Anlage 1 zur Vorlage X/195 Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige Projekt Regenbogen Rosentorstr. 13 38640 Goslar Träger: Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen GmbH Hüttenstr. 6 38642 Goslar Stand: Januar 2008 1 Anlage 1 zur Vorlage X/195 1. Rahmenbedingungen Als BNVHS GmbH sind wir in Niedersachsen seit 1979 tätig. Als landesweit tätiger Dienstleister unterhält unser Unternehmen in Niedersachsen 11 Aus- und Weiterbildungszentren. Die WBZ werden als selbständige betriebswirtschaftliche Einheiten durch WBZ-LeiterInnen geführt. Das Projekt Regenbogen gehört zum Ausund Weiterbildungszentrum Goslar und besteht seit 1998. Im Goslarer WBZ arbeiten derzeit 31 festangestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ein Dozententeam von ca. 15 in der Ausbildung, Qualifizierung, Beratung, Beschäftigung und Betreuung von derzeit 599 Menschen (Stand März 2007). Die Geschäftsleitung einschließlich der Stabsstellen Qualitätsmanagement, Marketing und Entwicklung, Potential Assessment, Versicherungen und Revision sowie die Personalabteilung und das Finanz- und Rechnungswesen hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist als Vertretung der einzelnen Weiterbildungszentren Partner von öffentlichen Institutionen, wie Ministerien, der Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung, N-Bank, Handwerkskammern und Verbänden auf Landesebene tätig. Der strukturelle Aufbau des Unternehmens mit einem Netz von Bildungseinrichtungen und einer Zentrale, die Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben durchführt und die Bildungseinrichtungen von verwaltenden Aufgaben entlastet, ermöglicht Beratung und Vermittlung in Niedersachsen auf hohem Qualitätsniveau unter ständiger Einbeziehung neuer Erkenntnisse über Trendentwicklungen. 1.1 Jugenddelinquenz vor Ort Im Landkreis Goslar ist ein leichter kontinuierlicher Anstieg der registrierten Jugendkriminalität zu verzeichnen. Dabei ist insbesondere festzustellen, dass die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren im Bereich der Gewaltkriminalität in den letzten Jahren stärker anstieg als in den übrigen Bereichen der Jugendkriminalität. Daraus lässt sich herleiten, dass unter jungen Menschen die zunehmende Bereitschaft besteht, Konflikte auch mit körperlicher Gewalt auszutragen. Die Intensität „Qualität“ der Gewalt nimmt dabei ebenfalls zu, das zeigt sich sowohl in den Geschädigten-Angaben, als auch in der Beschuldigtenvernehmung laut Jahresbericht 2005 der Polizeiinspektion Goslar. Auch das nicht vorhandene Unrechtsbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen hat laut Polizei Goslar beängstigend zugenommen. Bei Körperverletzungsdelikten ist zudem ein starker Anstieg bei den weiblichen Tatverdächtigen speziell im Alter zwischen 14 und 16 Jahren zu verzeichnen. Nachfolgend Auszüge aus dem Jahresbericht 2005 der Polizeiinspektion Goslar über Umfang und Entwicklung der Kriminalität und Gefährdung Jugendlicher und Heranwachsender im Landkreis Goslar. Der Jahresbericht für 2006 konnte uns leider noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da er noch nicht freigegeben wurde. Tatverdächtige Jugendliche (14 – 18 Jahre) im Jahr 2005: weiblich: insgesamt: 161 604 männlich: 443 2 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Tatverdächtige Heranwachsende (18 – 21 Jahre) im Jahr 2005: insgesamt: weiblich: männlich: 494 99 395 Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg bei den tatverdächtigen Jugendlichen festzustellen. Bei den Heranwachsenden ist ein sehr geringer Anstieg bei den männlichen und eine geringe Abnahme bei den weiblichen Heranwachsenden gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Tatverdächtige Spätaussiedler im Jugend- und Heranwachsenden- Bereich sind deutlich angestiegen. Die häufigsten Deliktbereiche werden anhand folgender Diagramme dargestellt: Registrierte Delikte von Jugendlichen im Jahr 2005: 395 Körperverletzung 400 350 Raub 300 Diebstahl 250 200 166 143 Sachbeschädigung 150 97 100 50 Verstöße gegen das BtmG 4 3 Branddelikte 0 Registrierte Delikte von Heranwachsenden im Jahr 2005: 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Körperverletzung 183 Raub 125 Diebstahl 92 88 Sachbeschädigung Branddelikte 14 5 Verstöße gegen das BtmG 3 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Straftaten, auf Grund derer eine Weisung zur Teilnahme am Sozialen Trainingskurs/ zur Betreuungsweisung erfolgte: Die oben genannten Delikte spiegeln sich auch zum überwiegenden Teil bei den Jugendlichen/Heranwachsenden wider, die vom Gericht die Weisung erhielten, an einem Sozialen Trainingskurs/Betreuungsweisung im Projekt Regenbogen teilzunehmen. In der von der Polizei Goslar geführten Statistik sind Straßenverkehrsdelikte nicht erfasst worden. Dieses Delikt ist in der Betreuung beim Projekt Regenbogen ebenfalls vertreten. Bei ca. einem Fünftel der zugewiesenen Betreuungsfälle handelt es sich um weibliche Jugendliche/ Heranwachsende. Eine steigende Tendenz ist zu beobachten. 