Öffentliche Bekanntmachung - Gemeinde Neukirchen im Erzgebirge

Werbung
Öffentliche Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses
der Gemeinderatswahl
am 07. Juni 2009
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2009 das endgültige
Wahlergebnis in der Gemeinde Neukirchen ermittelt und wie nachfolgend aufgeführt festgestellt:
1. Zahl der Wahlberechtigten
6073
2. Zahl der Wähler
2980
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel
74
4. Zahl der gültigen Stimmzettel
2906
5. Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen
8496
6. Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zusammen abgegebenen
gültigen Stimmen (Gesamtstimmenzahlen der Wahlvorschläge) und Verteilung der Sitze
auf die einzelnen Wahlvorschläge:
Nr.
Partei / Wählervereinigung
2
Christlich Demokratische Union
Deutschlands - CDU
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands - SPD
3
DIE LINKE
4
Freie Demokratische Partei - FDP
Freie Wähler Neukirchen Adorf
1
5
abgegebene
gültige Stimmen
Zahl der ermittelten
Sitze
3308
8
1149
2
1427
3
626
1
1986
4
7. Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU
Nr. Name, Vorname
1 Nowack, Michael
2
Drobniewski, Karl
3
Nowack, Wolfgang
4
Zimmermann, Matthias
5
Körner, Annette
6
Aurich, Maria
7
Otto, Axel
8
Grimm, Karin
9
Polten, Frank
10 Seidel, Tino
11 Muhs, Normen
Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen
Bankkaufmann Neukirchen/OT Adorf
459
Th. – Körner – Straße 6
Rentner
Neukirchen,
456
Hauptstraße 141
Diplomingenieur Neukirchen/OT Adorf
394
Gärtnerweg 42
Diplomingenieur Neukirchen,
368
Bau
Jahnsdorfer Weg 11
Diplomingenieur Neukirchen,
324
Hermannstraße 5
Altenpflegerin
Neukirchen,
319
Hinterer Weg 3 a
Diplomingenieur Neukirchen,
265
Sonnenhang 10
Ökonomin
Neukirchen,
220
Max – Weigelt – Str. 86
Student
Neukirchen,
201
Hauptstraße 51 a
VertriebsNeukirchen,
184
technologe
Waldstraße 6
Rettungsassistent Neukirchen,
118
Gartenstadtstraße 16
Die unter Nummer 1 – 8 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt.
Die unter Nummer 9 – 11 genannten Personen sind als Ersatzpersonen in den Gemeinderat
gewählt.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD
Nr. Name, Vorname
1 Adler, Angela
2
Apostel, Marie - Luise
3
Jokisch, Heike
4
Pester, Heiko
5
Theim, Claudia
Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen
Diplombiologin Neukirchen,
501
Hauptstraße 243
GeschäftsNeukirchen,
254
führerin
Nordstraße 50
Kulturmanagerin Neukirchen,
170
Günnelsweg 1
Handelsvertreter Neukirchen,
136
Waldstraße 3
Sozialmanagerin Neukirchen/OT Adorf
88
Gärtnerweg 1
Die unter Nummer 1 – 2 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt.
Die unter Nummer 3 – 5 genannten Personen sind als Ersatzpersonen in den Gemeinderat
gewählt.
DIE LINKE
Nr. Name, Vorname
1 Rupf, Jürgen
2
Tabbert, Angela
3
Marquard, Steffen
4
Geßner, Jörg
Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen
Diplomingenieur Neukirchen,
796
Am Hutholz 7
KrankenNeukirchen,
326
schwester
Am Hutholz 3
Werkzeugmacher Neukirchen,
162
Gartenstadtstraße 70
Fachinformatiker Neukirchen,
143
Forststraße 6
Die unter Nummer 1 – 3 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt.
Die unter Nummer 4 genannte Person ist als Ersatzperson in den Gemeinderat gewählt.
Freie Demokratische Partei - FDP
Nr. Name, Vorname
1 Uhlig, Thomas
Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen
Diplomkaufmann Neukirchen/OT Adorf
626
Burkhardtsdorfer Str. 33
Die unter Nummer 1 genannte Person ist in den Gemeinderat gewählt.
Freie Wähler Neukirchen – Adorf
Nr. Name, Vorname
1 Beyer, Jürgen
2
Gorow, Maria
3
Hampel, Nicole
4
Schmidt, Torsten
Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen
Lehrer
Neukirchen/OT Adorf
1304
Am Hang 5
Rentnerin
Neukirchen
321
Am Sportplatz 18
selbständig
Neukirchen,
205
Chemnitzer Straße 8
selbständig
Neukirchen/OT Adorf
156
Klaffenbacher Str. 50
Die unter Nummer 1 – 4 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt.
Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen
sind, kann gemäß § 54 KomWO i.V.m. § 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei
der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus – Jenisius – Straße 24 in
09456 Annaberg – Buchholz erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung
seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten
beitreten.
Neukirchen, den 11. Juni 2009
Der Bürgermeister
Herunterladen