3 Teil: Das Recht - Thomas Candrian Homepage: Under Construction

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Thomas Candrian
Zusammenfassung
VWL/BWL
Seite 1
Thomas Candrian
Inhalt
1
TEIL: MAKROÖKONOMIE UND MIKROÖKONOMIE .......................................................... 3
1
2
3
4
Wissenschaft ....................................................................................................................................................... 3
Volkswirtschaftslehre ......................................................................................................................................... 3
Betriebswirtschaftslehre .................................................................................................................................... 6
Rechtliche Sicht................................................................................................................................................... 8
2
TEIL : DIE ELASTIZITÄT .................................................................................................... 11
2
3
4
5
6
Preisbildung ....................................................................................................................................................... 13
Monopole und weitere Marktformen................................................................................................................ 15
Angebots-/Nachfragediagramme ..................................................................................................................... 17
Wer zahlt eine Steuererhöhung? ..................................................................................................................... 18
Freie Marktwirtschaft ........................................................................................................................................ 18
3
TEIL: DAS RECHT .............................................................................................................. 20
1
2
3
4
5
Recht ................................................................................................................................................................... 20
Persönlichkeitsschutz ...................................................................................................................................... 20
Verein vs. Stiftung ............................................................................................................................................. 21
Familienrecht ..................................................................................................................................................... 21
Erbrecht .............................................................................................................................................................. 24
4
TEIL OBLIGATIONEN ......................................................................................................... 28
1
2
3
4
Das OR ................................................................................................................................................................ 28
Vertragsabschluss ............................................................................................................................................ 28
Sicherungsmittel ............................................................................................................................................... 30
Besonderer Teil OR ........................................................................................................................................... 32
5
MAKROÖKONOMIE: FINANZSYSTEM, KONJUNKTUR, INFLATION ............................. 34
1
2
3
4
5
Magisches 6eck ................................................................................................................................................. 34
Geld + Finanzsystem ......................................................................................................................................... 34
Inflation ............................................................................................................................................................... 36
Konjunktur ......................................................................................................................................................... 40
Konjunkturimpulse ............................................................................................................................................ 45
6
PRODUKT ........................................................................................................................... 47
1
2
3
4
Produkt- und Marktziele .................................................................................................................................... 47
Der Produkte-Lebenszyklus ............................................................................................................................. 48
Die Marktuntersuchung .................................................................................................................................... 49
Beschaffung und Produktion ........................................................................................................................... 52
7
UNTERNEHMENSORGANISATION ................................................................................... 55
1
2
3
Organisation ...................................................................................................................................................... 55
Unternehmenszusammenschlüsse ................................................................................................................. 57
Human Ressources ........................................................................................................................................... 59
8
SPO UND STEUERN .......................................................................................................... 61
1
2
Rechtsverfahren ................................................................................................................................................ 61
Steuern ............................................................................................................................................................... 72
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Thomas Candrian
1 Teil: Makroökonomie und Mikroökonomie
1
Wissenschaft
Die Wirtschaftswissenschaften gliedern sich in:
Wirtschaft und Recht
Recht
Wirtschaftswissenschaften
Volkswirtschaft
Nationalökonomie
Makroökonomie
2
Betriebswirtschaft
Mikroökonomie
Volkswirtschaftslehre
VWL : Lehre der Entscheidungen unter Knappheit
2.1
Statistik
Definition der Arbeitslosen: Quote im Sinne registrierter, bezugsberechtigter Personen.
2.2
Gossen'sche Gesetze:
1. Je mehr ein Individuum von einem Gut konsumiert, desto weniger nützt es ihm. (Grenznutzen)
2. Ein Individuum versucht, das Optimum aller Grenznutzen zu erreichen (d.h. alle Grenznutzen der Güter
sollen gleich sein).
2.3
Die 4 Schulen:
Klassiker
Keynes
Monetaristen
Hauptvertreter
Hintergrund
Adam Smith
Aufklärung und
Individualismus
Moral

J.M. Keynes
Wieso kam es zu
einer
Massenarbeitslosigk
eit?
 Wenn im
Aufschwung
dann sparen,
wenn im
Abschwung
dann ausgeben
M. Friedman
Kritik an der
prozyklisch
wirkenden
Konjunkturpolitik
 Neufassung von
Smith
 Der Staat soll
nur durch die
Geldmenge
lenken
 Inflation durch zu
grosse
Geldmengen

Der Markt
bestimmt alles
und zwingt jeden
dazu, sich am
besten zu
verhalten.
 Freier
Wettbewerb
Angebotsökonome
n
Laffer
Wieso
Arbeitslosigkeit und
Inflation
(Stagflation)?

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Hauptpunkte
Grafik

Persönlicher
Egoismus führt
zur Maximierung
des
Gesamtwohls
 Staat nur als
Nachtwächtersta
at
 Konjunkturelle
Schwankungen
sind nur
temporär
 Marktkräfte
übernehmen
Anpassung
Preis




Aktive
Konjunkturpolitik
des Staates
Auch
kurzfristiger
Interventionismu
s
Bekämpfung von
Arbeitslosigkeit
Antizyklische
Finanzpolitik
Preis
BIP
Vorteile
Chancen
Nachteile
Gefahren

Geldpolitik am
langfristigen
Wirtschaftswach
stum orientieren
Keine
kurzfristigen
Aktionen, da sie
die Lage weiter
destabilisieren.
Preis
BIP





Anreize für
Unternehmen
und Individuen
schaffen
Mehr markt,
weniger Staat
Privatisierung
Deregulierung
Steuersenkunge
n
Preis
BIP
BIP
Angebot
Nachfrage
Angebot
Nachfrage
Angebot
Nachfrage
Angebot
Nachfrage
(Kurvenverschiebung =
Einkommen)
(Kurvenverschiebung =
Einkommen)
(Kurvenverschiebung =
Einkommen)
(Kurvenverschiebung =
Einkommen)
Das Angebot bleibt
gleich.
Wird die Nachfrage
grösser, steigt der
Preis.
Steigt die Nachfrage,
steigt auch das
Angebot aber vor
allem das BIP. Die
Preise bleiben +/stabil.
 Wirkt relativ
kurzfristig
Steigt die Nachfrage,
steigen die Preise,
aber das BIP bleibt
+/- stabil.
Steigt die Nachfrage
und das Angebot, so
werden die Preise
flexibel und bringen
mehr BIP







Was passierte
daraus (Kritik)

Ausnutzung der
Marktkraft
Soziale Unruhen
Anpassung
durch Märkte
dauert zu lange
institutionelle
Barrieren
Arme wurde ärmer,
Reiche reicher 
Reiche gebe nichts
aus, Arme können
nicht.  wenig
Konsum  weniger
Arbeit nötig  mehr
Arbeitslose 

Teufelskreis

prozyklische
Wirkung möglich
(time lag:
Entwöhnung (z.
B. von
Subventionen)
schwierig)
 Aktionismus des
Staats
 Hohe Kosten,
geringe Wirkung
In Notzeiten gibt der
Staat Geld aus 
Inflation  Aktionen
wirken sich negativ
aus  schlechtere
Zeiten 

Da die Daten aus der
Wirtschaft schlecht
verfügbar sind, sind
effektive Aktionen
nicht möglich und die
vorgenommenen
Massnahmen wirken

Sinnvolle Politik
Heute
akzeptierte Basis
für
Wirtschaftswach
stum
Keine Impulse
bei Rezessionen




Unternehmen
werden (durch z.B.
hohe Energiepreise)
gezwungen, Preise
zu erhöhen 
weniger wird
eingekauft 
Arbeiter werden
entlassen  weniger
Konsum 
Verbesserte
Wettbewerbsfähi
gkeiten
Wirtschaftswach
stum
Anpassungskost
en
Wenig sozial
Service public
nicht möglich
Strukturprobleme:
Strukturerhaltung
langfristig falsch
Strukturanpassung
langsam und teuer
Strukturgestaltung
teuer
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anstatt anti nun
prozyklisch.
2.4
Was meint wer zu wem?
Der Y kritisiert am X
Klassiker
Klassiker
Keynes
Monetaristen
Angebotsökonome
n



 Zur Verfügung
gestelltes Geld
wird nicht
benutzt, da
sowieso kein
Gewinn damit
gemacht wird.
 Durch Abbau von
Markthindernisse
n kann die
Wirtschaft zwar
angekurbelt
werden, das ist
aber nicht sozial
und kann zur
Inflation führen.


Keynes

Monetaristen
Ohne
Staatseingriffe
gibt es Krisen
Nicht das
Angebot
bestimmt die
Nachfrage,
sondern die
Nachfrage das
Angebot






Angebotsökonome
n
2.5
Der Staat soll
sich raushalten,
da es nur
schadet
Leute
organisieren
sich selbst
 Grundsätzlich
gut, aber geht
nicht weit genug


Falsche Eingriffe
des Staates
verschlimmern
die Lage
Defizite
Kein Sparen
beim Staat
Time Lag
Schwierige
Entwöhnung
 Nur die
Geldmenge zu
ändern bringt
nichts, man muss
die Wirtschaft frei
laufen lassen
Stagflation
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Die Stagflation („Stagnation“ und „Inflation“) beschreibt den Zustand eines Währungsgebietes, in dem Stagnation
und Inflation zusammenkommen.
Während einer Phase der Stagflation gelingt es einer Volkswirtschaft weder, die Produktionskapazitäten durch
vermehrten Geldeinsatz und Krediterleichterung stärker auszulasten, noch die überhöhte Geldentwertungsrate
durch ein geringeres Aktivitätsniveau zu reduzieren. Beide Ziele schließen sich gegenseitig aus und stellen
insofern ein wirtschaftspolitisches Dilemma dar.
Dieses bis Ende der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts weltweit unbekannte Phänomen wurde erstmals 1969
zu Beginn der ersten Ölkrise in den USA und Großbritannien beobachtet
2.6
F&A:
?
!
Welche verschiedenen Wirtschaftsschulen gibt es? Nennen Sie 3 mit Erklärung ihrer Grundidee.
1. Klassiker: Alles wird durch den Markt bestimmt. Das Angebot bleibt immer gleich.
2. Keynesianer: Antizyklisches Verhalten des Staates.
3. Monetaristen: Alles wird durch die Geldmenge geregelt.
4. Angebotsökos: Liberalisierung der Wirtschaft
Zeichnen Sie die Angebot/Nachfragediagramme für 2 dieser Schulen und erklären Sie.
Siehe oben.
Was würde Keynes an den Monetaristen und den Angebotsökos kritisieren?
Siehe Matrix oben.
Aus welchen Gründen wollen die Monetaristen keine Keyenesianischen Staatsaktionen?
Weil die Folgen teuer sind wenig bewirken und schlecht Rückgängig zu machen sind (Subventionen)
Wer sagt folgende Sätze:
Man muss die Steuern senken!
Siehe oben
Wie entsteht die Stagflation?
Durch Probleme, die schnell wirken: Ölkrise 1970
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
Erdöl verteuert sich  Rohstoffe teurer  Weniger Absatz  Staat gibt billigere Kredite  Inflation 
Firmen entlassen Leute  Weniger Kaufkraft  Stagnation
Welche Strukturprobleme gibt es? Erklären Sie
Strukturerhaltung: Märkte oder Firmen künstlich länger leben lassen durch Subventionen etc. langfristig
falsch, denn es wirkt dem Markt entgegen. (Allerdings hohe Arbeitslosenzahlen durch Entlassungen)
Strukturanpassung: Anpassungen am Wirtschaftssystem sind langsam und teuer. (z.B. Schuhmacher, TVReparatur)
Strukturgestaltung: Staat gibt die Anpassungen vor. Teuer!
3
3.1
Betriebswirtschaftslehre
Ich-AG
Probleme: v.a. Ausländer  Lohndumping
Angestellt haben Anrecht auf normalen Lohn. Dies wird auch kontrolliert.
Bei Selbstständigen ist es jedoch nicht möglich, die Preise zu regulieren.  Lohndumping
3.2
SWOT-Analyse:
In dieser einfachen und flexiblen Methode werden sowohl innerbetriebliche Stärken und Schwächen (StrengthWeakness) als auch externe Chancen und Gefahren (Opportunities-Threats) betrachtet, welche die
Handlungsfelder des Unternehmens betreffen. Aus der Kombination der Stärken/Schwächen-Analyse und der
Chancen/Gefahren-Analyse kann eine ganzheitliche Strategie für die weitere Ausrichtung der
Unternehmensstrukturen und der Entwicklung der Geschäftsprozesse abgeleitet werden. Die Stärken und
Schwächen sind dabei relative Größen und können erst im Vergleich mit den Konkurrenten beurteilt werden.
Stärken (Strengths)
 Fachkentnisse
 Erfahrung
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Schwächen (Weaknesses)
 Führungserfahrung (?)
 Organisation (?)
 Finanzen (!!)
 Eigenkapital
 Fixkosten
 Erfahrung
Chancen (Opportunities)
 Nischen
 High Tech anstatt Grossbetrieb
 Service
 Reparaturen
Gefahren (Threats)
 Hoher Kapitaleinsatz
 Zu hoher Preis weil zu hohe Fixkosten
 Zu kleine Stückzahl
SWOT
Chancen
(Opportunities)
Externe
Analyse
Gefahren
(Threats)
3.3
Interne Analyse
Stärken (Strengths)
 Was passt zueinander?
Schwächen (Weaknesses)
 Was passt zueinander?


Was passt zueinander?
Was passt zueinander?
Leitidee
Grundstrategie
15 Jahre
1. Finanzen
2. Markt
3. Produkt
Woher?
Rendite?
Umsatz
Segment
Stellung
Welche?
Marken / Sortiment
4. Mitarbeiter
5. Zukunft / Wachstum
Leitbild
Unternehmensleitbild die Ausformulierung der Unternehmenskultur
Vor allem zur Selbstpräsentation und Ideologische Zielsetzung
Orientierungsfunktion
Integrationsfunktion
Gefahr von
Entscheidungsfunktion
PR-Gelaber
Koordinierungsfunktion
Business Plan
Von aussen, konkret, häufig für Mittelbeschaffung
Unternehmenskonzept
(5-8 Jahre)
Leistungswirtschaftlich
Marktziele
Produktziele
Planung
Finanzielle Ziele
Rendite
Liquidität
Soziale Ziele
Mitarbeiter
Gesellschaft
Umsatz
Segment
Preis
Qualität
Quantität
Sortiment
Bank: 20%
Definitiver
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(3 Jahre)
Disposition
(1 Jahr)
Konkret
Ausführung
3K-Regel:
Kommandieren
Kontrollieren
Korrigieren
3.4
F&A:
?
!
?
!
Was gehört in eine Grundstartegie?
Siehe oben
Was ist der Unterschied zwischen Grundstrategie und Leitbild?
Grundstrategie: allgemein, langzeit (10 Jahre)
Leitbild: Ideologisch, PR, wir wären gerne …
Was ist der Unterschied zwischen Grundstrategie und Businessplan?
Businessplan: konkreter, für Investoren, mittelfristig
Was ist eine SWOT-Analyse?
Siehe oben
Erstellen Sie eine SWOT-Analyse für Herrn X
Siehe oben
Was ist der Nachteil der Personenfreizügigkeit?
Siehe oben
?
!
?
!
?
!
?
!
4
Rechtliche Sicht
4.1
4.1.1
Recht
Öffentliches Recht
Arbeitsgesetz
Sozialversicherungen
4.1.2
Privatrecht
Arbeitsvertrag
4.2
4.2.1
Die ALV
Beitragssatz
Beitragssatz: 2.0% des Bruttolohns
4.2.2






Voraussetzungen:
ganz oder teilweise arbeitslos ist
einen anrechenbaren Arbeitsausfall erleidet
in der Schweiz wohnt
im Erwerbsalter steht
die Beitragszeit erfüllt hat oder davon befreit ist
vermittlungsfähig ist
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 die Kontrollvorschriften erfüllt
4.2.3
Taggelder
Die Arbeitslosenversicherung leistet pro Monat 21.7 Taggelder.
4.2.4
Wartetage
5 Wartetage
0 Wartetage
120 Wartetage
4.2.5
Allgemein
Verdienst < 3000 CHF
 Schulabgänger/innen (obligatorische Schulpflicht)
 Maturanden/Maturandinnen (ohne Berufsabschluss)
 Absolventen /Absolventinnen einer beruflichen Grundausbildung an einer Schule
ohne Diplom
 Hochschulabsolventen/-absolventinnen ohne Abschluss (Staatsexamen nicht
bestanden)
 sofern sie unter 25-jährig sind und keine Unterhaltspflicht gegenüber ihren
Kindern zu erfüllen haben.
Anspruch
400 Taggelder
520 Taggelder
260 Taggelder
4.2.6
In den letzten 2 Jahren 12 Monate Beiträge geleistet
 Über 55 Jahre + Beitragszeit von 18 Monaten
 IV-Rente beziehen oder beantragt + Beitragszeit von 18 Monaten
Bei Beitragsbefreiung
Höhe


80%
70%
Bei Kinder
Versicherter monatlicher Verdienst liegt unter 3797 Franken ( < 140 CHF
Tagessatz)
 Invalidität
Normal
Minimal
Maximal
Pauschalsatz
Maximale Versicherung bis 106 800 CHF / Jahr  8900 / Monat
Ohne Ausbildung
Matura
Berufslehre
Hochschule
4.2.7
868 / Monat (< 20)
2213 / Monat ( > 20)
2756 / Monat
1378 / Monat (< 25 und keine Kinder, ausser wenn danach
Militär oder Lehrlingslohn höher)
3320 / Monat
1107 / Monat (< 20)
Kontrollfreie Bezugstage
Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit hat die betroffene Person Anspruch auf
fünf kontrollfreie Bezugstage. Sie werden dem Höchstanspruch angerechnet.
4.2.8
Lohn
Berechnung Durchschnittslohn der letzten sechs Monate
 http://homepage.hispeed.ch/ALV_SVS/PowerPoint.SVS.pdf
4.3
Liegenschaften
Faustregel: 6% der Anschaffung ist Mietpreis (evtl. auch 5%)
Einfamilienhäuser Probleme:
Kostendeckende Miete i.d.R nicht erfüllt
Teure Mieterwechsel
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Kostenmiete
CH-System

