Grosser Rat Wortprotokoll 65. Sitzung 15. März 2011, 14.00 Uhr Vorsitzender: Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten Protokollführung: Adrian Schmid, Ratssekretär Präsenz: Anwesend 123 Mitglieder (Art. 1146-1165) Abwesend mit Entschuldigung 17 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Dr. Yahya Hassan Bajwa, Baden; Dr. Roland Bialek, Buchs; Christoph Brun, Brugg; Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden; Thomas Burgherr, Williberg; Dieter Egli, Windisch; Kurt Emmenegger, Baden; Eugen Frunz, Obersiggenthal; Esther Gebhard, Möriken; Marlène Koller, Untersiggenthal; Thomas Lüpold, Möriken; Titus Meier, Brugg; Ernst Moser, Würenlos; Samuel Schmid, Biberstein; Kathrin Scholl-Debrunner, Lenzburg; Martin Sommerhalder, Schmiedrued; Herbert Strebel, Muri Behandelte Traktanden 1146 Auftrag der Fraktionen der SP, der CVP-BDP, der FDP, der Grünen, der EVP und der GLP vom 15. März 2011 betreffend ein reguläres Studium für Quereinsteigende an der pädagogischen Hochschule der FHNW mit dem Ziel eines offiziellen, EDK-anerkannten Abschlusses; Einreichung und schriftliche Begründung 1147 Postulat der Fraktionen der Grünen, der SP, der CVP-BDP, der EVP und der GLP vom 15. März 2011 betreffend Anhebung des Notendurchschnitts für den Übertritt von FMS und HMS ans Gymnasium; Einreichung und schriftliche Begründung 1148 Interpellation Jörg Hunn, SVP, Riniken, Richard Plüss, SVP, Lupfig, und Dr. Jürg StüssiLauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), vom 15. März 2011 betreffend Möglichkeiten, Personen, welche an kantonalen und kommunalen Verfahren einer der drei Gewalten mitwirken, besser zu schützen; Einreichung und schriftliche Begründung 1149 Interpellation Rosmarie Groux, SP, Berikon, vom 15. März 2011 betreffend Regelung bei der Abklassierung von Kantonsstrassen zu Gemeindestrassen; Einreichung und schriftliche Begründung 1150 Interpellation Marcel Guignard, FDP, Aarau, vom 15. März 2011 betreffend Mehrbelastung von Kanton und Gemeinden aufgrund neuer Kostenübernahmepflichten gemäss KVG-Revision im Spitalbereich; Einreichung und schriftliche Begründung 1151 Motion Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 24. August 2010 betreffend Schaffen von rechtlichen Grundlagen für Frauenparkplätze; Ablehnung Seite 2576 2576 2577 2578 2578 2579 1152 Motion Sämi Richner, EVP, Auenstein (Sprecher), Roland Agustoni, GLP, Rheinfelden, 2581 Regula Bachmann-Steiner, CVP, Magden, Roland Basler, BDP, Oftringen, Lothar Brünisholz, SP, Zofingen, Jürg Caflisch, SP, Baden, Beat Flach, GLP, Auenstein, Martin Köchli, Grüne, Boswil, René Kunz, SD, Reinach, Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau, vom 14. September 2010 betreffend Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben für Fahrzeuge bis 3,5 t; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat 1153 Motion der GLP-Fraktion vom 30. November 2010 betreffend Ausarbeitung einer neuen 2586 Strassengesetzgebung; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat 1154 Interpellation der FDP Fraktion vom 7. September 2010 betreffend Energiesanierungen 2587 2574 und damit ausgelöste Schikanen für die Sanierungswilligen; Beantwortung und Erledigung 1155 Auftrag der Fraktion der Grünen vom 26. Oktober 2010 betreffend Bezug von 2590 aufbereitetem Uran aus Majak (Russland) durch die AXPO Holding AG; Ablehnung 1156 Interpellation Beat Flach, GLP, Auenstein, vom 26. Oktober 2010 betreffend Bezug von 2595 Uranbrennmaterial durch die Axpo aus der russischen kerntechnischen Anlage in Majak und der Verantwortung des Kantons Aargau als Gross-Aktionär der Axpo Holding; Beantwortung und Erledigung 1157 Interpellation Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), Jörg Hunn, SVP, 2597 Riniken, und Richard Plüss SVP, Lupfig, vom 26. Oktober 2010 betreffend Bereitschaft des Regierungsrats, seine Bohrvorhaben am Bözberg der Überprüfung durch das ENSI zu unterstellen; Beantwortung und Erledigung 1158 Postulat Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 17. August 2010 betreffend geplante 2598 Verschandelung des Bahnhof-Gebäudes Baden; Rückzug 1159 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden, vom 21. September 2010 betreffend 2599 Passagierfrequenzen in den Bahnhöfen Aarau, Baden, Brugg und Lenzburg; Beantwortung und Erledigung 1160 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden und Astrid Andermatt-Bürgler, SP, Lengnau, vom 2601 21. September 2010 betreffend Wiederinbetriebnahme der direkten Bahnverbindung Basel-Winterthur via Laufenburg-Zurzach; Beantwortung und Erledigung 1161 Interpellation Sämi Richner, EVP, Auenstein, vom 7. September 2010 betreffend Biber 2603 im Aargau; Beantwortung und Erledigung 1162 Interpellation Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 2. November 2010 betreffend Ansiedlung 2605 und Förderung des Rothirsches in den Aargauer Wäldern; Beantwortung und Erledigung 1163 Interpellation Andreas Senn, CVP, Würenlingen, vom 26. Oktober 2010 betreffend 2607 aktuelle Flugbewegungen (An- und Abflüge) über und im Nahbereich der Nuklearanlagen im unteren Aaretal ; Beantwortung und Erledigung 1164 Interpellation Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin, vom 16. November 2010 betreffend 2610 objektiver Einschätzung des Potenzials (Risiken, Kosten und Nutzen) von erneuerbaren Energien; Beantwortung und Erledigung 1165 Interpellation der GLP-Fraktion vom 16. November 2010 betreffend energetischen 2615 Fördermassnahmen; Beantwortung und Erledigung 2575 Art. 1146-1147 15. März 2011 Vorsitzende: Ich begrüsse Sie zur 65. Sitzung der Legislaturperiode 2009/2013. Heute um 17.00 Uhr reicht der Verband der Kindergärtnerinnen Aargau eine Petition ein mit dem Titel: "Primarstufenlohn auch für Kindergartenlehrpersonen". Gemäss Angaben der Petitionäre wurden 4’793 Unterschriften gesammelt. Noch eine Mitteilung zur Traktandenliste: Traktandum 19, Postulat Esther Gebhard-Schöni wird von der Traktandenliste abgesetzt, da die Postulantin nicht anwesend ist und das Postulat bestritten wird. 1146 Auftrag der Fraktionen der SP, der CVP-BDP, der FDP, der Grünen, der EVP und der GLP vom 15. März 2011 betreffend ein reguläres Studium für Quereinsteigende an der pädagogischen Hochschule der FHNW mit dem Ziel eines offiziellen, EDK-anerkannten Abschlusses; Einreichung und schriftliche Begründung Von den Fraktionen der SP, der CVP-BDP, der FDP, der Grünen, der EVP, der GLP und 83 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Auftrag eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird ersucht, zu prüfen, ob an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) reguläre Studiengänge für Quereinsteigende mit einem EDK – anerkannten Abschluss ins Studienangebot aufgenommen werden können. Begründung: Als verspätete Reaktion auf den drohenden oder bereits bestehenden Lehrpersonenmangel haben die Regierungen der Kantone Aargau, Baselland, Baselstadt und Solothurn und die Pädagogische Hochschule der FHNW beschlossen, ein auf wenige Jahre befristetes Kurzstudium für Quereinsteigende zu starten, das zu keinem schweizerisch anerkannten Abschluss führen wird. Dieses Studium ist zur Überraschung vieler Beteiligter auf ein sehr grosses Interesse gestossen. Im Rahmen einer längerfristigen Perspektive, unabhängig von der momentanen Notsituation auf dem Lehrpersonen-Markt, sollte das Potenzial der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für die Lehrberufe besser genutzt werden. Lehrpersonen, die bereits einen anderen Beruf ausgeübt haben, können unterschiedliche und wertvolle Impulse in den Bereich der Schule einbringen. Sie wählen den Lehrberuf sehr bewusst und können die positiven und die negativen Aspekte ihres zukünftigen Berufs besser einschätzen als Studierende, die selber direkt aus der Schule kommen. In einem Assessment soll die Eignung dieser Quereinsteigenden überprüft werden. Die Studien sollen individuell angepasst und die Vorleistungen der Berufsleute berücksichtigt werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass gesamtschweizerisch festgelegt wird, welche Vorbildungen an Stelle von Studienmodulen angerechnet werden. Am Schluss dieser neuartigen Ausbildung muss aber auf jeden Fall ein EDK – anerkannter Abschluss stehen, so dass dieser Ausbildungsgang der regulären Ausbildung gleichgestellt ist und nicht zwei Kategorien von Lehrpersonen entstehen. 1147 Postulat der Fraktionen der Grünen, der SP, der CVP-BDP, der EVP und der GLP vom 15. März 2011 betreffend Anhebung des Notendurchschnitts für den Übertritt von FMS und HMS ans Gymnasium; Einreichung und schriftliche Begründung Von den Fraktionen der Grünen, der SP, der CVP-BDP, der EVP und der GLP wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird gebeten, die beabsichtigte Anhebung des benötigten Notendurchschnitts von 5.0 für den Übertritt von der Fachmittelschule FMS und der Handelsmittelschule HMS ans Gymnasium 2576 15. März 2011 Art. 1148 nochmals zu prüfen. Begründung: Der Regierungsrat beabsichtigt auf Grund der „unterschiedlichen Profile" von FMS bzw. HMS und Gymnasium, den Übertritt ins Gymnasium nur noch denjenigen Schülerinnen und Schülern der FMS und HMS zu ermöglichen, die eine Gesamtleistung mit der Note 5,0 ausweisen. Damit schafft er eine unnötig hohe Hürde, unterbindet die bisherige Durchlässigkeit und setzt den Notenschnitt mit 5,0 gar noch höher an als derjenige, der für den Übertritt von der Bezirksschule ans Gymnasium gilt. In der Bezirksschule müssen die Schülerinnen und Schüler für den Übertritt ins Gymnasium einen Notendurchschnitt von 4,7 erreichen. Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 1. März 2011 die Übertrittsmöglichkeit von der HMS ans Gymnasium abgeschafft, jedoch eine zweijährige Übergangslösung gewährt. Somit sind übertretende Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit von der Anhebung des Notenschnitts betroffen. Die bisher bestehende Durchlässigkeit ist sinnvoll und wichtig. Den jungen Menschen soll, der bisherigen Strategie entsprechend, weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben, einen Ausbildungswechsel ins Auge zu fassen. Man kann nicht auf der einen Seite die zu tiefen Maturitätsquoten beklagen und auf der andern Seite gleichzeitig die Anforderungen für übertrittswillige Schülerinnen und Schüler aus verwandten Schultypen derart anheben. Die bisherige Regelung hat im Übrigen auch kaum Probleme bereitet. Die meisten der übergetretenen Schülerinnen und Schüler absolvierten das Gymnasium anschließend problemlos. In der Wirtschaft werden, je länger je mehr, Menschen mit vielseitigen Fähigkeiten gewünscht. Mit der Durchlässigkeit wird nicht zuletzt auch eine gewisse Vielfalt von Maturandlnnen generiert. Aus diesen Gründen bitten wir den Regierungsrat, die Anhebung auf den Notenschnitt 5.0 nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls darauf zu verzichten oder den Schnitt analog dem in der Bezirksschule geforderten festzulegen. 1148 Interpellation Jörg Hunn, SVP, Riniken, Richard Plüss, SVP, Lupfig, und Dr. Jürg StüssiLauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), vom 15. März 2011 betreffend Möglichkeiten, Personen, welche an kantonalen und kommunalen Verfahren einer der drei Gewalten mitwirken, besser zu schützen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Jörg Hunn, SVP, Riniken, Richard Plüss, SVP, Lupfig, Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch, und 25 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, Personen, welche an kantonalen und kommunalen Verfahren einer der drei Gewalten mitwirken, besser zu schützen? Drohungen gegen Menschen, die an kantonalen und kommunalen Verfahren mitwirken, häufen sich. Personen unterschiedlicher, zum Teil aber ganz erheblicher Gefährlichkeit stellen sich telefonisch, per Mail, ja selbst auf der Türschwelle von Verantwortungsträgern und anderen Mitwirkenden an Verfahren mit Drohungen bis und mit solchen gegen Leib und Leben ein. Bis zu einem gewissen Grad wird eine offene Gesellschaft damit leben müssen und in ihr auch die Verantwortungsträger und anderen Mitwirkenden beiderlei Geschlechts. Auf der anderen Seite ist ja auch das Leben dieser Menschen, sind ihre körperliche Unversehrtheit, ihr Familienleben, ihr ungestörter, von Angst freier Genuss der Schweizer Freiheit schützenswerte Rechtsgüter. Wie weit es nun, um ein nur vergleichsweise harmloses Exempel zu zitieren, notwendig ist, die Namen von Auskunftspersonen wie zum Beispiel Lehrer in Einbürgerungsverfahren selbst in jenen Fällen preiszugeben, in welchen die Mitwirkenden dies aus Sorge oder Angst vor Drohungen nicht wünschen, ist eine wohl mit der heutigen Praxis kaum optimal beantwortete Frage. Eventuell ist, analog zum Zeugenschutz, ein Mitwirkendenschutz ins Auge zu fassen. Zu dieser Problematik interessiert die Gesamtschau des Regierungsrates. 2577 Art. 1149-1150 15. März 2011 1149 Interpellation Rosmarie Groux, SP, Berikon, vom 15. März 2011 betreffend Regelung bei der Abklassierung von Kantonsstrassen zu Gemeindestrassen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rosmarie Groux, SP, Berikon, und 14 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Im Bremgarter Bezirksanzeiger vom 18. Februar 2011 wurde die Abklassierung zweier Kantons- zu Gemeindestrassen in Oberwil-Lieli kommentiert. "Es sei hart aber fair verhandelt worden" bei der Erhebung der allfälligen Sanierungskosten. Ebenfalls kommentiert wurde die nachträgliche Beteiligung des Kantons an Lärmschutzmassnahmen, falls solche ausgeführt werden müssen. Ich bitte den Regierungsrat, den offiziellen Vorgang und die gesetzlich geregelten Abgeltungen und den Spielraum bei der Abtretung einer Kantonstrasse an eine Gemeinde aufzuzeigen und folgende Fragen zu beantworten: - Warum muss bei einer Übergabe hart, aber fair verhandelt werden, wenn die Abtretung klar geregelt ist? - Muss der Leser des Zeitungsartikels vom 18. Februar zu Recht annehmen, dass nur die Gemeinde, die hart verhandelt, auch das Maximum an Abgeltungen erhält? - Warum werden Gelder an die Gemeinden ausbezahlt, wenn die Sanierung noch gar nicht ausgeführt wird? - Warum werden bei den abklassierten Strassen Lärmschutzmassnahmen versprochen, als wären es noch Kantonsstrassen? 1150 Interpellation Marcel Guignard, FDP, Aarau, vom 15. März 2011 betreffend Mehrbelastung von Kanton und Gemeinden aufgrund neuer Kostenübernahmepflichten gemäss KVG-Revision im Spitalbereich; Einreichung und schriftliche Begründung Von Marcel Guignard, FDP, Aarau, und 18 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Dem Grossen Rat ist mit Datum vom 26. Januar 2011 die Botschaft "Spitalfinanzierung; Festlegung des Finanzierungsanteils für das Jahr 2012" zugestellt worden. Aus der Tabelle auf Seite 8 dieser Botschaft und den Ausführungen unter Ziffer 4.1 gehen folgende Aussagen hervor: Kostenanteile und Mehrbelastungen gemäss KVG-Revision Gemeinden Kanton Total in Mio. Fr. 85 in Mio. Fr. 315 in Mio. Fr. 400 21.3 % 78.8 % 100.0 % 53 91 144 Anteile und Gesamtkosten nach KVG-Revision % Anteile an den Gesamtkosten nach KVG-Revision 138 25.4 % 406 74.6% 544 100.0 % Mehrbelastung in % der Prognose-Kosten im Jahr 2012 62.4 % 28.9 % 36.0 % Prognose Kosten im Jahr 2012 % Anteile an den Gesamtkosten gemäss Prognose für 2012 Mehrbelastung aufgrund neuer Kostenübernahmepflichten gemäss KVG-Revision Spitalbereich Die Mehrbelastung aufgrund neuer Kostenübernahmepflichten gemäss KVG-Revision im Spitalbereich beträgt 144 Mio. Franken. Davon sollen die Gemeinden 53 Mio. und der Kanton 91 Mio. 2578 15. März 2011 Art. 1148 Franken übernehmen. Die prozentuale Kostensteigerung gegenüber den für das Jahr 2012 prognostizierten Kosten beträgt bei den Gemeinden 62.4 % und beim Kanton 28.9 %. Die relativen Belastungen der Gemeinden aus dem Spitalbereich steigen damit mehr als doppelt so stark an wie die Belastung des Kantons. Dadurch haben die Gemeinden nach der geplanten Kostenverteilung einen höheren Anteil an den Gesamtkosten zu tragen als bisher. Bisher haben die Gemeinden aufgrund des § 23 Abs. 2 Spitalgesetz (SpiG) 40 % an die gesamten Kosten der stationären Grundversorgung im Kanton beigetragen. Der Kanton hat bisher nebst seinem Anteil an den Kosten der stationären Grundversorgung aufgrund § 14 Abs. 1 SpiG die vollen Kosten für die im Rahmen der Spitalkonzeption notwendigen Neu-, Umund Erweiterungsbauten (d.h. die vollen Investitionskosten) getragen. 1. Sieht der Regierungsrat vor, dass die Gemeinden zusätzlich zu den Kosten der ausserkantonalen Grundversorgung und der stationären Rehabilitation neu auch an die Investitionen im Spitalbereich einen Beitrag leisten sollen? 2. Falls ja, wieviel macht die Beteiligung an den Investitionen an der Mehrbelastung der Gemeinden von 53 Mio. Franken aus? 3. Welche Auswirkungen hat die Neuordnung der Spitalfinanzierung im Bereich der Investitionen auf die Verwaltungsrechnung des Kantons? 4. Bezahlen die Gemeinden ab dem Jahr 2012 mit ihren Beiträgen auch an die Abschreibung der vom Kanton an die Spitäler übertragenen Liegenschaften, währenddem der Kanton sich die Aufwertungsgewinne über 12 Jahre gutschreibt? 1151 Motion Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 24. August 2010 betreffend Schaffen von rechtlichen Grundlagen für Frauenparkplätze; Ablehnung (vgl. Art. 0759) Mit Datum vom 17. November 2010 beantragt der Regierungsrat, die Motion mit folgender Begründung abzulehnen: Die Motion verlangt, dass eine rechtliche Grundlage für Frauenparkfelder zu schaffen sei. Auf kurzer Distanz erreichbare, für Frauen reservierte Parkfelder würden ihre Sicherheit unterstützen. Das Baugesetz schreibt ganz allgemein vor, dass Bauten und Anlagen für die Benutzenden sicher anzulegen sind.1 Gemäss Statistiken sind Parkierungsanlagen keine Schwerpunkte schwerer Delikte. Nichtsdestotrotz fühlen sich viele Automobilistinnen und Automobilisten in Parkierungsanlagen unwohl und bedroht, so namentlich wenn der Abstand zum Zugang gross ist, die Gehstrecken unübersichtlich sind und Aufzüge benützt werden müssen. Vor allem in Randzeiten, wenn wenig Publikum verkehrt, empfinden Frauen, aber auch etliche Männer unterirdische Einstellhallen als Ort der Unsicherheit, wo eine Gefährdung vor tätlichen Angriffen nicht auszuschliessen sei. Um diesem subjektiven Missbehagen entgegenzuwirken, wird heute bei der Projektierung ein Augenmerk darauf gerichtet, dass Parkierungsanlagen subjektive Sicherheit ausstrahlen und die Attraktivität für die Benutzenden gegeben ist. Gemäss der einschlägigen VSS-Norm2 sind vor allem die Übersichtlichkeit und die Helligkeit der Anlage wichtig; die Fussgängerwege sollten möglichst kurz und übersichtlich sein. Anlagen, die diese Erfordernisse erfüllen, helfen, Ängste abzubauen, und sind auch objektiv gesehen sicherer. Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen der Motion. Allerdings wäre es unverhältnismässig und mit objektiven Sicherheitsanliegen nicht begründbar zu verlangen, dass in allen öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen Frauenparkfelder auszuscheiden seien; zudem könnten auch weitere Anspruchsgruppen eine spezielle Behandlung geltend machen. Es liegt im eigenen Interesse der Bauherrschaft, ein Parkhaus so zu gestalten, dass es möglichst viele Personen, namentlich auch 1 2 § 52 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993. Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS), Norm 640 292a "Parkieren; Gestaltung und Ausrüstung der Parkierungsanlagen" vom 1. Februar 2007. 2579 Art. 1149-1150 15. März 2011 Frauen, gerne benutzen und dass alle Parkfelder sicher sind und als sicher empfunden werden. Zu bedenken ist auch, dass vorhandene Frauenparkfelder den Schluss nahelegen könnten, dass die anderen Parkfelder gefährlich seien, und so ihrerseits zum Angstfaktor werden. Ein Grund für ein gesetzgeberisches Einschreiten ist aus Sicht des Regierungsrats nicht gegeben. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'045.