Satzung des Modellbahnclub „Orlabahn“ e - Saale-Orla

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Satzung des Modellbahnclub „Orlabahn“ e.V. Pößneck
1. Name und Sitz der Vereinigung
1.1. Die Vereinigung führt den Namen „Modellbahnclub „Orlabahn“ e.V.
1.2. Sitz des Vereins ist Pößneck.
1.3. Der Modellbahnclub „Orlabahn“ e.V. Pößneck ist der Rechtsnachfolger der
Arbeitsgemeinschaft 4/57 des Deutschen Modelleisenbahnerverbandes der DDR.
2. Zweck der Vereinigung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos
tätig. Er verfolgt nicht in 1. Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen
nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
3. Ziele und Aufgaben der Vereinigung
3.1. Obengenannte Vereinigung umfasst als Mitglieder alle Freunde der Modelleisenbahn
und Freunde der Eisenbahn zum Zwecke gemeinsamer Freizeitgestaltung.
3.2. Mit dem Namen der Vereinigung wollen wir eine Heimatverbundenheit zu einer im
Territorium befindlichen Nebenbahn traditionell pflegen.
3.3. Erhaltung und Pflege von Sachzeugen und Dokumenten der Verkehrsgeschichte, des
Modellbaus und Förderung ihrer gemeinnützigen Verwendung ist ein weiteres
Aufgabengebiet der Vereinigung.
3.4. Teilnahme an und Unterstützung von territorialen Veranstaltungen mit
eisenbahntypischem Charakter, um in der Öffentlichkeit zu wirken.
3.5. Die Vereinigung ist offen für Kinder und Jugendliche, sowie alle am Modellbahnbau
und der Eisenbahn interessierten Personen.
3.6. Der Aufbau von Gemeinschaftsanlagen, Modellbahnfahrzeugen und anderen
eisenbahntypischen Sachzeugen ist Hauptziel des Vereins.
3.7. Organisation und Durchführung eigener Modellbahnausstellungen.
3.8. Die Vereinigung pflegt Verbindungen zu gleichgesinnten Modellbahnclubs,
Modellbahngeschäften und anderen sich interessierenden Gruppen.
4. Mitgliedschaft
4.1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Ziele der Vereinigung anerkennt und
bereit ist, an deren Verwirklichung mitzuarbeiten.
4.2. Ein schriftlicher Antrag auf die Aufnahme in den Verein ist erforderlich.
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
4.3. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein und zwei Monate als
Gastmitglied aktiv am Clubleben teilgenommen haben.
4.4. Die Mitgliedschaft ist unabhängig von Rasse, Geschlecht, religiösem Glauben,
Parteienzugehörigkeit und Nationalität.
4.5. Mitglied werden können natürliche und juristische Personen.
4.6. Die Mitgliedschaft endet durch
a. Tod
b. Austritt (Schriftform ist notwendig)
c. Ausschluss
4.7. Ein Ausschluss erfolgt bei:
a. groben Verstößen gegen die Satzung des Vereins.
b. extremistischer Betätigung und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte.
c. kriminellen Handlungen gegen den Verein.
4.8. Bei allen ausgeschiedenen Mitgliedern ist das in ihrem Besitz befindliche
Vereinsvermögen unverzüglich an den Verein zurückzugeben.
4.9. Über den Ausschluss befindet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf
Antrag des Vorstandes.
4.10.
Ausgeschlossene Mitglieder können frühestens nach einem Jahr erneut einen
Antrag auf Aufnahme in den Verein stellen.
5. Organe des Vereins
5.1. Organe des Vereins sind
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
c. die Revisionskommission
5.2. Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ des Vereins
5.2.1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
5.2.2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a. Entgegennahme und Diskussion des Jahresberichtes, des Kassenberichtes sowie
des Berichtes der Revisionskommission.
b. Entlastung des Vorstands
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
Wahl des Vorstands alle zwei Jahre
Wahl der Revisionskommission alle zwei Jahre
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
Endgültige Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes
Satzungsänderungen
Entscheidung über die Auflösung des Vereins
Festlegung des Arbeitsplanes für das nächste Jahr
5.2.3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen:
a. auf Beschluss des Vorstandes
b. auf schriftlichen Antrag von mindestens 2/3 der Mitglieder. Der Antrag ist an den
Vorstand zu richten.
c. wenn das Interesse des Vereins es erfordert
Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung werden nur die
Tagesordnungspunkte behandelt und entschieden, die Grund der Einberufung waren.
5.2.4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich mit einer Frist von 3
Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Anträge zur
Tagesordnungsänderung müssen mit schriftlicher Begründung mindestens eine
Woche vor der Versammlung beim Vorstand vorliegen.
5.2.5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der
Mitglieder anwesend sind.
5.2.6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der
Antrag abgelehnt. Zu Satzungsänderungen ist eine Stimmenmehrheit von 2/3
erforderlich.
5.2.7. Geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn einer der Anwesenden dies
verlangt.
5.2.8. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die den Beitrag für das vergangene
Geschäftsjahr entrichtet haben.
5.2.9. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, dass vom
Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
5.3. Der Vorstand
5.3.1. Der Vorstand besteht aus
a. dem Vorsitzenden
b. dem stellvertretenden Vorsitzenden
5.3.2. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils für zwei Jahre gewählt. Eine
Wiederwahl ist möglich.
5.3.3. Dem Vorstand obliegt die Gesamtgeschäftsführung sowie die Verwaltung des
Vereinsvermögens. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
auszuführen.
5.3.4. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Sie wird vom Vorsitzenden,
und bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter, geleitet.
5.3.5. Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden, und bei dessen
Verhinderung vom Stellvertreter einberufen und geleitet.
5.3.6. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten, jeder für sich
allein, den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
5.3.7. Zur Unterstützung des Vorstandes können für bestimmte Aufgaben Ausschüsse
mit beratender Funktion auf Dauer oder Zeit gebildet werden. Über die Anzahl der
Ausschussmitglieder und deren Berufung entscheidet der Vorstand.
6. Beiträge und Finanzen
6.1. Die Vereinigung erhebt Mitgliedsbeiträge, dessen Höhe die Mitgliederversammlung
festlegt. Alle weiteren finanziellen Regelungen werden in der Finanzordnung
festgelegt.
7. Auflösung der Vereinigung
7.1. Die Vereinigung kann sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen. In
diesem Fall ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
7.2. Bei Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen einem anderen
gemeinnützigem Zweck, der von der Abteilung Kultur der Stadt Pößneck festgelegt
wird, zugeführt.
8. Inkrafttreten der Satzung
8.1. Diese Satzung wurde in der vorliegenden Form auf der Mitgliederversammlung vom
27. Februar 2002 beschlossen und ersetzt die Fassung vom 19. Februar 1991.
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