Prüfungsausschuss B.Sc. Psychologie Die Vorsitzende Besucheradresse: Prof. Dr. Michaela Wänke Parkring 47, Raum 313 68131 Mannheim Tel: +49 (0) 621-181 1620 Fakultät für Sozialwissenschaften Universität Mannheim, 68131 Mannheim Antrag auf Zulassung eines Nebenfachs Gemäß Anlage zur Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B. Sc.) Psychologie an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Mannheim ist ein Nebenfachmodul mit mindestens 8 ECTS abzuschließen. Die a priori genehmigten Nebenfächer sind Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Informatik, Mathematik, Psychiatrie, Medien- und Kommunikationswissenschaft, Philosophie, Linguistik und Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss können Module eines weiteren Nebenfachs zugelassen werden. Füllen Sie die folgenden Felder aus, um einen solchen Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann genehmigt werden können, wenn eine sinnvolle Studienstruktur ersichtlich ist, wenn klar ist, dass es sich um das Studium eines eigenständigen wissenschaftlichen Faches handelt (vorwiegend praktische Veranstaltungen oder z.B. reine Sprachkurse erfüllen dieses Kriterium nicht) und wenn der Studien- und Prüfungsumfang dem von anderen genehmigten Nebenfächern entspricht. Bitte ausfüllen und als E-Mail-Anhang schicken an [email protected] Name: Vorname: Anschrift: Matrikelnummer: Email: Name des Fachs, dessen Zulassung als Nebenfach beantragt wird: Begründung: Belegte oder zu belegende Kurse/Veranstaltungen: Kursname/Bezeichnung ECTS Prüfungsform Tragen Sie hier alle Kurse/Veranstaltungen ein, die Sie im Rahmen des zur Zulassung beantragten Faches zu besuchen beabsichtigen oder besucht haben. Fügen Sie als Anlage eine Kurzbeschreibung der Kursinhalte an (z.B. Auszüge aus Modulhandbüchern oder Kursbeschreibungen). Bei Bedarf können weitere Zeilen eingefügt werden. Wird vom Prüfungsausschuss ausgefüllt Das o.g. Nebenfach wird genehmigt nicht genehmigt; Begründung: Mannheim, den............................. ............................................................................................................... Stempel und Unterschrift, Prüfungsausschussvorsitzender Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Universität Mannheim – Studienbüro II – L1,1 - 68131 Mannheim einzulegen.