Amt Nortorf, GEZ 16.7.15 öffentlich

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E. Wernig, Schulwiesenweg 11, 24589 Dätgen
Herr Junge im
Amt Nortorf Land
Niedernstr. 6
24589 Nortorf
16.07.2015
Betreff: Pfändungsankündigung, Zusendung einer Kostenforderung Nummer: 1004/2015F
Guten Tag Herr Junge.
Die Vorgehensweise des „ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragservice“, von Ihnen GEZ???!!! bezeichnet ist sehr
aufschlussreich. Bisher habe ich von dieser Firma ein Schreiben, mit der Aufforderung mich dort anzumelden,
erhalten, was ich abgelehnt habe, da ich an diesem „Service“ nicht interessiert bin. Bis heute war mein
Kenntnisstand, daß erst mal eine Forderung gestellt werden muß, gefolgt von einem gerichtlichen
Mahnverfahren, gerichtlichem Vollstreckungsbescheid, bevor Sie in Erscheinung treten. Daß irgendeine Firma
diesen Weg offensichtlich nicht mehr einhalten muß, Ihnen eine imaginäre offene Summe X auf den Tisch legt
und Sie damit los gehen um dies einzufordern, ist mir neu.
Daraus folgt in Bezug auf die fordernde Firma:
Zurückweisung (kein Widerspruch)mit ausführlicher Begründung !!!!
Bezugnehmend auf die hier eingegangene Forderung weise ich diese hiermit mangels Vertrag mit dem hier
fordernden Privatunternehmen zurück.
Ein Vertrag zwischen HGB und BGB des vorherigen Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen und hiermit
nehme ich Abstand. Dies setzt auch keinerlei Fristen in Gang. Die Rechtsform des Beitragservice ist eine
selbstständige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Eine staatliche Behörde wird bewusst
vorgetäuscht.
Der hier fordernde Beitragservice der öffentlich–rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten
Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio ohne Vertrag mit meiner Person, zeigt eine Form der
Rechtsbeugung und Täuschung des deutschen Volkes.
Der Beitragservice ist eine öffentlich–rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich–
rechtlichen Landesrundfunkanstalten ( ARD, ZDF, Deutschlandradio) zum Zwecke des Einzugs der
Rundfunkbeiträge nach dem sogenannten “Rundfunkstaatsvertrag”. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an.
Der Beitragservice trägt die gleiche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, identisch mit der UStG
der erloschenen GEZ und ist nach BGB § 138 sittenwidrig, da hier eine neue Firma vorgetäuscht wird, sowie die
Täuschung über einen nicht existierenden Staat.
Weiterhin weise ich eine sogenannte “Haushaltsabgabe” zurück, die in Tatsache eine versteckte Zwecksteuer ist.
In dem ranghöchsten Regelwerk=Grundgesetz=“Verfassung“?? findet sich das Recht der Menschen, sich an
allen zugänglichen Quellen zu informieren, wogegen eine allgemeine Beitragspflicht hierzu gänzlich fehlt. Es
werden weder Beitragspflichte für die Medien, noch Steuerpflichtige benannt. Mangels eines gültigen
Steuergesetzes der BRD-GmbH, der fehlenden Rechtsform eines Staates BRD-GmbH und dem Wissen der
geltenden Reichsabgabeordnung werde ich mich nicht strafbar machen.
Einen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag weise ich zurück, da einen Staatsvertrag nur zwei oder mehrere
souveräne Staaten miteinander abschließen können, siehe Definition Staatsvertrag lt. Bundesministerium für
Justiz. Ein sogenannter Staatsvertrag mit den seit dem 18.07.1990 erloschenen Bundesländern ohne jede
Gründungsurkunde, ist bewiesen Betrug und eine Täuschung im Rechtsverkehr.
Eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten Steuernummer ohne Steuergesetz
ist kein öffentliches Unternehmen, sondern eine Firma, die das deutsche Volk ausplündert, was nach HLKO
Artikel 47 ausdrücklich verboten ist.
Ein genutztes HGB ist hier seit dem 21.01.2013 erloschen, es gilt weltweit das „Bürgerliche Recht“ und jede
handelnde Person ist privatrechtlich nach BGB § 839 und § 840 zum Schadensersatz verpflichtet.