–. Studer Lilian, EVP, Wettingen: Ich bin mir bewusst, dass sich mein Anliegen um ein Detail handelt. Trotzdem ist dies ein wichtiges Detail, um ein subjektives Sicherheitsempfinden zu generieren. Bis anhin wurden Frauenparkplätze freiwillig gesetzt: Ein positives Zeichen. Einige Besitzer von Parkanlagen haben dies eingeführt, andere nicht. Bei Neubauten sowie Sanierungen von Parkanlagen werden erfreulicherweise Verwinklungen vermieden und der Helligkeit wird bessere Beachtung geschenkt. Es ist aber auch die Tendenz da, diese Frauenparkplätze abzuschaffen. Die Nähe zum Ein- und Ausgang ist für Frauen - gerade bei Randzeiten - noch immer ein wichtiges subjektives Sicherheitsgefühl. Der Regierungsrat gibt mir diesbezüglich auch recht. Es geht mir hier nicht um eine Debatte zwischen Mann und Frau, sondern dass man bereits Frauenparkplätze aus den genannten Gründen eingeführt hat. Ich bitte Sie, der doch bestehenden Regelung, die gratis einzuführen wäre, zuzustimmen. Steinacher-Eckert Martin, CVP, Gansingen: In verschiedenen Städten verschwinden die speziell gekennzeichneten Frauenparkplätze, die anfangs der 90er-Jahre eingeführt wurden. In Zukunft würden die Parkhäuser heller, besser überwacht und allgemein sicherer, begründen Parkhausbesitzer diesen Trend. Die Frauenparkplätze werden in diesem Sinne nicht abgeschafft, sondern die ganzen Anlagen werden sozusagen zu einem Frauenparkhaus. Denn jeder Parkplatz sei dann ein sicherer Parkplatz. Es ist nun einerseits auf die Sicherheit in Parkhäusern mehr Wert gelegt und somit auch auf eine Verbesserung der Sicherheit und andererseits auch ein erhöhtes Sicherheitsgefühl jedes Einzelnen erreicht. Dass nun rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssten, ist also nicht der richtige Zeitpunkt. Neue Regelungen muss man nur machen, wenn sie auch wirklich nötig sind. Parkhäuser sind nun mal nicht die einzigen Orte, wo bei Dunkelheit und wenigen Leuten eine erhöhte Gefahr für eine Belästigung oder ein Verbrechen herrscht. Zudem haben auch andere Gruppierungen ihre Wünsche nach Spezialparkplätzen wie zum Beispiel ältere und betagte Personen, Behinderte oder Familien mit Kindern. Allenfalls ist es sinnvoll, bezeichnete Parkplätze für all diese Gruppierungen auf freiwilliger Basis anzuregen. Die CVP-BDP lehnt die vorliegende Motion ab. Groux Rosmarie, SP, Berikon: Die SP-Fraktion unterstützt mehrheitlich das Anliegen der Motionärin. Wir alle freuen uns über neue oder renovierte, helle und übersichtliche unterirdische Parkierungsanlagen mit kurzen Wegen zu den Ausgängen. Die Markierung von Frauenparkplätzen nahe den Ausgängen stellt keine grosse finanzielle Belastung für einen Parkhausbetreiber dar. Sie erhöht aber das subjektive Sicherheitsempfinden aller Frauen und sollte - wenn nicht verordnet - so doch weiterhin empfohlen werden. Wieso etwas abschaffen, das sich bewährt hat. Bitte unterstützen Sie diese Motion. Freiermuth-Salz Sabina, FDP, Zofingen: Die Motionärin erhofft sich durch den Zwang zur Erhaltung und Erschaffung von reservierten Frauenparkplätzen mehr Sicherheit. Der Regierungsrat lehnt das Vorhaben ab. Frauenparkplätze wurden aktuell, als im Jahre 1991 im Parkhaus Urania in Zürich eine Frau niedergestochen und tödlich verletzt wurde. Die Tat wurde von einer geistig verwirrten Frau verübt. Solch schlimme Vorfälle wird es leider in unserer Gesellschaft immer geben. Keine noch so intensive Überwachung und Kontrolle des öffentlichen Raums kann das verhindern. Subjektiv mögen Einstellhallen ein beklemmendes Gefühl hervorrufen, objektiv hingegen ereignen sich dort nicht mehr Übergriffe auf Frauen als anderswo. Es ist nicht zu vergessen, dass auch Männer gelegentlich Opfer von Gewalt werden. Wie der Regierungsrat in seiner Antwort ausführt, muss bei jeder Parkanlage auf Übersichtlichkeit, Helligkeit und Einfachheit der Wegführung geachtet werden. Wo dies - aus welchem Grund auch immer - nicht möglich ist, werden besondere Lösungen anvisiert. Frauenparkplätze werden nicht selten von Ehepaaren belegt. Solange die Frau am Steuer sitzt, ist dies kein Problem. Bei den Invalidenparkplätzen wird die inkorrekte Handhabung mit hohen Bussen 2580 15. März 2011 Art. 1152 geahndet. Konsequenterweise müssten zur Sicherstellung der korrekten Benutzung der Frauenparkplätze also auch Polizeiressourcen eingesetzt werden. Heute wird bestimmt die Hälfte der Autos von Frauen gelenkt. Ein paar wenige Frauenparkplätze pro Anlage sind also ohnehin fragwürdig. Wird hier nicht lediglich mehr Sicherheit suggeriert? Und was ist mit jenen, die keinen solchen Parkplatz ergattern können? Müssten sich diese dann als besonders gefährdet betrachten? Wenn wir Frauen uns im öffentlichen Raum gleichberechtigt bewegen wollen, so müssen wir diffusen Ängsten auf Augenhöhe begegnen. Da Unsicherheit immer auch ein subjektives Gefühl ist, müssen jede und jeder in Eigenverantwortung darüber entscheiden, ob für sie oder ihn die Benutzung einer Parkanlage in Frage kommt. Ansonsten würden sich auch öffentliche Verkehrsmittel anbieten. Ich bitte Sie, diese Motion zusammen mit der FDP-Fraktion abzulehnen. Dr. Najman Dragan, SD, Baden: Ich habe ein ganz kurzes Votum: Vor einigen Jahrzehnten, also in den 90er-Jahren, hatten wir im Einwohnerrat Baden schon von irgendjemandem einen gleichlautenden Vorstoss. Ich kann mich nicht mehr an den Namen erinnern. Ich war zuerst auch der Meinung, dass die Einführung von Frauenparkplätzen eine gute Idee sei. Dann hat unser Stadtammann oder Stadtrat gesagt, das sei gerade das Gegenteil dessen, was man haben wolle. Ein Sexualtäter oder jemand, der Frauen belästigen will, der wisse von vornherein, wo er sich hinstellen müsse, um Frauen zu begegnen. Der Vorstoss wurde dann abgelehnt. Ich war nachher gleicher Meinung wie der Stadtrat. Bitte lehnen Sie diese Motion ab. Beyeler Peter C., Landammann, FDP: Ich möchte auch nicht viel zusätzlich zu unserer beantworteten Motion beitragen. Es geht nicht darum, dass wir die Frauenparkplätze abschaffen wollen, sondern es geht darum, dass der Regierungsrat meint, es wäre falsch, eine Verpflichtung zur Schaffung von Frauenparkplätzen in einem Gesetz aufzunehmen. Es muss primär - das wurde auch gesagt - ein Parkplatz so gebaut werden, dass es relativ hell ist. Leider wird sehr oft darauf verzichtet, auf den Beton einen Anstrich aufzubringen. Schon das schluckt sehr viel Licht. Man könnte auch mit einer reflektierenden Oberflächenbehandlung hinter Säulen blicken lassen. Es gibt sehr viele Ideen. Die Architektur sollte ein bisschen erfinderisch sein. Es kommt dazu, dass heute LED-Leuchten da sind, welche die Parkhäuser mit 10 Prozent des Strombedarfs sehr hell ausleuchten. Ich glaube, auch in der Beleuchtungstechnik hat sich sehr viel getan. Es gibt neue Varianten, die möglich werden. Es ist das Ziel, diese primär zu nutzen, damit das ganze Parkhaus in sich sicher ist. In alten Parkhäusern werden zum Teil Frauenparkplätze angeschrieben. Ein neues Parkhaus jedoch braucht diese Anforderung nicht, weil es architektonisch schon so konzipiert sein muss, dass niemand speziell gefährdet ist. Es wurde gesagt, dass heute auch Überfälle auf Männer nicht mehr so selten sind. Das ist eine triste Entwicklung in der Gesellschaft. Diese kann man aber mit einer gesetzlichen Verankerung der Frauenparkplätze nicht lösen. Ich bitte Sie, das Gesetz mit diesem Anliegen von Lilian Studer nicht zu belasten. Ich verstehe das Anliegen von Lilian Studer und kann auch ihre Begründung nachvollziehen. Der Regierungsrat findet aber eine gesetzliche Festlegung als nicht gegeben. Bitte lehnen Sie die Motion ab. Abstimmung In der Abstimmung wird die Motion Studer mit 85 gegen 24 Stimmen abgelehnt. 1152 Motion Sämi Richner, EVP, Auenstein (Sprecher), Roland Agustoni, GLP, Rheinfelden, Regula Bachmann-Steiner, CVP, Magden, Roland Basler, BDP, Oftringen, Lothar Brünisholz, SP, Zofingen, Jürg Caflisch, SP, Baden, Beat Flach, GLP, Auenstein, Martin Köchli, Grüne, Boswil, René Kunz, SD, Reinach, Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau, vom 14. September 2010 betreffend Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben für Fahrzeuge bis 3,5 t; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 0822) Mit Datum vom 26. Januar 2011 beantragt der Regierungsrat, die Motion mit folgender Begründung abzulehnen bzw. er erklärt sich bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: Der Regierungsrat erachtet nach wie vor eine Revision der 40 Jahre alten Strassengesetzgebung, in der heute die Motorfahrzeugabgabe integriert ist, als wichtig und notwendig, um den künftigen 2581 Art. 1152 15. März 2011 Entwicklungen und Herausforderungen im Strassenwesen begegnen zu können. Dazu gehört auch die Überprüfung des Bemessungssystems beziehungsweise die Ökologisierung für Motorfahrzeuge. Der Regierungsrat hatte die Änderungen zur Revision der Strassengesetzgebung in drei inhaltlich unabhängigen Vorlagen koordiniert aufgearbeitet und zum Beschluss vorgelegt, nämlich 1. dem Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz), 2. dem Motorfahrzeugabgabengesetz und 3. der Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben. Am 24. August 2010 verwarf der Grosse Rat alle drei Vorlagen, nachdem er die 1. und 3. Vorlage beraten hatte, auf die 2. Vorlage aber gar nicht eingetreten war. Der Regierungsrat sieht als Grund für die Ablehnung hauptsächlich die Verknüpfung der drei Vorlagen mit zahlreichen Einzelthemen und der sich dadurch ergebenden Komplexität, welche entsprechend den unterschiedlichen politischen Standpunkten teilweise kontrovers beurteilt wurden. Der Regierungsrat unterstützt nach wie vor die Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben und sieht gute Gründe, um diese vermehrt nach ökologischen Kriterien auszurichten. Im Grundsatz entspricht der in der Motion geforderte Wechsel in der Bemessungsgrundlage vom Hubraum (Steuer-PS) zum Energieverbrauch der Lösung, die der Regierungsrat im Motorfahrzeugabgabengesetz (2. Vorlage) vorgeschlagen hatte. Dennoch will der Regierungsrat sich bezüglich dem Bemessungssystem nicht über die eingereichte Motion binden lassen, sondern möchte sich bezüglich der Bemessungsart Optionen offen halten. Die folgenden Gründe sprechen dafür: 1. Bezüglich dem Bemessungssystem war der Kanton Aargau in seinen vorgenannten Botschaften (Anhörung 2009) zeitlich verschiedenen andern Kantonen voraus. Es ging darum, die Vorteile eines Bemessungssystems nach Verbrauch aufzuzeigen. Mittlerweile haben einige andere Kantone ihre Motorfahrzeugabgabengesetze revidiert oder bearbeiten Revisionen, ohne sich für dieses Bemessungssystem nach Verbrauch auszusprechen. Aus Sicht des Regierungsrats gilt es zu entscheiden, ob ein Alleingang bezüglich Bemessungssystem für den Kanton Aargau noch opportun sei, oder ob er das heutige Bemessungssystem, das von einer Vielzahl der Kantone verwendet wird, weiterführen und darauf eine Ökologisierung vorschlagen will. 2. Der Regierungsrat ist klar der Meinung, dass das in der Motion vorgeschlagene Bemessungssystem, das für die gesamte Fahrzeugflotte im Kanton unter 3,5 Tonnen gelten soll, für die bestehende Flotte kaum wesentliche zusätzliche Lenkungswirkung erzeugen kann, da sie kaum zum schnellen Wechsel des Fahrzeugs führen wird. Damit stehen Aufwand und Nutzen einer solchen Vorlage in ungünstigem Verhältnis. 3. Zudem gilt es zu beachten, dass das Bundesparlament vor der Entscheidung über die Einführung einer CO2-Grenze für Fahrzeuge steht, deren Wirkung einen wesentlicheren Einfluss auf das Kaufverhalten haben dürfte. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur "Offroader"-Initiative sieht eine Senkung der durchschnittlichen CO2-Emissionen von sämtlichen neuen Personenwagen auf 130 Gramm pro Kilometer vor. Überschreiten die durchschnittlichen CO2-Emissionen diesen Grenzwert, ist eine Abgabe zu leisten. Der Nationalrat hat dem Gesetzesentwurf bereits mit grosser Mehrheit zugestimmt. Auch die vorberatende Kommission des Ständerats unterstützt den Gegenvorschlag zur "Offroader"-Initiative (Januar 2011). Dies wäre in sich schon ein starkes Ökologisierungselement. Daraus abgeleitet muss die Frage gestellt werden, ob eine weitere Ökologisierung über die Motorfahrzeugabgabe gemäss Motion überhaupt noch Sinn macht, respektive Wirkung erzielen kann. Der Regierungsrat erachtet es aus den dargelegten Gründen als nicht zweckmässig, die vorliegende Motion in ihrer detailliert formulierten und verpflichtenden Ausrichtung umzusetzen. Er ist aber bereit, das Hauptanliegen betreffend Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben nochmals aufzugreifen. Sollten die Erfahrungen aus der Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben in den andern Kantonen gute Resultate zeigen, und abhängig von den Entscheiden auf Bundesebene, ist der Regierungsrat gewillt zu überprüfen, ob eine zweite Vorlage für eine Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben inklusive Änderung des Bemessungssystems zweckmässig und zielführend ist. Gegebenenfalls wird er eine neue Botschaft ausarbeiten. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Revisionsthemen zur Strassengesetzgebung (Strassengesetz, Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben) gegebenenfalls getrennt in zwei verschiedenen Botschaften abzuhandeln, wird aber eine koordinierte Behandlung im Grossen Rat anstreben. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'458.–. 2582 15. März 2011 Art. 1152 Richner Sämi, EVP, Auenstein: Die Ökologisierung der Motorfahrzeugabgabe für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ist überfällig. Wir sind mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Die Lösung, die wir in unserem jetzigen Postulat vorschlagen, ist intelligent, gut umsetzbar, ohne Verbote und setzt zweckmässige Rahmenbedingungen. Der grosse Vorteil ist, dass sämtliche Energieträger auch mit der Umrechnung gut erfasst werden können. Dies ist beim Hubraum insbesondere überhaupt nicht der Fall. Bei der Erfassung hat man ständig Probleme mit anderen Kategorien oder anderen Systemen. Die Meinung des Regierungsrates unter Punkt 2 der Antwort, wonach die Ökologisierung nach Energieverbrauch, kein Anreiz bringen würde, teile ich überhaupt nicht. Ältere sparsame Autos, die einen niederen Verbrauch haben, darf man mit niedrigen Abgaben auch belohnen. Die alten "Säufer" würden in der Folge nach oben gestuft. Das wäre dann - entgegen der Meinung des Regierungsrates - bestimmt ein Anreiz, das Auto auszutauschen. Der Vorschlag reiht sich auch gut in die Bemühungen des Bundes ein. Der Bund will neu eine Limite von 130 Gramm CO2 pro Kilometer als Grenzwert einführen. Fahrzeuge, die darunter liegen, werden belohnt oder sind akzeptiert. Jene, die darüber liegen, müssen eine Strafabgabe bezahlen und werden somit teurer. Die Anstrengungen des Bundes setzen beim Fahrzeugkauf an. Der Kanton ist für die Betriebskosten zuständig. Dies wäre auch in dieser Motion beziehungsweise beim Postulat der Fall. Beide Massnahmen miteinander sind sogar wirkungsvoller, als wenn nur eine Massnahme alleine vorgenommen wird. Alle diejenigen, die hinter diesem Vorstoss stehen, sind mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Dies gibt dem Regierungsrat mehr Flexibilität, weitere Vorschläge einzubringen. Sollte dieser Vorstoss abgelehnt werden, werde ich auch den nächsten Vorstoss als Postulat bestreiten. Denn entweder betrachten wir alles oder nichts. Es gibt nur das eine oder das andere. Wobei beim nächsten Votum wird es sicher so kommen, dass der Hauptzankapfel eine Zweckbindung der Strassengelder sein wird. Ohne Ökologisierung bin auch ich nicht bereit, darüber zu diskutieren. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Grundsätzlich begrüsst die FDP eine Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer. Das haben wir bereits bei der Strassengesetzesvorlage so vertreten. Wir sind für eine Änderung der Motorfahrzeuge nach ökologischen Prinzipien, wenn sie einnahmeneutral ist. Das System, welches in der Motion beschrieben ist und jetzt nur noch ein Postulat sein soll, entspricht einer möglichen Option. Es gibt aber auch andere, bessere Systeme. Die Lenkungswirkung ist minim. Wir glauben nicht, dass dies einen schnellen Wechsel bewirkt. Es kommt dazu, dass das Parlament in Bern heute entschieden hat, sich zu einigen. Als Gegenvorschlag zur "Offroader"-Initiative werden jetzt 130 Gramm CO2 pro Kilometer bis ins 2015 verlangt. Da macht es keinen Sinn, dass wir auf kantonaler Ebene noch zusätzliche Abgaben verlangen. Wir sind der Meinung, dass die Revision des Strassengesetzes und die Ökologisierung der Motorfahrzeugabgabe zusammen in ein koordiniertes Paket gehören. Das haben wir hier auch schon von Vorrednern gehört. Wir haben diesen Versuch nach dem Desaster des Strassenverkehrsgesetzes schon unternommen. Das wurde leider damals von Motionärsseite zusammen in einer unheiligen Allianz mit Stimmen der anderen Seite abgelehnt. Wir sehen heute keinen Grund, dem Regierungsrat neue Aufträge zu erteilen und lehnen sowohl das Traktandum 20 als Postulat wie auch das Nächstfolgende ab. Stimmen Sie mit uns. Dr. Jenni Felix, GLP, Oberwil-Lieli: Wir Grünliberalen sind grundsätzlich ganz klar für die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer. Auch wenn das vielleicht nur einen Tropfen, ein Element in der Ökologisierung darstellt. Wir sind mit Samuel Schmid einig, dass man eigentlich die ganze Überarbeitung der Strassengesetzgebung und Ökologisierung nicht trennen sollte, so wie das der Regierungsrat in der Antwort andeutet. Aber man muss bereit sein - gerade, wenn wir offenbar Schwierigkeiten haben, grosse Würfe zu machen -, auch kleine Schritte zu machen. Ich denke, diese Motion oder eben jetzt dieses Postulat hat das Zeug dazu, das einzuleiten. Ich möchte aber noch zwei, drei Dinge zur Formulierung sagen. Ich selbst bin Mathematiker - das wissen inzwischen viele - und habe keine Probleme, dieses Postulat zu verstehen. Aber ich denke, sie ist nicht sehr polit-freundlich formuliert. Darum gestatten Sie mir zwei, drei Sätze dazu, so dass man auch sieht, dass man die Bedenken - zum Beispiel von Herrn Scholl - ausräumen kann. 1. Die Formel ist mit diesem y so ausgestaltet, dass es neutral ist. Damit wäre schon ein erstes FDPAnliegen ganz klar erfüllt. 2. Diese Konstante k ist unbestritten und in der Tabelle gut erklärt. Wer vom Fach ist, weiss, dass es daran nichts zu diskutieren gibt. Das hat sich auf wissenschaftlicher Ebene in den letzten Jahren bewährt. 2583 Art. 1152 15. März 2011 3. Es bleibt dieses kleine e, das hochgestellt ist. Ich denke darin liegt eine sehr gute Lösung, die aber ziemlich gut verpackt ist. Was bedeutet diese Konstante? Der Regierungsrat wird aufgefordert, das aufzuzeigen. Aber Sie sollten auch etwas über die Wirkung wissen, bevor Sie sich Ihre Meinung bilden. Wenn man dieses e etwa 0,6 oder 0,7 setzt, so ergibt dies im Wesentlichen die alte Motorfahrzeugsteuer. Das heisst, etwas grössere Motoren zahlen etwas mehr Steuern. Man könnte wahrscheinlich diesen Faktor exakt bestimmen. Wenn wir aber die Konstanten zwischen 1 und 2 setzen, bedeutet dies ein entscheidender grosser Schritt in dieser Formel. Es ist nämlich so, dass wir hier - wenn wir das fordern - nur ein System bestimmen. Aber wir bestimmen nicht das Mass an Ökologisierung. Wir können mit einer solchen Formel später im Rat streiten, wie viel Ökologisierung es sein darf. Ich möchte das an einem Beispiel kurz erklären. Für ein Auto, das etwa 8 Liter/100 km braucht – das ist heute so ziemlich der Durchschnitt -, wird sich gar nichts ändern, egal wie wir es setzen. Denn das Ganze ist neutral gestaltet. Wenn wir als Beispiel den Faktor 1 setzen und ein Fahrzeug nehmen, das heute immer noch 16 Liter/100 km braucht, dann wird für dieses Fahrzeug eben doppelt so viel Steuern zu bezahlen sein, als für den 8 Liter-Durchschnittswagen. Das ist deutlich mehr. Denn wer doppelt so viel braucht, hat auch einen anderen Hubraum. Deshalb bedeutet der Faktor 1 bereits eine ökologische Wirkung. Dies wirkt sich noch viel stärker nach unten aus. Wenn wir heute 4 Liter-Autos betrachten und zwar nicht Einzelautos, sondern solche, die serienmässig zu kaufen sind, dann ist das ein Anreiz, wenn für diese nur die Hälfte bezahlt werden muss. Wir können das aber mit einer Konstante 2 extremer machen. Wir können dann für 16 Liter-Autos eine 4-fache Steuer verlangen und für 4 Liter-Autos nur einen Viertel. Ich denke, dass wir für die Ökologisierung nicht gerade auf 2 kommen werden, aber irgendwo zwischen 1 und 1,5 könnten wir streiten, wie viel Ökologie darf es sein. Anreize mit nur 130 Gramm CO2 pro Kilometer sind eine Möglichkeit. Aber ich glaube und bin überzeugt, dass es zusätzlich auch eine solche der Ökologisierung braucht. Man muss hier vielleicht noch eine Argumentation der "Offroader"-Initiative betrachten. Die "Offroader" gehören ganz klar auch zu denen, die da etwas bestraft werden. Da wird oft angeführt, das seien Autos, die eben Vergnügungsautos seien und dann auch wenig gefahren würden. Diese Leute darf man nicht bestrafen. Dies kann eine Argumentation beim Erstbesitzer sein. Aber es ist ökologisch ganz wichtig, dass diese Fahrzeuge so wenig wie möglich, nur so viel wie nötig produziert werden. Es ist zwar richtig, dass diese Leute, welche die Fahrzeuge zum Vergnügen haben, diese vielleicht 20’000 Kilometer fahren und dann abschieben. Heute werden aber die Autos im Durchschnitt - egal was für einen Benzinverbrauch - 150’000 Kilometer gefahren. Diese "Dreckschleudern" werden dann einfach im Ausland, sei es im Ostblock oder in Südamerika, noch die restlichen 100’000 Kilometer fahren und belasten die Umwelt unnötig. Ich denke, es wäre höchste Zeit, dass wir diese Ökologisierung an die Hand nehmen. Nehmen wir die Chance und beauftragen den Regierungsrat damit. Ich bin auf die Tabellen des Regierungsrates gespannt, indem er uns vorlegen wird, welche Konstante genau wie viel Ökologisierung bringt. Ich hoffe wenigstens auf die Unterstützung der Postulanten. Bachmann-Steiner Regula, CVP, Magden: Die CVP-BDP-Fraktion unterstützt die Überweisung als Postulat wie vom Regierungsrat vorgeschlagen. Die CVP hat im Sommer 2007 eine Motion betreffend Einführung eines Bonus-Malus-Systems eingereicht und im Rahmen der Revision der Motorfahrzeugsteuer diese Stossrichtung auch unterstützt. Wir sind der Ansicht, dass der Kanton Aargau eine Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer erneut aufgreifen muss. Mit dem Postulat geben wir dem Regierungsrat die notwenige Flexibilisierung bei der Ausgestaltung im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes. Zu Bernhard Scholl: Ich denke, es ist wichtig, dass wir unseren Spielraum auch auf kantonaler Ebene nutzen und die Anreize für die Bevorzugung von sparsamen und emissionsarmen Fahrzeugen nutzen. Dass Ständerat und Nationalrat nun die Senkung der CO2-Emissionen auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer vorgeschlagen haben, ist positiv, ist aber noch nicht umgesetzt und soll uns nicht vom Handeln abhalten. Denken Sie bitte daran, dass wir bei den Treibstoffverbrauchern immer noch hinten nach sind. Das Ziel, den spezifischen Treibstoffverbrauch neuer Pkws zu reduzieren, wie es vom Bund vorgeschrieben ist, ist längst noch nicht erreicht. Wir unterstützen das Postulat. Das gilt übrigens auch für das nächste der GLP. Beyeler Peter C., Landammann, FDP: Es ist ja zum dritten Mal, dass wir dieses Thema hier im Rat diskutieren. Wir können feststellen, es ist einiges in Bezug auf die Ökologisierung der Fahrzeugflotte geschehen. Es kommen Autos auf den Markt, die erstaunen. Es gibt breite Paletten von HybridFahrzeugen. Man spricht heute vom 4-Liter-Auto mit Leistungen von über 100 PS. Es sind 2584 15. März 2011 Art. 1152 Entwicklungen vorhanden, die vielleicht vor 3-4 Jahren, als wir zum ersten Mal dieses Paket "Motorfahrzeugabgabe und Strassenverkehrsgesetzgebung" aufgenommen haben, noch nicht gekannt haben. Das zeigt, dass diese ganze Entwicklung eigentlich sehr schnell geht. Auch die Wirtschaftlichkeit dieser Autos wurde verbessert. Die Nachfrage ist inzwischen vorhanden. Die Bevölkerung hat festgestellt, dass die Energieetikette eigentlich etwas Positives hat, denn weniger Benzin heisst auch mehr Geld im Portemonnaie. Es passiert also sehr viel. Ich nenne, insbesondere die hohen Benzin- und Dieselpreise, die stetig nach oben gehen. Der Prozess ist vorhanden, sodass die Ökologisierung der Fahrzeugflotte auf gutem Pfad ist. Betrachten wir natürlich die Flotte genauer, dann sehen wir, dass auch grosse Fahrzeuge vorhanden sind. Schauen Sie die neuesten Entwicklungen bei den grossen Fahrzeugen an: Dann sehen Sie, dass diese Fahrzeuge mittlerweile mit 6 Liter/100 km herumfahren und nicht mehr mit 10-12-Liter/100 km Treibstoffverbrauch. Auch in diesem Bereich ist die Fahrzeugindustrie viel weiter gekommen. Vermutlich wurde sie nicht durch den Schweizer Markt angetrieben, sondern durch den internationalen Markt. Die Ökologisierung ist ein grundsätzliche Aufgabe, der man sich annimmt und die durch die EU-Richtlinien gefördert wurde. Man fragt sich nun natürlich, ob es wirklich zielführend ist, wenn wir zusätzlich zu diesen ganzen Bemühungen noch ein weiteres Element "draufpfropfen": Die