1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung

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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
10356
Sammlung der Rechtsprechung
des Gerichtshofs
LASTENHEFT
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Inhalt
INHALT
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG ................................................................. 5
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
1.8.
1.9.
1.10.
1.11.
2.
DAS AMT FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION ............................................ 5
ART DES VERTRAGS ..................................................................................................................... 7
GEGENSTAND UND HINTERGRUND DES VERTRAGS ...................................................................... 7
BEGINN DES VERTRAGS UND DAUER DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG/VERTRAGSLAUFZEIT ........... 8
PREISE .......................................................................................................................................... 8
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ............................................................................................................ 8
FINANZIELLE GARANTIEN ............................................................................................................ 8
AUSFÜHRUNGSORT....................................................................................................................... 9
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG EINES ANGEBOTS ....................................... 9
ORTSBESICHTIGUNG ..................................................................................................................... 9
DATUM UND ORT DER ANGEBOTSÖFFNUNG ................................................................................. 9
ANGEBOT UND BEWERTUNG .................................................................................................... 11
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
BEWERTUNGSVERFAHREN UND AUFTRAGSVERGABE ................................................................. 11
AUFMACHUNG UND INHALT DES ANGEBOTS .............................................................................. 11
AUFBAU DES ANGEBOTS ............................................................................................................ 12
TEIL 1: VERWALTUNGSTECHNISCHE ANGABEN ......................................................................... 12
TEIL 2: AUSSCHLUSSKRITERIEN ................................................................................................. 14
2.5.1.
Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien ................................................ 14
2.5.2.
Ausschlussfälle ..................................................................................................................... 15
2.5.3. Verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen ............................................................... 16
2.6.
TEIL 3: AUSWAHLKRITERIEN ...................................................................................................... 16
2.6.1.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ............................................ 17
2.6.2. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit des Bieters ..................................................... 17
2.7.
TEIL 4: ZUSCHLAGSKRITERIEN – TECHNISCHES ANGEBOT ......................................................... 19
2.7.1.
Im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien zu liefernde Unterlagen .......... 19
2.7.2. Bewertung der technischen Zuschlagskriterien .................................................................... 19
2.8.
TEIL 5: ZUSCHLAGSKRITERIEN – PREISANGEBOT ....................................................................... 23
2.8.1.
Unterlagen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien .............................. 23
2.8.2. Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien .................................................................... 24
2.9.
ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG.................................................................................................... 24
2.10.
UNTERRICHTUNG DER BIETER .................................................................................................... 24
2.11.
AUFTRAGSVERGABE ................................................................................................................... 25
3.
GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE ........................................................... 26
3.1.
3.1.1.
EINREICHUNG VON ANGEBOTEN IN ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN FIRMEN ......................... 26
Gemeinsames Angebot ......................................................................................................... 26
3.1.2. Unteraufträge ........................................................................................................................ 27
3.2.
VORZULEGENDE UNTERLAGEN –GEMEINSAMES ANGEBOT ........................................................ 27
3.3.
VORZULEGENDE UNTERLAGEN- UNTERAUFTRÄGE .................................................................... 29
3.4.
BEWERTUNG DER ANGEBOTE IM FALLE VON GEMEINSAMEN ANGEBOTEN BZW.
UNTERAUFTRÄGEN ................................................................................................................................... 30
3.4.1.
Ausschlusskriterien ............................................................................................................... 30
3.4.2.
Auswahlkriterien ................................................................................................................... 30
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Inhalt
3.4.3.
4.
Zuschlagskriterien ................................................................................................................. 31
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN ............................................................................................ 32
4.1.
4.2.
AUFTRAGSGEGENSTAND ............................................................................................................ 32
MERKMALE DER VERÖFFENTLICHUNGEN ................................................................................... 32
4.2.1.
Allgemeine Beschreibung der Veröffentlichung .................................................................. 32
4.2.2.
Erscheinungsweise ................................................................................................................ 34
4.2.3.
Seitenzahl .............................................................................................................................. 34
4.2.4.
Sprachfassungen ................................................................................................................... 34
4.2.5.
Zu liefernde gedruckte Fassung ............................................................................................ 35
4.2.6.
Zu liefernde elektronische Fassungen ................................................................................... 36
4.2.7.
Zahl der zu liefernden Dateien im Format PDF/A-1a ........................................................... 36
4.2.8. Beschreibung der Seite (vgl. Musterbroschüre in Anhang 9) ............................................... 37
4.3.
ZU ERBRINGENDE LEISTUNGEN .................................................................................................. 37
4.3.1.
Anlaufphase .......................................................................................................................... 37
4.3.2.
Allgemeines .......................................................................................................................... 38
4.3.3.
Ausgangsmanuskripte ........................................................................................................... 38
4.3.4.
Produktionsmanagement ....................................................................................................... 38
4.3.5.
Notfallplan ............................................................................................................................ 38
4.3.6.
Druckvorstufe ....................................................................................................................... 38
4.3.7.
Drucken, Binden und Verpacken .......................................................................................... 42
4.3.8. Verpackung (PAR11001)...................................................................................................... 44
4.4.
LISTE DER ZU LIEFERNDEN VERÖFFENTLICHUNGEN ................................................................... 46
4.4.1.
Zwischenlieferungen ............................................................................................................. 46
4.4.2. Abschließende Lieferungen .................................................................................................. 46
4.5.
LIEFERFRISTEN ........................................................................................................................... 46
4.6.
QUALITÄT DER LIEFERUNGEN .................................................................................................... 47
5.
4.6.1.
Gedruckte Veröffentlichungen .............................................................................................. 47
4.6.2.
Elektronische Veröffentlichungen ........................................................................................ 48
ANHÄNGE ........................................................................................................................................ 49
1
PREISANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT .................................................... 50
2A
FORMULAR „FINANZANGABEN“ .............................................................................................. 51
2B FORMULAR „RECHTSTRÄGER“..................................................................................................... 52
2C VEREINBARUNG/VOLLMACHT ...................................................................................................... 53
3
FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“ .......................................................................................... 57
4
FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE ......................................... 59
5
LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE .................................................................................. 62
6
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSFÄLLEN ......... 64
7
FRAGEBOGEN „TECHNISCHE ANGABEN“ IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN
(AUSFÜLLEN) ........................................................................................................................................... 66
8
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN (AUSZUFÜLLEN) ............. 75
9.
MUSTERBROSCHÜRE ....................................................................................................................... 78
10 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR DIE LIEFERUNG OPTIMIERTER PDF-DATEIEN DER
DRUCKVORSTUFE ..................................................................................................................................... 79
11 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN DES XML-SCHEMAS ..................................................................... 80
12 BENENNUNGSKONVENTION UND DESKRIPTIVE DATEN .................................................................... 81
13 STRUKTUR DER XML-DATEIEN FÜR DIE HERSTELLUNG DER WEB-DATEIEN.................................. 83
14 STRUKTUR DER VOREINTRÄGE (XML)FÜR DIE HERSTELLUNG DER WEBOPTIMIERTEN
PDF-DATEIEN ........................................................................................................................................ 104
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Inhalt
15
16
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON XML-DATEIEN IM FORMAT FORMEX
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FOTOS DER UMSCHLAGSEITE ........................................................................................................ 109
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Dieses Lastenheft wurde im Anschluss an die Bekanntmachung der Ausschreibung im
ABl. S erstellt (siehe Verweis im Aufforderungsschreiben).
Diese Ausschreibung wurde vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
veröffentlicht. Der Vertrag wird vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen
Union unterzeichnet.
1.1. Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Das Verlagshaus der europäischen Institutionen
Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (2, rue Mercier, L-2985
Luxemburg) ist das Verlagshaus der europäischen Institutionen im weitesten Sinne.
Seine Aufgaben sind Herstellung und Vertrieb der gesamten Bandbreite der
Veröffentlichungen der Europäischen Union. Das Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union (im Folgenden „das Amt für Veröffentlichungen"), dessen Aufbau
und Arbeitsweise auf dem Beschluss 2009/496/EG, EGKS, Euratom (Amtsblatt der
Europäischen Union L 168 vom 30.6.2009, S. 41-47) beruhen, wird von einem
Direktorium verwaltet, in dem jedes Organ durch seinen Generalsekretär vertreten ist.
Verwaltungstechnisch ist das Amt für Veröffentlichungen an die Europäische
Kommission gebunden. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Amts:
http://publications.europa.eu/.
Als Verlagshaus ist das Amt für Veröffentlichungen verpflichtet, seinen Auftraggebern,
den Autorendiensten der Organe und anderen Einrichtungen der Europäischen Union,
und seinen Kunden, den europäischen Bürgern und Interessenten aus anderen Teilen der
Welt, qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten. Im Bereich der neuen Technologien
muss es innerhalb des Verlagsgewerbes eine Vorreiterrolle übernehmen.
Der Vertrag über die Europäische Union schreibt die Veröffentlichung bestimmter Titel
vor; dazu gehören u.a. das Amtsblatt der Europäischen Union und der Gesamtbericht
über die Tätigkeit der Europäischen Union.
Der Gerichtshof der Europäischen Union
Aufgabe des Gerichtshofs ist es, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und
Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sowie der von
den zuständigen Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften zu sichern. Um diesen
Auftrag erfüllen zu können, wurde der Gerichtshof u. a. mit umfassenden
Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die er im Rahmen verschiedener Klagearten
und des Verfahrens für den Erlass von Vorabentscheidungen ausübt.
Das dem Gemeinschaftsorgan Gerichtshof beigeordnete Gericht ist ein eigenständiges
Organ der Rechtspflege.
Das Gericht ist das erstinstanzliche Rechtspflegeorgan der Europäischen
Gemeinschaften. Seit 1994 befasst es sich unabhängig vom jeweiligen Gegenstand mit
allen Klagen von Privatpersonen und Unternehmen gegen die an sie gerichteten oder sie
unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen der Gemeinschaftsorgane.
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
Das Gericht für den öffentlichen Dienst besteht aus sieben Richtern, die vom Rat auf
sechs Jahre mit der Möglichkeit der Wiederernennung auf der Grundlage eines
Bewerbungsverfahrens und nach Stellungnahme eines Ausschusses ernannt werden.
Dieser Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis
ehemaliger Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts sowie Juristen
von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden.
Bei der Ernennung der Richter achtet der Rat auf eine ausgewogene Zusammensetzung
des Gerichts für den öffentlichen Dienst, indem die Richter unter den Staatsangehörigen
der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geografischer Grundlage ausgewählt und die
vertretenen einzelstaatlichen Rechtsordnungen berücksichtigt werden.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst verfügt über eine eigene Kanzlei, stützt sich
jedoch hinsichtlich seiner sonstigen verwaltungstechnischen und sprachlichen
Erfordernisse auf die Dienststellen des Gerichtshofs.
Dem Gericht für den öffentlichen Dienst kommt als Teil des Rechtsprechungsorgans der
Union die Funktion eines Fachgerichts im Bereich des Beamtenrechts der Europäischen
Union zu. Diese Funktion wurde zuvor vom Gerichtshof und seit seiner Gründung im
Jahr 1989 vom Gericht ausgeübt.
Nützliche Websites:
Website des Amtes für Veröffentlichungen
http://publications.europa.eu
EU-Bookshop: die Online-Buchhandlung
http://bookshop.europa.eu
der EU
EUROVOC Mehrsprachiger Thesaurus
http://eurovoc.europa.eu
CORDIS:
Informationsdienst der Gemeinschaft für http://cordis.europa.eu
Forschung und Entwicklung
EUR-Lex:
Portal für den Zugang zum EU-Recht
http://eur-lex.europa.eu
WHOISWHO:
Amtliches Verzeichnis der Europäischen http://europa.eu/whoiswho/whoiswho.html
Union
TED:
Supplement zum Amtsblatt der EU
SIMAP:
Informationsportal für das
Auftragswesen in Europa
Internetseite des Gerichtshofs
Weitere nützliche Links
http://ted.europa.eu
öffentliche http://simap.europa.eu
http://curia.europa.eu
http://europa.eu/geninfo/info/index_fr.htm
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
1.2. Art des Vertrags
Es handelt sich um einen Dienstleistungsrahmenvertrag vom Typ AusfallRahmenvertrag, der vom Amt für Veröffentlichungen zu unterzeichnen ist und folgenden
Titel trägt: Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts und
Sammlung der Rechtsprechung – Öffentlicher Dienst.
Da
die
genauen
Durchführungsbedingungen,
die
Liefermengen
bzw.
Ausführungstermine nicht im Voraus festgelegt werden können, plant das Amt für
Veröffentlichungen den Abschluss eines Ausfall-Rahmenvertrags, in dem die
grundlegenden Bedingungen für eine Reihe von Auftragsscheinen bzw. Einzelverträgen
(im Folgenden „Auftragsscheine“) festgelegt werden, die während seiner Laufzeit
abgeschlossen werden können. Aus Rahmenverträgen entsteht dem Amt für
Veröffentlichungen also keine unmittelbare Verpflichtung; bindend für das Amt sind
ausschließlich die zur Vertragsdurchführung ausgestellten Auftragsscheine.
Der Rahmenvertrag wird in Form von getrennten, jedoch im Wortlaut identischen
Verträgen mit drei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, sofern eine ausreichend große
Zahl von Wirtschaftsteilnehmern die Auswahlkriterien erfüllt und/oder genügend
zulässige Angebote vorgelegt wurden, die die Zuschlagskriterien erfüllen.
Nach der Bewertung der Angebote erstellt die auftraggebende Dienststelle ein
Verzeichnis der erfolgreichen Bieter in absteigender Reihenfolge und legt damit die
Reihenfolge fest, in der sie bei der Auftragsvergabe an die Bieter herantreten wird. Der
zweitplatzierte Auftragnehmer erhält nur dann einen Auftrag, wenn der Vertrag mit dem
ersten Auftragnehmer gekündigt wurde. Der drittplatzierte Auftragnehmer erhält nur
dann einen Auftrag, wenn die Verträge mit dem ersten und dem zweiten Auftragnehmer
gekündigt wurden. Die genauen Modalitäten sind Artikel I.4 des Vertrags zu entnehmen.
Die Verträge werden in englischer oder französischer Sprache geschlossen. Alle
späteren Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Ausführung
erfolgen ebenfalls in englischer oder französischer Sprache.
Der geschätzte Auftragswert beträgt 4 400 000 EUR für eine Vertragslaufzeit von
maximal 4 Jahren. Der Auftrag ist nicht in Lose unterteilt.
Das Amt für Veröffentlichungen kann den Vertrag beenden, wenn die Produktion der
Sammlung der Rechtsprechung auf Papier eingestellt wird (siehe Ziffer 4.1 der
Technischen Spezifikationen).
1.3. Gegenstand und Hintergrund des Vertrags
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Herstellung und Druck der Veröffentlichungen
mit dem Titel „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts“ und
„Sammlung der Rechtsprechung – Öffentlicher Dienst“ anhand von strukturierten
elektronischen Dateien im Format XML.
Einzelheiten zu den durchzuführenden Arbeiten sind unter Ziffer 4
Spezifikationen) aufgeführt.
(Technische
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
1.4. Beginn des Vertrags und Dauer der Auftragsausführung/Vertragslaufzeit
Die Vertragsunterzeichnung ist für Januar 2013 vorgesehen.
Die Auftragsausführung darf unter keinen Umständen vor der Vertragsunterzeichnung
eingeleitet werden. Die Dauer der Auftragsausführung darf nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien vor Ablauf der ursprünglich im Vertrag
festgelegten Ausführungsfrist verlängert werden.
Der Vertrag tritt gemäß den Bestimmungen von Artikel I.2.1 des Rahmenvertrags in
Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann gemäß den
Bestimmungen von Artikel I.2.5 des Rahmenvertrags verlängert werden.
1.5. Preise

Die Preise sind als Pauschalpreise und in Euro anzugeben. Für Bieter aus
Ländern, die nicht der Eurozone angehören, ist eine Preisanpassung aufgrund von
Wechselkursschwankungen nicht möglich.

Die Preise dürfen nur im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel I.3 des
Vertrags geändert werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf
Preisanpassung zwingend spätestens drei Monate vor dem Jahrestag des
Inkrafttretens des Vertrags eingereicht werden muss. Im Falle eines begründeten
und rechtzeitig eingereichten Antrags auf Preisanpassung gelten die neuen Preise
ab dem Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags. Die Preisanpassungen werden
mit der gleichen Anzahl an Dezimalstellen berechnet wie diejenige, die in der
ursprünglichen Preisaufstellung vorgesehen war, und die geänderten Preise müssen
ebenfalls die gleiche Anzahl an Dezimalstellen aufweisen (Ziffer 2.8.1).
Nähere Angaben zur Gestaltung des Preisangebots in der Preisaufstellung und im
Musterangebot sind Ziffer 2.8.1 zu entnehmen.
1.6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen erfolgen
Dienstleistungsvertrags.
nach
Maßgabe
von
Artikel I.5
des
Entwurfs
des
1.7. Finanzielle Garantien
Der erstplatzierte Auftragnehmer muss gemäß Artikel I.5.2 des Vertragsentwurfs vor der
Unterzeichnung des Vertrags durch das Amt für Veröffentlichungen eine
Vertragserfüllungsbürgschaft vorlegen. Von den anderen Auftragnehmern wird erst dann
eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangt, wenn sie einen Auftragsschein oder einen
Einzelvertrag erhalten. Die Bürgschaft muss dem Muster in Anhang 1D entsprechen.
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
1.8. Ausführungsort
Ausführungsort ist der übliche Arbeitsort des Auftragnehmers oder jeder andere im
Angebot angegebene Ort, mit Ausnahme der Räumlichkeiten des Amts für
Veröffentlichungen. Sitzungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Amt für
Veröffentlichungen dürfen jedoch in den Räumen des Amtes oder des Gerichtshofes
stattfinden.
1.9. Allgemeine Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Teilnahme an dieser Ausschreibung steht natürlichen und juristischen Personen im
Geltungsbereich der Verträge zu gleichen Bedingungen sowie natürlichen und
juristischen Personen eines Drittlands, das mit der Europäischen Union ein besonderes
Abkommen im Bereich der öffentlichen Aufträge geschlossen hat, unter den
Bedingungen dieses Abkommens offen.
Mit der Angebotsabgabe erkennt der Bieter die im Schreiben mit der Aufforderung zur
Angebotsabgabe, dem Lastenheft (einschließlich der Anhänge) und dem Vertragsentwurf
festgelegten Bedingungen an und verzichtet gegebenenfalls auf eigene allgemeine und
besondere Geschäftsbedingungen. Der Bieter ist, wenn er den Zuschlag erhält, für die
Dauer der Auftragsausführung an sein Angebot gebunden.
Nach Annahme des Angebots durch das Amt für Veröffentlichungen geht es in dessen
Eigentum über und wird als vertraulich erachtet.
Das Amt für Veröffentlichungen erstattet keine Ausgaben, die bei der Erstellung und
Einreichung des Angebots entstehen.
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen oder gegebenenfalls das Wiener
Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen finden auf diese
Ausschreibung Anwendung.
1.10. Ortsbesichtigung
Entfällt.
1.11. Datum und Ort der Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung findet am 12.11.2012 um 10.00 Uhr an folgender Anschrift statt:
Adresse des Amtes für Veröffentlichungen:
Amt für Veröffentlichungen
2, Rue Mercier
L-2985 Luxemburg
Jeder Bieter darf einen bevollmächtigten Vertreter zur Öffnung der Angebote
entsenden. Firmen, die bei der Öffnung vertreten sein wollen, müssen dem Amt
mindestens 24 Stunden im Voraus eine entsprechende Mitteilung per Fax oder E-Mail
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
(Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adresse siehe unten) übermitteln. Die Mitteilung muss von einem
bevollmächtigten Mitarbeiter des Bieters unterzeichnet sein und den Namen der Person,
die bei der Öffnung in Vertretung des Bieters anwesend sein soll, enthalten.
Fax: (352) 2929-42672
E-Mail-Adresse: [email protected]
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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2. Angebot und Bewertung
2.
ANGEBOT UND BEWERTUNG
2.1. Bewertungsverfahren und Auftragsvergabe
Die Bewertung der Bieter und ihrer Angebote erfolgt in drei Stufen:
Die einzelnen Stufen laufen wie folgt ab:

In der ersten Stufe wird anhand der Ausschlusskriterien geprüft, ob die Bieter die
Voraussetzungen erfüllen, um am Vergabeverfahren teilzunehmen und ggf. den
Zuschlag zu erhalten.

In der zweiten Stufe werden anhand der Auswahlkriterien die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit derjenigen Bieter überprüft, die den Anforderungen der ersten
Stufe genügen.

