ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG 10356 Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs LASTENHEFT Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 1 / 109 Inhalt INHALT 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG ................................................................. 5 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 1.10. 1.11. 2. DAS AMT FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION ............................................ 5 ART DES VERTRAGS ..................................................................................................................... 7 GEGENSTAND UND HINTERGRUND DES VERTRAGS ...................................................................... 7 BEGINN DES VERTRAGS UND DAUER DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG/VERTRAGSLAUFZEIT ........... 8 PREISE .......................................................................................................................................... 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ............................................................................................................ 8 FINANZIELLE GARANTIEN ............................................................................................................ 8 AUSFÜHRUNGSORT....................................................................................................................... 9 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG EINES ANGEBOTS ....................................... 9 ORTSBESICHTIGUNG ..................................................................................................................... 9 DATUM UND ORT DER ANGEBOTSÖFFNUNG ................................................................................. 9 ANGEBOT UND BEWERTUNG .................................................................................................... 11 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. BEWERTUNGSVERFAHREN UND AUFTRAGSVERGABE ................................................................. 11 AUFMACHUNG UND INHALT DES ANGEBOTS .............................................................................. 11 AUFBAU DES ANGEBOTS ............................................................................................................ 12 TEIL 1: VERWALTUNGSTECHNISCHE ANGABEN ......................................................................... 12 TEIL 2: AUSSCHLUSSKRITERIEN ................................................................................................. 14 2.5.1. Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien ................................................ 14 2.5.2. Ausschlussfälle ..................................................................................................................... 15 2.5.3. Verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen ............................................................... 16 2.6. TEIL 3: AUSWAHLKRITERIEN ...................................................................................................... 16 2.6.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ............................................ 17 2.6.2. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit des Bieters ..................................................... 17 2.7. TEIL 4: ZUSCHLAGSKRITERIEN – TECHNISCHES ANGEBOT ......................................................... 19 2.7.1. Im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien zu liefernde Unterlagen .......... 19 2.7.2. Bewertung der technischen Zuschlagskriterien .................................................................... 19 2.8. TEIL 5: ZUSCHLAGSKRITERIEN – PREISANGEBOT ....................................................................... 23 2.8.1. Unterlagen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien .............................. 23 2.8.2. Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien .................................................................... 24 2.9. ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG.................................................................................................... 24 2.10. UNTERRICHTUNG DER BIETER .................................................................................................... 24 2.11. AUFTRAGSVERGABE ................................................................................................................... 25 3. GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE ........................................................... 26 3.1. 3.1.1. EINREICHUNG VON ANGEBOTEN IN ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN FIRMEN ......................... 26 Gemeinsames Angebot ......................................................................................................... 26 3.1.2. Unteraufträge ........................................................................................................................ 27 3.2. VORZULEGENDE UNTERLAGEN –GEMEINSAMES ANGEBOT ........................................................ 27 3.3. VORZULEGENDE UNTERLAGEN- UNTERAUFTRÄGE .................................................................... 29 3.4. BEWERTUNG DER ANGEBOTE IM FALLE VON GEMEINSAMEN ANGEBOTEN BZW. UNTERAUFTRÄGEN ................................................................................................................................... 30 3.4.1. Ausschlusskriterien ............................................................................................................... 30 3.4.2. Auswahlkriterien ................................................................................................................... 30 Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 2 / 109 Inhalt 3.4.3. 4. Zuschlagskriterien ................................................................................................................. 31 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN ............................................................................................ 32 4.1. 4.2. AUFTRAGSGEGENSTAND ............................................................................................................ 32 MERKMALE DER VERÖFFENTLICHUNGEN ................................................................................... 32 4.2.1. Allgemeine Beschreibung der Veröffentlichung .................................................................. 32 4.2.2. Erscheinungsweise ................................................................................................................ 34 4.2.3. Seitenzahl .............................................................................................................................. 34 4.2.4. Sprachfassungen ................................................................................................................... 34 4.2.5. Zu liefernde gedruckte Fassung ............................................................................................ 35 4.2.6. Zu liefernde elektronische Fassungen ................................................................................... 36 4.2.7. Zahl der zu liefernden Dateien im Format PDF/A-1a ........................................................... 36 4.2.8. Beschreibung der Seite (vgl. Musterbroschüre in Anhang 9) ............................................... 37 4.3. ZU ERBRINGENDE LEISTUNGEN .................................................................................................. 37 4.3.1. Anlaufphase .......................................................................................................................... 37 4.3.2. Allgemeines .......................................................................................................................... 38 4.3.3. Ausgangsmanuskripte ........................................................................................................... 38 4.3.4. Produktionsmanagement ....................................................................................................... 38 4.3.5. Notfallplan ............................................................................................................................ 38 4.3.6. Druckvorstufe ....................................................................................................................... 38 4.3.7. Drucken, Binden und Verpacken .......................................................................................... 42 4.3.8. Verpackung (PAR11001)...................................................................................................... 44 4.4. LISTE DER ZU LIEFERNDEN VERÖFFENTLICHUNGEN ................................................................... 46 4.4.1. Zwischenlieferungen ............................................................................................................. 46 4.4.2. Abschließende Lieferungen .................................................................................................. 46 4.5. LIEFERFRISTEN ........................................................................................................................... 46 4.6. QUALITÄT DER LIEFERUNGEN .................................................................................................... 47 5. 4.6.1. Gedruckte Veröffentlichungen .............................................................................................. 47 4.6.2. Elektronische Veröffentlichungen ........................................................................................ 48 ANHÄNGE ........................................................................................................................................ 49 1 PREISANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT .................................................... 50 2A FORMULAR „FINANZANGABEN“ .............................................................................................. 51 2B FORMULAR „RECHTSTRÄGER“..................................................................................................... 52 2C VEREINBARUNG/VOLLMACHT ...................................................................................................... 53 3 FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“ .......................................................................................... 57 4 FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE ......................................... 59 5 LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE .................................................................................. 62 6 EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSFÄLLEN ......... 64 7 FRAGEBOGEN „TECHNISCHE ANGABEN“ IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN (AUSFÜLLEN) ........................................................................................................................................... 66 8 FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN (AUSZUFÜLLEN) ............. 75 9. MUSTERBROSCHÜRE ....................................................................................................................... 78 10 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR DIE LIEFERUNG OPTIMIERTER PDF-DATEIEN DER DRUCKVORSTUFE ..................................................................................................................................... 79 11 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN DES XML-SCHEMAS ..................................................................... 80 12 BENENNUNGSKONVENTION UND DESKRIPTIVE DATEN .................................................................... 81 13 STRUKTUR DER XML-DATEIEN FÜR DIE HERSTELLUNG DER WEB-DATEIEN.................................. 83 14 STRUKTUR DER VOREINTRÄGE (XML)FÜR DIE HERSTELLUNG DER WEBOPTIMIERTEN PDF-DATEIEN ........................................................................................................................................ 104 Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 3 / 109 Inhalt 15 16 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON XML-DATEIEN IM FORMAT FORMEX 108 FOTOS DER UMSCHLAGSEITE ........................................................................................................ 109 Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 4 / 109 1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG Dieses Lastenheft wurde im Anschluss an die Bekanntmachung der Ausschreibung im ABl. S erstellt (siehe Verweis im Aufforderungsschreiben). Diese Ausschreibung wurde vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlicht. Der Vertrag wird vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union unterzeichnet. 1.1. Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union Das Verlagshaus der europäischen Institutionen Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg) ist das Verlagshaus der europäischen Institutionen im weitesten Sinne. Seine Aufgaben sind Herstellung und Vertrieb der gesamten Bandbreite der Veröffentlichungen der Europäischen Union. Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (im Folgenden „das Amt für Veröffentlichungen"), dessen Aufbau und Arbeitsweise auf dem Beschluss 2009/496/EG, EGKS, Euratom (Amtsblatt der Europäischen Union L 168 vom 30.6.2009, S. 41-47) beruhen, wird von einem Direktorium verwaltet, in dem jedes Organ durch seinen Generalsekretär vertreten ist. Verwaltungstechnisch ist das Amt für Veröffentlichungen an die Europäische Kommission gebunden. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Amts: http://publications.europa.eu/. Als Verlagshaus ist das Amt für Veröffentlichungen verpflichtet, seinen Auftraggebern, den Autorendiensten der Organe und anderen Einrichtungen der Europäischen Union, und seinen Kunden, den europäischen Bürgern und Interessenten aus anderen Teilen der Welt, qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten. Im Bereich der neuen Technologien muss es innerhalb des Verlagsgewerbes eine Vorreiterrolle übernehmen. Der Vertrag über die Europäische Union schreibt die Veröffentlichung bestimmter Titel vor; dazu gehören u.a. das Amtsblatt der Europäischen Union und der Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union. Der Gerichtshof der Europäischen Union Aufgabe des Gerichtshofs ist es, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sowie der von den zuständigen Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften zu sichern. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, wurde der Gerichtshof u. a. mit umfassenden Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die er im Rahmen verschiedener Klagearten und des Verfahrens für den Erlass von Vorabentscheidungen ausübt. Das dem Gemeinschaftsorgan Gerichtshof beigeordnete Gericht ist ein eigenständiges Organ der Rechtspflege. Das Gericht ist das erstinstanzliche Rechtspflegeorgan der Europäischen Gemeinschaften. Seit 1994 befasst es sich unabhängig vom jeweiligen Gegenstand mit allen Klagen von Privatpersonen und Unternehmen gegen die an sie gerichteten oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen der Gemeinschaftsorgane. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 5 / 109 1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Das Gericht für den öffentlichen Dienst besteht aus sieben Richtern, die vom Rat auf sechs Jahre mit der Möglichkeit der Wiederernennung auf der Grundlage eines Bewerbungsverfahrens und nach Stellungnahme eines Ausschusses ernannt werden. Dieser Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts sowie Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden. Bei der Ernennung der Richter achtet der Rat auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, indem die Richter unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geografischer Grundlage ausgewählt und die vertretenen einzelstaatlichen Rechtsordnungen berücksichtigt werden. Das Gericht für den öffentlichen Dienst verfügt über eine eigene Kanzlei, stützt sich jedoch hinsichtlich seiner sonstigen verwaltungstechnischen und sprachlichen Erfordernisse auf die Dienststellen des Gerichtshofs. Dem Gericht für den öffentlichen Dienst kommt als Teil des Rechtsprechungsorgans der Union die Funktion eines Fachgerichts im Bereich des Beamtenrechts der Europäischen Union zu. Diese Funktion wurde zuvor vom Gerichtshof und seit seiner Gründung im Jahr 1989 vom Gericht ausgeübt. Nützliche Websites: Website des Amtes für Veröffentlichungen http://publications.europa.eu EU-Bookshop: die Online-Buchhandlung http://bookshop.europa.eu der EU EUROVOC Mehrsprachiger Thesaurus http://eurovoc.europa.eu CORDIS: Informationsdienst der Gemeinschaft für http://cordis.europa.eu Forschung und Entwicklung EUR-Lex: Portal für den Zugang zum EU-Recht http://eur-lex.europa.eu WHOISWHO: Amtliches Verzeichnis der Europäischen http://europa.eu/whoiswho/whoiswho.html Union TED: Supplement zum Amtsblatt der EU SIMAP: Informationsportal für das Auftragswesen in Europa Internetseite des Gerichtshofs Weitere nützliche Links http://ted.europa.eu öffentliche http://simap.europa.eu http://curia.europa.eu http://europa.eu/geninfo/info/index_fr.htm Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 6 / 109 1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung 1.2. Art des Vertrags Es handelt sich um einen Dienstleistungsrahmenvertrag vom Typ AusfallRahmenvertrag, der vom Amt für Veröffentlichungen zu unterzeichnen ist und folgenden Titel trägt: Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts und Sammlung der Rechtsprechung – Öffentlicher Dienst. Da die genauen Durchführungsbedingungen, die Liefermengen bzw. Ausführungstermine nicht im Voraus festgelegt werden können, plant das Amt für Veröffentlichungen den Abschluss eines Ausfall-Rahmenvertrags, in dem die grundlegenden Bedingungen für eine Reihe von Auftragsscheinen bzw. Einzelverträgen (im Folgenden „Auftragsscheine“) festgelegt werden, die während seiner Laufzeit abgeschlossen werden können. Aus Rahmenverträgen entsteht dem Amt für Veröffentlichungen also keine unmittelbare Verpflichtung; bindend für das Amt sind ausschließlich die zur Vertragsdurchführung ausgestellten Auftragsscheine. Der Rahmenvertrag wird in Form von getrennten, jedoch im Wortlaut identischen Verträgen mit drei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, sofern eine ausreichend große Zahl von Wirtschaftsteilnehmern die Auswahlkriterien erfüllt und/oder genügend zulässige Angebote vorgelegt wurden, die die Zuschlagskriterien erfüllen. Nach der Bewertung der Angebote erstellt die auftraggebende Dienststelle ein Verzeichnis der erfolgreichen Bieter in absteigender Reihenfolge und legt damit die Reihenfolge fest, in der sie bei der Auftragsvergabe an die Bieter herantreten wird. Der zweitplatzierte Auftragnehmer erhält nur dann einen Auftrag, wenn der Vertrag mit dem ersten Auftragnehmer gekündigt wurde. Der drittplatzierte Auftragnehmer erhält nur dann einen Auftrag, wenn die Verträge mit dem ersten und dem zweiten Auftragnehmer gekündigt wurden. Die genauen Modalitäten sind Artikel I.4 des Vertrags zu entnehmen. Die Verträge werden in englischer oder französischer Sprache geschlossen. Alle späteren Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Ausführung erfolgen ebenfalls in englischer oder französischer Sprache. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4 400 000 EUR für eine Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren. Der Auftrag ist nicht in Lose unterteilt. Das Amt für Veröffentlichungen kann den Vertrag beenden, wenn die Produktion der Sammlung der Rechtsprechung auf Papier eingestellt wird (siehe Ziffer 4.1 der Technischen Spezifikationen). 1.3. Gegenstand und Hintergrund des Vertrags Gegenstand dieser Ausschreibung sind Herstellung und Druck der Veröffentlichungen mit dem Titel „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts“ und „Sammlung der Rechtsprechung – Öffentlicher Dienst“ anhand von strukturierten elektronischen Dateien im Format XML. Einzelheiten zu den durchzuführenden Arbeiten sind unter Ziffer 4 Spezifikationen) aufgeführt. (Technische Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 7 / 109 1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung 1.4. Beginn des Vertrags und Dauer der Auftragsausführung/Vertragslaufzeit Die Vertragsunterzeichnung ist für Januar 2013 vorgesehen. Die Auftragsausführung darf unter keinen Umständen vor der Vertragsunterzeichnung eingeleitet werden. Die Dauer der Auftragsausführung darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien vor Ablauf der ursprünglich im Vertrag festgelegten Ausführungsfrist verlängert werden. Der Vertrag tritt gemäß den Bestimmungen von Artikel I.2.1 des Rahmenvertrags in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann gemäß den Bestimmungen von Artikel I.2.5 des Rahmenvertrags verlängert werden. 1.5. Preise Die Preise sind als Pauschalpreise und in Euro anzugeben. Für Bieter aus Ländern, die nicht der Eurozone angehören, ist eine Preisanpassung aufgrund von Wechselkursschwankungen nicht möglich. Die Preise dürfen nur im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel I.3 des Vertrags geändert werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Preisanpassung zwingend spätestens drei Monate vor dem Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags eingereicht werden muss. Im Falle eines begründeten und rechtzeitig eingereichten Antrags auf Preisanpassung gelten die neuen Preise ab dem Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags. Die Preisanpassungen werden mit der gleichen Anzahl an Dezimalstellen berechnet wie diejenige, die in der ursprünglichen Preisaufstellung vorgesehen war, und die geänderten Preise müssen ebenfalls die gleiche Anzahl an Dezimalstellen aufweisen (Ziffer 2.8.1). Nähere Angaben zur Gestaltung des Preisangebots in der Preisaufstellung und im Musterangebot sind Ziffer 2.8.1 zu entnehmen. 1.6. Zahlungsbedingungen Die Zahlungen erfolgen Dienstleistungsvertrags. nach Maßgabe von Artikel I.5 des Entwurfs des 1.7. Finanzielle Garantien Der erstplatzierte Auftragnehmer muss gemäß Artikel I.5.2 des Vertragsentwurfs vor der Unterzeichnung des Vertrags durch das Amt für Veröffentlichungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorlegen. Von den anderen Auftragnehmern wird erst dann eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangt, wenn sie einen Auftragsschein oder einen Einzelvertrag erhalten. Die Bürgschaft muss dem Muster in Anhang 1D entsprechen. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 8 / 109 1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung 1.8. Ausführungsort Ausführungsort ist der übliche Arbeitsort des Auftragnehmers oder jeder andere im Angebot angegebene Ort, mit Ausnahme der Räumlichkeiten des Amts für Veröffentlichungen. Sitzungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Amt für Veröffentlichungen dürfen jedoch in den Räumen des Amtes oder des Gerichtshofes stattfinden. 1.9. Allgemeine Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Die Teilnahme an dieser Ausschreibung steht natürlichen und juristischen Personen im Geltungsbereich der Verträge zu gleichen Bedingungen sowie natürlichen und juristischen Personen eines Drittlands, das mit der Europäischen Union ein besonderes Abkommen im Bereich der öffentlichen Aufträge geschlossen hat, unter den Bedingungen dieses Abkommens offen. Mit der Angebotsabgabe erkennt der Bieter die im Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dem Lastenheft (einschließlich der Anhänge) und dem Vertragsentwurf festgelegten Bedingungen an und verzichtet gegebenenfalls auf eigene allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen. Der Bieter ist, wenn er den Zuschlag erhält, für die Dauer der Auftragsausführung an sein Angebot gebunden. Nach Annahme des Angebots durch das Amt für Veröffentlichungen geht es in dessen Eigentum über und wird als vertraulich erachtet. Das Amt für Veröffentlichungen erstattet keine Ausgaben, die bei der Erstellung und Einreichung des Angebots entstehen. Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen oder gegebenenfalls das Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen finden auf diese Ausschreibung Anwendung. 1.10. Ortsbesichtigung Entfällt. 1.11. Datum und Ort der Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung findet am 12.11.2012 um 10.00 Uhr an folgender Anschrift statt: Adresse des Amtes für Veröffentlichungen: Amt für Veröffentlichungen 2, Rue Mercier L-2985 Luxemburg Jeder Bieter darf einen bevollmächtigten Vertreter zur Öffnung der Angebote entsenden. Firmen, die bei der Öffnung vertreten sein wollen, müssen dem Amt mindestens 24 Stunden im Voraus eine entsprechende Mitteilung per Fax oder E-Mail Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 9 / 109 1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung (Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adresse siehe unten) übermitteln. Die Mitteilung muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Bieters unterzeichnet sein und den Namen der Person, die bei der Öffnung in Vertretung des Bieters anwesend sein soll, enthalten. Fax: (352) 2929-42672 E-Mail-Adresse: [email protected] Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 10 / 109 2. Angebot und Bewertung 2. ANGEBOT UND BEWERTUNG 2.1. Bewertungsverfahren und Auftragsvergabe Die Bewertung der Bieter und ihrer Angebote erfolgt in drei Stufen: Die einzelnen Stufen laufen wie folgt ab: In der ersten Stufe wird anhand der Ausschlusskriterien geprüft, ob die Bieter die Voraussetzungen erfüllen, um am Vergabeverfahren teilzunehmen und ggf. den Zuschlag zu erhalten. In der zweiten Stufe werden anhand der Auswahlkriterien die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit derjenigen Bieter überprüft, die den Anforderungen der ersten Stufe genügen. In der dritten Stufe werden anhand der Zuschlagskriterien alle Angebote geprüft, die den Kriterien der ersten und zweiten Stufe genügen. Das Bewertungsverfahren endet mit der Vergabe des Auftrags. Die Bewertung erfolgt anhand des Angebots des Bieters. Im Zusammenhang mit den Ausschluss- und Auswahlkriterien behält sich das Amt für Veröffentlichungen das Recht vor, innerhalb einer bestimmten Frist zusätzliche Auskünfte zur Klärung oder Überprüfung des Angebots anzufordern. Alle Angaben werden anhand der in diesem Abschnitt dargelegten Kriterien bewertet. Im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien wird darauf hingewiesen, dass das Amt für Veröffentlichungen nur dann Verbindung mit dem Bieter aufnehmen kann, wenn sich bei einem Angebot Klärungsbedarf ergibt oder bei der Abfassung des Angebots aufgetretene sachliche Fehler berichtigt werden müssen. Diese Kontaktaufnahme darf nur zur Klärung von bereits im Angebot genannten Punkten führen; eine Änderung der Angebotsbedingungen ist auf keinen Fall zulässig. Nur die Angebote, die die Erfordernisse einer Bewertungsstufe erfüllen, werden auf der nächsten Stufe berücksichtigt. 2.2. Aufmachung und Inhalt des Angebots Die Angebote müssen präzise und knapp abgefasst werden. Die Seiten sind zu binden, zu heften oder auf sonstige Weise miteinander zu verbinden. Der Bieter hat eine vollständige Liste (Anhang 5) vorzulegen, in der er angibt, an welcher Stelle im Angebot die einzelnen Dokumente zu finden sind. Besteht das Angebot aus mehreren Teilen, so wird empfohlen, für jeden Teil ein Inhaltsverzeichnis zu erstellen. Da der Bieter nach dem Inhalt seines Angebots beurteilt wird, muss aus diesem klar ersichtlich werden, dass er in der Lage ist, die Anforderungen des Lastenhefts zu erfüllen. Das Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält die Angaben zu den einzuhaltenden Bedingungen sowie die Vorgaben für die Einreichung des Angebots. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 11 / 109 2. Angebot und Bewertung Bitte beachten Sie, dass das Angebot von einer oder mehreren Personen unterzeichnet werden muss, die befugt sind, den Wirtschaftsteilnehmer gemäß den Bestimmungen seiner Satzung und/oder eines Auszugs aus dem Handelsregister zu vertreten, oder von einer oder mehreren Personen, die eine entsprechende Vollmacht von einer in diesen Dokumenten genannten Person erhalten haben. Die Dokumente, aus denen hervorgeht, dass diese Personen befugt sind, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, sind gemäß den Bestimmungen von Ziffer 2.4 vorzulegen. Die gleiche Regelung gilt für die Personen, die zur Vertragsunterzeichnung vorgesehen sind. Wichtiger Hinweis: Jede von einem oder mehreren am Angebot beteiligten Rechtsträgern zu verantwortende vollständige oder teilweise Auslassung von Angaben kann dazu führen, dass das Amt für Veröffentlichungen das Angebot vom Verfahren ausschließt 2.3. Aufbau des Angebots Jedes Angebot muss die folgenden fünf Teile enthalten: Teil 1: Verwaltungstechnische Angaben Teil 2: Ausschlusskriterien Teil 3: Auswahlkriterien Teil 4: Zuschlagskriterien – Technisches Angebot Teil 5: Zuschlagskriterien – Preisangebot Die Teile 1 bis 4 einerseits und Teil 5 andererseits sind in zwei getrennte, versiegelte Umschläge einzulegen; diese sind zusammen in einem versiegelten Umschlag gemäß den Angaben im Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen. Auf jedem Umschlag ist deutlich der Inhalt („Technisches Angebot“ bzw. „Preisangebot“) zu vermerken. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in dreifacher Ausfertigung (ein Original und zwei Kopien) einzureichen sind; diese Bestimmung gilt auch für CDs und sonstige Datenträger, die Teil des Angebots sind. Was den vierten Teil anbelangt, so fügen die Bieter eine Kopie ihres technischen Angebots auf CD/DVD oder einem vergleichbaren Träger und in einem suchfähigen Format bei. Im Falle von Abweichungen zwischen Papierfassung und elektronischer Datei ist die Papierfassung maßgeblich. 2.4. Teil 1: Verwaltungstechnische Angaben Im Zusammenhang mit Teil 1 hat der Bieter Folgendes vorzulegen: Ein von einem entsprechend befugten Vertreter unterzeichnetes Begleitschreiben, in dem Name, Adresse, Telefonnummer (Faxnummer) und E-Mail-Adresse der für die Einreichung des Angebots zuständigen Person genannt sind; das Standard-Formular „Angaben zum Bieter“ (Anhang 3) mit folgenden Angaben: Name des Bieters und/oder Name seiner Firma; Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 12 / 109 2. Angebot und Bewertung klare Beschreibung der Rechtsform des Bieters; Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bieters; Anschrift des Firmensitzes und gegebenenfalls Website; Namen der gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Direktoren usw.) des Bieters, die zur Vertragsunterzeichnung mit Dritten bevollmächtigt sind; Angaben zum Bankkonto; Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummern und E-Mail-Adresse der für administrative und technische Fragen zuständigen Kontaktpersonen; unterzeichnete Erklärung über die Gültigkeit des Angebots; das von einem bevollmächtigten Vertreter des Bieters ausgefüllte und unterzeichnete, mit dem Stempel der Bank versehene und von einem Vertreter der Bank unterzeichnete Formular „Finanzangaben“. Falls die Kopie eines vor kurzem erstellten Kontoauszug beigefügt wird, so sind der Stempel der Bank und die Unterschrift des Vertreters der Bank nicht erforderlich. Ein Musterformular findet sich in Anhang 2A, und Formulare in den verschiedenen Amtssprachen können unter folgender Internet-Anschrift abgerufen werden: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/financial_id/financial_id_de.cfm das Formular „Rechtsträger“, das von einem zur Vertretung gegenüber Dritten bevollmächtigten Vertreter des Bieters unterzeichnet werden muss. Dieses Formular gibt es für natürliche Personen, juristische Personen und öffentlichrechtliche Einrichtungen. Ein Muster findet sich in Anhang 2B. Formulare in den verschiedenen Amtssprachen können unter folgender Adresse abgerufen werden: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal_entities_de.cfm Als Nachweis für die Richtigkeit der verwaltungstechnischen Angaben hat der Bieter dem Formular „Rechtsträger“ folgende Unterlagen beizufügen: Für juristische Personen: gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, wie sie im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist, oder ein sonstiges amtliches Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist; wenn in diesen Dokumenten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht vermerkt ist, eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der Bieter umsatzsteuerpflichtig ist; eine lesbare Kopie der Bevollmächtigung der Personen, die berechtigt sind, den Bieter bei Verhandlungen mit Dritten und in Rechtsgeschäften zu vertreten, wenn diese nicht in den oben genannten Unterlagen enthalten ist, oder eine Kopie der Bekanntmachung einer solchen Bevollmächtigung, sofern die für die Rechtspersonen geltenden Gesetze eine solche Veröffentlichung vorschreiben. Vorlage der Gründungsurkunde des Rechtsträgers und/oder eine Kopie der Satzung, falls diese Unterlagen zum Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 13 / 109 2. Angebot und Bewertung Nachweis der Vertretungsbevollmächtigung erforderlich sind. Wenn die Personen, die das Angebot unterschreiben, bzw. die zur Unterzeichnung des Vertrags vorgesehene Person durch eine Vollmacht der oben genannten Personen bevollmächtigt sind, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, so ist diese Vollmacht ebenfalls vorzulegen. Für natürliche Personen: eine lesbare Kopie des Personalausweises oder Passes; gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, wie sie im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist, oder ein sonstiges amtliches Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist; wenn in diesen Dokumenten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht vermerkt ist, eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der Bieter umsatzsteuerpflichtig ist. Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen: Kopie der Entschließung, des Gesetzes, des Erlasses oder des Beschlusses zur Errichtung der betreffenden Einrichtung oder ersatzweise jedes andere Dokument, das die Schaffung der betreffenden Einrichtung belegt; Namen und Funktionen der gesetzlichen Vertreter des Bieters (Geschäftsführer, Direktoren usw.), die zur Vertragsunterzeichnung mit Dritten bevollmächtigt sind (obligatorische Vorlage einer Kopie der Bevollmächtigung dieser Personen). falls die öffentlich-rechtliche Einrichtung auf dem Formular „Rechtsträger“ eine USt.-Identifikationsnummer angegeben hat, ein amtliches Dokument, in dem diese Nummer angegeben ist. 2.5. Teil 2: Ausschlusskriterien 2.5.1. Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien Im Rahmen von Teil 2 müssen die Bieter die Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (Anhang 6) sowie folgende Bescheinigungen oder Unterlagen vorlegen: Strafregisterauszug neueren Datums oder ein gleichwertiges Dokument; als Beweis dafür, dass die unter a, b oder e (siehe Punkt 2.5.2) aufgeführten Fälle nicht auf den Bieter zutreffen, oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind; eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist oder ein gleichwertiges Dokument; Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 14 / 109 2. Angebot und Bewertung eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht zur Entrichtung von Steuern nachgekommen ist oder ein gleichwertiges Dokument. Werden solche Bescheinigungen von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche oder in Ermangelung einer solchen, eine ehrenwörtliche Versicherung ersetzt werden, die der Bieter vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständiger Berufsorganisation seines Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt. 2.5.2. Ausschlussfälle Gemäß Artikel 93 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften1 in ihrer geänderten Fassung (im Folgenden „die Haushaltsordnung“) werden diejenigen Bieter von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden; b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; c) denen vom öffentlichen Auftraggeber mit allen zulässigen Mitteln eine schwere Verletzung ihrer Berufspflichten nachgewiesen wurde; d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind; e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind; f) die derzeit von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates vom 25.6. 2002 in ihrer geänderten Fassung) betroffen sind. . Von der Auftragsvergabe können gemäß Artikel 94 der Haushaltsordnung zudem Bieter ausgeschlossen werden, die während des Vergabeverfahrens g) sich in einem Interessenkonflikt befinden; h) im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder nicht alle Auskünfte erteilt haben. Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, die vorgelegten Angaben zu überprüfen. 1 ABl. L 248 vom 16. September 2002, S. 1. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 15 / 109 2. Angebot und Bewertung 2.5.3. Verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen Die Bieter werden zudem auf Folgendes hingewiesen: Die Kommission errichtet und betreibt im Einklang mit den EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten eine zentrale Datenbank. Die zentrale Datenbank enthält Einzelheiten über die Bewerber und die Bieter, die sich in einer der unter Ziffer 2.5.2 genannten Situationen befinden, sowie über die Bewerber und die Bieter, die von den aus dem EU-Haushalt finanzierten Aufträgen und Finanzhilfen ausgeschlossen sind. Gemäß Artikel 96 der Verordnung Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung in ihrer geänderten Fassung (ABl. Nr. L 248 vom 16. September 2002, S. 1) kann die Kommission gegenüber Bietern, auf die der in Ziffer 2.5.2 Buchstabe h genannte Ausschlussfall zutrifft bzw. bei denen im Zusammenhang mit aus dem EUHaushalt finanzierten Aufträgen eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen festgestellt worden ist, verwaltungsrechtliche oder finanzielle Sanktionen verhängen. Diese Sanktionen können darin bestehen, dass a) der betreffende Bieter oder Auftragnehmer für eine Höchstdauer von zehn Jahren von den Aufträgen und Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt ausgeschlossen wird; b) finanzielle Sanktionen gegen den Bieter oder Auftragnehmer bis zur Höhe des Auftragswertes verhängt werden. Die Sanktionen bestimmen sich nach dem Umfang des Auftrags und der Schwere der Verfehlungen. Ausführliche Angaben zu diesen Sanktionen sind Artikel 133 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften2 in ihrer geänderten Fassung zu entnehmen. 2.6. Teil 3: Auswahlkriterien Die Auswahl des für die Auftragsvergabe in Frage kommenden Bieters erfolgt auf der Grundlage der Bewertung: 2 seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 16 / 109 2. Angebot und Bewertung seiner technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit. Der Bieter kann gegebenenfalls auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen, unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu diesen Unternehmen steht. In diesem Fall muss er gegenüber dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Mittel verfügt, beispielsweise durch Beibringung einer Erklärung der betreffenden Unternehmen, in der sie sich verpflichten, ihm diese Mittel zur Verfügung zu stellen. 2.6.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters 2.6.1.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Der erste Abschnitt von Teil 3 muss die Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters enthalten. Folgende Dokumente sind vorzulegen: 1. Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten drei Jahre (2009, 2010 und 2011); 2. ein Dokument mit Angaben über den Gesamtumsatz und Umsatz mit den Leistungen, auf die sich der Auftrag bezieht, in den letzten drei Geschäftsjahren; 3. Nachweis des Abschlusses einer Versicherung gegen gewerbliche Risiken. 2.6.1.2. Bewertung der Leistungsfähigkeit finanziellen und wirtschaftlichen Die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt auf der Grundlage der o. a. Dokumente, welche er gemäß Ziffer 2.6.1.1. vorzulegen hat. In Bezug auf den Mindestumsatz gilt Folgendes: Der Betrag, der dem geschätzten Auftragswert für ein Jahr entspricht, darf nicht höher sein als 60% des vom Bieter im letzten Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes bzw. darf nicht mehr als 60% des Durchschnittswerts der vom Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsätze ausmachen. Genaue Angaben zum geschätzten Auftragsvolumen für vier Jahre sind Ziffer 1.2 des Lastenhefts zu entnehmen. 2.6.2. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit des Bieters 2.6.2.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters Dazu ist der Fragebogen „Technische Angaben“ (Anhang 7) auszufüllen. Dabei hat er die Möglichkeit, die einzelnen Seiten des Fragebogens durch zusätzliche Unterlagen zu ergänzen. Dem Fragebogen „Technische Angaben“ sind folgende Unterlagen beizufügen, anhand derer der Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der am Angebot beteiligten Lieferanten erbracht wird: Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 17 / 109 2. Angebot und Bewertung 1. Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten im Format A4 und Schriftgröße 12) der wirtschaftlichen Tätigkeit des Bieters im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen, zusammen mit den entsprechenden Belegen. Wird das Angebot von einem Konsortium eingereicht oder sind Subunternehmer vorgesehen, so darf das Angebot trotzdem nur eine einzige, maximal fünf Seiten umfassende Beschreibung dieser Art enthalten; 2. Liste mit mindestens 3 (drei) und höchstens 10 (zehn) Referenzen von vergleichbaren Aufträgen, die in den letzten 36 Monaten ausgeführt wurden und die insgesamt mindestens sechs Sprachen abdecken, mit Angaben zu Produktionsdaten, Titeln der Veröffentlichungen, Sprachen, Seitenzahlen pro Sprachfassung, Gesamtauflagen sowie Namen der privaten oder öffentlichen Auftraggeber und Auftragswert. Der Gesamtwert dieser Aufträge muss bei mindestens 1 500 000 EUR liegen; 3. Nachweis der Fähigkeit zur Ausführung von Satzarbeiten in den 22 (zweiundzwanzig) Amtssprachen (siehe Liste in Anhang 7) der Europäischen Union und in kroatischer Sprache (einschl. des Nachweises der Verfügbarkeit eines Silbentrennungsprogramms in diesen Sprachen) sowie Nachweis der Fähigkeit, sich auf Satzarbeiten in den Sprachen der Kandidatenländer einzustellen, falls diese Sprachen Amtssprachen werden; Die Preisangebote müssen alle mit diesen eventuellen Anpassungen zusammenhängenden Kosten beinhalten. 4. Nachweis der Fähigkeit zur Verarbeitung elektronischer Dateien, zur Erstellung von PDF-Dateien und der Verfügbarkeit von Verbindungen für elektronischen Schriftverkehr (per FTP und E-Mail); 5. Verbindliche Beschreibung des Materials (Hardware und Software), über das der Bieter im Bereich zur Auftragsausführung in den Bereichen Prepress, Druck und Endverarbeitung verfügt; 6. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (maximal 5 A4-Seiten) und Vorlage einer Qualitätssicherungsbescheinigung einer Einrichtung, die dem Regelwerk der europäischen Normen entspricht (z. B. ISO 9001 Version 2008) oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Zertifizierungseinrichtung mit Sitz in einem Mitgliedstaat. Mit der Einreichung eines Angebots akzeptiert jeder daran beteiligte Rechtsträger, dass das Amt für Veröffentlichungen seine technische Leistungsfähigkeit und falls erforderlich seine Untersuchungs- und Forschungsmittel sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung überprüft. Die Bieter werden ferner davon in Kenntnis gesetzt, dass sie aufgefordert werden können, den Nachweis zu erbringen, dass sie nach geltendem nationalem Recht zur Vertragsausführung befugt sind: Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister, eidesstattliche Versicherung, Bescheinigung, Mitgliedschaft in einer einschlägigen Organisation, ausdrückliche Vollmacht, Eintrag in das Umsatzsteuerregister. 2.6.2.2. Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit Die Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der Bieter erfolgt auf der Grundlage ihrer einschlägigen Kompetenz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, vor allem unter den Gesichtspunkten Know-how und Erfahrung. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 18 / 109 2. Angebot und Bewertung 2.7. Teil 4: Zuschlagskriterien – technisches Angebot Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot, das auf der Grundlage folgender Kriterien ermittelt wird: 2.7.1. Im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien zu liefernde Unterlagen Dieser Teil muss folgende Unterlagen enthalten: 1) Beschreibung (maximal 20 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der auf allen Ebenen des Produktionsverfahrens vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der zu erbringenden Leistungen ab Produktionsbeginn nach Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts); 2) Beschreibung (maximal 15 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einhaltung der Produktions- und Lieferfristen nach Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts); In diesem Dokument sind einerseits die zur Einhaltung der Fristen vorgeschlagenen allgemeinen Maßnahmen und andererseits der Notfallplan des Bieters zu erläutern. 3) Beschreibung (maximal 10 A4-Seiten, Schriftgröße 12) des Verfahrens für den Einsatz der Instrumente und Methoden für den Start der Produktion der zu liefernden Veröffentlichungen (Ziffer 4 der Technischen Spezifikationen). Die vorstehend angegebene maximale Seitenzahl ist eine Gesamtzahl, die das Inhaltsverzeichnis, die Abbildungen und Tabellen, die Anhänge, die Beispiele usw. umfasst. Wird die maximale Seitenzahl überschritten, werden die Seiten nur bis zur festgelegten Höchstzahl, berechnet ab Beginn des Dokuments, bewertet. 2.7.2. Bewertung der technischen Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien dienen der Differenzierung der Angebote derjenigen nicht ausgeschlossenen Bieter, die sämtliche Auswahlkriterien erfüllen. Ziel der Zuschlagskriterien ist die Bewertung der Qualität des Angebots anhand der Angaben des Bieters. Die folgenden Kriterien – Kenntnisse oder Fähigkeiten des Bieters, beispielsweise Erfahrungen, berufliche Ausbildung und Referenzen – die bei der Bewertung der Auswahlkriterien berücksichtigt wurden, werden bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien nicht berücksichtigt. Die technische Bewertung erfolgt auf der Grundlage folgender Aspekte: Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 19 / 109 2. Angebot und Bewertung Vorzulegende Unterlagen 1 Beschreibung (maximal 20 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der auf allen Ebenen des Produktionsverfahrens vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der zu erbringenden Leistungen ab Produktionsbeginn nach Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts); Mögliche Punktezahl Vorgeschriebene Mindestpunktezahl 50 25 Kriterien und Unterkriterien für die Zuschlagserteilung Inwiefern garantieren die vorgeschlagenen Maßnahmen auf allen Ebenen des Produktionsverfahrens die hohe Qualität der zu liefernden Veröffentlichungen und ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben der technischen Spezifikationen? Klarheit der Beschreibung 4 Konkreter und realistischer Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen 4 Effizienz und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen 10 Vorgeschlagenes Qualitätsniveau und Übereinstimmung mit den Technischen Spezifikationen 8 Ausmaß der Einbeziehung des Konzepts der Qualität in das Produktionsverfahren 4 Gleichbleibende Qualität (zu Beginn und während der Produktion) 10 Vollständigkeit und Relevanz der Ermittlung möglicher Ursachen für Qualitätsmängel. Vorgeschlagene Maßnahmen zur Beseitigung der ermittelten Ursachen 5 Vorgeschlagene Maßnahmen zur Ermittlung und Beseitigung unvorhergesehener Mängel 5 Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 20 / 109 2. Angebot und Bewertung Vorzulegende Unterlagen Mögliche Punktezahl Vorgeschriebene Mindestpunktezahl 40 20 Kriterien und Unterkriterien für die Zuschlagserteilung 2 Beschreibung (maximal 15 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einhaltung der Allgemeine Vorgaben Produktions- und Lieferfristen nach Maßgabe der Klarheit der Beschreibung Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts); In diesem Dokument sind einerseits die zur Einhaltung der Konkreter und realistischer Charakter der vorgeschlagenen Fristen vorgeschlagenen allgemeinen Maßnahmen und Maßnahmen andererseits der Notfallplan des Bieters zu erläutern. Nutzung und Integration eines Verfahrens zur Verwaltung der Produktionsflüsse 2 4 4 Verwaltung der Produktionsspitzen 2 Vollständigkeit und Relevanz der Ermittlung möglicher Ursachen für Verzögerungen. Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung der ermittelten Ursachen für Verzögerungen. 3 Verfahren zur Ermittlung von Mängeln und Wirksamkeit der zu ihrer Behebung vorgeschlagenen Maßnahmen 3 Redundanz der Produktionsmittel 3 Maßnahmen zur Sicherung der Produktionsmittel 3 Notfallplan Klarheit der Beschreibung Vollständigkeit und Relevanz der ermittelten Risiken und Wirksamkeit der zu ihrer Behebung vorgeschlagenen Maßnahmen Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 3 13 21 / 109 2. Angebot und Bewertung 3 Beschreibung (maximal 10 A4-Seiten, Schriftgröße 12) des Verfahrens für den Einsatz der Mittel und Methoden für den Start der Produktion der gemäß Ziffer 4 der Technischen Spezifikationen zu liefernden Veröffentlichungen. Insgesamt Inwiefern garantiert das beschriebene Verfahren, dass die Produktion innerhalb der vorgesehenen Fristen anlaufen kann und dass das verlangte Qualitätsniveau ab Beginn der Produktion eingehalten werden kann? 10 5 100 65 Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 22 / 109 2. Angebot und Bewertung Das Ergebnis der technischen Bewertung ist die Summe der Punkte, die bei der Bewertung der einzelnen Kriterien erzielt wurden. Nur Angebote, die bei jedem Kriterium mindestens die Hälfte der Punktzahl und insgesamt mindestens 65 Punkte erzielt haben, werden für die Auftragsvergabe berücksichtigt. Die Angebote werden vor allem nach der Qualität der angebotenen Dienstleistungen beurteilt. Daher sollten die Bieter alle in diesem Lastenheft genannten Punkte sorgfältig ausarbeiten, um eine möglichst hohe Punktezahl zu erreichen. Bieter, die lediglich die Mindestanforderungen dieses Lastenhefts wiedergeben, ohne dabei ins Detail zu gehen oder einen Mehrwert einzubringen, erhalten nur eine geringe Gesamtpunktzahl. Schlägt ein Bieter in seinem Angebot Leistungen vor, die über die in den Technischen Spezifikationen festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen, so bleibt er, falls er den Zuschlag erhält, während der gesamten Dauer der Vertragsausführung an sein Angebot gebunden. 2.8. Teil 5: Zuschlagskriterien – Preisangebot 2.8.1. Unterlagen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien Das Preisangebot ist anhand der beigefügten Vordrucke für Preisaufstellung und Musterangebote zu erstellen. Das Preisangebot muss folgende Vorgaben erfüllen: Die Preise sind in Euro anzugeben. Die Preise sind bis zu maximal 2 (zwei) Dezimalstellen hinter dem Komma anzugeben. Die Preise sind ohne Abgaben, Steuern und sonstige Gebühren, also auch ohne Umsatzsteuer anzugeben, da die Europäische Union auf dem Gebiet der EU von solchen Abgaben gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. C 83 vom 30.3.2010) befreit ist. Die Mitgliedstaaten gewähren der Kommission diese Befreiung entweder in Form von Erstattungen nach Vorlage von Nachweisen oder in Form der unmittelbaren Befreiung. Für die Länder, in denen laut nationalem Recht eine Befreiung in Form einer Rückerstattung vorgesehen ist, ist die Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Im Falle eines Zweifels bezüglich des geltenden Umsatzsteuerrechts obliegt es dem Bieter, mit seinen einzelstaatlichen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu klären, in welcher Form die Europäischen Union von der Umsatzsteuer befreit ist. Beim Ausfüllen der Preisaufstellung und der Musterangebote ist Folgendes zu beachten: In der Preisaufstellung ist der Name der Firma anzugeben und jede Seite ist vorschriftsmäßig auszufüllen und von einem der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Firma zu unterzeichnen (Anhang 1). Änderungen an der Preisaufstellung sind nicht zulässig. Alle Fragen sind vollständig zu beantworten. Das Fehlen einer Antwort wird als negative Antwort bewertet. Jede Auslassung oder Änderung der ursprünglichen Preisaufstellung führt zum Ausschluss des Angebots vom Verfahren. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 23 / 109 2. Angebot und Bewertung Das Musterangebot ist ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen (Anhang 1). Das Musterangebot ist auf der Grundlage der in der Preisaufstellung angegebenen Einheitspreise zu erstellen. Bei Abweichungen zwischen Musterangebot und Preisaufstellung ist letztere maßgeblich. Aus ihm können in Streitfällen keine Rechte abgeleitet werden. Nur die tatsächlich ausgeführten Arbeiten dürfen auf der Grundlage der in der Preisaufstellung angegebenen Einheitspreise in Rechnung gestellt werden. Preisaufstellung und Musterangebot werden auch in elektronischer Form als ExcelDateien übermittelt. Im Falle von Abweichungen zwischen Papierfassung und elektronischer Datei ist die Papierfassung maßgeblich. 2.8.2. Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien Die Bewertung des finanziellen Zuschlagskriteriums erfolgt auf der Grundlage des Gesamtbetrags des Musterangebots. 2.9. Abschließende Bewertung Bei der abschließenden Bewertung werden nur die Angebote berücksichtigt, die die vorangehenden Bewertungsphasen erfolgreich abgeschlossen haben. Der Zuschlag ergeht an die drei Bieter, deren Angebote das beste Preis-LeistungsVerhältnis aufweisen. Es wird eine Liste der Angebote erstellt, in der das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis an die erste Stelle gesetzt wird, gefolgt vom Angebot mit dem zweitbesten Preis-Leistungs-Verhältnis und dem Angebot mit dem drittbesten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots wird die Qualität mit 50 % und der Preis mit 50 % gewichtet, wobei folgende Formel zur Anwendung kommt: R = (50 x Q Qmax ) + (50 x Pmin P ) Dabei sind: R: Preis-Leistungs-Verhältnis Q: Qualitätspunkte des betreffenden Angebots; Qmax: Qualitätspunkte des Angebots, das die höchste Qualitätsnote erzielt hat; Pmin: Gesamtbetrag des günstigsten Musterangebots; P: Gesamtbetrag des betreffenden Musterangebots. 2.10. Unterrichtung der Bieter Das Amt für Veröffentlichungen informiert die Bieter über Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe und nennt gegebenenfalls die Gründe, warum es auf die Vergabe eines Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 24 / 109 2. Angebot und Bewertung ausgeschriebenen Auftrags verzichtet oder die Einleitung eines neuen Verfahrens beschlossen hat. Auf schriftliche Anfrage teilt das Amt für Veröffentlichungen den Bietern, deren Angebot abgelehnt wurde, die Gründe für die Ablehnung mit, unterrichtet die Bieter, die ein annehmbares Angebot eingereicht haben, über die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots und teilt ihnen den Namen des erfolgreichen Bieters mit. Das Amt kann jedoch beschließen, bestimmte Angaben nicht mitzuteilen, wenn die Offenlegung dieser Angaben den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen öffentlicher oder privater Wirtschaftsteilnehmer schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde. 2.11. Auftragsvergabe Das Vergabeverfahren wird mit der Unterzeichnung eines Vertrags durch die Vertragsparteien oder mit der Entscheidung, den Auftrag nicht zu vergeben, abgeschlossen. Nach Ablauf der Bindefrist kommt die Vergabe nur zustande, wenn der Bieter schriftlich sein Einverständnis erklärt. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 25 / 109 3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge 3. GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE Dieser Abschnitt gilt nur für Bieter, welche beabsichtigen, ein gemeinsames Angebot abzugeben oder im Rahmen der Vertragsausführung Unteraufträge zu vergeben. Trifft dies nicht auf Sie zu, gehen Sie bitte gleich zum nächsten Abschnitt („4. Technische Spezifikationen“) über. 3.1. Einreichung von Angeboten in Zusammenarbeit mit anderen Firmen Beteiligen sich mehrere Dienstleister an einem Angebot, so können sie: ein gemeinsames Angebot einreichen; in diesem Falle sind alle Dienstleister als Bieter und, wenn ihr Angebot den Zuschlag erhält, als Auftragnehmer zu betrachten (in diesem Fall muss einer der Bieter zum Koordinator bestimmt werden, um im Falle der Auftragsvergabe die Vertragsabwicklung zu gewährleisten); oder ein Angebot einreichen, in dem nur ein Bieter genannt wird. Dieser Bieter ist, wenn das Angebot den Zuschlag erhält, alleiniger Auftragnehmer; die übrigen Dienstleister werden als Subunternehmer betrachtet. Unabhängig von der Aufmachung des Angebots (gemeinsames Angebot oder Angebot, in dem nur ein Bieter genannt wird) müssen der bzw. die Bieter zwingend Angaben zu Rolle, Qualifikationen und Erfahrung jedes Dienstleisters sowie ggf. zu den gegenseitigen Kontrollmechanismen machen. 3.1.1. Gemeinsames Angebot Bieter, die ein gemeinsames Angebot einreichen, haften gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen gesamtschuldnerisch für die Ausführung des gesamten Auftrags. Klauseln, die beispielsweise besagen, dass einer der Partner, die das gemeinsame Angebot vorlegen, für einen Teil des Auftrags haftet und ein anderer für den Rest, oder dass, wenn das gemeinsame Angebot den Zuschlag erhält, mehrere Verträge unterzeichnet werden sollen, verletzen somit den Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung. Das Amt für Veröffentlichungen wird eine eventuell in einem gemeinsamen Angebot enthaltene derartige Klausel außer Acht lassen und behält sich vor, solche Angebote ohne weitere Prüfung vom Vergabeverfahren auszuschließen, weil sie nicht den Bestimmungen des Lastenhefts entsprechen. Im Fall eines gemeinsamen Angebots ist einem der am Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags zu erteilen. Erhält das gemeinsame Angebot den Zuschlag, können die Bieter aufgefordert werden, nach der Auftragsvergabe eine bestimmte Rechtsform anzunehmen, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 26 / 109 3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge Es ist einem Bieter, der allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, nicht gestattet, für das gleiche Los allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein weiteres Angebot einzureichen. 3.1.2. Unteraufträge Werden einzelne im Auftrag vorgesehene Aufgaben an Subunternehmer weitervergeben, so trägt der Auftragnehmer weiterhin gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen die volle Haftung für die Ausführung des gesamten Auftrags. Daraus ergibt sich Folgendes: das Amt für Veröffentlichungen regelt sämtliche Vertragsangelegenheiten (z. B. Zahlungen) ausschließlich mit dem Hauptauftragnehmer, unabhängig davon, ob Aufgaben von einem Subunternehmer ausgeführt werden oder nicht; der Auftragnehmer darf unter keinen Umständen die Haftung gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen mit der Begründung ablehnen, für einen Mangel sei ein Subunternehmer verantwortlich. Es ist auf keinen Fall zulässig, dass ein Bieter, der allein oder als Mitglied eines Konsortiums ein Angebot für einen Auftrag einreicht, gleichzeitig als Subunternehmer für einen anderen Bieter oder ein anderes Konsortium fungiert, die ein Angebot für das gleiche Los einreichen. In diesem Fall schließt das Amt für Veröffentlichungen die Angebote vom Verfahren aus. Der Bieter hat den/die Subunternehmer darüber zu unterrichten, dass Artikel II.20 des Vertrags auf sie Anwendung findet. Nach Unterzeichnung des Vertrags unterliegt die Weitervergabe von Aufträgen den Bestimmungen von Artikel II.6 des o. g. Vertrags. Um während der Vertragsausführung einen Subunternehmer auszuwechseln oder Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben, die er laut ursprünglichem Angebot selbst ausführen wollte, bedarf der Auftragnehmer der ausdrücklichen Genehmigung des Amts für Veröffentlichungen. 3.2. Vorzulegende Unterlagen –gemeinsames Angebot Im Fall eines gemeinsamen Angebots sind folgende Unterlagen vorzulegen: Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise 1. Eine Erklärung auf der Grundlage der Muster-Vollmachtvereinbarung (Anhang 2C), unterzeichnet von den gesetzlichen Vertretern aller am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner, in der: alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags übernehmen; einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags gegeben wird. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 27 / 109 3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge 2. Wenn die Bieter bereits ein Konsortium oder eine ähnliche Rechtseinheit gebildet haben, müssen sie dies in ihrem Angebot angeben und alle sachdienlichen Angaben und Unterlagen beifügen. 3. Der Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (Anhang 4) ist von einem gesetzlichen Vertreter des Koordinators zu unterzeichnen und vorzulegen. 4. Das Standard-Formular „Angaben zum Bieter“ ist von jedem am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner vorzulegen. 5. Ferner ist für jeden Bieter das Formular „Rechtsträger“ mit allen Belegen gemäß Ziffer 2.4 vorzulegen. Das Formular „Finanzangaben“ ist nur vom Koordinator vorzulegen. Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien 6. Jeder Bieter muss die Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (Anhang 6) ausfüllen und zurückschicken und die unter Ziffer 2.5 aufgeführten Belege liefern. Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien 7. Jeder an einem gemeinsamen Angebot beteiligte Partner muss die Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen: Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten drei Jahre; Ein Dokument mit Angaben über den Gesamtumsatz und Umsatz mit den Leistungen, auf die sich der Auftrag bezieht, in den letzten drei Geschäftsjahren; Nachweis des Abschlusses einer Versicherung gegen gewerbliche Risiken. Der Fragebogen „Technische Angaben“ im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien ist nur einmal für alle an einem gemeinsamen Angebot beteiligten Partner auszufüllen, wobei jedoch anzugeben ist, welchem Partner die jeweils beschriebenen Kapazitäten zuzuordnen sind. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 28 / 109 3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge Teile 4 und 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien Die Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind vom Koordinator, der die Bietergemeinschaft vertritt, in einmaliger Ausfertigung vorzulegen. 3.3. Vorzulegende Unterlagen- Unteraufträge Sieht das Angebot die Weitervergabe von Aufträgen vor, so muss es folgende Unterlagen enthalten: Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise 1. 2. Der Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (Anhang 4), unterzeichnet von einem gesetzlichen Vertreter des Bieters. Die zweite Seite dieses Fragebogens ist für jeden einzelnen Subunternehmer einzureichen und muss folgende Angaben enthalten: die Gründe für die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer; die Aufgaben, Tätigkeiten und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Subunternehmer; Angaben zu Umfang bzw. Anteil der auf jeden Subunternehmer entfallenden Arbeiten; Eine Erklärung jedes einzelnen Subunternehmers, dass er zur Zusammenarbeit mit dem Bieter bereit ist, wenn dieser den Zuschlag erhält. Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien 3. Subunternehmer müssen die ordnungsgemäß unterzeichnete Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (Anhang 6) vorlegen. Wenn im Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen Subunternehmer vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer in der Lage sein, alle Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 2.5 vorzulegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus, so ist der Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege befreit. Das Amt für Veröffentlichungen behält sich jedoch das Recht vor, Belege anzufordern, wenn es dies für notwendig erachtet. Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien 4. Wenn im Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen Subunternehmer vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer alle Belege zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 2.6 vorlegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus, so ist der Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege über seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit befreit. Führt der Bieter jedoch die Leistungsfähigkeit der Subunternehmer als Beleg dafür an, das er selbst die Auswahlkriterien gemäß dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (Anhang 4) erfüllt, so sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen Das Amt für Veröffentlichungen behält sich grundsätzlich das Recht vor, Belege anzufordern, wenn es dies für notwendig erachtet. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 29 / 109 3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge 5. Der Subunternehmer hat im Fragebogen „Technische Angaben“ die Fragen zu beantworten, die die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen, und die entsprechenden Unterlagen zu diesen Leistungen vorzulegen (z. B. Lebensläufe, FKPT). Teile 4 und 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien Die Dokumente im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind nur vom Bieter vorzulegen. 3.4. Bewertung der Angebote im Falle von gemeinsamen Angeboten bzw. Unteraufträgen 3.4.1. Ausschlusskriterien Die Ausschlusskriterien werden für jeden Bieter und jeden Subunternehmer individuell bewertet. 3.4.2. Auswahlkriterien Gemeinsames Angebot Sind mehrere Bieter als Partner an einem gemeinsamen Angebot beteiligt, so muss jeder Einzelne von ihnen den Nachweis erbringen, dass er über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Muss jedoch bei den Kriterien ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so wird eine konsolidierte Bewertung aller am Angebot Beteiligten vorgenommen. Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für die Bietergemeinschaft als Ganzes bewertet. Unteraufträge Falls das Amt für Veröffentlichungen es angesichts der Rolle eines Subunternehmers und des Umfangs der an ihn vergebenen Leistungen für erforderlich hält, werden die Auswahlkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für den Bieter und die vorgeschlagenen Subunternehmer getrennt bewertet. Muss bei den Kriterien jedoch ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so ist eine konsolidierte Bewertung durchzuführen, die sich danach richtet, in welchem Maße der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung stellt. Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für jeden vorgeschlagenen Subunternehmer bewertet, soweit sie die an ihn zu vergebenden Leistungen betreffen. Nur in dem Fall, in dem der Bieter die Absicht hat, die Leistungsfähigkeit des Subunternehmers als Beleg dafür anzugeben, dass er selbst die Auswahlkriterien gemäß dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge erfüllt (Anhang 4), werden die Auswahlkriterien im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der kombinierten Kapazitäten des Bieters und des Subunternehmers bewertet; diese Bewertung richtet sich danach, in welchem Maße der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung stellt. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 30 / 109 3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge 3.4.3. Zuschlagskriterien Die Bewertungs-(Zuschlags-)Kriterien werden für das Angebot als Ganzes bewertet. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 31 / 109 4. Technische Spezifikationen 4. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN 4.1. Auftragsgegenstand Obwohl der Gerichtshof derzeit prüft, ob die Modalitäten der Veröffentlichung der Sammlung mit dem Ziel geändert werden sollten, der digitalen Version dieser Sammlung den Charakter einer amtlichen Veröffentlichung zu geben, geht es bei dem vorliegenden Auftrag um die Herstellung von Veröffentlichungen der Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Gerichts und des Gerichts für den öffentlichen Dienst in den Amtssprachen der Europäischen Union und gegebenenfalls in kroatischer Sprache. Diese Produktion betrifft die von den betreffenden Gerichten verhandelten Fälle. Bei Bedarf Neuauflage der bisherigen Veröffentlichungen. 4.2. Merkmale der Veröffentlichungen 4.2.1. Allgemeine Beschreibung der Veröffentlichung Die Veröffentlichungen der Rechtsprechung umfassen die verschiedenen Dokumente zu den Rechtssachen des Europäischen Gerichtshofs, des Gerichts und des Gerichts für den öffentlichen Dienst. Was den Gerichtshof und das Gericht anbetrifft, so werden alle Dokumente zu den betreffenden Rechtssachen veröffentlicht; was das Gericht für den öffentlichen Dienst anbetrifft, werden nur die Dokument „Leitsätze“ und „Urteile“ veröffentlicht Die Sammlung des Gerichtshofs umfasst zwei Sammelbände pro Jahr: 1. einen Sammelband für die Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts, der zwei Teile umfasst, die in allen Amtssprachen veröffentlicht werden: Teil I für den Gerichtshof Teil II für das Gericht 2. einen weiteren Sammelband für die Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst sowie die Leitsätze der Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts, der drei Teile umfasst: Teil I mit den Leitsätzen der erlassenen Urteile dieses Zeitraums. Dieser Band erscheint in allen Sprachen. Teil I ist wiederum in vier Teile untergliedert: Teil I-A-1: Leitsätze der erstinstanzlichen Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst Teil I-A-2: Leitsätze der erstinstanzlichen Urteile des Gerichts Teil I-B-1: Leitsätze der Rechtsmittelurteile des Gerichts Teil I-B-2: Leitsätze der Rechtsmittelurteile des Gerichtshofs Teil II mit dem Wortlaut der Entscheidungen. Dieser Teil liegt in Form einer einzigen mehrsprachigen Veröffentlichung vor und enthält die einzelnen Entscheidungen in der jeweiligen Verfahrenssprache. Auf Verlangen des Gerichtshofs können bestimmte Entscheidungen in alle Sprachen übersetzt werden. In diesem Fall erfolgt die Veröffentlichung auf die gleiche Weise wie für Teil I. