Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 07. Juni 2009 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2009 das endgültige Wahlergebnis in der Gemeinde Neukirchen ermittelt und wie nachfolgend aufgeführt festgestellt: 1. Zahl der Wahlberechtigten 6073 2. Zahl der Wähler 2980 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel 74 4. Zahl der gültigen Stimmzettel 2906 5. Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen 8496 6. Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zusammen abgegebenen gültigen Stimmen (Gesamtstimmenzahlen der Wahlvorschläge) und Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge: Nr. Partei / Wählervereinigung 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD 3 DIE LINKE 4 Freie Demokratische Partei - FDP Freie Wähler Neukirchen Adorf 1 5 abgegebene gültige Stimmen Zahl der ermittelten Sitze 3308 8 1149 2 1427 3 626 1 1986 4 7. Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Nr. Name, Vorname 1 Nowack, Michael 2 Drobniewski, Karl 3 Nowack, Wolfgang 4 Zimmermann, Matthias 5 Körner, Annette 6 Aurich, Maria 7 Otto, Axel 8 Grimm, Karin 9 Polten, Frank 10 Seidel, Tino 11 Muhs, Normen Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen Bankkaufmann Neukirchen/OT Adorf 459 Th. – Körner – Straße 6 Rentner Neukirchen, 456 Hauptstraße 141 Diplomingenieur Neukirchen/OT Adorf 394 Gärtnerweg 42 Diplomingenieur Neukirchen, 368 Bau Jahnsdorfer Weg 11 Diplomingenieur Neukirchen, 324 Hermannstraße 5 Altenpflegerin Neukirchen, 319 Hinterer Weg 3 a Diplomingenieur Neukirchen, 265 Sonnenhang 10 Ökonomin Neukirchen, 220 Max – Weigelt – Str. 86 Student Neukirchen, 201 Hauptstraße 51 a VertriebsNeukirchen, 184 technologe Waldstraße 6 Rettungsassistent Neukirchen, 118 Gartenstadtstraße 16 Die unter Nummer 1 – 8 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt. Die unter Nummer 9 – 11 genannten Personen sind als Ersatzpersonen in den Gemeinderat gewählt. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD Nr. Name, Vorname 1 Adler, Angela 2 Apostel, Marie - Luise 3 Jokisch, Heike 4 Pester, Heiko 5 Theim, Claudia Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen Diplombiologin Neukirchen, 501 Hauptstraße 243 GeschäftsNeukirchen, 254 führerin Nordstraße 50 Kulturmanagerin Neukirchen, 170 Günnelsweg 1 Handelsvertreter Neukirchen, 136 Waldstraße 3 Sozialmanagerin Neukirchen/OT Adorf 88 Gärtnerweg 1 Die unter Nummer 1 – 2 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt. Die unter Nummer 3 – 5 genannten Personen sind als Ersatzpersonen in den Gemeinderat gewählt. DIE LINKE Nr. Name, Vorname 1 Rupf, Jürgen 2 Tabbert, Angela 3 Marquard, Steffen 4 Geßner, Jörg Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen Diplomingenieur Neukirchen, 796 Am Hutholz 7 KrankenNeukirchen, 326 schwester Am Hutholz 3 Werkzeugmacher Neukirchen, 162 Gartenstadtstraße 70 Fachinformatiker Neukirchen, 143 Forststraße 6 Die unter Nummer 1 – 3 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt. Die unter Nummer 4 genannte Person ist als Ersatzperson in den Gemeinderat gewählt. Freie Demokratische Partei - FDP Nr. Name, Vorname 1 Uhlig, Thomas Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen Diplomkaufmann Neukirchen/OT Adorf 626 Burkhardtsdorfer Str. 33 Die unter Nummer 1 genannte Person ist in den Gemeinderat gewählt. Freie Wähler Neukirchen – Adorf Nr. Name, Vorname 1 Beyer, Jürgen 2 Gorow, Maria 3 Hampel, Nicole 4 Schmidt, Torsten Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen Lehrer Neukirchen/OT Adorf 1304 Am Hang 5 Rentnerin Neukirchen 321 Am Sportplatz 18 selbständig Neukirchen, 205 Chemnitzer Straße 8 selbständig Neukirchen/OT Adorf 156 Klaffenbacher Str. 50 Die unter Nummer 1 – 4 genannten Personen sind in den Gemeinderat gewählt. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 54 KomWO i.V.m. § 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus – Jenisius – Straße 24 in 09456 Annaberg – Buchholz erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten beitreten. Neukirchen, den 11. Juni 2009 Der Bürgermeister