Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2009 das endgültige Wahlergebnis in der Ortschaft Adorf ermittelt und wie nachfolgend aufgeführt festgestellt: 1. Zahl der Wahlberechtigten 1578 2. Zahl der Wähler 843 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel 4. Zahl der gültigen Stimmzettel 41 802 5. Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen 2328 6. Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zusammen abgegebenen gültigen Stimmen (Gesamtstimmenzahlen der Wahlvorschläge) und Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge: Nr. Partei / Wählervereinigung 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Kultur- und Heimatverein Adorf (Erzgeb.) e.V. - KuHV Adorf 2 abgegebene gültige Stimmen Zahl der ermittelten Sitze 1066 3 1262 3 7. Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Nr. Name, Vorname 1 Walther, Bernd 2 Nowack, Wolfgang 3 Nowack, Michael Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen Einsatzleiter OT Adorf 647 Klaffenbacher Straße 21 Diplomingenieur OT Adorf 274 Gärtnerweg 42 Bankkaufmann OT Adorf 145 Th.- Körner – Str. 6 Die unter Nummer 1 – 3 genannten Personen sind in den Ortschaftsrat gewählt. Kultur- und Heimatverein Adorf (Erzgeb.) e.V. - KuHV Adorf Nr. Name, Vorname 1 Bochmann, Bernd 2 Uhlmann, Joachim 3 Rietschel, Tomas 4 Gierich, Matthias Beruf oder Stand Verkäufer Landtechnik Elektromeister Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen OT Adorf, 600 Hauptstraße 85 OT Adorf, 352 Th. – Körner - Straße 13 Diplomingenieur OT Adorf, 164 Rosenweg 15 Kellner OT Adorf, 146 Hauptstraße 93 Die unter Nummer 1 – 3 genannten Personen sind in den Ortschaftsrat gewählt. Die unter Nummer 4 genannte Person ist als Ersatzperson in den Ortschaftsrat gewählt. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 54 KomWO i.V.m. § 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus – Jenisius – Straße 24 in 09456 Annaberg – Buchholz erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten beitreten. Der Bürgermeister