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 32 / 109 4. Technische Spezifikationen Teil II ist wiederum in vier Teile untergliedert: Teil II-A-1: Erstinstanzliche Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst Teil II-A-2: Erstinstanzliche Entscheidungen des Gerichts Teil II-B-1: Entscheidungen des Gerichts über Rechtsmittel Teil II-B-2: Entscheidungen des Gerichtshofs über Rechtsmittel Teil III mit den chronologischen Registern der in Teil I und Teil II enthaltenen Leitsätze und Urteile. Teil III ist zusammen mit Teil I herzustellen und von diesem durch eine Titelseite zu trennen, die auf der rechten Seite mit einem grauen Streifen versehen ist. Jeder Teil der Sammelbände 1 und 2 besteht aus mehreren Heften, die mehrere Bände umfassen können (vgl. Punkt 4.2.3). Die Erscheinungsweise der verschiedenen Hefte wird im nächsten Punkt erläutert. Bei den Heften von Sammelband 2 handelt es sich um eine Loseblattsammlung, die jahrgangsweise in einem oder zwei Ringordnern zusammengefasst und durch Einschaltblätter (14) voneinander getrennt werden. Neben den verschiedenen, im entsprechenden Zeitraum vom Gerichtshof entschiedenen Rechtssachen befindet sich am Anfang jedes Hefts ein Inhaltsverzeichnis (Sammelbände 1 und 2) und ein kumulatives chronologisches Register der bereits in diesem Jahr veröffentlichten Rechtssachen (nur Sammelband 1). Außerdem gibt es ein Heft, das sich sowohl auf den Gerichtshof als auch auf das Gericht bezieht und die Register der verschiedenen im Laufe des Jahres veröffentlichten Rechtssachen dieser Gerichte enthält. Dieses Heft stellt den Teil III von Sammelband 1 dar. Teil III von Sammelband 2 übernimmt die Register der Rechtsprechung für den öffentlichen Dienst. Diese Register umfassen folgende Teile: chronologisches Register nach Aktenzeichen geordnetes Rechtssachenregister alphabetisches Parteienregister systematische Zusammenstellung aller Leitsätze Artikelregister alphabetisches Sachregister (nicht für die Sammlung der Rechtsprechung für den öffentlichen Dienst) Rechtsmittelregister (gegebenenfalls in Sammelband 1 Teil Gericht) Korrigendum (gegebenenfalls, am Ende der chronologischen Register) Beispiele dieser Veröffentlichungen im PDF-Format finden sich auf folgender Website des Amts für Veröffentlichungen: http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 33 / 109 4. Technische Spezifikationen 4.2.2. Erscheinungsweise Erscheinungsweise von Sammelband 1: Teil I (Gerichtshof): ein Heft pro Monat, außer für die Monate August (8) und September (9), die in einem Heft zusammengefasst sind (8/9); Teil II (Gericht): ein Heft alle zwei Monate. Erscheinungsweise von Sammelband 2: Teil I: ein Heft pro Quartal; Teil II: ein Heft pro Monat, außer für die Monate August (8) und September (9), die in einem Heft zusammengefasst sind (8/9). Teil III: Ein Heft pro Quartal, zusammen mit Teil I herzustellen und von diesem durch eine Titelseite zu trennen, die auf der rechten Seite mit einem grauen Streifen versehen ist. 4.2.3. Seitenzahl Die Seitenzahlen pro Veröffentlichung und pro Sprachfassung (1) sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Veröffentlichung Seitenzahl pro Heft Durchschnittliche Seitenzahl pro Heft Seitenzahl Sammlung 2007 Seitenzahl Sammlung 2008 Seitenzahl Sammlung 2009 Seitenzahl Sammlung 2010 Teil I von Sammelband 1 500 bis 2 500 1 400 12 700 12 000 12 900 15 000 Teil II von Sammelband 1 250 bis 1 800 500 6 140 4 390 5 260 6 800 Sammelband 2, Teile I und III 50 bis 300 170 1 000 Nicht bekannt Nicht bekannt Nicht bekannt Teil II von Sammelband 2 50 bis 300 200 (1) 4 850 Nicht bekannt Nicht bekannt Nicht bekannt (1) Mit Ausnahme der Seiten von Teil II von Sammelband 2 wird dieser Teil nur in einer mehrsprachigen Fassung (vgl. Punkt 4.2.2) veröffentlicht. Anmerkung: Für Sammelband 1: Liegt die Gesamtseitenzahl eines Hefts bei mehr als +/- 1 000 Seiten, so wird das Heft in mehrere Teile aufgegliedert, die als „Bände“ bezeichnet werden. Ein Band entspricht einer physischen Veröffentlichung (Band A, Band B, Band C usw.). 4.2.4. Sprachfassungen Die Sammlung wird in 22 Amtsprachen der Europäischen Union veröffentlicht: Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 34 / 109 4. Technische Spezifikationen Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch, Schwedisch. Eine Veröffentlichung in kroatischer Sprache ist ab Juli 2013 ebenfalls vorgesehen. 4.2.5. Zu liefernde gedruckte Fassung 4.2.5.1. Format Für den Sammelband 1 (Gerichtshof und Gericht) Die gedruckte Fassung der Sammlung wird im Format C5 (16,2 x 22,9 cm) veröffentlicht. Für den Sammelband 2 (Gericht für den öffentlichen Dienst) Die gedruckte Fassung der Sammlung wird im Format C5 (16,2 x 22,9 cm) veröffentlicht. Der entsprechende Ringordner hat folgendes Format: 22 x 25 cm +11 cm Rücken Es gibt 14 Einschaltblätter im Format C5 (16,2 x 22,9 cm). Jedes Einschaltblatt hat einen Einschnitt von 14 mm. 4.2.5.2. Auflage Zur Orientierung kann die Auflage pro Veröffentlichung und Sprachfassung für das Jahr 2011 der folgenden Tabelle entnommen werden: ISO-Code Sprache Sammelband I (Gerichtshof und Gericht) Sammelband 2 (Gericht für den öffentlichen Dienst) BG Bulgarisch 59 37 CS DE EL FR IT LT MT PL RO SK SV ES DA ET Tschechisch Deutsch Griechisch Französisch Italienisch Litauisch Maltesisch Polnisch Rumänisch Slowakisch Schwedisch Spanisch Dänisch Estnisch 57 465 117 847 210 60 68 76 53 59 153 154 90 56 31 189 60 352 78 29 46 31 30 29 118 62 58 29 EN Englisch 464 198 LV HU NL PT SL FI Lettisch Ungarisch Niederländisch Portugiesisch Slowenisch Finnisch 58 58 160 83 55 96 46 35 65 50 31 73 Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 35 / 109 4. Technische Spezifikationen ISO-Code HR Sammelband I (Gerichtshof und Gericht) Keine Angaben 3498 Sprache Kroatisch INSGESAMT Sammelband 2 (Gericht für den öffentlichen Dienst) Keine Angaben 1677 Die Auflagen werden in der Regel jeweils zum Jahresbeginn festgelegt. 4.2.6. Zu liefernde elektronische Fassungen PDF A/1a, gegliedert anhand der einzelnen Teile des Heftes, d. h. Sachregister, Rechtssache (und pro Rechtssache die Dokumente der Rechtssache) und chronologisches Register. PDF X für die veröffentlichten Hefte (gedruckte Ausgaben) Formex/XML Abbildung der Umschlagseite I im Format jpg, Größe 150 x 212 Pixel, Auflösung 72 dpi 4.2.7. Zahl der zu liefernden Dateien im Format PDF/A-1a Die Zahl der Dateien im Format PDF/A-1a, gegliedert nach Dokumenten3, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Veröffentlichung Zahl der PDF/A-1aDateien 2007 Zahl der PDF/A1a-Dateien Zahl der PDF/A1a-Dateien 2008 2009 Zahl der PDF/A-1aDateien 2010 Teil I von Sammelband 1 1 000 879 990 1 100 Teil II von Sammelband 1 347 399 410 500 Teil I von Sammelband 2 155 Nicht bekannt Nicht bekannt Nicht bekannt Teil II von Sammelband 2 314 (4) Nicht bekannt Nicht bekannt Nicht bekannt Teil III von Sammelband 2 10 Nicht bekannt Nicht bekannt Nicht bekannt (3) Die genannte Zahl der elektronischen Dateien im Format PDF/A-1a hat reinen Hinweischarakter; sie wird nach Sprachfassungen angegeben, außer für Teil II von Sammelband 2, wo sie der Gesamtzahl der Dateien im Format PDF/A-1a für alle Sprachfassungen entspricht, da dieser Teil eine mehrsprachige Veröffentlichung ist. 4 Ce nombre est égal au nombre total de fichier PDFA/1-a pour toutes les versions linguistiques. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 36 / 109 4. Technische Spezifikationen PDF Die in die Dateien im Format PDF A/1a und A/1b eingebundenen Bilder müssen mindestens eine Auflösung von 300 dpi haben. In Anhang 10 sind die technischen Eigenschaften der PDF-Dateien aufgeführt. In den Anhängen 12, 13 und 14 sind die Anweisungen zur Gliederung aufgeführt. In den Anhängen 11 und 15 sind die technischen Eigenschaften der FormexDateien aufgeführt. 4.2.8. Beschreibung der Seite (vgl. Musterbroschüre in Anhang 9) 4.2.8.1. Bedruckte Fläche Für Sammelband 1 Breite: 13 cm Höhe: 19,5 cm Für Sammelband 2 Breite: 12,1 cm Höhe: 20 cm Anmerkung: Anmerkung: Die Lieferung der Teile I umfasst zwei Trennseiten (zwischen Teil IA und IB), die bis zum Rand des Papiers bedruckt werden. 4.2.8.2. Schriftart Für beide Sammelbände: Für die komplette Sammlung wird die Schriftart Warnock Pro verwendet. Einzelheiten finden Sie unter http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm, Anhang 17 4.3. Zu erbringende Leistungen 4.3.1. Anlaufphase Der Auftragnehmer verfügt über eine Anlauffrist von 3 (drei) Monaten zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Beginn der Produktionsphase. In dieser Phase muss er eine Produktionskette einrichten und fertigstellen, in der alle DV-Anwendungen zu integrieren sind, die je nach Bedarf installiert, entwickelt und parametriert werden. Am Ende der Anlaufphase muss das Produktionssystem des Auftragnehmers in vollem Umfang funktionsfähig sein. Alle während der Anlaufphase realisierten Entwicklungen einschließlich der Produktionskette und ihrer einzelnen Bestandteile gehen in das Eigentum der Europäischen Union über. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 37 / 109 4. Technische Spezifikationen 4.3.2. Allgemeines Was die spezifischen Regeln des Amtes angeht (Abkürzungen, besondere Gepflogenheiten usw.) wird das Amt dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ein Referenzdokument zur Verfügung stellen (vgl. auch die interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen http://publications.europa.eu/code/). 4.3.3. Ausgangsmanuskripte Format der dem Auftragnehmer für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Manuskripte: Das Amt übermittelt per ftp (oder gegebenenfalls per E-Mail) eine Zip-Datei, die pro Sprachfassung die Manuskripte der Rechtssachen eines Monats enthält. Die zu bearbeitenden Manuskripte sind im Format XML gemäß Schema in Anhang 11. Die erste Sprachfassung ist die Pilotsprache Französisch. Es folgen die übrigen Sprachfassungen in Zeitabständen, die nicht unbedingt konstant sind. 4.3.4. Produktionsmanagement Das Amt verwendet das Management-Tool „Plan publi“ für die Kontrolle und die Verwaltung der Herstellung der verschiedenen Veröffentlichungen. Plan publi könnte für die Übertragung der Dateien zwischen Amt und Auftraggeber verwendet werden. Dieser Austausch wird von einem XML-Schema oder einem anderen Kontrollverfahren geregelt, das dem Auftragnehmer rechtzeitig übermittelt wird. Der Auftragnehmer muss über ein System verfügen, das den Anforderungen des vorliegenden Auftrags in Bezug auf die Mengen, die Fristen und die Herstellungsverfahren entspricht und in der Lage ist, die Informationen, die in den Auftrag gegebenen Veröffentlichungen enthalten sind, ganz oder teilweise zu sammeln, zu aktualisieren, zu bearbeiten und zu übertragen. Dieses System muss betriebsbereit sein, sobald mit der Herstellung für den vorliegenden Auftrag begonnen wird. Das Amt erhält auf formlose Anfrage Zugang zum Produktionssystem des Auftragnehmers, damit es den Produktionsfluss im Allgemeinen sowie den Stand der Bearbeitung der in der Produktion befindlichen Dokumente überprüfen kann. 4.3.5. Notfallplan Der Auftragnehmer muss über einen Notfallplan mit Lösungen für den Fall verfügen, dass die gewohnten Produktionsanlagen ausfallen. Der Notfallplan, der im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet wird, muss dem Bieter ermöglichen, die Einhaltung der Produktionszwänge, Fristen und Qualität unter allen Umständen außer im Fall höherer Gewalt zu garantieren. 4.3.6. Druckvorstufe 4.3.6.1. Übernahme (PC11401) Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in gedruckter oder elektronischer Fassung vorliegenden Manuskripte (wie unter Punkt 4.3.1 erwähnt) zu empfangen und zu Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 38 / 109 4. Technische Spezifikationen bearbeiten. Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, weitere Formate in die Liste aufzunehmen. Die Übernahme umfasst alle Leistungen, die erforderlich sind, um die vom Amt für Veröffentlichungen gelieferten Manuskripte zu überprüfen und in das Produktionssystem des Auftragnehmers zu laden. Bei der Übernahme prüft der Auftragnehmer u. a., ob die Dateien vollständig sind, ob die richtige Sprachfassung vorliegt, ob die Dateien geöffnet werden können, ob alle Verweise synoptisch sind usw. Zu diesem Zweck muss der Auftragnehmer überprüfen, ob die Dateien in Bezug auf das XML-Anwendungsschema richtig strukturiert sind. Er muss außerdem überprüfen, ob die XML-Auszeichnung sämtlicher Sprachfassungen mit der Kodierung der Grundsprache identisch ist und sie ggf. anpassen (falls keine anderen Anweisungen des Amtes vorliegen). 4.3.6.2. Vorabkorrektur und Konkordanz (Manuskriptvorbereitung) Diese Arbeiten werden in der Regel vom Amt für Veröffentlichungen übernommen. Sie können eventuell auch vom Auftragnehmer verlangt werden. Zu diesen Arbeiten gehören: die Überprüfung, dass keine Textteile fehlen, dass die Aufrufe von Fußnoten und die verschiedenen Querverweise richtig eingerichtet wurden; die Vereinheitlichung und Überprüfung, d. h. die Kontrolle der logischen Konsistenz der Daten, die jeder Sprachfassung des Manuskripts eigen sind; die Überprüfung der Konkordanz - Parallelismus des Inhalts und der Präsentation - zwischen den verschiedenen Sprachfassungen. Bei Zweifeln bezüglich des Inhalts eines Dokuments hat der Auftragnehmer bei der zuständigen Dienststelle des Amts für Veröffentlichungen entsprechende Informationen einzuholen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Genehmigung des Amtes Änderungen am Inhalt vorzunehmen. 4.3.6.3. Erfassung des Manuskripts (PC11151, PC11152, PC11153) Die Erfassung erfolgt ausgehend von einem Manuskript im Format PDF und/oder TIFF der neuen Dokumente und der Aktualisierungen vorhandener Dokumente. Für die Sammelbände 1 und 2 ist insbesondere folgendes sicherzustellen: Für Sammelband 1 Vervollständigung des elektronischen Trägers, insbesondere: Einfügen der Paginierung in jedes Heft, wobei zu beachten ist, dass jedes Heft aus drei Teilen mit einer eigenen Paginierungsstruktur besteht: römische Ziffern im ersten Teil, der den einleitenden Vermerk und das Sachregister umfasst sequentielle Nummerierung der Rechtssachen eines Jahres mit vorangestellter Nummer des Teils Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 39 / 109 4. Technische Spezifikationen römische Ziffern mit chronologische Register vorangestellter Nummer des Teils für das Alphabetisches Sachregister (nur im ersten Heft) Erfassung des chronologischen kumulativen Registers, das monatlich im letzten Band veröffentlicht wird und die im Laufe des Jahres bereits veröffentlichten Rechtssachen aufführt Erfassung der Rechtsmittelregister für Teil II, einschließlich der Auszeichnung dieser Teile – maximal 20-50 Seiten pro Heft. Jedes Heft enthält ein chronologisches Register der veröffentlichten Rechtssachen und ein alphabetisches Sachregister. In Teil II enthält das Heft auch ein Rechtsmittelregister. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, die Seitennummern der Verweise auf diese Register zu erfassen. Das Heft für den Monat Dezember (das letzte Heft eines Jahrgangs) enthält ein chronologisches Register der nicht veröffentlichten Entscheidungen. Die chronologischen Register und die Rechtmittelregister sind kumulative Register. Es ist Aufgabe des Auftragsnehmers, in das bearbeitete Heft die Verweise auf Seiten in bereits veröffentlichten Heften aufzunehmen. Für Sammelband 2 Ordner: Seiten 1, 4 und Rücken: Satz, Layout und Korrektur Einschaltblätter: Satz, Layout und Korrektur von 14 Einschaltblättern (Titelseite und + 13 Trennblätter) Einschaltblatt (Titelseite): Seite 1: Titelseite (Vorderseite) Seite 2: eingerahmter Text (Rückseite) Einschaltblätter: Die 13 restlichen Einschaltblätter sind Trennblätter. Diese Seiten müssen der Pantone-Farbe der entsprechenden Sprachfassung (mit Einschnitt) entsprechen. Die Zahlenangaben für die Tabellen werden einmal erfasst und anschließend auf alle Sprachfassungen übertragen. Diese Leistung ist jedoch nur selten zu erbringen. 4.3.6.4. Vorbereitung – XML-Strukturierung (PC95006) Die Vorbereitung – XML-Strukturierung umfasst die Auszeichnung eines Dokuments anhand des vom Amt für Veröffentlichungen definierten XML-Schemas (vgl. Anhang 11 für die XML-Struktur der Eingabe und Anhang 15 für die XML-Struktur der Ausgabe) Wenn die vom Amt bereitgestellten Dateien die automatische Umwandlung eines neuen Dokuments in den Formex-Standard nicht ermöglichen, umfasst der Prozess alle Umwandlungsschritte. In der zu liefernden Formex-Datei dürfen keine Anweisungen zur Textgestaltung mehr enthalten sein. In allen Fällen müssen die Formex-Dateien vor dem Versand an das Amt validiert (geparst) werden. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 40 / 109 4. Technische Spezifikationen 4.3.6.5. Satz und Layout (PC11151, PC11152, PC11153) Der Satz erfolgt anhand der Dateien, die aus dem Vorbereitungsprozess (XMLStrukturierung) entstanden sind. Er umfasst: die typografische Umsetzung eventueller Kennzeichnungen und ggf. der FormexAttribute anhand ihrer kontextuellen Interpretation; das synoptische Layout des Textes und der Tabellen mit Aufruf und automatischem Einfügen der Fußnoten; die Erstellung der Umschlagseiten und der Leitsätze anhand der Musterseiten in Anhang 16; die spezifische Silbentrennung jeder Sprachfassung (mit Aktualisierung des Silbentrennungs-Wörterbuchs) unter Beachtung der Regeln der einzelnen Sprachen. 4.3.6.6. Synoptische Gestaltung (PC11151, PC11152, PC11153) Der Auftragnehmer hat die synoptische Gestaltung aller Sprachfassungen einer Nummer/einer Ausgabe der Sammlung sicherzustellen. Während des gesamten Herstellungsprozesses sind geeignete Messungen und Kontrollen durchzuführen, damit der gleiche Absatz in allen Sprachfassungen auf der gleichen Seite beginnt. 4.3.6.7. Herstellung und Korrekturlesen der Druckfahnen (PC30013, PC30014) Das gesetzte Dokument wird im PDF-Format hergestellt und auf Anforderung zur Kontrolle an das Amt für Veröffentlichungen geschickt: übermittelt werden die ersten Druckfahnen (PDF-Dateien und ein Satz Papierabzüge auf Anforderung), eventuell die zweiten und falls erforderlich die dritten Druckfahnen, dann jedoch lediglich der geänderten Seiten (PDF-Datei und/oder Papierabzüge auf Anforderung). Zusätzliche Sätze von Druckfahnen, die vom Amt für Veröffentlichungen angefordert werden, um die mangelnde Qualität der Arbeit des Auftraggebers zu beheben, können nicht in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Druckfahnen sind vorher vom Auftragnehmer zu korrigieren (Hauskorrektur), wobei die geltenden Regeln (wie typographische Anweisungen) zu beachten sind, umzubrechen und müssen alle Elemente enthalten (Kopf- und Fußtext, Folio usw.). Auf Anforderung hat die Druckerei dem Amt für Veröffentlichungen die für die Hauskorrektur verwendeten Druckfahnen zur Verfügung zu stellen. Jeder Satz Druckfahnen muss vor der Übergabe an das Amt für Veröffentlichungen vom Personal des Auftragnehmers korrigiert werden (Hauskorrektur). Die Übermittlung neuer oder fehlender Dateien oder die vom Amt vor oder während der Druckfreigabe vorgenommenen Änderungen an Dateien dürfen auf keinen Fall zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dabei ist zu überprüfen: Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 41 / 109 4. Technische Spezifikationen die Exaktheit der typographischen Umsetzung der Markierungscodes in Bezug auf die beim Amt für Veröffentlichungen geltenden Regeln; die exakte Übereinstimmung — in Bezug auf den Inhalt — der Druckfahnen mit dem Manuskript; die Silbentrennung anhand der Regeln der jeweiligen Sprache; die Qualität der Umbrüche (Seiten/Dokumente/Absätze usw.). Fehler werden zur Berichtigung gemeldet. 4.3.6.8. Autorkorrekturen Unter Autorkorrekturen sind alle Änderungen zu verstehen, die vom Amt für Veröffentlichungen auf den Druckfahnen vorgenommen werden und eine Änderung in Bezug auf die Originaldatei (XML-Datei) darstellen. Dabei kann es sich um inhaltliche und/oder strukturelle Anpassungen handeln. Weder typografische Korrekturen noch Berichtigungen von Layout-Fehlern gelten als Autorkorrekturen, da der Auftragnehmer gehalten ist, seine Produktionsinstrumente (während der Anlaufphase) zu parametrieren, um die entsprechenden Anweisungen des Amts für Veröffentlichungen darin aufzunehmen. Die vom Amt für Veröffentlichungen verlangten Autorkorrekturen sind im Gesamtpreis einer Druckfahne enthalten, wenn sie nicht mehr als 5 % aller Seiten eines Hefts ausmachen. Wird dieser Anteil überschritten, liefert der Auftragnehmer eine neue Druckfahne. 4.3.6.9. Kontrolle im Stadium der Druckfreigabe Mit der Druckfreigabe erteilt das Amt für Veröffentlichungen seine Zustimmung und gibt ggf. letzte Korrekturen an. Das Amt erteilt die Druckfreigabe auf der Grundlage der auf den ersten (ggf. auf den zweiten oder den dritten) Druckfahnen vorgenommenen Korrekturen. 4.3.7. Drucken, Binden und Verpacken 4.3.7.1. Innenseiten (PL90001, PL90010) Für beide Sammlungen: Schwarzdruck Die Auflage einer Sprachfassung einer Ausgabe der Sammlung muss ein und dieselbe Papierqualität aufweisen. In Ausnahmefällen und wenn im Rahmen bestimmter Urteile Bilder für Abbildungen zu reproduzieren sind, ist für bestimmte Seiten der Vierfarbendruck zu verwenden. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 42 / 109 4. Technische Spezifikationen 4.3.7.2. Umschlag (PL90002) Für beide Sammlungen sind die farbigen Umschlagseiten (Farbe nach Sprachfassung) schwarz zu bedrucken. Diese Farben sind auch für die 14 Einschaltblätter von Sammelband 2 zu verwenden. Die Einhaltung der Pantone-Farbe ist obligatorisch, die Wahl des Verfahrens bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Code der Sprache Sprache Pantone-Farbe Code der Sprache Sprache Pantone-Farbe BG Bulgarisch Pantone 159 U LT Litauisch Pantone 123 U ES Spanisch Pantone 191 U HU Ungarisch Pantone 344 U CS Tschechisch Pantone 270 U MT Maltesisch Pantone7506 U DA Dänisch Pantone 199 U NL Niederländisch Pantone 152 U DE Deutsch Pantone 101 U PL Polnisch Pantone 219 U ET Estnisch Pantone 317 U PT Portugiesisch Pantone 346 U EL Griechisch Pantone 277 U RO Rumänisch Pantone 4535 U EN Englisch Pantone 2587 U SL Slowenisch Pantone 337 U FR Französisch Pantone 312 U SK Slowakisch Pantone 421 U IT Italienisch Pantone 367 U FI Finnisch Pantone 3105 U LV Lettisch Pantone Cool Grey 1 U SV Schwedisch Pantone 108 U LT Litauisch Pantone 123 U HR Kroatisch Keine Angaben 4.3.7.3. Ordner (PL90003) Nur für Sammelband 2 Es handelt sich um einen weißen Kunststoffordner mit zwei Ringen und einem 10 cm dicken Rücken. Die erste und die vierte Umschlagseite sowie der Rücken des Ordners in der der Sprache entsprechenden Farbe (vgl. Definition im vorherigen Punkt) werden mit Kunststoff beschichtet. Diese Seiten werden nach Maßgabe der im vorherigen Punkt vorgesehenen Bedingungen bedruckt. 4.3.7.4. Einschaltblätter (PL90004) Nur für Sammelband 2 Schwarzer Druck auf farbigem Hintergrund (nach Sprachfassung) + beidseitige Kunststoffbeschichtung Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 43 / 109 4. Technische Spezifikationen 4.3.7.5. Papier (PR34201, PR33104, PR33105, PR33106, PR33107) Für den Druck der Sammlung ist ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden, das ohne Chlor gebleicht wurde. Die Bieter legen Muster der verschiedenen Papierarten für die Innenseiten und den Umschlag vor. Für Sammelband 1 Innenseiten und Spiegel Offsetpapier, weiß, holzfrei, 80 g/m² Umschlag Karton, 170g/m2 Für Sammelband 2 Ordner - Karton 250g/m² Einschaltblatt - Karton 250g/m² Unterlage der Papierblöcke – grauer Karton 1 mm 4.3.7.6. Binden und Verpacken (PH00003, PH00004, PN63002, PN63003, PN63004, PN63005) PN63001, Für Sammelband 1 Buchbinderische Verarbeitung - Falzen Zusammengetragen, gelumbeckt, Umschlag vierfach genutet, dreiseitig beschnitten. Fertige Textsammlungen: geliefert ohne Einzelverpackung oder in Paketen, nach Sprachfassung sortiert auf sorgfältig verpackter Palette, mit einem vom Auftragnehmer gelieferten Etikett versehen, auf dem die Nummer des Dossiers, der vollständige Titel, die Sprache, die Katalognummer und die Zahl der enthaltenen Exemplare pro Sprachfassung angegeben sind. Für Sammelband 2 Lochung: zwei Löcher (Abstand 80 mm) Einschaltblätter mit Einschnitten (14), in die Ordner einzulegen. 