Antrag auf Zulassung eines Nebenfachs - Sowi

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Prüfungsausschuss B.Sc. Psychologie
Die Vorsitzende
Besucheradresse:
Prof. Dr. Michaela Wänke
Parkring 47, Raum 313
68131 Mannheim
Tel: +49 (0) 621-181 1620
Fakultät für Sozialwissenschaften
Universität Mannheim, 68131 Mannheim
Antrag auf Zulassung eines Nebenfachs
Gemäß Anlage zur Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B. Sc.) Psychologie an der
Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Mannheim ist ein Nebenfachmodul mit mindestens 8 ECTS
abzuschließen. Die a priori genehmigten Nebenfächer sind Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Informatik, Mathematik, Psychiatrie, Medien- und Kommunikationswissenschaft, Philosophie, Linguistik und Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim.
Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss können Module eines weiteren Nebenfachs zugelassen
werden. Füllen Sie die folgenden Felder aus, um einen solchen Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass
Anträge nur dann genehmigt werden können, wenn eine sinnvolle Studienstruktur ersichtlich ist, wenn klar ist,
dass es sich um das Studium eines eigenständigen wissenschaftlichen Faches handelt (vorwiegend praktische
Veranstaltungen oder z.B. reine Sprachkurse erfüllen dieses Kriterium nicht) und wenn der Studien- und
Prüfungsumfang dem von anderen genehmigten Nebenfächern entspricht.
Bitte ausfüllen und als E-Mail-Anhang schicken an [email protected]
Name:
Vorname:
Anschrift:
Matrikelnummer:
Email:
Name des Fachs, dessen Zulassung als Nebenfach beantragt wird:
Begründung:
Belegte oder zu belegende Kurse/Veranstaltungen:
Kursname/Bezeichnung
ECTS
Prüfungsform
Tragen Sie hier alle Kurse/Veranstaltungen ein, die Sie im Rahmen des zur Zulassung beantragten Faches zu besuchen
beabsichtigen oder besucht haben. Fügen Sie als Anlage eine Kurzbeschreibung der Kursinhalte an (z.B. Auszüge aus
Modulhandbüchern oder Kursbeschreibungen). Bei Bedarf können weitere Zeilen eingefügt werden.
Wird vom Prüfungsausschuss ausgefüllt
Das o.g. Nebenfach wird  genehmigt
 nicht genehmigt; Begründung:
Mannheim, den.............................
...............................................................................................................
Stempel und Unterschrift, Prüfungsausschussvorsitzender
Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Universität Mannheim – Studienbüro II –
L1,1 - 68131 Mannheim einzulegen.
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