In der dritten Stufe werden anhand der Zuschlagskriterien alle Angebote geprüft,
die den Kriterien der ersten und zweiten Stufe genügen.
Das Bewertungsverfahren endet mit der Vergabe des Auftrags.
Die Bewertung erfolgt anhand des Angebots des Bieters. Im Zusammenhang mit den
Ausschluss- und Auswahlkriterien behält sich das Amt für Veröffentlichungen das Recht
vor, innerhalb einer bestimmten Frist zusätzliche Auskünfte zur Klärung oder
Überprüfung des Angebots anzufordern. Alle Angaben werden anhand der in diesem
Abschnitt dargelegten Kriterien bewertet.
Im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien wird darauf hingewiesen, dass das Amt
für Veröffentlichungen nur dann Verbindung mit dem Bieter aufnehmen kann, wenn sich
bei einem Angebot Klärungsbedarf ergibt oder bei der Abfassung des Angebots
aufgetretene sachliche Fehler berichtigt werden müssen. Diese Kontaktaufnahme darf nur
zur Klärung von bereits im Angebot genannten Punkten führen; eine Änderung der
Angebotsbedingungen ist auf keinen Fall zulässig.
Nur die Angebote, die die Erfordernisse einer Bewertungsstufe erfüllen, werden auf der
nächsten Stufe berücksichtigt.
2.2. Aufmachung und Inhalt des Angebots
Die Angebote müssen präzise und knapp abgefasst werden. Die Seiten sind zu binden, zu
heften oder auf sonstige Weise miteinander zu verbinden. Der Bieter hat eine
vollständige Liste (Anhang 5) vorzulegen, in der er angibt, an welcher Stelle im
Angebot die einzelnen Dokumente zu finden sind. Besteht das Angebot aus mehreren
Teilen, so wird empfohlen, für jeden Teil ein Inhaltsverzeichnis zu erstellen.
Da der Bieter nach dem Inhalt seines Angebots beurteilt wird, muss aus diesem klar
ersichtlich werden, dass er in der Lage ist, die Anforderungen des Lastenhefts zu
erfüllen.
Das Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält die Angaben zu den
einzuhaltenden Bedingungen sowie die Vorgaben für die Einreichung des Angebots.
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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2. Angebot und Bewertung
Bitte beachten Sie, dass das Angebot von einer oder mehreren Personen unterzeichnet
werden muss, die befugt sind, den Wirtschaftsteilnehmer gemäß den Bestimmungen
seiner Satzung und/oder eines Auszugs aus dem Handelsregister zu vertreten, oder von
einer oder mehreren Personen, die eine entsprechende Vollmacht von einer in diesen
Dokumenten genannten Person erhalten haben. Die Dokumente, aus denen hervorgeht,
dass diese Personen befugt sind, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, sind gemäß den
Bestimmungen von Ziffer 2.4 vorzulegen.
Die gleiche Regelung gilt für die Personen, die zur Vertragsunterzeichnung vorgesehen
sind.
Wichtiger Hinweis: Jede von einem oder mehreren am Angebot beteiligten
Rechtsträgern zu verantwortende vollständige oder teilweise Auslassung von Angaben
kann dazu führen, dass das Amt für Veröffentlichungen das Angebot vom Verfahren
ausschließt
2.3. Aufbau des Angebots
Jedes Angebot muss die folgenden fünf Teile enthalten:
Teil 1: Verwaltungstechnische Angaben
Teil 2: Ausschlusskriterien
Teil 3: Auswahlkriterien
Teil 4: Zuschlagskriterien – Technisches Angebot
Teil 5: Zuschlagskriterien – Preisangebot
Die Teile 1 bis 4 einerseits und Teil 5 andererseits sind in zwei getrennte, versiegelte
Umschläge einzulegen; diese sind zusammen in einem versiegelten Umschlag gemäß den
Angaben im Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen. Auf
jedem Umschlag ist deutlich der Inhalt („Technisches Angebot“ bzw. „Preisangebot“) zu
vermerken.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in dreifacher Ausfertigung (ein Original
und zwei Kopien) einzureichen sind; diese Bestimmung gilt auch für CDs und sonstige
Datenträger, die Teil des Angebots sind.
Was den vierten Teil anbelangt, so fügen die Bieter eine Kopie ihres technischen
Angebots auf CD/DVD oder einem vergleichbaren Träger und in einem suchfähigen
Format bei. Im Falle von Abweichungen zwischen Papierfassung und elektronischer
Datei ist die Papierfassung maßgeblich.
2.4. Teil 1: Verwaltungstechnische Angaben
Im Zusammenhang mit Teil 1 hat der Bieter Folgendes vorzulegen:

Ein von einem entsprechend befugten Vertreter unterzeichnetes Begleitschreiben,
in dem Name, Adresse, Telefonnummer (Faxnummer) und E-Mail-Adresse der für
die Einreichung des Angebots zuständigen Person genannt sind;

das Standard-Formular „Angaben zum Bieter“ (Anhang 3) mit folgenden
Angaben:

Name des Bieters und/oder Name seiner Firma;
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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2. Angebot und Bewertung


klare Beschreibung der Rechtsform des Bieters;

Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des
Bieters;

Anschrift des Firmensitzes und gegebenenfalls Website;

Namen der gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Direktoren usw.) des
Bieters, die zur Vertragsunterzeichnung mit Dritten bevollmächtigt sind;

Angaben zum Bankkonto;

Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummern und E-Mail-Adresse der für
administrative und technische Fragen zuständigen Kontaktpersonen;

unterzeichnete Erklärung über die Gültigkeit des Angebots;
das von einem bevollmächtigten Vertreter des Bieters ausgefüllte und
unterzeichnete, mit dem Stempel der Bank versehene und von einem Vertreter der
Bank unterzeichnete Formular „Finanzangaben“. Falls die Kopie eines vor
kurzem erstellten Kontoauszug beigefügt wird, so sind der Stempel der Bank und
die Unterschrift des Vertreters der Bank nicht erforderlich. Ein Musterformular
findet sich in Anhang 2A, und Formulare in den verschiedenen Amtssprachen
können unter folgender Internet-Anschrift abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/financial_id/financial_id_de.cfm

das Formular „Rechtsträger“, das von einem zur Vertretung gegenüber Dritten
bevollmächtigten Vertreter des Bieters unterzeichnet werden muss. Dieses
Formular gibt es für natürliche Personen, juristische Personen und öffentlichrechtliche Einrichtungen. Ein Muster findet sich in Anhang 2B. Formulare in den
verschiedenen Amtssprachen können unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal_entities_de.cfm
Als Nachweis für die Richtigkeit der verwaltungstechnischen Angaben hat der
Bieter dem Formular „Rechtsträger“ folgende Unterlagen beizufügen:
Für juristische Personen:

gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister, wie sie im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist,
oder ein sonstiges amtliches Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist;

wenn in diesen Dokumenten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht
vermerkt ist, eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der
Bieter umsatzsteuerpflichtig ist;

eine lesbare Kopie der Bevollmächtigung der Personen, die berechtigt
sind, den Bieter bei Verhandlungen mit Dritten und in Rechtsgeschäften
zu vertreten, wenn diese nicht in den oben genannten Unterlagen enthalten
ist, oder eine Kopie der Bekanntmachung einer solchen Bevollmächtigung,
sofern die für die Rechtspersonen geltenden Gesetze eine solche
Veröffentlichung vorschreiben. Vorlage der Gründungsurkunde des
Rechtsträgers und/oder eine Kopie der Satzung, falls diese Unterlagen zum
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2. Angebot und Bewertung
Nachweis der Vertretungsbevollmächtigung erforderlich sind. Wenn die
Personen, die das Angebot unterschreiben, bzw. die zur Unterzeichnung des
Vertrags vorgesehene Person durch eine Vollmacht der oben genannten
Personen bevollmächtigt sind, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, so ist
diese Vollmacht ebenfalls vorzulegen.
Für natürliche Personen:

eine lesbare Kopie des Personalausweises oder Passes;

gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister, wie sie im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist,
oder ein sonstiges amtliches Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist;

wenn in diesen Dokumenten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht
vermerkt ist, eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der
Bieter umsatzsteuerpflichtig ist.
Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen:

Kopie der Entschließung, des Gesetzes, des Erlasses oder des Beschlusses
zur Errichtung der betreffenden Einrichtung oder ersatzweise jedes andere
Dokument, das die Schaffung der betreffenden Einrichtung belegt;

Namen und Funktionen der gesetzlichen Vertreter des Bieters
(Geschäftsführer, Direktoren usw.), die zur Vertragsunterzeichnung mit
Dritten bevollmächtigt sind (obligatorische Vorlage einer Kopie der
Bevollmächtigung dieser Personen).

falls die öffentlich-rechtliche Einrichtung auf dem Formular „Rechtsträger“
eine USt.-Identifikationsnummer angegeben hat, ein amtliches Dokument, in
dem diese Nummer angegeben ist.
2.5. Teil 2: Ausschlusskriterien
2.5.1.
Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien
Im Rahmen von Teil 2 müssen die Bieter die Erklärung über die zum Ausschluss vom
Verfahren führenden Fälle (Anhang 6) sowie folgende Bescheinigungen oder
Unterlagen vorlegen:

Strafregisterauszug neueren Datums oder ein gleichwertiges Dokument; als
Beweis dafür, dass die unter a, b oder e (siehe Punkt 2.5.2) aufgeführten Fälle nicht
auf den Bieter zutreffen, oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung neueren Datums einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht,
dass diese Anforderungen erfüllt sind;

eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes ausgestellte
Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht
zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist oder ein
gleichwertiges Dokument;
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14 / 109
2. Angebot und Bewertung

eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes ausgestellte
Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht
zur Entrichtung von Steuern nachgekommen ist oder ein gleichwertiges
Dokument.
Werden solche Bescheinigungen von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können
sie durch eine eidesstattliche oder in Ermangelung einer solchen, eine ehrenwörtliche
Versicherung ersetzt werden, die der Bieter vor einer zuständigen Justiz- oder
Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständiger Berufsorganisation seines
Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.
2.5.2.
Ausschlussfälle
Gemäß Artikel 93 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni
2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften1 in ihrer geänderten Fassung (im Folgenden „die Haushaltsordnung“)
werden diejenigen Bieter von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen
a)
die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen
Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder
sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;
b)
die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche
ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c)
denen vom öffentlichen Auftraggeber mit allen zulässigen Mitteln eine schwere
Verletzung ihrer Berufspflichten nachgewiesen wurde;
d)
die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder
sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung,
des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung
nicht nachgekommen sind;
e)
die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen
Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen
Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind;
f)
die derzeit von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 96 Absatz 1 der
Haushaltsordnung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates vom 25.6. 2002 in ihrer
geänderten Fassung) betroffen sind. .
Von der Auftragsvergabe können gemäß Artikel 94 der Haushaltsordnung zudem Bieter
ausgeschlossen werden, die während des Vergabeverfahrens
g)
sich in einem Interessenkonflikt befinden;
h)
im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Auskünfte
falsche Erklärungen abgegeben haben oder nicht alle Auskünfte erteilt haben.
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, die vorgelegten Angaben zu
überprüfen.
1
ABl. L 248 vom 16. September 2002, S. 1.
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15 / 109
2. Angebot und Bewertung
2.5.3.
Verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen
Die Bieter werden zudem auf Folgendes hingewiesen:

Die Kommission errichtet und betreibt im Einklang mit den EU-Vorschriften über
den Schutz personenbezogener Daten eine zentrale Datenbank. Die zentrale
Datenbank enthält Einzelheiten über die Bewerber und die Bieter, die sich in einer
der unter Ziffer 2.5.2 genannten Situationen befinden, sowie über die Bewerber
und die Bieter, die von den aus dem EU-Haushalt finanzierten Aufträgen und
Finanzhilfen ausgeschlossen sind.

Gemäß Artikel 96 der Verordnung Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung in
ihrer geänderten Fassung (ABl. Nr. L 248 vom 16. September 2002, S. 1) kann die
Kommission gegenüber Bietern, auf die der in Ziffer 2.5.2 Buchstabe h genannte
Ausschlussfall zutrifft bzw. bei denen im Zusammenhang mit aus dem EUHaushalt finanzierten Aufträgen eine schwere Vertragsverletzung wegen
Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen festgestellt worden ist, verwaltungsrechtliche
oder finanzielle Sanktionen verhängen.
Diese Sanktionen können darin bestehen, dass
a)
der betreffende Bieter oder Auftragnehmer für eine Höchstdauer von zehn Jahren
von den Aufträgen und Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt ausgeschlossen wird;
b)
finanzielle Sanktionen gegen den Bieter oder Auftragnehmer bis zur Höhe des
Auftragswertes verhängt werden.
Die Sanktionen bestimmen sich nach dem Umfang des Auftrags und der Schwere der
Verfehlungen.
Ausführliche Angaben zu diesen Sanktionen sind Artikel 133 der Verordnung (EG,
Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates
über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften2 in ihrer geänderten Fassung zu entnehmen.
2.6. Teil 3: Auswahlkriterien
Die Auswahl des für die Auftragsvergabe in Frage kommenden Bieters erfolgt auf der
Grundlage der Bewertung:

2
seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.
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2. Angebot und Bewertung

seiner technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter kann gegebenenfalls auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen,
unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu diesen Unternehmen steht. In
diesem Fall muss er gegenüber dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die für die
Ausführung des Auftrags notwendigen Mittel verfügt, beispielsweise durch Beibringung
einer Erklärung der betreffenden Unternehmen, in der sie sich verpflichten, ihm diese
Mittel zur Verfügung zu stellen.
2.6.1.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters
2.6.1.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Der erste Abschnitt von Teil 3 muss die Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters enthalten. Folgende Dokumente sind vorzulegen:
1.
Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten drei Jahre (2009, 2010 und 2011);
2.
ein Dokument mit Angaben über den Gesamtumsatz und Umsatz mit den
Leistungen, auf die sich der Auftrag bezieht, in den letzten drei Geschäftsjahren;
3.
Nachweis des Abschlusses einer Versicherung gegen gewerbliche Risiken.
2.6.1.2. Bewertung
der
Leistungsfähigkeit
finanziellen
und
wirtschaftlichen
Die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters
erfolgt auf der Grundlage der o. a. Dokumente, welche er gemäß Ziffer 2.6.1.1.
vorzulegen hat.
In Bezug auf den Mindestumsatz gilt Folgendes: Der Betrag, der dem geschätzten
Auftragswert für ein Jahr entspricht, darf nicht höher sein als 60% des vom Bieter im
letzten Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes bzw. darf nicht mehr als 60% des
Durchschnittswerts der vom Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten
Gesamtumsätze ausmachen. Genaue Angaben zum geschätzten Auftragsvolumen für vier
Jahre sind Ziffer 1.2 des Lastenhefts zu entnehmen.
2.6.2.
Technische und fachliche Leistungsfähigkeit des Bieters
2.6.2.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der technischen und
fachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters
Dazu ist der Fragebogen „Technische Angaben“ (Anhang 7) auszufüllen. Dabei hat er die
Möglichkeit, die einzelnen Seiten des Fragebogens durch zusätzliche Unterlagen zu
ergänzen. Dem Fragebogen „Technische Angaben“ sind folgende Unterlagen beizufügen,
anhand derer der Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der am
Angebot beteiligten Lieferanten erbracht wird:
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17 / 109
2. Angebot und Bewertung
1.
Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten im Format A4 und Schriftgröße 12) der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Bieters im Zusammenhang mit den
ausgeschriebenen Leistungen, zusammen mit den entsprechenden Belegen. Wird
das Angebot von einem Konsortium eingereicht oder sind Subunternehmer
vorgesehen, so darf das Angebot trotzdem nur eine einzige, maximal fünf Seiten
umfassende Beschreibung dieser Art enthalten;
2.
Liste mit mindestens 3 (drei) und höchstens 10 (zehn) Referenzen von
vergleichbaren Aufträgen, die in den letzten 36 Monaten ausgeführt wurden und
die insgesamt mindestens sechs Sprachen abdecken, mit Angaben zu
Produktionsdaten, Titeln der Veröffentlichungen, Sprachen, Seitenzahlen pro
Sprachfassung, Gesamtauflagen sowie Namen der privaten oder öffentlichen
Auftraggeber und Auftragswert. Der Gesamtwert dieser Aufträge muss bei
mindestens 1 500 000 EUR liegen;
3.
Nachweis der Fähigkeit zur Ausführung von Satzarbeiten in den 22
(zweiundzwanzig) Amtssprachen (siehe Liste in Anhang 7) der Europäischen
Union und in kroatischer Sprache (einschl. des Nachweises der Verfügbarkeit
eines Silbentrennungsprogramms in diesen Sprachen) sowie Nachweis der
Fähigkeit, sich auf Satzarbeiten in den Sprachen der Kandidatenländer einzustellen,
falls diese Sprachen Amtssprachen werden; Die Preisangebote müssen alle mit
diesen eventuellen Anpassungen zusammenhängenden Kosten beinhalten.
4.
Nachweis der Fähigkeit zur Verarbeitung elektronischer Dateien, zur
Erstellung von PDF-Dateien und der Verfügbarkeit von Verbindungen für
elektronischen Schriftverkehr (per FTP und E-Mail);
5.
Verbindliche Beschreibung des Materials (Hardware und Software), über das der
Bieter im Bereich zur Auftragsausführung in den Bereichen Prepress, Druck und
Endverarbeitung verfügt;
6.
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (maximal 5 A4-Seiten)
und Vorlage einer Qualitätssicherungsbescheinigung einer Einrichtung, die dem
Regelwerk der europäischen Normen entspricht (z. B. ISO 9001 Version 2008)
oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Zertifizierungseinrichtung mit Sitz
in einem Mitgliedstaat.
Mit der Einreichung eines Angebots akzeptiert jeder daran beteiligte Rechtsträger, dass
das Amt für Veröffentlichungen seine technische Leistungsfähigkeit und falls
erforderlich seine Untersuchungs- und Forschungsmittel sowie die Maßnahmen zur
Qualitätssicherung überprüft.
Die Bieter werden ferner davon in Kenntnis gesetzt, dass sie aufgefordert werden
können, den Nachweis zu erbringen, dass sie nach geltendem nationalem Recht zur
Vertragsausführung befugt sind: Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister,
eidesstattliche Versicherung, Bescheinigung, Mitgliedschaft in einer einschlägigen
Organisation, ausdrückliche Vollmacht, Eintrag in das Umsatzsteuerregister.
2.6.2.2. Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit
Die Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der Bieter erfolgt
auf der Grundlage ihrer einschlägigen Kompetenz im Bereich der ausgeschriebenen
Leistungen, vor allem unter den Gesichtspunkten Know-how und Erfahrung.
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2. Angebot und Bewertung
2.7. Teil 4: Zuschlagskriterien – technisches Angebot
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot, das auf der Grundlage
folgender Kriterien ermittelt wird:
2.7.1.
Im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien zu
liefernde Unterlagen
Dieser Teil muss folgende Unterlagen enthalten:
1)
Beschreibung (maximal 20 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der auf allen Ebenen des
Produktionsverfahrens vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung der
Qualität der zu erbringenden Leistungen ab Produktionsbeginn nach
Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts);
2)
Beschreibung (maximal 15 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Einhaltung der Produktions- und Lieferfristen nach
Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts); In
diesem Dokument sind einerseits die zur Einhaltung der Fristen vorgeschlagenen
allgemeinen Maßnahmen und andererseits der Notfallplan des Bieters zu
erläutern.
3)
Beschreibung (maximal 10 A4-Seiten, Schriftgröße 12) des Verfahrens für den
Einsatz der Instrumente und Methoden für den Start der Produktion der zu
liefernden Veröffentlichungen (Ziffer 4 der Technischen Spezifikationen).
Die vorstehend angegebene maximale Seitenzahl ist eine Gesamtzahl, die das
Inhaltsverzeichnis, die Abbildungen und Tabellen, die Anhänge, die Beispiele usw.
umfasst.
Wird die maximale Seitenzahl überschritten, werden die Seiten nur bis zur festgelegten
Höchstzahl, berechnet ab Beginn des Dokuments, bewertet.
2.7.2.
Bewertung der technischen Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien dienen der Differenzierung der Angebote derjenigen nicht
ausgeschlossenen Bieter, die sämtliche Auswahlkriterien erfüllen.
Ziel der Zuschlagskriterien ist die Bewertung der Qualität des Angebots anhand der
Angaben des Bieters. Die folgenden Kriterien – Kenntnisse oder Fähigkeiten des Bieters,
beispielsweise Erfahrungen, berufliche Ausbildung und Referenzen – die bei der
Bewertung der Auswahlkriterien berücksichtigt wurden, werden bei der Beurteilung der
Zuschlagskriterien nicht berücksichtigt.
Die technische Bewertung erfolgt auf der Grundlage folgender Aspekte:
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2. Angebot und Bewertung
Vorzulegende Unterlagen
1 Beschreibung (maximal 20 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der auf
allen Ebenen des Produktionsverfahrens vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der zu
erbringenden Leistungen ab Produktionsbeginn nach
Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des
Lastenhefts);
Mögliche
Punktezahl
Vorgeschriebene
Mindestpunktezahl
50
25
Kriterien und Unterkriterien für die Zuschlagserteilung
Inwiefern garantieren die vorgeschlagenen Maßnahmen auf allen
Ebenen des Produktionsverfahrens die hohe Qualität der zu
liefernden Veröffentlichungen und ihre Übereinstimmung mit den
Vorgaben der technischen Spezifikationen?
Klarheit der Beschreibung
4
Konkreter und realistischer Charakter der vorgeschlagenen
Maßnahmen
4
Effizienz und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
10
Vorgeschlagenes Qualitätsniveau und Übereinstimmung mit
den Technischen Spezifikationen
8
Ausmaß der Einbeziehung des Konzepts der Qualität in das
Produktionsverfahren
4
Gleichbleibende Qualität (zu Beginn und während der
Produktion)
10
Vollständigkeit und Relevanz der Ermittlung möglicher
Ursachen für Qualitätsmängel. Vorgeschlagene Maßnahmen
zur Beseitigung der ermittelten Ursachen
5
Vorgeschlagene Maßnahmen zur Ermittlung und Beseitigung
unvorhergesehener Mängel
5
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2. Angebot und Bewertung
Vorzulegende Unterlagen
Mögliche
Punktezahl
Vorgeschriebene
Mindestpunktezahl
40
20
Kriterien und Unterkriterien für die Zuschlagserteilung
2 Beschreibung (maximal 15 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einhaltung der Allgemeine Vorgaben
Produktions- und Lieferfristen nach Maßgabe der
Klarheit der Beschreibung
Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts);
In diesem Dokument sind einerseits die zur Einhaltung der
Konkreter und realistischer Charakter der vorgeschlagenen
Fristen vorgeschlagenen allgemeinen Maßnahmen und
Maßnahmen
andererseits der Notfallplan des Bieters zu erläutern.
Nutzung und Integration eines Verfahrens zur Verwaltung der
Produktionsflüsse
2
4
4
Verwaltung der Produktionsspitzen
2
Vollständigkeit und Relevanz der Ermittlung möglicher
Ursachen
für
Verzögerungen.
Wirksamkeit
der
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung der ermittelten
Ursachen für Verzögerungen.
3
Verfahren zur Ermittlung von Mängeln und Wirksamkeit der
zu ihrer Behebung vorgeschlagenen Maßnahmen
3
Redundanz der Produktionsmittel
3
Maßnahmen zur Sicherung der Produktionsmittel
3
Notfallplan
Klarheit der Beschreibung
Vollständigkeit und Relevanz der ermittelten Risiken und
Wirksamkeit der zu ihrer Behebung vorgeschlagenen
Maßnahmen
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3
13
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2. Angebot und Bewertung
3 Beschreibung (maximal 10 A4-Seiten, Schriftgröße 12) des
Verfahrens für den Einsatz der Mittel und Methoden für den
Start der Produktion der gemäß Ziffer 4 der Technischen
Spezifikationen zu liefernden Veröffentlichungen.
Insgesamt
Inwiefern garantiert das beschriebene Verfahren, dass die
Produktion innerhalb der vorgesehenen Fristen anlaufen kann und
dass das verlangte Qualitätsniveau ab Beginn der Produktion
eingehalten werden kann?
10
5
100
65
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2. Angebot und Bewertung
Das Ergebnis der technischen Bewertung ist die Summe der Punkte, die bei der
Bewertung der einzelnen Kriterien erzielt wurden. Nur Angebote, die bei jedem
Kriterium mindestens die Hälfte der Punktzahl und insgesamt mindestens
65 Punkte erzielt haben, werden für die Auftragsvergabe berücksichtigt.
Die Angebote werden vor allem nach der Qualität der angebotenen Dienstleistungen
beurteilt. Daher sollten die Bieter alle in diesem Lastenheft genannten Punkte sorgfältig
ausarbeiten, um eine möglichst hohe Punktezahl zu erreichen. Bieter, die lediglich die
Mindestanforderungen dieses Lastenhefts wiedergeben, ohne dabei ins Detail zu gehen
oder einen Mehrwert einzubringen, erhalten nur eine geringe Gesamtpunktzahl.
Schlägt ein Bieter in seinem Angebot Leistungen vor, die über die in den Technischen
Spezifikationen festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen, so bleibt er, falls er den
Zuschlag erhält, während der gesamten Dauer der Vertragsausführung an sein Angebot
gebunden.
2.8. Teil 5: Zuschlagskriterien – Preisangebot
2.8.1.
Unterlagen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien
Das Preisangebot ist anhand der beigefügten Vordrucke für Preisaufstellung und
Musterangebote zu erstellen.
Das Preisangebot muss folgende Vorgaben erfüllen:

Die Preise sind in Euro anzugeben.