4.3.8. Verpackung (PAR11001) Pour le volume 1: conformément au point 4.3.7.6, il n'est pas prévu d'emballage individuel ou par paquet. Für Band 2: Die Ordner sind in Schachteln zu verpacken. Die Anzahl der Ordner pro Schachtel bleibt dabei dem Auftragnehmer überlassen. Jede Schachtel muss mit einem Etikett versehen Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 44 / 109 4. Technische Spezifikationen sein, aus dem die Katalognummer und die Anzahl hervorgehen. Jede Schachtel darf nur Ordner ein- und derselben Sprachversion enthalten. Einschaltblätter: Alle Einschaltblätter einer Ausgabe und einer gegebenen Sprache sind in einer Kunststoffhülle mit Zippverschluss (o. ä.) zusammenzufassen. Auf der Kunststoffhülle ist ein Etikett mit der Katalognummer anzubringen Textteile: In Schachteln verpackt, die ein Höchstgewicht von 12 kg nicht überschreiten dürfen, je nach der Stärke des verwendeten Papiers. Jede Schachtel muss mit einem Etikett versehen sein, aus dem die Katalognummer und die Anzahl hervorgehen. Jede Schachtel darf nur Textteile ein- und derselben Sprachversion enthalten. Für beide Sammelbände: Lieferung in wieder verwendbaren Behältern (Wannen, Wagen o. a.) oder auf Paletten mit Angabe des Inhalts und Trennung der Sprachfassungen anhand einer vorab definierten Reihenfolge, die zu Beginn des Vertrags in Übereinstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt wird. Die folgenden Normen für die Verpackung (ausschließlich auf EURO-Paletten) sind unbedingt einzuhalten: Maße der Palette: 0,80 m x 1,20 m Maximale Höhe der Ladung: 1,20 m Höchstgewicht der Ladung: 700 kg Einzelverpackungen in kleinen Mengen in Paketen oder Kartons sowie das Verpacken mehrerer Sprachfassungen in einem Behälter sind normalerweise nicht zulässig. Der Auftragnehmer liefert die verschiedenen Sprachfassungen mit eigenen Mitteln an das Lager des Amts für Veröffentlichungen in Gasperich. Lieferschein: Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Jeder Lieferschein muss folgende Angaben tragen: Name und Kontaktdaten des Druckers Datum Vollständiger Titel der Publikation (Jahr – Band) Katalognummer: Verwaltungsnummer Nummer des Auftragsscheins Sprachfassung und Auflage Der Auftragnehmer hat die Veröffentlichungen so zu verpacken, dass sie in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 45 / 109 4. Technische Spezifikationen 4.4. Liste der zu liefernden Veröffentlichungen 4.4.1. Zwischenlieferungen 4.4.1.1. Lieferung von Drucksachen Papierabzüge der Druckfahnen (A4) Papierabzüge werden auf Anforderung geliefert; der erste Satz Druckfahnen wird komplett geliefert, für die folgenden Sätze werden eventuell nur die geänderten Seiten geliefert. 4.4.1.2. Lieferung von elektronischen Dateien - PDF-Dateien der Druckfahnen Diese Dateien werden auf Anforderung geliefert; der erste Satz Druckfahnen wird komplett geliefert, für die folgenden Sätze werden eventuell nur die geänderten Seiten geliefert. 4.4.2. Abschließende Lieferungen 4.4.2.1. Lieferung von Drucksachen Die gedruckten Hefte sind an das Lager des Amts für Veröffentlichungen in Gasperich zu liefern. Für die Liefermengen ist folgendes zu beachten: Negative Toleranz (pro Sprachfassung): Wenn die Zahl der gelieferten Exemplare mehr als 3 % unter der in Auftrag gegebenen Auflage liegt, kann eine Neuauflage verlangt werden. Nur die tatsächlich gelieferten Mengen dürfen in Rechnung gestellt werden. Positive Toleranz (pro Sprachfassung): Der Auftragnehmer darf bis zu 3 % mehr als die in Auftrag gegebene Auflage liefern, doch dürfen nur die bestellten Mengen in Rechnung gestellt werden. 4.4.2.2. Lieferung von elektronischen Dateien (PC95004, PC95005, PC95006, PC95007) Lieferung der unter Punkt 4.2.6 erwähnten PDF-Dateien und FORMEX-Dateien. Diese Dateien werden dem Amt für Veröffentlichungen per FTP oder auf Verlangen per E-Mail geliefert. 4.5. Lieferfristen Alle Lieferfristen verstehen sich pro Heft und unabhängig von anderen laufenden Herstellungen und gelten für jede Sprachfassung, selbst wenn mehrere Sprachfassungen gleichzeitig übergeben werden. Die Fristen gelten unabhängig voneinander. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 46 / 109 4. Technische Spezifikationen Druckfahnen (Papierabzüge und/oder elektronische Fassung) 1. Satz Druckfahnen: Der erste Satz Druckfahnen ist fünf Werktage nach Abnahme der vom Amt für Veröffentlichungen gelieferten Manuskripte durch den Auftragnehmer zu liefern, wenn die Seitenzahl 500 Seiten nicht überschreitet. Pro weitere 250 Seiten wird ein zusätzlicher Werktag gewährt. Spätere Druckfahnen: sind innerhalb von drei Werktagen nach Anforderung zu liefern. Druckfreigabe Die Druckfreigabe wird vom Amt für Veröffentlichungen für die Pilotfassung 1-1,5 Monate und für die anderen Sprachfassungen 2-2,5 Monate nach der Abnahme der ersten Druckfahne durch das Amt erteilt. Die Druckfreigabe des Amtes kann eventuell unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung der letzten vom Amt verlangten Korrekturen erteilt werden. Gedruckte Hefte Die Lieferung der gedruckten Hefte hat innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Druckfreigabe für das entsprechende Heft und die entsprechende Sprachfassung zu erfolgen. Elektronische Fassungen der Hefte Die elektronischen Dateien (PDF und FORMEX) jedes Hefts sind per FTP innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Druckfreigabe für das entsprechende Heft und die entsprechende Sprachfassung zu liefern. 4.6. Qualität der Lieferungen 4.6.1. Gedruckte Veröffentlichungen Als mangelhaft gelten gedruckte Veröffentlichungen, bei denen folgende Fehler festgestellt werden: — Doppelbogen, — Fehlbogen, — vertauschte Bogen — Umschlag / Bogen / Seite(n) einer anderen Sprachfassung, — verschmutzte Seiten, — versetzter Druck, dezentrierter Druck, — zu blasse Farbgebung, — verkehrter Umschlag, — mangelhafter Beschnitt, — abgelöster Rücken, — falsches Format, Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 47 / 109 4. Technische Spezifikationen — sonstige Fehler bei Druck, Layout oder Zusammentragen. 4.6.2. Elektronische Veröffentlichungen Die gelieferten Dateien durchlaufen die automatische Validierungskette des Amts für Veröffentlichungen (siehe technischen Anhang 18) und werden außerdem manuell validiert. Die Dateien, die bei dem einen und/oder anderen der oben genannten Prüfverfahren abgelehnt werden, müssen neu geliefert werden. Neu gelieferte Dateien werden erneut den oben genannten Prüfverfahren unterzogen. Bei Ablehnung dieser Dateien kann das Amt für Veröffentlichungen die in Artikel I.13.2 des Rahmenvertrags vorgesehenen Maßnahmen zur Anwendung bringen. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 48 / 109 5. Anhänge 5. ANHÄNGE Formulare 1 PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT 2A FORMULAR „FINANZANGABEN“ 2B FORMULAR „RECHTSTRÄGER“ 2C VEREINBARUNG/VOLLMACHT, MUSTER 1 UND MUSTER 2 3 FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“ 4 FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE 5 LISTE DER UNTERLAGEN 6 ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUM AUSSCHLUSS VOM VERFAHREN FÜHRENDEN FÄLLE 7 FRAGEBOGEN „TECHNISCHE AUSWAHLKRITERIEN 8 FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN ANGABEN“ IM ZUSAMMENHANG MIT DEN Technische Anhänge 9 Musterbroschüre http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm. 10 Technische Spezifikationen für die Lieferung optimierter PDF-Dateien der Druckvorstufe 11 Technische Spezifikationen der DTD (http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm) 12 Benennungskonvention und deskriptive Daten für die Herstellung der weboptimierten PDF -Dateien 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien 14 Struktur der Voreinträge (XML)für die Herstellung der weboptimierten PDFDateien 15 Technische Spezifikationen für die Herstellung von XML-Dateien im Format FORMEX http://formex.publications.europa.eu/schema/ 16 Fotos der Umschlagseite 18 Verfahren für die Validierung der FORMEX-Dateien http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm) Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 49 / 109 Annexe 1 Offre financière 1 PREISANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT Siehe die auf der Ausschreibungsseite des Amts für Veröffentlichungen verfügbare Excel-Datei: http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 50 / 109 Anhang 2A – Formular „Finanzangaben“, Name des Bieters 2A FORMULAR „FINANZANGABEN“ Muster des Formulars „Finanzangaben“ (vom Bieter und seinem Finanzinstitut auszufüllen) Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Muster. Formulare in den verschiedenen Amtssprachen sind unter folgender Internetadresse verfügbar: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/financial_id/financial_id_de.cfm Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 51 / 109 Anhang 2B Formular „Rechtsträger“ 2B FORMULAR „RECHTSTRÄGER“ Musterformular „Rechtsträger“ (vom Bieter auszufüllen und zu unterschreiben) Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Muster. Formulare in den verschiedenen Amtssprachen sind unter folgender Internetadresse verfügbar: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal_entities_de.cfm ENTITE LEGALE SOCIETE PRIVEE FORME JURIDIQUE ONG OUI NON (Organisation Non Gouvernementalle) NOM(S) ABREVIATION ADRESSE DU SIEGE SOCIAL CODE POSTAL BOITE POSTALE VILLE PAYS TVA LIEU D'ENREGISTREMENT DATE D'ENREGISTREMENT D D M M Y Y Y Y N° DE REGISTRE TELEPHONE FAX E-MAIL PERSONNE DE CONTACT IL CONVIENT DE FOURNIR CETTE FICHE "ENTITE LEGALE" COMPLETEE ET ACCOMPAGNEE DE: * UNE COPIE DE TOUT DOCUMENT OFFICIEL (P.EX. MONITEUR, JOURNAL OFFICIEL, REGISTRE DE COMMERCE,…) PERMETTANT D'IDENTIFIER LE NOM DE L'ENTITE LEGALE, L'ADRESSE DU SIEGE SOCIAL ET LE NUMERO D'ENREGISTREMENT AUPRES DES AUTORITES NATIONALES. * UNE COPIE DU DOCUMENT D'ASSUJETTISSEMENT A LA TVA SI CELLE-CI EST D'APPLICATION ET SI LE N° TVA NE FIGURE PAS SUR LE DOCUMENT OFFICIEL SUSMENTIONNE DATE ET SIGNATURE Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 52 / 109 Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht VEREINBARUNG/VOLLMACHT 2C Vereinbarung/Vollmacht Muster 1 (BENENNUNG EINES DER MITGLIEDER DER BIETERGEMEINSCHAFT ZUM FEDERFÜHRER UND ERTEILUNG EINES ENTSPRECHENDEN MANDATS) Die Unterzeichneten, Unterzeichner 1 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.), Unterzeichner 2 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.), ….. Unterzeichner N - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma, SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: 1) Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Firma 1, Firma 2, …., Firma N ) („Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische Kommission diesen den Zuschlag für den Vertrag Nr. … („Vertrag“) über die Lieferung von ….und/oder die Erbringung folgender Dienstleistungen: … („die Lieferungen und/oder die Dienstleistungen“). 2) Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes: 3) a) Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung. b) Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen und/oder Dienstleistungen. Zu diesem Zweck benennen die Mitglieder der Bietergemeinschaft das Unternehmen X zum Federführer der Bietergemeinschaft. [Hinweis: Der Federführer muss ein Mitglied der Bietergemeinschaft sein.] Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 53 / 109 Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht 4) Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto des Federführers der Bietergemeinschaft: [im Vertrag anzugeben] oder [Angaben zu Bank, Anschrift, Kontonummer usw.]. 5) Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem federführenden Unternehmen die notwendigen Befugnisse, im Rahmen der Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich: a) Der Federführer der Bietergemeinschaft unterzeichnet sämtliche Vertragsunterlagen - einschließlich Rahmenvertrag, Einzelverträge und Änderungen derselben - und stellt sämtliche Rechnungen für die Lieferungen und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus. b) Der Federführer der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung Sorge. Jede Änderung dieser Vereinbarung/Vollmacht Zustimmung der Europäischen Kommission. unterliegt der ausdrücklichen Diese Vereinbarung/Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den Vertragsparteien vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission gekündigt werden. Unterzeichnet in ………… am … ……… Name Funktion Unternehmen Name Funktion Unternehmen Name Funktion Unternehmen Name Funktion Unternehmen Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 54 / 109 Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht Vereinbarung/Vollmacht Muster 2 (BILDUNG EINER BIETERGEMEINSCHAFT MIT EIGENER RECHTSPERSÖNLICHKEIT, BENENNUNG EINES MANAGERS UND ERTEILUNG EINES MANDATS AN DEN MANAGER) Die Unterzeichneten, Unterzeichner 1 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.), Unterzeichner 2 (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, USt.IdNr.), ….. Unterzeichner N - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma, SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: 1) Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Firma 1, Firma 2, …., Firma N ) („Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische Kommission diesen den Zuschlag für den Vertrag Nr. … („Vertrag“) über die Lieferung von ….und/oder die Erbringung folgender Dienstleistungen: … („die Lieferungen und/oder die Dienstleistungen“). 2) Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes: 3) a) Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung. b) Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen und/oder Dienstleistungen. Zu diesem Zweck haben sich die Firmen …. gemäß …..….. Recht zur Bietergemeinschaft …. Zusammengeschlossen. Die Bietergemeinschaft hat die Rechtsform eines: .….. [Angaben zur Registrierung der Bietergemeinschaft: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Eintragung im Handelsregister usw.]. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 55 / 109 Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht 4) Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto der Bietergemeinschaft [im Vertrag anzugeben] oder [Angaben zu Bank, Anschrift, Kontonummer usw.] 5) Die Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen Herrn/Frau …. zum Federführer der Bietergemeinschaft. 6) Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem Manager der Bietergemeinschaft die nötige Befugnis, im Rahmen der Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich: a) Der Manager der Bietergemeinschaft unterzeichnet sämtliche Vertragsunterlagen – einschließlich des Vertrags, der Einzelverträge und der Änderungen derselben – und stellt sämtliche Rechnungen für die Lieferungen und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus. b) Der Manager der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung Sorge. Jede Änderung dieser Vereinbarung/Vollmacht unterliegt der ausdrücklichen Zustimmung der Europäischen Kommission. Diese Vereinbarung/Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den Vertragsparteien vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission gekündigt werden. Unterzeichnet in … am … ……… Name Funktion Unternehmen Name Funktion Unternehmen Name Funktion Unternehmen Name Funktion Unternehmen Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 56 / 109 Anhang 3 Formular „Angaben zum Bieter“ FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“ 3 Angaben zum Bieter (auszufüllen) In seiner Eigenschaft als: Mitglied eines Konsortiums (Funktion …) Mitglieder eines Konsortiums, die nicht Koordinator sind, brauchen nur den ersten Abschnitt – Identität, Kontaktperson – und den letzten Abschnitt – Erklärung – auszufüllen. Einzelbieter Vom Zuschlagsempfänger in den Vertrag einzufügende Angaben Angaben zur Person Angaben Name des Bieters … Rechtsform Land der Eintragung … Nummer der Eintragung … Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Vollständige offizielle Anschrift des Sitzes der Bieterfirma… Internet-Adresse (falls vorhanden) Zur Vertragsunterzeichnung vorgesehene Person(en): Vollständiger Name und Funktion. Bitte geben Sie an, ob diese Personen befugt sind, den Vertrag allein zu unterzeichnen oder ob sie nur gemeinsam zeichnungsberechtigt sind.5 – siehe folgende Seite Angaben zur Bankverbindung Diese Angaben müssen mit den Daten im Formular „Finanzangaben“ (Anhang 2A) übereinstimmen Angaben Name der Bank Vollständige Adresse der Zweigstelle Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers Vollständige Kontonummer einschließlich der Bankcodes: IBAN - Code BIC - Code Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 57 / 109 Anhang 3 Formular „Angaben zum Bieter“ Kontaktperson Angaben (für verwaltungstechnische Fragen) Vollständiger Name und Titel Funktion Firmenname Vollständige Anschrift Telefon Fax E-Mail-Adresse Kontaktperson Angaben (für technische Fragen) Vollständiger Name und Titel Funktion Firmenname Vollständige Anschrift Telefon Fax E-Mail-Adresse Erklärung eines bevollmächtigten Vertreters der Organisation5 Der (die) Unterzeichnete versichert, dass die in diesem Angebot gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind, dass er/sie die im Anschreiben zur Ausschreibung, im Lastenheft und im Vertragsentwurf enthaltenen Bedingungen akzeptiert und dass das Angebot gültig ist. Vollständiger Name und Titel Funktion (z. B. Geschäftsführer) DATUM/ UNTERSCHRIFT (5) Das Angebot muss Unterlagen enthalten, die belegen, dass die zur Vertragsunterzeichnung vorgesehene(n) Person(en) sowie die zur Angebotsunterzeichnung vorgesehene(n) Person(en) dazu befugt ist/sind. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 58 / 109 Anhang 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge 4 FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE Dieser Fragebogen ist nur auszufüllen, wenn Ihr Angebot ein gemeinsames Angebot ist oder Unteraufträge vorsieht. Gemeinsames Angebot 1. Sind an Ihrem Angebot mehrere Bieter beteiligt? Ja Nein Die Fragen 2 – 4 sind nur zu beantworten, wenn Frage 1 bejaht wird. 2. Bitte geben Sie den Namen der Firma an, die bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten und als Koordinator fungiert: 3. Bitte geben Sie die Namen der übrigen Unternehmen an, die am gemeinsamen Angebot beteiligt sind: 4. Falls ein Konsortium oder eine vergleichbare Rechtseinheit besteht, geben Sie bitte den Namen und die Rechtsform dieser Rechtseinheit an: Unteraufträge 5. Sieht Ihr Angebot die Weitervergabe von Aufträgen vor? Ja Nein Falls ja, beantworten Sie bitte Frage 6 und füllen Sie die nächste Seite für jeden Subunternehmer aus 6. Verzeichnis der Unterauftragnehmer: …….….……………………………….… …….….……………………………….… …….….…………………………………. ……….………………………………..… …….….……………………………….… Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 59 / 109 Anhang 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge …….….……………………………….… Gründe für die Weitervergabe, Funktionen, Tätigkeitsbereiche und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Subunternehmer Bitte füllen Sie diese Seite für jeden Subunternehmer aus Name des Unterauftragnehmers: ...................................................................................................................................... Rechtsform: ...................................................................................................................................... Land der Eintragung: ...................................................................................................................................... Nummer der Eintragung in das gesetzlich vorgeschriebene Register: ...................................................................................................................................... Internet-Adresse (falls vorhanden): ...................................................................................................................................... Anschrift des Firmensitzes: ...................................................................................................................................... Ansprechpartner: ...................................................................................................................................... Telefon: ...................................................................................................................................... Gründe für die Vergabe von Unteraufträgen: ...................................................................................................................................... Aufgaben, Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Unterauftragnehmers: ...................................................................................................................................... Volumen bzw. Anteil der im Unterauftrag vergebenen Leistungen: ...................................................................................................................................... Beabsichtigen Sie, die Leistungsfähigkeit des Subunternehmers als Beleg für die Erfüllung der Auswahlkriterien anzuführen? Falls ja, so geben Sie bitte an, auf welches Auswahlkriterium (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder technische und fachliche Leistungsfähigkeit) Sie sich beziehen. Sie werden ausdrücklich darauf Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 60 / 109 Anhang 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge hingewiesen, dass der Bieter alle Unterlagen vorlegen muss, die die Bewertung der Auswahlkriterien ermöglichen, wobei diese Bewertung sich danach richtet, in welchem Maße der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung stellt. ...................................................................................................................................... Erfahrung des Subunternehmers im Hinblick auf die ihm übertragenen Arbeiten Bitte legen Sie ein Exemplar dieser Seite für jeden Subunternehmer vor. …….….……………………………….……………………………………….. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 61 / 109 Anhang 5 Liste der vorzulegenden Dokumente LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE 5 Dokument Anhang zum Lasten-heft Fundstelle im Angebot Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise * ein von einem entsprechend befugten Vertreter unterzeichnetes Begleitschreiben (vorzulegen) --- * Formular „Finanzangaben“ (auszufüllen) 2A * Formular „Rechtsträger“ (ausgefüllt), zusammen mit den in Ziffer 2.4 aufgeführten Unterlagen (vorzulegen): 2B Nachweis der Eintragung in das vorgeschriebene Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung der Person(en), die das Angebot unterzeichnet/unterzeichnen und zur Vertragsunterzeichnung vorgesehen ist/sind * Formular „Angaben zum Bieter“ (ausgefüllt) 3 * Fragebogen zu gemeinsamen Angeboten und Unteraufträgen (gegebenenfalls auszufüllen) 4 * Im Falle eines gemeinsamen Angebots, eine von den gesetzlichen Vertretern aller am Angebot beteiligten Partner unterzeichnete Erklärung (Vereinbarung/ Vollmacht), in der: alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags übernehmen; 2C einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags gegeben wird. * Falls das Angebot die Vergabe von Leistungen im Unterauftrag vorsieht: eine Absichtserklärung jedes Subunternehmers, in der dieser bestätigt, im Fall der Zuschlagserteilung mit dem Bieter zusammenzuarbeiten. (vorzulegen) * Die Liste der vorzulegenden Dokumente (auszufüllen) 5 Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien * Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (auszufüllen), mit folgenden Nachweisen: Strafregisterauszug neueren Datums oder ein gleichwertiges Dokument; Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen sind, oder ein gleichwertiges Dokument; 6 Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung von Steuern nachgekommen sind, oder ein gleichwertiges Dokument. Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 62 / 109 Anhang 5 Liste der vorzulegenden Dokumente Dokument Anhang zum Lasten-heft Fundstelle im Angebot Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit * Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre (vorzulegen) --- * Ein Dokument mit Angaben über den Gesamtumsatz und Umsatz mit den Leistungen, auf die sich der Auftrag bezieht, in den letzten drei Geschäftsjahren (vorzulegen); --- * Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung unter Angabe der Versicherungssummen (vorzulegen) --- b) Technische und fachliche Leistungsfähigkeit * Kurzbeschreibung der Wirtschaftstätigkeit des Bieters im Bereich der ausgeschriebenen Dienstleistungen (vorzulegen) 7 * Fragebogen „Technische Angaben“ im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (vorzulegen) 7 Teil 4: Unterlagen im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien * Fragebogen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (vorzulegen) 8 Teil 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien * Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Preisaufstellung (auszufüllen) 1 * Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Musterangebot (auszufüllen) 1 Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 63 / 109 Anhang 6 Eidesstattliche Versicherung 6 EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG AUSSCHLUSSFÄLLEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG 1. Im Rahmen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (geänderte Fassung, ABl. L 248 vom 16. September 2002, S. 1) versichert der Unterzeichnete hiermit an Eides statt, dass die nachfolgend genannten Ausschlussfälle nicht auf die von ihm vertretene Firma bzw. Einrichtung zutreffen bzw. dass er (wenn der Bieter/Subunternehmer eine natürliche Person ist) nicht zum Kreise derjenigen gehört: a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden; b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde; d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind; e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind; f) die von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion betroffen sind, weil sie in Bezug auf die von der Vergabebehörde für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche, lückenhafte oder keine Angaben gemacht oder im Rahmen eines aus dem EU-Haushalt finanzierten Vertrags eine schwere Vertragsverletzung begangen haben. Im Zusammenhang mit Buchstabe d) muss der Bieter bereit sein, von der zuständigen Behörde des betroffenen Mitgliedstaates ausgestellte Bescheinigungen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Die Kommission akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass keiner der in den Buchstaben a, b oder e genannten Fälle auf den Bieter zutrifft, einen Strafregisterauszug neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Werden ein solches Dokument bzw. die unter a, b, d und e verlangten Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche oder Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 64 / 109 Anhang 6 Eidesstattliche Versicherung eine feierliche Versicherung ersetzt werden, die der betreffende Bieter vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt. 2. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht im Amtsblatt L 248 vom 16. September 2002, geänderte Fassung, versichert der Unterzeichnete hiermit an Eides statt, dass: weder die Firma bzw. die Einrichtung, die er vertritt, noch die Mitglieder ihres Personals und ihrer Verwaltungs- und Führungsgremien im Rahmen dieses Auftrags in einem Interessenkonflikt stehen; er die Kommission unverzüglich von jeglicher Situation unterrichten wird, die einen Interessenkonflikt darstellt oder die zu einem Interessenkonflikt führen könnte; er im Zuge der Mitteilung der vom Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte keine falschen Erklärungen abgegeben hat; dass die der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung gemachten Angaben korrekt, richtig und vollständig sind. Die Kommission behält sich vor, diese Angaben zu prüfen. (Ort) ...........…, den … Unterschrift: Name des/der Unterzeichner(s) des Formulars (gesetzlich befugt, den Bieter bei Verhandlungen mit Dritten zu vertreten und für die vorstehend genannte Firma bzw. Organisation handelnd). …………………………………………………………………………………………….. Name der vertretenen Firma/Organisation (gegebenenfalls): .............................................................................................................................................. Anschrift des Firmensitzes: ............................................................................................................................................... ............................................................................................................................................... Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 65 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ 7 FRAGEBOGEN „TECHNISCHE ANGABEN“ IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN (AUSFÜLLEN) Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (1) Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten im Format A4 und Schriftgröße 12) der wirtschaftlichen Tätigkeit des Bieters im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen, zusammen mit den entsprechenden Belegen ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 66 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ / Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (2) Liste der vergleichbaren Aufträge: eine Liste von 3 (drei) in den letzten 36 Monaten ausgeführten Aufträgen vergleichbarer Kategorie mit Angaben zu den Produktionsdaten, den Titeln der Veröffentlichungen, Sprachen, Seitenzahlen pro Sprachfassung, Gesamtauflagen, Namen der privaten oder öffentlichen Auftraggeber sowie dem jeweiligen Auftragswert Produktionsdatum Name des Projekts, Titel der Veröffent-lichung Sprache Volumen (Seitenzahl je Sprachfassung) Gesamtauflage Name des privaten (PR) oder öffentlichen (PU) Auftraggebers Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs Betrag 67 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (3) Satz/Fotosatz - Zahl der Tastaturen/Bildschirme: _________ _______ - Zahl der Datenerfasser: Können Sie Satzarbeiten in den folgenden 23 Sprachen ausführen? JA - NEIN Silbentrennungsprogramm in ja nein LITAUISCH ja nein TSCHECHISCH ja nein UNGARISCH ja nein DÄNISCH ja nein MALTESISCH ja nein DEUTSCH ja nein NIEDERLÄNDISCH ESTNISCH ja nein POLNISCH GRIECHISCH ja nein PORTUGIESISCH ja nein ENGLISCH ja nein RUMÄNISCH ja nein SPANISCH ja nein SLOWAKISCH ja nein FRANZÖSISCH ja nein SLOWENISCH ja nein ITALIENISCH ja nein FINNISCH ja nein LETTISCH ja nein SCHWEDISCH ja nein KROATISCH ja nein BULGARISCH - ja nein ja nein Weitere Sprachen, die verarbeitet werden können Verpflichtung, die nötigen Anpassungen für Satzarbeiten in den Sprachen der Kandidatenländer vorzunehmen, wenn diese Sprachen Amtssprachen werden JA NEIN Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 68 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (4) Der Bieter kann ein zusätzliches Blatt verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser Frage insgesamt nicht mehr als 2 Seiten ausgefüllt werden. Satz/Fotosatz Können Sie folgende Satzarbeiten ausführen? JA NEIN - Anhand von elektronischen Dateien? Falls ja, geben Sie bitte an, über welche Anschlüsse Dateiübertragungsverfahren Sie einsetzen können (E-Mail usw.) - E-Mail: - ISDN - FTP Sie verfügen und welches Sonstige Verfahren (bitte genaue Angaben) ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 69 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (4 - Fortsetzung)) Satz/Fotosatz Können Sie optimierte PDF-Dateien für die Prepress-Stufe und für das WEB erstellen? JA NEIN Wenn ja, beschreiben Sie bitte das eingesetzte Verfahren (Software): ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………….................................. Wenn ja, beschreiben Sie bitte einige bereits ausgeführte Arbeiten: ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………… Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 70 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (5) Prepress Beschreibung der Software und der Hardware, über die der Bieter verfügt: (Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser Frage insgesamt nicht mehr als 3 Seiten ausgefüllt werden). Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 71 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (5 - Fortsetzung) Druck Zahl der Maschinen Maschinentyp Zahl der Farben Format Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 72 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (5 -Fortsetzung) Material für die Endverarbeitung Typ Anzahl Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 73 / 109 Anhang 7 – Auswahlkriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (6) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Vorlage einer Qualitätssicherungsbescheinigung einer Einrichtung, die dem Regelwerk der europäischen Normen entspricht (z. B. ISO 9001 Version 2000) oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Zertifizierungseinrichtung mit Sitz in einem Mitgliedstaat. (Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser Frage insgesamt nicht mehr als 5 Seiten ausgefüllt werden). ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 74 / 109 Anhang 8 – Zuschlagskriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ 8 FRAGEBOGEN (AUSZUFÜLLEN) IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (1) Beschreibung (maximal 20 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der auf allen Ebenen des Produktionsverfahrens vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der zu erbringenden Leistungen ab Produktionsbeginn nach Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts); Zu vergebende Punktezahl: 50. Das Angebot muss mindestens 25 Punkte erhalten. ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 75 / 109 Anhang 8 – Zuschlagskriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (2) Beschreibung (maximal 15 A4-Seiten, Schriftgröße 12) der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einhaltung der Produktions- und Lieferfristen nach Maßgabe der Technischen Spezifikationen (siehe Ziffer 4 des Lastenhefts). In diesem Dokument sind einerseits die zur Einhaltung der Fristen vorgeschlagenen allgemeinen Maßnahmen und andererseits der Notfallplan des Bieters zu erläutern. Zu vergebende Punktezahl: 40. Das Angebot muss mindestens 20 Punkte erhalten. ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 76 / 109 Anhang 8 – Zuschlagskriterien, Fragebogen „Technische Angaben“ Fragebogen „Technische Angaben“ Ausschreibung Nr. 10356 Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (3) Beschreibung (maximal 10 A4-Seiten, Schriftgröße 12) des Verfahrens für den Einsatz der Instrumente und Methoden für den Start der Produktion der zu liefernden Veröffentlichungen (Ziffer 4 der Technischen Spezifikationen). Zu vergebende Punktezahl: 10. Das Angebot muss mindestens 5 Punkte erhalten. ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Ausschreibung 10356 – Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 77 / 109 Anhang 9 Musterbroschure 9. MUSTERBROSCHÜRE Siehe http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm. - 78 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 10 Technische Spezifikationen für die Lieferung der PDF-Dateien der Druckvorstufe 10 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN DRUCKVORSTUFE FÜR DIE LIEFERUNG OPTIMIERTER PDF-DATEIEN DER (1) Format der Dateien der Abzüge vor der Druckfreigabe; der Auftragnehmer liefert systematisch und innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen: Eine weboptimierte Datei im Format Adobe PDF sowie eine Datei im Format Adobe InCopy. Diese Formate können sich nach Maßgabe der technischen Entwicklungen ändern. (2) Der Auftragnehmer liefert systematisch 3 Tage nach Druckfreigabe: a) eine PDF/X-Datei und eine PDF/A 1-a-Datei Der Dateiname besteht aus der Kennnummer der Veröffentlichung (= Katalognummer, die auf Seite IV des Umschlags aufgedruckt ist, jedoch ohne die Bindestriche). Beispiel: Katalognummer: DX-27-99-007-IT-C PDF-Dateiname: DX2799007ITC.pdf Falls die Veröffentlichung ein Inhaltsverzeichnis enthält, müssen interaktive „Bookmarks“ in die PDF-Datei eingefügt werden. Besteht ein Register, so ist es mit „interaktiven Links“ zu versehen, die auf den entsprechenden Textteil verweisen. Wird das zum Druck vorgesehene Material auf Papier geliefert, so behält sich das Amt das Recht vor, nach dem Scannen der vom Auftragnehmer erhaltenen Dokumente eine Datei im Format PDF/A 1-b zu verlangen. Für die PDF/A 1-a-Datei müssen die Schnittmarken maskiert werden. b) Eine Abbildung der Umschlagseite im Format jpg — Auflösung: 300x300 dpi — Größe: 150x212 Pixels Der Name der Datei entspricht der Katalognummer ohne Bindestriche (z. B. DX2799007ITC.jpg) Anmerkung: Diese Liste ist nicht erschöpfend; die Formate können sich während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der technischen Entwicklung ändern. - 79 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 11 Technische Spezifikationen der DTD 11 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN DES XML-SCHEMAS Siehe http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm. - 80 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 12 Benennungskonvention und deskriptive Daten 12 BENENNUNGSKONVENTION UND DESKRIPTIVE DATEN Gliederung des Einzeldokuments Konvention für die Benennung der Dateien J_aaaa_nnnn_TTTTT_VL_AAAA_IIII_pppppp.pdf ─ J = Bezeichnung des Gerichts (C = Gerichtshof; T = Gericht; F = Gericht für den öffentlichen Dienst) ─ aaaa = Jahr der Rechtssache (4 Ziffern) ─ aaaa = Nummer der Rechtssache (4 Ziffern) ─ TTTTT = Angabe, um welche Art von Verfahrensdokument es sich handelt: TITRE Titelseiten ARRET Urteil CONCL Schlussfolgerung DEMAV Stellungnahmeersuchen AVIS Stellungnahme DELI Beratung ORD Beschluss/Entscheidung SOM Zusammenfassung/Leitsatz REF Informationen über die nicht veröffentlichten Beschlüsse/Entscheidungen (selektive Veröffentlichung) INF Informationen über die nicht veröffentlichten Urteile (selektive Veröffentlichung) RECT Berichtigung (auch Corrigendum genannt) ─ VL = ISO-Code der Sprachfassung (ISO 639-1) ─ ─ AAAA = Erscheinungsjahr der Sammlung, in der das Dokument/die Rechtssache veröffentlicht wurde (4 Ziffern) IIII = Teil der Sammlung, in dem das Dokument/die Rechtssache veröffentlicht wurde: o I: Sammlung des Gerichtshofs o II: Sammlung des Gerichts o FP: Sammlung des Gerichts für den öffentlichen Dienst ─ pppppp = Seite in der Sammlung, auf der das Dokument/die Rechtssache beginnt Art der Angaben Gelieferte Angaben Die in der Zusammenfassung enthaltenen Dokument-Indikatoren Zeichenfolge (mehrsprachig; an die Sprachfassung des Dokuments anzupassen) Die Indikatoren einer Rechtssache können für jedes Dokument der selben Rechtssache kopiert werden, außer im Falle der Schlussfolgerungen und der Sitzungsberichte Indicateurs - 81 -/109 Beispiel für das in Einzeldokumente aufgeteilte PDFDokument Rechtsmittel Gemeinschaftsmarke Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c - Wortzusammenstellung 'New Born Baby' - Erledigung der Hauptsache Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 12 Benennungskonvention und deskriptive Daten Nom_Parties Nom_usuel Numéro_affaire Numéros_affaires_jointes Numéro_Celex Numdoc Numéro_Litige Recueil Numéro_Publication DOI affaire DOI fichier - 82 -/109 Die vollständigen, im Titel der Rechtssache enthaltenen Namen der Parteien Zeichenfolge Der übliche Name der Rechtssache ist im lebenden Kolumnentitel der Sammlung enthalten Zeichenfolge Veröffentlichte Nummer der für das Dokument relevanten Rechtssache Zeichenfolge Nummern der für das Dokument relevanten verbundenen Rechtssachen (getrennt durch ',') Zeichenfolge Keine Angabe, wenn es sich nicht um eine verbundene Rechtssache handelt; sonst Angabe aller Nummern der verbundenen Rechtssachen Celex-Nummer des Dokuments nach folgendem Muster: 6aaaa*nnnn (nn) Minidoc-Nummer des Dokuments nach folgendem Muster: Jaaaa/nnnn/A Nummer des Rechtsstreits (aus 7 Feldern bestehende Kennnummer der Rechtssache) Angaben über die Veröffentlichung (Jahr der Sammlung, wenn möglich Nr. des Bandes und die Seite) Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen Zapf Creation AG Veröffentlichungsnummer der sich auf eine Rechtssache beziehenden Dokumente Zeichenfolge Die Veröffentlichungsnummern der sich auf eine Rechtssache beziehenden Dokumente sind dieselben wie die Veröffentlichungsnummer der Rechtssache Zuteilung eines DOI für jede Rechtssache 200412C0287 Zuteilung eines DOI für Dokument einer Rechtssache Die DOI-Nummern werden durch das Amt mitgeteilt jedes OHMI / ZAPF CREATION C-498/01 P Nicht auf dieses Beispiel anwendbar Die DOI-Nummern werden durch das Amt mitgeteilt Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien 13 STRUKTUR DER XML-DATEIEN FÜR DIE HERSTELLUNG DER WEB-DATEIEN <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <!DOCTYPE A_Doc_Ref SYSTEM "ARR.dtd"> <A_Doc_Ref A_Langue="fr" A_Version_doc="4.0" A_Debut_ID="FR62005-0001"> <Properties> <Property name="Juridiction">C</Property> <Property name="NumeroOrdre">0001</Property> <Property name="Annee">2005</Property> <Property name="Formation"/> <Property name="Langue">FR</Property> <Property name="TypeDoc">ARR</Property> <Property name="NatureAff">RP</Property> <Property name="CreatedFrom">Litige</Property> <Property name="EP_Mode">0</Property> <Property name="EP_ModeText">DEF</Property> <Property name="EP_Titre1"/> <Property name="EP_Titre2">J.N. Cunha Rodrigues - Projet d'arrêt du 12/10/2006</Property> <Property name="EP_Titre3"/> <Property name="EP_Mention">0</Property> <Property name="EP_Mention_Texte">Texte pour publication</Property> <Property name="EP_IsMention_Texte"/> <Property name="NEW">0</Property> <Property name="FileDoc">Document2</Property> <Property name="LitFilePath">C:\TEMP\canevas\Litige.xml</Property> <Property name="Created">Canevas 3.2.0 22/02/2006 12:37:05</Property> <Property name="EP_Titre0"/> <Property name="EP_FormJug_Footer"/> <Property name="EP_FormJug_ID">-</Property> <Property name="EP_FormJug_Texte"/> <Property name="Filename">2007-01-0000-00-AUT-FR-ARR-C-0001-2005</Property> <Property name="QuotationMark_Open">«</Property> <Property name="QuotationMark_Close">»</Property> </Properties> - 83 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <A_Header_Gauche> <blockquote id="A010000000"> <para style="header" id="A150000000">ARRÊT DU 9. 1. 2007 – AFFAIRE C-1/05</para> </blockquote> </A_Header_Gauche> <A_Header_Droit> <blockquote id="A010000001"> <para style="header" id="A150000001">JIA</para> </blockquote> </A_Header_Droit> <A_Footer_Gauche> <blockquote id="A010000002"> <para style="footer" id="A150000002">I - 12 </para> </blockquote> </A_Footer_Gauche> <A_Footer_Droit> <blockquote id="A010000003"> <para style="footer" id="A150000003"> <emphasis role="bold" id="A400000000"> </emphasis> I - 11</para> </blockquote> </A_Footer_Droit> <Affaire> <Introduction> <section id="A000000000"> <para style="19Centre" id="A150000004">ARRÊT DE LA COUR (grande chambre)</para> <para style="19Centre" id="A150000005">9 janvier 2007 <footnote role="fNote" id="A110000000"> <number>*</number> <para style="42FootnoteLangue" id="A150000006"> <emphasis role="bold" id="A400000001"/> Langue de procédure: le suédois.</para> </footnote> </para> - 84 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <para style="71Indicateur" id="A150000007"> <phrase role="QuotationMark_Open" id="A410000000">«</phrase> <phrase role="motcle" id="A410000001">Liberté d’établissement </phrase> <phrase role="Separator" id="A410000002">–</phrase> <phrase role="motcle" id="A410000003"> Article 43 CE </phrase> <phrase role="Separator" id="A410000004">–</phrase> <phrase role="motcle" id="A410000005"> Directive 73/148/CEE </phrase> <phrase role="Separator" id="A410000006">–</phrase> <phrase role="motcle" id="A410000007"> Ressortissant d’un État membre établi dans un autre État membre </phrase> <phrase role="Separator" id="A410000008">–</phrase> <phrase role="motcle" id="A410000009"> Droit de séjour de l’ascendant du conjoint, ces ascendant et conjoint étant tous deux ressortissants d’un pays tiers </phrase> <phrase role="Separator" id="A410000010">–</phrase> <phrase role="motcle" id="A410000011"> Obligation pour cet ascendant de séjourner légalement dans un État membre au moment où il rejoint sa famille dans l’État membre d’établissement </phrase> <phrase role="Separator" id="A410000012">–</phrase> <phrase role="motcle" id="A410000013"> Preuves à fournir pour être considéré comme ascendant à charge</phrase> <phrase role="QuotationMark_Close" id="A410000014">»</phrase> </para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000008">Dans l’affaire C-1/05,</para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000009">ayant pour objet une demande de décision préjudicielle au titre de l’article 234 CE, introduite par l’Utlänningsnämnden (Suède), par décision du 30 décembre 2004, parvenue à la Cour le 4 janvier 2005, dans la procédure</para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000010"> <emphasis role="bold" id="A400000002">Yunying Jia</emphasis> </para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000011">contre</para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000012"> <emphasis role="bold" id="A400000003">Migrationsverket,</emphasis> </para> <para style="19Centre" id="A150000013">LA COUR (grande chambre),</para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000014">composée de M. V. Skouris, président, MM. P. Jann, C. W. A. Timmermans, A. Rosas, P. Kūris et E. Juhász, présidents de chambre, MM. J. N. Cunha Rodrigues (rapporteur), K. Schiemann, U. Lõhmus, E. Levits et A. Ó Caoimh, juges,</para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000015">avocat général: M. L. A. Geelhoed,</para> - 85 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <para style="02AlineaAltA" id="A150000016">greffier: id="A400000004">me</emphasis> K. Sztranc-Slawiczek, administrateur,</para> M<emphasis role="suprscpt" <para style="02AlineaAltA" id="A150000017">vu la procédure écrite et à la suite de l’audience du 21 février 2006,</para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000018">considérant les observations présentées:</para> <itemizedlist id="A030000000"> <listitem id="A060000000"> <blockquote id="A010000004"> <title id="A210000000"> <number>–</number> </title> <para style="03Tiretlong" id="A150000019">pour M<emphasis role="suprscpt" id="A400000005">me</emphasis> Jia, par M<emphasis role="suprscpt" id="A400000006">e</emphasis> M. Johansson, advokat,</para> </blockquote> </listitem> <listitem id="A060000001"> <blockquote id="A010000005"> <title id="A210000001"> <number>–</number> </title> <para style="03Tiretlong" id="A150000020">pour le gouvernement suédois, par role="suprscpt" id="A400000007">mes</emphasis> K. Norman et A. Falk, en qualité d’agents,</para> M<emphasis </blockquote> </listitem> <listitem id="A060000002"> <blockquote id="A010000006"> <title id="A210000002"> <number>–</number> </title> <para style="03Tiretlong" id="A150000021">pour le gouvernement belge, par M. M. Wimmer, en qualité d’agent,</para> </blockquote> </listitem> <listitem id="A060000003"> <blockquote id="A010000007"> - 86 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <title id="A210000003"> <number>–</number> </title> <para style="03Tiretlong" id="A150000022">pour le gouvernement néerlandais, par M<emphasis role="suprscpt" id="A400000008">mes</emphasis> H. G. Sevenster, C. ten Dam et C. Wissels, en qualité d’agents,</para> </blockquote> </listitem> <listitem id="A060000004"> <blockquote id="A010000008"> <title id="A210000004"> <number>–</number> </title> <para style="03Tiretlong" id="A150000023">pour le gouvernement slovaque, par M. R. Procházka, en qualité d’agent,</para> </blockquote> </listitem> <listitem id="A060000005"> <blockquote id="A010000009"> <title id="A210000005"> <number>–</number> </title> <para style="03Tiretlong" id="A150000024">pour le gouvernement du Royaume-Uni, par M<emphasis role="suprscpt" id="A400000009">me</emphasis> S. Nwaokolo, en qualité d’agent, assistée de M. M. Hoskins et de M<emphasis role="suprscpt" id="A400000010">me</emphasis> J. Stratford, barristers,</para> </blockquote> </listitem> <listitem id="A060000006"> <blockquote id="A010000010"> <title id="A210000006"> <number>–</number> </title> <para style="03Tiretlong" id="A150000025">pour la Commission des Communautés européennes, par M<emphasis role="suprscpt" id="A400000011">me</emphasis> M. Condou-Durande et M. L. Parpala, en qualité d’agents,</para> </blockquote> </listitem> - 87 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien </itemizedlist> <para style="02AlineaAltA" id="A150000026">ayant entendu l’avocat général en ses conclusions à l’audience du 27 avril 2006,</para> <para style="02AlineaAltA" id="A150000027">rend le présent</para> </section> </Introduction> <A_Motif> <section id="B000000000"> <para style="75Debutdesmotifs" id="B150000000"> <emphasis role="bold" id="B400000000">Arrêt</emphasis> </para> <blockquote id="B010000000"> <title id="B210000000"> <number>1</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000001">La demande de décision préjudicielle porte sur l’interprétation de la directive 73/148/CEE du Conseil, du 21 mai 1973, relative à la suppression des restrictions au déplacement et au séjour des ressortissants des États membres à l’intérieur de la Communauté en matière d’établissement et de prestation de services (JO L 172, p. 14), et de l’article 43 CE.