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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2004
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2009
Plenarsitzungsdokument
14.12.2005
B6-0643/2005 }
B6-0659/2005 }
B6-0663/2005 }
B6-0666/2005 }
B6-0670/2005 }
B6-0671/2005 } RC1
GEMEINSAMER
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
– Michael Gahler, Anders Wijkman und Charles Tannock im Namen der PPEDE-Fraktion
– Pasqualina Napoletano und Marie-Arlette Carlotti im Namen der PSE-Fraktion
– Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion
– Margrete Auken, Raül Romeva i Rueda und Alyn Smith im Namen der
Verts/ALE-Fraktion
– Luisa Morgantini, Vittorio Agnoletto, Umberto Guidoni und Feleknas Uca im
Namen der GUE/NGL-Fraktion
– Ģirts Valdis Kristovskis im Namen der UEN-Fraktion
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen:
–
–
–
–
–
–
PSE (B6-0643/2005)
Verts/ALE (B6-0659/2005)
GUE/NGL (B6-0663/2005)
UEN (B6-0666/2005)
PPE-DE (B6-0670/2005)
ALDE (B6-0671/2005)
zu der Lage in Äthiopien und dem neuen Grenzkonflikt
RC\595153DE.doc
DE
PE 368.159v01-00}
PE 368.175v01-00}
PE 368.179v01-00}
PE 368.182v01-00}
PE 368.186v01-00}
PE 368.187v01-00} RC1
DE
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage in Äthiopien und dem neuen
Grenzkonflikt
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. Juli 2005 und 13. Oktober 2005 zur Lage in
Äthiopien,
– in Kenntnis des vorläufigen Berichts der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union
vom 25. August 2005,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. beunruhigt über die jüngsten Meldungen über Menschenrechtsverletzungen in großem
Ausmaß nach einem massiven scharfen Vorgehen ohnegleichen, bei dem führende Politiker,
Menschenrechtsaktivisten, unabhängige Journalisten, Mitarbeiter von NGOs und Jugendliche
in Addis Abeba und in verschiedenen Teilen des Landes festgenommen wurden,
B. in der Erwägung, dass die Demonstrationen, zu denen die „Koalition für Einheit und
Demokratie“ aufgerufen hatte, um gegen den Wahlbetrug zu protestieren, brutal
niedergeschlagen wurden, auch mit scharfer Munition und unter Einsatz von Panzerfahrzeugen,
C. in der Erwägung, dass es sich bei den politischen Gefangenen unter anderem um Hailu
Shawel, Präsident der CUD, handelt sowie um Professor Mesfin Woldemariam, ehemaliger
Vorsitzende des Äthiopischen Rats für Menschenrechte (EHRCO), Dr. Yacob Hailemariam,
ehemaliger UN-Sondergesandter und ehemaliger Ankläger am Internationalen Strafgerichtshof
für Ruanda, Frau Birtukan Mideksa, ehemalige Richterin, Dr. Birhanu Nega, gewählter
Bürgermeister von Addis Abeba, Netsanet Demissie, Direktor der Organisation für Soziale
Gerechtigkeit in Äthiopien, und Daniel Bekele von Action Aid Äthiopien,
D. in der Erwägung, dass sich viele der oben genannten Gefangenen seit 28. November 2005 im
Hungerstreik befinden,
E. beunruhigt über die Meldung, wonach Tausende von Jugendlichen, die in Addis Abeba
festgenommen worden waren, zum Fluss Dedessa (Südwest-Äthiopien) gebracht wurden und
dort unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden,
F. erfreut über die Freilassung von rund 8 000 Personen, aber besorgt darüber, dass diese Zahl
als solche das große Ausmaß der Festnahmen zeigt und dass die Regierung bisher die
Gesamtzahl der tatsächlich inhaftierten Personen nicht bekannt gegeben hat, geschweige
denn ihren Aufenthaltsort,
G. beunruhigt über unbegründete Beschuldigungen des Hochverrats, die gegen Abgeordnete,
Journalisten, Beamte, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Mitglieder
von NGOs erhoben wurden,
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DE
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PE 368.175v01-00}
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H. besorgt über das scharfe Vorgehen gegen die unabhängige Presse,
I. in Erwägung der gemeinsamen Erklärung der Entwicklungshilfegruppe, zu der auch die
Europäische Union und die Vereinigten Staaten gehören, worin die Regierung aufgefordert
wird, alle politischen Gefangenen freizulassen, den Einsatz brutaler Gewalt unverzüglich zu
beenden und den politischen Dialog wieder zu eröffnen, und worin eine unabhängige
Untersuchung der Vorfälle von Juni und November gefordert wird,
J. in der Erwägung, dass die Beobachtungsmission der Europäischen Union in ihrer
Stellungnahme ein gemischtes Bild der Lage mit einigen positiven Aspekten bis 15. Mai und
einigen negativen Aspekten danach gezeichnet hat,
K. in der Erwägung, dass Äthiopien alljährlich internationale Hilfe in Höhe von umgerechnet
1 Milliarde $ (davon 490 Millionen aus der Europäischen Union) erhält, was ein Viertel
seines BSP ausmacht,
L. in der Erwägung, dass Äthiopien das Abkommen von Cotonou unterzeichnet hat, in dessen
