1 Büro des Hochkommissars für Frieden GESETZ FÜR GERECHTIGKEIT UND FRIEDEN Büro des Hochkommissars für Frieden 2 INHALT EINLEITUNG ERSTER TEIL: DIDAKTISCHE PRÄSENTATION 1. GRUNDLEGENDE BEGRIFFE a Außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe b. Demobilisierung c. Opfer d. Schaden e. Alternativität f. Alternative Strafe g. Freiheit auf Bewährung 2. ALLGEMEINES a. Gegenstand des Gesetzes b. Anwendungsbereich des Gesetzes c. Allgemeine Kriterien zur Begründetheit der Alternativität d. Interpretation: Einhaltung internationaler Rechtsvorschriften e. Voraussetzungen der Eligibilität für den Fall kollektiver Demobilisierungen f. Voraussetzungen der Eligibilität für den Fall individueller Demobilisierungen g. Natur der Verbrechen 3. INSTITUTIONEN FÜR DEN GESETZESVOLLZUG a. Institutionen für den Vollzug des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden b. Nach Zweig der Öffentlichen Gewalt 4. RECHTE DER OPFER a. Recht auf Wahrheit b. Recht auf Gerechtigkeit c. Recht auf Wiedergutmachung 5. SCHUTZ VON OPFERN UND ZEUGEN 6. RECHTE DES ANGEKLAGTEN a. Faires Verfahren 7. INSTITUTIONEN FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN OPFERN a. Nationale Kommission für Wiedergutmachung und Aussöhnung b. Regionale Kommissionen für die Rückgabe von Gütern c. Fonds für die Wiedergutmachung an Opfern d. Netz für Soziale Solidarität 8. VERFAHRENSWEISE FÜR UNTERSUCHUNG UND URTEILSFINDUNG a. Untersuchung 2 b. Urteilsfindung 9. STRAFVOLLZUGSANSTALT 10. RECHTSMITTEL a. Einspruch b. Berufung c. Außerordentliche Restitutionsklage 11. NEUE SACHVERHALTE, DIE SICH NACH DEM URTEIL ERGEBEN a. Sachverhalte, die später bekannt werden 12. VERFAHREN NACH DEM STRAFVOLLZUG 13. HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN 14. STRAFNACHLASS ZWEITER TEIL: TEXT DES GESETZES EINLEITUNG In Kolumbien hat die Gestaltung eines Friedensprozesses unter Anwendung von Gerechtigkeit keine Tradition. In der 1984 mit den FARC unterzeichneten Vereinbarung von La Uribe ist von Vergebung und Vergessen die Rede. In der mit der M-19 im Jahre 1990 geschlossenen Vereinbarung wird lediglich von Begnadigung gesprochen, und diese Haltung wurde noch weiter ausgebaut durch den Erlass des so genannten „Wiederbegnadigungs“-Gesetzes, durch welches die Staatsanwaltschaft 1992 an der Fortsetzung der Ermittlungen gegen die oberste Spitze jener Guerilla-Gruppe wegen der Vorfälle im Justizpalast gehindert wurde. Bei den von der letzten Regierung geführten Gesprächen mit der FARC und mit dem ELN wurde das Thema der Gerechtigkeit nicht angesprochen. Im Bewusstsein der internationalen Fortschritte auf diesem Gebiet, welche Begnadigung und Amnestie für abscheuliche Verbrechen verbieten, beschloss die derzeitige Regierung, den Stier bei den Hörnern zu packen. Im September 2003 wurde dem Kongress der Gesetzesentwurf zur „strafrechtlichen Alternativität“ vorgelegt, welcher sich mit den Ermittlungen, Verfahren und Verurteilung für diejenigen, die Verbrechen begangen haben, die nicht unter den Straftatbestand des Eingehens einer verbrecherischen Vereinigung zum Zwecke der Bildung von Guerilla- oder Selbstverteidigungsgruppen fallen, befasste. Außerdem wurde die Verpflichtung zur Wiedergutmachung an den Opfern festgelegt, ebenso wie die Strafaussetzung zur Bewährung für diejenigen, die unter Erfüllung der vorher genannten Bedingungen zur Konsolidierung des nationalen Friedens beitragen. Die Verpflichtung, nicht mehr straffällig zu werden, war die Bedingung zur Beibehaltung dieser Rechtswohltaten in der Zukunft. Angeführt vom Präsidenten der Republik begann eine landesweite Debatte zu diesem Thema, welche im April 2004 in einem Konsens mit den Berichterstattern des Projekts im Ersten Ausschuss des Senats gipfelte. 3 Seit damals steht fest, dass eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren bestanden haben muss, bevor die Rechtswohltaten in Anspruch genommen werden können. Weiterhin wurde die vollkommene Unabhängigkeit der Recht sprechenden Gewalt bestätigt, wobei die Intervention der Exekutive auf die Vorstellung der Kandidaten, deren Fall von den Richtern beurteilt werden soll, limitiert ist. Spätere Fortschritte bei Themen wie Wiedergutmachung, Opferschutz und Definition eines besonderen mündlichen Prozesses für die Verfahren ergänzten das Endprojekt und schlugen sich in dem Vorschlag nieder, der dem Kongress im Februar 2005 erneut vorgelegt wurde. Der abgestimmte und am 22. Juni 2005 vom Kongress der Republik gebilligte Text ergänzt das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002, dessen Rechtswohltaten lediglich für Personen in Frage kommen, die Verbrechen begangen haben, für die eine Begnadigung möglich ist. Es gibt keine Vergebung für abscheuliche Verbrechen. Diejenigen, die Verbrechen wie Entführung und Mord, bis hin zu abscheulichen Verbrechen, begangen haben, müssen sich einem Sondergerichtsverfahren unterwerfen, bei welchem die Grundsätze der restaurativen Justiz zur Anwendung kommen und das vorrangig auf die Zusammenarbeit der Angeklagten mit den Behörden und die Wiedergutmachung an den Opfern ausgerichtet ist. Das Projekt geht über die materielle Wiedergutmachung oder den materiellen Schadenersatz – die in Kolumbien üblich waren – hinaus und legt die Notwendigkeit fest, dass Akte der Rückgabe, Rehabilitation und Genugtuung stattfinden müssen. Zum ersten Mal finden auch Figuren wie symbolische Wiedergutmachung und Garantien für das Nicht-Rückfälligwerden Eingang in das nationale Strafgesetz. Bei der zuständigen Behörde, oder falls das Opfer dies vorzieht, durch ein Vorverfahren zur Wiedergutmachung klagt das Opfer seine Ansprüche ein und bringt Beweise bei, wobei die Entscheidungsfindung in den Händen des Richters liegt. Mit der Ausführung der Wiedergutmachungsarbeiten ist der Fond für die Wiedergutmachung an den Opfern beauftragt. Ein Nationaler Wiedergutmachungs- und Aussöhnungsausschuss unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten der Republik, in welchem verschiedene Gremien – so zum Beispiel die Organisationen der Opfer – vertreten sind, ist mit der Überwachung der Wiedergutmachungsarbeiten und der Vorlage eines öffentlichen Berichtes über das Aufkommen und die Tätigkeit der illegalen bewaffneten Gruppen, die sich demobilisieren, beauftragt. Aufgabe dieses Rat ist es außerdem, über die wirksame Auflösung illegaler bewaffneter Gruppen zu wachen, in den Regionen, in denen diese aktiv waren, Programme für die kollektive Wiedergutmachung in Gang zu setzen und die Regionalen Ausschüsse für die Rückgabe von Gütern zu koordinieren. Für den Zugang zu den Rechtswohltaten der alternativen Strafe – die zwischen 5 und 8 Jahren schwankt – sind drei Kanäle festgelegt. Bei den kollektiven Demobilisierungen sind die Demobilisierung und die Auflösung der illegalen bewaffneten Gruppe, die Übergabe sämtlicher illegaler Güter ebenso wie die Übergabe der entführten Personen und der von der Gruppe rekrutierten Minderjährigen die Voraussetzung. Bei einer individuellen Demobilisierung müssen Informationen zur Verfügung gestellt oder effizient an der Auflösung der Gruppe, der die jeweilige Person angehörte, mitgearbeitet werden. Ein dritter Zugangsweg besteht für die Mitglieder von illegalen Gruppen, mit welchen humanitäre Vereinbarungen abgeschlossen werden konnten. In diesem Fall kann der Präsident die Bedingungen festlegen, die er für die adäquate Anwendung des Instruments für 4 zweckmäßig hält. Keinerlei Verbrechen, das vor der Zugehörigkeit zu der illegalen bewaffneten Gruppe, oder nach der Demobilisierung begangen wurde, fällt unter die Rechtswohltat der alternativen Strafe. Ebenso wenig ist eine Intervention in schon laufende Auslieferungsprozesse oder in Ersuchen internationaler Gerichte möglich. Als Bedingung für die Eligibilität wurde ganz klar festgelegt, dass weder für einen individuellen Begünstigten, noch für die Gruppe, der er angehörte, die Zielsetzung im Drogenhandel oder in der illegalen Bereicherung bestanden haben darf. Alle Demobilisierten müssen eine freie Aussage über ihre Zugehörigkeit zu der Gruppe abgeben. Der Geist der Verfassung, der eine Selbstbezichtigung oder ein Geständnis unter Zwang verbietet, wird zwar beibehalten, doch ist es für den Demobilisierten klar, dass sein Fall, falls er das Eingeständnis eines Verbrechens unterlässt oder die Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn vorbringt nicht akzeptiert, an die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit überwiesen wird, wodurch die Prozesseinheit unterbrochen wird, denn unter deren Zuständigkeit kann er die Rechtswohltat nicht erlangen. Sollte das eingestandene Verbrechen begnadigungsfähig sein – Rebellion, verbrecherische Vereinigung, illegales Tragen von Waffen – so hat er Zugang zu den Rechtswohltaten nach Gesetz 782. Für die sonstigen eingestandenen Verbrechen oder die akzeptierten Anschuldigungen kann er die Rechtswohltat der alternativen Strafe erlangen, nachdem ihm der Prozess gemacht wurde, er verurteilt wurde und die vom Gericht festgelegten Voraussetzungen für die Wiedergutmachung erfüllt hat. Der Geist des Gesetzes betont, dass es notwendig ist, die Wiederherstellung der Wahrheit zu stimulieren. Deshalb ist es grundlegend wichtig, vom Demobilisierten zu verlangen, dass er ständig mit den Behörden zusammenarbeitet, sowohl für die vollständige Aufklärung der Sachverhalte, an denen er beteiligt war, als auch für die effiziente Auflösung der Gruppe, der er angehörte. Sollten also nach Erlangung der Rechtswohltat der alternativen Strafe neue Sachverhalte bekannt werden, die er während und aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu der illegalen bewaffneten Gruppe begangen hat, so kann der Verurteilte weiterhin im Genuss dieser Rechtswohltat verbleiben unter der Voraussetzung, dass er diese Sachverhalte nicht absichtlich verschwiegen hat, die Anschuldigungen annimmt, mit der Justiz an der Aufklärung der Vorfälle zusammenarbeitet und die Wiedergutmachung an den Opfern verwirklicht. Je nach der Schwere der Sachverhalte kann der Richter die Zeit der alternativen Strafe um 20 % erhöhen. Es lohnt sich auf zwei in dem Gesetz verankerte Vorschriften besonders hinzuweisen. Zur juristischen Untermauerung der Demobilisierung der Mitglieder der „autodefensas“ (Selbstverteidigungsgruppen), die keine abscheulichen Verbrechen begangen haben, wird das Verhalten dieser Gruppe typifiziert als eine Modalität des Verbrechens des Aufstands unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese mit ihren Handlungen das normale Funktionieren der verfassungsmäßigen und legalen Ordnung unterbinden. Auf diese Weise wird nicht versucht, den Paramilitärs einen politischen Status zu verleihen, sondern in Übereinstimmung mit der kolumbianischen gesetzlichen Ordnung zu handeln, welche nur eine Begnadigung derjenigen zulässt, die für die so genannten politischen Verbrechen verantwortlich sind. Wie es die Wiener Konvention gegen den Illegalen Handel mit Suchtmitteln und die völkerrechtlichen Verträge festlegen, wird die Verbindung des politischen Verbrechens mit den abscheulichen Verbrechen oder dem Drogenhandel nicht erlaubt. 5 Um andererseits die Rechtswohltaten der restaurativen Justiz für diejenigen Verurteilten zugänglich zu machen, die im Augenblick des Erlasses des Gesetzes vollstreckbare Strafen verbüßen, haben diese Anspruch auf einen zehnprozentigen Nachlass der auferlegten Strafe. Ausgenommen von dieser Rechtswohltat sind diejenigen Personen, die verurteilt wurden wegen Verbrechen gegen die Freiheit, die Integrität, die sexuelle Bildung (formación sexual), Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Drogenhandel. Manche Kritiker sagen, das Gesetz begünstige das straflose Ausgehen und leiste keinen Beitrag zum Frieden des Landes. Ganz im Gegenteil: sämtliche Verbrechen müssen untersucht, die Verbrecher bestraft werden, und den Opfern muss Wiedergutmachung zuteil werden. Für Verbrechen, die nicht eingestanden wurden, gibt es keine Verjährung. Im Vergleich mit Friedensprozessen der neueren Zeit in anderen Teilen der Welt kommen in Kolumbien höhere internationale Standards im Bereich der Justiz zur Anwendung, und es wird das Eingeständnis und ein Mindestmaß an verbüßter Freiheitsstrafe verlangt, bevor die Rechtswohltaten in Anspruch genommen werden können. Der Staat behält seine gesamte Kapazität der Ermittlung und des Richtens bei, denn es handelt sich hier keineswegs um ein Amnestiegesetz. Das heißt, es besteht kein Raum für Vergebung und Vergessen. Keine Person, die in den Drogenhandel oder in illegale Bereicherung verwickelt ist, kann die Rechtswohltaten dieses Gesetzes für sich beanspruchen. Das Thema der Auslieferung wird darin nicht behandelt, so dass also die Regierung ihre gesamte Fähigkeit zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen beibehält. Wie der Herr Präsident der Republik schon öffentlich zum Ausdruck gebracht hat, ist die Auslieferung kein Thema, über welches mit den illegalen bewaffneten Gruppen verhandelt werden könnte. Die Rechte der Opfer sind voll gewährleistet. Die Gerichte müssen Wiedergutmachungsmaßnahmen anordnen, selbst in den Fällen, in welchen der Straftäter noch nicht individuell bestimmt werden konnte. Der Nationale Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung, der Fonds für die Wiedergutmachung an Opfern und die Regionalausschüsse für die Restitution von Gütern sind neuartige Institutionen innerhalb der kolumbianischen Gesetzgebung. Außerdem gibt es keine Immunität gegenüber dem Gesetz über das Erlöschen der Herrschaftsrechte, durch welches der Staat bis heute 5.042 illegal erworbene Güter einziehen konnte. Das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden ist ein neuartiges Instrument, durch welches es möglich sein wird, in Kolumbien Friedensprozesse voranzutreiben, ohne sich über die Komponente der Gerechtigkeit hinwegzusetzen. Wir werden so also diesen beiden regulierenden Achsen unserer juristischen Ordnung Genüge leisten, welche sich außerdem als reziproke Grundrechte darstellen. Wenn die juristischen Voraussetzungen hinsichtlich der Ermittlungen, des Verfahrens und der Strafzeit erfüllt sind, können die Mitglieder der illegalen bewaffneten Gruppen, die die Voraussetzungen der Elegibilität erfüllen, die Rechtswohltat der alternativen Strafe genießen unter der Voraussetzung, dass sie effizient zur Erlangung des nationalen Friedens beigetragen haben. Alle völkerrechtlichen Grundsätze des Strafrechtes werden erfüllt. Der einzige, der teilweise eine Änderung erfährt, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese 6 Entscheidung ist jedoch gerecht, wenn man bedenkt, dass mit der Auflösung der illegalen bewaffneten Gruppe und der Wiedergutmachung an den Opfern die Garantien der Nicht-Wiederholung gewährleistet werden, und das ist die zentrale Zielsetzung der Strafrechtspolitik. Die Tatsache, dass den Opfern Wiedergutmachung geleistet wird, um die Vergangenheit zu heilen, und