E. Wernig, Schulwiesenweg 11, 24589 Dätgen Herr Junge im Amt Nortorf Land Niedernstr. 6 24589 Nortorf 16.07.2015 Betreff: Pfändungsankündigung, Zusendung einer Kostenforderung Nummer: 1004/2015F Guten Tag Herr Junge. Die Vorgehensweise des „ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragservice“, von Ihnen GEZ???!!! bezeichnet ist sehr aufschlussreich. Bisher habe ich von dieser Firma ein Schreiben, mit der Aufforderung mich dort anzumelden, erhalten, was ich abgelehnt habe, da ich an diesem „Service“ nicht interessiert bin. Bis heute war mein Kenntnisstand, daß erst mal eine Forderung gestellt werden muß, gefolgt von einem gerichtlichen Mahnverfahren, gerichtlichem Vollstreckungsbescheid, bevor Sie in Erscheinung treten. Daß irgendeine Firma diesen Weg offensichtlich nicht mehr einhalten muß, Ihnen eine imaginäre offene Summe X auf den Tisch legt und Sie damit los gehen um dies einzufordern, ist mir neu. Daraus folgt in Bezug auf die fordernde Firma: Zurückweisung (kein Widerspruch)mit ausführlicher Begründung !!!! Bezugnehmend auf die hier eingegangene Forderung weise ich diese hiermit mangels Vertrag mit dem hier fordernden Privatunternehmen zurück. Ein Vertrag zwischen HGB und BGB des vorherigen Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen und hiermit nehme ich Abstand. Dies setzt auch keinerlei Fristen in Gang. Die Rechtsform des Beitragservice ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Eine staatliche Behörde wird bewusst vorgetäuscht. Der hier fordernde Beitragservice der öffentlich–rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio ohne Vertrag mit meiner Person, zeigt eine Form der Rechtsbeugung und Täuschung des deutschen Volkes. Der Beitragservice ist eine öffentlich–rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich– rechtlichen Landesrundfunkanstalten ( ARD, ZDF, Deutschlandradio) zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem sogenannten “Rundfunkstaatsvertrag”. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an. Der Beitragservice trägt die gleiche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, identisch mit der UStG der erloschenen GEZ und ist nach BGB § 138 sittenwidrig, da hier eine neue Firma vorgetäuscht wird, sowie die Täuschung über einen nicht existierenden Staat. Weiterhin weise ich eine sogenannte “Haushaltsabgabe” zurück, die in Tatsache eine versteckte Zwecksteuer ist. In dem ranghöchsten Regelwerk=Grundgesetz=“Verfassung“?? findet sich das Recht der Menschen, sich an allen zugänglichen Quellen zu informieren, wogegen eine allgemeine Beitragspflicht hierzu gänzlich fehlt. Es werden weder Beitragspflichte für die Medien, noch Steuerpflichtige benannt. Mangels eines gültigen Steuergesetzes der BRD-GmbH, der fehlenden Rechtsform eines Staates BRD-GmbH und dem Wissen der geltenden Reichsabgabeordnung werde ich mich nicht strafbar machen. Einen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag weise ich zurück, da einen Staatsvertrag nur zwei oder mehrere souveräne Staaten miteinander abschließen können, siehe Definition Staatsvertrag lt. Bundesministerium für Justiz. Ein sogenannter Staatsvertrag mit den seit dem 18.07.1990 erloschenen Bundesländern ohne jede Gründungsurkunde, ist bewiesen Betrug und eine Täuschung im Rechtsverkehr. Eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten Steuernummer ohne Steuergesetz ist kein öffentliches Unternehmen, sondern eine Firma, die das deutsche Volk ausplündert, was nach HLKO Artikel 47 ausdrücklich verboten ist. Ein genutztes HGB ist hier seit dem 21.01.2013 erloschen, es gilt weltweit das „Bürgerliche Recht“ und jede handelnde Person ist privatrechtlich nach BGB § 839 und § 840 zum Schadensersatz verpflichtet. Jeder ungesetzlich requirierte Wert, der nicht von Gesetzes wegen ihnen gehört, wurde per Gesetz ordnungsgemäß für nichtig erklärt und ist an die rechtlichen Besitzer zurückzugeben. Ein „ Staatsvertrag “ ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten nennt man „bilateral“, zwischen mehreren Staaten „multilateral“. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkovention zwischen Österreich und Bayern. Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft „Staatsvertrag“ genannt, was in Wirklichkeit ein Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an und trete ich nicht bei. Dies lehne ich insbesondere ab, da hier nur Kriegsgebaren verherrlicht, kriminelle Geldbeschaffung über ein ungesetzliches Zahlungsmittel (€) mit Falschinformationen, die Unfähigkeit einer kriminellen Politik über eine sogenannte Finanzkrise wissentlich verbreitet werden und damit das eigene Volk geplündert wird um Unwahrheiten über Medien zu verbreiten. Dies wird gerade mal wieder in Bezug auf Russland und die Ukraine hinreichend unter Beweis gestellt. In wie weit die Medien unabhängig sind kann hier eingesehen werden: https://torstenramm.files.wordpress.com/2014/04/kanzlerakte.jpg Unter Drohung mit nichtigen Gesetzen soll hier der Zwang als Gesetz verkauft werden, wo Sie doch wissen, daß die “BRD” kein souveräner Staat ist. Die Politik, sowie kriminelle Bankenmachenschaften finanziere ich nicht. Ich habe mit dieser Privatfirma nichts zu tun. Meine persönlichen Daten hat der ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragservice nicht durch meine Person erhalten, da ich bewiesener Maßen keinen Vertrag mit diesem Unternehmen habe= Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Zwangsmitgliedschaften sind in der BRD vgl. Art. 1 (2) und Art. 25 Grundgesetz durch das zwingende Völkerrecht (ius cogens) siehe UN-Menschrechtskonvention §20 (2) verboten. § 20 Absatz 2 der UN-Menschenrechtskonvention sagt aus: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ Da die BRD die völkerrechtlichen Verträge unterschrieben hat und diese für alle Mitglieder gemäß der UNStatuten (insbesondere die UN-Menschenrechtskonventionen) sind diese verbindlich geltend. Diese sind im Grundgesetz fest verankert und gehen den bundesdeutschen Gesetzen vor (vgl .Art. 25 GG). Frau Merkel hat zu diesem Thema, Rundfunkgebühren, in einer öffentlichen Diskussion gesagt, es gibt keine Zwangsmitgliedschaft und es sollten nur die Menschen zahlen, die diese Sender auch nutzen. Wie Ihnen bekannt sein müsste wurde § 1 GVO geändert wonach Gerichtsvollzieher seit 2.8.12 als Privatpersonen handeln und als solche belangt werden können. Das Landgericht Tübingen hat in seinem Urteil vom 8.1.2015 die Rechtslage zu dem Thema klar dargelegt. Das neuste Urteil des BGH in der Sache belegt nicht ein Fehlurteil des Landgerichts sonder vielmehr die Tatsache, daß der BGH geltendes Recht, das BGB ignoriert. Dieses Verhalten/Urteil ändert jedoch nichts an der Gültigkeit der Gesetze und Paragraphen auf die sich das LG Tübingen bezogen hat. Rechtsbelehrung: Bitte beachten Sie, dass eine handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen der Person Herr Dieter Junge unter Angabe des Versuchs der hier zu erschleichenden Leistung, unter Vortäuschung eines „Staatsvertrag ohne Staat“ – geschlossen mit erloschenen Bundesländern ohne Gründungs – und Körperschaftsurkunde Willkür, Rechtsbeugung und Hochverrat am eigenem Volk, Vorschrift für Verträge nach Verwaltungsvorschrift ist. Die Erstellung von selbst bestellten Vollstreckungsbescheiden ohne jede Gerichtsbarkeit unterliegt dem persönlichen Schadenersatz durch Ihre Person, da Sie im vollen Wissen keinen souveränen Staat vertreten. Die Nutzung identischer Steuernummern der erloschenen GEZ und der hier auftretenden Firma zeigt den Vorsatz zum Dienstvergehen nach RStGB § 336. Nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, das durch jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stehen. Ihre Ankündigung weiterer Maßnahmen ist die Ankündigung von Straftaten die bei Umsetzung sie von mir zur Anzeige gebracht werden. Bzgl. Lohn- und Kontopfändungen im Sinne der HLKO wie schon dargelegt. Die zwangsweise Öffnung meiner Wohnung ist Einbruch da Sie spätestens nach o. g. Änderung der OVG, de facto seit 8.5.45 als Privatperson handeln und als solche belangt werden können. Erzwingungshaft: Im sog. Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde mit Datum vom 16. September 1963 das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden ausdrücklich normiert. Der Text lautet: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (Vgl. auch Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte [ICCPR], vom 19.12.1966 [BGBl. 1973 II 1553], Art 11.: Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.) Hier sei nochmals ausdrücklich erwähnt daß ich weder einen Vertrag, geschweige denn Schulden mit/bei der Firma “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” habe! Kriminelle Handlungen, die von Ihnen unterstützt/begangen worden sind und nach wie vor unterstützt/begangen werden: Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar. Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde. Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Drohung und Nötigung ist strafbar. Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar. Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind. Daraus ergeben sich: – vorsätzlicher Betrug – vorsätzliche Täuschung – vorsätzliche Amtsanmaßung – vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB – vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB – Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB – vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB. Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen. Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr. Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen die verantwortlichen Personen der Firma “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” und gegen JEDEN der diese Machenschaften unterstützt, sich daran beteiligt, zum Handlanger machen läßt, vor einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes Weitere begangene kriminelle Handlung an denen Sie sich beteiligen: Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955). Durch Schreiben (einzusehen hier: https://torstenramm.files.wordpress.com/2012/11/geltung_ueberleitungsvertrag.jpg) des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist. Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland. Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt. In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat: „Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende. Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen des sogenannten “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” haben, mit Ihrer Hilfe, durch den Versuch der Einziehung von Geldern aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstoßen. Ich fordere Sie auf jede weitere Unterstützung dieser rechtswidrigen Machenschaften gegen meine Person zu unterlassen. Sollte dieser Aufforderung wider Erwarten nicht nachgekommen werden, so ergeht zusätzlich beim zuständigen Gericht in Den Haag Anzeige gegen entsprechende verantwortliche Personen wegen Kriegs- und Völkerrechtsverletzung. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für die Firma “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” gilt – unterschrieben! Gezeichnet PS. Meine Meinung: Ich bekomme immer mehr den Eindruck daß hier ein ganz perfides und niederträchtiges Spiel, mit den „Beamten“ gespielt wird. Jeder der sich als „Beamter“ sieht, in sog. öffentlichen Einrichtungen arbeitet unterstellt sich freiwillig dem Beamtengesetz. Dieses besagt ganz klar, Beamte haben den Bürgern, also den Menschen des Landes, zu dienen. Jeder Beamte hat Dienstanweisungen selber auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und haftet PERSÖNLICH für Verstöße, dadurch begangene Straftaten und evtl. Schäden. Dadurch werden m. E. die „Beamten“ ins Feuer gejagt und die Verantwortlichen können sich jederzeit hinter ihren eigenen Regelwerken verstecken. Sie sind fein raus und die Folgen tragen einzig und alleine die „Beamten“. Es ist bitter wie tief die sog. Regierung dieses Landes wieder gesunken ist. Es ist bitter wie wenig die Menschen aus der Vergangenheit gelernt haben daß sie so einen Sinkflug zulassen und wie viele Menschen auch noch behilflich sind, die Entrechtung der eigenen Landsleute voran zu treiben. Daher wundert es mich wirklich wenig, daß in den Augen der restlichen Welt immer noch von der „Schuld der Deutschen“ gesprochen wird, denn natürlich wurde und wird unser Verhalten sehr genau betrachtet. Die Menschen haben wieder nicht aufgepasst und rechtzeitig die Notbremse gezogen. Bitter und traurig daß eine riesige Chance ungenutzt blieb.