1.2 Standorte/Mobilität Das Projekt Regenbogen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Goslar, ClausthalZellerfeld und Teile des Amtgerichtes Seesen, die räumlich eher Goslar zuzuordnen sind. Dazu gehören die Orte Astfeld, Wolfshagen, Lautenthal, Langelsheim und Bredelem. Das Projekt Regenbogen hat Räumlichkeiten in zentraler Innenstadtlage in der Rosentorstr. 13 in 38640 Goslar direkt in der Fußgängerzone angemietet. Der Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Vom Bahnhof Goslar sind es ca. 5 Gehminuten bis zur Einrichtung. Darüber hinaus stehen den Mitarbeiterinnen des Projekts Räumlichkeiten im Jugendzentrum am Klepperberg in Clausthal-Zellerfeld, im Rathaus in St. Andreasberg sowie beim Kinderschutzbund in Braunlage zur Verfügung. Für Jugendliche aus dem Oberharz, die eine schlechte Verkehrsanbindung nach Goslar haben, bieten wir so die Möglichkeit von Außensprechstunden in diesen ebenfalls zentral gelegenen Räumlichkeiten an. Darüber hinaus findet je nach individueller Problemlage aufsuchende Sozialarbeit im Lebensumfeld des Jugendlichen statt, z. B. in Form von Hausbesuchen. Für Aktivitäten und Ausflüge im Rahmen der Sozialen Trainingskurse steht der Einrichtung ein Kleinbus zur Verfügung. Innerhalb unserer Geschäftszeiten ist unser Team in der Regel von montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar. Darüber hinaus gehende Einzelabsprachen sind jederzeit möglich. 1.3 Räumlichkeiten Das angemietete Objekt hat eine Größe von 65 qm. Es steht für jede Mitarbeiterin ein eigenes Büro zur Verfügung. Die Büros des Mitarbeiterteams sind mit den technischen Kommunikationsmitteln wie Telefon, Fax, PC mit Internetzugang ausgestattet. Für die Einzelberatung bzw. Einzelgespräche ist ein entsprechendes Setting gewährleistet. 4 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Darüber hinaus steht ein Gruppenraum zur Verfügung, der ausgestattet ist mit ansprechender Sitzecke, Flipchart, Fernseher, Video- und DVD-Player sowie Radiorecorder. Sanitäre Einrichtungen sowie eine kleine Küche sind ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus kann in unserer Hauptgeschäftstelle in Goslar- Oker bei Bedarf der EDV-Raum genutzt werden, um beispielsweise Bewerbungstraining durchzuführen. Auch die dortigen Werkstätten und Unterrichtsräume stehen ggf. für besondere Aktionen zur Verfügung. 1.4 Personal-/Honorarkräfte Das für diese Maßnahme fachkompetent zur Verfügung stehende Mitarbeiterteam ist seit vielen Jahren in unserem Unternehmen beschäftigt und war neben der Tätigkeit in ambulanten Maßnahmen u. a. erfolgreich tätig in der überbetrieblichen Ausbildung. Die in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeiterinnen verfügen alle über die notwendigen formalen beruflichen Qualifikationen und erfüllen die vom Landesjugendamt geforderten Standards zur Durchführung richterlicher Weisungen gem. JGG. Insbesondere verfügen sie über eine langjährige Berufspraxis und Erfahrung in der Förderung der Zielgruppe. Der vorgegebene Personalschlüssel von 2,25 Stellen ist mit zwei Vollzeitkräften (38,5 Std./h) + 1,43 Std. Mehrarbeit) sowie einer geringfügig Beschäftigten (6,67 Std./h) mit der Qualifikation zur Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin erfüllt. Eine Mitarbeiterin verfügt zusätzlich über eine Ausbildung zur Sozialberaterin (Institut für Kommunikation und Beratung der FH Hildesheim). Eine Mitarbeiterin verfügt über die Zusatzausbildung zur Konfliktberaterin im TOA und außerdem über eine Ausbildung zur Mediatorin mit Schwerpunkt „Schulmediation“. Nach dem Ausscheiden unseres langjährig beschäftigten TOA-Mitarbeiters befindet sich eine Mitarbeiterin derzeit in der Zusatzausbildung zur Konfliktberaterin im TOA. Ab 01.01.2008 wird ½ Stelle zusätzlich mit einer Fachkraft besetzt. 2. Angebote Das Projekt Regenbogen leistet einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz. Jeder junge Mensch unterliegt individuellen Entwicklungsprozessen, die durch Familie, Schule, Ausbildung und das soziale Umfeld beeinflusst werden. Treten an irgendeiner Stelle der Persönlichkeitsprägung Störungen auf, kann dies zu abweichendem Verhalten führen, welches unter anderem durch Delinquenz seine Ausdrucksform finden kann. 5 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Die im ambulanten Bereich des Projektes Regenbogen Betreuten sind ausschließlich Jugendliche und Heranwachsende, gegen die das Jugendstrafrecht angewendet wurde und deren individuellen Defizite im Großteil der Fälle zu Mehrfachstraftaten bzw. Wiederholungstaten geführt haben. Für die Aufarbeitung von Defiziten bei