Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode Tagung 1982/83 1. Sitzung am 7. Oktober 1982 INHALT: 1. 2. 3. 4. 5. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 1). Abwesenheitsanzeige (Seite 1). Verlesung des Einlaufes (Seite 2). Angelobung (Seite 3), Verhandlung: Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ landwirtschaftliche Wohnbauförderungsgesetz 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Schwarzböck (Seite 3); Redner: Abg. Stangl (Seite 4), Abg. Spiess (Seite 5); Abstimmung (Seite 7). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds; Bericht über die Gebarung im Jahre 1981. Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 7); Abstimmung (Seite 8). Antrag des Lansdwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ landwirtschaftlicher Siedlungsfonds; Bericht über die Gebarung und Tätigkeit des Fonds im Jahre 1981. Berichterstatter: Abg. Wilfing (Seite 8); Redner: Abg. Hiller (Seite 8); Abstimmung (Seite 11). Antrag des Sozialausschusses über den gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Bernkopf, Fidesser u. a. betreffend Änderung der Urlaubsaktion für Senioren. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 11); Redner: Abg. Bernkopf (Seite 11), Abg. Fidesser (Seite 13); Abstimmung (Seite 14). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 15); Abstimmung (Seite 15). Antrag des Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Wohnbauförderungsfonsds für das Bundesland Niederösterreich, Bericht über die Gebarung im Jahre 1981. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 15); Abstimmung (Seite 16). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Moorheilbad Harbach GesmbH & Co KG, Erweiterung des Kurzentrums, Landeshaftung. Berichterstatter: Abg. Dr. Bernau (Seite 16); Redner: Abg. Haufek (Seite 17), Abg. Präs. Romeder (Seite 20); Abstimmung (Seite 23). Antrag des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner u. a. betreffend Krankenanstaltenfinanzierung. Berichterstatter: Abg. Ing. Kellner (Seite 23); Redner: Abg. Präs. Pospischil (Seite 23), Abg. Wallner (Seite 27); Abstimmung (Seite 32). Antrag des Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend 4. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen, Bericht über das Jahr 1981. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 33). Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht über das Jahr 1981. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 33). Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1981. Berichterstatter: Abg. Dipl.-Ing. Molzer (Seite 33). Redner zu diesen drei Geschäftsstücken: Abg. Kaiser (Seite 34), Abig. Dkfm. Höfinger (Seite 37), Abg. Krenn (Seite 40), Abg. Ing. Kellner (Seite 42), Abg. Dr. Bauer (Seite 43); Abstimmung (Seite 44). Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses über den Einspruch der Bundesregierung (Art. 98 Abs. 2 B-VG) betreffend den Gesetzesbeschluß des NÖ Landtages vom 27. Mai 1982, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich geregelt wird (Landesvertragsbedienstetengesetz - LVBG). Berichterstatter: Abg. Bernau (Seite 45); Abstimmung (Seite 45). Anfrage der Abgeordneten Dr. Bauer und Genossen an Herrn Landeshauptmann Siegfried Ludwig und Herrn Landesrat Erwin Schauer betreffend Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Beantwortung durch Landeshauptmann Ludwig (Seite 45), Beantwortung durch Landesrat Schauer (Seite 47). Redner: Dr. Bauer (Seite 47), Dr. Bernau (Seite 51), Abg. Lechner (Seite 54), Abg. Ing. Kellner (Seite 56), Landesrat Höger (Seite 58); Abstimmung (Seite 59). Anfrage der Abgeordneten Ing. Kellner und andere an Herrn Landeshauptmann Mag. Siegfried Ludwig betreffend Abschluß eines Übereinkommens gemäß Art. 15 a B-VG. Beantwortung durch Landeshauptmann Ludwig (Seite 59). Redner: Landesrat Dr. Brezovszky (Seite 62), Abg.Ing. Kellner (Seite 63); Abstimmung (Seite 63). PRÄSIDENT REITER (um 10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten, 14. Sitzung der Tagung 1981/82 ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Herr Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig und Herr Abg. Wedl. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Beginn der Tagung 1982/83 darf ich Sie herzlich begrüßen. Ich hoffe, daß Sie einen angenehmen und erholsamen Urlaub verbracht haben, denn neue Kräfte brauchen wir alle, um auch in dieser Tagung nicht nur die vielfältigen Probleme bewältigen zu können, die auf uns zukommen, sondern darüber hinaus auch von uns aus zu überlegen, wie wir die Entstehung mancher Probleme von vornherein steuern können, um damit unserem Auftrag entsprechend zum Wohle des Landes und seiner Menschen zu wirken. Einen Katalog der zu behandelnden Themen aufzustellen, wäre ziemlich aussichtslos, denn zu vielfältig sind die Fragen, die einer Behandlung bedürfen und deren Regelung es zu verbessern und den heutigen Bedürfnissen anzupassen gilt. Ein sehr wichtiges Instrument ist dabei auch das Budget. Mit dessen Beratungen werden wir schon in wenigen Wochen beginnen. Bevor wir uns nun unserer Arbeit zuwenden, obliegt mir noch die traurige Pflicht, des Landtagsdirektors, Vortr. Hofrat Mag. Ernst Brosig, zu gedenken, der am 8. August 1982 völlig überraschend von dieser Welt abberufen wurde. 1925 in Wien geboren, begann er nach dem Krieg das Studium der Rechtswissenschaften, schloß es 1949 ab und trat in den niederösterreichischen Landesdienst ein. Seine fachlichen Qualifikationen führten schon 1952 dazu, daß er in das Büro des damaligen Landeshauptmannes Steinböck berufen und bald auch Klubjurist des Landtagsklubs der Österreichischen Volkspartei wurde. In dieser Eigenschaft, ebenso wie als Geschäftsführer des Niederösterreichischen Gemeindevertreterverbandes der ÖVP, wozu er ebenfalls berufen wurde, hatte er maßgeblichen Anteil an der Entstehung vieler Gesetze. Die Krone seines juristischen Schaffens ist sicherlich die neue Niederösterreichische Landesverfassung, die ganz wesentlich von ihm mitgestaltet wurde. Vor kaum mehr als eineinhalb Jahren, am 1. Jänner 1981, trat er schließlich sein neues Amt als Landtagsdirektor an. Nun wurde er durch den Tod mitten aus seinem Schaffen und auch aus unserer Mitte gerissen. Wir wollen ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzen.) Ich danke Ihnen, daß Sie sich zum Zeichen Ihrer Anteilnahme von den Sitzen erhoben haben. (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein). Durch den bedauerlichen Verlust von Hofrat Brosig wurde es notwendig, einen neuen Landtagsdirektor zu bestellen. Gemäß §§ 17 und 18 der Geschäftsordnung des Landtages von Niederösterreich wurde über Vorschlag der Niederösterreichischen Landesregierung von mir nach Absprache mit dem Zweiten und Dritten Präsidenten am 23. September 1982 der bisherige Protokollführer des Landtages, Oberregierungsrat Dr. Ferdinand Krause, zum neuen Landtagsdirektor ernannt und in weiterer Folge am 4. Oktober 1982 Regierungsrat Dr. Karl Kapl zum neuen Protokollführer. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-356/1- Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen zum Ausbau der A.ö. Krankenanstalt Waidhofen/Thaya; Aufstockung. Ltg.-490 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH, Übernahme der Landeshaftung im Sinne des § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz. Ltg.-491- Vorlage der Landesregierung betreffend Fa. Jakob König, Retz, Übernahme einer Landeshaftung für 80% eines Kredites in Höhe von S 7,900.000. Ltg.-492 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden, Überbrückungshilfe für Wasserbauten, Änderung der Richtlinien. Ltg.-493 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Umweltschutzanstalt, Landeshaftung für die Aufnahme von Darlehen. Ltg.-496 - Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für die Objekte der Sonderausstellung „Theater in Niederösterreich“ im NÖ Landesmuseum. Ltg.-500 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz betreffend landwirtschaftliche Kulturflächen geändert wird. Ltg.-498 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 geändert wird (DPL-Novelle 1982). Ltg.-499 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das LandesVertragsbedienstetengesetz - LVBG geändert wird. Ltg.-385/1- Einspruch der Bundesregierung gegen den Gesetzesbeschluß des NÖ Landtages vom 27. Mai 1982, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich geregelt wird. Ltg.-494 - Anfrage des Abgeordneten Dr. Bauer und Genossen an Herrn Landeshauptmann Hofrat Siegfried Ludwig und Herrn Landesrat Kommerzialrat Erwin Schauer betreffend Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Ltg.-497 - Anfrage des Abgeordneten Ing. Kellner und anderer an Herrn Landeshauptmann Mag. Siegfried Ludwig betreffend Abschluß eines Übereinkommens gemäß Art. 15 a B-VG. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß wird zur Beratung des Geschäftsstückes Zahl 385/1 während des Plenums im Herrensaal zusammentreten. Im Falle der abschließenden Behandlung dieses Geschäftsstückes im Ausschuß setze ich dasselbe im Anschluß an das Geschäftstück Zahl 480 noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung. Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Herr Abg. Walter Zimper hat mit Schreiben vom 23. September 1982 sein Mandat zurückgelegt. Somit ist ein Mandat im Wahlkreis 2 Viertel unterm Wienerwald, Vorort Wr. Neustadt, frei geworden. Die Landeswahlbehörde hat gemäß § 100 der Landtagswahlordnung 1974 Herrn Hans Klupper zum Landtag von Niederösterreich einberufen. Wir gelangen zur Angelobung des Herrn Hans Klupper. Ich ersuche einen der Schriftführer um Verlesung der Angelobungsformel. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzen.) SCHRIFTFÜHRER (liest): „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Niederösterreich, stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.“ Abg. Hans KLUPPER: Ich gelobe. (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.) PRÄSIDENT REITER: Herr Max Strache hat mit Schreiben vom 6. Oktober 1982 sein Mandat als Mitglied des Bundesrates zur Verfügung gestellt. Der Klub der sozialistischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs hat den bisherigen Ersatzmann, Herrn Josef Mohnl, als seinen Nachfolger nominiert. Als Ersatzmann des Bundesrates wurde Herr Franz Hofer vorgeschlagen. Wir gelangen daher zur Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmannes in den Bundesrat. Ich bitte, die Stimmzettel, welche auf den Plätzen der Abgeordneten aufliegen, abzugeben. Ich ersuche die Schriftführer um Vornahme der Stimmenzählung und unterbreche zu diesem Zwecke die Sitzung auf kurze Zeit. (Unterbrechung der Sitzung um 10.13 Uhr. - Nach Zählung der Stimmzettel und Wiederaufnahme der Sitzung um 10.14 Uhr): Ich nehme die Sitzung wieder auf. Abgegeben wurden 55 Stimmzettel, sämtliche gültig. Mit allen abgegebenen gültigen Stimmen wurde Herr Josef Mohnl als Mitglied und Herr Franz Hofer als Ersatzmann in den Bundesrat gewählt. Ich ersuche den Herrn Abg. Schwarzböck, die Verhandlung zur Zahl 474 einzuleiten. Abg. SCHWARZBÖCK: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Landtagszahl 474 folgendes zu berichten: Zum oben bezeichneten Gesetzentwurf darf ich mitteilen, daß sich bei der Vollziehung des Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsgesetzes 1977 gezeigt hat, daß keine klarere Formulierung der Förderungsaufgaben wie auch eine Einbeziehung von Wärmeschutz und Baugestaltungsmaßnahmen in die Förderungszwecke des Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds notwendig ist. Weiters soll durch eine individuell an die Förderungshöhe angepaßte Laufzeit der Darlehen ein rascherer Geldrückfluß für weitere Förderungsmaßnahmen sowie durch unterschiedliche halbjährliche Rückzahlungsraten ein besserer Rückfluß der Gelder und eine gleichmäßigere Auslastung der Sachbearbeiter erzielt werden. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und wurde im Zusammenwirken mit dem Verfassungsdienst erarbeitet. Hoher Landtag! Ich stelle daher namens des Landwirtschaftsausschusses den Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftliche Wohnbauförderungsgesetz 1977 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stangl. Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im Jahre 1964 hat der Niederösterreichische Landtag ein Gesetz geschaffen, nach dem ein Niederösterreichischer Landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds installiert wurde. Dieses Gesetz wird heute zum vierten Mal novelliert. Wir haben uns bei den Novellen 1971, 1972 und 1977 bereits über verschiedene Veränderungen, die durch die Gesellschafter, aber auch durch verschiedene neue technische Möglichkeiten gegeben waren, in diesem Haus, im zuständigen Beirat und auch mit den Landesregierungsmitgliedern in Diskussionen unterhalten. Während das alte Gesetz rein an der Errichtung von Neubauten, an Zubauten und Umbauten bzw. an Instandsetzungen aufgebaut war, ist man in der Praxis durch Beschlüsse des Beirates und der Regierung in manchen Formen bereits von diesen Grundsätzen abgegangen. Jetzt könnte man sich die Frage stellen, ist ein Gesetz, das 18 Jahre in Kraft ist, wenn es so oft novelliert wird, ein gutes Gesetz, ja oder nein? Ich darf sagen ja, nur glaube ich, es wäre schlecht, wenn man aus irgend welchen Überlegungen und Justamentstandpunkten Gesetze starr weiterführen würde, wenn man eben gewisse Veränderungen feststellen muß. Diese Veränderungen gelten dieses Mal, und deswegen ist auch die Novelle notwendig geworden, vor allem in drei Punkten. Der eine Punkt. Natürlich müssen dauernde Veränderungen schon in der Höhe der Förderung festgestellt werden. Ich glaube, es wäre für die betroffenen Förderungswerber nicht gut, würde man die Förderung starr halten, während sich der Baukostenindex, der Aufwand für die Schaffung von Wohnungen oder Instandsetzungen der Zu- und Umbauten, erhöht. Also ist zuerst einmal die Höhe der Förderung irgendwie mitentscheidend für ein praktikables und wirkungsvolles Förderungsgesetz. Mit der Höhe der Förderung obliegt es uns, oft auch zu überlegen, ob die wirtschaftliche Belastung durch diese Förderung, die ja nicht die einzige Förderung und die einzige Belastung ist, noch gangbar ist, und daher wird sich auch die Laufzeit in verschiedenen Varianten immer wieder verändern. Nun ein zweiter Grund, der vielleicht weniger mit den Kosten im Endzweck, aber vor allem mit den ideellen Voraussetzungen zu tun hat, die wir gerade in der landwirtschaftlichen Wohnbauförderung immer wieder zu berücksichtigen haben. Das ist das, was unter dem Schlagwort „Baugestaltung“ oder wie wir es auch aus dem Slogan „Schöneres Bauernhaus“ kennen, immer wieder verlangt worden ist. Ich möchte hier nicht auf die Formen eingehen. Ich möchte nur eines sagen, daß wir als Sozialisten diese Aktion begrüßen, daß wir auch begrüßen, daß sie gefördert wird, weil wir glauben, daß diese schönere Baugestaltung doch mehr Baustilgebundenheit an die Landschaftsformen bringt und auf der anderen Seite auch im Landschaftsschutz eine sehr bedeutende Rolle spielt. Wir haben Positiverscheinungen auf diesem Gebiet, wenn wir durch Niederösterreich fahren, wir müssen aber leider auch feststellen, daß wir sehr viele Negativerscheinungen hinsichtlich der Baugestaltung haben und daß wir nun, besonders hervorgetreten durch den Ölschock 1974, auch in der Landwirtschaft den Energieeinsatz, aber auch den Wärmeschutz besonders zu beobachten haben. Ich glaube, hier bedarf es der Förderung nicht nur als Anregung, sondern auch der wirtschaftlichen Unterstützung. Wenn Experten behaupten, rein auf die Landwirtschaft abgestimmt, daß noch ungefähr 35 bis 40 Megajoules aus der forstwirtschaftlichen Biomasse geholt werden könnten, daß jährlich etwa 6 Millionen zuwachsendes Holz faktisch nicht genutzt wird und davon allein 4 Millionen Festmeter nur als Schlagrückstand bzw. als Rindenabfälle bestehen, so ersehen wir, gesamtösterreichisch betrachtet, wie notwendig auch der Einsatz, soweit es technische Möglichkeiten erlauben, in der Sparte der Energiegewinnung ist. Dasselbe könnte ich jetzt fortsetzen mit Getreide und Maisstroh, wo wir ungefähr auf derselben Höhe liegen, und das, was wir uns zu Beginn erwartet haben, ist eigentlich in der Gewinnung laut der Meinung dieser Experten der kleinste Posten, und zwar das sogenannte Biogaspotential. Aber hier geht es nicht nur darum, daß wir auf der einen Seite die Möglichkeit der Verbrennung oder der technischen Anlagen schaffen, die ja noch entwicklungsfähig sind. Hier geht es auch um das, was vor dem Verbrennen ist, wenn ich nur z. B. an die Strohverbrennung denke, daß die nötigen Lagermöglichkeiten geschaffen werden müssen, daß eventuell - wir haben das ja auch im Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds bereits berücksichtigt - auch gewisse Wärmespeichermöglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Nur zwei Dinge, glaube ich, sind bis jetzt hinsichtlich des Einsatzes dieser Alternativenergie noch nicht ganz gelöst. Das eine ist die Bewältigung des Problems in bezug auf die Umwelt. Hier ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den ersten Verbrennungsanlagen und Abzügen eingetreten, aber es ist noch nicht so, daß die Nachbarschaft, sowohl die unmittelbare Nachbarschaft als auch ein paar Häuser weiter weg, die durch diese Umweltbeeinflussungen je nach Windrichtung oft klagt, gänzlich unbetroffen bleibt. Das zweite, glaube ich, was im heutigen Stadium besonders berücksichtigungswürdig ist, ist, daß man auch die Förderungswerber, sprich die landwirtschaftliche Bevölkerung, vor Fehlinvestitionen bewahrt denn was heute am Markt der Alternativenergie immer wieder angeboten wird - nicht alles bitte -, kann dazu führen, daß Fehlinvestitionen getätigt werden, die sich in zwei, drei oder vier Jahren nicht amortisiert haben und neue Investitionen unbedingt notwendig machen. Ich finde es daher gut, daß wir bei der Beschlußfassung der Förderung dieser Verbrennungsanlagen auch verlangt haben, hier müsse eine technische Beratung von Seiten des Landes parallel stattfinden, denn der Betroffene selbst ist technisch nicht der Versierte auf diesen Gebieten und zweitens auch nicht einer, der sich immer gegenüber den Überredungskünstlern wehren kann. Daher finde ich richtig, daß man auch von der technischen Abteilung des Landes bereits Beratungsdienste durchführt, wenn jemand um derartige Förderungen ansucht. (Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz.) Ich darf daher namens meiner Fraktion mit Genugtuung feststellen, daß wir heute mit der Novellierung dieses Gesetzes so weit sind, sowohl den gesellschaftlichen als auch den technischen Möglichkeiten hinsichtlich der Förderung auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen. Wie wirkungsvoll der Einsatz der Mittel ist, zeigt uns ja der heute im Tagesordnungspunkt 2 vorliegende Bericht des Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds, wo wir von rund 536 Millionen Schilling Einsatz reden können. Meine Fraktion wird dieser Novellierung die Zustimmung geben genauso wie im zuständigen Beirat und in der Landesregierung. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Spiess. Abg. SPIESS: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten dieses Hohen Hauses! Mein Vorredner hat ja bereits darauf hingewiesen, daß es nicht unbedingt ein Fehler sein muß, wenn ein Gesetz doch in gewissen Zeiträumen novelliert und verändert wird. Ich gebe Dir, Herr Kollege, insoferne recht, weil diese Abänderungen aus der Praxis heraus sogar, glaube ich, als sehr sinnvoll bezeichnet werden müssen, da sie dem entsprechen, was die Gegenwart und auch die Zukunft von diesen Förderungsarten verlangt. Änderungen, wie die Aufnahme von Wärmeschutzmaßnahmen in die Palette von Förderungen, die hier vom Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds durchgeführt werden, glaube ich, kann man durchaus als sinnvoll bezeichnen. Energiesparen soll und darf ja kein leeres Schlagwort sein, sondern muß einfach in die Tat umgesetzt werden. Dazu zwingen uns schon die hohen Energiekosten, dazu zwingt uns aber auch die Begrenztheit der Energiereserven, insoferne es sich nicht um Energieträger handelt, die in der Natur erneuerbar sind. Verbesserungen beim Wärmeschutz sind nicht nur für den Einzelbetrieb oftmals sehr wirtschaftliche Maßnahmen, was man sich ja leicht mit dem Rechenstift ausrechnen und gerade auch im Hinblick auf die rückläufigen Einkommen in der Landwirtschaft beweisen kann. Der Grüne Bericht im Parlament über die Lage der Landwirtschaft weist im vergangenen Jahr einen echten Einkommensrückgang aus. Jeder Schilling, der hier beim Heizen der Wohnhäuser erspart wird, wird notwendigst gebraucht. Das, glaube ich, kann man als einen gut verwendeten Schilling bezeichnen. Es ist sicher ein volkswirtschaftliches Erfordernis, hier Ersparungen vorzunehmen. Im gleichen Atemzug muß man aber sicher auch darauf verweisen, daß es gerade in der Landwirtschaft weitgehend die Möglichkeit gibt - Du hast das auch angezogen -, Energieträger zu Heizzwecken zu verwenden, die von der Natur aus erneuerbar sind und die uns ja letztendlich die Sonne liefert, wie z. B. Holz oder Stroh, um hier die wichtigsten dieser Energieträger zu nennen. Diese Möglichkeiten werden von der Landwirtschaft auch weitgehendst genützt. Die Strohheizungen haben gerade in letzter Zeit eine hohe Zunahme erfahren. Allerdings bestätige ich das eine: auch hier sollten von der Industrie noch Verbesserungen vorgenommen werden. Man kann generell sagen, daß es sich bei der Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen um eine sehr sinnvolle Verbesserung handelt. In der vorliegenden Abänderung des Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsgesetzes sind auch Förderungen für die Baugestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Gerade in den letzten Jahren nimmt das Bewußtsein für eine landschaftsbezogene, landschaftsgebundene Bauweise immer stärker zu. Niederösterreich hat ja in seinen vier Vierteln ganz charakteristische Baustile und Bauweisen, die im ländlichen Bereich von alters her auszuweisen sind. Diese typischen Bauformen, die dem Land sein Gepräge geben, sind unbedingt aufrechtzuerhalten und daher auch zu fördern. Leider hat es in der Vergangenheit oftmals Arges gegeben, sind Bauten errichtet worden, die dieser geforderten Landschaftsbezogenheit nicht gerecht geworden, ja manchmal sogar diametral entgegengestanden sind. Das muß man auch sagen. Umso erfreulicher ist es, daß hier ein Prozeß des Umdenkens eingeleitet wurde, daß die Denkweise in dieser Hinsicht in der Bevölkerung immer stärker Fuß faßt, auch im bäuerlichen Bereich, und gerade im bäuerlichen Bereich. Ich glaube, diese Neubesinnung - es ist eine Philosophie auf traditionelles bäuerliches Kulturgut - ist sicher nicht von ungefähr gekommen und findet nicht von allein statt. Hier muß man auch sagen, daß es führende Männer, führende Politiker waren, die sich an die Spitze dieser neuen oder alten Philosophie gestellt haben. Erlauben Sie mir, daß ich hier allen, die sich in dieser Hinsicht betätigt haben, ein herzliches Danke dafür sage. Ich möchte vielleicht stellvertretend nur einen Mann nennen, unseren Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll, der sich hier ganz besondere Verdienste erworben hat. Hohes Haus! Die Laufzeiten für die Darlehensrückzahlungen werden in Zukunft individuell an die Förderungshöhen angepaßt. Es ist aber sicher die Gewißheit vorhanden, daß die Rückzahlungsraten auch in einer Größenordnung festgelegt werden, die eine zumutbare Höhe, eine verkraftbare Dimension nicht überschreiten. Durch den damit verbundenen rascheren Geldrückfluß wird es natürlich auch möglich sein, neue Förderungsansuchen rascher zu erledigen. Eine unterschiedliche Terminisierung dieser Ratenzahlungen ist für die Administration sicher von großem Vorteil, da dadurch eine gleichmäßigere Auslastung der mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauten Mitarbeiter und Sachbearbeiter stattfinden kann. Bitte ein generelles Wort zum landwirtschaftlichen Wohnbauförderungswesen. Herr Abgeordneter, es war im Jahre 1954, also vor 28 Jahren, als hier erstmalig in diesem Hause durch Beschluß Mittel für die Gewährung von zinsenlosen Darlehen an klein- und mittelbäuerliche Betriebe zur Verfügung gestellt wurden. Es hieß damals für die Schaffung, Erhaltung und Instandsetzung von Wohnhäusern; gewährt wurden pro Wohneinheit 30.000,- Schilling. 10 Jahre später, am 23. 7. 1964, kam es in diesem Haus dann zur Schaffung des Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds. Das Förderungsziel war etwa dasselbe: Neu-, Auf-, Um- oder Zubauten sowie Instandsetzung von landwirtschaftlichen Wohngebäuden. Aufgabe des Fonds war es damals und ist es heute noch, durch unverzinsliche Darlehen dafür zu sorgen. Die Darlehenssumme wurde 1964 auf S 40.000,- erhöht, ab dem Jahre 1973 wurden dann für die erste Wohneinheit S 65.000,- gegeben und für die zweite Wohneinheit S 50.000,-. Eine weitere Änderung im Fonds trat im Jahre 1977 ein. Aufgrund der gestiegenen Baukosten wurden die Förderungssätze auf S 85.000,- bzw. S 65.000,- nachgezogen. In diesem Jahr gelang es aber auch, aus familienpolitischen Gesichtspunkten die Mehrkinderfamilie besonders zu berücksichtigen. Es wurde ab dem dritten Kind ein um S 10.000,- höheres Darlehen pro Kind gewährt. Die letzte Erhöhung dieser Förderung wurde im Vorjahr beschlossen. Nunmehr sind die Beträge seit dem 1. August des Vorjahres S 100.000,- für die erste Wohneinheit, S 80.000,- für die zweite Wohneinheit, und der Kindersatz wurde auf S 15.000,- erhöht. Besonders erwähnen, Hohes Haus, möchte ich noch, daß auf Grund dieses Beschlusses im Oktober 1979 der Einsatz von Alternativenergien gefördert wird. Das heißt, daß auch für den Ankauf bzw. für die Einrichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie in den landwirtschaftlichen Wohnbauten und Haushalten Darlehen bis zur Maximalsumme von S 90.000,- zur Verfügung gestellt werden können. Diese Möglichkeiten, können wir heute durchaus sagen, wurden auch stark genützt, wie uns ein Blick in die Jahresberichte über die Tätigkeit dieses Fonds bestätigt. Ich möchte noch auf die Förderungsmöglichkeiten bei landwirtschaftlichen Siedlungsverfahren, wie Neusiedlung, Aussiedlung, Dorfrandsiedlung, hinweisen. Hier können Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von S 300.000,- gewährt werden. Die Laufzeit ist hier natürlich auch mit 25 Jahren entsprechend. Wenn wir uns fragen, wie hoch ist eigentlich der Wert der landwirtschaftlichen Gebäude in Niederösterreich, so wird dieser auf die gigantische Summe von ungefähr 45 Milliarden Schilling geschätzt. Der Bauzustand - ich beziehe mich nur auf die landwirtschaftlichen Wohngebäude - wird in Niederösterreich mit 59% zur Zeit als gut, mit 36% als reparaturbedürftig und mit 5% als baufällig angegeben. Also ein durchaus akzeptabler Stand, obwohl auch hier noch sehr viel zu machen und für die Zukunft zu tun sein wird. Nachdem ich aber keine Zahlen darüber besitze, wie der Bauzustand unserer bäuerlichen Wohnbauten innerhalb dieser Kategorien prozentmäßig erfaßt oder ausgewiesen noch zu Beginn der Wohnbauförderung im bäuerlichen Bereich überhaupt war, ist es schwer zu sagen, inwieweit hier eine genaue prozentmäßige Verbesserung eingetreten ist. Wenn man aber sieht, daß in den Jahren 1954 bis zum Jahresende 1981 im Rahmen dieser landwirtschaftlichen Wohnbauförderung 29.111 Ansuchen bewilligt wurden und eine Gesamtdarlehenssumme von S 1,679.373.000,- bis Jahresende zur Verfügung gestellt wurde, so bedeutet dies - das kann man, glaube ich, sicher ohne Übertreibung sagen -, daß es mit Hilfe des Landwirtschaftlichen Wohnbauforderungsfonds, also mit Landeshilfe, gelungen ist, die Wohnbausubstanz im bäuerlichen Bereich ganz entscheidend zu verbessern. Eine wichtige agrarpolitische Maßnahme also. Ich glaube, wenn man feststellen kann, daß doch so mancher Bauer auf seinem Hof geblieben ist und die Wohnqualität, die Wohnkultur ist auch ein wichtiges Erfordernis -, der vielleicht ansonsten nicht mehr seinen Hof bewirtschaften würde, dann können wir sagen, daß der Landwirtschaftliche Wohnbauförderungsfonds und diese Maßnahmen ganz entscheidend dazu beigetragen haben. Ich meine daher, daß es sicher berechtigt ist, ohne sich mit dem Erreichten auf die Dauer begnügen zu wollen, das möchte ich auch feststellen, daß man bei dem heutigen Anlaß dieser Abänderung auch auf diese Tatsache mit Genugtuung verweisen kann. Ich möchte noch sagen, daß die administrative Abwicklung der Förderungsansuchen rasch und unkompliziert erfolgt, was den bäuerlichen Interessen natürlich sehr entgegenkommt. Im Wohnbauförderungsbeirat sind ja die Vertreter beider Landtagsfraktionen beisammen. Seitdem ich auch Mitglied dieses Wohnbauförderungsbeirates bin, habe ich eigentlich keine grundlegenden Unterschiede, Auseinandersetzungen gesehen. Es ist, glaube ich, eine gute Zusammenarbeit festzustellen, und ich könnte nicht sagen, daß es hier wesentliche Differenzen gibt. Hohes Haus! Ich glaube, daß die vorliegende Abänderung des Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsgesetzes von der Vernunft und von der Praxis her erfolgt, und ich kann natürlich nur allen Mitarbeitern für ihre Leistungen danke schön sagen und möchte für meine Fraktion erklären, daß wir selbstverständlich dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. SCHWARZBÖCK: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 475 einzuleiten. Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Vorlage 475 zu berichten. Sie betrifft den Bericht über die Gebarung des Niederösterreichischen Landwirtschftlichen Wohnbauförderungsfonds im Jahre 1981. Mit dem Gesetz vom 23. Juli 1964, Landesgesetzblatt Nr. 250, wiederverlautbart am 22. 4. 1977, wurde der NÖ Landwirtschaftliche Wohnbauförderungsfonds zur Förderung des Baues von Wohnungen, der Um-, Zu- und Aufbauten sowie der Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden durch die Eigentümer oder Pächter eines klein- oder mittelbäuerlichen Betriebes errichtet. Von dem mit Gesetz vom 24. Juni 1971, Landesgesetzblatt Nr. 189, beim Amte eingerichteten Beirat wurden vier Sitzungen im Jahre 1981 abgehalten. 789 landwirtschaftliche Wohnbaudarlehen in der Gesamthöhe von 74,102.000,- Schilling sowie 436 Darlehen zur Errichtung von Alternativenergieanlagen in der Gesamthöhe von S 20,666.000,- Schilling kamen zur Auszahlung. Am 31. 12. 1981 lagen noch 528 unerledigte Ansuchen um Gewährung landwirtschaftlicher Wohnbaudarlehen vor. In der Regierungssitzung vom 23. März 1982 wurden 305 Ansuchen aus dem Vorjahr in der Gesamthöhe von S 24,335.000,- bewilligt. 223 Ansuchen aus dem Vorjahr werden für die nächste Sitzung (voraussichtlich am 2. Juni) mit einem Betrag von S 26,880.000,- vorgemerkt. Über die Gebarung des Fonds ist gemäß § 15 des obgenannten Gesetzes dem Niederösterreichischen Landtag zu berichten. Ich habe daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht über die Gebarung des NÖ Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen.“ Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchführen zu lassen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Wilfing, die Verhandlungen zur Zahl 476 einzuleiten. Abg. WILFING: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Vorlage Landtagszahl 476 darf ich folgendes berichten: Hoher Landtag! Mit Gesetz vom 26. Juni 1969, wiederverlautbart am 19. 10. 1972, Landesgesetzblatt Nr. 6645, wurde der Niederösterreichische Landwirtschaftliche Siedlungsfonds errichtet. Über die Gebarung des Fonds sowie über dessen Tätigkeit ist gemäß § 14 des vorgenannten Gesetzes dem Niederösterreichischen Landtag zu berichten. Der Vorlage sind zwei Beilagen angefügt. Beilage 1, Tätigkeitsbericht, umfaßt alle Maßnahmen, die im Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds im Berichtsjahr durchgeführt wurden, und aus der Beilage 2 ist der Rechnungsabschluß, Bilanz und Erfolgsrechnung zu entnehmen. Der Landwirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 23. September mit der Vorlage befaßt, und ich darf namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht über die Gebarung und die Tätigkeit des Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen.“ Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Hiller. Ich erteile es ihm. Abg. HILLER: Herr Präsident! Hohes Haus! Der Jahresbericht 1981 wurde gerade jetzt von der Berichterstattung vorgelegt. Er bezieht sich auf die Tätigkeiten des Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds, und dies gibt uns einmal mehr Anlaß, hier die Bedeutung dieses Fonds ganz deutlich hervorzustreichen. Das seit Jahresmitte 1969 bestehende Landwirtschaftliche Siedlungsgesetz hat sich für die Agrarpolitik und die Förderung Niederösterreichs Landwirtschaft als Einrichtung von großer Bedeutung herausgestellt. Die verschiedensten gesetzlich verankerten Aufgaben sind in dieser Institution geregelt und spiegeln vor allem ein Bild der Probleme Niederösterreichs Landwirtschaft wider. Besitzaufstockungsaktionen, der Wegebau, die Regionalförderung, die Betriebshilfe, der Telefonausbau und viele mehr sind nur einige Schwerpunkte, die die moderne Agrarpolitik Niederösterreichs zu bewältigen hat. Es sollen vor allem die strukturellen und persönlichen Nachteile so vieler landwirtschaftlicher Betriebe hier abgeschwächt werden. Das Land ist deutlichst bemüht, über das Budget die finanziellen Voraussetzungen nach den Möglichkeiten des Landes sicherzustellen. Der vorliegende Bericht 1981 ist deshalb einmal mehr Nachweis für die Akzente, die in der Vergangenheit, aber auch in der Zukunft im Land Niederösterreich bezüglich der Agrarförderung gestellt wurden. Die Landwirtschaft an und für sich ist wie jede andere wirtschaftliche Sparte einem ständigen Strukturumbruch ausgesetzt, und ich glaube, wir können es uns nicht leisten, diesen Umbruch unverrichteter Dinge geschehen zu lassen, sondern darauf einzugehen, um der Zukunft die größtmöglichen Chancen abzuringen. Ich glaube, das rechtzeitige Erkennen und das rechtzeitige Handeln muß die Maxime sein, um dieses wichtige Element der Gesamtwirtschaft Österreichs aufrechtzuerhalten. Als bezeichnendes Beispiel - es wurde auch schon vom Landtagsabgeordneten Stangl angeführt führe ich den Bereich der Förderung der Alternativenergien an. Obwohl zugegebenermaßen die Technologien auf diesem Gebiet noch sehr in den Kinderschuhen stecken, geht das Land Niederösterreich hier mit zwei Spitzen sehr forsch an das Werk: Mit dem Landeshauptmann von Niederösterreich Siegfried Ludwig selbst, aber auch dem Agrarlandesreferenten Franz Blochberger an der Spitze geht man unbeirrbar einer Aktivierung dieses Sachgebietes entgegen. Vor allem der Umweltschutzgedanke, die energiesparenden Akzente, der alternative Einsatz von Energie ist es, der sehr wesentlich für die Zukunft der Menschheit von Bedeutung ist. Ich kann hier auch bezüglich der Aussage von Abg. Stangl einiges bemerken. Wir sind sicherlich im Bereich der technologischen Entwicklung bei der Verbrennung von Strohheizungsanlagen noch in den Kinderschuhen, jedoch wäre es gewiß nicht ratsam, diesen Weg abzubrechen, sondern man sollte die Kenntnisse und die Produkte, die am Markt sind, heute schon nützen, um eine positivere Energiebilanz Österreichs zu verwirklichen. Vor allem im Bereich der automatischen Strohbeschickungsheizungsanlagen sind schon brauchbare Ergebnisse mit recht günstigen Emissionswerten zu verzeichnen. Auch die Biospritenquete 1981 hier im Hohen Haus und die Energieenquete im Jahre 1982 sind Zeichen dafür, wie ernst man im Land Niederösterreich die Verantwortung nimmt und daß man keine Scheu vor der Zukunft hat. Informationen zwischen den Technikern, den Praktikern, aber auch den Beamten des Landes sollten möglichst forciert werden. Das Land Niederösterreich leistet hier schon sehr viel initiative Arbeit. Besonders zeichnet den Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds eine Eigenheit aus, das ist seine Beweglichkeit, seine Anpassungsfähigkeit an die sich ständig ändernden Probleme der Landwirtschaft. Vor allem durch die Satzungen des Kuratoriums ist sichergestellt, daß ständige Korrekturanpassungen der Aktionen, aber notfalls auch Stops unverzüglich durchgeführt werden können. Man ist sehr flexibel, und das ist sicherlich für die Sache von Vorteil. Der wesentliche Schwerpunkt des Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds liegt aber in der Grundaufstockung, die vor allem der Festigung von klein- und mittelbäuerlichen Betrieben dienen soll. Hier wird der Geist des Niederösterreichischen Grundverkehrsgesetzes vollzogen. Gerade der breiten Schicht von klein- und mittelbäuerlichen Betrieben in der niederösterreichischen Landwirtschaft sollte man das größte Augenmerk schenken. Durch die zunehmende Technisierung und Mechanisierung in der Landwirtschaft und vor allem auch durch das nicht zufriedenstellende Einkommen, wie es einmal mehr aus dem Grünen Bericht seitens des Landwirtschaftsministeriums herauszulesen ist, zweifeln sehr viele Landwirte an den Zukunftschancen ihrer Betriebe. Grund und Boden sind leider nicht vermehrbar. Daher sollte auch der Staat allen Ernstes die Existenzsicherung bestehender Betriebe fördern, und ich muß sagen, ich war am Beginn des heurigen Jahres sehr bestürzt, als ich in der Funktion als Kammerobmann von Laa an der Thaya erfahren mußte, daß seitens des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft die AIK-Kreditaktion bezüglich des Grundankaufes eingestellt wurde. Ich glaube, das war kein Beitrag zur Besitzfestigung von Klein- und Mittelbetrieben, denn jeder Kenner der landwirtschaftlichen Szene weiß, daß gerade die Grundankaufsmöglichkeiten sehr plötzlich an die Landwirte herankommen und man nicht gefragt wird, ob man momentan finanziell in der Lage ist, dieses Problem zu lösen, sondern es wird einem nur die Frage gestellt, kaufst du oder kaufst du nicht. Alles andere ist ja aus der Sicht des Verkäufers ohne Bedeutung. Gerade hier kommen sehr viele klein- und mittelbäuerliche Betriebe in ärgste finanzielle Nöte und Zwänge. Das angebotene, schon langjährig bewirtschaftete Pachtgrundstück oder das Grundstück, das aus dem elterlichen Betrieb stammt, Grundstücke, die die abwandernden Bauernkinder als Erbgut mitbekommen und verkaufen wollen, können oft auf Grund der hohen Kreditkosten und der nicht zu bewältigenden Zinslasten von den Hoferben nicht finanziert werden. Die AIK-Kredite waren deshalb in dieser Sparte ein sehr wesentliches Instrument zur Besitzfestigung und somit zur Arbeitsplatzsicherung in der Landwirtschaft. Vor allem die soziale Abstufung der Förderungsrichtlinien hatte auch ein Wesentliches dazu beigetragen. Man solle sich sicherlich dieser Sache seitens des Landwirtschaftsministeriums endlich wieder bewußt werden und hier erneut Abhilfe schaffen. Derzeit ist es im Land Niederösterreich eben nur bei gemeinsamen Grundankäufen möglich, über den Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds oder die Bodenkredit- und Grunderwerbsgenossenschaft gemeinsam durch Finanzierungshilfe Gründe anzukaufen. So hat der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds im Jahre 1981 rund 200 ha an aufstockungswillige Interessenten weitergegeben, das Jahr zuvor, 1980, waren es sogar 500 ha. Als sehr positiv in diesem Zusammenhang wäre auch die Jungübernehmerförderung des Landes Niederösterreich zu verzeichnen. Sie ist vor allem in der entscheidenden Phase der Hofübernahme mit all ihren Problemen eine Hilfe, aber auch eine Ermutigung und Anerkennung für Niederösterreichs Jungbauern. Auch das Gewähren von Verpachtungsprämien über die Bodenkredit- und Grunderwerbsgenossenschaft für langfristige Verpachtungen von 10 Jahren bzw. 15 Jahren Dauer ist ein sehr taugliches Mittel der Existenzsicherung durch die öffentliche Hand. Eine verstärkte Inanspruchnahme konnte 1981 festgestellt werden. So konnten im Berichtszeitraum 1,3 Millionen, dies ist fast die doppelte Summe des Jahres 1980, an Prämien ausbezahlt werden. Eines der bedeutendsten Sorgenkinder unseres Agrarlandesreferenten Blochberger ist nach wie vor die Verkehrserschließung der ländlichen Gebiete durch den Güterwegebau, und man muß ihm allgemein bestätigen, daß er immer wieder bemüht ist, an Verhandlungsmöglichkeiten, Verhandlungsgesprächen mit dem Bund, aber auch mit dem Land Niederösterreich mit einer Hartnäckigkeit und Zähigkeit, ich möchte fast sagen eines Bergbauern oder vielleicht sogar eines Alpinisten heranzugehen, um die Probleme für die Landwirtschaft positiv zu regeln. Sehr geehrte Damen und Herren! 