Marktmiete
Nicht vorgesehen
Maximale Bruttorendite in % der Anlage  2 - 3% grösser als Hypozins
Maximale Nettorendite in % des Eigenkapitals 0.5% grösser als Hypozins
(Nettorendite = Bruttorendite – Hypozinsabzug)
4.4
Mieterhöhungsgründe (seit letzter Erhöhung)
1. Hypozins
2. Teuerung
3. Wervermehrende Investitionen
Pro ¼%  + 3%
Falls unter 5%, sonst 2.5%
zu 40%
Gem. Investitionsrechnung
Probleme:
Zinserhöhungen werden weitergegeben, Senkungen nicht oder nur auf Anforderung.
Hohe Administrationskosten
Rauf und runter der Mieten im Gegensatz zum Lohn
Zinshöhe auch von Spekulation abhängig
4.5
4.5.1
Investitionsrechnung
Geschirrspüler
Anschaffung: 2000 CHF
Lebensdauer: 10J
1. Kosten im Jahr
2000 / 10 =
200 CHF / Jahr
2. Hypozins von der Hälfte (Zinsen minus Wertverlust)
2000 / 2 * 3.5%
35 CHF / Jahr
Zwischentotal
235 CHF / Jahr
3. 10% für den Unterhalt
235 * 10%
23.5 CHF / Jahr
Total
258.5 CHF / Jahr
4. Geteilt durch Monate
258.5 / 12
21.5416 / Monat
4.6
F&A:
?
!
?
!
?
!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Arbeitslosengeld zu erhalten?
Arbeitslos oder einen Erwerbsausfall haben, vermittlungsfähig sein
Welche Tagessätze gibt es?
Siehe oben
Welche Minimal/Maximalsätze gibt es?
Siehe oben
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2 Teil : Die Elastizität
1.1
Die Elastizität
Die Elastizität ist ein Maß, das die relative Änderung einer abhängigen Variablen auf eine relative Änderung einer
ihrer unabhängigen Variablen angibt.
Oder anders gesagt, Wie stark ändert sich X wenn Y sich ändert?
Berechnung:
Elastizität =
Änderung der Menge in %
Änderung des Preises in %
Dabei gibt es folgende Skala:
Wert von
y
unelastisch
Bezeichnung
ist vollkommen unelastisch.
y ist unelastisch.
elastisch
y ist proportional elastisch.
y ist elastisch.
y ist vollkommen elastisch.
1.1.1
Auswirkung
y reagiert nicht auf eine Änderung von x.
 Lebensnotwendige Medikamente
y ändert sich relativ weniger stark als x
 Lebensmittel (Preis „egal“)
Die relative Änderung von y ist gleich der von
x.
 Normalfall
y ändert sich relativ stärker als x
 Schrauben (Wechsel zu Konkurrenzprod.)
Die relative Änderung von y ist unendlich
hoch, selbst bei der kleinsten Änderung von
x. Nicht realistisch.
 10 CHF Banknote für 9.99 (alle kaufen)
Grafisch
Unelastisch
Grosse Änderung bewirkt proportional kleinere
Änderung
Preis
Preis
Elastisch
Keine Änderung bewirkt proportional grössere
Änderung
Nachfrage
Nachfrage
Als Eselsbrücke ersetzt man: elastisch = stark abhängig
Kleine Preisänderung  grosse Mengenänderung
Grosse Preisänderung  kleine Mengenänderung
 Die Nachfrage ist elastisch
 Die Nachfrage ist abängig
 Die Nachfrage ist unelastisch
 Die Nachfrage ist unabängig
Aus der Grafik erkennt man: Je elastischer, desto flacher!
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1.1.2
Beispiele
Fall 1:
Artikel X kostet 40  20'000 verkaufte Einheiten.
Artikel X kostet 30  30'000 verkaufte Einheiten.
Fall 2:
Artikel X kostet 20  40'000 verkaufte Einheiten.
Artikel X kostet 10  50'000 verkaufte Einheiten.
Elastizität =
Änderung der Menge in %
Änderung des Preises in %
=
+ 50%
- 25%
=2
elastisch
Elastizität =
Änderung der Menge in %
Änderung des Preises in %
=
+ 25%
- 50%
= 0.5
unelastisch
1.2
Preiselastizität der Nachfrage
Kriterien:
 Ersetzbarkeit
 Wichtigkeit
 Anteil am Budget
 Zeithorizont
1.3
Preiselastizität des Angebots
Kriterien:
 Produzierzeit
 Lagerfähigkeit
 Anteil am Budget
 Zeithorizont
1.4
Einkommenselastizität
Kriterien:
 Ersetzbarkeit
 Anteil am Budget
 Zeithorizont
Normal
Eta = 1 = elastisch
Eta > 1 = elastisch
Eta = 0 = unelastisch
Eta < 0 = unelastisch
Kleider, Wäsche, Schuhe
Luxusgüter
Salz
Billige Güter (Poulet)
Gebrauchsgüter abhängig vom Einkommen
Luxusgüter stark abhängig vom Einkommen
Nahrungsmittel unabhängig vom Einkommen
Billiggüter reziprok abhängig vom Einkommen,
werden durch höherwertige Güter ersetzt (Rind).
1.5
F&A:
?
Zeichen Sie ein Angebots/Nachfragediagramm für ein nachfrageelastisches Produkt. Nennen Sie das
Produkt.
Leicht ersetzbar, z.B. Bleistifte
!
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2
Preisbildung
2.1
Diagramm
Um die Preisbildung zu analysieren müssen wir zuerst einige Bedingungen definieren:
1. Es existiert ein vollkommener Konkurrent, d.h. der Preis ist nicht veränderbar (Wenn er höher ist kauf niemand,
wenn er tiefer ist, haben wir Lieferprobleme).
Währung [CHF]
Gewinneintritt
Max. Gewinn
Grenzkosten
Gewinnaustritt
Totale Durchschnittskosten
Preis = Grenzerlös
Gewinn
Totale variable
Durchschnittskosten
Menge [Stück]
Grenzerlös = Preis:
Erlös für jede weitere verkaufte Einheit
Grenzkosten:
Kosten für die Produktion einer zusätzlichen Einheit eines Produktes.
Totale Durchschnittskosten:
Alle Kosten geteilt durch die Menge
Totale variable Durchschnittskosten:
Variable Kosten geteilt durch die Menge
Gewinneintritt:
Ab diesem Punkt (Menge) wird ein Gewinn erzielt, denn die Kosten (blau)
sind nun tiefer als die Einnahmen.
Max. Gewinn:
Mit dieser Menge ist der Gewinn maximal. Ab hier wird nun der Gewinn
kleiner, denn die Kosten um ein neues Stück zu produzieren sind höher als
der Preis.
Gewinnaustritt:
Ab diesem Punkt (Menge) rutscht man ins Minus, sämtlicher Gewinn wurde
durch die Herstellkosten aufgefressen.
Gewinn
Der Gewinn ist die Fläche zwischen Totalen Durchschnittskosten und dem
Preis bei einer bestimmten Menge (Schnittpunkt Grenzkosten/Grenzerlös)
auf die Y-Achse verlängert.
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2.2
Gewinnmaximierung
Für eine Gewinnmaximierung pro Produkt muss man den Punkt berechnen, wo folgendes ist:
Grenzkosten = Grenzerlös
Bei diesem Punkt hat man am meisten Gewinn. Verkauft man nun noch ein Teil, dann sinkt der Gewinn, denn die
Kosten um das Produkt herzustellen sind höher als der Ertrag, welcher erwirtschaftet wird.
Nimmt man einen Christbaumverkäufer: Er hat 10 Tannen im Angebot, da auf seinem Pickup soviel Platz haben. In
der Weihnachtszeit kostet ihn jede Fahrt Zeit und Geld. Hat er nun alle Tannen verkauft, kostet ihn die nächste
Führe wiederum Geld. Wenn genügend Käufer vorhanden sind, wird er noch eine Fuhre holen. Ist aber nur noch 1
Käufer übrig, dann lohnt sich das nicht mehr, da die Kosten, die Tanne zu holen höher als der Verkaufspreis ist.
2.3
2.3.1
Tendenz
Kurzfristig
Der Verkäufer macht mit einem Produkt einen extrem
hohen Gewinn. Dies führt dazu, dass sich Nachahmer
auch am Produkt versuchen, denn sie wollen auch
einen Teil des Gewinns erhalten. Darum wird die Firma
immer weiter den Preis senken, um noch etwas
verkaufen zu können.
Dies führt dazu, dass der Preis soweit sinkt, dass der
Verkäufer keinen Gewinn mehr mit dem Produkt macht
– und natürlich auch alle Konkurrenten.
2.3.2
Mittelfristig
Hat der Verkäufer nun ein genügend grosses
finanzielles Polster und einen gewissen Markatanteil,
so wird er die Preise weiter senken, so dass nur noch
die variabeln Kosten gedeckt sind.
Dadurch wird er einen Verlust machen, aber die
Konkurrenz auch.
2.3.3
Langfristig
Durch Bankrotte oder Geschäftsaufgaben verlassen die
Konkurrenten den Markt. Die Preise können nun wieder
erhöht werden.
Er wird nun nur noch einen kleinen Gewinn machen. Ist
der Gewinn zu gross, fängt das Spiel von vorne an.
Die Preise bewegen sich deshalb immer zwischen den
eingezeichneten Punkten hin und her.
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3
Monopole und weitere Marktformen
3.1
Monopole
Bei einem Monopol gibt es nur 1 Anbieter (oder mehrere, die sich wie eine Einheit verhalten.)
Grenzkosten
Währung [CHF]
Cournotsche Punkt
Totale Durchschnittskosten
Gewinn
Gewinn bei Konkurrenz
Preis
Grenzerlös
Menge [Stück]
Preis:
Der Preis wird nicht mehr vom Markt vorgegeben, sondern kann durch den
Monopolisten bestimmt werden. Dadurch ergibt sich eine sinkenden Linie,
denn je tiefer der Preis desto mehr Absatzmenge.
Grenzerlös:
Das der Preis für jede verkaufte Einheit kleiner wird, verläuft der Grenzerlös
unter dem Preis. Denn für jeden verkauften Artikel muss er den Preis für
alle anderen Kunden ebenfalls senken.
Grenzkosten:
Kosten für die Produktion einer zusätzlichen Einheit eines Produktes.
Totale Durchschnittskosten:
Alle Kosten geteilt durch die Menge.
Gewinn bei Konkurrenz
Der Gewinn ist die Fläche zwischen Totalen Durchschnittskosten und dem
Preis bei einer bestimmten Menge (Schnittpunkt Grenzkosten/Grenzerlös)
auf die Y-Achse verlängert.
Gewinn
Beim Monopolist ist der Schnittpunkt Grenzkosten/Grenzerlös durch den
sinkenden Grenzerlös früher erreicht, hat er einen höheren Gewinn.
Der Preis (z. T. auch nur der zusätzliche Gewinn) bei einem Monopolprodukt wird auch Monopolrente genannt. (Z.
B. die 25.25 bei der Swisscom für den Festnetzanschluss).
3.2
Oligopol
Als Oligopol (auch Angebotsoligopol) wird in der Mikroökonomik eine Marktform bezeichnet, bei der viele
Nachfrager wenigen Anbietern gegenüberstehen.
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3.3
Weitere Marktformen
Wenn die Anbieter den Markt beherrschen (Angebotsmonopol):
Anzahl der Verkäufer
1
2
Wenige
Viele
Bezeichnung
Monopol
Duopol
Oligopol
Polypol
Freie Marktwirtschaft
Funktion / Beispiele
Ein Anbieter bestimmt alles / Post bei Briefen
Zwei Anbieter teilen sich den Markt auf / Coop und Migros
Wenige Anbieter teilen Sich den Markt / Swisscom, Sunrise, Orange
Viele Anbieter teilen Sich den Markt, entscheiden aber den Preis /
Buchhandel  illegale Kartelle
Viele Anbieter teilen Sich den Markt, haben aber keinen Einfluss auf
den Preis / Schrauben
Merke: Je schwieriger das Produkt zu ersetzen ist, desto eher bildet sich ein Monopol!
In der Makroökonomie geht man üblicherweise von unendlich Angebot und unendlicher Nachfrage aus.
Wenn die Käufer den Markt (=Preis) bestimmen (Nachfragemonopol):
Anzahl der Verkäufer
1
Bezeichnung
Monopson
Wenige
Oligopson
Viele
Polypson
Freie Marktwirtschaft
Funktion / Beispiele
Ein Käufer kann den Preis bestimmen, da nur er das Produkt kauft /
Sehr spezielle und aufwändige technische Verarbeiter
Wenige Käufer teilen sich den Markt auf und können den Preis
bestimmen / Sehr spezielle und aufwändige technische Verarbeiter
Viele Käufer teilen Sich den Markt, entscheiden aber den Preis / billige
Baumaterialien
Viele Anbieter teilen Sich den Markt, haben aber keinen Einfluss auf
den Preis / Schrauben
Nachfragemonopole sind eher theoretischer Natur!
3.4
F&A:
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
Zeichen Sie ein das Ergebnis von Stück Nr. 120 und bis Stück Nr. 120.
Wie heissen die Kurven?
Wie hoch ist die optimale Ausbringungsmenge?
Wo liegt die Nutzschwelle?
Was ist der Nachteil von Monopolen?
Wieso sinkt die Preisgerade beim Monopol?
Wohin tendiert der Gewinn mittelfristig?
Wohin tendiert der Gewinn langfristig?
Wie heisst ein Markt mit nur 2 Anbietern? Ist das von Vorteil für die Kunden? Erklären Sie!
Duopol – Nein, da höhere Preise
Gibt es viele Nachfragemonopole? Wieso?
Nein, denn keine Firma „muss“ etwas unter Wert verkaufen (vorher wird die Firma geschlossen).
Seite 16
Thomas Candrian
4
Angebots-/Nachfragediagramme
Währung [CHF]
Ein Angebots/Nachfragediagramm zeigt den Preis bei einem bestimmten Angebot und einer bestimmten
Nachfrage.
Nachfrage
Angebot
Marktmenge
Marktpreis
Menge [Stück]
Nachfrage:
Angebot:
Marktpreis:
Marktmenge:
Die Nachfrage nimmt ab, je teurer ein Produkt ist.
Das Angebot nimmt zu, je teurer ein Produkt ist.
Der Preis, der sich bei einer freien Marktwirtschaft einstellt.
Die Menge, die sich bei einer freien Marktwirtschaft verkauft.
Im Schnittpunkt der beiden Kurven kann nun der Marktpreis abgelesen werden, welcher sich bei einer freien
Marktwirtschaft einstellt.
4.1
4.1.1
Kurvenverschiebung
Angebot
Das Angebot kann sich wie folgt ändern:
A1
A1: Das Angebot wird knapper (z.B. durch fehlende
Produktion oder schlechtes Wetter)
 Die Angebotskurve verschiebt sich nach links.
A2
A2: Das Angebot wird grösser (z.B. wegen
Überproduktion, Ende eines Booms, Senken der
Produktionskosten, Verbesserte Produktion)
 Die Angebotskurve verschiebt sich nach rechts.
4.1.2
Nachfrage
Die Nachfrage kann sich wie folgt ändern:
N1
A1: Die Nachfrage wird knapper (z.B. durch Ende eines
Booms, anderes Wetter / Jahreszeit, )
 Die Nachfragekurve verschiebt sich nach links.
A2: Die Nachfrage wird grösser (z.B. durch Beginn
eines Booms, Nutzenvorstellung steigt, Einkommen
steigt, Preis der Ersatzgüter steigt)
 Die Nachfragekurve verschiebt sich nach rechts.
N2
Seite 17
Thomas Candrian
5
Wer zahlt eine Steuererhöhung?
Je unelastischer desto mehr zahlt der Konsument:
Die Steuern werden erhöht (violet).
Der Preis steigt (Pfeil).
Deshalb wird die Nachfrage sinken.
Das Geschäft wird also versuchen, die
Steuerlast dem Konsumenten zu übergeben.
Bei einer elastischen Nachfrage (= abhängig
vom Preis) wird der Konsument einen
Preisaufschlag weniger übernehmen. Die
Firma muss daher den Grossteil des
Preisaufschlags übernehmen (gelb), um
nicht zuviel Menge zu verlieren.
Bei einer unelastischen Nachfrage (=
unabhängig vom Preis) wird der Konsument
einen Preisaufschlag gut tolerieren. Die
Firma wird daher nur den kleinsten Teil des
Preisaufschlags übernehmen (gelb), da so
keine Menge verloren geht.
6
6.1
Freie Marktwirtschaft
Voraussetzungen
Die freie Marktwirtschaft benötigt 4 Voraussetzungen:
Voraussetzung
Homogen
Freier Zutritt
∞ viele Anbieter / Käufer
Transparenz
6.2
Beschreibung
Alle verkaufen dasselbe
Alle können alles Kaufen und Verkaufen
Es gibt unendlich viele Käufer und Verkäufer
Jeder kennt die Preise der anderen, alle wissen alles.
Kritik
Voraussetzung
Homogen
Beschreibung
Der Markt ist nicht homogen. Nicht jedes Produkt ist gleich.
Freier Zutritt
Gewisse Produkte haben einen USP = unique selling proposition =
Alleinstellungsmerkmal, welches sie hervorhebt.
Gewisse Produkte haben einen = Unique Advertising Proposition = einzigartige
Werbebehauptung, welches sie hervorhebt. Dies ist aber nur ein Gefühl,
kein Fakt („nicht auber, sondern rein!“)
Ist nicht gegeben bei gewissen Berufen oder Bedingungen:
∞ viele Anbieter / Käufer
Transparenz
- staatliche Zulassung (Anwalt)
- gesetzliches Monopolrecht (Patente)
- hohe Fixkosten (hochkomplexe Produkte, z.B. Mikroprozessoren)
Es existieren nicht unendlich viele Anbieter und Käufer, sondern diese sind
begrenzt. Z. T. Monopole.
Die Preise sind nicht allen Käufern bekannt!
Seite 18
Thomas Candrian
6.3
Monopole vs. freie Konkurrenz
Monopole tendieren preislich zum Cournotschen Punkt
Freie Marktwirtschaft tendiert zu 0 Gewinn
6.4
F&A:
?
Zeichne die Folgen des Skisponsors von Rennfahrer Nüssli, der nun zum 3. Mal in Folge ausgeschieden
ist. (Angebot / Nachfrage).
!
Der Skisponsor kürzt nun das Angebot an Skis, um diese exklusiver zu machen. Schritt 2 hat grösseren
Einfluss.
1. Nachfrage sinkt.
2. Angebot sinkt, Marktpreis * Marktmenge ist grösser als vorher (grün > gelb):
?
!
?
!
?
!
Wieso schmeissen Bauern einen Teil der Aprikosenernte weg?
Voraussetzungen für freie Konkurrenz? Kritikpunkte in Realität?
Wer bezahlt wie viel der eingezeichneten Steuererhöhung?
Seite 19
Thomas Candrian
3 Teil: Das Recht
1
Recht
1.1
1.1.1
Einteilung
öffentliches Recht
 Staatsrecht
 politische Rechte
1.1.2
Privatrecht
 ZGB
 Personenrecht
 Familienrecht
 Erbrecht
 Sachrecht
 Verwaltungsrecht
 Umweltrecht
 Baurecht
 Schulwesen
 BG über das Obligationenrecht
Völkerrecht
 Sondergesetze
 Bundesgesetz Versicherungsvertrag
Strafrecht
 Kantonale erlasse
 Einführungsgesetzt zum ZGB
Person  Person
Staat  Person
Bundeskompetenzen, Vollzug Kantone (Grundsatz: Was teuer ist, ist Kantonssache)
1.2
Struktur der Gesetze:
Verfassung
Gesetze
Verordnungen
2
Volk und Stände
National- und Ständerat, Kantonsrat
Bundesrat
Persönlichkeitsschutz
Das öffentliche Recht schützt das Individuum gegenüber dem Staat mit den Freiheitsrechten in der
Bundesverfassung.
 Schutz gegen innen (man darf sich nicht als Sklave verkaufen) und aussen (niemand darf einen verletzen).
Im Personenrecht stellt Art. 28 für das Verhältnis zwischen den Privaten gewisse Abwehrmittel zur Verfügung, mit
welchen sich der Einzelne gegen widerrechtliche Übergriffe auf seinen Körper, sein Leben, seine Gesundheit,
seine Ehre oder seinen Privatbereich zur Wehr setzen kann.
Art. 28 ZGB Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an
der Verletzung mitwirkt, den Richter anrufen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht Einwilligung des
Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist.
Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann beim Richter folgendes verlangen:

Schadenersatz (z. B. bei ungerechtfertigtem Pressebericht, der den Geschäftsgang negativ beeinflusst);

Genugtuung (z. B. bei Entführung);

Beseitigung der Verletzung (z. B. durch das Einstampfen eines Buches mit ehrverletzenden Äusserungen);

Verbot der drohenden Verletzung (z. B. darf ein Buch mit ehrverletzenden Äusserungen nicht erscheinen).