Bonus-Malus-Ausrichtung der Kantone, die schon 2-3 Jahre in Betrieb sind. Es gibt keine erkennbaren Veränderungen in diesem Bereich. Ich sehe keinen Unterschied zwischen einer Zuger Flotte und einer Aargauer Flotte. Vielleicht ist die Zuger Flotte ein bisschen grösser, trotz Bonus-Malus. Im Kanton Bern gibt es auch keinen Unterschied. Deshalb ist der Regierungsrat der Meinung, dass man hier jetzt schauen muss, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet. Mit der Gesetzgebung sind wir sehr spät daran, weil der Grosse Rat auf die 2. Vorlage nicht eingetreten ist. Dabei waren wir mal relativ früh. Wir möchten hierzu zuerst statistische Kennwerte haben. Auch für den Kanton sind Statistiken für solche Entscheide wichtig. Erst dann sollte man entscheiden, was überhaupt noch sinnvoll zu tun ist. Es macht wenig Sinn, einen Systemwechsel ohne effektive Verhaltensänderungen zu machen. Die Verhaltensänderung beim Kauf von Fahrzeugen ist ohne Gesetzesvorgabe bereits in vollem Gange. Das ist die Überlegung wieso wir gesagt haben, das Postulat heute entgegenzunehmen. Genaue Vorschriften für dieses System umzusetzen, macht keinen Sinn mehr, denn der Aufwand ist relativ gross. Wir sind auch relativ spät dran und nun schauen wir erst einmal was bei den anderen Kantonen geschieht. Das ist das Wichtige. Ob das System jetzt intelligent ist oder nicht, das ist eine andere Sache. Ich würde nie einen Vorschlag aus dem Plenum als nicht intelligent betiteln. Aber die Frage lautet, führt der Vorschlag zu dem, was wir überhaupt wollen? Ich hatte entschieden, dass wir den Antrag stellen, uns auf den Verbrauch abzustützen. Aber kein anderer Kanton ist gefolgt. Da fragt es sich, ob der Aargau hier gut beraten wäre, wenn er als einziger Kanton dieses System anwenden soll. Ist es nicht eher so, dass vermutlich in 2-4 Jahren die grundsätzliche Diskussion darüber stattfindet, ob es überhaupt eine Rolle spielt, welches System man hat. Das Verhalten beim Autokauf wird dann über die Bundesvorgaben gesteuert werden. Die finanzielle Belastung für ein Fahrzeug, das über 130 Gramm CO2 pro Kilometer verbraucht, ist happig. Sie haben die Zahlen gesehen: 250 Gramm CO2 pro Kilometer generieren ungefähr 20’000 Franken Mehrpreis - das sind gewaltige Summen. Das sind eher die zielführenden Instrumente und das ist unsere Überlegung. Wir sagen, dass wir das Postulat prüfen. Im Grundsatz wollen wir die Ökologisierung anstreben. Aber aufgrund des Umstandes, dass wir hierbei keine Pioniere sind, wollen wir zuerst wissen, was jetzt wirklich mit den bereits getroffenen Massnahmen geschehen ist. Dann wollen wir wieder überlegen und prüfen, ob zusätzliche Massnahmen überhaupt sinnvoll, zielführend und notwendig für die Ökologisierung sind. Ich bestätige nochmals was auch in der Botschaft steht. Wir haben heute schon eine Ökologisierung in dem Sinne, dass derjenige, der mehr Treibstoff verbraucht auch mehr bezahlt. Es ist nur das Mass, das infrage gestellt wird. Wir haben ja sowieso schon sehr tiefe Motorfahrzeugsteuern. Wir sind nach wie vor, auch wenn der Kanton Bern seine Steuern halbiert hat, immer noch der 3. oder 4. billigste Kanton bei den Motorfahrzeugabgaben. Also würde in diesem Bereich eine Reduktion sehr wenig bewirken. Ich empfehle Ihnen, das Postulat entgegenzunehmen. Das Thema bleibt weiterhin aktuell. Man wird es prüfen und behält es auf der Traktandenliste. Die Entscheidung, wie man weiter vorgeht, macht man abhängig vom Resultat der übrigen ökologischen Massnahmen, die mittlerweile auf Bundesebene verabschiedet wurden. Es wird interessant sein, diese Entwicklung weiter zu verfolgen. Vorsitzende: Die Motionäre sind mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Abstimmung 2585 Art. 1153 15. März 2011 In der Abstimmung wird die in ein Postulat umgewandelte Motion mit 62 gegen 57 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. 1153 Motion der GLP-Fraktion vom 30. November 2010 betreffend Ausarbeitung einer neuen Strassengesetzgebung; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 0981) Mit Datum vom 26. Januar 2011 beantragt der Regierungsrat, die Motion mit folgender Begründung abzulehnen bzw. er erklärt sich bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: Der Grosse Rat hat am 16. November 2010 die (10.262) Motion der FDP-Fraktion vom 7. September 2010 betreffend Ausarbeitung einer neuen Strassengesetzvorlage abgelehnt, die forderte, dass das Strassengesetz dem Grossen Rat neu vorgelegt wird, unter Einbezug der in der Beratung der (10.57) Botschaft betreffend das Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz, StrG) vom 3. März 2010 gewalteten Diskussionen (17. August 2010 und 24. August 2010). Die Gründe für die Ablehnung der Motion waren vielseitig. Einerseits wurde erwartet, dass eine Revision des Strassengesetzes gleichwertig mit der Ökologisierung der Motorfahrzeugabgabe behandelt werden müsse. Andererseits wurde die Notwendigkeit einer Revision des Strassengesetzes grundsätzlich in Frage gestellt. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Motion erachtet der Regierungsrat nach wie vor eine Revision der 40 Jahre alten Strassengesetzgebung als wichtig und notwendig, um den künftigen Entwicklungen und Herausforderungen im Strassenwesen begegnen zu können. Den Umfang der Revision, wie er in der Motion aufgeführt wird, will der Regierungsrat offen halten. Es gilt dannzumal zu prüfen, inwieweit eine Revision greifen muss. Daher ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen. Die heute 40 Jahre alte Strassengesetzgebung weist formale und inhaltliche Unzulänglichkeiten auf, die den Ansprüchen an eine gute und zeitgerechte Gesetzgebung nicht mehr genügen. Eine systematische Definition des Strassenwesens ist erforderlich, die Verrechnung von Leistungen unter Verwaltungsabteilungen soll gestrafft und diejenige von Bussen praxistauglich angepasst werden. Für Überbrückungsfinanzierungen, insbesondere von Projekten des Bundes, soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden. Weiter sind Präzisierungen nötig bei den Abgrenzungen zur Finanzierung des Individualverkehrs zulasten der Strassenrechnung und des öffentlichen Verkehrs zulasten der ordentlichen Rechnung sowie zum NFA-Ausgleich zwischen Strassenrechnung und ordentlicher Rechnung. Schliesslich sollen die finanztechnischen Regeln der Spezialfinanzierung Strassenrechnung (Verschuldung, Verzinsung) angepasst und auf das Finanzhaushaltsrecht des Kantons abgestimmt werden. Aber auch die Abgrenzung der Leistungen zwischen Kanton und Gemeinden muss aktualisiert werden. Zu beachten ist der Zusammenhang mit der (10.273) Motion Sämi Richner, EVP, Auenstein (Sprecher), und neun Mitunterzeichnende, vom 14. September 2010 betreffend Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben für Fahrzeuge bis 3,5 t. Diese fordert ein neues Bemessungssystem für die Motorfahrzeugabgaben für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Beide Motionen betreffen Bestimmungen im heutigen Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung (Strassengesetz, StrG). Der Regierungsrat ist auch bereit, die Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben mit einer Revision des Strassengesetzes nochmals zu thematisieren beziehungsweise zu überprüfen. Allerdings will er sich bezüglich dem Bemessungssystem nicht über die erwähnte Motion Sämi Richner, Auenstein, binden lassen, sondern möchte sich die Optionen bezüglich Bemessungssystem offen halten. Dies speziell darum, weil andere Kantone mittlerweile über Erfahrungen in der Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben und deren Wirksamkeit verfügen, die es in die Entscheidungen über eine Ökologisierung der Motorfahrzeugabgabe einzubeziehen gilt. Zudem gilt es mit zu berücksichtigen, dass das Bundesparlament vor der Entscheidung über die Einführung einer CO2-Grenze für Personenwagen steht, deren Wirkung einen wesentlicheren Einfluss auf das Kaufverhalten haben dürfte. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur "Offroader"Initiative sieht eine Senkung der durchschnittlichen CO2-Emissionen von sämtlichen neuen Personenwagen auf 130 Gramm pro Kilometer vor. Überschreiten die durchschnittlichen CO2Emissionen diesen Grenzwert, ist eine Abgabe zu leisten. Der Nationalrat hat dem Gesetzesentwurf 2586 15. März 2011 Art. 1152 bereits mit grosser Mehrheit zugestimmt. Auch die vorberatende Kommission des Ständerats unterstützt den Gegenvorschlag zur "Offroader"-Initiative (Januar 2011). Der Regierungsrat beabsichtigt, die Revisionsthemen zur Strassengesetzgebung (Strassengesetz, Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben) gegebenenfalls getrennt in zwei verschiedenen Botschaften abzuhandeln, wird aber eine koordinierte Behandlung im Grossen Rat anstreben. Aufgrund der dargelegten Gründe lehnt der Regierungsrat die Motion ab, ist aber bereit, sie als Postulat entgegen zu nehmen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'563.–. Agustoni Roland, GLP, Rheinfelden: Im Gegensatz zur Motion der FDP-Fraktion vom 30. November, welche zwar auch eine Ausarbeitung einer neuen Strassengesetzvorlage forderte, dabei aber auf die gleichzeitige Vorlage einer Änderung der Motorfahrzeugabgabe verzichten wollte, wollen wir mit unserer Motion eine erneute "gesamthaft revidierte" Strassengesetzgebung. Dabei sollen alle Optionen welche Gesetze angepasst werden müssen offenbleiben. Dabei wird der Regierungsrat eingeladen, aufgrund der Beratungen vom 24. August 2010 nach kompromissfähigen Lösungen zu suchen, welche den Bedürfnissen und Ansprüchen an eine gute und zeitgerechte Gesetzgebung genügen. Das heute 40 Jahre alte Strassengesetz weist nicht nur formale und inhaltliche Unzulänglichkeiten auf, es trägt auch den Anliegen des Gesundheits- und Umweltschutzes keinerlei Rechnung. Ich erspare Ihnen hier eine weitere Auflistung über fehlende Inhalte. Ich möchte weiterfahren mit dem Vorschlag des Regierungsrats, die Revisionsthemen zur Strassengesetzgebung gegebenenfalls getrennt, also in zwei verschiedenen Botschaften - eine zum Strassengesetz und eine zur Ökologisierung der Motorfahrzeugabgabe - zu behandeln. Dies möchten wir ablehnen. Solches Vorgehen wurde mit der Ablehnung der erwähnten FDP-Motion vom 16.11.2010 mit 48 gegen 71 Stimmen klar und deutlich abgelehnt. Es kann und darf nun nicht durch die Hintertüre wieder eingeführt werden. Ich betone es noch einmal: Wir wollen eine "gesamthaft revidierte" Strassengesetzgebung. Da die GLP immer bereit ist, über Kompromisse zu diskutieren und wo es sinnvoll und möglich ist auch immer Hand dazu bietet, sind wir mit der regierungsrätlichen Übernahme unserer Motion als Postulat einverstanden und bitten Sie um Unterstützung in der Form des Postulates. Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine anderslautenden Anträge vor. Wir haben die Motion umgewandelt in ein Postulat. Sie wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. 1154 Interpellation der FDP Fraktion vom 7. September 2010 betreffend Energiesanierungen und damit ausgelöste Schikanen für die Sanierungswilligen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0792) Mit Datum vom 8. Dezember 2010 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Zur Frage 1: "Stimmt es, dass nach einer energetischen Sanierung Neueinschätzungen und Steigerungen des Versicherungswertes durch das AVA anstehen? Wenn ja, nach welchen Grundsätzen erfolgen diese? Ab welchen Investitionen fallen welche Versicherungsprämiensteigerungen an?" Unter den Begriff "energetische Modernisierungen" können verschiedene Sachverhalte fallen. Es kann sich zum Beispiel um eine bessere Dämmung der Aussenwände eines Gebäudes handeln oder die Installation einer Solarenergieanlage auf dem Gebäudedach. Um Eigentümerinnen und Eigentümer im Ereignisfall schadlos halten zu können, hat der Gebäudeversicherungswert auch den allenfalls im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungen entstehenden Gebäudemehrwert zu umfassen. Es sind somit alle Gebäudemehrwerte zu versichern; eine untere Limite existiert nicht. Wird der Gebäudemehrwert nicht in den Versicherungswert aufgenommen, entsteht im Schadenfall eine Deckungslücke. Ob jeweils eine Neueinschätzung durchzuführen ist oder der Versicherungswert lediglich aufgrund der Meldung durch die Eigentümerschaft um den Mehrwert erhöht werden kann, ist im konkreten Fall zu beurteilen. Handelt es sich eindeutig um einen neuen, zusätzlichen Gebäudebestandteil (zum Beispiel 2587 Art. 1153 15. März 2011 Solarpanels) mit einem im Vergleich zum Gebäudewert eher geringen Wert, kann dieser ohne Neueinschätzung in die Versicherung aufgenommen werden. In allen anderen Fällen ist der Gebäudemehrwert durch eine Schätzung festzustellen. So ist gewährleistet, dass der neue Versicherungswert nicht automatisch durch die Addition der durch die energetische Modernisierung ausgelösten Kosten erhöht wird, sondern im konkreten Einzelfall festgestellt werden kann, welcher Anteil dieser Investitionen tatsächlich den Gebäudewert erhöht. Für die Schätzung werden keine Kosten erhoben. Die Prämie für durch energetische Modernisierungen entstehende Gebäudewerte wird aufgrund des für das Gebäude massgebenden Prämiensatzes errechnet (neuer Versicherungswert x Prämiensatz). Beispielsweise würde die Dämmung der Aussenwände eines Gebäudes mit einem Mehrwert von Fr. 50'000.– für die Versicherung der Feuer- und Elementarschäden eine Mehrprämie von Fr. 16.50 pro Jahr verursachen (zum Vergleich: Die Jahresprämie für das Einfamilienhaus mit einem Versicherungswert von Fr. 500'000.– beträgt Fr. 165.–). Bei Modernisierungen, die nicht innert kürzester Zeit erfolgen können, empfiehlt es sich, während der Modernisierungsphase eine steigende Bauzeitversicherung abzuschliessen, so dass die entstehenden Mehrwerte von Beginn der Arbeiten an versichert sind. Die Pauschalprämie für eine Bauzeitversicherung hängt von der Höhe der Baukosten ab und beträgt zum Beispiel Fr. 25.– bei Baukosten bis Fr. 50'000.– beziehungsweise Fr. 35.– bei Baukosten bis Fr. 250'000.–. Zur Frage 2: "Stimmt es, dass nach einer energetischen Sanierung ein höherer Steuerwert der Liegenschaft resultiert? Wenn ja, nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neueinschätzung? Ab welchen Investitionen fallen welche Anpassungen an?" Die Frage einer Erhöhung der Steuerwerte oder Eigenmietwerte richtet sich nach den allgemeinen steuerrechtlichen Normen. Welche Investitionssumme beziehungsweise welche energetisch modernisierten Bauteile oder Elemente zu einer Erhöhung der Steuerwerte und Eigenmietwerte führen können, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob eine Änderung vorzunehmen ist. Gemäss aargauischem Steuergesetz können ausserhalb einer allgemeinen Neuschätzung die Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte nur geändert werden, wenn sich der Bestand, die Nutzung oder der Wert des Grundstücks wesentlich ändern (§ 218 Abs. 2 Steuergesetz, StG). Nach konstanter und gerichtlich anerkannter Praxis des Kantonalen Steueramts gilt eine Änderung beim Vermögenssteuerwert als wesentlich, wenn die Abweichung vom bisherigen Wert 10 % oder mehr beträgt. Eine Änderung beim Eigenmietwert gilt als wesentlich, wenn der Eigenmietwert um 10 % oder mehr über oder unter dem bisherigen Wert liegt. Weicht der Eigenmietwert um weniger als 10 % vom bisherigen Wert ab, ist die Änderung trotzdem wesentlich, wenn sie mindestens Fr. 700.– beträgt. Sind infolge einer energetischen Modernisierung diese Voraussetzungen beim Steuerwert respektive beim Eigenmietwert erfüllt, erfolgt eine Anpassung der entsprechenden Werte. Zur Frage 3: "Stimmt es, dass nach einer energetischen Sanierung im Falle selbstbewohnter Liegenschaften ein höherer Eigenmietwert angesetzt wird? Wenn ja, nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neueinschätzung? Ab welchen Investitionen fallen welche Anpassungen nach oben an?" Vgl. Antwort zur Frage 2. Zur Frage 4: "Stimmt es, dass eine energetische Sanierung höhere Anschlussgebühren für Wasser, Kanalisation und Strom nach sich ziehen? Gemäss Baugesetz dürfen grundsätzlich keine investitionsabhängigen Gebühren erhoben werden nach Sanierungsmassnahmen, die z. B. die Energieeffizienz erhöhen. Die Gemeinden können aber Gebühren erheben, wenn keine kantonalen Vorschriften bestehen. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neubeurteilung (-ansetzung) nach energetischen Sanierungen? Ab welchen Investitionen fallen welche Anpassungen an?" Das Baugesetz untersagt den Gemeinden, für energetische Modernisierungsmassnahmen ("Modernisierungsmassnahmen, welche die Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien verbessern") eine Anschlussgebühr für Wasser, Abwasser oder Elektrizität in Rechnung zu stellen (§ 34 Abs. 2 Baugesetz, BauG). Die durch die energetische Modernisierung hervorgerufene Erhöhung der Anschlussgebühren infolge des höheren Versicherungswerts darf nicht erhoben werden. Die 2588 15. März 2011 Art. 1154 baugesetzliche Bestimmung ist direkt anwendbar. Kommunales Recht, das dieser Bestimmung widerspricht, ist ungültig. Die Gemeinde darf nur dann eine zusätzliche Anschlussgebühr verlangen, wenn mit der Modernisierung eine andere Nutzung möglich gemacht oder die nutzbare Fläche erweitert werden soll. Zur Frage 5: "Stimmt es, dass eine energetische Sanierung eine Neuvermessung notwendig machen? Minergiesanierungen, die in staatlichen Gebäudeprogrammen gefördert werden, erfordern bei Altliegenschaften zwangsläufig eine Aussenisolation von wenigstens 15 cm, in der Regel bis zu 18 cm. Gemäss Baugesetz und laut der Verordnung zum Baugesetz sind Abweichungen bedingt durch Wärmedämmassnahmen von Vorschriften, welche Abstände, Nutzungsziffern oder Gebäudeabmessungen betreffen, zulässig. Gilt dies uneingeschränkt? Wie steht es mit der Umsetzung auf Stufe Gemeinden?" Wie die Interpellation richtig ausführt, können bei bestehenden Gebäuden Wärmedämm-Massnahmen angebracht werden, auch wenn dadurch baurechtliche Vorschriften verletzt würden. Ein Vorbehalt gilt nur dort, wo Verkehrssicherheitsinteressen tangiert sind. Für Gebäude, die bereits im Unterabstand zu einer Strasse stehen und mit der Modernisierung der Strassenabstand noch zusätzlich unterschritten würde, ist daher eine behördliche Zustimmung nötig (§ 8a Allgemeine Verordnung zum Baugesetz, ABauV). Unzulässig ist es ferner, ohne entsprechende Ermächtigung die Wärmedämmung jenseits der eigenen Parzellengrenze – auf dem Nachbargrundstück – zu realisieren. Eigentumsrechte Dritter würden dadurch verletzt. Die kantonalrechtliche Bestimmung ist direkt anwendbar. Umsetzungsprobleme sind nicht zu befürchten und auch nicht bekannt. Amtliche Vermessung; grundsätzliche Bedeutung Als amtliche Vermessung im Sinne der Art. 942 und 950 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs gelten die zur Anlage und Führung des Grundbuchs vom Bund anerkannten Vermessungen (Art. 1 Abs. 1 Verordnung über die amtliche Vermessung [VAV] vom 18. November 1992; SR 211.432.2). Die amtliche Vermessung hat die Aufgabe, Kenndaten über Lage, Form und Inhalt von Grundstücken zu beschaffen. Diese Daten sind die Grundlage des Grundbuchs und dienen dadurch der Sicherung von Eigentum und der Wahrung damit verbundener Rechte und Pflichten. Die Gebäude sind Bestandteil der Informationsebene "Bodenbedeckung" im Objektkatalog der amtlichen Vermessung (Art. 6 VAV und Art. 7 Abs. 1 Bst. b Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung [TVAV] vom 10. Juni 1994; SR 211.432.21). Die Definition der Gebäude und die Genauigkeit der Erfassung der Gebäude beziehungsweise Gebäudeecken ist vorgegeben (Art. 14 und 29 TVAV). Die Genauigkeit richtet sich nach Toleranzstufen (Art. 3 TVAV), wobei die Toleranzstufe 2 die überbauten Gebiete und die Bauzonen beinhaltet. Sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen der Nachführung (Art. 22 VAV; Nachführungspflicht). Die Kosten der Nachführung trägt der Verursacher (Art. 1 Abs. 2 Verordnung der Bundesversammlung über die Finanzierung der amtlichen Vermessung [FVAV] vom 6. Oktober 2006; SR 211.432.27; Verursacherprinzip). Die Entschädigung der Arbeiten aus der Nachführung erfolgt gemäss der Verordnung über die Entschädigung der Nachführungsgeometer vom 20. Februar 2008 (SAR 723.154). Neuvermessung beziehungsweise Nachführung nach einer energetischen Modernisierung Das Anbringen von Aussendämmungen an Gebäuden löst in der Regel eine Neuvermessung beziehungsweise Nachführung der Gebäude in den Daten der amtlichen Vermessung aus. Massgebend ist dabei die Dimension der angebrachten Aussendämmung. Angebrachte Aussendämmungen beziehungsweise die Gebäude sind in den überbauten Gebieten und Bauzonen nachzuführen, wenn die Gebäudeeckpunkte sich um 10 cm (Art. 29 TVAV) verändern, das heisst, wenn sich zwei Fassadenlinien übers Eck jeweils um mehr als 7 cm parallel verschieben (vgl. Technische Richtlinie "Detaillierungsgrad in der amtlichen Vermessung; Informationsebene Bodenbedeckung und Einzelobjekte"). Durch die Neuvermessung beziehungsweise Nachführung des Gebäudes ändert die Gebäudefläche. Die neu berechnete Fläche wird im Grundbuch (Liegenschaftsbeschrieb) sowie in weiteren Registern (Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, kantonales Objektregister etc.) aktualisiert. 2589 Art. 1154 15. März 2011 Zur Frage 6: "Stimmt es, dass nach einer energetischen Sanierung darum zunächst ein Bürokratieabbau angezeigt wäre? Was gedenkt der Regierungsrat dagegen konkret zu tun, damit Fördermassnahmen durch Bürokratie und die oben beschriebenen Fehlanreize nicht wieder zunichte gemacht werden?" Aus den vorliegenden Fragenbeantwortungen geht hervor, dass es sich bei verschiedenen der angesprochenen Folgen einer energetischen Sanierung nicht um Schikanen handelt. Es geht darum, das sanierte Gebäude entsprechend zu versichern und in seinem Bestand zu schützen. Es erscheint dem Regierungsrat umgekehrt auch logisch, dass aus einer energetischen Sanierung ab einer gewissen Grenze ein höherer Steuerwert und allenfalls ein höherer Eigenmietwert resultiert. Bei der Neuvermessung handelt es sich um den Vollzug von Bundesrecht. Der Regierungsrat prüft eine Intervention auf Bundesebene. Bezüglich der Erhebung von Anschlussgebühren und der Bewilligung von energetischen Sanierungen hat der Regierungsrat die entsprechenden Rechtsgrundlagen bereits im Sinne der Interpellation angepasst. Zur Frage 7: "Ist es möglich, vor der energetischen Sanierung die Bewilligungsverfahren materiell und formell zu vereinfachen, zum Beispiel durch vereinfachte oder weniger Formulare oder durch das Einrichten von one-stop shops etc.?" Ansprechpartner für die Bewilligungen in den Bauzonen sind die Gemeinden. Diese stellen die erforderlichen Dokumente zur Verfügung. Der Gemeinderat kann Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, nach schriftlicher Mitteilung an direkte Anstösser ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung bewilligen ("vereinfachtes Verfahren" gemäss § 61 Baugesetz). Im Entwurf zum revidierten Energiegesetz wird eine Fremdänderung von § 61 vorgeschlagen, die nochmals eine Verfahrensvereinfachung beinhaltet. Aussenisolationen zur energetischen Modernisierung von bestehenden Bauten und Anlagen werden im vereinfachten Baubewilligungsverfahren beurteilt. Liegen sie ausserhalb von Bauzonen oder in der Umgebung eines geschützten Baudenkmals, ist eine kantonale Zustimmung nötig (§ 30a Abs. 3 ABauV; Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren). Das kantonale Recht kann allerdings nicht alle möglichen Fallbeispiele und Details regeln. Den Gemeinden verbleibt im Einzelfall ein begrenzter Ermessensspielraum, den sie zugunsten der Bauherrschaft nutzen können. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'635.–. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Wer energetisch saniert, will etwas tun für die Umwelt. Aber vor allem setzt er auch die Bürokratie und den Staat in Marsch. Ich danke dem Regierungsrat für die transparente und ehrliche Antwort zu diesem staatlichen Schildbürgerstreich. Der Reihe nach: Viele Hausbesitzer investieren Zehntausende von Franken in eine neue Heizung, in eine Solaranlage oder in eine bessere Dämmung des Gebäudes. Sie tun so Gutes für die Umwelt, senken den Energieverbrauch und verbessern die CO2-Bilanz. Der Staat hilft zudem mit Förderprogrammen und finanziert mit Steuergeldern. Aber "oha lätz", die Sanierer haben die Rechnung ohne die staatliche Bürokratie gemacht. Der Amtsschimmel wiehert laut und deutlich. Das Haus hat an Mehrwert gewonnen, also verlangt die Gebäudeversicherung eine höhere Prämie, sonst entsteht eine Deckungslücke, eventuell muss eine Neueinschätzung gemacht werden, dann steigen auch die Steuerwerte und die Eigenmietwerte, wenn der Wert der Liegenschaft um mehr als 10 Prozent zugenommen hat. Bei einer neuen grösseren Aussendämmung darf sich der ahnungslose Sanierer noch zusätzlich ärgern, weil eine neue, teure Vermessung nötig ist. Diese Vermessung muss laut Regierungsrat alle Kenndaten über Lage, Form und Inhalt von Grundstücken erfassen. Für die nicht geringen Kosten muss selbstverständlich wieder der Hausbesitzer aufkommen. Die FDP ist dem Regierungsrat dankbar für die Transparenz bezüglich der staatlichen Schikanen. Jetzt ist es klar, die Fördergelder zieht der Staat via die erwähnten Massnahmen gleich wieder ein. Weit weniger zufrieden sind wir mit der Grundeinstellung des Regierungsrates zu diesen Schikanen. Es ist so und bleibt so: Es gibt kein noch so geringes Anzeichen, dass der Regierungsrat 2590 15. März 2011 Art. 1154 Handlungsbedarf sieht. Hingegen sieht die FDP den Handlungsbedarf schon. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf! In diesem Sinne erkläre ich für die FDP: Wir sind nur teilweise zufrieden. Vorsitzende: Die Interpellanten sind teilweise befriedigt; das Geschäft ist erledigt. 1155 Auftrag der Fraktion der Grünen vom 26. Oktober 2010 betreffend Bezug von aufbereitetem Uran aus Majak (Russland) durch die AXPO Holding AG; Ablehnung (vgl. Art. 0893) Mit Datum vom 19. Januar 2011 beantragt der Regierungsrat, den Auftrag mit folgender Begründung abzulehnen: Der Kanton Aargau erwartet, wie die anderen Aktionäre auch, dass die Axpo Holding AG dem Anspruch einer nachhaltigen Energieproduktion nachkommt und die erforderliche Transparenz bezüglich der Beschaffung von Brennstäben schafft. Dem Regierungsrat ist wichtig, dass in der gesamten Herstellerkette internationale Umwelt- und Qualitätskriterien eingehalten werden. Der Regierungsrat besteht darauf, dass in allen Bereichen unserer Gesellschaft die Umweltvorgaben einzuhalten sind und die Nichteinhaltung entsprechend geahndet wird. Er fordert und begrüsst daher die Anstrengungen der Axpo Holding AG, im Brennstoffkreislauf volle Transparenz zu schaffen und danach bei Bedarf sachgerechte Massnahmen zu treffen. Für den Regierungsrat steht fest, dass die Kriterien der Nachhaltigkeit auch hier konsequent eingehalten werden müssen. Es ist die Aufgabe der Geschäftsleitung der Axpo Holding AG und der Axpo AG, die erforderliche Transparenz zu schaffen und dem Verwaltungsrat entsprechende Massnahmen vorzuschlagen. Die Untersuchungen müssen unter anderem auch aufzeigen, ob aufgrund der Verletzung von internationalen Standards in der Lieferkette Menschen oder die Umwelt zu Schaden gekommen sind. Der Vertreter des Regierungsrats wird im Verwaltungsrat der Axpo Holding AG auf eine entsprechende Transparenz drängen und folgerichtige Massnahmen anmahnen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Axpo Holding AG gegenüber der Öffentlichkeit vollständige Transparenz über ihre Erkenntnisse und Massnahmen schaffen wird. Bevor Konsequenzen auf die bestehenden Vertragsverhältnisse gezogen werden können, müssen die Resultate der Abklärungen abgewartet werden. Eine Beurteilung muss durch den Verwaltungsrat der Axpo Holding AG vorgenommen werden. Der Regierungsrat lehnt es aufgrund der klaren Zuständigkeiten und der zur Verfügung stehenden Informationen ab, die Axpo Holding AG zu einer fristlosen Auflösung der entsprechenden Verträge aufzufordern. Weder sind die Resultate der Abklärungen bekannt, noch können die juristischen und finanziellen Folgen einer Auflösung abgeschätzt werden. Es ist Aufgabe des Verwaltungsrats, ausgehend von den Abklärungen, die allenfalls notwendigen Schritte einzuleiten. Der Regierungsrat erwartet von der Geschäftsleitung und vom Verwaltungsrat der Axpo Holding AG, dass allfällige Massnahmen ergriffen werden, falls Unregelmässigkeiten entdeckt werden sollten. Der Vertreter des Regierungsrats im Verwaltungsrat wird sich für die Durchsetzung der für den Kanton Aargau wichtigen Umwelt-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien beziehungsweise für entsprechende Massnahmen einsetzen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'155.–. Kälin Irène, Grüne, Lenzburg: Es ist ja schön zu hören, dass es dem Regierungsrat ein grosses Anliegen ist, dass die Axpo dem Anspruch einer nachhaltigen Energieproduktion nachkommt und die erforderlichen Transparenzen bezüglich des Bezugs ihrer Uranbrennstäbe schafft. Aber diese Transparenz hätte die Axpo schon lange schaffen sollen. Normalerweise sollte die Transparenz vorliegen, bevor man Verträge abschliesst. Besonders wenn es sich um so gefährliches Material handelt. Wie man Atomstrom weiterhin als nachhaltige Energieproduktion bezeichnen kann, ist in Anbetracht der katastrophalen Lage in Japan geradezu ein Affront, genauso wie für Mensch und Umwelt in Majak das Wort "Zauber", mit welchem die Axpo für ihren Strom wirbt, bloss ein schlechter und trauriger Witz sein kann. Es darf nicht sein, dass man von Aussen infolge von Ungereimtheiten an die Axpo herantreten muss und dann während Monaten zu hören bekommt, dass man im Abklärungsprozess sei, keine Angaben machen könne und schliesslich zugestanden bekommt, dass man keine Ahnung habe, ob wiederaufbereitetes Uran aus Majak bezogen werde oder nicht. Wie die Axpo derweilen weiterhin mit der Sauberkeit des Atomstroms werben kann, ist nicht nur unverständlich, sondern eine Impertinenz. 2591 Art. 1155 15. März 2011 Wie der Regierungsrat davon ausgehen kann, dass die Axpo vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit schaffen wird, ist nach der bisher sehr verschleierten Berichterstattung sehr fragwürdig. Die leeren Aussagen hinter denen sich die Axpo bis jetzt erfolgreich zu verstecken wusste, lassen in keiner Hinsicht auf eine transparente und offene Kommunikation schliessen. Ihre Kommunikation ist und war schlecht bis unzulänglich. Sie geben immer nur so viel Information heraus wie sie müssen, wenn man sie an den Pranger stellt. Ihre Aussagen stehen im Widerspruch zum dem, was die internationale Atomenergie Agentur IAEA sagt und Greenpeace ihnen schon lange aufgezeigt hat. Aufgrund dieses unerfreulichen Tatbestandes sind wir nach wie vor der Meinung, dass der Regierungsrat seine Verantwortung und seinen Einfluss stärker geltend machen soll, als bloss der Geschäftsleistung und dem Verwaltungsrat der Axpo zu vertrauen. Es darf nicht sein, dass die Axpo Verträge abschliesst, deren Rückverfolgung bis zum Ursprung nicht möglich ist und deren folgende Lieferantenkette ihnen nicht vorliegt. Dass es der Axpo innerhalb von einer Frist von beinahe zwei Jahren, seit sie von Greenpeace wiederholt dazu aufgefordert worden sind, ihre Vertragsverhältnisse zu klären, nach wie vor nicht gelungen scheint Abklärungsergebnisse vorzulegen und Resultate vorzuweisen, ist kein Grund weiter zu warten. Nein, es ist absolut unverständlich wie Abklärungen solange dauern können, zumal es sich bei diesen Verträgen um hochgefährliches radioaktives Material handelt. Die ganze intransparente Situation ist ein Grund, auf die Auflösung dieser Verträge zu drängen. Die Fraktion der Grünen bittet Sie um Unterstützung für die Überweisung dieses Auftrags und fordert den Regierungsrat nochmals dazu auf, seinen Einfluss geltend zu machen. Als Vertreter des Kantons Aargau, der mit der AEW Energie AG Hauptaktionär der Axpo ist und im Sinne der dem Regierungsrat wichtigen Umwelt-, Qualität- und Nachhaltigkeitskriterien ist es seine Pflicht gegenüber unserem Kanton seine diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen. Ryser Rolf, SVP, Würenlingen: Heute machen uns die Ereignisse in Japan alle tief betroffen. Trotzdem dürfen wir jetzt nicht in Hysterie verfallen und jeden noch so geringen Vorfall in einem Kernkraftwerk zur Katastrophe hochstilisieren. Bleiben wir also auf dem Boden der Realität! In diesem Sinne stimmt die SVP der ausführlich begründeten ablehnenden Haltung des Regierungsrates vollumfänglich bei und lehnt den Auftrag der Grünen ab. Die in grosser Eile zwischen 1945 bis 1948 erbaute kerntechnische Anlage Majak war die erste Anlage zur industriellen Herstellung spaltbaren Materials in der Sowjetunion und beileibe alles andere als ein Musterexemplar. Es war ein Werk Stalins, das diese ganze Tragödie ausgelöst und absolut keine Rücksichten auf die Umwelt genommen hat. So wurden beispielsweise die Abfälle während zwei Jahren ungefiltert in den Fluss Tetscha abgeleitet. Unvorstellbar! War doch dieser Fluss die Lebensader der kargen Steppenlandschaft. Die Folgen für badende Kinder, Kühe, Fische sind uns heute leider bekannt. Es ist allgemein bekannt, dass es in Majak Altlasten gibt und da geben auch wir ehrlich zu, dass diese nicht tolerierbar sind. Es stellt sich die Frage, ob von der heutigen Wiederaufbereitung in Majak ein Risiko ausgeht und die Umwelt weiter belastet wird oder eben nicht. Dies zu klären ist Sache der Axpo und zweifellos nimmt sie diesen Auftrag auch entsprechend ernst. Die bis heute zur Verfügung stehenden Informationen reichen jedenfalls nicht aus für eine fristlose Auflösung der entsprechenden Verträge. Die juristischen und finanziellen Folgen eines Vertragsbruches sind nicht absehbar, erst aufgrund der Faktenlage kann entschieden werden, ob die Axpo dem Vertrag mit den Lieferanten kündigen kann oder nicht. Die SVP verlangt deshalb vom Regierungsrat und vor allem von dessen regierungsrätlichen Vertreter im Axpo-Verwaltungsrat eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle sowie die Resultate daraus und was für Massnahmen getroffen werden. Die SVP bittet Sie deshalb, den Auftrag abzulehnen und die Resultate der Untersuchungen durch die Axpo Holding AG abzuwarten. Wyss Kurt, CVP, Leuggern: Die Berichterstattung über die Schäden an Menschen und Umwelt in Majak, wie sie angesprochen und/oder gefordert wird, bedeuten vor allem eine historische Aufbereitung. Denn die schlimmen Verseuchungen der Gegend gehen auf die Ära Stalin zurück. Sie wurden vom sowjetischen Drang verschuldet, die freie Welt mit nuklearer Vernichtung zu bedrohen und zu erpressen. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Sowjets keine Rücksicht auf Menschen und Umwelt genommen. Heute kennen wir die Angriffspläne des damaligen Warschauer Pakts auf die westliche Welt. Anders als von Nostalgikern immer wieder behauptet, hätte das Militärbündnis unter der Führung der Sowjetunion nicht zu konventionellen Waffen gegriffen, sondern den Überfall auf Europa mit dem massiven Einsatz von Atomwaffen und der nuklearen Verwüstung Europas begonnen. Diesem Ziel sind Menschen und Umwelt in Majak untergeordnet worden. Die Axpo dafür moralisch verantwortlich zu machen, ist schlicht absurd. Die Forderung aus den Verträgen 2592 15. März 2011 Art. 1155 auszusteigen, scheint politisch korrekt zu sein. Aber sie ist kurzsichtig. Letztlich sind es die Geschäfte mit der Energiewirtschaft, die zum Einsehen geführt haben, dass dort die Sicherheitsstandards erhöht werden müssen und die Mittel, die mit diesen Geschäften erwirtschaftet werden können die notwendigen Investitionen in Sicherheitsstandards garantieren, die westlichen Ansprüchen genügen. Insofern ist der Antrag der Grünen kontraproduktiv, da er nicht verhindert, dass die beanstandete Anlage weiterhin in Betrieb steht. Dieser Betrieb ist aber gerade die Voraussetzung, dass Altlasten saniert, hohe Standards eingeführt und die nötigen Investitionen getätigt werden. Die CVP-BDP-Fraktion unterstützt jedoch Punkt 1 des Auftrages. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung über den Bezug von aufbereitetem Uran durch die Axpo Holding AG. Wir lehnen aber die Auflösung des Vertrages aufgrund meiner Ausführungen ab. Andermatt-Bürgler Astrid, SP, Lengnau: Die Fraktion der Grünen hat mit diesem Auftrag klar gefordert, dass der Kanton Aargau volle Transparenz seitens des Staatskonzerns Axpo verlangt. Diese Forderung unterstützt die SP vollumfänglich. Die Antwort des Regierungsrates ist alles andere als gut. Zwar bekennt sich der Kanton wie immer zu den Kriterien der Nachhaltigkeit, sagt aber auch wie immer, dass sie konsequent eingehalten werden müssen, überlässt diese Umsetzung aber der Geschäftsleitung der Axpo Holding AG. Es sei ihre Aufgabe Transparenz zu schaffen. Also "ihre" Aufgabe, sagt der Regierungsrat und er gehe davon aus, dass gegenüber der Öffentlichkeit diese Transparenz geschaffen werde. Das ist "blauäugig", wenn man weiss, wie klar jetzt die Kommunikation war. Würde ich so viel Vertrauen in meine Schülerinnen und Schüler setzen, würden mir diese schon lange auf der Nase herumtanzen. Bedenklich ist ebenfalls die folgende Formulierung des Regierungsrates: "Bevor Konsequenzen auf die bestehenden Vertragsverhältnisse bezogen werden, müssten erst die Resultate der Abklärung abgewartet werden." Wäre nur ein Bruchteil wahr, was in Majak abläuft und welche Schäden durch radioaktive Verseuchung bis jetzt an Mensch und Umwelt durch die unsachgemässe Behandlung, die Lagerung und die Transporte begangen worden sind, hätte der Kanton als Stromproduktionsauftraggeber, als Mitgegangener und Mitgehangener sofort alles in die Wege leiten müssen, um jede weitere Lieferung zu stoppen. Es kann nicht sein, dass sich der Kanton Aargau mitschuldig macht und bei der radioaktiven Verseuchung einer Grossregion mitmacht und mitschuldig ist. Niemand kann behaupten und das hat Rolf Ryser ja gesagt, sie hätten von diesem Skandal nichts gewusst. Wir verlangen von dem Vertreter des Regierungsrates, dass er sich nicht nur für die Umwelt-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien einsetzt, sondern diese klar von der Axpo fordert. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Es ist das Ziel einer Produktdeklaration (Environmental Product Declaration EPD) die Herkunft der einzelnen Bestandteile und die damit verbundenen Umweltbelastung zu klären. Gerade eine solche EPD hat letztlich die Kontroverse um die in Beznau verwendeten Brennstoffe ausgelöst. Die Klärung der Umweltbelastung kann nur in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten vorgenommen werden. Der Bezug von Brennelementen für das Kernkraftwerk Beznau ist zwischen der Axpo und der französischen AREVA vertraglich geregelt. Die Elemente werden wie bekannt in Russland hergestellt. Dieses Herstellungsverfahren ist nun Gegenstand näherer Abklärungen. Hier steht die Axpo in der Pflicht und nicht der Regierungsrat. Die Axpo steht in der Pflicht. Die im überwiegenden Teil korrekte EPD muss neu zertifiziert werden. Davon betroffen ist die Prozesskette zur Herstellung der beanstandeten Brennstoffe, dass heisst, neu kommen die Bewertungen der Prozesse in Sowjetsk und Majak hinzu. Es ist wie erwähnt nicht Sache des Regierungsrates Bericht zu erstellen. Auch verfügt der Regierungsrat nicht über die für solche Abklärungen erforderlichen personellen und fachlichen Ressourcen. Er ist Aktionär und Teilhaber. Die Darstellung der Schäden an Menschen und Umwelt, wie sie gefordert wird, bedeutet allerdings in erster Linie eine historische Aufarbeitung, denn die Kontamination - wir haben es gehört - von Landschaft und Bewohnern geht namentlich auf das sozialistische Stalinregime zurück und dem sowjetischen Willen zur kernwaffentechnischen Überlegenheit. Für dieses Ziel haben die Sowjets, die auch sonst nicht für eine hohe Achtung vor den Menschenrechten in die Geschichte eingegangen sind, keinerlei Rücksicht auf Mensch und Umwelt genommen. Die Axpo hierfür verantwortlich zu machen, ist bestenfalls Geschichtsklitterung. Auch die Forderung aus den Verträgen auszusteigen - und das ist ein wichtiger Punkt -, ist einzig auf die kurzfristige Bedienung ideologischer Interessen ausgerichtet. Letztlich sind es gerade diese Verträge und diese Geschäfte mit westlichen Industrieunternehmen, die das Bewusstsein für Umweltund Sicherheitsstandards geschärft, wenn nicht sogar erst geschaffen haben. 2593 Art. 1155 15. März 2011 Weiterhin ist Folgendes wichtig: Die generierten Umsätze sind Voraussetzung für die Sanierung von Altlasten. Die laufende Erhöhung der Sicherheitsstandards und die dafür notwendigen Investitionen kommen aus diesen Umsätzen. Eine Kündigung der Verträge würde genau das Gegenteil bewirken; wir sollten deshalb nicht aussteigen, sondern mithelfen, dass dort die Altlasten saniert werden. Die FDP lehnt den Auftrag aus den gesamten Gründen ab. Wyss Kurt, CVP, Leuggern: Ich möchte nochmals im Namen der CVP-BDP-Fraktion betonen, wir unterstützen den Auftrag in Punkt 1 "lückenlose Aufklärung". Dass bedeutet jedoch, dass die Grüne Fraktion den Auftrag anpassen und Punkt 2 streichen muss. Wir sind nicht für die Auflösung des Vertrages. Kälin Irène, Grüne, Lenzburg: In der Hoffnung für Punkt 1 eine Mehrheit zu finden, ziehen wir Punkt 2 zurück. Beyeler Peter C., Landammann, FDP: Ich möchte weder auf die Zustände in Majak eingehen noch die dortigen Verhältnisse beurteilen. Man kennt die Verhältnisse von den Fotografien. Man weiss was früher - vor 10-20 - Jahren dort geschehen ist. 1. Wir wissen, dass die Wiederaufbereitung der Brennelemente in Majak in Auftrag gegeben wurde. Aber wir wissen auch, dass die vertraglichen Verhältnisse nicht von Axpo nach Majak gehen, sondern es ist das französische Unternehmen AREVA, das diese Wiederaufbereitung übernommen hat. Die Axpo ist kein direkter Auftraggeber nach Majak. 2. Es ist zu verurteilen, was früher in diesen Orten geschehen ist. Es wäre auch zu verurteilen, wenn die gleichen Zustände auch heute noch da wären. Aber die vorliegenden Informationen lauten, dass sich die Verhältnisse wesentlich gebessert haben. Bernhard Scholl hat gesagt, dass solche Orte und Unternehmen ihre Altlasten nicht sanieren können, wenn sie keine Aufträge haben. Wir kennen die russischen Verhältnisse. Es ist sehr schwierig dort etwas zu erwirken beziehungsweise man kann es faktisch nicht. Der Staat ist nicht demokratisch und so wie wir es kennen aufgebaut. Man kann nicht einfach hingehen und sagen: Seid mal lieb und macht was! Es sind sehr schwierige politische Verhältnisse. 