, die ab dem Gültigkeitsdatum dieses Gesetzes durchgeführt
werden, verhindern nicht, dass in Zukunft andere nicht gerichtliche Mechanismen der
Rekonstruktion der Wahrheit zur Anwendung kommen können.
ARTIKEL 8. Recht auf Wiedergutmachung. Das Recht der Opfer auf
Wiedergutmachung umfasst Handlungen, die auf Wiederherstellung, Entschädigung,
Rehabilitation, Genugtuung und die Garantien für die Nicht-Wiederholung der Taten
abzielen.
Wiederherstellung umfasst die Handlungen, die darauf abzielen, das Opfer wieder in
die Situation zu versetzen, in der es sich befand, bevor die Tat begangen wurde. Die
Entschädigung besteht in der Kompensierung der durch die Tat verursachten
Nachteile.
Die Rehabilitation besteht in Handlungen, die darauf abzielen, dass die Opfer, die
infolge des Deliktes an körperlichen und psychischen Traumata leiden, sich davon
erholen können.
Die Genugtuung oder moralische Kompensation besteht in der Durchführung von
Handlungen zur Wiederherstellung der Würde des Opfers und zur Bekanntmachung
der Wahrheit über das Geschehene.
Die Garantien für die Nicht-Wiederholung umfassen unter anderem die
Demobilisierung und die Zerschlagung der außerhalb des Gesetzes stehenden
bewaffneten Gruppen.
Unter symbolischer Wiedergutmachung versteht man jegliche Leistung zugunsten
der Opfer oder der Gemeinde im allgemeinen, die auf die Erhaltung des historischen
Gedächtnisses, die Nicht-Wiederholung der Taten, die Opfer schaffen, die öffentliche
Annahme der Sachverhalte, die öffentliche Vergebung und die Wiederherstellung der
Würde der Opfer abzielen. Die kollektive Wiedergutmachung muss auf den psychosozialen Wiederaufbau der von der Gewaltanwendung betroffenen Ortschaften
ausgerichtet sein. Dieser Mechanismus ist besonders für diejenigen Gemeinden
vorgesehen, die von systematischer Gewaltanwendung betroffen sind.
Die zuständigen gerichtlichen Behörden haben die in Frage kommenden
individuellen, kollektiven oder symbolischen Wiedergutmachungen nach Maßgabe
dieses Gesetzes festzulegen.
ARTIKEL 9: Demobilisierung. Unter Demobilisierung ist der individuelle oder
kollektive Akt der Abgabe der Waffen und des Verlassens der außerhalb des
Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppe zu verstehen, der vor einer zuständigen
Behörde stattfindet.
29
Die Demobilisierung der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten
bewaffneten Gruppe ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes 782 aus
dem Jahre 2002 durchzuführen.
KAPITEL II
VORBEMERKUNGEN
ARTIKEL 10. Voraussetzungen für die Elegibilität für die kollektive Demobilisierung.
Zugang zu den in diesem Gesetz festgelegten Rechtswohltaten können diejenigen
Mitglieder einer außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten
Gruppe haben, die als Täter oder Mittäter von Straftaten, die während und aus
Anlass der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen begangen wurden beschuldigt,
angeklagt und verurteilt werden können, wenn sie nicht in den Genuss eines der im
Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 festgelegten Mechanismen gelangen können, unter
er Voraussetzung, dass sie in der Liste aufgeführt sind, die die Nationalregierung der
Generalstaatsanwaltschaft der Nation übersendet und dass sie außerdem folgende
Bedingungen erfüllen:
10.1 Dass die in Frage stehende außerhalb des Gesetzes stehende organisierte
bewaffnete Gruppe sich in Erfüllung einer mit der Nationalregierung geschlossenen
Vereinbarung demobilisiert und zerschlagen hat.
10.2 Dass die Güter, die das Ergebnis der illegalen Aktivität sind, übergeben werden.
10.3. Dass die Gruppe die Gesamtheit der rekrutierten Minderjährigen dem
Kolumbianischen Institut für Familienwohlfahrt übergibt.
10.4.Dass die Gruppe jegliche Einmischung in die freie Ausübung der politischen
Rechte und öffentlichen Freiheiten und jegliche andere illegale Aktivität aufgibt.
10.5. Dass die Gruppe weder zum Zwecke des Drogenhandels noch der illegalen
Bereicherung organisiert wurde.
10.6. Dass die sich in ihrer Gewalt befindlichen entführten Personen freigelassen
werden.
Zusatz. Die in Haft befindlichen Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden
organisierten bewaffneten Gruppe können in den Genuss der in diesem Gesetz
enthaltenen Rechtswohltaten und auch derjenigen, die im Gesetz 782 aus dem Jahre
2002 festgelegt sind, gelangen, unter der Voraussetzung, dass in den
entsprechenden Gerichtsurteilen ihre Zugehörigkeit zu der entsprechenden Gruppe
bestimmt ist.
ARTIKEL 11. Voraussetzungen für die Elegibilität für die individuelle Demobilisierung.
Die Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten
Gruppen, die sich individuell demobilisiert haben und die zur Erlangung des
nationalen Friedens beitragen, können in den Genuss der in diesem Gesetz
festgesetzten Rechtswohltaten gelangen, unter der Voraussetzung, dass sie
folgende Voraussetzungen erfüllen:
11.1 Sie übergeben Information, oder sie arbeiten bei der Zerschlagung der Gruppe,
der sie angehörten, zusammen.
11.2 Sie haben einen Akt der Verpflichtung mit der Nationalregierung unterzeichnet.
11.3. Sie haben sich nach Maßgabe der von der Nationalregierung hierfür
festgelegten Bedingungen demobilisiert und die Waffen übergeben.
11.4. Sie stellen jegliche illegale Tätigkeit ein
11.5 Sie übergeben die Güter, die das Ergebnis ihrer illegalen Tätigkeit sind, damit
dem Opfer Wiedergutmachung zuteil werden kann, wenn solche Güter vorhanden
sind
30
11.6 Der Zweck ihrer Aktivität darf nicht der Drogenhandel oder die illegale
Bereicherung gewesen sein.
In den Genuss der in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtswohltaten können nur
diejenigen Personen gelangen, deren Namen und Identitäten von der
Nationalregierung der Generalstaatsanwaltschaft der Nation vorgelegt werden.
KAPITEL III
VERFAHRENSGRUNDSÄTZE
ARTIKEL 12. Mündlichkeit. Die Prozesshandlung muss mündlich erfolgen, und bei
ihrer Durchführung sind die geeigneten technischen Mittel zu verwenden, die ihre
glaubwürdige Wiedergabe garantieren.
Die Aufbewahrung der Aufzeichnungen obliegt entweder dem Sekretär der von
diesen Gesetz geschaffenen Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaft für
Gerechtigkeit und Frieden, oder aber – je nachdem - dem Sekretär des Senats des
Obergerichtes des Gerichtsbezirks, das das Verfahren führt.
ARTIKEL 13. Schnelligkeit. Über die Angelegenheiten, die vor Gericht verhandelt
werden, ist innerhalb der Verhandlung sofort zu entscheiden. Die Entscheidungen
gelten als im Gerichtssaal zugestellt.
Die Vorverhandlungen finden vor dem vom entsprechenden Gericht ernannten
Kollegialrichter für die Kontrolle der Garantien statt. In einer Vorverhandlung werden
folgende Angelegenheiten bearbeitet:
1. Die Durchführung eines vorgezogenen Beweises, der aus begründetem Motiv
und äußerst dringend gebraucht wird, um den Verlust oder die Veränderung
des Beweismittels zu vermeiden.
2. Die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz von Opfern und Zeugen.
3. Der Antrag und die Entscheidung über die Verhängung einer
Sicherungsmaßnahme.
4. Der Antrag und die Entscheidung über die Verhängung von vorbeugenden
Maßnahmen über Güter illegalen Ursprungs.
5. Die Formulierung der Anschuldigung
6. Die Formulierung der Verdachtsgründe.
7. Angelegenheiten, die ähnliche Punkte wie die oben genannten betreffen.
Die Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten müssen ebenso wie die
Urteile faktisch, beweismäßig und juristisch begründet sein und die Motive für die
Berücksichtigung oder Ablehnung der Anträge der Parteien angeben.