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000001"> <title id="B210000001"> <number>2</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000002">Cette demande a été présentée dans le cadre d’un recours opposant M<emphasis role="suprscpt" id="B400000001">me</emphasis> Jia, ressortissante chinoise à la retraite, au Migrationsverket (office des migrations) à propos du rejet par ce dernier de la demande présentée par l’intéressée en vue de l’obtention d’un permis de séjour de longue durée en Suède.</para> </blockquote> <section id="B000000001"> <title style="04Titre1" id="B200000000"> <titlecontent id="B300000000"> <emphasis role="bold" id="B400000002">Le cadre juridique</emphasis> </titlecontent> </title> <section id="B000000002"> <title style="05Titre2" id="B200000001"> - 88 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <titlecontent id="B300000001"> <emphasis role="italc" id="B400000003">La réglementation communautaire</emphasis> </titlecontent> </title> <blockquote id="B010000002"> <title id="B210000002"> <number>3</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000003">L’article 1<emphasis id="B400000004">er</emphasis>, paragraphe 1, de la directive 73/148 dispose:</para> role="suprscpt" <para style="02AlineaAltA" id="B150000004">«Les États membres suppriment, dans les conditions prévues par la présente directive, les restrictions au déplacement et au séjour:</para> <blockquote id="B010000003"> <para style="09Marge0avecretrait" id="B150000005">a)<emphasis role="tab" id="B400000005"/>des ressortissants d’un État membre qui sont établis ou veulent s’établir dans un autre État membre afin d’y exercer une activité non salariée ou veulent y effectuer une prestation de services;</para> </blockquote> <para style="02AlineaAltA" id="B150000006">[…]</para> <blockquote id="B010000004"> <para style="09Marge0avecretrait" id="B150000007">d)<emphasis role="tab" id="B400000006"/>des ascendants et descendants de ces ressortissants et de leur conjoint qui sont à leur charge, quelle que soit leur nationalité.»</para> </blockquote> </blockquote> <blockquote id="B010000005"> <title id="B210000003"> <number>4</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000008">L’article 3 de cette directive est libellé comme suit:</para> <para style="02AlineaAltA" id="B150000009">«1.<emphasis role="tab" id="B400000007"/>Les États membres admettent sur leur territoire les personnes visées à l’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000008">er</emphasis> sur simple présentation d’une carte d’identité ou d’un passeport en cours de validité.</para> <para style="02AlineaAltA" id="B150000010">2.<emphasis role="tab" id="B400000009"/>Aucun visa d’entrée ni aucune obligation équivalente ne peut être imposé, sauf aux membres de la famille qui ne possèdent pas la nationalité de l’un des États membres. Les États membres accordent à ces personnes toutes facilités pour obtenir les visas qui leur seraient nécessaires.»</para> </blockquote> <blockquote id="B010000006"> - 89 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <title id="B210000004"> <number>5</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000011">L’article 4, paragraphe 3, de ladite directive dispose:</para> <para style="02AlineaAltA" id="B150000012">«Lorsqu’un membre de la famille n’a pas la nationalité d’un État membre, il lui est délivré un document de séjour ayant la même validité que celui délivré au ressortissant dont il dépend.»</para> </blockquote> <blockquote id="B010000007"> <title id="B210000005"> <number>6</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000013">L’article 6 de la même directive énonce:</para> <para style="02AlineaAltA" id="B150000014">«Pour la délivrance de la carte et du titre de séjour, l’État membre ne peut demander au requérant que:</para> <blockquote id="B010000008"> <para style="09Marge0avecretrait" id="B150000015">a)<emphasis présenter le document sous le couvert duquel il a pénétré sur son territoire;</para> role="tab" id="B400000010"/>de </blockquote> <blockquote id="B010000009"> <para style="09Marge0avecretrait" id="B150000016">b)<emphasis role="tab" id="B400000011"/>de fournir la preuve qu’il entre dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000012">er</emphasis> et 4.»</para> </blockquote> </blockquote> <blockquote id="B010000010"> <title id="B210000006"> <number>7</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000017">L’article 8 de la directive 73/148 prévoit:</para> <para style="02AlineaAltA" id="B150000018">«Les États membres ne peuvent déroger à la présente directive que pour des raisons d’ordre public, de sécurité publique ou de santé publique.»</para> </blockquote> </section> <section id="B000000003"> <title style="05Titre2" id="B200000002"> - 90 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <titlecontent id="B300000002"> <emphasis role="italc" id="B400000013">La réglementation nationale</emphasis> </titlecontent> </title> <blockquote id="B010000011"> <title id="B210000007"> <number>8</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000019">Il ressort de la décision de renvoi que le droit suédois des étrangers est constitué pour l’essentiel de la loi 1989:529 sur les étrangers (utlänningslagen, ci-après la «loi») et du décret 1989:547 sur les étrangers (utlänningsförordningen, ci-après le «décret»). À cet égard, ladite décision fournit les indications suivantes.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000012"> <title id="B210000008"> <number>9</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000020">Le chapitre 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000014">er</emphasis> de la loi prévoit qu’un étranger qui entre en Suède ou y séjourne doit être en possession d’un visa s’il n’est pas titulaire d’une carte de séjour ou n’est pas ressortissant de l’un des pays nordiques. Le gouvernement peut prévoir d’autres exceptions à l’exigence de visa. Un étranger qui séjourne plus de trois mois en Suède doit être titulaire d’une carte de séjour, sauf s’il est ressortissant d’un pays nordique.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000013"> <title id="B210000009"> <number>10</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000021">Le chapitre 2, article 4, paragraphe 1, point 3, de la loi dispose qu’une carte de séjour peut être délivrée à un étranger membre de la famille proche d’une personne établie en Suède ou qui a obtenu une carte de séjour, et qui partage le ménage de cette personne. Selon l’article 5 du même chapitre, un étranger qui souhaite séjourner en Suède doit obtenir une carte de séjour avant d’entrer dans le pays. Une demande de carte de séjour ne saurait être acceptée après l’entrée de l’intéressé sur le territoire suédois. Une fois entré en Suède, l’étranger concerné peut cependant obtenir une telle carte, notamment si, au sens du chapitre 2, article 4, paragraphe 1, point 3, de la même loi, il existe une relation étroite entre l’intéressé et une personne établie en Suède, et qu’il ne peut être raisonnablement exigé que cet étranger retourne dans un autre pays pour y présenter une demande de carte de séjour.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000014"> <title id="B210000010"> <number>11</number> </title> - 91 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000022">En vertu du chapitre 2, article 14, de la loi, le gouvernement peut arrêter des dispositions prévoyant qu’une demande de carte de séjour peut être acceptée si elle découle d’une convention conclue avec un État étranger. Le décret comporte de telles dispositions à son chapitre 3, articles 5a, 5b et 7a.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000015"> <title id="B210000011"> <number>12</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000023">Ainsi, le chapitre 3, article 7a, du décret prévoit qu’une demande de carte de séjour peut être acceptée même si elle est présentée ou examinée alors que l’étranger se trouve en Suède, si celui-ci est ressortissant d’un État membre de l’Espace économique européen (ci-après l’«EEE») ou de la Suisse. Selon le chapitre 3, article 5b, du décret, il en est de même en ce qui concerne une demande émanant d’un membre de la famille de cet étranger. En vertu du chapitre 3, article 5a, du décret, la carte de séjour est accordée à un étranger qui présente un passeport ou une carte d’identité valable, qui est ressortissant d’un État membre de l’EEE ou de la Suisse et qui remplit les conditions énoncées aux points 2 à 7 ou 10 du même article. Selon le point 2, un travailleur indépendant, qui peut établir au moyen d’un document qu’il possède cette qualité, peut obtenir une carte de séjour renouvelable d’une durée de cinq ans. Enfin, selon le chapitre 3, article 5b, du décret, la carte de séjour est accordée à l’étranger qui, au sens des points 1 à 5 de cet article, est membre de la famille d’un ressortissant d’un État membre de l’EEE.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000016"> <title id="B210000012"> <number>13</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000024">Selon la décision de renvoi, une carte de séjour est délivrée dans les mêmes conditions qu’au ressortissant de l’EEE à l’étranger qui a un lien avec ce ressortissant, sur présentation d’un passeport ou d’une carte d’identité valable, d’un certificat de parenté ou d’un document attestant qu’il est à la charge du ressortissant d’un État membre de l’EEE concerné ou du conjoint de celui-ci. L’étranger doit aussi dans de nombreux cas produire les documents ou fournir les preuves de nature à établir l’existence d’un lien de parenté avec le ressortissant de l’EEE au sens des points 1 à 5 du chapitre 3, article 5b, du décret. Le point 1 de cet article prévoit que, pour être considéré comme membre de la famille d’un travailleur indépendant, l’étranger doit établir l’existence de l’un des liens de parenté suivants avec un ressortissant de l’EEE: époux ou épouse, enfant de moins de 21 ans ou à charge, ou parent (génération immédiatement précédente) à charge du ressortissant d’un État de l’EEE ou de l’époux (ou épouse) de celui-ci.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000017"> <title id="B210000013"> <number>14</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000025">En vertu du chapitre 4, article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000015">er</emphasis>, paragraphe 1, point 2, de la loi, un étranger peut être expulsé s’il n’est pas en possession d’un visa, d’une carte de séjour ou d’un autre titre exigé pour entrer en Suède, y séjourner ou y travailler.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000018"> - 92 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <title id="B210000014"> <number>15</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000026">Enfin, la décision de renvoi relève que le chapitre 4, article 6, de la loi prévoit que, si une demande de carte de séjour est rejetée ou si une telle carte est retirée alors que l’étranger se trouve en Suède, il est simultanément décidé, sauf raisons particulières, d’expulser ou d’éloigner l’intéressé.</para> </blockquote> </section> </section> <section id="B000000004"> <title style="04Titre1" id="B200000003"> <titlecontent id="B300000003"> <emphasis role="bold" id="B400000016">Le litige au principal et les questions préjudicielles</emphasis> </titlecontent> </title> <blockquote id="B010000019"> <title id="B210000015"> <number>16</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000027">Le fils de M<emphasis role="suprscpt" id="B400000017">me</emphasis> Jia, M. Shenzhi Li, également de nationalité chinoise, vit en Suède auprès de son conjoint, M<emphasis role="suprscpt" id="B400000018">me</emphasis> Svanja Schallehn, depuis 1995. Cette dernière, de nationalité allemande, exerce une activité non salariée en Suède. M<emphasis role="suprscpt" id="B400000019">me</emphasis> Schallehn est titulaire d’une carte de séjour, valable jusqu’au 3 juillet 2006, qui lui a été délivrée en sa qualité de ressortissante d’un État membre. M. Shenzhi Li, en tant que conjoint d’un ressortissant communautaire, s’est vu délivrer une carte de séjour valable pour la même durée que celle de la carte de son épouse.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000020"> <title id="B210000016"> <number>17</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000028">Le 2 mai 2003, l’ambassade de Suède à Pékin a délivré à M<emphasis role="suprscpt" id="B400000020">me</emphasis> Jia un visa de tourisme valable jusqu’au 21 août 2003 pour une entrée dans l’espace Schengen et un séjour de 90 jours au maximum. M<emphasis role="suprscpt" id="B400000021">me</emphasis> Jia est entrée dans l’espace Schengen par l’aéroport de Stockholm-Arlanda le 13 mai 2003. Le 7 août suivant, elle a demandé une carte de séjour au Migrationsverket en se prévalant de son lien de parenté avec un ressortissant d’un État membre.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000021"> - 93 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <title id="B210000017"> <number>18</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000029">En vue de l’obtention de la ladite carte de séjour, M<emphasis role="suprscpt" id="B400000022">me </emphasis>Jia a fait notamment valoir les arguments suivants: elle reçoit de la République populaire de Chine une pension mensuelle de 1 166 couronnes suédoises et son époux, M. Yupu Li, perçoit une pension mensuelle de l’ordre de 1 000 couronnes suédoises; elle et son époux vivent dans des conditions très difficiles en Chine; ils ne peuvent subvenir à leurs besoins sans le soutien économique de leur fils et de l’épouse de celui-ci; ils ne peuvent prétendre à aucune aide économique de la part des autorités chinoises. Au soutien de sa demande, M<emphasis role="suprscpt" id="B400000023">me</emphasis> Jia a présenté un certificat de parenté avec M. Shenzhi Li émanant du Beijing Notary Public Office, ainsi qu’un certificat de son ancien employeur public, China Forestry Publishing House, établissant qu’elle dépend économiquement de son fils et de sa belle-fille.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000022"> <title id="B210000018"> <number>19</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000030">Le 7 avril 2004, le Migrationsverket a décidé de rejeter la demande de M<emphasis role="suprscpt" id="B400000024">me</emphasis> Jia, au motif que la situation de dépendance économique invoquée n’était pas suffisamment établie, et de renvoyer l’intéressée dans son pays d’origine, à moins qu’elle ne démontre qu’un autre État était disposé à l’accueillir. Le 14 mai 2004, M<emphasis role="suprscpt" id="B400000025">me</emphasis> Jia a fait appel de la décision prise à son encontre devant l’Utlänningsnämnden (commission de recours des étrangers).</para> </blockquote> <blockquote id="B010000023"> <title id="B210000019"> <number>20</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000031">Il ressort également de la décision de renvoi que le Migrationsverket a délivré le 3 septembre 2003 un visa national à M. Yupu Li, valable pour une entrée en Suède et un séjour de 180 jours au maximum. Le 10 mars 2004, l’intéressé a introduit une demande de carte de séjour pour la même raison que celle invoquée par M<emphasis role="suprscpt" id="B400000026">me</emphasis> Jia. Le 17 septembre 2004, le Migrationsverket a rejeté cette demande par une décision dont M. Yupu Li a fait appel devant l’Utlänningsnämnden. Selon la décision de renvoi, ce dernier n’avait pas encore examiné le recours de M. Yupu Li lorsque la Cour a été saisie de la présente demande de décision préjudicielle.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000024"> <title id="B210000020"> <number>21</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000032">Selon le Migrationsverket, la notion de dépendance à l’égard du ressortissant communautaire (ou de son conjoint) implique qu’il existe un besoin réel de soutien financier ou autre satisfait de manière répétée par les membres de la famille établis dans l’État membre. Ne sauraient donc être pris en considération un besoin seulement occasionnel ou un soutien qui n’est pas réellement nécessaire à la subsistance de la personne concernée. Il importerait également de tenir compte du besoin d’un soutien dans le pays d’origine et non pas de celui constaté lors d’une émigration éventuelle dans un État membre. Il faudrait de même que la dépendance puisse - 94 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien être établie à l’aide d’une attestation ou de tout autre document et le droit communautaire ne s’opposerait pas à ce que la preuve de l’existence d’une situation de dépendance soit exigée. Il ne serait pas indispensable que l’intéressé soit en mesure de présenter une attestation de dépendance émanant des autorités du pays d’origine, une telle attestation n’étant citée qu’à titre d’exemple de pièces permettant de constater la réalité d’une dépendance économique. Toutefois, le seul engagement d’un ressortissant communautaire ou de son conjoint de pourvoir aux besoins de ses parents ne suffirait pas à faire constater l’existence de la dépendance exigée pour l’octroi d’une carte de séjour.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000025"> <title id="B210000021"> <number>22</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000033">L’Utlänningsnämnden observe notamment que, selon la jurisprudence de la Cour (arrêt du 18 juin 1987, Lebon, 316/85, Rec. p. 2811, points 20 à 22), la circonstance qu’un ressortissant communautaire subvient aux besoins d’un membre de sa famille est décisive pour établir l’existence d’une situation de dépendance, sans qu’il soit nécessaire de déterminer les raisons de cette dépendance. La situation de dépendance ne saurait cependant être définie avec précision. Force serait soit de présumer qu’une telle situation existe lorsque le membre de la famille du ressortissant communautaire a besoin d’un soutien économique de celui-ci pour atteindre ou préserver le niveau de vie souhaité, soit de considérer que la situation de dépendance naît du fait que, sans ce soutien économique, le membre de la famille serait dans l’incapacité de parvenir à un niveau de vie seulement décent dans son pays d’origine ou dans celui où il réside habituellement.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000026"> <title id="B210000022"> <number>23</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000034">Par ailleurs, selon l’Utlänningsnämnden, conformément à l’article 6 de la directive 73/148, il peut seulement être exigé du demandeur d’une carte de séjour qu’il présente le document sous le couvert duquel il a pénétré sur le territoire de l’État membre concerné et qu’il fournisse la preuve qu’il entre dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000027">er</emphasis> et 4 de cette directive. Dans ce contexte, la question se poserait de savoir si, outre le certificat de parenté, une preuve de la situation de dépendance peut être exigée. Il ne saurait être affirmé qu’une attestation émanant de l’intéressé ou du ressortissant communautaire puisse être considérée en soi comme constituant la preuve d’une situation de dépendance.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000027"> <title id="B210000023"> <number>24</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000035">L’Utlänningsnämnden a décidé de surseoir à statuer et de poser à la Cour les questions suivantes:</para> <blockquote id="B010000028"> <para style="29Marge0doubleretrait" id="B150000036">«1)<emphasis role="tab" id="B400000028"/>a) À la lumière de l’arrêt rendu par la Cour dans l’affaire C‑ 109/01 [arrêt du 23 septembre 2003, Akrich, Rec. p. I‑ 9607], convient-il d’interpréter l’article 10 du règlement (CEE) n° 1612/68 [du Conseil, du 15 octobre 1968, relatif à la libre circulation des travailleurs à l’intérieur de la Communauté (JO L 257, p. 2)] en ce sens que le ressortissant d’un pays tiers qui est membre de la famille d’un travailleur, au sens de cet article, comme en l’occurrence, doit séjourner légalement dans la Communauté pour obtenir le droit d’y résider avec ce travailleur? Faut-il de même interpréter l’article 1<emphasis - 95 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien role="suprscpt" id="B400000029">er</emphasis> de la directive 73/148 en ce sens que le droit de résidence d’un ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un citoyen de l’Union, dépend de son séjour légal dans la Communauté?</para> <blockquote id="B010000029"> <para style="11Marge1avecretrait" id="B150000037">b)<emphasis role="tab" id="B400000030"/>Si la directive 73/148 doit être interprétée en ce sens que la condition pour que le ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un citoyen de l’Union, puisse se prévaloir d’un droit de résidence au sens de la directive est qu’il se trouve légalement dans la Communauté, cela implique-t-il que cette personne doive posséder une carte de séjour valable, lui permettant ou susceptible de lui permettre de résider dans l’un des États membres? À défaut d’un permis de résidence, un droit de séjourner à un autre titre, pendant un temps plus ou moins long, suffit-il ou, comme dans l’affaire pendante devant l’Utlänningsnämnden, suffit-il que la personne qui demande une carte de séjour ait un visa valable?</para> </blockquote> <blockquote id="B010000030"> <para style="11Marge1avecretrait" id="B150000038">c)<emphasis role="tab" id="B400000031"/>Si le membre de la famille d’un citoyen de l’Union, qui est ressortissant d’un pays tiers, ne peut se prévaloir d’un droit de résidence au titre de la directive 73/148 au motif qu’il ne séjourne pas légalement dans la Communauté, le fait de lui refuser une carte de séjour constitue-t-il une restriction au droit d’établissement du citoyen de l’Union, prévu à l’article 43 CE?