3. Der von Ihnen gestellte Auftrag ist dermassen umfassend. Der Regierungsrat hat überhaupt keine Möglichkeit auch nur irgendwelche Informationen selbst zu erlangen. Der Regierungsrat kann sich nur auf die Information der Axpo abstützen. Ihr Auftrag kann in sich schon nicht funktionieren, ausser Sie geben uns den Auftrag, dass ich als Kanton Aargau mit dem russischen Präsidenten Kontakt aufnehme und ihm mitteile, wir möchten jetzt diese Angelegenheit untersuchen. Ich möchte es nicht lächerlich machen, aber Sie müssen mal schauen, was hier für Forderungen gestellt werden. Wir können dem Parlament einen Axpo-Bericht zustellen. Mehr können wir wirklich nicht tun. Wir haben keine rechtlichen Grundlagen um entsprechend zu handeln. Wir haben keine Beziehung zu AREVA, geschweige denn nach Majak. Wenn die Axpo nach Majak gehen will, dann braucht es dafür einige Monate Vorbereitungszeit. Da kann man sich nicht einfach in den Flieger setzen und nachschauen gehen. Ich glaube, es ist für einen Parlamentarier und eine Parlamentarierin einfach ohne Fakten zu urteilen oder zu verurteilen. Es ist aber für einen Regierungsrat "unmöglich" ohne Fakten zu antworten. Das ist die Schwierigkeit. Worte wie trauriger Witz, Impertinenz, leere Aussagen, Unzulänglichkeiten, die kann man im Parlament sagen, das ist legitim und rechtens. Aber der Regierungsrat kann hier nicht gleichwertig sprechen. Sie geben uns einen Auftrag und dazu muss ich Ihnen sagen, was wir machen können ist Folgendes: Wir können den Axpo-Bericht dem Parlament zuleiten, aber wir können keinen umfassenden Bericht über diese offenen Punkte und Fragen erstellen, weil wir keine Möglichkeiten haben hierzu zu recherchieren. Das sind die Fakten. Ich bitte Sie einzugestehen, dass wir hier nicht einfach handeln können, wie wenn es sich um eine Kehrichtdeponie im Kanton Aargau handeln würde. Dort haben wir einen Rechtsstatus und können entsprechende Massnahmen einleiten. Aber bei diesem Geschäft ist das leider nicht möglich. Egal wie Sie es auch immer beurteilen. Deshalb bitte ich Sie, auch bezüglich Punkt 1 den Auftrag nicht zu erteilen. Ausser - und nun interpretiere ich den Auftrag -, dass wir Ihnen dazu den entsprechenden Axpo-Bericht weiterleiten. Ich komme zu unserem Einfluss auf die Axpo: Die AEW Energie AG besitzt keine Mehrheit an der Axpo. Sie hält 14 Prozent und der Kanton Aargau hat ebenfalls 14 Prozent Aktienanteil. Von den anderen Parlamenten wurden keine diesbezüglichen Aufträge verlangt. Der Verwaltungsrat bemüht sich wirklich redlich, dass diese Aufklärung gemacht wird. Es haben auch Gespräche mit Greenpeace stattgefunden. Man hat die Situation besprochen. Man wird alles was möglich ist aufklären, das steht fest: Was möglich ist. Aber falls von den russischen Behörden keine Bewilligung erteilt wird, kann man 2594 15. März 2011 Art. 1155 auch nicht recherchieren. Das ist eine Tatsache. Sie können den Auftrag dem Regierungsrat erteilen, aber wir können nur innerhalb unseres Kompetenzbereichs handeln. Dieser Kompetenzbereich lässt Einwirkungen auf die Axpo in dem Sinne zu, dass diese Firma wirklich alles untersucht was möglich ist. Ich kann nur die Axpo-Unterlagen, die öffentlich sind, an Sie weiterleiten. Zu Punkt 2 und den Auftrag die Verträge mit den russischen Lieferanten fristlos aufzulösen: Es handelt sich übrigens um französische Lieferanten. Dieses Ansinnen liegt nicht in der Kompetenz des Parlaments. Wir haben ein Unternehmen, das selbst entscheidet. Wir haben 28 Prozent Aktienanteil. Ein Aktionär der ABB kann auch nicht in die Aufträge und in die Vergaben eingreifen. Das sind ganz andere Kompetenzbereiche. Ich bitte Sie, auch das zu berücksichtigen. Die Bezeichnung "Blauäugigkeit" dürfen wir bitte nicht so in den Raum stellen. Die Bezeichnung "Blauäugigkeit" ist ungerecht und unkorrekt. Das muss ich so sagen, weil man sich wirklich bemüht, in diesem Bereich Transparenz zu schaffen. Ich wiederhole: Angreifen kann man immer mit Behauptungen. Verteidigen kann man nur mit Tatsachen. Es braucht sehr viel Zeit in diesem Umfeld, um die Tatsachen zu schaffen. Wenn bei dieser "Tatsachenbeschaffung" wieder etwas fehlen würde, dann würde die Berichterstattung wieder ins Negative verdreht und man würde wieder angegriffen werden. Ich bitte Sie, all das zu berücksichtigen. In diesem Sinne verteidigt niemand die Wiederaufbereitung in Majak. Es ist ein sehr komplexes Geschäft. Es hat sehr viel mit interstaatlichen Beziehungen zu tun. Der Auftrag geht nicht von der Schweiz nach Majak/Russland, sondern er geht via ein französisches Unternehmen dorthin. Daher können wir den so gestellten Auftrag mit Sicherheit nur so beantworten, wie ich es bereits gesagt habe. Ich möchte es nicht nochmals wiederholen. Ich bitte Sie, das Unmögliche nicht möglich machen zu wollen und den Auftrag nicht zu erteilen. So geht es einfach nicht. Sie und ebenso die Öffentlichkeit werden auf jeden Fall durch die Axpo informiert; dieser Bericht wird auf jeden Fall erfolgen. Vorsitzende: Die Fraktion der Grünen hat den Text des Auftrags geändert, in dem sie den Punkt 2 gestrichen hat. Wir stimmen nun über die Überweisung eines modifizierten Auftrages ab. Abstimmung Der modifizierte Auftrag wird in der Abstimmung mit 55 gegen 53 Stimmen abgelehnt. 1156 Interpellation Beat Flach, GLP, Auenstein, vom 26. Oktober 2010 betreffend Bezug von Uranbrennmaterial durch die Axpo aus der russischen kerntechnischen Anlage in Majak und der Verantwortung des Kantons Aargau als Gross-Aktionär der Axpo Holding; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0896) Mit Datum vom 19. Januar 2011 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Zur Frage 1: "Ist der Regierungsrat gewillt, von der Axpo-Führung eine umfassende Information über die Problemlage in Majak (gesundheitliche, ökologische und Sicherheitsaspekte) zu verlangen und diese Informationen zu veröffentlichen?" Der Kanton Aargau erwartet, wie die anderen Aktionäre auch, dass die Axpo Holding AG dem Anspruch einer nachhaltigen Energieproduktion nachkommt und die erforderliche Transparenz bezüglich der Beschaffung von Brennstäben schafft. Dem Regierungsrat ist wichtig, dass in der gesamten Herstellerkette internationale Umwelt- und Qualitätskriterien eingehalten werden und die Nichteinhaltung entsprechend geahndet wird. Der Regierungsrat besteht darauf, dass in allen Bereichen unserer Gesellschaft die Umweltvorgaben strikt einzuhalten sind. Er fordert und begrüsst daher die Anstrengungen der Axpo Holding AG, im Brennstoffkreislauf beziehungsweise der gesamten Lieferkette volle Transparenz zu schaffen und danach bei Bedarf sachgerechte Massnahmen zu treffen. Zur Frage 2: "Ist für den Regierungsrat der Bezug von Brennmaterial aus Majak aus Menschenrechtsüberlegungen und aus Umweltsicht akzeptabel? Wenn ja, mit welcher Begründung? 2595 Art. 1155 15. März 2011 Wenn nein, ist der Regierungsrat gewillt, sich für eine fristlose Auflösung der Verträge mit den russischen Lieferanten einzusetzen – mittels des Aktienstimmrechtes des Kantons falls nötig?" Die Axpo Holding AG berücksichtigt bei der Beschaffung von Brennstäben grundsätzlich zertifizierte Lieferanten, welche strengen Vorschriften unterliegen. Weil im Prozess der Uran-Aufbereitung aber auch einige Unterlieferanten beteiligt sind, hat es sich gezeigt, dass es komplex ist, die gesamte Lieferkette bezüglich der Einhaltung internationaler Standards zu kontrollieren. Die heutigen Produktionsmethoden haben sich gegenüber den ursprünglichen erheblich verbessert. Sie entsprechen grundsätzlich den internationalen Standards. Der Regierungsrat lehnt es aufgrund der klaren Zuständigkeiten und nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse ab, die Axpo Holding AG zu einer fristlosen Auflösung der entsprechenden Verträge aufzufordern. Der Regierungsrat erwartet aber von der Geschäftsleitung und vom Verwaltungsrat der Axpo Holding AG, dass allfällige Massnahmen ergriffen werden, falls Unregelmässigkeiten entdeckt werden sollten. Zur Frage 3 "Welche Haftungs- und menschenrechtlichen Verantwortungen ergeben sich aus dem Bezug der Brennelemente für die Axpo? Inwiefern könnte der Kanton Aargau als Aktionär davon betroffen sein?" Der Regierungsrat geht davon aus, dass die mit den Lieferanten eingegangenen Vorgaben, welche die Zertifizierung beinhalten, eingehalten werden. Sollten die Abklärungen der Axpo Holding AG dies nicht bestätigen, so muss in erster Linie sie die Konsequenzen auf das Vertragsverhältnis mit den Lieferanten klären. Inwieweit politische Massnahmen notwendig werden, kann aus heutiger Sicht noch nicht beurteilt werden. Dabei ist wesentlich, ob Majak heute tatsächlich nach internationalen Standards produziert. Dass vor einigen Jahrzehnten in Majak Umweltsünden begangen wurden, ist bekannt und muss verurteilt werden. Eine Haftung oder Verantwortung kann nicht für Vorfälle übernommen werden, welche früher erfolgt sind und nicht im Zusammenhang mit der Lieferung an die Axpo Holding AG stehen. Für den Kanton Aargau bestehen keine direkten Haftungsfragen. Entscheidend ist für den Regierungsrat aber, dass in allen Bereichen unserer Gesellschaft die Umweltvorgaben strikt einzuhalten sind. Für den Regierungsrat steht fest, dass die Kriterien der Nachhaltigkeit auch hier konsequent eingehalten werden müssen. Zur Frage 4: "Wie wird sich der Regierungsrat dafür einsetzen, dass die Axpo Massnahmen zur sofortigen und langfristigen Verantwortungsübernahme für die Schäden an Bevölkerung und Umwelt ergreift?" Sollte es zu Schäden an Bevölkerung und Umwelt gekommen sein, welche aufgrund der Verletzung von internationalen Umwelt- und Qualitätskriterien entstanden sind, so müsste in erster Linie der Lieferant zur Rechenschaft gezogen werden. Eine abschliessende Beurteilung kann erst nach Vorliegen der Abklärungen durch die Axpo Holding AG erfolgen. Zur Frage 5: "Ist der Regierungsrat bereit, ab jetzt eindeutige und vollständige Angaben zur Herkunft des Brennmaterials in den Axpo-Kernkraftwerken zu verlangen und diese Angaben öffentlich zu machen?" Wie bereits erwähnt, ist es für den Regierungsrat wichtig, dass in der gesamten Herstellerkette internationale Umwelt- und Qualitätskriterien eingehalten werden. Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Axpo Holding AG für volle Transparenz im Brennstoffkreislauf sorgen will und erwartet, dass in der Folge bei Bedarf sachgerechte Massnahmen getroffen werden. Der Vertreter des Regierungsrats wird sich im Verwaltungsrat in diesem Sinn für die Interessen des Kantons Aargau einsetzen. Zu Frage 6: "Findet es der Regierungsrat akzeptabel, dass die Bevölkerung im Kantonsgebiet mit Strom beliefert wird, dessen Produktion andernorts massive gesundheitliche und ökologische Schäden verursacht?" 2596 15. März 2011 Art. 1156 Für den Regierungsrat ist es selbstverständlich, dass bei der Stromproduktion weder in der Schweiz noch im Ausland gesundheitliche und ökologische Schäden verursacht werden dürfen. Erst die Untersuchungen der Axpo Holding AG werden zeigen, ob tatsächlich durch die Bezüge bei ihren Lieferanten in Majak Schäden verursacht worden sind. Umweltsünden, welche vor einigen Jahrzehnten in Majak begangen wurden, sind zu verurteilen, haben aber keinen Zusammenhang mit den heutigen Bezügen der Axpo Holding AG. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'506.–. Flach Beat, GLP, Auenstein: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!" Eigentlich sind alle Fragen und alle Dinge, die ich hier vorbringen wollte, zuvor schon erwähnt worden. Darum nehme ich es vorweg: Ich bin mit der Beantwortung des Regierungsrates zufrieden. Mit dem Hintergrund bin ich natürlich nicht zufrieden. Darum möchte ich nur noch etwas anfügen an die vorherige Diskussion und anmerken, um dies hier abzuschliessen: Vertrauen wir in Zukunft nicht mehr auf Hochglanzprospekte und auf allgemeine Behauptungen über Zertifizierungen, sondern hinterfragen wir diese, sobald sie einen Auslandsbezug haben. Hinterfragen wir sie, sobald sie gefährliche Materialien und unsere Verantwortung gegenüber der Umwelt im Ausland betreffen und für unsere Energiegewinnung eingesetzt werden. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1157 Interpellation Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), Jörg Hunn, SVP, Riniken, und Richard Plüss SVP, Lupfig, vom 26. Oktober 2010 betreffend Bereitschaft des Regierungsrats, seine Bohrvorhaben am Bözberg der Überprüfung durch das ENSI zu unterstellen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0880) Mit Datum vom 12. Januar 2011 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Zur Frage: "Ist der Regierungsrat bereit, alle seine Bohrvorhaben am Bözberg durch das ENSI, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, überprüfen zu lassen?" Im Entwurf "Ergebnisbericht: Festlegungen und Objektblätter" zur Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager hält das Bundesamt für Energie fest, dass die Langzeitsicherheit eines Tiefenlagers einen langfristigen Schutz vor einer Verletzung der Wirt- und Rahmengesteine (einschlusswirksamer Gebirgsbereich) erfordert. Mögliche Gefährdungen bestehen durch Bohrungen (ab 200 m Tiefe unter Terrain) sowie die Abtragung überlagernder Schichten. Um eine Beeinträchtigung der Sicherheit der geologischen Standortgebiete zu vermeiden, sollen die Kantone verpflichtet werden, bestimmte Nutzungsvorhaben durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüfen zu lassen. Im genannten Ergebnisbericht werden Festlegungen und Objektblätter für das weitere Verfahren, das heisst für Etappe 2, festgesetzt. Der Schutz der geologischen Standortgebiete wird in den Festlegungen wie folgt präzisiert: "Der Schutz aller geologischen Standortgebiete muss gewährleistet werden, bis sie als mögliche Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager ausscheiden. Folgende Vorhaben können die Sicherheit der geologischen Standortgebiete beeinträchtigen und werden deshalb einer Meldepflicht unterstellt: Abbau von Bausteinen/Erden ab 50 m Tiefe unter Terrain; Erdwärmesonden ab 200 m Tiefe unter Terrain; Tiefbohrungen, welche durch ein geologisches Standortgebiet führen oder dieses tangieren." Für die am Bözberg geplante Kalk- und Mergel-Prospektion ist eine Bohrtiefe von 100 m erforderlich. Die vorgesehenen Sondierbohrungen fallen somit nicht unter die Vorhaben, welche nach der Beurteilung des Bundes die Sicherheit zukünftiger Tiefenlager in den geologischen Standortgebieten beeinträchtigen können. 2597 Art. 1156 15. März 2011 Aufgrund dieses Sachverhalts besteht für den Regierungsrat kein Anlass, die aktuellen Bohrvorhaben (Probebohrungen) am Bözberg durch das ENSI überprüfen zu lassen. Eine neue Situation würde sich ergeben, wenn später die Auswirkungen eines tatsächlichen Abbaus beurteilt werden sollten. Dieser Sachverhalt würde selbstverständlich dem ENSI zur Prüfung vorgelegt, sofern das Interesse des Bundes an einem geologischen Standortgebiet Bözberg dann noch gegeben sein sollte. Abschliessend ist festzuhalten, dass alle relevanten Unterlagen zum Sachplan geologische Tiefenlager, Etappe 1, – inklusive Ergebnisbericht – Gegenstand einer öffentlichen Anhörung vom 1. September 2010 bis zum 30. November 2010 waren. Die Festlegungen zum Schutz der geologischen Standortgebiete werden erst dann verbindlich, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist und der Bundesrat voraussichtlich Mitte 2011 mittels Entscheid Etappe 1 abschliesst. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'045.–. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Zu Beat Flach: Hinterfragen wir allerdings auch im Inland, Sie haben ein gutes Stichwort gegeben. Gesetzt den Fall, jemand will einen Einbruch begehen und beschafft sich Einbruchswerkzeug. Wird er damit von der Polizei aufgegriffen, dann wird er hoffentlich auch bestraft, auch wenn er keinen Einbruch begangen hat, denn Einbruchswerkzeug ist nun einmal für den Einbruch da. Gesetzt den Fall, jemand will gegen Grundeigentümer und Gemeinden ein Bergwerk durchdrücken und zwingt einer ganzen Region Probebohrungen auf, dann hat er diese Probebohrungen genauso durch das ENSI überprüfen zu lassen, wie das Bergwerk selbst. Denn wozu sollen Probebohrungen sonst da sein, ausser für ein Bergwerk? Die Antwort auf unsere Interpellation ist - Sie spüren es - nicht zu unserer Zufriedenheit ausgefallen. Wir wollen aber die Hoffnung nicht aufgeben und rufen den Regierungsrat an dieser Stelle dazu auf, rechtzeitig Umkehr zu tun und am Bözberg auf keinen Fall zu bohren bevor das ENSI dieses Vorhaben überprüft haben wird. Sei es vor oder nach dem zu erwartenden Bundesratsbeschluss über die Etappe 1 des Sachplan geologische Tiefenlager. An die in dieser Sache merkwürdig apathischen Medien, die kantonalen wie die nationalen, appellieren wir, die regierungsrätlichen wie auch alle anderen Handlungen, auch unsere eigenen, und ihre Hintergründe auszuleuchten. Aber bitte nach den Regeln der Kunst! An Grundeigentümer, Gemeinden und Bewohner der Region schliesslich ergeht unsere Einladung zur höchsten Wachsamkeit. Vorsitzende: Die Interpellanten sind mit der Antwort nicht zufrieden. Das Geschäft ist erledigt. 1158 Postulat Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 17. August 2010 betreffend geplante Verschandelung des Bahnhof-Gebäudes Baden; Rückzug (vgl. Art. 0747) Mit Datum vom 10. November 2010 beantragt der Regierungsrat, das Postulat mit folgender Begründung abzulehnen: Das Baugesuch betreffend Umbau und Umnutzung des Bahnhofs Baden wurde bei der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt am 12. April 2009 eingereicht. Im Rahmen der Gesuchsbehandlung wurden alle betroffenen Fachstellen um ihre Beurteilung und Stellungnahme zum Bauvorhaben ersucht. Auch die kantonale Denkmalpflege des Departements Bildung, Kultur und Sport wurde in das Verfahren mit einbezogen. Der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der kantonalen Denkmalpflege sowie die Bewilligung der Stadt Baden basieren auf den Erwägungen der Fachleute. Die Baubewilligung wurde mit Beschwerde angefochten. Diese Beschwerde ist noch hängig und der Regierungsrat wird sich erst im Rahmen seines Beschwerdeentscheids zu den in der Beschwerde vorgebrachten Rügen äussern können. In der Beschwerde umstritten ist dabei auch der vom Beschwerdeführer kritisierte Entscheid der kantonalen Denkmalpflege. Dem Begehren der Bauherrschaft um Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde mit Zwischenentscheid des Rechtsdiensts des Regierungsrats teilweise stattgegeben. Die im Postulat angeführten baulichen Veränderungen sind dagegen nicht Bestandteil des Zwischenentscheids und wurden nicht vorzeitig bewilligt. 2598 15. März 2011 Art. 1157 Mit dem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, in einem bei ihm hängigen Rechtsmittelverfahren den vorzeitigen Beginn eines Umbaus des Bahnhofs Baden zu verhindern. Der Postulant will damit den Grossen Rat veranlassen, mit eigenen Anträgen in ein hängiges Rechtsmittelverfahren einzugreifen. Dem Grossen Rat steht es indessen nicht zu – auch nicht im Rahmen seiner Aufsichtsbefugnisse – in hängigen Verfahren Anträge zu stellen oder einzugreifen. Ein Eingriff in ein regierungsrätliches Beschwerdeverfahren durch den Grossen Rat würde eine Verletzung der Gewaltenteilung gemäss § 68 Abs. 2 der Kantonsverfassung darstellen. Mit dem Postulat soll der Regierungsrat angehalten werden, eine Massnahme zu treffen. Wie oben dargelegt, fällt einerseits der Gegenstand des Postulats nicht in die Zuständigkeit des Grossen Rats (vgl. § 41 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes, GVG). Anderseits verpflichtet das Postulat gemäss § 46 GVG den Regierungsrat, einen Bericht vorzulegen beziehungsweise eine Angelegenheit zu prüfen, jedoch nicht eine Massnahme zu ergreifen. Auch kann der Wortlaut eines Postulats im Verlauf der Beratungen nicht geändert werden (§ 41 Abs. 2 GVG). Aus diesem Grund erweist sich das Postulat als unzulässig. Gemäss § 65 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 darf ein vorzeitiger Baubeginn im Beschwerdeverfahren nur bewilligt werden, wenn dadurch die Entscheidungsfreiheit der Beschwerdebehörde nicht beeinträchtigt wird. Ein vorzeitiger Baubeginn wird deshalb nur beziehungsweise nur soweit bewilligt, als bauliche Massnahmen im Beschwerdeverfahren nicht (mehr) umstritten sind. Diese gesetzliche Regelung hat sich in der Praxis bewährt, da sowohl den Bedürfnissen der Bauherrschaft als auch denjenigen der beschwerdeführenden Parteien bestmöglich Rechnung getragen wird, ohne den Rechtsschutz zu beeinträchtigen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'517.–. Dr. Najman Dragan, SD, Baden: Einleitend hätte ich zuerst eine Frage an den Herrn Landammann. Es scheint jetzt so zu sein, dass die SBB auf den Ausbruch der Türen in den beiden Flügeln des Gebäudes verzichten wird. Stimmt das und kann der Herr Regierungsrat mir diese Zusicherung geben, dass dies nun anscheinend nicht kommen wird? Falls es der Fall sein sollte, könnte ich auf mein Votum und das Postulat verzichten. Zur Grossratspräsidentin: Man könnte das Ganze sehr abkürzen, wenn ich diese Frage gleich beantwortet bekäme. Sonst muss ich mein zweiminütiges Votum halten und am Schluss heisst es dann, der Ausbruch der Türen wird gar nicht gemacht. Beyeler Peter C., Landammann, FDP: Zur Sachlage: Es gibt folgende strategische Ausrichtung. Seit der Einreichung des Vorstosses Najman am 17.08.2010 wurde das Bauprojekt durch die SBB tiefgreifend umgestaltet. Auf die strittigen Türausbrüche an der Stirnseite des Bahnhofs wurde verzichtet und die bestehenden Fenster werden belassen. Damit wird der Stellungnahme der eidgenössischen Denkmalpflege-Kommission entsprochen. Perronseitig wird das Stellwerk rückgebaut. Vorläufig wird dort in Absprache mit der Denkmalpflege des Bundes auf eine Rekonstruktion des einstigen Baubestandes verzichtet. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre dies jedoch jederzeit möglich. Da der Bahnhof von Baden der älteste Bahnhof der Schweiz ist, ist es nach meiner Auffassung, gut so, wie es nun beschlossen wurde. Dr. Najman Dragan, SD, Baden: Ich danke dem Herrn Landammann für diese Ausführung und ziehe das Postulat zurück. Ich habe nur noch ein kleines Bedenken, für den Fall, dass die SBB trotzdem diesen Durchbruch machen möchte. Ich möchte niemandem allzu nahe treten, aber ich kann es mir in meinen schlimmsten Albträumen vorstellen, dass man einfach dem Baggerführer den Auftrag gibt und sagt: Komm mach einen kleinen Unfall und schlag mit deiner Baggerschaufel dorthin, wo die Türen hinkommen sollten. Wenn es dann kaputt ist, kann man die Türlöcher daraus machen. Ich hoffe sehr, dass dieses Szenario nicht eintreten wird. Vorsitzende: Das Postulat wird zurückgezogen; es ist somit erledigt. 1159 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden, vom 21. September 2010 betreffend Passagierfrequenzen in den Bahnhöfen Aarau, Baden, Brugg und Lenzburg; Beantwortung und Erledigung 2599 Art. 1158 15. März 2011 (vgl. Art. 0841) Mit Datum vom 8. Dezember 2010 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Grundsätzliches: Seit der Einführung von Bahn 2000, 1. Etappe, im Dezember 2004 besteht im Aargau ein aufeinander abgestimmtes Netz im Fern- und Regionalzugsverkehr. Die Kernstädte sind untereinander und mit den umliegenden Zentren häufig direkt und im Halbstundentakt verbunden. Sowohl die Zentren Brugg/Baden als auch Aarau profitierten von schnelleren Verbindungen via Neubaustrecke Rothrist– Mattstetten in die Hauptstadtregion Bern. Die Taktverbindungen Baden/Brugg nach Basel sowie Aarau/Olten Richtung Jurasüdfusslinie wurden mit Bahn 2000 nicht verschlechtert. Im Gegenteil profitiert Aarau seit Dezember 2004 von häufigeren und schnelleren Verbindungen nach Solothurn und Biel. Die internationalen Fernverkehrszüge nach Zürich fahren heute weitgehend als IC-Taktzüge ohne Halt zwischen Basel und Zürich. Da diese Züge nicht mehr über die Bözberglinie verkehren und nonstop Basel–Zürich fahren, verlängerten sich die Reisezeiten aus den Aargauer Städten nach Deutschland und Frankreich um einige Minuten. Für Baden und Brugg wurden ausserdem die Reisezeiten nach Basel leicht verlängert, da die Fernverkehrszüge Zürich–Baden–Brugg–Frick–Basel seit Kurzem auch in Stein-Säckingen (IR) und Rheinfelden (Flugzug) halten. Dadurch verbesserte sich die Wirtschaftlichkeit der Züge, und die Gefahr, dass die SBB die Züge nicht mehr anbieten werden, wurde gemildert. Zur Frage 1: "Wie hoch sind die Passagierfrequenzen in den Bahnhöfen Aarau, Baden, Brugg und Lenzburg?" Gemäss Auskunft der SBB liegt der durchschnittliche Verkehr an Werktagen (DWV) in Aarau bei 36'000 ein- und aussteigenden Fahrgästen pro Tag (Quelle: Nationales Schienenverkehrsmodell SBB und automatische Zählungen im Regionalverkehr, Daten aus dem Jahr 2009). In Baden beträgt der vergleichbare Wert 35'200 Fahrgäste, in Brugg 19'100 und in Lenzburg 15'600. Zur Frage 2: "Wie haben sich die Frequenzen in den letzten Jahren entwickelt?" Die Frequenzen entwickelten sich in den letzten Jahren je nach Halteort unterschiedlich. Die SBB machten für die Jahre 2007–2009 folgende Angaben zur durchschnittlichen Entwicklung der Nachfrage in den Bahnhöfen Aarau, Baden, Brugg und Lenzburg: Haltepunkt Steigerung 2007–2008 Steigerung 2008–2009 Aarau + 6,5 % + 4,0 % Baden + 4,6 % + 3,5 % Brugg + 9,4 % + 2,1 % Lenzburg + 2,1 % + 4,7 % (Quelle: Nationales Schienenverkehrsmodell SBB und automatische Zählungen im Regionalverkehr) Gemäss Auskunft der SBB gibt es erst seit dem Jahr 2007 verlässliche und gute Modelle zur Abbildung der Verkehrsnachfrage auf der Schiene. Automatische Zählsysteme wurden beim Regionalverkehr erst 2005 flächendeckend eingeführt und verlässliche Zahlen gibt es erst seit 2007. Zahlen aus früheren Quellen sind aufgrund des methodischen Wechsels wenig aussagekräftig und nicht vergleichbar. Zur Frage 3: "Wie stehen die Passagierfrequenzen dieser Städte im nationalen Vergleich da?" 2600 15. März 2011 Art. 1159 Die Städte Aarau und Baden belegen in den nationalen Ranglisten der Passagierfrequenzen seit 2007 immer die Ränge 16 und 17. Brugg verbesserte sich seit 2007 um zwei Ränge und steht im Jahr 2009 auf Rang 28. Die Position von Lenzburg ist seit 2007 unverändert auf Rang 39. Zur Frage 4: "Wie gedenkt der Regierungsrat mit der von der SBB beabsichtigen Verschlechterung des Angebots für den Kanton Aargau umzugehen? Ist der Kanton bereit, sich bei der SBB für eine bessere Berücksichtigung der Anliegen des Kantons einzusetzen?" Der Regierungsrat hat keine Kenntnis von den vom Interpellanten vorausgesagten Verschlechterungen durch Streichungen von direkten Schnellzügen in Aarau ab dem Jahr 2013. Die ICN-Züge St. Gallen–Zürich–Aarau–Olten–Solothurn–Biel–Westschweiz werden Aarau auch in den nächsten Jahren bedienen und gute Verbindungen in die Ost- und Westschweiz anbieten. Veränderungen beim Fernverkehrsangebot werden erst mit der Inbetriebnahme der durchgehenden Vierspur Aarau–Olten möglich sein. Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass dannzumal die Zusatzzüge Zürich–Bern, die in den Hauptverkehrszeiten verkehren sollen, auch in Aarau anhalten. Damit liesse sich auf den Verbindungen nach Zürich in den Spitzenzeiten der 15-Minutentakt einführen und auch die Direktverbindungen nach Bern würden weiter verbessert. Langfristig werden auch die Regionen Baden/Brugg und Aarau von einem verbesserten Fernverkehrsangebot profitieren. Nach der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Rupperswil–Mellingen (NBS Chestenberg) sollen auf den Verbindungen Aarau–Zürich und Brugg–Baden–Zürich alle 15 Minuten schnelle Züge verkehren. Nach einem weitergehenden Infrastrukturausbau mit einem zweiten Heitersbergtunnel sollen je nach Angebotsszenario sogar bis zu sechs Fernverkehrszüge zwischen Brugg/Baden beziehungsweise Aarau und Zürich fahren. Der Regierungsrat und die Verwaltung sind in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen der SBB, die die kurz-, mittel- und langfristigen Angebote planen und realisieren. Der Grosse Rat hat die konzeptionellen Stossrichtungen zum Fernverkehrsangebot frühzeitig im Mehrjahresprogramm öffentlicher Verkehr sowie im Richtplan Aarau beschlossen. Der Regierungsrat hat im Rahmen der Stellungnahmen zum Projekt Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) und zu Bahn 2030 im Sinne der formulierten Stossrichtungen Einfluss genommen. Er wird sich weiterhin für eine optimale Erschliessung der Aargauer Kernstädte einsetzen und für eine gute Abstimmung zwischen dem Fern- und Regionalverkehr sorgen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'104.–. Caflisch Jürg, SP, Baden: Der Kanton Aargau ist bekanntlich eine wichtige Eisenbahndrehscheibe respektive ein wichtiger Eisenbahndurchfahrtsort. Summiert man die Passagierfrequenzen der genannten Aargauer Städte, ergibt das wohl einen Schweizer Spitzenplatz. Daher ist es wichtig, dass der Aargauer Regierungsrat gegenüber der SBB diese Bedeutung immer wieder in die Waagschale wirft. Wir wollen nicht nur Durchfahrtsschweizermeister sein, sondern auch gute und direkte Verbindungen haben, so wie es der Kanton gemäss seiner Bedeutung verdient. Ich bin mit der Antwort des Regierungsrates zufrieden. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1160 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden und Astrid Andermatt-Bürgler, SP, Lengnau, vom 21. September 2010 betreffend Wiederinbetriebnahme der direkten Bahnverbindung BaselWinterthur via Laufenburg-Zurzach; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0842) Mit Datum vom 8. Dezember 2010 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: 1. Grundsätzliches Die Interpellation zur Wiedereinführung von Schnellzügen auf der Strecke Basel–Bad Zurzach– Winterthur stützt sich weitgehend auf Aussagen in einem Zeitungsartikel vom 21. August 2010 in der Basler Zeitung. Der Kanton Aargau hat mit dem Zürcher Verkehrsverbund sowie dem Kanton BaselStadt Kontakt aufgenommen, um deren Haltung betreffend einer Wiedereinführung von Zügen Basel– 2601 Art. 1159 15. März 2011 Bad Zurzach–Winterthur zu klären. Die Einschätzung der beiden für die Bestellung von Bahnangeboten zuständigen Organe der Kantone Basel-Stadt und Zürich kann wie folgt zusammengefasst werden. 2. Haltung des Zürcher Verkehrsverbundes Der Zürcher Verkehrsverbund steht dem Anliegen sehr skeptisch gegenüber. Die Trassierung eines Direktzugs Basel–Winterthur via Bad Zurzach ist auf Basis der bestehenden Infrastruktur heute nicht mehr möglich. Das S-Bahn-Angebot entlang dieser Strecke wurde in den letzten Jahren markant ausgebaut. So hat sich beispielsweise der Takt der S41 auf dem Abschnitt Bülach–Winterthur verdoppelt. Die Kapazitätsgrenze der Einspurstrecke mit einem 1,8 Kilometer langen Tunnel und einem sehr stark ausgelasteten Knoten Winterthur ist erreicht. Heute bestehen attraktive Verbindungen zwischen Winterthur und Basel, durch einen 30-Minutentakt, kurzen Umsteigezeiten in Zürich Hauptbahnhof und einer attraktiven Reisezeit von knapp 90 Minuten. Aus diesem Grund ist es sehr fraglich, ob überhaupt ein Bedürfnis für eine Direktverbindung entlang des Rheins besteht. 3. Haltung des Kantons Basel-Stadt Grundsätzlich hat der Kanton Basel-Stadt, wie übrigens auch der Kanton Basel-Landschaft, Interesse an Direktverbindungen nach Zürich Flughafen–Winterthur und in die Ostschweiz. Für die Basler Kantone stehen dabei aber Verbindungen via Zürich Hauptbahnhof und die Zürcher Durchmesserlinie im Vordergrund, die bis 2016 in Betrieb genommen wird. Die Wiederinbetriebnahme der Verbindung Basel–Bad Zurzach–Winterthur ist für den Kanton Basel-Stadt kein vordringliches Anliegen. Auch wenn eine solche RegioExpress-Verbindung auf den ersten Blick durchaus interessant wäre, schätzt der Kanton Basel-Stadt das Nachfragepotenzial als zu gering ein. Die Kapazitätsengpässe zwischen Basel und Stein-Säckingen verunmöglichen die Wiedereinführung von Schnellzügen entlang des Rheins. Aus Sicht des Kantons Basel-Stadt wäre eine solche Verbindung wahrscheinlich nur für Bad Zurzach interessant, was sich auf einen allfälligen interkantonalen Kostenteiler auswirken würde. Die Reisezeiten via Zürich werden immer wesentlich schneller sein als via Bad Zurzach und mit dem durchgehenden 30-Minutentakt bestehen attraktive (Umsteige-)Verbindungen in die Ostschweiz. Bereits bei der Behandlung der (07.105) Botschaft zum Mehrjahresprogramm ÖV haben sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat festgestellt, dass auf das Anliegen zur Wiedereinführung von Schnellzügen Basel–Bad Zurzach–Winterthur nicht eingetreten werden kann. Die damaligen Begründungen sind immer noch gültig: Aufgrund der stark befahrenen Streckenabschnitte Basel–Stein, Koblenz–Bad Zurzach und Eglisau–Winterthur sind Schnellzüge Basel–Winterthur entlang des Rheins nicht realisierbar. Der Regionalverkehr müsste auf den überlasteten Teilabschnitten gestrichen werden, was nicht im Interesse der Regionen und der Kantone sein kann. Die Nachfrage nach einer Direktverbindung Basel–Bad Zurzach–Winterthur ist klein, da die Alternativverbindung via Zürich Hauptbahnhof mit einer Reisezeit von knapp 90 Minuten sehr attraktiv ist und ein 30-Minutentakt angeboten wird. Da die Strecke via Zürich nur 15 Kilometer länger ist und via Hauenstein- und Heitersberglinie die Züge viel schneller fahren können, werden die Fahrgäste Basel–Ostschweiz stets die attraktiven Verbindungen via Zürich benutzen. Die Nachfrage von Aargauer Fahrgästen ist zu klein, um eine Fernverkehrsverbindung anzubieten. Die Abgeltungen einer stündlichen Verbindung Basel–Winterthur würden sich auch bei optimistischen Annahmen auf einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe belaufen. Dabei würden pro Jahr rund 1,4 Millionen zusätzliche Zugskilometer gefahren und die Nachfrageverluste auf der S41 Koblenz–Zurzach–Eglisau–Bülach würden die Existenz dieser S-Bahnlinie ernsthaft in Frage stellen. Zur Frage 1: "Welche Entwicklungschancen für die Region Zurzach sieht der Regierungsrat mit einer Wiederinbetriebnahme der Linie Basel-Laufenburg-Zurzach-Winterthur-Ostschweiz?" Die meisten Fahrten sowohl im öffentlichen als auch im Individualverkehr aus der Region Zurzach gehen Richtung Unteres Aaretal–Baden–Zürich / Brugg / Aarau / Lenzburg. Die Nachfrageströme Richtung Basel und Winterthur–Ostschweiz sind wesentlich kleiner. Die Schnellzugsverbindung Basel–Bad Zurzach–Winterthur würde vor allem für die Verbindung von Bad Zurzach nach Basel eine merkbare Fahrzeitreduktion bringen. Richtung Winterthur–Ostschweiz besteht mit der S41 bereits heute ein nachfragegerechtes Angebot mit guten Anschlüssen in Bülach und Winterthur. 2602 15. März 2011 Art. 1160 Zur Frage 2: "Ist der Regierungsrat tatsächlich der Meinung, dass die Hochrheinstrecke auf deutscher Seite für diese Verbindung eine Alternative darstellt?" Wie zur Frage 1 ausgeführt wird, weisen vor allem die Verbindungen von Bad Zurzach in den Raum Basel relativ lange Reisezeiten auf, da heute die schnellsten ÖV-Verbindungen nach Basel via Turgi– Brugg und die Bözberglinie funktionieren und die Reise rund 80 Minuten dauert. Weitere Verbindungen nach Basel bestehen bereits heute auch via Waldshut und die deutsche Hochrheinstrecke (Lindau–Singen–Schaffhausen–)Waldshut–Basel. Auch hier beträgt die Reisezeit von Bad Zurzach zum Badischen Bahnhof Basel 80 Minuten. Mit absehbaren neuen Angebotskonzepten durch veränderte ICE-Zugslagen im Raum Basel beziehungsweise mit der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke können die Umsteigezeiten in Waldshut mittelfristig voraussichtlich um bis zu 15 Minuten verkürzt werden. Die Reisezeit zwischen Zurzach und Basel beträgt damit nur noch wenig mehr als eine Stunde. Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Landes Baden-Württemberg, die Hochrheinstrecke attraktiver zu gestalten und setzt sich auch dafür ein, dass die grenzüberschreitenden Tariflösungen noch einfacher werden. Die Hochrheinstrecke auf Deutscher Seite kann so für die Verbindung zwischen der Region Zurzach und Basel eine gute Alternative werden. Zur Frage 3: "Ist der Kanton Aargau grundsätzlich bereit, mit den an die Linie angrenzenden Kantonen über eine Wiederinbetriebnahme der Strecke zu verhandeln?" Schnellzüge entlang des Rheins sind auf der Schweizer Seite ohne teilweise Aufhebung der Regio-SBahn und der Aufhebung der stündlichen S41 Waldshut–Bad Zurzach–Bülach oder ohne zusätzliche Doppelspurstrecken beziehungsweise ohne einen Bahnausbau im Korridor Basel–Stein-Säckingen nicht möglich. Der Regierungsrat lehnt aus diesem Grund weitere Abklärungen ab. Doppelspurausbauten entlang der Strecke Laufenburg–Bad Zurzach–Bülach sind unter Berücksichtigung der geringen Nachfrage nicht sinnvoll. Auch die zu erwartenden hohen zusätzlichen Abgeltungen für den Kanton Aargau sprechen gegen eine Prüfung dieses Anliegens. Sowohl der Kanton Basel-Stadt als auch der Zürcher Verkehrsverbund teilen die Einschätzung des Regierungsrats. Zur Frage 4: "Könnte es bei solchen Verhandlungen ein Ziel des Regierungsrats sein, die Finanzierung nicht wie üblich nach der Streckenlänge auf dem jeweiligen Kantonsgebiet zu führen, sondern auch andere Faktoren (Interessenlage von Winterthur und Basel) einzubringen?" In der Schweiz werden die Fernverkehrsangebote in der Regel von den SBB finanziert und betrieben. Ob auf einer Verbindung Züge angeboten werden sollen, wird aufgrund von marktwirtschaftlichen Überlegungen entschieden. Die schwache Nachfrage auf den vier Schnellzugsverbindungen Basel– Laufenburg–Bad Zurzach–Winterthur und der guten Verbindungen via Zürich Hauptbahnhof führten im Jahr 1993 zur Aufhebung der Schnellzüge entlang des Rheins. Die klaren Positionsbezüge der für die Bestellung von Bahnangeboten zuständigen Stellen der Kantone Basel-Stadt und Zürich zeigen, dass die Mehrabgeltungen einer neuen Linie Basel–Bad Zurzach–Winterthur fast ausschliesslich vom Kanton Aargau zu übernehmen wären. Die absehbaren Mehrabgeltungen in zweistelliger Millionenhöhe sind nicht finanzierbar und das Kosten/Nutzenverhältnis ist im Vergleich zu anderen Ausbauideen im Aargau zu klein. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'281.–. Vorsitzende: Die Interpellanten erklären sich von der Antwort stillschweigend befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1161 Interpellation Sämi Richner, EVP, Auenstein, vom 7. September 2010 betreffend Biber im Aargau; Beantwortung und Erledigung 2603 Art. 1160 15. März 2011 (vgl. Art. 0795) Mit Datum vom 8. Dezember 2010 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Zur Frage 1: Biberkonzept a) Hat der Aargau ein Biberkonzept oder Leitbild? b) Wenn ja, wo kann dieses abgerufen werden? c) Wenn nein, teilt der Regierungsrat die Meinung des Interpellanten, dass ein solches unter Beizug von Fachleuten ausserhalb der Verwaltung in Angriff genommen werden muss? Managementkonzepte sind wichtige Instrumente beim Vollzug der Jagdgesetzgebung. Die Verantwortung für die Erarbeitung solcher Konzepte liegt bei geschützten Wildtierarten wie dem Biber beim Bund (Art. 10 Abs. 6 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel [Jagdverordnung, JSV] vom 29. Februar 1988). Für den Biber liegt ein nationales Konzept seit dem Jahr 2004 vor. Es fasst die Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung und Vergütung von Schäden zusammen. Die darin beschriebenen Massnahmen und Richtwerte gelten auch für den Kanton Aargau. Ein kantonales Konzept gibt es daher nicht. Durch Bestandeserhebungen und das Überwachen der Verbreitung des Bibers werden kontinuierlich die Grundlagen zur Umsetzung des Konzepts auf dem aktuellen Stand gehalten. Mit fortlaufender Besiedlung kleinerer Seitengewässer durch den Biber werden Konflikte zwischen Mensch und Biber zunehmen. Um solche Konflikte im Sinne des Zweckartikels des Aargauischen Jagdgesetzes (AJSG) vom 24. Februar 2009 bestmöglich zu vermeiden, ist ein kantonaler Massnahmenplan in Erarbeitung. Dafür zuständig ist die Sektion Jagd und Fischerei im Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Sie wird die in Wildtierbelangen beratende, kantonale Jagdkommission zeitgerecht einbinden. Zur Frage 2: Biberbeauftragte a) Hat der Aargau eine(n) Biberbeauftragte(n)? b) Wenn ja, welche Ausbildung hat diese Person? c) Wem ist sie unterstellt? d) Welche Vorgaben hat sie mit welchen Zielsetzungen? e) Welche Aufgaben hat sie? Im Kanton Aargau stehen seit langem zwei fachlich erfahrene Biberexperten beziehungsweise Biberbeauftragte – ein amtlicher Reservatsaufseher und ein externer Wildbiologe – im Einsatz. Sie arbeiten im Auftrag des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, stellen die Bestandsüberwachung des Bibers sicher, informieren bei Schadenfällen vor Ort und beraten die Sektion Jagd und Fischerei in fachlichen Fragen. Zur Frage 3: Biberschäden a) Wie viele Biberschäden wurden in den letzten Jahren gemeldet? Anzahl pro Jahr? Schäden in Franken? b) Welche Präventionsmassnahmen wurden jeweils eingeleitet? In der kantonalen Jagdgesetzgebung aus dem Jahr 1969, die im Bereich der Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung noch bis Ende 2010 gilt, ist keine Entschädigung von Schäden durch geschützte Wildtiere wie dem Biber vorgesehen. Es wurden weder Schäden abgeschätzt noch abgegolten. Es besteht deshalb keine Schadenstatistik. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt beschränkte sich bei Schadenfällen auf die Beratung betroffener Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beziehungsweise Landbewirtschaftende mit Blick auf die Möglichkeiten der Schadenverhütung gemäss schweizerischem Biberkonzept. Das Jagdgesetz vom 24. Februar 2009 sieht vor, dass der Kanton Schäden durch Biber an Waldbäumen und landwirtschaftlichen Kulturen vergütet. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben vorab die zumutbaren Verhütungsmassnahmen zu treffen. Zur Frage 4: Biberpopulation a) Haben wir bereits zu viele Biber im Aargau? 2604 15. März 2011 Art. 1161 b) Welche Population erachtet der Regierungsrat als ideal und welche als absolute Obergrenze? Der Biber wurde in den letzten 30 Jahren in der Schweiz erfolgreich wieder angesiedelt. Auch aufgrund von Aussetzungen im Kanton Aargau in den 1960er-Jahren hat sich der Biber in andere Teile der Schweiz ausbreiten können. Im gesamtschweizerischen Vergleich hat der Kanton Aargau mit 270 geschätzten Tieren von rund 1'600 einen hohen Biberbestand (Bestandesaufnahme 2008). Mit der fortschreitenden Ausbreitung entlang der grossen Flüsse und zunehmend auch in die Seitenbäche ist schwierig abzuschätzen, wie sich die Biberbestände in Zukunft entwickeln werden. Starke und gesunde Kernpopulationen sind für die Ausbreitung aber wichtig. Biber leben territorial, das heisst sie markieren ihr Revier und verteidigen es gegen eindringende Artgenossen. Der Biberbestand reguliert sich heute primär über das Angebot an geeigneten Lebensräumen und an genügend natürlicher Nahrung. Beeinflusst wird der Bestand auch durch zivilisationsbedingte Todesursachen wie zum Beispiel den Strassenverkehr oder die Wasserkraftnutzung. Mitbestimmt wird die Bestandsgrösse zudem durch die Akzeptanz des Grossnagers in der Öffentlichkeit, bei Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Landbewirtschaftenden. Gesamtkantonale Vorgaben für eine ideale oder maximale Bestandesgrösse machen deshalb keinen Sinn. Zur Frage 5: Biberabschuss a) Welche grossen Biberschäden hat Herr Altermatt im Visier, welche den Abschuss eines Bibers rechtfertigen würden? b) Darf Herr Altermatt über einen Biberabschuss entscheiden? c) Wenn nein, wer entscheidet über einen allfälligen Abschuss eines Bibers? d) Wie ist der Entscheidablauf für einen Biberabschuss? Der Eingriff in den Biberbestand ist nach Art. 12 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986 möglich, wenn einzelne Tiere erheblichen Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Wald anrichten. Der Bund erteilt hierfür die Bewilligung (Art. 10 Abs. 5 JSV). Der Eingriff orientiert sich an den Kriterien und Abläufen des schweizerischen Biberkonzepts. So müssen die Schäden durch eine Fachperson ermittelt werden. Diese Fachperson hat festzustellen, ob die Schäden eindeutig durch den Biber verursacht wurden und ob in Gebieten, wo bereits Schäden auftraten, die zumutbaren Verhütungsmassnahmen getroffen wurden. Treten Schäden trotz den getroffenen zumutbaren Verhütungsmassnahmen am gleichen Ort in einem Biberterritorium immer wieder auf und übersteigt die Schadensumme innerhalb von zwei Monaten Fr. 10'000.–, kann der Schaden stiftende Biber entfernt werden. Der Entscheid liegt beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'399.–. Richner Sämi, EVP, Auenstein: Ich habe diverse Fragen betreffend den Biber im Aargau gestellt. Schlüsselfrage war, ob der Aargau ein Biberkonzept hat oder ein Leitbild. Ich habe mich gefragt, ob ich mit dieser Frage falsch liege und habe deshalb im Internet recherchiert. Dort habe ich Folgendes gefunden: Der Kanton Bern hat seit 2007 ein Biberkonzept, der Kanton Thurgau erarbeitet zurzeit ein Konzept, der Kanton Zürich hat ein so genanntes Biber-Management, das auch bald fertig gestellt sein sollte. Der Auenkanton Aargau benötigt so etwas nicht. Er kann einfach auf das Bundeskonzept verweisen. Wir als Auenkanton haben sehr wahrscheinlich am meisten Biber und trotzdem brauchen wir so etwas nicht. Haben wir "andere" Biber im Aargau als in der Ostschweiz oder in der Westschweiz? Ich glaube zwar nicht, aber ich denke wir haben "andere" Personen, die in der zuständigen Abteilung arbeiten. Sie haben einen anderen Blick und zwar einen Flintenblick. Ich bin der Auffassung, wir brauchen ein Leitbild oder ein Biberkonzept im Aargau. Denn es bestehen hier Defizite. Man sollte sich überlegen, welche Population es hier verträgt und wie. Selbst bei einer normalen Population sind Reibungspunkte und Konflikte zwischen der Gesellschaft und dem Biber vorprogrammiert beziehungsweise ganz normal. Es wird wichtig sein, dass die Gesellschaft lernt mit dem Biber zu leben, so wie man im Münstertal lernt, mit dem Bären zu leben. Dort oben ist jedes Bienenhaus mit einem Elektrozaun gesichert. Wenn man dort neue Abfallkübel kauft, sind diese automatisch so geschlossen, dass der Bär sie nicht öffnen kann. Im Aargau braucht es wirklich ein Konzept für den Biber. Zum Beispiel wäre ein Teil eines solchen 2605 Art. 1161 15. März 2011 Leitbildes oder Konzeptes sicher die Kommunikation über den Biber und den Umgang mit ihm. Man bräuchte eine Anlaufstelle. Wir haben relativ früh im Departement Umwelt, Bau und Verkehr beziehungsweise in der Abteilung Umwelt und Gewässer über die Biberprobleme gesprochen. Es stellen sich Versicherungsfragen: Was passiert, wenn ein Baum auf ein Auto fällt? Normalerweise sieht man es rechtzeitig, wenn ein Baum auf die falsche Seite fallen könnte. In Wildegg haben wir auch einen Baum, der sehr wahrscheinlich auf den Veloweg und nicht in die Aare fallen wird. Von 20 Bäumen betrifft es also höchstens einen Baum. Aber es gibt solche Fälle. In den Auen und Bibergebieten sollten Informationen zu den Bibern aufgestellt werden, so wie im Münstertal über die Bären informiert wird: Wie soll man sich verhalten; wo kann man anrufen? Die von mir gestellten Fragen sind sehr dürftig oder gar nicht beantwortet worden. Ich bin mit der Beantwortung nicht zufrieden. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1162 Interpellation Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 2. November 2010 betreffend Ansiedlung und Förderung des Rothirsches in den Aargauer Wäldern; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0911) Mit Datum vom 12. Januar 2011 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Zur Frage 1: "Stimmt es, dass Jagdkreise sowie die Sektion Jagd und Fischerei die Absicht signalisierten, den Rothirsch in den Aargauer Wäldern zu fördern und dadurch jagdlich zu schonen. Wenn ja, stelle ich folgende Anschlussfragen:" Der Rothirsch zählt in der Schweiz zu den einheimischen, jagdbaren Wildtierarten (Art. 5 Abs. 1 Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel [Jagdgesetz, JSG] vom 20. Juni 1986). Der Rothirsch ist schweizweit betrachtet eine häufige Wildtierart, im Kanton Aargau jedoch selten. Zurzeit kommen im Kanton Aargau nur Einzelindividuen vor. Da es im Kanton Aargau keine Erfahrung im Umgang mit dem Rothirsch gibt, ordnete die Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei (nachfolgend: Fachstelle), im Jahr 2010 vorübergehend die Schonung der seltenen Wildtierart an, bis ein kantonal abgestimmter Massnahmenplan vorliegt. Unabhängig davon haben sich Jagd- und Naturschutzkreise für eine freiwillige jagdliche Schonung des Rothirschs ausgesprochen. Zur Frage 2: "Was ganz genau ist im Zusammenhang mit dem Rothirsch in den Aargauer Wäldern geplant?" Die Fachstelle hat aufgrund der zu erwartenden Bestandsentwicklung des Rothirschs und der damit verbundenen Interessenkonflikte im Frühjahr 2010 ein Konzept in Auftrag gegeben, wie der Umgang mit dem Rothirsch in unserem Kanton gestaltet werden kann, gerade auch mit Blick auf das Management der Wildtierart in den benachbarten Kantonen. Das Konzept wird Anfang 2011 vorliegen. Der kantonal abgestimmte Massnahmenplan wird in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden und Fachstellen erarbeitet. Er wird ab 1. August 2011 (Beginn der bundesrechtlich geregelten Jagdzeit) wirksam. Zur Frage 3: "Wer steckt hinter diesem Vorhaben?" Die Fachstelle ist verantwortlich für die Erarbeitung des kantonalen Massnahmenplans. Zur Frage 4": Ist der Aargauische Waldwirtschaftsverband, als Vertreter der Waldbesitzer, der Aargauische Försterverband, als Vertreter der Forstwirtschaft, sowie die kantonalen für die Umsetzung des Waldgesetzes gewählten Obrigkeiten wie Kantonsförster und Kreisförster und Revierförster: a) Angehört worden? b) Zur schriftlichen Stellungsnahme eingeladen worden?" 2606 15. März 2011 Art. 1162 Die Fachstelle wird die betroffenen kantonalen Verbände zu gegebenem Zeitpunkt bei der Erarbeitung des kantonalen Massnahmenplans für den Rothirsch einbinden. Zur Frage 5: "Wie sehen diese Stellungsnahmen aus, falls es solche gibt?" Es liegen noch keine Stellungnahmen vor. Zur Frage 6: "Wer ist im Kanton Aargau kompetent zu entscheiden, was für Wildtierarten in unseren Wäldern angesiedelt, gefördert oder zum Abschuss frei gegeben werden?" Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt vollzieht die Jagdgesetzgebung, wenn hiefür nicht explizit die Fachstelle oder eine andere Stelle als zuständig bezeichnet wird (§ 1 Abs. 1 Aargauische Jagdverordnung [AJSV] vom 23. September 2009). Die Fachstelle legt die kantonsweit abzustimmenden Massnahmen zur Beeinflussung der Bestandsentwicklung von Wildtieren, insbesondere für den Rothirsch fest (§ 14 Abs. 1 AJSG). Die Jagdgesellschaften sind für Jagdplanung und Jagdbetrieb in ihren Revieren zuständig (§ 15 Abs. 1 AJSG). Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wildtierbestände den örtlichen Verhältnissen angepasst sind (§ 15 Abs. 2 AJSG). Zur Frage 7: "Wie wäre die Schadenforderung von Seite der Waldbesitzer beziehungsweise der Forstbetriebe geregelt, welche sich auf 5- oder gar 6-stellige Zahlen belaufen könnte?" Ab 1. Januar 2011 werden die auf neuem Jagdrecht basierenden Weisungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt über die Verhütung und Vergütung von Wildschaden wirksam. Die Weisungen können bei Bedarf und nach Beratung in der kantonalen Jagdkommission durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt angepasst werden. Zur Frage 8: "Wie, respektiv aus welcher Kasse, würde der Kanton Aargau als Bewilligungsgeber solche Schadenforderungen begleichen, wenn die Jagdvereine nicht mehr zahlungspflichtig oder auch nicht mehr zahlungsfähig sind?" Die Zuständigkeiten und Abläufe der Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung sind in den §§ 2127 AJSG geregelt. Sobald die Summe geleisteter Abgeltungen von Wildschäden und Beiträge an Schadenverhütungsmassnahmen einen Viertel des Jahrespachtzinses einer Jagdgesellschaft überschreitet, übernimmt der Kanton für den Rest des Jahrs im Rahmen des Globalbudgets die Abgeltungen und Beiträge. Überschreiten die gesamten Abgeltungen und Beiträge in einem Revier drei Viertel des Jahrespachtzinses, zeigt die betroffene Jagdgesellschaft auf, welche Massnahmen zur Schadenminderung sie bisher getroffen hat und welche zusätzlichen Massnahmen in Absprache mit den Geschädigten getroffen werden sollen (§ 26 Abs. 2 AJSG). Erfüllt die Jagdgesellschaft ihre jagdlichen Verpflichtungen nachweislich nicht, hat sie die drei Viertel des Jahrespachtzinses übersteigenden Kosten bis zum vollen Betrag zu übernehmen (§ 26 Abs. 3 AJSG). Die Mitglieder der Jagdgesellschaft haften solidarisch und unbeschränkt für die sich aus dem Pachtverhältnis und der kantonalen Jagdgesetzgebung ergebenden Verpflichtungen der Jagdgesellschaft (§ 5 Abs. 5 AJSG). Zur Frage 9: "Welche Sanktionen sind möglich oder ist man gewillt umzusetzen, falls die Jagdvereine alleine den heute möglichen Abschuss des Rothirsches ignorieren und dadurch ihrer jagdlichen Pflicht nicht nachkommen?" Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt kündigt den Pachtvertrag nach erfolgloser Mahnung und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden entschädigungslos vorzeitig bei grober Verletzung gesetzlicher Pflichten durch die Jagdgesellschaft (§ 7 Abs. 2 Bst. a AJSG). Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'399.–. Plüss-Mathys Richard, SVP, Lupfig: Meine Frage lautet: Was sollen unsere Wälder denn noch alles ertragen? Es geht mir nicht darum, ob ich den Rothirsch gern habe oder nicht, sondern es geht mir 2607 Art. 1162 15. März 2011 einerseits um das fehlende Biotop für eine Hirschansiedlung. Ich denke, da sind alle mit mir einer Meinung, dass es nicht mehr so aussieht wie vor 200 Jahren als es im Aargau noch Rothirsche gab. Andererseits geht es mir aber auch um das Vorgehen zur Wiederansiedlung des Rothirsches. Genau bei diesem Vorgehen frage ich mich bezüglich der Kompetenzen. Die Jagdverwaltung verhängt ein Abschussverbot für "Einwandererhirsche". Bei diesem Abschussverbot geht es aber nicht um eine ordentliche Abschussplanung, sondern vielmehr darum über ein Abschussverbot eine neue Tierart einzusiedeln. Ausgelöst wurde diese Diskussion um die bereits verhängten Massnahmen von einem jagdlichen Schattenkabinett, hinter dem bei Weitem nicht alle Jäger und Verbände stehen. Gut zu wissen, dass 5 Jäger im Alleingang unsere Jagdverwaltung unter Druck setzen können, wie zum Beispiel bei dieser Rothirsch-Ansiedlung. Enttäuschend für mich ist, dass man nicht im Vorfeld eine Diskussion mit den Waldbesitzern und deren Verbänden sucht. Man will nicht wahrhaben, dass sich das Biotop für den Rothirsch als Standwild im Aargau in den letzten 200 Jahren total verändert hat und für den Hirsch heute gar kein Platz und kein Freiraum mehr besteht. Ich finde es wichtig, dass wir hier Unheil verhindern bevor es entsteht, Die Leidtragenden sind die Waldbesitzer, die Landwirte sowie der Rothirsch selber. An einer der nächsten Grossratssitzungen werde ich einen Vorstoss zur Aufhebung des verhängten Jagdverbots für den Rothirsch einreichen. Wie Sie aus meinen Worten entnehmen, bin ich nicht zufrieden mit dem Vorgehen und mit der Antwort nur teilweise zufrieden. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1163 Interpellation Andreas Senn, CVP, Würenlingen, vom 26. Oktober 2010 betreffend aktuelle Flugbewegungen (An- und Abflüge) über und im Nahbereich der Nuklearanlagen im unteren Aaretal; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0879) Mit Datum vom 12. Januar 2011 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Grundsätzliches: Mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) legt der Bund den Rahmen für den zukünftigen Betrieb des Flughafens Zürich fest. Das Sachplanverfahren startete Ende 2004 und das SILObjektblatt 'Flughafen Zürich' als Resultat des ersten Teils des SIL-Verfahrens (Behördenkoordination) wurde im Herbst 2010 öffentlich aufgelegt. Der Regierungsrat hat die Beantwortung der vorliegenden Interpellation mit seiner Stellungnahme zum SIL-Objektblatt 'Flughafen Zürich' vom 24. November 2010 abgestimmt. Zur Frage 1: "Ist dem Regierungsrat bekannt, dass seit dem Bewilligungsverfahren für das Zwischenlager Würenlingen die An- und Abflugrouten des Flughafens Zürich geändert wurden?" Ja, seit 1996 gab es Änderungen in der Lage und Belegung der An- und Abflugrouten für den Flughafen Zürich. Im Aargau betrifft das insbesondere die Verschiebung des Warteraums im Nordwesten des Flughafens, etwa 6 km südwärts (EKRIT zu GIPOL über dem Fricktal), und die Streichung der Westabflugroute "L" über Oberrohrdorf-Lenzburg, was zu einer stärkeren Belegung der Route "K" über Bellikon-Villmergen führte. Im Weiteren werden seit 2003 in den Sperrzeiten der 220. deutschen Durchführungsverordnung (DVO) neu Südanflüge und mehr Ostanflüge geflogen. Diese Anflüge sind unterdessen mit einem Instrumentenlandesystem (ILS) ausgestattet worden. Zur Frage 2: "Hat der im April 2005 geschaffene Warteraum GIPOL im u nteren Aaretal einen Einfluss betreffend Anflüge auf den Flughafen Zürich? Werden die Nuklearanlagen im unteren Aaretal dadurch vermehrt überflogen?" Die Anflüge unterliegen bezüglich der horizontalen Führung keinen speziellen Regeln und die Piloten werden von der nationalen Flugsicherung Skyguide auf ihre Route angewiesen. 2608 15. März 2011 Art. 1163 Schwankungen der jährlich abgewickelten Landeanflüge haben dabei auch einen Einfluss. Am ehesten ist das Kernkraftwerk Leibstadt betroffen und weniger die Nuklearanlagen im Unteren Aaretal (Beznau, Paul-Scherrer-Institut, Zwischenlager Würenlingen). Zur Frage 3: "Wie gross ist die Zunahme der direkten und indirekten Überflüge beim Zwischenlager seit Beginn des Bewilligungsverfahrens für das Zwischenlager?" Der Kanton verfügt über keine Daten, die bis ins Jahr 1993 zurückreichen. Die Luftfahrt und deren Überwachung sind eine Aufgabe im Kompetenzbereich des Bundes. Ohne Definition der 'direkten' beziehungsweise 'indirekten' Überflüge sowie Angaben, bis in welche Distanz und Höhenlage über dem Zwischenlager eine Zunahme festgestellt werden soll, ist diese Frage nicht präzis zu beantworten. Zur Frage 4: "Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass Nuklearanlagen nicht in einer An- oder Abflugschneise eines Flughafens liegen dürfen?" Im Februar 2005 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Weisung betreffend den Überflug von Kernanlagen erlassen, welche sich auf Untersuchungen der Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen (HSK; heute Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat [ENSI]) stützt. Darin wird für Instrumentenflüge eine Mindesthöhe von 1'000 m (über Grund) über Kernanlagen (Umkreis von 1'500 m) festgelegt. Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zum SIL-Objektblatt 'Flughafen Zürich' vom 24. November 2010 im Kapitel 3 "Forderungen zur Sicherheit, Überflug von Kernanlagen" zwei Anträge gestellt: 1. Der gekröpfte Nordanflug mit einer Linienführung direkt über Kernanlagen wird aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen abgelehnt. 2. Das ENSI ist zu beauftragen, die Abklärungen der HSK aus den Jahren 2003–2005 zur Sicherheit von Flugrouten und Auflinierbereichen über Kernanlagen unter den veränderten Umständen zu bestätigen. Zur Frage 5: "Ist der Regierungsrat bereit, im Rahmen der Richtplanänderung eine Bestimmung aufzunehmen, wonach Nuklearanlagen (Kernkraftwerke, Zwischenlager, Endlager, PSI) weder direkt noch in einem Abstand von mindestens 5 Kilometern mit Verkehrsflugzeugen überflogen werden dürfen?" Der Regierungsrat prüft alle Eingaben zur Richtplanrevision, die im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung bis Weihnachten 2010 eingehen. Der Entwurf zur Vernehmlassung/Mitwirkung vom September 2010 enthält im Kapitel M 7.1 Luftverkehr/Flugplätzen bereits eine Planungsanweisung 1.2, welche den Verzicht auf eigens festgelegte Flugrouten über die Insel Beznau verlangt. Zur Frage 6: "Ist dem Regierungsrat bekannt, dass die Sicherheitsbestimmungen und Auflagen bezüglich des Zwischenlagers überprüft werden müssen, wenn sich der Flugverkehr in dieser Gegend gegenüber dem Bewilligungsverfahren ändert beziehungsweise dieser massiv zunimmt?" Der Regierungsrat hat keine Kenntnis über eine derartige Auflage. In den massgebenden Verfügungen betreffend Bau- und Betriebsbewilligung (Bundesratsentscheide vom 21. August 1996 und 6. März 2000) sind keine derartigen Bestimmungen zu finden. Hingegen haben die Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA) und die HSK 1999 in ihren Gutachten zur Betriebsbewilligung für das Zwischenlager Würenlingen darauf hingewiesen, dass der Gesuchsteller die Entwicklung im Flugverkehr verfolgen muss, um auf eine allfällige signifikante Änderung des für das Zwischenlager heute sehr geringen Risikos reagieren zu können. Der Regierungsrat hat dem BAZL den Antrag gestellt, dass das ENSI die Überflugsituation über Kernanlagen nochmals überprüft (vgl. Antwort zur Frage 4). 2609 Art. 1163 15. März 2011 Zur Frage 7: "Mit welchen Mitteln will der Regierungsrat verhindern, dass im Rahmen des SILProzesses ein Überflug verunmöglicht wird beziehungsweise, dass Verkehrsflugzeuge mindestens einen Abstand von 5 Kilometern zu den Nuklearanlagen einhalten müssen?" Der Regierungsrat will zuerst die Abklärungen des ENSI abwarten (vgl. Antwort zur Frage 4), bevor er weitere Aktivitäten plant. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Luftfahrt in der Bundeskompetenz liegt. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'340.–. Senn Andreas, CVP, Würenlingen: Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Zur Frage 3 betreffend Zunahme der direkten und indirekten Überflüge beim Zwischenlager seit Beginn des Bewilligungsverfahrens: Ich bin erstaunt, weshalb der Regierungsrat die entsprechenden Auskünfte nicht beim Bund eingeholt hat. Ich bin der Ansicht, dass die direkten beziehungsweise indirekten Überflüge nicht näher definiert werden müssen. Ich fordere den Regierungsrat auf, die Angaben beim Bund noch einzuverlangen. Zur Frage 4: Ich bin dem Regierungsrat dankbar, dass er in seiner Stellungnahme vom 24. November 2010 im Kapitel 3 "Forderungen zur Sicherheit, Überflug von Kernanlagen" verlangt, dass der gekröpfte Nordanflug mit einer Linienführung direkt über Kernanlagen aus grundsätzlichen Sicherheitsgründen abgelehnt wird und dass, das ENSI die Abklärungen der HSK aus den Jahren 2002-2005 zur Sicherheit von Flugrouten über Kernanlagen von Neuem zu überprüfen habe. Zur Frage 5: Hier habe ich Mühe zu verstehen, warum sich der Verzicht auf eigens festgelegte Flugrouten nur auf die Insel Beznau und nicht auf das Zwischenlager beziehungsweise auch auf das Paul-Scherrer-Institut bezieht. Zur Frage 7: Für mich ist nicht klar, bis wann die Abklärungen durch das ENSI vorgenommen werden. Ist sichergestellt, dass in der Zwischenzeit nicht Entscheide getroffen werden, die meinen Forderungen widersprechen? Meines Erachtens sollte der Regierungsrat klar dazu Stellung nehmen, dass Nuklearanlagen grundsätzlich weder direkt noch indirekt und auch unabhängig von der Höhe überflogen werden dürfen. Die Naturkatastrophe in Japan hat einmal mehr klar aufgezeigt, dass der Mensch auf die Natur und ihre Gewalten keinen Einfluss nehmen kann. Umso mehr ist es wichtig, dass wir Risiken, welche wir selbst schaffen nicht nur minimieren, sondern ausschalten. Mit der Beantwortung des Regierungsrats bin ich teilweise zufrieden. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1164 Interpellation Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin, vom 16. November 2010 betreffend objektiver Einschätzung des Potenzials (Risiken, Kosten und Nutzen) von erneuerbaren Energien; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0946) Mit Datum vom 26. Januar 2011 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Zur Frage 1: "Wie viel Strom in Terawattstunden und Prozent des heutigen Stromverbrauchs kann erzeugt werden, wenn im Kanton Aargau alle nach Südost bis Südwest ausgerichteten Gebäudeflächen mit Anlagen zur Photovoltaik oder Solarthermie bestückt werden?" Detaillierte Abschätzungen zum Photovoltaikpotenzial auf Gebäudedächern im Kanton Aargau existieren derzeit nicht. Es können aber "Faustregeln" angewendet werden, die im Schweizer Durchschnitt gelten. Pro Einwohnerin und Einwohner stehen 10 m 2 geeignete Dachfläche mit hohem Solarertrag (Ausrichtung Südosten-Südwesten, 90 % der maximalen Einstrahlungsenergie) zur Verfügung. Auf 10 m2 Dachfläche können jährlich rund 1000 Kilowattstunden (kWh) Strom produziert werden. Bei einer Einwohnerzahl von rund 604'000 im Kanton Aargau beträgt das Stromerzeugungspotenzial rund 600 Gigawattstunden (GWh)/a. Bei einem Stromverbrauch im Kanton 2610 15. März 2011 Art. 1163 Aargau von 4'740 GWh ergibt sich ein Anteil von etwa 13 %. Gemäss dem Bericht "Photovoltaik in der Schweiz" im Bulletin 9/2009 des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) beträgt das heute breit akzeptierte Potenzial für die Schweiz 25 % des Stromverbrauchs. Dieses Potenzial beinhaltet auch Flächen mit 80–90 % des maximalen Einstrahlungspotenzials. Sonnenkollektoren werden zur Warmwassererzeugung genutzt. Zwischen Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen besteht eine "Flächenkonkurrenz", da geeignete Dachflächen nur für einen Zweck genutzt werden können. Zur Frage 2: "Wie viel Strom kann theoretisch aus Anlagen zur Nutzung von Windenergie unter Ausnützung aller geeigneten Standorte inklusive Einbezug von geschützten Gebieten im Aargau maximal an Windenergie produziert werden?" Mittels eines Computermodells der Strömungsmechanik wurde 2008 eine Windpotenzialkarte des Kantons Aargau erstellt. Somit liegt für das Gebiet des Kantons Aargau eine Windpotenzialkarte vor, die sich als Grundlage für Richt- und Nutzungsplanungen eignet. Einige für die Stromproduktion aus Windkraft geeignete Standorte mit guten Windverhältnissen sind vorhanden. Verifizierte Daten über das Erzeugungspotenzial geeigneter Standorte liegen nicht vor; der Kanton Aargau ist aber kein "Windland". Zur Frage 3: "Wie sieht die Ökobilanz bezüglich CO2 aus (unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der Anlagen), wenn mit diesen maximal zu erwartenden Terawattstunden aus Photovoltaik, Solarthermie und Windenergie die entsprechenden Leistungen aus Ölheizungen ersetzt würden?" Wenn von einer vollen Ausschöpfung des Photovoltaikpotenzials von 600 GWh/a im Kanton Aargau ausgegangen wird (vgl. Antwort zur Frage 1), dann könnten mit Wärmepumpen jährlich rund 8,5 Petajoule (PJ; 2,36 Terawattstunden [TWh]) Nutzwärme erzeugt werden. Bei der Wärmeerzeugung aus Ölheizungen entstehen gemäss der vollständigen Ökobilanz anhand der Datenbank ecoinvent 2007 ca. 90 g CO2-Äquivalente (CO2-Äq.) pro Megajoule (MJ) Nutzwärme; bei mit Photovoltaikstrom betriebenen Wärmepumpen mit 11 g CO 2-Äq./MJ Nutzwärme. Ein CO2-Äq. enthält 97 % CO2. Der Rest sind andere Treibhausgase. Für den Ersatz von jährlich 8,5 PJ Nutzwärme aus Ölheizungen durch Wärmepumpen, die mit Photovoltaikstrom betrieben werden, ergibt sich somit eine Einsparung an Treibhausgasen von 671'500 t CO2-Äq. pro Jahr. Die Treibhausgasemissionen der Schweiz aus Haushalten betrugen im Jahr 2008 10,85 Millionen t CO2-Äq. Über die Bevölkerungszahl umgelegt, sind dies für den Kanton Aargau 840'000 t CO2-Äq. Mit dem Photovoltaikstrom könnten demnach theoretisch 80 % der CO 2 Emissionen aus Haushalten substituiert werden. Strom aus Photovoltaikanlagen steht nicht immer dann zur Verfügung, wenn er für den Betrieb der Wärmepumpen benötigt würde. Das heisst, der Photovoltaikstrom würde in der Praxis nicht direkt zum Betrieb der Wärmepumpen genutzt werden, sondern ins allgemeine Stromnetz als Teil des Strommix eingespeist. Dieser Aspekt wird in obiger Rechnung allerdings nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass etwaige Verluste bei der Stromübertragung ebenfalls nicht berücksichtigt sind: Das gilt für sämtliche im Weiteren ausgewiesenen Zahlen. Das Windenergiepotenzial im Kanton Aargau ist gering, solarthermische Stromerzeugung, wie sie heute etwa in Spanien betrieben wird, ist in der Schweiz aus heutiger Sicht wegen zu geringer Sonneneinstrahlung keine praxisrelevante Option. Das Potenzial der Wärmebereitstellung mit thermischen Sonnenkollektoren ist für den Kanton Aargau im Detail nicht erhoben. Aktuelle Schätzungen liegen für Freiburg und Zürich vor (BFE 2010b): Beim bestehenden Wohngebäudepark kann in Freiburg eine solarthermische Bedarfsdeckung für Raumwärme und Warmwasser von 34 %, in Zürich von 19 % erreicht werden. Werden damit Ölheizungen ersetzt, so können deren Treibhausgasemissionen nahezu vollständig vermieden werden, da Sonnenkollektoren in der Ökobilanzberechnung sehr geringe Emissionen aufweisen. Wenn man für den Kanton Aargau von einem ähnlichen Anteil wie für Zürich ausgeht, also von etwa 20 % der Bedarfsdeckung, liessen sich die CO2-Emissionen durch Ersatz von Ölheizungen mit Sonnenkollektoren um etwa 340'000 t CO2-Äq. pro Jahr verringern. Zur Frage 4: "Wie sieht die Ökobilanz bezüglich CO2 aus (unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der Anlagen), wenn mit diesen maximal zu erwartenden Terawattstunden aus Photovoltaik, Solarthermie und Windenergie die entsprechenden Leistungen aus Kernkraftwerken 2611 Art. 1164 15. März 2011 ersetzt würde?" Wie bei Frage 3 wird davon ausgegangen, dass das Potenzial für Windenergie und solarthermische Stromerzeugung im Kanton Aargau nicht erheblich ist. Die Treibhausgasemissionen für Schweizer Photovoltaikstrom betragen im Durchschnitt heute etwa 74 g CO2-Äq./kWh, was als repräsentativ für den Kanton Aargau angenommen werden kann. Strom aus Schweizer Kernkraftwerken verursacht in etwa 8 g CO2-Äq./kWh (ecoinvent 2007). Würden also 0,6 TWh pro Jahr anstatt aus Kernkraftwerken mit Photovoltaikanlagen produziert, so würden die Treibhausgasemissionen um rund 40'000 t pro Jahr steigen. Ökobilanzen versuchen, möglichst ganzheitlich alle Umweltbelastungen zu erfassen und zu bewerten – neben der Klimabelastung auch Umweltgifte, Strahlenbelastung oder Versauerung von Gewässern und Böden, nicht aber Risiken von Unfällen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertung verschiedener Stromerzeugungssysteme, beispielsweise nach der Methode Ökologische Knappheit (Umweltbelastungspunkte). Je höher die Punktzahl, desto grösser sind die negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Tabelle: Umweltauswirkungen verschiedener Kraftwerkstechnologien pro MJ Elektrizität. Quelle: http://www.esu-services.ch/de/projects/energiesysteme/#c395 Zur Frage 5: "Mit welchem realistischen Erntefaktor rechnet der Kanton Aargau bei der Photovoltaik und der Windenergie heute und in absehbarer Zukunft (10, 20, 30 Jahre) auf dem Kantonsgebiet?" Der Erntefaktor ist hier definiert als das Verhältnis der erzeugten elektrischen Energie zum nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauch (fossile Ressourcen und Uran) während des gesamten Lebenszyklus der Anlagen. Heute kann im Kanton Aargau von Erntefaktoren von etwa 4 für Photovoltaikanlagen und etwa 11 für und Windkraftanlagen ausgegangen werden. Windturbinen sind also heute bereits sehr energieeffizient und technologisch ausgereift, die Erntefaktoren werden in den nächsten Jahrzehnten kaum mehr substanziell steigen. Bei Photovoltaikanlagen kann jedoch mit deutlichen Fortschritten gerechnet werden: Neue Technologien werden auf den Markt kommen, die Herstellungsprozesse werden effizienter gestaltet werden können, der Wirkungsgrad der Module wird steigen. Abhängig von der Zelltechnologie könnten bis zum Jahr 2050 Erntefaktoren von 15 bis 40 erreicht werden (vgl. Erntefaktor Kernkraftwerk mit Berücksichtigung des Brennstoffverbrauchs etwa 0,3). Zur Frage 6: "Wie viele Tonnen Kupfer werden zusätzlich gebraucht, wenn die heutige Menge an Strom, produziert mit Kernkraftwerken (ca. 11 Twh), vollständig durch Strom aus Photovoltaik ersetzt würde?" 