Die Preise sind bis zu maximal 2 (zwei) Dezimalstellen hinter dem Komma
anzugeben.

Die Preise sind ohne Abgaben, Steuern und sonstige Gebühren, also auch
ohne Umsatzsteuer anzugeben, da die Europäische Union auf dem Gebiet der EU
von solchen Abgaben gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und
Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. C 83 vom
30.3.2010) befreit ist. Die Mitgliedstaaten gewähren der Kommission diese
Befreiung entweder in Form von Erstattungen nach Vorlage von Nachweisen oder
in Form der unmittelbaren Befreiung.
Für die Länder, in denen laut nationalem Recht eine Befreiung in Form einer
Rückerstattung vorgesehen ist, ist die Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Im Falle
eines Zweifels bezüglich des geltenden Umsatzsteuerrechts obliegt es dem Bieter,
mit seinen einzelstaatlichen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu klären, in
welcher Form die Europäischen Union von der Umsatzsteuer befreit ist.
Beim Ausfüllen der Preisaufstellung und der Musterangebote ist Folgendes zu beachten:

In der Preisaufstellung ist der Name der Firma anzugeben und jede Seite ist
vorschriftsmäßig auszufüllen und von einem der ordnungsgemäß bevollmächtigten
Vertreter der Firma zu unterzeichnen (Anhang 1). Änderungen an der
Preisaufstellung sind nicht zulässig. Alle Fragen sind vollständig zu beantworten.
Das Fehlen einer Antwort wird als negative Antwort bewertet. Jede Auslassung
oder Änderung der ursprünglichen Preisaufstellung führt zum Ausschluss des
Angebots vom Verfahren.
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2. Angebot und Bewertung

Das Musterangebot ist ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen
(Anhang 1). Das Musterangebot ist auf der Grundlage der in der Preisaufstellung
angegebenen Einheitspreise zu erstellen. Bei Abweichungen zwischen
Musterangebot und Preisaufstellung ist letztere maßgeblich. Aus ihm können in
Streitfällen keine Rechte abgeleitet werden. Nur die tatsächlich ausgeführten
Arbeiten dürfen auf der Grundlage der in der Preisaufstellung angegebenen
Einheitspreise in Rechnung gestellt werden.
Preisaufstellung und Musterangebot werden auch in elektronischer Form als ExcelDateien übermittelt. Im Falle von Abweichungen zwischen Papierfassung und
elektronischer Datei ist die Papierfassung maßgeblich.
2.8.2.
Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien
Die Bewertung des finanziellen Zuschlagskriteriums erfolgt auf der Grundlage des
Gesamtbetrags des Musterangebots.
2.9. Abschließende Bewertung
Bei der abschließenden Bewertung werden nur die Angebote berücksichtigt, die die
vorangehenden Bewertungsphasen erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Zuschlag ergeht an die drei Bieter, deren Angebote das beste Preis-LeistungsVerhältnis aufweisen. Es wird eine Liste der Angebote erstellt, in der das Angebot mit
dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis an die erste Stelle gesetzt wird, gefolgt vom
Angebot mit dem zweitbesten Preis-Leistungs-Verhältnis und dem Angebot mit dem
drittbesten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots wird die Qualität mit 50 % und
der Preis mit 50 % gewichtet, wobei folgende Formel zur Anwendung kommt:
R =
(50 x
Q
Qmax
)
+
(50 x
Pmin
P
)
Dabei sind:
R:
Preis-Leistungs-Verhältnis
Q:
Qualitätspunkte des betreffenden Angebots;
Qmax:
Qualitätspunkte des Angebots, das die höchste Qualitätsnote erzielt hat;
Pmin:
Gesamtbetrag des günstigsten Musterangebots;
P:
Gesamtbetrag des betreffenden Musterangebots.
2.10. Unterrichtung der Bieter
Das Amt für Veröffentlichungen informiert die Bieter über Entscheidungen bezüglich der
Auftragsvergabe und nennt gegebenenfalls die Gründe, warum es auf die Vergabe eines
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2. Angebot und Bewertung
ausgeschriebenen Auftrags verzichtet oder die Einleitung eines neuen Verfahrens
beschlossen hat.
Auf schriftliche Anfrage teilt das Amt für Veröffentlichungen den Bietern, deren
Angebot abgelehnt wurde, die Gründe für die Ablehnung mit, unterrichtet die Bieter, die
ein annehmbares Angebot eingereicht haben, über die Merkmale und Vorteile des
ausgewählten Angebots und teilt ihnen den Namen des erfolgreichen Bieters mit.
Das Amt kann jedoch beschließen, bestimmte Angaben nicht mitzuteilen, wenn die
Offenlegung dieser Angaben den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse
zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen öffentlicher oder privater
Wirtschaftsteilnehmer schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.
2.11. Auftragsvergabe
Das Vergabeverfahren wird mit der Unterzeichnung eines Vertrags durch die
Vertragsparteien oder mit der Entscheidung, den Auftrag nicht zu vergeben,
abgeschlossen.
Nach Ablauf der Bindefrist kommt die Vergabe nur zustande, wenn der Bieter schriftlich
sein Einverständnis erklärt.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
3.
GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE
Dieser Abschnitt gilt nur für Bieter, welche beabsichtigen, ein gemeinsames Angebot
abzugeben oder im Rahmen der Vertragsausführung Unteraufträge zu vergeben. Trifft
dies nicht auf Sie zu, gehen Sie bitte gleich zum nächsten Abschnitt („4. Technische
Spezifikationen“) über.
3.1. Einreichung von Angeboten in Zusammenarbeit mit anderen Firmen
Beteiligen sich mehrere Dienstleister an einem Angebot, so können sie:

ein gemeinsames Angebot einreichen; in diesem Falle sind alle Dienstleister als
Bieter und, wenn ihr Angebot den Zuschlag erhält, als Auftragnehmer zu
betrachten (in diesem Fall muss einer der Bieter zum Koordinator bestimmt
werden, um im Falle der Auftragsvergabe die Vertragsabwicklung zu
gewährleisten); oder

ein Angebot einreichen, in dem nur ein Bieter genannt wird. Dieser Bieter ist,
wenn das Angebot den Zuschlag erhält, alleiniger Auftragnehmer; die übrigen
Dienstleister werden als Subunternehmer betrachtet.
Unabhängig von der Aufmachung des Angebots (gemeinsames Angebot oder Angebot,
in dem nur ein Bieter genannt wird) müssen der bzw. die Bieter zwingend Angaben zu
Rolle, Qualifikationen und Erfahrung jedes Dienstleisters sowie ggf. zu den
gegenseitigen Kontrollmechanismen machen.
3.1.1.
Gemeinsames Angebot
Bieter, die ein gemeinsames Angebot einreichen, haften gegenüber dem Amt für
Veröffentlichungen gesamtschuldnerisch für die Ausführung des gesamten Auftrags.
Klauseln, die beispielsweise besagen,

dass einer der Partner, die das gemeinsame Angebot vorlegen, für einen Teil des
Auftrags haftet und ein anderer für den Rest, oder

dass, wenn das gemeinsame Angebot den Zuschlag erhält, mehrere Verträge
unterzeichnet werden sollen,
verletzen somit den Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung.
Das Amt für Veröffentlichungen wird eine eventuell in einem gemeinsamen Angebot
enthaltene derartige Klausel außer Acht lassen und behält sich vor, solche Angebote ohne
weitere Prüfung vom Vergabeverfahren auszuschließen, weil sie nicht den
Bestimmungen des Lastenhefts entsprechen.
Im Fall eines gemeinsamen Angebots ist einem der am Angebot beteiligten Partner
(Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung
und Verwaltung des Vertrags zu erteilen.
Erhält das gemeinsame Angebot den Zuschlag, können die Bieter aufgefordert werden,
nach der Auftragsvergabe eine bestimmte Rechtsform anzunehmen, wenn dies für die
ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
Es ist einem Bieter, der allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot
einreicht, nicht gestattet, für das gleiche Los allein oder als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ein weiteres Angebot einzureichen.
3.1.2.
Unteraufträge
Werden einzelne im Auftrag vorgesehene Aufgaben an Subunternehmer weitervergeben,
so trägt der Auftragnehmer weiterhin gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen die
volle Haftung für die Ausführung des gesamten Auftrags. Daraus ergibt sich Folgendes:

das Amt für Veröffentlichungen regelt sämtliche Vertragsangelegenheiten (z. B.
Zahlungen) ausschließlich mit dem Hauptauftragnehmer, unabhängig davon, ob
Aufgaben von einem Subunternehmer ausgeführt werden oder nicht;

der Auftragnehmer darf unter keinen Umständen die Haftung gegenüber dem Amt
für Veröffentlichungen mit der Begründung ablehnen, für einen Mangel sei ein
Subunternehmer verantwortlich.
Es ist auf keinen Fall zulässig, dass ein Bieter, der allein oder als Mitglied eines
Konsortiums ein Angebot für einen Auftrag einreicht, gleichzeitig als Subunternehmer
für einen anderen Bieter oder ein anderes Konsortium fungiert, die ein Angebot für das
gleiche Los einreichen. In diesem Fall schließt das Amt für Veröffentlichungen die
Angebote vom Verfahren aus.
Der Bieter hat den/die Subunternehmer darüber zu unterrichten, dass Artikel II.20 des
Vertrags auf sie Anwendung findet. Nach Unterzeichnung des Vertrags unterliegt die
Weitervergabe von Aufträgen den Bestimmungen von Artikel II.6 des o. g. Vertrags. Um
während der Vertragsausführung einen Subunternehmer auszuwechseln oder Arbeiten an
Subunternehmer zu vergeben, die er laut ursprünglichem Angebot selbst ausführen
wollte, bedarf der Auftragnehmer der ausdrücklichen Genehmigung des Amts für
Veröffentlichungen.
3.2. Vorzulegende Unterlagen –gemeinsames Angebot
Im Fall eines gemeinsamen Angebots sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise
1.
Eine Erklärung auf der Grundlage der Muster-Vollmachtvereinbarung
(Anhang 2C), unterzeichnet von den gesetzlichen Vertretern aller am gemeinsamen
Angebot beteiligten Partner, in der:

alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die gesamtschuldnerische
Haftung für die Ausführung des Auftrags übernehmen;

einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine
Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und
Verwaltung des Vertrags gegeben wird.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
2.
Wenn die Bieter bereits ein Konsortium oder eine ähnliche Rechtseinheit gebildet
haben, müssen sie dies in ihrem Angebot angeben und alle sachdienlichen Angaben
und Unterlagen beifügen.
3.
Der Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (Anhang 4) ist
von einem gesetzlichen Vertreter des Koordinators zu unterzeichnen und
vorzulegen.
4.
Das Standard-Formular „Angaben zum Bieter“ ist von jedem am gemeinsamen
Angebot beteiligten Partner vorzulegen.
5.
Ferner ist für jeden Bieter das Formular „Rechtsträger“ mit allen Belegen gemäß
Ziffer 2.4 vorzulegen.
Das Formular „Finanzangaben“ ist nur vom Koordinator vorzulegen.
Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien
6.
Jeder Bieter muss die Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren
führenden Fälle (Anhang 6) ausfüllen und zurückschicken und die unter Ziffer 2.5
aufgeführten Belege liefern.
Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien
7.
Jeder an einem gemeinsamen Angebot beteiligte Partner muss die Unterlagen zum
Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:

Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten drei Jahre;

Ein Dokument mit Angaben über den Gesamtumsatz und Umsatz mit
den Leistungen, auf die sich der Auftrag bezieht, in den letzten drei
Geschäftsjahren;

Nachweis des Abschlusses einer Versicherung gegen gewerbliche Risiken.
Der Fragebogen „Technische Angaben“ im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien ist
nur einmal für alle an einem gemeinsamen Angebot beteiligten Partner auszufüllen,
wobei jedoch anzugeben ist, welchem Partner die jeweils beschriebenen Kapazitäten
zuzuordnen sind.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
Teile 4 und 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien
Die Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind vom Koordinator,
der die Bietergemeinschaft vertritt, in einmaliger Ausfertigung vorzulegen.
3.3. Vorzulegende Unterlagen- Unteraufträge
Sieht das Angebot die Weitervergabe von Aufträgen vor, so muss es folgende Unterlagen
enthalten:
Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise
1.
2.
Der Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (Anhang 4),
unterzeichnet von einem gesetzlichen Vertreter des Bieters. Die zweite Seite dieses
Fragebogens ist für jeden einzelnen Subunternehmer einzureichen und muss
folgende Angaben enthalten:

die Gründe für die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer;

die Aufgaben, Tätigkeiten und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen
Subunternehmer;

Angaben zu Umfang bzw. Anteil der auf jeden Subunternehmer entfallenden
Arbeiten;
Eine Erklärung jedes einzelnen Subunternehmers, dass er zur Zusammenarbeit mit
dem Bieter bereit ist, wenn dieser den Zuschlag erhält.
Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien
3.
Subunternehmer müssen die ordnungsgemäß unterzeichnete Erklärung über die
zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (Anhang 6) vorlegen. Wenn im
Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen Subunternehmer
vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer in der Lage sein, alle
Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 2.5
vorzulegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus, so ist der
Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege befreit. Das Amt für
Veröffentlichungen behält sich jedoch das Recht vor, Belege anzufordern, wenn es
dies für notwendig erachtet.
Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien
4.
Wenn im Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen
Subunternehmer vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer alle Belege
zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß
Ziffer 2.6 vorlegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus,
so ist der Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege über seine
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit befreit. Führt der Bieter jedoch
die Leistungsfähigkeit der Subunternehmer als Beleg dafür an, das er selbst die
Auswahlkriterien gemäß dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und
Unteraufträge (Anhang 4) erfüllt, so sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich grundsätzlich das Recht vor, Belege
anzufordern, wenn es dies für notwendig erachtet.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
5.
Der Subunternehmer hat im Fragebogen „Technische Angaben“ die Fragen zu
beantworten, die die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen, und die
entsprechenden Unterlagen zu diesen Leistungen vorzulegen (z. B. Lebensläufe,
FKPT).
Teile 4 und 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien
Die Dokumente im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind nur vom Bieter
vorzulegen.
3.4. Bewertung der Angebote im Falle von gemeinsamen Angeboten bzw.
Unteraufträgen
3.4.1.
Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien werden für jeden Bieter und jeden Subunternehmer individuell
bewertet.
3.4.2.
Auswahlkriterien
Gemeinsames Angebot
Sind mehrere Bieter als Partner an einem gemeinsamen Angebot beteiligt, so muss jeder
Einzelne von ihnen den Nachweis erbringen, dass er über die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Muss jedoch bei den
Kriterien ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so wird eine konsolidierte Bewertung
aller am Angebot Beteiligten vorgenommen.
Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für
die Bietergemeinschaft als Ganzes bewertet.
Unteraufträge
Falls das Amt für Veröffentlichungen es angesichts der Rolle eines Subunternehmers und
des Umfangs der an ihn vergebenen Leistungen für erforderlich hält, werden die
Auswahlkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für den
Bieter und die vorgeschlagenen Subunternehmer getrennt bewertet. Muss bei den
Kriterien jedoch ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so ist eine konsolidierte
Bewertung durchzuführen, die sich danach richtet, in welchem Maße der
Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung
stellt.
Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für
jeden vorgeschlagenen Subunternehmer bewertet, soweit sie die an ihn zu vergebenden
Leistungen betreffen.
Nur in dem Fall, in dem der Bieter die Absicht hat, die Leistungsfähigkeit des
Subunternehmers als Beleg dafür anzugeben, dass er selbst die Auswahlkriterien gemäß
dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge erfüllt (Anhang 4),
werden die Auswahlkriterien im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen
Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der kombinierten Kapazitäten des Bieters
und des Subunternehmers bewertet; diese Bewertung richtet sich danach, in welchem
Maße der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur
Verfügung stellt.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
3.4.3.
Zuschlagskriterien
Die Bewertungs-(Zuschlags-)Kriterien werden für das Angebot als Ganzes bewertet.
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4. Technische Spezifikationen
4.
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
4.1. Auftragsgegenstand
Obwohl der Gerichtshof derzeit prüft, ob die Modalitäten der Veröffentlichung der
Sammlung mit dem Ziel geändert werden sollten, der digitalen Version dieser Sammlung
den Charakter einer amtlichen Veröffentlichung zu geben, geht es bei dem vorliegenden
Auftrag um die Herstellung von Veröffentlichungen der Sammlung der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Gerichts und des Gerichts für den
öffentlichen Dienst in den Amtssprachen der Europäischen Union und gegebenenfalls in
kroatischer Sprache. Diese Produktion betrifft die von den betreffenden Gerichten
verhandelten Fälle.
Bei Bedarf Neuauflage der bisherigen Veröffentlichungen.
4.2. Merkmale der Veröffentlichungen
4.2.1.
Allgemeine Beschreibung der Veröffentlichung
Die Veröffentlichungen der Rechtsprechung umfassen die verschiedenen Dokumente zu
den Rechtssachen des Europäischen Gerichtshofs, des Gerichts und des Gerichts für den
öffentlichen Dienst.
Was den Gerichtshof und das Gericht anbetrifft, so werden alle Dokumente zu den
betreffenden Rechtssachen veröffentlicht; was das Gericht für den öffentlichen Dienst
anbetrifft, werden nur die Dokument „Leitsätze“ und „Urteile“ veröffentlicht
Die Sammlung des Gerichtshofs umfasst zwei Sammelbände pro Jahr:
1. einen Sammelband für die Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts, der zwei Teile
umfasst, die in allen Amtssprachen veröffentlicht werden:

Teil I für den Gerichtshof

Teil II für das Gericht
2. einen weiteren Sammelband für die Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst
sowie die Leitsätze der Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts, der drei Teile umfasst:

Teil I mit den Leitsätzen der erlassenen Urteile dieses Zeitraums. Dieser Band
erscheint in allen Sprachen.
Teil I ist wiederum in vier Teile untergliedert:
Teil I-A-1: Leitsätze der erstinstanzlichen Urteile des Gerichts für den
öffentlichen Dienst
Teil I-A-2: Leitsätze der erstinstanzlichen Urteile des Gerichts
Teil I-B-1: Leitsätze der Rechtsmittelurteile des Gerichts
Teil I-B-2: Leitsätze der Rechtsmittelurteile des Gerichtshofs

Teil II mit dem Wortlaut der Entscheidungen. Dieser Teil liegt in Form einer
einzigen mehrsprachigen Veröffentlichung vor und enthält die einzelnen
Entscheidungen in der jeweiligen Verfahrenssprache. Auf Verlangen des
Gerichtshofs können bestimmte Entscheidungen in alle Sprachen übersetzt werden.
In diesem Fall erfolgt die Veröffentlichung auf die gleiche Weise wie für Teil I.
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4. Technische Spezifikationen
Teil II ist wiederum in vier Teile untergliedert:
Teil II-A-1:
Erstinstanzliche Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen
Dienst
Teil II-A-2: Erstinstanzliche Entscheidungen des Gerichts
Teil II-B-1: Entscheidungen des Gerichts über Rechtsmittel
Teil II-B-2: Entscheidungen des Gerichtshofs über Rechtsmittel

Teil III mit den chronologischen Registern der in Teil I und Teil II enthaltenen
Leitsätze und Urteile. Teil III ist zusammen mit Teil I herzustellen und von diesem
durch eine Titelseite zu trennen, die auf der rechten Seite mit einem grauen
Streifen versehen ist.
Jeder Teil der Sammelbände 1 und 2 besteht aus mehreren Heften, die mehrere Bände
umfassen können (vgl. Punkt 4.2.3). Die Erscheinungsweise der verschiedenen Hefte
wird im nächsten Punkt erläutert.
Bei den Heften von Sammelband 2 handelt es sich um eine Loseblattsammlung, die
jahrgangsweise in einem oder zwei Ringordnern zusammengefasst und durch
Einschaltblätter (14) voneinander getrennt werden.
Neben den verschiedenen, im entsprechenden Zeitraum vom Gerichtshof entschiedenen
Rechtssachen befindet sich am Anfang jedes Hefts ein Inhaltsverzeichnis
(Sammelbände 1 und 2) und ein kumulatives chronologisches Register der bereits in
diesem Jahr veröffentlichten Rechtssachen (nur Sammelband 1).
Außerdem gibt es ein Heft, das sich sowohl auf den Gerichtshof als auch auf das Gericht
bezieht und die Register der verschiedenen im Laufe des Jahres veröffentlichten
Rechtssachen dieser Gerichte enthält. Dieses Heft stellt den Teil III von Sammelband 1
dar. Teil III von Sammelband 2 übernimmt die Register der Rechtsprechung für den
öffentlichen Dienst.
Diese Register umfassen folgende Teile:

chronologisches Register

nach Aktenzeichen geordnetes Rechtssachenregister

alphabetisches Parteienregister

systematische Zusammenstellung aller Leitsätze

Artikelregister

alphabetisches Sachregister (nicht für die Sammlung der Rechtsprechung für den
öffentlichen Dienst)

Rechtsmittelregister (gegebenenfalls in Sammelband 1 Teil Gericht)

Korrigendum (gegebenenfalls, am Ende der chronologischen Register)
Beispiele dieser Veröffentlichungen im PDF-Format finden sich auf folgender Website
des Amts für Veröffentlichungen:
http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm.
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4. Technische Spezifikationen
4.2.2.
Erscheinungsweise
Erscheinungsweise von Sammelband 1:
Teil I (Gerichtshof): ein Heft pro Monat, außer für die Monate August (8) und
September (9), die in einem Heft zusammengefasst sind (8/9);
Teil II (Gericht):
ein Heft alle zwei Monate.
Erscheinungsweise von Sammelband 2:
Teil I:
ein Heft pro Quartal;
Teil II:
ein Heft pro Monat, außer für die Monate August (8) und September (9),
die in einem Heft zusammengefasst sind (8/9).
Teil III:
Ein Heft pro Quartal, zusammen mit Teil I herzustellen und von diesem
durch eine Titelseite zu trennen, die auf der rechten Seite mit einem grauen Streifen
versehen ist.
4.2.3.
Seitenzahl
Die Seitenzahlen pro Veröffentlichung und pro Sprachfassung (1) sind in der
nachstehenden Tabelle aufgeführt:
Veröffentlichung
Seitenzahl
pro Heft
Durchschnittliche
Seitenzahl
pro Heft
Seitenzahl
Sammlung
2007
Seitenzahl
Sammlung
2008
Seitenzahl
Sammlung
2009
Seitenzahl
Sammlung
2010
Teil I von
Sammelband
1
500 bis
2 500
1 400
12 700
12 000
12 900
15 000
Teil II von
Sammelband
1
250 bis
1 800
500
6 140
4 390
5 260
6 800
Sammelband
2, Teile I und
III
50 bis 300
170
1 000
Nicht
bekannt
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Teil II von
Sammelband
2
50 bis 300
200 (1)
4 850
Nicht
bekannt
Nicht bekannt
Nicht bekannt
(1) Mit Ausnahme der Seiten von Teil II von Sammelband 2 wird dieser Teil nur in
einer mehrsprachigen Fassung (vgl. Punkt 4.2.2) veröffentlicht.
Anmerkung:
Für Sammelband 1: Liegt die Gesamtseitenzahl eines Hefts bei mehr als
+/- 1 000 Seiten, so wird das Heft in mehrere Teile aufgegliedert, die als „Bände“
bezeichnet werden. Ein Band entspricht einer physischen Veröffentlichung
(Band A, Band B, Band C usw.).
4.2.4.
Sprachfassungen
Die Sammlung wird in 22 Amtsprachen der Europäischen Union veröffentlicht:
Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch,
Französisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch,
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4. Technische Spezifikationen
Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch, Schwedisch.
Eine Veröffentlichung in kroatischer Sprache ist ab Juli 2013 ebenfalls vorgesehen.
4.2.5.
Zu liefernde gedruckte Fassung
4.2.5.1. Format
Für den Sammelband 1 (Gerichtshof und Gericht)

Die gedruckte Fassung der Sammlung wird im Format C5 (16,2 x 22,9 cm)
veröffentlicht.
Für den Sammelband 2 (Gericht für den öffentlichen Dienst)

Die gedruckte Fassung der Sammlung wird im Format C5 (16,2 x 22,9 cm)
veröffentlicht.

