HKP - proDente

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Köln, 15. Mai 2016
Worauf achten beim HKP?
Der Aha-Effekt: Tipps und Hintergründe
Gesetzlich
versicherte
Patienten
erhalten
von
Presseinformation
ihrem
Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, HKP, wenn sie
Zahnersatz benötigen. Was er bringt, für wen er bestimmt
ist, wann er gültig ist und wie er eingesetzt wird – die
wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Auf dem Heil- und Kostenplan füllt der Zahnarzt den
Behandlungsplan für seinen Patienten aus. Er gibt Befund,
Regelversorgung
und
–
falls
gewünscht
–
zusätzliche
Leistungen an. So entsteht eine Therapie- und Kostenübersicht,
mit der die Krankenkasse den Festzuschuss bestimmt. Für
Patienten anfallende Eigenleistungen sind ebenfalls auf dem
Formular ausgewiesen. Nach Abschluss der Behandlung dient
der
HKP
als
Abrechnungsbeleg
Kassenzahnärztlicher
Abrechnung
des
Vereinigung,
Festzuschusses
zwischen
die
mit
der
Arzt
und
wiederum
die
Krankenkasse
vornimmt.
Mehr Wissen rund um den HKP:
Der HKP ist für jeden Patienten grundsätzlich kostenlos.
Der
Zahnarzt
berät
seinen
Patienten
nach
der
Untersuchung über Behandlungsmethoden, deren Kosten
und Alternativen. Gemeinsam legen sie die Therapie fest,
die der Zahnarzt in den HKP einträgt.
Über 40 Befunde sind in einer Tabelle katalogisiert. Für
jeden Befund – z.B. fehlender sichtbarer Zahn – gibt es
einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse. Mit
diesem Zuschuss kann der Patient frei wählen, auf welche
Art der Zahn ersetzt werden soll.
Kontakt:
proDente e.V.
Dirk Kropp
Aachener Str. 1053-1055
50858 Köln
Telefon +49 221 170 99 7-40
Telefax +49 221 170 99 7-42
Mobil
+49 163 776 336 8
[email protected]
www.prodente.de
Die zweite Meinung: Jeder Patient kann sich bei
Patientenberatungsstellen
der
zahnärztlichen
Selbstverwaltung oder direkt bei einem anderen Zahnarzt
kostenlos
eine
zweite
Meinung
zu
Befund,
Therapievorschlag sowie zu den Kosten in seinem HKP
einholen. Wichtig zu wissen: Der Zahnarzt, der die
Patientenberatung vorgenommen hat, darf den Patienten
zwei Jahre lang nicht selbst behandeln. So bleibt die
neutrale Beurteilung gewährt.
Der Patient muss den HKP vorab von der Kasse prüfen
und genehmigen lassen, um bei den Kosten sicher zu
gehen.
Die Krankenkasse muss den HKP bewilligen, bevor die
Behandlung beginnt.
Gleichartiger
Zahnersatz:
Bei
gleicher
Behandlungsmethode kann der Patient z.B. zusätzlich
zahnfarben verblendete Kronen anstatt Metallkronen
wählen. Der Versicherte hat dabei Anspruch auf den
Festzuschuss,
Mehrleistungen
werden
ihm
als
Mehrkosten nach der privaten Gebührenordnung GOZ in
Rechnung gestellt.
Andersartiger Zahnersatz: eine andere Versorgungsart als
die für den Befund festgelegte Regelversorgung, wie z.B.
Zahnersatz
durch
Implantate
oder
fest
sitzender
Zahnersatz anstelle von Teilprothesen. Der Patient
rechnet direkt mit seinem Zahnarzt ab. Die Festzuschüsse
werden dem Patienten nach Vorlage der Rechnung von
der Krankenkasse erstattet.
Entscheidet sich der Patient für andersartigen Zahnersatz,
wird
er
von
seinem
Zahnarzt
einen
detaillierten
Kostenplan als Anlage zum Heil- und Kostenplan erhalten.
Sollten im Laufe der Behandlung Abweichungen oder
Änderungen zur geplanten Therapie erforderlich sein,
beispielsweise durch Komplikationen, muss der Zahnarzt
den Patienten über die Maßnahmen und entstehende
Kosten unterrichten und eventuell einen neuen HKP für
die Krankenkasse erstellen.
Je
nach
Behandlung
Zeitaufwand
und
berechnet
Schwierigkeitsgrad
der
Zahnarzt
der
einen
Steigerungswert für die in der GOZ angegebenen
Gebühren für bestimmte Leistungen. Bei Überschreitung
des 2,3-fachen Steigerungssatzes (= durchschnittlicher
Aufwand) muss der Zahnarzt eine schriftliche Begründung
auf der Rechnung abgeben.
Fällt die Rechnung höher aus als vor der Behandlung im
HKP angegeben, muss der Zahnarzt die Mehrkosten
begründen.
Und sonst?
Sobald die Krankenkasse den HKP abgezeichnet hat, ist
er sechs Monate gültig. In diesem Zeitrahmen muss die
Therapie abgeschlossen sein.
Entscheidet sich der Patient für eine Behandlung im
Ausland, muss er ebenfalls einen HKP vorlegen.
Zahnarzt und Patient unterschreiben den HKP. Der
Patient sollte erst dann unterzeichnen, wenn er Inhalt,
aufgeführte Therapie und Kosten verstanden hat und
damit einverstanden ist.
Nach § 33 Einkommenssteuergesetz können Kosten für
Zahnersatz je nach finanzieller und familiärer Situation als
„außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt
werden. Dazu müssen die Belege gesammelt und mit der
Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
4.273 Zeichen, Beleg erbeten
Initiative proDente e.V. – Fakten
Fünf Verbände, die das gesamte dentale Leistungsspektrum in Deutschland repräsentieren,
engagieren sich in der Initiative proDente e.V.:

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Der Freie Verband der Deutschen Zahnärzte (FVDZ)

Der Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen (VDZI)

Der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI)

Bundesverband Dentalhandel (BVD)
Warum diese Initiative?
proDente hat sich zum Ziel gesetzt, fundiertes Fachwissen aus den Bereichen Zahnmedizin und
Zahntechnik zu vermitteln. Die Initiative will zur Unterstützung der Zahnärzte und Zahntechniker
engagierte Aufklärung für den Patienten bieten.
proDente will den Wert gesunder und schöner Zähne darstellen. Vor allem die Aufklärungsarbeit
von der Prophylaxe bis zur Prothetik steht dabei im Mittelpunkt. Für Zahnärzte und
Zahntechniker präsentiert proDente ein umfangreiches Service-Angebot, um die
Kommunikation mit den Patienten zu erleichtern.
Aktivitäten
proDente produziert wissenschaftlich fundiertes Informationsmaterial in verständlicher
Aufmachung. Dazu zählt die Informationsbroschüre "Lust auf schöne Zähne" sowie insgesamt
zehn Info-Blätter zu speziellen Gebieten der Zahnmedizin. Im Internet ist proDente mit einem
Informationsportal präsent (www.prodente.de).
Geschäftsstelle
Dirk Kropp, Geschäftsführer Public Relations, ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die
Öffentlichkeitsarbeit von proDente. Sitz der Geschäftsstelle ist Köln.
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