dass die illegale bewaffnete Gruppe zerschlagen wird, um neue Opfer in der Zukunft zu vermeiden, kompensiert bei weitem diese Änderung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Haftstrafe, wobei von einer Justiz der Vergeltung, die auf die Bestrafung des Verursachers konzentriert ist, zu einer restaurativen Justiz übergegangen wird, welche auf die Gesundung der Gesellschaft und die Konsolidierung des nationalen Friedens abzielt. Durch die Feststellung der Wahrheit als zentralem Input für die Wiedergutmachung an den Opfern und die Prävention neuer Verbrechen als Folge des Friedensprozesses werden die zentralen Voraussetzungen für die NichtWiederholung erfüllt: die Heilung von Wunden aus der Vergangenheit und die Prävention von Verbrechen in der Zukunft. Auf diese Weise passen wir uns der zeitgenössischen Strafrechtstheorie und den nationalen und internationalen Standards auf diesem Gebiet an. Nach der Überwindung von Jahrzehnten des Friedens mit Straflosigkeit sind Frieden und Gerechtigkeit jetzt Aspekte, die sich gegenseitig ergänzen. Diese Botschaft muss sowohl von den Behörden als auch von den Guerilleros und von den „autodefensas“ in ihrem ganzen Ausmaß verstanden werden. Die Politiken des Vergebens und Vergessens sind eine Sache der Vergangenheit. LUIS CARLOS RESTREPO RAMÍREZ Hochkommissar für den Frieden 6. Juli 2005 Büro des Hochkommissars für den Frieden 11 ERSTER TEIL DIDAKTISCHE DARSTELLUNG Büro des Hochkommissars für den Frieden 12 1. GRUNDLEGENDE BEGRIFFE Büro des Hochkommissars für den Frieden 13 a. AUSSERHALB DES GESETZES STEHENDE ORGANISIERTE BEWAFFNETE GRUPPEN (GAOML), ALLES ODER EIN BEDEUTENDER UND INTEGRALER TEIL, GUERILLA ODER SELBSTVERTEIDIGUNGSGRUPPEN BLOCKS, FRONTEN (=Frentes), SONSTIGE b. DEMOBILISIERUNG INDIVIDUELLER ODER KOLLEKTIVER AKT: () der Abgabe der Waffen () des Verlassens der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe (GAOML), DER VOR EINER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE ERFOLGT Büro des Hochkommissars für den Frieden 14 c. OPFER 7 individuell () jegliche Person, die Schäden durch eine im Gesetz aufgeführte Straftat direkte erlitten hat kollektiv Im Falle des Todes oder des Verschwindens des Opfers - Ehegatte - Lebensgefährte - Verwandter des ersten Grades der Blutsverwandtschaft -1. zivilrechtliche – () Mitglieder der Öffentlichen Sicherheitsorgane Im Falle des Todes des Mitglieds der Öffentlichen Sicherheitsorgane in Ausübung seines Dienstes, im Zusammenhang mit demselben oder außerhalb des Dienstes: - Ehegatte - Lebenspartner - Verwandter des ersten Grades der Blutsverwandtschaft Büro des Hochkommissars für den Frieden 15 d. SCHADEN () Jegliche Art von Schaden, wie zum Beispiel (dies ist nicht einschränkend zu verstehen): vorübergehende Verletzungen, physisch irgendeine Art von Behinderung psychisch sensorieller Art die folgendes verursachen: emotionale Leiden finanziellen Verlust Einschränkung der Grundrechte fortwährende Verletzungen, () Muss direkt erfolgt sein () Muss die Folge einer Tat sein, - die eine Straftat darstellt, die im Gesetz erwähnt ist - die von einem Mitglied einer außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppe ausgeführt wurde. Büro des Hochkommissars für den Frieden 16 organisierten 8 e) ALTERNATIVITÄT () Rechtswohltat, die in der Aufhebung des Vollzugs der in dem Urteil festgesetzten Strafe besteht, wobei diese durch eine alternative Strafe zwischen 5 und 8 Jahren ersetzt wird f. ALTERNATIVE STRAFE () STRAFBEMESSUNG: Nach Maßgabe der Bestimmung der Strafprozessordung () KRITERIEN FÜR DIE STRAFBEMESSUNG: - Schwere der Verbrechen - Effektive Mitarbeit bei der Aufklärung des Sachverhalts () VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEGRÜNDETHEIT - Verpflichtung, einen eigenen Beitrag zur Resozialisierung zu leisten durch Arbeit, Studium oder Unterricht, und zwar während der Dauer des Freiheitsentzugs - Verpflichtung zur Förderung von Aktivitäten, die auf die Demobilisierung der Gruppe, der er angehörte, ausgerichtet sind Büro des Hochkommissars für den Frieden 17 g. FREIHEIT AUF BEWÄHRUNG () Zeitraum, während dessen der Empfänger der Rechtswohltat sich verpflichtet, nicht in die Verbrechen, deretwegen er im Rahmen dieses Gesetzes verurteilt wurde, zurückzufallen. () ZEITRAUM. Entspricht der Hälfte der auferlegten alternativen Strafe Büro des Hochkommissars für den Frieden 18 2. ALLGEMEINES Büro des Hochkommissars für den Frieden 19 a. ZIELSETZUNG DES GESETZES () Förderung - des Friedensprozesses - der Nationalen Aussöhnung - Humanitärer Vereinbarungen Wiedergutmachung – Wahrheit - Die Rechte der Opfer gegenüber der Justizverwaltung Rechtspflege Zugang zur Schutzmaßnahmen Pflicht zur Erinnerung () Die Wiedereingliederung in das zivile Leben der Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe () In Erfüllung der mit Regierung getroffenen Vereinbarungen die in Frage kommende, außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe aufdecken und auflösen () Untersuchung und Aburteilung der Handlungen, die WÄHREND und AUS ANLASS ihrer Zugehörigkeit zu der Außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangen wurden () Möglichkeit des Zugangs zu der Rechtswohltat einer ALTERNATIVEN STRAFE nach Erfüllung der Voraussetzungen 9 Büro des Hochkommissars für den Frieden 20 b. ANWENDUNGSBEREICH DES GESETZES () Untersuchung von Personen, die mit dem Verbrechen in Verbindung gebracht wurden () Verfahren gegen die Außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe: () Sanktion – Täter der () Rechtswohltaten – Beteiligte Akte, die WÄHREND und AUS ANLASS der Zugehörigkeit zu „GAOML“ begangen wurden UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS VORLIEGT: * Entschluss zur Demobilisierung * Entschluss, entscheidend zur Nationalen Aussöhnung beizutragen b1. AUSSCHLÜSSE: () Handlungen, die vor der Zugehörigkeit begangen wurden () Handlungen, die während der Zugehörigkeit begangen wurden, jedoch in keinem Zusammenhang mit der Zielsetzung stehen () Handlungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden Büro des Hochkommissars für den Frieden 21 ALLGEMEINE KRITERIEN FÜR DIE BEGRÜNDETHEIT DER ALTERNATIVITÄT () Beitrag des Begünstigten zur Erlangung des nationalen Friedens () Zusammenarbeit mit der Gerichtsbarkeit () Wiedergutmachung an den Opfern () Adäquate Resozialisierung Büro des Hochkommissars für den Frieden 22 d. INTERPRETATION: UNTERWERFUNG UNTER VÖLKERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN () Kolumbien hat die öffentlichen Verträge ratifiziert () Sie sind Bestandteil des BLOCKS VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT – Vorrang vor Gesetzen. Ihr Text wurde ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen () Sie sind ausschlaggebend sowohl für die INTERPRETATION als auch für die ANWENDUNG DES GESETZES „Die Anwendung und die Interpretation der Bestimmungen dieses Gesetzes haben nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorschriften und der von Kolumbien ratifizierten völkerrechtlichen Verträge zu erfolgen.“ „Die Aufnahme einiger völkerrechtlicher Bestimmungen in dieses Gesetz darf nicht als Verneinung anderer völkerrechtlicher Bestimmungen, die diese Frage regeln, verstanden werden.“ () Insbesondere nimmt das Gesetz ausdrücklich die Konvention der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und Psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 auf. „Für die Zwecke der in dieser Konvention vorgesehenen Kooperation zwischen den Parteien, insbesondere die in den Artikeln 5, 6, 7 und 9 vorgesehene Kooperation werden DIE NACH MASSGABE DIESES ARTIKELS TYPIFIZIERTEN VERBRECHEN (alle Formen des Drogenhandels) NICHT ALS FISKALISCHE ODER 10 POLITISCHE VERBRECHEN BETRACHTET, EBENSO WENIG ALS POLITISCH MOTIVIERTE VERBRECHEN, unbeschadet der verfassungsmäßigen Einschränkungen und fundamentalen Grundsätze des innerstaatlichen Rechtes der Parteien.“ Büro des Hochkommissars für den Frieden 23 e. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ELEGIBILITÄT IM FALLE VON KOLLEKTIVEN DEMOBILISIERUNGEN 1. Die Außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe muss sich in Erfüllung einer mit der Nationalen Regierung geschlossenen Vereinbarung demobilisiert haben und sie muss zerschlagen worden sein 2. Die Güter, die das Produkt der illegalen Aktivität sind, müssen übergeben werden 3. Die Gruppe muss die Gesamtheit der rekrutierten Minderjährigen an das Kolumbianische Institut für Familienwohlfahrt (ICBF) übergeben 4. Die Gruppe muss jegliche Einmischung in die freie Ausübung der politischen Rechte und öffentlichen Freiheit einstellen 5. Die Gruppe muss sämtliche verbrecherische Aktivitäten einstellen 6. Die Gruppe darf sich nicht zum Zwecke des Handels mit Suchtmitteln oder der illegalen Bereicherung gebildet haben 7. Die entführten Personen, die sich in der Gewalt der Gruppe befinden, müssen freigelassen werden. Büro des Hochkommissars für den Frieden 24 f. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ELEGIBILITÄT IM FALLE DER DEMOBILISIERUNG VON EINZELPERSONEN 1. Die Person übergibt Information oder arbeitet bei der Auflösung der Gruppe, der sie angehörte, mit 2. Die Person hat mit der Nation einen Verpflichtungsakt unterzeichnet 3. Die Person hat sich demobilisiert und die Waffen nach Maßgabe der von der Regierung zu diesem Zweck festgelegten Bestimmungen niedergelegt 4. Die Person gibt jegliche illegale Aktivität auf 5. Die Person übergibt die Güter, die das Produkt der illegalen Tätigkeit sind, falls sie solche hat. 6. Die Zielsetzung der Aktivität der Person darf nicht im Drogenhandel oder in der illegalen Bereicherung bestanden haben. Büro des Hochkommissars für den Frieden 25 g. NATUR DER VERBRECHEN POLITISCHE VERBRECHEN UND KEINE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE KEINE VERBRECHEN, FÜR DIE ES AMNESTIE UND AUCH BEGNADIGUNG GEBEN KANN BEGNADIGUNG – AMNESTIE GESETZ 782 AUS DEM JAHRE 2002 GERECHTIGKEIT ALTERNATIVITÄT GESETZ FÜR UND FRIEDEN 11 Ausführungs- Ausführungsaufgelistete Art. i.Zshg. Dekret 128 aus dekret 3360 aus mit Gerechtigkeit u. dem Jahre 2003 dem Jahre 2003 Frieden: Art. 65:Minderjährige Art. 70 Art. 72: Aufstand Büro des Hochkommissars für den Frieden 26 3. INSTITUTIONEN FÜR DEN GESETZESVOLLZUG Büro des Hochkommissars für den Frieden 27 a. INSTITUTIONEN FÜR DEN VOLLZUG DES GESETZES GERECHTIGKEIT UND FRIEDEN () NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIKEIT UND FRIEDEN () OBERGERICHTE DES GERICHTSBEZIRKS FÜR GERECHTIGKEIT UND FRIEDEN () DISZIPLINARSTAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT UND FRIEDEN () NATIONALER AUSSCHUSS FÜR WIEDERGUTMACHUNG UND AUSSÖHNUNG () REGIONALE AUSSCHÜSSE FÜR DIE HERAUSGABE VON GÜTERN () FONDS FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN Büro des Hochkommissars für den Frieden 28 b. JE NACH ZWEIG DER ÖFFENTLICHGEN GEWALT SIND BETEILIGT: EXEKUTIVE GEWALT () Vizepräsidialamt der Republik () Innen- und Justizministerium () Finanzministerium () Netz für Soziale Solidarität KONTROLLORGANE: () Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden () Oberster Rechnungshof der Republik () Büro des Ombudsmanns (Defensoría del Pueblo) Büros des Ombudsmanns auf Gemeinde- und Bezirksebene ORGANISATIONEN DER BÜRGERMITBETEILIGUNG: () Opferorganisationen RECHTSPRECHENDE GEWALT () Oberer Rat der Gerichtsbarkeit (Consejo superior de la judicatura) Obere Gerichte des Bezirks für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung () Oberster Gerichtshof () Generalsstaatsanwaltschaft der Nation Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung GEMISCHTE EINRICHTUNGEN – STAAT UND BÜRGERSCHAFT () Nationaler Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung () Regionale Ausschüsse für die Rückgabe von Gütern 12 () Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern Büro des Hochkommissars für den Frieden 29 4. RECHTE DER OPFER Büro des Hochkommissars für den Frieden 30 a. RECHT AUF WAHRHEIT () Das ist ein VOLLES UND UNVERÄUSSERLICHES RECHT () Es muss effektiv sein () Die gerichtlichen Ermittlungen, von denen das Gesetz spricht, müssen die Untersuchung dessen, was den Opfern zugestoßen ist, vorantreiben und ihre Familienangehörigen unterrichten () Besondere Bedeutung wird der Wahrheit über den Aufenthaltsort der Opfer von Entführung und zwangsweisem Verschwindenlassen beigemessen () Die Anwendung des Gesetzes verhindert nicht die spätere Anwendung sonstiger, nichtgerichtlicher Mechanismen der Rekonstruktion der historischen Wahrheit (Ermittlungsausschüsse – Wahrheitsausschüsse) () Pflicht zur Aufrechterhaltung der Erinnerung und der Aufbewahrung von Archivunterlagen - Das Gesetz sieht die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Kenntnisse über die Geschichte der Ursachen, Entwicklungen und Folgen der Handlungen der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen durch adäquate Vorgehensweisen vor, und zwar in Erfüllung der Pflicht des Staates zur Aufrechterhaltung des Historischen Gedächtnisses (Nationaler Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung) Büro des Hochkommissars für den Frieden 31 - Das Gesetz erlegt die Pflicht zur Aufbewahrung von Archiven auf. Die Gerichtsorgane, die sie aufbewahren, und die Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation MÜSSEN die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Archive entwendet, verfälscht oder zerstört werden. - Im allgemeinen ist der Zugang zu den Archiven frei. Jedoch sind nur jene Anträge zulässig, die gewährleisten: () Dass das Material gepflegt und adäquat behandelt wird. Nie zum Zwecke der Zensur. () Dass das Recht auf Intimität von ° Opfern sexueller Gewaltanwendung ° Mädchen, Knaben und Jugendlichen, die Opfer sind, gewahrt wird. () Dass verhindert wird, dass den Opfern, Zeugen oder anderen Personen weiterer unnötiger Schaden zugefügt wird () Dass verhindert wird, dass irgendeine Gefahr für die Sicherheit der Opfer entsteht. Büro des Hochkommissars für den Frieden 32 b. RECHT AUF GERECHTIGKEIT () Pflicht des Staates () Muss effizient sein Die Ermittlungen müssen führen 13 - zur Identifizierung - zur Festnahme - zur Strafe der VERANTWORTLICHEN () Es schließt folgende Gewährleistungen für die Opfer ein: - Zugang zu den effizienten Mitteln, die den Schaden wieder gutmachen - Ergreifung von Maßnahmen, die vermeiden sollen, dass sich solche Verletzungen wiederholen () Materialisierung – Für die Erfüllung ist der Staat verantwortlich: - Menschenwürdige und menschliche Behandlung während des Verfahrens - Schutz des Rechtes auf Intimität - Gewährleistung ihrer Sicherheit, der Sicherheit ihrer Familien, sowie der Zeugen (falls sie bedroht werden) Büro des Hochkommissars für den Frieden 33 - Umfassende und schnelle Wiedergutmachung der erlittenen Schäden – zu Lasten des für die Straftat Verantwortlichen - Gehört werden - Erleichterung der Beibringung von Beweisen - Kontakt halten mit den Behörden - Zugang zu Information - Kenntnis der Wahrheit über die Sachverhalte, denen er zu Opfer gefallen ist - Information über die endgültige Entscheidung über die Strafverfolgung - Einlegen von Rechtsmitteln - Hilfe von Rechtsanwälten - Unterstützung der Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation - Umfassende Hilfe zur Erholung - Kostenlose Hilfe eines Übersetzers oder eines Dolmetschers (falls dies erforderlich ist) - Schutz - SCHUTZ Büro des Hochkommissars für den Frieden 34 c. RECHT AUF WIEDERGUTMACHUNG () Wird als Vorprozess innerhalb des Strafprozesses bearbeitet () Ist statthaft auf Verlangen: - des Opfers - des Delegierten Staatsanwaltes - der Disziplinarstaatsanwaltschaft auf Bitten des Opfers () Geht vom Klageanspruch des Opfers aus () Gibt der Aussöhnung Vorrang (Einverständnis des Opfers mit seinem Klageanspruch) () wird von der zuständigen Gerichtsbehörde festgelegt () AKTE DER WIEDERGUTMACHUNG - Übergabe an den Staat von illegal erworbenen Gütern zum Zwecke der Wiedergutmachung - Öffentliche Erklärung, die die Würde der Opfer wiederherstellt - Es wird öffentlich zugegeben, dass man den Opfern Schaden zugefügt hat - Öffentliche Erklärung der Reue, die Opfer werden um Vergebung gebeten, und es wird das Versprechen abgegeben, die Handlungen nicht zu wiederholen - Effiziente Mitarbeit beim Ausfindigmachen von entführten oder verschwundenen Personen, sowie bei der Auffindung der Leichen der Opfer 14 Büro des Hochkommissars für den Frieden 35 - Suche nach den Verschwundenen und nach den sterblichen Überresten toter Personen, Hilfe bei der Identifizierung und bei der erneuten Bestattung, nach Maßgabe der familiären Traditionen und Traditionen der Gemeinde () ARTEN - INDIVIDUELL - KOLLEKTIV: Psychosozialer Wiederaufbau der von der Gewaltanwendung betroffenen Ortschaften. Die Regierung muss – nach Maßgabe der Empfehlungen des Nationalen Ausschusses für Aussöhnung und Wiedergutmachungen – ein institutionelles Programm kollektiver Wiedergutmachung implementieren, das Aktionen enthält, die abzielen auf: () Wiederherstellung der Institutionalität, insbesondere in von der „violencia“ (Gewalttätigkeit) betroffenen Gebieten () Wiederherstellung und Förderung der Rechte der von der „violencia“ (Gewalttätigkeit) betroffenen Bürger () Erkennen und Wiederherstellung der Würde der Opfer - REAL - SYMBOLISCH, um sicherzustellen: () Die Aufrechterhaltung des historischen Gedächtnisses () Die Nicht-Wiederholung der Sachverhalte, die Personen zum Opfer werden ließen () Das öffentliche Akzeptieren der Sachverhalte () Die öffentliche Vergebung () Die Wiederherstellung der Würde der Opfer Büro des Hochkommissars für den Frieden 36 () KOMPONENTEN Jegliche Handlung, die auf Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung und Garantien für die Nicht-Wiederholung abzielt RÜCKGABE: Handlungen, die darauf abzielen, das Opfer erneut in die Situation zu versetzen, in der es sich befand, bevor das Verbrechen begangen wurde Schließt ein: Wiederherstellung der Freiheit Rückkehr an seinen Wohnort Rückgabe seines Eigentums ENTSCHÄDIGUNG: Kompensierung der verursachten Nachteile REHABILITATION: Handlungen, die auf die Überwindung der physischen und psychischen Traumata abzielen Schließt ein: Ärztliche und psychologische Betreuung für die Opfer und ihre Verwandten ersten Grades – NACH MASSGABE DER VERFÜGBAREN MITTEL DES FONDS FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG FÜR DIE OPFER Büro des Hochkommissars für den Frieden 37 GENUGTUUNG: Moralische Kompensierung. Handlungen, die darauf abzielen, die Würde des Opfers wieder herzustellen und die Wahrheit bekannt zu machen. UND GARANTIEN FÜR DIE NICHT WIEDERHOLUNG Seitens der Behörden. Sie schließen ein: Überprüfung der Sachverhalte 15 Öffentliche und vollständige Bekanntmachung der Wahrheit Voraussetzungen: () Dass dadurch für das Opfer, die Zeugen oder andere Personen keine weiteren unnötigen Schäden verursacht werden () Dass dadurch für das Opfer, die Zeugen oder andere Personen keine Gefahrensituation geschaffen wird Suche nach verschwundenen oder toten Personen.- Hilfe bei deren Identifizierung und bei der erneuten Bestattung nach Maßgabe der Traditionen der Familien und Gemeinden (Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden) Gerichtliche Entscheidung, die die Würde, den Ruf und die Rechte der Opfer und ihrer Verwandten des 1. Grades der Blutsverwandtschaft wieder herstellt (Staatsanwaltschaft und Gericht) Entschuldigung, die einschließt: () Öffentliche Anerkennung der Sachverhalte () Übernahme von Verantwortlichkeiten Anwendung von Sanktionen auf die Verantwortlichen Anordnung von Akten der Erinnerung, der Hommage und der Anerkennung für die Opfer (Gericht) Büro des Hochkommissars für den Frieden 38 Empfehlung an die politischen Organe oder die Organe der Regierung der verschiedenen Ebenen, sie mögen diese Maßnahmen ergreifen (Nationaler Ausschuss für Aussöhnung und Wiedergutmachung) Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen Teilnahme an Kursen über Menschenrechte seitens der Verantwortlichen (Gericht) () VERPFLICHTUNGSTRÄGER a. LIEGT EINE GERICHTLICHE ERKLÄRUNG DER VERANTWORTLICHKEIT VOR, SO IST DER VERPFLICHTUNGSTRÄGER DAS MITGLIED DER AUßERHALB DES GESETZES STEHENDEN ORGANISIERTEN BEWAFFNETEN GRUPPE, DAS - als verantwortlich erklärt wurde - in den Genuss der alternativen Strafe gekommen ist. b. WENN ES NICHT MÖGLICH WAR, DEN TÄTER INDIVIDUELL ZU KONKRETISIEREN UND - der Schaden nachgewiesen ist - der Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und den Aktivitäten der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe nachgewiesen ist, SO IST DER VERPFLICHTUNGSTRÄGER DER FONDS FÜR WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN. Büro des Hochkommissars für den Frieden 39 5. SCHUTZ VON OPFERN UND ZEUGEN Büro des Hochkommissars für den Frieden 40 a. SCHUTZ VON OPFERN UND ZEUGEN () Die Verpflichtung des Staates zur Ergreifung der entsprechenden Maßnahmen, falls solche erforderlich sind, 16 () umfasst: - Sicherheit - Körperliches und psychisches Wohlbefinden - Würde - Privatleben () Faktoren, die die Art der Maßnahme bestimmen - im allgemeines alle einschlägigen Faktoren - Insbesondere: () Alter () Geschlecht () Gesundheit () Art des Verbrechens: Sexuelle sind Nichtrespektierung der Gleichheit der Geschlechter besonderer Gewaltanwendung gegen Kinder (Jungen Bedeutung Gewaltanwendung von und Mädchen) Büro des Hochkommissars für den Frieden 41 () Besondere Schutzmaßnahmen - Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit () Prozessmaßnahmen hinter verschlossenen Türen () Entgegennahme von Zeugenaussagen über audiovisuelle Hilfsmittel, um die Ausübung des Rechts auf Widerspruch und Konfrontation der Parteien zu garantieren - Verzicht auf die Vorlage von Originaldokumenten bei prozessvorbereitenden Maßnahmen – Zusammenfassung der Elemente Büro des Hochkommissars für den Frieden 42 6. RECHTE DES ANGEKLAGTEN Büro des Hochkommissars für den Frieden 43 a. FAIRES VERFAHREN - Gerichtliche Garantien Verteidigung durch den VERTRAUENSANWALT, den der Beschuldigte oder Angeklagte frei bestellen kann falls nicht vorhanden: NATIONALES SYSTEM FÜR ÖFFENTLICH BESTELLTE VERTEIDIGER Büro des Hochkommissars für den Frieden 44 7. INSTITUTIONEN FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN Büro des Hochkommissars für den Frieden 45 a. NATIONALER AUSSCHUSS FÜR WIEDERGUTMACHUNG UND AUSSÖHNUNG () ZUSAMMENSETZUNG: - Vizepräsident der Republik oder sein Delegierter - Generaldisziplinaranwalt der Nation oder sein Delegierter - Innen- und Justiminister oder sein Delegierter 17 - Finanzminister oder sein Delegierter - Ombudsmann oder sein Delegierter - Leiter des Netzes für Soziale Solidarität – Technisches Sekretariat - Zwei Vertreter von Opferorganisationen - Fünf vom Präsidenten der Republik benannte Persönlichkeiten Büro des Hochkommissars für den Frieden 46 () FUNKTIONEN - Den Opfern soll ihre Teilnahme - an Prozessen für gerichtliche Aufklärung - bei der Wahrnehmung ihrer Rechte garantiert werden. - Vorlage eines öffentlichen Berichtes über die Gründe für das Aufkommen und die Fortentwicklung von bewaffneten Gruppen außerhalb des Gesetzes - Weiterbeobachtung und Überprüfung von: () Wiedereingliederungs-Prozessen, um zu garantieren: a. Die VOLLSTÄNDIGE Demobilisierung der Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe b. Das einwandfreie Funktionieren der Institutionen in diesen Territorien () Die Arbeit der lokalen Behörden - In Ausübung dieser Funktion ------ Befugnis zur Einladung ausländischer Persönlichkeiten - Weiterbeobachtung und regelmäßige Evaluierung der Wiedergutmachungen und Empfehlungen für deren adäquate Ausführung Büro des Hochkommissars für den Frieden 47 - Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorlage eines Berichts über den Wiedergutmachungsprozess bei der Regierung und bei den Friedensausschüssen des Senates und der Repräsentantenkammer - Empfehlung von Kriterien für die Wiedergutmachungen - Koordinierung der Aktivitäten der Regionalen Ausschüsse für die Rückgabe von Gütern - Durchführung von nationalen Aussöhnungsaktionen, um zu verhindern, dass sich erneut Sachverhalte der Gewaltanwendung ergeben, die den nationalen Frieden stören - Empfehlungen an die Nationale Regierung für die Implementierung des Institutionellen Programms für Kollektive Wiedergutmachung (Siehe Kapitel Wiedergutmachung) () Erlass der Statuten () Dauer: 8 JAHRE Büro des Hochkommissars für den Frieden 48 b. REGIONALE AUSSCHÜSSE FÜR DIE RÜCKGABE VON GÜTERN () ZUSAMMENSETZUNG: - Ein Vertreter des Nationalen Ausschusses für Wiedergutmachung und Aussöhnung ÜBERNIMMT DEN VORSITZ - Ein Delegierter der Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden 18 - Ein Delegierter der öffentlichen Beschwerdestelle (Personería) der Gemeinde oder des Bezirks - Ein Delegierter des Ombudsmanns - Ein Delegierter des Innen- und Justizministers - Ein Vertreter der Ordensgemeinschaften fakultative Benennung durch die Nationalregierung () FUNKTIONEN - Förderung der Schritte im Zusammenhang mit den Forderungen zu Eigentum und Güterbesitz Büro des Hochkommissars für den Frieden 49 c. FONDS FÜR DIE WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN () Sonderkonto ohne juristische Rechtspersönlichkeit () Für die Zahlungsanordnung zuständig: DIREKTOR DES NETZES FÜR SOZIALE SOLIDARITÄT () Regelwerk für die Ausführung: VORSCHRIFTEN DES PRIVATRECHTS () Wird gebildet durch: - Sämtliche Güter oder Mittel, die die Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe aus irgendeinem Grunde übergeben - Mittel aus dem Haushalt der Nation - Geld- oder Sachspenden aus dem In- und Ausland () Überwachung: OBERSTER RECHNUNGSHOF DER NATION ÜBERGABE VON GÜTERN ZUR WIEDERGUTMACHUNG () Direkt an den Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern () Dem Fonds werden ebenfalls übergeben werden: () Güter, die mit strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang stehen () Güter, für die die Herrschaftsrechte gelöscht wurden Wegen Handlungen, die aus Gründen der Zugehörigkeit zur Gruppe und vor dem Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt wurden Büro des Hochkommissars für den Frieden 50 d. NETZ FÜR SOZIALE SOLIDARITÄT – DURCH DEN FONDS () Durchführung sämtlicher Aktionen „nach Maßgabe der DEM FONDS ZUGEWIESENEN MITTEL“ () FUNKTIONEN - Berechnung und Auszahlung der gerichtlichen Schadensersatzbeträge - Verwaltung des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern - Durchführung sonstiger Aktionen der Wiedergutmachung, wenn das in Frage kommt - Alle sonstigen Funktionen, die die Statuten vorsehen Büro des Hochkommissars für den Frieden 51 8. VORGEHEN FÜR DIE ERMITTLUNG UND DIE URTEILSFINDUNG Büro des Hochkommissars für den Frieden 52 a. ERMITTLUNG BESONDERE VERFAHRENSWEISE: ÜBERSENDUNG DER VON DER NATIONALEN REGIERUNG ERSTELLTEN LISTE VON PERSONEN 19 – NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT UND WIEDERGUTMACHUNG –Ein Delegierter Staatsanwalt übernimmt die Zuständigkeit, um zu entscheiden bei: () Ermittlungen über Straftaten, die WÄHREND und AUS ANLASS der Zugehörigkeit zu der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangen wurden () Ermittlungen, die schon vorher anhängig waren () Ermittlungen, die eingeleitet werden müssen gegen die Person, und die schon bekannt sind im Augenblick der Demobilisierung, oder aber auch danach Büro des Hochkommissars für den Frieden 53 FREIE AUSSAGE UND GESTÄNDNIS (Voraussetzung um in den Genuss der Rechtswohltat zu gelangen) () Gegenwart des Verteidigers () Befragung über die Sachverhalte, von denen der Staatsanwalt Kenntnis hat () Bekanntgabe der Umstände der Zeit, der Art und Weise und des Ortes, an welchem er beteiligt war an den während und aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangenen Taten, aufgrund derer er die Gesetzesvorteile in Anspruch nimmt () Angabe von Gütern, die zur Wiedergutmachung übergeben werden () Datum des Eintritts in die Außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe SOFORTIGE ÜBERMITTLUNG DER FREIEN AUSSAGE UND DER SONSTIGEN MASSNAHMEN b. URTEILSFINDUNG NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT UND WIEDERGUTMACHUNG Der Delegierte Staatsanwalt und die Kriminalpolizei erarbeiten das methodologische Programm für: () die Aufnahme der Ermittlungen () Feststellung des Wahrheitsgehaltes der gegebenen Informationen () Aufklärung des Sachverhalts DER DEMOBILISIERTE VERBLEIBT ZUR VERFÜGUNG DES RICHTERS, DER DIE EINHALTUNG DER GARANTIEN KONTROLLIERT - NATIONALREGIERUNG BESTIMMT DEN ORT DER INHAFTIERUNG – DER RICHTER, DER DIE EINHALTUNG DER GARANTIEN KONTROLLIERT, ORDNET SEINE SOFORTIGE VERLEGUNG IN JENE HAFTANSTALT AN.