Der entsprechende Ringordner hat folgendes Format: 22 x 25 cm +11 cm
Rücken

Es gibt 14 Einschaltblätter im Format C5 (16,2 x 22,9 cm). Jedes
Einschaltblatt hat einen Einschnitt von 14 mm.
4.2.5.2. Auflage
Zur Orientierung kann die Auflage pro Veröffentlichung und Sprachfassung für das
Jahr 2011 der folgenden Tabelle entnommen werden:
ISO-Code
Sprache
Sammelband I
(Gerichtshof und
Gericht)
Sammelband 2
(Gericht für den
öffentlichen Dienst)
BG
Bulgarisch
59
37
CS
DE
EL
FR
IT
LT
MT
PL
RO
SK
SV
ES
DA
ET
Tschechisch
Deutsch
Griechisch
Französisch
Italienisch
Litauisch
Maltesisch
Polnisch
Rumänisch
Slowakisch
Schwedisch
Spanisch
Dänisch
Estnisch
57
465
117
847
210
60
68
76
53
59
153
154
90
56
31
189
60
352
78
29
46
31
30
29
118
62
58
29
EN
Englisch
464
198
LV
HU
NL
PT
SL
FI
Lettisch
Ungarisch
Niederländisch
Portugiesisch
Slowenisch
Finnisch
58
58
160
83
55
96
46
35
65
50
31
73
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4. Technische Spezifikationen
ISO-Code
HR
Sammelband I
(Gerichtshof und
Gericht)
Keine Angaben
3498
Sprache
Kroatisch
INSGESAMT
Sammelband 2
(Gericht für den
öffentlichen Dienst)
Keine Angaben
1677
Die Auflagen werden in der Regel jeweils zum Jahresbeginn festgelegt.
4.2.6.
Zu liefernde elektronische Fassungen

PDF A/1a, gegliedert anhand der einzelnen Teile des Heftes, d. h.
Sachregister, Rechtssache (und pro Rechtssache die Dokumente der
Rechtssache) und chronologisches Register.

PDF X für die veröffentlichten Hefte (gedruckte Ausgaben)

Formex/XML

Abbildung der Umschlagseite I im Format jpg, Größe 150 x 212 Pixel,
Auflösung 72 dpi
4.2.7.
Zahl der zu liefernden Dateien im Format PDF/A-1a
Die Zahl der Dateien im Format PDF/A-1a, gegliedert nach Dokumenten3, ist der
folgenden Tabelle zu entnehmen:
Veröffentlichung
Zahl der
PDF/A-1aDateien
2007
Zahl der PDF/A1a-Dateien
Zahl der PDF/A1a-Dateien
2008
2009
Zahl der
PDF/A-1aDateien
2010
Teil I von
Sammelband
1
1 000
879
990
1 100
Teil II von
Sammelband
1
347
399
410
500
Teil I
von
Sammelband
2
155
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Teil II
von
Sammelband
2
314 (4)
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Teil III
von
Sammelband
2
10
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Nicht bekannt
(3)
Die genannte Zahl der elektronischen Dateien im Format PDF/A-1a hat reinen Hinweischarakter; sie
wird nach Sprachfassungen angegeben, außer für Teil II von Sammelband 2, wo sie der Gesamtzahl
der Dateien im Format PDF/A-1a für alle Sprachfassungen entspricht, da dieser Teil eine
mehrsprachige Veröffentlichung ist.
4
Ce nombre est égal au nombre total de fichier PDFA/1-a pour toutes les versions linguistiques.
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4. Technische Spezifikationen
PDF

Die in die Dateien im Format PDF A/1a und A/1b eingebundenen Bilder
müssen mindestens eine Auflösung von 300 dpi haben.

In Anhang 10 sind die technischen Eigenschaften der PDF-Dateien aufgeführt.

In den Anhängen 12, 13 und 14 sind die Anweisungen zur Gliederung
aufgeführt.

In den Anhängen 11 und 15 sind die technischen Eigenschaften der FormexDateien aufgeführt.
4.2.8.
Beschreibung der Seite (vgl. Musterbroschüre in Anhang 9)
4.2.8.1. Bedruckte Fläche

Für Sammelband 1
Breite: 13 cm
Höhe: 19,5 cm

Für Sammelband 2
Breite: 12,1 cm
Höhe: 20 cm
Anmerkung: Anmerkung: Die Lieferung der Teile I umfasst zwei Trennseiten (zwischen
Teil IA und IB), die bis zum Rand des Papiers bedruckt werden.
4.2.8.2. Schriftart
Für beide Sammelbände:

Für die komplette Sammlung wird die Schriftart Warnock Pro
verwendet.

Einzelheiten finden Sie unter
http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm, Anhang 17
4.3. Zu erbringende Leistungen
4.3.1.
Anlaufphase
Der Auftragnehmer verfügt über eine Anlauffrist von 3 (drei) Monaten zwischen der
Vertragsunterzeichnung und dem Beginn der Produktionsphase. In dieser Phase muss er
eine Produktionskette einrichten und fertigstellen, in der alle DV-Anwendungen zu
integrieren sind, die je nach Bedarf installiert, entwickelt und parametriert werden.
Am Ende der Anlaufphase muss das Produktionssystem des Auftragnehmers in vollem
Umfang funktionsfähig sein.
Alle während der Anlaufphase realisierten Entwicklungen einschließlich der
Produktionskette und ihrer einzelnen Bestandteile gehen in das Eigentum der
Europäischen Union über.
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4. Technische Spezifikationen
4.3.2.
Allgemeines
Was die spezifischen Regeln des Amtes angeht (Abkürzungen, besondere
Gepflogenheiten usw.) wird das Amt dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ein
Referenzdokument zur Verfügung stellen (vgl. auch die interinstitutionellen Regeln für
Veröffentlichungen http://publications.europa.eu/code/).
4.3.3.
Ausgangsmanuskripte
Format der dem Auftragnehmer für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten
Manuskripte:
Das Amt übermittelt per ftp (oder gegebenenfalls per E-Mail) eine Zip-Datei, die
pro Sprachfassung die Manuskripte der Rechtssachen eines Monats enthält. Die zu
bearbeitenden Manuskripte sind im Format XML gemäß Schema in Anhang 11.
Die erste Sprachfassung ist die Pilotsprache Französisch. Es folgen die übrigen
Sprachfassungen in Zeitabständen, die nicht unbedingt konstant sind.
4.3.4.
Produktionsmanagement
Das Amt verwendet das Management-Tool „Plan publi“ für die Kontrolle und die
Verwaltung der Herstellung der verschiedenen Veröffentlichungen.
Plan publi könnte für die Übertragung der Dateien zwischen Amt und Auftraggeber
verwendet werden. Dieser Austausch wird von einem XML-Schema oder einem anderen
Kontrollverfahren geregelt, das dem Auftragnehmer rechtzeitig übermittelt wird.
Der Auftragnehmer muss über ein System verfügen, das den Anforderungen des
vorliegenden Auftrags in Bezug auf die Mengen, die Fristen und die
Herstellungsverfahren entspricht und in der Lage ist, die Informationen, die in den
Auftrag gegebenen Veröffentlichungen enthalten sind, ganz oder teilweise zu sammeln,
zu aktualisieren, zu bearbeiten und zu übertragen. Dieses System muss betriebsbereit
sein, sobald mit der Herstellung für den vorliegenden Auftrag begonnen wird.
Das Amt erhält auf formlose Anfrage Zugang zum Produktionssystem des
Auftragnehmers, damit es den Produktionsfluss im Allgemeinen sowie den Stand der
Bearbeitung der in der Produktion befindlichen Dokumente überprüfen kann.
4.3.5.
Notfallplan
Der Auftragnehmer muss über einen Notfallplan mit Lösungen für den Fall verfügen,
dass die gewohnten Produktionsanlagen ausfallen. Der Notfallplan, der im Rahmen der
Zuschlagskriterien bewertet wird, muss dem Bieter ermöglichen, die Einhaltung der
Produktionszwänge, Fristen und Qualität unter allen Umständen außer im Fall höherer
Gewalt zu garantieren.
4.3.6.
Druckvorstufe
4.3.6.1. Übernahme (PC11401)
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in gedruckter oder elektronischer Fassung
vorliegenden Manuskripte (wie unter Punkt 4.3.1 erwähnt) zu empfangen und zu
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38 / 109
4. Technische Spezifikationen
bearbeiten. Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, weitere Formate
in die Liste aufzunehmen.
Die Übernahme umfasst alle Leistungen, die erforderlich sind, um die vom Amt für
Veröffentlichungen gelieferten Manuskripte zu überprüfen und in das Produktionssystem
des Auftragnehmers zu laden. Bei der Übernahme prüft der Auftragnehmer u. a., ob die
Dateien vollständig sind, ob die richtige Sprachfassung vorliegt, ob die Dateien geöffnet
werden können, ob alle Verweise synoptisch sind usw.
Zu diesem Zweck muss der Auftragnehmer überprüfen, ob die Dateien in Bezug auf das
XML-Anwendungsschema richtig strukturiert sind.
Er muss außerdem überprüfen, ob die XML-Auszeichnung sämtlicher Sprachfassungen
mit der Kodierung der Grundsprache identisch ist und sie ggf. anpassen (falls keine
anderen Anweisungen des Amtes vorliegen).
4.3.6.2. Vorabkorrektur und Konkordanz (Manuskriptvorbereitung)
Diese Arbeiten werden in der Regel vom Amt für Veröffentlichungen übernommen. Sie
können eventuell auch vom Auftragnehmer verlangt werden. Zu diesen Arbeiten
gehören:

die Überprüfung, dass keine Textteile fehlen, dass die Aufrufe von Fußnoten
und die verschiedenen Querverweise richtig eingerichtet wurden;

die Vereinheitlichung und Überprüfung, d. h. die Kontrolle der logischen
Konsistenz der Daten, die jeder Sprachfassung des Manuskripts eigen sind;

die Überprüfung der Konkordanz - Parallelismus des Inhalts und der
Präsentation - zwischen den verschiedenen Sprachfassungen.
Bei Zweifeln bezüglich des Inhalts eines Dokuments hat der Auftragnehmer bei der
zuständigen Dienststelle des Amts für Veröffentlichungen entsprechende Informationen
einzuholen.
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Genehmigung des Amtes
Änderungen am Inhalt vorzunehmen.
4.3.6.3. Erfassung des Manuskripts (PC11151, PC11152, PC11153)
Die Erfassung erfolgt ausgehend von einem Manuskript im Format PDF und/oder TIFF
der neuen Dokumente und der Aktualisierungen vorhandener Dokumente.
Für die Sammelbände 1 und 2 ist insbesondere folgendes sicherzustellen:

Für Sammelband 1

Vervollständigung des elektronischen Trägers, insbesondere:

Einfügen der Paginierung in jedes Heft, wobei zu beachten ist, dass jedes Heft aus
drei Teilen mit einer eigenen Paginierungsstruktur besteht:

römische Ziffern im ersten Teil, der den einleitenden Vermerk und das
Sachregister umfasst

sequentielle Nummerierung der Rechtssachen eines Jahres mit vorangestellter
Nummer des Teils
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4. Technische Spezifikationen

römische Ziffern mit
chronologische Register
vorangestellter
Nummer
des
Teils
für
das

Alphabetisches Sachregister (nur im ersten Heft)

Erfassung des chronologischen kumulativen Registers, das monatlich im letzten
Band veröffentlicht wird und die im Laufe des Jahres bereits veröffentlichten
Rechtssachen aufführt

Erfassung der Rechtsmittelregister für Teil II, einschließlich der Auszeichnung
dieser Teile – maximal 20-50 Seiten pro Heft.
Jedes Heft enthält ein chronologisches Register der veröffentlichten Rechtssachen und ein
alphabetisches Sachregister. In Teil II enthält das Heft auch ein Rechtsmittelregister. Es
ist Aufgabe des Auftragnehmers, die Seitennummern der Verweise auf diese Register zu
erfassen. Das Heft für den Monat Dezember (das letzte Heft eines Jahrgangs) enthält ein
chronologisches Register der nicht veröffentlichten Entscheidungen.
Die chronologischen Register und die Rechtmittelregister sind kumulative Register. Es
ist Aufgabe des Auftragsnehmers, in das bearbeitete Heft die Verweise auf Seiten in
bereits veröffentlichten Heften aufzunehmen.

Für Sammelband 2
Ordner: Seiten 1, 4 und Rücken: Satz, Layout und Korrektur
Einschaltblätter: Satz, Layout und Korrektur von 14 Einschaltblättern
(Titelseite und + 13 Trennblätter)
Einschaltblatt (Titelseite):
Seite 1: Titelseite (Vorderseite)
Seite 2: eingerahmter Text (Rückseite)
Einschaltblätter: Die 13 restlichen Einschaltblätter sind Trennblätter.
Diese Seiten müssen der Pantone-Farbe der entsprechenden Sprachfassung (mit
Einschnitt) entsprechen.
Die Zahlenangaben für die Tabellen werden einmal erfasst und anschließend auf alle
Sprachfassungen übertragen.
Diese Leistung ist jedoch nur selten zu erbringen.
4.3.6.4. Vorbereitung – XML-Strukturierung (PC95006)
Die Vorbereitung – XML-Strukturierung umfasst die Auszeichnung eines Dokuments
anhand des vom Amt für Veröffentlichungen definierten XML-Schemas (vgl. Anhang 11
für die XML-Struktur der Eingabe und Anhang 15 für die XML-Struktur der Ausgabe)
Wenn die vom Amt bereitgestellten Dateien die automatische Umwandlung eines neuen
Dokuments in den Formex-Standard nicht ermöglichen, umfasst der Prozess alle
Umwandlungsschritte.
In der zu liefernden Formex-Datei dürfen keine Anweisungen zur Textgestaltung mehr
enthalten sein.
In allen Fällen müssen die Formex-Dateien vor dem Versand an das Amt validiert
(geparst) werden.
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40 / 109
4. Technische Spezifikationen
4.3.6.5. Satz und Layout (PC11151, PC11152, PC11153)
Der Satz erfolgt anhand der Dateien, die aus dem Vorbereitungsprozess (XMLStrukturierung) entstanden sind. Er umfasst:

die typografische Umsetzung eventueller Kennzeichnungen und ggf. der FormexAttribute anhand ihrer kontextuellen Interpretation;

das synoptische Layout des Textes und der Tabellen mit Aufruf und automatischem
Einfügen der Fußnoten;

die Erstellung der Umschlagseiten und der Leitsätze anhand der Musterseiten in
Anhang 16;

die spezifische Silbentrennung jeder Sprachfassung (mit Aktualisierung des
Silbentrennungs-Wörterbuchs) unter Beachtung der Regeln der einzelnen Sprachen.
4.3.6.6. Synoptische Gestaltung (PC11151, PC11152, PC11153)
Der Auftragnehmer hat die synoptische Gestaltung aller Sprachfassungen einer
Nummer/einer Ausgabe der Sammlung sicherzustellen.
Während des gesamten Herstellungsprozesses sind geeignete Messungen und Kontrollen
durchzuführen, damit der gleiche Absatz in allen Sprachfassungen auf der gleichen Seite
beginnt.
4.3.6.7. Herstellung und Korrekturlesen der Druckfahnen (PC30013,
PC30014)
Das gesetzte Dokument wird im PDF-Format hergestellt und auf Anforderung zur
Kontrolle an das Amt für Veröffentlichungen geschickt: übermittelt werden die ersten
Druckfahnen (PDF-Dateien und ein Satz Papierabzüge auf Anforderung), eventuell die
zweiten und falls erforderlich die dritten Druckfahnen, dann jedoch lediglich der
geänderten Seiten (PDF-Datei und/oder Papierabzüge auf Anforderung).
Zusätzliche Sätze von Druckfahnen, die vom Amt für Veröffentlichungen angefordert
werden, um die mangelnde Qualität der Arbeit des Auftraggebers zu beheben, können
nicht in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Druckfahnen sind vorher vom Auftragnehmer zu korrigieren (Hauskorrektur),
wobei die geltenden Regeln (wie typographische Anweisungen) zu beachten sind,
umzubrechen und müssen alle Elemente enthalten (Kopf- und Fußtext, Folio usw.). Auf
Anforderung hat die Druckerei dem Amt für Veröffentlichungen die für die
Hauskorrektur verwendeten Druckfahnen zur Verfügung zu stellen.
Jeder Satz Druckfahnen muss vor der Übergabe an das Amt für Veröffentlichungen vom
Personal des Auftragnehmers korrigiert werden (Hauskorrektur).
Die Übermittlung neuer oder fehlender Dateien oder die vom Amt vor oder während der
Druckfreigabe vorgenommenen Änderungen an Dateien dürfen auf keinen Fall zusätzlich
in Rechnung gestellt werden.
Dabei ist zu überprüfen:
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4. Technische Spezifikationen

die Exaktheit der typographischen Umsetzung der Markierungscodes in Bezug auf
die beim Amt für Veröffentlichungen geltenden Regeln;

die exakte Übereinstimmung — in Bezug auf den Inhalt — der Druckfahnen mit
dem Manuskript;

die Silbentrennung anhand der Regeln der jeweiligen Sprache;

die Qualität der Umbrüche (Seiten/Dokumente/Absätze usw.).
Fehler werden zur Berichtigung gemeldet.
4.3.6.8. Autorkorrekturen
Unter Autorkorrekturen sind alle Änderungen zu verstehen, die vom Amt für
Veröffentlichungen auf den Druckfahnen vorgenommen werden und eine Änderung in
Bezug auf die Originaldatei (XML-Datei) darstellen.
Dabei kann es sich um inhaltliche und/oder strukturelle Anpassungen handeln.
Weder typografische Korrekturen noch Berichtigungen von Layout-Fehlern gelten als
Autorkorrekturen, da der Auftragnehmer gehalten ist, seine Produktionsinstrumente
(während der Anlaufphase) zu parametrieren, um die entsprechenden Anweisungen des
Amts für Veröffentlichungen darin aufzunehmen.
Die vom Amt für Veröffentlichungen verlangten Autorkorrekturen sind im
Gesamtpreis einer Druckfahne enthalten, wenn sie nicht mehr als 5 % aller Seiten
eines Hefts ausmachen. Wird dieser Anteil überschritten, liefert der Auftragnehmer
eine neue Druckfahne.
4.3.6.9. Kontrolle im Stadium der Druckfreigabe
Mit der Druckfreigabe erteilt das Amt für Veröffentlichungen seine Zustimmung und
gibt ggf. letzte Korrekturen an.
Das Amt erteilt die Druckfreigabe auf der Grundlage der auf den ersten (ggf. auf den
zweiten oder den dritten) Druckfahnen vorgenommenen Korrekturen.
4.3.7.
Drucken, Binden und Verpacken
4.3.7.1. Innenseiten (PL90001, PL90010)
Für beide Sammlungen: Schwarzdruck
Die Auflage einer Sprachfassung einer Ausgabe der Sammlung muss ein und dieselbe
Papierqualität aufweisen.
In Ausnahmefällen und wenn im Rahmen bestimmter Urteile Bilder für Abbildungen zu
reproduzieren sind, ist für bestimmte Seiten der Vierfarbendruck zu verwenden.
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4. Technische Spezifikationen
4.3.7.2. Umschlag (PL90002)
Für beide Sammlungen sind die farbigen Umschlagseiten (Farbe nach Sprachfassung)
schwarz zu bedrucken.
Diese Farben sind auch für die 14 Einschaltblätter von Sammelband 2 zu verwenden.
Die Einhaltung der Pantone-Farbe ist obligatorisch, die Wahl des Verfahrens bleibt dem
Auftragnehmer überlassen.
Code
der
Sprache
Sprache
Pantone-Farbe
Code
der
Sprache
Sprache
Pantone-Farbe
BG
Bulgarisch
Pantone 159 U
LT
Litauisch
Pantone 123 U
ES
Spanisch
Pantone 191 U
HU
Ungarisch
Pantone 344 U
CS
Tschechisch
Pantone 270 U
MT
Maltesisch
Pantone7506 U
DA
Dänisch
Pantone 199 U
NL
Niederländisch
Pantone 152 U
DE
Deutsch
Pantone 101 U
PL
Polnisch
Pantone 219 U
ET
Estnisch
Pantone 317 U
PT
Portugiesisch
Pantone 346 U
EL
Griechisch
Pantone 277 U
RO
Rumänisch
Pantone 4535 U
EN
Englisch
Pantone 2587 U
SL
Slowenisch
Pantone 337 U
FR
Französisch
Pantone 312 U
SK
Slowakisch
Pantone 421 U
IT
Italienisch
Pantone 367 U
FI
Finnisch
Pantone 3105 U
LV
Lettisch
Pantone Cool Grey 1
U
SV
Schwedisch
Pantone 108 U
LT
Litauisch
Pantone 123 U
HR
Kroatisch
Keine Angaben
4.3.7.3. Ordner (PL90003)
Nur für Sammelband 2
Es handelt sich um einen weißen Kunststoffordner mit zwei Ringen und einem 10 cm
dicken Rücken. Die erste und die vierte Umschlagseite sowie der Rücken des Ordners in
der der Sprache entsprechenden Farbe (vgl. Definition im vorherigen Punkt) werden mit
Kunststoff beschichtet.
Diese Seiten werden nach Maßgabe der im vorherigen Punkt vorgesehenen Bedingungen
bedruckt.
4.3.7.4. Einschaltblätter (PL90004)
Nur für Sammelband 2
Schwarzer Druck auf farbigem Hintergrund (nach Sprachfassung) + beidseitige
Kunststoffbeschichtung
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4. Technische Spezifikationen
4.3.7.5. Papier (PR34201, PR33104, PR33105, PR33106, PR33107)
Für den Druck der Sammlung ist ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden, das ohne
Chlor gebleicht wurde.
Die Bieter legen Muster der verschiedenen Papierarten für die Innenseiten und den
Umschlag vor.