auffälligen und vor allem delinquenten Jugendlichen und Heranwachsenden ist ein Reaktionskonzept gefordert, welches weitreichende Arbeitsmöglichkeiten und eine Verknüpfung bzw. Bereicherung zu den Maßnahmen der Jugendhilfe, die im KJHG verankert sind, bietet. Das Jugendstrafrecht bietet die Möglichkeit, besser und differenzierter als das Erwachsenenstrafrecht auf Normverstöße junger Menschen zu reagieren, da das Jugendstrafrecht nicht nur ausschließlich die traditionellen Sanktionsformen kennt. Unser Projekt wird im Rahmen der Durchführung richterlicher Weisungen in folgenden sozialpädagogischen Bereichen tätig: - Soziale Trainingskurse gemäß § 10 (6) JGG Soziale Gruppenarbeit gemäß §§ 11, 13, 14, 29, 41 SGB VIII Betreuungsweisungen gemäß § 10 (5) JGG Sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß §§ 30, 35, 41 SGB VIII Täter-Opfer-Ausgleich gemäß §§ 10 (7), 45, 47 JGG Mit unseren Angeboten wird einem zentralen Anliegen der Jugendhilfe entsprochen, die schädlichen Folgen von Jugendarrest und Jugendstrafen zu verhindern und durch weniger belastende Maßnahmen zu ersetzen. 2.1 Soziale Gruppenarbeit/Soziale Trainingskurse Die Idee zur Schaffung der Sozialen Gruppenarbeit entstand aus den Wünschen nach Veränderung der erzieherischen Hilfen für Jugendliche und junge Heranwachsende und der neuen Orientierung der Jugendhilfe, Hilfesuchende integrativ zu unterstützen. Eine Form stellt sich in dem Sozialen Trainingskurs dar. Die Weisung zur Teilnahme am Sozialen Trainingskurs bietet eine weitere Möglichkeit, auf jugendliches abweichendes Verhalten zu reagieren, ohne ausschließlich auf die traditionellen Sanktionsformen wie Arbeitstunden, Freizeitarreste und Jugendstrafen zurückgreifen zu müssen. Die Soziale Gruppenarbeit ist inzwischen zu einem nicht mehr wegzudenkenden Instrument der Jugendstrafrechtspflege geworden. Sie richtet sich in der Regel an Jugendliche und junge Heranwachsende mit folgenden Auffälligkeiten: - Straffälligkeit (keine Bagatelldelikte) - Grundzuweisungskriterium Sozialisationsdefizite wie Leistungsverweigerung, mangelndes Durchhaltevermögen, Motivationsschwächen und geringe Frustrationstoleranz Fehlende oder niedrige Schulabschlüsse oder abgebrochene Berufsausbildung 6 Anlage 1 zur Vorlage X/195 - Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung der Schulpflicht oder der Suche nach einer beruflichen Tätigkeit Passive und konsumorientierte Freizeitgestaltung (bis hin zu süchtigem Verhalten) Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (Aggressionen, Kontaktarmut, Kommunikationsstörungen etc.) Wunsch nach spontaner Bedürfnisbefriedigung Hauptklientel dieser Weisung sind dem zufolge meist Verurteilte, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und bei denen teilweise schon ein erhebliches Maß an krimineller Energie festgestellt wurde. In der Regel sind sie nicht in Lage, aus eigenem Vermögen ihre Situation zu verändern. Ziel der Sozialen Trainingskurse ist es deshalb, möglichst ohne Repressionen den zu Betreuenden die notwendigen Grundlagen dafür zu vermitteln, dass diese künftig ein Leben ohne Straftaten führen können. Es kommen insbesondere Jugendliche und Heranwachsende in Betracht, deren Straffälligkeit durch einen Mangel an sozialer Handlungskompetenz begünstigt wird. Gerade für diese Menschen ist ein langfristiges, kontinuierliches soziales Trainingsfeld sinnvoll, da eine Einzelmaßnahme aufgrund der relativ hohen Anforderung an die Verbalisierungsfähigkeit der jungen Menschen häufig eine Überforderung darstellt. Im Sozialen Trainingskurs können alternative Handlungsmuster erprobt und neue Gruppenerfahrungen gemacht werden. Grundvoraussetzung für jegliche Arbeit mit auffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden ist die Schaffung einer tragfähigen und von gegenseitiger Achtung geprägten Vertrauensbasis, ohne die die Ursachen für die bestehenden Defizite nicht analysiert werden können. Vorbereitet und flankiert wird die Gruppenarbeit von Einzelgesprächen, in denen individuelle Ziele formuliert, überprüft und ggf. weiterentwickelt werden. Die Gruppen für das soziale Training werden individuell, je nach Problemlagen der Jugendlichen, zusammengestellt. Die Anzahl der Kurse richtet sich nach den aktuellen Zuweisungen. Die Jugendlichen werden nach einer durch Einzelbetreuung gestützten Kennenlernphase integriert. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen 6 und maximal 10 Jugendlichen. Die Dauer der Angebote wird durch die vom Gericht verhängte Weisung bestimmt, erstreckt sich allerdings in der Regel über 6 Monate. Während dieser Zeit wird jeder Teilnehmer mindestens einmal wöchentlich, bei Bedarf auch mehrmals betreut. Die Jugendlichen stehen mit ihren individuellen Erlebniswelten und sozialen Hintergründen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die inhaltliche Ausgestaltung der Gruppenarbeit stützt sich auf themenzentrierte handlungsorientierte und erlebnispädagogische Angebote, die in Zusammenarbeit mit allen Gruppenteilnehmern nach deren Bedürfnissen und Interessenlagen ausgewählt, vorbereitet und durchgeführt werden. 