Öffentliche Bekanntmachung - Gemeinde Neukirchen im Erzgebirge

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Öffentliche Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses
der Ortschaftsratswahl
am 07. Juni 2009
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2009 das endgültige
Wahlergebnis in der Ortschaft Adorf ermittelt und wie nachfolgend aufgeführt festgestellt:
1. Zahl der Wahlberechtigten
1578
2. Zahl der Wähler
843
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel
4. Zahl der gültigen Stimmzettel
41
802
5. Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen
2328
6. Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zusammen abgegebenen
gültigen Stimmen (Gesamtstimmenzahlen der Wahlvorschläge) und Verteilung der Sitze
auf die einzelnen Wahlvorschläge:
Nr.
Partei / Wählervereinigung
1
Christlich Demokratische Union
Deutschlands - CDU
Kultur- und Heimatverein Adorf
(Erzgeb.) e.V. - KuHV Adorf
2
abgegebene
gültige Stimmen
Zahl der ermittelten
Sitze
1066
3
1262
3
7. Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU
Nr. Name, Vorname
1 Walther, Bernd
2
Nowack, Wolfgang
3
Nowack, Michael
Beruf oder Stand Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen
Einsatzleiter
OT Adorf
647
Klaffenbacher Straße 21
Diplomingenieur OT Adorf
274
Gärtnerweg 42
Bankkaufmann OT Adorf
145
Th.- Körner – Str. 6
Die unter Nummer 1 – 3 genannten Personen sind in den Ortschaftsrat gewählt.
Kultur- und Heimatverein Adorf (Erzgeb.) e.V. - KuHV Adorf
Nr. Name, Vorname
1 Bochmann, Bernd
2
Uhlmann, Joachim
3
Rietschel, Tomas
4
Gierich, Matthias
Beruf oder Stand
Verkäufer
Landtechnik
Elektromeister
Anschrift Hauptwohnung Gültige Stimmen
OT Adorf,
600
Hauptstraße 85
OT Adorf,
352
Th. – Körner - Straße 13
Diplomingenieur OT Adorf,
164
Rosenweg 15
Kellner
OT Adorf,
146
Hauptstraße 93
Die unter Nummer 1 – 3 genannten Personen sind in den Ortschaftsrat gewählt.
Die unter Nummer 4 genannte Person ist als Ersatzperson in den Ortschaftsrat gewählt.
Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen
sind, kann gemäß § 54 KomWO i.V.m. § 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei
der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus – Jenisius – Straße 24 in
09456 Annaberg – Buchholz erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung
seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten
beitreten.
Der Bürgermeister
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