Merkblatt - AHK Russland

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Programminformation
Bundeskanzler-Stipendien
für künftige Führungskräfte
Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) vergibt aus Mitteln des Auswärtigen Amtes jährlich bis zu
zehn Bundeskanzlerstipendien pro Land an Nachwuchsführungskräfte aus den USA, der Russischen
Föderation und der Volksrepublik China, die in ihrem bisherigen Werdegang in besonderem Maße
Führungspotenzial nachgewiesen haben. Das Programm steht unter der Schirmherrschaft der
Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und richtet sich an Vertreter(*) aller Berufe und
Fachdisziplinen, unter besonderer Berücksichtigung der Geistes-, Rechts-, Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften.
Ziel des Programms ist es, Nachwuchsführungskräften aus den genannten Ländern bereits in einem
frühen Karrierestadium einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Nach ihrer Rückkehr
und weiterem beruflichen Werdegang im Heimatland haben sie aufgrund der intensiven
Deutschlanderfahrung das Potential, Mittler zwischen Deutschland und ihrem Heimatland in bedeutenden
Positionen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zu werden.
Interessierte Kandidaten erstellen individuelle Projektvorhaben, die auf ihre jeweiligen beruflichen
Entwicklungen und Zielsetzungen zugeschnitten sind. Es ist erforderlich, bereits vor dem Einreichen der
Bewerbungen mit dem vorgesehenen Gastgeber (Mentor) in Deutschland Kontakt aufzunehmen, der die
berufliche bzw. wissenschaftliche Betreuung während des Stipendienaufenthaltes gewährleisten sollte.
Stipendienleistungen
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich zwischen EUR 2.150 und EUR 2.750 (in Ausnahmefällen bis zu
EUR 3.650). Darin enthalten sind eine Mobilitätspauschale sowie ein Beitrag zur Kranken- und
Haftpflichtversicherung.
Der Deutschlandaufenthalt beginnt für Stipendiaten mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen mit
einem obligatorischen bis zu viermonatigen Intensiv-Sprachkurs von Mai bis August. Das Stipendium wird
für zwölf Monate verliehen und beginnt im September mit einem vierwöchigen Einführungsseminar in
Bonn und Berlin, gefolgt von der eigenständigen Projektarbeit ab Oktober.
Im darauf folgenden Frühjahr nehmen die Stipendiaten an einer zweiwöchigen Studienreise durch
Deutschland teil. Weitere Veranstaltungen im Rahmen des Stipendiums sind die Jahrestagung der AvH
mit Empfang durch den Bundespräsidenten und ein Abschlusstreffen der Stipendiaten in Berlin mit Empfang
im Bundeskanzleramt.
Verlängerungen des Stipendiums von bis zu drei Monaten sind möglich.
(*)
Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets
Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint.
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Zusätzliche Leistungen:
Forschungskostenzuschuss an das Gastinstitut in Höhe von monatlich 500,- €;
Sprachstipendium für einen ein- bis viermonatigen Intensivsprachkurs in Deutschland unmittelbar vor
Beginn des Stipendienaufenthaltes (die Sprachkenntnisse können mit finanzieller Unterstützung der
Alexander von Humboldt-Stiftung nach Verleihung des Stipendiums auch bereits im Heimatland vertieft
werden; für Stipendiaten mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen ist ein bis zu viermonatiger
Intensiv-Sprachkurs in Deutschland von Mai bis August obligatorisch);
Reisekostenpauschale für die An- und Rückreise des Stipendiaten, wenn diese Kosten nicht von dritter
Seite getragen werden;
Zulagen für mitreisende Familienmitglieder für Aufenthalte von mindestens drei Monaten (Ehepartner
bis zu 326,- € monatlich und pro Kind bis zu 204,- € monatlich);
Umfangreiche Alumniförderung nach erfolgreichem Abschluss des Deutschlandaufenthalts,
insbesondere Förderung der Kontakte mit Kooperationspartnern in Deutschland während der gesamten
beruflichen Karriere der Alumni.
Voraussetzungen für die Bewerbung
1. Staatsangehörigkeit der USA, der Russischen Föderation oder der Volksrepublik China;
2. Bachelor oder vergleichbarer akademischer Grad, wobei der Abschluss bei Stipendienbeginn
(1. September des auf die Bewerbung folgenden Jahres) nicht länger als 12 Jahre zurückliegt;
3. Ausführliche
gutachtliche
Stellungnahme
einschließlich
Betreuungszusage
eines
Gastgebers/Mentors in Deutschland; Einzelheiten des geplanten Projekts müssen vor der
Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber/Mentor abgesprochen werden;
4. Referenzgutachten (mindestens 3, maximal 5) von Personen, die über den beruflichen, persönlichen
und ggf. wissenschaftlichen Hintergrund des Bewerbers Auskunft geben können ;
Falls sich Interessenten zum Zeitpunkt der Bewerbung oder bis kurz vor der Bewerbung bereits mehr als
6 Monate außerhalb des Heimatlandes aufhalten/aufgehalten haben, können formale Gründe gegen eine
Bewerbung sprechen. In einem solchen Fall ist es erforderlich, sich vor einer Bewerbung mit der
Alexander von Humboldt-Stiftung ([email protected]) in Verbindung zu setzen.
Bereits von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderte Wissenschaftler können sich nicht im
Bundeskanzler-Stipendienprogramm bewerben. Ihnen steht für die Förderung erneuter Forschungsaufenthalte das Alumni-Programm der Stiftung offen. Personen, die bereits im Rahmen des
Bundeskanzler-Stipendienprogramms gefördert wurden, können sich nicht für andere Forschungsstipendien der Humboldt-Stiftung bewerben.
Bewerbungsverfahren
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss unter folgender Adresse
eingegangen sein:
Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswahlabteilung
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland.
Alternativ zu der schriftlichen Form ist es auch möglich, die vollständigen Bewerbungsunterlagen per
E-Mail bis zum Bewerbungsschluss einzureichen. In diesem Fall muss zusätzlich nur das eigenhändig
unterschriebene Bewerbungsformular im Original innerhalb von drei Wochen per Post nachgereicht
werden (Eingang bei der Alexander von Humboldt-Stiftung). Alle sonstigen, per E-Mail eingereichten
Bewerbungsunterlagen sollten nicht zusätzlich per Post übersandt werden.
Bewerbungen per E-Mail sind an die E-Mail-Adresse [email protected] zu richten.
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Es ist die Aufgabe des Bewerbers, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Die vertrauliche
Stellungnahme des vorgesehenen Gastgebers/Mentors kann von Ihrem Gastgeber zum Bewerbungsschluss direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Sofort nach Eingang Ihrer
Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht und
vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden können. Verspätet eingehende Anträge oder
unvollständige Anträge können möglicherweise nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden.
Für eine Bewerbung sollten ausschließlich die aktuell gültigen Bewerbungsunterlagen verwendet werden.
Diese können von der Webseite der Alexander von Humboldtstiftung herunter geladen werden. Welche
Unterlagen für eine Bewerbung erforderlich sind, können Sie den Hinweisen für eine vollständige
Bewerbung entnehmen, die dem Bewerbungsformular beiliegen.
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen entscheidet ein unabhängiger Auswahlausschuss, welche
Bewerber zu einem Interview mit dem Auswahlkomitee eingeladen werden. Die Interviews finden im
Rahmen einer Auswahlsitzung im Heimatland des Bewerbers statt. Die Benachrichtigung über die
Auswahlentscheidung erfolgt innerhalb weniger Tage nach der Auswahlsitzung. Zusätzliche Informationen
zum Auswahlverfahren finden Sie in den FAQ auf den Internetseiten der Alexander von HumboldtStiftung.
Weitere Informationen sowie Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten der Alexander von
Humboldt-Stiftung verfügbar.
Interessenten für das Bundeskanzler-Stipendienprogramm für die USA können sich auch an das Büro der
American Friends of the Alexander von Humboldt-Foundation wenden.
American Friends of the
Alexander von Humboldt Foundation
1012 14th Street NW, Suite 1015
Washington, DC 20005
Tel: (202) 783-1907
Fax: (202) 783-1908
e-mail: [email protected]
URL: www.americanfriends-of-avh.org
(Bitte senden Sie keine Bewerbungen oder Referenzgutachten an das Büro der American Friends of the
Alexander von Humboldt Foundation.)
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