3M (Schweiz) AG Tel: 01 724 90 90 Eggstrasse 93 8803 Rüschlikon Fax: 01 724 94 50 Notfallauskunft Tel: 041 799 32 53 Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum Tel: 145 ======================================================================== SICHERHEITSDATENBLATT ======================================================================== Dokument Nr. Version Status : 09-4511-3 : 3.00 : Freigegeben Überarbeitet Letzte Version Format : 30.06.2006 : 26.01.2006 : 19 -----------------------------------------------------------------------1. PRODUKTEBEZEICHNUNG -----------------------------------------------------------------------Handelsname: CYANOLIT 241 Stocknummer: XS-8115-0796-0 XT-8115-0882-6 XS-8115-0797-8 XT-8115-0885-9 XS-8115-0800-0 XT-8115-0881-8 Bestimmungsgemässer Gebrauch: Klebstoff -----------------------------------------------------------------------2. PRODUKTEZUSAMMENSETZUNG -----------------------------------------------------------------------Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (%) ------------------------------------- ------------------ ------------Ethyl-2-cyanacrylat 7085-85-0 100 Gefahrensymbol: Xi (Reizend) R-Sätze: R36/37/38-----------------------------------------------------------------------3. MÖGLICHE GEFAHREN -----------------------------------------------------------------------Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. -----------------------------------------------------------------------4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN -----------------------------------------------------------------------nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: nach Einatmen: Beim Auftreten von Beschwerden/Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. -----------------------------------------------------------------------5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG -----------------------------------------------------------------------Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Kohlendioxid, Trockenlöschpulver, Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Brandbekämpfungs-Massnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschliesslich Helm, umluftunabhängigen Atemschutz (Ueberdruck), dichtschliessende Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. -----------------------------------------------------------------------6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG -----------------------------------------------------------------------Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen: Schutzmassnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Raum belüften. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände aufwischen. In einen geeigneten Metallbehälter geben und verschliessen. Behälter schliessen. Umweltschutzmassnahmen: Unausgehärtetes Produkt kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften in einer Verbrennungsanlage entsorgt werden. Vollständig ausgehärtetes (oder polymerisiertes) Material ist als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zu entsorgen. -----------------------------------------------------------------------7. HANDHABUNG UND LAGERUNG -----------------------------------------------------------------------Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Brennbare Flüssigkeit. Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. -----------------------------------------------------------------------8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN -----------------------------------------------------------------------Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Korbbrille tragen. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk. Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polyvinylalkohol. Polytetrafluorethylen (z.B. Teflon). Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Eine oder mehrere der folgenden persönlichen Schutzmassnahmen soweit nötig ergreifen,um Hautkontakt zu vermeiden. Schürze. Overall. Atemschutz: Einatmen von Dämpfen vermeiden. Verschlucken: Nicht einnehmen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Empfohlene Lüftungsmassnahmen: In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Spezielle Hinweise: Keine Baumwollhandschuhe tragen. -----------------------------------------------------------------------9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN -----------------------------------------------------------------------Form / Farbe / Geruch: Klare, farblose Flüssigkeit mit stechendem Geruch. pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: 60 °C Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: 83 °C Selbstentzündlichkeit: n.b. Dampfdruck: n.a. Wasserlöslichkeit: Null Spezifisches Gewicht / Dichte: 1.05 g/cm3 Dampfdichte: n.a. Flüchtige org. Bestandteile: n.a. Verdunstungsrate: n.a. Viskosität: 100 mPa*s @ 20°C -----------------------------------------------------------------------10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT -----------------------------------------------------------------------Zu vermeidende Stoffe: Starke Basen. Amine. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3); Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3); Stickstoffoxide, Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation kann eintreten. -----------------------------------------------------------------------11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE -----------------------------------------------------------------------Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschliessen. Verklebt sofort die Haut. Auswirkungen bei Inhalation: Atemweg-Reizung: Anzeichen/Symptome können Husten, Blutandrang, Reizungen im Rachenraum, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschliessen. Auswirkungen beim Verschlucken: Verschlucken kann verursachen: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschliessen. -----------------------------------------------------------------------12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE -----------------------------------------------------------------------Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. Unterschiedliche Gesetze und die zutreffenden Verordnungen berücksichtigen. -----------------------------------------------------------------------13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG -----------------------------------------------------------------------Möglichkeiten für Recyclingverfahren: Falls möglich der Rückgewinnung zuführen. Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. Empfohlener Abfallcode / Abfallbeschreibung: Die Zuordnung der Abfallcodes ist nach Herkunft des Abfalls entsprechend den UVEK Listen zum Verkehr mit Abfällen vom Abfallerzeuger durchzuführen. Die hier angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen. ( Sonderabfälle mit S ) 08 04 09 S Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösungsmittel oder andere gefährlichen Stoffe enthalten. 20 01 27 S Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten. -----------------------------------------------------------------------14. TRANSPORTVORSCHRIFTEN -----------------------------------------------------------------------ADR/RID Kein Gefahrgut/Not restricted. -----------------------------------------------------------------------15. VORSCHRIFTEN -----------------------------------------------------------------------15.1 Luftreinhalte-Verordnung (LRV): 15.2 VOC-Verordnung: 15.3 Kennzeichnung nach Chemikalienrecht: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend R-Sätze R 36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. S-Sätze S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 23A: Dampf nicht einatmen. S 24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Wenn Augenlider verklebt sind, nicht gewaltsam öffnen. Verklebte Hautstellen schnell in warmes Wasser tauchen. Nicht versuchen - mit übermässiger Gewalt - die verklebten Hautstellen auseinanderzubringen. Etiketten-Komponenten Ethyl-2-cyanacrylat -----------------------------------------------------------------------16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa) Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor der Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufs- bedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.