Gegendarstellung (in periodisch erscheinenden Medien)

Seite 20
Thomas Candrian
3
Verein vs. Stiftung
3.1.1
Verein
3.1.2
Art. 60ff OR
Mitglieder = Körperschaft
Mitgliederbeiträge (nicht steuerpflichtig)
Zweck
GV
Vorstand
Revision (freiwillig)
Stiftung
Art. 80ff OR
Verselbständigtes Vermögen
 keine Mitglieder
Nur erlaubt für Erziehung und Wohltätigkeit
Destinatäre (=Begünstigte)
Entstehung Verein:
Statuten und Beschluss, ein Verein zu sein.
Eintritt:
Kein Eintrittsrecht, aber Gesetz des offenen Vereins gilt. (analog Genossenschaft).
Austritt:
6 Monate halbzwingend
Ausschluss:
Je nach Statuten.
dispositiv: Bei wichtigem Grund kann die GV ein Mitglied ausschl.
Statutarisch: Möglichkeit: Vorstand ohne Grundangabe
Ausserordentliche GV:
1/5 halbzwingend.
Haftung:
Nur Vereinsvermögen (sofern nichts anderes in Statuten, seit 2005).
Halbzwingend = kann durch Statuten verändert werden.
4
Familienrecht
4.1
Konkubinat
 gilt als einfache Gesellschaft
 Nachteile bei Kindern
 Rechtsprobleme zu lösen (Erben etc.)
4.2
Eherecht (1988 revidiert)
führt zu:






Bürgerrecht
Unterhaltsleistungen
eheliche Wohnung
Erbrecht
Versorgerschaden
Sozialversicherungen
4.3
Güterrecht
4 Massen:
♀
Eigengut
♂
Errungenschaften
Eigengut
Errungenschaften
Einteilung
Eigengut
Persönliches
Eingebrachtes
Erbschaften und Schenkungen
Errungenschaften
Arbeitsverdienst und Ersatz davon
Erträge aus Eigengut
Seite 21
Thomas Candrian
Genugtuungen
Ersatzanschaffungen des Eigengutes
Güterstände
Errungenschaftsbeteiligung
Eigengut bleibt Eigentum
Errungenschaften werden geteilt
Gütertrennung
Alles bleibt geteilt
Gütergemeinschaft
Alles kommt zusammen ausser
Genugtuungen
Mehrwertdiskussion
Industrieller Mehrwert: Wird als Errungenschaft angesehen
Konjunktureller Mehrwert: Gehört dem Einbringer
4.4
Scheidungsrecht
Ehescheidung (Scheidungsrecht 2000)
 Bedarfsrechnung mit Überschussbeteiligung
 Keine Verschuldensprüfung
 Eheschutz nicht Ehevertrag (Richter entscheidet bei simplen Fragen)
Scheidungsrecht bereits 2003 geändert:
Statt 4 Jahre nur noch 2 Jahre getrennt leben bis Scheidung.
4.5
4.5.1
Bedarfsrechnung
Bsp. 1:
Mann Marketingleiter 10000.-, 1 Kind, Frau nicht berufstätig.
Frau
0
Einkommen
Gehalt
Mann
10000
Frau
1065
200
2000
80
150
420
100
60
Ausgaben
Grundbetrag
Grundbetrag Kind
Miete inkl. NK
El / Gas
Kommunikation
KK
Zahnarzt
Versicherungen
Fahrkosten Arbeit
Mehrkosten Arbeit
Steuern
Weiterbildung
TOTAL
Mann
1065
Aufteilung Überschuss
TOTAL
585 (45%)
4710
400
100
4575
Einkommen total
Existenzminima
Überschuss
1500
60
150
350
150
50
100
200
400
100
4125
10000
8700
1300
715 (55%)
5290
Fazit: Mann zahlt 5290 an Frau.
4.5.2
Bsp. 2:
Seite 22
Thomas Candrian
Mann Angestellter 4500, Frau Krankenschwester 1800, 2 Kinder
Frau
1800
Einkommen
Gehalt
Mann
4500
Frau
1065
400
1000
50
100
300
50
30
70
Ausgaben
Grundbetrag
Grundbetrag Kinder
Miete inkl. NK
El / Gas
Kommunikation
KK
Zahnarzt
Versicherungen
Fahrkosten Arbeit
Mehrkosten Arbeit
Steuern
Weiterbildung
TOTAL
Mann
1065
Aufteilung Überschuss
TOTAL
- Eigenes Einkommen
Unterhaltspflicht
224 (45%)
2719
4500
- 1781
100
80
3245
Einkommen total
Existenzminima
Überschuss
800
30
100
200
20
100
100
80
2495
6300
5740
560
336 (60%)
3581
1800
1781
Fazit: Mann zahlt 1781 an Frau, Mann kriegt mehr als Existenzminimum da Frau arbeitet.
4.5.3
Bsp. 3:
Mann Handwerker 6000, Frau ohne Arbeit, 3 Kinder
Frau
0
Einkommen
Gehalt
Mann
6000
Frau
1065
935
1200
60
100
320
Ausgaben
Grundbetrag
Grundbetrag Kinder
Miete inkl. NK
El / Gas
Kommunikation
KK
Zahnarzt
Versicherungen
Mehrkosten Arbeit
Steuern
Weiterbildung
TOTAL
Mann
1065
TOTAL
- Eigenes Einkommen
Unterhaltspflicht
Fürsorge
2430
6000
- 3570
30
100
3810
Einkommen total
Existenzminima
Fehlbetrag
3810
0
3810
240
900
40
100
200
25
100
2430
6000
6240
-240
Fazit: Mann zahlt 3570 an Frau, Frau braucht Fürsorge.
4.5.4
Bsp. 4:
Seite 23
Thomas Candrian
Mann Handwerker 6000, Frau ohne Arbeit, 3 Kinder
Frau
1800
Einkommen
Gehalt
Mann
5500
Frau
1200
400
1300
100
500
50
200
200
Ausgaben
Grundbetrag
Grundbetrag Kinder
Miete inkl. NK
Kommunikation
KK
Versicherungen
Berufsauslagen
Steuern
Weiterbildung
TOTAL
Mann
1200
Aufteilung Überschuss
TOTAL
- Eigenes Einkommen
Unterhaltspflicht
150 (30%)
3050
5500
- 2550
3950
Einkommen total
Existenzminima
Überschuss
900
100
250
50
200
200
2900
7400
6850
550
400 (70%)
4350
1800
2550
Fazit: Mann zahlt 1781 an Frau, Mann kriegt mehr als Existenzminimum da Frau arbeitet.
5
Erbrecht
5.1
Gesetzliche Erbfolge:
1. Gut folgt Blut (Ausnahme: Ehegatte, Adoptivkinder)
2. Ehegatte
5.2
1. Zuerst wird die Parentel bestimmt:
1. Parentel: Nachkommen des Erblassers. Wenn keine vorhanden, dann
2. Parentel: Nachkommen der Eltern des Erblassers. Wenn keine vorhanden, dann
3. Parentel: Nachkommen der Grosseltern des Erblassers. Wenn keine vorhanden, dann
Kanton/Gemeinde.


Ist einer der Erbnehmer in der Parentel bereits gestorben, so wird sein Teil gleichmässig auf seine
Nachkommen verteilt.
Hat der Stamm geerbt, erhalten die Zweige nichts.
5.3
2. Nun wird der Erbteil des Ehegatten bestimmt:
Abhängig des Grades der Parentel wird
1. Parentel
2. Parentel
3. Parentel
Ehegatte 50%
Ehegatte 75%
Ehegatte 100%
Der Rest geht zur Vererbung an die Parentel.
5.4
3. Nun wird der Pflichtteil bestimmt
Der Pflichtteil beträgt:
Seite 24
Thomas Candrian



Bei Kindern ¾ des Erbteils
Bei Eltern je ½ des Erbteils
Beim Ehegatten ½ des Erbteils.
5.5
Beispiele:
1. Parentel vorhanden.
Ehegatte 50%, Rest 50%.
½
Jedes Kind 50% des Anspruchs, also 25%
Totes Kind vererbt Anspruch, also 50% von 25% = 12.5%
¼
⅛
⅛
2. Parentel vorhanden.
⅛
Ehegatte 75%, Rest 25%.
1
/16
¾
Eltern je 50% des Anspruchs, also je 12.5%
Totes Elternteil vererbt Anspruch zu je 50% an jedes Kind, also
6.25%.
1
/32
1
/32
Totes Kind vererbt Anspruch zu je 50%, also 3.125%
5.6
Gewillkürte Erbfolge
Durch Erblasser bestimmte Erbfolge. Möglichkeiten:
eigenhändiges Testament
 eigenhändig geschrieben
 Unterzeichnet
 Ort
 2 Zeugen müssen
Urteilsfähigkeit schriftlich
bestätigen
5.7



öffentliches Testament
gleich wie eigenhändiges
 Notar
 2 Zeugen müssen
Urteilsfähigkeit schriftlich
bestätigen
Erbvertrag (zweisitiges geschäft)
 Notar
 2 Zeugen müssen
Urteilsfähigkeit schriftlich
bestätigen
mehrere Varianten:
Erbverzichtsvertrag
Gegenseitiger Vertrag bei
Eheleuten
Pflichtteilrecht
für Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruches
für die Eltern je die Hälfte ihres Erbanspruches
für den überlebenden Ehegatten die Hälfte des Erbanspruches
5.8
Beispiele:
Seite 25
Thomas Candrian
Blau: Erbanspruch gem. Gesetz.
¼
Grün: Pflichteil
½
Total freie Quote: 3/8 = 6/16 = 12/32 = 37.5%
¼ 3/16
⅛
/32
⅛
3
/32
3
⅛
/16
Blau: Erbanspruch gem. Gesetz.
1
Grün: Pflichteil
1
/16
¾
/8
Total freie Quote: 9/16 = 18/32 = 56.25%
3
1
/32
5.9
1
/32
Der Erbgang
Beginnt mit Tod des Erblassers
1. Nichtstun = Annahme der Erbschaft
2. Ausschlagung innert 3 Monaten
3. Amtliches Inventar (580 ZGB)
 Schuldenruf ergibt Bilanz per Todestag.
5.10 Ausgleichung von Vorbezügen
2 Möglichkeiten:




- Natura
- Anrechnung (mit Wert des Todestages)
Was ist anzurechnen? Grundsätzlich alles, wenn nicht ausdrücklich ausgenommen. Ausnahme
Gelegenheitsgeschenke.
Pflichtteile müssen trotz Vorbezug gewahrt sein!
Erziehungskosten nur über übliches Mass hinaus.
Noch nicht erzogene Kinder dürfen künftige Kosten zum Erbteil hinzu beanspruchen.
5.11 Anfechtung von Verfügungen
Ungültigkeitsklage
Herabsetzungsklage
Gründe:
 Formmangel
 Nicht verfügungsfähig
 mangelhafter Wille
 rechtswidrig oder unsittlich
Mit der Herabsetzungsklage verlangt der Pflichtteilserbe die Auszahlung seines
Pflichtteils.
Verjährt 1 Jahr nach Tod.
5.12 Erbengemeinschaft
Einstimmigkeitsprinzip, aber jeder kann Teilungsklage erheben.
Seite 26
Thomas Candrian
Seite 27
Thomas Candrian
4 Teil Obligationen
1
Das OR
1.1
Allgemeiner Teil
1.1.1
Entstehung der Obligation (=Schuld, Pflicht)
Obligation
Unerlaubte Handlung
Vertrag
1. Antrag
Ungerechtfertigte
Bereicherung
Verschuldenshaftung
Tatbestandsmerkmale:
Kein Antrag ist
18.1
 Scherz
 Massensendungen
 Internet
 Haustüre (nur wenn nicht
bestellt)
2. Annahme
Übereinstimmende
Willensäusserung
1.
2.
3.
4.
Leistung ohne Grund
Schaden
Widerrechtlich
adäquater Kausalzusammenhang
Verschulden
Absicht
Fahrlässigkeit
Grob / Leicht
Kausalhaftung
 Tierhalter
 Fam. Oberhaupt
 Geschäftsherr
 Werkeigentümer

Motorfahrzeughalter
Entlastung
möglich
Keine
Entlastung
möglich
Geissbockfall
Wanderer scheucht Geissbock auf Bauernhof auf. Geissbock verletzt Wanderer. Wer bezahlt den Schaden?
1. Unerlaubte Handlung ( Bauer, falls sein Verschulden)
2. Vertragsschuldner (Versicherer) (da kein Regress möglich)
3. Kausalhaftpflichtige
2
Vertragsabschluss
Beispiel:
Datum
15.1
18.2
20.1
22.1
Aktion
Erscheinen eines Inserats (Sackmesser à 20.-)
Bestellschein abgeschickt
Bestellschein trifft beim Verkäufer ein
Verkäufer verpackt Sackmesser
23.1
24.1
27.1
29.1
Verkäufer verschickt
Ware trifft beim Kunden ein
Kunde benutzt Ware
Kunde bezahlt Ware
Rechtsgeschäft
Unverbindliches Angebot
Verbindlicher Antrag
Annahme des Antrags
= Vertragsschluss
Käufer wird Eigentümer
FRAGE: Wann kommt der Vertrag zustande?
ANTWORT: Sobald der Verkäufer eine Aktion macht, die auf die Annahme des Angebots hinweist.
Seite 28
Thomas Candrian
2.1
Widerrufsmöglichkeiten
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (Art. 40): 7 Tage
Leasing: Der Verbraucher/ Existenzgründer hat nach Vertragsabschluss ein grundsätzlich 2-wöchiges
Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine ordnungsgemäße Belehrung zur
Verfügung gestellt hat
Vor der Annahme (!) beim Antragssteller
2.2
Form der Verträge
Varianten
1. Regel: formlos
2. Schriftlich
Beispiel
 Kiosk
 Kündigung des Mieters (Termin)
 Im Arbeitsvertrag müssen folgenden Punkte:
o Überstundenentschädigung
o Konkurrenzverbot
 Zession  Abtretung
3. Qualifiziert schriftlich
 Öffentliche Beurkundung
2.3


Kündigung Vermieter (Formular)
Eigenhändiges Testament
Öffentliche Beurkundung
≠ Beglaubigung (Echtheit)
Beglaubigung & Willensäusserung
2.4
Register
Handelsregister
- Positive Rechtskraft
Grundbuch
Die Einwendung, dass jemand eine Dritten
gegenüber wirksam gewordene Eintragung nicht
gekannt habe, ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehaltsregister
 Negative Rechtskraft
D.H. es kann bestritten werden, dass man es weiss.
Ist beim Betreibungsamt
Nützt nur im Konkursfall! Daher selten benutzt.
2.5
Handelsregister
Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, dass Eintragungen über die angemeldeten
Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-,
Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und
Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigten Personen, die Rechtsform
des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital.
2.6
Grundbuch
Register dienen insbesondere der Eintragung von dinglichen Rechten an Sachen: Für Schiffe besteht ein
Schiffsregister, für Grundstücke das Grundbuch.
Die eintragbaren Rechte sind vielfältig, hauptsächlich handelt es sich um das Eigentum und die Pfandrechte. Da
unter bestimmten Voraussetzungen in die Register Einsicht genommen werden kann, erhalten die eingetragenen
Rechte eine Publizität, auf Grund welcher sie jedermann entgegengehalten werden können.
2.7
Eigentumsvorbehalt
Seite 29
Thomas Candrian
Im Schweizerischen Recht ist der Eigentumsvorbehalt in Art. 715 f. ZGB geregelt. Dieser ist nur dann wirksam,
wenn er an dem jeweiligen Wohnort des Schuldners in einem vom Betreibungsbeamten zu führenden öffentlichen
Register eingetragen ist. Gegenstände, die mit Eigentumsvorbehalt übertragen worden sind, kann der Eigentümer
nur unter der Bedingung zurückverlangen, dass er die vom Erwerber geleistete Abzahlung unter Abzug eines
angemessenen Mietzinses und einer Entschädigung für Abnützung zurückerstattet (Art. 716 ZGB, Art. 109 und 162
Abs. 2 OR). Gutgläubigen Dritten kann der Eigentumsvorbehalt trotz Registereintrag nicht entgegengehalten
werden.
2.8
Nichtigkeit/Abfechtbarkeit
Nichtig:

widerrechtliche Inhalte sind nichtig (aber nicht der
ganze Vertrag!)

unmögliche Inhalte sind nichtig
(objektive Sicht!)

unsittliche Inhalte sind nichtig
Alles andere ist nur anfechtbar. (Z. B. bei
Vertragsschluss unter Zwang)
Nachträgliche Unmöglichkeit
Auch bei nachträglicher Unmöglichkeit des Vertrags
(Absage des Konzerts wegen höherer Gewalt)
 Vertrag erlischt entschädigungsfrei!
3
Anfechtbar:
innert Jahresfrist kann ungültig erklärt werden
 Drohung
 Täuschung
 Übervorteilung (  objektiv : offensichtliches
Missverhältnis / subjektiv: Ausbeutung)
 Irrtum: (OR Art. 23 ff)
1. Anderer Vertrag als gedacht: Z.B. Kauf statt
Miete
2. Anderer Vertragsgegenstand oder Person: Z.B.
Verwechslung bei Anstellung des
Arbeitsvertrags
3. erhebliches Missverhältnis: Z.B. Verkäuferin
verkauft Ring für 1/10 des Wertes.
4. Anderer Sachverhalt: Z.B. ???
 Vertrag ist anfechtbar
Sicherungsmittel
Sicherungsmittel
Realsicherheiten
1. Kaution
2. Faustpfand
3. Grundpfand
3.1
Personalsicherheiten
1. Bürgschaft
2. Konventionalstrafe  Reueld
(3. Akkreditiv)
Kaution
Hinterlegung von Vermögenswerten (Geld).
3.2
Faustpfand
Hinterlegung von Vermögenswerten (Immobilien und z.T. Mobilien, sofern vom Gläubiger angenommen)
3.3
Grundpfand ( = Hypothek)
Das Gesetz kennt drei Arten von Grundpfändern, die Grundpfandverschreibung, den Schuldbrief und die Gült. Alle
drei können nur durch einen Eintrag im Grundbuch begründet werden, und zwar gestützt auf einen öffentlich
beurkundeten, d.h. notariell errichteten Vertrag (Art. 799 ZGB).
Grundpfandverschreibung
Typ
Untertyp
Rückzahlung via
Nach vollständiger
Rückzahlung
3.3.1
Schuldbrief
Zession
Inhaber
Blosse Übergabe
Nichtig
Leere Schuldbriefe
Namenspapier
Indossament
(an die Order (des neuen))
Grundpfandverschreibung
Seite 30
Thomas Candrian
Die Grundpfandverschreibung dient der Sicherung einer bisherigen oder zukünftigen Forderung, die nicht
untrennbar mit dem Pfandrecht verbunden ist (das Haus / Boden).
3.3.2
Zession
Zession = Abtretung eines Vermögenswertes
A schuldet B Geld. B kann die Schuld an C übertragen. Nun schuldet A C Geld. Das nennt man Zession.
Eine Zession ist immer möglich, auch ohne Einverständnis des Schuldners!
3.3.3
Schuldbrief
Der Schuldbrief zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl die Forderung der Kreditgeberin als auch das Pfandrecht
in einem Wertpapier, d.h. einer handelbaren Urkunde ähnlich einer Aktie oder Obligation verkörpert ist (Art. 842
ZGB). Errichtet wird der Schuldbrief beim zuständigen Grundbuchamt. Der Pfandtitel ist durch den
Grundbuchverwalter auszustellen und von diesem zu unterschreiben (Art. 857 ZGB). Das Papier lautet entweder
auf den Inhaber (z.B. die Bank) oder auf den Namen einer bestimmten Person (= der Schuldner) (Art. 858 ZGB,
Art. 53 ff. GBV). Gleichzeitig muss der Schuldbrief nach Art. 856 Abs. 1 ZGB ins Grundbuch eingetragen werden.
Der Eintrag muss zum Schutze der Beteiligten stets mit den Angaben im Schuldbrief übereinstimmen.
Nur die Besitzerin des Papiers kann die Forderung geltend machen (Art. 868 ZGB). Ein Schuldbrief ist aber kein
Schuldschein, den man nach Rückzahlung der Schuld getrost wegwerfen könnte (s. Art. 88 f. OR). Man stellt ihn
sich besser als einen in Umlauf gebrachten Teil des Grundbuchs vor. Das Pfandrecht kann nämlich im Grundbuch
nur geändert oder gelöscht werden, wenn der Schuldbrief dem Grundbuchamt eingereicht wird (s. Art. 864, 874
ZGB). Bleibt ein Schulbrief unauffindbar, muss er mit einem öffentlichen Aufruf gerichtlich für kraftlos erklärt
werden.
Vielfach ist es nicht sinnvoll, einen abbezahlten Schuldbrief löschen zu lassen. Braucht man später wieder Geld,
kann man das Papier der Kreditgeberin aushändigen und so ohne weitere Grundbuchgebühren wieder “eine
Hypothek aufnehmen”. Wenn Sie sich aber dafür entscheiden, den Schuldbrief bestehen zu lassen, müssen Sie
ihn unbedingt sicher aufbewahren, und zwar an einem Ort, wo Sie – und allenfalls auch Ihre Erben – ihn wieder
finden. Sonst wird über kurz oder lang eine teure Kraftloserklärung nötig.
3.4
3.4.1
Bürgschaften
Konventionalstrafe
Strafe bei nicht korrekt durchgeführter Vertragsleistungen.
 Man will dass der Vertrag eingehalten wird.
3.4.2
Reuegeld
Gegen Bezahlung einer Summe ist ein Vertragsrücktritt möglich.
Anzahlung ist kein Reugeld (158 Abs. 1).
 Man nimmt in Kauf dass der Vertrag nicht erfüllt wird.
3.4.3
Akkreditiv
Ein Dokumenten-Akkreditiv ist ein selbstschuldnerisches, abstraktes, bedingtes Zahlungsversprechen der Bank
eines Importeurs, in der diese sich gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage
akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten. Abstrakt bedeutet, dass das Zahlungsversprechen der Bank
rechtlich losgelöst vom Grundgeschäft ist und selbständig neben dem Kaufvertrag steht. Bedingt bedeutet, dass
die Erfüllung des Zahlungsversprechens an Bedingungen geknüpft ist, die immer dokumentärer Natur sind.
Das Akkreditiv ist damit ein Instrument, mit dem im Außenhandel (selten auch im Binnenhandel) die Interessen von
Käufern und Verkäufern von Waren ausgeglichen werden. Der Käufer erhält durch diese Form der Abwicklung die
Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer die bestellte Ware geliefert hat und dies durch die
Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Der Verkäufer bekommt die Gewissheit, dass er nach
Lieferung der Ware und nach der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der avisierenden (oder, wenn dies
zulässig ist, einer anderen) Bank den Verkaufserlös erhält.
Seite 31
Thomas Candrian
3.5
Bazarfall:
A geht auf den Bazar und will einen Teppich kaufen. Dieser kostet 1000 CHF (30% Bruttomarge). Er leistet 400
CHF Vorauszahlung. Am nächsten Tag will er ihn nicht mehr kaufen.
Was passiert:
1. A muss den Teppich nicht kaufen (kein Zwang, etwas zu kaufen).
2. ABER: A muss Schadenersatz leisten, und zwar den entgangene Gewinn.
Dieser ist hier 30% des Wertes des Teppichs, also 300 CHF. Also muss der Händler A noch 100 CHF
zurückzahlen.
4
Besonderer Teil OR
4.1
Verträge auf Veräusserung
4.1.1
Kauf
4.1.2
Erhalt des Eigentums an einer
Sache gegen Bezahlung
4.2
Tausch
4.1.3
Rechtswirksame gegenseitige
Übertragung von Gütern
Schenkung
Die Schenkung ist eine Zuwendung,
durch die jemand aus seinem
Vermögen einen anderen bereichert
und beide Teile darüber einig sind,
dass die Zuwendung unentgeltlich
erfolgt.
Verträge auf Gebrauchsüberlassung
4.2.1
4.2.2
Einschr
änkung
Benutzungsrecht
Benutzungsrecht
Benutzungspflicht
Bleibt Eigentum des
Vermieters
Bleibt Eigentum des
Vermieters
Bleibt Eigentum des
Verpächters
Leasing = Miete mit
langer Vertragsdauer
(= 4 Jahre)
Mietrecht (Art. 13
VMWG):
Speziell
es
Leihe
4.2.3
Miete
Mietzinserhöhung
3 Pflichten vom
Leasinggeber:
- Kreditprüfung
- Registereintrag
(IKO-Register)
- Meldung bei 3 Raten
im Rückstand
1. Pro ¼ Prozent
Hypozinserhöhung.