„HAFTANSTALT“ Büro des Hochkommissars für den Frieden 54 INNERHALB VON 36 STUNDEN NACH DER FREIEN AUSSAGE LEGT DER OBERE RICHTER, DER DIE EINHALTUNG DER GARANTIEN KONTROLLIERT, DAS DATUM FÜR DIE VERHANDLUNG ZUR FORMULIERUNG DER KLAGEVORWÜRFE FEST UND FÜHRT DIESE AN DIESEM DATUM AUCH DURCH () Vor einem Oberen Richter – dem Richter, der die Funktion der Kontrolle der Einhaltung der Garantien ausübt () Staatsanwalt bringt die tatbestandsmäßigen Anschuldigungen vor () Der Staatsanwalt beantragt beim Oberen Richter die Untersuchungshaft 20 () Der Staatsanwalt stellt beim Oberen Richter den Antrag auf vorbeugende Maßnahmen für übergebene Güter NATIONALE EINHEIT DER STAATSANWALTSCHAFT FÜR GERECHTIGKEIT UND WIEDERGUTMACHUNG 60 TAGE (ODER, FALLS MÖGLICH, FRÜHER) () Durchführung der Arbeiten der Untersuchung und Überprüfung der von dem Beschuldigten zugegebenen Sachverhalte und aller Sachverhalte, von denen er Kenntnis hat Büro des Hochkommissars für den Frieden 55 DER STAATSANWALT BEANTRAGT BEIM OBEREN RICHTER PROGRAMMIERUNG DER VERHANDLUNG ZUR FORMULIERUNG ANSCHULDIGUNGEN DIE DER 10 FOLGENDE TAGE VERHANDLUNG ZUR FORMULIERUNG DER ANSCHULDIGUNGEN () Gegen den Beschuldigten werden die von der Staatsanwaltschaft untersuchten und überprüften Anschuldigungen vorgebracht DER BESCHULDIGTE AKZEPTIERT DIE ANSCHULDIGUNGEN NICHT, ODER ER NIMMT ABSTAND VON DEN PUNKTEN, DIE ER ZUGEGEBEN HATTE BEI SEINER FREIEN AUSSAGE DER BESCHULDIGTE AKZEPTIERT DIE ANSCHULDIGUNGEN Er kommt zu dem Beamten zurück, der nach Maßgabe des zu dem Zeitpunkt, als die Tat begangen wurde, gültigen Gesetzes zuständig ist. Ordentlicher Prozess. Kein Zugang zu Rechtswohltaten. ÜBERSENDUNG SOFORTIGE Büro des Hochkommissars für den Frieden 56 DURCH DAS SEKRETARIAT GERICHTSBEZIRKS DES OBEREN () Vorladung zu einer öffentlichen Verhandlung in den 10 FOLGENDEN TAGEN GERICHTES DES 21 ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG () Der Senat des Gerichts prüft, ob die Annahme der Anschuldigungen frei, freiwillig, spontan und im Beisein eines Verteidigers erfolgt ist () Er erklärt die Legalität der Annahme der Anschuldigungen () Auf ausdrücklichen Antrag des Opfers, des Delegierten Staatsanwaltes oder der Disziplinarstaatsanwaltschaft auf Bitten des Opfers eröffnet der Federführende Obere Richter den Vorprozess der Umfassenden Wiedergutmachung VORLADUNG IN DEN 5 FOLGENDEN TAGEN Büro des Hochkommissars für den Frieden 57 ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG IM VORPROZESS DER UMFASSENDEN WIEDERGUTMACHUNG 1. Vortrag des Opfers zur Beschreibung der von ihm angestrebten Wiedergutmachung 2. Angabe der Beweise, die es geltend machen will 3. Der Senat überprüft den Anspruch 4. Der Senat fordert die Beteiligten zu einem Vergleich auf ER WEIST AB: () WENN DER ANTRAGSTELLER KEIN OPFER IST () WENN DIE EFFEKTIVE ZAHLUNG FÜR DIE NIMMT DEN SCHÄDEN NACHGEWIESEN UND DIES DER EINZIGE KLAGEANSPRUCH AN KLAGEANSPRUCH IST ANFECHTUNG EINSPRUCH AUFSCHIEBENDE WIRKUNG STRAFSENAT DES OBERSTEN RATES DER GERICHTSBARKEIT ES WIRD KEIN VERGLEICH GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN () Einholung der angebotenen Beweise und Begründung einbezogen ES WIRD EIN VERGLEICH () Inhalt wird in das Urteil des Vorprozesses mit URTEIL Büro des Hochkommissars für den Frieden 58 10 TAGE VERHANDLUNG STRAFMASSES ZUR URTEILSFÄLLUNG URTEIL UND BEMESSUNG DES 22 () Festsetzung der Hauptstrafe. Aussetzung ihres Vollzugs, Ersatz durch alternative Strafe () Festsetzung der Nebenstrafen () Festsetzung der alternativen Strafe () Verpflichtungen bezüglich des Verhaltens für den vom Gericht festgelegten Zeitraum () Verpflichtungen zur moralischen und wirtschaftlichen Wiedergutmachung an den Opfern () Löschung des Herrschaftsrechtes über die Güter, die für die Wiedergutmachung bestimmt werden Büro des Hochkommissars für den Frieden 59 9. STRAFVOLLZUGSANSTALT Büro des Hochkommissars für den Frieden 60 a. STRAFVOLLZUGSANSTALT () Sie wird von der Nationalregierung bestimmt () Sie muss hinsichtlich Sicherheit und Einfachheit der Ausstattung die gleichen Bedingungen erfüllen wie die vom INPEC verwalteten Anstalten () Außerdem können sich die Ordentlichen Haftanstalten: - im Ausland befinden - in einer von der Nationalregierung nach Maßgabe des Gesetzes 782 aus dem Jahre 2002 geschaffenen Unterbringungszone befinden, ALLERDINGS NUR FÜR 18 MONATE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZEIT DES VERBLEIBENS IN DER UNTERBRINGUNGSZONE BEAMTER, DER VON DER NATIONALREGIERUNG ZU BESTIMMEN IST Büro des Hochkommissars für den Frieden 61 10. RECHTSMITTEL Büro des Hochkommissars für den Frieden 62 a. EINSPRUCH Einspruch () Ist im Falle aller Entscheidungen möglich () Er ist bei dem Beamten einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat () Er ist sofort mündlich einzulegen in der entsprechenden Verhandlung () Es wird noch in derselben Verhandlung darüber entschieden b.BERUFUNG Berufung () Ist möglich gegen () Beschlüsse, die während der Verhandlung in materiell-rechtlichen Fragen getroffen werden () Urteil () Sie ist bei dem Beamten, der die Entscheidung gefällt hat, noch in der Verhandlung, in der sie gefällt wurde, einzulegen () Es wird AUFSCHIEBENDE WIRKUNG bei dem Strafsenat des Obersten Gerichtshofes gewährt 23 () Hat Vorzug vor den übrigen Sachen, Ausnahme: Verfassungsbeschwerde. Frist: 30 Tage. Büro des Hochkommissars für den Frieden 63 VERFAHRENSWEISE FÜR DAS RECHTSMITTEL DER BERUFUNG OBERGERICHT DES GERICHTSBEZIRKS ÜBERSENDUNG DER AKTEN GESCHÄFTSSTELLE DES STRAFSENATS DES OBERSTEN GERICHTSHOFES BERICHTERSTATTER AM KOLLEGIALGERICHT --------------------------Ent- gegennahme VORLADUNG DER BETEILIGTEN INNERHALB VON 10 TAGEN - VERHANDLUNG MIT MÜNDLICHER BEWEISFÜHRUNG () Begründung des Rechtsmittels (Verzichterklärung falls keine Begründung vorgebracht wird, oder falls sich der Rechtsmittelkläger nicht einfindet) () Außerdem wird den am Strafprozess Beteiligten das Wort erteilt () Pause von bis zu zwei Stunden zur Fällung der Entscheidung Büro des Hochkommissars für den Frieden 64 c. AUSSERORDENTLICHE RESTITUTIONSKLAGE () In Übereinstimmung mit dem ordentlichen Verfahren vor dem Vollsenat des Obersten Gerichtshofes nach Maßgabe der Strafprozessordnung Büro des Hochkommissars für den Frieden 65 11. NEUE SACHVERHALTE, DIE NACH DEM URTEIL BEKANNT WERDEN Büro des Hochkommissars für den Frieden 66 a. SACHVERHALTE, DIE SPÄTER BEKANNT WERDEN () Zeitpunkt für die Bestimmung des späteren Bekanntwerdens - Begnadigung, Ausschließungsbeschluss, Präklusion des Ermittlungsverfahrens, Erledigung des Verfahrens (Gesetz 782 aus dem Jahre 2002) - Alternative Strafe (Gesetz „Gerechtigkeit und Frieden) () Gegenstand der Bestimmung ANLASTUNG NACH EINTRITT DES IM GESETZ BEHANDELTEN SACHVERHALTS - Begangen WÄHREND und AUS ANLASS der Zugehörigkeit zu der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe - Begangen vor der Demobilisierung - Begangen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes () ALLGEMEINER GRUNDSATZ - Ermittlung und Urteil durch zuständige Behörden - Anwendbares Gesetz: Dasjenige, das zum Zeitpunkt, als die zu Last gelegte Tat begangen wurde, in Kraft war – ORDENTLICHES VERFAHREN 24 Büro des Hochkommissars für den Frieden 67 AUSNAHME VOM ALLGEMEINEN GRUNDSATZ GEWÄHRUNG DER ALTERNATIVEN STRAFE + ERHÖHUNG () VORAUSSETZUNGEN - Annahme der Verantwortlichkeit oder - effiziente Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Sachverhalts - keine Absicht bei der Unterlassung der Information () VERFAHRENSWEISE - Aktivierung des Mechanismus von Ermittlung und Urteilsfindung – Urteil alternative Strafe - Juristische Anhäufung von alternativen Strafen, die jedoch nicht über das Maximum (8 Jahre) hinausgehen dürfen - Unter Berücksichtigung der Schwere des Sachverhalts: ERHÖHUNG DER ALTERNATIVEN STRAFE UM 20% UM 20% ERHÖHUNG DER BEWÄHRUNGSFRIST Büro des Hochkommissars für den Frieden 68 12. VERFAHREN NACH DER STRAFE Büro des Hochkommissars für den Frieden 69 a. VERFAHREN NACH DER STRAFE ERFÜLLUNG VON: () Strafe () Bedingungen des Urteils () Bedingungen der alternativen Strafe () Übergabe von Gütern () Zufriedenstellende Erfüllung von auferlegten Akten der Wiedergutmachung oder Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Obersten Gericht des Gerichtsbezirks, durch welche die Erfüllung der Verpflichtungen gewährleistet wird () Zusammenarbeit mit dem Nationalen Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung FREIHEIT AUF BEWÄHRUNG () DAUER HÄLFTE DER ALTERNATIVEN STRAFE () VERPFLICHTUNGEN ° Kein Rückfall in die Verbrechen, deretwegen er verurteilt wurde ° Regelmäßiges Vorstelligwerden beim Obersten Gericht des entsprechenden Gerichtsbezirks ° Meldung jeglichen Wohnungswechsels 25 ERFÜLLUNG LÖSCHUNG DER HAUPTSTRAFE NICHTERFÜLLUNG () Widerruf der Freiheit auf Bewährung () Erfüllung der Gesamtheit der auferlegten Strafe Büro des Hochkommissars für den Frieden 70 13. HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN Büro des Hochkommissars für den Frieden 71 a. HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN () Das Gesetz widmet der Angelegenheit ein aus drei Artikeln bestehendes Kapitel (IX). () Es versucht, das Recht auf Frieden (Artikel 22 Strafgesetzbuch) und die Garantien für folgende Bestimmungen zu materialisieren: - Artikel 2 Politische Verfassung: Wesentliche Zielsetzungen des Staates.... „das friedvolle Zusammenleben und die Gültigkeit einer gerechten Ordnung gewährleisten“ - Artikel 93 Politische Verfassung: Vorrangigkeit der von Kolumbien ratifizierten völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen, die die Menschenrechte anerkennen und deren Begrenzung im Ausnahmezustand verbieten.“ - Artikel 189 Politische Verfassung: Dem Präsidenten der Republik als Staatschef, Regierungschef und Oberste Autorität der Verwaltung kommt es zu: ... 4. „Im ganzen Staatsgebiet die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und sie dort, wo sie gestört sein sollte, wiederherzustellen.“ () Befugnisse für den Präsidenten der Republik: - Er kann seinen Vertretern oder Sprechern die Genehmigung zur Aufnahme von Kontakten, die zu humanitären Vereinbarungen mit den außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen führen können, erteilen - Er kann die nach dem Gesetz dafür zuständige Behörde um die Aufhebung der Strafe auf Bewährung und die Rechtswohltat der alternativen Strafe zugunsten der Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen, mit denen es zu Humanitären Vereinbarungen gekommen ist, bitten - In Ausübung dieser Befugnisse ist die Nationalregierung dazu ermächtigt, alle jene Bedingungen zu fordern, die nach ihrer Meinung dazu angetan sind, dass die Entscheidungen effektiv zur Suche und zur Erlangung des Friedens beitragen. Büro des Hochkommissars für den Frieden 72 14. STRAFMINDERUNG Büro des Hochkommissars für den Frieden 73 a. STRAFMINDERUNG 26 () ZIELGRUPPE Verurteilte (mit vollstreckbarem Urteil) im Augenblick des Inkrafttreten des Gesetzes () STRAFMINDERUNG 1/10 der auferlegten Strafe () AUSNAHME: Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit, Unversehrtheit und Bildung Drogenhandel Büro des Hochkommissars für den Frieden 74 ZWEITER TEIL TEXT DES GESETZES GESETZ 975 aus dem Jahre 2005 Durch welches Bestimmungen für die Wiedereingliederung von Mitgliedern organisierter bewaffneter Gruppen, die außerhalb des Gesetzes stehen und effizient zur Erlangung des nationalen Friedens beitragen, erlassen werden, ebenso wie Bestimmungen für humanitäre Vereinbarungen KAPITEL I GRUNDSÄTZE UND DEFINITIONEN ARTIKEL 1 Gegenstand dieses Gesetzes. Gegenstand dieses Gesetzes ist es, die Friedensprozesse und die individuelle oder kollektive Wiedereingliederung in das zivile Leben von Mitgliedern von außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen, zu erleichtern und dabei das Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewährleisten. Als außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe wird die Gruppe der Guerilla oder der Selbstverteidigungsgruppen verstanden, oder aber ein bedeutender integraler Teil davon, wie zum Beispiel Blocks (=bloques), Fronten (=frentes) oder andere Modalitäten dieser Organisationen , von denen im Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 die Rede ist. ARTIKEL 2. Anwendungsbereich des Gesetzes, Interpretation und normative Anwendung. Dieses Gesetz regelt alles, was zusammenhängt mit der Untersuchung, der gerichtlichen Verfolgung, der Strafe und den Rechtswohltaten für Personen, die mit außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe in Verbindung stehen, und zwar als Täter oder als Beteiligte an während oder aus Anlass der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen begangenen Straftaten, die beschlossen haben, sich zu demobilisieren und einen entscheidenden Beitrag zur nationalen Aussöhnung zu leisten. Die Interpretation und Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes muss nach Maßgabe der Verfassung und der von Kolumbien ratifizierten völkerrechtlichen Verträge geschehen. Die Aufnahme einiger internationaler Bestimmungen in dieses Gesetz darf nicht als eine Verneinung anderer völkerrechtlicher Bestimmungen, die diese Materie regeln, verstanden werden. Die Wiedereingliederung in das zivile Leben der Personen, die durch Amnestie, Begnadigung oder eine sonstige im Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 festgelegte Rechtswohltat begünstigt werden können, richtet sich nach den Bestimmungen jenes Gesetzes. ARTIKEL 3. Alternativität. Alternativität ist eine Rechtswohltat, die in der Aufhebung des Vollzugs der in dem entsprechenden Urteil festgesetzten Strafe besteht, indem 27 diese durch eine alternative Strafe ersetzt wird, die aufgrund des Beitrags des Begünstigten zur Erlangung des nationalen Friedens, Zusammenarbeit mit der Justiz, Wiedergutmachung an den Opfern und seiner adäquaten Resozialisierung gewährt wird. Die Gewährung dieser Rechtswohltat erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes. ARTIKEL 4: Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung und auf einen fairen Prozess. Der durch dieses Gesetz ausgelöste Prozess der nationalen Aussöhnung muss auf jeden Fall das Recht der Opfer auf die Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung hinarbeiten und das Recht auf einen fairen Prozess und die gerichtlichen Garantien der Angeklagten respektieren. ARTIKEL 5. Definition eines Opfers. Für die Zwecke dieses Gesetzes ist diejenige Person als Opfer zu verstehen, die individuell oder kollektiv direkte Schäden, wie zum Beispiel vorübergehende oder bleibende Verletzungen erlitten hat, die irgendeine Art körperlicher, psychischer bzw. sensorischer (Augenlicht bzw. Gehör) Behinderung verursacht, emotionelle Leiden, finanziellen Verlust oder eine Verminderung ihrer Grundrechte. Die Schäden müssen entstanden sein als Folge von Handlungen, die das Strafgesetz übertreten und von bewaffneten und außerhalb des Gesetzes organisierten Gruppen begangen wurden. Als Opfer gilt außerdem der Ehegatte, der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin und der Verwandte im ersten Grad der Blutsverwandtschaft, im ersten Grad der zivilrechtlichen Verwandtschaft des direkten Opfers, falls dieses getötet wurde oder verschwunden ist. Die Eigenschaft eines Opfers wird erworben unabhängig davon, ob der Straftäter identifiziert, gefangen genommen, gerichtlich verfolgt oder verurteilt wird, und auch unabhängig von der familiären Beziehung, die zwischen Täter und Opfer bestehen mag. Ebenso gelten als Opfer die Mitglieder der Streitkräfte, die vorübergehende oder bleibende Verletzungen erlitten haben, die irgendeine Art körperlicher, psychischer bzw. sensorischer (Augenlicht bzw. Gehör) Behinderung verursacht, oder eine Verminderung ihrer Grundrechte erlitten haben als Folge der Handlungen eines Mitglieds der außerhalb des Gesetzes organisierten bewaffneten Gruppen. Als Opfer gilt außerdem der Ehegatte, der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin und Verwandte im ersten Grad der Blutsverwandtschaft der Mitglieder der Streitkräfte, die in Ausübung ihres Dienstes, in Zusammenhang damit, oder außerhalb des Dienstes ihr Leben verloren haben infolge der Handlungen eines Mitglieds der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten Gruppen. ARTIKEL 6. Recht auf Gerechtigkeit. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat der Staat die Pflicht, eine effiziente Untersuchung durchzuführen, die zur Identifizierung, Festnahme und Bestrafung derjenigen Personen führt, die für die Verbrechen verantwortlich sind, die von Mitgliedern von außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen begangen wurden, den Opfern dieser Verbrechen den Zugang zu effizienten Mitteln zu gewährleisten, die den zugefügten Schaden wieder gutmachen, und alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung solcher Rechtsverletzungen zu vermeiden. 28 Die Behörden, die an den Prozessen beteiligt sind, die aufgrund dieses Gesetzes durchgeführt werden, müssen vorrangig der Pflicht, von der in diesem Artikel die Rede ist, genügen. ARTIKEL 7. Recht auf Wahrheit. Die Gesellschaft und insbesondere die Opfer haben das unabdingbare, aber vollkommene und effektive Recht, die Wahrheit zu erfahren über die von außerhalb des Gesetzes bewaffneten organisierten Gruppen begangenen Taten, sowie über den Verbleib der Opfer von Entführung und zwangsweisem Verschwindenlassen. Die Ermittlungen und die Gerichtsprozesse, auf welche dieses Gesetz Anwendung findet, müssen die Untersuchung dessen vorantreiben, was den Opfern dieser Taten zugestoßen ist, und sie müssen deren Familienmitglieder entsprechend informieren. Die Gerichtsprozesse, die ab dem Gültigkeitsdatum dieses Gesetzes durchgeführt werden, verhindern nicht, dass in Zukunft andere nicht gerichtliche Mechanismen der Rekonstruktion der Wahrheit zur Anwendung kommen können. ARTIKEL 8. Recht auf Wiedergutmachung. Das Recht der Opfer auf Wiedergutmachung umfasst Handlungen, die auf Wiederherstellung, Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung und die Garantien für die Nicht-Wiederholung der Taten abzielen. Wiederherstellung umfasst die Handlungen, die darauf abzielen, das Opfer wieder in die Situation zu versetzen, in der es sich befand, bevor die Tat begangen wurde. Die Entschädigung besteht in der Kompensierung der durch die Tat verursachten Nachteile. Die Rehabilitation besteht in Handlungen, die darauf abzielen, dass die Opfer, die infolge des Deliktes an körperlichen und psychischen Traumata leiden, sich davon erholen können. Die Genugtuung oder moralische Kompensation besteht in der Durchführung von Handlungen zur Wiederherstellung der Würde des Opfers und zur Bekanntmachung der Wahrheit über das Geschehene. Die Garantien für die Nicht-Wiederholung umfassen unter anderem die Demobilisierung und die Zerschlagung der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen. Unter symbolischer Wiedergutmachung versteht man jegliche Leistung zugunsten der Opfer oder der Gemeinde im allgemeinen, die auf die Erhaltung des historischen Gedächtnisses, die Nicht-Wiederholung der Taten, die Opfer schaffen, die öffentliche Annahme der Sachverhalte, die öffentliche Vergebung und die Wiederherstellung der Würde der Opfer abzielen. Die kollektive Wiedergutmachung muss auf den psychosozialen Wiederaufbau der von der Gewaltanwendung betroffenen Ortschaften ausgerichtet sein. Dieser Mechanismus ist besonders für diejenigen Gemeinden vorgesehen, die von systematischer Gewaltanwendung betroffen sind. Die zuständigen gerichtlichen Behörden haben die in Frage kommenden individuellen, kollektiven oder symbolischen Wiedergutmachungen nach Maßgabe dieses Gesetzes festzulegen. ARTIKEL 9: Demobilisierung. Unter Demobilisierung ist der individuelle oder kollektive Akt der Abgabe der Waffen und des Verlassens der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppe zu verstehen, der vor einer zuständigen Behörde stattfindet. 29 Die Demobilisierung der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes 782 aus dem Jahre 2002 durchzuführen. KAPITEL II VORBEMERKUNGEN ARTIKEL 10. Voraussetzungen für die Elegibilität für die kollektive Demobilisierung. Zugang zu den in diesem Gesetz festgelegten Rechtswohltaten können diejenigen Mitglieder einer außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe haben, die als Täter oder Mittäter von Straftaten, die während und aus Anlass der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen begangen wurden beschuldigt, angeklagt und verurteilt werden können, wenn sie nicht in den Genuss eines der im Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 festgelegten Mechanismen gelangen können, unter er Voraussetzung, dass sie in der Liste aufgeführt sind, die die Nationalregierung der Generalstaatsanwaltschaft der Nation übersendet und dass sie außerdem folgende Bedingungen erfüllen: 10.1 Dass die in Frage stehende außerhalb des Gesetzes stehende organisierte bewaffnete Gruppe sich in Erfüllung einer mit der Nationalregierung geschlossenen Vereinbarung demobilisiert und zerschlagen hat. 10.2 Dass die Güter, die das Ergebnis der illegalen Aktivität sind, übergeben werden. 10.3. Dass die Gruppe die Gesamtheit der rekrutierten Minderjährigen dem Kolumbianischen Institut für Familienwohlfahrt übergibt. 10.4.Dass die Gruppe jegliche Einmischung in die freie Ausübung der politischen Rechte und öffentlichen Freiheiten und jegliche andere illegale Aktivität aufgibt. 10.5. Dass die Gruppe weder zum Zwecke des Drogenhandels noch der illegalen Bereicherung organisiert wurde. 10.6. Dass die sich in ihrer Gewalt befindlichen entführten Personen freigelassen werden. Zusatz. Die in Haft befindlichen Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe können in den Genuss der in diesem Gesetz enthaltenen Rechtswohltaten und auch derjenigen, die im Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 festgelegt sind, gelangen, unter der Voraussetzung, dass in den entsprechenden Gerichtsurteilen ihre Zugehörigkeit zu der entsprechenden Gruppe bestimmt ist. ARTIKEL 11. Voraussetzungen für die Elegibilität für die individuelle Demobilisierung. Die Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen, die sich individuell demobilisiert haben und die zur Erlangung des nationalen Friedens beitragen, können in den Genuss der in diesem Gesetz festgesetzten Rechtswohltaten gelangen, unter der Voraussetzung, dass sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 11.1 Sie übergeben Information, oder sie arbeiten bei der Zerschlagung der Gruppe, der sie angehörten, zusammen. 11.2 Sie haben einen Akt der Verpflichtung mit der Nationalregierung unterzeichnet. 11.3. Sie haben sich nach Maßgabe der von der Nationalregierung hierfür festgelegten Bedingungen demobilisiert und die Waffen übergeben. 11.4. Sie stellen jegliche illegale Tätigkeit ein 11.5 Sie übergeben die Güter, die das Ergebnis ihrer illegalen Tätigkeit sind, damit dem Opfer Wiedergutmachung zuteil werden kann, wenn solche Güter vorhanden sind 30 11.6 Der Zweck ihrer Aktivität darf nicht der Drogenhandel oder die illegale Bereicherung gewesen sein. In den Genuss der in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtswohltaten können nur diejenigen Personen gelangen, deren Namen und Identitäten von der Nationalregierung der Generalstaatsanwaltschaft der Nation vorgelegt werden. KAPITEL III VERFAHRENSGRUNDSÄTZE ARTIKEL 12. Mündlichkeit. Die Prozesshandlung muss mündlich erfolgen, und bei ihrer Durchführung sind die geeigneten technischen Mittel zu verwenden, die ihre glaubwürdige Wiedergabe garantieren. Die Aufbewahrung der Aufzeichnungen obliegt entweder dem Sekretär der von diesen Gesetz geschaffenen Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden, oder aber – je nachdem - dem Sekretär des Senats des Obergerichtes des Gerichtsbezirks, das das Verfahren führt. ARTIKEL 13. Schnelligkeit. Über die Angelegenheiten, die vor Gericht verhandelt werden, ist innerhalb der Verhandlung sofort zu entscheiden. Die Entscheidungen gelten als im Gerichtssaal zugestellt. Die Vorverhandlungen finden vor dem vom entsprechenden Gericht ernannten Kollegialrichter für die Kontrolle der Garantien statt. In einer Vorverhandlung werden folgende Angelegenheiten bearbeitet: 1. Die Durchführung eines vorgezogenen Beweises, der aus begründetem Motiv und äußerst dringend gebraucht wird, um den Verlust oder die Veränderung des Beweismittels zu vermeiden. 2. Die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz von Opfern und Zeugen. 3. Der Antrag und die Entscheidung über die Verhängung einer Sicherungsmaßnahme. 4. Der Antrag und die Entscheidung über die Verhängung von vorbeugenden Maßnahmen über Güter illegalen Ursprungs. 5. Die Formulierung der Anschuldigung 6. Die Formulierung der Verdachtsgründe. 7. Angelegenheiten, die ähnliche Punkte wie die oben genannten betreffen. Die Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten müssen ebenso wie die Urteile faktisch, beweismäßig und juristisch begründet sein und die Motive für die Berücksichtigung oder Ablehnung der Anträge der Parteien angeben. Die Verteilung der Angelegenheiten, auf die sich dieses Gesetz bezieht, ist noch an demselben Tag vorzunehmen, an welchem der Vorgang bei der jeweiligen Geschäftsstelle eingeht. ARTIKEL 14. Verteidigung. Die Verteidigung obliegt dem Vertrauensanwalt, den der Beschuldigte oder Angeklagte frei benennt, oder aber, falls ein solcher nicht vorhanden sein sollte, demjenigen Anwalt, den das nationale System der öffentlichen Verteidigung ( Sistema Nacional deDefensoría Pública - Pflichtanwaltschaft) ernennt. ARTIKEL 15. Aufklärung der Wahrheit. Innerhalb des Verfahrens, das dieses Gesetz festlegt, haben die Beamten das Notwendige anzuordnen, damit die Aufklärung der Wahrheit über die Sachverhalte, die Gegenstand der Ermittlungen sind, gewährleistet und die Verteidigung der Angeklagten garantiert wird. 31 Die durch dieses Gesetz geschaffene Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden muss durch den für den Fall delegierten Staatsanwalt mit der Unterstützung der Sondergruppe der Kriminalpolizei die Umstände der Zeit, der Art und Weise und des Ortes, unter denen die Straftaten begangen wurden, die Lebensumstände, die sozialen, familiären und individuellen des Angeschuldigten oder Angeklagten und sein vorheriges Verhalten untersuchen, ebenso seine Vorstrafen und die Schäden, die er individuell oder kollektiv den Opfern direkt zugefügt hat, wie zum Beispiel körperliche oder psychische Schäden, emotionale Leiden, finanzieller Verlust oder substantielle Minderung von grundlegenden Rechten. Mit der Unterstützung der Demobilisierten ermittelt die Kriminalpolizei den Verbleib von entführten oder verschwundenen Personen und informiert die Familienangehörigen zeitgerecht über die erzielten Ergebnisse. Die Generalstaatsanwaltschaft der Nation hat über den Schutz der Opfer, der Zeugen und der Fachleute, die sie beim Gerichtsverfahren präsentieren möchte, zu wachen. Der Schutz der Ombudsmanns (Defensoría del Pueblo). Zeugen und der Fachleute, die die Verteidigung präsentieren möchte, obliegt dem Amt des Der Schutz der Richter der Obergerichte des Gerichtsbezirks, die im Verfahren erkennen, liegt in der Verantwortlichkeit des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit. KAPITEL IV UNTERSUCHUNG UND URTEILSFINDUNG ARTIKEL 16. Zuständigkeit. Nachdem von der Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden der oder die Namen der Mitglieder von außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen, die bereit sind, effizient zur Erlangung des nationalen Friedens beizutragen, eingegangen sind, hat der entsprechende delegierte Staatsanwalt sofort die Zuständigkeit zu übernehmen für: 16.1 Erkennen der Untersuchungen der während und aus Anlass der Zugehörigkeit zu der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangenen Straftaten, 16.2 Erkennen der Ermittlungen, die gegen deren Mitglieder anhängig sind. 16.3 Erkennen der Ermittlungen, die eingeleitet werden müssen und derjenigen, die im Augenblick der Demobilisierung oder auch danach bekannt sind oder bekannt werden. Das Obergericht des Gerichtsbezirks, das der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit durch eine Vereinbarung bestimmt, die er vor Einleitung irgendwelcher Schritte erlässt, ist zuständig für die Urteilsfindung über die Straftaten, von denen in diesem Gesetz die Rede ist. Es darf kein Zuständigkeitskonflikt oder –kollision entstehen zwischen den Obergerichten des Gerichtsbezirks, die in den Fällen, auf die sich dieses Gesetz bezieht, erkennen und irgendeiner anderen Gerichtsbehörde. ARTIKEL 17. Freie Aussage und Geständnis. Die Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe, deren Namen die Nationalregierung der Generalstaatsanwaltschaft zur Begutachtung vorlegt und die sich ausdrücklich dem Verfahren und den Rechtswohltaten dieses Gesetzes unterwerfen, haben vor dem dem Demobilisierungsprozess zugewiesenen delegierten Staatsanwalt eine freie Aussage zu machen. Er wird sie über alle Sachverhalte, die ihm bekannt sind, befragen. 32 In Gegenwart ihres Verteidigers haben sie auszusagen über die Umstände der Zeit, der Art und Weise und des Ortes, unter denen sie sich an den aus Anlass ihrer Zugehörigkeit zu diesen Gruppen begangenen Straftaten beteiligten, die vor ihrer Demobilisierung begangen wurden und deretwegen sie sich diesem Gesetz unterwerfen. Im Zuge derselben Maßnahme haben sie die Güter anzugeben, die übergeben werden zur Wiedergutmachung an den Opfern, falls sie welche haben, sowie das Datum ihres Eintritts in die Gruppe. Die Aussage des Demobilisierten sowie die sonstigen Handlungen innerhalb des Demobilisierungsprozess sind sofort der Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaften für Gerechtigkeit und Frieden zur Verfügung zu stellen, damit der dem Fall zugeordnete delegierte Staatsanwalt und die Kriminalpolizei das methodologische Programm erstellen und durchführen, um die Ermittlungen einzuleiten, den Wahrheitsgehalt der gelieferten Informationen zu überprüfen und diese Sachverhalte und alle anderen, von denen sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit Kenntnis erlangen, aufzuklären. Der Demobilisierte ist sofort an den Kollegialrichter zu übergeben, der die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, in einer der von der Nationalregierung nach Maßgabe des Artikels 31 festgelegten Haftanstalten zu übergeben, der auf der Grundlage des seitens des in diesem Falle erkennenden Staatsanwaltes gestellten Antrags innerhalb der darauf folgenden sechsunddreißig (36) Stunden einen Verhandlungstermin für die Formulierung der Anschuldigungen festzulegen und auch durchzuführen hat. ARTIKEL 18. Formulierung der Anschuldigung. Wenn man aus den materiellen Beweiselementen, physischer Evidenz, aus legal erhaltenen Informationen oder aus einer freien Aussage venünftigerweise ableiten kann, dass der Demobilisierte der Täter oder Mittäter eines oder mehrerer Verbrechen, die untersucht werden, ist, so hat der für diesen Fall delegierte Staatsanwalt beim Kollegialrichter, der die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, die Programmierung einer Vorverhandlung für die Formulierung der Anschuldigung zu beantragen. In dieser Verhandlung bringt der Staatsanwalt die faktische Anschuldigung mit den untersuchten Schuldvorwürfen vor und beantragt beim Richter die Anordnung der Untersuchungshaft für den Beschuldigten in der Haftanstalt, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in Frage kommt. Außerdem beantragt er die Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen für die Güter, die illegalen Ursprungs sind und die eventuell übergeben wurden zum Zwecke der Wiedergutmachung an den Opfern. Ab dieser Verhandlung hat die Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden mit Unterstützung ihrer Gruppe der Kriminalpolizei innerhalb von sechzig Tagen die Untersuchung und Überprüfung der von dem Beschuldigten zugegebenen Sachverhalte durchzuführen, ebenso wie hinsichtlich aller Sachverhalte, von denen sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit Kenntnis erhält. Nach Ablauf dieser Frist, oder falls möglich noch früher, stellt der zuständige Staatsanwalt beim Kollegialrichter, der die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, den Antrag auf die Programmierung einer Verhandlung für die Formulierung der Vorwürfe, und zwar innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach dem Antrag, falls dies in Frage kommt. Mit der Formulierung der Anschuldigung wird die Verjährung der Strafvollstreckung unterbrochen. 