Programm für Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments für Menschen mit Behinderungen Das Europäische Parlament fördert die Chancengleichheit und ermutigt Frauen und Männer mit Behinderungen, sich für seine Praktikumsprogramme zu bewerben. Im Jahr 2006 hat das Europäische Parlament ein Praktikumsprogramm speziell für Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen. Dieses Programm ist eine positive Maßnahme im Sinne von Artikel 4 des Verhaltenskodex für die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen. Ziele Das Ziel des Programms besteht hauptsächlich darin, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle Arbeitserfahrung als Praktikant im Europäischen Parlament anzubieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich der Tätigkeit des Parlaments vertraut zu machen. Zusätzliche Ziele sind: die Umsetzung der Grundsätze der Chancengleichheit des Europäischen Parlaments in die Praxis durch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beim Erwerb von Berufserfahrung, wodurch ihre künftigen Beschäftigungschancen verbessert werden; die Bereicherung des Europäischen Parlaments durch den Beitrag und die positive Erfahrung, die Praktikanten mit Behinderungen in seine Arbeit und Kultur einbringen; ein Beitrag zur Sensibilisierung der Mitarbeiter des Parlaments für Behinderungen als Hilfe zum Abbau von Hemmnissen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Programmbeschreibung Im Rahmen dieses Programms wird ein fünfmonatiges bezahltes Praktikum für Bewerber mit Behinderungen ermöglicht, das zusätzlich zu den anderen Möglichkeiten für Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments angeboten wird. Das Praktikum ist von den Artikeln 21 und 22 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments ausgenommen und bietet Bewerbern ohne Hochschulabschluss dieselben Bedingungen wie anderen bezahlten Praktikanten Angemessene Vorkehrungen Für die Praktikanten werden erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen, um ihnen zu ermöglichen, die wesentlichen Arbeitsaufgaben zu erfüllen, die ihnen zugewiesen wurden. Nach Artikel 1d Absatz 4 des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften versteht man unter angemessenen Vorkehrungen „geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um einer Person mit einer Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten“. Bewerber müssen in dem Online-Bewerbungsformular den Abschnitt „Behinderungen“ (Beschreibung ihrer Behinderung und ihrer besonderen Bedürfnisse am und außerhalb des Arbeitsplatzes) ausfüllen. Diese Informationen bilden die Grundlage für die barrierefreie Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes. Unzureichende und ungenaue Informationen der Bewerber in diesem Formular können zu Verzögerungen bei der Bereitstellung angemessener Vorkehrungen für die Praktikanten am Arbeitsplatz führen. Sollte das Europäische Parlament den Praktikanten keine Übergangslösung anbieten können, könnte dies schlimmstenfalls dazu führen, dass das Praktikum gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Internen Regelung wegen zwingender betrieblicher Gründe ausgesetzt oder beendet werden muss. Alle Angaben der Bewerber zu ihrer Behinderung werden ausschließlich innerhalb des Europäischen Parlaments genutzt und nur zum Zweck der barrierefreien Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und zur Unterstützung des erfolgreichen Bewerbers bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung, geeigneten Transportmitteln und Hilfsdiensten verwendet. Unterkunft, Beförderung und Hilfeleistungen Das Europäische Parlament hält für Praktikanten Informationen über Möglichkeiten für behindertengerechte Unterkunft, Beförderung und Hilfeleistungen bereit, kann deren Bereitstellung allerdings nicht garantieren. Die Praktikanten sind in erster Linie selbst für die Beschaffung einer Unterkunft, die Unterzeichnung eines Mietvertrags und die Hinterlegung einer Kaution verantwortlich. Es kann eine Zusatzbeihilfe bei Behinderung gewährt werden, die zur Bestreitung zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit behindertengerechter Unterkunft, Beförderung und Hilfeleistungen beitragen soll. Weitere Zahlungen für Praktikanten, die den Betrag der Vergütung und der Zusatzbeihilfe bei Behinderung übersteigen, sind nicht möglich. Partnerschaft Das Programm wurde gemeinsam mit dem Europäischen Behindertenforum gestartet, damit es eine große Anzahl potentieller Bewerber in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Bewerberländern erreicht. Voraussetzungen Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Kandidatenlandes für den Beitritt zur Europäischen Union besitzen. Sie müssen zu Beginn des Praktikums mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen über gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfügen. Sie dürfen kein Praktikum absolviert haben und keiner vergüteten Anstellung nachgegangen sein, das bzw. die sich über mehr als vier aufeinanderfolgende Wochen erstreckt hat und für das bzw. die Zahlungen aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union geleistet wurden. Sie müssen belegen können, dass sie eine Behinderung haben (ärztliches Attest oder Behindertenausweis/Bescheinigung einer nationalen Stelle). Bewerbung Bewerber mit Behinderungen können sich ausschließlich über das für sie vorgesehene Online-Bewerbungsformular für ein Praktikum bewerben. Zulassungsverfahren Die Bewerber werden nach einer Bewertung des Lebenslaufes ausgewählt, wobei das Profil des Kandidaten den verfügbaren Praktikumsplätzen entsprechen muss. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der in der Bewerbung angegebenen Informationen. Weisen mehrere Bewerber die gleichen Verdienste auf, wird darauf geachtet, dass eine Ausgewogenheit zwischen Männern und Frauen und bei der geographischen Herkunft gegeben ist, soweit die beschränkte Anzahl der Praktikumsplätze dies erlaubt. Praktikumsbedingungen Monatliche Vergütung Bewerber, die in dieses Programm aufgenommen werden, erhalten eine monatliche Vergütung von 1213,55 Euro (Stand: 2012), wenn das Praktikum in Brüssel oder Luxemburg stattfindet. Dieser Betrag wird für die Informationsbüros in den Mitgliedstaaten entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex angepasst. Zusätzliche Vergütung bei Behinderung Zusätzliche Kosten von Praktikanten, die unmittelbar mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehen, können gemäß Artikel 24 Absatz 9 der Internen Regelung in einer Höhe von bis zu 50 % des Betrags der monatlichen Vergütung übernommen werden. Erstattung von An- und Abreisekosten Es gilt Artikel 14 der Internen Regelung. Versicherung Gemäß Artikel 16 der Internen Regelung schließt das Europäische Parlament eine Kranken- sowie eine Unfallversicherung für den Praktikanten ab, die einen Versicherungsschutz zusätzlich zu einer nationalen oder jeder sonstigen Versicherung bietet. Geltende Regelungen Für alle Aspekte des Praktikumsprogramms, die nicht ausdrücklich in dieser Programmbeschreibung geregelt sind, gilt die Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments. Überwachung und Bewertung des Programms Die Praktikanten und ihre Betreuer werden aufgefordert, ihre Erfahrungen zu bewerten, um auf mögliche Änderungen oder Verbesserungen des Programms hinzuweisen. Die Durchführung des Programms wird überwacht, und am Ende jedes Praktikums erfolgt eine Einschätzung durch das Referat Gleichstellung und Vielfalt.