1000 km Güterwege warten des Baues, ihrer Errichtung und tausende km Güterwege ihrer Erhaltung! Es ist daher sehr betrüblich, wenn man sich seitens des Bundes aus der Finanzierung des Güterwegebaues immer mehr zurückzieht und an solchen Investitionen kein Interesse zeigt. Mit dem Einsatz von mehr als 75 Millionen Schilling aus den Mitteln des Niederösterreichischen Siedlungsfonds konnte vor allem im Güterwege-Sonderprogramm für den Ausbau und für die Erhaltung der sogenannten Agrarstraßen einiges geleistet werden. Zu bedauern ist in diesem Zusammenhang natürlich auch die arge Verteuerung des Baumaterials und der Arbeitskosten, die vor allem die Effizienz der zur Verfügung stehenden Mittel immer geringer werden läßt. Ich glaube aber, sehr geehrte Damen und Herren, die Zukunft des Güterwegebaues wird es erforderlich machen, neue effektivere Überlegungen allgemein anzustellen. Einer der Schwerpunkte des Fonds ist die Gewährung von Ausgleichszulagen zur Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft mit der Absicht, die Bewirtschaftungserschwernisse bezüglich der Bergbauernbetriebe abzugelten und zu einer Existenzfestigung beizutragen. An über 20.000 bergbäuerliche Betriebe konnten, aufgeschlüsselt nach drei Zonen und differenziert, mehr als 37 Millionen Schilling an Ausgleichszulagen aus diesem Fonds geleistet werden. Hiemit konnte im Zusammenwirken mit dem Bergbauernzuschuß des Bundes für die Zonen zwei und drei ein sehr wesentlicher Produktionsnachteil für unsere Bergbauern abgegolten werden. Ich glaube, Niederösterreichs Bergbauern verdienen diese sehr umfangreiche Förderung. Sie kann ja nur Anerkennung der Erschwernisse sein, letztendlich nie die hundertprozentige Abgeltung. Sehr wesentliche Arbeit und Akzente setzt der Siedlungsfonds auch in seinen Sonderprogrammen: dem Wachausonderprogramm, dem Wienerwaldsonderprogramm sowie dem Waldviertelsonderprogramm. Hier geht man den Weg, vor allem die Eigeninitiative zu fördern und richtungsweisend auch den Fremdenverkehr besser in den Griff zu bekommen und zu erschließen: Schwerpunkte des Wienerwaldprogrammes, vor allem die Förderung als Naherholungsgebiet, sowie schwerpunktmäßiger Ausbau von Gemeinschaftstelefonanlagen und Güterwegen, Schwerpunkte des Wachausonderprogrammes, die Rekultivierung der Terrassenweingärten, die Schaffung von Wegebauten und von Bewässerungsanlagen. Das Waldviertelsonderprogramm hat als wesentliches Ziel die Forcierung der Tierhaltung mit Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Ferkelproduktion und der Milchtierhaltung. Des weiteren werden hier Einkommensmöglichkeiten aufgezählt, die im Bereich der Alternativproduktion, vor allem der Teichwirtschaft, der Schaftierhaltung, der Bienenzucht, der Pferdezucht und so weiter, in Zukunft gegeben sein werden. Für all diese produktionstechnischen Zielsetzungen wurden 15 Millionen Schilling als Anreiz gegeben. Auch der passive Hochwasserschutz oder die Absiedlung des Machlandes-Süd geht 1981 unbeirrt weiter und wird voraussichtlich dieses Jahr abgeschlossen. Es ist dies die größte Absiedelung im Zeitraum der zweiten Republik Österreichs, und ich glaube, wir vom Land Niederösterreich können sehr stolz sein, daß auf dieses sehr große Problem eines landwirtschaftlichen Gebietes eingegangen und die Maßnahmen positiv durchgezogen wurden. Eine der erfolgreichsten Aktionen im Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds stellt nach meinem Dafürhalten das Betreiben der Telefonanschlußgemeinschaften in Eigeninitiative dar. Wie der Bericht ausweist, wurden im Berichtsjahr über 2.800 Anschlußnehmer gefördert. Ich glaube, diese Aktion, die ebenfalls auf eine Initiative von Landesrat Blochberger zurückgeht, ermöglicht es, die Beziehung von Mensch zu Mensch im ländlichen Bereich, aber auch die Beziehungen zwischen dem Stadtmenschen und dem Landmenschen zu verbessern. Die Lebensqualität sollte ja auch am Bauernhof mehr Beachtung verdienen. Als letztes weist der vorliegende Bericht die Einsätze von Betriebshelfern und Betriebshelferinnen aus, und hier schließt sich der Kreis des breiten Förderungsangebotes mit einer sozialen Hilfestellung, von der wir alle sehr genau wissen, daß sie im Bedarfsfall zur wichtigsten werden kann. Wenn auch die wirtschaftlichen Gegebenheiten oft sehr nachteilig sein mögen und das Leben im Bauernstand sehr hart und an Entbehrungen reich sein kann, so ist, glaube ich, doch für das persönliche Schicksal, das durch Krankheiten und Unfälle sowie Katastrophen sehr plötzlich belastet werden kann, die Bewältigung dieser Probleme durch die Mithilfe des Landes hier wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, der geistige Inhalt und die Aufgabenstellung des Landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes sowie auch die Gebarung und der Tätigkeitsbericht 1981 bringen deutlichst die vielgeschichteten Probleme des Agrarlandes Nummer 1 in Österreich zutage. Die Anwendung dieses Gesetzes ermöglicht es uns, den Tisch aller Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher reichlichst mit Nahrungsmitteln zu decken. In Zukunft scheint es notwendig und entscheidend, die Bedeutung des bäuerlichen Familienbetriebes seitens der politisch Verantwortlichen mehr geschätzt zu wissen. Ich bin auch überzeugt davon, daß das Land Niederösterreich wie bisher die ihm gestellten Aufgaben zum Wohle aller Landesbürger auch in der Zukunft wahrnehmen wird. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. WILFING: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herren Abg. Kautz, die Verhandlungen zur Zahl 363 einzuleiten. Abg. KAUTZ: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich habe über den gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Bernkopf, Fidesser, Dkfm. Höfinger, Fürst, Mag. Freibauer, Jirkovsky, Lusetzky, Kaiser, Schwarzböck, Kautz, Auer, Krendl, Diettrich, Tribaumer, Rabl, Wagner, Hiller, Rozum und anderer, betreffend Änderung der Urlaubsaktion für Senioren zu berichten: Der Landtag von Niederösterreich hat vor einigen Jahren die Durchführung von Urlaubsaktionen für Senioren beschlossen. Die Zielsetzung dieses Beschlusses lag nicht nur darin, zahlreichen älteren Menschen einen preisgünstigen Urlaub zu ermöglichen, sondern auch der NÖ Fremdenverkehrswirtschaft außerhalb der Hauptsaison wirtschaftliche Impulse zu geben. Entgegen den ursprünglichen Überlegungen ist jedoch die Gültigkeit dieses Gutscheines nur vom 1. bis 31. Mai und vom 1. bis 30. September begrenzt. Eine Ausweitung dieses Zeitraumes läge jedoch nicht nur im Interesse des Fremdenverkehrs. Sicherlich wird etwa im April auf den Zeitraum der Osterferien an den Schulen Bedacht zu nehmen sein; im allgemeinen wäre jedoch eine Ausdehnung auf die Monate April bis Juni bzw. September bis Oktober wünschenswert. Durch eine zeitliche größere Streuung dieser Aktion könnten mehr Personen von dem Angebot des Landes tatsächlich Gebrauch machen. (Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Ich darf daher namens des Sozialausschusses den Antrag bringen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die Urlaubsaktion für Senioren im Interesse des begünstigten Personenkreises und der NÖ Fremdenverkehrswirtschaft ab dem Jahre 1983 auf die Monate April bis einschließlich Juni und September bis einschließlich Oktober auszudehnen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“ Ich ersuche den Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu wollen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Bernkopf. Abg. BERNKOPF: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Niederösterreichische Landtag befaßte sich in seiner Sitzung vom 21. April 1977 mit einem Antrag der sozialistischen Abgeordneten vom 6. Dezember 1976, worin die Urlaubsaktion für unsere älteren Mitbürger gefordert wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt, meine Damen und Herren, waren es vor allem die Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften und caritative Vereinigungen, die sich bemühten, unseren betagten Mitbürgern einen Urlaub zu ermöglichen. Ziel des sozialistischen Antrages war es daher, erstens möglichst vielen unserer älteren Mitbürger einen Urlaub zu ermöglichen und zweitens, damit die Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich in der Vor- und Nachsaison zu unterstützen, weil wir wußten, daß in der Vor- und Nachsaison oft große Kapazitäten freistehen und vielfach eine zweite Saison entweder wegen der Witterung oder aus sonstigen Gründen nicht attraktiv genug ist. Gerade in diesen Zeitperioden ergäbe sich aber die Möglichkeit günstiger Aufenthalte auch für alte Menschen, wenn entsprechende Aktionen seitens des Landes die nötige Hilfestellung leisten würden. Die ÖVP-Mitglieder des Sozialausschusses sind diesem Antrag seinerzeit beigetreten. Allerdings wurde über Antrag des Abgeordneten Auer die Ziffer 1 im Antragstenor geändert. Meine beantragte Fassung wurde abgelehnt, weil, so die Begründung, die voraussichtlichen Kosten von Urlaubsaktionen für betagte Menschen derzeit nicht festgestellt werden können. Es soll aber zur Durchführung von solchen Aktionen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes bei künftigen budgetären Maßnahmen vorgesorgt werden. Meine Damen und Herren! Das war vor nunmehr 51/2 Jahren, einen Budgetansatz vermissen wir bis heute. Frau Abgeordnete Tribaumer, der Abgeordnete Lechner, der ehemalige Abgeordnete Leichtfried und ich haben uns öfters im Laufe der Jahre mit dieser Problematik in diesem Hause auseinandergesetzt. 1979 kam es dann dazu, daß der 500-Schilling-Gutschein, wie wir ihn heute kennen, eingeführt wurde. Entgegen den ursprünglichen Überlegungen ist jedoch die Gültigkeit dieses Gutscheines auf die Monate Mai bzw. September beschränkt worden. Bei dieser Beschränkung auf zwei Monate, die durch keinen Beschluß des Landtages gedeckt ist, wird dem Pensionisten nur an zwei Monaten im Jahr ein Urlaub zugebilligt. Darüber hinaus werden der Fremdenverkehrswirtschaft keine wesentlichen Impulse gegeben, die Zahlen beweisen es ja, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat meine Freunde und mich veranlaßt, am 29. September des Vorjahres einen Antrag einzubringen. Im Interesse der Senioren und im Interesse des Fremdenverkehrs soll eine Ausdehnung der Aktion auf die Monate April bis Juni bzw. September bis November zu erreichen sein, so lautete unser ursprünglicher Antrag. Mehrkosten sind insoferne nicht zu erwarten, da ja hinsichtlich des begünstigten Personenkreises keine Änderung eintritt. Es ist jedoch sicher, daß durch eine zeitliche größere Streuung dieser Aktion mehr Personen von dem Angebot des Landes tatsächlich Gebrauch machen werden. Aber, meine Damen und Herren, das ist doch Sinn und Zweck dieser Aktion, soll sie nicht eine Alibiaktion bleiben. Der Sozialausschuß hat sich mit diesem Antrag am 12. 11. 1981 befaßt und über den Antrag des Abgeordneten Freibauer wurde er wegen der mit ihm verbundenen finanziellen Belastung der Landesregierung gemäß § 27 der Landtagsgeschäftsordnung zur Stellungnahme zugeleitet. Bereits sieben Monate später lag die Antwort der Landesregierung vor. Darin wird festgestellt, daß die Monate April und November auf Grund der noch unbeständigen Witterung für einen Urlaub für einen älteren Menschen nicht empfehlenswert sind. Dazu, meine Damen und Herren, ein offenes Wort. Ich glaube, es ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht die Aufgabe des Landes, hier Empfehlungen zu geben. Unsere Aufgabe ist es, dem Senior eine möglichst breite Zeitauswahl anzubieten, von der er dann nach seinen Möglichkeiten Gebrauch machen kann. Ich - und das ist meine Überzeugung meine, der Senior sollte das ganze Jahr über die Gelegenheit haben, Urlaub machen zu können. Wieviele ältere Menschen gibt es heute bereits, die Schiwandern, Langlaufen, Frühjahrs- und Herbstwanderungen durchführen! Ein Hinweis, daß der Gutschein nicht in den Hauptsaisonen Verwendung finden kann, wäre meiner Ansicht nach Bevormundung genug. In der Stellungnahme der Landesregierung wird weiters festgestellt, daß der Monat Juni ein außerordentlich attraktiver Monat für einen Urlaub wäre, weshalb sicher viele Senioren diesen Monat bevorzugen werden. Hier wird dann eine Milchmädchenrechnung aufgestellt, und man sagt, die Steigerung der Übernachtungen im Juni gegenüber Mai werde 20% betragen. Im Mai wurden bisher 50% der Gutscheine abgegeben bzw. eingelöst. Wenn also nur zwei Monate für diese Aktion der zu erwartenden Senioren, die diese Urlaubszeit nützen werden, in Frage kommen, wäre wieder eine Steigerung von 10% zu erwarten, daher ein jährlicher Zuwachs von 80%. Bitte, ich persönlich frage mich schon, wie man zu dieser Rechnung kommt. Im weiteren wird bemerkt, daß hierfür die Mittel 1982 nicht zur Verfügung stehen, aber es wurde - und das ist bemerkenswert - eine Lösung gefunden. Es wurden die Einkommensgrenzen für Einzelpersonen von S 4.000,- auf S 5.000,- und der Ehepaare von S 7.000,-auf S 8.000,- angehoben. Das ist ja das, was wir hier immer vermutet haben und wo wir glaubten, daß es nicht gut ist, denn würde man bei der Einkommensgrenze bleiben, könnte nur mehr ein sehr geringer Teil der niederösterreichischen Senioren von dieser Gutscheinaktion Gebrauch machen. Es wird dann zum Schluß versprochen, daß versucht werde, eine Erhöhung der Budgetmittel zu ereichen, damit in den kommenden Jahren zumindest auch der Monat Juni in die Urlaubsaktion einbezogen werden kann. Meine Damen und Herren! Es ist daher vordringlich, wie es der Landtag in seiner Sitzung vom 21. April 1977 beschlossen hat, bei künftigen budgetären Maßnahmen Vorsorge zu treffen, daß zur Durchführung von Urlaubsaktionen für betagte Menschen finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Hier ein Vorschlag an die rechte Hälfte dieses Hohen Hauses. Meine Damen und Herren von der Volkspartei! Zwei Plakataktionen weniger würden 6.500 Pensionisten in diesem Lande den Urlaub sichern. Es wäre also gar keine so große Schwierigkeit, hier tätig zu werden. Wie gesagt, es wäre zur Budgetklarheit im kommenden Budget eben eine Ansatzpost Seniorenurlaub einzurichten und mit den nötigen Mitteln zu versehen. (Abg. Fidesser: Ohne Information wüßten sie das wahrscheinlich gar nicht!) Lieber Herr Kollege! Da muß ich Ihnen schon sagen, daß 340.000 Zuschriften an die Senioren mit den Gutscheinen hinausgehen. Auch darüber wird man einmal reden müssen. Es bekommen Frauen solche Hefte mit den Gutscheinen, die dann verärgert sind. (Abg. Fidesser: Das haben Sie vor einigen Jahren auch noch kritisiert!) Lassen Sie mich ausreden, die dann verärgert sind, wenn sie so etwas bekommen, weil Damen ja bekanntlich gerade an einer gewissen Altersschwelle nicht sehr gerne daran erinnert werden, daß sie in das Seniorenalter hineinreichen. (Abg. Rupp: Das widerspricht sich jetzt!) Nein, da widerspricht sich gar nichts. Es bekommen ja auch Frauen, die immer noch in Beschäftigung stehen, solche. Es gibt ja auch bereits diese Hefte mit dem Gutschein, mit dem sie gar nichts anfangen können. Das wollte ich damit sagen, da gibt es Beispiele dafür. Ich sage ganz offen, meine Damen und Herren, ich bin froh, daß die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei im Sozialausschuß unseren Überlegungen gefolgt und unserem Antrag beigetreten sind. Wir wissen, daß die jetzige Durchführung der Aktion nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann. Aber wir wissen auch, daß wir mit heutigem Tage diese Aktion auf eine breite, den Interessen der Senioren, aber auch den Interessen der Fremdenverkehrswirtschaft entsprechende Basis gestellt haben und das erfüllt uns mit Genugtuung. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, werden wir auch diesem Antrag unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Fidesser. Abg. FIDESSER: Als wir im Zuge der Aktion „Älter werden, jung bleiben" das Seniorengesetz beschlossen haben, haben wir gar nicht geahnt, in welchem Ausmaß die älteren Menschen in unserem Bundesland für kulturelle Aktionen, für Gemeinschaftsaktionen aktiviert und motiviert werden können. Viele haben auch bezweifelt, wie wir diesen Passus ins Seniorengesetz gegeben haben, daß Leute, die bisher in ihrem arbeitsamen Leben keinen Urlaub machen konnten oder wollten, im Alter dazu animiert werden können, Urlaub zu machen. 1979, also schon im ersten Jahr der Einführung, waren es 790 Personen, 1980 bereits 2.160, 1981 3.200 Personen und 1082 dürfte sich diese Anzahl auf über 4.000 erhöhen und zwar deshalb, weil die Einkommensgrenze der Einzelperson von 4.000 auf 5.000 Schilling erhöht wurde und bei Ehepaaren von 7.000 auf 8.000 Schilling. Wenn Sie den Vergleich anstellen bei 250.000 oder 300.000 Senioren, die wir haben, dann muß ich dazusagen, es ist sicher nicht eine Sozialaufgabe, wenn ich es so nenne, also eine Sache des Sozialbudgets, Urlaube direkt zu fördern, das heißt, daß man eine Förderung in dem Sinne macht, daß man jemandem etwas geben muß, damit er sich das leisten kann. (Abg. Fux: Wollen Sie es geben oder nicht?) Ich würde eher glauben, daß das eine Förderung in der Richtung wäre, daß man die äIteren Leute animiert, Urlaub zu nehmen, denn ich könnte Sie jetzt informieren über Urlaubsaktionen, wo die Leute bei Gruppenurlauben mit dieser Art von Förderung schon wesentlich billiger leben als wenn sie zu Hause bleiben. Sie können sich tatsächlich diese eine Woche oder diese zwei Wochen wesentlich günstiger gestalten. Es fallen unter Umständen weniger Kosten an als zu Hause. Das heißt, ich muß diese Förderung machen als Animation, damit die Leute einmal auf den Geschmack kommen, Urlaub zu machen, aber es ist sicher nicht so, daß ich 300.000 Leuten den Urlaub zahlen müßte. Das also nur, damit man diese Aktion nicht herabsetzt, wenn man derzeit mit der Gesamturlaubsförderung im Land auf 7.500 Senioren kommt, die tatsächlich in den Genuß einer Förderung kommen könnten. Es zeigt sich aber und das ist das schönste an dieser Aktion, daß nicht nur solche Leute, diese 500 Schilling-Aktion oder auch die andere, nämlich die 350 Schilling-Aktion für Gruppenurlaube, in Anspruch nehmen, die bisher bereits in Urlaub waren, sondern interessanterweise zum Großteil ältere Menschen, die ohne diese Aktion vorher keinen Urlaub gemacht haben. Und damit ist das erreicht, was im Gesetz eigentlich angestrebt wurde, eine Erholungsaktion für ältere Menschen und auf der anderen Seite auch ein Urlaub weg von der Einsamkeit, hinein in ein gemeinschaftliches Erlebnis. Außerdem ist dadurch, daß neue Leute dazukommen, auch dem Fremdenverkehr besser gedient. Wenn man annimmt, daß bei beiden Aktionen derzeit mit etwa 4 bis 4,5 Millionen gefördert wird und daß etwa das 6- bis 7fache tatsächlich ausgegeben wird, fließen damit insgesamt der niederösterreichischen Fremdenverkehrswirtschaft 25 bis 30 Millionen zusätzliche Gelder zu und das insbesondere Betrieben, um die es ansonsten in der Auslastung nicht immer bestens bestellt wäre. Besonders interessant, das zeigt sich immer mehr, sind für die Senioren die Gruppenurlaube, weil ältere Menschen, wenn sie allein in Urlaub fahren, oft wenig anzufangen wissen und unter Umständen in einer neuen Umgebung eher in Probleme kommen, während im Gruppenurlaub, wenn sie mit Bekannten wegfahren, oft ganz neue Erlebnisse wach werden. Menschen, die zu Hause einsam waren, in ihrer Umgebung wenig Kontakte fanden, werden auf einmal munter, wie es so heißt, und gewinnen in ihrer Umgebung dann ebenfalls neue Freunde. Zusätzlich zu der Zahl, die ich schon angegeben habe, die diese 500 Schilling-Gutscheine in Anspruch nehmen, sind 1980 bereits 3.500 Personen in Gruppenurlaub gefahren, 1981 4.500 Personen und 1982 dürften es über 5.000 werden, nach einer internen Schätzung insgesamt etwa 7.500 Personen. Damit wird es eben notwendig, daß diese Aktion auf weitere Monate ausgedehnt wird. Wenn man sagt, daß die Abteilung vorher, ohne jemanden zu fragen, einmal nur zwei Monate angenommen hat, nämlich Mai und September, dann finde ich das auch richtig. Es war nach einer Befragung der Fremdenverkehrswirtschaft günstig, daß man insbesondere den Vormonat und den Nachmonat nahm. Aber bei Beginn der Aktion wäre ein Verzetteln, wenn ich es so nennen darf, auf viele Monate gar nicht günstig gewesen, denn wenn zu wenig Leute den Seniorenurlaub in Anspruch nehmen, gibt das sowohl für die Senioren Probleme - ich komme noch darauf - als auch für die Fremdenverkehrswirtschaft. Also sicher ist einmal notwendig, daß der Juni miteinbezogen wird, und das war bereits ein Vorschlag, daß mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen auch die Ausdehnung auf den Juni erfolgen soll, weil sich interessanterweise herausgestellt hat, daß manche Betriebe, die besonders von Senioren in Anspruch genommen werden, im Mai und September bereits eine bessere Auslastung hatten wie im Juni und daher besteht auch von der Wirtschaft her das Interesse, daß der Juni miteinbezogen wird. Das liegt einmal auf jeden Fall im Interesse der Senioren, die damit ja einen wesentlich schöneren Urlaubsmonat für ihren Urlaub in Anspruch nehmen können. Ob auch der April und der Oktober angenommen werden, das wird sich zeigen. Wir haben uns deshalb dem angeschlossen, weil man sicher sagen muß, bitte begrenzen wir es einmal von vorneherein nicht, die Anzahl ist so groß geworden, daß die Monate Mai, Juni, September dadurch eine ganz günstige Auslastung haben könnten. Ob nun der April und der Oktober tatsächlich angenommen wird, muß erst die Wirklichkeit zeigen. Denn wenn es unter Umständen so wäre, daß im April und Oktober nur ganz wenige Urlaub machen, dann ist es für die Senioren nicht sehr interessant, denn neuerlich den Urlaub der Einsamkeit zu machen, ist ja nicht das Ziel dieser Aktion. Und wenn im Mai, Juni und September noch Möglichkeiten sind, dann werden die älteren Leute natürlich im Mai, Juni und September dorthin fahren und nicht gerade die nicht sehr günstigen Monate April und Oktober in Anspruch nehmen. Es wird sich also zeigen, die sollen es sich aussuchen. Andererseits gibt es auch Probleme für die Fremdenverkehrswirtschaft, wenn nur einige wenige kommen, weil für einige Gäste die Vor- und Nachsaison auszudehnen sicher nicht rentabel wäre. Es hat schon Gespräche gegeben, wo man meinte, da müßte man unter Umständen zusätzliches Personal nehmen; dann fallen im April und Oktober schon Heizkosten an, was für die Betriebe auch oft erschwerend ist, und außerdem sind April und Oktober für besser ausgelastete Betriebe oft die Zeit, wo sie Reparaturen machen oder ihren Betriebsurlaub planen. Jedenfalls ist es so, daß man jetzt einmal schauen wird, wie sich das bewährt, ob der Andrang so groß wird und die Senioren tatsächlich auch noch im April oder im Oktober das in Anspruch nehmen. Es ist nur zu hoffen, daß durch diese Initiative des Landtages und durch diese Ausweitung des Seniorenurlaubes in Niederösterreich möglichst viele ältere Menschen zusätzlichen Anreiz bekommen, zumindest jetzt im Alter auch Urlaub zu genießen, heraus aus ihrer gewohnten Umgebung zu kommen und neue Kontakte zu finden. Damit wäre das Geld des Landes sicher im Sinne des Seniorengesetzes bestens für unsere Senioren angelegt, aber auch ein wesentlicher Impuls für die Fremdenverkehrswirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KAUTZ: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Sozialausschusses): Einstimmig angenommen. Nachdem der Herr Abg. Kellner noch beim Rundfunkinterview ist, darf ich das Geschäftsstück 479 vorziehen und Herrn Abg. Fux bitten, zu berichten. Abg. FUX: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Namens des Kommunalausschusses berichte ich über die Landtagszahl 479 betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 geändert werden soll. Die in der Vorlage der Landesregierung enthaltenen Vorschläge beruhen auf dem Ergebnis der Besoldungsverhandlungen zwischen dem Verhandlungskomitee der Gebietskörperschaften und den vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Der Entwurf enthält die Überleitung der Beamten der Dienstklasse IV entsprechend der 38. Gehaltsgesetz-Novelle. Im Kommunalausschuß wurde der Entwurf der Landesregierung mit einstimmigem Beschluß geändert. Diese Änderung bewirkt eine Klarstellung dahingehend, daß alle von dieser Maßnahme betroffenen Gemeindebeamten mit Wirkung vom 1. Juli 1982 in eine besoldungsrechtliche Stellung der Dienstklasse IV übergeleitet werden. Gleichzeitig wurde neu festgelegt, daß bei der Überleitung die seinerzeit gemäß Punkt 11 der Anlage B zur NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 zuerkannte Besserstellung nicht nochmals berücksichtigt wird, da ansonsten diese Gemeindebeamten in den doppelten Genuß dieser Besserstellung gelangen würden. Weiters wurde im Abs. 2 die Bestimmung aufgenommen, daß durch die Überleitung keine Einreihung in die Dienstklasse V erfolgt. Dies wurde erforderlich, da Beamte in den höheren Gehaltsstufen der bisherigen Dienstklasse IV anläßlich der Überleitung in die neue Dienstklasse IV einen Gehalt der Dienstklasse V erreicht hätten. Die Wirksamkeit des Art. I Z. 2 wurde mit 1. Jänner 1983 festgelegt. Ich darf nun namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte darüber abführen zu lassen und die Abstimmung vornehmen zu lassen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ziehe auch das Geschäftsstück 481 vor und darf den Herrn Abg. Buchinger bitten, die Verhandlungen einzuleiten. Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf namens des Finanzausschusses über die Zahl 481 betreffend Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich, Bericht über die Gebarung im Jahre 1981, berichten. Auf Grund des § 10 des Landeswohnbauförderungsgesetzes 1977, Landesgesetzblatt 8300-2 ist über die Gebarung des Fonds dem NÖ Landtag zu berichten. Der Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich setzte im Berichtszeitraum nachstehend angeführte Aktivitäten. 1. Es wurden 2.626 Ansuchen um Althausinstandsetzung eingebracht. Im Rahmen der erweiterten Landeswohnbauförderung wurden 4.254 Ansuchen gestellt. 2. Über Vorschlag des Wohnbauförderungsbeirates wurden in mehreren Regierungssitzungen folgende Darlehensbewilligungen erteilt: a) für die Schaffung von Eigenheimen, für die zeitgmäße Umgestaltung von Wohnungen sowie für die Instandsetzung erhaltungswürdiger Wohnhäuser: 3.865 Begehren mit einer Darlehenssumme von S 402,340.000,-; b) auf Grund des Landeswohnbauförderungsstatuts 1981 wurde erstmalig für die Errichtung von Eigenheimen eine Zusatzförderung in der Höhe von S 25,876.000,- bewilligt; c) für Mehrfamilienwohnhäuser als Zusatzförderung im Rahmen des NÖ Wohnbaumodells: 1.212 Wohnungseinheiten, 77 Reihenhäuser, 8 Ordinationen und 1 Heim mit einer Darlehenssumme von S 399,093.000,-; d) im Rahmen der Finanzsanierung I für Wohnungsunternehmen wurden in 2 Regierungssitzungen 32 Ansuchen mit einer Gesamtsumme von S 23,518.000,- gefördert. 3. Im Rahmen der Sonderaktion 1980 wurden im Berichtsjahr in 2 Regierungssitzungen 170 Wohnungseinheiten und 19 Reihenhäuser mit einer Darlehenssumme in Höhe von S 129,219.000,bewilligt. Die über den Landesfonds aufgenommenen Darlehen belasteten den Landesfonds für Annuitätenund Zinsenzahlungen in Höhe von S '76,684.037,-. Neu aufzunehmende Darlehen werden den Landesfonds in den kommenden Jahren wesentlich stärker belasten. 4. Im Rahmen der noch bestehenden Zinsenzuschußaktion in den Jahren 1970 und 1972 wurde im Jahre 1981 ein Betrag in Höhe von S 22,393.244,1 ausbezahlt. 5. In den Sitzungen des Arbeitsausschusses des Arbeitnehmerförderungsbeirates wurde im Berichtsjahr für 4.383 Ansuchen ein Betrag von S 93,720.000,- im Rahmen der erweiterten Landeswohnbauförderung bewilligt. Ich darf namens des Finanzausschusses den Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht über die Gebarung des Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen.“ Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ziehe auch das Geschäftsstück 482 vor und ersuche Herrn Dr. Bernau, die Verhandlungen einzuleiten. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen ist allen bekannt, daß seit geraumer Zeit im Waldviertel und zwar in Harbach ein Moorheilbad besteht, das sich, wie ich glaube, in seiner medizinischen Auswirkung, aber auch in der Auswirkung für den Fremdenverkehr in diesem Gebiet durchaus bewährt hat. Nun war von allem Anfang an klar, daß die erste Ausbaustufe nicht allein bleiben soll, daß eine zweite Ausbaustufe erfolgen soll. Nun ist es soweit, daß diese zweite Ausbaustufe gemacht werden kann und ich darf daher kurz referieren. Die Gesellschafter, die Ihnen hier ja durch einen sehr ausführlichen Motivenbericht bekannt sind, haben insgesamt S 500.000,- Stammkapital und die Komplementäre S 21,000.000,- Stammkapital eingezahlt und zwar ist das zur Gänze geschehen. Die wirtschaftliche Entwicklung war gar nicht so schlecht. Wir haben einen Auslastungsgrad von 75% in Harbach erreicht. Das liegt sicherlich auch an der Gästestruktur, da vorwiegend durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger die Patienten geschickt werden, sodaß hier auch eine entsprechende Auslastung vorliegt. Es ist im Augenblick ein Kurmittel- und ein Pensionspauschale in der Höhe von S 472,50 pro Tag vorgesehen. In Harbach II sollen nun die Kapazitäten, vor allem die Zimmerkapazität, weiter ausgebaut werden, aber auch die Küche und der Therapiebereich sollen weiter ausgebaut werden. Die Finanzierung ist so vorgesehen, daß Eigenmittel in der Höhe von 8 Millionen Schilling vorhanden sein werden, daß aus der Grenzlandförderung 10 Millionen Schilling kommen, von der NÖ Grenzlandförderung weitere 7,5 Millionen, ERP-Darlehen werden zwei gegeben, eines mit 20 und eines mit 15,2 Millionen, die Creditanstalt wird ein Hypothekardarlehen von 10 Millionen geben, die NÖBEG wird sich mit 5 Millionen beteiligen, ebenso mit einem zinsenlosen Darlehen. Nun hat ursprünglich die Geschäftsführung der NÖBEG einen Grundsatzbeschluß gefaßt, sich mit einem Betrag von 10 Millionen Schilling am Moorheilbad zu beteiligen. Das Zustandekommen der Beteiligung wurde damals neben der Klärung der Frage der Konditionierung von der Zustimmung der zuständigen Gremien der Gesellschaft abhängig gemacht. Der Aufsichtsrat der NÖBEG hat in seiner Sitzung am 23. 4. 1982 in Anbetracht des Risikogrades unter dem Aspekt der Risikostreuung eine Beteiligung im Ausmaß von 10 Millionen nicht befürwortet, sondern lediglich eine Beteiligung von maximal 5 Millionen Schilling an der Moorheilbad GesmbH genehmigt, wobei im Hinblick auf die niedrige Beteiligung der Gesellschafter am wirtschaftlichen Eigenkapital und dem damit verbundenen möglicherweise geringen Interesse eine Nachschußverpflichtung der Gesellschafter zur Abdeckung der Abschichtungserfordernisse der Beteiligung sowie für allfällige Ersatzinvestitionen verlangt wurde. Die Verringerung der Beteiligung wurde in Anbetracht des Risikos angesichts der starken Abhängigkeit von den Sozialversicherungsträgern - ich habe das schon erwähnt - hinsichtlich der Bereitschaft zur Abgeltung der Aufwandsinflationierung und der Auslastung der Bettenkapazität begründet. Es sind nun auch, ich will das gar nicht verschweigen, einige Schwachstellen bei diesem Projekt zu verzeichnen, sie sind hier angeführt. Beispielsweise das Fehlen von infrastrukturellen Einrichtungen, dann die fast ausschließliche Auslastung durch Sozialversicherungsträger, dann ist die Auslastungsbereitschaft bzw. Inflationsabgeltung durch die Sozialversicherungsträger mittel- bis langfristig durch Prognosen nicht klarzustellen. Es gibt eine hohe fixe Rückzahlungsverpflichtung und die grundbücherliche Sicherstellung ist bereits voll ausgenützt. Aber trotz dieser negativen Aspekte sind zweifellos die positiven Aspekte von größerer Bedeutung. Gerade im Hinblick auf die eminente regionalpolitische Bedeutung des Projektes einerseits sowie auf die gute Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern, die bisher gute Entwicklung, die ich kurz erwähnt habe, von Harbach I sowie in Anbetracht des ständigen Ansteigens der Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises - ich gehöre übrigens auch dazu, ich werde auch dort einmal hinauffahren - darf ich namens des Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: “1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, für den ERP-Ersatzkredit in der Höhe von S 15,200.000,die Haftung des Landes gemäß § 1356 ABGB bis max. 80% für den Ausbau des Kurzentrums Harbach der Moorheilbad Harbach GesmbH & Co KG unter folgenden Bedingungen zu übernehmen: a) Abgaben einer Patronanz- bzw. Rückstehungserklärung der Gesellschafter bis zur vollständigen Rückzahlung des ERP-Ersatzkredites b) Subordinierung der Privatentnahmen (inkl. für Privatsteuern) gegenüber den Rückzahlungsverpflichtungen für den ERP-Ersatzkredit c) Nachschußpflicht der Gesellschafter für Ersatzinvestitionen soweit diese aus dem nach der übrigen Fremdmittelbedienung verbleibenden cash flow nicht finanziert werden können d) Eingehen weiterer handels- und gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen nur mit Zustimmung der NÖ Landesregierung e) Einhalten eines zu fixierenden Berichtwesens (regelmäßige Vorlage der jeweils aktuellen Bilanzen sowie der Protokolle der Generalversammlungen). 2. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, alle für die Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Haufek. Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 21. September dieses Jahres hat die Niederösterreichische Landesregierung einstimmig beschlossen, die Gemeinde Harbach zum neunten Kurort des Landes Niederösterreich zu erklären und wird damit die Gemeinde auch neu den Namen „Moorbad Harbach“ ragen. Zusammen mit der heutigen Übernahme der Landeshaftung für den ERP-Ersatzkredit für die Kuranstalt Harbach und der damit gesicherten Ausfinanzierung der Anstalt geht ein langgehegter Wunsch der Harbacher Bevölkerung nach langen Jahren ihres vollen Engagements für diese Kureinrichtung in Erfüllung. Durch die Errichtung der Baustufe II dieser Kuranstalt wird nun eine problemlose wirtschaftliche Führung ermöglicht und kann auch die den heutigen Erfordernissen entsprechende Anzahl von Einbettzimmern für die Kurgäste bereitgestellt werden. Die Kuranstalt Harbach - der Herr Berichterstatter hat das, glaube ich, berichtet - ist seit der Inbetriebnahme zu 95% ausgelastet und es werden bereits am 28. November im zweiten Haus mit 160 Betten, für das die Landeshaftung genehmigt werden sollte, 130 angemeldete Gäste erwartet. Der Herr Berichterstatter hat zuerst auch von den noch fehlenden infrastrukturellen Einrichtungen in der Kuranstalt berichtet. Nun, Gemeinde und Kuranstalt planen zur Zeit gemeinsam auch die Errichtung einer Mehrzweckhalle, durch die zum bereits bestehenden Angebot noch weitere Einrichtungen geschaffen werden sollen, um den Kurgästen, aber auch der Öffentlichkeit Möglichkeiten weiterer Freizeitgestaltung bieten zu können. Hohes Haus! Vor 10 Jahren wurde die Idee einer Kuranstalt im Waldviertel überhaupt noch belächelt. Sie wurde bezweifelt und von gar nicht wenigen auch bekämpft. So hat bei der Eröffnung der Baustufe I im Mai 1980 eine ganze Reihe von Teilnehmern auch zu jener Antigruppe gehört, treu dem Sprichwort, der Sieg hat viele Väter, die Niederlage bestenfalls nur einen. Und die Überlegung der Harbacher bezüglich einer Kuranstalt in ihrer Region entstand ja eigentlich aus dieser echten Hoffnungslosigkeit der allgemeinen Situation, in der sich die Menschen in der Region MandelsteinNebelstein gefunden haben. Die politisch Verantwortlichen und die Bevölkerung dieser Region haben gesehen, wie schwierig es doch war und heute noch ist, die Beschäftigung in den Betrieben des Industriebandes Gmünd-Schrems-Heidenreichstein aufrecht zu erhalten. Und droben in diesem Mandelstein-Nebelstein-Gebiet hat ja überhaupt jede Chance gefehlt, hier auch nur gewerbliche Betriebe ansiedeln zu können, weil keine infrastrukturellen Voraussetzungen dafür vorhanden gewesen sind. Und aus der Sicht der Ergebnisse, vor allem des Volkszählungsergebnisses 1971, haben die Harbacher sich endgültig vorgenommen, ihre herrliche und unbelastete Landschaft und das Gold der Natur dort droben, das Waldviertler Moor, zu nützen. Das Waldviertler Moor, dessen Heilkraft schon während des Krieges festgestellt wurde, als die damalige Luftwaffe im heutigen Gemeindegebiet Heidenreichstein ein Genesungsheim für die über die Nordsee abgeschossenen und durch Kälteeinwirkung erkrankten Flugzeugbesatzungen bauen wollte. Die Zusammensetzung und die Heilkraft dieser Waldviertler Moore wurde auch in den 60er Jahren nochmals im Auftrag des regionalen Entwicklungsausschusses im Waldviertel, damals unter Dr. Hans Litschauer, in Untersuchung gegeben und die Gutachten haben ebenfalls sehr positiv die Heilwirkung dieser Moore bestätigt. Meine Damen und Herren! Seit 1951 konnte eine immer stärker werdende Abwanderung beobachtet werden und es wurde bereits erkennbar, wie lange es noch dauern würde, bis auch diesseits und nicht nur jenseits der Grenze das Land verwaist und das von Professor Horst Knapp bereits 1960 anläßlch der ersten Raumplanungskonferenz in Krems Vorausgesagte eintritt, nämlich daß zumindest das obere Waldviertel nur die eine Chance hätte, als weites naturbelassenes Erholungsgebiet mit seinen wunderbaren Wäldern und Teichen den europäischen Managern zur Erholung zur Verfügung zu stehen. Es gibt ein Waldviertler Heimatlied, das davon singt, daß der Nebelstein der Markstein der Freiheit ist. Und am gegenüberliegenden Mandelstein steht, steil abfallend zur tschechischen Grenze, das Mahnmal der 1945 Vertriebenen, die sich hier noch immer Jahr für Jahr, allerdings in einer immer kleiner werdenden Gemeinschaft, treffen, um weit in die alte Heimat hineinzuschauen. Und so mußte einfach etwas geschehen, um zu verhindern, daß zu den 1945 von dort drüben zwangsweise Vertriebenen, Ausgewiesenen, auch noch manche dazukommen, die der Not gehorchend freiwillig ihre Heimatregion verlassen, weil die Heimat einfach nicht mehr imstande war zu geben, was selbst die Charta der Vereinten Nationen als Grundrecht des Menschen anerkennt, nämlich Arbeit, Sicherheit und Freiheit von Not. Und so war es ein steiniger Weg der Harbacher von 1971, der Entstehung des Gedankens dieser Kuranstalt, bis heute, einem Heute, in dem viele unserer Landsleute erst durch den Kuraufenthalt in Harbach das Waldviertel in seiner herben Schönheit kennenlernen. Heute sind in dieser Kuranstalt 69 Menschen beschäftigt, bald werden es 100 sein. Heute haben die Gaststätten in der ganzen oberen Region Mandelstein-Nebelstein sich modernisiert und wir können heute sagen, daß Nebenerwerb bereits wieder zum Haupterwerb wird. Bis hinunter nach Weitra haben die Handels- und Gewerbebetriebe nie zuvor erhoffte Umsatzsteigerungen. Und heute ist es so, daß die schon mehr zur Hobbyausübung verurteilten Glasschleifer ihr Kunsthandwerk wiederum voll ausüben können, bereits wieder Lehrlinge beschäftigen und die Menschen dort droben tatsächlich Menschen mit Hoffnung werden können. Nach zwei Jahren der Inbetriebnahme der Kuranstalt hat die Gemeinde durch diese Anstalt ihre Einnahmen aus dem Fremdenverkehr von früher 170.000 Schilling im letzten Jahr bereits um das Zwölffache steigern können. Es ist interessant, daß trotz dieser guten positiven Entwicklung in der gesamten Region die NÖBEG die bereits in Finanzierungsverhandlungen zugesagten 10 Millionen Schilling auf die Hälfte reduziert hat. Es war eigentlich nur über die Walviertel-Sonderförderung möglich, die ausfallenden 5 Millionen Schilling dank der Zustimmung des Landes und des Bundes im Darlehenswege bereitstellen zu können. Wenn ich darauf zu sprechen komme, dann deswegen, weil ich doch glaube, daß die NÖBEG mit ihren heutigen Möglichkeiten nicht das Instrument ist, das wir brauchen, um als sinnvoll anerkannte Investitionen trotz einiger Risken, die vorhanden sind, auch finanzieren helfen zu können. Es wird daher sichtbar immer mehr notwendiger - mein Kollege Kaiser predigt das ja immer wieder, wenn er hier heraußen steht -, daß wir uns endlich ein Instrument schaffen, das nicht nur aus der Sicht eines normalen Bankbetriebes, sondern aus der Sicht der volkswirtschaftlichen Bedeutung heraus, natürlich auch mit Risken behaftet, Finanzierungskapital bereitstellt. Wenn die Moorkuranstalt Harbach ab November voll in Betrieb gehen wird, dann verdanken wir dies vor allem dem Motor dieser Idee, einem der nunmehrigen Geschäftsführer, dem Harbacher Manfred Pascher, der sich einfach nicht abbringen hat lassen, 10 Jahre lang hindurch zu laufen, zu rennen, zu bitten und für diese Kuranstalt auch zu überzeugen. Und wir verdanken den von Anfang an klaglosen Betrieb dieser Anstalt vor allem der Einschulung und der Bereitstellung des großen know how, das die Dkfm. H. Eder KG in Althofen in ihrer eigenen Anstalt besitzt. Die positive Geschäftsentwicklung wird vor allem durch die 95 %ige Auslastung hervorgerufen, wobei 80% dieser Auslastung durch die Sozialversicherungsträger herbeigeführt werden. Einen besonderen Anteil hat dabei die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, die ja hier als erste überhaupt zum Vertragsabschluß bereit war und damit auch den anderen Sozialversicherungsträgern, den Krankenkassen, den Weg zum Vertragsabschluß geebnet hat. Und wir verdanken das, wenn heute diese Landeshaftung beschlossen wird, auch der öffentlichen Hand, die anfangs zögernd, aber schließlich doch vorbildhaft eine Finanzierungsbereitschaft gezeigt hat. Hohes Haus! Es ist sicherlich richtig, daß sich das, was in Harbach, im kleineren Umfang in Großpertholz und nun auch im Bau einigermaßen fortgeschritten in Großgerungs geschieht, nicht xbeliebig oft fortsetzen und wiederholen kann, denn wie groß wäre sonst die Schere der Möglichkeiten Bau, Betrieb und Erhaltung. Aber es gibt zweifellos, meine Damen und Herren, im Waldviertel, ohne nun den Bereich Fremdenverkehr gerade im Industriebezirk Gmünd überbewerten zu wollen, doch noch einige sinnvolle Maßnahmen, die dieser Region helfen könnten. Ich erinnere mich zurück, daß der Landeshauptmannstellvertreter Pröll in Allentsteig anläßlich einer Tagung über Gesundheitstourismus gemeint hat, noch nie zuvor hätte das Waldviertel so große Chancen wie heute. Diese Aussage stammt allerdings leider bereits vom Juni 1981. Meine Damen und Herren, als Dkfm. Mayr, einer der Initiatoren von Harbach über Waldviertler Ferien- oder Waldviertler Klubdörfer und über deren wirtschaftliche Grundlage so laut nachgedacht hat, da hat er den Sturm der gesamtösterreichischen Fremdenverkehrswirtschaft entfacht. Auch der Herr Landeshauptmann Ludwig hat voll Emotionen sofort das Waldviertler Feriendorf in ein Schichtarbeiterdorf umgemünzt und erklärt - siehe Landeskorrespondenz 23. Juni - diese Dörfer hätten keine Zukunft, würden nicht entsprechend frequentiert, die Schichtarbeiter, die einander 40 Stunden pro Woche bei der Arbeit sehen, wären sicherlich nicht daran interessiert, auch die Urlaube noch miteinander zu verbringen. Das Land Niederösterreich würde vielmehr eine große Zahl vieler kleinerer Projekte fördern. Und noch am 17. 12. 1981, also im Vorjahr, haben die Landesvertreter bei der Überarbeitung zum Vorschlag des Österreichischen Institutes für Raumplanung über Waldviertler Entwicklungsmaßnahmen genug der Einwendungen gegen diese Feriendörfer gehabt und es wurde eigentlich, um endlich zu einem Ergebnis zu kommen, auch ein Kompromiß geschlossen in der Formulierung. Auf Seite 3 dieses Protokolles wird hinsichtlich der in der Studie vorgeschlagenen Waldviertler Ferien-klubdörfer einstimmig festgestellt: „Die vorliegende Studie zeigt vollkommen richtig, daß im Waldviertel familiengerechte Fremdenunterkünfte fehlen. Die vorgeschlagenen Waldviertler Ferienklubdörfer erscheinen jedoch nicht unproblematisch. Es wäre günstiger, die fehlenden familiengerechten Beherbergungseinheiten im Rahmen der bestehenden Fremdenverkehrsbetriebe zu errichten und auch entsprechend zu fördern.“ Es ist nur interessant, meine Damen und Herren, daß in der Landeskorrespondenz vom 23. April 1982, also vier bis fünf Monate später, zu lesen ist, gemeinsam mit den drei Waldviertel-Managern der Raumordnung hat der Waldviertel-Beauftragte bereits eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen, um die großen Chancen, die der Fremdenverkehr in dieser reizvollen Region zweifellos hat, zu nützen. Und interessant ist der Punkt drei: „Besonders auf die Familienerholung zugeschnitten ist der Plan, sogenannte Erholungsdörfer zu schaffen. Die Planungen dafür sind bereits angelaufen, in der nächsten Zeit sollen in vier Orten Pilotprojekte gestartet werden.“ Leider, Hohes Haus, scheint es auch hier wieder, so wie es schon oftmals geschehen ist, zuerst einmal wichtiger zu sein, wer in der Öffentlichkeit als Vater des Gedankens dastehen kann, als eine als richtig anerkannte gemeinsame Sache rasch und schnell einer vernünftigen Lösung zuzuführen. (Beifall bei der SPÖ.) So hat uns die Schaffung der Kuranstalt Harbach eigentlich ein Lehrbeispiel dafür gegeben, daß die Erstellung von großen Plänen, von großen raumordnerischen Überlegungen eigentlich wenig ist, wenn nicht echte Initiativen gesetzt werden, Ideen vorangetrieben werden, auch gegen den Willen und die Überzeugung anderer. Ich bitte mich richtig zu verstehen, ich möchte absolut nicht das, was in monate- und jahrelanger Arbeit, in Diskussionen und Überlegungen erarbeitet wurde, herabsetzen. Sicherlich ist das alles notwendig, um zu einvernehmlichen Ansichten zu kommen, um auch Fehlentscheidungen vermeiden zu helfen. Aber was dabei so drückend ist, meine Damen und Herren, das ist, daß sogar allgemein als richtig erkannte und bereits außer Diskussion gestellte Maßnahmen und als Voraussetzung der wirtschaftlichen Entwicklung von Problemgebieten unbestrittene Grundsätze regionaler Raumplanung über Bord geworfen werden, vergessen werden, wenn es auf Grund bevorstehender Ereignisse eben als richtig erscheint, momentan darauf zu vergessen. Es ist zweifellos unbestritten, daß wir auch hier im Hohen Haus das ganze niederösterreichische Heimatland in allen Bereichen sehen müssen, daß wir ganz gleich wo wir leben, wohnen, arbeiten, einfach nicht vergessen dürfen, daß es in allen Regionen Probleme gibt, die einer Lösung harren. Es ist aber, meine Damen und Herren, auch unsere Pflicht, uns der seit Jahrzehnten schwachen Regionen ganz besonders anzunehmen. Und so möchte ich am Beispiel Harbach sagen, ich glaube, es kommt immer wieder und sogar ganz sicher ein neuer Tag mit neuen Ideen, mit neuen Hoffnungen. So lange die Menschen bereit sind, sich für Ideen und für ihre Überzeugung einzusetzen, braucht uns gemeinsam auch um unser Land nicht bange zu sein. Die Sozialisten stimmen daher der beantragten Landeshaftung zu. Möge sich mit der Hilfestellung der Erfolg für die Moorkuranstalt Harbach festigen zum Wohle der Menschen des Waldviertels, zum Besseren aber auch für unser Heimatland Niederösterreich. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Präsident Romeder. Präsident ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie im Laufe der letzten Jahre und ganz speziell in den letzten Monaten und Wochen die Zeitungen aufschlagen, wenn Sie die Meldungen im Rundfunk und im Fernsehen verfolgen, dann können Sie österreichweit feststellen, daß die wirtschaftlichen Probleme für uns immer besorgniserregender werden. Und es ist kein Geheimnis, daß meistens eine Kette dort reißt, wo das Glied am schwächsten ist. Daher spüren wir es auch in unserem Bundesland Niederösterreich besonders in Problemgebieten, daß hier eine größere Arbeitslosigkeit gegeben ist. Noch mehr Sorgen macht uns, daß auch die Jugendarbeitslosigkeit zunimmt. Im Laufe des letzten Winters mußten wir im Waldviertel feststellen, daß bis zu 17% Arbeitslosigkeit gegeben ist und jetzt bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren, im September, gibt es Waldviertler Bezirke, wo noch hundert und mehr Jugendliche beim Arbeitsamt gemeldet sind und keinen Arbeitsplatz finden können. Hinzu kommt noch, das möchte ich als Einleitung zum heutigen hier zu behandelnden Geschäftsstück sagen, daß die versteckte Arbeitslosigkeit in ganz krassem Ausmaß zugenommen hat. Ich führe hier nur meinen Heimatbezirk Zwettl an, wo sicher die Anzahl der beim Arbeitsamt Gemeldeten etwas geringer ist, aber viele haben zu Hause 3, 4 ha landwirtschaftlichen Betrieb und sind in der Erwartung, morgen und übermorgen geschieht das Wunder und die Zeit müssen wir eben überbrücken, daher werden wir uns erst dann auf die Suche nach Arbeit machen und jetzt ziehen wir eben den Gürtel enger. Aber auch das, glaube ich, ist mit in den Raum zu stellen, wenn nicht die Statistik über die Arbeitslosigkeit inhaltlich lügen soll. Und daher, meine sehr Geehrten, sind wir sehr froh, daß heute ein Geschäftsstück hier zur Beschlußfassung aufliegt, das uns wenigstens im lokalen und kleinregionalen Bereich eine Chance gibt, für die nächste Zeit Arbeitsplätze, wenn auch im bescheidenen Rahmen, weil es eben nur lokal und kleinregional zu betrachten ist, abzusichern. Wir wissen, daß die große Wirtschaftspolitik, weil wir in unserem Rechtsstaat eben drei Gebietskörperschaften haben, Bund, Länder und die Gemeinden, speziell Aufgabe des Bundes ist. Das habe ich hier von dieser Stelle schon oft gesagt und ich werde es immer wieder wiederholen. Wir wissen, ganz gleich, wer Verantwortung hat, daß der Rechtsstaat eben bestimmte Kompetenzen einer bestimmten Gebietskörperschaft zuordnet und daß keine nachrangige Gebietskörperschaft Aufgaben übernehmen kann, die eben der erstrangigen Gebietskörperschaft zuzuordnen sind. Hier hat eben der Bund die Rahmenbedingungen für die gesamte Wirtschaft zu schaffen, damit der Unternehmer eine Chance hat, mit seiner Tüchtigkeit und mit seinem Fleiß auch etwas zustande zu bringen. Er hat über die Steuerpolitik Rahmenbedingungen zu schaffen für Eigenkapitalbildungsmöglichkeiten, über die Sozialpolitik und über die Außenhandelspolitik. Alles zusammen bewirkt eben diese Konkurrenzfähigkeit. Und das Land Niederösterreich als nachgeordnete Gebietskörperschaft hat hier die Aufgabe, meine sehr Geehrten, dort WO es im Rahmen seiner Kompetenzen im privatwirtschaftlichen Bereich speziell helfen kann, auch flankierend Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Ich glaube, gerade wir Waldviertler, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren zu jeder Zeit bereit, uns selbst zu helfen, aber wir brauchen, weil wir eben klimatisch und geographisch benachteiligt sind, auch die Hilfe zu dieser Selbsthilfe. Wir haben sie sehr oft gefunden, aber ich mache kein Geheimnis daraus, auch öfter - das darf ich als Waldviertler betonen -, wo wir sie erwartet hätten, auch vermißt und sehr oft nur bei Sonntagsreden oder bei sonstigen Erklärungen davon einiges gehört, aber nicht, daß sie hier auch so deutlich zum Ausdruck gebracht worden wäre in den grundsätzlichen Bedingungen, von denen ich zuvor bereits gesprochen habe. Ich freue mich aber, wenn schon die großen Rahmenbedingungen heute auch bei uns im Waldviertel für Industrie, Gewerbe oder bäuerliche Betriebe nicht gegeben sind - das gestatten Sie mir als meine Meinung hier offen auszusprechen -, sondern hier eben gerade das schwächste Glied in dieser Kette vor großen Problemen steht, daß wenigstens in diesem Detailbereich Harbach die Möglichkeit gegeben ist, bei unserem Wollen zur Selbsthilfe auch diese Hilfe der öffentlichen Hand zu bekommen. Der Berichterstatter und auch mein Vorredner haben auf die Schwierigkeiten bereits ausführlich hingewiesen, die wir als Waldviertler in diesen Regionen hatten, weil man dem Waldviertel nie zubilligen wollte, daß man dort auch Kuranstalten situiert, welche Schwierigkeiten es überhaupt, ganz gleich wo, beim Bund und zum Teil beim Land, gegeben hat. Wir freuen uns, daß es dann doch möglich war, hier die Unterstützung zu bekommen, sei es vom Bund und sei es auch hier speziell vom damaligen Finanzreferenten, dem heutigen Landeshauptmann Siegfried Ludwig, der immer wieder ich wurde sehr oft bei diesbezüglichen Vorsprachen mit eingeschaltet - auch eine konkrete Unterstützung gewährt hat, sodaß es eben dann doch zu einem Finanzplan und zu einer Finanzierung dieses Harbach I, wie es geheißen hat, gekommen ist, wobei man damals schon plante, daß ein Harbach II folgen müßte, und bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen auf dieses Harbach II aufgebaut hat. Schließlich und endlich ist es also zu dieser Finanzierungsmöglichkeit gekommen. Die klimatischen Voraussetzungen sind gut, das bestätigen uns die Ärzte und die Fachleute. Das Moor, ein wichtiger Faktor, ist im entsprechenden Ausmaß und in der entsprechenden medizinischen Zusammensetzung vorhanden. Wenn man das alles überlegt und wenn man hier sieht, mit welchem Schwung hier die Waldviertler im Raum um Harbach und im Raum Gmünd ans Werk gegangen sind, dann freut es uns, daß in diesem Harbach I, das heute fast 70 Dauerarbeitsplätze aufweist und wo ich habe zuvor von der Jugendarbeitslosigkeit gesprochen – heuer allein 6 neue Lehrstellen für Jugendliche geschaffen wurden, wo wir um jeden Arbeitsplatz ringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, doch die Auslastung des Kurzentrums im entsprechenden Ausmaß, nämlich mit 95 %, gegeben ist. Wenn Sie bedenken, daß die Sozialversicherungsträger auch in anderen Gebieten unseres Heimatlandes Niederösterreich und in ganz Österreich Verträge haben, dann müssen wir moralisch auch zu Recht sagen, wenn die klimatisch-medizinischen Voraussetzungen bei uns im Waldviertel gegeben sind, in dieser Problemregion, warum soll man dann nicht auch bei uns die entsprechenden Verträge abschließen. Sie sind vorhanden, Gott sei Dank, aber man wirft uns dann sehr oft vor, es ist ja keine Kunst, das zu führen, solange die Verträge da sind. Und wenn die Verträge nicht mehr da sind, was wird dann geschehen? Dieselbe Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sich überall, wo Kuranstalten sind, in ganz Osterreich und in ganz Niederösterreich. Es ist nicht nur damit getan, Verträge abzuschließen zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Trägern eines Heimes oder einer Einrichtung, das ist auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Frage der wirtschaftlichen Entwicklung im gesamten österreichischen Bundesstaat. Denn wenn eben die Gelder im Krankenversicherungssektor nicht mehr da sind, wenn die Menschen nicht mehr über ein entsprechendes Einkommen verfügen, dann wird wahrscheinlich wo gespart werden und dann werden sich auch auf dieser Ebene, das befürchte ich persönlich, unter Umständen Konsequenzen ergeben. Daher verlangen wir ja von denen, die im österreichischen Staat seit 13 Jahren die wirtschaftspolitische Hauptverantwortung tragen, die rechtliche Kompetenzen haben, daß sie hier vorzusorgen haben, daß auch wir mit unserer eigenen Leistung, mit unserer eigenen Tüchtigkeit bestehen können. Hier, meine sehr Geehrten, funktioniert dieses Harbach und wir freuen uns, daß allein im heurigen Jahr 40 bis 50 Arbeiter und Angestellte regelmäßig am Bau direkt beschäftigt waren. Wenn Sie bedenken, daß wir Baugewerbebetriebe im Waldviertel haben, die, wie mir persönlich bekannt ist, im Juli bereits einen Abbau durchführen mußten, obwohl im Frühjahr das Kontingent, das sie sonst beschäftigt haben, nicht einmal annähernd erreicht war, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen Sie auch, was es bedeutet, wenn hier 40 und mehr Arbeitsplätze am Bau allein abgesichert wurden, ganz davon zu schweigen, daß mit der Inbetriebnahme von Harbach II eine Aufstockung der rund 70 Dauerarbeitsplätze des Betriebes dieser Kuranstalt auf ca. 100 möglich wird. Ich möchte ergänzend dazu sagen, nicht allein die Beschäftigten im Kurbetrieb sind hier zu sehen. Ich glaube, es ist auch mit zu überlegen, was hier an Arbeitsplätzen in den kleinen Gewerbebetrieben in Harbach und um Harbach auf Dauer abgesichert wird. Wenn man diesen Multiplikator überlegt, dann sind es ja in Wirklichkeit Hunderte von Familien, die in Zukunft hier eine Sicherheit haben und daher nicht gezwungen werden abzuwandern. Hunderte Familien, meine sehr Geehrten, das bedeutet, wenn wir in einem großen Verwaltungsbezirk wie Zwettl pro Klein- und Mittelgewerbebetrieb nur einen Arbeitsplatz mehr haben könnten, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dann wären das auch nicht mehr als wie einige hundert. Damit sehen Sie die Dimension, die sich hier auftut, und daher auch die Wichtigkeit dieser heutigen Vorlage für uns in diesem Problemgebiet des oberen Waldviertels, dem wir uns gerade als öffentliche Gebietskörperschaft Land ganz besonders verpflichtet und verbunden fühlen müssen. Es ist interessant, wenn man sich einmal mit dieser Frage der Kuranstalten befaßt. Wenn man selbst einige Male auf Kur war, überlegt man ja, was gibt man so nebenbei aus, was ja auch sehr befruchtend wirkt. Bei der entsprechenden Untersuchung in Harbach lagen wir so im Durchschnitt. Nach den Erfahrungswerten in ganz Österreich gibt der einzelne Kurgast ca. 2.600 Schilling in drei Wochen zusätzlich neben dem, was eben der Sozialversicherungsträger zu leisten hat, aus. Wenn Sie das multiplizieren mit den hunderten Menschen, die hier im Jahr eine Kur machen, dann können Sie sich die einkommensmäßige Auswirkung ausrechnen. (Abg. Stangl: Redet mit Kollegen Wallner! Wenn Ihr ein Spielkasino hingebt, nehmt Ihr nochmals ein!) Bitte, das können wir ja auf Grund Deiner Anregung beantragen. Vielleicht haben wir beim zuständigen Finanzminister auch eine Chance auf einen entsprechenden Erfolg und wenn Du einmal zu uns auf Kur kommst, bin ich überzeugt, wirst Du ein sehr guter Gast im Spielkasino, was uns wieder nützt, weshalb wir dann hoffen, daß Du bald kommst. (Abg. Stangl: Ich bin froh, wenn ich keine Kur brauche!) Meine sehr Geehrten, wenn auch einige Schwachstellen vom Berichterstatter aufgezeigt wurden, die eben besonders die Finanzierung in Zukunft mit sich bringt, und bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit diese Schwachstellen nicht zum Tragen kommen, glaube ich, daß wir trotzdem mit bestem Gewissen in diesem Haus dieser Vorlage der Haftungsübernahme die Zustimmung geben können. Wenn nach menschlicher Voraussicht und nach besten wirtschaftspolitischen Überlegungen hier der Unternehmer eine Chance hat, in Zukunft zu bestehen - diese Voraussetzungen sind unserer Meinung nach gegeben -, dann hat man, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Risiko eben immer wieder einzugehen. Ich möchte auch von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank sagen, vor allem den Freunden in Harbach, der Gemeindevertretung, dem Bürgermeister und dem Motor des ganzen Unternehmens, ich habe ihn bereits erwähnt, unseren Freund Manfred Pascher. Wenn er nicht gewesen wäre und nicht verstanden hätte, alle seine Freunde immer wieder miteinzubinden, wären wir wahrscheinlich heute nicht in der Lage, hier positiv zu dieser Vorlage zu sprechen. Ich möchte aber auch einen herzlichen Dank sagen dem Land Niederösterreich, dem Landeshauptmann, dem Finanzreferenten, allen zuständigen Stellen, auch dem Wirtschaftsreferenten, der hier die notwendige Mehrfachfinanzierung ermöglicht hat, wodurch wir in die Lage gekommen sind, dieses Kurzentrum zu verwirklichen. Wenn auch wirtschaftspolitisch die Gewitterwolken am Horizont gegeben sind, eines glaube ich wissen wir: die rechtzeitige Pflege und Wiederherstellung der Gesundheit ist sicher noch immer billiger als frühzeitig Invaliditätspensionen auszubezahlen. Denn auch für diese Pensionen muß dann irgendwo das Geld her. Und in einem, glaube ich, stimmen wir auch alle überein. Allein von großen Problemen zu reden, die in bestimmten Regionen sind, von Problemlösungen zu reden, von Raumordnung zu reden, sei es auf Bundesebene, sei es auf Landesebene, das ist sicher zu wenig. Wir müssen jede Gebietskörperschaft immer wieder aufmerksam machen, im Rahmen ihrer Kompetenzen was sie für eine gute wirtschaftspolitische Entwicklung im Gesamtstaat beizutragen hat, wenn wir der Meinung sind, daß sie eben nicht genügend beiträgt, daß der Weg, den sie beschreitet, nicht zu dem Ziel führt, das sie vorgibt. Und hier meine sehr Geehrten, bleibt die Hauptverantwortung für unser Niederösterreich und für unseren Raum Waldviertel eben beim Bund, es bleibt aber auch eine flankierende Verantwortung beim Bundesland Niederösterreich. Wenn wir uns in Zukunft bemühen, das rechtzeitig aufzuzeigen und uns auch für unsere Interessen einzusetzen, dann wird sicher mancher Erfolg so wie der heutige möglich sein. Wenn Sie überlegen, welche Auswirkungen allein für die Gemeinde Harbach der Betrieb des Kurzentrums Harbach von einst bis heute gezeitigt hat, dann darf ich das vielleicht mit einigen Ziffern unterstreichen, dann sehen Sie, daß hier sehr positiv gearbeitet wurde. Die Gewerbesteuer nach Kapital und Ertrag betrug im Jahre 1978 laut Budget rund 65.000 Schilling, 1981 bereits 176.000 Schilling. Gewerbesteuer und Lohnsumme 1981 41.000 Schilling, 1982 bereits weit über 200.000 Schilling. Fremdenverkehrsabgabe, eine ganz interessante Ziffer, 47.000 Schilling im Jahr 1978 und 200.000 Schilling mehr, also 240.000 Schilling, 1981. Und als letzte Ziffer die Getränke- und Speiseeisabgabe, sie betrug 1978 159.000 Schilling und hat 1981 500.000 Schilling bereits überschritten. Hieraus allein ersehen Sie, was das auf die Infrastruktur für Auswirkungen hat, welche Möglichkeiten sich hier eröffnen. Man ist hinterher sehr froh, daß wir diese Vorlage heute hier im Hohen Haus haben. Trotz aller Problematik, die wieder einmal damit verbunden ist, wollen wir als ÖVP mit freudigem Herzen, auch das sage ich, dieser Vorlage die Zustimmung geben in der Erwartung, daß Harbach in Zukunft blühen und gedeihen möge zum Wohle der Menschen im oberen Waldviertel. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Ing. Kellner, die Verhandlungen zur Zahl 487 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Auftrage des Gesundheitsausschusses berichte ich zur Zahl 487 betreffend Krankenanstalten, Finanzierungsantrag. Die Niederösterreichischen Spitalerhalter werden durch das ständige Anwachsen der Betriebsabgänge der Spitäler und die hohen Ausgaben für den notwendigen Ausbau der Spitäler finanziell derart überfordert, daß für die Zukunft eine ernstliche Gefährdung der spitalsmäßigen Versorgung der Bevölkerung und damit auch eine Verschlechterung der Volksgesundheit befürchtet werden muß. Eine Verbesserung der prekären Situation der Spitalsträger kann auf längere Sicht wirksam dadurch erzielt werden, daß den Spitälern angemessene Entgelte für die von ihnen erbrachten Leistungen gesichert werden. Es muß daher eine entsprechende Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung erreicht werden. Sollte dies nicht umgehend geschehen bzw. sollte der nunmehr auf zwei Jahre verlängerte KRAZAF auslaufen, ist es dringend erforderlich, einen höheren Beitrag der Sozialversicherungsträger für die Pflegegebühren zu erreichen. In diesem Sinne müßte noch im kommenden Herbst das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 in der Weise abgeändert werden, daß die Möglichkeit der Ermäßigung der Pflegegebühren für die Sozialversicherungsträger entsprechend eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang müßte auch erreicht werden, daß der Gemeindeanteil der Krankenanstaltenfinanzierung den Gemeinden direkt zugute kommt. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag des Gesundheitsausschusses zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, auf eine entsprechende Änderung der Krankenanstaltenfinanzierung zu dringen und dem Landtag vom Verlauf der Verhandlungen Mitteilung zu machen, falls es jedoch zu keiner derartigen Lösung kommt, dem Landtag eine Abänderung des NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974 in der oben bezeichneten Weise vorzulegen.“ Ich darf um die Debatte und Abstimmung bitten. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Präsident Pospischil. Abg. Präsident POSPISCHIL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Die zur Debatte stehende Vorlage bzw. der Antrag der Fraktion der ÖVP gibt uns wiederum Gelegenheit, dem Krankenhauswesen und im besonderen der Spitalsfinanzierung unser Augenmerk zuzuwenden. Durch das Aufkündigen des KRAZAF, also des KrankenanstaltenZusammenarbeitsfonds, war die Angelegenheit wiederum sehr akut geworden im letzten Halbjahr. Eine Zeitlang hatte es auch den Anschein gehabt, als würde es zu keiner Einigung zwischen den Partnern kommen können, obwohl alle davon überzeugt waren, daß dieser oft so kritisierte Fonds notwendig ist und seit seinem Bestehen, das sind immerhin jetzt rund 5 Jahre, mit seinen 15,6 Milliarden Schilling einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer Krankenhäuser brachte. Man hat sich jedoch und das möchte ich hier als sehr erfreulich bezeichnen, wiederum einigen können. Man hat eine neuerliche Lösung gefunden, die für die nächsten zwei Jahre Gültigkeit haben soll, wonach der Bund und auch die Sozialversicherung beträchtliche Summen zusätzlich in den KRAZAF einzahlen werden. Wie sieht das konkret aus? Der Bund leistet 1983 zusätzlich 100 Millionen Schilling und 1984 140 Millionen Schilling an den Fonds. Die Sozialversicherung zahlt 1982 zusätzlich 285 Millionen und 1984 260 Millionen Schilling. Der Bund leistet also in zwei Jahren, wenn man das zusammenzählt, 240 Millionen Schilling und die Sozialversicherungsträger leisten insgesamt 545 Millionen Schilling, insgesamt werden also 785 Millionen Schilling in den nächsten zwei Jahren diesem wichtigen Fonds mehr zur Verfügung stehen. Hiermit, so scheint es, ist fürs erste der Fonds wieder gerettet. Meine Damen und Herren, wir wollen sicher nicht hier und heute untersuchen, was gekommen wäre, hätten sich die Vertragspartner nicht geeinigt. Aber eines müßte uns jedenfalls klar sein, daß die Spitalserhalter -- da braucht man kein Prophet zu sein – in arge Schwierigkeiten gekommen wären und ein Antrag, wie er durch die ÖVP-Fraktion eingebracht wurde, mit dem Ziel, einen entsprechenden Ausgleich über die Krankenkassen allein zu finden, wäre sicher nicht der richtige Weg gewesen. Wenn Sie mich fragen, es wäre der falsche Weg. Die Krankenversicherungsträger erkennen die Last der Spitalserhalter sehr genau, sie verkennen nicht die Situation, in der sich die Spitäler befinden, jedoch ist mit solchen Anträgen und Vorschlägen wie dem heute zu behandelnden das ohne Zweifel bestehende Problem der Krankenhausfinanzierung sicher nicht zu lösen. Es wurde viel argumentiert in der letzten Zeit, Experten beschäftigten sich damit und in der Argumentation über die Finanzierung der Anstalten hat man sich nunmehr einiges zurecht gelegt, das als logisch, als schlechthin richtig ausgegeben wird. Die Formel hiezu lautet, der Benützer der Krankenanstalt muß kostendeckende Pflegegebühren zahlen. Wir haben das auch schon im Frühjahr gehört, als wir die Verhandlungen geführt haben in diesem sogenannten Expertenkomitee, wo es darum gegangen ist, kann hier weiter gebaut werden, sinnvoll weitergebaut werden, können Krankenanstalten ausgebaut werden. Da ist das schon angeklungen und hat sich immer mehr vertieft. Die Kosten werden dann zum Maß der Dinge erhoben und über die Kostenhöhe will man möglichst wenig Diskussion zulassen. Was es kostet, das kostet es eben, so ist die Formel. Ob im Hinblick auf den Erfolg diese Kosten angemessen sind oder ob der Erfolg mit besonders kostenträchtigen Produktionsformen und nur mit diesen erzielbar ist, wird ebenfalls zu wenig diskutiert. Meine Damen und Herren, da nahezu alle Österreicher - wir wissen aus der Statistik, 99% - versichert sind gegen Krankheit, gegen Invalidität und auch gegen das Alter, also den Schutz der Krankenversicherung genießen und diese auch für die meisten Spitalsleistungen aufzukommen hat, heißt die Forderung ganz einfach Überwälzung der Finanzlast von einer öffentlichen Körperschaft, die durch Steuern finanziert wird, auf eine andere öffentliche Körperschaft, die gleichfalls durch Zwangsabgaben finanziert wird. Es muß uns doch, meine Damen und Herren, allen klar sein, daß die Krankenversicherung ohne massive Beitragserhöhung - ich habe das von dieser Stelle schon einige Male bemerkt - diesem Verlangen nie nachkommen kann. Das will man aber scheinbar nicht einsehen. Man läßt dabei aber auch außer acht, daß bei einer Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge, ohne daß gleichzeitig die Steuern gesenkt werden, die ganze Aktion auf eine wesentliche Mehrbelastung der Bevölkerung hinausläuft und zwar zugunsten der Länder. Das muß man auch wiederum unterstreichen. Da bin ich sicher bei einem sehr heiklen Punkt und wir haben uns schon von dieser Stelle aus, darf ich das wiederholen, einige Male mit dieser Frage zu beschäftigen gehabt. Auch die Gemeindevertreterverbände beschäftigen sich seit langem mit dieser Frage und es wird auch sehr kritisch bemerkt, daß jene Mittel, die da vom Fonds her dem Land zufließen und die für eine Abgangsdeckung vorgesehen sind, nicht ausschließlich dazu verwendet werden. Durch die Möglichkeit der beiderseitigen Deckungsfähigkeit verwendet der Herr Landesfinanzreferent die für die Abgangsdeckung vorgesehenen Mittel auch teilweise für Investitionen und er erspart sich, man will das nie zugeben, in Wahrheit doch viele Millionen Schilling mit der Begründung, es kommt sowieso wiederum den Krankenanstalten zugute. Zugegeben, meine Damen und Herren, wir sind sehr froh darüber, daß die im Frühjahr abgeschlossenen Verhandlungen den weiteren Ausbau der Krankenanstalten zulassen. Das durch den Herrn Landesrat Dr. Brezovszky vorgelegte Konzept wird den weiteren Ausbau der Anstalten in Niederösterreich ermöglichen. Damit kommen wir auch einen guten Schritt in unseren Zielvorstellungen weiter, eine optimale medizinische Versorgung unserer Bevölkerung in einem ausgeglichenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage, wie dies auch aus unserem Programm „Niederösterreich 90“ klar erkennbar ist. Der Bauwirtschaft wird geholfen und damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Außerdem sind, das ist das Erfreuliche bei dieser ganzen Angelegenheit, denn wir haben uns ja vielfach den Kopf darüber zerbrochen, wie das finanziert werden kann, für das Jahr 1982 im Landesbudget ohne Nachtrag die notwendigen Mittel vorhanden. Bei den vorberechneten Kosten von 821 Millionen Schilling beträgt der Landesanteil rund 600 Millionen Schilling. Auch für die Folgejahre ist in diesem Finanzierungsmodell Vorsorge getroffen, ohne daß es zu einer Budgetausweitung kommen muß oder Umschichtungen, wie das auch ursprünglich ins Auge gefaßt wurde, erforderlich sind. 45 Millionen Schilling sind es jährlich, die hiefür zusätzlich durch das Land bereitzustellen sind, was den einzelnen Referenten bei den normalen Zuwächsen der disponiblen Mittel rund 5 Millionen Schilling kosten wird. Ich sage das deswegen, weil wir damals in diesem Verhandlungskomitee eben auf diese Idee gekommen sind, vorzuschlagen, daß man halt, wenn man im Jahr noch zusätzlich 45 Millionen dafür bräuchte, doch das Verständnis unserer Damen und Herren der Regierung voraussetzt, daß jeder eben auf 5 Millionen Schilling verzichtet aus den ordentlichen Zuwächsen und damit ist die Sache auch gerettet. Ich möchte das hier besonders unterstreichen. Wir freuen uns, daß wir hier dann doch so viel Verständnis gefunden haben. Allerdings, meine Damen und Herren, in diesen 600 Millionen Schilling, der als Landesteil anzusehen ist, verstecken sich wiederum Teile