WOZU (K)EINE/N HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN? Eine Arbeitstagung der Ombudsstelle für Studierende, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Technischen Universität Graz und der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien 30. April 2014, 10-16 Uhr Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 8010 Graz Über diese Tagung 2015 feiert der Ombudsmann der Simon Frazer University in Vancouver, Kanada, sein 50jähriges Bestandsjubliäum. Dieses Büro ist damit weltweit die älteste derartige Einrichtung im Hochschulsektor. In Österreich gab es seit 1997 (bis 2012) die Studierendenanwaltschaft, die per 1. März 2012 durch das Hochschulqualitätssicherungsgesetz zur nunmehr gesetzlich verankerten Ombudsstelle für Studierende im (mittlerweile) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft umgewandelt wurde. Bereits seit 2007 hat die FH-Wien der WKW als erste Fachhochschule in Österreich eine Ombudsstelle, seit 2013 nunmehr als erste öffentlichrechtliche Universität auch die Technische Universität Graz eine solche. Im Bereich der Privatuniversitäten wurde an der Anton-Bruckner-Privatuniversität OÖ am 1. März 2014 eine Ombudsstelle eingerichtet. Die beiden Ko-Organisatoren Technische Universität Graz und FH-Wien der WKW als Hochschulinstitutionen mit eigenen Ombudsstellen verfügen so für die eigenen Studierenden über jeweils direkte Ansprechstelle für Anliegen vor Ort. Nach Referaten über die Gründungsintentionen durch den Rektor der TU Graz, Harald Kainz, bzw. durch den Geschäftsführer der FH Wien der WKW, Michael Heritsch, geben Monika Petermandl Erfahrungen aus sieben Jahren und Siegfried Koller aus dreizehn Monaten Tätigkeit als Ombudsfrau bzw. Ombudsmann wieder. Weitere Referentinnen und Referenten werden über dezentrale und zentrale Ombudsstellen berichten und auch darüber, warum es mancherorts keine Ombudsstellen gibt. Die Hauptintentionen dieser Veranstaltung sind einerseits die Darstellung zweier erfolgreicher Modelle von der Idee bis zur Umsetzung, andererseits die Diskussion zur Fortentwicklung und Weiterbildung des Konzeptes von hochschulischen Ombudsstellen, sowohl zentralen (so wie der Ombudsstelle im Ministerium) als auch dezentralen (so wie jenen an der TU Graz und an der FHW der WKW) und deren potentiellen Kooperationsmöglichkeiten. Zielgruppen: Persönliche Referentinnen und Referenten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rektoraten und Vizerektoraten Studien-, Prüfungs-, Rechtsabteilungen Studentensekretariate, ÖH-Vertreterinnen und -vertreter hochschulische Konfliktmanagement-, Beschwerde- und Ombudsstellen Vormittags Ab 9:30 Uhr „Aufwärme–Kaffee“ 10:00 Uhr Begrüßung und Eröffnung Sektionschef Mag. Elmar Pichl in Vertretung von Herrn Dr. Reinhold Mitterlehner Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Rektor o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Harald Kainz, Technische Universität Graz Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 10:15 Uhr Hauptreferate o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel, Altrektor Technische Universität Graz Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan / Die Idee Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, Ombudsmann der Technischen Universität Graz, Graz Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit / die Umsetzung Ing. Mag (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der FHWien der WKW, Wien Wirtschaftskammer Wien Die Ombudsstelle an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Der Plan / die Idee O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl, Ombudsfrau der FH Wien der WKW, Wien Die Ombudsfrau an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Die Wirklichkeit – ein siebenjähriger Erfahrungsbericht nach Bedarf Kaffeepause Ao. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre, Karl Franzens Universität Graz, Graz Warum die KFU Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende braucht Helga Nolte, Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten der Universität Hamburg, Hamburg, Deutschland Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: ein Erfahrungsbericht aus Deutschland Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien Von „Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten“ über „Anliegen“ zu „Vorschlägen“: Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen) Hochschulombudsmannes ca. 12:30Uhr Mittagsimbiss Nachmittags ab 13:15 Uhr Zwei parallele Arbeitskreise: Ombudsmann JA / NEIN: Pros und Kontras zur Einrichtung einer Ombudsstelle Impulsreferat: Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller Moderation: O. Univ.