Köln, 15. Mai 2016 Worauf achten beim HKP? Der Aha-Effekt: Tipps und Hintergründe Gesetzlich versicherte Patienten erhalten von Presseinformation ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, HKP, wenn sie Zahnersatz benötigen. Was er bringt, für wen er bestimmt ist, wann er gültig ist und wie er eingesetzt wird – die wichtigsten Informationen auf einen Blick: Auf dem Heil- und Kostenplan füllt der Zahnarzt den Behandlungsplan für seinen Patienten aus. Er gibt Befund, Regelversorgung und – falls gewünscht – zusätzliche Leistungen an. So entsteht eine Therapie- und Kostenübersicht, mit der die Krankenkasse den Festzuschuss bestimmt. Für Patienten anfallende Eigenleistungen sind ebenfalls auf dem Formular ausgewiesen. Nach Abschluss der Behandlung dient der HKP als Abrechnungsbeleg Kassenzahnärztlicher Abrechnung des Vereinigung, Festzuschusses zwischen die mit der Arzt und wiederum die Krankenkasse vornimmt. Mehr Wissen rund um den HKP: Der HKP ist für jeden Patienten grundsätzlich kostenlos. Der Zahnarzt berät seinen Patienten nach der Untersuchung über Behandlungsmethoden, deren Kosten und Alternativen. Gemeinsam legen sie die Therapie fest, die der Zahnarzt in den HKP einträgt. Über 40 Befunde sind in einer Tabelle katalogisiert. Für jeden Befund – z.B. fehlender sichtbarer Zahn – gibt es einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse. Mit diesem Zuschuss kann der Patient frei wählen, auf welche Art der Zahn ersetzt werden soll. Kontakt: proDente e.V. Dirk Kropp Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln Telefon +49 221 170 99 7-40 Telefax +49 221 170 99 7-42 Mobil +49 163 776 336 8 [email protected] www.prodente.de Die zweite Meinung: Jeder Patient kann sich bei Patientenberatungsstellen der zahnärztlichen Selbstverwaltung oder direkt bei einem anderen Zahnarzt kostenlos eine zweite Meinung zu Befund, Therapievorschlag sowie zu den Kosten in seinem HKP einholen. Wichtig zu wissen: Der Zahnarzt, der die Patientenberatung vorgenommen hat, darf den Patienten zwei Jahre lang nicht selbst behandeln. So bleibt die neutrale Beurteilung gewährt. Der Patient muss den HKP vorab von der Kasse prüfen und genehmigen lassen, um bei den Kosten sicher zu gehen. Die Krankenkasse muss den HKP bewilligen, bevor die Behandlung beginnt. Gleichartiger Zahnersatz: Bei gleicher Behandlungsmethode kann der Patient z.B. zusätzlich zahnfarben verblendete Kronen anstatt Metallkronen wählen. Der Versicherte hat dabei Anspruch auf den Festzuschuss, Mehrleistungen werden ihm als Mehrkosten nach der privaten Gebührenordnung GOZ in Rechnung gestellt. Andersartiger Zahnersatz: eine andere Versorgungsart als die für den Befund festgelegte Regelversorgung, wie z.B. Zahnersatz durch Implantate oder fest sitzender Zahnersatz anstelle von Teilprothesen. Der Patient rechnet direkt mit seinem Zahnarzt ab. Die Festzuschüsse werden dem Patienten nach Vorlage der Rechnung von der Krankenkasse erstattet. Entscheidet sich der Patient für andersartigen Zahnersatz, wird er von seinem Zahnarzt einen detaillierten Kostenplan als Anlage zum Heil- und Kostenplan erhalten. Sollten im Laufe der Behandlung Abweichungen oder Änderungen zur geplanten Therapie erforderlich sein, beispielsweise durch Komplikationen, muss der Zahnarzt den Patienten über die Maßnahmen und entstehende Kosten unterrichten und eventuell einen neuen HKP für die Krankenkasse erstellen. Je nach Behandlung Zeitaufwand und berechnet Schwierigkeitsgrad der Zahnarzt der einen Steigerungswert für die in der GOZ angegebenen Gebühren für bestimmte Leistungen. Bei Überschreitung des 2,3-fachen Steigerungssatzes (= durchschnittlicher Aufwand) muss der Zahnarzt eine schriftliche Begründung auf der Rechnung abgeben. Fällt die Rechnung höher aus als vor der Behandlung im HKP angegeben, muss der Zahnarzt die Mehrkosten begründen. Und sonst? Sobald die Krankenkasse den HKP abgezeichnet hat, ist er sechs Monate gültig. In diesem Zeitrahmen muss die Therapie abgeschlossen sein. Entscheidet sich der Patient für eine Behandlung im Ausland, muss er ebenfalls einen HKP vorlegen. Zahnarzt und Patient unterschreiben den HKP. Der Patient sollte erst dann unterzeichnen, wenn er Inhalt, aufgeführte Therapie und Kosten verstanden hat und damit einverstanden ist. Nach § 33 Einkommenssteuergesetz können Kosten für Zahnersatz je nach finanzieller und familiärer Situation als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen die Belege gesammelt und mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. 4.273 Zeichen, Beleg erbeten Initiative proDente e.V. – Fakten Fünf Verbände, die das gesamte dentale Leistungsspektrum in Deutschland repräsentieren, engagieren sich in der Initiative proDente e.V.: Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Der Freie Verband der Deutschen Zahnärzte (FVDZ) Der Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen (VDZI) Der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) Bundesverband Dentalhandel (BVD) Warum diese Initiative? proDente hat sich zum Ziel gesetzt, fundiertes Fachwissen aus den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik zu vermitteln. Die Initiative will zur Unterstützung der Zahnärzte und Zahntechniker engagierte Aufklärung für den Patienten bieten. proDente will den Wert gesunder und schöner Zähne darstellen. Vor allem die Aufklärungsarbeit von der Prophylaxe bis zur Prothetik steht dabei im Mittelpunkt. Für Zahnärzte und Zahntechniker präsentiert proDente ein umfangreiches Service-Angebot, um die Kommunikation mit den Patienten zu erleichtern. Aktivitäten proDente produziert wissenschaftlich fundiertes Informationsmaterial in verständlicher Aufmachung. Dazu zählt die Informationsbroschüre "Lust auf schöne Zähne" sowie insgesamt zehn Info-Blätter zu speziellen Gebieten der Zahnmedizin. Im Internet ist proDente mit einem Informationsportal präsent (www.prodente.de). Geschäftsstelle Dirk Kropp, Geschäftsführer Public Relations, ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Öffentlichkeitsarbeit von proDente. Sitz der Geschäftsstelle ist Köln.