WOZU (K)EINE/N HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN? Eine

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WOZU (K)EINE/N
HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN?
Eine Arbeitstagung der
Ombudsstelle für Studierende,
des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft,
der Technischen Universität Graz
und
der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien
30. April 2014, 10-16 Uhr
Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz
Über diese Tagung
2015 feiert der Ombudsmann der Simon Frazer University in Vancouver, Kanada, sein
50jähriges Bestandsjubliäum. Dieses Büro ist damit weltweit die älteste derartige
Einrichtung im Hochschulsektor. In Österreich gab es seit 1997 (bis 2012) die
Studierendenanwaltschaft,
die
per
1.
März
2012
durch
das
Hochschulqualitätssicherungsgesetz zur nunmehr gesetzlich verankerten Ombudsstelle
für Studierende im (mittlerweile) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft umgewandelt wurde. Bereits seit 2007 hat die FH-Wien der WKW als erste
Fachhochschule in Österreich eine Ombudsstelle, seit 2013 nunmehr als erste öffentlichrechtliche Universität auch die Technische Universität Graz eine solche. Im Bereich der
Privatuniversitäten wurde an der Anton-Bruckner-Privatuniversität OÖ am 1. März 2014
eine Ombudsstelle eingerichtet.
Die beiden Ko-Organisatoren Technische Universität Graz und FH-Wien der WKW als
Hochschulinstitutionen mit eigenen Ombudsstellen verfügen so für die eigenen
Studierenden über jeweils direkte Ansprechstelle für Anliegen vor Ort. Nach Referaten
über die Gründungsintentionen durch den Rektor der TU Graz, Harald Kainz, bzw. durch
den Geschäftsführer der FH Wien der WKW, Michael Heritsch, geben Monika Petermandl
Erfahrungen aus sieben Jahren und Siegfried Koller aus dreizehn Monaten Tätigkeit als
Ombudsfrau bzw. Ombudsmann wieder. Weitere Referentinnen und Referenten werden
über dezentrale und zentrale Ombudsstellen berichten und auch darüber, warum es
mancherorts keine Ombudsstellen gibt.
Die Hauptintentionen dieser Veranstaltung sind einerseits die Darstellung zweier
erfolgreicher Modelle von der Idee bis zur Umsetzung, andererseits die Diskussion zur
Fortentwicklung und Weiterbildung des Konzeptes von hochschulischen Ombudsstellen,
sowohl zentralen (so wie der Ombudsstelle im Ministerium) als auch dezentralen (so wie
jenen an der TU Graz und an der FHW der WKW) und deren potentiellen
Kooperationsmöglichkeiten.
Zielgruppen:




Persönliche Referentinnen und Referenten sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Rektoraten und Vizerektoraten
Studien-, Prüfungs-, Rechtsabteilungen
Studentensekretariate, ÖH-Vertreterinnen und -vertreter
hochschulische Konfliktmanagement-, Beschwerde- und Ombudsstellen
Vormittags
Ab 9:30 Uhr „Aufwärme–Kaffee“
10:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung

Sektionschef Mag. Elmar Pichl in Vertretung von Herrn Dr. Reinhold Mitterlehner
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Rektor o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Harald Kainz, Technische Universität Graz

Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der Fachhochschule der
Wirtschaftskammer Wien

Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
10:15 Uhr
Hauptreferate

o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel, Altrektor Technische Universität Graz
Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan / Die Idee

Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, Ombudsmann der Technischen Universität Graz, Graz
Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit / die Umsetzung

Ing. Mag (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der FHWien der WKW, Wien
Wirtschaftskammer Wien
Die Ombudsstelle an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Der Plan / die Idee

O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl, Ombudsfrau der FH Wien der WKW, Wien
Die Ombudsfrau an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Die Wirklichkeit –
ein siebenjähriger Erfahrungsbericht
nach Bedarf
Kaffeepause
Ao. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre, Karl Franzens
Universität Graz, Graz
Warum die KFU Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende braucht

Helga Nolte, Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten der Universität Hamburg, Hamburg,
Deutschland
Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: ein Erfahrungsbericht aus
Deutschland

Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien
Von „Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten“ über „Anliegen“ zu „Vorschlägen“:
Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen) Hochschulombudsmannes
ca. 12:30Uhr
Mittagsimbiss
Nachmittags
ab 13:15 Uhr
Zwei parallele Arbeitskreise:
Ombudsmann JA / NEIN: Pros und Kontras zur Einrichtung einer Ombudsstelle
Impulsreferat: Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller
Moderation: O. Univ.-Prof. Dr.phil. Dr.h.c. Konrad Helmut
Wie eine Ombudsstelle einrichten:
Organisatorische Verankerung, Struktur, Personal, Zuständigkeiten
Impulsreferat: O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl / Dr.phil. Josef Leidenfrost, MA
Moderation: FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner
Ca. 15:45 Uhr
Abschlussrunde: Zukunftsempfehlungen
Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im
Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und
Akkreditierung Austria
(Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)
StF: BGBl. I Nr. 74/2011 (NR: GP XXIV RV 1222 AB 1318 S. 112.
BR: 8520 AB 8530 S. 799.)
8. Abschnitt
Ombudsstelle für Studierende
§ 31.
(1) Für Studierende an hochschulischen Bildungseinrichtungen ist im Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung eine weisungsfreie Ombuds-, Informations- und Servicestelle
einzurichten. Unter Studierenden sind im Folgenden auch Studieninteressentinnen und interessenten und ehemalige Studierende zu verstehen.
(2) Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu den
von ihr behandelten Themen und Fällen zu leisten. Sie hat in diesem Zusammenhang mit den
Studierendenvertretungen
zu
kooperieren
und
regelmäßig
durch Veranstaltungen
in
Informationsaustausch mit Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind, zu treten.
(3) Jede und jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-,
Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die
Ombudsstelle wenden. Jedes solche Anliegen ist von der Ombudsstelle zu behandeln. Der
Studierenden oder dem Studierenden und der Bildungseinrichtung sind das Ergebnis sowie die
allenfalls getroffenen Veranlassungen mitzuteilen.
(4) Die Ombudsstelle ist berechtigt, Informationen in den von den Studierenden vorgebrachten
Angelegenheiten von den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtungen
einzuholen. Die Organe und Angehörigen der Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, der
Ombudsstelle Auskünfte in den von ihr bezeichneten Angelegenheiten zu erteilen.
(5) Die Ombudsstelle kann den Organen der Bildungseinrichtung beratend zur Verfügung stehen.
(6) Die Ombudsstelle ist zur Verschwiegenheit über alle ausschließlich aus ihrer Tätigkeit
bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet.
(7) Die Ombudsstelle hat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit zu erstellen. Der Bericht für das
jeweils vorangegangene Studienjahr ist bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres der
zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister und dem Nationalrat
vorzulegen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen.
Und sie bewegt sich doch – die Universität
Auszug aus der Inaugurationsrede von
Altrektor O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hans Sünkel
Graz, 28. Jänner 2004
Bildung:
Unsere Studierenden verstehen wir als Kolleginnen und Kollegen, die im Laufe ihres
Studiums vom Kunden zum Partner mutieren. Ihnen wollen wir das bestmögliche
Bildungsangebot bereiten, abgestimmt auf die Bedürfnisse des hochtechnologischen
Marktes, wobei das Attribut der „Nachhaltigkeit“ der Bildung als tragendes Element die
Bedeutung der wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen betonen wird.
Meine Damen und Herren, 99% des weltweiten Wissens wird außerhalb von Österreich
produziert. Daher sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe an, das internationale Profil
unserer Universität auch im Bildungsangebot vermehrt sichtbar werden zu lassen und
durch
unser
Studienangebot
Lehrveranstaltungen
in
auch
Englisch
international
werden
daher
deutlich
vor
allem
attraktiver
in
den
zu
werden.
Master-
und
Doktoratsprogrammen zur Selbstverständlichkeit werden.
Und im steigenden Bedarf nach Weiterbildung sehen wir ein breites Betätigungsfeld der
Zukunft. Eine deutliche Verkürzung der überbordend langen Durchschnittsstudienzeiten
sollte unser aller Anliegen sein. Daher wird es auch einer gemeinsamen Anstrengung von
Lehrenden und Studierenden gleichermaßen bedürfen, unterstützt durch die Frau
Studiendekanin und die Herren Studiendekane, um dieses Ziel mittelfristig zu erreichen,
stets dem Leitgedanken verhaftet: „In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister“. Und
sollte es Probleme im Studienbetrieb geben, so steht Ihnen eine von uns freiwillig
eingerichtete Ombudsstelle zur Verfügung.
Abrufbar unter: http://www.hochschulombudsmann.at/publikationen/
oder: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00035/imfname_335816.pdf
Gedruckte Exemplare können bestellt werden bei: [email protected]
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