Die Verteilung der Angelegenheiten, auf die sich dieses Gesetz bezieht, ist noch an
demselben Tag vorzunehmen, an welchem der Vorgang bei der jeweiligen
Geschäftsstelle eingeht.
ARTIKEL 14. Verteidigung. Die Verteidigung obliegt dem Vertrauensanwalt, den der
Beschuldigte oder Angeklagte frei benennt, oder aber, falls ein solcher nicht
vorhanden sein sollte, demjenigen Anwalt, den das nationale System der öffentlichen
Verteidigung
( Sistema Nacional deDefensoría Pública - Pflichtanwaltschaft) ernennt.
ARTIKEL 15. Aufklärung der Wahrheit. Innerhalb des Verfahrens, das dieses Gesetz
festlegt, haben die Beamten das Notwendige anzuordnen, damit die Aufklärung der
Wahrheit über die Sachverhalte, die Gegenstand der Ermittlungen sind, gewährleistet
und die Verteidigung der Angeklagten garantiert wird.
31
Die durch dieses Gesetz geschaffene Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für
Gerechtigkeit und Frieden muss durch den für den Fall delegierten Staatsanwalt mit
der Unterstützung der Sondergruppe der Kriminalpolizei die Umstände der Zeit, der
Art und Weise und des Ortes, unter denen die Straftaten begangen wurden, die
Lebensumstände, die sozialen, familiären und individuellen des Angeschuldigten
oder Angeklagten und sein vorheriges Verhalten untersuchen, ebenso seine
Vorstrafen und die Schäden, die er individuell oder kollektiv den Opfern direkt
zugefügt hat, wie zum Beispiel körperliche oder psychische Schäden, emotionale
Leiden, finanzieller Verlust oder substantielle Minderung von grundlegenden
Rechten. Mit der Unterstützung der Demobilisierten ermittelt die Kriminalpolizei den
Verbleib von entführten oder verschwundenen Personen und informiert die
Familienangehörigen zeitgerecht über die erzielten Ergebnisse.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Nation hat über den Schutz der Opfer, der
Zeugen und der Fachleute, die sie beim Gerichtsverfahren präsentieren möchte, zu
wachen. Der Schutz der Ombudsmanns (Defensoría del Pueblo). Zeugen und der
Fachleute, die die Verteidigung präsentieren möchte, obliegt dem Amt des Der
Schutz der Richter der Obergerichte des Gerichtsbezirks, die im Verfahren erkennen,
liegt in der Verantwortlichkeit des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit.
KAPITEL IV
UNTERSUCHUNG UND URTEILSFINDUNG
ARTIKEL
16. Zuständigkeit. Nachdem von der Nationalen Einheit der
Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden der oder die Namen der Mitglieder
von außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen, die
bereit sind, effizient zur Erlangung des nationalen Friedens beizutragen,
eingegangen sind, hat der entsprechende delegierte Staatsanwalt sofort die
Zuständigkeit zu übernehmen für:
16.1 Erkennen der Untersuchungen der während und aus Anlass der Zugehörigkeit
zu der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe
begangenen Straftaten,
16.2 Erkennen der Ermittlungen, die gegen deren Mitglieder anhängig sind.
16.3 Erkennen der Ermittlungen, die eingeleitet werden müssen und derjenigen, die
im Augenblick der Demobilisierung oder auch danach bekannt sind oder bekannt
werden.
Das Obergericht des Gerichtsbezirks, das der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit durch
eine Vereinbarung bestimmt, die er vor Einleitung irgendwelcher Schritte erlässt, ist
zuständig für die Urteilsfindung über die Straftaten, von denen in diesem Gesetz die
Rede ist. Es darf kein Zuständigkeitskonflikt oder –kollision entstehen zwischen den
Obergerichten des Gerichtsbezirks, die in den Fällen, auf die sich dieses Gesetz
bezieht, erkennen und irgendeiner anderen Gerichtsbehörde.
ARTIKEL 17. Freie Aussage und Geständnis. Die Mitglieder der außerhalb des
Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe, deren Namen die
Nationalregierung der Generalstaatsanwaltschaft zur Begutachtung vorlegt und die
sich ausdrücklich dem Verfahren und den Rechtswohltaten dieses Gesetzes
unterwerfen, haben vor dem dem Demobilisierungsprozess zugewiesenen
delegierten Staatsanwalt eine freie Aussage zu machen. Er wird sie über alle
Sachverhalte, die ihm bekannt sind, befragen.
32
In Gegenwart ihres Verteidigers haben sie auszusagen über die Umstände der Zeit,
der Art und Weise und des Ortes, unter denen sie sich an den aus Anlass ihrer
Zugehörigkeit zu diesen Gruppen begangenen Straftaten beteiligten, die vor ihrer
Demobilisierung begangen wurden und deretwegen sie sich diesem Gesetz
unterwerfen. Im Zuge derselben Maßnahme haben sie die Güter anzugeben, die
übergeben werden zur Wiedergutmachung an den Opfern, falls sie welche haben,
sowie das Datum ihres Eintritts in die Gruppe.
Die Aussage des Demobilisierten sowie die sonstigen Handlungen innerhalb des
Demobilisierungsprozess sind sofort der Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaften
für Gerechtigkeit und Frieden zur Verfügung zu stellen, damit der dem Fall
zugeordnete delegierte Staatsanwalt und die Kriminalpolizei das methodologische
Programm erstellen und durchführen, um die Ermittlungen einzuleiten, den
Wahrheitsgehalt der gelieferten Informationen zu überprüfen und diese Sachverhalte
und alle anderen, von denen sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit Kenntnis erlangen,
aufzuklären. Der Demobilisierte ist sofort an den Kollegialrichter zu übergeben, der
die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, in einer der von der
Nationalregierung nach Maßgabe des Artikels 31 festgelegten Haftanstalten zu
übergeben, der auf der Grundlage des seitens des in diesem Falle erkennenden
Staatsanwaltes gestellten Antrags innerhalb der darauf folgenden sechsunddreißig
(36) Stunden einen Verhandlungstermin für die Formulierung der Anschuldigungen
festzulegen und auch durchzuführen hat.
ARTIKEL 18. Formulierung der Anschuldigung. Wenn man aus den materiellen
Beweiselementen, physischer Evidenz, aus legal erhaltenen Informationen oder aus
einer freien Aussage venünftigerweise ableiten kann, dass der Demobilisierte der
Täter oder Mittäter eines oder mehrerer Verbrechen, die untersucht werden, ist, so
hat der für diesen Fall delegierte Staatsanwalt beim Kollegialrichter, der die Funktion
der Kontrolle der Garantien innehat, die Programmierung einer Vorverhandlung für
die Formulierung der Anschuldigung zu beantragen.
In dieser Verhandlung bringt der Staatsanwalt die faktische Anschuldigung mit den
untersuchten Schuldvorwürfen vor und beantragt beim Richter die Anordnung der
Untersuchungshaft für den Beschuldigten in der Haftanstalt, die nach den
Bestimmungen dieses Gesetzes in Frage kommt. Außerdem beantragt er die
Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen für die Güter, die illegalen Ursprungs sind
und die eventuell übergeben wurden zum Zwecke der Wiedergutmachung an den
Opfern.
Ab dieser Verhandlung hat die Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für
Gerechtigkeit und Frieden mit Unterstützung ihrer Gruppe der Kriminalpolizei
innerhalb von sechzig Tagen die Untersuchung und Überprüfung der von dem
Beschuldigten zugegebenen Sachverhalte durchzuführen, ebenso wie hinsichtlich
aller Sachverhalte, von denen sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit Kenntnis erhält.
Nach Ablauf dieser Frist, oder falls möglich noch früher, stellt der zuständige
Staatsanwalt beim Kollegialrichter, der die Funktion der Kontrolle der Garantien
innehat, den Antrag auf die Programmierung einer Verhandlung für die Formulierung
der Vorwürfe, und zwar innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach dem Antrag,
falls dies in Frage kommt.
Mit der Formulierung der Anschuldigung wird die Verjährung der Strafvollstreckung
unterbrochen.