33 ARTIKEL 19. Annahme der Vorwürfe. In der Verhandlung der Formulierung der Vorwurfe kann der Beschuldigte die von der Staatsanwaltschaft infolge der freien Aussage oder der im Augenblick der Demobilisierung anhängigen Ermittlungen vorgebrachten Vorwürfe akzeptieren. Um dies in gültiger Weise zu tun, muss er es aus freien Stücken, freiwillig, spontan und im Beisein seines Verteidigers tun. Falls dies eintritt, hat der Kollegialrichter, der die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, den Vorgang sofort an die Geschäftsstelle des Senats des Obergerichtes des Gerichtsbezirks, dem es zukommt in diesem Falle zu erkennen, zu übermitteln. Nach Erhalt des Vorgangs hat der entsprechende Senat innerhalb der folgenden zehn (10) Tage eine öffentliche Verhandlung einzuberufen, um zu überprüfen, ob die Annahme der Vorwürfe frei, freiwillig, spontan und in Gegenwart des Verteidigers erfolgt ist. Sollte sie für rechtsgültig befunden werden, so hat der Senat innerhalb von weiteren zehn (10) eine Verhandlung zur Fällung des Urteils und Bemessung der Strafe einzuberufen. Nachsatz eins. Sollte der Beschuldigte in dieser Verhandlung die Vorwürfe nicht akzeptieren, oder sollte er diejenigen Vorwürfe, die er bei der freien Aussage akzeptiert hatte, widerrufen, so hat die Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden den Vorgang an denjenigen Beamten zu übersenden, der nach Maßgabe des im Augenblick des Begehens der untersuchten Straftaten gültigen Gesetzes dafür zuständig ist. Nachsatz zwei. Falls ein Antrag auf integrale Wiedergutmachung vorliegt, so sind zuerst die Bestimmungen des Artikels 23 dieses Gesetzes zu erfüllen. ARTIKEL 20. Häufung von Verfahren und Strafen. Für die verfahrensmäßigen Auswirkungen dieses Gesetzes sind die Verfahren, die wegen Straftaten, die während und aus Anlass der Zugehörigkeit des Demobilisierten zu einer außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe anhängig sind, zu akkumulieren. In keinem Falle ist jedoch eine Häufung von Verfahren wegen Straftaten, die vor der Zugehörigkeit des Demobilisierten zu einer außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangen wurden, statthaft. Wurde der Demobilisierte schon früher einmal wegen Straftaten, die er während und aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu einer außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppe begangnen hat, verurteilt, so sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuchen über juristische Verbindung von Strafen zu berücksichtigen, doch darf in keinem Fall die alternative Strafe höher sein als die in diesem Gesetz vorgesehene. ARTIKEL 21. Bruch der Prozesseinheit. Wenn der Beschuldigte oder Angeklagte die Vorwürfe teilweise akzeptiert, so wird die Prozesseinheit im Hinblick auf die nicht zugegebenen Vorwürfe gebrochen. In diesem Falle haben die Ermittlungen und die Beurteilung der nicht akzeptierten Vorwürfe durch die zuständigen Behörden und nach Maßgabe der im Augenblick des Begehens dieser Taten gültigen Verfahrensvorschriften zu erfolgen. Im Hinblick auf die akzeptierten Vorwürfe sind die Rechtswohltaten nach Maßgabe dieses Gesetzes zu gewähren. ARTIKEL 22. Ermittlungen und Anklagen, die vor der Demobilisierung erfolgten. Sollten bei der Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt, an welchem sich der Demobilisierte diesem Gesetz unterwirft, schon Ermittlungen anhängig sein, oder sollte sie schon Anklage gegen ihn erhoben haben, so kann der Beschuldigte oder Angeklagte, mit Hilfe seines Verteidigers, mündlich oder schriftlich die in dem 34 Beschluss, mit welchem Untersuchungshaft gegen ihn verhängt wurde, bzw. in der Formulierung der Anschuldigung oder im Anklagebeschluss oder in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe akzeptieren. Dies muss er vor dem Kollegialrichter tun, der die Funktion der Kontrolle der Garantien innehat, nach Maßgabe dieses Gesetzes erfolgen. ARTIKEL 23. Vorverfahren über integrale Wiedergutmachung. In derselben Verhandlung, in welcher der Senat des Obergerichtes des entsprechenden Gerichtsbezirks die Rechtmäßigkeit der Annahme der Vorwürfe erklärt, hat der Kollegialrichter auf vorherigen ausdrücklichen Antrag des Opfers, oder des für den Fall zuständigen Staatsanwaltes, oder des Ombudsmanns auf Bitten des Opfers sofort das Vorverfahren über integrale Wiedergutmachung der durch das kriminelle Verhalten verursachten Schäden zu eröffnen, und er hat innerhalb der darauf folgenden fünf (5) Tage eine öffentliche Verhandlung einzuberufen. Dieses Verfahren wird mit dem Vortrag des Opfers, oder dessen gesetzlichen Vertreters oder Pflichtanwalts, eröffnet, in welchem konkret die Art der angestrebten Wiedergutmachung dargelegt und die Beweise angegeben werden, welche zur Begründung der Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Der Senat hat den Anspruch zu prüfen, und er wird ihn ablehnen, falls derjenige, der ihn anmeldet, kein Opfer ist oder falls eine effektive Zahlung für die Schäden nachgewiesen wird und in dieser Zahlung der einzige geltend gemachte Anspruch bestehen sollte. Diese Entscheidung kann nach Maßgabe dieses Gesetzes angefochten werden. Nach Annahme des Anspruchs hat der Senat den Beschuldigten, der die Vorwürfe akzeptiert hat, davon in Kenntnis zu setzen, und daran anschließend wird er die Beteiligten auffordern, einen Vergleich zu schließen. Sollte es zu einer Vereinbarung kommen, so wird er dessen Inhalt in den Beschluss, mit welchem in dieser Vorverhandlung das Urteil gesprochen wird, aufnehmen. Andernfalls ordnet der Senat die Beibringung des von den Parteien angebotenen Beweises an, nimmt die Begründung ihrer jeweiligen Ansprüche entgegen und fällt noch in derselben Maßnahme das Urteil für die Vorverhandlung. Die Entscheidung in beiden Fällen muss in das Strafurteil mit aufgenommen werden. Zusatz eins: Ausschließlich zum Zwecke des in diesem Artikel vorgesehenen Vergleichs kann das Opfer, der Beschuldigte oder dessen Verteidiger, der Staatsanwalt, der in diesem Fall erkennt, oder aber der Ombudsmann die Vorladung des Direktors des Netzes für Soziale Solidarität in seiner Eigenschaft als Anweisungsbefugter für die Ausgaben des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern beantragen. Zusatz zwei: Die Gewährung der alternativen Strafe darf nicht abgelehnt werden, falls das Opfer sein Recht nicht in der Vorverhandlung über integrale Wiedergutmachung nicht geltend macht. ARTIKEL 24. Inhalt des Urteils. In Übereinstimmung mit den in dem Gesetz festgelegten Kriterien sind in dem Schuldurteil die Haupt- und die Nebenstrafen festzulegen. Zusätzlich dazu sind darin die in diesem Gesetz vorgesehene alternative Strafe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Verhaltens für den vom Gericht festzulegenden Zeitraum, die Verpflichtungen zur moralischen und wirtschaftlichen Wiedergutmachung an den Opfern und die Löschung des Herrschaftsrechtes über die Gütern, die für die Wiedergutmachung bestimmt werden, aufzunehmen. Der entsprechende Senat hat die Erfüllung der in diesem Gesetz für die Gewährung der alternativen Strafe festgesetzten Voraussetzungen zu evaluieren. 35 ARTIKEL 25. Sachverhalte, die nach dem Urteil oder nach der Begnadigung bekannt werden. Sollten Mitgliedern der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen, die die Rechtswohltaten des Gesetzes 782 aus dem Jahre 2002 erhalten haben oder aber in den Genuss der alternativen Strafe nach Maßgabe dieses Gesetzes gelangt sind, zu einem späteren Zeitpunkt Straftaten angelastet werden, die während oder aus Anlass der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen und noch vor ihrer Demobilisierung begangen wurden, so sind diese Straftaten von denjenigen Behörden und nach Maßgabe derjenigen Gesetze zu untersuchen und zu richten, die zum Zeitpunkt, an dem diese Straftaten begangen wurden zuständig bzw. gültig waren, unbeschadet der Gewährung der alternativen Strafe, falls sie effizient an der Aufklärung mitarbeiten oder mündlich oder schriftlich frei, freiwillig, ausdrücklich und spontan und mit der ordnungsgemäßen Belehrung durch den Verteidiger akzeptieren, dass sie daran beteiligt waren, unter der Voraussetzung, dass die Unterlassung ihrer Nennung nicht absichtlich geschah. In diesem Falle kann der Verurteilte in den Genuss der alternativen Strafe gelangen. Die alternativen Strafen werden akkumuliert, ohne jedoch die in diesem Gesetz festgelegten Höchstgrenzen zu überschreiten. Unter Berücksichtigung der Schwere der beurteilten neuen Straftaten wird die Gerichtsbehörde eine zwanzigprozentige Erhöhung der auferlegten alternativen Strafe verhängen, sowie eine ähnliche Erhöhung der Bewährungszeit. ARTIKEL 26. Rechtsmittel. Das Urteil ausgenommen, ist der Einspruch zulässig für alle Entscheidungen, und er ist mündlich und sofort in der entsprechenden Verhandlung einzulegen, wo auch darüber zu entscheiden ist. Die Berufung ist zulässig gegen Entscheidungen in materiell-rechtlichen Sachen, die im Verlauf der Verhandlungen gefällt werden, sowie gegen die Urteile. Sie ist noch in der Verhandlung, in welcher die Entscheidung ergangen ist, einzulegen, und sie wird mit aufschiebender Wirkung beim Strafsenat des Obersten Gerichtshofes zugelassen. Der Kollegialrichter lädt die Parteien und Beteiligten zu einer Verhandlung zur mündlichen Begründung vor, die innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Akte bei der Geschäftsstelle des Strafsenats in Revisionssachen stattfinden muss. Nach der Begründung des Rechtsmittels durch den Berufungskläger und nach Anhörung der übrigen Parteien und Beteiligten kann der Senat eine Pause von bis zu zwei (2) Stunden verfügen, um dann die entsprechende Entscheidung zu erlassen. Sollte der Rechtsmittelkläger sich nicht einfinden oder aber sein Rechtsmittel nicht begründen, so ist dieses als gegenstandslos zu erklären. Zusatz eins. Die Bearbeitung der Rechtsmittel der Berufung, von denen in diesem Gesetz die Rede ist, hat Vorrang vor den übrigen Sachen des Strafsenats des Obersten Gerichtshofes mit Ausnahme der Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde. Nachsatz zwei. In der außerordentlichen Berufungsklage hat der Strafsenat des obersten Gerichtshofes nach Maßgabe der Bestimmungen der gültigen Strafprozessordnung zu erkennen. Zusatz drei. Gegen die Entscheidung in zweiter Instanz ist keine Kassationsklage zulässig. ARTIKEL 27. WURDE IN DER PLENARSITZUNG DER REPRÄSENTANTENKAMMER GESTRICHEN. DER AMTIERENDE AUSSCHUSS FÜR AUSSÖHNUNG HAT DIE ENTSCHEIDUNG ANGENOMMEN. 36 ARTIKEL 28. Archivierung der Vorgänge. Sollte im Zusammenhang mit den von dem Demobilisierten in seiner freien Aussage bzw. bei einer späteren Maßnahme zugegebenen oder nicht zugegebenen Sachverhalten der delegierte Staatsanwalt vor der Verhandlung der Schuldzuweisung zu der Feststellung gelangen, dass keine Motive oder faktische Umstände vorliegen, die als Straftaten gewertet werden könnten, oder die auf das mögliche Vorliegen einer Straftat hinweisen, so hat er unverzüglich die Archivierung des Vorgangs zu verfügen. Sollten jedoch neue Beweiselemente auftauchen, so ist nach Maßgabe dem in diesem Gesetz festgelegten Verfahren die Ermittlung wieder aufzunehmen, solange die Strafverfolgung nicht gelöscht wurde. ARTIKEL 29. Intervention der Disziplinarstaatsanwaltschaft. Nach Maßgabe des Artikels 277 der Politischen Verfassung wird die Disziplinarstaatsanwaltschaft – wenn dies notwendig ist – zur Verteidigung der Rechtsordnung, des öffentlichen Vermögens oder der Grundrechte und Grundgarantien intervenieren. KAPITEL V ALTERNATIVE STRAFE ARTIKEL 30. Alternative Strafe. Der zuständige Senat des Obergerichtes des Gerichtsbezirks hat die den begangenen Straftaten entsprechende Strafe in Übereinstimmung mit den Regeln des Strafgesetzbuches festzulegen. Sollte der Verurteilte die in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen, so hat der Senat eine alternative Strafe aufzuerlegen, die in einem Freiheitsentzug während eines Zeitraums von mindestens fünf (5) Jahren und nicht mehr als acht (8) Jahren besteht und die bemessen wird in Übereinstimmung mit der Schwere der Straftaten und seiner effizienten Mitarbeit bei der Aufklärung derselben. Um Anspruch zu haben auf die alternative Strafe ist es erforderlich, dass der Begünstigte sich verpflichtet, durch Arbeit, Studium oder Unterricht während seiner Haftzeit zu seiner Resozialisierung beizutragen und Aktivitäten voranzutreiben, die auf die Demobilisierung der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppe, der er angehörte, ausgerichtet sind. Nach Verbüßung der alternativen Strafe und Erfüllung der im Urteil auferlegten Bedingungen, ist ihm Freiheit auf Bewährung für einen Zeitraum zu gewähren, der der Hälfte der auferlegten alternativen Strafe entspricht. Der Begünstigte verpflichtet sich, während dieser Zeit die Verbrechen, deretwegen er im Rahmen dieses Gesetzes verurteilt wurde, nicht wieder zu begehen, sich regelmäßig beim entsprechenden Obergericht des Gerichtsbezirks zu melden und jeglichen Wohnungswechsel bekannt zu geben. Nach Erfüllung dieser Verpflichtungen und nach Ablauf der Bewährungszeit ist die Hauptstrafe als erloschen zu erklären. Andernfalls ist die Freiheit auf Bewährung zu widerrufen, und die ursprünglich verhängte Strafe muss verbüßt werden, unbeschadet der entsprechenden im Strafgesetzbuch vorgesehenen Surrogate. Zusatz. In keinem Fall dürfen auf die alternative Strafe strafrechtliche Surrogate, zusätzliche Rechtswohltaten oder ergänzende Minderungen angewandt werden. KAPITEL