4.2.4
Pacht
4.2.5
Darlehen
Wird Eigentum des
Brogers
(Darlehensnehmer)
(im Gegensatz zur
Miete / Man kann nicht
den gleichen
Gegenstand
zurückgeben, z.B.
Benzin)
2% bei > 6%
2.5% zw. 5-6%
3% < 5%
2. Teuerung zu 40%
3. Wertvermehrende
Investitionen
Seite 32
Thomas Candrian
4.3
Verträge auf Arbeitsleistung
4.3.1
Arbeitsvertrag
EAV
Lehrvertrag
Heimarbeiter
Handelsreisender
GAV
Weisungsrecht
4.3.2
Werkvertrag
Zu zahlen nur bei Erfolg, sonst
nicht!
4.3.3
Auftrag
Vorteile:
 Weiterzahlung bei Krank, Unfall
Zahlung bei Besorgung von
Diensten, unabhängig vom Erfolg.
Mäkler
 Vemittler
Nachteile:
 Chef
Mäkler = Vermittler = Fremder
Name, richtige Rechnung
Kommission = eigener Name ,
eigene Rechnung
Agenturvertrag = Fremder Name,
Fremde Rechnung
Unfall: Lohnfortzahlung : 2 Jahre à 80% (+ IV Rente)
Krankheit: OR 324A
3 Monate kein Krankheitsgeld!
1. Dienstjahr: 3 Wochen zu 100%
2. Dienstjahr: 4 Wochen zu 100%
3. / 4. Dienstjahr: 2 Monat
 Berner Skala
Kündigungsschutz:
Es kann nicht gekündigt werden wegen Abwesenheit bei
1 DJ: 30 Tage
2-5 DJ: 90 Tage
6+ DJ: 180 Tage
4.4
Kaufvertrag
Liefervertrag
Privatverkehr: Mahnen bei Liefertermin
Kfm. Verkehr: Mahnung freiwillig
Privatverkehr: 3 Varianten
 Verzicht = Rücktritt:
Spesen des Käufers müssen ersetzt werden
 Schadenersatz: Der Entstandene Schaden muss
ersetzt werden.
 Beharren auf Vertragserfüllung (Standard):
Bei Ersatzkauf kann Differenz in Rechnung gestellt
werden.
Kfm. Verkehr:
 Verzicht = Rücktritt (Standard):
Spesen des Käufers müssen ersetzt werden
(sonst (=wenn billiger) = Spesen)
Mangelhafte Lieferung
Mangelhafte Liefung



Wandelung
Minderung
Ersatz
Der Käufer wählt!
Ausnahmen:
1. Ersatz nur für Gattungswaren (205)
2. Wandelung nur bei erheblichen Mangeln (205)
3. Beim Platzkauf von Gattungswaren kann der
Verkäufer Ersatz anbieten. (206)
Verjährt 1 Jahr nach Ablieferung
Irrtum: 1 Jahr nach Entdeckung
Mahnen = Informieren und neuen Termin setzen
Seite 33
Thomas Candrian
5 Makroökonomie: Finanzsystem, Konjunktur, Inflation
1
Magisches 6eck
Vergleiche auch Buch S. 78ff
Nach dem Stabilitätsgesetz hat die Wirtschaftspolitik im Einklang mit der Zentralbank vor allem folgende Aufgaben,
die als „Magisches Sechseck“ bezeichnet werden:
1. Wirtschaftswachstum
2. Preisstabilität
3. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
4. Vollbeschäftigung
5. Sozialer Ausgleich
6. Umweltqualität
Magisch ist das Sechseck deshalb, weil die Maßnahmen der EZB (Europäische Zentralbank) resp. SNB
(Schweizer Nationalbank) und des Staates, die ergriffen werden, um eines dieser Ziele zu erreichen, oft ein
anderes behindern (Divergente Ziele).
Ein Beispiel dafür ist Wirtschafswachstum und Preisstabilität: Zinssenkung belebt die Konjunktur 
Arbeitsmarktsituation und entwickeln sich positiv, aber die Preisstabilität sinkt.
Oder: Hohes Exportvolumen  Gut für Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt, schlecht für die Inflationsrate, das
außenwirtschaftliche Gleichgewicht kommt auch aus der Waage.
Klassischer Konflikt
= Preisstabilität  Vollbeschäftigung
Moderner Konflikt
= Umwelt  Wachstum
Beides gleichzeitig
nicht möglich!
Da magische 6eck ist ein Abbild der Zielkonflikte. Ein Ziel kann nicht erreicht werden, ohne ein anderes zu
verunmöglichen.
2
Geld + Finanzsystem
Seite 34
Thomas Candrian
2.1
Funktion des Geldes
Vgl. S. 83
Geld: Als Geldfunktion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die verschiedenen Formen von Nutzen, die
Geld stiften kann:



Geld hat Zahlungsmittelfunktion. Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder
auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu
erwerben. Geld vereinfacht den Tausch von Gütern und die Aufnahme und Tilgung von Schulden.
Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel. Um diesen Zweck erfüllen zu können, muss es seinen Wert dauerhaft
behalten können.
Geld ist Wertmaßstab und Recheneinheit. Der Wert einer Geldeinheit wird als Kaufkraft bezeichnet.
Geld ist aber auch ein Produkt, allerdings wird es nur verliehen und nicht verkauft. Dabei wird immer ein
Zins fällig. Da es ein Produkt ist unterliegt es auch dem Angebots- und Nachfragediagramm: Viel
Nachfrage = höhere Zinsen.
2.2
Zusammensetzung des Geldes:
Geld
Buchgeld
¾ allen Geldes
Notengeld
¼ allen Geldes
Buchgeld: Buchgeld bezeichnet Geld, welches nicht als Bargeld vorliegt, sondern als sofort liquidierbares
Guthaben auf einem Konto. Die Kontenbestände sind sogenannte Sichtguthaben: sie müssen auf Sicht, d. h.
jederzeit und sofort auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld ausbezahlt werden.
Geldangebot ist Sache der SNB. (Vgl. Bilanz 86)
 SNB muss den Notenumlauf mit:



ca. 12% Geld und Forderungen aus Geldgeschäften,
30% des Notenumlaufs mit Devisenanlagen und
15% mit Debitoren bei Geschäften decken.
Effektiv sieht die Bilanz so aus:
Aktiven
20% Forderungen aus Geldgeschäften
40% Devisen
25% Gold
2.3
Geldmengen im Umlauf
2.4
Geldmengen
SNB
Passiven
Notenumlauf 38.9 Mia
Die Geldmenge M0 ist das von der Zentralbank geschaffene Geld und besteht aus den Giroguthaben der
Banken bei der Zentralbank und dem in Umlauf befindlichen Bargeld (Münzen und Banknoten). Sie unterliegt dem
direkten Einfluss der Zentralbank.
Geldmenge M1 umfasst die Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden können, also Bargeld
und Sichteinlagen.
Geldmenge M2 umfasst zusätzlich zu M1 die innerhalb einer Obergrenze wandelbaren Spareinlagen.
Geldmenge M3 umfasst zusätzlich zu M2 Termingelder.
2.5
Stand Schweiz
M0: Notenbankgeldmenge = 38.9 Mrd.  Alles Geld der Notenbank
Seite 35
Thomas Candrian
M1: Total ca. 269.2 Mrd.
Bargeldumlauf
Sichtguthaben
Transaktionskonti:
36 Mrd.
141.1 Mrd
92.1 Mrd
 Im Portemonnaie
 Auf dem Bankkonto
M1 = 269.2
Für Inflation
entscheidend!
Kassenbestand der Bank: 38.9 – 36 = 2.9 Mrd.
2.6
Geldmengenveränderung
Die SNB muss, um den Wertverlust in Grenzen zu halten, die Geldmenge verändern. Die SNB hat dazu 2
Instrumente: (siehe dazu:http://www.snb.ch/d/welt/portrait/monetary_policy/5.html)
2.7
Repogeschäfte mit Wertpapieren
SNB kauft Wertpapiere und schreibt der Geschäftsbank das Geld gut. In drei Monaten muss die Geschäftsbank die
Wertpapiere zum gleichen Preis zurücknehmen. Damit erhöht sich die Geldmenge. Umgekehrt wird die
Geldmengeverringert, indem weniger Repogeschäfte gemacht werden.
 kurzfristiges Geldinstrument, da nur 3 Monate.
 Es müssen darum laufend neue Repogeschäfte gemacht werden.
Wirkung:
 Die Banken haben mehr Geld zur Verfügung und können dies nun an Kunden ausleihen.
 Da aber nun mehr Geld im Umlauf ist wird es wertloser, d.h. es gibt Inflation.
 Inflation lässt sich also Bekämpfen, indem weniger Geld an Geschäftsbanken verliehen wird (d.h. weniger
Repogeschäfte).
 Umstritten ist Konjunkturbelebung mit Geldmengenerhöhung ( da ohne Gewinnerwartung keine
Geldnachfrage besteht!)
 Hier bezahlen die Geschäftsbanken den Zins! Dies ist nun der Zins, welcher auch veröffentlich wird („Leitzins“).
2.8
Devisengeschäfte
„Druckerpresse der SNB:“
Die SNB kauft Devisen (=Fremdwährungen) der Geschäftsbanken. Da die SNB nun mehr Fremdwährungen zur
Deckung des eigenen Geldes hat, steigt der Wert des CHF. Zudem haben die Geschäftsbanken danach mehr
Geld, welches sie gewinnbringend verleihen können.




Dies wird „Devisenswaps“ genannt.
Allerdings ist der Nutzen beschränkt, da die SNB Unmengen an Devisen kaufen resp. verkaufen müsste, um
den Wechselkurs zu verändern.
Zudem kann die SNB ja auch nicht Devisen verkaufen, welche sie nicht hat!
Sie werden darum nur noch selten eingesetzt.
2.9
Wie funktioniert das nun genau?
Nehmen wir an, es geht den Menschen gut und das Geld sitzt ihnen locker in der Tasche. Viele Leute buchen
Ferien, kaufen Autos, bauen Häuser. Das Angebot wird deshalb knapp, denn es können nicht so viele Autos
produziert werden, und die Preise beginnen zu steigen. Die Inflationsprognose sagt für die nächsten Jahre eine
Preissteigerung von mehr als zwei Prozent voraus. Deshalb beschliesst die Nationalbank, das Geld knapper zu
machen. Sie verlangt von den Banken höhere Zinsen. Die Banken nehmen allmählich weniger von diesen teuren
Krediten auf. Und sie verlangen auch selbst höhere Zinsen. Weil die Zinssätze höher sind, werden auch die
Anlagen in Schweizer Franken attraktiver. Die Nachfrage nach Frankenanlagen nimmt zu, und der Preis des
Frankens, der Wechselkurs, steigt. Schweizer Güter werden im Vergleich zu ausländischen Gütern teurer - dies
verlangsamt die Exporte. Schon sehr bald spüren die Menschen die Verknappung des Geldes: Ferien werden
verschoben, das alte Auto muss noch eine Weile halten, und der Bau des Hauses muss warten. Im Verhältnis zum
Geldangebot gibt es wieder mehr Produkte und Dienstleistungen. Resultat: Der Anstieg der Preise ist gebremst.
3
Inflation
Seite 36
Thomas Candrian
siehe auch: http://www.rmoser.ch/downloads/inflation.pdf
Inflation weltweit:
Folgen:
 Ungerechtigkeiten: Sparer (insb. Rentner) verlieren:
Das Geld auf der Bank ist nicht mehr soviel Wert, man kann nicht mehr soviel damit kaufen.
 Umverteilung (Reiche werden reicher, arme werden zahlreicher)
Reiche werden dadurch reicher, dass sie Ihr Geld in Werte anlegen, z.B. Häuser, Aktien etc. welche ja an Wert
gewinnen. Diejenigen, welche wenig oder kein Geld haben, müssen höhere Preise bezahlen.
 Mondpreise (extrem hohe Preise)
Es entstehen extrem hohe Preise, da das Geld wertlos wird.
 Stagflation  Teuerung und Arbeitslosigkeit
Nicht für alle Branchen gleich.
 Die Leute sparen nicht mehr, sondern kaufen direkt mit dem Geld sofort Güter.
 Inflationsraten von > 50% pro Monat werden Hyperinflation genannt.
Extrembeispiele:
 Deutschland 1920: Monatliche Inflation von 32’000% (jährlich: 272 mit 36 Nullen), d.h. Jeden Tag war das Geld
22% weniger Wert.

Ungarn 1945: Monatliche Inflation von 41'900'000 Milliarden% (jährlich: 152.6 mit 156 Nullen), d.h. Jeden Tag
kostete alles über 3mal mehr!

Lateinamerika 1990: Inflationsraten von ca. 800% Jährlich (d.h. jeden Tag knapp 1%). Ende Jahr daher eine
Entwertung um den Faktor 8!
3.1
Geldschöpfung
Durch die Geldschöpfung wird eine Inflation verstärkt, da die Banken die Gelder öfter ausgeben. Dadurch wird die
Geldmenge immer grösser und darum verliert die Währung den Wert, was zu neuer Inflation führt.
Geldschöpfung bezeichnet den Vorgand der Banken, die Geld mehrfach verleiht, um daraus mehrfach Zinsen zu
ziehen. Siehe dazu weiter unten: Geldschöpfungsmultiplikator.
3.2
LIK
Die Inflation wird beschreiben, d.h. gemessen mit dem LIK.
Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) misst die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte
bedeutsamen Waren und Dienstleistungen. Er gibt an, in welchem Umfang die Konsumenten bei
Preisveränderungen die Ausgaben erhöhen oder senken müssen, um das Verbrauchsvolumen konstant halten zu
können. Der Landesindex wird monatlich vom BFS berechnet. Dazu werden rund 50'000 Preise durch das vom
BFS beauftragte Marktforschungsinstitut GfK oder direkt vom BFS erhoben.
Seite 37
Thomas Candrian
Die wichtigsten Dinge im LIK:
Wohnen 25%
Gesundheit 15%
Nahrung 10%
Verkehr 10%
Es fehlen: Steuern & Versicherungen (25%) (!!!)
3.3
Quantitätsgleichung:
Auch Verkehrsgleichung genannt.
M
*
V
Geldstrom
Geldmenge
Unlaufgeschwindigkeit
Durchschnittliche
Gibt an, wie of das Geld
Geldmenge, die im
ausgegeben wurde
Umlauf ist
=
P
*
Y
Güterstrom
Preisniveau
Volkseinkommen
Durchschnittspreis
Reales BIP
aller Güter
Während die linke Seite (M*V) die Geldzahlungen widerspiegelt, die für den Kauf dieser Güter/ Dienstleistungen
benötigt werden, stellt der rechte Teil der Gleichung (P*Y) den Wert der produzierten Güter dar (nominales
Bruttoinlandsprodukt).
Wenn die Geldmenge bei konstanter Umlaufgeschwindigkeit steigt ( mehr Nachfrage), hat dies zwei
mögliche Reaktionen zur Folge:

Zum einen kann sich bei noch nicht ausgelasteten Kapazitäten, durch die erhöhte Nachfrage, die Menge der
produzierten Güter (reales BIP) erhöhen.

Zum anderen bewirkt eine Geldmengensteigerung bei ausgelasteten Kapazitäten eine Preissteigerung, da
die hohe Nachfrage auf ein konstantes Güterangebot stößt. Eine Geldmengeninflation tritt auf. (Es gibt mehr
Geld, aber gleich viel Waren!)
Sinkt die Geldmenge bei konstanter Umlaufgeschwindigkeit, hat dies einen Nachfragerückgang
zur Folge, was für die Unternehmen Umsatzrückgänge und Lagerbildung bedeutet und schließlich zu
Preissenkungen führen kann (jedoch nicht muss, es kann auch zum Abbau von Warenproduktionskapazitäten
kommen).
Man muss sich bei der Veränderung eines Parameters immer fragen, welche der anderen Parameter am
ehesten gleich bleiben!
3.4
Bekämpfung der Inflation: Geldseitig (Geldpolitik)
Seite 38
Thomas Candrian
Die Inflation Geldseitig kann nur durch die Nationalbank (d.h. den Staat) gesteuert und bekämpft werden.
 Repogeschäfte mit Wertpapieren
Siehe oben. Weniger Geld = Geld ist wertvoller = Preise sinken.
Allerdings: Sinken die Geldmengen (durch höhere Leitzinsen), dann steigen zuerst die Preise (da alle Banken
versuchen, die Zinsen an die Kunden überzuwälzen und die Geldschöpfung maximieren). Erst sobald das Geld
knapp wird, sinken die Preise wieder.
 Notenumlauf verkleinern
Nützt wenig, da sich nur wegen Knappheit von Banknoten die Preise nicht ändern.
 Wechselkurs im Sinn eines harten (=teuren) CHF
Steuern erhöhen, damit keine Importierte Inflation entsteht.
Mittel: SNB müsste USD verkaufen, da die SNB aber klein ist hat dies keinen grossen Einfluss auf den Kurs.
 KRITIK: Diese Massnahmen verknappen das Geldangebot, dadurch werden die Preise stabilisiert.
Allerdings hat diese Politik einen Preis: Sie wirkt konjunkturdämpfend.
3.5
Bekämpfung der Inflation: Güterseitig
Die Inflation Nachfrageseitig kann sowohl durch den Staat als auch durch die Wirtschaft gesteuert und bekämpft
werden.

Anheben der Mindestarbeitszeit
Durch erhöhen der Mindestarbeitszeit wird das Produzieren der Waren günstiger, dadurch sinken theoretisch
auch die Preise..