33
ARTIKEL 19. Annahme der Vorwürfe. In der Verhandlung der Formulierung der
Vorwurfe kann der Beschuldigte die von der Staatsanwaltschaft infolge der freien
Aussage oder der im Augenblick der Demobilisierung anhängigen Ermittlungen
vorgebrachten Vorwürfe akzeptieren.
Um dies in gültiger Weise zu tun, muss er es aus freien Stücken, freiwillig, spontan
und im Beisein seines Verteidigers tun. Falls dies eintritt, hat der Kollegialrichter, der
die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, den Vorgang sofort an die
Geschäftsstelle des Senats des Obergerichtes des Gerichtsbezirks, dem es zukommt
in diesem Falle zu erkennen, zu übermitteln.
Nach Erhalt des Vorgangs hat der entsprechende Senat innerhalb der folgenden
zehn (10) Tage eine öffentliche Verhandlung einzuberufen, um zu überprüfen, ob die
Annahme der Vorwürfe frei, freiwillig, spontan und in Gegenwart des Verteidigers
erfolgt ist. Sollte sie für rechtsgültig befunden werden, so hat der Senat innerhalb von
weiteren zehn (10) eine Verhandlung zur Fällung des Urteils und Bemessung der
Strafe einzuberufen.
Nachsatz eins. Sollte der Beschuldigte in dieser Verhandlung die Vorwürfe nicht
akzeptieren, oder sollte er diejenigen Vorwürfe, die er bei der freien Aussage
akzeptiert hatte, widerrufen, so hat die Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für
Gerechtigkeit und Frieden den Vorgang an denjenigen Beamten zu übersenden, der
nach Maßgabe des im Augenblick des Begehens der untersuchten Straftaten
gültigen Gesetzes dafür zuständig ist.
Nachsatz zwei. Falls ein Antrag auf integrale Wiedergutmachung vorliegt, so sind
zuerst die Bestimmungen des Artikels 23 dieses Gesetzes zu erfüllen.
ARTIKEL 20. Häufung von Verfahren und Strafen. Für die verfahrensmäßigen
Auswirkungen dieses Gesetzes sind die Verfahren, die wegen Straftaten, die
während und aus Anlass der Zugehörigkeit des Demobilisierten zu einer außerhalb
des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe anhängig sind, zu
akkumulieren. In keinem Falle ist jedoch eine Häufung von Verfahren wegen
Straftaten, die vor der Zugehörigkeit des Demobilisierten zu einer außerhalb des
Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangen wurden, statthaft.
Wurde der Demobilisierte schon früher einmal wegen Straftaten, die er während und
aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu einer außerhalb des Gesetzes stehenden
organisierten bewaffneten Gruppe begangnen hat, verurteilt, so sind die
Bestimmungen des Strafgesetzbuchen über juristische Verbindung von Strafen zu
berücksichtigen, doch darf in keinem Fall die alternative Strafe höher sein als die in
diesem Gesetz vorgesehene.
ARTIKEL 21. Bruch der Prozesseinheit. Wenn der Beschuldigte oder Angeklagte die
Vorwürfe teilweise akzeptiert, so wird die Prozesseinheit im Hinblick auf die nicht
zugegebenen Vorwürfe gebrochen. In diesem Falle haben die Ermittlungen und die
Beurteilung der nicht akzeptierten Vorwürfe durch die zuständigen Behörden und
nach Maßgabe der im Augenblick des Begehens dieser Taten gültigen
Verfahrensvorschriften zu erfolgen. Im Hinblick auf die akzeptierten Vorwürfe sind die
Rechtswohltaten nach Maßgabe dieses Gesetzes zu gewähren.
ARTIKEL 22. Ermittlungen und Anklagen, die vor der Demobilisierung erfolgten.
Sollten bei der Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt, an welchem sich der
Demobilisierte diesem Gesetz unterwirft, schon Ermittlungen anhängig sein, oder
sollte sie schon Anklage gegen ihn erhoben haben, so kann der Beschuldigte oder
Angeklagte, mit Hilfe seines Verteidigers, mündlich oder schriftlich die in dem
34
Beschluss, mit welchem Untersuchungshaft gegen ihn verhängt wurde, bzw. in der
Formulierung der Anschuldigung oder im Anklagebeschluss oder in der
Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe akzeptieren. Dies muss er vor dem
Kollegialrichter tun, der die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, nach
Maßgabe dieses Gesetzes erfolgen.
ARTIKEL 23. Vorverfahren über integrale Wiedergutmachung. In derselben
Verhandlung, in welcher der Senat des Obergerichtes des entsprechenden
Gerichtsbezirks die Rechtmäßigkeit der Annahme der Vorwürfe erklärt, hat der
Kollegialrichter auf vorherigen ausdrücklichen Antrag des Opfers, oder des für den
Fall zuständigen Staatsanwaltes, oder des Ombudsmanns auf Bitten des Opfers
sofort das Vorverfahren über integrale Wiedergutmachung der durch das kriminelle
Verhalten verursachten Schäden zu eröffnen, und er hat innerhalb der darauf
folgenden fünf (5) Tage eine öffentliche Verhandlung einzuberufen.
Dieses Verfahren wird mit dem Vortrag des Opfers, oder dessen gesetzlichen
Vertreters oder Pflichtanwalts, eröffnet, in welchem konkret die Art der angestrebten
Wiedergutmachung dargelegt und die Beweise angegeben werden, welche zur
Begründung der Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
Der Senat hat den Anspruch zu prüfen, und er wird ihn ablehnen, falls derjenige, der
ihn anmeldet, kein Opfer ist oder falls eine effektive Zahlung für die Schäden
nachgewiesen wird und in dieser Zahlung der einzige geltend gemachte Anspruch
bestehen sollte. Diese Entscheidung kann nach Maßgabe dieses Gesetzes
angefochten werden.
Nach Annahme des Anspruchs hat der Senat den Beschuldigten, der die Vorwürfe
akzeptiert hat, davon in Kenntnis zu setzen, und daran anschließend wird er die
Beteiligten auffordern, einen Vergleich zu schließen. Sollte es zu einer Vereinbarung
kommen, so wird er dessen Inhalt in den Beschluss, mit welchem in dieser
Vorverhandlung das Urteil gesprochen wird, aufnehmen. Andernfalls ordnet der
Senat die Beibringung des von den Parteien angebotenen Beweises an, nimmt die
Begründung ihrer jeweiligen Ansprüche entgegen und fällt noch in derselben
Maßnahme das Urteil für die Vorverhandlung. Die Entscheidung in beiden Fällen
muss in das Strafurteil mit aufgenommen werden.
Zusatz eins: Ausschließlich zum Zwecke des in diesem Artikel vorgesehenen
Vergleichs kann das Opfer, der Beschuldigte oder dessen Verteidiger, der
Staatsanwalt, der in diesem Fall erkennt, oder aber der Ombudsmann die Vorladung
des Direktors des Netzes für Soziale Solidarität in seiner Eigenschaft als
Anweisungsbefugter für die Ausgaben des Fonds für die Wiedergutmachung an den
Opfern beantragen.
Zusatz zwei: Die Gewährung der alternativen Strafe darf nicht abgelehnt werden,
falls das Opfer sein Recht nicht in der Vorverhandlung über integrale
Wiedergutmachung nicht geltend macht.
ARTIKEL 24. Inhalt des Urteils. In Übereinstimmung mit den in dem Gesetz
festgelegten Kriterien sind in dem Schuldurteil die Haupt- und die Nebenstrafen
festzulegen. Zusätzlich dazu sind darin die in diesem Gesetz vorgesehene
alternative Strafe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Verhaltens für den vom
Gericht festzulegenden Zeitraum, die Verpflichtungen zur moralischen und
wirtschaftlichen Wiedergutmachung an den Opfern und die Löschung des
Herrschaftsrechtes über die Gütern, die für die Wiedergutmachung bestimmt werden,
aufzunehmen. Der entsprechende Senat hat die Erfüllung der in diesem Gesetz für
die Gewährung der alternativen Strafe festgesetzten Voraussetzungen zu evaluieren.