-Prof. Dr.phil. Dr.h.c. Konrad Helmut Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Struktur, Personal, Zuständigkeiten Impulsreferat: O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl / Dr.phil. Josef Leidenfrost, MA Moderation: FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner Ca. 15:45 Uhr Abschlussrunde: Zukunftsempfehlungen Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011 (NR: GP XXIV RV 1222 AB 1318 S. 112. BR: 8520 AB 8530 S. 799.) 8. Abschnitt Ombudsstelle für Studierende § 31. (1) Für Studierende an hochschulischen Bildungseinrichtungen ist im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eine weisungsfreie Ombuds-, Informations- und Servicestelle einzurichten. Unter Studierenden sind im Folgenden auch Studieninteressentinnen und interessenten und ehemalige Studierende zu verstehen. (2) Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu den von ihr behandelten Themen und Fällen zu leisten. Sie hat in diesem Zusammenhang mit den Studierendenvertretungen zu kooperieren und regelmäßig durch Veranstaltungen in Informationsaustausch mit Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind, zu treten. (3) Jede und jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden. Jedes solche Anliegen ist von der Ombudsstelle zu behandeln. Der Studierenden oder dem Studierenden und der Bildungseinrichtung sind das Ergebnis sowie die allenfalls getroffenen Veranlassungen mitzuteilen. (4) Die Ombudsstelle ist berechtigt, Informationen in den von den Studierenden vorgebrachten Angelegenheiten von den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtungen einzuholen. Die Organe und Angehörigen der Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, der Ombudsstelle Auskünfte in den von ihr bezeichneten Angelegenheiten zu erteilen. (5) Die Ombudsstelle kann den Organen der Bildungseinrichtung beratend zur Verfügung stehen. (6) Die Ombudsstelle ist zur Verschwiegenheit über alle ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet. (7) Die Ombudsstelle hat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit zu erstellen. Der Bericht für das jeweils vorangegangene Studienjahr ist bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister und dem Nationalrat vorzulegen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen. Und sie bewegt sich doch – die Universität Auszug aus der Inaugurationsrede von Altrektor O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hans Sünkel Graz, 28. Jänner 2004 Bildung: Unsere Studierenden verstehen wir als Kolleginnen und Kollegen, die im Laufe ihres Studiums vom Kunden zum Partner mutieren. Ihnen wollen wir das bestmögliche Bildungsangebot bereiten, abgestimmt auf die Bedürfnisse des hochtechnologischen Marktes, wobei das Attribut der „Nachhaltigkeit“ der Bildung als tragendes Element die Bedeutung der wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen betonen wird. Meine Damen und Herren, 99% des weltweiten Wissens wird außerhalb von Österreich produziert. Daher sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe an, das internationale Profil unserer Universität auch im Bildungsangebot vermehrt sichtbar werden zu lassen und durch unser Studienangebot Lehrveranstaltungen in auch Englisch international werden daher deutlich vor allem attraktiver in den zu werden. Master- und Doktoratsprogrammen zur Selbstverständlichkeit werden. Und im steigenden Bedarf nach Weiterbildung sehen wir ein breites Betätigungsfeld der Zukunft. Eine deutliche Verkürzung der überbordend langen Durchschnittsstudienzeiten sollte unser aller Anliegen sein. Daher wird es auch einer gemeinsamen Anstrengung von Lehrenden und Studierenden gleichermaßen bedürfen, unterstützt durch die Frau Studiendekanin und die Herren Studiendekane, um dieses Ziel mittelfristig zu erreichen, stets dem Leitgedanken verhaftet: „In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister“. Und sollte es Probleme im Studienbetrieb geben, so steht Ihnen eine von uns freiwillig eingerichtete Ombudsstelle zur Verfügung. Abrufbar unter: http://www.hochschulombudsmann.at/publikationen/ oder: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00035/imfname_335816.pdf Gedruckte Exemplare können bestellt werden bei: [email protected]