Für Sammelband 1
Innenseiten und Spiegel
Offsetpapier, weiß, holzfrei, 80 g/m²
Umschlag
Karton, 170g/m2

Für Sammelband 2
Ordner - Karton 250g/m²
Einschaltblatt - Karton 250g/m²
Unterlage der Papierblöcke – grauer Karton 1 mm
4.3.7.6. Binden und Verpacken (PH00003, PH00004,
PN63002, PN63003, PN63004, PN63005)
PN63001,

Für Sammelband 1
Buchbinderische Verarbeitung - Falzen Zusammengetragen, gelumbeckt, Umschlag
vierfach genutet, dreiseitig beschnitten.
Fertige Textsammlungen: geliefert ohne Einzelverpackung oder in Paketen, nach
Sprachfassung sortiert auf sorgfältig verpackter Palette, mit einem vom Auftragnehmer
gelieferten Etikett versehen, auf dem die Nummer des Dossiers, der vollständige Titel, die
Sprache, die Katalognummer und die Zahl der enthaltenen Exemplare pro Sprachfassung
angegeben sind.

Für Sammelband 2
Lochung: zwei Löcher (Abstand 80 mm)
Einschaltblätter mit Einschnitten (14), in die Ordner einzulegen.
4.3.8.
Verpackung (PAR11001)
Pour le volume 1: conformément au point 4.3.7.6, il n'est pas prévu d'emballage
individuel ou par paquet.
Für Band 2:
Die Ordner sind in Schachteln zu verpacken. Die Anzahl der Ordner pro Schachtel bleibt
dabei dem Auftragnehmer überlassen. Jede Schachtel muss mit einem Etikett versehen
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44 / 109
4. Technische Spezifikationen
sein, aus dem die Katalognummer und die Anzahl hervorgehen. Jede Schachtel darf nur
Ordner ein- und derselben Sprachversion enthalten.
Einschaltblätter: Alle Einschaltblätter einer Ausgabe und einer gegebenen Sprache
sind in einer Kunststoffhülle mit Zippverschluss (o. ä.) zusammenzufassen. Auf der
Kunststoffhülle ist ein Etikett mit der Katalognummer anzubringen
Textteile: In Schachteln verpackt, die ein Höchstgewicht von 12 kg nicht überschreiten
dürfen, je nach der Stärke des verwendeten Papiers. Jede Schachtel muss mit einem
Etikett versehen sein, aus dem die Katalognummer und die Anzahl hervorgehen. Jede
Schachtel darf nur Textteile ein- und derselben Sprachversion enthalten.
Für beide Sammelbände:
Lieferung in wieder verwendbaren Behältern (Wannen, Wagen o. a.) oder auf Paletten
mit Angabe des Inhalts und Trennung der Sprachfassungen anhand einer vorab
definierten Reihenfolge, die zu Beginn des Vertrags in Übereinstimmung mit dem
Auftragnehmer festgelegt wird.
Die folgenden Normen für die Verpackung (ausschließlich auf EURO-Paletten) sind
unbedingt einzuhalten:



Maße der Palette:
0,80 m x 1,20 m
Maximale Höhe der Ladung: 1,20 m
Höchstgewicht der Ladung: 700 kg
Einzelverpackungen in kleinen Mengen in Paketen oder Kartons sowie das Verpacken
mehrerer Sprachfassungen in einem Behälter sind normalerweise nicht zulässig.
Der Auftragnehmer liefert die verschiedenen Sprachfassungen mit eigenen Mitteln an
das Lager des Amts für Veröffentlichungen in Gasperich.
Lieferschein:
Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Jeder Lieferschein muss folgende
Angaben tragen:
 Name und Kontaktdaten des Druckers
 Datum
 Vollständiger Titel der Publikation (Jahr – Band)
 Katalognummer:
 Verwaltungsnummer
 Nummer des Auftragsscheins
 Sprachfassung und Auflage
Der Auftragnehmer hat die Veröffentlichungen so zu verpacken, dass sie in
einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen.
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4. Technische Spezifikationen
4.4. Liste der zu liefernden Veröffentlichungen
4.4.1.
Zwischenlieferungen
4.4.1.1. Lieferung von Drucksachen

Papierabzüge der Druckfahnen (A4)
Papierabzüge werden auf Anforderung geliefert; der erste Satz Druckfahnen wird
komplett geliefert, für die folgenden Sätze werden eventuell nur die geänderten Seiten
geliefert.
4.4.1.2. Lieferung von elektronischen Dateien
- PDF-Dateien der Druckfahnen
Diese Dateien werden auf Anforderung geliefert; der erste Satz Druckfahnen wird
komplett geliefert, für die folgenden Sätze werden eventuell nur die geänderten Seiten
geliefert.
4.4.2.
Abschließende Lieferungen
4.4.2.1. Lieferung von Drucksachen
Die gedruckten Hefte sind an das Lager des Amts für Veröffentlichungen in Gasperich zu
liefern.
Für die Liefermengen ist folgendes zu beachten:
Negative Toleranz (pro Sprachfassung): Wenn die Zahl der gelieferten Exemplare mehr
als 3 % unter der in Auftrag gegebenen Auflage liegt, kann eine Neuauflage verlangt
werden. Nur die tatsächlich gelieferten Mengen dürfen in Rechnung gestellt werden.
Positive Toleranz (pro Sprachfassung): Der Auftragnehmer darf bis zu 3 % mehr als die
in Auftrag gegebene Auflage liefern, doch dürfen nur die bestellten Mengen in Rechnung
gestellt werden.
4.4.2.2. Lieferung von elektronischen Dateien (PC95004, PC95005,
PC95006, PC95007)
Lieferung der unter Punkt 4.2.6 erwähnten PDF-Dateien und FORMEX-Dateien.
Diese Dateien werden dem Amt für Veröffentlichungen per FTP oder auf Verlangen per
E-Mail geliefert.
4.5. Lieferfristen
Alle Lieferfristen verstehen sich pro Heft und unabhängig von anderen laufenden
Herstellungen und gelten für jede Sprachfassung, selbst wenn mehrere Sprachfassungen
gleichzeitig übergeben werden. Die Fristen gelten unabhängig voneinander.
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4. Technische Spezifikationen
Druckfahnen (Papierabzüge und/oder elektronische Fassung)
1. Satz Druckfahnen: Der erste Satz Druckfahnen ist fünf Werktage nach Abnahme der
vom Amt für Veröffentlichungen gelieferten Manuskripte durch den Auftragnehmer zu
liefern, wenn die Seitenzahl 500 Seiten nicht überschreitet. Pro weitere 250 Seiten wird
ein zusätzlicher Werktag gewährt.
Spätere Druckfahnen: sind innerhalb von drei Werktagen nach Anforderung zu liefern.
Druckfreigabe
Die Druckfreigabe wird vom Amt für Veröffentlichungen für die Pilotfassung 1-1,5
Monate und für die anderen Sprachfassungen 2-2,5 Monate nach der Abnahme der ersten
Druckfahne durch das Amt erteilt.
Die Druckfreigabe des Amtes kann eventuell unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung
der letzten vom Amt verlangten Korrekturen erteilt werden.
Gedruckte Hefte
Die Lieferung der gedruckten Hefte hat innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der
Druckfreigabe für das entsprechende Heft und die entsprechende Sprachfassung zu
erfolgen.
Elektronische Fassungen der Hefte
Die elektronischen Dateien (PDF und FORMEX) jedes Hefts sind per FTP innerhalb
von fünf Werktagen nach Eingang der Druckfreigabe für das entsprechende Heft und
die entsprechende Sprachfassung zu liefern.
4.6. Qualität der Lieferungen
4.6.1.
Gedruckte Veröffentlichungen
Als mangelhaft gelten gedruckte Veröffentlichungen, bei denen folgende Fehler
festgestellt werden:
— Doppelbogen,
— Fehlbogen,
— vertauschte Bogen
— Umschlag / Bogen / Seite(n) einer anderen Sprachfassung,
— verschmutzte Seiten,
— versetzter Druck, dezentrierter Druck,
— zu blasse Farbgebung,
— verkehrter Umschlag,
— mangelhafter Beschnitt,
— abgelöster Rücken,
— falsches Format,
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4. Technische Spezifikationen
— sonstige Fehler bei Druck, Layout oder Zusammentragen.
4.6.2.
Elektronische Veröffentlichungen
Die gelieferten Dateien durchlaufen die automatische Validierungskette des Amts für
Veröffentlichungen (siehe technischen Anhang 18) und werden außerdem manuell
validiert.
Die Dateien, die bei dem einen und/oder anderen der oben genannten Prüfverfahren
abgelehnt werden, müssen neu geliefert werden.
Neu gelieferte Dateien werden erneut den oben genannten Prüfverfahren unterzogen. Bei
Ablehnung dieser Dateien kann das Amt für Veröffentlichungen die in Artikel I.13.2 des
Rahmenvertrags vorgesehenen Maßnahmen zur Anwendung bringen.
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5. Anhänge
5.
ANHÄNGE
Formulare
1
PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT
2A
FORMULAR „FINANZANGABEN“
2B
FORMULAR „RECHTSTRÄGER“
2C
VEREINBARUNG/VOLLMACHT, MUSTER 1 UND MUSTER 2
3
FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“
4
FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE
5
LISTE DER UNTERLAGEN
6
ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUM AUSSCHLUSS VOM VERFAHREN FÜHRENDEN FÄLLE
7
FRAGEBOGEN „TECHNISCHE
AUSWAHLKRITERIEN
8
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
ANGABEN“
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DEN
Technische Anhänge
9
Musterbroschüre
http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm.
10
Technische Spezifikationen für die Lieferung optimierter PDF-Dateien der
Druckvorstufe
11
Technische Spezifikationen der DTD
(http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm)
12
Benennungskonvention und deskriptive Daten für die Herstellung der
weboptimierten PDF -Dateien
13
Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
14
Struktur der Voreinträge (XML)für die Herstellung der weboptimierten PDFDateien
15
Technische Spezifikationen für die Herstellung von XML-Dateien im Format
FORMEX
http://formex.publications.europa.eu/schema/
16
Fotos der Umschlagseite
18
Verfahren für die Validierung der FORMEX-Dateien
http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm)
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Annexe 1 Offre financière
1
PREISANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT
Siehe die auf der Ausschreibungsseite des Amts für Veröffentlichungen verfügbare
Excel-Datei: http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm.
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Anhang 2A – Formular „Finanzangaben“, Name des Bieters
2A
FORMULAR „FINANZANGABEN“
Muster des Formulars „Finanzangaben“
(vom Bieter und seinem Finanzinstitut auszufüllen)
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Muster. Formulare in den
verschiedenen Amtssprachen sind unter folgender Internetadresse verfügbar:
http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/financial_id/financial_id_de.cfm
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Anhang 2B Formular „Rechtsträger“
2B
FORMULAR „RECHTSTRÄGER“
Musterformular „Rechtsträger“
(vom Bieter auszufüllen und zu unterschreiben)
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Muster. Formulare in den
verschiedenen Amtssprachen sind unter folgender Internetadresse
verfügbar:
http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal_entities_de.cfm
ENTITE LEGALE
SOCIETE PRIVEE
FORME JURIDIQUE
ONG
OUI
NON
(Organisation Non Gouvernementalle)
NOM(S)
ABREVIATION
ADRESSE
DU
SIEGE SOCIAL
CODE POSTAL
BOITE POSTALE
VILLE
PAYS
TVA
LIEU D'ENREGISTREMENT
DATE D'ENREGISTREMENT
D
D
M
M
Y
Y
Y
Y
N° DE REGISTRE
TELEPHONE
FAX
E-MAIL
PERSONNE DE CONTACT
IL CONVIENT DE FOURNIR CETTE FICHE "ENTITE LEGALE" COMPLETEE ET ACCOMPAGNEE DE:
* UNE COPIE DE TOUT DOCUMENT OFFICIEL (P.EX. MONITEUR, JOURNAL OFFICIEL, REGISTRE DE
COMMERCE,…) PERMETTANT D'IDENTIFIER LE NOM DE L'ENTITE LEGALE, L'ADRESSE DU SIEGE SOCIAL ET LE
NUMERO D'ENREGISTREMENT AUPRES DES AUTORITES NATIONALES.
* UNE COPIE DU DOCUMENT D'ASSUJETTISSEMENT A LA TVA SI CELLE-CI EST D'APPLICATION ET SI LE N° TVA
NE FIGURE PAS SUR LE DOCUMENT OFFICIEL SUSMENTIONNE
DATE ET SIGNATURE
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht
VEREINBARUNG/VOLLMACHT
2C
Vereinbarung/Vollmacht
Muster 1
(BENENNUNG EINES DER MITGLIEDER DER BIETERGEMEINSCHAFT
ZUM FEDERFÜHRER UND ERTEILUNG EINES ENTSPRECHENDEN
MANDATS)
Die Unterzeichneten,

Unterzeichner 1 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.),

Unterzeichner 2 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.),

…..

Unterzeichner N - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
1)
Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Firma 1, Firma 2, …., Firma N )
(„Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische
Kommission diesen den Zuschlag für den Vertrag Nr. … („Vertrag“) über die
Lieferung von ….und/oder die Erbringung folgender Dienstleistungen: … („die
Lieferungen und/oder die Dienstleistungen“).
2)
Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes:
3)
a)
Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für
die Vertragserfüllung.
b)
Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die
ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen.
Zu diesem Zweck benennen die Mitglieder der Bietergemeinschaft das
Unternehmen X zum Federführer der Bietergemeinschaft. [Hinweis: Der
Federführer muss ein Mitglied der Bietergemeinschaft sein.]
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht
4)
Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto des Federführers der
Bietergemeinschaft: [im Vertrag anzugeben] oder [Angaben zu Bank, Anschrift,
Kontonummer usw.].
5)
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem federführenden
Unternehmen die notwendigen Befugnisse, im Rahmen der Durchführung der
Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat
bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich:
a)
Der Federführer der Bietergemeinschaft unterzeichnet sämtliche
Vertragsunterlagen - einschließlich Rahmenvertrag, Einzelverträge und
Änderungen derselben - und stellt sämtliche Rechnungen für die Lieferungen
und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft
aus.
b)
Der Federführer der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung
der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger
Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder
Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung
Sorge.
Jede Änderung dieser Vereinbarung/Vollmacht
Zustimmung der Europäischen Kommission.
unterliegt
der
ausdrücklichen
Diese Vereinbarung/Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der
Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug
auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den
Vertragsparteien vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission
gekündigt werden.
Unterzeichnet in ………… am … ………
Name
Funktion
Unternehmen
Name
Funktion
Unternehmen
Name
Funktion
Unternehmen
Name
Funktion
Unternehmen
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht
Vereinbarung/Vollmacht
Muster 2
(BILDUNG EINER BIETERGEMEINSCHAFT MIT EIGENER
RECHTSPERSÖNLICHKEIT, BENENNUNG EINES MANAGERS UND
ERTEILUNG EINES MANDATS AN DEN MANAGER)
Die Unterzeichneten,

Unterzeichner 1 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.),

Unterzeichner 2 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.),

…..

Unterzeichner N - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
1)
Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Firma 1, Firma 2, …., Firma N )
(„Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische
Kommission diesen den Zuschlag für den Vertrag Nr. … („Vertrag“) über die
Lieferung von ….und/oder die Erbringung folgender Dienstleistungen: … („die
Lieferungen und/oder die Dienstleistungen“).
2)
Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes:
3)
a)
Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für
die Vertragserfüllung.
b)
Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die
ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen.
Zu diesem Zweck haben sich die Firmen …. gemäß …..….. Recht zur
Bietergemeinschaft …. Zusammengeschlossen. Die Bietergemeinschaft hat die
Rechtsform eines: .….. [Angaben zur Registrierung der Bietergemeinschaft:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Eintragung im Handelsregister usw.].
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht
4)
Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto der Bietergemeinschaft [im
Vertrag anzugeben] oder [Angaben zu Bank, Anschrift, Kontonummer usw.]
5)
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen Herrn/Frau …. zum Federführer
der Bietergemeinschaft.
6)
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem Manager der
Bietergemeinschaft die nötige Befugnis, im Rahmen der Durchführung der
Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat
bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich:
a)
Der
Manager
der
Bietergemeinschaft
unterzeichnet
sämtliche
Vertragsunterlagen – einschließlich des Vertrags, der Einzelverträge und der
Änderungen derselben – und stellt sämtliche Rechnungen für die Lieferungen
und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft
aus.
b)
Der Manager der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung
der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger
Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder
Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung
Sorge. Jede Änderung dieser Vereinbarung/Vollmacht unterliegt der
ausdrücklichen Zustimmung der Europäischen Kommission.
Diese Vereinbarung/Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der
Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug
auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den
Vertragsparteien vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission
gekündigt werden.
Unterzeichnet in … am … ………
Name
Funktion
Unternehmen
Name
Funktion
Unternehmen
Name
Funktion
Unternehmen
Name
Funktion
Unternehmen
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Anhang 3 Formular „Angaben zum Bieter“
FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“
3
Angaben zum Bieter
(auszufüllen)
In seiner Eigenschaft als:

Mitglied eines Konsortiums (Funktion …)
Mitglieder eines Konsortiums, die nicht Koordinator sind, brauchen nur den ersten
Abschnitt – Identität, Kontaktperson – und den letzten Abschnitt – Erklärung –
auszufüllen.

Einzelbieter
Vom Zuschlagsempfänger in den Vertrag einzufügende Angaben
Angaben zur Person
Angaben
Name des Bieters …
Rechtsform
Land der Eintragung …
Nummer der Eintragung …
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Vollständige offizielle Anschrift des Sitzes der
Bieterfirma…
Internet-Adresse (falls vorhanden)
Zur
Vertragsunterzeichnung
vorgesehene
Person(en): Vollständiger Name und Funktion.
Bitte geben Sie an, ob diese Personen befugt
sind, den Vertrag allein zu unterzeichnen oder ob
sie nur gemeinsam zeichnungsberechtigt sind.5 –
siehe folgende Seite
Angaben zur Bankverbindung
Diese Angaben müssen mit den Daten im Formular
„Finanzangaben“ (Anhang 2A) übereinstimmen
Angaben
Name der Bank
Vollständige Adresse der Zweigstelle
Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers
Vollständige Kontonummer einschließlich der
Bankcodes:
IBAN - Code
BIC - Code
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Anhang 3 Formular „Angaben zum Bieter“
Kontaktperson
Angaben
(für verwaltungstechnische Fragen)
Vollständiger Name und Titel
Funktion
Firmenname
Vollständige Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail-Adresse
Kontaktperson
Angaben
(für technische Fragen)
Vollständiger Name und Titel
Funktion
Firmenname
Vollständige Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail-Adresse
Erklärung eines bevollmächtigten Vertreters der Organisation5
Der (die) Unterzeichnete versichert, dass die in diesem Angebot gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind,
dass er/sie die im Anschreiben zur Ausschreibung, im Lastenheft und im Vertragsentwurf enthaltenen
Bedingungen akzeptiert und dass das Angebot gültig ist.
Vollständiger Name und Titel
Funktion (z. B. Geschäftsführer)
DATUM/
UNTERSCHRIFT
(5) Das Angebot muss Unterlagen enthalten, die belegen, dass die zur Vertragsunterzeichnung
vorgesehene(n) Person(en) sowie die zur Angebotsunterzeichnung vorgesehene(n) Person(en) dazu
befugt ist/sind.
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge
4
FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE
Dieser Fragebogen ist nur auszufüllen, wenn Ihr Angebot ein gemeinsames Angebot ist
oder Unteraufträge vorsieht.
Gemeinsames Angebot
1.
Sind an Ihrem Angebot mehrere Bieter beteiligt?
Ja
Nein
Die Fragen 2 – 4 sind nur zu beantworten, wenn Frage 1 bejaht wird.
2.
Bitte geben Sie den Namen der Firma an, die bevollmächtigt ist, die
Bietergemeinschaft zu vertreten und als Koordinator fungiert:
3.
Bitte geben Sie die Namen der übrigen Unternehmen an, die am gemeinsamen
Angebot beteiligt sind:
4.
Falls ein Konsortium oder eine vergleichbare Rechtseinheit besteht, geben Sie bitte
den Namen und die Rechtsform dieser Rechtseinheit an:
Unteraufträge
5.
Sieht Ihr Angebot die Weitervergabe von Aufträgen vor?
Ja
Nein
Falls ja, beantworten Sie bitte Frage 6 und füllen Sie die nächste Seite für jeden
Subunternehmer aus
6.
Verzeichnis der Unterauftragnehmer:
…….….……………………………….…
…….….……………………………….…
…….….………………………………….
……….………………………………..…
…….….……………………………….…
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Anhang 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge
…….….……………………………….…
Gründe für die Weitervergabe, Funktionen, Tätigkeitsbereiche und
Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Subunternehmer
Bitte füllen Sie diese Seite für jeden Subunternehmer aus
Name des Unterauftragnehmers:
......................................................................................................................................
Rechtsform:
......................................................................................................................................
Land der Eintragung:
......................................................................................................................................
Nummer der Eintragung in das gesetzlich vorgeschriebene Register:
......................................................................................................................................
Internet-Adresse (falls vorhanden):
......................................................................................................................................
Anschrift des Firmensitzes:
......................................................................................................................................
Ansprechpartner:
......................................................................................................................................
Telefon:
......................................................................................................................................
Gründe für die Vergabe von Unteraufträgen:
......................................................................................................................................
Aufgaben, Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Unterauftragnehmers:
......................................................................................................................................
Volumen bzw. Anteil der im Unterauftrag vergebenen Leistungen:
......................................................................................................................................
Beabsichtigen Sie, die Leistungsfähigkeit des Subunternehmers als Beleg für die
Erfüllung der Auswahlkriterien anzuführen? Falls ja, so geben Sie bitte an, auf welches
Auswahlkriterium (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder technische
und fachliche Leistungsfähigkeit) Sie sich beziehen. Sie werden ausdrücklich darauf
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
60 / 109
Anhang 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge
hingewiesen, dass der Bieter alle Unterlagen vorlegen muss, die die Bewertung der
Auswahlkriterien ermöglichen, wobei diese Bewertung sich danach richtet, in welchem
Maße der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur
Verfügung stellt.
......................................................................................................................................
Erfahrung des Subunternehmers im Hinblick auf die ihm übertragenen Arbeiten
Bitte legen Sie ein Exemplar dieser Seite für jeden Subunternehmer vor.
…….….……………………………….………………………………………..
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
61 / 109
Anhang 5 Liste der vorzulegenden Dokumente
LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE
5
Dokument
Anhang zum
Lasten-heft
Fundstelle
im Angebot
Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise
*
ein von einem entsprechend befugten Vertreter unterzeichnetes
Begleitschreiben (vorzulegen)
---
*
Formular „Finanzangaben“ (auszufüllen)
2A
*
Formular „Rechtsträger“ (ausgefüllt), zusammen mit den in Ziffer
2.4 aufgeführten Unterlagen (vorzulegen):
2B