35
ARTIKEL 25. Sachverhalte, die nach dem Urteil oder nach der Begnadigung bekannt
werden. Sollten Mitgliedern der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten
bewaffneten Gruppen, die die Rechtswohltaten des Gesetzes 782 aus dem Jahre
2002 erhalten haben oder aber in den Genuss der alternativen Strafe nach Maßgabe
dieses Gesetzes gelangt sind, zu einem späteren Zeitpunkt Straftaten angelastet
werden, die während oder aus Anlass der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen und
noch vor ihrer Demobilisierung begangen wurden, so sind diese Straftaten von
denjenigen Behörden und nach Maßgabe derjenigen Gesetze zu untersuchen und
zu richten, die zum Zeitpunkt, an dem diese Straftaten begangen wurden zuständig
bzw. gültig waren, unbeschadet der Gewährung der alternativen Strafe, falls sie
effizient an der Aufklärung mitarbeiten oder mündlich oder schriftlich frei, freiwillig,
ausdrücklich und spontan und mit der ordnungsgemäßen Belehrung durch den
Verteidiger akzeptieren, dass sie daran beteiligt waren, unter der Voraussetzung,
dass die Unterlassung ihrer Nennung nicht absichtlich geschah. In diesem Falle kann
der Verurteilte in den Genuss der alternativen Strafe gelangen. Die alternativen
Strafen werden akkumuliert, ohne jedoch die in diesem Gesetz festgelegten
Höchstgrenzen zu überschreiten.
Unter Berücksichtigung der Schwere der beurteilten neuen Straftaten wird die
Gerichtsbehörde eine zwanzigprozentige Erhöhung der auferlegten alternativen
Strafe verhängen, sowie eine ähnliche Erhöhung der Bewährungszeit.
ARTIKEL 26. Rechtsmittel. Das Urteil ausgenommen, ist der Einspruch zulässig für
alle Entscheidungen, und er ist mündlich und sofort in der entsprechenden
Verhandlung einzulegen, wo auch darüber zu entscheiden ist.
Die Berufung ist zulässig gegen Entscheidungen in materiell-rechtlichen Sachen, die
im Verlauf der Verhandlungen gefällt werden, sowie gegen die Urteile. Sie ist noch in
der Verhandlung, in welcher die Entscheidung ergangen ist, einzulegen, und sie wird
mit aufschiebender Wirkung beim Strafsenat des Obersten Gerichtshofes
zugelassen.
Der Kollegialrichter lädt die Parteien und Beteiligten zu einer Verhandlung zur
mündlichen Begründung vor, die innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der
Akte bei der Geschäftsstelle des Strafsenats in Revisionssachen stattfinden muss.
Nach der Begründung des Rechtsmittels durch den Berufungskläger und nach
Anhörung der übrigen Parteien und Beteiligten kann der Senat eine Pause von bis zu
zwei (2) Stunden verfügen, um dann die entsprechende Entscheidung zu erlassen.
Sollte der Rechtsmittelkläger sich nicht einfinden oder aber sein Rechtsmittel nicht
begründen, so ist dieses als gegenstandslos zu erklären.
Zusatz eins. Die Bearbeitung der Rechtsmittel der Berufung, von denen in diesem
Gesetz die Rede ist, hat Vorrang vor den übrigen Sachen des Strafsenats des
Obersten Gerichtshofes mit Ausnahme der Angelegenheiten im Zusammenhang mit
einer Verfassungsbeschwerde.
Nachsatz zwei. In der außerordentlichen Berufungsklage hat der Strafsenat des
obersten Gerichtshofes nach Maßgabe der Bestimmungen der gültigen
Strafprozessordnung zu erkennen.
Zusatz drei. Gegen die Entscheidung in zweiter Instanz ist keine Kassationsklage
zulässig.
ARTIKEL
27.
WURDE
IN
DER
PLENARSITZUNG
DER
REPRÄSENTANTENKAMMER GESTRICHEN. DER AMTIERENDE AUSSCHUSS
FÜR AUSSÖHNUNG HAT DIE ENTSCHEIDUNG ANGENOMMEN.
36
ARTIKEL 28. Archivierung der Vorgänge. Sollte im Zusammenhang mit den von dem
Demobilisierten in seiner freien Aussage bzw. bei einer späteren Maßnahme
zugegebenen oder nicht zugegebenen Sachverhalten der delegierte Staatsanwalt
vor der Verhandlung der Schuldzuweisung zu der Feststellung gelangen, dass keine
Motive oder faktische Umstände vorliegen, die als Straftaten gewertet werden
könnten, oder die auf das mögliche Vorliegen einer Straftat hinweisen, so hat er
unverzüglich die Archivierung des Vorgangs zu verfügen. Sollten jedoch neue
Beweiselemente auftauchen, so ist nach Maßgabe dem in diesem Gesetz
festgelegten Verfahren die Ermittlung wieder aufzunehmen, solange die
Strafverfolgung nicht gelöscht wurde.
ARTIKEL 29. Intervention der Disziplinarstaatsanwaltschaft. Nach Maßgabe des
Artikels 277 der Politischen Verfassung wird die Disziplinarstaatsanwaltschaft – wenn
dies notwendig ist – zur Verteidigung der Rechtsordnung, des öffentlichen
Vermögens oder der Grundrechte und Grundgarantien intervenieren.
KAPITEL V
ALTERNATIVE STRAFE
ARTIKEL 30. Alternative Strafe. Der zuständige Senat des Obergerichtes des
Gerichtsbezirks hat die den begangenen Straftaten entsprechende Strafe in
Übereinstimmung mit den Regeln des Strafgesetzbuches festzulegen. Sollte der
Verurteilte die in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen, so hat der Senat
eine alternative Strafe aufzuerlegen, die in einem Freiheitsentzug während eines
Zeitraums von mindestens fünf (5) Jahren und nicht mehr als acht (8) Jahren besteht
und die bemessen wird in Übereinstimmung mit der Schwere der Straftaten und
seiner effizienten Mitarbeit bei der Aufklärung derselben.
Um Anspruch zu haben auf die alternative Strafe ist es erforderlich, dass der
Begünstigte sich verpflichtet, durch Arbeit, Studium oder Unterricht während seiner
Haftzeit zu seiner Resozialisierung beizutragen und Aktivitäten voranzutreiben, die
auf die Demobilisierung der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten
Gruppe, der er angehörte, ausgerichtet sind.
Nach Verbüßung der alternativen Strafe und Erfüllung der im Urteil auferlegten
Bedingungen, ist ihm Freiheit auf Bewährung für einen Zeitraum zu gewähren, der
der Hälfte der auferlegten alternativen Strafe entspricht. Der Begünstigte verpflichtet
sich, während dieser Zeit die Verbrechen, deretwegen er im Rahmen dieses
Gesetzes verurteilt wurde, nicht wieder zu begehen, sich regelmäßig beim
entsprechenden Obergericht des Gerichtsbezirks zu melden und jeglichen
Wohnungswechsel bekannt zu geben.
Nach Erfüllung dieser Verpflichtungen und nach Ablauf der Bewährungszeit ist die
Hauptstrafe als erloschen zu erklären. Andernfalls ist die Freiheit auf Bewährung zu
widerrufen, und die ursprünglich verhängte Strafe muss verbüßt werden,
unbeschadet der entsprechenden im Strafgesetzbuch vorgesehenen Surrogate.
Zusatz. In keinem Fall dürfen auf die alternative Strafe strafrechtliche Surrogate,
zusätzliche Rechtswohltaten oder ergänzende Minderungen angewandt werden.
KAPITEL VI
FREIHEITSENTZUG
ARTIKEL 31. Strafvollzugsanstalt. Die Nationale Regierung hat
Strafvollzugsanstalt festzulegen, in welcher die effektive Strafe zu verbüßen ist.
die
37
Die Strafvollzugsanstalten müssen hinsichtlich Sicherheit und Einfachheit der
Ausstattung die gleichen Bedingungen erfüllen wie die vom INPEC verwalteten
Anstalten
Die Strafe darf im Ausland verbüßt werden.
