Klausurenkurs Strafrecht

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Prof. Dr. Christian Jäger
18. Juni 2008
Klausurenkurs Strafrecht
„Stoffwechsel“
I.
Die selbständig tätige Schneiderin Schnipp (S) erhält von der Textilverarbeitungsfirma
Kontura gegen Quittung immer wieder Stoffballen für Näharbeiten. Weil sie sich für
überarbeitet, aber unterbezahlt hält, verschafft sie sich eine „Gehaltsverbesserung“, indem sie
einen Ballen Baumwolle, den sie gerade bekommen, aber nicht quittiert hatte, für sich behält.
Davon schneidert sie ihrer Schwiegermutter Hildegard (H) ein Kleid zum Geburtstag. Der
Wert der Arbeit entspricht etwa dem Wert des Stoffes.
Bei Geschenkübergabe informiert S die H über die Herkunft des Stoffes (was angesichts des
Geburtstags eigentlich eine Unverschämtheit ist) und sagt: „Ich habe noch 20 Meter Stoff. Es
ist besser, du verkaufst ihn, damit er nicht bei mir entdeckt wird“. H willigt für eine
Belohnung ein und nimmt den Stoffballen zu sich in Verwahrung. An den darauffolgenden
Tagen versucht H erfolglos, den Stoff an Bekannte zu verkaufen.
Zwischenzeitlich hat aber Katharina (K), die Tochter der H, Geschmack an dem Stoff
gefunden und den Ballen heimlich an sich genommen. Weil ihr das Nähen eines Kleides dann
aber doch zu anstrengend erscheint, verkauft sie den Ballen zu einem Sonderpreis an Gertrud
(G), eine gutgläubige Kollegin.
Als K am nächsten Tag mit ihrer Freundin Annabell (A) zusammenkommt und ihr alles
erzählt, will diese den Stoff haben und bietet den doppelten, immer noch günstigen Preis.
Daraufhin erwirbt K den Ballen von G zurück und übergibt ihn der A.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?
Strafanträge sind nicht gestellt.
II.
Angenommen, die S wird beim Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie
(Rechtsmittel), vor welchem Gericht und vor welchem Spruchkörper kann das Urteil
angefochten werden?
Rückgabe und Besprechung am Do. 17.7.2008 ab 14 Uhr im HS 4!
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