Hochgeladen von Aref Hosseini

Rechtsfalle Kaufvertrag L

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Der Kaufvertrag - Rechtsfälle
Gerda (20) und Bojan (19) mieten zusammen eine Wohnung.
Gerda wohnte bisher zu Hause, Bojan in einer WG. Noch fehlen
einige Einrichtungsgegenstände. Beim Einkauf erleben sie gleich
alles, was beim Kaufen überhaupt schiefgehen kann.
Die beide sind gute Freunde von Ihnen und berichten Ihnen in
mehreren E-Mails von ihren unangenehmen Situationen. Da die
beiden wissen, dass Sie im ABU gerade das Thema „Konsum und
Geld“ behandeln, fragen Sie um Rat.
Fall 1 – Der falsche Überzug
„.... Heute haben die von der Filler AG unser neues Sofa geliefert,
und das hat doch voll einen total falschen Überzug! So ein
biederes Dunkelbraun, anstatt dem eleganten Anthrazit. Was
macht man da? Du kommst doch in solchen Situationen immer gut
draus, bitte hilf uns!“
Hier finden Sie die nötigen Informationen, um die Frage zu
beantworten:
ABU-Buch: S. 50
Gesetzessammlung: Art. 197-205 OR
Internetrecherche: z.B. unter www.beobachter.ch
Antwort:
Gerda und Bojan müssen den Mangel sofort melden. Melden Sie
den Mangel nicht, gilt das Sofa als genehmigt.
Haben die beiden rechtzeitig reklamiert, haben sie drei
Möglichkeiten:
 Wandelung: Rückgabe der Ware und Geld zurück
 Minderung: Kaufpreisreduktion
 Ersatzlieferung: Das Sofa mit dem richtigen Überzug wird
geliefert.
Der Kaufvertrag - Rechtsfälle
Gerda (20) und Bojan (19) mieten zusammen eine Wohnung.
Gerda wohnte bisher zu Hause, Bojan in einer WG. Noch fehlen
einige Einrichtungsgegenstände. Beim Einkauf erleben sie gleich
alles, was beim Kaufen überhaupt schiefgehen kann.
Die beide sind gute Freunde von Ihnen und berichten Ihnen in
mehreren E-Mails von ihren unangenehmen Situationen. Da die
beiden wissen, dass Sie im ABU gerade das Thema „Konsum und
Geld“ behandeln, fragen Sie um Rat.
Fall 2 – Die fehlende Stereoanlage
„.... Jetzt warten wir seit zwei Monaten auf eine Stereoanlage von
Hör und Seh. Versprochen war eine Lieferfrist von drei Wochen!!!
Ans Telefon geht da aber niemand und Mails scheinen sie auch
nicht zu lesen... Was sollen wir noch unternehmen?“.
Hier finden Sie die nötigen Informationen, um die Frage zu
beantworten:
ABU-Buch: S. 50
Gesetzessammlung: Art. 102-108 OR
Internetrecherche: z.B. unter www.beobachter.ch
Antwort:
Gerda und Bojan müssen ein den Lieferanten mahnen und eine
Nachfrist stellen. Verstreicht diese Nachfrist haben sie folgende
Möglichkeiten:
 Stereoanlage an einem anderen Ort kaufen: falls es dort
teurer ist, haben sie Anrecht darauf, dass die Mehrkosten
übernommen werden. Falls sie die Stereoanlage an einem
anderen Ort günstiger kaufen können, können sie vom
Kaufvertrag zurücktreten.
Der Kaufvertrag - Rechtsfälle
Gerda (20) und Bojan (19) mieten zusammen eine Wohnung.
Gerda wohnte bisher zu Hause, Bojan in einer WG. Noch fehlen
einige Einrichtungsgegenstände. Beim Einkauf erleben sie gleich
alles, was beim Kaufen überhaupt schiefgehen kann.
Die beide sind gute Freunde von Ihnen und berichten Ihnen in
mehreren E-Mails von ihren unangenehmen Situationen. Da die
beiden wissen, dass Sie im ABU gerade das Thema „Konsum und
Geld“ behandeln, fragen Sie um Rat.
Fall 3 – Das fehlende Geld
„.... So peinlich: Für die Küche haben wir ein frei stehendes
Kombisteam-Gerät gekauft, haben aber zu spät gemerkt, dass wir
die Rechnung eigentlich gar nicht bezahlen können. Was macht
jetzt wohl der Verkäufer?“
Hier finden Sie die nötigen Informationen, um die Frage zu
beantworten:
ABU-Buch: S. 51/52
Internetrecherche: z.B. unter www.beobachter.ch
Antwort
Da die Verkäufer auch Kosten zu decken haben, dürfen sie auf das
Geld bestehen. Dabei haben sie folgende Möglichkeiten:
 Beharren auf der Zahlung, inkl. 5% Verzugszins
 Rückzug vom Vertrag und den Kombisteamer
zurückverlangen.
Die Käufer werden vorgängig mehrfach gemahnt. Zeigt dies
keinen Erfolg kann eine Betreibung eingeleitet werden.
Der Kaufvertrag - Rechtsfälle
Gerda (20) und Bojan (19) mieten zusammen eine Wohnung.