Nachweis der Eintragung in das vorgeschriebene Register und
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Unterlagen
zum
Nachweis
der
ordnungsgemäßen
Bevollmächtigung der Person(en), die das Angebot
unterzeichnet/unterzeichnen und zur Vertragsunterzeichnung
vorgesehen ist/sind
*
Formular „Angaben zum Bieter“ (ausgefüllt)
3
*
Fragebogen zu gemeinsamen Angeboten und Unteraufträgen
(gegebenenfalls auszufüllen)
4
*
Im Falle eines gemeinsamen Angebots, eine von den gesetzlichen
Vertretern aller am Angebot beteiligten Partner unterzeichnete
Erklärung (Vereinbarung/ Vollmacht), in der:

alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die
gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags
übernehmen;
2C

einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner
(Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen
Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags
gegeben wird.
*
Falls das Angebot die Vergabe von Leistungen im Unterauftrag
vorsieht: eine Absichtserklärung jedes Subunternehmers, in der dieser
bestätigt, im Fall der Zuschlagserteilung mit dem Bieter
zusammenzuarbeiten. (vorzulegen)
*
Die Liste der vorzulegenden Dokumente (auszufüllen)
5
Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien
*
Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden
Fälle (auszufüllen), mit folgenden Nachweisen:

Strafregisterauszug neueren Datums oder ein gleichwertiges
Dokument;

Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass Sie
Ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
nachgekommen sind, oder ein gleichwertiges Dokument;

6
Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass Sie
Ihrer Pflicht zur Entrichtung von Steuern nachgekommen sind,
oder ein gleichwertiges Dokument.
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
62 / 109
Anhang 5 Liste der vorzulegenden Dokumente
Dokument
Anhang zum
Lasten-heft
Fundstelle
im Angebot
Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
*
Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre
(vorzulegen)
---
*
Ein Dokument mit Angaben über den Gesamtumsatz und
Umsatz mit den Leistungen, auf die sich der Auftrag bezieht, in
den letzten drei Geschäftsjahren (vorzulegen);
---
*
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung unter Angabe der
Versicherungssummen (vorzulegen)
---
b) Technische und fachliche Leistungsfähigkeit
*
Kurzbeschreibung der Wirtschaftstätigkeit des Bieters im
Bereich der ausgeschriebenen Dienstleistungen (vorzulegen)
7
*
Fragebogen „Technische Angaben“ im Zusammenhang mit den
Auswahlkriterien
(vorzulegen)
7
Teil 4: Unterlagen im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien
*
Fragebogen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien
(vorzulegen)
8
Teil 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien
*
Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Preisaufstellung
(auszufüllen)
1
*
Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Musterangebot
(auszufüllen)
1
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
63 / 109
Anhang 6 Eidesstattliche Versicherung
6
EIDESSTATTLICHE
VERSICHERUNG
AUSSCHLUSSFÄLLEN
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DEN
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG
1.
Im Rahmen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom
25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der
Europäischen Gemeinschaften (geänderte Fassung, ABl. L 248 vom
16. September 2002, S. 1) versichert der Unterzeichnete hiermit an Eides statt,
dass die nachfolgend genannten Ausschlussfälle nicht auf die von ihm
vertretene Firma bzw. Einrichtung zutreffen bzw. dass er (wenn der
Bieter/Subunternehmer eine natürliche Person ist) nicht zum Kreise derjenigen
gehört:
a)
die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen
Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt
haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer
vergleichbaren Lage befinden;
b)
die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind,
die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c)
die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
d)
die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern
oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer
Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes
der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind;
e)
die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen
Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der
Europäischen Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind;
f)
die von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion betroffen sind, weil sie in
Bezug auf die von der Vergabebehörde für die Teilnahme an der
Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche, lückenhafte oder keine
Angaben gemacht oder im Rahmen eines aus dem EU-Haushalt finanzierten
Vertrags eine schwere Vertragsverletzung begangen haben.
Im Zusammenhang mit Buchstabe d) muss der Bieter bereit sein, von der zuständigen
Behörde des betroffenen Mitgliedstaates ausgestellte Bescheinigungen vorzulegen, aus
der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
Die Kommission akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass keiner der in den
Buchstaben a, b oder e genannten Fälle auf den Bieter zutrifft, einen Strafregisterauszug
neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung
neueren Datums einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder
Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
Werden ein solches Dokument bzw. die unter a, b, d und e verlangten Bescheinigungen
in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche oder
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
64 / 109
Anhang 6 Eidesstattliche Versicherung
eine feierliche Versicherung ersetzt werden, die der betreffende Bieter vor einer
zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen
Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.
2.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des
Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht im
Amtsblatt L 248 vom 16. September 2002, geänderte Fassung, versichert der
Unterzeichnete hiermit an Eides statt, dass:

weder die Firma bzw. die Einrichtung, die er vertritt, noch die Mitglieder
ihres Personals und ihrer Verwaltungs- und Führungsgremien im Rahmen
dieses Auftrags in einem Interessenkonflikt stehen;

er die Kommission unverzüglich von jeglicher Situation unterrichten wird, die
einen Interessenkonflikt darstellt oder die zu einem Interessenkonflikt führen
könnte;

er im Zuge der Mitteilung der vom Auftraggeber für die Teilnahme an der
Ausschreibung verlangten Auskünfte keine falschen Erklärungen abgegeben
hat;

dass die der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung gemachten
Angaben korrekt, richtig und vollständig sind.
Die Kommission behält sich vor, diese Angaben zu prüfen.
(Ort) ...........…, den …
Unterschrift:
Name des/der Unterzeichner(s) des Formulars (gesetzlich befugt, den Bieter bei
Verhandlungen mit Dritten zu vertreten und für die vorstehend genannte Firma bzw.
Organisation handelnd).
……………………………………………………………………………………………..
Name der vertretenen Firma/Organisation (gegebenenfalls):
..............................................................................................................................................
Anschrift des Firmensitzes:
...............................................................................................................................................
...............................................................................................................................................
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
7
FRAGEBOGEN „TECHNISCHE ANGABEN“ IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN
(AUSFÜLLEN)
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (1)
Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten im Format A4 und Schriftgröße 12) der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Bieters im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen
Leistungen, zusammen mit den entsprechenden Belegen
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
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Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“ / Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (2)
Liste der vergleichbaren Aufträge: eine Liste von 3 (drei) in den letzten 36 Monaten ausgeführten Aufträgen vergleichbarer Kategorie mit
Angaben zu den Produktionsdaten, den Titeln der Veröffentlichungen, Sprachen, Seitenzahlen pro Sprachfassung, Gesamtauflagen, Namen der
privaten oder öffentlichen Auftraggeber sowie dem jeweiligen Auftragswert
Produktionsdatum
Name des Projekts, Titel der
Veröffent-lichung
Sprache
Volumen
(Seitenzahl je
Sprachfassung)
Gesamtauflage
Name des privaten (PR) oder
öffentlichen (PU) Auftraggebers
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
Betrag
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (3)
Satz/Fotosatz
-  Zahl der Tastaturen/Bildschirme:
_________
_______ -
Zahl der Datenerfasser:
Können Sie Satzarbeiten in den folgenden 23 Sprachen ausführen?
JA

-
NEIN

Silbentrennungsprogramm in
ja 
nein
LITAUISCH
ja  nein
TSCHECHISCH ja 
nein
UNGARISCH
ja  nein
DÄNISCH
ja 
nein
MALTESISCH
ja  nein
DEUTSCH
ja 
nein
NIEDERLÄNDISCH
ESTNISCH
ja 
nein
POLNISCH
GRIECHISCH
ja 
nein
PORTUGIESISCH ja  nein
ENGLISCH
ja 
nein
RUMÄNISCH
ja  nein
SPANISCH
ja 
nein
SLOWAKISCH
ja  nein
FRANZÖSISCH ja 
nein
SLOWENISCH
ja  nein
ITALIENISCH
ja 
nein
FINNISCH
ja  nein
LETTISCH
ja 
nein
SCHWEDISCH
ja  nein
KROATISCH
ja 
nein
BULGARISCH
-
ja 
nein
ja  nein
Weitere Sprachen, die verarbeitet werden können
Verpflichtung, die nötigen Anpassungen für Satzarbeiten in den Sprachen der
Kandidatenländer vorzunehmen, wenn diese Sprachen Amtssprachen werden
JA
NEIN


Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (4)
Der Bieter kann ein zusätzliches Blatt verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser Frage insgesamt
nicht mehr als 2 Seiten ausgefüllt werden.
Satz/Fotosatz
Können Sie folgende Satzarbeiten ausführen?
JA
NEIN

- Anhand von elektronischen Dateien?

Falls ja, geben Sie bitte an, über welche Anschlüsse
Dateiübertragungsverfahren Sie einsetzen können (E-Mail usw.)
- E-Mail:


- ISDN


- FTP


Sie
verfügen
und
welches
Sonstige Verfahren (bitte genaue Angaben)
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (4 - Fortsetzung))
Satz/Fotosatz
Können Sie optimierte PDF-Dateien für die Prepress-Stufe und für das WEB erstellen?
JA
NEIN