Effizienzsteigerung
Durch Verbesserungen in der Produktion werden die Kosten für die Produktion eines Produktes ebenfalls
kleiner.
 KRITIK: Allerdings wird die Wirtschaft die Gewinne nicht oder nicht vollumfänglich an die Kunden
weitergeben
3.6
Bekämpfung der Inflation: Investitonsseitig (Finanzpolitik)
Die Inflation Nachfrageseitig kann nur durch den Staat gesteuert und bekämpft werden, da die Wirtschaft
üblicherweise keine Anreize hat oder Ihr die Mittel fehlen

Zurückfahren von Investitionen und Staatsausgaben, erhöhen der Steuern
Damit wirkt er auf die Nachfrageseite der Volkswirtschaft. Durch höhere Steuereinnahmen entzieht er den
Bürgern Kaufkraft. Wenig Investitionen erhöhen das Angebot, was preissenkend wirkt.
3.7
Importierte Inflation
Importiert Inflation ist das, was passiert, wenn im Ausland Inflation herrscht und durch die freie Marktwirtschaft die
Inflation dann auch im Inland steigt.
3.8
Gründe
Es gibt 3 Gründe:
Erstens erhalten die inländischen Unternehmen für die Exporte Auslandswährung. Der Produzent bringt die
ausländische Währung zur Bank. Die Zentralbank die aufgelaufenen Devisen zum bestehenden Kurs in
Inlandswährung tauschen, wodurch die Geldmenge im Inland steigt. Da dieser Geldmengenerhöhung aber kein
höheres Realgüterangebot gegenübersteht (die Güter sind ja im Ausland), steigen nach der Quantitätsgleichung
nun auch im Inland die Preise. Die Inflation wird so aus dem Ausland importiert.
Also: +M (Mehr Geld im Umlauf) +P (höhere Preise)
Ein zweiter Transmissionskanal der ausländischen Inflation auf das Inland kommt durch die Importe selbst:
Importiert das Inland aus dem von der Inflation betroffenen Ausland Güter mit einer geringen Preiselastizität der
Seite 39
Thomas Candrian
Nachfrage (z. B. Erdöl), so ist ein Durchschlagen der höheren Importpreise auf das inländische Preisniveau
wahrscheinlich.  Man muss ja teures Öl aus dem Ausland kaufen, da es sonst keines gibt. Also steigt auch der
Preis im Inland.
Also:  +P (höhere Preise durch Vorgabe aus dem Ausland)
Drittens führt der erhöhte Export von Waren zu einer Verknappung dieser im Inland, wodurch deren inländischer
Preis ebenfalls ansteigt. Besonders stark und längerfristig tritt dieser Effekt auf, wenn nur eine bestimmte Menge
produziert werden kann.
Also: - Y (Weniger Güter)  +P (höhere Preise)
3.9
Maßnahmen gegen importierte Inflation
Eine vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern praktizierte Maßnahme gegen aus dem Ausland importierte
Inflation ist die geldpolitische Strategie der Wechselkurssteuerung. Feste Wechselkurse beispielsweise sind
zwar eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die durch Währungsabwertungen hervorgerufene importierte Inflation,
allerdings sind es gerade feste Wechselkursregime, die eine importierte Inflation erst möglich machen. Bei flexiblen
Wechselkursen würden die Exporteure die Auslandswährung ebenfalls in Inlandswährung umtauschen wollen.
Dabei würde es auf dem Devisenmarkt zu einem Überangebot der Auslandswährung kommen, so dass der Kurs
der Auslandwährung fällt. Die Inflation im Ausland würde in diesem Fall also nicht importiert.
Eine andere Möglichkeit: Inflation im Ausland führt (sofern sie nicht im Inland angekommen ist) zu einer
Wertsteigerung der eigenen Währung. Darum kaufen Spekulanten Devisen, was die Währung noch stärker macht.
( Der Export kommt zum erliegen). Man erlässt nun negative Zinsen auf Konten von Ausländern. Diese wollen
dadurch die Währung verkaufen, die Geldanlage wirkt unattraktiv. Mehr Angebot auf den Geldmärkten lässt die
Währung schwächer werden.
4
4.1
Konjunktur
Definition
Als Konjunktur bezeichnet man ein über mehrere Jahre hinweg in einer Volkswirtschaft wiederkehrendes
Grundmuster von Auf und Ab der wirtschaftlichen Aktivität. Weiterhin können mehr oder weniger
regelmäßige Schwankungen ökonomischer Größen stattfinden wie z. B. Produktion, Beschäftigung,
Zinssatz und Preise mit der Folge, dass zyklische Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Aktivität
entstehen können.
In der Grafik erkennt man die Wellenbewegung. Dies ist die Konjunktur, wobei eine Welle Konjunkturzyklus
genannt wird.
Seite 40
Thomas Candrian
4.2
Messen
Gemessen wird die Konjunktur durch den Grad der Kapazitätsauslastung.
Dies ist jedoch schwierig zu messen. Ein naher verwandter der Kapazitätsauslastung ist das BIP
(Bruttoinlandprodukt), welcher den Wert der hergestellten Güter darstellt. Nimmt man an, dass jede Firma versucht,
Ihre Kapazität zu 100% auszulasten, so tendiert das BIP ebenfalls zu dieser Zahl.
theoretisch: Auf und ab der Kapazitätsauslastung  siehe 95 ff).
praktisch: Auf und ab des BIP ( siehe 44 ff)
4.3
BIP: Bruttoinlandprodukt
Das Bruttoinlandsprodukt gibt den Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) an, die innerhalb eines
Jahres innerhalb der Landesgrenzen (= Inlandskonzept) einer Volkswirtschaft hergestellt wurden und dem
Endverbrauch dienen. Bei der Berechnung werden Güter, die nicht direkt weiterverwendet, sondern auf Lager
gestellt werden, als Vorratsveränderung berücksichtigt.
Rang
1
2
3
4
Land
Luxemburg
Norwegen
Katar
Schweiz
2008 BIP pro Kopf in $
113.044
95.062
93.204
67.385
Das BIP kann auf 3 Arten gemessen resp. berechnet werden:
Produktionsseite
Entstehungsrechnung
Umsatz: ~950 Mia
- Vorleistungen
= Wertschöpfung
Verteilungsseite
Verteilungsrechnung
Löhne (~65%)
+ Gewinne
+ Abschreibungen
Verwendungsseite
Verwendungsrechnung
Konsum (80%)
+ Investitionen
+ Nettoexporte
CH, nach Grösse:
1. Banken
2. Grosshandel
3. Gesundheit
Effektiv verwendet werden die Produktionsseite und die Verwendungsseite, da über die Verteilungsseite nicht
genügend Angaben vorhanden sind.
KRITIK: Schwarzarbeit und unbezahlte Tätigkeiten (Vereine, Hausarbeit, Ehrenämter) zählen nicht mit, sind aber
auch schwierig zu beziffern.
4.4
BNE: Bruttonationaleinkommen (früher BSP: Bruttosozialprodukt)
Das Bruttonationaleinkommen ist der Wert der Endprodukte und Dienstleistungen, die in einer bestimmten Periode
durch Produktionsfaktoren, die sich im Eigentum von Inländern (= Inländerkonzept) befinden, produziert
werden. Das Bruttonationaleinkommen wird hierbei als Einkommensindikator einer Volkswirtschaft angesehen,
da es die wirtschaftliche Leistung an den Erwerbs- und Vermögenseinkommen misst.
Rang
1
2
3
4
15
17
Staat
USA
Japan
Deutschland
Volksrepublik China
Russland
Schweiz
BNE (Mio. US-$)
12.969.561
4.988.209
2.852.337
2.263.825
639.080
408.702
BIP  ≠  BSP !!
KRITIK: BNE war nie vorgesehen, um den Wohlstand zu messen, wird dazu aber missbraucht.
4.5
Konjunkturindikatoren
Seite 41
Thomas Candrian
Die Ökonomie handelt über das auf und ab der Konjunktur. Grundsätzlich will man herausfinden, wann eine
Rezession stattfindet und diese dann falls möglich verhindern. Dazu wurden einige Kennzahlen entwickelt, die
Hinweise darauf geben können, in welchem Teil der Konjunktur (Rezession oder Aufschwung) man steht.
1.5
1
0.5
0
-0.5
-1
-1.5
Grafik (idealisiert, um Unterschiede zu zeigen)
rot = Konjunktur
blau = gleichlaufende Indikatoren
grün = nachhinkende Indikatoren
violett = vorauseilende Indikatoren
4.6
Gleichläufige Indikatoren
Gleichläufige Indikatoren laufen gleich mit der Konjunkturkurve, d.h. auf der Grafik laufen diese parallel zur
Konjunktur.






Konsum
 kaum volatil, da stark Einkommensunelastisch, (unabhängig vom Einkommen), daher kein klarer Indikator
Investitionen
 mässig volatil, daher akzeptabler Indikator
Export
 sehr volatil, darum sehr guter Indikator
Zinsen
 kaum volatil, daher schlechter Indikator, z.T. auch Nachhinkend)
Produktion
 sehr volatil, darum sehr guter Indikator
BIP (pro Monat)
4.7
Nachhinkende Indikatoren
Nachhinkende Indikatoren laufen der Konjunkturkurve hinten nach, d.h. auf der Grafik laufen diese rechts versetzt
zur Konjunktur.




Arbeitslosigkeit
 mässig volatil
Insolvenzen
 mässig volatil
BIP (pro Jahr)
 volatil
Löhne
Seite 42
Thomas Candrian
 mässig volatil
 Zinsen
 mässig volatil
 Inflation
 kaum volatil
4.8
Vorauseilende Indikatoren
Frühindikatoren (vorlaufende Indikatoren) geben Hinweise auf die zukünftige Entwicklung der Wirtschaftslage.

Bestellungseingang
 sehr volatil, darum sehr guter Indikator
 Offene Stellen
 mässig volatil
 Baugesuche
 mässig volatil
 Geldmenge
 mässig volatil, aber nicht unbedingt ein klarer Indikator, da auch von anderen Faktoren abhängig
 Konsumentenstimmung
o KOF – Barometer
o Kauf von Neuwagen
o Anzahl Baugesuche
Volatilität: Die Volatilität ist definiert als die Standardabweichung der Veränderungen des betrachteten Parameters
und drückt aus, wie stark der Parameter schwankt.
Der Konjunkturbarometer enthält:
 Bestellungseingang Industrie
 Auftragsbestand Industrie
 Auftragsbestand Bauwirtschaft
 Erwarteter Rohstoff- und Halbfabrikateeinkauf
 Beurteilung finanzieller Lage der Haushalte
 Beurteilung der Lagerbestände im Grosshandel
KOF = Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich
4.9
Konjunkturverstärker
4.10 Konjunkturmultiplikator
KJM: + Nachfrage  ++ BIP
 gilt auch im negativen!
Als Konjunkturmultiplikator wird die überproportionale Erhöhung des BIP durch eine Nachfrageerhöhung
bezeichnet.
Beispiel:
Mann kauft Jacht
Jachtbauer kauft Auto
Autohersteller kauft neue Küche
Küchenhersteller kauft neue Maschinen
Maschinenhersteller kauft 2 Motorräder
Motorradhersteller kauft neues Dach
Dachdecker kauft XXXX
usw.
100’000
80’000
64’000
50’000
41’000
30’000
22'000
 Aus 100'000 CHF Einkäufe entstehen (100'000 + 80'000 + 64’000 + usw) Wertvermehrung!
Berechnung:
KJM =
1
Sparneigung
=
1
20%
=5
Kritikpunkte/Fragen:
Seite 43
Thomas Candrian
 Wie hoch ist die effektive Sparneigung?
 Funktioniert nur wenn alles im Inland!
4.11 Geldschöpfungsmultiplikator
GSM: + Kredite  ++ BIP
Als Konjunkturmultiplikator wird die überproportionale Erhöhung des BIP durch Erhöhung der Buchgeldmenge
bezeichnet.
Beispiel:
Person A hat 10'000 CHF. Er bringt das Geld auf die Bank.
Die Bank gibt nun Person B einen Kredit über 8000 CHF. 2000 CHF
behält die Bank als Reserve.
M1 bleibt gleich
M1 steigt, da das Geld immer noch A
gehört, aber nun auch B zur Verfügung
gestellt wird.
B kauft für 8000 CHF ein Auto.
Der Garagist C legt nun die 8000 CHF auf die Bank.
Die Bank gibt der Person D nun einen Kredit über 6400 CHF. 1400
CHF behält die Bank als Reserve.
M1 bleibt gleich
M1 steigt, da das Geld immer noch C
gehört, aber nun auch D zur Verfügung
gestellt wird.
usw.
 Bank verleiht das Geld mehrfach: Aus 10'000 CHF Bareinlage entstehen (10'000 + 8'000 + 6'400 + usw)
Buchgeld!
Berechnung:
GSM =
1
Bankrückbehalt
=
1
20%
=5
Kritikpunkte/Fragen:
 In schlechten Zeiten (=hohe Inflation) tendieren die Banken, das Geld öfter zu verleihen, da die Schulden
sinken ( weniger Gegenwert des Geldes). Das führt dazu, dass das Geld noch wertloser wird, da es zu
einem Überangebot an Krediten führt, d.h. die Inflation steigt.
4.12 Konjunkturakzelerator
GSM: + Nachfrage  ++ Investitionen
 gilt auch im negativen!
Als Akzelerator wird die überproportionale Erhöhung der Investitionen durch Nachfrageerhöhung bezeichnet.
Beispiel:
Nachfrageveränderung
Periode 1
Periode 2
+ 10%
Wert Maschinenpark
Investitionen
600’0000.Voll ausgelastet
600’0000.-
10% Ersatzinvestitionen
60'000.10% Ersatzinvestitionen
60'000.+ Neuinvestitionen
60'000.-
+ Ausbau um 10%, um die
zusätzliche Nachfrage zu befriedigen
 60'000.-
= 120'000.- Bruttoinvestitionen
Periode 3
Bleibt konstant
660'000.-
+ 100% Investitionen
10% Ersatzinvestitionen
66'000.= -45% Investitionen
Kritikpunkte/Fragen:
Marcuse sagt: Das ist asozial, da es ständige Nachfragesteigerung braucht, um zu verhindern dass die
Investitionen absolut sinken. ( D.h. Gemäss Ihm sind Krisen aus Investitionsgründen unvermeidbar)
Seite 44
Thomas Candrian
 Stimmt aber nicht, sind ja nicht die Gewinne, sondern nur Investitionen!
5
Konjunkturimpulse
In einer Rezession versucht der Staat, die Konjunktur wieder anzukurbeln. Diese Aktionen werden
Konjunkturimpulse genannt. Sie einzelnen Aktionen sollen der Wirtschaft helfen. Die Frage ist nun natürlich, was
man machen muss, damit die Konjunktur dauch wächst. Je nachdem, wie man denkt dass die Wirtschaft
funktioniert, hat man andere Ideen:
5.1
Keynes
Keyenes ist Grundlage der nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik, d.h. man versucht, die Nachfrage zu
erhöhen. Dies soll durch folgende Aktionen geschehen:




Impulsprogramme durch den Staat! (Investieren und Bauen)
Antizyklisch handeln (d.h. das Auf und Ab durch Aktionen etwas glätten)
Steuern senken (Konsum wird dadurch erhöht)
Zuflüsse / Abflüsse
Probleme / Kritik:
1. Defizite: Die Ausgaben werden nie wieder reingeholt. Steuern lassen sich im Aufschwung nur
begrenzt erhöhen, da diese konjunkturbremsend wirken.
2. Schulden durch Inflation abzubauen ist Plan.
3. Kein Sparen beim Staat: Der Staat macht sich durch die Aktionen selbst zum grossen Teilnehmer
der Wirtschaft, er baut Arbeitsplätze und Bürokratie auf, die nicht abgebaut werden können.
4. Time lag: Die Impulsprogramme wirken nicht direkt, sonder haben eine gewisse bis grosse
Verzögerung.
5. Staatsaktionitis: Auch sinnlose Projekte werden z.T. realisiert, wo der Nutzen ungenügend ist.
6. In schlechten Zeiten bringen Steuersenkungen nichts, da sie nicht ausgegeben werden, sondern
gespart werden.
5.2
Monetaristen
Angebotsorientierte Konjunkturpolitik hat als Grundlage, dass Konjunkturschwächen auf
Marktunvollkommenheit basieren. Diese muss beseitigt werden. Dabei ist die Intervention des Staates hinderlich,
einzig durch die Geldmengenpolitik lässt sich das System ohne Nebenwirkungen korrigieren:
Verkehrsgleichung anwenden: Man muss die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes erhöhen, damit mehr Waren
umgesetzt werden können!
 Geldangebot vergrössern, um die Konsumfreudigkeit zu verbessern!
Probleme / Kritik:
1. Versagen bei Arbeitslosigkeit: Ist die Arbeitslosigkeit zu gross dann kann man dies nicht machen,
da die Leute kein Geld haben um zu konsumieren!
2. Billige Kredite sind nicht gefragt, solange kein Aufschwung in Sicht (= Gewinn in Sicht) ist!
5.3




Angebotsökos
Steuern senken
Deregulierung
Privatisierung
Vitalisierung
Probleme / Kritik:
1. Steuersenkungen helfen nur Reichen, da diese dadurch mehr verdienen können!
Asozial: Privatisierungen bringen mehr Wettbewerb, aber auch höherer Druck auf Arbeitnehmer. Schwächere, Alte
und Blöde haben keine Chancen mehr.
Anti service public: Alles was nicht wirtschaftlich ist wird abgebaut.
Seite 45
Thomas Candrian
5.4








Wirtschaftssubjekte
Von der Nachfrageseite (Private, Staatliche und ausländische Nachfrage).
Von der Angebotsseite (Arbeitsmarkt, Kapitalmarkt, Bodenmarkt)
Von der monetären Seite (Geldmenge, Zinsen, Wechselkurse)
Von der technischen Entwicklung
Massenpsychologische Impulse
Ökologische Einflüsse
Weltpolitische Situation
Änderungen der Rahmenbedingungen
5.5
Fazit (heutiger Stand der Einschätzung der Theorien)
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat am 22. Januar 2009 ein Papier mit dem Thema
„Konjunkturprogramme in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Einordnung und Bewertung der
Globalsteuerung von 1967-1982“ vorgelegt. Ein Kernsatz dieses Gutachtens lautet: „In der nachträglichen
Bewertung der Globalsteuerung von 1967 bis 1982 wird deutlich, dass dieses (Keynessianische) Politikkonzept
und damit die in diesem Rahmen verabschiedeten Konjunkturprogramme insgesamt als gescheitert gelten
können.“
Ein wesentlicher Kritikpunkt an der antizyklischen Konjunkturpolitik ist der sogenannte Crowding-out-Effekt:
Demzufolge wird eine expansive Neuverschuldung des Staates die Kreditmärkte austrocknen, wodurch zu
wenige Kredite für die Privatwirtschaft und privaten Konsum zur Verfügung stehen, die gerade in einer Rezession
wichtig wären. Außerdem wird eingewandt, haben nur selten Industriestaaten die Keynessche Forderung
eingehalten, in der Krise aufgenommene Schulden während einer wirtschaftlich guten Phase wieder zu
tilgen; deshalb sei antizyklische Konjunkturpolitik in der Vergangenheit einer der wichtigsten Gründe für die immer
weiter angestiegene Verschuldung der Industrienationen.
Ein Arbeitspapier von Daniel Leigh and Sven Jari Stehn kommt zum Ergebnis, dass die Geldpolitik in der Regel im
Sinne einer erfolgreichen Konjunkturpolitik antizyklisch eingesetzt werden konnte, während das Bild für die
Fiskalpolitik gemischt ausfällt. Angelsächsische Länder hätten auch mit Fiskalpolitik konjunkturpolitische Erfolge
erzielt, während dies bei kontinentaleuropäischen Ländern so nicht zu beobachten war.
Seite 46
Thomas Candrian
6 Produkt
1
Produkt- und Marktziele
1.1
Umweltsphären
Die Umweltsphären definieren die Einfüsse von 5 verschiedenen Dingen auf das Unternehmen:
1. ökonomische Umweltsphäre: Vor allem die wirtschaftlichen und landespolitischen Einflüsse auf ein
Unternehmen: Konjunktur, Wachstumsaussicht, Inflation
2. rechtliche Umweltsphäre: Vor allem die juristischen Grundlagen, auf welche sich das Unternehmen stützen
muss: Verbote
3. technologische Umweltsphäre: Technologische Voraussetzungen und Nutzung der vorhandenen
Technologien durch das Unternehmen
4. soziale Umweltsphäre: Die Auswirkungen der Gemeinschaft und Gesellschaft auf das Unternehmen:
Einstellung zu den Produkten, Image
5. ökologische Umweltsphäre: Einflüsse der Umwelt auf das Unternehmen: Begrenzte Rohstoffe,
Rohstoffqualität
1.2
Leitidee
Leitidee
Kurzer Text (1 Satz), was die Firma verkaufen will.
Definiert, was die Firma machen will und was nicht.
Grundstrategie
15 Jahre
geheimes Arbeitspapier, nur für VR
1. Finanzen
2. Markt
3. Produkt
4. Mitarbeiter
5. Gesellschaft
Woher / Investoren?
Rendite / Gewinn?
Erw. Umsatz
Segment
Stellung
Welche?
Preis, Qualität?
Marken / Sortiment
Zukunft / Wachstum
Leitbild
Die Ausformulierung der Unternehmenskultur
Vor allem zur Selbstpräsentation und Ideologische Zielsetzung
für PR!
 Orientierungsfunktion
Gefahr von PR-Gelaber!
 Integrationsfunktion
 Entscheidungsfunktion
 Koordinierungsfunktion
Business Plan
Konkreter Plan, wie das Leitbild erreicht wird
Von aussen, konkret, häufig für Mittelbeschaffung und Behörden
Finanz- und Marktlastig, Produktbeschreibung
Leistungswirtschaftlich
Marktziele
Umsatz
Segment
Produktziele
Preis
Qualität
Quantität
Sortiment
Unternehmenskonzept
(5-8 Jahre)
Finanzielle Ziele
Rendite
Bank: 20%
EK: 2-5%
Umsatz: 1%
Liquidität
Seite 47
Thomas Candrian
Soziale Ziele
Mitarbeiter
Ausbildung
Herkunft
Gesellschaft
Planung
(3 Jahre)
Definitiver
Disposition
(1 Jahr)
Konkret
Ausführung
3K-Regel:
2
2.1
Kommandieren
Kontrollieren
Korrigieren
Der Produkte-Lebenszyklus
Begriffe:
(Weiter)Entwicklung
Forschung
Skimming
Penetration
Veränderungen am bestehenden Produkt
Entwicklung eines neuen Produktes
wörtl. Abschöpfen (Rahm)
Zuerst hohe Preise, dadurch wenige Kunden aber viel Umsatz
Danach immer tiefere Preise, dadurch halten des Umsatzes
 Versuchen, soviel Geld wie möglich aus den Kunden zu ziehen. Frühe Käufer bezahlen
gerne mehr, um zu prahlen „Hab einen 2m Fernseher“
 geht nur bei neuen und komplexen Produkten mit wenig Konkurrenz