Jeder ungesetzlich requirierte Wert, der nicht von Gesetzes wegen ihnen gehört, wurde per Gesetz
ordnungsgemäß für nichtig erklärt und ist an die rechtlichen Besitzer zurückzugeben.
Ein „ Staatsvertrag “ ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten nennt man „bilateral“,
zwischen mehreren Staaten „multilateral“. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die
Salinenkovention zwischen Österreich und Bayern.
Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft „Staatsvertrag“ genannt, was in Wirklichkeit ein Staatskirchenvertrag
mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an und trete
ich nicht bei.
Dies lehne ich insbesondere ab, da hier nur Kriegsgebaren verherrlicht, kriminelle Geldbeschaffung über ein
ungesetzliches Zahlungsmittel (€) mit Falschinformationen, die Unfähigkeit einer kriminellen Politik über eine
sogenannte Finanzkrise wissentlich verbreitet werden und damit das eigene Volk geplündert wird um
Unwahrheiten über Medien zu verbreiten. Dies wird gerade mal wieder in Bezug auf Russland und die Ukraine
hinreichend unter Beweis gestellt.
In wie weit die Medien unabhängig sind kann hier eingesehen werden:
https://torstenramm.files.wordpress.com/2014/04/kanzlerakte.jpg
Unter Drohung mit nichtigen Gesetzen soll hier der Zwang als Gesetz verkauft werden, wo Sie doch wissen, daß
die “BRD” kein souveräner Staat ist. Die Politik, sowie kriminelle Bankenmachenschaften finanziere ich nicht. Ich
habe mit dieser Privatfirma nichts zu tun.
Meine persönlichen Daten hat der ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragservice nicht durch meine Person
erhalten, da ich bewiesener Maßen keinen Vertrag mit diesem Unternehmen habe= Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz.
Zwangsmitgliedschaften sind in der BRD vgl. Art. 1 (2) und Art. 25 Grundgesetz durch das zwingende Völkerrecht
(ius cogens) siehe UN-Menschrechtskonvention §20 (2) verboten.
§ 20 Absatz 2 der UN-Menschenrechtskonvention sagt aus: „Niemand darf gezwungen werden, einer
Vereinigung anzugehören.“
Da die BRD die völkerrechtlichen Verträge unterschrieben hat und diese für alle Mitglieder gemäß der UNStatuten (insbesondere die UN-Menschenrechtskonventionen) sind diese verbindlich geltend. Diese sind im
Grundgesetz fest verankert und gehen den bundesdeutschen Gesetzen vor (vgl .Art. 25 GG).
Frau Merkel hat zu diesem Thema, Rundfunkgebühren, in einer öffentlichen Diskussion gesagt, es gibt keine
Zwangsmitgliedschaft und es sollten nur die Menschen zahlen, die diese Sender auch nutzen.
Wie Ihnen bekannt sein müsste wurde § 1 GVO geändert wonach Gerichtsvollzieher seit 2.8.12 als
Privatpersonen handeln und als solche belangt werden können.
Das Landgericht Tübingen hat in seinem Urteil vom 8.1.2015 die Rechtslage zu dem Thema klar dargelegt. Das
neuste Urteil des BGH in der Sache belegt nicht ein Fehlurteil des Landgerichts sonder vielmehr die Tatsache,
daß der BGH geltendes Recht, das BGB ignoriert. Dieses Verhalten/Urteil ändert jedoch nichts an der Gültigkeit
der Gesetze und Paragraphen auf die sich das LG Tübingen bezogen hat.
Rechtsbelehrung:
Bitte beachten Sie, dass eine handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen der Person Herr Dieter
Junge unter Angabe des Versuchs der hier zu erschleichenden Leistung, unter Vortäuschung eines
„Staatsvertrag ohne Staat“ – geschlossen mit erloschenen Bundesländern ohne Gründungs – und
Körperschaftsurkunde Willkür, Rechtsbeugung und Hochverrat am eigenem Volk, Vorschrift für Verträge nach
Verwaltungsvorschrift ist.
Die Erstellung von selbst bestellten Vollstreckungsbescheiden ohne jede Gerichtsbarkeit unterliegt dem
persönlichen Schadenersatz durch Ihre Person, da Sie im vollen Wissen keinen souveränen Staat vertreten.