jener Mittel, die für die Abgangsdeckung unserer Spitäler vorgesehen sind. Diese Gelder, das wissen wir als Gemeindevertreter alle, fehlen den Gemeinden und auf diese Gelder haben die Gemeinden einen Rechtsanspruch. Daher müssen wir ganz einfach bei solchen Gelegenheiten auf diesen Umstand verweisen und verlangen, daß für den Spitalsausbau vom Land her mehr Geld zur Verfügung gestellt wird und das nicht ganz einfach auf die Gemeinden abgeschoben wird. Der Beitrag, den das Land für den Errichtungsaufwand jährlich zur Verfügung stellt, ist klein und seit vielen Jahren – das kann man ja nachlesen im Budget - unverändert geblieben. Und da setzt, meine Damen und Herren, unsere Kritik ein. Es geht eben nicht an, daß man hier ununterbrochen Anträge einbringt oder daß man in Anträgen die Forderung nach mehr Geld an den Bund und an die Sozialversicherung richtet, die Gemeinden vor die Alternative stellt, entweder du zahlst oder es geschieht eben nichts, und selber als Land fast keine Bereitschaft erkennen läßt, etwas kräftiger mitzufinanzieren. Ich habe noch nie erlebt, meine Damen und Herren, daß in der Frage der Spitalsfinanzierung, die wir in den letzten Jahren diskutierten, einmal auch die ÖVP-Fraktion an den Herrn Landesfinanzreferenten die Forderung nach mehr finanziellen Mitteln für das Gesundheitswesen gerichtet hätte. Vergessen wir nicht, daß nach dem Krankenanstaltengesetz - ich möchte da nicht an Dinge rühren, die wir alle wissen, sondern sie nur in Erinnerung bringen – kompetenzmäßig die Länder verantwortlich sind und daher auch nicht von der Finanzierung freigesprochen werden können. In diesem Zusammenhang auch ein paar Überlegungen, ein paar Anmerkungen. Es ist einmal so, daß bei der Vielfalt weitgehend verflochtener Interessen eine Bündelung finanzieller Ressourcen am zweckmäßigsten ist. Eine Feststellung vieler Experten, in der letzten Zeit im besonderen. Das System nämlich, sozusagen die Grundlast der Betriebsführung auf die Sozialversicherungsträger, auf den Bund, auf die Länder und Gemeinden zu verteilen, das ist eben ganz einfach der richtige Weg. Dabei darf jedoch nicht übersehen wer den, daß dem Betreiber des Spitals – das halte ich für sehr notwendig und da werde ich noch ein paar Worte dazu sagen – das finanzielle Risiko einer Disposition verbleiben muß, da nur so der nötige ökonomische Druck entsteht, um rationeller zu wirtschaften. Unser Konzept, das wir zur Zeit betreiben und das wir ja sicher alle beklagen, nämlich das Abgangsdeckungssystem, widerspricht diesen Vorstellungen. Die Krankenkassen tragen zur Zeit die Grundlast, die man ständig zu erhöhen trachtet, die Abgänge aber werden über Subventionsmechanismen gedeckt. Das Spital, meine Damen und Herren, so schreiben das auch die Zeitungen in der letzten Zeit, hat gelernt, mit dem Defizit zu leben. Das Defizit ist demnach nicht etwas Bedrohendes, die Existenz in Frage stellen des, sondern es handelt sich ganz einfach nur um etwas Unangenehmes, das man gerne los haben möchte, auf das man sich aber so oder so ganz einfach eingestellt hat. Nun müssen wir zur Kenntnis nehmen und alle Gesundheitsökonomen sind sich darin einig, daß die Kosten des Gesundheitswesens auch in Zukunft stärker steigen werden als das Bruttoinlandprodukt. Auch die Kosten der Spitalsführung werden stärker steigen als das allgemeine Preisniveau. Allerdings hat man sich da zu fragen, um wie viel stärker sie tatsächlich steigen müssen. Die Kostenexpansion der letzten Jahre ist nicht ausschließlich mit der besonderen Produktionsstruktur der Krankenhäuser zu erklären, sondern die Gründe hiefür sind hauptsächlich im außerwirtschaftlichen Bereich zu suchen. Ich habe vor einigen Tagen auch mit zwei Primarärzten darüber gesprochen und sie geben das auch sehr ehrlich zu. Die Ausreden und die Begründungen für die Kostensteigerung, daß nur der medizinische Fortschritt daran schuld sei, werden von den Experten als zu dürftig bezeichnet. Es stimmt vielmehr, daß die Intensivierung der Dienste, zu denen auch neue Methoden und Verfahren zählen, sich in den Personalkosten niederschlägt. Es hat also, das spüren wir alle, etwas zu geschehen. Bemühungen sind ja da, sie sind nicht zu verkennen. Die Kostenstellenrechnung, wenn ich da nur auf einen Punkt hin weisen darf, ist zwar umstritten, aber sie bringt bereits vergleichbare Daten. Finanzminister Salcher hat ursprünglich die Mittelverteilung nach bestimmten Normkosten und nicht nach dem Abgang vorgesehen. Dabei wurde eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer im Krankenhaus angestrebt und eine degressive Kostenvergütung in Aussicht gestellt. In Österreich, das wissen wir alle, ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer doch noch sehr hoch, Leider ist man dahintergekommen, daß man sofort auch statistische Tricks anwendete, die zu einer Senkung dieser Aufenthaltsdauer da und dort geführt haben, indem man ambulante Untersuchungen ganz einfach als Krankenhausfall mit einem Tag gerechnet hat. Das senkt natürlich den Durchschnitt, kann aber sicher, meine Damen und Herren, nicht Sinn der Sache sein. Mit der neuen Vereinbarung wurde nunmehr der Spekulation, so hoffen wir zumindest, ein Riegel vorgeschoben. Die ab 1983 zur Verteilung kommenden Mittel werden eben nach Leistungskriterien an die Spitalserhalter verteilt. Die bisherige Praxis, einheitlich Pflegetage abzugelten, egal um welche Leistungen des Krankenhauses es sich handelt, ist hoffentlich damit unterbunden. Nun, meine Damen und Herren, zum Schluß kommend: Sie werden sicher sagen und im Ausschuß ist es ja auch bereits angeklungen, daß durch das massive Auftreten und auch durch den Antrag, den die ÖVP-Fraktion eingebracht hat, doch ein gewisser Erfolg zu ver zeichnen ist. Der Bund und die Sozialversicherung wurden förmlich gezwungen, mehr Geld in den Fonds einfließen zu lassen. Ich möchte das gar nicht in Abrede stellen, aber hinzufügen, daß meine Fraktion - das kann man in den Stenographischen Protokollen ja nachlesen - immer der Meinung war, daß alle bereit sein müssen, mehr Geld für die Spitäler zur Verfügung zu stellen. Mit „alle“ haben wir sicher auch das Land gemeint und nicht ausgenommen. Der Erfolg, meine Damen und Herren, wenn wir jetzt ein bisserl erleichtert sind, weil es wiederum zu einer Vereinbarung kommen konnte, liegt auf einer anderen Ebene. Richtig ist, soweit man Berichten, die bereits vorliegen, entnehmen kann, daß die Konsolidierung der sozialen Krankenversicherung im Jahre 1982 gelungen ist. Die gesetzlichen Maßnahmen, unterstützt von Maßnahmen der Krankenversicherungsträger im eigenen Wirkungsbereich, konnten den bisherigen Kostenauftrieb sehr nachhaltig dämpfen. Diese eingeschlagene Politik, das finanzielle Gleichgewicht nicht nur durch Erhöhung der Einnahmen sicherzustellen, sondern vorwiegend die Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten der Kassen anzupassen, hat ganz einfach gegriffen und wir hoffen - bereits vorliegende Berichte beweisen das -, daß sie auch in Zukunft voll durchschlagen wird. Das Gebarungsergebnis der Krankenversicherung ist sicher in diesem Zusammenhang nicht uninteressant. Die Gebarung der Krankenversicherung im Jahre 1981 ist insgesamt weniger ungünstig ausgefallen, als es am Beginn des Jahres zu erwarten war. Die Krankenversicherungsträger nach dem ASVG haben wohl immer noch einen Abgang von etwa 219 Millionen Schilling. Der Kostentrend konnte jedoch im Jahre 1981 bei den Aufwendungen für Medikamente und auch für das Krankengeld gebremst werden. Die größte Ausgabenposition der Krankenversicherung ist mit 11.423,OOO.OOO Schilling die Leistungsposition Anstaltspflege. Gegenüber dem Jahr 1980 betrug die Steigerung fast genau 1 Milliarde Schilling oder in Prozenten ausgedrückt 9,2%. Im Zeitraum 1971 bis 1981 sind die Aufwendungen für Anstaltspflege um das 4-fache gestiegen. Für das Jahr 1982 wird der Anteil der Krankenkassen am KRAZAF, also am Zusammenarbeitsfonds, 1.050,000.000 Schilling betragen. Der Beweis, meine Damen und Herren, wurde somit erbracht, daß die Sozialversicherung immer bereit war, außerordentliche und zusätzliche Leistungen auch die Pflegegebührenersätze betreffend zu erbringen. Sie kann sich jedoch nicht überfordern lassen, das müssen wir unterstreichen. Ich möchte nochmals daran erinnern, daß nach der Grundsatzbestimmung im Krankenanstaltengesetz das Ausmaß der von den Trägern der Sozialversicherung an die Rechtsträger der Krankenanstalten zu entrichtenden Pflegegebühren ausschließlich durch privatrechtliche Verträge zu regeln ist. Andere Überlegungen sind durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Im Grundgesetz ist nämlich die Vertragsfreiheit mit den Krankenkassen fixiert. Auf diese Bestimmung hat uns schon einmal die Bundesregierung aufmerksam machen müssen. Mit dem Antrag, der heute zur Behandlung steht, bzw. mit den Anträgen - es hat ja einen Abänderungsantrag in der Folge gegeben in der letzten Ausschußsitzung – hat man sich zu beschäftigen und findet man bei der Behandlung, ich habe das eingangs auch erwähnt, Gelegenheit, über die gesamte Problematik zu diskutieren. Ich bitte Sie jedoch, meine Damen und Herren von der rechten Seite des Hauses, rütteln wir nicht an einer Einrichtung, die sich bewährt hat, und an einem System, das die Menschen, die wir zu vertreten haben, auch brauchen. Wir könnten dies vom sozialistischen Standpunkt her gesehen nicht vertreten und auch nicht zur Kenntnis nehmen. Die Sozialversicherungsträger haben mit ihrem zusätzlichen Beitrag jetzt erst neuerlich bewiesen, daß sie etwas zu leisten imstande sind, daß sie gewillt sind, auch nach besten Kräften mitzuhelfen. Jetzt ist das Land am Zuge und wir hoffen auch auf Ihr Verständnis, meine Damen und Herren, daß diese zusätzlichen Mittel, die wir jetzt erwarten, die in den Fonds einfließen, vom Bund der größere Teil und von den Sozialversicherungsträgern, insgesamt weit über 700 Millionen Schilling, nicht wieder umverteilt werden bzw. andere Verwendung finden, sondern jenem Zweck zugeführt werden, für den sie bestimmt sind. Die Gemeinden warten darauf und wir tun das ja auch für die Menschen in unserem Lande. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Wallner. Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder von uns hat sich in seinem kürzeren oder längeren politischen Leben einige Grundsätze zurecht gelegt, nach denen er vorzugehen sich bemüht. Ich habe einen davon, von dem ich mich schwer abbringen lasse. Er geht in die Richtung, daß es in der Politik viel vernünftiger ist, mit Kanonen auf Mücken zu schießen als plötzlich zu erleben, daß man einem Elefanten mit dem Flobertgewehr gegenübersteht. (Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.) In diese Richtung mag auch nach den Ausführungen des Herrn Präsidenten Pospischil ein bißchen der heutige Antrag gehen. Und ich halte das für richtig; er ist aus einer Vorsorge heraus gestellt worden, er ist wegen einer veränderten Situation geändert worden. Gerade in der Krankenanstaltenfinanzierung, und das weiß niemand besser als der zuständige Landesrat Dr. Brezovszky, gleichen wir den Paddlern, die ich vor wenigen Tagen im Fernsehen gesehen habe. Da war irgendein wilder Film über ein Bergwasser, glaube ich, in Südamerika, ich habe mich am Anfang nicht eingeschaltet und weiß daher nicht genau, wo es war, in dem diese Paddler über Katarakte hinweg gefahren sind und ununterbrochen ins Wasser gestürzt sind. Wie ich das gesehen habe, habe ich mir gedacht, ähnlich geht es uns bei der Krankenhausfinanzierung. Wir freuen uns, wenn wir einen Katarakt überwunden haben, aber wir fangen bereits zu zittern an, weil wir wissen, daß der nächste Katarakt in unmittelbarer Nähe steht und niemand weiß, ob wir dabei nicht umstürzen. Nicht immer stehen dann so hilfreiche Leute am Ufer, wie bei dieser scheinbar geplanten Aktion, die jedermann, der ins Wasser gefallen ist, wieder herausgezogen hat. Diese veränderte Situation hat sicherlich mit der Kündigung des KRAZAF begonnen, die von Salzburg durchgeführt wurde. Und Sie können sich erinnern, daß ich damals auch gesagt habe, daß diese Situation in Niederösterreich noch nicht so dringend ist wie in anderen Bundesländern, etwa in Wien, weil bei uns der Prozentanteil, den die Versicherungsträger an den Pflegegebührenersätzen bezahlen, etwa von 60 auf 54% gesunken ist, während er in anderen Bundesländern fast schon auf 40% gefallen war und daher eine Veränderung der Situation notwendig machte, die in verschiedene Richtungen gezielt hat: zuerst einmal in die Richtung einer Entkoppelung der Sozialversicherungsträger von der Einnahmensteigerung, die sie an ihre eigenen Einnahmen bindet, zu einer Ausgabensteigerung, die sich an den Spitalskosten ausrichtet, zum anderen auf eine Aufstockung des Finanzvolumens im KRAZAF überhaupt und zum dritten auf etwas, was besonders Niederösterreich interessieren würde, auf eine gerechtere Verteilung, weil wir in Niederösterreich etwa nur 14% erhalten, während uns etwa 19 auf Grund der Bevölkerungsanzahl zuständen, wobei ich weiß, daß das ein kompliziertes Rechnungssystem ist. Mit dieser Kündigung und diesen Absichten waren auch eine Reihe von Gefahren verbunden, die hier auftauchen, und zwar Gefahren, die sehr ungleichmäßig verteilt waren. Es entstand ja damit eine Rechtslage, wie sie vor dem KRAZAF bestanden hat. Die Länder sind hier etwas bevorzugt, weil der dritte Mehrwertsteuersatz über ihr Budget läuft. Das heißt dann also, daß ihre Anteile aus diesem Steuereinkommen bei den Ländern geblieben wären, daß aber für die Gemeinden sozusagen im Finanzausgleichsgesetz nun das neu hätte geregelt werden müssen, weil das ein Sondervermögen darstellt, was ihren Anteil am dritten Mehrwertsteuersatz bildet, und weil der bereits in Form eines Vorabzuges für den KRAZAF kassiert wird, ohne über das Budget der Gemeinden zu gehen, sodaß hier eine gesetzliche Regelung notwendig gewesen wäre, um die den Gemeinden zustehenden Anteile zu erhalten, und daß außerdem die sogenannte Sozialversicherungsmilliarde ebenfalls ein Sondervermögen darstellt, das wiederum einer gesetzlichen Regelung bedurft hätte, wenn sie für die Spitalsfinanzierung erhalten bleiben soll. Aus diesem Grund, weil also hier so viele Unwägbarkeiten waren, ist eben am 8. Juli 1982 dieser Antrag, über den wir jetzt sprechen, eingebracht worden, der Antrag des Abg. Kellner und anderer, nämlich eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a Bundesverfassungsgesetz über die Krankenanstaltenfinanzierung herbeizuführen oder, wenn das nicht möglich ist, oder wenn der KRAZAF ausläuft, eben das NÖ Krankenanstaltengesetz zu ändern und zwar in eine Richtung, daß die Ermäßigung der Pflegegebühren für die Sozialversicherungsträger eingeschränkt werden sollte. Eine entsprechende Aufforderung ist in diesem Antrag an die Landesregierung enthalten, die damals auch noch mit dem Zusatz versehen war, bei der nächsten Sitzung einen Bericht darüber zu erstatten, falls es keine Lösung gibt, und nachher das zuständige niederösterreichische Krankenanstaltengesetz zu ändern. Das hat sich erübrigt, weil am 14. 9. 1982 in einem Gespräch zwischen dem Bund und den Ländern eine Verlängerung des KRAZAF einschließlich einer Änderung auf zwei Jahre durchgeführt wurde. Herr Präsident Pospischil hat Ihnen die Summen gesagt, ich brauche sie nicht mehr zu wiederholen: für das Jahr 1983 sind es 385 Millionen Schilling, für das Jahr 1984 400 Millionen Schilling, die auf Bund und Sozialversicherungsträger aufgeteilt sind und die ohne Zweifel das mit sich gebracht haben, was diese Novationsgespräche bringen sollten, nämlich eine Erhöhung des Volumens. In diesem Sinne sind die Gespräche auch positiv ausgegangen und positiv zu beurteilen. Freilich muß man vorsichtigerweise dazu sagen, daß es sich hier, denken Sie an das Beispiel von den Katarakten und den Stromschnellen, nur um eine momentane Besserung handelt, die natürlich weiterhin ausschließt, daß damit die Sache überhaupt geregelt ist. Die Änderungen, die jetzt dazu kommen, liegen einmal darin, daß diese Beträge in einem Teilbetrag 3 anders als die Teilbeträge 1 und 2 zur Auszahlung kommen sollen. Ich erspare Ihnen die Aufschlüsselung, Sie würden es sich durchs Anhören sowieso nicht merken können, denn hier bedarf man eines eingehenden Studiums und auch einer bestimmten Art der Wiederholung, um diese Prozentsätze sich einzuprägen. Dieser Teilbetrag 3 soll jedenfalls manchmal sind die Lehrer auch so, daß sie für die Schüler denken, Herr Kollege, und ihnen alles das ersparen, was überflüssig ist -, dieser Teilbetrag 3, der soll nun aber nach einer anderen Art vergeben werden, und das bringt eine Neuerung und eine nicht geringe Komplikation mit sich: er soll nach Leistungskriterien vergeben werden, die zwar in der gesamten KRAZAF-Geldvergabe angestrebt wird, die aber dort mit einem wesentlich geringeren Prozentsatz bei der Vergabe beteiligt ist. Ich werde kurz noch dazu etwas sagen, weil ich mich nicht ganz der Meinung des Herrn Präsidenten Pospischil anschließen kann, daß in diesen Dingen allein das Heil der Zukunft liegt, sondern daß wie bei jeder Sache auch hier das aufscheint, was man damit benennt, daß man sagt, der Teufel sitze im Detail. Und eines oder zwei dieser Details werde ich kurz anführen, damit wir uns nicht allzu viel versprechen von dieser leistungsbezogenen Vergabe, vor allem eines nicht, bitte, daß unter den nun Beteiligten eine einhellige Meinung über die Gerechtigkeit dieser Vergabe bestehen wird. Hier wird es eine große Auseinandersetzung geben, auf die ich schon gespannt bin. Zum nächsten ist mit dieser Veränderung verbunden, daß keine zusätzlichen Forderungen mehr gestellt werden in diesem Zeitabschnitt. Bei einer Gewerkschaftsabsprache schließt man auf eine bestimmte Zeit einen Pakt, wie also bei einer Gewerkschaftsabsprache, wo man sich einigt, in einer bestimmten Zeit keine Forderungen zu stellen. Es sollen auch keine Schiedsgerichte angerufen werden dürfen in dieser Zeit und es soll auch keine Kündigung ausgesprochen werden dürfen, d.h. also, der KRAZAF ist auf zwei Jahre wieder gesichert. Zu dem kommt aber, daß der Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds nur mehr Investitionskosten bei Spitälern bezahlen wird, bei denen vorher eine Genehmigung vorliegt. Es muß also jedes Projekt auch von dort genehmigt sein, wenn an Investitionen Beiträge geleistet werden sollen und das, was sicherlich am wenigsten ins Gewicht fällt, weil das sowieso eine Dauereinrichtung ist, ist die Tatsache, daß ein Arbeitskreis gebildet wird, um Konzepte für die Weiterführung des Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds auszuarbeiten. Es gibt ja fast kaum eine Einrichtung im politischen Leben, wo nicht gleich bei der Gründung auch ein Ausschuß dazugegeben wird, der über die Weiterführung beraten soll, aber es hat kein Institut das notwendiger gehabt als der KRAZAF, das zu tun. Das ist also nur eine Weiterführung von Einrichtungen, die auch bisher bestanden haben. Aus diesem Grunde wurde der Antrag vom Sommer im Herbst, im September geändert, um erstens einmal diesen neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und zum anderen, um eine Vorsorge schon jetzt zu treffen für die Zeit nach diesen zwei Jahren. Denn, meine Damen und Herren, und auch hier bin ich ein bißchen einschränkender anderer Meinung als Präsident Pospischil, die Mängel für die Gemeinden und für die Länder sind zwar vermindert worden, sie bleiben aber bestehen, weil sie, wie man so schön sagt, systemimmanent sind, weil sie im System liegen. Man kann ein solches System natürlich in seiner Dauer verlängern, man schafft aber durch eine reine Verlängerung des Systems nicht die Mängel ab, die mit ihm in Verbindung stehen. Daher ist also hier ohne Zweifel zu erwarten, daß nach Ablauf dieser Amortisationsmöglichkeiten, dieser neuen Zuschußmöglichkeiten, die sich hier ergeben, ungefähr nach zwei, drei Jahren sich wiederum eine Entwicklung zeigen wird, die das aufweist, was zu dieser Veränderung geführt hat. Worin bestehen bitte diese, wenn Sie mir den Ausdruck gestatten, Mängel, die man hier aufsuchen und aufzeigen müßte. Zuerst einmal, und das ist und bleibt auch meine Meinung, sie wird durch nichts zu verändern sein, außer durch eine sehr bedeutende Veränderung dieses Systems: es geht hier für Länder und Gemeinden um eine dirigierte Selbsthilfe, das heißt, Einnahmen die beiden Gebietskörperschaften zustehen, sind durch Verabredung und durch Beeinflussung seitens des Bundes für eine Sache bestimmt worden und werden für diese verwendet. Zum anderen zahlen die Sozialversicherungsträger sicherlich mehr, aber sie zahlen im Verhältnis nicht mehr, als daß bestenfalls die seinerzeitige 60% Grenze erreicht wird, sodaß im Grunde eine Veränderung der Substanz und der Beiträge nicht eintritt, sondern nur das Absinken der bisherigen Beträge wiederum auf den ursprünglichen Betrag aufgestockt wurde. Zum nächsten bleibt gleich, daß der Bund sich seinen Anteil refundiert. Das ist es ja, sein Anteil, der früher 18,75% betragen hat, wird eben jetzt aus dem dritten Mehrwertsteuersatz bezahlt. Diese Refundierung bleibt, man muß aber korrekterweise zugeben, je mehr der Bund hier hineinsteckt, um so mehr verringert sich diese Refundierung, aber sie bleibt im System erhalten. Nicht erreicht wurde durch diese Veränderung, daß eine Entkoppelung der Sozialversicherungsträger stattgefunden hat, und zwar von ihrer Einnahmenbewegung auf die Kostenbewegung hin, die auf dem Gesundheitswesen stattfindet. Wir sind hier so in einer Art Lohnund Preisabkommen, sie werden sich noch daran erinnern; etwa am Beginn der 50er Jahre wurde diese Entwicklung dann gestoppt, man hat immer wiederum kurzfristig die Situation geändert, ist aber dann eines Tages zu der Stelle gekommen, wo die Schere wiederum auseinandergeklappt ist. Das wird hier genauso eintreten, wenn das, was hier hineingekommen ist, aufgebraucht ist. Durch die steigenden Prozentsätze im Gesundheitswesen wird die Schere wiederum da sein. Es müßte also jetzt eine Lösung gefunden werden, wie sie nach dem fünften Lohn- und Preisabkommen geschaffen wurde: eben ein anderes System ist damals gekommen. Ich will hier nicht sagen, daß wir ein RaabKamitz-System brauchen, das damals eingesetzt hat, aber ein System, das andere Voraussetzungen benützt. Es ist weiter nicht die Zuteilung nach der Bevölkerung ausgebaut worden, was ein besonderer Antrag von uns war, aber ohne Zweifel nicht den Beifall aller anderen Partner gefunden hat. Es ist jetzt in einem erhöhten Ausmaß dazu fortgeschritten worden, Normkosten zu ersetzen, und zwar Normkosten entweder nach einem Krankenanstaltentyp oder nach dem Krankheitsfall, das heißt also, eine leistungsbezogene Verteilung. Da lassen Sie mich jetzt zwei Beispiele anführen, damit wir uns nicht allzu viel davon versprechen. Ist jetzt die Sache so, daß die Behandlung eines Blinddarmes, eine Blinddarmoperation, in einem Schwerpunktkrankenhaus anders bezahlt wird als in einem Grundversorgungskrankenhaus, oder ist etwa der Bezug auf die Aufenthaltsdauer nicht dann auf einem anderen Gebiet mit Folgekosten belastet, die man jetzt noch gar nicht ins Auge gefaßt hat? Ein Beispiel: man bemüht sich sehr in den geburtshilflichen Abteilungen, die Aufenthaltsdauer herabzusetzen. Jemand, der seine Kinder vor 30 oder 40 Jahren zu Hause wie wir bekommen hat, ist ja geradezu entsetzt darüber, daß die Frauen nach dem zweiten oder dritten Tag nach Hause gehen dürfen. Das senkt natürlich die Verpflegstage, das ist ein wesentlicher Beitrag zu einer gewissen Rentabilität, aber es haben sich wenig Leute darüber noch den Kopf zerbrochen, daß z. B. die Einrichtung des Stillens, die ja mit verschiedenen hygienischen Voraussetzungen und auch mit verschiedenen erzieherischen Maßnahmen in Verbindung steht, momentan im Krankenhaus in diesem Zeitpunkt überhaupt nicht angegangen werden kann, weil eben nach zwei Tagen dieser Vorgang noch nicht funktioniert. Wenn die Frau jetzt nach Hause geht, dann muß sie ja das an irgendeiner anderen Stelle irgend einmal hören, es muß mit ihr besprochen werden oder es muß einer Behandlung zugeführt werden. Das wird dann nicht diese Rentabilität erbringen, wie sie am Anfang sich zeigt, weil man nur den Krankenhausaufenthalt verkürzt hat. Ich würde also sagen, warten wir diese ganze leistungsbezogene Geschichte noch mit Vorsicht ab, so ohne weiteres wird es nicht gehen. Vor allem aber bitte möchte ich eines offen sagen, meine Herrschaften, und das ist ein Grundsatzproblem, das sich leicht auf zwei Ausdrücke beschränken läßt - ich habe sie letzte Woche in der Kirchenzeitung der Diözese Wien gelesen. Es ist die Frage, ob diese Leistungsbezogenheit uns einfach dazu bringt, eine rentable, aber keine humane Medizin mehr für uns in Kraft treten zu lassen. Es ist eben sehr die Frage, ob die Rentabilität vor der Humanität in der Medizin den alleinigen Vorrang hat. Daß hier eine Verbindung herzustellen ist, das wollen wir gar nicht leugnen, das ist eine sehr wichtige Sache. Aber das Gesundheitswesen nur zum Exerzierplatz für Rentabilitätskosten zu machen, wird nicht ausreichen. Man muß sich schon daran erinnern, meine Damen und Herren, daß alle diese Dinge in unserem Solidarsystem aus Humanitätsgründen eingeführt wurden, aus menschlichen Gründen und nicht allein aus Geldgründen. Aber auch da werde ich noch eine Einschränkung bringen. Weiters bleibt als Mangel offen die Berechnungsbasis. Nach wie vor werden jetzt die Beiträge des KRAZAF so berechnet, daß sie auf den Abgang vor 2 Jahren beruhen. Die Stadt Baden hat vor 20 Jahren in einem Prozeß gegen den Bund hier den Sieg davon getragen, sodaß ihr Abgang auf das Vorjahr zu beziehen ist. der KRAZAF setzt sich über diese Geschichte einfach hinweg. Na, wir werden wieder klagen, es laufen eine Menge Prozesse auf dem Gebiet, nur habe ich den Eindruck, wir geben aus den politischen Gremien immer mehr die Entscheidungsmöglichkeit in richterliche Gremien, und ob das auf die Dauer vernünftig ist, wage ich zu bezweifeln. Zum weiteren bitte ich Sie, gewisse Entwicklungen zu betrachten, die sich für die Gemeinden sehr nachteilig ausgewirkt haben. Da ist z. B. die Nichtberücksichtigung der Pensionslasten für Krankenanstaltenbedienstete bei der Pflegegebühr, wohl aber wird die Pensionsfondseinnahme sehr wohl der Berechnungsgrundlage zugeführt. Und das, was eigentlich so stillschweigend vor sich gegangen ist und zu einer Katastrophe führen könnte, besteht darin, daß der KRAZAF nicht mehr die Verrechnung der Zinsen für die Betriebsmittelkredite anerkennt. Ich sage Ihnen da ein Beispiel. Der Abgang 1980 hat im Krankenhaus Baden etwa 38 Millionen Schilling betragen. Da wurden zuerst 8 Millionen Schilling einfach weggestrichen. Aufgrund sehr erheblicher Vorsprachen, Besprechungen, Interventionen und Nachweisen rechtlicher Art wurde das dann geändert, sodaß dann nur mehr 3 Millionen gestrichen wurden. Das heißt also, der Abgang wurde nicht mit 38 Millionen hier eingeschlossen, sondern nur mit 35 Millionen Schilling. Und das auf Grund eines Beschlusses, der in einer Einrichtung wie dem Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds gefaßt wurde, am 27. 5. 1982 rückwirkend auf den 1. 1. 1980. Bitte, das ist gesetz- und verfassungswidrig und es wird wahrscheinlich daher auf unseren Hinweis, daß wir hier selbstverständlich klagen werden, sofort ein neuerliches Gespräch anberaumt. Aber was heißt das? Das spielt sich ja nicht nur in Baden ab, sondern das spielt sich in allen Krankenanstalten in Niederösterreich ab. Was hier herausgenommen wird aus der Betriebsabgangsteilung, das bleibt ja letzten Endes den Gemeinden oder den Ländern alleine zu bezahlen übrig. Es könnte theoretisch sein, daß durch diese neuen Zuschüsse, die hier gegeben werden, zwar eine Erhöhung des Beitrages eintritt, daß aber durch das Streichen etwa der Betriebsmittelzinsen für eine Gemeinde mindestens derselbe Betrag wieder wegkommt und das ganze wie das Hornberger Schießen ausgeht, daß nämlich überhaupt nichts dabei herauskommt. Ich möchte also sagen, daß diese neue Regelung dankenswert ist. Ich bin immer ein Vertreter der Ansicht gewesen, daß diese Einrichtung gut war und gut ist, daß sie mit Mängel behaftet ist, die man korrigieren sollte und auch könnte, daß man aber nicht übersehen soll, daß bei aller Dankenswertigkeit hier einfach ein Verschieben des Problemes eintritt und daß daher dieser Antrag, der hier zur Debatte steht, sehr notwendig ist, um nicht etwa den Eindruck entstehen zu lassen, daß jetzt durch diese Regelung alles in bester Ordnung sei, während es sich nur darum handelt, daß man Zeit gewonnen hat, die sicher günstig für uns ist, darüber wollen wir gar nicht streiten. Daher glaube ich, daß man mit diesem Antrag gemeinsam das eine oder andere mit überlegen muß. Ich habe hier - jeder hat einen Tick - gewisse Vorstellungen, über die schon manche lächeln, die aber doch immer wieder gesagt werden sollten, weil sie, glaube ich, über das Finanzielle hinaus uns weiterhelfen können. Das Jahr 1982 ist ein Erinnerungsjahr an den Bundeskanzler Dr. Seipel. 1932 ist er gestorben. Was mit dem Mann in Verbindung steht, ist außer der falschen Zitierung, daß er der Kanzler ohne Milde sei, vor allem die Tatsache - ist falsch, Herr Präsident, wir reden nachher darüber, wir werden uns nicht über den Seipel streiten, der ist schon 50 Jahre tot bitte -, daß er sehr klar gesagt hat, als es um die Wirtschafts- und Währungssanierung gegangen ist, daß er der Meinung sei, daß eine Seelensanierung daneben äußerst wichtig, ja noch wichtiger sei. Damit hat er nicht gemeint, ich fasse das nicht so auf, daß alle in die Kirche hätten gehen sollen, sondern daß eine Umkehr bestimmter Vorstellungen eintreten müßte, wenn gewisse äußere Maßnahmen griffig werden sollten. Und das halte ich hier für ganz genauso wesentlich. Das Krankenanstaltenproblem ist natürlich ein finanzielles und kann und soll finanziell gelöst werden. Ich bin hier nicht der Meinung des Herrn Präsidenten Pospischil, daß das nicht über die Sozialversicherungsträger geschehen soll, sondern ich glaube, daß es sehr vernünftig ist, dieses Problem über sie zu lösen. Natürlich nicht in der Form, daß man an sie Forderungen stellt, denen sie nicht nachkommen können, sondern daß man dafür sorgt, daß sie das lösen können. Das kann man nicht machen, indem man sagt ,,zahl Krowot", sondern da muß man schon sagen, wie du zahlen kannst, das muß man schon dazu sagen. Aber die Lösung über sie wäre sicherlich das richtigste. Es muß aber daneben auch noch eine Umkehr bei uns allen, meine Damen und Herren, eintreten, eben in Form einer Gesundheitserziehung, die die persönliche Sozialverantwortung des Einzelnen weitaus in den Vordergrund rückt, daß er nämlich ein Gesundheitsverhalten entwickelt, ein Gesundheitsbewußtsein, und daß er weiß, daß bestimmte Risikofaktoren durch ihn selbst auszuschließen sind, weil die Gesundheit nicht ein persönliches Gut allein ist, sondern ein bedeutendes soziales Gut darstellt, demgegenüber man eine persönliche Verantwortung zu tragen hat. Gestatten Sie mir, ich tue das selten, aber heute tue ich es einmal, daß ich Ihnen einen einzigen Absatz aus meinem Festvortrag vorlese, den ich zum Kneippwelttag in der Hofburg halten mußte, eine ungeheuere Ehre, weil ich neben dem Herrn Gesundheitsminister und dem Herrn Bundespräsidenten dort das Wort ergreifen durfte. Da habe ich etwas gesagt, was ich natürlich nicht selber erfunden habe, was man aber immer wieder heute laut verkünden sollte, daß sich nämlich in der Einstellung zur Krankheit ein Wechsel vollzogen hat, dem wir nachkommen müssen: „In der Einstellung zur Krankheit ist ein Wandel eingetreten, der auf die Mitwirkung des Einzelnen aufbaut. Bisher gab es den naturwissenschaftlich orientierten Krankheitsbegriff. Er führte einseitig zu einer Überschätzung der technologischen Medizin, bedeutete die programmierte Aufhebung individueller Verantwortung für die eigene Gesundheit, faßte die Krankheit als eine Betriebsstörung des Organismus auf, den Organismus selbst als eine Art physikalisch chemischen Apparat, sodaß für eine bestimmte Krankheit eine bestimmte Pille zuständig war, die zu einem Drittel richtig, zu einem Drittel falsch und zu einem Drittel gar nicht genommen wurde - lesen Sie heute in den Zeitungen nach bitte -. Anstelle der Humanmedizin stand die Organmedizin. Die Krankheit interessierte mehr statt des Kranken, dieser wurde durch die Gesellschaft gewartet, die eine Solidargemeinschaft der Versicherten darstellt. Das Problem wurde auf diese Art nicht lösbar, seine Durchführung immer teurer und der Kreis, auf dem sich hochtechnologische Vorgänge spezialisierten, immer kleiner. Dieser Krankheitsbegriff wandelte sich in den letzten Jahren zu einem psychosoziosomatischen Krankheitsbegriff, - bitte um Entschuldigung, er heißt so - der auch die seelischen und die gesellschaftlichen Faktoren des Krankwerdens und des Krankseins miteinschließt. Er umfaßt vor allem die Zivilisationskrankheiten, krankmachende Lebensumstände und Risikofaktoren, von denen er meint, daß sie vermeidbar sind. Dazu bedarf es einer Gesundheitserziehung, weil eine Veränderung durch geeignete Maßnahmen und ein entsprechendes Training zu einer Verhaltenstherapie führen, die dieses Risiko für ständig ausschalten soll. Verhaltenstherapie bedeutet, daß gesundheitswidrige durch gesundheitsgemäße Lebensweise ersetzt werden soll, es steht der Mensch und nicht die Krankheit im Mittelpunkt der Betrachtung. Ziel dieser Gesundheitserziehung ist es, durch persönliche Verantwortung zu einem eigenen Gesundheitsbewußtsein zu kommen, das nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Solidargemeinschaft schützt.“ Und ohne ein Fortschreiten in dieser Richtung, meine Damen und Herren, werden sämtliche finanziellen Veränderungen immer nur wiederum ein Hinausschieben des Problems auf eine bestimmte Zeit bedeuten. Zum zweiten, würde ich sagen, als Ergänzung zu diesem Antrag hier: wir müßten uns alle zusammentun, um die Trittbrettfahrer des Sozialstaates einzuschränken. Auch hier sage ich gar keine nähere Erklärung dazu. Es gibt eine ungeheuere Anzahl von Trittbrettfahrern des Sozialstaates und die müssen eingeschränkt werden, wo immer sie stehen. Drittens. Es ist heute über Harbach gesprochen worden. Der Wert der Prävention wird immer noch in unserem Gesundheitswesen bedeutend unterschätzt. Die Prävention etwa durch eine Kur würde ja sehr viele Krankenhausaufenthalte ersparen. Ein Kuraufenthalt ist für alle Beteiligten wesentlich billiger als ein Krankenhausaufenthalt und man sollte meinen, daß auf Grund dieser Überlegungen nun eine Entwicklung in diese Richtung hin erfolgt. Ich darf Ihnen sagen, das Gegenteil ist der Fall. Man bemüht sich immer mehr, gerade diese billigere und durchaus zuträgliche Möglichkeit einzuschränken und zahlt lieber dann die Folgeerscheinungen im vollen Ausmaß. Zum vierten möchte ich noch einmal sagen bitte, daß unser Solidarsystem ein humanes System ist und daß es nicht allein von der Rentabilität her gesehen werden darf. Dieses Solidarsystem soll dem Menschen nützen. Es ist kein Exerzierfeld nur für Überlegungen, wie man Geld einsparen kann. Und die Sozialversicherungsträger müßten hier überlegen und überdenken, daß nach dem Grundsatz des Wichtigen und des Notwendigen vorgegangen werden muß, damit diese Nützlichkeit erhalten bleibt. Und zum fünften, und damit bin ich beim Schluß! Ich halte halt immer noch sehr viel davon, daß alle die Bewegungen, die in den letzten Jahrzehnten eingesetzt haben und die auf Bildung und Verantwortung abgestimmt waren, einmal zum Tragen kommen und den selbständigen Menschen erzeugen, der nicht allein nur von der Gesellschaft gewartet werden will, sondern der auch eine persönliche Vorsorge trifft, in diesem Fall eine persönliche Vorsorge für eine Verhaltenstherapie auf Grund einer eigenen Entscheidung, indem er selber dazu kommt, bestimmte Risikodinge auszuschalten und so zu leben, daß er eben nicht nur den persönlichen Vorteil von seiner Gesundheit hat, sondern daß auch volkswirtschaftlich gesehen sein persönliches Gut Gesundheit im größtmöglichen Ausmaß zum Tragen kommt. Das kann darin bestehen, daß man eine Eigenleistung erbringt oder daß man einfach Leistungen für einen selbst vermeidet. Sie alle, meine Damen und Herren, gehören zu einer Schichte der arbeitenden Bevölkerung, die es sich selten leistet und leisten darf, krank sein zu können. Das heißt also, daß wir viele Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen, die andere vielleicht großzügiger gebrauchen können. Das hat natürlich eine Grenze bitte, und ich sage sie vorsichtigerweise: das hat die Grenze dort, wo es um den Schutz an der schwächsten und unvermeidbarsten Stelle der Gesundheitsbetreuung geht, das ist das Krankenhaus. Wer so krank ist, daß er in ein Krankenhaus muß, der steht an der Stelle, wo ihm unbedingt dieser Schutz der Gesellschaft gewährt werden muß. Denn man kann sehr viele Dinge streichen, man kann sehr viele Dinge vermeiden, man kann aber nicht vermeiden, wenn man operiert wird, daß man in ein Krankenhaus geht. Dort müssen die Möglichkeiten da sein, ansonsten aber wäre es im Sinne des selbständigen Menschen eine Selbstverständlichkeit, daß auch auf diesem Gebiet die persönliche Verantwortung wie beim Besitz und bei der Bildung ebenfalls finanziell für die Gemeinschaft zum Tragen kommt. Der Antrag, der hier debattiert wird und über den Sie abstimmen werden, geht eigentlich ein bißchen über das Finanzielle hinaus. Er ist, davon bin ich felsenfest überzeugt, ein Beitrag zu einem Sachgebiet, das der Sicherung unseres Solidarsystems dient und zwar des wichtigsten Sachgebietes. Dieses Sachgebiet muß bezahlbar bleiben, weil sonst die Nützlichkeit dieses Systems in Frage gestellt wird. Der Einbruch in alle unsere Vorstellungen finanzieller Art erfolgt gegenwärtig auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Dort ist dieser Einbruch da, dort wird er sich ausweiten und von dorther wird alles in Frage gestellt werden. Und das habe ich in jungen Jahren beim Militär gelernt, einen Einbruch muß man abriegeln, meine Damen und Herren, sonst weitet er sich aus und rollt alles auf. Der Antrag, den heute Abgeordneter Kellner und andere stellen, ist ein Weg dazu, wenigstens einigermaßen vorzusorgen, daß dieser Einbruch in Zukunft abgeriegelt werden kann. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Ing. KELLNER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Gesundheitsausschusses): Danke. Einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl 477, 478 und 480 unter einem zu verhandeln. Die Berichterstattung und die Abstimmung werden jedoch getrennt vorgenommen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn Abg. Diettrich, zur Zahl 477 zu berichten. Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Verehrte Mitglieder des Hohen Landtages! Ich berichte über die 4. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen. Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 29. April 1981 die 4. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen für das Jahr 1981 beschlossen. Diesem Beschluß gemäß sollten im Jahre 1981 Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 18,156.000 Schilling flüssig gemacht werden. Tatsächlich wurden aber laut Mitteilung der Landeshypothekenbank Niederösterreich ausbezahlt: Aus dem Betriebsinvestitionsfonds und zwar aus den eingegangenen Zinsen 15,565.000 Schilling aus dem ordentlichen Voranschlag 1980 abzüglich eines Zinsenzuschußfalles, der nicht in die gegenständliche Aktion gehört, 5,100.000 Schilling, somit insgesamt 20,665.000 Schilling. Der vom Landtag für 1981 bewilligte Zinsenbetrag von 18,156.000 Schilling wurde daher um 2,509.000 Schilling überschritten. Im Hinblick auf die Minderausgaben der vorangegangenen Zinsenzuschußaktionen konnte auch bei der Vergabe von Zinsenzuschüssen im Jahre 1981 großzügiger vorgegangen werden. Es ist hier eine Aufstellung angeschlossen, wer aller etwas bekommen hat. Es sind insgesamt 81 Darlehen mit einem Gesamtkapitalsbetrag von 81,350.000 Schilling direkt und Investitionen von zusammen 256.000.000 Schilling indirekt begünstigt worden. Dazu muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß die in der Aufstellung genannten Gesamtkosten der Investitionen nicht dem tatsächlichen Investitionsaufwand entsprechen. Dieser liegt immer höher, weil erfahrungsgemäß von den Zinsenzuschußnehmern in den meisten Fällen nur soweit Kostenvoranschläge und Rechnungen vorgelegt werden, als für die Bewilligung der Ansuchen und als Nachweis für die begünstigten Darlehensbeträge notwendig sind. Infolge der großen Anzahl der vorliegenden Ansuchen erfolgte die Vergabe der Zuschüsse unter Anwendung eines sehr strengen Maßstabes nach Prüfung einzelner Vorhaben an Ort und Stelle und nach Abwägung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der beabsichtigten Investitionen. Ich beehre mich, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht der Landesregierung betreffend die Abwicklung der Zinsenzuschußaktion für INVESTDarlehen im Jahr 1981 wird zur Kenntnis genommen.“ ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich ersuche den Herrn Abg. Kurzbauer, zur Zahl 478 zu berichten. Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zu berichten über die Landtagszahl 478, Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht für das Jahr 1981. Dem Landtag von Niederösterreich wurde unter der Geschäftszahl V/4-D-4/159/1981 der Bericht über die Entwicklung und den Stand des Fremdenverkehrsförderungsfonds über das Jahr 1980 vorgelegt. Dieser Bericht wurde vom Landtag in der Sitzung vom 7. Juli 1981 zur Kenntnis genommen. Gegenstand der vorliegenden Landtagsvorlage bildet der Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Jahre 1981. In Befolgung des Landtagsbeschlusses vom 5. Juli 1973 wird im nachstehenden Bericht auf den Rechnungsabschluß (Darstellung der Einnahmen und Ausgaben und des Vermögensstandes) verzichtet. Aus Fondsmitteln wurden im Jahre 1981 108 Darlehen ausbezahlt mit einer Gesamtsumme von S 17,310.000,-. Ich darf namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht der NÖ Landesregierung betreffend die Tätigkeit des Fremdenverkehrsförderungsfonds im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen.“ Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich ersuche den Herrn Abg. Dipl.-Ing. Molzer, zur Zahl 480 zu berichten. Abg. Dipl.-Ing. MOLZER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe zur Landtagszahl 480, NÖ Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1981, zu berichten. Der Fonds wurde im Jahre 1962 gegründet und vom Jahre 1962 bis 1968 sind 1.010 Darlehen vergeben worden mit insgesamt 816,950.000 Schilling. Im Jahre 1981 wurden 63 Darlehen mit 52,6 Millionen Schilling vergeben. In der Sitzung des gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 3. Juli 1973 wurde angeregt, den Beschäftigtenstand in Hinkunft immer im nächsten Jahr zu bringen. Dieser Anregung wurde stattgegeben und Sie finden in dem vorliegenden Bericht, der sich ja seit längerer Zeit in Ihren Händen befindet, a) die Entwicklung der Arbeitnehmer im Jahre 1980 und b) die Investitionsdarlehen im Jahre 1981, wie schon erwähnt, in der Höhe von 52,6 Millionen Schilling. Insgesamt haben die 52,6 Millionen Schilling rund 177,500.000 Schilling als Investitionen ergeben. Die Vergabe der Darlehen erfolgte immer unter der Anlegung eines strengen Maßstabes nach Prüfung der einzelnen Vorhaben an Ort und Stelle. Ich erlaube mir, im Namen des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Tätigkeitsbericht des NÖ Betriebsinvestitionsfonds für das Jahr 1981 wird zur Kenntnis genommen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte zu diesen Geschäftsstücken. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Kaiser. Abg. KAISER: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Wir behandeln heute hier in einem drei Förderungseinrichtungen, wie gesagt, die 4. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen sowie die beiden Tätigkeitsberichte über den Fremdenverkehrsförderungsfonds und den Betriebsinvestitionsfonds für das Geschäftsjahr 1981. Dazu möchte ich doch eine grundsätzliche Feststellung treffen. Wie Sie sich erinnern, wurden diese Berichte in den früheren Jahren bereits dem Landtag so zeitgerecht zugewiesen, daß sie noch in der ersten Jahreshälfte beraten und beschlossen werden konnten. Sicherlich kann man sagen, Berichte sind nicht so ausschlaggebend für weitere Überlegungen, sie sind Bestandsaufnahmen, die dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden sollen. Aber ich glaube doch, meine Damen und Herren, man sollte von der Voraussetzung ausgehen, daß, wenn die Daten für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorliegen, unverzüglicher dem Landtag berichtet werden sollte. In letzter Zeit stellen wir fest, daß diese Berichte wohl noch in der letzten Landtagssitzung eingebracht werden, aber erst im Herbst zur Beratung stehen, wie heute in der ersten Landtagssitzung einer neuen Session. Wir beschäftigen uns aber schon bald wieder mit dem neuen Budget, und daher wäre es sicherlich sinnvoll, wenn diese Berichte eben früher, wie es in den vergangenen Jahren der Fall gewesen ist, dem Landtag vorgelegt würden. Ich glaube, mit einigem guten Willen müßte es auch in der weiteren Zukunft möglich sein. Der Landtag hat diese Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen erstmals im Jahre 1970 einstimmig beschlossen, weil damit Betrieben, die Verbesserungen ihrer Betriebsstruktur anstreben, beim Ankauf moderner Maschinen und bei sonstigen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Kosten- und Absatzstruktur führen, mit Zinsenzuschüssen geholfen werden sollte. Die Aktion war zu diesem Zeitpunkt auf fünf Jahre fixiert. Es hat sich aber in der Folge gezeigt - wir haben damals schon den Standpunkt vertreten, es sollte hier eine gewisse Kontinuität geben, weil wir sehr wohl in einer Phase der Strukturprobleme, der Branchenstruktur, der Betriebsgrößenstruktur sind -, daß wir in diesem Prozeß die Zeit der Hochkonjunktur eben nützen sollten, um gewisse Strukturmängel aus der Welt zu schaffen. Das ist damals wohl registriert worden, aber man hat nicht reagiert. Man hat allerdings nach Ablauf dieser fünf Jahre erkannt, daß es sehr sinnvoll ist, hier eine Fortsetzung zu betreiben. So beraten wir heute schon den Bericht, betreffend die 4. Zinsenzuschußaktion über das Jahr 1981. Zu diesem Bericht müssen wir feststellen, daß die Darstellungen auch immer spärlicher werden. Vergleichen Sie bitte die Berichte über die Zinsenzuschußaktion bis 1979 mit dem heute vorgelegten Bericht aus 1981 und Sie werden selbst erkennen, daß man sich hier manches geschenkt hat. Ich möchte nicht die Details erwähnen, aber nehmen Sie sich doch die Mühe und vergleichen Sie. Sie werden sehen, daß man hier die Tendenz verfolgt, manches nicht zu erwähnen, was aber in der weiteren Überlegung für die Abgeordneten in Bezug auf solche Aktionen doch von Bedeutung sein müßte. Aus dem Bericht geht hervor, daß 1981 81 Bewerber ein begünstigtes Darlehen von 81,3 Millionen Schilling erhielten. Aus der 3. Zinsenzuschußaktion im Jahre 1980 wurden vergleichsweise 111 Darlehen mit einem begünstigten Darlehensbetrag von 1103/4 Millionen Schilling gewährt. Die direkten Zinsenzuschüsse aus dem Voranschlag sind laut den jeweiligen Berichten in den letzten fünf Jahren nahezu gleich geblieben. Die Zuschüsse aus dem Betriebsinvestitionstopf hingegen wurden beachtlich erhöht, das heißt, daß die Zinsenzuschüsse aus diesem Topf eben für Betriebsinvestitionen verwendet wurden. Ich darf eine Gegenüberstellung über den Zeitraum von 1977 bis 1981 darlegen. 1977 hatte es aus dem Landesvoranschlag für die Zinsenzuschußaktion 5,3 Millionen gegeben, aus dem Betriebsinvestitionsfonds wurden 5,6 Millionen Schilling aufgewendet. 1978 waren es aus dem Landesvoranschlag 5,8 Millionen, aus dem Betriebsinvestitionsfonds 9,6 Millionen. 1979 5,7 Millionen Schilling, aus dem Betriebsinvestitionsfonds 12,3 Millionen Schilling. 1980 5,6 Millionen Schilling aus dem Landesvoranschlag, 13 Millionen Schilling aus dem BIF und 1981 5,l Millionen Schilling aus dem Landesvoranschlag, aber 15,6 Millionen Schilling aus dem Betriebsinvestitionsfonds. Meine Damen und Herren! Das hat zur Folge, daß die Decke für günstige Darlehen aus dem Betriebsinvestitionsfonds immer kürzer wird. Es wäre daher zweifelsohne notwendig, daß im ordentlichen Voranschlag eine bessere Dotierung für diese Zinsenzuschüsse gemacht wird. Es soll ja letzten Endes bei der Wirtschaftsförderung und bei den bestehenden Wirtschaftsförderungsmaßnahmen nicht zunehmend Umschichtungen geben, sondern echt aufgestockt werden. Der Bericht über den Fremdenverkehrsförderungsfonds, der auch zur Debatte steht, zeigt im Vergleich zu 1980 ebenfalls eine schrumpfende Entwicklung. 1980 wurden aus Fondsmitteln 123 Darlehen mit einem Betrag von 19,2 Millionen Schilling gewährt. 1981 waren es 108 Darlehen, also um 15 weniger, wobei die Darlehenssumme 17,3 Millionen Schilling betrug, ist also ebenfalls um 1,9 Millionen kleiner als 1980. Dabei hat gerade Niederösterreich im Fremdenverkehr noch immer einen beachtlichen Nachholbedarf. Wir haben erst kürzlich erfahren müssen, daß der Fremdenverkehr, allgemein gesehen, in Österreich nicht die Erwartungen gebracht hat, die man sich vorgestellt hat. Verschiedene Umstände sprechen dafür - und in dieser harten Situation, glaube ich, muß Niederösterreich besonders daran gelegen sein -, dem Sektor Fremdenverkehr jene Bedeutung beizumessen, die noch gewisse Möglichkeiten bietet, auch in unserer Landschaft wirtschaftliche Impulse zu bringen. Wir sind zwar im Vergleich zu den westlichen Bundesländern als preisgünstiges Land eingestuft. Wir haben allerdings, und das muß auch festgestellt werden, von allen Bundesländern den höchsten Anteil an weniger komfortablen Betriebskategorien. Zum Beispiel sind von 100 Betten, die in Niederösterreich zur Verfügung stehen, noch immer 67 der Kategorie C und D zugeordnet. Umso mehr, meine Damen und Herren, müßten ja eigentlich die Bemühungen vorangetrieben werden, Fremdenverkehrseinrichtungen anzubieten, weil es vielleicht für den einen und den anderen Gast nicht immer das Entscheidende ist, wie komfortabel sein Quartier, seine Unterkunft ist, wenn manches dadurch kompensiert werden kann: wenn es bestimmte Freizeiteinrichtungen gibt, wie Bäder, Tennisplätze, Reitplätze, Minigolf und einiges mehr. Gerade diese Einrichtungen wurden ja aus dem Fremdenverkehrsförderungsfonds gefördert, und es ist sicherlich erfreulich, daß hier wieder zutage getreten ist, daß solche Fremdenverkehrseinrichtungen zusätzlich in den einzelnen niederösterreichischen Fremdenverkehrsgebieten entstanden sind. Wir glauben, daß mit solchen Förderungsmaßnahmen, wenn auch nicht überragend, aber doch auch Impulse für die Fremdenverkehrswirtschaft geschaffen werden. Meine Damen und Herren! Der Betriebsinvestitionsfonds ist sicherlich eine der attraktivsten Förderungseinrichtungen. Aus dem Bericht über den Betriebsinvestitionsfonds geht hervor, daß 81 Darlehen im Ausmaß von 52,6 Millionen Schilling bei Gesamtinvestitionskosten von 177,5 Millionen Schilling gewährt wurden. Das heißt, daß die Darlehenswerber im Durchschnitt rund 30% der Gesamtkosten durch günstigere Kreditkosten gefördert bekommen haben. Die verbleibenden 70% mußten entweder durch Eigenkapital oder andere Finanzierungsarten aufgebracht werden. Vergleicht man aber die einzelnen Förderungsfälle, so ergeben sich zwischen der Darlehensgewährung und den Gesamtkosten der vorgesehenen Investitionen beachtliche Unterschiede. Der Streuungsbereich der Förderungen bewegt sich von rund 8% bis zu 74% der aufzubringenden Gesamtkosten. Der Grund, warum dies so ist, kommt leider im Bericht nicht zum Ausdruck. Man kann daraus nur die Schlußfolgerung ziehen, daß sicherlich bei Überprüfung der Dinge und nach gewissen Überlegungen halt manche Darlehenssumme dem Rotstift des Referates zum Opfer gefallen ist. Auffallend, meine Damen und Herren, ist nämlich, daß bei 63 Darlehensvergaben mit einer Summe von 52,6 Millionen Schilling, die es im Vorjahr gegeben hat, lediglich vier dabei waren, welche die mögliche Obergrenze von 2 Millionen Schilling zugesprochen erhielten. Alle übrigen mußten sich mit weniger begnügen, obwohl ihr Investitionsaufwand um ein Vielfaches größer war. Wir haben heuer im März die Richtlinien für eine Staffelung der Verzinsung der Darlehen aus dem Betriebsinvestitionsfonds nach Förderungsgebieten der ersten, zweiten, dritten und vierten Ordnung, wie es eben das Raumordnungsprogramm für Industrie und Gewerbe vorsieht, gemeinsam beschlossen und damit auch einer von der SPÖ-Fraktion seit längerem schon verlangten Forderung Rechnung getragen. Der besseren Übersicht halber wäre es gewiß sinnvoll und zweckmäßig, wenn künftighin bei diesen Berichten neben den einzelnen Darlehenswerbern auch eine Aufzählung oder eine Anführung der Förderungsgebiete nach diesen Rangordnungspunkten angeführt wäre oder zumindest unter der Rubrik „Darlehen“ auch die Höhe der Verzinsung, so wie es bei der Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen ausgewiesen ist, angeführt werden könnte. Man könnte aus der Situation heraus sicherlich leichter feststellen, inwieweit bei der Förderung die regionalpolitischen Überlegungen ihre Wirkung zeigen oder ob die von uns allen gutgemeinte Absicht wirkungslos geblieben ist. Im Bericht wird auch eine Gegenüberstellung ausgewiesen, wieviele Arbeitsplätze durch diese Förderung zusätzlich geschaffen wurden. Da diese Auswirkungen gegenüber den gemachten Investitionen ja einen gewissen Verzögerungseffekt haben, ist es auch verständlich, daß die Auswirkungen der Investitionen, die 1980 getätigt wurden, erst ein Jahr später festgestellt werden können, nämlich ob damit Arbeitsplätze neu geschaffen, ob damit Arbeitsplätze stabilisiert oder Arbeitsplätze wegrationalisiert wurden. Meine Damen und Herren! Der Berichterstatter hat schon darauf Bezug genommen, daß eine Bestandaufnahme vom 20. März des heurigen Jahres zum Ausdruck bringt, daß hier sehr wohl Arbeitsplätze geschaffen wurden. Wenn wir aber den großen Brocken, den es leider in Niederösterreich gegeben hat, die Eumig, hinzurechnen, dann gibt es ein Manko von 2.356 Arbeitsplätzen. Von den 161 Betrieben, die 1980 von Betriebsinvestitionsfonds ein Darlehen erhielten, gab es 49, die nach den durchgeführten Investitionen weniger Beschäftigte hatten, weil sie vorwiegend Rationalisierungsinvestitionen durchführten. 13 Betriebe haben mit ihren Investitionen eine gleichbleibende Beschäftigung erreicht und zum Teil aber doch eine beachtliche Umsatzsteigerung erreichen können. Weitere 99 Betriebe haben allerdings hier doch den Nachweis erbringen können, daß sie mehr Beschäftigte haben. Trotzdem, meine Damen und Herren, müssen wir feststellen, daß beim Betriebsinvestitionsfonds im Jahre 1981 im Vergleich zu 1980 auch eine Reduzierung stattgefunden hat, nämlich von 182,7 Millionen Schilling um 130 Millionen Schilling auf 52,6 Millionen, und das in einer Zeit, wo man sich eigentlich Gedanken machen und darangehen sollte, zusätzliche Impulse zu geben. Wir sind mit diesen 52,6 Millionen Schilling Förderung wieder in das Jahr 1973 zurückgefallen, wo es zu diesem Zeitpunkt aus dem Betriebsinvestitionsfonds bereits 51,9 Millionen Schilling für Förderungsdarlehen gegeben hat. Bei der Wirtschaftsausschußsitzung wurde uns mitgeteilt, daß heuer ab der zweiten Jahreshälfte Darlehensansuchen aus dem Betriebsinvestitionsfonds nicht mehr berücksichtigt werden konnten, weil die Mittel dazu bereits erschöpft sind. Ich habe schon erwähnt, meine Damen und Herren, daß der Betriebsinvestitionsfonds zweifellos zu den günstigsten Förderungseinrichtungen für Betriebe in Niederösterreich zählt und daß es immer wieder große Nachfrage um verbilligte Darlehen gibt. Auch hier müssen wir feststellen, daß es bis vor einigen wenigen Jahren immer wieder eine Übersicht gegeben hat, wieviele Anträge nicht berücksichtigt werden konnten, weil eben die Mittel erschöpft waren und wieviele notwendig wären, um alle Anträge positiv zu erledigen. Aber in letzter Zeit vermißt man diese Darstellung, und wir regen daher auch hier an, diese Aufstellung wieder in die Berichte aufzunehmen, weil es letzten Endes für die Abgeordneten doch interessant ist, welches Ausmaß notwendig wäre, wenn alle Anträge positiv zu erledigen wären. Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Kürzlich haben uns die Wirtschaftsforscher revidierte Prognosen über die weitere wirtschaftliche Entwicklung geliefert. Sie sind zwar noch besser als in den übrigen Industrieländern, aber für uns sicherlich eine gewisse Vorwarnung für die Situation, die uns noch 1982 und 1983 bevorsteht. So wurden die noch im Frühjahr gemachten Hoffnungen für das 2. Halbjahr 1982 und 1983 deutlich korrigiert und beschnitten. Am internationalen Wirtschaftshorizont zeigt sich laut den Wirtschaftsexperten noch immer kein Silberstreifen. Aus der ursprünglich angenommenen Talsohle der Wirtschaft wurde eine Tiefebene, was leider in immer zunehmendem Maße auch in unserem Land deutlich wird. Das Wirtschaftswachstum wird heuer voraussichtlich anstatt 11/2 % nur 1% betragen. Erst 1983 rechnet man mit einem Zuwachs von11/2 bis 1,9%. Die Inflationsrate hat erfreulicherweise im Jahresschnitt wahrscheinlich die Größenordnung von 51/2 % und wird nach Meinung der Wirtschaftsforscher 1983 auf 4,7 bis 4,9 % absinken. Meine Damen und Herren! Entscheidend aber muß nach wie vor sein, daß es gelingt, auch für die Zukunft ein Höchstmaß an Beschäftigten halten zu können. Für 1983 rechnen die Experten im Durchschnitt mit 122.000 Arbeitslosen, das sind um 15.000 mehr als heuer. Das Beschäftigtenprogramm der Bundesregierung, das ja erstellt wurde, wird aller Voraussicht nach für rund 20.000 Menschen Arbeit schaffen, und wir glauben, daß es sicherlich trotzdem eine bedenkliche Winterarbeitslosigkeit geben wird. Daher, meine Damen und Herren, muß es eine gemeinsame Aufgabe sein und da kann man hier nicht versuchen, Kompetenzzuordnungen zu treffen. (Abg. Präs. Romeder: Das gibt es ja!) Lieber Kollege! Das gibt es im Grundsatz, jawohl, aber wenn es darum geht, Voraussetzungen zu schaffen, Arbeitern und Angestellten, die bereit sind zu arbeiten, eine Arbeit zu sichern, eine Arbeit zu vermitteln, dann kann es nicht vorrangig in einen Kompetenzstreit ausarten, sondern es müssen gemeinsame Wege gesucht werden, gemeinsame Überlegungen angestellt werden, daß wir sehr wohl alle Kräfte mobilisieren, um den Arbeitern und Angestellten durch eine gezielte und umfangreichere Wirtschaftsförderung das Schicksal einer Arbeitslosigkeit zu ersparen. Auch über diese drei Förderungseinrichtungen, die heute hier zur Beratung stehen, könnte dazu gewiß ein wesentlicher Beitrag geleistet werden. Meine Damen und Herren! Bei der Wirtschaftsausschußsitzung hat der zuständige Herr Landesrat erklärt, er werde demnächst mit dem Landesfinanzreferenten Budgetverhandlungen führen. Mittlerweile ist diese Zeit schon vergangen, er hat den 30. September genannt. Wir hoffen stark, daß es dem zuständigen Landesrat für Wirtschaftsfragen möglich gewesen ist, auch für den Voranschlag 1983 die notwendigen Mittel zu bekommen, sodaß es gelingt, aus dem Landesbudget heraus jene Impulse für die Wirtschaft zu setzen, damit es auch in Zukunft in Niederösterreich möglich wird, jenen Wirtschaftstreibenden, die bereit sind, Investitionen zu setzen, Hilfestellungen zu gewähren, um anstehende Probleme in Betrieben zu lösen und damit in Niederösterreich Arbeitsplätze zu sichern und trotz der angespannten Wirtschaftslage da und dort auch neue Arbeitsplätze zu schaffen (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abg. Dkfm. Höfinger das Wort. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Es liegen uns drei Berichte über Aktionen aus der großen Palette der Wirtschaftsförderung des Landes Niederösterreich vor und es gibt manches Erfreuliche darin festzustellen. Der Herr Abg. Kaiser hat allerdings gleich eingangs bemängelt, daß die Berichte früher zeitgerecht, wie er sich ausgedrückt hat, eingebracht wurden. Der Termin für die Einbringung dieser Berichte im Landtag ist der 30. Juni, und auch heuer wurden die Berichte bis zu diesem Zeitpunkt dem Landtag übermittelt. Sie sind auch noch vor den Ferien in die Einlaufsitzung gegangen, konnten allerdings, wenn Sie sich erinnern, in der letzten Sitzung vor den Ferien, die, glaube ich, wieder bis in die frühen Morgenstunden gedauert hat, nicht mehr behandelt werden. Zudem wollte das Referat, wie ich erfahren habe, den Bericht über die Zinsenzuschußaktion INVEST und BIF unter einem vorlegen, weil ja die beiden Aktionen in einem direkten Zusammenhang stehen, da auch n den Richtlinien festgehalten ist, daß die Zinsen der aus dem BIF zum Teil erwachsenden Zinsenzuschußaktion zugeführt werden müssen. Dazu kommt noch, daß für die Erstellung des Arbeitsplatzdiagrammes für das Jahr 1980, das durch die Aktion hier erläutert werden sollte, der Bericht der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse abgewartet werden mußte, sodaß es erst zum damaligen Zeitpunkt möglich war, die Berichte einzubringen. Sie haben auch festgestellt, Herr Kollege Kaiser, daß die Darstellungen immer spärlicher werden. Ich darf Sie an einen Landtagsbeschluß erinnern, wonach seinerzeit die Darstellung des Rechnungsabschlusses in einer langwierigen Art einvernehmlich weggelassen wurde, um dadurch den Bericht übersichtlicher und, wie es so schön heißt, transparenter zu gestalten. Zu der anderen Bemerkung werde ich noch im Laufe meiner Ausführungen Stellung nehmen. Wir haben also die drei Berichte da, die wir durchaus nicht aus dem Zusammenhang gerissen sehen dürfen, da sie ja nur ein Teil jenes großen Instrumentariums sind, das Gott sei Dank das Land Niederösterreich für die Förderung der Wirtschaft in diesem Lande zur Verfügung hat. Wir haben gehört, daß durch die Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen über 20 Millionen ausbezahlt werden konnten, daß 81 Darlehen mit 81 Millionen Schilling direkt und indirekt 256 Millionen an Investitionen gefördert werden konnten; es wurden Maschinen angeschafft, Werkshallen errichtet, Geschäfte und Büros ausgebaut usw. Durch den Fremdenverkehrsförderungsfonds konnten 1981 108 Einrichtungen des Fremdenverkehrs mit insgesamt 17,3 Millionen zur Hebung des Angebotes an Lebensqualität für unsere Gäste gefördert werden - Sie haben es selbst dargestellt -: Sport- und Tennisanlagen, Bäder, Hallenbäder, Reitplätze nicht Reitställe bitte, ein gefährliches Wort -, Kegelbahnen, Sauna, Schilifte, Wanderwege usw. Letztlich wurden im BIF immerhin auch 63 Darlehen mit über 52 Millionen für Maschinen, Werkshallen, Produktionsstätten bewilligt. Gesamtinvestitionsvolumen 177,5 Millionen. Da gibt es ja auch gewisse Schwankungen in der Ansuchensdichte, ich glaube, es ist von Jahr zu Jahr doch verschieden. In einem Jahr wird noch mehr bewilligt und werden mehr Anträge aufrecht erledigt, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, und im anderen Jahr wieder weniger. Das Land Niederösterreich tut also etwas für die Wirtschaft. Wenn Sie aber die Frage gestellt haben, ob hier ein Kompetenzstreit vorliege, dann muß ich doch feststellen, daß je niemand einen Kompetenzstreit vom Zaun gebrochen hat. Es hat nur der Herr Präsident Romeder ganz sachlich und ordnungsgemäß darauf hingewiesen, daß die Kompetenz für die Wirtschaftspolitik eigentlich beim Bund läge bzw. liegt und daß daher die Frage berechtigt ist. Wir sind auch für eine gemeinsame Lösung der Probleme, sicher, das haben wir nie in Frage gestellt oder bestritten. Es stellt sich allerdings gerade auf Ihre Frage nach der Kompetenz wirklich auch uns die Frage, wie sind die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, können denn diese Förderungsmaßnahmen, die das Land Niederösterreich hier bietet, überhaupt noch greifen und wie steht es mit der wirtschaftspolitischen Situation zur Zeit? Wir kennen alle die Daten, Sie haben sie auch erwähnt und sie wurden auch von einigen Vorrednern schon genannt: Die Arbeitslosenrate ist bedenklich hoch wie nie zuvor, es sind auch die Arbeitsplätze in Niederösterreich leider rückläufig. Von einem Höhepunkt im Jahre 1980 von 439.000 unselbständigen Beschäftigten sind wir heute im Schnitt der ersten Monate bei 427.000 gelandet, und für den kommenden Winter, wissen wir alle, ist die Vorschau eher trist. Die schlechte Beschäftigung in der Bauwirtschaft, der Ausfall von öffentlichen Aufträgen tragen dazu bei, hier eher graue Prophezeiungen an die Wand zu malen. Die Insolvenzwelle steigt weiter an und die Unternehmer haben alle Hände voll zu tun, um über die Runden zu kommen, und dann kommt bitte - da bin ich schon bei der Gemeinsamkeit, ich werfe Ihnen das nicht vor, es wird Ihnen vielleicht auch peinlich gewesen sein, ich hoffe das zumindestens – ein Herr Rautner und behauptet, daß die Unternehmer und die ÖVP-Landeshauptleute eine Art politische Arbeitslosigkeit künstlich herbeiführten, um der Regierung Schwierigkeiten zu machen. Meine Damen und Herren! Das ist die bisher ungeheuerlichste Unterstellung, die sich ein Politiker geleistet hat, in Zeiten wie diesen! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) Er ist damit dem schlechten Beispiel des Herrn Zentralsekretär Marsch gefolgt, der schon vor einigen Jahren eine ähnliche Behauptung völlig unbewiesen in diesen Raum gestellt hat und bis heute den Beweis dafür schuldig geblieben ist. Wir glauben nicht, daß durch Äußerungen einzelner Personen die Sozialpartnerschaft an sich in Frage gestellt werden kann. Dazu, glaube ich, hält sie doch noch zu gut und dazu gibt es zu viele besonnene Menschen und Politiker auf beiden Seiten des Tisches, die daran interessiert sind, diese Sozialpartnerschaft zu erhalten, aber Äußerungen wie diese in „Zeiten wie diesen“, bitte, können nicht unwidersprochen bleiben! Sie dienen der Verschleierung der Situation, sie dienen sozusagen in Ihrer Flucht nach vorn einfach dazu, die wahren Verhältnisse zu verzerren und zu verzeichnen und rühren daraus, daß man einfach nicht erkennen will, in welche Situation uns die Wirtschaftspolitik in den letzten Jahren geführt hat. Wenn Sie sich erinnern, ich zitiere nicht gerne alte, verdiente Politiker, aber ich möchte dieses eine Zitat bringen. Vor genau 12 Jahren hat der Herr Noch-Bundeskanzler Kreisky erklärt, 7 Milliarden Budgetdefizit seien ein Wahnsinn. Heute halten wir bei zugegeben - und Herr Minister Salcher hat das ganz offen gesagt - 70 Milliarden Defizit des Bundes! Wir stehen vor einer Auslaugung der Betriebe. Wir wissen, daß immer neue Lasten auf uns zukommen. Nun hat der Herr Abg. Kaiser das Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung genannt, und da bin ich bei einer zweiten Äußerung des Herrn Rautner. Es sollten 5.000 Mietwohnungen gebaut werden und man hat festgestellt, Experten haben festgestellt, daß diese Wohnungen aus dem ersten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung zu den teuersten Wohnungen, die überhaupt in Österreich errichtet werden sollten, zählen und daß letztlich - das müßte Sie ja auch zum Nachdenken bringen und hat auch ihre Parteifreunde in den Ländern zum Nachdenken gebracht -, die Mieter die Zeche dafür zu bezahlen haben. Dabei hat auch bei den Landesfürsten Ihrer Couleur, bei Theodor I. von Pannonien und bei Leopold dem Glorreichen von den Karawanken dieses Programm Zuspruch gefunden, doch sie haben nicht gleich mit vollen Händen zugegriffen! Wie uns aus einer Äußerung des Herrn Bundesminister Sekanina, der ja sicher ein unverdächtiger Zeuge ist, vor ca. 14 Tagen bekannt ist, hat er festgestellt, daß bis heute keine einzige Wohnung aus diesem Paket begonnen worden ist. Dafür wurden einige andere Dinge begonnen, Prestigebauten, darunter einer, der schon oft Saurier, das Monster von Kagran genannt wurde. Gegen den Willen von 1,360.000 Österreichern wird dieses Monster nun in die Welt gesetzt, dessen Finanzierung noch immer in der Luft hängt und von der nebulosen Zusage einiger Ölscheichs abhängt. Ich will mich jetzt nicht in eine Diskussion über den Wert und Unwert von 1,360.000 Unterschriften mündiger Bürger, die freiwillig und unter Preisgabe ihrer Identität dort hingegangen sind und unterschrieben haben und denen es wahrlich in manchen Gemeinden nicht leicht gemacht wurde, einlassen. Ich möchte nur eines sagen, daß im Gegensatz zur Entwicklung auf der Bundesebene durch freiwillige Preisgabe, wie gesagt, der eigenen Identität bei der Unterschrift . . .(Abg. Kaiser: Preisgabe!) Herr Kollege Kaiser! Ich möchte mich gerne mit Ihnen privat über die Einrichtungen der direkten Demokratie unterhalten, aber hier ist, glaube ich, die Zeit zu knapp. Es wird sicher bei der Budgetdebatte noch einiges dazu zu sagen geben. Ich möchte nur den Unterschied aufzeigen. Entschuldigen Sie, daß ich Ihre nachmittägige Siesta so stören mußte, aber es gehört auch dazu, daß es hier ein bißchen lauter zugeht. Ich wollte den Unterschied aufzeigen, daß im Gegensatz zu diesem propagandistisch sicher guten und teilweise auch gut gemeinten Beschäftigungsprogramm das Land Niederösterreich sofort reagiert hat und die Förderungsmittel für 800 Eigenheime, die schon in Bau sind, freigegeben hat. Weiters hat das Land Niederösterreich schon im April, rasch reagierend auf die Entwicklung in der Wirtschaft, eine Milliarde Schilling als Sofortimpuls in die niederösterreichische Wirtschaft fließen lassen. (Abg. Lechner: Aus dem Budget, Herr Kollege! - LHSt. Dr. Pröll: Na von wo denn? Von wo sollen wir sie denn hernehmen, wenn nicht vom Budget? Wir können das Geld ja nicht stehlen! Von wo sollen wir es also hernehmen? - Abg. Anzenberger: Ihr wollt nicht sparen! – Zweiter Präsident Pospischil, das Glockenzeichen gebend: Bitte, den Redner nicht dauern zu unterbrechen! - Abg. Stangl: 30 Millionen Werbekosten von Ludwig. Damit könnt Ihr gleich anfangen! - Unruhe im Hause.) Ich weiß nicht, ob der Präsident auch schon Siesta hält, denn ich merke keine Reaktion. (Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen: Ich bitte, den Redner nicht dauernd zu unterbrechen. Bitte, Herr Abgeordneter, weiterzumachen! - Abg. Stangl: Das können Sie sich nicht erlauben!) Aber, Herr Kollege Stangl, regen Sie sich bitte doch nicht künstlich auf! (Abg. Stangl: Überlegen Sie sich, was Sie sagen!) Das überlege ich mir sicher. (Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen: Ich bitte nochmals, den Redner nicht immer zu unterbrechen!) Ich spreche hier als Abgeordneter, als frei gewählter Abgeordneter dieses Hauses, Herr Klubobmann Lechner, und lasse mir von Ihnen nicht Zensuren erteilen. Bitte, seien Sie mir nicht böse! (Lebhafter Beifall und Bravo-Rufe bei der OVP. - Abg. Stangl: Dann dürfen Sie einen frei gewählten Abgeordneten nicht beleidigen!) Ich habe Sie nicht beleidigt, sondern ich habe Feststellungen getroffen. (Abg. Stangl: Jawohl!) Ich lasse mir hier nicht sagen, was ich als Präsident der Handelskammer auszusagen habe. Bitte, das wollte ich nur zur Klarstellung sagen. Was die Einstellung - und da komme ich noch zu einem Thema, das in den letzten Tagen in den Medien sehr hochgespielt wurde durch die Äußerungen des schon zitierten Herrn Rautner -, was also die Einstellung des Unternehmers und insbesondere der niederösterreichischen Unternehmer zu ihren Mitarbeitern betrifft, so kann ich mit aller Deutlichkeit auf die auch heuer doch im großen und ganzen erfolgreiche Unterbringung der meisten jungen Menschen auf Lehrstellen verweisen. Es gibt sicher Lücken, es gibt Problemzonen, es gibt, ich weiß es aus den Statistiken des Landesarbeitsamtes ca. 500 Jugendliche, die noch nicht untergebracht sind, aber trotz dieser schwierigen Zeiten ist der Großteil der Lehrstellensuchenden durch guten Zusammenhalt und gute Zusammenarbeit auch mit dem Landesarbeitsamt möglich geworden. Aber letztlich, glaube ich, nützt auch die beste Aktion der Arbeitsmarktverwaltung des Landesarbeitsamtes nichts, wenn es nicht Unternehmer gibt und gesunde Betriebe, die überhaupt in der Lage sind, noch Lehrlinge aufzunehmen und ihre Mitarbeiter zu halten. Ich glaube, daß ganz deutlich hier zum wiederholten Male festgestellt werden muß, daß es ohne Unternehmer keine Arbeitsplätze gäbe. Wir können nur dann die Arbeitsplätze erhalten - Herr Kollege Kaiser, da bin ich mit Ihnen wieder einer Meinung -, wenn es den Unternehmern möglich gemacht wird zu überleben und die Betriebe in Zukunft weiterzuführen. Deshalb abschließend zu diesen drei Berichten über die Wirtschaftsförderungsaktionen: Dem Land Niederösterreich, dem Landeshauptmann, dem Finanzreferenten und dem Wirtschaftsreferenten Dank für das Verständnis, denn eines ist uns klar: Jede öffentliche Förderungsmaßnahme kann nur Hilfe zur Selbsthilfe sein! Wir sind froh, daß es diese Förderungsmaßnahmen vielen Betrieben in diesem Land ermöglicht, sich selbst zu helfen und den Anschluß an die Zukunft zu finden. Wir können nur hoffen - und da bin ich auch wieder mit Kollegen Kaiser einer Meinung -, daß im kommenden Budget diese Förderungsmaßnahmen im gleichen und vielleicht auch im erweiterten Ausmaß enthalten sein werden zum Wohle der Betriebe in unserem Land, aber auch zum Wohle der Menschen, der arbeitenden Menschen, im Lande Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Krenn. Ich erteile ihm das Wort. Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abg. Höfinger hat mich eigentlich herausgelockt, daß ich hier doch einiges dazu sage, sowohl als Arbeitnehmervertreter wie auch als sozialistischer Abgeordneter. Ich möchte schon einiges feststellen, ohne daß ich jetzt in den gleichen Ausspruch verfallen möchte wie mein Kollege Rautner, daß es aber hier doch, ohne das auf der politischen Ebene behaupten zu wollen, Verzögerungen gegeben hat mit dem ersten Sonderbeschäftigungsprogramm der Bundesregierung. Auch Sie haben sich schon manchmal versprochen, Herr Abgeordneter, das soll vorkommen. (Abg. Anzenberger: In Wien ist ja auch nichts gemacht worden!) Übrigens, ich rede frei, wie Sie sehen, ohne Konzept. Außerdem haben Sie ja dieses Sonderbeschäftigungsprogramm der Bundesregierung durch den Einspruch des Bundesrates verzögert, wodurch - hier könnte man das Politische ableiten - dieses Programm viel zu spät erst zu greifen begonnen hat. Das ist einmal eine Feststellung. Die zweite Feststellung, die ich hier treffen mochte, ist, daß halt mitunter kleine Ursachen große Wirkungen haben können, Herr Präsident, denn ganz einfach hier zu behaupten, daß die Abgeordneten schlafen und Sie sie aufgeweckt hätten, finde ich schon ein bisserl weit hergeholt, und ich glaube, man kann sich hier nicht beklagen über den Ausspruch eines (Abg. Ing. Kellner: Dann hast Du es falsch gehört!) Abgeordneten und eines Politikers, der Ihnen einigermaßen in die Knochen gefahren ist; das kann ich mir schon vorstellen, aber Sie teilen also aus. Anscheinend haben Sie, seit Sie Präsident der Handelskammer sind, einen gewissen Auftrieb bekommen. Ich möchte aber schon mit aller Deutlichkeit sagen, so kann man nicht reden, so kann man das doch nicht machen! (Abg. Dr. Bernau: Das ist humorlos!) Ich verstehe schon, daß man Politiker wie Kery usw. hier lächerlich machen, diskriminieren will. (Abg. Anzenberger: Der hat ja auch nichts gemacht im Wohnbau!) Man kann es so auch machen. Natürlich. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, auf die Art und Weise kann man zu wirtschaftspolitischen Fragen doch nicht Stellung nehmen. Ich habe hier oft genug erklärt, daß man gerade in den Wirtschaftsfragen - und wir sehen ja die Wirtschaft vor allem aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmer, ich zumindestens und vor allem auch meine Partei -, hier doch mehr auf der Basis der Zusammenarbeit sein sollte. Es ist nicht gut, wenn man solche Dinge hier prägt und es gibt auch Aussprüche des Herrn Abg. Höfinger in seiner Eigenschaft als Präsident der Handelskammer, wo er so auch über die, ich sage nie Sozialpartnerschaft, also über die sogenannte Sozialpartnerschaft spricht. (Abg. Ing. Schober: Das müßten Sie eigentlich dem Herrn Rautner sagen. Der haut ja hinein, und wenn man etwas sagt, spielt Ihr beleidigt!) Dann soll er es dem Rautner sagen, aber nicht uns hier. (Abg. Ing . Schober: Das sind Eure eigenen Parteifreunde!) Hier wurde der Ausspruch getätigt, und da müssen Sie schon gewärtig sein, daß wir ein bisserl etwas dazu sagen. Ich war aber gerade dabei festzustellen, wenn man bei einer öffentlichen Veranstaltung als Präsident der Handelskammer von der sogenannten - ich sage noch einmal, ich spreche nie von der Sozialpartnerschaft, ich spreche von einer Wirtschaftspartnerschaft, denn zu einer Sozialpartnerschaft haben wir meiner Meinung nach noch einen sehr weiten Weg - Sozialpartnerschaft spricht und in der öffentlichen Aussage auch sagt, na ja, mehr sozial als Partnerschaft, dann ist das auch nicht gut. Ich glaube, das sollte man unterlassen, auch wenn man es - und das sage ich auch - in „Zeiten wie diesen“, die wirtschaftlich sehr schwierig sind, doch notwendig findet. (Abg. Anzenberger: Sie stellen selbst in Frage, ob es sie gibt!) Einerseits spricht man immer, auch von Ihrer Seite, von Zusammenarbeit, auf der anderen Seite zerschlägt man dann aber mit solchen Äußerungen den guten Willen zur Zusammenarbeit. Ich glaube, man sollte hier ernsthaft über wirtschaftliche Probleme reden. Das haben wir getan. Der Herr Abg. Kaiser hat sehr deutlich auf einige Punkte hingewiesen, und wir wissen, daß wir noch vieles zu tun haben. Wir wissen, daß wir gerade jetzt mit den Insolvenzen einige Schwierigkeiten haben, und es ist ja nicht unbekannt, das lesen Sie bitte aus dem Bericht aus dem sicherlich uns nicht nahestehenden Kreditschutzverband 1870, und sie werden dort wieder feststellen können, auch der letzte Bericht sagt es, daß die Insolvenzen im wesentlichen auf die Unfähigkeit von Unternehmern zurückzuführen sind. Das ist eine Tatsache. (Abg. Anzenberger: Wie ist es denn dann bei der verstaatlichten Wirtschaft? Sind dort auch lauter Unfähige?) Es gibt auch dort welche, die unfähig sind! Soll ich Ihnen vielleicht ein paar nennen? Ich könnte Ihnen gewiß einige nennen. (Abg. Anzenberger: Beim Bund trägt der Bundeskanzler die Verantwortung. Das wollt Ihr nicht gerne hören!) Herr Kollege Anzenberger! Wenn Sie wollen, ich bin gerne bereit, jederzeit gerne bereit, Ihnen Gegenüberstellungen zu bringen - wir können uns zusammensetzen -, erstens einmal, was die verstaatlichte Industrie in Niederösterreich in den letzten Jahren investiert hat und welcher Strukturwandel sich ganz einfach aufgrund der gesamtweltwirtschaftlichen Lage vollzogen hat. Der Bund ist ja auch der Eigentümer. Bitte, Herr Kollege Anzenberger, ich verstehe Sie nicht. (Abg. Anzenberger: Ich verstehe Sie auch nicht!) Wir alle sind ein Teil dieses Staates, und letzten Endes, wenn Sie schon davon sprechen, was der Bund hier investiert, dann müssen Sie doch auch zur Kenntnis nehmen, daß der Bund durch die verstaatlichte Industrie bisher auch etwas eingenommen hat, entweder durch Steuern oder eben dadurch, daß gewisse Beträge dem Staat wieder zugeführt worden sind. Nur dann können Sie darüber diskutieren und wenn es notwendig ist, auch über einen Privatbetrieb, und Sie verstehen sicherlich viel mehr von der Landwirtschaft als ich. (Abg. Anzenberger: Der Private muß die Steuer leisten und auch investieren!) Wenn Sie es in Ihrem Betrieb notwendig haben zu investieren, müssen Sie natürlich das, was Sie erwirtschaftet haben, bzw. einen Teil, wieder für Investitionen nehmen. Das sind die Investitionen des Herrn Anzenberger. In der verstaatlichten Industrie ist es halt der Staat, weil dieser der Eigentümer ist, der muß eben dort investieren. (Abg. Anzenberger: Zuerst muß ich verdienen, dann kann ich investieren!) Was wollen Sie? Herr Anzenberger, nehmen Sie denn wirklich an, daß in dieser verstaatlichten Industrie . . . (Abg. Anzenberger Wo sind denn die Erträge?) Die sind doch nachweisbar vorhanden. (Abg. Anzenberger: Kollege Krenn, das werden wir uns gut merken. Wir werden darauf zurückkommen, wenn Sie zum Land um Geld kommen!) Und letzten Endes: Hat das Land nichts von der verstaatlichten Industrie? Hat das Land nichts gehabt durch die Investitionen? (Abg. Auer: Sie haben gesagt, der Bund muß zuschießen! - Ruf bei der ÖVP: Im nächsten Jahr haben wir große Sorgen!) Auch das werde ich mir gut merken. (Ruf bei der ÖVP: Nur Sorgen!) Na sicherlich haben wir große Sorgen! Haben wir denn mit der Privatwirtschaft keine großen Sorgen gehabt und haben sie nicht, oder wollen Sie das abstreiten? Ich bin gerne bereit, und wir werden sicherlich noch Gelegenheit haben, darüber zu reden. (Abg. Anzenberger: Nach 13 Jahren Verantwortung!) Kollege Anzenberger, schauen Sie, (Abg. Anzenberger: Nach 13 Jahren!) ich sage Ihnen etwas. Ich verstehe wirklich nicht sehr viel von der Landwirtschaft, ich ehre die Menschen, die dort arbeiten. Sie denken vielleicht ein bisserl anders über die Dinge. (Abg. Anzenberger: Ich höre überhaupt nicht gerne, wenn man da vorne steht und sagt, ich verstehe von manchem nichts, dann darf man sich nicht hinstellen! - Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich behaupte ja, nichts von der Landwirtschaft zu verstehen, (Heiterkeit im Hause.) aber ich verstehe ein bisserl (Abg. Anzenberger: Du bist ein gewählter Vertreter des Volkes und hast für mehr dazu sein!) mehr von der Industrie. Von ihren Beschäftigten glaube ich mehr zu verstehen als Sie. Das werden Sie mir doch zugestehen. Aber abgesehen davon, zum Unterschied von Ihnen verteufle ich nicht die Landwirtschaft, aber Sie machen es immer wieder mit der anderen Wirtschaft, vor allem mit der verstaatlichten Industrie. Das ist der große Unterschied zwischen uns beiden. Dessen ungeachtet würde ich doch bitten, auch wenn Sie hier manchesmal unpassende Bemerkungen gemacht haben, zur Kenntnis zu nehmen! Für mich ist die Frage Wirtschaftspolitik und damit verbunden Arbeitsmarktpolitik viel zu ernst, als daß wir uns hier durch gewisse Äußerungen auseinanderdividieren lassen sollten. Das ist meine Auffassung, meine ehrliche Meinung. Nicht wir haben hier die Diskussion vom Zaun gebrochen. Wir haben hier nicht zu urteilen, über Äußerungen des Herrn Rautner, sondern wir haben hier zu urteilen, was in diesem Landtag gesprochen wird. Wenn man hier in Zukunft, das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, den Weg, den wir bisher beschritten haben, nicht mehr beschreiten will, wenn wir uns hier auseinanderdividieren lassen wollen, daß wir uns in Wirtschaftsfragen nun mit solchen Äußerungen auseinandersetzen müssen - Herr Präsident, ich möchte es sehr deutlich sagen, sie waren in manchen Phasen sehr diskriminierend -, kann es dann hier natürlich zu Konsequenzen kommen, und das möchte ich vermeiden. Ich möchte nicht, daß wir in diesen Fragen, in denen wir bisher die Zusammenarbeit gesucht haben, keinen Konsens finden. (Abg. Anzenberger: Bemerkungen machen wir deshalb, weil wir uns nicht ununterbrochen papierln lassen!) Das werden wir dann schon sehen, es kommt darauf an, wie die Äußerungen weiterhin auf diesem Wege sind. (Abg. Amon: Wer hat die Äußerungen gemacht?) Nicht wir. Wir haben ja nichts vom Zaune gebrochen; aber, Herr Landesrat, wir haben das ja nicht vom Zaune gebrochen! Ganz einfach, wenn hier Behauptungen aufgestellt werden, wenn hier in dieser Art geredet wird, dann werden wir als Arbeitnehmer, die bisher die Zusammenarbeit gesucht haben, darf ich noch einmal sagen, gewisse Konsequenzen ziehen! (Abg. Anzenberger: Ist das jetzt eine Drohung? - Abg. Präs. Romeder: Wir fürchten uns nicht! - LHSt. Dr. Pröll: Welche Konsequenzen wird es geben? - Abg. Anzenberger: Welche Konsequenzen? Sie drohen dem Handelskammerpräsidenten mit Konsequenzen?) Welche Konsequenzen wir ziehen, das müssen Sie uns überlassen. So stark sind wir Gott sei Dank noch in diesem Land. (LHSt. Dr. Pröll: Dann reden Sie nicht von Zusammenarbeit! Wenn es eine andere Meinung gibt, drohen Sie Konsequenzen an! So wird Politik gemacht! Das ist aber nicht Demokratie, Herr Kollege!) Ich würde aber bitten, daß wir von dieser Art abgehen und gerade in Wirtschaftsfragen weniger parteipolitische Momente in den Vordergrund stellen. Was wir hier zu tun haben, ist nämlich, Wirtschaftspolitik im Sinne der Arbeitsmarktpolitik in den Vordergrund zu stellen, zum Wohle unserer Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Ing. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich hatte nicht die Absicht, mich bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden. Kollege Krenn! Es bleibt Dir unbenommen, in Deiner Eigenschaft als frei gewählter Abgeordneter Dinge so zu sagen, wie Du sie gesagt hast. Es bleibt aber uns unbenommen, das so zu qualifizieren, wie wir es auffassen. Bitte, das zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Dinge, die nicht unwidersprochen im Raum stehen dürfen, nämlich Niederösterreich sei schuld, wenn im kommenden Winter die Arbeitslosenziffern bei den Bauarbeitern eine bestimmte Höhe erreichen. Ja, wie denn? Was fällt dem Bund ein, beim sogenannten zweiten Sonderfinanzierungsgesetz? Eine Form der Wohnbauförderung, wo die Länder die Kosten zu tragen haben, wo auf dem freien Geldmarkt hohe Zinsen zu bezahlen sind und wo die Mieter nachher, bitte schön, pro m2 S 50,- bis S 70,- zu bezahlen haben! Das ist jene Form, die der Herr Kollege Krenn hier beklagt. Was haben wir in Niederösterreich gemacht? (Abg. Krenn: Nichts!) Dann schlafen Sie, bitte, und da hat der Höfinger das Recht, Euch aufzuwecken. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) Bereits im Frühsommer des heurigen Jahres wurden von der Niederösterreichischen Landesregierung für 800 Wohnungen Förderungsmittel hinausgegeben, für zusätzlich 800 Wohnungen! Wir haben also nicht Wohnungen versprochen, wir haben nicht versprochen, daß wir mit dem Geld anderer Leute Wohnungen bauen werden, sondern das Land Niederösterreich hat bereits für 800 Wohnungen Vorsorge getroffen! (Beifall bei der ÖVP.) Kollege Lechner! Wien hat im Jahre 1982 aufgrund der offiziellen Zahlen 5.000 Wohnungen gebaut, das kleine Niederösterreich 7.000 Wohnungen! Manche Leute sagen sogar 10.000. Ich habe mir die Zahl nur mit 7.000 fixieren lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind die Fakten! (Abg. Lechner: Wieviele Bundesmittel waren denn dabei?) Herr Kollege Lechner! Was hätte die sozialistische Bundesregierung in den vergangenen zwölf Jahren für Niederösterreich leisten können, wenn wir nicht bereit gewesen wären, beispielsweise für das Sportzentrum in der Südstadt, wenn wir nicht bereit gewesen wären, für den Straßenbau bisher rund 11/2 Milliarden Schilling vorzufinanzieren? Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt hören Sie gut zu. Es gibt in Niederösterreich keine einzige Allgemeinbildende Höhere Schule in einem Bezirk, die nicht vorfinanziert worden ist. Der Herr Bundesminister stellt sich am Eröffnungstag hin und schneidet das Band durch, läßt sich fotografieren und hat nicht einmal einen Groschen dafür bezahlt! Das sind die Fakten, meine sehr verehrten Damen und Herren! (LHSt.Dr. Pröll: Richtig! - Beifall bei der ÖVP.) Kollege Krenn! Ich bin lange genug im politischen Leben tätig, um darauf hinweisen zu können, daß es sicher keinen Sinn hat, zwei Dinge in der Art und Weise zu vergleichen, daß der Kollege Höfinger in seiner bekannten humorvollen Art von der Siesta spricht und Du auf der anderen Seite sagst, wenn Ihr, die Mehrheit des Hauses, da nicht brav seid, dann wird das Konsequenzen haben! Drohen Sie es uns nicht an, denn sonst könnte es Konsequenzen haben! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächster zu Wort kommt der Herr Abg. Dr. Bauer. Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die jetzige durch vielleicht nicht ganz bedachte Äußerungen vom Zaune gebrochene Diskussion sollte doch etwas anders ausklingen, als es vielleicht jetzt den Anschein hat. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man die Dinge sehr kritisch analysiert, sozusagen sehr berufsmäßig analysiert, dann muß man zu dem Schluß kommen, daß allmählich doch alle erkennen müssen, wo die Weltwirtschaft wirklich steht. Daß die Weltwirtschaft in ihrer Konstitution wesentlich schlechter ist, als wir vielleicht in manchen Orten und in manchen Gremien noch zugeben oder zugeben wollen, ist eine Tatsache. (Abg. Buchinger: Was hat der Bundeskanzler vor 12 Jahren gesagt?) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist daher nicht gut zu beschönigen, in Anbetracht der großen Probleme, die vor uns stehen, denn wir haben uns ja heute in Österreich noch alle jene Entwicklungen durch eine sehr geschickte Politik erspart, die anderswo seit Jahren Realität sind, die man anderswo seit Jahren dank dieser Regierung, (Abg. Anzenberger: Genau dort sind wir jetzt!) auch eine Tatsache, ja überall international anerkennt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir stolz, ganz unabhängig davon, welcher Partei wir angehören, und froh darüber, daß wir all das nicht erleben müssen, was andere Regionen in dieser Welt erleben. (Beifall bei der SPÖ.) Ich sage Ihnen eines, sehr verehrter Kollege! Die Tatsache ist jetzt, ganz unabhängig wieder von der Partei, daß keine Regierung und kein Land in dieser Welt die Krise besser gemeistert hat als dieses kleine Land Österreich. (Beifall bei der SPÖ.) Das sind Fakten, die man nicht wegdiskutieren kann. Ich könnte sie mit Zahlen jetzt belegen. (Abg. Reischer: Er redet vom Ausland!) Aber Sie kennen die Zahlen genauso gut wie ich, und jeder Österreicher weiß das. Wissen Sie, ich bin immer etwas enttäuscht, daß man diese Fakten nicht anerkennt. Ich sage nicht, daß man nicht Kritik üben soll, sondern ich sage einfach, daß man dieses Faktum nicht hoch genug einschätzen kann; und glauben Sie mir eines, ich komme ja sehr viel in der Welt herum. z. B. in Schottland, in der Region, die einst eine blühende Industrieregion war, in Glasgow, sind 20 bis 25% arbeitslos. Dort können Sie studieren, können Sie verfolgen, was es heißt, seit zwei, drei Jahren dauerarbeitslos zu sein und wie groß die Hoffnungslosigkeit ist. Es gibt ja psychologische Sprünge in dieser Entwicklung. Das Ganze beginnt so, daß zuerst noch Hoffnung besteht, in einigen Monaten Arbeitsplätze zu haben, doch dann beginnt die Hoffnungslosigkeit; eine Region beginnt abzusteigen, und dann erfolgt etwas, was wir alle nicht wollen, nämlich, daß wir den Wiederaufstieg einer Region auch nicht durch noch so viele Mittel in Gang setzen können! (Abg. Mag. Freibauer: Deswegen muß es anders werden!) Dort regiert ja eine konservative Regierung, und ich sage Ihnen eines. (LR. Blochberger: Dafür bauen wir das Konferenzzentrum! - Abg. Anzenberger: Wer hat denn vorher regiert?) Ich komme gleich darauf zurück. Der Herr Präsident meinte, ein berechtigter Zwischenruf, die Bundesrepublik Deutschland. Schauen Sie, die Koalition, die sozial-liberale Koalition ist sozusagen vorbei, und es gilt jetzt zu beobachten, ob es die neuen Koalitionspartner besser machen. Man muß aber doch gerechterweise sagen, daß man sich ja von weltwirtschaftlichen Entwicklungen nicht abkoppeln kann, daß es nicht gelingt, auch beim besten Willen nicht gelingt, (Abg. Anzenberger: Da müssen Sie zuerst die Schulden bezahlen!) daß man sich von außenpolitischen Ereignissen oder Vorgängen abschottet. Schauen Sie, ich nenne Ihnen hier sehr sehr deutlich die Verschiebung der terms of trade. In den Jahren 1973/74 wurde eine Entwicklung eingeleitet, die die Industriestaaten in einem Maße getroffen hat, die sie wahrscheinlich - rückblickend können wir das feststellen - in den Jahren 1973174 nicht für möglich hielten. Auch der 79er, dieser zweite Ölschock, hat etwas ausgelöst, worauf wir uns nicht einstellen können. Aber es ist ja nicht nur die Entwicklung der OPEC-Länder, sondern es ist eine Entwicklung der gesamten Welt, nämlich die Verschiebung der terms of trade zuungunsten der Industrieländer. Daher müssen wir uns langfristig darauf einstellen, daß wir diesen Anpassungsprozeß zu bewältigen haben. Ich glaube, es ist nicht gut, hier mit zu viel Emotionen zu arbeiten, denn unter dem Strich muß das herauskommen, was wir uns alle wünschen, nämlich für den Österreicher und die Österreicherin das beste Ergebnis. Jeder versucht natürlich von seiner Warte aus, seinen Beitrag zu leisten, und es kann doch nicht so sein, daß man die Sozialpartnerschaft, ein Instrument, das sicher auch nicht unumstritten ist, einfach aufkündigt, denn es gibt zur Zeit kein besseres Instrument, die Krise zu bewältigen, und es gibt vor allem keine bessere Plattform, politische Differenzen zu überbrücken. Das muß man immer klarstellen, und ich habe nicht verstanden, daß der Altlandeshauptmann Maurer z. B. sehr emotional oder leichtfertig in Mariazell gemeint hat, dann kündigen wir die Sozialpartnerschaft auf! Das sind Äußerungen, die natürlich .. . (Ruf bei der ÖVP: Die Frage der Marktordnungsgesetze!) Die Frage, ich kenne sie schon. Natürlich sind viele mit der Marktordnung nicht einverstanden, und man könnte manchesmal bei den Verhandlungen zum Schluß kommen, sie aufzukündigen, aber die Folgen wären so gravierend, daß man es sich jedesmal im letzten Moment überlegte und dann schließlich doch noch zugestimmt hat. (Abg. Anzenberger: Wie oft hat das schon die SPÖ gesagt!) Ich habe mich heute aus dieser Diskussion heraus zu Wort gemeldet, weil ich glaube, daß sie wirklich in einer Atmosphäre geführt wurde, die nicht gut ist, weil man die Probleme nicht wirklich richtig erkennt. Jetzt noch ein paar Worte zur Industriepolitik selbst. Schauen Sie, es ist ganz natürlich, daß die Industrie stärker Arbeitsplätze verliert als das Gewerbe oder der Dienstleistungsbereich. Das ist eine Entwicklung, die in allen Staaten stattfindet. Ich persönlich bedauere das deshalb immer wieder, weil nämlich die Industrie nach wie vor ein Motor der Wirtschaft und vor allem der Technologie ist und weil insbesondere die österreichische Industrie noch nicht jene technologische Reife hat, wie sie in anderen Ländern vorliegt. Daher glaube ich, daß wir in der Industriepolitik das alte Wort der Strukturpolitik wieder stärker heranziehen müssen. Wir müssen noch viel mehr Strukturpolitik betreiben als in der Vergangenheit, weil wir die Strukturen, die wir haben, im Wettbewerb mit anderen Staaten, die ihre Industrien noch aufbauen, sicher in der längerfristigen Perspektive nicht halten können. Das bedeutet, daß natürlich in diesen großen Industriegruppen eben ganze Strukturen zusammenbrechen und neue Arbeitsplätze aufgebaut werden müssen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nicht so synchron gehen, wie wir es uns wünschen. Die Synchronisierung des Überganges von einer Struktur in die andere ist sicher ein hervorragendes Instrument der Sozialpartnerschaft, auch wenn, nur ein Beispiel, die Mikroelektronik heute vielleicht als der große Jobkiller hingestellt wird. Es gibt ja hier schon die zweite Phase, nämlich die Optoelektronik, die hier noch mehr anrichten wird, und trotzdem glaube ich, man darf diese Entwicklungen nicht sozusagen als Maschinenstürmer vermeiden wollen, sondern muß als entwickeltes Industrieland mitmachen. Das heißt, daß wir uns hier eben einen Platz erkämpfen müssen, damit wir auch künftig unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Ich sagte schon einmal und ich habe das auch schon einige Male in Veröffentlichungen geschrieben: Das Hauptproblem ist, daß diese neue Generation der industriellen Revolutionen, es handelt sich tatsächlich um eine Revolution, in einem sozial kontrollierten Umfeld erfolgt, das heißt, in einem Umfeld erfolgt, das wir den Menschen zumuten können. Natürlich gibt es bei all dieser sozialen Kontrolle Grenzfälle und Fälle, die wir aus sozialen Gründen zutiefst bedauern, die aber unvermeidbar sind und wo nur eines gilt, nämlich das soziale Netz, das Sicherheitsnetz, besser zu knüpfen, damit der einzelne eben doch nicht, auch wenn er unmittelbar auszuscheiden hat, in wirtschaftliche Not gerät. Das sind unsere Aufgaben. Ich als Sozialist bin von einem überzeugt, und die Beobachtung der Länder dieser Welt gibt mir recht. Kein konservativ regierter Staat hat die Krise in diesem Ausmaß erkannt und in diesem Ausmaß erfolgreich bekämpft wie eben Österreich! Danke. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte. Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Ich verzichte. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. MOLZER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses Zahl 477): Danke. Einstimmig angenommen. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses Zahl 478): Danke. Einstimmig angenommen. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses Zahl 480): Danke. Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Dr. Bernau, die Verhandlungen zur Zahl 385/1 einzuleiten. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 27. Mai dieses Jahres einen Gesetzesbeschluß über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich gefaßt. Die Bundesregierung hat dagegen gemäß Art. 98 Abs. 2 B-VG mit der Begründung Einspruch erhoben, daß die bedeutende Besserstellung der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich, die sich aus einigen gesetzlichen Regelungen ergibt, wie z. B. § 30 (außerordentliche Vorrückung), § 57 (Übernahme des Vertragsbediensteten in ein unkündbares Dienstverhältnis), § 58 (dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung eines gesundheitlich nicht geeigneten Vertragsbediensteten), infolge ihrer präjudiziellen Wirkung geeignet ist, zu Beispielsfolgerungen Anlaß zu geben. Aus der Sicht einer gleichartigen Entwicklung des Vertragsbedienstetenrechtes ist mit ähnlichen Forderungen an die anderen Gebietskörperschaften, und damit auch an den Bund, zu rechnen. Die präjudizielle Wirkung, die von den gegenständlichen landesgesetzlichen Regelungen ausgeht, bedeutet, meint die Bundesregierung, eine Gefährdung von Bundesinteressen gemäß Art. 98 B-VG. In der Einspruchsbegründung des Bundes wird wiederholt darauf hingewiesen, daß im Vertragsbedienstetengesetz 1948 keine dem Landes-Vertragsbedienstetengesetz vergleichbaren Regelungen enthalten sind. Zu der Begründung des Einspruches der Bundesregierung ist zu bemerken, daß die Kompetenz zur Regelung des Dienstrechtes der Vertragsbediensteten der Länder nach Art. 21 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern obliegt. Die erlassenen Gesetze und Verordnungen dürfen jedoch von den das Dienstrecht des Bundes regelnden Gesetzen und Verordnungen nicht in einem Ausmaß abweichen, daß der Wechsel des Dienstes wesentlich behindert wird. Der Landesgesetzgeber ist durch keine verfassungsgesetzliche Bestimmung verhalten, in Dienstrechtsangelegenheiten nur gesetzliche Bestimmungen des Bundes zu übernehmen. Vielmehr kann der Landesgesetzgeber auch eigenständige Regelungen erlassen. Diese dürfen nur nicht in einem Ausmaß von den Bestimmungen des Bundes abweichen, daß der Wechsel des Dienstes wesentlich behindert wird. Die Einspruchsbegründung des Bundes enthält keinen Hinweis darauf, daß durch Regelungen des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes eine Erschwernis beim Wechsel des Dienstes eintreten könnte. Die Einspruchsbegründung stützt sich ausschließlich auf die Gefährdung von Bundesinteressen und auf die Möglichkeit von Beispielsfolgerungen. Der Auffassung, daß durch Regelungen des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes Bundesinteressen gefährdet werden, kann jedoch im Interesse des bundesstaatlichen Prinzipes nicht gefolgt werden. Es hat sich daher der Verfassungs- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung mit diesem Einspruch der Bundesregierung befaßt, und ich darf namens dieses Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der in seiner Sitzung am 27. Mai 1982 gefaßte Gesetzesbeschluß, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich geregelt wird (LandesVertragsbedienstetengesetz - LVBG), wird gemäß Art. 98 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 3 NÖ Landesverfassung 1979 wiederholt. 2. Die Landesregierung wird ersucht, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses): Danke. Einstimmig angenommen. Ich stelle noch zusätzlich fest, daß dieses Geschäftsstück bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtages angenommen wurde. Zur Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Dr. Bauer und Genossen betreffend Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich, Landtagszahl 494, hat sich Herr Landeshauptmann Mag. Ludwig zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Landeshauptmann Mag. LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Anfrage des Abgeordneten Bauer und anderer, betreffend die Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen: Die in der Anfrage zitierte Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich ist auf Grund der Gewerbeordnung erlassen worden. Die Angelegenheiten des Gewerbes sind jedoch nicht Landessache, sondern in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache. Die Bundesverfassung hat zwar den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung eingerichtet, sieht aber gleichzeitig vor, daß der Landeshauptmann nicht alle Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung selbst zu besorgen hat. Nach der Bundesverfassung kann die Landesregierung in der Geschäftsordnung beschließen, daß einzelne Gruppen von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung im Namen des Landeshauptmannes von Mitgliedern der Landesregierung zu führen sind. Die Niederösterreichische Landesregierung hat die Angelegenheiten des Gewerbes in der Geschäftsordnung Landesrat Erwin Schauer zur Führung in meinem Namen übertragen. Ich darf eine Angelegenheit, die auf ein Mitglied der Landesregierung übertragen ist, ohne Änderung der Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung nicht selbst besorgen. Würde ich anstelle des nach der Geschäftsordnung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung selbst entscheiden, also einen Bescheid oder eine Verordnung erlassen oder aufheben, so würde ich in gesetzwidriger Weise als unzuständiges Organ handeln. Auf derselben Rechtsansicht beruhte auch die zweite Rechtsbereinigungsverordnung. Mit dieser Verordnung der Landesregierung zur Vorbereitung der Rechtsbereinigung wurde der Landeshauptmann abweichend von der Geschäftsordnung ermächtigt, Verordnungen in der mittelbaren Bundesverwaltung aufzuheben. Dazu kommt, daß die Mitglieder der Landesregierung gemäß Art, 42 der Landesverfassung bei Ausübung ihres Amtes dem Landtag nur in Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes verantwortlich sind. Meine Verantwortlichkeit als Landeshauptmann, die Verantwortlichkeit der Landeshauptmannstellvertreter oder eines Mitgliedes der Landesregierung in der mittelbaren Bundesverwaltung ergibt sich hingegen aus der Bundesverfassung. Nach der Bundesverfassung sind der Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und die Mitglieder der Landesregierung in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung nicht dem Landtag, sondern der Bundesregierung verantwortlich. Auch der Landtag scheint von dieser Ansicht auszugehen, denn die ursprünglich im Resolutionsantrag enthaltene Aufforderung an mich als Landeshauptmann, meine Verantwortung gemäß Artikel 103 Abs. 2 Bundesverfassung wahrzunehmen, ist im Beschluß des Landtages vom 8. Juli 1982 nicht mehr enthalten. Zur Aufforderung an die Landesregierung, zur Erfüllung der in der Antragsbegründung genannten Aufgaben eine Kommission einzusetzen, beehre ich mich zu berichten: In der Antragsbegründung sind folgende Aufgaben einer einzusetzenden Kommission genannt: a) Überprüfung des Niederösterreichischen Feuer -, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes hinsichtlich einer Anpassung der Kehrperioden an die heutigen technischen Gegebenheiten und hinsichtlich der Schaffung einer Meßverpflichtung für Wärmeverluste und Abgasemissionen zum Zwecke einer Energieeinsparung und Luftreinhaltung. b) Erstattung von Vorschlägen zur Vollziehung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a Bundesverfassung zur Energieeinsparung, Landesgesetzblatt 8206-1, soweit es sich um Angelegenheiten der Feuerpolizei handelt. c) Überprüfung der Verordnungen über die Kehrperioden und die Höchsttarife für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Weiters sollten entsprechend der Antragsbegründung dieser Kommission Abgeordnete des Landtages, Fachleute und Vertreter der Sozialpartner angehören. Da die Kommission Aufgaben in verschiedenen Fachbereichen zu erfüllen hat, muß sie einerseits aus gleichbleibenden Abgeordneten zum Landtag und Vertretern der Sozialpartner bestehen und andererseits je nach dem zu behandelnden Fachgebiet mit verschiedenen Fachleuten besetzt sein. Es kommen hier z. B. Fachleute auf dem Gebiete des Brandschutzes, der Heizungstechnik und des Energiewesens in Betracht. Es muß daher jedes Regierungsmitglied in seinem durch die Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung zur selbständigen Erledigung übertragenen Aufgabenbereich für eine entsprechende Zusammensetzung der jeweiligen Kommission sorgen. Hinsichtlich der Höchsttarife für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich verweise ich auf die Anfragebeantwortung durch Landesrat Kommerzialrat Erwin Schauer. Die Betrauung der Kommission mit Aufgaben im Bereich der Feuerpolizei wird von Landesrat Franz Blochberger wahrzunehmen sein. Was schließlich die Meßverpflichtung für Wärmeverluste und Abgasemissionen betrifft, so ist diese in der Niederösterreichischen Bauordnung und in der Niederösterreichischen Heizungsverordnung geregelte Aufgabe von Landesrat Ernst Höger wahrzunehmen. Ich habe mir erlaubt, diese Sachverhaltsdarstellung zu geben, weil ich immer wieder gerade vom Klubobmann der Sozialistischen Partei gehört habe, der Landeshauptmann von Niederösterreich mißachte einen einstimmig gefaßten Beschluß, was auf Grund der Verfassung und Gesetze unrichtig und unwahr ist, und ich kann daher diese Ausführungen in der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zu Wort gelangt der Herr Landesrat Schauer. Landesrat SCHAUER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Anfrage der Abgeordneten Dr. Bauer und andere betreffend Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich beehre ich mich folgendes mitzuteilen: Die Gewerbeordnung ist eine bundesgesetzliche Norm. Die Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe werden in mittelbarer Bundesverwaltung erlassen. Wie Landeshauptmann Ludwig festgestellt hat, bin ich durch die Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung dazu legitimiert. Nach der Bundesverfassung sind wir für diesen Bereich allein der Bundesregierung und nicht dem Landtag verantwortlich. Seit Dezember 1981 besteht ein Antrag der Landesinnung der Rauchfangkehrer auf Erhöhung der Tarife laut Verordnung vom 30. März 1980. Der Antrag wurde mit Kostensteigerungen insbesondere auf dem Lohnsektor begründet. Mit 1. April 1981 und 1. April 1982 wurden Lohnerhöhungen von 17,8% gewährt. Parallel dazu stiegen die Materialien um insgesamt 16,2%. Der Antrag der Landesinnung wurde dem gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungsverfahren unterzogen. Nach Beendigung dieses durch die Gewerbeordnung vorgeschriebenen Verfahrens wurde der Antrag auf Erstellung einer Kommission eingebracht. Angesichts des Wortlautes des Antrages des Wirtschaftsausschusses bestand kein Anlaß, die Erlassung und Kundmachung der Verordnung zu stoppen, da sich dieser Antrag nicht auf die laufende Tarifgestaltung bezogen hat. Eine Befassung der erst einzurichtenden Kommission mit dem Verordnungsentwurf hätte eine Verzögerung des seit 1981 laufenden Verfahrens um mehrere Monate zur Folge gehabt, wäre doch bei Berücksichtigung der Beratungsergebnisse der Kommission eine neuerliche Begutachtung des geänderten Entwurfes durch Kammern und Gemeinden notwendig geworden. Im gesamten Verfahren habe ich die mir allenfalls vorgeschriebenen bundesgesetzlichen Normen voll erfüllt. Als Mitglied der Niederösterreichischen Landesregierung betrachte ich den Vorschlag der Einsetzung einer Kommission als eine Geste der Zusammenarbeit. Der mir erteilte Auftrag zur Einsetzung einer Kommission wurde durch mein Ersuchen um Nominierung der Kommissionsmitglieder erfüllt. Diese Geste der praktizierenden Sozialpartnerschaft kann jedoch nur für zukünftige Beratungen über eine Verordnung, die bundesgesetzlich begründet ist, verstanden werden. Auf Grund der angeführten Gründe kann ich die bestehende Verordnung nicht außer Kraft setzen. Ich kann nur nochmals betonen, daß ich bereit bin, die Beratungen der Kommission bei einer neuen Verordnung zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen. (Beifall bei der OVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben beide Klubs schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 494 sofort eine Debatte stattfindet. Da der Landtag hierüber gemäß § 35 Abs. 8 der Geschäftsordnung ohne Debatte zu entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder des Hauses, welche für diese Anträge stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Danke, angenommen. Wir gelangen daher zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes Mag. Ludwig und des Herrn Landesrates Schauer betreffend die Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Dr. Bauer. Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben nun die Anfragebeantwortung gehört und ich möchte auf den § 177 der Gewerbeordnung und die Geschäftsordnung des Landtages gar nicht näher eingehen, sondern darauf, was der Herr Landesrat Schauer in seiner Beantwortung ausgeführt hat, nämlich, daß er hier eine Geste der Zusammenarbeit gesetzt hat, indem sozusagen die Kommission ins Leben gerufen werden soll. Ich möchte vielleicht zur Vorgeschichte einige Bemerkungen machen. Ich möchte das alles, was schon gesagt wurde, nicht wiederholen. Warum sind wir so stark gegen diesen Entwurf der Verordnung aufgetreten? Weil wesentliche Anforderungen, die wir an eine neue und zeitgemäße Kehrordnung stellen, eben nicht erfüllt waren. Das war ja dann die übereinstimmende Auffassung im Wirtschaftsausschuß. (Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir gingen in den Wirtschaftsausschuß mit zwei Anträgen hinein, einer war von der Sozialistischen Partei, einer von der Österreichischen Volkspartei, weil auch in der Österreichischen Volkspartei einfach das Gefühl da war, daß im Zuge dieser neuen Verordnung auch gleichzeitig über die Unübersichtlichkeit bzw. über die Frage der Kehrperioden gesprochen werden soll, weil der Konsument eben ein Recht auf Transparenz des Tarifes hat. Alles das wurde ja von den Vertretern der Volkspartei anerkannt und so kam es zu diesem gemeinsamen Antrag, der ja ein guter Ansatz wäre und vielleicht noch ist, um in Ruhe und in sachlicher Diskussion eine zeitgemäße Kehrordnung zu erarbeiten und dann dem Landtag zuzuleiten. Selbstverständlich kann ich mich absolut nicht der Auffassung anschließen, daß hier keine Fragen des neuen Tarifes berührt wurden. In den Wortmeldungen der Abgeordneten war das sehr wohl der Fall. Ja, ganz im Gegenteil, einer der Hauptpunkte der Kritik war die Unübersichtlichkeit, abgesehen von den Erhöhungen der einzelnen Tarifposten und von den Details, die wir auch angeführt haben, und abgesehen auch von den von der Innung zugegebenen Unzukömmlichkeiten im einen oder anderen Bereich. Der Herr Abg. Präsident Höfinger, der sich nach mir zu Wort gemeldet hatte, hat mir einleitend zumindest eines bescheinigt, nämlich, daß ich meine Ausführungen sehr sachlich und sehr detailliert vorgebracht habe. Er hat eine Bemerkung dazu gemacht. Professor Wallner ist ja anwesend. Ich habe das Protokoll hier und laut Protokoll meinte Ihr Kollege Höfinger, daß er eigentlich im Stile des Herrn Professor Wallner zur Kehrordnung reden wollte. Ich habe etwas nachgedacht, was er damit meint, die epische Breite oder das profunde Wissen; ich habe jetzt gewartet und gelesen und habe mir gedacht, warum er denn eigentlich nicht so geworden ist wie der Professor Wallner in seinen Ausführungen. Solche Sätze muß man sich etwas überlegen. Denn wenn ein Kollege meint, er will im Stil des anderen reden, und er verzichtet dann darauf, dann muß entweder etwas dahinterstecken oder er hat es nicht so können. Zwei Möglichkeiten gibt es eben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, worum es geht, wissen wir alle, nämlich daß hier ein System fortgesetzt wurde, das eigentlich im wesentlichen dem Entwurf entspricht und nicht jene Anpassungen erbrachte, die wir alle erwarten von einer neuen Verordnung. Und deshalb haben wir das ganze wieder in Diskussion gebracht, berechtigterweise in Diskussion gebracht. Ich möchte auch mit einigen vielleicht politischen Nebensätzen etwas aufräumen. Mir wird zum Beispiel etwas unterstellt, denn ich habe in meinen Ausführungen - das Protokoll kann ja nachgelesen werden - nicht gesagt, daß die Monopolstellung aufgehoben werden soll, sondern ich habe lediglich gesagt, daß derjenige, der den Monopolschutz genießen will, sich überlegen soll, was ihm mehr wert ist, nämlich die stärkere Kontrolle, weil ein Monopol mehr Kontrolle erfordert, oder eben der freie Wettbewerb. So habe ich das ausgeführt und da sind ganze Welten dazwischen. Jeder, der diesen Gebietsschutz, und jeder, der einen besonderen Schutz genießt, muß eben dafür der Öffentlichkeit die besondere Kontrolle gewähren. Und lassen Sie mich noch sagen, ich habe auch von einer Schiedskommission gesprochen, weil an diese Schiedskommission auch die Fälle herangetragen werden sollen, die die anderen stören. Es ist nicht so, daß mir hier Einseitigkeit vorgeworfen werden könnte, denn ich bin davon ausgegangen, in dieser Schiedskommission soll sowohl der Konsument wie auch der, der die Leistung anbietet, eine Plattform haben, wo er seinen Standpunkt vorbringt und wo eben eine Kommission, eine Beschwerdestelle, dann entscheidet, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht Beschwerde geführt hat. Und sehen Sie, Sie haben durch Ihre Vorgangsweise dennoch eine Desavouierung des Landtages gemacht, auch wenn hier vielleicht eine juristische Deckung irgendwo gefunden werden kann. Nämlich deshalb, weil man ja nicht davon ausgehen kann, daß man nur aus den juristischen Details sozusagen seine Vorgangsweise ableitet, sondern eigentlich nach dem Geist der Diskussion zu entscheiden hätte. Und der Geist dieser Diskussion war eben ein ganz anderer, als dann hier praktiziert wurde. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Anzenberger: Verlangen Sie vom Landeshauptmann Verfassungsbruch?) Überhaupt nicht. (Rufe bei der SPÖ: Hör' auf! Hör' doch auf!) Ich könnte da eine Antwort geben. (LR. Blochberger: Das war ja Höflichkeit!) Ein ÖVP-Abgeordneter - er gehört nicht diesem Haus an, sondern dem Nationalrat - hat zum Beispiel im Zusammenhang mit der Besteuerung ganz offen gesagt, daß man bei den Vereinen das Gesetz nicht so genau beachten sollte. Sie wissen, seit gestern gibt es eine Ombudsstelle, die diese Vereine berät; wir haben vorgesprochen und diese Stelle wurde geschaffen. Hier wird bitte so getan, und dort wird wirklich aufgefordert, Gesetze zu mißachten. (Abg. Buchinger: Nur hat man in der ÖVP-Regierung bei den Vereinen keinen Ombudsmann gebraucht!) Herr Abg. Buchinger, zum Ombudsmann muß ich Ihnen eines sagen. Sie kennen wahrscheinlich genausogut den Erlaß, er ist eigentlich eine Verbesserung gegenüber der alten Ordnung. (Abg. Buchinger: Nur hat es früher keine Bearbeitung gegeben, und alles war erledigt!) Moment einmal, lassen Sie mich ausführen. Worin liegt eigentlich jetzt der wahre Unterschied? Daß nämlich die Bearbeitung der Fälle an die Lagefinanzämter hinausgegeben wurde. Dort gibt es übereifrige oder pflichtbewußte Beamte, je nachdem, wie man qualifiziert, die in den Vereinen plötzlich Unruhe stiften. Das ist nämlich die Wahrheit. (Abg. Stangl: Der ehemalige Finanzminister hat sich nicht an die Gesetze gehalten!) Das ist nämlich das Problem dabei. (Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Bitte, um klarzustellen: Es hat hier eine Verbesserung gegeben und der Minister hat wörtlich gesagt, er wollte eine besonders vereinsfreundliche Geste setzen. In der Praxis war es halt dann ein vereinsfeindlicher Erlaß und das mußte richtiggestellt werden. Daher gibt es jetzt einen Ombudsmann, der diese Fälle zu behandeln hat. Ich glaube, das ist eine gute Einrichtung. Aber nun zurück zu den Rauchfangkehrern, die ja eigentlich unser Thema darstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir müssen auch mit einer Sache noch ins Klare kommen. Es wurde angedeutet, ich hätte in irgendeiner Form die Existenzberechtigung dieser Berufsgruppe in Frage gestellt. Wir sind weit davon entfernt, wir sind auch weit davon entfernt, die berechtigten Erhöhungen in Frage zu stellen, denn natürlich wird von Zeit zu Zeit eine Anpassung der Tarife notwendig sein. (Abg. Anzenberger: Die Frage ist, daß der Lechner einen Wirbel machen will!) Aber, Herr Kollege Anzenberger, die Frage ist die Angemessenheit und da, glaube ich, scheiden sich die Geister, ob das nämlich tatsächlich angemessen war. Wir haben das Empfinden, daß viele einzelne Tarifpositionen unangemessen hoch veranschlagt wurden. Extrembeispiele möchte ich gar nicht strapazieren wie zum Beispiel den Unterschied vom Lehrling bis zum Meister, da sind 1500% Erhöhung. Das sind Extreme und man könnte fast sagen, hoffentlich schickt mir der Meister den Lehrbuben, um die gleiche Leistung vielleicht zu empfangen, aber nicht das hohe Entgelt dafür leisten zu müssen. (Abg. Diettrich: Du kannst ein guter Jurist sein, aber vom Gewerbe verstehst Du gar nichts!) Ich wollte gar nicht auf die Details jetzt eingehen, sondern nur feststellen, daß wir die Desavouierung darin sehen, daß wir zwar eine Kommission haben - die Kommission wurde nominiert , aber im September dann eine Verordnung herauskam, die eigentlich den neuen Tarif bereits beinhaltet, ohne daß dieser Tarif jene in der Diskussion vorgebrachten Mängel beseitigt hat, ohne daß damit eine Kehrordnung oder eine Tarifgestaltung erfolgte, die wirklich transparent ist, und ohne einer wesentlichen, für uns immer wichtigeren Frage gerecht zu werden, nämlich der Frage der Umwelt und der energiepolitischen Aspekte. Die sind im Tarif nicht drinnen, müßten aber auch geregelt werden. Warum hat man diese Eile gehabt? Warum hat man in aller Eile eine Verordnung erlassen, wenn man wirklich Gelegenheit zur Sanierung dieses leidlichen Problemes hatte? (Abg. Diettrich: Weil die Gehilfen das brauchen!) Ich zitiere hier einen unverdächtigen Zeugen, nämlich den Präsidenten Höfinger. Er führte in seiner letzten Landtagsrede zu diesem Thema aus: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erleben heute einen historischen Augenblick, denn ein Zankapfel, der seit mehr als 30 Jahren die Gemüter erhitzt, wird nunmehr durch die Vereinigung der Anträge beider Fraktionen dieses Hauses außer Streit gestellt.“ (Rufe bei der SPÖ: Hört! Hört!) Das waren die Worte des Präsidenten und jetzt wurde durch diese Verordnung dieser Zankapfel wieder geschaffen. Ich glaube, daß das weder im Interesse der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher liegen kann aber auch nicht, Herr Landeshauptmann und Herr Landesrat Schauer, im Interesse dieser Berufsgruppe, weil auch die wahrscheinlich diese Bereinigung mit uns gemeinsam durchführen wollte. Dieser Zankapfel ist wieder aufgelebt durch diese Verordnung, denn das ist ein Faktum, das gesetzt wurde und das man eigentlich nur als Desavouierung betrachten kann, weil die Eile nicht notwendig ist. Und nun zu den Details. Ich gehe nicht auf die Indexberechnung ein. Sie haben den Entwurf ausgesandt und ich könnte davon lange reden, warum Sie den August zufälligerweise herausgenommen haben, obwohl die Verordnung im März 1980 erlassen worden ist. Warum Sie den August 1979 als Basis nehmen, ist mir persönlich höchst unerklärlich. Aber gut, Sie werden Ihre Gründe haben, der August hat meistens die höchsten Ausschläge, das wird vielleicht der Grund gewesen sein. Aber weil ja auch der August 1981 genommen wird, gleicht sich das etwas aus. Wie diese Indexrechnung erfolgte, ist eigentlich mathematisch zweifelhaft. Ich verlange ja nicht von jedem, daß er Mathematik beherrscht, aber wenigstens die, die den Entwurf aussenden, müssen es beherrschen. In der Argumentation ist es nämlich dann ein bissel peinlich, wenn man sozusagen die Indexrechnungsbasis 1976 nimmt, dann den Index vom 1979er Jahr nimmt, der ja ganz anders eingegangen ist, und davon die Prozente ausrechnet. Es müßte zumindest eine Verkettung erfolgen in mathematischer Form, die kann jeder ausrechnen, kann es sich auch abholen, in einem Steuerbuch steht es auch, und es wäre vielleicht schon ein ganz anderes Ergebnis herausgekommen. Das wollte man ja gar nicht. Man ist hergegangen, hat den Index genommen, unabhängig davon, wie er eingeflossen ist, hat das Basisjahr August 1979 genommen und dann 1981 als Prozenterhöhung. Das ist der erste wirklich gravierende Fehler. Jetzt bin ich aber sehr gutmütig und sage, vielleicht gleicht sich das auch einigermaßen aus über die Jahre, wenn es sich gleich entwickelt. Der zweite gravierende Fehler, der meiner Meinung nach nicht verzeihlich ist, ist die Gewichtung. Ich sprach schon darüber. Wenn man aus der Summe der Indexpositionen einige herausgreift, sagen wir, wenn man nur die Verdreifachung der Energie hernimmt, dann muß man doch feststellen, daß jeder Betrieb eine bestimmte Kostenstruktur hat und jede Position auf diese Kostenstruktur anders wirkt. Das heißt, man muß gewichten. Es ist ein Mindesterfordernis, wenn man einen Index errechnet, daß man die jeweiligen Gewichte setzt, mit denen die Position in bezug auf die Kostenstruktur einfließt. Ich weiß es nicht, ob der Wohnungsaufwand oder Beleuchtung und Beheizung, davon feste Brennstoffe, flüssige Brennstoffe oder Gas, Strom z. B. anders für den Rauchfangkehrer ins Gewicht fällt als für andere Berufsgruppen. Und so kam dann das Paradoxe zustande, daß eine durchschnittliche Erhöhung von 25% herausgekommen ist, bezogen auf zwei Jahre. Wenn man zum Beispiel eine Lohnforderung nach der Formel aufstellen und den Index nicht mehr anerkennen würde - auf das läuft es ja hinaus, daß ich den Gesamtindex nicht anerkenne, sondern einen individuellen, mir genehmen Index errechne und darauf meine Forderung aufbaue -, wenn man so die Lohnpolitik betreiben würde, könnten manche Berufsgruppen sicher mit den Prozentsätzen, die gehandelt werden, nämlich um 5, 6, 71/2 % vielleicht maximal, nicht einmal diskutieren. Man muß sich einigen. Anerkennt man den Index als Basis und Argumentationslinie, dann muß er auch in sich konsistent sein und muß mit der Kostenstruktur übereinstimmen. Und selbst wenn ich diese ganz grobe Rechnung anstelle, stimmt diese Berechnung mit der tatsächlichen Kostenstruktur, die Sie auf Seite 1 geben, nicht überein. Ich wollte eigentlich nur eine kurze Wortmeldung dazu abgeben, denn unsere Forderungen, die wir im Zusammenhang mit der neuen Verordnung und einer zeitgemäßen Kehrordnung stellen, möchte ich nicht wiederholen in diesem Hohen Haus. Es ist jetzt geschehen und Sie sagen, Sie können das nicht mehr aufheben. Das ist auch nicht von uns verlangt worden, sondern wir fühlen uns nur als Abgeordnete in unserer Argumentation etwas verletzt. Wir fühlen uns aber auch als Niederösterreicher nicht im ausreichenden Maße vertreten. Das ist nämlich das Entscheidende. Und ich glaube, daß durch diese Vorgangsweise eine Schwierigkeit nicht mehr aus der Welt geschafft werden kann, nämlich daß wir Zeit verlieren, Zeit verlieren, die wir für eine zeitgemäße Kehrordnung, gebraucht hätten. (Abg. Diettrich: Es geht um etwas ganz anderes. Das ist vollkommen abwegig!) Ich habe immer gesagt, das muß in einem Konnex gesehen werden. Natürlich kann man es unabhängig sehen, aber man muß es meiner Auffassung nach in einem Konnex sehen, weil ja den Konsumenten sehr wohl interessiert, was in den Höchsttarifen drinnen steht. Aber nun etwas anderes, das für Sie und für alle Niederösterreicher wichtig ist. Wir glauben, daß diese zeitgemäße Kehrordnung viel mehr bringt für die Rauchfangkehrer, als Sie eigentlich jetzt noch, glaube ich, erkennen. Ich habe nämlich ausgeführt, ich möchte eine Anpassung einer zeitgemäßen Kehrordnung an die Kehrperioden. Aber ich will ganz etwas anderes. Durch den energie- und umweltpolitischen Aspekt, den ich immer in meine Diskussion gebracht habe, erfolgt eine Erweiterung des Tätigkeitsbereiches und Tätigkeitsfeldes. Das ist viel wichtiger, als daß man acht Mal kehren darf. Da kehrt man vielleicht nur sechs Mal und macht dafür lieber die umweltbelastenden Anlagen. (Abg. Diettrich: Seit Jahren laufen wir Türen ein. Landesrat Höger kann es sagen!) Nicht Landesrat Höger, das steht jetzt nicht zur Debatte. (Abg. Diettrich: Das steht schon zur Debatte!) Wichtig ist für mich vielmehr eines: Wir wollen den energiepolitischen Aspekten voll Rechnung tragen, dafür brauchen wir laufende Kontrollen. Wir wollen den umweltpolitischen Aspekten voll Rechnung tragen, dafür brauchen wir ebenfalls Messungen. (Abg. Diettrich: Wir sind seit 5 Jahren bereit!) Und ich ging davon aus in meinem Diskussionsbeitrag, daß das ein so wichtiger Beitrag ist, daß sogar eine Erweiterung der Tätigkeit erfolgt, aber zu Lasten bitte dieses derzeitigen Systems der Kehrung. Und noch etwas ganz offen. Es sitzen ja, glaube ich, auch Vertreter der Rauchfangkehrerinnung da. Ich sage hier sehr deutlich ein Wort zu den zukünftigen Aufgaben. Da wird es davon abhängen, ob der eine oder andere Betriebsinhaber auch bereit ist, diese Tätigkeit zu übernehmen und auch durchzuführen. (Abg. Diettrich: Kann!) Denn in diesem Bereich wird es keinen Monopolschutz im üblichen Sinne geben, sondern die Messungen können auch andere Institutionen oder Gewerbebetriebe durchführen. Auf das kommt es sehr wesentlich an. Wenn der eine oder der andere nicht Willens ist, diese zusätzliche Tätigkeit zu übernehmen, dann werden andere das tun. Aber ich glaube, man sollte sich im klaren sein, daß wir durch diese Maßnahme Energie einsparen könnten und vor allem auch die Umwelt weniger belasten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man über Umweltschutz spricht, dann glaube ich beginnt es dort, wo der unmittelbare Nachbar sozusagen einen zu ärgern beginnt. Jeder von uns kann vielleicht einmal erleben, wenn er einen Nachbarn hat, der eine Zentralheizung betreibt und keine entsprechende Anlage hat, daß er sich dann manchesmal den Rauchfangkehrer oder irgend eine Institution wünscht, daß gemessen wird, weil er mit dem Nachbarn nicht streiten will, das kommt ja dazu. Er will in Frieden leben, aber er erstickt dabei. Er erstickt dabei und daher ist es eine ungemein wichtige Betätigung, die hier entsteht und dadurch hätte die Berufsgruppe sogar eine Erweiterung ihrer Tätigkeit. Sie können sicher sein, wir werden auch in dieser Kommission unsere sachlichen Beiträge abgeben und mitarbeiten. Aber es ist und bleibt für mich eine Erfahrung, die ich jetzt einmal machen mußte, daß man den gemeinsamen Willen beider Fraktionen auch ignorieren kann. Danke. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Dr. Bernau. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die bevorstehenden Verhandlungen der Kommission sind die Ausführungen meines Vorredners sicherlich sehr geeignet, ein sachliches Klima zu erzeugen. Das wollen wir alle, denn ich glaube, wir sind uns darüber im klaren, daß die Frage der Rauchfangkehrertarife gar keine parteipolitische Frage ist, sondern eine Frage welche die Bevölkerung ebenso interessiert wie die Berufsgruppe der Rauchfangkehrer. Aber es ist natürlich nicht möglich, hier mit Engelszungen zu sprechen, wenn halt, wie es den Anschein gehabt hat, vorher durch Wochen, durch Monate eine Polemik durch die Zeitungen geht, wenn der sozialistische Klub eine Pressekonferenz macht, wenn der sozialistische Klub den Herrn Landeshauptmann, den Herrn Landesrat, aber auch die Rauchfangkehrer zu Prügelknaben stempelt, wenn man in der Zeitung lesen kann, daß der Herr Landeshauptmann Verfassungsbrecher ist, wenn man liest, daß eine Diffamierung des Landtages erfolgt ist, Flugzettel herumgegeben werden in sozialistischen Zeitungen, wo ebenfalls der Landeshauptmann beschimpft wird, wo es heißt, es kommt einer Brüskierung, einer Herausforderung des Landtages gleich, wenn zwei Wochen später diese Verordnung erlassen wird. Also das, meine Damen und Herren, hört sich ja alles ganz anders an. Wir sind ja gewöhnt, daß wir hier im Haus dann mitunter eigentlich recht friedlich etwas besprechen, was vorher in der öffentlichen Meinung als alles andere als friedlich dokumentiert wurde. Das hat natürlich dann zur Folge, daß eine Mißstimmung eintritt, eine Mißstimmung bei der Bevölkerung, aber auch bei den politischen Parteien. Ich nehme sehr gerne zur Kenntnis, daß der Kollege Bauer heute versucht hat, mit Recht versucht hat, in dieser Frage keine parteipolitische Frage zu sehen. Es ist eine fachliche Frage, es ist eine sachliche Frage, über die es ganz einfach zu verhandeln gilt. Nun, wenn man die Stellung der Politiker heute betrachtet, stört mich persönlich etwas, das ich schon ein paarmal hier erwähnt habe. Gestatten Sie mir, daß ich es auch heute sage, ich gehöre jetzt auch schon zu den älteren in diesem Haus. Wir Politiker zerreißen uns jahraus, jahrein. Wir rennen herum, wir sind nicht bei unseren Familien, wir haben keine Zeit für unser Privatleben, wir sind wirklich, das darf ich sagen, ständig im Dienste der Bevölkerung eingesetzt. Und trotzdem haben wir den denkbar schlechtesten Ruf, den es gibt. Wir müssen jeden Tag in der Zeitung lesen, was wir für „Pülcher“ sind, was wir für Verbrecher sind, was wir für Herunterzieher sind, wie korrupt wir sind, daß wir unnötig sind und so weiter. Aber, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein ehrliches Wort. Wir machen uns ja ununterbrochen selber dazu. Wir lassen ja keine Gelegenheit vorübergehen, uns mit derartigen schlimmen Namen zu bezichtigen. Der Ludwig ist ein Verfassungsbrecher, er dasavouiert den Landtag, das geht ja am laufenden Band bitte. Kann man es übel nehmen, daß die Bevölkerung dann sagt, das sind nur Streithanseln und wir wollen einmal Leute haben, die wir ernst nehmen können. (Abg. Anzenberger: Es ist Euer Klubobmann, der das sagt!) Ich appelliere daher an alle Fraktionen: Meine verehrten Kollegen, sind wir in unserer Debatte fair zueinander, reden wir über Grundsätze, reden wir über jene Grundsätze, in denen wir uns vielleicht in der Durchführung unterscheiden, aber verhindern wir endlich einmal diese ständige Desavouierung, denn lachen tun ja dann die anderen. Lachen tun die, die ja eigentlich nichts schaffen wollen, die nur destruktiv sind, die sich dann ,,Grüne" oder sonstwie nennen und die dann den Rahm abschöpfen. Oder in der Presse wird jetzt ununterbrochen in Leitartikeln verbreitet, das Heer der Nichtwähler wird größer, das sind eigentlich die Leute, die etwas leisten. Meine Damen und Herren, mitunter kommt es mir wirklich so vor, wenn ich die Zeitung aufnehme, daß ich mich genieren muß, als Politiker hier in Österreich zu agieren. Und das sollten wir uns bitte auch selber ein bißchen leichter machen. Zum Meritum: Der Landtagsbeschluß vom 8. Juli 1982 hat selbstverständlich die Einsetzung der Kommission vorgesehen, aber bitte, nicht im nachhinein. Wenn Sie sagen, Herr Kollege Bauer, Sie fühlen sich desavouiert, ja bitte, die Rauchfangkehrer warten ja schon zwei Jahre lang, daß endlich der Tarif geregelt wird. Der Antrag läuft und seit dem Jahre 1980 ist nichts geschehen. In der Zwischenzeit sind zweimal Lohnerhöhungen, einmal 8%, einmal 7%, erfolgt. Sie haben also doch das Recht gehabt, daß ordnungsgemäße Verhandlungen geführt wurden mit dem Amt der Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Landes-Arbeiterkammer. Man hat ja bitteschön auch etwas geleistet. Ich darf Sie daran erinnern und Sie werden es ja alle sehr genau wissen. (Abg. Dr. Bauer: Es geht ja nur um ein, zwei Monate!) Das ist ein Irrtum bitteschön. Wir haben im Juli beschlossen, die Kommission einzusetzen. Das war in der letzten Landtagssitzung. Es ist Ihnen hoffentlich vollkommen klar, daß die Kommission frühestens jetzt eingesetzt werden wird. Dann wird die Kommission zweifellos eine ganz beachtliche Zeit zur Arbeit brauchen. Wir werden es ja jetzt erleben, daß wir etliche Zeit brauchen werden, und dann muß das Begutachtungsverfahren gemacht werden. Natürlich werden wir wieder die Gemeinden fragen und es ist, meine Damen und Herren, ein Jahr wie nichts vorüber. Insoferne war natürlich sehr wohl Eile geboten. Ich möchte sehen, welcher Berufsgruppe Sie es zumuten, daß sie zwei oder drei Jahre auf eine Tarifregelung warten soll, weil man jetzt - mit Recht - versucht, einen neuen Tarif zu schaffen. Aber es ist ja eine Menge Positives geschehen, meine Damen und Herren. Man hat verhandelt, man hat sich mit der Arbeiterkammer zusammengesetzt, es ist im Referat gearbeitet worden, es ist die Unübersichtlichkeit der Tarife, die ja sehr stark beklagt wurde bisher, beseitigt worden. Ich darf es Ihnen vorzeigen. Das ist der alte Tarif bitteschön, das waren immerhin 3 Blätter, das kennen Sie ja; und der neue Tarif, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in einem Blatt zusammengefaßt. Man hat damit auch der Forderung der Arbeiterkammer Rechnung getragen. (Abg. Kaiser: Nicht die Tabellen sind wichtig!) Sie sind lesbar geworden. Man hat doch den Vorwurf gemacht, Kollege Kaiser, daß sich die Leute nicht auskennen. Jetzt ist es bitteschön viel leichter geworden und viel einfacher geworden. Das ist doch sicherlich auch im Dienste des Kunden. (Abg. Kaiser: Die Leute interessiert nicht die Tabelle, sondern die Rechnung!) Also wenn Sie von der Rechnung sprechen, Herr Kollege Kaiser, die Rechnung hat der Staatsbürger ununterbrochen zu bezahlen! Der Staatsbürger hat die Rechnung dafür zu zahlen, daß die Mehrwertsteuer von 14, 16, 18% auf 30% erhöht wurde. Der Staatsbürger hat die Rechnung bezahlt, daß die Straßenbahntarife von 5 Schilling auf 15 Schilling erhöht wurden. Der Staatsbürger hat es zu bezahlen, daß der Stromtarif von 100 auf 200% erhöht wurde. Das hat er alles zu zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann können Sie doch nicht ausgerechnet die Rauchfangkehrer als einzige anprangern, weil die auch verlangen, daß die Tarife ausgeglichen werden. (Beifall bei der ÖVP. - Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Aber es ist noch etwas geschehen. Diese komplizierte Materie mit den schliefbaren und nicht schliefbaren und kleinen Kamin ist vereinfacht worden. Immerhin hat man auch nach Wunsch der Arbeitnehmervertreter umgestellt auf Kilowatt, das ist jetzt die Berechnungsgrundlage. Und jetzt sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, jetzt haben wir das und jetzt kann man das einmal in der Praxis sehen. Wir werden in diesem Jahr vielleicht eine ganze Menge dazulernen. Und vielleicht wird dann in einem Jahr das noch viel besser werden, als wir es jetzt fürs erste hätten gestalten können, denn wir wollen ja flexibel bleiben und Sie haben ja auch mit Recht gesagt, wir wollen auch künftighin weiterverhandeln. Darauf kommt es an. Ein weiteres: Die Rauchfangkehrer müssen jetzt eine Kehrstellenaufnahme machen, das heißt, sie gehen jetzt zum Konsumenten, sie müssen sich mit dem Konsumenten besprechen, sie müssen ihm jetzt erklären, wie künftig der Tarif berechnet wird. Die Konsumenten können also jetzt sehr genau fragen, wie das gemeint ist. Ich sehe auch darin eine außerordentlich positive Sache, die jetzt gemacht wurde, und rege mich daher gar nicht auf, daß wir hier irgendwie Zeit versäumt hätten. Diese Neuaufnahme der Kehrstellen, muß ich sagen, wird auch für die Rauchfangkehrer nicht ganz einfach. Sie haben gesagt, im Schnitt wird die Teuerung bei 25% liegen. Es gibt aber eine ganze Menge von Beispielen, wo sie darunter liegt, wenn ich mir das ansehe. Ich nenne aber nur ganz wenige Beispiele. Für ein altes Einfamilienhaus, das einen Rauchfang für die Küche hat, wo mit festen Brennstoffen geheizt wird, und dann noch einen Rauchfang für die Einzelheizung, ist der Tarif von früher 491,60 Schilling jetzt auf 600 Schilling gestiegen. 22%, richtig, aber das in drei Jahren. Das ist aber einer der höchsten Tarife. Bei einem modernen Einfamilienhaus, das schon eine Zentralheizung hat und auch einen Rauchfang, steigt der Tarif von 594 Schilling auf 672 Schilling, das sind 13%, meine Damen und Herren, also keine exorbitanten Beträge. (Abg. Dr. Bauer: Es gibt aber viele andere Beispiele auch!) Ich habe hier keine Extrembeispiele angeführt, sondern ich führe hier jene Beispiele an, die durchaus normal lesbar sind. Ich sage noch einmal, ein modernes Einfamilienhaus hat einen engen Rauchfang für die Küche für feste Brennstoffe und einen engen Rauchfang für die Zentralheizung. Das ist ungefähr das, was normalerweise bei uns gebaut wird. Das ist doch ein ganz klares Beispiel. Ich brauche ja keine Extrembeispiele anzuführen. Dasselbe ist, wenn ich von einer Wohnhausanlage spreche, die achtgeschoßig ist, wo bisher der Tarif bei 2.577 Schilling lag; jetzt liegt er bei 3.122 Schilling, das sind 21%. Meine Damen und Herren, das sind doch alles Tarifforderungen, die mir durchaus gerecht erscheinen. Es gibt Spitzen nach oben, es gibt auch Spitzen nach unten. Es gibt beispielsweise Waldviertler Rauchfangkehrer, die durch die neue Regelung auch einen Verlust von 3 bis 8% haben. Das ist halt so, wenn etwas neu geregelt wird, kann es Extreme nach beiden Seiten geben. Unsere Aufgabe wird es sein, gemeinsam hier neue Wege zu finden. Eines sage ich in dem Zusammenhang auch, was mich schon lange stört. Meine Damen und Herren, die Österreichische Verfassung beruht auf dem Prinzip der Gewaltentrennung Legislative-ExekutiveGerichtsbarkeit. Wir machen seit Jahr und Tag, Sie und wir auch bitte, den Fehler, daß wir laufend diese Gewaltentrennung nicht beachten, daß wir ununterbrochen in alles hineinarbeiten. Das führt, meine Damen und Herren, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit in Österreich. Abgesehen davon, daß alle diese Skandalaffären von WBO oder AKH und wie das alles heißt sehr bedauerlich sind, ist es doch ein fast unmöglicher Zustand, daß dadurch Sachen in die Legislative gehen, wo einige Herren, das sind doch Dinge, die ganz einfach an den Grundprinzipien der Demokratie rütteln. Die Legislative soll sich als Legislative bewähren und die Exekutive soll das tun, was ihr zukommt. Und wir sollen uns nicht unbedingt einbilden, daß wir im Landtag nebst der Legislative auch Exekutive und nach Möglichkeit auch Gerichtsbarkeit spielen, indem wir beispielsweise Leute verurteilen, die in ein ordentliches Verfahren verwickelt sind, wobei wir gar nicht wissen, wie das Gericht letztlich entscheiden wird. Ich glaube, das ist auch eine sehr wichtige Feststellung, die wir uns ein bisserl hinter die Ohren schreiben sollten. Ich meine, wir werden die Anfragebeantwortung sowohl des Herrn Landeshauptmannes als auch des Herrn Landesrates Schauer zur Kenntnis nehmen. Sie haben korrekt gehandelt, sie haben schließlich nichts anderes gemacht, als den Rauchfangkehrern das zu geben, was sie mit Recht schon etliche Zeit verlangt haben, um sie nicht noch länger hinzuhalten. Ich stelle daher den Antrag meiner Fraktion, daß die Anfragebeantwortung von den beiden Herren, Landeshauptmann Ludwig und Landesrat Schauer, zur Kenntnis genommen wird. Im übrigen wünsche ich mir, daß die Kommission ihre Tätigkeit auch nach dieser heutigen Besprechung entfalten wird können. Ich bin sehr dankbar für den Hinweis, daß es eine Reihe von neuen Möglichkeiten gibt für die Rauchfangkehrer, Messungen usw. Ich würde da den Herrn Landesrat Höger sehr bitten, daß er möglichst rasch auch bereit ist, diese Verordnung herauszubringen, damit unsere Rauchfangkehrer auch in anderen, neuen Sparten mitarbeiten können. Sie bereiten sich darauf vor. Ich darf Ihnen sagen, kommen Sie einmal nach St. Pölten, dann werden Sie sehen, was die Rauchfangkehrer vorbereitet haben, um auch diesen Techniken gerecht zu werden. Sie machen dort Schulungskurse etc. Ich bitte Sie daher, lassen wir unsere Rauchfangkehrer nicht nur die Glücksbringer anläßlich des Neuen Jahres sein. Wir brauchen sie dringlich, aber erst wenn etwas passiert ist, meine Damen und Herren, erinnert man sich an den Rauchfangkehrer. Und ansonsten sollen sie nicht die Prügelknaben der Nation sein. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Lechner. Ich erteile es ihm. Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abg. Dr. Bernau hat uns ermahnt, sozusagen als Politiker sachlich zu sein, die Probleme sachlich zu behandeln. Das hätte er nicht tun müssen, denn sein Vorredner Dr. Bauer hat sich sehr sachlich mit der Problematik befaßt. (Abg. Dr. Bernau: Habe ich ja erwähnt! - Abg. Ing. Kellner: Einen römischen Einser hat er ihm gegeben!) Ich möchte nur eine kleine Nebenbemerkung dazu machen, Herr Dr. Bernau. Das sollte uns aber nicht abhalten, über die Dinge zu reden, (Abg. Anzenberger: Zu reden schon, aber nicht zu hetzen! Das tut der Lechner so gerne!) auch dann, wenn wir mit dem Herrn Landeshauptmann Ludwig und mit dem Herrn Landesrat Schauer nicht unbedingt einer Meinung sind. Der Abg. Anzenberger gefällt sich immer in Zwischenrufen. (LR. Blochberger: Da ist er aber gut!) Sie sind so gut, daß ich sie nicht einmal aufnehme, Kollege Anzenberger. Ich nehme sie gar nicht auf. Meine Damen und Herren, ich darf kurz rekapitulieren. Es gab, wie Landesrat Schauer berichtete und wie es die Gemeinden gespürt haben, einen Vorentwurf, der den Gemeinden etwa Mitte April von der Abteilung V/1 zugeleitet wurde. Nach Prüfung dieses Vorentwurfes bin ich zur Meinung gekommen und das habe ich anläßlich einer Pressekonferenz zum Ausdruck gebracht, daß diese exorbitanten Erhöhungen und besonders, Kollege Diettrich, die so merkwürdigen Berechnungsarten mit einem eigens konstruierten Index mit 15 Positionen durch 15 dividiert (Abg. Diettrich: Das ist ja polemisch!), wobei man dann zu der Berechnung von 25% Erhöhung kommt, Anlaß zur Kritik geben müssen. (Abg. Diettrich: Ja, von Dir!) Herr Kollege Dr. Bernau, ich habe mir auch keine besonderen Beispiele herausgesucht, ich habe mir auch die Einfamilienhäuser usw. herausgesucht. Es würde zu weit führen, ich will es ja kurz machen. Aber wenn ich hier im Vergleich zu dem alten Tarif von 1980, Erhöhungen von 133, 48, 97, 116% usw. lesen muß, (Abg. Diettrich: Das ist ein Maximaltarif!) Herr Kollege Dr. Bernau, und wenn Sie mir dann noch den Beweis liefern wollen, daß das im Hinblick auf den Verbraucherpreisindex, der in diesen Jahren 1980 und 1981 zwischen 6 und 7% gestiegen ist, eine Erhöhung ist, die man vertreten kann, dann bitteschön, lassen Sie das die Bevölkerung beurteilen. Das haben wir gemacht und die Bevölkerung hat es gesehen. Es kann sich kein Gewerbe, meine Damen und Herren, leisten, solche exorbitanten Erhöhungen zu fordern, (Abg. Diettrich: Das ist der oberste Plafond!) und wie figura zeigt, von Herrn Landesrat Schauer auch zum Großteil, mit wenigen Abänderungen, zu erhalten. Und jetzt komme ich dazu. Meine Damen und Herren, ich spreche ja hier nicht als einer, der einen Antrag der sozialistischen Fraktion allein zu vertreten hat, sondern es war ein gemeinsamer Antrag beider Fraktionen. Ich will es Ihnen ersparen - ich habe es mit und gelb angestrichen -, wie der ÖVPAntrag gelautet hat und der Motivenbericht dazu. Hier geht es um die Kehrperioden und die Tarife, hier war der Vorschlag: Einsetzung einer Kommission. Und Dr. Bauer hat es ja gesagt, Herr Landeshauptmann, es geht um den Geist, in dem hier verhandelt und gesprochen wurde. (Abg. Diettrich: Den habt Ihr vergiftet!) Jetzt geht es mir nicht, Herr Landeshauptmann, um die Zuständigkeit, ob mittelbare Bundesverwaltung, ob in der Vollziehung des Landes, sondern wir haben, Herr Landeshauptmann . . . (LH. Ludwig: Sagen Sie die Wahrheit! Putschen Sie doch nicht auf!) Ich komme schon noch darauf. ( L H . Ludwig: Das kann doch nicht wahr sein! Ich verstehe Sie nicht!) Auf das komme ich noch. Für Sie müßte aber das Gleiche gelten, Herr Landeshauptmann, ich habe Sie auch reden lassen. (LH. Ludwig: Ich verstehe Sie nur nicht!) Sie sind ein bissel nervös heute, aber das sind wir schon gewöhnt von Ihnen. (Heiterkeit. - LH. Ludwig: Da muß man ja nervös werden!) Ich muß hier feststellen, Herr Landeshauptmann, daß es der einmütige Wille des niederösterreichischen Landtages war -, es ist ein gemeinsamer Antrag hier beschlossen worden. (Abg. Dr. Bernau: Das wird ja ohnehin gemacht! - Abg. Anzenberger: Der will weiter hetzen!) Herr Landeshauptmann, auch wenn Sie jetzt juristische Begründungen (Abg. Diettrich: Gesetzliche!) in Ihrer Anfragebeantwortung gebracht haben und erklärt haben, das ist mittelbare Bundesverwaltung und nach der Geschäftsordnung des Landes Niederösterreich sind verschiedene Dinge der mittelbaren Bundesverwaltung an verschiedene Regierungsmitglieder abgetreten, so sind für mich und auch nach der Verfassung Sie, Herr Landeshauptmann, das Organ der mittelbaren Bundesverwaltung und Sie sind berechtigt, in Ihrer Eigenschaft als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung Weisungen an die Regierungsmitglieder zu geben. Sie haben davon keinen Gebrauch gemacht. (LH. Ludwig: Wo haben Sie denn das her, Herr Kollege? In Zukunft werde ich meinen Kollegen Weisungen geben! - LR. Schauer: Um Gotteswillen!) Herr Landeshauptmann, ich würde Ihnen empfehlen . . . (LH. Ludwig: Es steht ja konkret drinnen, wann ich Weisungen geben darf. Lesen Sie doch nach! - Unruhe im Hause. – Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Entschuldigen Sie, ich möchte Sie nicht belehren, aber ich würde Ihnen trotzdem empfehlen, lesen Sie die Geschäftsordnung des Niederösterreichischen Landtages. Lesen Sie die Geschäftsordnung der Landesregierung. Ich zitiere Artikel 48, (LH. Ludwig: Bitte, jawohl!) ich sauge mir das nicht aus den Fingern, Herr Landeshauptmann: „Die Landesregierung kann bei Aufstellung ihrer Geschäftsordnung beschließen, daß einzelne Gruppen von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung wegen ihres sachlichen Zusammenhanges mit Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes im Namen des Landeshauptmannes von einzelnen Mitgliedern der Landesregierung zu besorgen sind.“ (Zwischenrufe von Abg. Anzenberger..) Moment, der Kollege Anzenberger ist schon wieder so vorlaut, nur weiß er nichts. (Heiterkeit.) Ich lese weiter: „In diesen Angelegenheiten sind die betreffenden Mitglieder der Landesregierung an die Weisung des Landeshauptmannes gebunden.“ (Abg. Anzenberger: Da hört sich alles auf! - Rufe bei der SPÖ: Hört! Hört!) Herr Landeshauptmann, ich möchte doch nicht annehmen, daß Sie das nicht wissen. Und weil ich das nicht annehme, muß ich sagen, sind Sie hier mit einer Aussage herangetreten, wo Sie sich immer wieder freigespielt haben. In der Landeskorrespondenz wird der Klubobmann der SPÖ als Bösewicht dargestellt, weil der Herr Landeshauptmann erklärt, ich bin nicht zuständig, gehts zum Schauer. In Wirklichkeit kann er Weisungen geben. Meine Damen und Herren, ich möchte aber noch weiter gehen. (LH. Ludwig: Es geht darum, dem Landeshauptmann eines auszuwischen!) Wenn diese Sache vom Herrn Landeshauptmann und Herrn Landesrat Schauer so eingeschätzt wird, daß man den Landtag dabei ausschaltet weil er keine Kompetenz hat und der Landeshauptmann bzw. Landesrat Schauer in mittelbarer Bundesverwaltung tätig sind . . . (Ruf von Abg. Anzenberger.) Kollege Anzenberger, ich habe Ihnen schon einmal gesagt, Ihre lichtvollen Ausführungen sind schon stadtbekannt. (Abg. Anzenberger: Warum gibst Du mir eine Antwort darauf?) Sie reden nur, aber Sie wissen ja nichts. Ich möchte aber jetzt noch etwas sagen. (LR. Prokop: Wie war das mit dem beleidigen?) Herr Landeshauptmann, wenn Sie zu dem Schluß gekommen sind, daß der Landtag hier keine Kompetenz hat, dann hätten Sie bitte korrekterweise den Brief des Herrn Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages beantworten müssen. Er hat einen Tag nach der Landtagssitzung einen Brief geschrieben, welcher lautete: „An die Niederösterreichische Landesregierung z. Hd. des Herrn Landeshauptmannes. Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 14. Sitzung am 8. Juli den beiliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Antrag der Abg. Lechner und andere betreffend Feuerpolizei-, Gefahren- und Feuerwehrgesetz, Verordnung über die Kehrperioden und Verordnung über die Festlegung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich, zum Beschluß erhoben. Ich beehre mich - so der Herr Präsident des Landtages - die Niederösterreichische Landesregierung hievon zur weiteren Veranlassung in Kenntnis zu setzen.“ Herr Landeshauptmann, wissen Sie, der Präsident des Niederösterreichischen Landtages hat Sie einen Tag nach dem einstimmigen Beschluß im Landtag davon in Kenntnis gesetzt, daß der Landtag ein gemeinsames Wollen zum Ausdruck gebracht hat. ( LH . Ludwig: Das ist ja richtig!) Sie hätten sich alle Diskussionen ersparen können, wenn Sie das sofort geprüft hätten. Und Sie hätten dem Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages schreiben müssen, bitteschön Herr Präsident, da es sich um eine Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung handelt, ist der Landtag nicht zuständig, daher kann ich hier diesen Antrag nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist unterblieben, trotz der Einmütigkeit der Auffassung im Landtag. Dafür kann ich jetzt wirklich nichts, Kollege Kellner, daß sich die Presse dieses Thema sehr ausführlich zu Gemüte geführt hat, in Anbetracht dessen, (LH. Ludwig: In Zukunft gib es nur Weisungen!) daß die Bevölkerung hier sehr stark reagiert hat. Trotz der Tatsache, daß die Bevölkerung so vehement reagiert hat, wurde dieser Verordnungsentwurf mit ganz geringen Änderungen praktisch in Kraft gesetzt. Herr Landeshauptmann, diesmal haben Sie nicht nur ein Anliegen negiert, sondern auch einen einstimmigen Antrag des Landtages. (Abg. Anzenberger: Es geht ihm um den Angriff auf den Landeshauptmann! Brunnenvergiftung! Das ist das einzige, was er will!) Was hätten wir, meine Damen und Herren, mit der Einsetzung einer Kommission erreichen können? Man hätte erreichen können, daß dem berechtigten Anliegen der Bevölkerung Rechnung getragen wird, indem man über diese Tarife einmal geredet hätte, die verschiedenen Novellen vorbereitet hätte. Und man hätte auch - meine Damen und Herren, das sage ich auch hier - über die berechtigten Forderungen des Rauchfangkehrergewerbes sprechen können. (Abg. Dr. Bernau: Eine Pressekonferenz haben Sie gemacht. - LH. Ludwig: Sie haben in der Pressekonferenz bewußt Falsches erklärt!) Aber die berechtigten Forderungen wurden nicht anerkannt (Abg. Diettrich: Bleib' bei Deiner Schule! Du verstehst das nicht!) und beide Fraktionen, Kollege Diettrich, haben zum Ausdruck gebracht, daß hier durch ein eigenes System willkürlich Taxen berechnet werden. (Abg. Diettrich: Das ist eine politische Abmachung!) Diese Lösung wurde versäumt. (Abg. Anzenberger: Ich verstehe das nicht! Es ist gar nichts versäumt worden! - Abg. Dr. Bernau: Eine Pressekonferenz haben Sie gemacht und jetzt sagen Sie, Sie können nichts dafür!) Herr Landeshauptmann, Sinn der mittelbaren Bundesverwaltung ist doch die Übertragung von Agenden des Bundes an den Landeshauptmann. Das ist ein Teil des von Ihnen so oft schon strapazierten Föderalismus, nämlich immer dann, wenn es um den großen Bruder geht. Das heißt, hier wird doch den Ländern, Herr Landeshauptmann, die Möglichkeit gegeben, ihre Landesinteressen und damit die Interessen der Bevölkerung dieses Landes beim Vollzug der Bundesnormen entsprechend zu berücksichtigen. Herr Landeshauptmann, Sie sagen, der Landtag ist nicht zuständig, ich entscheide als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung. Aber auch als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung haben Sie als Landeshauptmann, das ist Sinn und Zweck, die Interessen der Bevölkerung des Landes zu vertreten. Herr Landeshauptmann, noch etwas. (Landeshauptmann Ludwig: Herr Kollege! Das haben Sie schon formuliert. Ich lese das ohnehin morgen in der ArbeiterZeitung. Sie haben es ja schon gedruckt!) Herr Landeshauptmann, wissen Sie, was ich für einen großen Fehler halte? Sie fordern mich ja auf, das hier zu sagen. (LH. Ludwig: Ja, sagen Sie es nur!) Ein großer Fehler. Wenn Sie schon selber - ich habe Verständnis dafür, das gilt auch für den Herrn Landesrat Schauer - keine Zeit haben, sich mit den Anträgen des Landtages genauestens zu beschäftigen, dann geben Sie doch einem Beamten den Auftrag, Sie entsprechend zu informieren. (Beifall bei der SPÖ.) Das war jetzt gar keine Spitze, sondern das ist eine Tatsache. Wenn man dazu selber keine Zeit hat, ich habe Verständnis dafür, dann muß man jemanden auffordern, einen genau zu informieren. Ich komme zur Gewerbeordnung, meine Damen und Herren. Im § 177 steht: „Wird die gebietsweise Abgrenzung verfügt, so hat der Landeshauptmann durch Verordnung auch Höchsttarife festzulegen. Hiebei ist auf die Leistungsfähigkeit der Betriebe und auf die Interessen der Leistungsempfänger Bedacht zu nehmen.“ Ich frage jetzt, ob der Herr Landeshauptmann bzw. Landesrat Schauer auf die Leistungsempfänger Bedacht genommen hat. Ich möchte aber schon abschließen. Herr Landeshauptmann, interessant wäre für uns auch (Abg. Anzenberger: Er will es nicht verstehen, er braucht eine Propaganda!) die Stellungnahme der Landes-Landwirtschaftskammer gewesen. Kollege Anzenberger, vielleicht wäre es interessant gewesen, denn die Stellungnahme der Arbeiterkammer und die Stellungnahmen der Gemeinden kennen wir auch. Diese Stellungnahmen sind nämlich durchaus so gewesen, daß man sich zwar dem berechtigten Anliegen der Rauchfangkehrer nicht verschließt, aber eine Lösung findet, die die Tarife an den österreichischen Durchschnitt angleicht. Das war eigentlich die Forderung, die immer wieder erhoben wurde. Und es fehlt jetzt, Herr Landeshauptmann, an der modernen Kehrordnung, es fehlt an der Arbeit der Kommission, es fehlt an der Überprüfung und Anpassung des Feuerpolizeigesetzes. (Abg. Anzenberger: Das ist eine produktive Politik, die Du da produzierst!) Aber eines haben wir, wir haben die höchsten Tarife von Österreich! Das ist der Erfolg dieser Verordnung und ich muß hier sagen, Herr Landeshauptmann, Herr Landesrat Schauer, ich finde, hier haben Sie die Interessen der Bevölkerung nicht vertreten und Sie haben auch, das möchte ich abschließend sagen, dem Rauchfangkehrergewerbe keinen guten Dienst erwiesen. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Beifall bei der SPO.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kellner. Ich erteile es ihm. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meinungsverschiedenheiten sind gut, habe ich gehört, das ist in Ordnung, Nur, um mit Wilhelm Busch zu sprechen, man merkt die Absicht und ist verstimmt, Kollege Lechner. Denn es ist ja sehr deutlich durchgekommen, wir reden über die Rauchfangkehrer und meinen den Ludwig. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist Ihre Politik! Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt einen Vorwurf des Kollegen Lechner an die Presse, an den Rundfunk und an sonstige Träger der Medien, daß sie das Thema aufgegriffen hätten, daß da niemand etwas dafür kann. Es gibt auch andere Presseorgane, z. B. die Ternitzer Stadtparteiorganisation, die das anfachen. So schauen doch die Dinge in Wirklichkeit aus. Nur, Kollege Lechner, eines: Bisher haben Sie sich selber und die niederösterreichische Bevölkerung mit Meinungsumfragen täuschen wollen. Am Sonntag gab es Wahlen und der große Wahlverlierer war Ihr Landesparteiobmann und Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig. Vier Mandate in Niederösterreich verloren, davon drei in Krems und eines (in Obersiebenbrunn. Das ist die Politik, wie sie sich darbietet. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Haufek: Warten wir das nächste Jahr ab!) Na ja, Kollege Lechner, widerlegen Sie mir diesen Ausspruch! (Abg. Fux: Der Ludwig hat genauso Mandate verloren! – Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Lieber Kollege Fux, für Dich als Marchfelder: Ich war von 1948 bis 1953 an der Ackerbauschule in Obersiebenbrunn Lehrer und seit der Zeit habe ich zu diesem Ort noch eine Beziehung. Du als Mandatar dieses Gebietes müßtest besser als ich wissen, wer diese Liste Slavik oder wie der heißt dort ist. (Abg. Fux: Das ist eine Gruppe, die von der' ÖVP abgespaltet ist!) Meine Damen und Herren, nachdem ich mit dem Kollegen Fux nicht nach einer mathematischen Formel, die ich nicht verstehe, diskutieren will, gestatten Sie mir, daß ich weiter etwas sage. Ich habe gehört, daß dieser Landeshauptmann von Niederösterreich und dieser Landesrat Schauer den Landtag von Niederösterreich deswegen brüskiert haben, weil sie einer Aufforderung des Landtages von Niederösterreich nicht nachgekommen sind. Ich habe mir daher die Mühe gemacht, untersuchen zu lassen, wie die sozialistischen Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung, vom zeitlichen und vom materiellen her gesehen, Anfragen von Abgeordneten dieses Hauses behandeln. Bei der Budgetdebatte im Jahre 1979 - in Kürze führen wir die Budgetdebatte für das Jahr 1983 – wurde an den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig in einer wie uns schien sehr wichtigen Frage eine Anfrage gestellt und zwar in der Frage, wie weit schulische Einrichtungen für Zwecke der Kultur und des Sports ohne einer behördlichen Bewilligung zu benützen seien. Wir schreiben heute, wenn ich richtig informiert bin, den 7. Oktober 1982. Bis heute keine Antwort, 31/2 Jahre! Meine sehr verehrten Damen und Herren, Voranschlag 1980, Dezember 1979, eine weitere Anfrage. (Abg. Lechner: Schade, daß er nicht da ist!) Kollege Lechner, nachdem ich genauso wie Du über ein Büro verfüge, nehme ich Deine Anregung gerne auf und werde eben die Frage schriftlich vorlegen. Aber auch der Herr Landesrat Dr. Brezovszky hat im Dezember 1979 von einem Abgeordneten Ihrer Fraktion, dem Abg. Icha, eine Frage gestellt bekommen. Es gibt etliche Abgeordnete in diesem Haus, die gar nicht mehr wissen, daß der Kollege Icha einmal Mitglied dieses Hauses war. (Abg. Stangl: Wenn ein Klubobmann nicht weiß, wer Abgeordneter ist!) Er ist noch da, entschuldigen Sie. (Heiterkeit. - Abg. Stangl: Wir haben die Grünzweig-Anfrage auch im Pflichtschulgesetz erledigt!) Kollege Icha, ich habe mich jetzt davon beeindrucken lassen, daß Du trotzdem manchen nicht aufgefallen bist. (Zwischenrufe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Meine Abgeordneten kenne ich. Kollege Icha, Drogenabhängigkeit war die Überschrift Deiner Anfrage, ein sehr wichtiges Thema. Wir haben Resolutionsbeschlüsse gefaßt im Jahre 1979, bis heute haben wir vom Herrn Dr. Brezovszky keine Antwort erhalten. Lieber Freund Höger, im Jahre 1980 haben wir angefragt, wie das mit den Bürgermeistern sein soll, in der Form, daß sich ihre pensionsrechtliche Absicherung ähnlich wie auf Bundesebene vollziehen könnte. Eine Erledigung ist bis heute nicht erfolgt. (Abg. Stangl: Das haben wir doch schon beschlossen!) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) bis heute liegt eine diesbezügliche Antwort vom Kollegen Höger nicht vor. Was will ich Ihnen mit diesen Beispielen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Stangl: Das war doch schon erledigt!) Aber lieber Herr Kollege Stangl, dann wäre es doch das mindeste, daß ich jemanden, der von mir etwas verlangt, eine Antwort darauf gebe, so wie ich einen Brief zurück schreibe, (Beifall bei der ÖVP.) wenn eine Sache in Erledigung gebracht ist. (Abg. Stangl: Das mindeste ist, daß ein Abgeordneter weiß, welche Gesetze er beschließt!) Richtig, Kollege Stangl, (Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) nur darf ich darauf hinweisen, daß ich bis heute weder in einem Hinweis noch in einer Wortmeldung eine Erledigung dieser Anfragen erhalten habe. (Abg. Stangl: Haben wir doch im Gesetz beschlossen!) Das möchte ich ausdrücklich hier feststellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was will ich Ihnen damit sagen? Daß Anfragen in diesem Hause nicht in der Art und Weise qualifiziert werden können, Kollege Lechner, wie es hier geschehen ist. (Abg. Stangl: Das ist nicht wahr? Das ist im Gesetz!) Es wurde eine Desavouierung des Landtages in den Raum gestellt, verschiedene andere Kraftausdrücke sind gefallen, aber auf der eigenen Seite wurden in einer ähnlichen Art und Weise die Anfragen nicht ordnungsgemäß behandelt. (Abg. Stangl: Wenn ich eine Regierungsvorlage einbringe, muß ich da noch antworten?) Aber, lieber Herr Kollege, das weiß man, auch wenn ein Brief beim Präsidenten des Landtages in der vorgegebenen Zahl eingegeben worden ist, bis heute nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich Ihnen in diesem Zusammenhang etwas sagen. Wer die heutige Diskussion in diesem Haus verfolgt hat, Kollege Stangl, muß zur Überzeugung kommen, daß wir eigentlich im Bundesland Niederösterreich keine sehr großen Probleme haben können, wenn wir in Fragen formaler Natur so eine breite Diskussion abführen. Da gibt es nur einen Hintergrund in dieser Frage, denn über Arbeitsplatzsicherung, über eine entsprechende Unterstützung für jene Betriebe, die Arbeitsplätze neu schaffen oder erhalten sollen, haben wir uns sehr häufig nicht so intensiv unterhalten als über die Frage, ob der Landeshauptmann von Niederösterreich Siegfried Ludwig jetzt Weisungen an die einzelnen Mitglieder der Landesregierung in den Bereichen ausgeben darf, wo er ihnen mittelbare Bundesaufgaben überträgt oder nicht. Kollege Lechner, darf ich Dir sagen, daß der Landeshauptmann gegenüber einem Regierungsmitglied nur dann tätig werden kann, wenn er ein Nichthandeln oder ein gesetzwidriges Handeln feststellt. Dann kann der Landeshauptmann tätig werden und in keiner anderen Art und Weise. Ich glaube, das sollten wir festhalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines spüren wir genau. Wir spüren das deswegen, weil man (LH. Ludwig: Als Kronjurist können Sie sich einsetzen lassen!) ja kein Hellseher sein mußte, um zu erfahren, daß sich vor dem Juli in diesem Haus Ihre Angriffe auf die Person eines bestimmten Abgeordneten konzentriert haben. Jeder, der offenen Auges durch die Gegend gegangen ist, hat gewußt, daß der nächste der Landeshauptmann ist, der im Schußfeld der sozialistischen Kritik stehen wird. (Abg. Stangl: Ich bitte Euch!) Ihre Haltung hat das wieder sehr deutlich bewiesen. Es ist Ihnen nicht um die Frage der Rauchfangkehrer gegangen, nicht um die Frage der Verordnung gegangen, sondern lediglich darum, wie Sie den Landeshauptmann von Niederösterreich als unglaubwürdig herabsetzen sollen. Sie brauchen ja nur die Aussagen, die schriftlichen Ausführungen, durchzulesen, in Ternitz beispielsweise, wo immer wieder von der Unglaubwürdigkeit des Landeshauptmannes gesprochen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in diesem Zusammenhang eines festhalten. Mag sein, daß Sie die Auffassung haben, daß durch den Erlaß, der hinausgegangen ist, das, was der Landtag wollte, nicht sofort erledigt werden konnte, (Abg. Stangl u. Abg. Lechner: Genau!) Wir haben nie bestritten, daß wir zu diesen Beschlüssen – das hat Dr. Bernau klar und deutlich hier gesagt und ich möchte es wiederholen -, die wir hier einstimmig gefaßt haben, stehen. Das ergibt sich daraus, daß nicht nur Landesrat Schauer, daß nicht nur Landesrat Blochberger, sondern wie ich hoffe auch Landesrat Höger die vorgeschriebene Kommission, die es in diesem Bereich gibt, sehr rasch konstituieren werden, damit wir in der Lage sind, im Grundsatzbereich jene Weichenstellungen, Kollege Bauer, zu vollziehen, von denen auch Du gesprochen hast. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Höger. Ich erteile es ihm. Landesrat HÖGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht qualifizieren und die Diskussion in den letzten Stunden bewerten. Ich kann mir nur vorstellen, daß vielleicht Betroffene oder Menschen, die Sorgen in diesem Lande haben, von den diversen Heiterkeitsausbrüchen nicht angetan sind. Zu dem konkreten Vorwurf nehme ich ganz kurz so Stellung: Ich habe natürlich sofort reagiert, so wie wir das immer tun, auch meine Regierungskollegen. Ich habe sogar mit Dir, Herr Klubobmann, persönlich die Vorgangsweise besprochen und habe mit Dir vereinbart, daß ich rasch diese Regierungsvorlage einbringen werde. Wir konnten uns sogar auf eine gemeinsame Formulierung einigen hinsichtlich der Pensionsbezüge bei unseren Gemeindemandataren und bei den Bürgermeistern. Es war, glaube ich, jedem im Ausschuß klar und das geht auch aus den Formulierungen hervor, daß es sich hier um die Erledigung der Anfrage und der Resolutionsanträge des Landtages handelt und in der Zwischenzeit haben wir diese Materie hier im Hohen Haus einstimmig beschlossen. Ich hoffe, daß die Vorhaltungen hinsichtlich meiner Regierungskollegen nicht ähnlicher Natur waren, denn dann müßte ich sie ebenfalls, ohne den Inhalt zu kennen, zurückweisen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Herrn Abg. Dr. Bernau der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortungen zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen. Zur Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Ing. Kellner und andere betreffend Abschluß eines Übereinkommens gemäß Art. 15a B-VG, Landtagszahl 497, hat sich Herr Landeshauptmann Ludwig zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Herren Abgeordneten Ing. Kellner, Kurzbauer, Reischer, Amon, Auer, Dkfm. Höfinger und Dipl.-Ing. Molzer haben unter der Landtagszahl 497 an mich folgende Anfrage gerichtet: „Ist der Herr Landeshauptmann bereit, dem Landtag einen Bericht über den bisherigen Verlauf und den derzeitigen Stand der Verhandlungen mit dem Bund betreffend den Abschluß eines Übereinkommens gemäß Art. 15 a B-VG zu geben?“ Ich bin zu dieser Antwort gerne bereit. Gestatten Sie, daß ich Ihnen, bevor ich inhaltlich auf die bisherigen Verhandlungsergebnisse eingehe, kurz den bisherigen Ablauf der Verhandlungen darstelle. Die NÖ Landesregierung hat am 5. Mai 1981 einstimmig die „Verhandlungsgrundlage über die Wünsche des Landes Niederösterreich an den Bund“ beschlossen. Es ist dies ein umfangreiches Heft, in dem – gegliedert in 11 Kapitel - eine Reihe von Problemen und Anliegen des Landes an den Bund formuliert und ausführlich begründet wurden. Diese Verhandlungsgrundlage wurde allen Mitgliedern der Bundesregierung übermittelt. Für den 13. Oktober 1981 hat dann der Herr Bundeskanzler zu einer ersten Gesprächsrunde auf Regierungsebene über diese Verhandlungsgrundlage eingeladen. Dabei wurde im wesentlichen nur die weitere Vorgangsweise vereinbart, nämlich, daß der Bund und das Land Niederösterreich jeweils zu den einzelnen Sachbereichen ihre Verhandlungsteams nominieren und diese bis Mitte Jänner 1982 eine Abklärung und Annäherung der Standpunkte versuchen. Diese Verhandlungen wurden im wesentlichen auch zeitgerecht geführt. Daraufhin ließ ich eine Zwischenbilanz der bisherigen Verhandlungsergebnisse erstellen, die ich in der Sitzung vom 9. März 1982 den Mitgliedern der Niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt habe. Da vereinbart worden war, daß die Einladung zu weiteren Gesprächen vom Bund ausgehen soll, es tatsächlich dazu aber dann nicht kam, habe ich mit Schreiben vom 14. Mai 1982 den Herrn Bundeskanzler um eine neuerliche Verhandlungsrunde zur Überwindung des eingetretenen Stillstandes ersucht. Dieses Gespräch auf Regierungsebene fand am 9. September 1982 statt, wobei der Bund noch wenige Tage vorher einen aufgrund der Verhandlungsergebnisse aus seiner Sicht erstellten ersten Vereinbarungsentwurf übermittelt hat. Aufgrund dieses Entwurfes konnten nun die einzelnen Kapitel konkret durchbesprochen werden. Dabei konnten in vielen Punkten offene Fragen gelöst und ein echter Fortschritt zum Abschluß dieser Vereinbarung erreicht werden. Ich stehe nicht an, hier ausdrücklich dem Herrn Bundeskanzler für seine in diesen Gesprächen bekundete außerordentliche Aufgeschlossenheit zu danken. (Beifall im Hause.) Aufgrund dieser Verhandlungsergebnisse wurde nun ein überarbeiteter zweiter Vereinbarungsentwurf erstellt. Dieser wurde in einem von den beiden Vertragsparteien gemeinsam eingesetzten Redaktionskomitee am 28. September weiter ausgearbeitet und als dritter Vereinbarungsentwurf anfangs dieser Woche nun auch allen Regierungsmitgliedern übergeben. Gleichzeitig wurde auch der Entwurf für einen, die Vereinbarung begleitenden, Briefwechsel erstellt. Die nächste Verhandlungsrunde auf Regierungsebene ist bereits für den 19. Oktober 1982 vorgesehen. Aus dem eben dargestellten Ablauf der Ereignisse ergibt sich, daß noch kein endgültiges Verhandlungsergebnis vorliegt. Bevor ich nun auf die bisherigen Verhandlungsergebnisse im einzelnen eingehe, möchte ich zwei grundsätzliche Bemerkungen voranstellen: Als die Landesregierung die „Verhandlungsgrundlage“ über die Wünsche des Landes Niederösterreich an den Bund beschlossen hat, war sie sich sehr wohl bewußt, daß darinnen auch Punkte enthalten sind, die nicht durch einen bloß zweiseitigen Vertrag zwischen Bund und Land Niederösterreich geregelt werden können. Ich nenne hier beispielsweise nur unsere Wünsche nach einer Neuregelung des Verteilungsschlüssels bei der Wohnbauförderung und nach einer Neuregelung der Spitalsfinanzierung. Dennoch wurden diese Punkte aber in die Verhandlungsgrundlage aufgenommen, da sie nach wie vor ein wichtiges Anliegen des Landes Niederösterreich sind und bei dieser Gelegenheit dem Bund neuerlich vorgelegt werden sollten. Andererseits ergibt sich daraus aber auch, daß diese Punkte in dem nun vorliegenden Vereinbarungsentwurf nicht enthalten sind. Außerdem möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, daß alle jene Punkte, die in dem vorliegenden Vertragsentwurf nicht enthalten sind, damit selbstverständlich noch nicht erledigt sind, sondern weiterhin darüber Verhandlungen mit den einzelnen Ressortchefs zu führen sein werden. Was sind nun die wichtigsten Punkte dieses Vereinbarungsentwurfes? 1. Die derzeit bestehende und mit Ende nächsten Jahres auslaufende gemeinsame Sonderförderungsaktion Waldviertel wird verlängert und gleichzeitig ihr räumlicher Anwendungsbereich erweitert. Sie umfaßt neben den schon bisher berücksichtigten Verwaltungsbezirken Gmünd, Horn, Waidhofen/Thaya und Zwettl nun auch den Gerichtsbezirk Gföhl sowie die Gemeinden des Förderungsgebietes 1. Ordnung aus dem nördlich der Donau gelegenen Teil des Verwaltungsbezirkes Melk, das sind namentlich Dorfstetten, Münichreith-Laimbach, Pöggstall, Raxendorf, St. Oswald und Yspertal. 2. Neu geschaffen wird eine gemeinsame Sonderförderungsaktion für das Weinviertel. Sie soll analog den Bestimmungen der Waldviertel-Aktion gestaltet werden und umfaßt die Gerichtsbezirke Retz, Haugsdorf, Laa/Thaya und Poysdorf sowie alle anderen unmittelbar an der Staatsgrenze gelegenen Gemeinden. 3. Ebenfalls neu geschaffen wird eine gemeinsame Sonderförderungsaktion für die traditionellen Industriegebiete südlich der Donau. Dazu gehören die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen, der Gerichtsbezirk Pottenstein, das Entwicklungszentrum Lilienfeld samt Standortraum, das Entwicklungszentrum Scheibbs samt Standortraum und das Entwicklungszentrum Waidhofen/Ybbs samt Standortraum. 4. Im Rahmen der Fremdenverkehrsförderung besteht Einigung darüber, daß grundsätzlich der Höchstförderungssatz und eine Zuschußlaufzeit von 10 Jahren angewendet werden sollen. Gleichzeitig wird auch das Land im Rahmen seiner Förderungsaktion seinen Zinsenzuschuß um 1% erhöhen. Auch im südlichen Niederösterreich sollen nunmehr punktuelle Vorhaben besonders berücksichtigt werden. 5. Bund und Land werden gemeinsam in den nächsten Jahren das Stammkapital der Niederösterreichischen Grenzlandförderungsgesellschaft auf 200 Millionen Schilling erhöhen. 6. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sollen die Förderungsmaßnahmen gegenseitig noch besser abgestimmt werden und einander sinnvoll ergänzen, wobei durch die Bildung von regionalen und sachlichen Schwerpunkten die Förderungsmittel noch effizienter bei einem gleichzeitig möglichst geringem Verwaltungsaufwand eingesetzt werden sollen. 7. Bund und Land finanzieren gemeinsam ein agrarisches Waldviertel-Sonderprogramm. 8. Im Rahmen der Wohnbauförderung wird Niederösterreich nicht nur auf die strukturschwachen Problemgebiete einerseits, sowie auf die Zielsetzungen hinsichtlich der Ballungsräume andererseits Bedacht nehmen, sondern Bund und Land werden gemeinsam auch die jeweiligen entwicklungspolitischen Wohnbauförderungsmaßnahmen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen abstimmen. 9. Bund und Land werden sich gemeinsam bemühen, die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft möglichst rasch zu einer Verkehrsverbundsgesellschaft auszubauen, wobei in der Vereinbarung eine Reihe von Punkten genannt wird, zu denen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden sollen. 10. Auch außerhalb des Verbundraumes soll die Verkehrsorganisation verbessert werden. Als konkrete Maßnahmen sind vorgesehen: Die Schaffung einer verkehrsverbundartigen Organisation „Nördliches Weinviertel“, die Elektrifizierung der Nord-West-Bahn bis Retz, der schnellbahnmäßige Ausbau der Südbahn bis Wr. Neustadt, Verbesserungen auf der Franz-Josefs-Bahn, eine Verbesserung des Kraftfahrlinienverkehrs im Marchfeld und ein Ausbau des Park-and-ride-Systems. 11. Ein außerordentlich wichtiges Anliegen Niederösterreichs ist der Bau des Marchfeldkanals. Schon vor dem ersten Weltkrieg wurden Überlegungen angestellt, wie der durch die Donauregulierung des vergangenen Jahrhunderts gestörte Wasserhaushalt des Marchfeldes wieder in Ordnung gebracht werden könnte. Seither wurden mehrere Projekte erstellt und seit 1971 sind auch die Dienststellen der Raumordnung mit dem Marchfeldkanal befaßt. Schon damals bejahte nicht nur ein vom Professor Dr. Grubinger von der Eidgenössischen technischen Hochschule Zürich erstelltes Gutachten das Projekt, sondern wies auch auf seine große Bedeutung im raumordnungs- und neutralitätspolitischen Bereich hin. Aufgrund dieses Gutachtens wurden seitens der NÖ Landesregierung unter Federführung der Raumordnung nicht nur rund 15 Millionen Schilling für weitere Untersuchungen, Adaptierungen und Detaillierungen des Projektes aufgewendet, sondern auch die Behandlung in der Österreichischen Raumordnungskonferenz beantragt und bereits im Jahre 1978 durch die NÖSIWAG der Antrag auf Erklärung des Marchfeldkanals zum bevorzugten Wasserbau gestellt. Durch die Errichtung von zwei Brückenobjekten im Zuge der Donau-Ufer-Autobahn bzw. eines Autobahnzubringers mit Baukosten von etwa 30 Millionen Schilling durch die NÖSIWAG wurden weitere Vorarbeiten für den Marchfeldkanal bereits geleistet. In der Vereinbarung mit dem Bund ist nun vorgesehen, daß unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft eine Kommission errichtet wird, in der die weiteren Details, Finanzierungspläne, Kostenträgerschaft usw. beraten werden sollen. Der Marchfeldkanal und die mit ihm in Verbindung stehenden 3 Gerinne sollen nicht nur den in den letzten Jahren bedenklich gesunkenen Grundwasserspiegel wieder anheben und damit die Trink- und Nutzwasserversorgung in der Kornkammer Österreichs sicherstellen, sondern er bedeutet auch eine ökologische Reparatur bereits von der Versteppung bedrohter Gebiete. Ich bin daher sehr froh, daß der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft am 17. September 1982 angekündigt hat „Schon 1983 Spatenstich für den Marchfeldkanal“. Bereits morgen findet ein weiteres Gespräch mit dem Herrn Bundesminister statt, bei dem dieses Thema zur Debatte steht. 12. Auch auf dem Gebiete der geplanten Förderung von Bildungs- und Sporteinrichtungen konnte weitgehende Übereinstimmung erzielt werden. Noch nicht endgültig formuliert ist auch eine Vereinbarung über die gemeinsame Forschungsförderung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zusammenfassend glaube ich feststellen zu können, daß die seit nun mehr als einem Jahr mit dem Bund geführten Verhandlungen nach gewissen Anlaufschwierigkeiten durchaus positive Ergebnisse für Niederösterreich erwarten lassen. Natürlich konnten nicht alle Punkte gelöst werden und sind eine Reihe von Wünschen offen geblieben. Ebenso konnte aber auch in vielen wichtigen Fragen der Bund sich den Argumenten Niederösterreichs nicht verschließen, sodaß nun einvernehmlich gemeinsame Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Zu erwähnen ist hiebei insbesondere, daß der Bund nun auch seinerseits das NÖ Gewerbe- und Industrie-Raumordnungsprogramm neben dem Österreichischen Raumordnungskonzept bei seinen Maßnahmen berücksichtigen wird. Auf Landesseite waren an den verschiedenen Verhandlungen insgesamt etwa 60 Damen und Herren beteiligt. Schon daraus können Sie den Stellenwert dieser Vereinbarung für uns alle, also für dieses Land und die Bevölkerung, erkennen. Abschließend möchte ich daher der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß dieser Vertrag auch tatsächlich bald unterzeichnet werden kann. Er ist ein wichtiger Schritt zur Lösung bestehender und auf uns zukommender Probleme. Weil dieser Vertrag für alle äußerst wichtig ist und weil ich glaube, daß es auch gelingen wird, am 19. Oktober die Unterschriften zu erreichen, habe ich mir erlaubt, diesen Bericht, den ich Ihnen mündlich gegeben habe, schriftlich zu verfassen. Ich darf mir erlauben, diesen Bericht allen Damen und Herren des Hauses zu geben, damit es auch in den nächsten Tagen möglich ist, eine einvernehmliche Aussage aller zu erzielen im Interesse dieses Landes und im Interesse dieser Bevölkerung und dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß es in diesem Lande, wenn es schwierige Zeiten gibt, auch möglich ist, gemeinsam an die Bewältigung dieser Probleme heranzugehen. (Beifall im Hause.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben die Abgeordneten Ing. Kellner und andere schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 497 sofort eine Debatte stattfindet. Da der Landtag hierüber gemäß § 35 Abs. 8 Landtagsgeschäftsordnung ohne Debatte zu entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder des Hauses, welche für diesen Antrag stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Angenommen. Wir gelangen daher zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes Ludwig betreffend den Abschluß eines Übereinkommens gemäß Artikel 15 a B-VG, Landtagszahl 497. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Landesrat Dr. Brezovszky. Ich erteile es ihm. Landesrat Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Niederösterreichischen Landesregierung über den Abschluß einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG sind im Gange. Voraussichtlich wird der 19. Oktober 1982 ein abschließendes Ergebnis im Bundeskanzleramt erbringen. Da aber der Herr Landeshauptmann Ludwig bereits heute zu diesen Verhandlungen eine Stellungnahme abgegeben hat, darf ich namens der an den Verhandlungen beteiligten sozialistischen Landesregierungsmitglieder nachstehende Erklärung abgeben: [Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Die Bestimmung des Artikel 15 a B-VG wurde geschaffen, um den kooperativen Bundesstaat bei der Lösung schwieriger Probleme, die Bund und Länder betreffen, effektiver zu gestalten. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky ist die erste Regierung, die mit den Bundesländern über langfristige Lösungen schwieriger Probleme verhandelt und den Ländern eine wesentliche Hilfestellung anbietet. Als ein wirksames Beispiel kann auf den KrankenanstaltenZusammenarbeitsfonds hingewiesen werden, der seit 1978 den Ländern bei der Finanzierung der Krankenanstalten wesentlich hilft. Der Staatsvertrag zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich sieht in dem vorliegenden Entwurf eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande Niederösterreich und die Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen vor. Gemeinsam wollen in Zukunft der Bund und das Land entwicklungsschwache Problemgebiete im Agrarbereich, strukturschwache Industriegebiete und erneuerungsbedürftige städtische Gebiete durch gezielte Maßnahmen bei der Lösung schwieriger Aufgaben besonders unterstützen. Die Bundesregierung hat seit 1970 gewaltige Leistungen für das Bundesland Niederösterreich erbracht. Nunmehr soll durch Sonderförderungsaktionen dem Waldviertel, dem Weinviertel und bestimmten Gebieten im südlichen Niederösterreich im Bereich der gewerblichen und industriellen Wirtschaft besonders geholfen werden. Der Fremdenverkehr und die Niederösterreichische Grenzland GesmbH. werden durch gemeinsame besondere finanzielle Förderung durch Bund und Land unterstützt, damit die Menschen in unserem Bundesland bessere Arbeitsmöglichkeiten erlangen können. Die Koordinierung von Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie die Schaffung eines gemeinsamen agrarischen Waldviertelprogrammes soll die erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft verstärkt fortsetzen. Wohnbauförderung, öffentlicher Verkehr, Verkehrsverbund, Verkehrsorganisation in den Regionen außerhalb des Verbundraumes wie im nördlichen Weinviertel oder Waldviertel, der schnellbahnmäßige Ausbau der Südbahn bis Wr. Neustadt, die Steigerung der Attraktivität der FranzJosefs-Bahn durch die Elektrifizierung bis Sigmundsherberg und Gmünd, die Verkehrsverbesserung im Marchfeld und die Einführung eines erweiterten Park-and-ride-Systems werden in Zukunft durch Bund und Land gemeinsam finanziell unterstützt. Ein entscheidender Punkt in diesem Staatsvertrag ist der Marchfeldkanal. Bereits jetzt spricht man zu Recht von einem Jahrhundertprojekt. Seit der Donauregulierung um 1850 bis zum Jahre 1974 gab es viele Versuche der Realisierung der Marchfeldbewässerung, konkrete Lösungsmöglichkeiten wurden aber nicht angeboten. Erst durch die Schaffung der Österreichischen Raumordnungskonferenz im Bundeskanzleramt durch die Regierung Kreisky wurde überzeugend die gesamtösterreichische Bedeutung der Marchfeldbewässerung nachgewiesen. In jahrelangen kooperativen Verhandlungen mit den zuständigen Stellen im Land Niederösterreich in der ÖROK im Bundeskanzleramt und in anderen Bundesdienststellen wurden die Voraussetzungen für die Beschlußfassungen in der ÖROK über den Marchfeldkanal im Jahre 1978 geschaffen. Nunmehr haben die Vertreter aller Bundesländer und der maßgebenden Bundesstellen die große Bedeutung der Marchfeldbewässerung für die gesamte Republik anerkannt. Die Aufnahme der Marchfeldbewässerung in das Wirtschaftsprogramm der SPÖ und in die Regierungserklärung 1979 durch Bundeskanzler Dr. Kreisky waren Meilenstein zur Verwirklichung des Marchfeldkanales. Nunmehr soll durch diesen Staatsvertrag die Lösung der Bewässerung des Marchfeldes im kooperativen Geiste zwischen Bund und Land Niederösterreich in den nächsten Jahren Wirklichkeit werden. Nachdem wir diese Problematik seit zwei Jahrzehnten im Landtag von Niederösterreich ständig behandeln, weiß ich, daß es noch sehr vieler eingehender Verhandlungen bedarf, um den bevorzugten Wasserbau Marchfeldkanal rechtlich zu erreichen und dann auch tatsächlich zu bauen, wenn durch den Rechtsträger die Finanzierung gesichert ist. Ich bin aber voller Zuversicht, daß der Weg, den wir gemeinsam konstruktiv gegangen sind, noch in diesem Jahrzehnt zu diesem Ziele führen kann. Damit wird die Landwirtschaft, die Siedlungswirtschaft und die Industrie im Marchfeld für alle Zukunft genügend Bewässerungsmöglichkeit erlangen, zum Wohle der Marchfelder, aber auch der gesamten Republik Österreich. Da auch Bildung und Sport einen großen Stellenwert in unserer modernen Industriegesellschaft einnehmen, wird in diesem Staatsvertrag auch der Schaffung neuer Bildungseinrichtungen, der Schulraumbeschaffung, der Haltung der Bezirksbildstellen, der Erwachsenenbildung und der Sportförderung gemeinsam durch Bund und Land großer Raum eingeräumt. Wenn wir im Geiste echter Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich an die Lösung schwierigster Probleme herangehen, dann wird auch in einer unwirtlichen Zeit eine schöne Zukunft für die niederösterreichische Bevölkerung gestaltet werden können. Besinnen wir uns alle unserer gemeinsamen Aufgabe, für die Menschen unseres Bundeslandes zu arbeiten. Geben wir vor allem unserer Jugend ein Vorbild bei der Bewältigung großer Probleme durch Zusammenarbeit im Geiste des kooperativen Bundesstaates, dann wird auch das falsche Schlagwort von der Demokratieverdrossenheit aus den Massenmedien verschwinden, weil es durch nichts gerechtfertigt erscheint. Ich danke daher namens der niederösterreichischen Sozialisten allen, die am Zustandekommen der Vereinbarung zwischen Bund und Land mitarbeiten. Hier haben alle, die an den Verhandlungen beteiligt waren, für das Land Niederösterreich gewirkt. Vor allem aber darf ich der Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky für das große Verständnis für die niederösterreichische Bevölkerung besonders danken. Unterlassen wir daher jede unsachliche Behauptung und vermeiden wir unnötige Verschlechterungen des Verhandlungsklimas zwischen den politischen Parteien, zwischen den Vertretern des Bundes, des Landes und aller sonstigen in Niederösterreich Verantwortlichen, dann werden wir auch die großen Ziele, die diesem Staatsvertrag zwischen Bund und Land Niederösterreich zugrunde liegen, gemeinsam zum Wohle Niederösterreichs erreichen. (Beifall im Hause.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Ing. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich den Antrag stelle, die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes zur Kenntnis zu nehmen, erlauben Sie mir, daß ich allen, die beteiligt waren an diesen Gesprächen, an der Spitze dem Herrn Landeshauptmann, ein herzliches Dankeschön sage. Darüber hinaus glaube ich, ist es eine historische Stunde, wenn dieser Vertrag unterzeichnet wird. In wirtschaftlich so schwierigen Zeiten wie diesen, möchte ich fast sagen, haben wir schon einige Male erklärt, daß wir uns bei allen herzlichst bedanken wollen, die mithelfen, daß in Niederösterreich weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung aufwärts geht und daß es sich lohnt, in diesem Lande zu leben. Ich darf offiziell den Antrag stellen, die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Herrn Abg. Ing. Kellner der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im schriftlichen Wege bekannt gegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 16.28 Uhr.)