wörtl. Durchdringen
Zuerst relativ tiefe Preise, damit alle das Produkt kaufen
Sobald eine Abhängigkeit entsteht, Preise langsam erhöhen
 Versuch, durch Verdrängung die Konkurrenz zu eliminieren und danach durch
Preiserhöhungen Gewinn zu machen
 Sobald alle das Produkt wollen die Preise erhöhen
Voraussetzungen
 die Existenz eines ausreichend großen Absatzmarktes
 eine hohe Preiselastizität der Nachfrage (Nachfrage unabhängig Preis)
 hohe Anbieterwechselkosten (Verhinderung von Kundenabwanderung bei Erhöhung
der Preise  Spielkonsolen)
 Produktions- und Distributionskosten müssen fallen, wenn abgesetzte Menge steigt
 Ausreichende kurzfristige Liquidität des Unternehmens
 Netzwerkeffekte, die zu einem höheren Nutzen der Folgenachfrager führen, die somit
zahlungsbereiter sind als die Erstkunden. Z.B. Telefonnetze, Internet, Börsen.
2.2
Produktezyklus
Grundsätzlich lassen sich im Leben eines Produktes 5 Phasen unterscheiden:
1. Phase
2. Phase
3. Phase
Einführung
Die Zeit von der Entwicklung bis zum Verkauf des Produktes, bis ein Gewinn erwirtschaftet wird.
 Dies kann lange dauern, da z.T. hohe Investitionen in F+E, Marktentwicklung, Werbung etc.
Wachstum
Die Zeit vom ersten Gewinn bis zum höchsten Umsatzwachstum (nicht grösster Umsatz!!).
 In dieser Phase ist man Marktführer und verkauft immer mehr.
Reifephase
Seite 48
Thomas Candrian
Die Zeit vom maximalen Umsatzwachstum bis annähernd der maximale Umsatz erreicht ist.
(Übergang fliessend)
 In dieser Phase wird die Produktion des Produktes durch Automation und Know-How immer
billiger, der Preis sinkt nur leicht. Der Umsatz steigt trotzdem nicht mehr gross, da man langsam in
eine Sättigung (=jeder hat eins) gelangt. Die Konkurrenz steigt schnell da viel Gewinn.
Sättigung
4. Phase
Mittlerweile hat jeder das Produkt, man kann nur noch Marktanteile gewinnen indem man den Preis
senkt. Man hat zwar den höchsten Umsatz, aber durch den tiefen Preis macht man immer weniger
Gewinn.
Degenerationspahse
5. Phase
Das Umsatzmaximum ist erreicht, der Umsatz lässt nach,
Der Gewinn wird früher oder später negativ, da das Produkt langsam unverkäuflich wird. Die
Herstellung wird eingestellt.
2.3
F&A:
?
!
?
!
Woran erkennen Sie dass bei einem bestimmten Produkt ein Käufermarkt besteht?
Käufermarkt = Der Käufer hat die Auswahl  Viel Angebot, weniger Nachfrage.
Worin unterscheidet sich die Skimming- von der Penetrations-Strategie?
Skimming  Preise fallend (Hightech)
Penetration  Preise steigend (China)
Suchen Sie Bespiele für beide Strategien
Skimming  Hightech, z.B. Blue-ray-Player  Luxusgüter
Penetration  Spielkonsolen
Weltbekannte Markenprodukte wie z. B. die Toblerone befinden sich seit Jahren in der
gleichen Lebenszyklus-Phase. Welche?
Sättigungsphase
Warum?
Nachfrage, Image
Wie wird das bewerkstelligt?
Ständige Änderungen / Verbesserungen am Produkt, Werbung, Kult, Unverzichtbarkeit!
Produkte in der Einführungspahse
3D-Beamer, Heimautomation (Steuerung des Hauses per PC)
Produkte in der Wachstum
Steamer, Induktionsherde
Produkte in der Reifephase
LCD-Fernseher, Navigationssysteme
Produkte in der Sättigung
Toblerone, Nivea, Nutella, Handys
Produkte in der Degenerationsphase
„alte“ Dinge: Elektronische Agendas, analoge Fotoapparate etc.
Wo ist der Umsatz am Grössten?
Sättigungsphase
Wo ist der Gewinn am grössten?
Reifephase
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
3
3.1
Die Marktuntersuchung
Arten der MaFo
Markterkundung:
Marktforschung
primär
Marktforschung
sekundär
3.2
Herumfragen und erfassen der Meinung
Analytisch die Marktsituation erfassen
 Aktiv: Mittels Nachfragen, Beobachten, Testen etc.
Analytisch die Marktsituation erfassen
 Passiv: mittels Auswertung bereits vorhandener Informationen.
Arten von Fragen
Geschlossen
Ja/Nein, Multiple Choice, Rangfolge, Skala 0-X
Offen
 Diese Fragen lassen sich mathematisch auswerten: X% dafür, >X% zufrieden, etc.
Antwort als Text
Seite 49
Thomas Candrian
 Diese Fragen bieten Interpretationsspielraum und lassen sich nicht ohne weiteres direkt
auswerten. Dafür geben Sie auch Gründe und Ursachen für die Entscheidung an, die sonst
vielleicht verlorengegangen wären.
3.3
Konfidenzintervall
Vereinfachte Wahrscheinlichkeitsrechnung (Konfidenzintervall)
Bsp: 40% von 500 Personen sagen Ja.
 mit 95% Wahrscheinlichkeit ist das wirkliche Resultat der Ja-sager zwischen (40-4.4)% und (40+4.4)%.
Eigentlich:
alpha = Ungenauigkeit  5%
^p = Resultat = 40%
n = Anzahl Befragte
3.4
Produkt- und Marktziele
Es soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden, mit wie viel Umsatz, Marktanteil und/oder Kunden wir rechnen
können. Daraus kann man die Produkt- und Marktziele ausarbeiten.
Produktziele
Was verkaufen wir?
Was für Produkte und welche Qualität verkaufen wir?
Welches Sortiment bieten wir an?
Welche Mengen stellen wir her?
3.5
Marktziele
Auf welchen Markt treffen wir?
Welche Bedürfnisse wollen wir befriedigen?
Welche Marktsegmente wollen wir bearbeiten?
Welche Marktstellung wollen wir erreichen
Welchen Umsatz / Gewinn streben wir an?
Marktsegmente
Zuerst wird definiert, wer das Produkt kaufen soll. Dies ist das sogenannte Marktsegment. Dabei werden
verschiedenen Kriterien angewendet, um die potenziellen Käufer zu definieren.
Marktsegmente bezeichnen Anteile am Markt.
Interne
Beeinflusser
Familie
Charakter
Externe
Beeinflusser
Medien
Sozial
Geografisch
Lebensstil
Werthaltung
Kontaktfähigkeit
Freizeit
Kaufmotivation (Preis, Qualität etc.)
Verwenderstatus (Einstiger, Kenner etc.)
Bildung
Testberichte
Kassensturz
Mund-zu-Mund-Propaganda
Stammtisch
Gebiete
Sprache
Seite 50
Thomas Candrian
Demografisch
3.6
Alter
Geschlecht
Einkommen
Marktgrössen
Nun können von diesem Segment gewisse Annahmen getroffen werden.
Beispiel Mercedes
S500 in FL
Beispiel Zahnbürste
in FL
Anzahl der Kunden im Marktsegment pro Jahr. Damit
geben wir an, wie viele Einheiten der Markt kaufen
könnte.
20'000 Personen
8 Jahre Lebensd.
=2500 Autos
35'000 Personen
4 / Jahr
= 140'000 Zahnb.
3.6.2
2500 Autos
* 90'000 CHF
225'000'000 CHF
140'000 Zahnb.
* 4 CHF
1’120'000 CHF
nicht alle kaufen teures
Auto!
300 Autos
* 90'000 CHF
27'000'000 CHF
Alle kaufen
Zahnbürsten.
140'000 Zahnb.
* 4 CHF
560'000 CHF
50 Autos
* 90'000 CHF
4'500'000 CHF
= 16.7%
40'000 Zahnb.
* 4 CHF
160'000 CHF
= 28.6%
3.6.1
Marktkapazität
Marktpotenzial
Das Marktpotenzial definiert die Marktkapazität mit
dem Preis. Was könnte Umgesetzt werden
3.6.3
Marktvolumen
Tatsächliche Grösse des ganzen Marktes (=Umsatz
aller Unternehmen für das Produkt)
3.6.4
Marktanteil
Umsatz des Unternehmens in % des Marktvolumens
Bei einem gesättigten Markt ist Marktvolumen >= Marktpotenzial, d.h. es werden mindestens soviel Einheiten
verkauft wie gekauft werden können.
3.7
Sortiment
Regel
Ausnahmen
3.8
schmal + tief
breit + flach
breit + tief
schmal + flach
(z.B. viele verschiedene Waschmaschinen)
(z.B. alle Küchengeräte einer Marke)
Extrem grosse Läden
Extrem kleine Läden
Fachgeschäft
Discounter
MMM, Wallmart
Marktstand
Marktanteil
Die BCG empfiehlt die Einteilung der Produkte in Kategorien:
Question-Marks-Produkte
Produkte, bei denen noch nicht klar ist, ob sie zu guten
und gewinnbringenden Produkten werden.
Pood-Dogs
Produkte mit tiefem Wachstum und wenigen Kunden.
Eher aus dem Markt nehmen.
Stars-Produkte
Die Produkte sind der Renner, aber der Markt wird
schnell grösser. Man muss stark fördern, damit es zu
einem CC-Produkt wird.
Cash-Cows
Der Markt ist ausgereizt und der Martanteil ist gross 
man kann hohe Preise verlangen.
3.9
F&A:
?
Interviewerin L befragt auf der Strasse Frau Fo zu einzelnen Süsswaren. Bei einer Frage muss Frau E
beantworten ob Smarties für Kinder Jugendliche Erwachsene oder für alle gleichermassen geeignet sind.
Um welche Art von Marktuntersuchung geht es?
Primäre Marktforschung
Welche Frageart wird angewendet
Geschlossene Frage, Multiple Choice
Beschreiben Sie die beiden gänigen Sortimentvarianten
Schmal und tief / Breit und flach
Erklären Sie mir warum ein questionmark-produkt so heisst?
Weil man nicht weiss, ob das Produkt einen hohen Markteinteil haben wird.
!
?
!
?
!
?
!
Seite 51
Thomas Candrian
4
4.1
Beschaffung und Produktion
Lagerhaltung
Lagerhaltung ist ein Optimierungsproblem:
Vorteile:
 Hohe Lieferbereitschaft
 gewisse Flexibilität
 Kontinuität
 Produktionssicherheit
 Vorteil bei steigenden Preisen
Nachteile
 Kosten (Material, Aufwand, Zinsen)
 Nachteil bei sinkenden Preisen
4.2
Just-in-time
Heutzutage werden viele Produkte just-in-time hergestellt. D.h. die Rohstoffe für die Produkte werden dann
geliefert, sobald sie benötigt werden und die Produkte selbst nur dann hergestellt, wenn sie verkauft sind.
Voraussetzungen
 Kurze Lieferzeiten
 Lieferant hat Lager
 (Extrem) hohe Zuverlässigkeit
Vorteile
 Keine Lagerkosten
Nachteile
 Höhere Kosten
 Preisschwankungen der Rohstoffe können nicht ausgenutzt werden
 Keine Flexibilität in der Nachfrageschwankung
4.3
ABC – Analyse
A-Güter
B-Güter
C-Güter
Anteil Materialkosten
ca. 15%
ca. 35%
ca. 5%
Anteil Gewinn
ca. 80%
ca. 15%
ca. 50%
A = Wenig Aufwand, viel Ertrag, C = viel Aufwand wenig Ertrag
4.4
Beschaffen oder selbst herstellen
Bei C-Gütern stellt sich die Frage, ob man diese wirklich selbst herstellen will
Vorteile:
 Kontrolle des Preises und Verfügbarkeit
 gewisse Flexibilität
 Kontinuität
 Produktionssicherheit
Nachteile
 Kapitalintensiv
 teuer
oder die Produktion outsourcen / schliessen:
Vorteile:
Seite 52
Thomas Candrian
 Kapital kann für rentablere Zwecke genutzt werden
Nachteile
 Lieferant kann Preise erhöhen
 Imageverlust
Bsp: GABA: Zückerlihersteller, danach Mundhygiene, Mundhygiene war rentabler  Zückerliproduktion beendet.
4.5
Produktion
CPM : Critical Path Method
Darstellung der paralell möglichen Arbeiten. Der CP ist dann der längste Weg.
Gantt-Diagramm, Kritischer Pfad roter Pfeil.
4.6
F&A:
?
!
Voraussetzungen für Auswahl Lieferanten
 Bedarf
 Sukzessivlieferung: Alles auf einmal oder Tranchen (Mengenrabatt)
 Sicherheitsbestand
Voraussetzungen für JIT
 Gute Planung
 Zuverlässige Lieferanten
 Keine Waren mit hohen Preisschwankungen oder Lieferschwierigkeiten
Formulieren Sie 10 Kriterien für die Auswahl eines Autos
 Preis
 Benzinverbrauch
 Lautstärke
Gewichtung
 Servicekosten
 Garantie
z.T. Selbstbetrug, da nur
 Komfort
angeblich objektiv
 Zubehör
 Grösse
 Garage
 Treibstoffart
Produkte mit Fliessfertigung
Autos
Getränkeabfüllung in Dosen
Pommes frites
 Monotone Arbeiten
Produkte mit Werkstattfertigung
Hochqualitative Schuhe (Einzelanfertigung)
Instrumente
Komplexe oder schwierig oder nicht automatisierbare Arbeiten
Wozu CPM?
 Besser Planung des Endtermins
 Aufzeigen der Abhängigkeiten
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
Seite 53
Thomas Candrian
4.7
4P-Analyse
Kombination des Absatzpolitischen Instrumentariums:
Product:
Price:
Place:
Promotion:
Eigenschaften
Design
Verpackung
Markierung
Kundendienst
nachfrageorientiert
kostenorientiert
wettbewerbsorientiert
klassischer Absatz (Verkauf)
Franchising
Lieferservice
Werbung
Verkaufsförderung
Public Realtions PR
Persönlicher Verkauf
Dyson Staubsauger
hohe Qualität
Hartplastik,
2000 W Motor,
Beutelfrei, extrem sauber
Service auch in Heim etc.
Im hohen Segment
Kein Rabatt
Keine Mengenaktionen
eher Fachgeschäft
nur indirekt
eher Zentrumslager
Werbung
Fachzeitschriften,
Medienveranstaltung
Fachmessen, etc.
Seite 54
Thomas Candrian
7 Unternehmensorganisation
1
Organisation
Organisieren heisst planvolle Zuordnung von Aufgaben an Personen
Aufbauorganisation
 Hierarchie
 Dienstweg
 Kontrollspanne
Ablauforganisation
 Ablauforganisation
 Reihenfolge der Tätigkeit
 Und ihren Beschrieb
 Jede Stelle braucht die entsprechenden
Kompetenzen und trägt die Verantwortung für die
übertragenen Aufgaben.
Kontrollspanne:
Anzahl untergebener Mitarbeiter
Je einfacher die Aufgaben, desto mehr Mitarbeiter kann ein Chef kontrollieren. Je
komplexer die Aufgaben, desto weniger Mitarbeiter kann der Chef kontrollieren.
Hängt auch von der Qualifikation der Mitarbeiter ab.
Wird auch flache oder steile Hierarchie genannt (Form der Pyramide)
Dienstweg
Vorgegebener Weg für Informationen, Anordnungen und Beschwerden
GV
Revision
VR
GL
Rechtsdienst
Einkauf
1.1
Verkauf
Administration
F&E
IT
Lager
Bebu
AVOR
PR
Stellenbeschreibung / Pflichtenheft
1)
2)
3)
4)
5)
1.2
Produktion
Aufgabenliste
Kompetenzen
Lohnspanne
Stellung in der Hierarchie
Stellvertretung
Organisationsformen
Funktionsorientiert
 für kleine und mittlere
Unternehmen
 Alle Produkte und Aufgaben in
einem Organigramm
Produktorientiert
 Für grössere Unternehmungen
 Aufteilung der Produkte in
eigene „Unternehmen“, sog.
Profit Center
Marktorientiert
 Für multinationale oder
multikontinentale
Unternehmungen
 Aufteilung der Produkte in
Seite 55
Thomas Candrian
eigenen Abteilungen pro Land /
Kontinent