7 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Themenzentrierte Gruppenangebote sind: - - Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Sozialverhaltens ( z. B. Förderung von Toleranz und Respekt in der Gruppe, Förderung der Eigenverantwortung, Vermittlung von Erfolgserlebnissen etc.) Schule, Ausbildungssuche, Arbeit (Erörterung, Entwicklung und Planung schulischer u. beruflicher Perspektiven inklusive Zusammenarbeit mit anderen arbeitsvermittelnden und beratenden Institutionen) Alternativen zur konsumorientierten Freizeitgestaltung ( z. B. Motivierung zur Kontaktaufnahme zu Sportvereinen, Jugendeinrichtungen etc.) Umgang mit Geld/ Schuldnerberatung (Unterstützung bei der Haushaltsplanung und ggf. Schuldenregulierung, Unterstützung bei der Sicherung materieller bzw. finanzieller Ressourcen zum Lebensunterhalt) Umgang mit legalen und illegalen Drogen und ggf. Aufbau von Therapiemotivation bei Suchtgefährdeten Erlernen des Umgangs mit Behörden und Institutionen Ursachen von Straffälligkeit und deren Folgen Jugend und Gewalt Familie und soziales Umfeld Die genannten und andere Angebote werden mit Unterstützung von audiovisuellen Medien, Rollenspielen, teilweise auch durch den Besuch sozialer Einrichtungen (Drobs, Schuldnerberatung, Berufsinformationszentrum etc.) vermittelt. Handlungsorientierte Gruppenangebote sind: - Bewerbungstraining im EDV-Raum in unserem Aus- und Weiterbildungszentrum in Goslar-Oker Anti-Aggressivitäts-Training (siehe Punkt 2.5.1) Erlebnispädagogische Gruppenangebote sind: - Besuch von Sportveranstaltungen oder Konzerten Grillfeste Kegeln, Billard, Bowling, Dart etc. Eislaufen, Rodeln Go-Kart-Fahren Kletterfreizeiten Kanu- oder Kanadierkurse Gleitschirm- oder Drachenflugschnupperkurse Ausflugsfahrten z. B. in den Heidepark Soltau, Autostadt Wolfsburg, Phaeno Wolfsburg etc. Gerade Freizeitaktivitäten bilden immer wieder die Grundlage, Zugang zu den Jugendlichen zu finden und einen Verbindungspunkt der Gruppenteilnehmer untereinander herzustellen. 2.2. Betreuungsweisung/Einzelbetreuung Eine Betreuungsweisung versteht sich in der Regel als ergänzendes Angebot zur Sozialen Gruppenarbeit und dient der individuellen Förderung des Einzelnen. Das aktuelle Lebensumfeld des jungen Menschen wird dabei berücksichtigt und mit 8 Anlage 1 zur Vorlage X/195 einbezogen. Die Betreuungsweisung bietet die Möglichkeit, auf die aktuelle Problemlage gezielt eingehen zu können, ohne das Recht des Einzelnen auf Wahrung seiner Privatsphäre zu verletzen. Während der Betreuungszeit erfolgt mindestens einmal pro Woche ein Kontakt, bei Bedarf auch häufiger. In den Gesprächen wird der bisherige Betreuungsverlauf regelmäßig erörtert. Sofern es aufgrund fehlender Mobilität erforderlich ist, werden die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden vor Ort aufgesucht. Am Ende der Einzelbetreuung erfolgt ein Abschlussgespräch, bei dem ein gemeinsames Fazit gezogen wird. Das Angebot der Betreuungsweisung als Einzelfallhilfe ist für die Jugendlichen und Heranwachsenden konzipiert, die überdurchschnittliche Schwierigkeiten in der Normbefolgung aufweisen und teilweise als nicht gruppenfähig gelten. Jeder Proband wird nach der Kennenlernzeit von einer festen Mitarbeiterin betreut, um ein tragfähiges Vertrauensverhältnis aufbauen zu können. Die Mitarbeiterinnen stimmen sich einmal wöchentlich über den Betreuungsstand des einzelnen Jugendlichen ab, um jederzeit in Abwesenheit der zuständigen Kollegin für den Hilfesuchenden die effektivste Hilfe anbieten zu können. Zentrale Ziele und Inhalte der Betreuungsweisung werden im Folgenden dargestellt: Ziele und Inhalte: - Vermeidung stationärer Sanktionen Förderung und Erweiterung sozialer Handlungskompetenzen Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme Unterstützung für eine eigenverantwortliche Alltagsbewältigung Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien Berücksichtigung von individuellen Stärken und Schwierigkeiten sowie Aktivierung vorhandener Ressourcen Krisenintervention Themenbezogene Auseinandersetzung sowie lebenspraktische Hilfen in den Bereichen, wie z. B. Wohnsituation, Familiensituation, Schul,- Ausbildung,und Beschäftigungssituation, Freizeitgestaltung, Peer-Group, Suchtverhalten, Umgang mit Geld Die Jugendlichen und Heranwachsenden sind in ihrer Entwicklung häufig in einer schwierigen Phase, suchen nach neuen Orientierungspunkten und Werten in ihrem weiteren Leben. Besonders deshalb kommt der Einzelbetreuung eine wichtige Bedeutung zu, da auf die