VI FREIHEITSENTZUG ARTIKEL 31. Strafvollzugsanstalt. Die Nationale Regierung hat Strafvollzugsanstalt festzulegen, in welcher die effektive Strafe zu verbüßen ist. die 37 Die Strafvollzugsanstalten müssen hinsichtlich Sicherheit und Einfachheit der Ausstattung die gleichen Bedingungen erfüllen wie die vom INPEC verwalteten Anstalten Die Strafe darf im Ausland verbüßt werden. ARTIKEL 32. Zeit des Verbleibens in den „zonas de concentración“ (= Konzentrationszonen). Die Zeit, während derer die Mitglieder von außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen, die mit Prozessen für die kollektive Wiedereingliederung in das zivile Leben in Verbindung stehen, in einer von der Nationalregierung nach Maßgabe des Gesetzes 782 aus dem Jahre 2002 verordneten Konzentrationszone verbracht haben, ist als Zeit des Vollzugs der alternativen Strafe anzurechnen, darf jedoch achtzehn (18) Monate nicht überschreiten. Der eventuell von der Nationalregierung in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden bestimmte Beamte ist verantwortlich für die Bescheinigung über die von den Mitgliedern der bewaffneten Gruppen, von denen in diesem Gesetz die Rede ist, in einer Konzentrationszone verbrachten Zeit. KAPITEL VII INSTITUTIONEN FÜR DEN VOLLZUG DIESES GESETZES ARTIKEL 33. Zuständigkeiten der Obergerichte des Gerichtsbezirks in Sachen Gerechtigkeit und Frieden. Außer der in anderen Gesetzen festgelegten Zuständigkeiten, sind die von dem Obersten Rat der Gerichtsbarkeit festgelegten Obergerichte eines Gerichtsbezirks zuständig für die Phase der Urteilsfindung in den Verfahren, von denen in diesem Gesetz die Rede ist, und für die Überwachung der Verbüßung der den Verurteilten auferlegen Strafen und Verpflichtungen. Der Geschäftsstelle des entsprechenden Gerichtes kommt es zu, die Archive der Sachverhalte und Umstände im Zusammenhang mit den Taten der Personen, die Gegenstand jeglicher der in diesem Gesetz behandelten Maßnahmen sind, zu organisieren, in das Computersystem einzugeben und aufzubewahren, um die Rechte der Opfer auf die Wahrheit zu gewährleisten und das kollektive Gedächtnis vor dem Vergessen zu bewahren. Ebenso muss sie den öffentlichen Zugang zu den Unterlagen der Fälle, die Rechtskraft erlangt haben, gewährleisten und über eine Pressestelle verfügen, um die Wahrheit über die Geschehnisse bekannt zu machen. ARTIKEL 34. Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden. Die an die Obergerichte eines Gerichtsbezirks delegierte Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden wird geschaffen. Sie ist landesweit zuständig und setzt sich nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zusammen. Diese Einheit ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen, die aufgrund ihrer Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft der Nation zukommen, bei den durch dieses Gesetz festgelegten Verfahren. Die Nationale Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden verfügt über die ständige Unterstützung der aus Mitgliedern der entsprechenden Behörden gebildeten Sondereinheit der Kriminalpolizei, die sich ausschließlich und ständig dieser Angelegenheit widmet und deren Zuständigkeit für das gesamte Staatsgebiet gegeben ist. Zum Stellenplan der Generalstaatsanwaltschaft der Nation für das Jahr 2005, der im Übergangsartikel 1 des Gesetzes 938 des Jahres 2004 aufgestellt wurde, sind folgende Ämter hinzuzufügen: 150 Kriminalistische Ermittler VII 38 15 15 20 40 15 20 Schriftführer IV Gerichtsassistenten IV Fahrer III Personenschützer III Assistenten für Kriminalistische Ermittlungen IV Assistenten des Staatsanwalts II Nachsatz. Die Generalstaatsanwaltschaft der Nation hat aus ihrem Personalbestand zur Bildung der Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden folgende Beamten freizustellen: 20 an ein Gericht delegierte Staatsanwälte. ARTIKEL 35. Pflichtanwaltschaft (Defensoría Pública) Der Staat garantiert den Beschuldigten, Angeklagten und Verurteilten die Ausübung ihres Rechtes auf Verteidigung durch die Mechanismen der Pflichtanwaltschaft und nach Maßgabe des Gesetzes. Das Büro des Ombudsmanns (Defensoría del Pueblo) steht den Opfern bei der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieses Gesetzes bei. ARTIKEL 36. Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden. Der Generaldisziplinarstaatsanwalt der Nation hat für die Zwecke dieses Gesetzes eine Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden mit nationaler Zuständigkeit zu schaffen. Zu diesem Zweck kann die Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden sich an den Prozesshandlungen und administrativen Handlungen, die durchgeführt werden, beteiligen. ARTIKEL 37. Beteiligung der sozialen Hilfsorganisationen für die Opfer. Zur Erfüllung der Bestimmungen dieses Gesetzes hat die Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation Mechanismen für die Beteiligung der sozialen Hilfsorganisationen für die Opfer voranzutreiben. KAPITEL VIII RECHTE DER OPFER GEGENÜBER DER JUSTIZVERWALTUNG ARTIKEL 38. Rechte der Opfer. Der Staat garantiert den Zugang der Opfer zur Justizverwaltung. Somit haben die Opfer Anspruch 38.1 darauf, während des gesamten Verfahrens menschenwürdig behandelt zu werden 38.2 auf den Schutz ihrer Intimität und die Gewährleistung ihrer Sicherheit, der Sicherheit ihrer Familienangehörigen und der Zeugen zu ihren Gunsten, für den Fall, dass sie bedroht werden sollten 38.3 auf eine schnelle und umfassende Wiedergutmachung des zugefügten Schadens, seitens des Täters oder Mittäters 38.4 darauf, gehört zu werden und auf Unterstützung bei der Beibringung von Beweisen 38.5 darauf, ab dem ersten Kontakten mit den Behörden und nach Maßgabe der Bestimmungen der Strafprozessordnung einschlägige Information für den Schutz ihrer Interessen zu erhalten und die Wahrheit über die Sachverhalte zu erfahren, die die Umstände des Verbrechens, dem sie zum Opfer gefallen sind, ausmachen 38.6 darauf, informiert zu werden über die endgültige Entscheidung bezüglich der Strafverfolgung und der Einlegung von Rechtsmitteln, falls dies in Frage kommt 39 38.7 darauf, während des Verfahrens den Beistand eines Vertrauensanwalts oder der Disziplinarstaatsanwaltschaft, von der in diesem Gesetz die Rede ist, zu erhalten. 38.8 darauf, umfassende Hilfe für ihre Wiederherstellung zu erhalten 38.9 darauf, gratis die Unterstützung eines Übersetzers oder Dolmetschers zu erhalten, falls sie die Sprache nicht beherrschen, oder falls sie die Sprache nicht über ihre Sinnesorgane wahrnehmen können. ARTIKEL 39. Schutz für Opfer und Zeugen. Die Beamten, auf die sich dieses Gesetz bezieht, haben die adäquaten Maßnahmen und sämtliche Schritte zu ergreifen, die dazu angetan sind, die Sicherheit, das körperliche und psychische Wohlergehen, die Würde und das Privatleben der Opfer und der Zeugen sowie der sonstigen Parteien des Prozesses zu schützen. Dazu sind alle einschlägigen Faktoren zu beachten, einschließlich das Alter, das Geschlecht und die Gesundheit, sowie die Art des Verbrechens, insbesondere wenn dieses sexuelle Gewaltanwendung, Nichtbeachtung der Gleichheit der Geschlechter oder Gewalt gegen Kinder einschließt. Die Beamten, die mit dieser Art von Opfern arbeiten, sind besonders auszubilden. Diese Maßnahmen dürfen sich nicht zum Nachteil der Rechte des Angeklagten oder eines fairen Verfahrens auswirken, und sie sind damit auch nicht inkompatibel. ARTIKEL 40. Ausnahme von der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens. Als Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen kann das Obergericht des Gerichtsbezirks zum Schutz der Opfer, Zeugen oder eines Angeklagten anordnen, dass ein Teil des Verfahrens hinter verschlossenen Türen stattfindet. Es kann die Entgegennahme einer Zeugenaussage über audiovisuelle Mittel anordnen, um so den Widerspruch und die Konfrontation mit den Parteien zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen insbesondere bei Opfern sexueller Aggression oder bei Kindern und Jugendlichen, die Opfer oder Zeugen sind, zur Anwendung kommen. ARTIKEL 41. Sonstige Schutzmaßnahmen während des Prozesses. Wenn die Öffentlichkeit materieller Beweiselemente, die physische Inaugenscheinnahme oder legal eingeholte Information eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit eines Zeugen oder seiner Familie nach sich ziehen kann, so hat der Staatsanwalt davon Abstand zu nehmen, sie bei irgendeiner Maßnahme vor dem Gerichtsverfahren zu präsentieren. Dafür wird er eine Zusammenfassung dieser Elemente abgeben. Auf keinen Fall dürfen sich dieses Maßnahmen zum Nachteil der Rechte des Angeklagten oder eines fairen und unparteiischen Verfahrens auswirken, und sie sind damit auch nicht inkompatibel. ARTIKEL 42. Beachtung besonderer Bedürfnisse. Sowohl die gerichtlichen Organe wie auch die Einrichtungen für technische Unterstützung und die Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden haben die besonderen Bedürfnisse der Frauen und Kinder, älterer oder behinderter Personen, die am Verfahren beteiligt sind, zu berücksichtigen. KAPITEL IX RECHT AUF WIEDERGUTMACHUNG AN DEN OPFERN 40 ARTIKEL 43. Allgemeine Pflicht zur Wiedergutmachung. Die Mitglieder der bewaffneten Gruppen, die in den Genuss der in diesem Gesetz vorgesehenen Bestimmungen gelangen, haben die Pflicht, den Opfern Wiedergutmachung zu leisten für jene Straftaten, für die sie durch Gerichtsurteil verurteilt worden sind. Wenn es nicht möglich war, den aktiven Täter individuell auszumachen, jedoch der Schaden und die kausale Verbindung mit den Aktivitäten der illegalen bewaffneten Gruppe, die in den Genuss der Bestimmungen dieses Gesetzes kommt, nachgewiesen wurde, so hat das Gericht entweder direkt oder durch Verweisung der Einheit der Staatsanwaltschaft die Wiedergutmachung durch den Fonds für Wiedergutmachung anzuordnen. ARTIKEL 44. Wiedergutmachung. Das Obergericht des Gerichtsbezirks hat bei Erlass des Urteils die Wiedergutmachung an den Opfern anzuweisen, und es legt die einschlägigen Maßnahmen dazu fest. ARTIKEL 45. Akte der Wiedergutmachung. Die in diesem Gesetz behandelte Wiedergutmachung an den Opfern umfasst die Pflicht zur Rückgabe, Entschädigung, Rehabilitation und Genugtuung. Um Anspruch zu haben auf die Rechtswohltat der Freiheit auf Bewährung muss der Verurteilte dem Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern die Güter für diesen Zweck zur Verfügung stellen, falls es solche haben sollte, er muss die ihm auferlegten Akte der Wiedergutmachung zufrieden stellend bewerkstelligen, mit dem Nationalen Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung zusammenarbeiten, oder aber mit dem Obergericht des Gerichtsbezirks eine Vereinbarung unterzeichnen, mit welcher er die Erfüllung seiner Wiedergutmachungspflichten gewährleistet. Es gibt folgende Akte der Wiedergutmachung: 45.1 Die Übergabe an den Staat von illegal erworbenen Gütern zum Zwecke der Wiedergutmachung an den Opfern 45.2 Die öffentliche Erklärung, mit welcher die Würde des Opfers und der ihm am nächsten stehenden Personen wieder hergestellt wird 45.3 Die öffentliche Anerkennung, dass den Opfern Schaden zugefügt wurde, die öffentliche Erklärung der Reue, die an die Opfer gerichtete Bitte um Vergebung und das Versprechen, diese Straftaten nicht zu wiederholen 45.4 Die effiziente Mitarbeit beim Ausfindigmachen von entführten oder verschwundenen Personen, und beim Ausfindigmachen der Leichname der Opfer 45.5 Die Suche nach Verschwundenen und nach den Überresten toter Personen, und die Hilfe bei deren Identifizierung und erneuten Bestattung nach den Traditionen der Familie und der Gemeinden ARTIKEL 46. Antrag auf Wiedergutmachung. Die Opfer der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen können Wiedergutmachung erhalten, indem sie sich an das Obergericht des Gerichtsbezirks wenden im Zusammenhang mit den Sachverhalten, die dort untersucht werden. Niemand kann zweimal Wiedergutmachung für denselben Sachverhalt erhalten. ARTIKEL 47. Wiederherstellung. Die Wiederherstellung umfasst die Akte, die darauf abzielen, das Opfer wieder in die Situation zu versetzen, in der es sich vor der Verletzung seiner Rechte befand. Sie schließt die Wiederherstellung der Freiheit ein, ebenso wie die Rückkehr an seinen Wohnort und möglichst auch die Rückgabe seiner Güter. 41 ARTIKEL 48. Rehabilitation. Die Rehabilitation soll ärztliche und psychologische Behandlung für die Opfer oder deren Verwandte im ersten Grad der Blutsverwandtschaft nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern einschließen. Die von der Regierung den Opfern nach Maßgabe der gültigen Vorschriften und Gesetze geleisteten sozialen Dienste sind Teil der Wiedergutmachung und der Rehabilitation. ARTIKEL 49. Maßnahmen der Genugtuung und Garantien für die NichtWiederholung. Die Maßnahmen der Genugtuung und die Garantien für die NichtWiederholung, die von den verschiedenen direkt an dem Prozess der nationalen Aussöhnung beteiligten Behörden ergriffen werden, sollen einschließen: 49.1 Die Überprüfung der Sachverhalte und die öffentliche und vollständige Bekanntmachung der gerichtlichen Wahrheit, in dem Maße als sie für das Opfer, die Zeugen oder sonstige Personen keine weiteren unnötigen Schäden verursacht und auch keine Gefahr für deren Sicherheit hervorruft. 49.2 Die Suche nach den Verschwundenen oder nach den verstorbenen und die Hilfe bei der Identifizierung und erneuten Bestattung nach den Traditionen der Familie und der Gemeinde. Diese Aufgabe obliegt hauptsächlich der Nationalen Einheit der Staatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden. 49.3 Die richterliche Entscheidung mit welcher die Würde, der Ruf und die Rechte des Opfers und seiner Verwandten ersten Grades der Blutsverwandtschaft wieder hergestellt werden. 49.4 Die Entschuldigung, die das öffentliche Anerkennen der Sachverhalte und die Annahme der Verantwortung mit einschließt. 49.5 Die Anwendung von Sanktionen auf die für die Verletzungen Verantwortlichen. Dies alles obliegt den Gerichtsorganen, die an den Prozessen, von denen dieses Gesetz handelt, beteiligt sind. 49.6 Der zuständige Senat des Obergerichtes des Gerichtsbezirks kann Akte der Erinnerung, Hommagen und Anerkennung der Opfer der außerhalb des Gesetzes sehenden bewaffneten Gruppen anordnen. Außerdem kann der Nationale Ausschuss für Aussöhnung und Wiedergutmachung den politischen oder Regierungsorganen der verschiedenen Ebenen die Ergreifung dieser Art von Maßnahmen empfehlen. 49.7 Maßnahmen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen 49.8 Die Teilnahme an Ausbildungskursen in Fragen der Menschenrechte für die Personen, die für die Verletzungen verantwortlich sind. Diese Maßnahme kann den Verurteilten vom zuständigen Senat des Obergerichtes des Gerichtsbezirks auferlegt werden. ARTIKEL 50. Programme für kollektive Wiedergutmachung. Die Regierung muss nach Maßgabe der Empfehlungen des Nationalen Ausschusses für Aussöhnung und Wiedergutmachung ein institutionelles Programm für kollektive Wiedergutmachung implementieren, welches Aktionen enthält, die direkt auf die Wiederherstellung der Institutionalität des sozialen Rechtsstaates ausgerichtet sind, insbesondere in den von der „violencia“ am stärksten betroffenen Gebieten, ebenso wie auf die Wiederherstellung und Förderung der Rechte der von „violencia“ betroffenen Bürger, sowie auf die Anerkennung und Rückgabe der Menschenwürde für die Opfer der „violencia“. 