Prof. Dr. Christian Jäger 18. Juni 2008 Klausurenkurs Strafrecht „Stoffwechsel“ I. Die selbständig tätige Schneiderin Schnipp (S) erhält von der Textilverarbeitungsfirma Kontura gegen Quittung immer wieder Stoffballen für Näharbeiten. Weil sie sich für überarbeitet, aber unterbezahlt hält, verschafft sie sich eine „Gehaltsverbesserung“, indem sie einen Ballen Baumwolle, den sie gerade bekommen, aber nicht quittiert hatte, für sich behält. Davon schneidert sie ihrer Schwiegermutter Hildegard (H) ein Kleid zum Geburtstag. Der Wert der Arbeit entspricht etwa dem Wert des Stoffes. Bei Geschenkübergabe informiert S die H über die Herkunft des Stoffes (was angesichts des Geburtstags eigentlich eine Unverschämtheit ist) und sagt: „Ich habe noch 20 Meter Stoff. Es ist besser, du verkaufst ihn, damit er nicht bei mir entdeckt wird“. H willigt für eine Belohnung ein und nimmt den Stoffballen zu sich in Verwahrung. An den darauffolgenden Tagen versucht H erfolglos, den Stoff an Bekannte zu verkaufen. Zwischenzeitlich hat aber Katharina (K), die Tochter der H, Geschmack an dem Stoff gefunden und den Ballen heimlich an sich genommen. Weil ihr das Nähen eines Kleides dann aber doch zu anstrengend erscheint, verkauft sie den Ballen zu einem Sonderpreis an Gertrud (G), eine gutgläubige Kollegin. Als K am nächsten Tag mit ihrer Freundin Annabell (A) zusammenkommt und ihr alles erzählt, will diese den Stoff haben und bietet den doppelten, immer noch günstigen Preis. Daraufhin erwirbt K den Ballen von G zurück und übergibt ihn der A. Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Strafanträge sind nicht gestellt. II. Angenommen, die S wird beim Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie (Rechtsmittel), vor welchem Gericht und vor welchem Spruchkörper kann das Urteil angefochten werden? Rückgabe und Besprechung am Do. 17.7.2008 ab 14 Uhr im HS 4!