individuellen Problemlagen intensiver eingegangen werden kann. Das Ziel ist, das Selbstvertrauen zu stärken, Kontinuität zu sichern und Entscheidungshilfen bereit zu stellen, sowie die Selbständigkeit der jungen Menschen zu fördern. Im Rahmen unserer Arbeit können wir immer wieder beobachten, dass die zu betreuenden Jugendlichen bzw. Heranwachsenden aufgrund ihrer sozialen Hintergründe immer weniger gruppenfähig sind und dadurch der Anteil der 9 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Probanden, die ihre Weisung ausschließlich in Einzelbetreuung erfüllen, immer größer wird. 2.3. Sozialpädagogisch betreute gemeinnützige Arbeitsleistung Im Projekt Regenbogen können keine sozialpädagogisch betreuten gemeinnützigen Arbeitsleistungen stattfinden, da die Angebotsstruktur des Projektes ausschließlich auf soziales Training in Gruppen und Einzelberatung ausgelegt ist. 2.4 Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen ambulanten sozialpädagogischen Angeboten ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) nicht an den Problemlagen der beschuldigten Jugendlichen orientiert. Er soll als außergerichtliche Konfliktregulierung ein laufendes Verfahren zur Einstellung führen und hat somit eine sozial- und rechtsfriedenstiftende Funktion. Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt, bedingt durch seinen engen Bezug zur Diversion, eine Weiterentwicklung der Reaktion auf jugendstrafrechtliches Verhalten dar. Es geht hierbei in erster Linie um Konfliktregelung und Schadenswiedergutmachung. Für die konkrete Arbeit des TOA sind folgende Voraussetzungen notwendig und sollen mit der Staatsanwaltschaft neben Verfahrenswegen und Deliktgruppen in einer Vereinbarung festgehalten werden: - die Geständigkeit der Täters - ein geklärter Sachverhalt (Vermittlung statt Ermittlung) - Nichtanwendung bei Bagatelltaten bei einer Einstellungsmöglichkeit gem. § 45 (2) JGG - freiwilliges Mitwirken von Geschädigten und Beschuldigten Deliktgruppen, die sich besonders für die Durchführung eines TOA eignen, sind z. B. Körperverletzungen, Eigentums- und Vermögensdelikte, Sachbeschädigung, Raub, Nötigung etc. Im Fall von Drogenbeschaffungskriminalität sollte kein TOA durchgeführt werden, da nicht davon auszugehen ist, dass die Beteiligung des Täters am TOA zur Vermeidung neuer Straftagen beiträgt. Von der Beteiligung am TOA sind ebenfalls Personen auszuschließen, die von schweren psychischen Beeinträchtigungen und/oder geistigen Behinderungen betroffen sind, da sie nicht über die kognitiven bzw. kommunikativen Kompetenzen verfügen, die für die Mediation erforderlich sind. Es können sowohl mehrere Täter als auch mehrere Opfer an einer Schlichtung beteiligt sein, wie es sehr häufig bei Kriminalität im Zusammenhang mit Jugendbanden vorkommt. Die Formen der Wiedergutmachung liegen hauptsächlich im Ermessen der Schlichtungsbeteiligten. Einige seien nachfolgend exemplarisch genannt: - gemeinsames klärendes Gespräch - mündliche oder schriftliche Entschuldigung 10 Anlage 1 zur Vorlage X/195 - Arbeitsleistungen für den Geschädigten - gemeinsame Aktionen aller Beteiligten - symbolische Gesten, Geschenke - finanzielle Leistungen an den Geschädigten (Schadenersatz/Schmerzensgeld) Da viele Jugendliche und junge Heranwachsende nicht in der wirtschaftlichen Situation sind, den finanziellen Forderungen aus Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen der Opfer zu entsprechen, hat das Projekt Regenbogen einen Opferfonds eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit, für die Täter eine Arbeitsleistung zu erbringen, die anschließend aus dem Fonds vergütet wird. Das erwirtschaftete Geld fließt an den Geschädigten. Um möglichst vielen Beschuldigten die Chance des Ausgleichs zu bieten, werden dem Opferfonds regelmäßig Bußgeldzahlungen der Gerichte und der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Spenden sind ebenfalls willkommen. 2.5. Sonstige Angebotsformen Die folgend aufgeführte Maßnahme findet nach Bedarf (ca. zweimal im Jahr) statt. 2.5.1 Anti-Aggressivitäts-Training Auf Wunsch und Anregung der Jugendgerichtshilfe und der zuständigen Jugendrichter, die einen Anstieg im Bereich Gewalt- und Körperverletzungsdelikte beobachtet haben, führt das Projekt Regenbogen seit Anfang 2007 ein AntiAggressivitäts-Training durch. In Zusammenarbeit mit 2 Anti-Aggressivitäts-Trainern wurde ein Konzept erarbeitet und umgesetzt. Das Anti-Aggressivitäts-Training des Projekts Regenbogen ist eine gruppenpädagogische Maßnahme für gewaltbereite Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund von Körperverletzungsdelikten strafrechtlich aufgefallen sind. Die Teilnahme erfolgt aufgrund einer richterlichen Weisung. Als Angebot der Sekundärprävention im Bereich Gewalt soll den Teilnehmern ihr eigenes Gewaltverhalten bewusst gemacht werden