ETHISCHE GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSREGELN bei der Ausübung von Vermittlung bei internationalen Adoptionen durch die nicht wirtschaftliche Organisation Assoziation für den Schutz der Kinderrechte „KINDER DES REGENBOGENS“, Stadt Botevgrad, Gebiet Sofia ABSCHNITT I. ALLGEMEINES Art.1. (1) Die ethischen Regeln dieses Kodex gelten für Mitglieder der gemeinnützigen Organisation im öffentlichen Interesse "Vereinigung für den Schutz der Kinderrechte „Kinder des Regenbogens“ (weiter kurz „Vereinigung“ genannt) in Bezug auf ihre Handlungen und ihr Verhalten untereinander und in ihren Beziehungen zu Dritten. (2) Diese ethischen Regeln legen die Grundsätze von Ethik und professioneller Verantwortung aller Mitglieder der Vereinigung in ihren Beziehungen untereinander sowie Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Loyalität, Toleranz, Verantwortung und Kollegialität fest. ABSCHNITT II. ETHISCHES VERHALTEN Seite . 1 von 3 Art.2. Jedes Mitglied der Vereinigung muss bestimmte Verhaltensnormen erfüllen und nämlich: 1. den guten Namen der Vereinigung schützen; 2. keine Schäden an anderen Organisationen, Institutionen oder Personen verursachen; 3. jeden Mitglied der Vereinigung mit Rücksicht und Ehrlichkeit behandeln; 4. die zugewiesenen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen; 5. vertrauliche Information geheim halten. ABSCHNITT III. BEZIEHUNGEN UNTER DEN VERENIGUNGSMITGLIEDERN Art.3. Die Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Vereinigung sowie zu Dritten beruhen auf dem Prinzip der Ehrlichkeit, Loyalität, Toleranz, gegenseitigem Vertrauen und Respekt. Art.4. Die Mitglieder erkennen die moralische Verpflichtung, den Ruf der Vereinigung mit keinen öffentlichen Handlungen zu gefährden. Art.5. Die Mitglieder des leitenden Organs nehmen die moralische Verpflichtung an, ihre Position in der Vereinigung keinesfalls zu benutzen, um Vorteile oder Nutzen sowohl für sich selbst, als auch für die von ihnen vertretene Organisation zu ziehen. ABSCHNITT IV. INFORMATION Art.6. Kein Mitglied der Vereinigung darf während der Erfüllung von erteilten Aufgaben erlangte interne Information Dritten offenbaren, sowie sie für eigene Zwecke nutzen. Art.7. Die Mitglieder der Vereinigung sind nicht verpflichtet und von ihnen darf nicht verlangt werden, interne und geheime Informationen Dritten zu offenbaren. Art.8. De Vereinigung ist berechtigt, auf Antrag Dritten Information über die Tätigkeit ihrer Mitglieder bei schriftlicher Zustimmung der betroffenen Partei zu geben. Art.9. Die Vereinigung führt ein Register mit Information über ihre Mitglieder. Seite . 2 von 3 ABSCHNITT V. ETHIKKOMMISSION Art.10 Zwecks Einhaltung dieser ethischen Grundsätze Vereinigung eine Ethikkommission mit drei Mitgliedern etabliert. wird bei der Art.11. Die Mitglieder werden vom Vorstand für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren gewählt. Art.12. Die Ethikkommission befasst sich mit Beschwerden über Einhaltung dieses Kodex. die Art.13. Jede interessierte Organisation kann eine Beschwerde bei der Kommission einreichen. Art.14. Die Kommission hat mindestens einmal jährlich dem Vorstand der Verneigung über ihre Tätigkeit zu berichten. ABSCHNITT VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art.15. Jedes Mitglied der Vereinigung ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser ethischen Grundsätze einzuhalten. Art.16. Jeder Verstoß gegen diesen Kodex von einem Mitglied der Vereinigung führt zu Strafen, und bei manchen ernsten Vorfällen, zum Ausschluss des Mitglieds. Art.17. Alle Vorschläge für Interpretation und Änderungen der aktuellen ethischen Regeln werden vom Vorstand besprochen und beschlossen. Art.18. Änderungen der aktuellen ethischen Regeln können nur durch eine Entscheidung des Vorstands unternommen werden. Seite . 3 von 3