ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GEURTS TRUCKS B.V. (am 9. Januar 2013 beim Gericht in Arnhem [Niederlande] unter der Nummer 2013/1 hinterlegt) Artikel 1. Begriffsbestimmungen In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter: „Geurts”: der Benutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, d. h. die Geurts Trucks B.V. mit satzungsgemäßem Sitz in Nijmegen [Niederlande]; „Käufer”: die Gegenpartei von Geurts. Artikel 2. Allgemeines 2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge (einschließlich Nachfolgeund Ergänzungsverträgen) zwischen Geurts und dem Käufer. 2.2. Geurts weist die Anwendbarkeit der vom Käufer gehandhabten allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück. 2.3. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen ungeschmälert gültig. 2.4. Falls der Käufer angegeben hat, dass der Gegenstand bestimmte Spezifikationen und/oder Voraussetzungen zu erfüllen hat, und Geurts niemals bestätigt hat, dass der Gegenstand diesen Anforderungen entspricht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Voraussetzungen nicht länger stellt, wenn der Vertrag dennoch abgeschlossen wird. Artikel 3. Angebote und Offerten 3.1. Alle Angebote und Offerten von Geurts sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden. 3.2. Geurts gewährleistet nicht die Richtigkeit der von ihr angegebenen Spezifikationen des Gegenstands, und der Käufer kann auf keinerlei Weise Rechte aus den Spezifikationen ableiten, so wie diese von Geurts angegeben worden sind. 3.3. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen ist, nachdem Geurts den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen hat. Artikel 4. Preise 4.1. Die von Geurts angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sonstiger Abgaben und eventueller anderer zusätzlicher Kosten. 4.2. Geurts hat auch nach Abschluss des Vertrags das Recht, den vereinbarten Preis zu ändern, falls es bei einem der preisbestimmenden Faktoren zu einer Änderung kommt. 4.3. Der Käufer hat aufgrund der Bestimmungen des vorangehenden Absatzes nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, dass der in erster Linie vereinbarte Preis um mehr als 10 % erhöht wird. Artikel 5. Bezahlung 5.1. Der Käufer ist verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis vor der Lieferung zu bezahlen. 5.2. Falls die Bezahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist ausbleibt, hat der Käufer unverzüglich die dann geltenden gesetzlichen Handelszinsen für den offenen Betrag zu zahlen, ohne dass Geurts dies melden muss und unbeschadet des Rechts von Geurts, die Auflösung des Vertrags vorzunehmen. 5.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung einer Forderung von Geurts gegenüber dem Käufer auszusetzen oder zu verrechnen. Artikel 6. Lieferung 6.1. Die von Geurts genannte Lieferzeit ist nur eine Annäherungsangabe. Der Käufer kann daraus keine Rechte ableiten. 6.2. Die Lieferung erfolgt an einen von Geurts angewiesenen Ort. 6.3. Falls Geurts auf Ersuchen des Käufers für den Versand der Gegenstände sorgt, erfolgt der Transport auf Rechnung und Risiko des Käufers. Geurts schließt für den Transport keine Transportversicherung ab. Artikel 7. Gewährleistungen und Mängel 7.1. Nach Abschluss des Kaufvertrags wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit allen Spezifikationen des erworbenen Gegenstands, die für ihn von Bedeutung sind, vertraut ist. 7.2. Der Käufer ist sich der Tatsache bewusst, dass Geurts nicht für verborgene Mängel und die Lebensdauer der verkauften Gegenstände haften kann. 7.3. Der Käufer darf die Gegenstände vor dem Erwerb ausführlich prüfen. 7.4. Der Käufer akzeptiert die erworbenen Gegenstände in dem Zustand, einschließlich eventueller bekannter oder unbekannter Mängel, in dem er diese zum Zeitpunkt der Lieferung vorfindet. 7.5. Nach der Inempfangnahme des Gegenstands kann sich der Käufer nicht mehr auf eventuelle Mängel des Gegenstands berufen. 7.6. Ein Umtausch der erworbenen Gegenstände ist nicht möglich. Artikel 8. Auflösung 8.1. Falls der Käufer einer Verpflichtung, die sich für ihn aus dem/den mit Geurts abgeschlossenen Vertrag/Verträgen ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, und wenn der Käufer insolvent ist oder die Insolvenz angemeldet hat, Zahlungsaufschub erhalten oder beantragt hat, ist Geurts berechtigt, die Ausführung des Vertrags ohne Inverzugsetzung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass Geurts zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet wäre und unbeschadet der Geurts zustehenden Rechte, zu denen die Forderung von Schadenersatz vom Käufer gehört. 8.2. Falls der Käufer eine Anzahlung geleistet hat und Geurts anschließend den Vertrag auflöst, hat der Käufer die Anzahlung Geurts als Geldbuße zu zahlen, unbeschadet des Anspruchs von Geurts auf Schadenersatz. 8.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Vertrag mit Geurts aufzulösen, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 4.3. Artikel 9. Haftung 9.1. Geurts haftet dem Käufer gegenüber nicht für Schaden, der infolge eines Versäumnisses bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer oder aus welchem anderen Grund auch immer entsteht, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Geurts. 9.2. Falls Geurts gegenüber dem Käufer haftbar sein sollte, haftet Geurts nur für direkten Schaden, der infolge ihres Handelns entstanden ist. Geurts haftet niemals für indirekten Schaden. 9.3. Geurts haftet nicht für inkorrekte Kilometerstände und/oder Baujahrangaben der verkauften Fahrzeuge. 9.4. Die Haftung von Geurts ist auf den Wert des zugrunde liegenden Vertrags beschränkt, aus dem die Haftung hervorgeht, wobei ein Höchstbetrag von € 100.000,00 gilt. Artikel 10. Höhere Gewalt 10.1. Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist Geurts berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder dessen Ausführung auszusetzen, ohne zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein. Artikel 11. Anwendbares Recht 11.1. Auf alle Streitigkeiten, die zwischen Geurts und dem Käufer entstehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, und diese Streitigkeiten werden ausschließlich von dem Gericht in ’s-Hertogenbosch [Niederlande] beigelegt. 11.2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.