Wenn ja, beschreiben Sie bitte das eingesetzte Verfahren (Software):
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………..................................
Wenn ja, beschreiben Sie bitte einige bereits ausgeführte Arbeiten:
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (5)
Prepress
Beschreibung der Software und der Hardware, über die der Bieter verfügt:
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser Frage insgesamt nicht
mehr als 3 Seiten ausgefüllt werden).
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (5 - Fortsetzung)
Druck
Zahl der
Maschinen
Maschinentyp
Zahl der Farben
Format
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (5 -Fortsetzung)
Material für die Endverarbeitung
Typ
Anzahl
Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (6)
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Vorlage einer
Qualitätssicherungsbescheinigung einer Einrichtung, die dem Regelwerk der
europäischen Normen entspricht (z. B. ISO 9001 Version 2000) oder einer
gleichwertigen Bescheinigung einer Zertifizierungseinrichtung mit Sitz in einem
Mitgliedstaat. (Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur
Beantwortung dieser Frage insgesamt nicht mehr als 5 Seiten ausgefüllt werden).
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______________________________________________________________
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Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 8 – Zuschlagskriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
8
FRAGEBOGEN
(AUSZUFÜLLEN)
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DEN
ZUSCHLAGSKRITERIEN
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (1)
Beschreibung (maximal 20 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der auf allen Ebenen des
Produktionsverfahrens vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung der
Qualität der zu erbringenden Leistungen ab Produktionsbeginn nach Maßgabe
der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts); Zu vergebende
Punktezahl: 50. Das Angebot muss mindestens 25 Punkte erhalten.
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Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 8 – Zuschlagskriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (2)
Beschreibung (maximal 15 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Einhaltung der Produktions- und Lieferfristen nach Maßgabe der
Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts). In diesem Dokument
sind einerseits die zur Einhaltung der Fristen vorgeschlagenen allgemeinen
Maßnahmen und andererseits der Notfallplan des Bieters zu erläutern. Zu vergebende
Punktezahl: 40. Das Angebot muss mindestens 20 Punkte erhalten.
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Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 8 – Zuschlagskriterien, Fragebogen „Technische Angaben“
Fragebogen „Technische Angaben“
Ausschreibung Nr. 10356
Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (3)
Beschreibung (maximal 10 A4-Seiten, Schriftgröße 12) des Verfahrens für den Einsatz
der Instrumente und Methoden für den Start der Produktion der zu liefernden
Veröffentlichungen (Ziffer 4 der Technischen Spezifikationen). Zu vergebende
Punktezahl: 10. Das Angebot muss mindestens 5 Punkte erhalten.
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Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs
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Anhang 9 Musterbroschure
9. MUSTERBROSCHÜRE
Siehe http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm.
- 78 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 10 Technische Spezifikationen für die Lieferung der PDF-Dateien der Druckvorstufe
10
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
DRUCKVORSTUFE
FÜR DIE
LIEFERUNG
OPTIMIERTER
PDF-DATEIEN
DER
(1) Format der Dateien der Abzüge vor der Druckfreigabe; der Auftragnehmer liefert
systematisch und innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen:
Eine weboptimierte Datei im Format Adobe PDF sowie eine Datei im Format Adobe InCopy. Diese
Formate können sich nach Maßgabe der technischen Entwicklungen ändern.
(2) Der Auftragnehmer liefert systematisch 3 Tage nach Druckfreigabe:
a) eine PDF/X-Datei und eine PDF/A 1-a-Datei
Der Dateiname besteht aus der Kennnummer der Veröffentlichung (= Katalognummer, die auf Seite
IV des Umschlags aufgedruckt ist, jedoch ohne die Bindestriche).
Beispiel:
Katalognummer: DX-27-99-007-IT-C
PDF-Dateiname: DX2799007ITC.pdf
Falls die Veröffentlichung ein Inhaltsverzeichnis enthält, müssen interaktive „Bookmarks“ in die
PDF-Datei eingefügt werden.
Besteht ein Register, so ist es mit „interaktiven Links“ zu versehen, die auf den entsprechenden
Textteil verweisen.
Wird das zum Druck vorgesehene Material auf Papier geliefert, so behält sich das Amt das Recht
vor, nach dem Scannen der vom Auftragnehmer erhaltenen Dokumente eine Datei im Format
PDF/A 1-b zu verlangen.
Für die PDF/A 1-a-Datei müssen die Schnittmarken maskiert werden.
b) Eine Abbildung der Umschlagseite im Format jpg
— Auflösung: 300x300 dpi
— Größe: 150x212 Pixels
Der Name der Datei entspricht der Katalognummer ohne Bindestriche (z. B. DX2799007ITC.jpg)
Anmerkung: Diese Liste ist nicht erschöpfend; die Formate können sich während der
Vertragslaufzeit nach Maßgabe der technischen Entwicklung ändern.
- 79 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 11 Technische Spezifikationen der DTD
11
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN DES XML-SCHEMAS
Siehe http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm.
- 80 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 12 Benennungskonvention und deskriptive Daten
12 BENENNUNGSKONVENTION UND DESKRIPTIVE DATEN
Gliederung des Einzeldokuments
Konvention
für
die
Benennung der
Dateien
J_aaaa_nnnn_TTTTT_VL_AAAA_IIII_pppppp.pdf
─ J = Bezeichnung des Gerichts (C = Gerichtshof; T = Gericht; F = Gericht für den öffentlichen
Dienst)
─ aaaa = Jahr der Rechtssache (4 Ziffern)
─ aaaa = Nummer der Rechtssache (4 Ziffern)
─
TTTTT = Angabe, um welche Art von Verfahrensdokument es sich handelt:
TITRE
Titelseiten
ARRET
Urteil
CONCL
Schlussfolgerung
DEMAV Stellungnahmeersuchen
AVIS
Stellungnahme
DELI
Beratung
ORD
Beschluss/Entscheidung
SOM
Zusammenfassung/Leitsatz
REF
Informationen über die nicht veröffentlichten Beschlüsse/Entscheidungen
(selektive Veröffentlichung)
INF
Informationen über die nicht veröffentlichten Urteile (selektive
Veröffentlichung)
RECT
Berichtigung (auch Corrigendum genannt)
─ VL = ISO-Code der Sprachfassung (ISO 639-1)
─
─
AAAA = Erscheinungsjahr der Sammlung, in der das Dokument/die Rechtssache
veröffentlicht wurde (4 Ziffern)
IIII = Teil der Sammlung, in dem das Dokument/die Rechtssache veröffentlicht wurde:
o I: Sammlung des Gerichtshofs
o II: Sammlung des Gerichts
o FP: Sammlung des Gerichts für den öffentlichen Dienst
─ pppppp = Seite in der Sammlung, auf der das Dokument/die Rechtssache beginnt
Art der Angaben
Gelieferte Angaben
Die in der Zusammenfassung
enthaltenen Dokument-Indikatoren
Zeichenfolge (mehrsprachig; an die
Sprachfassung
des
Dokuments
anzupassen)
Die Indikatoren einer Rechtssache
können für jedes Dokument der
selben Rechtssache kopiert werden,
außer
im
Falle
der
Schlussfolgerungen
und
der
Sitzungsberichte
Indicateurs
- 81 -/109
Beispiel für das
in Einzeldokumente aufgeteilte PDFDokument
Rechtsmittel
Gemeinschaftsmarke
Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolute
Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1
Buchstaben b und c - Wortzusammenstellung
'New Born Baby' - Erledigung der Hauptsache
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 12 Benennungskonvention und deskriptive Daten
Nom_Parties
Nom_usuel
Numéro_affaire
Numéros_affaires_jointes
Numéro_Celex
Numdoc
Numéro_Litige
Recueil
Numéro_Publication
DOI affaire
DOI fichier
- 82 -/109
Die vollständigen, im Titel der
Rechtssache enthaltenen Namen der
Parteien
Zeichenfolge
Der übliche Name der Rechtssache
ist im lebenden Kolumnentitel der
Sammlung enthalten
Zeichenfolge
Veröffentlichte Nummer der für das
Dokument relevanten Rechtssache
Zeichenfolge
Nummern der für das Dokument
relevanten verbundenen
Rechtssachen (getrennt durch ',')
Zeichenfolge
Keine Angabe, wenn es sich nicht um
eine verbundene Rechtssache
handelt; sonst Angabe aller Nummern
der verbundenen Rechtssachen
Celex-Nummer des Dokuments nach
folgendem Muster: 6aaaa*nnnn (nn)
Minidoc-Nummer des Dokuments
nach
folgendem
Muster:
Jaaaa/nnnn/A
Nummer des Rechtsstreits (aus 7
Feldern bestehende Kennnummer der
Rechtssache)
Angaben über die Veröffentlichung
(Jahr der Sammlung, wenn möglich
Nr. des Bandes und die Seite)
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen
Zapf Creation AG
Veröffentlichungsnummer der sich
auf eine Rechtssache beziehenden
Dokumente
Zeichenfolge
Die Veröffentlichungsnummern der
sich
auf
eine
Rechtssache
beziehenden
Dokumente
sind
dieselben
wie
die
Veröffentlichungsnummer
der
Rechtssache
Zuteilung eines DOI für jede
Rechtssache
200412C0287
Zuteilung eines DOI für
Dokument einer Rechtssache
Die DOI-Nummern werden durch das Amt
mitgeteilt
jedes
OHMI / ZAPF CREATION
C-498/01 P
Nicht auf dieses Beispiel anwendbar
Die DOI-Nummern werden durch das Amt
mitgeteilt
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
13 STRUKTUR DER XML-DATEIEN FÜR DIE HERSTELLUNG DER WEB-DATEIEN
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- 83 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
<A_Header_Gauche>
<blockquote id="A010000000">
<para style="header" id="A150000000">ARRÊT DU 9. 1. 2007 – AFFAIRE C-1/05</para>
</blockquote>
</A_Header_Gauche>
<A_Header_Droit>
<blockquote id="A010000001">
<para style="header" id="A150000001">JIA</para>
</blockquote>
</A_Header_Droit>
<A_Footer_Gauche>
<blockquote id="A010000002">
<para style="footer" id="A150000002">I - 12
</para>
</blockquote>
</A_Footer_Gauche>
<A_Footer_Droit>
<blockquote id="A010000003">
<para style="footer" id="A150000003">
<emphasis role="bold" id="A400000000">
</emphasis>
I - 11</para>
</blockquote>
</A_Footer_Droit>
<Affaire>
<Introduction>
<section id="A000000000">
<para style="19Centre" id="A150000004">ARRÊT DE LA COUR (grande chambre)</para>
<para style="19Centre" id="A150000005">9 janvier 2007 <footnote role="fNote" id="A110000000">
<number>*</number>
<para style="42FootnoteLangue" id="A150000006">
<emphasis role="bold" id="A400000001"/> Langue de procédure: le suédois.</para>
</footnote>
</para>
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Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
<para style="71Indicateur" id="A150000007">
<phrase role="QuotationMark_Open" id="A410000000">«</phrase>
<phrase role="motcle" id="A410000001">Liberté d’établissement </phrase>
<phrase role="Separator" id="A410000002">–</phrase>
<phrase role="motcle" id="A410000003"> Article 43 CE </phrase>
<phrase role="Separator" id="A410000004">–</phrase>
<phrase role="motcle" id="A410000005"> Directive 73/148/CEE </phrase>
<phrase role="Separator" id="A410000006">–</phrase>
<phrase role="motcle" id="A410000007"> Ressortissant d’un État membre établi dans un autre État membre
</phrase>
<phrase role="Separator" id="A410000008">–</phrase>
<phrase role="motcle" id="A410000009"> Droit de séjour de l’ascendant du conjoint, ces ascendant et conjoint
étant tous deux ressortissants d’un pays tiers </phrase>
<phrase role="Separator" id="A410000010">–</phrase>
<phrase role="motcle" id="A410000011"> Obligation pour cet ascendant de séjourner légalement dans un État
membre au moment où il rejoint sa famille dans l’État membre d’établissement </phrase>
<phrase role="Separator" id="A410000012">–</phrase>
<phrase role="motcle" id="A410000013"> Preuves à fournir pour être considéré comme ascendant à
charge</phrase>
<phrase role="QuotationMark_Close" id="A410000014">»</phrase>
</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000008">Dans l’affaire C-1/05,</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000009">ayant pour objet une demande de décision préjudicielle au titre de
l’article 234 CE, introduite par l’Utlänningsnämnden (Suède), par décision du 30 décembre 2004, parvenue à la Cour le 4
janvier 2005, dans la procédure</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000010">
<emphasis role="bold" id="A400000002">Yunying Jia</emphasis>
</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000011">contre</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000012">
<emphasis role="bold" id="A400000003">Migrationsverket,</emphasis>
</para>
<para style="19Centre" id="A150000013">LA COUR (grande chambre),</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000014">composée de M. V. Skouris, président, MM. P. Jann, C. W. A.
Timmermans, A. Rosas, P. Kūris et E. Juhász, présidents de chambre, MM. J. N. Cunha Rodrigues (rapporteur), K.
Schiemann, U. Lõhmus, E. Levits et A. Ó Caoimh, juges,</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000015">avocat général: M. L. A. Geelhoed,</para>
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<para
style="02AlineaAltA"
id="A150000016">greffier:
id="A400000004">me</emphasis> K. Sztranc-Slawiczek, administrateur,</para>
M<emphasis
role="suprscpt"
<para style="02AlineaAltA" id="A150000017">vu la procédure écrite et à la suite de l’audience du 21 février
2006,</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000018">considérant les observations présentées:</para>
<itemizedlist id="A030000000">
<listitem id="A060000000">
<blockquote id="A010000004">
<title id="A210000000">
<number>–</number>
</title>
<para
style="03Tiretlong"
id="A150000019">pour
M<emphasis
role="suprscpt"
id="A400000005">me</emphasis> Jia, par M<emphasis role="suprscpt" id="A400000006">e</emphasis> M. Johansson,
advokat,</para>
</blockquote>
</listitem>
<listitem id="A060000001">
<blockquote id="A010000005">
<title id="A210000001">
<number>–</number>
</title>
<para style="03Tiretlong" id="A150000020">pour le gouvernement suédois, par
role="suprscpt" id="A400000007">mes</emphasis> K. Norman et A. Falk, en qualité d’agents,</para>
M<emphasis
</blockquote>
</listitem>
<listitem id="A060000002">
<blockquote id="A010000006">
<title id="A210000002">
<number>–</number>
</title>
<para style="03Tiretlong" id="A150000021">pour le gouvernement belge, par M. M. Wimmer, en qualité
d’agent,</para>
</blockquote>
</listitem>
<listitem id="A060000003">
<blockquote id="A010000007">
- 86 -/109
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Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
<title id="A210000003">
<number>–</number>
</title>
<para style="03Tiretlong" id="A150000022">pour le gouvernement néerlandais, par M<emphasis
role="suprscpt" id="A400000008">mes</emphasis> H. G. Sevenster, C. ten Dam et C. Wissels, en qualité
d’agents,</para>
</blockquote>
</listitem>
<listitem id="A060000004">
<blockquote id="A010000008">
<title id="A210000004">
<number>–</number>
</title>
<para style="03Tiretlong" id="A150000023">pour le gouvernement slovaque, par M. R. Procházka, en
qualité d’agent,</para>
</blockquote>
</listitem>
<listitem id="A060000005">
<blockquote id="A010000009">
<title id="A210000005">
<number>–</number>
</title>
<para style="03Tiretlong" id="A150000024">pour le gouvernement du Royaume-Uni, par M<emphasis
role="suprscpt" id="A400000009">me</emphasis> S. Nwaokolo, en qualité d’agent, assistée de M. M. Hoskins et de
M<emphasis role="suprscpt" id="A400000010">me</emphasis> J. Stratford, barristers,</para>
</blockquote>
</listitem>
<listitem id="A060000006">
<blockquote id="A010000010">
<title id="A210000006">
<number>–</number>
</title>
<para style="03Tiretlong" id="A150000025">pour la Commission des Communautés européennes, par
M<emphasis role="suprscpt" id="A400000011">me</emphasis> M. Condou-Durande et M. L. Parpala, en qualité
d’agents,</para>
</blockquote>
</listitem>
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Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
</itemizedlist>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000026">ayant entendu l’avocat général en ses conclusions à l’audience du
27 avril 2006,</para>
<para style="02AlineaAltA" id="A150000027">rend le présent</para>
</section>
</Introduction>
<A_Motif>
<section id="B000000000">
<para style="75Debutdesmotifs" id="B150000000">
<emphasis role="bold" id="B400000000">Arrêt</emphasis>
</para>
<blockquote id="B010000000">
<title id="B210000000">
<number>1</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000001">La demande de décision préjudicielle porte sur
l’interprétation de la directive 73/148/CEE du Conseil, du 21 mai 1973, relative à la suppression des restrictions au
déplacement et au séjour des ressortissants des États membres à l’intérieur de la Communauté en matière
d’établissement et de prestation de services (JO L 172, p. 14), et de l’article 43 CE.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000001">
<title id="B210000001">
<number>2</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000002">Cette demande a été présentée dans le cadre d’un
recours opposant M<emphasis role="suprscpt" id="B400000001">me</emphasis> Jia, ressortissante chinoise à la
retraite, au Migrationsverket (office des migrations) à propos du rejet par ce dernier de la demande présentée par
l’intéressée en vue de l’obtention d’un permis de séjour de longue durée en Suède.</para>
</blockquote>
<section id="B000000001">
<title style="04Titre1" id="B200000000">
<titlecontent id="B300000000">
<emphasis role="bold" id="B400000002">Le cadre juridique</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<section id="B000000002">
<title style="05Titre2" id="B200000001">
- 88 -/109
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Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
<titlecontent id="B300000001">
<emphasis role="italc" id="B400000003">La réglementation communautaire</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<blockquote id="B010000002">
<title id="B210000002">
<number>3</number>
</title>
<para
style="01PointnumeroteAltN"
id="B150000003">L’article
1<emphasis
id="B400000004">er</emphasis>, paragraphe 1, de la directive 73/148 dispose:</para>
role="suprscpt"
<para style="02AlineaAltA" id="B150000004">«Les États membres suppriment, dans les conditions prévues
par la présente directive, les restrictions au déplacement et au séjour:</para>
<blockquote id="B010000003">
<para style="09Marge0avecretrait" id="B150000005">a)<emphasis role="tab" id="B400000005"/>des
ressortissants d’un État membre qui sont établis ou veulent s’établir dans un autre État membre afin d’y exercer une
activité non salariée ou veulent y effectuer une prestation de services;</para>
</blockquote>
<para style="02AlineaAltA" id="B150000006">[…]</para>
<blockquote id="B010000004">
<para style="09Marge0avecretrait" id="B150000007">d)<emphasis role="tab" id="B400000006"/>des
ascendants et descendants de ces ressortissants et de leur conjoint qui sont à leur charge, quelle que soit leur
nationalité.»</para>
</blockquote>
</blockquote>
<blockquote id="B010000005">
<title id="B210000003">
<number>4</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000008">L’article 3 de cette directive est libellé comme
suit:</para>
<para style="02AlineaAltA" id="B150000009">«1.<emphasis role="tab" id="B400000007"/>Les États
membres admettent sur leur territoire les personnes visées à l’article 1<emphasis role="suprscpt"
id="B400000008">er</emphasis> sur simple présentation d’une carte d’identité ou d’un passeport en cours de
validité.</para>
<para style="02AlineaAltA" id="B150000010">2.<emphasis role="tab" id="B400000009"/>Aucun visa
d’entrée ni aucune obligation équivalente ne peut être imposé, sauf aux membres de la famille qui ne possèdent pas la
nationalité de l’un des États membres. Les États membres accordent à ces personnes toutes facilités pour obtenir les
visas qui leur seraient nécessaires.»</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000006">
- 89 -/109
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Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
<title id="B210000004">
<number>5</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000011">L’article 4, paragraphe 3, de ladite directive
dispose:</para>
<para style="02AlineaAltA" id="B150000012">«Lorsqu’un membre de la famille n’a pas la nationalité d’un
État membre, il lui est délivré un document de séjour ayant la même validité que celui délivré au ressortissant dont il
dépend.»</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000007">
<title id="B210000005">
<number>6</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000013">L’article 6 de la même directive énonce:</para>
<para style="02AlineaAltA" id="B150000014">«Pour la délivrance de la carte et du titre de séjour, l’État
membre ne peut demander au requérant que:</para>
<blockquote id="B010000008">
<para style="09Marge0avecretrait" id="B150000015">a)<emphasis
présenter le document sous le couvert duquel il a pénétré sur son territoire;</para>
role="tab"
id="B400000010"/>de
</blockquote>
<blockquote id="B010000009">
<para style="09Marge0avecretrait" id="B150000016">b)<emphasis role="tab" id="B400000011"/>de
fournir la preuve qu’il entre dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt"
id="B400000012">er</emphasis> et 4.»</para>
</blockquote>
</blockquote>
<blockquote id="B010000010">
<title id="B210000006">
<number>7</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000017">L’article 8 de la directive 73/148 prévoit:</para>
<para style="02AlineaAltA" id="B150000018">«Les États membres ne peuvent déroger à la présente
directive que pour des raisons d’ordre public, de sécurité publique ou de santé publique.»</para>
</blockquote>
</section>
<section id="B000000003">
<title style="05Titre2" id="B200000002">
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<titlecontent id="B300000002">
<emphasis role="italc" id="B400000013">La réglementation nationale</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<blockquote id="B010000011">
<title id="B210000007">
<number>8</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000019">Il ressort de la décision de renvoi que le droit suédois
des étrangers est constitué pour l’essentiel de la loi 1989:529 sur les étrangers (utlänningslagen, ci-après la «loi») et du
décret 1989:547 sur les étrangers (utlänningsförordningen, ci-après le «décret»). À cet égard, ladite décision fournit les
indications suivantes.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000012">
<title id="B210000008">
<number>9</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000020">Le chapitre 1<emphasis role="suprscpt"
id="B400000014">er</emphasis> de la loi prévoit qu’un étranger qui entre en Suède ou y séjourne doit être en
possession d’un visa s’il n’est pas titulaire d’une carte de séjour ou n’est pas ressortissant de l’un des pays nordiques. Le
gouvernement peut prévoir d’autres exceptions à l’exigence de visa. Un étranger qui séjourne plus de trois mois en
Suède doit être titulaire d’une carte de séjour, sauf s’il est ressortissant d’un pays nordique.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000013">
<title id="B210000009">
<number>10</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000021">Le chapitre 2, article 4, paragraphe 1, point 3, de la
loi dispose qu’une carte de séjour peut être délivrée à un étranger membre de la famille proche d’une personne établie en
Suède ou qui a obtenu une carte de séjour, et qui partage le ménage de cette personne. Selon l’article 5 du même
chapitre, un étranger qui souhaite séjourner en Suède doit obtenir une carte de séjour avant d’entrer dans le pays. Une
demande de carte de séjour ne saurait être acceptée après l’entrée de l’intéressé sur le territoire suédois. Une fois entré
en Suède, l’étranger concerné peut cependant obtenir une telle carte, notamment si, au sens du chapitre 2, article 4,
paragraphe 1, point 3, de la même loi, il existe une relation étroite entre l’intéressé et une personne établie en Suède, et
qu’il ne peut être raisonnablement exigé que cet étranger retourne dans un autre pays pour y présenter une demande de
carte de séjour.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000014">
<title id="B210000010">
<number>11</number>
</title>
- 91 -/109
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<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000022">En vertu du chapitre 2, article 14, de la loi, le
gouvernement peut arrêter des dispositions prévoyant qu’une demande de carte de séjour peut être acceptée si elle
découle d’une convention conclue avec un État étranger. Le décret comporte de telles dispositions à son chapitre 3,
articles 5a, 5b et 7a.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000015">
<title id="B210000011">
<number>12</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000023">Ainsi, le chapitre 3, article 7a, du décret prévoit
qu’une demande de carte de séjour peut être acceptée même si elle est présentée ou examinée alors que l’étranger se
trouve en Suède, si celui-ci est ressortissant d’un État membre de l’Espace économique européen (ci-après l’«EEE») ou
de la Suisse. Selon le chapitre 3, article 5b, du décret, il en est de même en ce qui concerne une demande émanant d’un
membre de la famille de cet étranger. En vertu du chapitre 3, article 5a, du décret, la carte de séjour est accordée à un
étranger qui présente un passeport ou une carte d’identité valable, qui est ressortissant d’un État membre de l’EEE ou de
la Suisse et qui remplit les conditions énoncées aux points 2 à 7 ou 10 du même article. Selon le point 2, un travailleur
indépendant, qui peut établir au moyen d’un document qu’il possède cette qualité, peut obtenir une carte de séjour
renouvelable d’une durée de cinq ans. Enfin, selon le chapitre 3, article 5b, du décret, la carte de séjour est accordée à
l’étranger qui, au sens des points 1 à 5 de cet article, est membre de la famille d’un ressortissant d’un État membre de
l’EEE.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000016">
<title id="B210000012">
<number>13</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000024">Selon la décision de renvoi, une carte de séjour est
délivrée dans les mêmes conditions qu’au ressortissant de l’EEE à l’étranger qui a un lien avec ce ressortissant, sur
présentation d’un passeport ou d’une carte d’identité valable, d’un certificat de parenté ou d’un document attestant qu’il
est à la charge du ressortissant d’un État membre de l’EEE concerné ou du conjoint de celui-ci. L’étranger doit aussi dans
de nombreux cas produire les documents ou fournir les preuves de nature à établir l’existence d’un lien de parenté avec
le ressortissant de l’EEE au sens des points 1 à 5 du chapitre 3, article 5b, du décret. Le point 1 de cet article prévoit que,
pour être considéré comme membre de la famille d’un travailleur indépendant, l’étranger doit établir l’existence de l’un
des liens de parenté suivants avec un ressortissant de l’EEE: époux ou épouse, enfant de moins de 21 ans ou à charge,
ou parent (génération immédiatement précédente) à charge du ressortissant d’un État de l’EEE ou de l’époux (ou
épouse) de celui-ci.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000017">
<title id="B210000013">
<number>14</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000025">En vertu du chapitre 4, article 1<emphasis
role="suprscpt" id="B400000015">er</emphasis>, paragraphe 1, point 2, de la loi, un étranger peut être expulsé s’il n’est
pas en possession d’un visa, d’une carte de séjour ou d’un autre titre exigé pour entrer en Suède, y séjourner ou y
travailler.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000018">
- 92 -/109
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Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
<title id="B210000014">
<number>15</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000026">Enfin, la décision de renvoi relève que le chapitre 4,
article 6, de la loi prévoit que, si une demande de carte de séjour est rejetée ou si une telle carte est retirée alors que
l’étranger se trouve en Suède, il est simultanément décidé, sauf raisons particulières, d’expulser ou d’éloigner
l’intéressé.</para>
</blockquote>
</section>
</section>
<section id="B000000004">
<title style="04Titre1" id="B200000003">
<titlecontent id="B300000003">
<emphasis role="bold" id="B400000016">Le litige au principal et les questions préjudicielles</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<blockquote id="B010000019">
<title id="B210000015">
<number>16</number>
</title>
<para
style="01PointnumeroteAltN"
id="B150000027">Le
fils
de
M<emphasis
role="suprscpt"
id="B400000017">me</emphasis> Jia, M. Shenzhi Li, également de nationalité chinoise, vit en Suède auprès de son
conjoint, M<emphasis role="suprscpt" id="B400000018">me</emphasis> Svanja Schallehn, depuis 1995. Cette dernière,
de nationalité allemande, exerce une activité non salariée en Suède. M<emphasis role="suprscpt"
id="B400000019">me</emphasis> Schallehn est titulaire d’une carte de séjour, valable jusqu’au 3 juillet 2006, qui lui a
été délivrée en sa qualité de ressortissante d’un État membre. M. Shenzhi Li, en tant que conjoint d’un ressortissant
communautaire, s’est vu délivrer une carte de séjour valable pour la même durée que celle de la carte de son
épouse.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000020">
<title id="B210000016">
<number>17</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000028">Le 2 mai 2003, l’ambassade de Suède à Pékin a
délivré à M<emphasis role="suprscpt" id="B400000020">me</emphasis> Jia un visa de tourisme valable jusqu’au 21
août 2003 pour une entrée dans l’espace Schengen et un séjour de 90 jours au maximum. M<emphasis role="suprscpt"
id="B400000021">me</emphasis> Jia est entrée dans l’espace Schengen par l’aéroport de Stockholm-Arlanda le 13 mai
2003. Le 7 août suivant, elle a demandé une carte de séjour au Migrationsverket en se prévalant de son lien de parenté
avec un ressortissant d’un État membre.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000021">
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<title id="B210000017">
<number>18</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000029">En vue de l’obtention de la ladite carte de séjour,
M<emphasis role="suprscpt" id="B400000022">me </emphasis>Jia a fait notamment valoir les arguments suivants: elle
reçoit de la République populaire de Chine une pension mensuelle de 1 166 couronnes suédoises et son époux, M. Yupu
Li, perçoit une pension mensuelle de l’ordre de 1 000 couronnes suédoises; elle et son époux vivent dans des conditions
très difficiles en Chine; ils ne peuvent subvenir à leurs besoins sans le soutien économique de leur fils et de l’épouse de
celui-ci; ils ne peuvent prétendre à aucune aide économique de la part des autorités chinoises. Au soutien de sa
demande, M<emphasis role="suprscpt" id="B400000023">me</emphasis> Jia a présenté un certificat de parenté avec
M. Shenzhi Li émanant du Beijing Notary Public Office, ainsi qu’un certificat de son ancien employeur public, China
Forestry Publishing House, établissant qu’elle dépend économiquement de son fils et de sa belle-fille.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000022">
<title id="B210000018">