42 ARTIKEL 51. Nationaler Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung. Es wird der Nationale Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung geschaffen, der sich zusammensetzt aus dem Vizepräsidenten der Republik oder seinem Delegierten, der den Vorsitz übernimmt, dem Generaldisziplinarstaatsanwalt der Nation oder seinem Delegierten, dem Innen- und Justizminister oder seinem Delegierten, dem Finanzminister oder seinem Delegierten, dem Ombudsmann, zwei Vertretern von Opfer-Organisationen und dem Direktor des Netzes für Soziale Solidarität, der die Funktionen des Technischen Sekretärs übernimmt. Der Präsident der Republik der bestimmt fünf Persönlichkeiten zu Mitgliedern dieses Ausschusses, von denen wenigstens zwei Frauen sein müssen. Dieser Ausschuss hat eine Dauer von acht Jahren. ARTIKEL 52. Funktionen des Nationalen Ausschusses für Wiedergutmachung und Aussöhnung. Der Nationale Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung nimmt folgende Funktionen wahr: 52.1 Er garantiert den Opfern ihre Beteiligung an Prozessen der gerichtlichen Aufklärung und die Verwirklichung ihrer Rechte. 52.2 Er legt einen öffentlichen Bericht über die Gründe für das Aufkommen und die Evolution der illegalen bewaffneten Gruppen vor. 52.3 Er macht eine Nachbetreuung und Überprüfung der Prozesse der Wiedereingliederung und der Arbeit der lokalen Behörden, um die volle Demobilisierung der Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen zu gewährleisten, ebenso wie das ordnungsgemäße Funktionieren der Institutionen in diesen Regionen. Zu diesem Zweck kann der Nationale Ausschuss für Wiedergutmachung und Aussöhnung ausländische Organismen oder Persönlichkeiten zur Teilnahme einladen. 52.4 Er übernimmt die Nachbetreuung und die regelmäßige Evaluierung der Wiedergutmachung nach Maßgabe dieses Gesetzes und spricht Empfehlungen zu deren adäquaten Ausführung aus. 52.5 Er legt innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, der Nationalregierung und den Friedensausschüssen des Senats und der Repräsentantenkammer einen Bericht über den Prozess der Wiedergutmachung an den Opfern durch die außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen vor. 52.6 Er empfiehlt die Kriterien für die in diesem Gesetz behandelte Wiedergutmachung zu Lasten des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern. 52.7 Er koordiniert die Aktivitäten der Regionalen Ausschüsse für die Rückgabe von Gütern. 52.8 Er unternimmt landesweite Aussöhnungs-Aktionen mit dem Ziel zu verhindern, dass sich neue Gewalttaten ereignen, die den nationalen Frieden stören. 52.9 Er gibt sich eine Satzung. ARTIKEL 53. Regionale Ausschüsse für die Rückgabe von Gütern. Die regionalen Ausschüsse sind für die Ausgestaltung der Schritte für die Reklamationen im Zusammenhang mit Eigentum und Güterbesitz im Rahmen des in diesem Gesetz festgelegten Prozesses verantwortlich. ARTIKEL 54. Zusammensetzung. Die Regionalen Ausschüsse setzen sich zusammen aus einem (1) Vertreter des Nationalen Ausschusses für Wiedergutmachung und Aussöhnung, der ihren Vorsitz übernimmt, einem Delegierten der Disziplinarstaatsanwaltschaft für Gerechtigkeit und Frieden, einem 43 (1) Delegierten der Öffentlichen Beschwerdestelle der Gemeinde oder des Bezirks (Personería municipal o distrital), einem (1) Delegierten des Ombudsmanns (Defensor del Pueblo), sowie einem Delegierten des Innen- und Justizministeriums. Die Nationale Regierung ist befugt, einen Vertreter der Ordensgemeinschaften zu ernennen und bestimmt nach Maßgabe der Erfordernisse des Prozesses das Funktionieren und die territoriale Aufteilung der Ausschüsse. ARTIKEL 55. Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern. Der Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern wird geschaffen als ein Sonderkonto ohne Rechtspersönlichkeit; der Anweisungsberechtigte für die Ausgaben aus diesem Konto ist der Direktor des Netzes für Soziale Solidarität. Die Mittel des Fonds sind nach den Regeln des privaten Rechts auszugeben. Der Fonds setzt sich zusammen aus allen Gütern oder Ressourcen, die auf irgendeine Weise von den Personen oder illegalen organisierten bewaffneten Gruppen übergeben werden, auf die sich dieses Gesetz bezieht, aus Mitteln, die aus dem nationalen Haushalt stammen, sowie aus in- oder ausländischen Geld- oder Sachspenden. Die von diesem Fonds verwalteten Mittel unterliegen der Aufsicht des Obersten Rechnungshofes der Republik. Zusatz: Die Güter, auf die sich die Artikel 10 und 11 beziehen, sind direkt dem durch dieses Gesetz geschaffenen Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern zu übergeben. In gleicher Weise ist zu verfahren mit den Gütern, die mit strafrechtlichen Ermittlungen und im Augenblick der Demobilisierung anhängigen Klagen auf Löschung des Herrschaftsrechtes in Verbindung stehen, vorausgesetzt dass die Tat begangen wurde aus Anlass seiner Zugehörigkeit zu der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten Gruppe und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes. Die Regierung hat das Funktionieren dieses Fonds zu reglementieren, insbesondere was die Einforderung und Übergabe von Gütern gegenüber gutgläubigen Dritten anbelangt. ARTIKEL 56. Aufgabenstellungen des Netzes für Soziale Solidarität. Das Netz für Soziale Solidarität hat – durch den Fonds, von dem in diesem Gesetz die Rede ist – nach Maßgabe der dem Fonds zugewiesenen Haushaltsmittel folgende Aufgabenstellungen: 56.1 Berechnung und Auszahlung des gerichtlichen Schadensersatzes, von dem in diesen Gesetz die Rede ist, innerhalb der im Nationalen Haushaltsplan genehmigten Grenzen. 56.2 Verwaltung des Fonds für die Wiedergutmachung an den Opfern. 56.3 Durchführung sonstiger Maßnahmen der Wiedergutmachung, falls dies in Frage kommt. 56.4 Alle weiteren, die ihm durch die Statuten zugewiesen werden. KAPITEL X AUFBEWAHRUNG VON ARCHIVUNTERLAGEN ARTIKEL 57. Pflicht zur Aufrechterhaltung der Erinnerung. Die Kenntnis der Geschichte der Ursachen, Entwicklungen und Folgen des Handelns der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen muss durch adäquate Verfahren aufrecht erhalten werden in Erfüllung der Pflicht zur Aufrechterhaltung des historischen Gedächtnisses, die dem Staat obliegt. 44 ARTIKEL 58. Maßnahmen für die Erhaltung der Archivunterlagen. Das Recht auf Wahrheit schließt ein, dass die Archivunterlagen aufbewahrt werden. Dafür haben die Gerichtsbehörden, die damit befasst sind, sowie die Generaldisziplinarstaatsanwaltschaft der Nation die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Archivunterlagen entwendet, zerstört oder gefälscht werden, dass versucht wird, die Straflosigkeit zu erreichen. Dies unbeschadet der Anwendung der einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften. ARTIKEL 59. Maßnahmen zur Ermöglichung des Zugangs zu den Archivunterlagen. Der Zugang zu den Archivunterlagen muss im Interesse der Opfer und ihrer Verwandten ermöglicht werden, damit sie ihre Rechte geltend machen können. Wenn der Zugang im Interesse der historischen Untersuchung beantragt wird, so dürfen die Genehmigungsformalitäten lediglich den Zweck der Kontrolle des Zugangs, der Pflege und der adäquaten Erhaltung des Materials haben, jedoch nicht die Zensur. Auf jeden Fall sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Intimität der Opfer sexueller Gewaltanwendung, der Kinder und Jugendlichen, die Opfer der außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen sind, und um das Opfer, die Zeugen und sonstigen Personen vor weiteren unnötigen Schäden zu bewahren und auch keine Gefahr für ihre Sicherheit zu schaffen. KAPITEL XI HUMANITÄRE VEREINBARUNGEN ARTIKEL 60. Die Regierung hat die Pflicht, das Recht auf Frieden in Übereinstimmung mit den Artikeln 2, 22, 93 und 189 der Politischen Verfassung zu gewährleisten unter Berücksichtigung der Situation der öffentlichen Ordnung im Lande und der Bedrohung der Zivilbevölkerung und der legal errichteten Institutionen. ARTIKEL 61. Zur Erfüllung der Bestimmung des Artikels 60 dieses Gesetzes kann der Präsident der Republik seinen Vertretern und Sprechern die Befugnis zur Aufnahme von Kontakten befugen, die es ermöglichen, zu humanitären Vereinbarungen mit den außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen zu gelangen. ARTIKEL 62. Der Präsident der Republik hat die Befugnis, bei der zuständigen Behörde für die Zwecke und nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die bedingte Strafaussetzung und die Rechtswohltat der alternativen Strafe zugunsten der Mitglieder der außerhalb des Gesetzes stehenden organisierten bewaffneten Gruppen, mit denen es zu humanitären Vereinbarungen kommt, zu beantragen. Die Nationale Regierung kann die Bedingungen fordern, die sie für angebracht hält, um zu erreichen, dass diese Entscheidungen tatsächlich zur Suche und zur Erlangung des Friedens beitragen. KAPITEL XII GÜLTIGKEIT UND ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 63. Komplementarität. Für alles, was in diesem Gesetz nicht festgelegt ist, sind das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 und die Strafprozessordnung anzuwenden. 45 ARTIKEL 64. Künftiges günstigeres Gesetz. Sollten nach der Verkündigung dieses Gesetzes Gesetze erlassen werden, die den Mitgliedern von außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen günstigere Rechtswohltaten gewähren als diejenigen, die in diesem Gesetz festgelegt wurden, so können diejenigen Personen, die dem alternativen Mechanismus unterlagen, sich den Bedingungen, die diese späteren Gesetze festschreiben, unterwerfen. ARTIKEL 65. Übergabe von Minderjährigen. Die Übergabe von Minderjährigen seitens der Mitglieder von außerhalb des Gesetzes stehenden bewaffneten Gruppen sind kein Grund für den Verlust der Rechtswohltaten, auf die sich dieses Gesetz und das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 beziehen. ARTIKEL 66. Die Nationale Regierung, der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit und die Generalstaatsanwaltschaft der Nation haben Mittel in so ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen, als sie unerlässlich sind für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Anwendung des Gesetzes über die Löschung der Herrschaftsrechte. ARTIKEL 67. In Übereinstimmung des Programms der Wiedereingliederung in das zivile Leben hat sich die Nationale Regierung um die Aufnahme der Demobilisierten in Produktionsprojekte oder in Ausbildungs- oder Schulungsprogramme, die ihnen den Zugang zu produktiver Arbeit erleichtern, zu kümmern. Gleichzeitig und nach Maßgabe desselben Programms hat sie die Aufnahme in adäquate Programme psychologischer Hilfe zu unterstützen, welche ihre soziale Wiedereingliederung und ihr Zurechtfinden im täglichen Leben erleichtern. ARTIKEL 68. Die Kollegialrichter der Obergerichte des Gerichtsbezirks, die auf der Grundlage dieses Gesetzes geschaffen werden, werden vom Vollsenat des Obersten Gerichtshofes aus Listen gewählt, die von dem Verwaltungssenat des Oberen Rates der Gerichtsbarkeit übersandt werden. Die geforderten Voraussetzungen für die Ämter der Kollegialrichter dieser Gerichte sind dieselben, wie sie für Kollegialrichter der derzeitigen Obergerichte des Gerichtsbezirks gelten. Der Verwaltungssenat des Oberen Rates der Gerichtsbarkeit kann die Gruppen der administrativen und sozialen Unterstützung für diese Gerichte bilden. Die Ernennung der Angestellten obliegt den Kollegialrichtern der durch dieses Gesetz geschaffenen Gerichte. ARTIKEL 69. Die Rechtsmittel, von denen in diesem Gesetz die Rede ist und deren Bearbeitung dem Obersten Gerichtshof obliegt, haben Vorrang vor den übrigen Sachen, die in die Zuständigkeit dieses Gerichtes fallen, und müssen innerhalb einer Frist von 30 Tagen entschieden werden. ARTIKEL 70. Die Personen, die sich im Rahmen des Gesetzes 782 aus dem Jahre 2002 demobilisiert haben und über eine Bescheinigung der Nationalen Regierung verfügen, können - je nachdem - in den Genuss einer vorläufigen Entscheidung (Resolución inhibitoria), des Ausschlusses des Ermittlungsverfahrens oder der Einstellung des Verfahrens wegen der Verbrechen des Zusammenschlusses zu einer verbrecherischen Vereinigung nach Absatz eins des Artikels 340 des Strafgesetzbuches, illegaler Verwendung von Uniformen und Hoheitszeichen, Aufforderung zu strafbaren Handlungen nach Abs. eins des Artikels 348 des 46 Strafgesetzbuches, Herstellung, Handel und Tragen von Waffen und Munitionen gelangen. Personen, die wegen derselben Verbrechen verurteilt wurden und die in diesem Gesetz aufgestellten Bedingungen erfüllen können auch in den Genuss der Rechtswohltaten gelangen, die das Gesetz 782 aus dem Jahre 2002 für sie festlegt. ARTIKEL 71. Strafminderung. Die Personen, die zu dem Zeitpunkt, in welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, Strafen aufgrund von vollstreckbaren Urteilen verbüßen, haben Anspruch darauf, dass die ihnen auferlegte Strafe um ein Zehntel gemindert wird. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Personen, die wegen Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit, Unversehrtheit und Bildung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Drogenhandel verurteilt wurden. Für die Gewährung und die Bewertung der Rechtswohltat hat der Richter für Strafvollstreckung und Sicherheitsmaßnahmen das gute Verhalten des Verurteilten, seine Verpflichtung, keine Straftaten mehr zu begehen, seine Zusammenarbeit mit der Justiz und seine Aktionen der Wiedergutmachung an den Opfern zu berücksichtigen. ARTIKEL 72. Aufstand. Artikel 468 des Strafgesetzbuches ist ein Abschnitt folgenden Inhalts hinzuzufügen: „Das Verbrechen des Aufstands begeht auch, wer Guerillagruppen oder Gruppen der Selbstverteidigung, deren Handlungen das normale Funktionieren der verfassungsmäßigen und legalen Ordnung stört, bildet oder sich daran beteiligt. In diesem Falle ist die Strafe gleich wie für das Verbrechen der Rebellion. Punkt 10 des Artikels 3 der Konvention der Vereinten Nationen gegen illegalen Handel mit Suchtmitteln und psychotropen Substanzen, unterzeichnet in Wien am 20. Dezember 1988 und durch Gesetz 67 aus dem Jahre 1993 in die innerstaatliche Gesetzgebung aufgenommen, behält weiterhin seine volle Gültigkeit.“ ARTIKEL 73. Inkrafttreten und Aufhebungen. Dieses Gesetz hebt alle Bestimmungen, die ihm entgegen stehen, auf. Es ist lediglich auf Taten anzuwenden, die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden, und es tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.“ 47