2612 15. März 2011 Art. 1164 Der Ersatz von 11 TWh Strom aus Kernkraftwerken pro Jahr mit dem heutigen Schweizer Photovoltaikmix würde einen Mehrverbrauch an Kupfer von rund 3800 t/a nach sich ziehen. Der Kupferverbrauch von Photovoltaikanlagen fällt je nach Zelltechnologie recht unterschiedlich aus. In Zukunft kann mit erheblichen Verbrauchsreduktionen gerechnet werden. Würden die 11 TWh Strom mit neuen Kernkraftwerken gedeckt, wäre der Kupferverbrauch etwa 75 t/a. Ein grosser Teil des Kupfers kann beim Rückbau der Anlagen wiederverwertet werden. Zur Frage 7: "Welche Rohstoffe wie Aluminium und Eisen und seltenen Erden werden in welchen Mengen gebraucht, um die 11 Terawattstunden aus Kernkraftwerken durch Anlagen zu ersetzen, die Strom aus Photovoltaik oder Windenergie erzeugen? Kann die zukünftige Versorgung durch diese Rohstoffe gewährleistet werden?" Die Produktion von 11 TWh Strom pro Jahr aus Photovoltaikanlagen in heutiger Technologie in der Schweiz anstatt aus Kernkraftwerken, würde den Aluminiumverbrauch um etwa 12'000 t/a erhöhen, den Eisenerzverbrauch um rund 11'000 t/a (ecoinvent 2007). 11 TWh Strom pro Jahr aus Windkraftanlagen in der Schweiz sind keine realistische Option, da das maximale Potenzial nach dem Konzept Windenergie Schweiz 4 TWh/a beträgt. Zum Vergleich dennoch der Mehrverbrauch für 11 TWh/a aus Windturbinen anstatt Kernkraftwerken: ca. 200 t/a an Aluminium beziehungsweise 27'000 t/a an Eisenerz. Zu Metallen aus der Gruppe seltene Erden liegen derzeit für den Verbrauch in Stromerzeugungstechnologien keine belastbaren Ergebnisse auf Ökobilanzbasis vor. Die Frage der sicheren Versorgung mit diesen Rohstoffen stellt sich, da gegenwärtig mehr als 90 % der Weltproduktion seltener Erden aus China kommen und somit aus politischen Gründen Versorgungsengpässe auftreten könnten. Die heutige Verteilung der Produktion dieser Metalle deckt sich jedoch nicht mit der Verteilung der geologischen Ressourcen. Der Anteil Chinas wird hier auf etwa 40 % geschätzt. Das heisst, dass die Produktion ausserhalb Chinas (etwa in den USA oder Australien) erheblich ausgeweitet werden könnte, was aber einige Jahre dauern wird. Zur Frage 8: "Bei der Entsorgung von Photovoltaikanlagen müssen toxische Materialien je nach verwendeter Technologie endgelagert oder recycliert werden. Mit welchen Mengen an Material, das speziell entsorgt oder endgelagert werden muss, wird gerechnet, bei einer Produktion an Strom aus erneuerbaren Energien von ca. 11 Twh. besteht schon ein Entsorgungs- oder Recyclierungskonzept?" Innerhalb der ganzen Produktionskette der Photovoltaikanlagen können bei verschiedenen Prozessen geringe Mengen an problematischen Sonderabfällen anfallen – je nach Zelltyp in recht unterschiedlichen Mengen. Bei korrekter und kontrollierter Entsorgung – also unter Rahmenbedingungen, wie sie für Industrieländer angenommen werden können – sollten diese keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Ökobilanzberechnungen für verschiedene heutige Photovoltaiktechnologien, betrieben in der Schweiz, ergeben Sonderabfallmengen, die in Untertagdeponien entsorgt werden müssen, von 30–150 m3 für eine Stromproduktion von 11 TWh. Die gebräuchlichsten Solarzellen bestehen heute aus Silizium. Bei Dünnschichtzellen wird ebenfalls Silizium, zunehmend aber andere Materialien wie Cadmium-Tellurid (CdTe) oder Kupfer-IndiumDiselenid (CuInSe2) verwendet, welche als Materialien nicht harmlos sind. Die enthaltenen Schadstoffmengen sind relativ gering und in widerstandsfähigen Verbunden aus Glas und Kunststoff eingeschweisst. Die Materialien selbst sind nicht flüchtig, sodass ein Entweichen und eine Aufnahme durch lebende Organismen im Normalbetrieb ausgeschlossen werden können. Spezielle Entsorgungskonzepte für Photovoltaikanlagen existieren derzeit nicht, da noch kaum Anlagen entsorgt werden müssen. Grundsätzlich wären alle gebrauchten Solarzellen als Elektronikschrott kontrolliert zu entsorgen, sodass die enthaltenen Schadstoffe möglichst nicht in die Umwelt gelangen. Vorteilhaft ist natürlich eine Wiederverwertung der gebrauchten Solarzellen, Verfahren werden derzeit entwickelt. Zur Frage 9: "Bei der Produktion von hochreinem Silizium, wie es gebraucht wird für die Herstellung von effizienten Solarzellen, werden hochreaktive und potenziell umweltschädliche Stoffe und Prozesse verwendet. Welche Risiken bestehen bei einem massiven Ausbau dieser Produktion?" 2613 Art. 1164 15. März 2011 In den verschiedenen Produktionsprozessen für Photovoltaikanlagen wurden Chlor und Selenwasserstoff (H2Se) als potenziell gefährlichste Substanzen identifiziert. Diese, sowie weitere toxische Chemikalien, werden gemessen an anderen Industriesektoren heute in der Photovoltaikindustrie in vergleichsweise sehr geringen Mengen eingesetzt. Das heisst, auch die damit verbundenen Risiken sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren sehr klein; die potenziellen Unfallfolgen sind räumlich begrenzt und betreffen nur eine relativ geringe Anzahl von Personen. Im Hinblick auf einen massiven Ausbau der Photovoltaikindustrie, neue Fertigungsverfahren, etc. besteht hinsichtlich potenzieller Risiken Forschungsbedarf. Zur Frage 10: "Mit welchen finanziellen Investitionen muss gerechnet werden, um Strom in der Grössenordnung von 11 Terawattstunden aus den heute geplanten zwei bis drei neuen (Ersatzanlagen) Kernkraftwerken zu ersetzen, und wie hoch sind die Investitionen um dieselbe Menge an Strom mit Hilfe von Photovoltaikanlagen oder Windkraft zu generieren?" Für eine jährliche Stromproduktion von 11 TWh ist eine installierte Kernenergieleistung von etwa 1,4 GW nötig. Bei geschätzten spezifischen Investitionskosten zum Zeitpunkt des Ersatzneubaus von etwa Fr. 3'500.– bis Fr. 5'000 pro Kilowatt elektrisch (kWel) ist mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 5–7 Milliarden Franken zu rechnen. Würden diese 11 TWh/a mit Photovoltaikanlagen erzeugt, so müsste bei einem durchschnittlichen Jahresertrag in der Schweiz von etwa 920 kWh/kWp (Kilowatt Peak) eine Leistung von knapp 12 GW installiert werden. Die spezifischen Investitionskosten betragen heute für grössere Anlagen Fr. 4'000.– bis Fr. 6'000.– pro kWel. Für das Jahr 2030 werden diese auf Fr. 1'700.– bis Fr. 4'000 pro kWel geschätzt. Damit ergeben sich Gesamtinvestitionskosten von 48–72 Milliarden Franken heute beziehungsweise 20–50 Milliarden Franken für 2030. Wie bei der Antwort zur Frage 7 erwähnt, wird das Potenzial für Strom aus Windkraftanlagen in der Schweiz auf 4 TWh/a geschätzt. Das heisst 7 der 11 TWh/a müssten aus dem Ausland bezogen werden. Bei einem durchschnittlichen Jahresertrag von etwa 1'750 kWh/kWel müsste eine Leistung von 6,3 GW installiert werden. Die spezifischen Investitionskosten werden heute auf Fr. 1'800.– bis Fr. 2'500.– pro kWel geschätzt, für das Jahr 2030 auf Fr. 1'500.– bis Fr. 2'000.– pro kWel. Daraus ergeben sich Gesamtinvestitionskosten von 11–16 Milliarden Franken heute beziehungsweise 9–13 Milliarden Franken für 2030. Reserve- und Regelkapazitäten zum Ausgleich der stochastischen Stromproduktion von Photovoltaikund Windenergieanlagen sind in diesen Rechnungen nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind nicht durch Versicherungen abdeckbare Risikokosten. Allein auf der Basis des Investitionsvolumens kann noch keine Aussage über die Produktionskosten gemacht werden. Während bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen keine Primärenergiekosten anfallen, müssen bei einem Kernkraftwerk Brennstäbe für den Betrieb beschafft werden. Zudem sind die Kosten für die Entsorgung einzubeziehen, die über Rückstellungen beglichen werden. Auf der anderen Seite fallen bei Grosskraftwerken die übrigen spezifischen Betriebs- und Unterhaltskosten geringer aus als bei dezentralen Anlagen. Zu beachten ist auch, dass die Anlagen unterschiedliche Lebensdauer aufweisen. Anmerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgte mit Unterstützung durch das Paul Scherrer Institut (PSI). Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf Angabe der Quellen verzichtet. Quellenangaben und ein Literaturverzeichnis können bei der Fachstelle Energie angefordert werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 8'910.–. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Vor dem Hintergrund der dramatischen Ereignisse in Japan und allfälligen Neueinschätzungen bei der Energieversorgung bin ich mit meiner Interpellation eher wider Willen, aber dummerweise sehr aktuell. Ich habe in meinem Vorstoss eine objektive Einschätzung des Potenzials der "neuen" erneuerbaren Energien verlangt. Zudem habe ich Fragen gestellt zu Ökobilanzen und zur Produktionskette: Flat Rates, Produktzertifizierung usw., angefangen von den Rohstoffen bis zur Entsorgung. Ich bin dem Regierungsrat dankbar, dass er zum Teil zum ersten Mal konkrete Zahlen vorgelegt hat. Ich kann in 3 Minuten gar nicht auf alles hier eingehen. Ich werde nur auf 7 Punkte ganze kurz eingehen: 1. Das realistische Potenzial für Solarenergie beträgt im Kanton Aargau 13 Prozent des Strombedarfs. 2614 15. März 2011 Art. 1164 2. Das Statement des Regierungsrats lautet: Der Aargau ist kein Windland. 3. Wärmepumpen haben ein riesiges Potenzial, vor allem wenn sie den Strom aus der Photovoltaik bekämen. Ich bin nach beiden Seiten offen, ich hoffe, sie merken das. Aber bei Nacht und Nebel funktioniert Photovoltaik nicht, dann muss entweder Ersatz oder für eine Zweitversorgungskette gesorgt sein. 4. Eine weit schlechtere Öko-Bilanz ergibt sich beim Ersatz von KKW-Strom durch Photovoltaik. Dann sinkt die Ökobilanz. Dieses Thema wird nach Fukushima noch viel zu diskutieren geben. Finanziell ist die Photovoltaik, so wie sie heute dasteht, viel zu teuer gegenüber Windenergie oder auch gegenüber der Kernenergie. Aber der Wind fehlt im Kanton Aargau, also müssen wir Strom aus dem Ausland beziehen. Der ausländische Strom kann teuer werden, wenn die Deutschen ihre AKWs abstellen, dann gibt es Stromversorgungsengpässe und der Strompreis steigt. 5. Beim Ersatz der KKWs durch Photovoltaikanlagen müssen mehr als 3’800 Tonnen Kupfer eingekauft werden. Die Frage ist, sind all diese Kupferdrähtchen und das Produkt zertifiziert? Hier stellen sich uns Fair-Trade-Fragen, Kinderarbeit-Fragen usw. Ich bin von Möhlin. Dort gab es eine Flur-Kommission, weil auf der deutschen Seite aus Bauxit Aluminium hergestellt wurde. Für den Ersatz von AKW-Strom durch Photovoltaik benötigen wir 12’000 Tonnen mehr Aluminium. Man muss sich deshalb immer die Fragen zum Ganzen stellen. 6. Die Fragen zu den Produktionsproblemen sind ungenügend beantwortet, da staune ich. Je nach verwendeter Technologie muss die Sicherheitsfrage beantwortet werden. Ich habe selber in der chemischen Industrie gearbeitet, da hat es noch offene Fragen, die noch nicht beantwortet wurden. Es wäre interessant, konkrete Informationen aus Produktionsanlage zu erhalten, zum Beispiel über das Reinigen von solchen Anlagen. 7. Ein Entsorgungskonzept für Photovoltaik gibt es offenbar noch nicht. Aber es gibt je nach Solarzellentyp toxische Stoffe wie Cadmiumtellurid (CdTe). Da muss man sich überlegen wie man das entsorgt. Fazit: Das Potenzial der "neuen" erneuerbaren Energien ist gross. Jede Technologie, die im Grossmassstab angewendet wird, hat einen Einfluss auf Sicherheit und Umwelt, das darf nie ignoriert werden. Es sind noch viele Fragen offen. Ich danke dem Regierungsrat und insbesondere den Mitarbeitern vom PSI (Paul-Scherrer-Institut), die meine Fragen beantwortet haben. Eine Frage ist noch offen. Es ist mir unerklärlich wieso die Beantwortung so teuer wurde; ich nehme an, darin sind Boni für die AEW-Geschäftsleitung enthalten. Mit der Beantwortung bin ich teilweise zufrieden. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1165 Interpellation der GLP-Fraktion vom 16. November 2010 betreffend energetischen Fördermassnahmen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0955) Mit Datum vom 19. Januar 2011 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Allgemeine Bemerkungen: Die Kantone setzen das nationale Gebäudeprogramm um. Die Mittel stammen aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und aus Mitteln der Kantone. Das Programm ist in zwei Teilbereiche eingeteilt: Die Förderung der Gebäudehülle erfolgt nur aus Mitteln der Teilzweckbindung ohne Kantonsmittel. Die Förderbedingungen und die Fördersätze sind für alle Kantone gleich. Der Bereich Gebäudetechnik wird aus Mitteln der Teilzweckbindung und aus Mitteln der Kantone gefördert. Die Förderhöhe und die Förderbedingungen können durch die Kantone im Rahmen des harmonisierten Förderprogramms frei umgesetzt werden. Aufgrund der Erfahrungen beim Gebäudeprogramm des Klimarappens werden beim Förderprogramm der Gebäudehülle Einzelkomponenten unterstützt. Dadurch ist der Vollzug des Programms einfach und kostengünstig und der Zugang zum Programm vereinfacht. Als Konsequenz kann ein Gebäudeeigentümer vom Programm profitieren, auch wenn er für sein Gebäude keine Gesamtbetrachtung anstellt. Ein Einzelkomponentenprogramm wurde trotzdem gewählt, weil nur so das angestrebte Volumen des Programms erreicht werden kann. Neben der Förderung der 2615 Art. 1164 15. März 2011 Gebäudehülle haben die Kantone zusammen mit dem Bund den Gebäudeenergieausweis (GEAK) aufgebaut. Im Rahmen des GEAK ist auch ein Energieberatungsteil entwickelt worden. Die Einflussnahme des Kantons auf die Förderung der Gebäudehülle ist beschränkt, weil dieselben Bedingungen in allen Kantonen gelten müssen. Der Kanton Aargau unterstützt im Rahmen der Förderung der Gebäudetechnik Sanierungen nach dem Minergie-Standard. Damit sollen Gesamtsanierungen gefördert werden. Zur Frage 1: "Ist sich der Regierungsrat möglicher Spätfolgen insbesondere betreffend Gesundheitsrisiken und Feuchtigkeitsschäden bei Sanierungen ohne Einbau von kontrollierten Lüftungen bewusst? Wie stellt er sicher, dass diese minimiert werden, um nicht später – womöglich wieder mit öffentlichen Mitteln – Sanierungen durchführen zu müssen?" Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung der Lufthygiene bewusst. Aus diesem Grund hat er bei der letzten Revision der Energiesparverordnung folgende Bestimmung aufgenommen: §4 Die Bauten müssen gemäss der Norm SIA 180 «Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau» (Anhang 1) mit Aussenluft genügend belüftet werden, so dass eine Anreicherung von Schad- und Geruchsstoffen und Bauschäden durch zu hohe Raumfeuchte vermieden wird. Einen Einbau von kontrollierten Lüftungen bei Modernisierungen verlangt der Kanton nicht. Mit einer derartigen Verpflichtung würde die Zahl der Modernisierungen drastisch sinken. Der Kanton Aargau unterstützt jedoch die Modernisierungen nach dem Minergie-Standard und macht auf die Problematik der Bauschäden aufmerksam. Zur Frage 2: "Weshalb werden heute lediglich Beiträge ausbezahlt, den Gesuchstellenden jedoch keine weiteren Informationen oder Verhaltenstipps mitgeliefert?" Die Gesuchsteller werden auf der Homepage von "Das Gebäudeprogramm" darauf hingewiesen, dass Modernisierungen fachgerecht zu planen und verschiedene Massnahmen aufeinander abzustimmen sind (http://www.dasgebaeudepro-gramm.ch). Der Kanton Aargau bietet eine Energieberatung an, welche die Bauherrschaften bei Bedarf unterstützt. Er informiert über die Internetseite der Fachstelle Energie sowie anlässlich öffentlicher Veranstaltungen von Gemeinden, Hauseigentümerverbänden etc., in deren Rahmen Energieberatende Referate halten. Auch ist die Energieberatung bei den wichtigsten Publikumsmessen auf Kantonsgebiet mit einem Informationsstand präsent. Eine entscheidende Rolle spielen die Baufachleute. Der Kanton Aargau informiert und sensibilisiert Baufachleute regelmässig mit Kursen. Der Kanton Aargau hat einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung des GEAK geleistet, dessen Zielsetzung unter anderem die Verbesserung der Information im Zusammenhang mit Wohngebäuden ist. Zur Frage 3: "Wird davon ausgegangen, dass bei Sanierungen von Mietobjekten die betroffenen Mieter durch die Hauseigentümer informiert werden?" Die Bedingungen des Mietrechts sind einzuhalten. Dazu gehört auch die Information der Mieterinnen und Mieter. Zur Frage 4: "Bestehen Statistiken, wie sich eine Sanierung auf die Höhe der Mietpreise auswirkt? Werden die Fördergelder von einer Mietpreiserhöhung ausgenommen?" Im Rahmen des Gebäudeprogramms sind bisher keine Statistiken erstellt worden, wie sich Sanierungen auf die Mietpreise auswirken. Vermieter müssen die Fördergelder, die sie für die 2616 15. März 2011 Art. 1165 energetische Sanierung erhalten, bei der Berechnung der Mietzinserhöhungen von den Investitionskosten abziehen. Im Bereich des Bauens gibt es verschiedene gesetzliche Bestimmungen. Es ist selbstverständlich, dass diese einzuhalten sind. Es ist aber nicht primäre Aufgabe des Programms, Statistiken über die Einhaltung von gültigen Gesetzen zu führen. Zur Frage 5 "Ist sichergestellt, dass Mieter von der zuständigen Fachstelle Auskunft erhalten, wie viele Fördermittel der Hauseigentümer für die Sanierung des Mietobjekts erhalten hat?" In den aktuellen Förderzusagen (Entscheid für die Gewährung von Finanzhilfen), ist die Auskunftspflicht geregelt. Führen bei vermieteten Objekten die Investitionen zu einer Mietzinserhöhung, verpflichtet sich der Beitragsempfangende, die Mieterinnen und Mieter über die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren. Die Fachstelle Energie ist berechtigt, die Gewährung von Förderbeiträgen gegenüber Mieterinnen und Mietern auf Anfrage hin zu bestätigen. Zur Frage 6: "Erfolgt eine Kontrolle, ob die durch die Fördergelder getroffenen Massnahmen die effektiv gewünschten Energiespareffekte auslösen (was bei immer wieder geöffneten Fenstern wohl öfter nicht der Fall sein wird)? Wenn nein, weshalb nicht?" Eine Ausführungskontrolle ist Bestandteil des Förderprogramms. In der Aufbauphase des Förderprogramms sind noch keine Kontrollen erfolgt. Ausführungskontrollen werden ab 2011 durchgeführt. Das Verhalten bezüglich geöffneter Fenster gehört nicht zur Kontrolle. Zur Frage 7: "Der Bund und im speziellen das Gebäudeprogramm stellen Fenster, Wände, Decken und Dächer in den Vordergrund. Weshalb wird darauf verzichtet, die Bauherrschaft auf weitere mögliche Massnahmen einer energetischen Sanierung (z.B. Dämmung der Leitungen) aufmerksam zu machen (oder solche gar als Bedingung vorzuschreiben?" Ein Hauptziel des Gebäudeprogramms besteht darin, dass Bauherrschaften richtig modernisieren, wenn sie modernisieren. Dies ist ohne entsprechendes Fachwissen in der Regel nicht möglich. Das Programm verzichtet aber bewusst darauf, die Qualität der Planung zu prüfen. Damit soll der einfache Zugang zum Programm offen gehalten werden und die Vollzugskosten sollen tief bleiben. Flankierend werden aber Energieberatungen angeboten, welche die Bauherrschaften bei ihren Entscheiden bei Bedarf beiziehen können. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'096.50. Flach Beat, GLP, Auenstein: Energie zum Letzten. In unserer Interpellation wollten wir wissen, was passiert eigentlich nach der Sprechung und dem Herausgeben des Geldes für energetische Massnahmen im Bereich der Gebäudehülle, also in dem Bereich in dem sich der Kanton Aargau in der letzten Zeit stark engagiert. Insgesamt kann man sagen, dass dieses Modell ein Erfolgsmodell ist. Es hat sehr viel bewegt und sehr viele alte Gebäude wurden dadurch saniert. Es kommt allerdings auch aus der Beantwortung der Interpellation heraus, dass man leider, leider das Konzept nach dem Sprechen der Gelder verlassen hat und keine Kontrolle darüber besteht was denn nachher passiert. Wenn man in ein komplett energetisch saniertes Gebäude kommt und dann feststellt, dass die Eigentümer die Gummidichtungen mit dem Chinamesser herausgeschnitten haben, damit es keinen Schimmel mehr gibt, weil sie nicht darüber aufgeklärt wurden, wie sie lüften müssen oder wenn automatische Lüftungssysteme nicht ordentlich funktionieren, weil den Hauseigentümern am Schluss niemand gesagt hat, dass sie das auch noch kontrollieren müssen, dann finde ich, dann verpufft relativ viel von dem Geld, das wir eigentlich sinnvoll eingesetzt haben. In diesem Bereich sollte der Regierungsrat unbedingt nachbessern. Ich bin teilweise zufrieden mit der Beantwortung und danke dem Regierungsrat. Vorsitzende: Namens der GLP-Fraktion erklärt sich Beat Flach, Auenstein, von der Antwort teilweise 2617 Art. 1165 15. März 2011 befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. (Schluss der Sitzung um 15.35 Uhr) __________________________________ 2618