AGB - Geurts Trucks BV

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GEURTS
TRUCKS B.V. (am 9. Januar 2013 beim Gericht in Arnhem
[Niederlande] unter der Nummer 2013/1 hinterlegt)
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden
unter:
„Geurts”: der Benutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen,
d. h. die Geurts Trucks B.V. mit satzungsgemäßem Sitz in
Nijmegen [Niederlande];
„Käufer”: die Gegenpartei von Geurts.
Artikel 2. Allgemeines
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Angebote, Offerten und Verträge (einschließlich Nachfolgeund Ergänzungsverträgen) zwischen Geurts und dem Käufer.
2.2. Geurts weist die Anwendbarkeit der vom Käufer
gehandhabten allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück.
2.3. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichtig sind oder aufgehoben werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen ungeschmälert gültig.
2.4. Falls der Käufer angegeben hat, dass der Gegenstand
bestimmte Spezifikationen und/oder Voraussetzungen zu
erfüllen hat, und Geurts niemals bestätigt hat, dass der
Gegenstand diesen Anforderungen entspricht, wird davon
ausgegangen, dass der Käufer diese Voraussetzungen nicht
länger stellt, wenn der Vertrag dennoch abgeschlossen wird.
Artikel 3. Angebote und Offerten
3.1. Alle Angebote und Offerten von Geurts sind unverbindlich und
können jederzeit widerrufen werden.
3.2. Geurts gewährleistet nicht die Richtigkeit der von ihr
angegebenen Spezifikationen des Gegenstands, und der
Käufer kann auf keinerlei Weise Rechte aus den
Spezifikationen ableiten, so wie diese von Geurts angegeben
worden sind.
3.3. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag rechtskräftig
zustande gekommen ist, nachdem Geurts den Auftrag
schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen hat.
Artikel 4. Preise
4.1. Die von Geurts angegebenen Preise verstehen sich exklusive
Mehrwertsteuer, sonstiger Abgaben und eventueller anderer
zusätzlicher Kosten.
4.2. Geurts hat auch nach Abschluss des Vertrags das Recht, den
vereinbarten Preis zu ändern, falls es bei einem der
preisbestimmenden Faktoren zu einer Änderung kommt.
4.3. Der Käufer hat aufgrund der Bestimmungen des
vorangehenden Absatzes nicht das Recht, den Vertrag
aufzulösen, es sei denn, dass der in erster Linie vereinbarte
Preis um mehr als 10 % erhöht wird.
Artikel 5. Bezahlung
5.1. Der Käufer ist verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis vor der
Lieferung zu bezahlen.
5.2. Falls die Bezahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist ausbleibt,
hat der Käufer unverzüglich die dann geltenden gesetzlichen
Handelszinsen für den offenen Betrag zu zahlen, ohne dass
Geurts dies melden muss und unbeschadet des Rechts von
Geurts, die Auflösung des Vertrags vorzunehmen.
5.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung einer Forderung
von Geurts gegenüber dem Käufer auszusetzen oder zu
verrechnen.
Artikel 6. Lieferung
6.1. Die von Geurts genannte Lieferzeit ist nur eine
Annäherungsangabe. Der Käufer kann daraus keine Rechte
ableiten.
6.2. Die Lieferung erfolgt an einen von Geurts angewiesenen Ort.
6.3. Falls Geurts auf Ersuchen des Käufers für den Versand der
Gegenstände sorgt, erfolgt der Transport auf Rechnung und
Risiko des Käufers. Geurts schließt für den Transport keine
Transportversicherung ab.
Artikel 7. Gewährleistungen und Mängel
7.1. Nach Abschluss des Kaufvertrags wird davon ausgegangen,
dass der Käufer mit allen Spezifikationen des erworbenen
Gegenstands, die für ihn von Bedeutung sind, vertraut ist.
7.2. Der Käufer ist sich der Tatsache bewusst, dass Geurts nicht
für verborgene Mängel und die Lebensdauer der verkauften
Gegenstände haften kann.
7.3. Der Käufer darf die Gegenstände vor dem Erwerb ausführlich
prüfen.
7.4. Der Käufer akzeptiert die erworbenen Gegenstände in dem
Zustand, einschließlich eventueller bekannter oder
unbekannter Mängel, in dem er diese zum Zeitpunkt der
Lieferung vorfindet.
7.5. Nach der Inempfangnahme des Gegenstands kann sich der
Käufer nicht mehr auf eventuelle Mängel des Gegenstands
berufen.
7.6. Ein Umtausch der erworbenen Gegenstände ist nicht möglich.
Artikel 8. Auflösung
8.1. Falls der Käufer einer Verpflichtung, die sich für ihn aus
dem/den mit Geurts abgeschlossenen Vertrag/Verträgen
ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig
nachkommt, und wenn der Käufer insolvent ist oder die
Insolvenz angemeldet hat, Zahlungsaufschub erhalten oder
beantragt hat, ist Geurts berechtigt, die Ausführung des
Vertrags ohne Inverzugsetzung auszusetzen oder den
Vertrag aufzulösen, ohne dass Geurts zu einer
Schadenersatzleistung verpflichtet wäre und unbeschadet der
Geurts zustehenden Rechte, zu denen die Forderung von
Schadenersatz vom Käufer gehört.
8.2. Falls der Käufer eine Anzahlung geleistet hat und Geurts
anschließend den Vertrag auflöst, hat der Käufer die
Anzahlung Geurts als Geldbuße zu zahlen, unbeschadet des
Anspruchs von Geurts auf Schadenersatz.
8.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Vertrag mit Geurts
aufzulösen, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 4.3.
Artikel 9. Haftung
9.1. Geurts haftet dem Käufer gegenüber nicht für Schaden, der
infolge eines Versäumnisses bei der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen gegenüber dem Käufer oder aus welchem
anderen Grund auch immer entsteht, es sei denn, es handelt
sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Geurts.
9.2. Falls Geurts gegenüber dem Käufer haftbar sein sollte, haftet
Geurts nur für direkten Schaden, der infolge ihres Handelns
entstanden ist. Geurts haftet niemals für indirekten Schaden.
9.3. Geurts haftet nicht für inkorrekte Kilometerstände und/oder
Baujahrangaben der verkauften Fahrzeuge.
9.4. Die Haftung von Geurts ist auf den Wert des zugrunde
liegenden Vertrags beschränkt, aus dem die Haftung
hervorgeht, wobei ein Höchstbetrag von
€ 100.000,00 gilt.
Artikel 10. Höhere Gewalt
10.1. Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist Geurts
berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder
dessen Ausführung auszusetzen, ohne zu einer
Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
Artikel 11. Anwendbares Recht
11.1. Auf alle Streitigkeiten, die zwischen Geurts und dem Käufer
entstehen, findet ausschließlich niederländisches Recht
Anwendung, und diese Streitigkeiten werden ausschließlich
von dem Gericht in ’s-Hertogenbosch [Niederlande] beigelegt.
11.2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens
ist ausgeschlossen.
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