Artikel 96 festgelegt ist, dass die Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten
wesentlicher Aspekt der Zusammenarbeit AKP-EU ist,
M. in der Erwägung, dass sowohl auf äthiopischer als auch auf eritreischer Seite der Grenze
Truppenbewegungen beobachtet wurden und dass die eritreische Regierung ein Flugverbot
für Helikopter der Vereinten Nationen verhängt hat,
N. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen Äthiopien und Eritrea schlecht sind und ein
neuer Krieg befürchtet wird, und dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi
Annan, gewarnt hat, dass die gespannte Lage an der eritreisch-äthiopischen Grenze zu einer
weiteren Runde verheerender Feindseligkeiten führen könnte,
1. verurteilt die Gewalttätigkeit, den Einsatz unverhältnismäßiger Mittel der Unterdrückung
durch die Streitkräfte und die massenhaften Festnahmen;
2. fordert die äthiopische Regierung auf, alle politischen Gefangenen und Journalisten
unverzüglich und bedingungslos freizulassen und ihre Verpflichtungen hinsichtlich der
Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit zu erfüllen;
3. fordert die äthiopische Regierung auf, die Gesamtzahl der landesweit inhaftierten Personen
bekannt zu geben, Besuche des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)
zuzulassen und allen Häftlingen Zugang zu ihren Familienangehörigen, Rechtsbeistand und
medizinische Versorgung, die sie aufgrund ihres Gesundheitszustands möglicherweise
benötigen, zu ermöglichen;
4. fordert die äthiopische Regierung auf, die Grundrechte der Pressefreiheit uneingeschränkt zu
achten, das staatliche Medienmonopol zu beenden und durch Rückgabe beschlagnahmter
Vermögenswerte wieder eine unabhängige Presse zu ermöglichen;
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PE 368.159v01-00}
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DE
5. fordert die umgehende Einsetzung einer unabhängigen internationalen
Untersuchungskommission, am besten unter der Verantwortung der Vereinten Nationen, um
die Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu
stellen;
6. ist der Ansicht, dass die äthiopische Regierung ungeachtet des politischen Dialogs mit der
EU gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou ihre Verpflichtungen hinsichtlich
Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit nicht erfüllt hat;
7. fordert die Kommission und den Rat auf, eine koordinierte Haltung gemäß Artikel 96 des
Abkommens von Cotonou einzunehmen;
8. fordert die Kommission und den Rat auf, gezielte Sanktionen gegen Mitglieder der
äthiopischen Regierung in Betracht zu ziehen, falls sich die derzeitige Menschenrechtslage
nicht wesentlich bessert;
9. fordert den Rat und die Kommission auf, humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Äthiopiens in
erster Linie auf dem Weg über NGOs und Sonderagenturen der Vereinten Nationen zu
gewähren, um der Bevölkerung unmittelbar zu helfen;
10. fordert eine Wiederaufnahme des Prozesses zur Reform und Verbesserung der
demokratischen Institutionen, einschließlich einer sorgfältigen und internationalen Prüfung
der Ergebnisse der Parlamentswahlen vom Mai;
11. bringt seine volle Unterstützung für die Resolution 1640(2005) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen zum Ausdruck, worin Eritrea aufgefordert wird, seinen Beschluss,
Helikopter-Flüge von UNMEE zu untersagen, sowie alle anderen gegen UNMEE verhängten
Restriktionen umgehend aufzuheben; fordert, dass beide Seiten zu ihrer am 16. Dezember
2004 bestehenden Truppenstärke zurückkehren, und fordert Äthiopien auf, die endgültige
und bindende Entscheidung der eritreisch-äthiopischen Grenzkommission uneingeschränkt
anzuerkennen;
12. begrüßt die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom
7. Dezember, worin der Beschluss der Regierung Eritreas verurteilt wurde, einige Mitglieder
der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) aufzufordern, das
Land innerhalb von zehn Tagen zu verlassen;
13. begrüßt den Beschluss der äthiopischen Regierung, ihre Truppen von ihren Grenzen zu
Eritrea gemäß einer Anordnung der Vereinten Nationen abzuziehen, um einen erneuten
Konflikt abzuwenden;
14. fordert die Afrikanische Union, die ihren Hauptsitz in Äthiopien hat, auf, eine klare Haltung
einzunehmen und ihre Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, die Demokratie in Afrika,
insbesondere in Äthiopien, voranzubringen;
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15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der äthiopischen Regierung, dem
äthiopischen Parlament, dem Panafrikanischen Parlament, den beiden großen
Oppositionsparteien, dem Rat, der Kommission und der Afrikanischen Union zu übermitteln.
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