und sie sollen lernen, Handlungsalternativen zu entwickeln. Ziele und Inhalte: - - Konfrontation der Teilnehmer mit dem eigenen Gewalthandeln mit der Zielsetzung, eine Reflexion und Auseinandersetzung mit der begangenen Tat anzuregen Eigene Gefühle erkennen und benennen zu lernen alternative Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen erlernen und Handlungskompetenzen erweitern Erarbeitung und Einübung von Strategien zur Verhaltenänderung Erfahrbarmachen der Ursachen/Auslöser von Gewalttaten Abbau von Rechtfertigungsstrategien Aufzeigen von Tatkonsequenzen Betrachtung der Opferseite, Opferschutz 11 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Methoden: - Einzelgespräche Gruppengespräche, Gruppendiskussion Konfrontation mit der zugrundeliegenden Tat z. B. „Heißer Stuhl“, Rollenspiele und Übungen Training der Körpersprache Das Training erstreckt sich insgesamt über 20 Stunden und findet jeweils in 4 Blöcken zu je 5 Stunden statt. Maximal 6 Teilnehmer können an einem Kurs teilnehmen. 2.6. Individuelle Förderpläne Für die Durchführung und zielgerichtete Planung der Arbeit mit den Teilnehmern, wird zusammen mit den Jugendlichen und Heranwachsenden ein Förderplan entwickelt. Der Plan wird im Einzelfall bedarfsorientiert angepasst und fortgeschrieben. Er enthält die wesentlichen Eckpunkte für eine gezielte Förderung und Hilfeplanung. Vorhandene Problemlagen sollen transparent gemacht und durch zielgerichtete Betreuung individuell bearbeitet werden. Besonderer Wert wird bei der Förderplanung auf die Aktivierung der Eigeninitiative gelegt. Außerdem gilt es, bestehende Ressourcen des Einzelnen aufzudecken und sie nutzbar zu machen. Wichtig ist es, mit dem Teilnehmer erreichbare Perspektiven zu erarbeiten, die Umsetzung individuell zu reflektieren und im Hinblick auf Ergebnisqualität engmaschig zu kontrollieren. Im Folgenden ist beispielhaft ein entsprechender Hilfe- /Förderplan formuliert, der unserer Arbeit zugrunde liegt. INDIVIDUELLER FÖRDERPLAN 1. Persönliche Daten Name: Vorname: Straße: Wohnort: Telefon: Müller Max Musterstr. 1 12345 Musterhausen 12345 Geburtsdatum: Geburtsort: ehelich geboren: 09.09.1988 Musterhausen ja x nein Staatsangehörigk. Deutsch 2. Schule Ohne Schulabschluss Sonderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Ja Abgang 8. Klasse 12 Anlage 1 zur Vorlage X/195 3. Berufsausbildung 1. 2. 3. 4. 5. BVJ Metall BGJ Metall (Abbruch) 4. Berufliche Tätigkeiten 1. 2. 3. 4. z. Zt. Keine 5. Zukunftsvorstellung Erwerb des Hauptschulabschlusses Ansonsten keine konkrete Zukunftsplanung 6. Straftaten 1. 2. 3. 4. Akt. Urteil Diebstahl Fahren ohne Fahrerlaubnis Gefährliche Körperverletzung Amtsgericht: Jugendrichter: Bewährungshelfer: Jugendamt: Projekt Regenbogen: XXX XXX XXX XXX XXX 7. Verhängte Sanktionen Jugendstrafe: Bewährungsstrafe: Bewährung g. § 27 JGG Arbeitsweisung: 60 Stunden Betreuungsweisung: Sozialer Teilnahme am STK für 6 Monate Trainingskurs: Täter-Opfer13 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Ausgleich Geldstrafe: Sonstiges: Teilnahme am Anti-Aggressivitäts-Training Anmerkungen: Zusammenarbeit mit externen Institutionen: Pro-Aktiv-Center Agentur für Arbeit Schuldnerberatung 8. Familiäre Situation: Mutter: Vater: Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße: Wohnort Familienstand: Beruf: XXX XXX Geschwister: Name: Alter: Beruf XXX Lebensgefährte/in: 9. Hilfebedarf Schule/Arbeit: Erschließung einer beruflichen Perspektive Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Bildungsmaßnahme zur Erlangung des Hauptschulabschlusses Finanzielle Situation/Schulden: Abtragen seiner Handyschulden in Höhe von 1200 Euro Den wirtschaftlichen Umgang mit Geld erlernen, Schulden erkennen und weitere Verschuldung vermeiden (z. B. Haushaltsplan erstellen) Finanzstrategien für den Alltag entwickeln 14 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Soziale Kompetenzen: Erlernen eines strukturierten Tagesablaufes Erarbeiten einer zielgerichteten Lebensperspektive Erarbeitung und Einübung von Strategien zur Verhaltenänderung und Suchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen Handlungskompetenzen erweitern 2.7. Nachbetreuung Ergänzend zu dem vom Amtsgericht verhängten festgelegten Betreuungszeitraum von in der Regel 6 Monaten bieten wir die Möglichkeit einer freiwilligen Nachbetreuung an, um erreichte Ziele zu verfestigen, bzw. bei neu auftretenden Schwierigkeiten und Problemen zu intervenieren. Von einigen ehemaligen Probanden, die sich in der Betreuung des Projekts Regenbogen befunden haben, wird dieses Angebot wahrgenommen. 