 auch Profit Center sind
möglich!
Komplexität / Grösse
1.3
Profit Center
Profit Center
Unternehmen im Unternehmen / Abteilung mit eigener ER
Eine Abteilung arbeitet unter sich selbst, hat z. T. eigene Einkäufer/Verkäufer sowie
Produktion. Diverse Dienste werden aber durch eine Zentrale Stelle ausgeführt (z.B.
Personal, Controlling, IT)
 nur bei Produkt- oder Marktorientierung möglich.
Vorteile
 Finanzielle Transparenz
 Motiviertere Mitarbeiter, weil
 Häufig Gewinnbeteiligung
 Mitarbeiter sehen ganzes und identifizieren sich
eher
 Bessere Aufstiegschancen
 Entlastung Geschäftsleitung
 Eigenverantwortung
1.4
Nachteile
 Konkurrenz in der eigenen Unternehmung
 Infos werden zurückgehalten
 Kein einheitliches Erscheinungsbild (CI, Corporate
Identity)
 Doppelspurigkeiten
 Probleme mit Verrechnungspreisen der zentralen
Dienste
Stabstellen
Stabstelle
Stelle ohne Weisungsbefugnis
Meistens Hilfskräfte wie Sekretariat oder Fachkräfte wie Revision
Vorteile
 Entlastung
 Fachkenntnisse
 Spezialisierung
1.5
Nachteile
 Auslastung (schwierig zu beziffern)
 Outsourcing
 Kommunikation kann uneinheitlich sein
 „graue Eminenzen“ :
 Operativ hyperaktiv
 niemand weiss was der tut
 Corporate Identity?
Matrixorganisation
Vorteile
Fachwissen
Näher am Markt
Entlastung
Problemorientiert
Nachteile
Kompetenzstreitigkeiten
Faulheit siegt
Wegen der Probleme wird meistens auf eine Projektorganisation oder –Koordination umgestellt.
PO: Dadurch gibt es nur 1 Vorgesetzten und das Personal wird dort zugeteilt, wo die Ressourcen gerade benötigt
werden.
PK: Dasselbe, nur für kleinere Projekte. Nur die PL sind von der konventionellen Hierarchie entbunden.
Seite 56
Thomas Candrian
1.6
Eisenhower-Matrix
Was soll sofort selbst erledigt werden?
Antwort: Wenn dringlich und wichtig, dann Selbermachen.
2
Unternehmenszusammenschlüsse
Fusion
Aus 2 Unternehmen wird ein einziges, neues. BSP: SBG + SBV = UBS
Vorteile
Synergien
Neue Märkte
Mehr Kunden
Holding
Nachteile
Arbeitsplatzverluste
Imageverluste
Motivationsverluste der Mitarbeiter
Hohes Risiko
Konzernstruktur, bei welcher eine Muttergesellschaft die Unternehmen strategisch und
manchmal auch operativ führt. Diese Holdinggesellschaften besitzen die Aktienmehrheit
der Unternehmen. BSP: EMS-Holding
Vorteile
Synergien
Steuervorteile
Verschleierung von effektiven Strukturen
Nachteile
Grössere Administrativer Aufwand
Information über Strategie nicht allen
bekannt
Seite 57
Thomas Candrian
Kartell
Eine Zusammenarbeit oder Absprache von verschiedenen Unternehmungen, um ein
Produkt, welches sich in der Sättigungs- oder Degenerationsphase befindet weiter auf
einem hohen preislichen Niveau zu halten. Ein Kartell ist im Grunde genommen ein
Oligopol. Bsp: OPEC
Vorteile
Höhere Preise
Weniger Wettbewerb
Joint-Venture
Eine Zusammenarbeit von 2 Firmen, die zusammen eine neue Firma Gründen. Dabei
bleiben die 2 Firmen unabhängig. Das Joint-Venture ist klar kapitalisiert (durch die Einlagen
der Mutterfirmen) und nutzt das Know-how der beiden Mutterfirmen. Dadurch ist es den
Firmen möglich, auf unbekannten Märkten oder in problematischen rechtlichen
Marktsituationen für beide Firmen Vorteile zu bringen. Bsp: Sony-Ericcson
Vorteile
Verringerung des (Finanz)Risikos
Zugang zu neuen Technologien Zugang zu
neuen Absatzmärkten
Förderung von Mitarbeitern
Ziel: SYNERGIE:
Skaleneffekt
Nachteile
Meist illegal
Hohe Bussgelder drohen
Nachteile
Unklare Absprachen
Neues Unternehmen ist nicht autonom
Know-How-Abfluss
Theorie: 1 + 1 = 3 (Anm. des Autors: Praxis: 1 + 1 >= 1)
Economics of scale: Bezeichnet den Effekt, dass durch doppelte Arbeit oder doppelte
Rohstoffe mehr als doppelte Produkte entstehen.
Einfaches Beispiel: Ein Arbeiter verschiebt 1 m 3 Kies pro Stunde. 2 Arbeiter verschieben
aber 3 m3 Kies pro Stunde, da sie das Schaufeln und Schieben abwechseln.
oder
Kleines Restaurant  10 bestellte Portionen Spaghetti  es kommen aber 15 Personen 
Problem!
Grosses Restaurant  100 bestellte Portionen Spaghetti  es kommen aber 105
Personen  Kein Problem!
Verbundeffekt
Economics of scope:
Einfaches Beispiel: Entkoffeinieren von Kaffe  Koffein „Abfall“ und muss billig verkauft
werden. Grössere Bude mit Energy-Drink-Produktion: Koffein kann direkt eingesetzt
werden – Einsparung durch Umgehung des Marktes
oder
Seite 58
Thomas Candrian
Produktion von Bier: Teuer  Maschinen gleichzeitig für Wasserabfüllung nutzen zu
können: billiger.
3
Human Ressources
3.1
Herzberg-Theorie
Hygienefaktoren
„Frustatoren“
 Nichtvorhandensein macht unzufrieden
 Vorhandensein macht aber nicht zufrieden
„selbstverständlich“
 Sicherheit (im Sinn der Gewaltlosigkeit)
 Gute Stimmung im Team

Lohn (wenn tiefes Niveau)
Motivatoren
 Vorhandensein macht zufrieden
 Nichtvorhandensein macht aber nicht unzufrieden
„Nice to have“
 Anerkennung
 Selbstbestätigung
 Aufstiegsmöglichkeiten
 Lohn (wenn hohes Niveau)
Es ist nicht möglich, alles einer Kategorie zuzuordnen: also kein entweder – oder.
Wichtig für die Mitarbeiter ist, Ihnen genaue, realistische, erreichbare Ziele zu geben und das erreichen dieser
auch zu honorieren (Mehr Lohn, Aufstieg, Interessantere Arbeit).
3.2
Einteilung von Motivatoren
Extrinsisch = von aussen
Belohnung
3.3
Intrinsisch = von innen
Durch Leistung innere Befriedigung
Ansporn zu mehr Leistung
 Nachhaltiger
Lohngerechtigkeit
Leistungsgerechtigkeit
 Mehr Leistung, mehr Lohn
Bedarfgerechtigkeit
 Je mehr man braucht desto mehr Lohn
Marktgerechtigkeit
 Je weniger Arbeiter desto teurer
Unmöglich, gleichzeitig zu verwirklichen!
Aus der VWL-Sicht
Markt = Leistung
3.4
Mitwirkung
1. Information
2. Mitsprache
3. Mitbestimmung
4. Selbstbestimmung
Unternehmen Informiert die Mitarbeiter
Mitarbeiter dürfen mitreden, aber nicht mitentscheiden
Mitarbeiter dürfen mitreden und mitentscheiden
 AN gleich stark wie AG: paritätisch (z.B. Pensionskasse)
 AN nicht gleich stark wie AG: nichtparitätisch
Man darf alles entscheiden (selten, meist nur für Geldgeber)
3.5
F&A:
?
!
Verfassen Sie eine Stellenbeschreibung einer TZ -Mitarbeiterin in der Mensa.
5. Organisatorische Einteilung: Wer ist Chef, Stv.
6. Ziele
7. Aufgaben / Pflichtenheft
8. Kompetenzen
9. Verantwortung
10. Lohn von bis
Erstelle ein Organigramm: VR, IT, BeBu, F&E, PR, AVOR, Einkauf, Verkauf, Prod., Adm., GL,
Rechtsdienst, Lager, Revision
Siehe oben
Erstellen Sie eine Ablauforganisation
?
!
?
Seite 59
Thomas Candrian
!
1. Doodle (Bedürfnissnachweis ?)
2. Location bestimmen
3. etc.
?
Preiskartell im Buchmarkt
!
Pro
Kontra
Angebotsvielfalt
Hohe Preise für Bestseller
Schutz der Fachautoren
Verzerrt Markt
Schutz von kleinen Läden
?
Was möchten Unternehmen mit Fusionen erreichen?
!
Grundsätzlich: Mehr Gewinn 
 Synergien nutzen  kleiner Kosten
 Grösserer Markt  mehr Umsatz
?
Kriterienliste für Pizzakurrier?
!
Anzahl Reklamationen
Schnelligkeit
Pünktlichkeit
Reinlichkeit
Freundlichkeit
3.6
Prüfungsvorbereitung
Organigramme
Tiefe und breite Gliederung inkl. Matrix
Stabsstellen
Matrixorganisation
Seite 60
Thomas Candrian
8 SPO und Steuern
1
Rechtsverfahren
Es gibt 4 Arten von Rechtsverfahren:
Zivilprozess
Strafprozess
Bürger  Bürger
Staat Bürger
 Meist wird um
 Strafe
Forderungen
gestritten
 Ehescheidungen
Künftig neu vom Bund organisiert (ab Januar 2011)
1.1
Verwaltungsverfahren
Staat Bürger
 Steuern
 Bewilligungen
ScHKG
Staat Bürger
 Geld eintreiben
Zivilprozess
Grundsätze für das Einreichen eines Zivilprozesses:
-
Muss am Wohnsitz des Beklagten eingereicht werden.
-
Je nach Höhe des Streitwertes beim Gerichtspräsidenten oder
beim Amtsgericht.
-
Die Parteien müssen die Beweislage belegen, ausser:
Arbeitsgericht und Mietgericht
Der Ablauf eines ZP ist folgender:
1.1.1
Sühneverfahren
Das Sühneverfahren (je nach Kanton auch Vermittlungsverfahren,
Versöhnungsversuch genannt) ist kein freiwilliger Aussöhnungsversuch,
sondern es muss bei Zivilverfahren grundsätzlich obligatorisch durchlaufen werden.
Ausnahmen: bei Fällen vor Miet- und Arbeitsgericht, und für gewisse Klagen des Familienrechts.
1. Klageeinleitung
2. Sühneverhandlung
3. Vertretung
4. Unverbindlichkeit von
Zugeständnissen
5. Abschluss der
Sühneverhandlung
6. Säumnisfolgen beim
Fernbleiben der Parteien
7. Klageerlaubnis
Der Kläger leitet das Sühnverfahren ein, indem er beim örtlich zuständigen
Friedensrichter mittels schriftlichem oder mündlichem Sühnbegehren um
die Durchführung der Sühnverhandlung ersucht. Ein Sühnbegehren beinhaltet
i.d.R. lediglich die Bezeichnung der Parteien, ein Rechtsbegehren und eine
kurze Sachverhaltsdarstellung und Begründung der Klage.
Der Friedensrichter lädt zur mündlichen Sühnverhandlung vor. In der
Verhandlung versucht er die Parteien auszusöhnen. Er nimmt zum Zweck der
Aussöhnung oftmals eine erste rechtliche Einschätzung der Lage vor und macht
den Parteien ihre Positionen deutlich.
Die Parteien müssen persönlich erscheinen. (kein Anwalt)
In den meisten Kantonen statuieren die Gesetze die Unverbindlichkeit von
Zugeständnissen im Sühnverfahren in einem späteren Hauptverfahren. Dies
soll eine möglichst grosse Offenheit der Parteien ermöglichen.
Das Sühneverfahren kann auf folgende Arten erledigt und vom Friedensrichter
abgeschrieben werden:
 Der Kläger zieht die Klage zurück
 Der Beklagte anerkennt die Forderung
 Die Parteien schliessen einen Vergleich ab
 Der Kläger oder beide Parteien bleiben der Verhandlung unentschuldigt fern.
Kommt es nicht zu einer Erledigung des Prozesses, so stellt der Friedensrichter
dem Kläger die Weisung aus.
Mit der Weisung (Gültigkeitsdauer in der Regel 3 Monate, SG 2 Monate) kann
beim zuständigen Gericht Klage eingereicht werden. Wird das verpasst, kann ein
Seite 61
Thomas Candrian
neues Sühnebegehren in der gleichen Sache gestellt werden.
1.1.2
Klage / Schriftenwechsel
Es wird beim zuständigen Gericht Anklage erhoben. Dies geschieht mit einem schriftlichen Bericht mit 2 Teilen:
Antrag
Was will ich?
Was soll mit den Kosten passieren? (Wer zahlt Verfahren)
Entschädigung für Umtriebe
Betrag
Begründung
Beweismittel offerieren
Befragung
Urkunden
Zeugen
Gutachten / Experten
Augenschein
1.1.3
Hauptverfahren
Prüfung
Mit der Einreichung der Klage beginnt das Hauptverfahren. Zunächst prüft das Gericht ob bei der eingegangenen
Klage die Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Es sind dies folgende:






Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts;
Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Vertretungsbefugnis;
Sühnverhandlung durchgeführt;
Vollständigkeit der Klage;
Keine Rechtshängigkeit, keine abgeurteilte Sache (res iudicata);
Rechtsschutzinteresse des Klägers.
Fehlt eine Prozessvoraussetzung, so wird i. d. R. vom Gericht erst eine kurze Frist zur Verbesserung angesetzt,
sofern der Mangel behoben werden kann. Verbessert der Kläger den Mangel nicht, so wird auf die Klage nicht
eingetreten. Damit ist der Prozess erledigt. Dies heisst aber nicht, dass der Kläger damit seiner Rechte verlustig
ginge. Sobald er die Prozessvoraussetzungen erbringt, kann er seine Klage erneut eingeben.
Die Prozessvoraussetzungen sind Dauervoraussetzungen. Sie müssen während des ganzen Verlaufes des
Prozesses gegeben sein, ansonsten gar ein nachträglicher Nichteintretensentscheid droht.
Auseinandersetzung
Sind die Prozessvoraussetzungen erfüllt, so kommt es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht wie im Folgenden
dargestellt:
Prozesse können abhängig vom zuständigen Gericht und dem anwendbaren Verfahren mündlich oder schriftlich
geführt werden. In den zwei Schriftenwechseln haben die Parteien alle ihre Behauptungen vorzubringen.
Tatsachen, die bis nach dem zweiten Schriftenwechsel nicht behauptet wurden, können nachher nicht
mehr einfach so in den Prozess eingebracht werden.
1.1.4
Beweisverfahren
Im Beweisverfahren werden die Tatsachen, die der Klage zugrunde liegen ermittelt. Der Richter will mit einer
gewissen Sicherheit wissen, was sich zwischen den Parteien tatsächlich zugetragen hat.
Auf ein Beweisverfahren kann damit verzichtet werden, wenn
 die Tatsachen von den Parteien übereinstimmend geschildert werden oder
 das Gericht aus eigenem Wissen sichere Kenntnis über die Tatsachen hat.
Seite 62
Thomas Candrian
Nötig ist ein Beweisverfahren also nur dann, wenn behauptete, erhebliche Tatsachen von einer Partei bestritten
wurden und das Gericht nicht aus eigener sicherer Kenntnis Wissen über die Tatsachen hat. Im Wesentlichen geht
es dann um folgende Problemkreise:



Was ist zu beweisen?
Wer muss den Beweis erbringen?
Wie muss etwas bewiesen werden?
→ Gegenstand des Beweises
→ Beweislast
→ Beweismittel
Bewiesen werden müssen „erhebliche streitige Tatsachen“, also Lebensumstände, welche für die spätere
Beurteilung der Klage durch den Richter erforderlich sind und über die sich die Parteien im Hauptverfahren nicht
einigen konnten.
Eine wichtige Frage ist die nach der Beweislast, also wer der beiden Parteien eine Tatsache zu beweisen hat. Das
ZGB gibt in Art. 8 eine Antwort: „Wo das Gesetz nichts anderes bestimmt, hat derjenige das
Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.“
Die negativen Folgen der Beweislosigkeit trägt folglich der, der eine Tatsache nicht beweisen kann, aus der er für
sich selber Rechte ableitet.
Bei negativen Tatsachen kommt es oft zur Umkehr der Beweislast, denn wie soll der Kläger beweisen, dass ein
bestimmter Umstand sich gerade nicht zugetragen haben soll. in diesen Fällen kann der Beweis auch dem
Beklagten auferlegt werden.
1.1.5
Entscheid
Die Entscheidfindung verläuft in folgenden zwei Schritten:
1. Feststellung des Sachverhalts im Rahmen der Beweiswürdigung:
2. Rechtliche Würdigung:
Gerichtsentscheide sind in der Regel immer gleich aufgebaut und beinhalten folgende drei Elemente:
1. Einleitung: (Bezeichnung des Gerichts, der Parteien, des Datums, der Rechtsvertreter, der
Rechtsbegehren)
2. Begründung: Was ist passiert? Wieso hat das Gericht so entschieden?
3. Dispositiv: Der eigentliche Entscheid über die Klage
1.1.6
Rechtsmittel
Mit den Rechtsmitteln gelangt eine Partei an eine obere Gerichtsinstanz. Sie kann damit erreichen, dass das obere
Gericht sich noch einmal mit einem Fall beschäftigt, wenn die Partei der Meinung ist, die untere Instanz hätte
falsch entschieden. In den meisten Kantonen sind folgende Rechtsmittel bekannt:
 Kantonale Berufung
 Kantonaler Rekurs
 Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde (NB)
 Eidgenössische zivilrechtliche Einheitsbeschwerde (EB)
Siehe: http://www.zivil-prozess.ch
Seite 63
Thomas Candrian
1.2
Strafprozess
1.2.1
Voraussetzung für Strafbarkeit
1. Tatbestandsmässigkeit
Voraussetzung für ein Prozess ist ein Verstoß gegen ein Strafgesetz, weil eine Strafe ohne Gesetz nach dem
Grundsatz nulla poena sine lege oder nullum crimen sine lege in einem Rechtsstaat nicht zulässig ist.
Das heisst, damit jemand Bestraft wird, muss er einen Verstoss gegen das Strafgesetz gemacht haben.
Beispiele:
Bei Betrug  Arglist
Diebstahl  Bereicherungsabsicht
Daraus leitet sich ab, dass ein Betrug ohne Arglist nicht möglich ist!
2. Rechtswidrig
weder Notstand noch Notwehr. Grundsatz dafür sind Art. 33/34 StGB.
Notwehr:
Sich angemessen auf einen Angriff wehren ist straffrei
Notstand:
Bei Gefahr für Leib und Leben oder für wertvolle Güter andere Regeln brechen: Jemand mit 180 ins
Krankenhaus zu bringen ist straffrei.
Das heisst, dass der Verstoss auch rechtswidrig sein muss.
3. Verschulden
Der Täter muss wissen, dass seine Tat rechtswidrig ist. Wenn der Täter dies nicht wissen kann, so kann er auch
nicht bestraft werden. Dabei gilt aber der gesunde Menschenverstand.
Das heisst, dass der Täter auch schuldfähig sein muss.
Grundsatz: Der Staat muss die Schuld belegen
1.2.2
Vorsätzlich und fahrlässig
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Absichtsfrage.
Vorsätzlich bedeutet absichtlich.
fahrlässig bedeutet unabsichtlich.
1.2.3
Offizialdelikte und Antragsdelikte
Offizialdelikte können von jedermann und jederzeit (bis zur Verfolgungsverjährung) zur Anzeige gebracht werden
(Wissenserklärung). Die Behörden müssen einer solchen Anzeige von Amtes wegen nachgehen und können nicht
zurückgezogen werden.
Antragsdelikte setzen eine Strafanzeige der betroffenen Person voraus. In der Regel ist der Geschädigte
berechtigt, einen Strafantrag zu stellen. Ein gestellter Strafantrag ist eine Prozessvoraussetzung bei deren Fehlen
eine Verfolgung des Täters nicht möglich ist
Heutiges Problem: Freiheitsstrafen unter 6 Monaten dürfen nur in Aufnahmefällen vollzogen werden.
1.2.4
Ablauf des Strafprozesses
Vorverfahren
Staatliche Tätigkeit
Ermittlung
Untersuchung
Staatliche Beteiligte
Ermittlungsbehörden (Polizei)
Untersuchungsbehörden
Anklageerhebung
Anklageerhebung
separater Ankläger oder
Untersuchungsbehörde
Beendigung
Nichtahnhandnahme
Einstellung oder
Strafbefehl
Seite 64
Thomas Candrian
Erkenntnisverfahren
Anklagezulassung
Haupverfahren
Rechtsmittelverfahren
im Kanton
Vollzug
auf Bundesebene
Strafvollzug oder
Massnahme
1.2.5
(Staatsanwaltschaft)
Anklagezulassungsbehörde oder
(Gericht)
Gericht
Erste kt. Instanz
Gericht
(zweite, ev. dritte kt. Instanz)
Bundesgericht
Justizbehörde
Massnahme- bzw.
Strafvollzugsbehörde
Nichtzulassung
Verfahren vor
Geschworenengericht
Vorverfahren
ACHTUNG: Zur Erhebung des Strafantrags hat der
Berechtigte drei Monate Zeit, ab dem Zeitpunkt, in
dem er persönlich Kenntnis von der Tat und dem Täter
hat. Wird innert dieser Frist kein Strafantrag gestellt, so
ist eine spätere Strafverfolgung nicht mehr möglich.
1.2.6
Anklageerhebung
Durch Erklärung der Anklage wirft die
Untersuchungsbehörde einem Beschuldigten
strafrechtlich relevantes Verhalten vor und fordert das
Gericht auf für dieses Verhalten eine Strafe
auszufällen.
Die Anklagezulassung durch die zuständige
Zulassungsbehörde (Gericht oder separate
Zulassungskammer) dient der Vorprüfung der
Anklage. Sie soll dazu beitragen, unnötige Prozesse
zu verhindern.
1.2.7
Haupverfahren
Einleitende Befragung des Angeklagten
Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung, gleich zu Beginn der Verhandlung, ist in der Regel die Befragung des
Angeklagten durch den Richter nach dessen:
 Personalien
 Einkommensverhältnisse
 In der Zeit zwischen Anklage und Hauptverhandlung erfolgte Bestrafungen
Seite 65
Thomas Candrian
Beweisverfahren
Nach der Sicherstellung der Identität des Angeklagten folgt in der Regel das Beweisverfahren, in welchem die im
Vorverfahren aufgearbeiteten Beweise begutachtet und Zeugen und Sachverständige befragt werden. Die
Prozessbeteiligten haben dann die Möglichkeit Beweisanträge zu stellen und zu den bereits erbrachten Beweisen
Stellung zu nehmen. Sofern nach Ansicht des Gerichts weitere Beweise benötigt werden, ordnet dieses selber die
Beschaffung selbiger an. Auch eine Rückweisung an die Untersuchungsbehörde zur weiteren
Beweismittelbeschaffung ist in diesem Stadium noch möglich.
Tatidentität
Die Tatidentität muss während des ganzen Verfahrens gewahrt bleiben, d.h. das Urteil des Gerichts kann sich nur
auf die in der Anklage stehenden Tatsachen (Lebenssachverhalte) beziehen. Will das Gericht weitere Sachverhalte
beurteilen, so muss es die Anklagebehörde damit beauftragen, die Anklage zu dahingehend zu ergänzen.
Parteivorträge
 Mit Vorliegen sämtlicher Beweise ist es am Ankläger darzutun, dass mit diesen Beweisen sein Vorwurf an
den Angeklagten bewiesen sei. Auch der Angeklagte kann anschliessend zum Beweisergebnis seine
Stellungnahme abgeben.
 Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs fliesst es, dass der Angeklagte zum Schluss der Verhandlung
Gelegenheit zum letzten Wort zu geben ist. Er muss davon keinen Gebrauch machen.
Urteilsberatung
In der Urteilsberatung wird über die zwei wesentlichen Punkte des Verfahrens Beraten:
 Die Schuld und
 die Strafe
Über die Schuld und die Strafe kann auch einzeln, also getrennt verhandelt werden. Damit trennt sich die
Hauptverhandlung in zwei Teile auf (sog. Schuldinterlokut).
1.2.8
Das Urteil
Es gibt zwei Arten von Gerichtsentscheiden:
 Sachurteil, wenn der Fall in der Tat-, Rechts und- Straffrage entschieden wird.
 Prozessentscheid, wenn der Fall nicht strafrechtliche beurteilt wird, sondern das Gerichtsverfahren aus
prozessrechtlichen Gründen abgeschlossen wird. (z.B. Frist versäumt)
Sachurteile treffen eine Aussage über die Tat-, Rechts- und Straffrage, wobei sie in der Regel immer gleich
aufgebaut sind:
Urteilskopf
Das Rubrum im Urteilskopf nennt die am Verfahren beteiligten Personen und das Thema des Verfahrens mit dem
Datum des Entscheides. In der Regel wird hier auch die vollständige Anklageschrift wiedergegeben.
Urteilsbegründung
Darin wird zunächst über die Schuld des Angeklagten befunden. Bei einem Schuldspruch ist in diesem Teil auch
über die zu verhängende Sanktion, die Zivilansprüche, sowie die Nebenfolgen (Kosten, Entschädigungen u.s.w.)
zu befinden. Im Zentrum der Begründung steht die Erklärung, welche Überlegungen in rechtlicher und tatsächlicher
Hinsicht das Gericht zu dem Urteilsspruch veranlassten.
Urteilsdispositiv
Im Urteilsdispositiv wird formelhaft das Urteil zusammengefasst, wobei der Schuldspruch (z.B. „ B. ist schuldig des
Mordes im Sinne von Art. 111 StGB“), die verhängte Sanktion, der Entscheid über die Zivilansprüche
(Adhäsionsklagen), die Kosten und die Rechtsmittelbelehrung enthalten sind. Das Urteilsdispositiv hat eine enorme
Relevanz, denn dieses alleine erwächst in Rechtskraft und wird damit als Entscheid des Gerichtes verbindlich und
in erster Linie unabänderlich.
1.2.9
Rechtsmittelverfahren
Auch Gerichtsinstanzen können Fehler machen. Damit diese Fehler nicht unkorrigiert bleiben müssen, können
Urteile unterer Gerichte an die nächst oberen Instanzen weitergezogen werden. Die rechtlichen Instrumente, mit
welchen die fehlerhaften Entscheide einer erneuten Beurteilung durch dieselbe oder eine andere Instanz zugeführt
werden nennt man Rechtsmittel.
Das kantonale Strafprozessrecht kennt in der Regel die folgenden (im Kt. ZH vertrauten) Rechtsmittel:
 Berufung (Appellation)
 Rekurs
Seite 66
Thomas Candrian
 Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde (Kassationsbeschwerde)
1.3
1.3.1
Verwaltungsverfahren
Ablauf
Die Eröffnung des Verwaltungsverfahrens erfolgt von Amtes wegen auf Begehren der Partei hin. Im Rahmen der
Eröffnung des Verwaltungsverfahrens ist insbesondere die Zuständigkeit des Verwaltungsträgers zu überprüfen.
Den Hauptteil des Verwaltungsverfahrens macht die Durchführung des Verfahrens aus. In diesem
Verfahrensabschnitt werden die massgebenden Fragen geklärt, wobei im Sozialversicherungsrecht das
Untersuchungsprinzip gilt.
Den dritten Abschnitt des Verwaltungsverfahrens bildet der Verfahrensabschluss. Hier erfolgt die Festlegung der
vom Verwaltungsträger erarbeiteten Entscheidung in der jeweils zutreffenden Form. Im Vordergrund steht die
Eröffnung durch eine formelle Verfügung, und daneben kommt dem formlosen Abschluss des Verfahrens eine
gewisse Bedeutung zu.
1.3.2
Voraussetzungen
Vier Gründsätze im Verwaltungsverfahren (Staat vs. Bürger, z.B. Steuern)
Der Staat muss belegen, kann aber einfordern, dass der Bürger mitwirkt. Dabei ist zu beachten:
1. Rechtliches Gehör
2. Gesetzliche Grundlage
3. Rechtsmittel
4. Verhältnismässig
Zudem müssen die Bürgerrechte geschützt werden.
Antrag auf den Erlass vorsorglicher Massnahmen.
Seite 67
Thomas Candrian
1.4
SchKG
= öffentliches Recht  zwingend
Formulare
Fristen
Poststempel für Fristen
10 Tage für Rechtsvorschlag
1 Jahr für Zahlungsbefehl
Samstage und Sonntage zählen auch, ausser wenn der Termin auf diese Fällt, dann gilt
Montag.
Beschwerde
1.4.1
Sobald Brief kommt fängt die Frist am nächsten Tag an zu laufen.
Kostenlose Beschwerde bis ans Bundesgericht innert 10 Tagen
Sehr viele Handlungen können zu Protokoll gegeben werden.
Ablauf Betreibung
Wer
Gläubiger
Was
Betreibung
stellt ein Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt.
Betreibungsamt
stellt ein Zahlungsbefehl an den Schuldner
Schuldner
Reagiert nicht
Zahlt innert 20 Tagen
 Fall erledigt.
Erhebt Rechtsvorschlag innert
10 Tagen
Gläubiger
Stellt ein Rechtsöffnungsbegehren bei
Gericht (wenn schriftlicher Schuldtitel
vorhanden)
Macht einen Zivilprozess gegen Schuldner
(um Schuldtitel zu erhalten)
Gericht
Definitive Rechtsöffnung,
wenn Gerichtsurteil
vorhanden
Schuldner
Bestreitet die Richtigkeit des
Schuldtitels 
Aberkennungsklage
Anerkennt die Richtigkeit des
Schuldtitels
Erfolg
Kein Erfolg
 Fall
erledigt
Fortsetzung der Betreibung
Gericht
1.4.2
Provisorische Rechtsöffnung, wenn schriftlicher Schuldtitel
vorhanden.
Ablauf Fortsetzung der Betreibung
Gericht
Fortsetzung der Betreibung
Pfandverwertung
Gläubiger
Gericht
Schuldner
Pfändung
Fortsetzungsbegehren
Konkurs
Fortsetzungsbegehren
Pfändungsankündigung
Konkursandrohung
Zahlung
 Fall
erledigt
Keine
Zahlung
Seite 68
Thomas Candrian
Amt
Gläubiger
Verwertungsbegehren
Pfändung
Verwertungsbegehren
Amt
Falls nichts zu holen
(Dritte können
Widerspruchsklage machen)
Falls nichts zu holen
Pfandausfallschein
Verlustschein
Konkursbegehren
 Konkursverfahren
Anmerkungen:
Der Pfändung unterliegen alle Güter, die nicht unpfändbar sind. Zudem kann auch ein Teil des Lohns gepfändet
werden (sog. Lohnpfand). Dabei kann er aber nur 1 Jahr gepfändet werden.
Der Verlustschein kann benutzt werden, um eine neue Betreibung einzuleiten. Dadurch, dass man bereits einen
gerichtlichen Schuldtitel hat, ist diese problemlos möglich.
1.4.3
Ablauf Konkursverfahren
Ohne Betreibung wird der Konkurs nur in 4 Fällen eröffnet:




Bei Insolvenzerklärung nur bei krasser Überschuldung
Auf Antrag des Gläubigers in besonderen Fällen (Z. B. Schuldner ist flüchtig)
Bei Überschuldung von Kapitalgesellschaften
???
Gericht
Konkursverfahren
Einstellung
mangels Aktiven
Vor allem bei juristischen
Personen, die gelöscht
werden.
Die Einstellung mangels
Aktiven (SchKG Art. 230) ist
keine eigentliche
Durchführungsart. Vielmehr ist
es der Entscheid, einen
Konkurs mangels Massagut
nicht durchzuführen. Wenn
bereits beim Beginn eines
Konkurses feststeht, dass die
vorhandenen Aktiven nicht
einmal zur Deckung der
Verfahrenskosten ausreichen,
wäre es widersinnig das
Verfahren aufwändig und
kostenintensiv durchzuführen,
um am Schluss einen
Gesamtverlust auszuweisen.
ordentliches
Verfahren
(max. 3% der Fälle, da teuer)
summarisches
Konkursverfahren
v.a. Privatpersonen
Das ordentliche
Konkursverfahren findet
immer dann Anwendung,
wenn die vorhandenen
Aktiven für die Finanzierung
dieser aufwändigeren,
teureren Konkursvariante
ausreichen, es sei denn, es
liegen einfache Verhältnisse
vor.
Das summarische Verfahren
(SchKG Art. 231) zeichnet
sich dadurch aus, dass es
einfacher und dadurch auch
schneller als das ordentliche
Verfahren ist. Bei diesem
Verfahren wird auf die direkte
Mitwirkung der Gläubiger
verzichtet. Gleichwohl können
die Gläubiger mitwirken, da
die Konkursverwaltung nur mit
Zustimmung der Gläubiger auf
Aktiven verzichten, d.h. z.B.
nicht einbringbare Debitoren
abschreiben kann.
Vorteile für Gläubiger:
Mitbestimmungsrecht an 2
Gläubigerversammlungen
Den Gläubigern wird dabei die
Möglichkeit gegeben, innert
10 Tagen nach
Veröffentlichung selbst die
Kosten sicherzustellen, um
derart die Durchführung des
Konkurses im summarischen
(ev. ordentlichen) Verfahren
zu erwirken.
Es werden keine
Verlustschein ausgestellt!
Seite 69
Thomas Candrian
Anmerkungen:
Beim Einleiten des Konkurses werden alle Lohnpfändungen per sofort eingestellt.
Nach einem Konkurs können Verlustscheine erst bei neuem Vermögen und einem Verdienst grösser als das
doppelte Existenzminimum verwertet werden.
Eine Einzelfirma kann auch nach einem Konkurs weiterarbeiten.
Der Konkurs ist aber rufschädigend.
Seite 70
Thomas Candrian
1.5
Nachlass
Anstelle eines Konkurses besteht auch die Möglichkeit eines Nachlasses bzw. bei Privatpersonen einer privaten
Schuldensanierung mit Hilfe des Gerichtes nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und
Konkursgesetzes.
Der Nachlass nimmt drei Möglichkeiten in sich auf: Die Gläubiger können einem Teilschulderlass
(Dividendenvergleich) zustimmen, sie können die Zahlung stunden (Verlängerung der Zahlungsfristen) oder
sie übernehmen die vorhandenen Vermögenswerte an Zahlungs statt (Vermögensabtretung) und versuchen
selbst eine gute Lösung auszuarbeiten. Alle diese Verfahren wollen gut vorbereitet werden und müssen dem
Nachlassrichter unterbreitet werden. In allen Fällen wird ein Sachwalter eingesetzt, der die Einhaltung der
Vorgaben überwacht und dem Nachlassrichter Bericht erstattet. Für das gesamte Nachlassverfahren wird ein
Zeitrahmen gesetzt, der eingehalten werden muss. Wird aus einem laufenden Konkurs ein Nachlass herbeigeführt,
so übernimmt die Konkursverwaltung die Stellung des Sachwalters.
Vorteile: Bei einem Nachlass gibt es keine Verlustscheine, es gibt auch keinen Konkurs und dadurch kann die
Firma weiterbestehen. Aus diesem Grund ist ein Nachlass die beste Variante für Sportclubs, da dadurch die Liga
erhalten bleibt.
1.6
F&A:
?
!
?
!
?
!
Wie heissen die 4 Prozessarten?
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
?
!
Wie Läuft de XXX ab?
3 Voraussetzungen für Strafprozess
Tatbestand
Rechtswidrig (Notstand, Notwehr)
Verschulden (Fahrlässig oder Vorsatz)
Was sind Tatbestandsmerkmale
z.B. Betrug: Arglistige Täuschung, Vermögensverlust
Was ist zu Schützen im Steuerverfahren?
Die Bürgerrechte
4 Grundsätze in einem Verwaltungsverfahren?
Rechtliches Gehör
Verhältnismässigkeit
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsmittel
Bei welchen Verfahren sind Sachverhalte von Amtes wegen zu prüfen?
Arbeitsgericht
Mietgericht
Warum heisst der Nachlass nobler Konkurs
1. Priviligierte Forderungen
2. Keine Verlustscheine
3. Club im gleichen Namen weiterführen, muss nicht aufgelöst werden
Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug
Steuerhinterziehung: Etwas nicht sagen ( Verwaltungsbusse)
Steuerbetrug: Aktiv bescheissen ( Strafrechtliche Busse  könnte Gefängnis geben)
Was bedeutet Arglist?
Absichtliche Täuschung
Seite 71
Thomas Candrian
2
Steuern
2.1
Staatseinnahmen
Staatseinnahmen
Gebühren
Beiträge
Zinsen
Regiebetriebe
Steuern
Für eine Amtshandlung / Inanspruchnahme von Administration
Für bestimmte Investitionen (z.B. Wasseranschluss)
Für Flüssige Mittel
SBB etc.
Voraussetzungslos
Direkte Steuern
Leistungsfähigkeit
Es wird auf Leistungsfähigkeit abgestellt
Verkehrsvorgang
Verkehrsvorgang
Direkte Bundessteuer
MWSt. (1/3 der Bundeseinnahmen)
2.2
Indirekte Steuern
Einige Begriffe
Steuerharmonisierung
Formelle
Angleichung im Verfahren, Steuerarten etc.
Materielle
Angleichen in den Tarifen
CH  unmöglich
Steuerbelastung z.B.
100'000 Eink. / 200'000 Verm.
SG
ZH
ZG
GR
FL
26’000
18’000
13’000
20’000
8’000
Steuerharmonisierungsgesetz (Bund) = StHG
Momentan benutzte: Einjährige Gegenwartsbemessung.
2.3
Wertschriften
Private
Kapitalgewinne sind Einkommenssteuerfrei
Stichtag für Wertschriften und Vermögen 31.12
Erträge  Einkommenssteuer

Wenn im Depot mehr als 20 Transaktionen vorhanden sind, so sind die
Gewinne ebenfalls zu versteuern.

Handelt man mit fremden Geld so muss man diese Gewinne immer
versteuern, da dies als Nebenerwerb angesehen wird.

Bei einer juristischen Person sind Kursgewinne steuerbar. Die Wertschriften
dürfen
zum
Anschaffungswert
genommen.
Die
Anpassung
im
Wertschriftenbestand muss nicht gemacht werden. Damit möchte man
Gläubiger und Aktionäre schützen.  realisierte (Verkauf und Realisiert)
Kursgewinne sind ertragssteuerpflichtig.

Juristische Personen
Bei der Privatperson muss die Dividende oder der Zins einer Aktie, Obligation
zu besteuern. Vermögenssteuerpflichtig ist der Wert per Stichtag per
31.12.xx. Der Kursgewinn ist steuerfrei.
Anschaffungswert für Vermögen
Nur realisierte Kursgewinne (= in der Buchhaltung) sind ertragssteuerpflichtig
HAUPTVORTEIL: Auf 4 Jahre sind Verluste verrechenbar
Seite 72
Thomas Candrian
Steuersatz jur. Personen (Bund): 8.5%
Kanton ZH: 8.5%

2.4




Bei Einzelunternehmer wird darauf geschaut, was überwiegend fürs Geschäft
gebraucht wird. Diese Sachen sind Geschäftsvermögen.  Arztpraxis im
eigenen Haus.
Grundstückgewinnsteuer
Kantonal
meist nur für Private
Haltedauerrabatt
+ Gewinne sind übertragbar in der ganzen CH
Falls man ein Grundstück erbt (von den Eltern) dann müssen die Gewinne nicht versteuert werden.
Verkauft man ein Grundstück, so müssen die Gewinne versteuert werden ausser man kauf ein neues Grundstück.
Gewinn Grundstück = Anschaffungspreis + Investitionen – Verkaufspreis.  Die Gewinne dürfen über die Jahre
übertragen werden. Werterhaltende Investitionen können jedes Jahr von den Steuern abgezogen werden.
Wertvermehrende Investitionen dürfen gesammelt werden.
2.5
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2.6
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Begriffe
Steuerprogression Je höher das Einkommen, desto höher Steuersatz
Steuersatz: Belastung des Einkommens in %
Steuerfuss: Zuschlag zur einfachen Steuer = 100% aus Steuergesetz
Berechnung des Steuerbaren Einkommens
Bruttolohn
Arbeitnehmerbeiträge für AHV, IV, EO, ALV (= 1. Säule) und Pensionskasse (= 2. Säule)
Nettolohn gemäss Lohnausweis des Arbeitgebers
allfällige Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen
allfälliger Verdienst der Ehefrau
Total Arbeitseinkommen
Vermögenseinkommen
(Zinsen von Bank- und Postkonto, übrige Zinsen, Dividenden, Mietwert des Eigenheimes usw.)
Total Einkommen
Berufsauslagen (Fahrspesen zum Arbeitsplatz, auswärtige Verpflegung, Weiterbildungskosten]
bezahlte Schuldzinsen (z. B. für Hypotheken, Darlehen, Privatkredit)
Beiträge für steuerbegünstigtes und gebundenes Vorsorgesparen (= Säule 3a) in Form von
Einzahlungen auf ein spezielles Banksparkonto oder in Form einer speziellen gemischten
Lebensversicherung
Versicherungsprämien für Krankenkasse
Reineinkommen
Sozialabzüge (z. B. für Kinder)
Steuerbares Einkommen
2.7
F&A:
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Was ist der Unterschied bei Bundessteuer und Kantonaler?
Keine Vermögenssteuer bei Bund
Bundessteuer hat keinen Steuerfuss
Bundessteuer hat extreme Steuerprogression
Welches Verfahren ist bei der Steuer üblich?
1. Jährige Gegenwartsbemessung mit Vorauszahlung
Wie berechnet man aus dem Bruttolohn den Nettolohn?
Tabelle 2.6
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Seite 73
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