Die Nutzung identischer Steuernummern der erloschenen GEZ und der hier auftretenden Firma zeigt den Vorsatz
zum Dienstvergehen nach RStGB § 336.
Nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, das durch jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns
oder Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen
oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umständen nach die
Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Ihre Ankündigung weiterer Maßnahmen ist die Ankündigung von Straftaten die bei Umsetzung sie von mir zur
Anzeige gebracht werden. Bzgl. Lohn- und Kontopfändungen im Sinne der HLKO wie schon dargelegt. Die
zwangsweise Öffnung meiner Wohnung ist Einbruch da Sie spätestens nach o. g. Änderung der OVG, de facto
seit 8.5.45 als Privatperson handeln und als solche belangt werden können.
Erzwingungshaft:
Im sog. Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde mit Datum vom 16.
September 1963 das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden ausdrücklich normiert.
Der Text lautet:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“
(Vgl. auch Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte [ICCPR], vom 19.12.1966 [BGBl.
1973 II 1553], Art 11.: Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage
ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.)
Hier sei nochmals ausdrücklich erwähnt daß ich weder einen Vertrag, geschweige denn Schulden mit/bei der
Firma “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” habe!
Kriminelle Handlungen, die von Ihnen unterstützt/begangen worden sind und nach wie vor unterstützt/begangen
werden:
Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als
Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde
rechtlich geschult sind. Daraus ergeben sich:
– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.
Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen die verantwortlichen Personen der Firma “ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice” und gegen JEDEN der diese Machenschaften unterstützt, sich daran beteiligt,
zum Handlanger machen läßt, vor einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes
Weitere begangene kriminelle Handlung an denen Sie sich beteiligen:
Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des
Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).
Durch Schreiben (einzusehen hier:
https://torstenramm.files.wordpress.com/2012/11/geltung_ueberleitungsvertrag.jpg)
des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur
Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.
Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit
Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.
Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager
Landkriegsordnung gilt.
In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:
„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die
religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das
Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.
Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen des sogenannten “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” haben,
mit Ihrer Hilfe, durch den Versuch der Einziehung von Geldern aus meinem Privateigentum gegen geltendes
Kriegs- und Völkerrecht verstoßen.
Ich fordere Sie auf jede weitere Unterstützung dieser rechtswidrigen Machenschaften gegen meine Person zu
unterlassen. Sollte dieser Aufforderung wider Erwarten nicht nachgekommen werden, so ergeht zusätzlich beim
zuständigen Gericht in Den Haag Anzeige gegen entsprechende verantwortliche Personen wegen Kriegs- und
Völkerrechtsverletzung.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für die Firma “ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice” gilt – unterschrieben!
Gezeichnet
PS.
Meine Meinung:
Ich bekomme immer mehr den Eindruck daß hier ein ganz perfides und niederträchtiges Spiel, mit den „Beamten“
gespielt wird. Jeder der sich als „Beamter“ sieht, in sog. öffentlichen Einrichtungen arbeitet unterstellt sich
freiwillig dem Beamtengesetz. Dieses besagt ganz klar, Beamte haben den Bürgern, also den Menschen des
Landes, zu dienen. Jeder Beamte hat Dienstanweisungen selber auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und haftet
PERSÖNLICH für Verstöße, dadurch begangene Straftaten und evtl. Schäden. Dadurch werden m. E. die
„Beamten“ ins Feuer gejagt und die Verantwortlichen können sich jederzeit hinter ihren eigenen Regelwerken
verstecken. Sie sind fein raus und die Folgen tragen einzig und alleine die „Beamten“.
Es ist bitter wie tief die sog. Regierung dieses Landes wieder gesunken ist.
Es ist bitter wie wenig die Menschen aus der Vergangenheit gelernt haben daß sie so einen Sinkflug zulassen
und wie viele Menschen auch noch behilflich sind, die Entrechtung der eigenen Landsleute voran zu treiben.
Daher wundert es mich wirklich wenig, daß in den Augen der restlichen Welt immer noch von der „Schuld der
Deutschen“ gesprochen wird, denn natürlich wurde und wird unser Verhalten sehr genau betrachtet. Die
Menschen haben wieder nicht aufgepasst und rechtzeitig die Notbremse gezogen. Bitter und traurig daß eine
riesige Chance ungenutzt blieb.
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