ARTIKEL 32. Zeit des Verbleibens in den „zonas de concentración“ (=
Konzentrationszonen). Die Zeit, während derer die Mitglieder von außerhalb des
Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen, die mit Prozessen für die kollektive
Wiedereingliederung in das zivile Leben in Verbindung stehen, in einer von der
Nationalregierung nach Maßgabe des Gesetzes 782 aus dem Jahre 2002
verordneten Konzentrationszone verbracht haben, ist als Zeit des Vollzugs der
alternativen Strafe anzurechnen, darf jedoch achtzehn (18) Monate nicht
überschreiten. Der eventuell von der Nationalregierung in Zusammenarbeit mit den
lokalen Behörden bestimmte Beamte ist verantwortlich für die Bescheinigung über
die von den Mitgliedern der bewaffneten Gruppen, von denen in diesem Gesetz die
Rede ist, in einer Konzentrationszone verbrachten Zeit.
KAPITEL VII
INSTITUTIONEN FÜR DEN VOLLZUG DIESES GESETZES
ARTIKEL 33. Zuständigkeiten der Obergerichte des Gerichtsbezirks in Sachen
Gerechtigkeit und Frieden. Außer der in anderen Gesetzen festgelegten
Zuständigkeiten, sind die von dem Obersten Rat der Gerichtsbarkeit festgelegten
Obergerichte eines Gerichtsbezirks zuständig für die Phase der Urteilsfindung in den
Verfahren, von denen in diesem Gesetz die Rede ist, und für die Überwachung der
Verbüßung der den Verurteilten auferlegen Strafen und Verpflichtungen.
Der Geschäftsstelle des entsprechenden Gerichtes kommt es zu, die Archive der
Sachverhalte und Umstände im Zusammenhang mit den Taten der Personen, die
Gegenstand jeglicher der in diesem Gesetz behandelten Maßnahmen sind, zu
organisieren, in das Computersystem einzugeben und aufzubewahren, um die
Rechte der Opfer auf die Wahrheit zu gewährleisten und das kollektive Gedächtnis
vor dem Vergessen zu bewahren. Ebenso muss sie den öffentlichen Zugang zu den
Unterlagen der Fälle, die Rechtskraft erlangt haben, gewährleisten und über eine
Pressestelle verfügen, um die Wahrheit über die Geschehnisse bekannt zu machen.
ARTIKEL 34. Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden.
Die an die Obergerichte eines Gerichtsbezirks delegierte Nationale Einheit der
Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden wird geschaffen. Sie ist landesweit
zuständig und setzt sich nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes
zusammen.
Diese Einheit ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen, die aufgrund
ihrer Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft der Nation zukommen, bei den
durch dieses Gesetz festgelegten Verfahren. Die Nationale Einheit der
Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden verfügt über die ständige
Unterstützung der aus Mitgliedern der entsprechenden Behörden
gebildeten
Sondereinheit der Kriminalpolizei, die sich ausschließlich und ständig dieser
Angelegenheit widmet und deren Zuständigkeit für das gesamte Staatsgebiet
gegeben ist.
Zum Stellenplan der Generalstaatsanwaltschaft der Nation für das Jahr 2005, der im
Übergangsartikel 1 des Gesetzes 938 des Jahres 2004 aufgestellt wurde, sind
folgende Ämter hinzuzufügen:
150 Kriminalistische Ermittler VII
38
15
15
20
40
15
20
Schriftführer IV
Gerichtsassistenten IV
Fahrer III
Personenschützer III
Assistenten für Kriminalistische Ermittlungen IV
Assistenten des Staatsanwalts II
Nachsatz. Die Generalstaatsanwaltschaft der Nation hat aus ihrem Personalbestand
zur Bildung der Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und
Frieden folgende Beamten freizustellen:
20 an ein Gericht delegierte Staatsanwälte.
ARTIKEL 35. Pflichtanwaltschaft (Defensoría Pública) Der Staat garantiert den
Beschuldigten, Angeklagten und Verurteilten die Ausübung ihres Rechtes auf
Verteidigung durch die Mechanismen der Pflichtanwaltschaft und nach Maßgabe des
Gesetzes.
Das Büro des Ombudsmanns (Defensoría del Pueblo) steht den Opfern bei der
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieses Gesetzes bei.
ARTIKEL 36. Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden. Der
Generaldisziplinarstaatsanwalt der Nation hat für die Zwecke dieses Gesetzes eine
Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden mit nationaler
Zuständigkeit zu schaffen. Zu diesem Zweck kann die Disziplinarstaatsanwaltschaft
für Gerechtigkeit und Frieden sich an den Prozesshandlungen und administrativen
Handlungen, die durchgeführt werden, beteiligen.
ARTIKEL 37. Beteiligung der sozialen Hilfsorganisationen für die Opfer. Zur Erfüllung
der Bestimmungen dieses Gesetzes hat die Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der
Nation Mechanismen für die Beteiligung der sozialen Hilfsorganisationen für die
Opfer voranzutreiben.
KAPITEL VIII
RECHTE DER OPFER GEGENÜBER DER JUSTIZVERWALTUNG
ARTIKEL 38. Rechte der Opfer. Der Staat garantiert den Zugang der Opfer zur
Justizverwaltung. Somit haben die Opfer Anspruch
38.1 darauf, während des gesamten Verfahrens menschenwürdig behandelt zu
werden
38.2 auf den Schutz ihrer Intimität und die Gewährleistung ihrer Sicherheit, der
Sicherheit ihrer Familienangehörigen und der Zeugen zu ihren Gunsten, für den Fall,
dass sie bedroht werden sollten
38.3 auf eine schnelle und umfassende Wiedergutmachung des zugefügten
Schadens, seitens des Täters oder Mittäters
38.4 darauf, gehört zu werden und auf Unterstützung bei der Beibringung von
Beweisen
38.5 darauf, ab dem ersten Kontakten mit den Behörden und nach Maßgabe der
Bestimmungen der Strafprozessordnung einschlägige Information für den Schutz
ihrer Interessen zu erhalten und die Wahrheit über die Sachverhalte zu erfahren, die
die Umstände des Verbrechens, dem sie zum Opfer gefallen sind, ausmachen
38.6 darauf, informiert zu werden über die endgültige Entscheidung bezüglich der
Strafverfolgung und der Einlegung von Rechtsmitteln, falls dies in Frage kommt
39
38.7 darauf, während des Verfahrens den Beistand eines Vertrauensanwalts oder
der Disziplinarstaatsanwaltschaft, von der in diesem Gesetz die Rede ist, zu erhalten.
38.8 darauf, umfassende Hilfe für ihre Wiederherstellung zu erhalten
38.9 darauf, gratis die Unterstützung eines Übersetzers oder Dolmetschers zu
erhalten, falls sie die Sprache nicht beherrschen, oder falls sie die Sprache nicht über
ihre Sinnesorgane wahrnehmen können.
ARTIKEL 39. Schutz für Opfer und Zeugen. Die Beamten, auf die sich dieses Gesetz
bezieht, haben die adäquaten Maßnahmen und sämtliche Schritte zu ergreifen, die
dazu angetan sind, die Sicherheit, das körperliche und psychische Wohlergehen, die
Würde und das Privatleben der Opfer und der Zeugen sowie der sonstigen Parteien
des Prozesses zu schützen. Dazu sind alle einschlägigen Faktoren zu beachten,
einschließlich das Alter, das Geschlecht und die Gesundheit, sowie die Art des
Verbrechens,
insbesondere
wenn
dieses
sexuelle
Gewaltanwendung,
Nichtbeachtung der Gleichheit der Geschlechter oder Gewalt gegen Kinder
einschließt.
Die Beamten, die mit dieser Art von Opfern arbeiten, sind besonders auszubilden.
Diese Maßnahmen dürfen sich nicht zum Nachteil der Rechte des Angeklagten oder
eines fairen Verfahrens auswirken, und sie sind damit auch nicht inkompatibel.
ARTIKEL 40. Ausnahme von der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens. Als
Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen kann das
Obergericht des Gerichtsbezirks zum Schutz der Opfer, Zeugen oder eines
Angeklagten anordnen, dass ein Teil des Verfahrens hinter verschlossenen Türen
stattfindet. Es kann die Entgegennahme einer Zeugenaussage über audiovisuelle
Mittel anordnen, um so den Widerspruch und die Konfrontation mit den Parteien zu
ermöglichen.