</para> </blockquote> <blockquote id="B010000031"> <para style="11Marge1avecretrait" id="B150000039">d)<emphasis role="tab" id="B400000032"/>Si le membre de la famille d’un citoyen de l’Union, qui est ressortissant d’un pays tiers, ne peut se prévaloir d’un droit de résidence au titre de la directive 73/148 au motif qu’il ne séjourne pas légalement dans la Communauté, le fait de l’expulser parce que la demande d’une carte de séjour nationale ne peut être acceptée après l’entrée en Suède constituet-il une restriction au droit d’établissement du citoyen de l’Union, prévu à l’article 43 CE?</para> </blockquote> </blockquote> <blockquote id="B010000032"> <para style="29Marge0doubleretrait" id="B150000040">2)<emphasis role="tab" id="B400000033"/>a) Convient-il d’interpréter l’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000034">er</emphasis>, paragraphe 1, sous d), de la directive 73/148 en ce sens que l’on entend par ‘[être] à [sa] charge’ le fait que le membre de la famille d’un citoyen de l’Union dépend économiquement de celui-ci pour parvenir à un niveau de vie seulement décent dans son pays d’origine ou dans celui où il réside habituellement?</para> <blockquote id="B010000033"> <para style="11Marge1avecretrait" id="B150000041">b)<emphasis role="tab" id="B400000035"/>Convient-il d’interpréter l’article 6, phrase b), de la directive 73/148 en ce sens que les États membres peuvent exiger que le membre de la famille d’un citoyen de l’Union qui se dit à la charge de ce citoyen, ou du conjoint de celui-ci, produise, en sus d’un engagement de prise en charge émanant du citoyen de l’Union, des documents qui établissent l’existence réelle d’une situation de dépendance?»</para> </blockquote> </blockquote> </blockquote> </section> <section id="B000000005"> <title style="04Titre1" id="B200000004"> <titlecontent id="B300000004"> - 96 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <emphasis role="bold" id="B400000036">Sur les questions préjudicielles</emphasis> </titlecontent> </title> <section id="B000000006"> <title style="05Titre2" id="B200000005"> <titlecontent id="B300000005"> <emphasis role="italc" id="B400000037">Sur la première question, sous a) à d)</emphasis> </titlecontent> </title> <blockquote id="B010000034"> <title id="B210000024"> <number>25</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000042">Par cette question, la juridiction de renvoi demande en substance si le droit communautaire, eu égard à l’arrêt Akrich, précité, impose aux États membres de soumettre l’octroi d’un droit de séjour à un ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un ressortissant communautaire ayant fait usage de la liberté de circulation, à la condition que ce membre de la famille ait, au préalable, séjourné légalement dans un autre État membre.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000035"> <title id="B210000025"> <number>26</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000043">Dans l’arrêt Akrich, précité, la Cour a dit pour droit que, pour pouvoir bénéficier, dans une situation telle que celle en cause dans l’affaire à l’origine de cet arrêt, des droits prévus à l’article 10 du règlement n° 1612/68, le ressortissant d’un pays tiers, conjoint d’un citoyen de l’Union, doit légalement séjourner dans un État membre lorsque son déplacement a lieu vers un autre État membre dans lequel le citoyen de l’Union s’établit ou s’est établi.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000036"> <title id="B210000026"> <number>27</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000044">Se référant à cet arrêt, la juridiction de renvoi cherche plus particulièrement à savoir si la condition de séjour légal préalable susmentionnée vaut également dans la situation de M<emphasis role="suprscpt" id="B400000038">me</emphasis> Jia.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000037"> - 97 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <title id="B210000027"> <number>28</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000045">Afin de répondre à cette question, il est utile de rappeler le cadre factuel de l’affaire ayant donné lieu à l’arrêt Akrich, précité.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000038"> <title id="B210000028"> <number>29</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000046">La juridiction de renvoi dans cette affaire était saisie d’un recours à l’encontre du refus des autorités du Royaume-Uni d’accorder un droit de séjour à M. Akrich, ressortissant d’un pays tiers et marié à une ressortissante du Royaume-Uni. M. Akrich, ne disposant pas d’un droit de séjour au Royaume-Uni, avait consenti à son expulsion vers l’Irlande où il avait rejoint son épouse qui s’y était installée peu avant. Le couple avait l’intention de retourner au Royaume-Uni en se prévalant du droit communautaire pour que M. Akrich puisse entrer dans ce pays en tant que conjoint d’une citoyenne de l’Union ayant fait usage de la liberté de circulation.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000039"> <title id="B210000029"> <number>30</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000047">C’est au regard de cette situation que la juridiction de renvoi concernée avait demandé à la Cour quelles étaient les mesures que les États membres étaient habilités à prendre afin de lutter contre le comportement des membres de la famille d’un ressortissant communautaire qui ne remplissaient pas les conditions édictées par le droit national pour entrer et séjourner dans un État membre.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000040"> <title id="B210000030"> <number>31</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000048">Dans l’affaire au principal, il n’est pas reproché au membre de la famille en question de séjourner illégalement dans un État membre ni de chercher à se soustraire abusivement à l’emprise d’une réglementation nationale en matière d’immigration. Au contraire, M<emphasis role="suprscpt" id="B400000039">me</emphasis> Jia se trouvait légalement en Suède lorsqu’elle a introduit sa demande et le droit suédois lui-même ne s’oppose pas, dans une situation telle que celle au principal, à l’octroi d’un droit de séjour de longue durée en faveur de l’intéressée, à condition que la situation de dépendance économique invoquée soit suffisamment établie.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000041"> <title id="B210000031"> - 98 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <number>32</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000049">Il s’ensuit que la condition de séjour légal préalable dans un autre État membre, telle que formulée dans l’arrêt Akrich, précité, ne saurait être transposée à la présente affaire et ne saurait donc trouver application dans une telle situation.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000042"> <title id="B210000032"> <number>33</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000050">Partant, il convient de répondre à la première question, sous a) à d), que le droit communautaire, eu égard à l’arrêt Akrich, précité, n’impose pas aux États membres de soumettre l’octroi d’un droit de séjour à un ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un ressortissant communautaire ayant fait usage de sa liberté de circulation à la condition que ce membre de la famille ait, au préalable, séjourné légalement dans un autre État membre.</para> </blockquote> </section> <section id="B000000007"> <title style="05Titre2" id="B200000006"> <titlecontent id="B300000006"> <emphasis role="italc" id="B400000040">Sur la seconde question, sous a) et b)</emphasis> </titlecontent> </title> <blockquote id="B010000043"> <title id="B210000033"> <number>34</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000051">L’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000041">er</emphasis>, paragraphe 1, sous d), de la directive 73/148 ne s’applique qu’aux ascendants du conjoint du ressortissant d’un État membre établi dans un autre État membre afin d’y exercer une activité non salariée qui sont «à [sa] charge».</para> </blockquote> <blockquote id="B010000044"> <title id="B210000034"> <number>35</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000052">Il ressort de la jurisprudence de la Cour que la qualité de membre de la famille «à charge» résulte d’une situation de fait caractérisée par la circonstance que le soutien matériel du membre de la famille est assuré par le ressortissant communautaire ayant fait usage de la liberté de circulation ou par - 99 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien son conjoint [voir, à propos des articles 10 du règlement n° 1612/68 et 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000042">er</emphasis> de la directive 90/364/CEE du Conseil, du 28 juin 1990, relative au droit de séjour (JO L 180, p. 26), respectivement, arrêts Lebon, précité, point 22, ainsi que du 19 octobre 2004, Zhu et Chen, C‑ 200/02, Rec. p. I-9925, point 43].</para> </blockquote> <blockquote id="B010000045"> <title id="B210000035"> <number>36</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000053">La Cour a également jugé que la qualité de membre de la famille à charge ne suppose pas un droit à des aliments, sous peine de faire dépendre ladite qualité des législations nationales qui varient d’un État à l’autre (arrêt Lebon, précité, point 21). Selon la Cour, il n’est pas nécessaire de déterminer les raisons du recours à ce soutien et de se demander si l’intéressé est en mesure de subvenir à ses besoins par l’exercice d’une activité rémunérée. Cette interprétation est exigée en particulier par le principe selon lequel les dispositions qui consacrent la libre circulation des travailleurs, partie des fondements de la Communauté, doivent être interprétées largement (arrêt Lebon, précité, points 22 et 23).</para> </blockquote> <blockquote id="B010000046"> <title id="B210000036"> <number>37</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000054">Afin de déterminer si les ascendants du conjoint d’un ressortissant communautaire sont à la charge de celui-ci, l’État membre d’accueil doit apprécier si, eu égard à leurs conditions économiques et sociales, ceux-ci ne sont pas en mesure de subvenir à leurs besoins essentiels. La nécessité du soutien matériel doit exister dans l’État d’origine ou de provenance de ces ascendants au moment où ils demandent à rejoindre ledit ressortissant communautaire.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000047"> <title id="B210000037"> <number>38</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000055">Cette conclusion s’impose eu égard à l’article 4, paragraphe 3, de la directive 68/360/CEE du Conseil, du 15 octobre 1968, relative à la suppression des restrictions au déplacement et au séjour des travailleurs des États membres et de leur famille à l’intérieur de la Communauté (JO L 257, p. 13), selon lequel la preuve de la qualité d’ascendant à charge du travailleur salarié ou de son conjoint au sens de l’article 10 du règlement n° 1612/68 est rapportée par la production d’un document délivré par l’autorité compétente de l’«État d’origine ou de provenance» attestant que l’ascendant concerné est à la charge dudit travailleur ou de son conjoint. En effet, malgré l’absence de précision quant au mode de preuve admis pour que l’intéressé démontre qu’il entre dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000043">er</emphasis> et 4 de la directive 73/148, rien ne justifie que la qualité d’ascendant à charge soit appréciée différemment selon qu’il s’agit d’un membre de la famille d’un travailleur salarié ou d’un membre de celle d’un travailleur non salarié.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000048"> <title id="B210000038"> <number>39</number> - 100 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000056">Conformément à l’article 6, sous b), de la directive 73/148, l’État membre d’accueil peut exiger du demandeur qu’il fournisse la preuve qu’il entre dans l’une des catégories visées notamment à l’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000044">er</emphasis> de cette directive.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000049"> <title id="B210000039"> <number>40</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000057">Les États membres doivent exercer leurs compétences dans ce domaine dans le respect tant des libertés fondamentales garanties par le traité CE que de l’effet utile des dispositions des directives comportant des mesures pour abolir, entre eux-mêmes, les obstacles à la libre circulation des personnes, afin que l’exercice du droit de séjour des citoyens de l’Union européenne et des membres de leur famille sur le territoire de tout État membre soit facilité (voir, par analogie, arrêt du 25 mai 2000, Commission/Italie, C424/98, Rec. p. I-4001, point 35).</para> </blockquote> <blockquote id="B010000050"> <title id="B210000040"> <number>41</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000058">S’agissant de l’article 6 de la directive 73/148, la Cour a jugé que, en l’absence de précision quant au mode de preuve admis pour que l’intéressé démontre qu’il entre dans l’une des catégories visées aux articles 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000045">er</emphasis> et 4 de ladite directive, il faut conclure qu’une telle preuve peut être faite par tout moyen approprié (voir, notamment, arrêts du 5 février 1991, Roux, C-363/89, Rec. p. I-1273, point 16, et du 17 février 2005, Oulane, C-215/03, Rec. p. I-1215, point 53).</para> </blockquote> <blockquote id="B010000051"> <title id="B210000041"> <number>42</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000059">Par conséquent, un document de l’autorité compétente de l’État d’origine ou de provenance attestant l’existence d’une situation de dépendance, s’il apparaît particulièrement approprié à cette fin, ne peut constituer une condition de la délivrance du titre de séjour, alors que par ailleurs le seul engagement de prendre en charge le membre de la famille concerné, émanant du ressortissant communautaire ou de son conjoint, peut ne pas être regardé comme établissant l’existence d’une situation de dépendance réelle de celui-ci.</para> </blockquote> <blockquote id="B010000052"> <title id="B210000042"> <number>43</number> </title> - 101 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000060">Dans ces conditions, il convient de répondre à la seconde question, sous a) et b), que l’article 1<emphasis role="suprscpt" id="B400000046">er</emphasis>, paragraphe 1, sous d), de la directive 73/148 doit être interprété en en ce sens que l’on entend par «[être] à [leur] charge» le fait pour le membre de la famille d’un ressortissant communautaire établi dans un autre État membre au sens de l’article 43 CE, de nécessiter le soutien matériel de ce ressortissant ou de son conjoint afin de subvenir à ses besoins essentiels dans l’État d’origine ou de provenance de ce membre de la famille au moment où il demande à rejoindre ledit ressortissant. L’article 6, sous b), de la même directive doit être interprété en ce sens que la preuve de la nécessité d’un soutien matériel peut être faite par tout moyen approprié, alors que le seul engagement de prendre en charge ce même membre de la famille, émanant du ressortissant communautaire ou de son conjoint, peut ne pas être regardé comme établissant l’existence d’une situation de dépendance réelle de celui-ci.</para> </blockquote> </section> </section> <section id="B000000008"> <title style="04Titre1" id="B200000007"> <titlecontent id="B300000007"> <emphasis role="bold" id="B400000047">Sur les dépens</emphasis> </titlecontent> </title> <blockquote id="B010000053"> <title id="B210000043"> <number>44</number> </title> <para style="01PointnumeroteAltN" id="B150000061">La procédure revêtant, à l’égard des parties au principal, le caractère d’un incident soulevé devant la juridiction de renvoi, il appartient à celle-ci de statuer sur les dépens. Les frais exposés pour soumettre des observations à la Cour, autres que ceux desdites parties, ne peuvent faire l’objet d’un remboursement.</para> </blockquote> </section> </section> </A_Motif> <Dispositif> <section id="D000000000"> <para style="41DispositifIntroduction" id="D150000000">Par ces motifs, la Cour (grande chambre) dit pour droit:</para> <orderedlist id="D020000000"> <listitem id="D060000000"> <blockquote id="D010000000"> <title id="D210000000"> <number>1)</number> - 102 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 13 Struktur der XML-Dateien für die Herstellung der Web-Dateien </title> <para style="08Dispositif" id="D150000001"> <emphasis role="bold" id="D400000000">Le droit communautaire, eu égard à l’arrêt du 23 septembre 2003, Akrich (C-109/01), n’impose pas aux États membres de soumettre l’octroi d’un droit de séjour à un ressortissant d’un pays tiers, membre de la famille d’un ressortissant communautaire ayant fait usage de sa liberté de circulation, à la condition que ce membre de la famille ait, au préalable, séjourné légalement dans un autre État membre.</emphasis> </para> </blockquote> </listitem> <listitem id="D060000001"> <blockquote id="D010000001"> <title id="D210000001"> <number>2)</number> </title> <para style="08Dispositif" id="D150000002"> <emphasis role="bold" id="D400000001">L’article 1<emphasis role="suprscpt" id="D400000002">er</emphasis>, paragraphe 1, sous d), de la directive 73/148/CEE du Conseil, du 21 mai 1973, relative à la suppression des restrictions au déplacement et au séjour des ressortissants des États membres à l’intérieur de la Communauté en matière d’établissement et de prestation de services, doit être interprété en en ce sens que l’on entend par «[être] à [leur] charge» le fait pour le membre de la famille d’un ressortissant communautaire établi dans un autre État membre au sens de l’article 43 CE, de nécessiter le soutien matériel de ce ressortissant ou de son conjoint afin de subvenir à ses besoins essentiels dans l’État d’origine ou de provenance de ce membre de la famille au moment où il demande à rejoindre ledit ressortissant. L’article 6, sous b), de la même directive doit être interprété en ce sens que la preuve de la nécessité d’un soutien matériel peut être faite par tout moyen approprié, alors que le seul engagement de prendre en charge ce même membre de la famille, émanant du ressortissant communautaire ou de son conjoint, peut ne pas être regardé comme établissant l’existence d’une situation de dépendance réelle de celui-ci.</emphasis> </para> </blockquote> </listitem> </orderedlist> </section> </Dispositif> <A_Signatures> <section id="D000000001"> <para style="77Signatures" id="D150000003">Signatures</para> </section> </A_Signatures> </Affaire> </A_Doc_Ref> - 103 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien 14 STRUKTUR DER VOREINTRÄGE (XML)FÜR PDF-DATEIEN DIE HERSTELLUNG DER WEBOPTIMIERTEN Derzeit enthalten die Voreinträge folgende Informationen: <METADONNEES> <DATE>07/06/2006</DATE> <SEANCE>ARRET</SEANCE> <NUMAFF>T-613/97</NUMAFF> <NOMUSUEL_BG>UFEX и други/Комисия</NOMUSUEL_BG> <NOMUSUEL_CS>UFEX a další v. Komise</NOMUSUEL_CS> <NOMUSUEL_DA>UFEX m.fl. mod Kommissionen</NOMUSUEL_DA> <NOMUSUEL_DE>UFEX u.a. / Kommission</NOMUSUEL_DE> <NOMUSUEL_EL>UFEX κ.λπ. / Επιτροπή</NOMUSUEL_EL> <NOMUSUEL_EN>UFEX and Others v Commission</NOMUSUEL_EN> <NOMUSUEL_ES>UFEX y otros/Comisión</NOMUSUEL_ES> <NOMUSUEL_ET>UFEX jt / komisjon</NOMUSUEL_ET> <NOMUSUEL_FI>UFEX ym. v. komissio</NOMUSUEL_FI> <NOMUSUEL_FR>UFEX e.a. / Commission</NOMUSUEL_FR> <NOMUSUEL_HU>UFEX és társai / Bizottság</NOMUSUEL_HU> <NOMUSUEL_IT>UFEX e.a. / Commissione</NOMUSUEL_IT> <NOMUSUEL_LT>UFEX ir kt.prieš Komisija</NOMUSUEL_LT> <NOMUSUEL_LV>UFEX u.c./Komisija</NOMUSUEL_LV> <NOMUSUEL_MT>UFEX etvs Il-Kummissjoni</NOMUSUEL_MT> <NOMUSUEL_NL>UFEX e.a. / Commissie</NOMUSUEL_NL> <NOMUSUEL_PL>UFEX i in.przeciwkoKomisja</NOMUSUEL_PL> <NOMUSUEL_PT>UFEX e o. / Comissão</NOMUSUEL_PT> <NOMUSUEL_RO>UFEX și alții/Comisia</NOMUSUEL_RO> <NOMUSUEL_SK>UFEX a i. / Komisia</NOMUSUEL_SK> <NOMUSUEL_SL>UFEX in drugi proti Komisija</NOMUSUEL_SL> <NOMUSUEL_SV>UFEX m.fl. mot kommissionen</NOMUSUEL_SV> <DOMAINE>AIDE</DOMAINE> </METADONNEES> Im weiteren Verlauf werden die Voreinträge ergänzt und enthalten dann folgende Informationen: <METADONNEES> <DATE>…</DATE> - 104 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien <VL>…</VL> <SEANCE>…</SEANCE> <NUMAFF>…</NUMAFF> <NUMCELEX>…</NUMCELEX> <NUMDOC>…</NUMDOC> <NUMLITIGE>…</NUMLITIGE> <RECUEIL>…</RECUEIL> <NUMPUB>…</NUMPUB> <NUMAFFJOINTES>…</NUMAFFJOINTES> <NOMUSUEL_BG>…</NOMUSUEL_BG> <NOMUSUEL_CS>…</NOMUSUEL_CS> <NOMUSUEL_DA>…</NOMUSUEL_DA> <NOMUSUEL_DE>…</NOMUSUEL_DE> <NOMUSUEL_EL>…</NOMUSUEL_EL> <NOMUSUEL_EN>…</NOMUSUEL_EN> <NOMUSUEL_ES>…</NOMUSUEL_ES> <NOMUSUEL_ET>…</NOMUSUEL_ET> <NOMUSUEL_FI>…</NOMUSUEL_FI> <NOMUSUEL_FR>…</NOMUSUEL_FR> <NOMUSUEL_HU>…</NOMUSUEL_HU> <NOMUSUEL_IT>…</NOMUSUEL_IT> <NOMUSUEL_LT>…</NOMUSUEL_LT> <NOMUSUEL_LV>…</NOMUSUEL_LV> <NOMUSUEL_MT>…</NOMUSUEL_MT> <NOMUSUEL_NL>…</NOMUSUEL_NL> <NOMUSUEL_PL>…</NOMUSUEL_PL> <NOMUSUEL_PT>…</NOMUSUEL_PT> <NOMUSUEL_RO>…</NOMUSUEL_RO> <NOMUSUEL_SK>…</NOMUSUEL_SK> <NOMUSUEL_SL>…</NOMUSUEL_SL> <NOMUSUEL_SV>…</NOMUSUEL_SV> <NOMPARTIES_BG>…</NOMPARTIES_BG> <NOMPARTIES_CS>…</NOMPARTIES_CS> <NOMPARTIES_DA>…</NOMPARTIES_DA> <NOMPARTIES_DE>…</NOMPARTIES_DE> - 105 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien <NOMPARTIES_EL>…</NOMPARTIES_EL> <NOMPARTIES_EN>…</NOMPARTIES_EN> <NOMPARTIES_ES>…</NOMPARTIES_ES> <NOMPARTIES_ET>…</NOMPARTIES_ET> <NOMPARTIES_FI>…</NOMPARTIES_FI> <NOMPARTIES_FR>…</NOMPARTIES_FR> <NOMPARTIES_HU>…</NOMPARTIES_HU> <NOMPARTIES_IT>…</NOMPARTIES_IT> <NOMPARTIES_LT>…</NOMPARTIES_LT> <NOMPARTIES_LV>…</NOMPARTIES_LV> <NOMPARTIES_MT>…</NOMPARTIES_MT> <NOMPARTIES_NL>…</NOMPARTIES_NL> <NOMPARTIES_PL>…</NOMPARTIES_PL> <NOMPARTIES_PT>…</NOMPARTIES_PT> <NOMPARTIES_RO>…</NOMPARTIES_RO> <NOMPARTIES_SK>…</NOMPARTIES_SK> <NOMPARTIES_SL>…</NOMPARTIES_SL> <NOMPARTIES_SV>…</NOMPARTIES_SV> <INIDCATEURS_BG>…</INDICATEURS_BG> <INDICATEURS_CS>…</INDICATEURS_CS> <INDICATEURS_DA>…</INDICATEURS_DA> <INDICATEURS_DE>…</INDICATEURS_DE> <INDICATEURS_EL>…</INDICATEURS_EL> <INDICATEURS_EN>…</INDICATEURS_EN> <INDICATEURS_ES>…</INDICATEURS_ES> <INDICATEURS_ET>…</INDICATEURS_ET> <INDICATEURS_FI>…</INDICATEURS_FI> <INDICATEURS_FR>…</INDICATEURS_FR> <INDICATEURS_HU>…</INDICATEURS_HU> <INDICATEURS_IT>…</INDICATEURS_IT> <INDICATEURS_LT>…</INDICATEURS_LT> <INDICATEURS_LV>…</INDICATEURS_LV> <INDICATEURS_MT>…</INDICATEURS_MT> <INDICATEURS_NL>…</INDICATEURS_NL> <INDICATEURS_PL>…</INDICATEURS_PL> - 106 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 14 Struktur der Voreinträge (XML) für die Herstellung der weboptimierten PDF-Dateien <INDICATEURS_PT>…</INDICATEURS_PT> <INDICATEURS_RO>…</INDICATEURS_RO> <INDICATEURS_SK>…</INDICATEURS_SK> <INDICATEURS_SL>…</INDICATEURS_SL> <INDICATEURS_SV>…</INDICATEURS_SV> <DOMAINE>AIDE</DOMAINE> </METADONNEES> - 107 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 15 Technische Spezifikationen für die Herstellung von XML-Dateien im Format FORMEX 15 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN DATEIEN IM FORMAT FORMEX FÜR DIE HERSTELLUNG VON XML- Der Anhang ist unter folgendem Link verfügbar: - http://formex.publications.europa.eu/schema/ Datei formex-04.cj-20080212.xd. Aktualisierungen und die Verwendung eines anderen Namens sind jederzeit möglich. - 108 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“ Anhang 16 Fotos der Umschlagseite 16 FOTOS DER UMSCHLAGSEITE Der Anhang ist unter folgendem Link verfügbar: http://publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm. - 109 -/109 Ausschreibung Nr.° 10106 „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs“