Bericht 7 Sd/FA3/Hauptausschuss/HH2006-07-Bericht-Erläuterungen SenWissKult FA3 Berlin, den 05. September 2005 Telefon: 668 Telefax: 669 E-Mail: [email protected] Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2006/2007 Kapitel 1720 Aktualisierung der in Maßnahmengruppe 02 - Blaue-Liste-Einrichtungen (WGL) und in Maßnahmengruppe 03 – Großforschungseinrichtungen (HGF) zusammengefassten Zuschüsse Rote Nummern: 3100, hier: Einzelplan 17 Vorgang: 54. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung am 24. August 2005 Ansätze: Entfällt; diverse Titel Gesamtkosten: Entfällt Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenWissKult wird zur 2. Lesung im Ausschuss zu einer redaktionell überarbeiteten Vorlage des Haushaltsplans, die die inzwischen vorliegenden Ergebnisse der Wirtschaftsplanverhandlungen mit dem Bund enthält, aufgefordert. Hierzu wird berichtet: Mit dem vom Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder am 23. Juni 2005 beschlossenen „Pakt für Forschung und Innovation“(PFI) ist vorgesehen, den institutionell geförderten Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen finanzielle Planungssicherheit zu geben und eine Steigerung der jährlichen Haushalte ab 2006 um jährlich mindestens 3 % bis zum Jahre 2010 vorzusehen. Damit wollen Bund und Länder einen Beitrag leisten, um die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung insgesamt und mittelfristig auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts anzuheben und damit 1 einer Übereinkunft der europäischen Regierungschefs zu entsprechen. Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2006/2007 bekennt sich der Senat zu dieser in die Zukunft weisenden gemeinsamen Initiative des Bundes und der Länder und unterstützt damit gezielt das Berliner Potential der außeruniversitären Forschungseinrichtungen als einen wichtigen Standortfaktor im Wissenschafts- und Wirtschaftswettbewerb. Insgesamt verändern sich die Zuschüsse für die einzelnen Bereiche im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: 2006 2007 MG 02 Blaue-Liste-Einrichtungen + 3.976 T€ + 3.337 T€ MG 03- Großforschungseinrichtungen - 1.894 T€ + MG 04- Zuschüssen an Organisationen + 1.495 T€ + 1.973 T€ + 3.577 T€ + 5.732 T€ Summe 422 T€ Dabei ist in der MG 02 erstmals das ab 2006 in die Blaue-Liste-Einrichtungen einbezogene Institut für Angewandte Chemie (ACA) enthalten. Für das Haushaltsjahr 2007 sind die Planzahlen entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation fortgeschrieben worden. Bei diesem Zahlenwerk ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Veranschlagung im Berliner Landeshaushalt Bundesbeteiligungen länderübergreifend nur bei den Blaue-Liste-Einrichtungen ausgabe- und einnahmeseitig veranschlagt werden. Bei den übrigen Einrichtungen (HGF) und Organisationen (DFG, MPG, FhG) werden die anteiligen Bundesmittel einnahmeund ausgabeseitig nicht im jeweiligen Landeshaushalt veranschlagt, sondern direkt vom Bund an die betroffenen Institutionen bewilligt und überwiesen. Die jährlichen Aufwüchse um insgesamt mindestens 3 % aufgrund des Paktes für Forschung und Innovation bedeuten, dass die jeweiligen Förderbereiche um dieses Volumen gesteigert werden; dies heißt nicht, dass pauschal der Wirtschaftsplan jeder einzelnen Einrichtung auch um 3 % steigt. Die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Institutionen ergeben sich letztlich unter Berücksichtigung von Wettbewerbsgesichtspunkten im Rahmen der Beratungen der Wirtschaftspläne in den Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung. Unbeschadet hiervon ist im Einzelfall auch zu berücksichtigen, dass es Sondertatbestände mit speziellem Mehr-/ oder Minderaufwand für einzelne Institutionen gibt. Dies trifft für Berlin zu beim Max-Delbrück-Centrum im Rahmen der HGF-Förderung, denn dort ergeben sich Minderaufwendungen durch den Wegfall der Sonderfinanzierung 2 Berlins aufgrund des Einkommensangleichungsgesetzes sowie auslaufender Investitionsvorhaben. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung wurden die Planansätze pauschal um jeweils 3 % fortgeschrieben. Inzwischen sind die Wirtschafts- und Haushaltsplanverhandlungen 2006 mit den Forschungseinrichtungen sowie die Finanzbedarfsgespräche mit dem mitfinanzierenden Bund abgeschlossen, sodass die einzelnen Planansätze der Zuschusstitel konkretisiert werden können. In der beigefügten Anlage 1 sind die Gesamtaufwendungen für die Maßnahmengruppe 02, 03 und 04 (Blatt 1) sowie die notwendigen titelbezogenen Veränderungen dargestellt. Dem über 3 % hinausgehenden Zuwachs bei den Einrichtungen der Blauen Liste im Haushaltsjahr 2006 und 2007 in Höhe von jeweils 244 T€ (Bundesmittel = 122 T€; Ländermittel = 122 T€) steht zum Ausgleich der Ländermittel ein entsprechend geringerer Zuwachs an Landesmitteln in Höhe von 122 T€ in 2006 und 122 T€ in 2007 bei den Großforschungseinrichtungen gegenüber. Auf die beigefügte Tabelle (Anlage 1, Blatt 1) wird verwiesen. Eine Mehrbelastung tritt bei den Landesmitteln durch diese Änderungen nicht ein. Im übrigen wirken sich die Veränderungen bei den Ausgaben der Maßnahmengruppe 02 entsprechend einnahmeseitig aus. Die Zuweisungen des Bundes für konsumtive und investive Zwecke erhöhen sich in 2006 und 2007 um jeweils 122 T€ (vgl. Anlage 1, Blatt 2). Außerdem erhöht sich der Refinanzierungsanteil der Länder bei Titel 232 31 in 2006 um rund 15 T€ und in 2007 um rund 16 T€. Die Veränderungen bei den einzelnen Zuschussbeträgen in den Maßnahmengruppen 02 und 03 sind in Anlage 1, Blatt 2 und 3 aufgeführt. Die jeweils dazugehörenden Erläuterungen sind in der Anlage 2, Blatt 1-8 dargestellt. Die Steigerung der Zuschussbeträge an die Einrichtungen der Blauen Liste um die genannten 244 T€ führt im Hinblick auf die Teilnahme der Blaue-Liste-Einrichtungen am Wettbewerbsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft notwendigerweise auch zu einer Erhöhung des bei Titel 685 46 – Zuschüsse an fächerübergreifende Organisationen in Wissenschaft und Forschung – des in Maßnahmengruppe 04 enthaltenen Teilansatzes Abgabe WGL-BLE um 6 T€ in 2006 und 7 T€ in 2007. 3 Die darüber hinaus ebenfalls noch fehlenden Erläuterungen für das Konrad-ZuseZentrum für Informationstechnik, die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften und die Wissenschaftsstiftung Ernst Reuter sind als Anlage 3, Blatt 1 und 2 zur Information beigefügt. Durch die Einarbeitung der Ergebnisse der Wirtschaftsplanverhandlungen mit den damit verbundenen Mittelumschichtungen innerhalb der Maßnahmengruppen 02/03 sowie unter Berücksichtigung der daraus folgenden einnahmeseitigen Auswirkungen tritt insgesamt keine Mehrbelastung des Landeshaushalts gegenüber den insgesamt veranschlagten Zuschüssen des Druckstücks Haushaltsplan 2006/2007 ein. Daher bitte ich um Zustimmung zu den geänderten Zuschüssen gemäß Anlage 1, Blatt 2 und 3 sowie den in Anlage 2, Blatt 1 bis 8 angepassten Erläuterungen für das Druckstück des Haushaltsplans 2006/2007. 4