Diese Maßnahmen sollen insbesondere bei Opfern sexueller Aggression oder bei
Kindern und Jugendlichen, die Opfer oder Zeugen sind, zur Anwendung kommen.
ARTIKEL 41. Sonstige Schutzmaßnahmen während des Prozesses. Wenn die
Öffentlichkeit materieller Beweiselemente, die physische Inaugenscheinnahme oder
legal eingeholte Information eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit eines
Zeugen oder seiner Familie nach sich ziehen kann, so hat der Staatsanwalt davon
Abstand zu nehmen, sie bei irgendeiner Maßnahme vor dem Gerichtsverfahren zu
präsentieren. Dafür wird er eine Zusammenfassung dieser Elemente abgeben. Auf
keinen Fall dürfen sich dieses Maßnahmen zum Nachteil der Rechte des
Angeklagten oder eines fairen und unparteiischen Verfahrens auswirken, und sie
sind damit auch nicht inkompatibel.
ARTIKEL 42. Beachtung besonderer Bedürfnisse. Sowohl die gerichtlichen Organe
wie auch die Einrichtungen für technische Unterstützung und die
Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden haben die besonderen
Bedürfnisse der Frauen und Kinder, älterer oder behinderter Personen, die am
Verfahren beteiligt sind, zu berücksichtigen.
KAPITEL IX
RECHT AUF WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN
40
ARTIKEL 43. Allgemeine Pflicht zur Wiedergutmachung. Die Mitglieder der
bewaffneten Gruppen, die in den Genuss der in diesem Gesetz vorgesehenen
Bestimmungen gelangen, haben die Pflicht, den Opfern Wiedergutmachung zu
leisten für jene Straftaten, für die sie durch Gerichtsurteil verurteilt worden sind.
Wenn es nicht möglich war, den aktiven Täter individuell auszumachen, jedoch der
Schaden und die kausale Verbindung mit den Aktivitäten der illegalen bewaffneten
Gruppe, die in den Genuss der Bestimmungen dieses Gesetzes kommt,
nachgewiesen wurde, so hat das Gericht entweder direkt oder durch Verweisung der
Einheit der Staatsanwaltschaft die Wiedergutmachung durch den Fonds für
Wiedergutmachung anzuordnen.
ARTIKEL 44. Wiedergutmachung. Das Obergericht des Gerichtsbezirks hat bei
Erlass des Urteils die Wiedergutmachung an den Opfern anzuweisen, und es legt die
einschlägigen Maßnahmen dazu fest.
ARTIKEL 45. Akte der Wiedergutmachung. Die in diesem Gesetz behandelte
Wiedergutmachung an den Opfern umfasst die Pflicht zur Rückgabe, Entschädigung,
Rehabilitation und Genugtuung.
Um Anspruch zu haben auf die Rechtswohltat der Freiheit auf Bewährung muss der
Verurteilte dem Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern die Güter für diesen
Zweck zur Verfügung stellen, falls es solche haben sollte, er muss die ihm
auferlegten Akte der Wiedergutmachung zufrieden stellend bewerkstelligen, mit dem
Nationalen Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung zusammenarbeiten,
oder aber mit dem Obergericht des Gerichtsbezirks eine Vereinbarung
unterzeichnen, mit welcher er die Erfüllung seiner Wiedergutmachungspflichten
gewährleistet. Es gibt folgende Akte der Wiedergutmachung:
45.1 Die Übergabe an den Staat von illegal erworbenen Gütern zum Zwecke der
Wiedergutmachung an den Opfern
45.2 Die öffentliche Erklärung, mit welcher die Würde des Opfers und der ihm am
nächsten stehenden Personen wieder hergestellt wird
45.3 Die öffentliche Anerkennung, dass den Opfern Schaden zugefügt wurde, die
öffentliche Erklärung der Reue, die an die Opfer gerichtete Bitte um Vergebung und
das Versprechen, diese Straftaten nicht zu wiederholen
45.4 Die effiziente Mitarbeit beim Ausfindigmachen von entführten oder
verschwundenen Personen, und beim Ausfindigmachen der Leichname der Opfer
45.5 Die Suche nach Verschwundenen und nach den Überresten toter Personen,
und die Hilfe bei deren Identifizierung und erneuten Bestattung nach den Traditionen
der Familie und der Gemeinden
ARTIKEL 46. Antrag auf Wiedergutmachung. Die Opfer der außerhalb des Gesetzes
stehenden bewaffneten Gruppen können Wiedergutmachung erhalten, indem sie
sich an das Obergericht des Gerichtsbezirks wenden im Zusammenhang mit den
Sachverhalten, die dort untersucht werden.
Niemand kann zweimal Wiedergutmachung für denselben Sachverhalt erhalten.
ARTIKEL 47. Wiederherstellung. Die Wiederherstellung umfasst die Akte, die darauf
abzielen, das Opfer wieder in die Situation zu versetzen, in der es sich vor der
Verletzung seiner Rechte befand. Sie schließt die Wiederherstellung der Freiheit ein,
ebenso wie die Rückkehr an seinen Wohnort und möglichst auch die Rückgabe
seiner Güter.
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ARTIKEL 48. Rehabilitation. Die Rehabilitation soll ärztliche und psychologische
Behandlung für die Opfer oder deren Verwandte im ersten Grad der
Blutsverwandtschaft nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel des Fonds für
die Wiedergutmachung an den Opfern einschließen.
Die von der Regierung den Opfern nach Maßgabe der gültigen Vorschriften und
Gesetze geleisteten sozialen Dienste sind Teil der Wiedergutmachung und der
Rehabilitation.
ARTIKEL 49. Maßnahmen der Genugtuung und Garantien für die NichtWiederholung. Die Maßnahmen der Genugtuung und die Garantien für die NichtWiederholung, die von den verschiedenen direkt an dem Prozess der nationalen
Aussöhnung beteiligten Behörden ergriffen werden, sollen einschließen:
49.1 Die Überprüfung der Sachverhalte und die öffentliche und vollständige
Bekanntmachung der gerichtlichen Wahrheit, in dem Maße als sie für das Opfer, die
Zeugen oder sonstige Personen keine weiteren unnötigen Schäden verursacht und
auch keine Gefahr für deren Sicherheit hervorruft.
49.2 Die Suche nach den Verschwundenen oder nach den verstorbenen und die
Hilfe bei der Identifizierung und erneuten Bestattung nach den Traditionen der
Familie und der Gemeinde. Diese Aufgabe obliegt hauptsächlich der Nationalen
Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden.
49.3 Die richterliche Entscheidung mit welcher die Würde, der Ruf und die Rechte
des Opfers und seiner Verwandten ersten Grades der Blutsverwandtschaft wieder
hergestellt werden.
49.4 Die Entschuldigung, die das öffentliche Anerkennen der Sachverhalte und die
Annahme der Verantwortung mit einschließt.
49.5 Die Anwendung von Sanktionen auf die für die Verletzungen Verantwortlichen.
Dies alles obliegt den Gerichtsorganen, die an den Prozessen, von denen dieses
Gesetz handelt, beteiligt sind.
49.6 Der zuständige Senat des Obergerichtes des Gerichtsbezirks kann Akte der
Erinnerung, Hommagen und Anerkennung der Opfer der außerhalb des Gesetzes
sehenden bewaffneten Gruppen anordnen. Außerdem kann der Nationale
Ausschuss für Aussöhnung und Wiedergutmachung den politischen oder
Regierungsorganen der verschiedenen Ebenen die Ergreifung dieser Art von
Maßnahmen empfehlen.
49.7 Maßnahmen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen
49.8 Die Teilnahme an Ausbildungskursen in Fragen der Menschenrechte für die
Personen, die für die Verletzungen verantwortlich sind. Diese Maßnahme kann den
Verurteilten vom zuständigen Senat des Obergerichtes des Gerichtsbezirks auferlegt
werden.
