UNIVERSITÄT DES SAARLANDES FRAGEBOGEN 2.1 Amt für Arbeits- und Umweltschutz -AAUSaarbrücken, Gebäude C1 1 Homburg, Gebäude 63 zur Gefährdungsbeurteilung Kostenstelle: (Anforderungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz) Raum – Nummern: Gebäude: Etage: Institution: Anzahl der Arbeitsplätze: Anzahl der Räume: Bereichsbeauftragte/r: Datum: Chemisches Laboratorium (gilt nur in Verbindung mit Fragebogen 5.5 Gefahrstoffe) Für jeden Arbeitsplatz sollte ein Arbeitsblatt ausgefüllt werden. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen ist ein gemeinsames Arbeitsblatt möglich. Bei auftretenden Mängeln ( nein ) bitte Raum-Nr. angeben. Vorgaben entfällt 1 Bau und Ausrüstung 1.1 1.2 1.7 Eine technische Lüftung ist vorhanden und funktionstüchtig. Fußböden oder deren Beläge sowie hindurchgehende Leitungsdurchführungen sind wasserdicht ausgeführt. Fenster und Türen werden während der Arbeiten im Labor geschlossen gehalten. Die Labortüren schlagen in Fluchtrichtung auf und sind mit einem Sichtfenster ausgerüstet. Im Labor sind mit Frischwasser gespeiste Notduschen vorhanden, die regelmäßig geprüft werden; die Ergebnisse werden dokumentiert. Brenngasleitungen sind gesondert absperrbar. Zusätzlich ist eine Absperreinrichtung außerhalb des Laboratoriums vorhanden. Im Labor sind gekennzeichnete Not-Aus-Einrichtungen vorhanden. 2 Labororganisation und -betrieb 2.1 Für Laboratorien gibt es Zutrittsbeschränkungen, auf die mit entsprechender Kennzeichnung hingewiesen wird. Die Beschäftigten haben für die durchzuführenden Tätigkeiten die erforderliche Fachkunde und Qualifikation. Eine allgemeine Betriebsanweisung („Laborordnung“), die in übersichtlicher Form die grundlegenden, konkretisierten Festlegungen enthält, ist vorhanden. Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeiten anhand von Betriebsanweisungen unterwiesen, danach mindestens einmal jährlich; die Durchführung wird dokumentiert. Tätigkeiten von Fremdpersonal (z. B. Reinigungskräfte, Handwerker) werden erst nach Unterweisung ausgeübt; die Durchführung der Unterweisung wird dokumentiert. Im Labor wird ständig geeignete Arbeits- und Schutzkleidung getragen und von der Straßenkleidung getrennt aufbewahrt. Im Labor wird ständig eine Schutzbrille getragen. Gefahrstoffe werden nur in laborüblichen Mengen eingesetzt. Für den Fall einer Störung, eines Unfalles oder Notfalles sind Notfallmaßnahmen festgelegt und den Beschäftigten bekannt. Die Überwachung von laufenden Versuchen ist sichergestellt. Für länger andauernde oder unbeaufsichtigt laufende Versuche sind entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen. Mindestens einmal jährlich werden alle im Labor vorgehaltenen Gefahrstoffe und Präparate auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft. 1.3 1.4 1.5 1.6 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 ja nein Raum-Nr.: Weitere relevante Fragebögen: z. B. 5.2 Arbeitsmittel, 5.3 Gase Kenntnis genommen, der/die Vorgesetzte Fragebogen 2.1 Stand: 12/2011 Seite 1 von 1