2.8. Besondere Zielgruppen Eine Spezialisierung auf besondere Zielgruppen findet nicht statt. Das Angebot richtet sich an alle strafmündigen Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr, die vom Jugendgericht zugewiesen wurden. Zur Sicherung der Finanzierung der Betreuung ist es erforderlich, dass die Verurteilten am Tag der Verhandlung bzw. bei Rechtskraft des Urteils das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 3. Zusammenarbeit Unsere ambulanten Betreuungsangebote werden in enger Abstimmung mit Justiz und Jugendgerichtshilfe durchgeführt. Das Projekt Regenbogen unterhält darüber hinaus regelmäßig Kontakt zu vielen Einrichtungen und Initiativen im Landkreis Goslar, in denen Sozialstunden über den TOA abgeleistet werden können. Außerdem steht das Projekt Regenbogen im Rahmen seiner betreuenden Tätigkeit ständig mit anderen Trägern der Jugendhilfe in Verbindung, z. B mit Wohneinrichtungen, Therapieeinrichtungen, Jugendwerkstätten u. a. m. 3.1 Jugendrichter/innen Die Zusammenarbeit mit den drei Jugendrichtern im Landkreis Goslar ist über viele Jahren gewachsen und kann als überaus kooperativ bezeichnet werden. Die Zusammenarbeit konzentriert sich überwiegend auf folgende Bereiche: - Verhandlungsteilnahme (bei neuen Verhandlungen während der laufenden Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden) Bewährungsplanbesprechungen Anhörungen 15 Anlage 1 zur Vorlage X/195 - Sachstandsmitteilungen über den Betreuungsverlauf sowie nach Beendigung der Maßnahme Abschlussbericht Sachstandsmitteilung und Abschlussbericht im Rahmen des TOA Ein regelmäßiger und intensiver Austausch zwischen Gericht und Projektmitarbeitern ist obligatorisch und ermöglicht es, bei auftretenden Problemen/Krisensituationen etc. die weiteren Handlungsschritte abzustimmen und zeitnah zu reagieren. 3.2 Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft Braunschweig weist ausschließlich Akten zur Durchführung des TOA zu. In diesem Zusammenhang stehen folgende Tätigkeiten des Projektes Regenbogen: - Durchführung des TOA Sachstandsmitteilung und Abschlussbericht im Rahmen des TOA Klärung der Zuweisungskriterien für den TOA mit den wechselnden Assessoren 3.3 Jugendgerichtshilfe Wichtiger Kooperationspartner ist die Jugendgerichtshilfe. Bei entsprechender Einschätzung nimmt diese mit dem Projekt Kontakt auf. Es findet das sogenannte Vorgespräch vor der Verhandlung mit Jugendgerichtshilfemitarbeiter, Projektmitarbeiter und dem jungen Menschen statt, in dem über die Maßnahme informiert und die Bereitschaft zur Mitarbeit abgeklärt wird. Wird in der Hauptverhandlung eine Betreuungsweisung/Sozialer Trainingskurs ausgesprochen, findet in der Regel ein Übergabegespräch statt. Während der Betreuung findet ein regelmäßiger Austausch zwischen JGH und dem Projekt Regenbogen mit Zustimmung des Probanden statt. Kommt es während des Betreuungszeitraumes erneut zu Straftaten, werden ggf. weiterführende Maßnahmen mit den JGH-Mitarbeitern abgestimmt. Ein Abschlussbericht über den Betreuungsverlauf wird am Ende der Maßnahme der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus finden mindestens 2 Arbeitstreffen im Jahr zwischen der Jugendgerichtshilfe und den Projektmitarbeitern statt. 3.4 Andere Institutionen Für die effektive Ausgestaltung der Einzelfallhilfe im Rahmen von Betreuungsweisungen bzw. im Rahmen des TOA ist eine Kooperation mit den verschiedenen Institutionen vor Ort dringend erforderlich. 16 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Exemplarisch möchten wir an dieser Stelle einige Institutionen benennen, mit denen wir besonders intensiv zusammenarbeiten: Pro-Aktiv-Center Agentur für Arbeit Suchtberatungsstellen Schuldnerberatung Projekt Regenbogen Diverse soziale Einrichtungen Polizei Jugendamt Bewährungshilfe Schulen und Ausbildungsstätten 3.5 Projektbeirat Da der Träger des Projekts Regenbogen das Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen ist, bestehen auf dieser Ebene bereits Kooperationspartnerschaften mit regionalen und überregionalen Organisationen. Da auch das Projekt Regenbogen auf diese Vernetzungen zurückgreifen kann, ist die Gründung eines eigenen Projektbeirates nicht erforderlich. 4. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle Im Rahmen der erfolgten Zertifizierung unseres Unternehmens arbeiten wir nach dem Qualitätsmanagement (BQM) mit dem Ziel, die Leistungen an den Anforderungen und Erwartungen des „Kunden“ auszurichten In unsere Erfolgskontrolle einbezogen sind immer die Erfordernisse aller an der Förderung Beteiligten, also die Bedürfnisse der Jugendlichen und Heranwachsenden; 17 Anlage 1 zur Vorlage X/195 die Erfordernisse der Justiz und Jugendgerichtshilfe und ggf. der anderen Institutionen, mit denen das Projekt zusammenarbeitet. Wir reflektieren diese unterschiedlichen Ansprüche, binden sie ein in unsere Arbeit und arbeiten in enger Kooperation mit diesen Beteiligten an der Förderung zusammen. Die qualitativen Elemente der Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern (Teilnehmer, Justiz, Jugendgerichtshilfe, andere Institutionen) sind detailliert in den entsprechenden Abschnitten der Konzeption dargelegt. In der Durchführung der Maßnahme werden anhand standardisierter Checklisten (z. B. Mitarbeitergespräch) Überprüfungen vorgenommen und evaluiert, um zeitnah erforderliche Verbesserungen bzw. vorbeugend wirksame Maßnahmen zur Qualitätssicherung einleiten zu können. Die Ergebnisse werden dokumentiert und archiviert. Jede erforderliche Korrektur-/Vorbeugungsmaßnahme wird hinsichtlich ihrer festgelegten Terminsetzung und ihres Umsetzungsstandes durch die Leitung überprüft. In einer verbindlich geltenden Verfahrensanweisung zur Qualitätsprüfung sind Ablauf der Prüfung, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit der Beteiligten, Auswertung, die Verpflichtung zur Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung, deren Umsetzung und die Prüfung deren Wirksamkeit beschrieben und geregelt. Die regelmäßigen Prüfungen durch die Leitung stellen sicher, dass sämtliche Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Qualität der Auftragsbearbeitung haben, der frühzeitigen Fehlererkennung und –korrektur dienen. Gleichzeitig fördern sie das Qualitätsbewusstsein aller Mitarbeiter, das auf eine ständige Verbesserung der eigenen Arbeit und aller Geschäftsprozesse im Unternehmen ausgerichtet ist. Angemessene Kritik und Anregungen werden von den Mitarbeitern offen entgegengenommen und gegebenenfalls entsprechend umgesetzt. Gegenstand der regelmäßigen Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle ist zum einen die Beobachtung und Entwicklung der Jugendlichen und Heranwachsenden hinsichtlich des Erwerbs von Sozialkompetenzen und Schlüsselqualifikationen und Vermeidung erneuter Delinquenz. Zum anderen wird die eingesetzte Methodik regelmäßig in Sitzungen des Teams evaluiert. Für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Teamarbeit sind regelmäßige Kommunikation, ein guter Fluss der Informationen innerhalb des Teams sowie klare und eindeutige Strukturen eine entscheidende Voraussetzung. Teamsitzungen werden von uns von daher regelmäßig durchgeführt und sind fest im Dienstplan der Mitarbeiter verankert. Auch der Austausch über unterschiedliche Erfahrungen und Fallbesprechungen hat sich als wichtig herausgestellt. Wichtige Entscheidungen und Absprachen werden schriftlich niedergelegt und erhalten damit die erforderliche Verbindlichkeit. Weitere Themen innerhalb des Teams sind die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs und die damit zusammenhängende Entscheidung über auszubauende Schwerpunktqualifikationen einzelner Mitarbeiter, die Sichtung der vorhandenen Medien und Materialien, die Planung von Freizeitveranstaltungen, organisatorische Absprachen, Vertretung, etc.. Die Mitwirkung an Zielvereinbarungen und anschließenden Erfolgsbeobachtungen sind die hauptsächlichen Instrumente zur Einbeziehung der jungen Menschen. 18 Anlage 1 zur Vorlage X/195 Die wichtigsten Instrumente zur Dokumentation der Prozessqualität sind der individuelle Förderplan, die Dokumentation des Betreuungsverlaufes sowie die Erstellung der monatlichen Statistik der laufenden Betreuungsfälle. Weiterhin fertigt das Projekt Regenbogen einmal jährlich für das Niedersächsische Landesamt für Statistik die Erhebungsbögen „Statistik der Kinder- und Jugendhilfe – Teil I 2 Betreuung einzelner junger Menschen“ an, in welchem zu jedem einzelnen Betreuten anonymisierte Angaben gemacht werden. Das Niedersächsische Landesjugendamt erhält ebenfalls einmal jährlich Sachberichte, sowohl für die ambulanten sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige als auch für den Täter-Opfer-Ausgleich. Darüber hinaus ist das Projekt Regenbogen Mitglied in der „Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Niedersachsen für ambulante Angebote nach dem Jugendrecht e.V.“. Durch unsere regelmäßige Teilnahme an Arbeitstreffen der Landesarbeitsgemeinschaft Südostniedersachsen findet ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus den anderen Einrichtungen statt. Neue Entwicklungen innerhalb der ambulanten Maßnahmen werden thematisiert und diskutiert und ggf. bei der praktischen Arbeit berücksichtigt und umgesetzt. Die Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden erfordert eine entsprechende fachliche Qualifikation und eine berufsbegleitende Fortbildung für alle Mitarbeiter des Teams. Im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems sind unsere Mitarbeiter in folgende kontinuierliche Qualifizierungsprozesse integriert: Interne zyklische BNVHS-Schulungen für Mitarbeiter Standortbezogene Schulungen, (z.B. bei Lukaswerk, Drobs, DRK) Schulungen des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens Schulungen der Berufsgenossenschaft Schulungen externer Fortbildungsanbieter Supervision 19