ARTIKEL 50. Programme für kollektive Wiedergutmachung. Die Regierung muss
nach Maßgabe der Empfehlungen des Nationalen Ausschusses für Aussöhnung und
Wiedergutmachung ein institutionelles Programm für kollektive Wiedergutmachung
implementieren, welches Aktionen enthält, die direkt auf die Wiederherstellung der
Institutionalität des sozialen Rechtsstaates ausgerichtet sind, insbesondere in den
von der „violencia“ am stärksten betroffenen Gebieten, ebenso wie auf die
Wiederherstellung und Förderung der Rechte der von „violencia“ betroffenen Bürger,
sowie auf die Anerkennung und Rückgabe der Menschenwürde für die Opfer der
„violencia“.
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ARTIKEL 51. Nationaler Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung. Es wird
der Nationale Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung geschaffen, der
sich zusammensetzt aus dem Vizepräsidenten der Republik oder seinem
Delegierten, der den Vorsitz übernimmt, dem Generaldisziplinarstaatsanwalt der
Nation oder seinem Delegierten, dem Innen- und Justizminister oder seinem
Delegierten, dem Finanzminister oder seinem Delegierten, dem Ombudsmann, zwei
Vertretern von Opfer-Organisationen und dem Direktor des Netzes für Soziale
Solidarität, der die Funktionen des Technischen Sekretärs übernimmt. Der Präsident
der Republik der bestimmt fünf Persönlichkeiten zu Mitgliedern dieses Ausschusses,
von denen wenigstens zwei Frauen sein müssen.
Dieser Ausschuss hat eine Dauer von acht Jahren.
ARTIKEL 52. Funktionen des Nationalen Ausschusses für Wiedergutmachung und
Aussöhnung. Der Nationale Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung
nimmt folgende Funktionen wahr:
52.1 Er garantiert den Opfern ihre Beteiligung an Prozessen der gerichtlichen
Aufklärung und die Verwirklichung ihrer Rechte.
52.2 Er legt einen öffentlichen Bericht über die Gründe für das Aufkommen und die
Evolution der illegalen bewaffneten Gruppen vor.
52.3 Er macht eine Nachbetreuung und Überprüfung der Prozesse der
Wiedereingliederung und der Arbeit der lokalen Behörden, um die volle
Demobilisierung der Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten
bewaffneten Gruppen zu gewährleisten, ebenso wie das ordnungsgemäße
Funktionieren der Institutionen in diesen Regionen. Zu diesem Zweck kann der
Nationale Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung ausländische
Organismen oder Persönlichkeiten zur Teilnahme einladen.
52.4 Er übernimmt die Nachbetreuung und die regelmäßige Evaluierung der
Wiedergutmachung nach Maßgabe dieses Gesetzes und spricht Empfehlungen zu
deren adäquaten Ausführung aus.
52.5 Er legt innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab dem
Inkrafttreten dieses Gesetzes, der Nationalregierung und den Friedensausschüssen
des Senats und der Repräsentantenkammer einen Bericht über den Prozess der
Wiedergutmachung an den Opfern durch die außerhalb des Gesetzes stehenden
bewaffneten Gruppen vor.
52.6 Er empfiehlt die Kriterien für die in diesem Gesetz behandelte
Wiedergutmachung zu Lasten des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern.
52.7 Er koordiniert die Aktivitäten der Regionalen Ausschüsse für die Rückgabe von
Gütern.
52.8 Er unternimmt landesweite Aussöhnungs-Aktionen mit dem Ziel zu verhindern,
dass sich neue Gewalttaten ereignen, die den nationalen Frieden stören.
52.9 Er gibt sich eine Satzung.
ARTIKEL 53. Regionale Ausschüsse für die Rückgabe von Gütern. Die regionalen
Ausschüsse sind für die Ausgestaltung der Schritte für die Reklamationen im
Zusammenhang mit Eigentum und Güterbesitz im Rahmen des in diesem Gesetz
festgelegten Prozesses verantwortlich.
ARTIKEL 54. Zusammensetzung. Die Regionalen Ausschüsse setzen sich
zusammen aus einem (1) Vertreter des Nationalen Ausschusses für
Wiedergutmachung und Aussöhnung, der ihren Vorsitz übernimmt, einem
Delegierten der Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden, einem
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(1) Delegierten der Öffentlichen Beschwerdestelle der Gemeinde oder des Bezirks
(Personería municipal o distrital), einem (1) Delegierten des Ombudsmanns
(Defensor del Pueblo), sowie einem Delegierten des Innen- und Justizministeriums.
Die Nationale Regierung ist befugt, einen Vertreter der Ordensgemeinschaften zu
ernennen und bestimmt nach Maßgabe der Erfordernisse des Prozesses das
Funktionieren und die territoriale Aufteilung der Ausschüsse.
ARTIKEL 55. Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern. Der Fonds für die
Wiedergutmachung an den Opfern wird geschaffen als ein Sonderkonto ohne
Rechtspersönlichkeit; der Anweisungsberechtigte für die Ausgaben aus diesem
Konto ist der Direktor des Netzes für Soziale Solidarität. Die Mittel des Fonds sind
nach den Regeln des privaten Rechts auszugeben.
Der Fonds setzt sich zusammen aus allen Gütern oder Ressourcen, die auf
irgendeine Weise von den Personen oder illegalen organisierten bewaffneten
Gruppen übergeben werden, auf die sich dieses Gesetz bezieht, aus Mitteln, die aus
dem nationalen Haushalt stammen, sowie aus in- oder ausländischen Geld- oder
Sachspenden.
Die von diesem Fonds verwalteten Mittel unterliegen der Aufsicht des Obersten
Rechnungshofes der Republik.
Zusatz: Die Güter, auf die sich die Artikel 10 und 11 beziehen, sind direkt dem durch
dieses Gesetz geschaffenen Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern zu
übergeben. In gleicher Weise ist zu verfahren mit den Gütern, die mit strafrechtlichen
Ermittlungen und im Augenblick der Demobilisierung anhängigen Klagen auf
Löschung des Herrschaftsrechtes in Verbindung stehen, vorausgesetzt dass die Tat
begangen wurde aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu der außerhalb des Gesetzes
stehenden organisierten Gruppe und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die Regierung hat das Funktionieren dieses Fonds zu reglementieren, insbesondere
was die Einforderung und Übergabe von Gütern gegenüber gutgläubigen Dritten
anbelangt.
ARTIKEL 56. Aufgabenstellungen des Netzes für Soziale Solidarität. Das Netz für
Soziale Solidarität hat – durch den Fonds, von dem in diesem Gesetz die Rede ist –
nach Maßgabe der dem Fonds zugewiesenen Haushaltsmittel folgende
Aufgabenstellungen:
56.1 Berechnung und Auszahlung des gerichtlichen Schadensersatzes, von dem in
diesen Gesetz die Rede ist, innerhalb der im Nationalen Haushaltsplan genehmigten
Grenzen.
56.2 Verwaltung des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern.
56.3 Durchführung sonstiger Maßnahmen der Wiedergutmachung, falls dies in Frage
kommt.
56.4 Alle weiteren, die ihm durch die Statuten zugewiesen werden.
KAPITEL X
AUFBEWAHRUNG VON ARCHIVUNTERLAGEN
ARTIKEL 57. Pflicht zur Aufrechterhaltung der Erinnerung. Die Kenntnis der
Geschichte der Ursachen, Entwicklungen und Folgen des Handelns der außerhalb
des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen muss durch adäquate Verfahren
aufrecht erhalten werden in Erfüllung der Pflicht zur Aufrechterhaltung des
historischen Gedächtnisses, die dem Staat obliegt.
44
ARTIKEL 58. Maßnahmen für die Erhaltung der Archivunterlagen. Das Recht auf
Wahrheit schließt ein, dass die Archivunterlagen aufbewahrt werden. Dafür haben
die
Gerichtsbehörden,
die
damit
befasst
sind,
sowie
die
Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation die notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen, um zu verhindern, dass die Archivunterlagen entwendet, zerstört oder
gefälscht werden, dass versucht wird, die Straflosigkeit zu erreichen. Dies
unbeschadet der Anwendung der einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften.
ARTIKEL 59. Maßnahmen zur Ermöglichung des Zugangs zu den Archivunterlagen.
Der Zugang zu den Archivunterlagen muss im Interesse der Opfer und ihrer
Verwandten ermöglicht werden, damit sie ihre Rechte geltend machen können.