Gerda wohnte bisher zu Hause, Bojan in einer WG. Noch fehlen
einige Einrichtungsgegenstände. Beim Einkauf erleben sie gleich
alles, was beim Kaufen überhaupt schiefgehen kann.
Die beide sind gute Freunde von Ihnen und berichten Ihnen in
mehreren E-Mails von ihren unangenehmen Situationen. Da die
beiden wissen, dass Sie im ABU gerade das Thema „Konsum und
Geld“ behandeln, fragen Sie um Rat.
Fall 4 – Das unbestellte Gewürz
„.... Das glaubst du nicht! Vor ein paar Wochen haben wir ein
Werbepaket mit tollen Gewürzmischungen zum Ausprobieren
drin. Wir haben gleich damit in der Küche ein super Abendessen
gezaubert. Gestern aber kam eine Rechnung. Zahlungsgrund: Wir
hätten die Ware nicht zurückgesandt, weshalb sie mit Freude
davon ausgehen würden, dass die Gewürze unserem Geschmack
entsprechen. Müssen wir die Rechnung wirklich bezahlen.
Schliesslich haben wir die Gewürze gar nicht bezahlt`“
Hier finden Sie die nötigen Informationen, um die Frage zu
beantworten:
ABU-Buch: S. 49
Gesetzessammlung: Art. 6 OR
Internetrecherche: z.B. unter www.beobachter.ch
Antwort
Gerda und Bojan müssen das Gewürz nicht bezahlen, da sie es gar
nie bestellt haben und somit auch kein Kaufvertrag zustande
gekommen ist. Handelt es sich jedoch um einen klaren Irrtum,
muss der Empfänger den Verkäufer informieren (mehr aber
nicht).
Der Kaufvertrag - Rechtsfälle
Gerda (20) und Bojan (19) mieten zusammen eine Wohnung.
Gerda wohnte bisher zu Hause, Bojan in einer WG. Noch fehlen
einige Einrichtungsgegenstände. Beim Einkauf erleben sie gleich
alles, was beim Kaufen überhaupt schiefgehen kann.
Die beide sind gute Freunde von Ihnen und berichten Ihnen in
mehreren E-Mails von ihren unangenehmen Situationen. Da die
beiden wissen, dass Sie im ABU gerade das Thema „Konsum und
Geld“ behandeln, fragen Sie um Rat.
Fall 5 – Der kaputte Fernseher
„... Heute ist unser cooler neuer Fernseher eingetroffen. Aber stell
dir vor, es lassen sich nur 18 Sender programmieren. Ausserdem
funktioniert der Anschluss für den DVD-Player nicht. In der
Rechnung steht zudem, dass wir die Versandkosten zusätzlich
zum Verkaufspreis bezahlen müssen. Wir haben den Überblick
verloren: Was können wir beim mangelhaften Fernsehen machen?
Und müssen wir die Transportkosten wirklich übernehmen? Es
stand nirgends etwas dazu...“
Hier finden Sie die nötigen Informationen, um die Frage zu
beantworten:
ABU-Buch: S. 50
Gesetzessammlung: Art. 189 OR / Art. 197-205 OR
Internetrecherche: z.B. unter www.beobachter.ch
Antwort
Gerda und Bojan müssen die Mängel sofort melden. Anschliessend
haben Sie die Möglichkeit auf Wandelung (Geld zurück),
Minderung (Kaufpreisreduktion) oder eine Ersatzlieferung
(anderes Modell).
Die Transportkosten sind in der Regel (falls nicht anders
vereinbart) vom Käufer zu übernehmen.
Der Kaufvertrag - Rechtsfälle
Gerda (20) und Bojan (19) mieten zusammen eine Wohnung.
Gerda wohnte bisher zu Hause, Bojan in einer WG. Noch fehlen
einige Einrichtungsgegenstände. Beim Einkauf erleben sie gleich
alles, was beim Kaufen überhaupt schiefgehen kann.
Die beiden sind gute Freunde von Ihnen und berichten Ihnen in
mehreren E-Mails von ihren unangenehmen Situationen. Da die
beiden wissen, dass Sie im ABU gerade das Thema „Konsum und
Geld“ behandeln, fragen Sie um Rat.
Fall 6 – Der veränderte Preis
„... Hat man uns schon wieder übers Ohr gehauen? Da haben wir in
einem Katalog ein super Pfannen-Set gesehen: fünf neue TeflonPfannen für nur 100.- Franken. Das wollten wir natürlich sofort
haben. Im Laden dann kostete das Pfannen-Set plötzlich 150.-.
Können wir nicht auf den 100.- der Offerte aus dem Katalog
beharren?“
Hier finden Sie die nötigen Informationen, um die Frage zu
beantworten:
ABU-Buch: S. 48
Gesetzessammlung: Art. 7 OR
Internetrecherche: z.B. unter www.beobachter.ch
Antwort
Bei der Preisangabe im Katalog handelt es sich um eine
unverbindliche Offerte. Dieser Preis muss somit nicht eingehalten
werden. Der Preis, mit dem das Pfannenset im Laden aber
ausgeschildert ist, ist verbindlich und gilt.
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