<number>19</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000030">Le 7 avril 2004, le Migrationsverket a décidé de rejeter
la demande de M<emphasis role="suprscpt" id="B400000024">me</emphasis> Jia, au motif que la situation de
dépendance économique invoquée n’était pas suffisamment établie, et de renvoyer l’intéressée dans son pays d’origine,
à moins qu’elle ne démontre qu’un autre État était disposé à l’accueillir. Le 14 mai 2004, M<emphasis role="suprscpt"
id="B400000025">me</emphasis> Jia a fait appel de la décision prise à son encontre devant l’Utlänningsnämnden
(commission de recours des étrangers).</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000023">
<title id="B210000019">
<number>20</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000031">Il ressort également de la décision de renvoi que le
Migrationsverket a délivré le 3 septembre 2003 un visa national à M. Yupu Li, valable pour une entrée en Suède et un
séjour de 180 jours au maximum. Le 10 mars 2004, l’intéressé a introduit une demande de carte de séjour pour la même
raison que celle invoquée par M<emphasis role="suprscpt" id="B400000026">me</emphasis> Jia. Le 17 septembre
2004, le Migrationsverket a rejeté cette demande par une décision dont M. Yupu Li a fait appel devant
l’Utlänningsnämnden. Selon la décision de renvoi, ce dernier n’avait pas encore examiné le recours de M. Yupu Li
lorsque la Cour a été saisie de la présente demande de décision préjudicielle.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000024">
<title id="B210000020">
<number>21</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000032">Selon le Migrationsverket, la notion de dépendance à
l’égard du ressortissant communautaire (ou de son conjoint) implique qu’il existe un besoin réel de soutien financier ou
autre satisfait de manière répétée par les membres de la famille établis dans l’État membre. Ne sauraient donc être pris
en considération un besoin seulement occasionnel ou un soutien qui n’est pas réellement nécessaire à la subsistance de
la personne concernée. Il importerait également de tenir compte du besoin d’un soutien dans le pays d’origine et non pas
de celui constaté lors d’une émigration éventuelle dans un État membre. Il faudrait de même que la dépendance puisse
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être établie à l’aide d’une attestation ou de tout autre document et le droit communautaire ne s’opposerait pas à ce que la
preuve de l’existence d’une situation de dépendance soit exigée. Il ne serait pas indispensable que l’intéressé soit en
mesure de présenter une attestation de dépendance émanant des autorités du pays d’origine, une telle attestation n’étant
citée qu’à titre d’exemple de pièces permettant de constater la réalité d’une dépendance économique. Toutefois, le seul
engagement d’un ressortissant communautaire ou de son conjoint de pourvoir aux besoins de ses parents ne suffirait pas
à faire constater l’existence de la dépendance exigée pour l’octroi d’une carte de séjour.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000025">
<title id="B210000021">
<number>22</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000033">L’Utlänningsnämnden observe notamment que, selon
la jurisprudence de la Cour (arrêt du 18 juin 1987, Lebon, 316/85, Rec. p. 2811, points 20 à 22), la circonstance qu’un
ressortissant communautaire subvient aux besoins d’un membre de sa famille est décisive pour établir l’existence d’une
situation de dépendance, sans qu’il soit nécessaire de déterminer les raisons de cette dépendance. La situation de
dépendance ne saurait cependant être définie avec précision. Force serait soit de présumer qu’une telle situation existe
lorsque le membre de la famille du ressortissant communautaire a besoin d’un soutien économique de celui-ci pour
atteindre ou préserver le niveau de vie souhaité, soit de considérer que la situation de dépendance naît du fait que, sans
ce soutien économique, le membre de la famille serait dans l’incapacité de parvenir à un niveau de vie seulement décent
dans son pays d’origine ou dans celui où il réside habituellement.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000026">
<title id="B210000022">
<number>23</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000034">Par ailleurs, selon l’Utlänningsnämnden, conformément
à l’article 6 de la directive 73/148, il peut seulement être exigé du demandeur d’une carte de séjour qu’il présente le
document sous le couvert duquel il a pénétré sur le territoire de l’État membre concerné et qu’il fournisse la preuve qu’il
entre dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000027">er</emphasis> et 4 de
cette directive. Dans ce contexte, la question se poserait de savoir si, outre le certificat de parenté, une preuve de la
situation de dépendance peut être exigée. Il ne saurait être affirmé qu’une attestation émanant de l’intéressé ou du
ressortissant communautaire puisse être considérée en soi comme constituant la preuve d’une situation de
dépendance.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000027">
<title id="B210000023">
<number>24</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000035">L’Utlänningsnämnden a décidé de surseoir à statuer et
de poser à la Cour les questions suivantes:</para>
<blockquote id="B010000028">
<para style="29Marge0doubleretrait" id="B150000036">«1)<emphasis role="tab" id="B400000028"/>a) À la
lumière de l’arrêt rendu par la Cour dans l’affaire C‑ 109/01 [arrêt du 23 septembre 2003, Akrich, Rec. p. I‑ 9607],
convient-il d’interpréter l’article 10 du règlement (CEE) n° 1612/68 [du Conseil, du 15 octobre 1968, relatif à la libre
circulation des travailleurs à l’intérieur de la Communauté (JO L 257, p. 2)] en ce sens que le ressortissant d’un pays tiers
qui est membre de la famille d’un travailleur, au sens de cet article, comme en l’occurrence, doit séjourner légalement
dans la Communauté pour obtenir le droit d’y résider avec ce travailleur? Faut-il de même interpréter l’article 1<emphasis
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role="suprscpt" id="B400000029">er</emphasis> de la directive 73/148 en ce sens que le droit de résidence d’un
ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un citoyen de l’Union, dépend de son séjour légal dans la
Communauté?</para>
<blockquote id="B010000029">
<para style="11Marge1avecretrait" id="B150000037">b)<emphasis role="tab" id="B400000030"/>Si la
directive 73/148 doit être interprétée en ce sens que la condition pour que le ressortissant d’un pays tiers, membre de la
famille d’un citoyen de l’Union, puisse se prévaloir d’un droit de résidence au sens de la directive est qu’il se trouve
légalement dans la Communauté, cela implique-t-il que cette personne doive posséder une carte de séjour valable, lui
permettant ou susceptible de lui permettre de résider dans l’un des États membres? À défaut d’un permis de résidence,
un droit de séjourner à un autre titre, pendant un temps plus ou moins long, suffit-il ou, comme dans l’affaire pendante
devant l’Utlänningsnämnden, suffit-il que la personne qui demande une carte de séjour ait un visa valable?</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000030">
<para style="11Marge1avecretrait" id="B150000038">c)<emphasis role="tab" id="B400000031"/>Si le
membre de la famille d’un citoyen de l’Union, qui est ressortissant d’un pays tiers, ne peut se prévaloir d’un droit de
résidence au titre de la directive 73/148 au motif qu’il ne séjourne pas légalement dans la Communauté, le fait de lui
refuser une carte de séjour constitue-t-il une restriction au droit d’établissement du citoyen de l’Union, prévu à l’article 43
CE?</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000031">
<para style="11Marge1avecretrait" id="B150000039">d)<emphasis role="tab" id="B400000032"/>Si le
membre de la famille d’un citoyen de l’Union, qui est ressortissant d’un pays tiers, ne peut se prévaloir d’un droit de
résidence au titre de la directive 73/148 au motif qu’il ne séjourne pas légalement dans la Communauté, le fait de
l’expulser parce que la demande d’une carte de séjour nationale ne peut être acceptée après l’entrée en Suède constituet-il une restriction au droit d’établissement du citoyen de l’Union, prévu à l’article 43 CE?</para>
</blockquote>
</blockquote>
<blockquote id="B010000032">
<para style="29Marge0doubleretrait" id="B150000040">2)<emphasis role="tab" id="B400000033"/>a)
Convient-il d’interpréter l’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000034">er</emphasis>, paragraphe 1,
sous d), de la directive 73/148 en ce sens que l’on entend par ‘[être] à [sa] charge’ le fait que le membre de la famille d’un
citoyen de l’Union dépend économiquement de celui-ci pour parvenir à un niveau de vie seulement décent dans son pays
d’origine ou dans celui où il réside habituellement?</para>
<blockquote id="B010000033">
<para
style="11Marge1avecretrait"
id="B150000041">b)<emphasis
role="tab"
id="B400000035"/>Convient-il d’interpréter l’article 6, phrase b), de la directive 73/148 en ce sens que les États membres
peuvent exiger que le membre de la famille d’un citoyen de l’Union qui se dit à la charge de ce citoyen, ou du conjoint de
celui-ci, produise, en sus d’un engagement de prise en charge émanant du citoyen de l’Union, des documents qui
établissent l’existence réelle d’une situation de dépendance?»</para>
</blockquote>
</blockquote>
</blockquote>
</section>
<section id="B000000005">
<title style="04Titre1" id="B200000004">
<titlecontent id="B300000004">
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<emphasis role="bold" id="B400000036">Sur les questions préjudicielles</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<section id="B000000006">
<title style="05Titre2" id="B200000005">
<titlecontent id="B300000005">
<emphasis role="italc" id="B400000037">Sur la première question, sous a) à d)</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<blockquote id="B010000034">
<title id="B210000024">
<number>25</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000042">Par cette question, la juridiction de renvoi demande
en substance si le droit communautaire, eu égard à l’arrêt Akrich, précité, impose aux États membres de soumettre
l’octroi d’un droit de séjour à un ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un ressortissant communautaire
ayant fait usage de la liberté de circulation, à la condition que ce membre de la famille ait, au préalable, séjourné
légalement dans un autre État membre.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000035">
<title id="B210000025">
<number>26</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000043">Dans l’arrêt Akrich, précité, la Cour a dit pour droit
que, pour pouvoir bénéficier, dans une situation telle que celle en cause dans l’affaire à l’origine de cet arrêt, des droits
prévus à l’article 10 du règlement n° 1612/68, le ressortissant d’un pays tiers, conjoint d’un citoyen de l’Union, doit
légalement séjourner dans un État membre lorsque son déplacement a lieu vers un autre État membre dans lequel le
citoyen de l’Union s’établit ou s’est établi.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000036">
<title id="B210000026">
<number>27</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000044">Se référant à cet arrêt, la juridiction de renvoi
cherche plus particulièrement à savoir si la condition de séjour légal préalable susmentionnée vaut également dans la
situation de M<emphasis role="suprscpt" id="B400000038">me</emphasis> Jia.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000037">
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<title id="B210000027">
<number>28</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000045">Afin de répondre à cette question, il est utile de
rappeler le cadre factuel de l’affaire ayant donné lieu à l’arrêt Akrich, précité.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000038">
<title id="B210000028">
<number>29</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000046">La juridiction de renvoi dans cette affaire était saisie
d’un recours à l’encontre du refus des autorités du Royaume-Uni d’accorder un droit de séjour à M. Akrich, ressortissant
d’un pays tiers et marié à une ressortissante du Royaume-Uni. M. Akrich, ne disposant pas d’un droit de séjour au
Royaume-Uni, avait consenti à son expulsion vers l’Irlande où il avait rejoint son épouse qui s’y était installée peu avant.
Le couple avait l’intention de retourner au Royaume-Uni en se prévalant du droit communautaire pour que M. Akrich
puisse entrer dans ce pays en tant que conjoint d’une citoyenne de l’Union ayant fait usage de la liberté de
circulation.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000039">
<title id="B210000029">
<number>30</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000047">C’est au regard de cette situation que la juridiction de
renvoi concernée avait demandé à la Cour quelles étaient les mesures que les États membres étaient habilités à prendre
afin de lutter contre le comportement des membres de la famille d’un ressortissant communautaire qui ne remplissaient
pas les conditions édictées par le droit national pour entrer et séjourner dans un État membre.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000040">
<title id="B210000030">
<number>31</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000048">Dans l’affaire au principal, il n’est pas reproché au
membre de la famille en question de séjourner illégalement dans un État membre ni de chercher à se soustraire
abusivement à l’emprise d’une réglementation nationale en matière d’immigration. Au contraire, M<emphasis
role="suprscpt" id="B400000039">me</emphasis> Jia se trouvait légalement en Suède lorsqu’elle a introduit sa demande
et le droit suédois lui-même ne s’oppose pas, dans une situation telle que celle au principal, à l’octroi d’un droit de séjour
de longue durée en faveur de l’intéressée, à condition que la situation de dépendance économique invoquée soit
suffisamment établie.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000041">
<title id="B210000031">
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<number>32</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000049">Il s’ensuit que la condition de séjour légal préalable
dans un autre État membre, telle que formulée dans l’arrêt Akrich, précité, ne saurait être transposée à la présente affaire
et ne saurait donc trouver application dans une telle situation.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000042">
<title id="B210000032">
<number>33</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000050">Partant, il convient de répondre à la première
question, sous a) à d), que le droit communautaire, eu égard à l’arrêt Akrich, précité, n’impose pas aux États membres de
soumettre l’octroi d’un droit de séjour à un ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un ressortissant
communautaire ayant fait usage de sa liberté de circulation à la condition que ce membre de la famille ait, au préalable,
séjourné légalement dans un autre État membre.</para>
</blockquote>
</section>
<section id="B000000007">
<title style="05Titre2" id="B200000006">
<titlecontent id="B300000006">
<emphasis role="italc" id="B400000040">Sur la seconde question, sous a) et b)</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<blockquote id="B010000043">
<title id="B210000033">
<number>34</number>
</title>
<para
style="01PointnumeroteAltN"
id="B150000051">L’article
1<emphasis
role="suprscpt"
id="B400000041">er</emphasis>, paragraphe 1, sous d), de la directive 73/148 ne s’applique qu’aux ascendants du
conjoint du ressortissant d’un État membre établi dans un autre État membre afin d’y exercer une activité non salariée qui
sont «à [sa] charge».</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000044">
<title id="B210000034">
<number>35</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000052">Il ressort de la jurisprudence de la Cour que la qualité
de membre de la famille «à charge» résulte d’une situation de fait caractérisée par la circonstance que le soutien matériel
du membre de la famille est assuré par le ressortissant communautaire ayant fait usage de la liberté de circulation ou par
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son conjoint [voir, à propos des articles 10 du règlement n° 1612/68 et 1<emphasis role="suprscpt"
id="B400000042">er</emphasis> de la directive 90/364/CEE du Conseil, du 28 juin 1990, relative au droit de séjour (JO
L 180, p. 26), respectivement, arrêts Lebon, précité, point 22, ainsi que du 19 octobre 2004, Zhu et Chen, C‑ 200/02,
Rec. p. I-9925, point 43].</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000045">
<title id="B210000035">
<number>36</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000053">La Cour a également jugé que la qualité de membre
de la famille à charge ne suppose pas un droit à des aliments, sous peine de faire dépendre ladite qualité des législations
nationales qui varient d’un État à l’autre (arrêt Lebon, précité, point 21). Selon la Cour, il n’est pas nécessaire de
déterminer les raisons du recours à ce soutien et de se demander si l’intéressé est en mesure de subvenir à ses besoins
par l’exercice d’une activité rémunérée. Cette interprétation est exigée en particulier par le principe selon lequel les
dispositions qui consacrent la libre circulation des travailleurs, partie des fondements de la Communauté, doivent être
interprétées largement (arrêt Lebon, précité, points 22 et 23).</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000046">
<title id="B210000036">
<number>37</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000054">Afin de déterminer si les ascendants du conjoint d’un
ressortissant communautaire sont à la charge de celui-ci, l’État membre d’accueil doit apprécier si, eu égard à leurs
conditions économiques et sociales, ceux-ci ne sont pas en mesure de subvenir à leurs besoins essentiels. La nécessité
du soutien matériel doit exister dans l’État d’origine ou de provenance de ces ascendants au moment où ils demandent à
rejoindre ledit ressortissant communautaire.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000047">
<title id="B210000037">
<number>38</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000055">Cette conclusion s’impose eu égard à l’article 4,
paragraphe 3, de la directive 68/360/CEE du Conseil, du 15 octobre 1968, relative à la suppression des restrictions au
déplacement et au séjour des travailleurs des États membres et de leur famille à l’intérieur de la Communauté (JO L 257,
p. 13), selon lequel la preuve de la qualité d’ascendant à charge du travailleur salarié ou de son conjoint au sens de
l’article 10 du règlement n° 1612/68 est rapportée par la production d’un document délivré par l’autorité compétente de
l’«État d’origine ou de provenance» attestant que l’ascendant concerné est à la charge dudit travailleur ou de son
conjoint. En effet, malgré l’absence de précision quant au mode de preuve admis pour que l’intéressé démontre qu’il
entre dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000043">er</emphasis> et 4 de
la directive 73/148, rien ne justifie que la qualité d’ascendant à charge soit appréciée différemment selon qu’il s’agit d’un
membre de la famille d’un travailleur salarié ou d’un membre de celle d’un travailleur non salarié.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000048">
<title id="B210000038">
<number>39</number>
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</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000056">Conformément à l’article 6, sous b), de la directive
73/148, l’État membre d’accueil peut exiger du demandeur qu’il fournisse la preuve qu’il entre dans l’une des catégories
visées notamment à l’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000044">er</emphasis> de cette directive.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000049">
<title id="B210000039">
<number>40</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000057">Les États membres doivent exercer leurs
compétences dans ce domaine dans le respect tant des libertés fondamentales garanties par le traité CE que de l’effet
utile des dispositions des directives comportant des mesures pour abolir, entre eux-mêmes, les obstacles à la libre
circulation des personnes, afin que l’exercice du droit de séjour des citoyens de l’Union européenne et des membres de
leur famille sur le territoire de tout État membre soit facilité (voir, par analogie, arrêt du 25 mai 2000, Commission/Italie, C424/98, Rec. p. I-4001, point 35).</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000050">
<title id="B210000040">
<number>41</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000058">S’agissant de l’article 6 de la directive 73/148, la
Cour a jugé que, en l’absence de précision quant au mode de preuve admis pour que l’intéressé démontre qu’il entre
dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000045">er</emphasis> et 4 de ladite
directive, il faut conclure qu’une telle preuve peut être faite par tout moyen approprié (voir, notamment, arrêts du 5 février
1991, Roux, C-363/89, Rec. p. I-1273, point 16, et du 17 février 2005, Oulane, C-215/03, Rec. p. I-1215, point
53).</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000051">
<title id="B210000041">
<number>42</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000059">Par conséquent, un document de l’autorité
compétente de l’État d’origine ou de provenance attestant l’existence d’une situation de dépendance, s’il apparaît
particulièrement approprié à cette fin, ne peut constituer une condition de la délivrance du titre de séjour, alors que par
ailleurs le seul engagement de prendre en charge le membre de la famille concerné, émanant du ressortissant
communautaire ou de son conjoint, peut ne pas être regardé comme établissant l’existence d’une situation de
dépendance réelle de celui-ci.</para>
</blockquote>
<blockquote id="B010000052">
<title id="B210000042">
<number>43</number>
</title>
- 101 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000060">Dans ces conditions, il convient de répondre à la
seconde question, sous a) et b), que l’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000046">er</emphasis>, paragraphe
1, sous d), de la directive 73/148 doit être interprété en en ce sens que l’on entend par «[être] à [leur] charge» le fait pour
le membre de la famille d’un ressortissant communautaire établi dans un autre État membre au sens de l’article 43 CE,
de nécessiter le soutien matériel de ce ressortissant ou de son conjoint afin de subvenir à ses besoins essentiels dans
l’État d’origine ou de provenance de ce membre de la famille au moment où il demande à rejoindre ledit ressortissant.
L’article 6, sous b), de la même directive doit être interprété en ce sens que la preuve de la nécessité d’un soutien
matériel peut être faite par tout moyen approprié, alors que le seul engagement de prendre en charge ce même membre
de la famille, émanant du ressortissant communautaire ou de son conjoint, peut ne pas être regardé comme établissant
l’existence d’une situation de dépendance réelle de celui-ci.</para>
</blockquote>
</section>
</section>
<section id="B000000008">
<title style="04Titre1" id="B200000007">
<titlecontent id="B300000007">
<emphasis role="bold" id="B400000047">Sur les dépens</emphasis>
</titlecontent>
</title>
<blockquote id="B010000053">
<title id="B210000043">
<number>44</number>
</title>
<para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000061">La procédure revêtant, à l’égard des parties au
principal, le caractère d’un incident soulevé devant la juridiction de renvoi, il appartient à celle-ci de statuer sur les
dépens. Les frais exposés pour soumettre des observations à la Cour, autres que ceux desdites parties, ne peuvent faire
l’objet d’un remboursement.</para>
</blockquote>
</section>
</section>
</A_Motif>
<Dispositif>
<section id="D000000000">
<para style="41DispositifIntroduction" id="D150000000">Par ces motifs, la Cour (grande chambre) dit pour
droit:</para>
<orderedlist id="D020000000">
<listitem id="D060000000">
<blockquote id="D010000000">
<title id="D210000000">
<number>1)</number>
- 102 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien
</title>
<para style="08Dispositif" id="D150000001">
<emphasis role="bold" id="D400000000">Le droit communautaire, eu égard à l’arrêt du 23 septembre
2003, Akrich (C-109/01), n’impose pas aux États membres de soumettre l’octroi d’un droit de séjour à un ressortissant
d’un pays tiers, membre de la famille d’un ressortissant communautaire ayant fait usage de sa liberté de circulation, à la
condition que ce membre de la famille ait, au préalable, séjourné légalement dans un autre État membre.</emphasis>
</para>
</blockquote>
</listitem>
<listitem id="D060000001">
<blockquote id="D010000001">
<title id="D210000001">
<number>2)</number>
</title>
<para style="08Dispositif" id="D150000002">
<emphasis role="bold" id="D400000001">L’article 1<emphasis role="suprscpt" id="D400000002">er</emphasis>,
paragraphe 1, sous d), de la directive 73/148/CEE du Conseil, du 21 mai 1973, relative à la suppression des restrictions au déplacement
et au séjour des ressortissants des États membres à l’intérieur de la Communauté en matière d’établissement et de prestation de
services, doit être interprété en en ce sens que l’on entend par «[être] à [leur] charge» le fait pour le membre de la famille d’un
ressortissant communautaire établi dans un autre État membre au sens de l’article 43 CE, de nécessiter le soutien matériel de ce
ressortissant ou de son conjoint afin de subvenir à ses besoins essentiels dans l’État d’origine ou de provenance de ce membre de la
famille au moment où il demande à rejoindre ledit ressortissant. L’article 6, sous b), de la même directive doit être interprété en ce sens
que la preuve de la nécessité d’un soutien matériel peut être faite par tout moyen approprié, alors que le seul engagement de prendre en
charge ce même membre de la famille, émanant du ressortissant communautaire ou de son conjoint, peut ne pas être regardé comme
établissant l’existence d’une situation de dépendance réelle de celui-ci.</emphasis>
</para>
</blockquote>
</listitem>
</orderedlist>
</section>
</Dispositif>
<A_Signatures>
<section id="D000000001">
<para style="77Signatures" id="D150000003">Signatures</para>
</section>
</A_Signatures>
</Affaire>
</A_Doc_Ref>
- 103 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien
14
STRUKTUR DER VOREINTRÄGE (XML)FÜR
PDF-DATEIEN
DIE
HERSTELLUNG
DER WEBOPTIMIERTEN
Derzeit enthalten die Voreinträge folgende Informationen:
<METADONNEES>
<DATE>07/06/2006</DATE>
<SEANCE>ARRET</SEANCE>
<NUMAFF>T-613/97</NUMAFF>
<NOMUSUEL_BG>UFEX и други/Комисия</NOMUSUEL_BG>
<NOMUSUEL_CS>UFEX a další v. Komise</NOMUSUEL_CS>
<NOMUSUEL_DA>UFEX m.fl. mod Kommissionen</NOMUSUEL_DA>
<NOMUSUEL_DE>UFEX u.a. / Kommission</NOMUSUEL_DE>
<NOMUSUEL_EL>UFEX κ.λπ. / Επιτροπή</NOMUSUEL_EL>
<NOMUSUEL_EN>UFEX and Others v Commission</NOMUSUEL_EN>
<NOMUSUEL_ES>UFEX y otros/Comisión</NOMUSUEL_ES>
<NOMUSUEL_ET>UFEX jt / komisjon</NOMUSUEL_ET>
<NOMUSUEL_FI>UFEX ym. v. komissio</NOMUSUEL_FI>
<NOMUSUEL_FR>UFEX e.a. / Commission</NOMUSUEL_FR>
<NOMUSUEL_HU>UFEX és társai / Bizottság</NOMUSUEL_HU>
<NOMUSUEL_IT>UFEX e.a. / Commissione</NOMUSUEL_IT>
<NOMUSUEL_LT>UFEX ir kt.prieš Komisija</NOMUSUEL_LT>
<NOMUSUEL_LV>UFEX u.c./Komisija</NOMUSUEL_LV>
<NOMUSUEL_MT>UFEX etvs Il-Kummissjoni</NOMUSUEL_MT>
<NOMUSUEL_NL>UFEX e.a. / Commissie</NOMUSUEL_NL>
<NOMUSUEL_PL>UFEX i in.przeciwkoKomisja</NOMUSUEL_PL>
<NOMUSUEL_PT>UFEX e o. / Comissão</NOMUSUEL_PT>
<NOMUSUEL_RO>UFEX și alții/Comisia</NOMUSUEL_RO>
<NOMUSUEL_SK>UFEX a i. / Komisia</NOMUSUEL_SK>
<NOMUSUEL_SL>UFEX in drugi proti Komisija</NOMUSUEL_SL>
<NOMUSUEL_SV>UFEX m.fl. mot kommissionen</NOMUSUEL_SV>
<DOMAINE>AIDE</DOMAINE>
</METADONNEES>
Im weiteren Verlauf werden die Voreinträge ergänzt und enthalten dann folgende Informationen:
<METADONNEES>
<DATE>…</DATE>
- 104 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien
<VL>…</VL>
<SEANCE>…</SEANCE>
<NUMAFF>…</NUMAFF>
<NUMCELEX>…</NUMCELEX>
<NUMDOC>…</NUMDOC>
<NUMLITIGE>…</NUMLITIGE>
<RECUEIL>…</RECUEIL>
<NUMPUB>…</NUMPUB>
<NUMAFFJOINTES>…</NUMAFFJOINTES>
<NOMUSUEL_BG>…</NOMUSUEL_BG>
<NOMUSUEL_CS>…</NOMUSUEL_CS>
<NOMUSUEL_DA>…</NOMUSUEL_DA>
<NOMUSUEL_DE>…</NOMUSUEL_DE>
<NOMUSUEL_EL>…</NOMUSUEL_EL>
<NOMUSUEL_EN>…</NOMUSUEL_EN>
<NOMUSUEL_ES>…</NOMUSUEL_ES>
<NOMUSUEL_ET>…</NOMUSUEL_ET>
<NOMUSUEL_FI>…</NOMUSUEL_FI>
<NOMUSUEL_FR>…</NOMUSUEL_FR>
<NOMUSUEL_HU>…</NOMUSUEL_HU>
<NOMUSUEL_IT>…</NOMUSUEL_IT>
<NOMUSUEL_LT>…</NOMUSUEL_LT>
<NOMUSUEL_LV>…</NOMUSUEL_LV>
<NOMUSUEL_MT>…</NOMUSUEL_MT>
<NOMUSUEL_NL>…</NOMUSUEL_NL>
<NOMUSUEL_PL>…</NOMUSUEL_PL>
<NOMUSUEL_PT>…</NOMUSUEL_PT>
<NOMUSUEL_RO>…</NOMUSUEL_RO>
<NOMUSUEL_SK>…</NOMUSUEL_SK>
<NOMUSUEL_SL>…</NOMUSUEL_SL>
<NOMUSUEL_SV>…</NOMUSUEL_SV>
<NOMPARTIES_BG>…</NOMPARTIES_BG>
<NOMPARTIES_CS>…</NOMPARTIES_CS>
<NOMPARTIES_DA>…</NOMPARTIES_DA>
<NOMPARTIES_DE>…</NOMPARTIES_DE>
- 105 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien
<NOMPARTIES_EL>…</NOMPARTIES_EL>
<NOMPARTIES_EN>…</NOMPARTIES_EN>
<NOMPARTIES_ES>…</NOMPARTIES_ES>
<NOMPARTIES_ET>…</NOMPARTIES_ET>
<NOMPARTIES_FI>…</NOMPARTIES_FI>
<NOMPARTIES_FR>…</NOMPARTIES_FR>
<NOMPARTIES_HU>…</NOMPARTIES_HU>
<NOMPARTIES_IT>…</NOMPARTIES_IT>
<NOMPARTIES_LT>…</NOMPARTIES_LT>
<NOMPARTIES_LV>…</NOMPARTIES_LV>
<NOMPARTIES_MT>…</NOMPARTIES_MT>
<NOMPARTIES_NL>…</NOMPARTIES_NL>
<NOMPARTIES_PL>…</NOMPARTIES_PL>
<NOMPARTIES_PT>…</NOMPARTIES_PT>
<NOMPARTIES_RO>…</NOMPARTIES_RO>
<NOMPARTIES_SK>…</NOMPARTIES_SK>
<NOMPARTIES_SL>…</NOMPARTIES_SL>
<NOMPARTIES_SV>…</NOMPARTIES_SV>
<INIDCATEURS_BG>…</INDICATEURS_BG>
<INDICATEURS_CS>…</INDICATEURS_CS>
<INDICATEURS_DA>…</INDICATEURS_DA>
<INDICATEURS_DE>…</INDICATEURS_DE>
<INDICATEURS_EL>…</INDICATEURS_EL>
<INDICATEURS_EN>…</INDICATEURS_EN>
<INDICATEURS_ES>…</INDICATEURS_ES>
<INDICATEURS_ET>…</INDICATEURS_ET>
<INDICATEURS_FI>…</INDICATEURS_FI>
<INDICATEURS_FR>…</INDICATEURS_FR>
<INDICATEURS_HU>…</INDICATEURS_HU>
<INDICATEURS_IT>…</INDICATEURS_IT>
<INDICATEURS_LT>…</INDICATEURS_LT>
<INDICATEURS_LV>…</INDICATEURS_LV>
<INDICATEURS_MT>…</INDICATEURS_MT>
<INDICATEURS_NL>…</INDICATEURS_NL>
<INDICATEURS_PL>…</INDICATEURS_PL>
- 106 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien
<INDICATEURS_PT>…</INDICATEURS_PT>
<INDICATEURS_RO>…</INDICATEURS_RO>
<INDICATEURS_SK>…</INDICATEURS_SK>
<INDICATEURS_SL>…</INDICATEURS_SL>
<INDICATEURS_SV>…</INDICATEURS_SV>
<DOMAINE>AIDE</DOMAINE>
</METADONNEES>
- 107 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 15 Technische Spezifikationen für die Herstellung von XML-Dateien im Format FORMEX
15
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
DATEIEN IM FORMAT FORMEX
FÜR
DIE
HERSTELLUNG
VON
XML-
Der Anhang ist unter folgendem Link verfügbar:
-
http://formex.publications.europa.eu/schema/
Datei
formex-04.cj-20080212.xd.
Aktualisierungen und die Verwendung eines anderen Namens sind jederzeit möglich.
- 108 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
Anhang 16 Fotos der Umschlagseite
16
FOTOS DER UMSCHLAGSEITE
Der Anhang ist unter folgendem Link verfügbar:
http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm.
- 109 -/109
Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“
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