Wenn der Zugang im Interesse der historischen Untersuchung beantragt wird, so
dürfen die Genehmigungsformalitäten lediglich den Zweck der Kontrolle des
Zugangs, der Pflege und der adäquaten Erhaltung des Materials haben, jedoch nicht
die Zensur.
Auf jeden Fall sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf
Intimität der Opfer sexueller Gewaltanwendung, der Kinder und Jugendlichen, die
Opfer der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen sind, und um
das Opfer, die Zeugen und sonstigen Personen vor weiteren unnötigen Schäden zu
bewahren und auch keine Gefahr für ihre Sicherheit zu schaffen.
KAPITEL XI
HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN
ARTIKEL 60. Die Regierung hat die Pflicht, das Recht auf Frieden in
Übereinstimmung mit den Artikeln 2, 22, 93 und 189 der Politischen Verfassung zu
gewährleisten unter Berücksichtigung der Situation der öffentlichen Ordnung im
Lande und der Bedrohung der Zivilbevölkerung und der legal errichteten
Institutionen.
ARTIKEL 61. Zur Erfüllung der Bestimmung des Artikels 60 dieses Gesetzes kann
der Präsident der Republik seinen Vertretern und Sprechern die Befugnis zur
Aufnahme von Kontakten befugen, die es ermöglichen, zu humanitären
Vereinbarungen mit den außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten
bewaffneten Gruppen zu gelangen.
ARTIKEL 62. Der Präsident der Republik hat die Befugnis, bei der zuständigen
Behörde für die Zwecke und nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die bedingte
Strafaussetzung und die Rechtswohltat der alternativen Strafe zugunsten der
Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten
Gruppen, mit denen es zu humanitären Vereinbarungen kommt, zu beantragen.
Die Nationale Regierung kann die Bedingungen fordern, die sie für angebracht hält,
um zu erreichen, dass diese Entscheidungen tatsächlich zur Suche und zur
Erlangung des Friedens beitragen.
KAPITEL XII
GÜLTIGKEIT UND ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 63. Komplementarität. Für alles, was in diesem Gesetz nicht festgelegt ist,
sind das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 und die Strafprozessordnung
anzuwenden.
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ARTIKEL 64. Künftiges günstigeres Gesetz. Sollten nach der Verkündigung dieses
Gesetzes Gesetze erlassen werden, die den Mitgliedern von außerhalb des
Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen günstigere Rechtswohltaten gewähren
als diejenigen, die in diesem Gesetz festgelegt wurden, so können diejenigen
Personen, die dem alternativen Mechanismus unterlagen, sich den Bedingungen, die
diese späteren Gesetze festschreiben, unterwerfen.
ARTIKEL 65. Übergabe von Minderjährigen. Die Übergabe von Minderjährigen
seitens der Mitglieder von außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen
sind kein Grund für den Verlust der Rechtswohltaten, auf die sich dieses Gesetz und
das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 beziehen.
ARTIKEL 66. Die Nationale Regierung, der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit und die
Generalstaatsanwaltschaft der Nation haben Mittel in so ausreichender Höhe zur
Verfügung zu stellen, als sie unerlässlich sind für die ordnungsgemäße und
zeitgerechte Anwendung des Gesetzes über die Löschung der Herrschaftsrechte.
ARTIKEL 67. In Übereinstimmung des Programms der Wiedereingliederung in das
zivile Leben hat sich die Nationale Regierung um die Aufnahme der Demobilisierten
in Produktionsprojekte oder in Ausbildungs- oder Schulungsprogramme, die ihnen
den Zugang zu produktiver Arbeit erleichtern, zu kümmern.
Gleichzeitig und nach Maßgabe desselben Programms hat sie die Aufnahme in
adäquate Programme psychologischer Hilfe zu unterstützen, welche ihre soziale
Wiedereingliederung und ihr Zurechtfinden im täglichen Leben erleichtern.
ARTIKEL 68. Die Kollegialrichter der Obergerichte des Gerichtsbezirks, die auf der
Grundlage dieses Gesetzes geschaffen werden, werden vom Vollsenat des Obersten
Gerichtshofes aus Listen gewählt, die von dem Verwaltungssenat des Oberen Rates
der Gerichtsbarkeit übersandt werden.
Die geforderten Voraussetzungen für die Ämter der Kollegialrichter dieser Gerichte
sind dieselben, wie sie für Kollegialrichter der derzeitigen Obergerichte des
Gerichtsbezirks gelten.
Der Verwaltungssenat des Oberen Rates der Gerichtsbarkeit kann die Gruppen der
administrativen und sozialen Unterstützung für diese Gerichte bilden. Die Ernennung
der Angestellten obliegt den Kollegialrichtern der durch dieses Gesetz geschaffenen
Gerichte.
ARTIKEL 69. Die Rechtsmittel, von denen in diesem Gesetz die Rede ist und deren
Bearbeitung dem Obersten Gerichtshof obliegt, haben Vorrang vor den übrigen
Sachen, die in die Zuständigkeit dieses Gerichtes fallen, und müssen innerhalb einer
Frist von 30 Tagen entschieden werden.
ARTIKEL 70. Die Personen, die sich im Rahmen des Gesetzes 782 aus dem Jahre
2002 demobilisiert haben und über eine Bescheinigung der Nationalen Regierung
verfügen, können
- je nachdem - in den Genuss einer vorläufigen Entscheidung (Resolución
inhibitoria), des Ausschlusses des Ermittlungsverfahrens oder der Einstellung des
Verfahrens wegen der Verbrechen des Zusammenschlusses zu einer
verbrecherischen Vereinigung nach Absatz eins des Artikels 340 des
Strafgesetzbuches, illegaler Verwendung von Uniformen und Hoheitszeichen,
Aufforderung zu strafbaren Handlungen nach Abs. eins des Artikels 348 des
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Strafgesetzbuches, Herstellung, Handel und Tragen von Waffen und Munitionen
gelangen.
Personen, die wegen derselben Verbrechen verurteilt wurden und die in diesem
Gesetz aufgestellten Bedingungen erfüllen können auch in den Genuss der
Rechtswohltaten gelangen, die das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 für sie festlegt.
ARTIKEL 71. Strafminderung. Die Personen, die zu dem Zeitpunkt, in welchem
dieses Gesetz in Kraft tritt, Strafen aufgrund von vollstreckbaren Urteilen verbüßen,
haben Anspruch darauf, dass die ihnen auferlegte Strafe um ein Zehntel gemindert
wird. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Personen, die wegen Verbrechen
gegen die sexuelle Freiheit, Unversehrtheit und Bildung, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Drogenhandel verurteilt wurden.
Für die Gewährung und die Bewertung der Rechtswohltat hat der Richter für
Strafvollstreckung und Sicherheitsmaßnahmen das gute Verhalten des Verurteilten,
seine Verpflichtung, keine Straftaten mehr zu begehen, seine Zusammenarbeit mit
der Justiz und seine Aktionen der Wiedergutmachung an den Opfern zu
berücksichtigen.
ARTIKEL 72. Aufstand. Artikel 468 des Strafgesetzbuches ist ein Abschnitt folgenden
Inhalts hinzuzufügen: „Das Verbrechen des Aufstands begeht auch, wer
Guerillagruppen oder Gruppen der Selbstverteidigung, deren Handlungen das
normale Funktionieren der verfassungsmäßigen und legalen Ordnung stört, bildet
oder sich daran beteiligt. In diesem Falle ist die Strafe gleich wie für das Verbrechen
der Rebellion.
Punkt 10 des Artikels 3 der Konvention der Vereinten Nationen gegen illegalen
Handel mit Suchtmitteln und psychotropen Substanzen, unterzeichnet in Wien am
20. Dezember 1988 und durch Gesetz 67 aus dem Jahre 1993 in die innerstaatliche
Gesetzgebung aufgenommen, behält weiterhin seine volle Gültigkeit.“
ARTIKEL 73. Inkrafttreten und Aufhebungen. Dieses Gesetz hebt alle
Bestimmungen, die ihm entgegen stehen, auf. Es ist lediglich auf Taten anzuwenden,
die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden, und es tritt am Tage seiner
Verkündung in Kraft.“
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