EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Plenarsitzungsdokument 14.12.2005 B6-0643/2005 } B6-0659/2005 } B6-0663/2005 } B6-0666/2005 } B6-0670/2005 } B6-0671/2005 } RC1 GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von – Michael Gahler, Anders Wijkman und Charles Tannock im Namen der PPEDE-Fraktion – Pasqualina Napoletano und Marie-Arlette Carlotti im Namen der PSE-Fraktion – Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion – Margrete Auken, Raül Romeva i Rueda und Alyn Smith im Namen der Verts/ALE-Fraktion – Luisa Morgantini, Vittorio Agnoletto, Umberto Guidoni und Feleknas Uca im Namen der GUE/NGL-Fraktion – Ģirts Valdis Kristovskis im Namen der UEN-Fraktion anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: – – – – – – PSE (B6-0643/2005) Verts/ALE (B6-0659/2005) GUE/NGL (B6-0663/2005) UEN (B6-0666/2005) PPE-DE (B6-0670/2005) ALDE (B6-0671/2005) zu der Lage in Äthiopien und dem neuen Grenzkonflikt RC\595153DE.doc DE PE 368.159v01-00} PE 368.175v01-00} PE 368.179v01-00} PE 368.182v01-00} PE 368.186v01-00} PE 368.187v01-00} RC1 DE Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage in Äthiopien und dem neuen Grenzkonflikt Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. Juli 2005 und 13. Oktober 2005 zur Lage in Äthiopien, – in Kenntnis des vorläufigen Berichts der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union vom 25. August 2005, – gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung, A. beunruhigt über die jüngsten Meldungen über Menschenrechtsverletzungen in großem Ausmaß nach einem massiven scharfen Vorgehen ohnegleichen, bei dem führende Politiker, Menschenrechtsaktivisten, unabhängige Journalisten, Mitarbeiter von NGOs und Jugendliche in Addis Abeba und in verschiedenen Teilen des Landes festgenommen wurden, B. in der Erwägung, dass die Demonstrationen, zu denen die „Koalition für Einheit und Demokratie“ aufgerufen hatte, um gegen den Wahlbetrug zu protestieren, brutal niedergeschlagen wurden, auch mit scharfer Munition und unter Einsatz von Panzerfahrzeugen, C. in der Erwägung, dass es sich bei den politischen Gefangenen unter anderem um Hailu Shawel, Präsident der CUD, handelt sowie um Professor Mesfin Woldemariam, ehemaliger Vorsitzende des Äthiopischen Rats für Menschenrechte (EHRCO), Dr. Yacob Hailemariam, ehemaliger UN-Sondergesandter und ehemaliger Ankläger am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda, Frau Birtukan Mideksa, ehemalige Richterin, Dr. Birhanu Nega, gewählter Bürgermeister von Addis Abeba, Netsanet Demissie, Direktor der Organisation für Soziale Gerechtigkeit in Äthiopien, und Daniel Bekele von Action Aid Äthiopien, D. in der Erwägung, dass sich viele der oben genannten Gefangenen seit 28. November 2005 im Hungerstreik befinden, E. beunruhigt über die Meldung, wonach Tausende von Jugendlichen, die in Addis Abeba festgenommen worden waren, zum Fluss Dedessa (Südwest-Äthiopien) gebracht wurden und dort unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden, F. erfreut über die Freilassung von rund 8 000 Personen, aber besorgt darüber, dass diese Zahl als solche das große Ausmaß der Festnahmen zeigt und dass die Regierung bisher die Gesamtzahl der tatsächlich inhaftierten Personen nicht bekannt gegeben hat, geschweige denn ihren Aufenthaltsort, G. beunruhigt über unbegründete Beschuldigungen des Hochverrats, die gegen Abgeordnete, Journalisten, Beamte, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Mitglieder von NGOs erhoben wurden, RC\595153DE.doc DE PE 368.159v01-00} PE 368.175v01-00} PE 368.179v01-00} PE 368.182v01-00} PE 368.186v01-00} PE 368.187v01-00} RC1 H. besorgt über das scharfe Vorgehen gegen die unabhängige Presse, I. in Erwägung der gemeinsamen Erklärung der Entwicklungshilfegruppe, zu der auch die Europäische Union und die Vereinigten Staaten gehören, worin die Regierung aufgefordert wird, alle politischen Gefangenen freizulassen, den Einsatz brutaler Gewalt unverzüglich zu beenden und den politischen Dialog wieder zu eröffnen, und worin eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle von Juni und November gefordert wird, J. in der Erwägung, dass die Beobachtungsmission der Europäischen Union in ihrer Stellungnahme ein gemischtes Bild der Lage mit einigen positiven Aspekten bis 15. Mai und einigen negativen Aspekten danach gezeichnet hat, K. in der Erwägung, dass Äthiopien alljährlich internationale Hilfe in Höhe von umgerechnet 1 Milliarde $ (davon 490 Millionen aus der Europäischen Union) erhält, was ein Viertel seines BSP ausmacht, L. in der Erwägung, dass Äthiopien das Abkommen von Cotonou unterzeichnet hat, in dessen Artikel 96 festgelegt ist, dass die Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten wesentlicher Aspekt der Zusammenarbeit AKP-EU ist, M. in der Erwägung, dass sowohl auf äthiopischer als auch auf eritreischer Seite der Grenze Truppenbewegungen beobachtet wurden und dass die eritreische Regierung ein Flugverbot für Helikopter der Vereinten Nationen verhängt hat, N. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen Äthiopien und Eritrea schlecht sind und ein neuer Krieg befürchtet wird, und dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, gewarnt hat, dass die gespannte Lage an der eritreisch-äthiopischen Grenze zu einer weiteren Runde verheerender Feindseligkeiten führen könnte, 1. verurteilt die Gewalttätigkeit, den Einsatz unverhältnismäßiger Mittel der Unterdrückung durch die Streitkräfte und die massenhaften Festnahmen; 2. fordert die äthiopische Regierung auf, alle politischen Gefangenen und Journalisten unverzüglich und bedingungslos freizulassen und ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit zu erfüllen; 3. fordert die äthiopische Regierung auf, die Gesamtzahl der landesweit inhaftierten Personen bekannt zu geben, Besuche des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zuzulassen und allen Häftlingen Zugang zu ihren Familienangehörigen, Rechtsbeistand und medizinische Versorgung, die sie aufgrund ihres Gesundheitszustands möglicherweise benötigen, zu ermöglichen; 4. fordert die äthiopische Regierung auf, die Grundrechte der Pressefreiheit uneingeschränkt zu achten, das staatliche Medienmonopol zu beenden und durch Rückgabe beschlagnahmter Vermögenswerte wieder eine unabhängige Presse zu ermöglichen; RC\595153DE.doc PE 368.159v01-00} PE 368.175v01-00} PE 368.179v01-00} PE 368.182v01-00} PE 368.186v01-00} PE 368.187v01-00} RC1 DE 5. fordert die umgehende Einsetzung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission, am besten unter der Verantwortung der Vereinten Nationen, um die Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; 6. ist der Ansicht, dass die äthiopische Regierung ungeachtet des politischen Dialogs mit der EU gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou ihre Verpflichtungen hinsichtlich Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit nicht erfüllt hat; 7. fordert die Kommission und den Rat auf, eine koordinierte Haltung gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou einzunehmen; 8. fordert die Kommission und den Rat auf, gezielte Sanktionen gegen Mitglieder der äthiopischen Regierung in Betracht zu ziehen, falls sich die derzeitige Menschenrechtslage nicht wesentlich bessert; 9. fordert den Rat und die Kommission auf, humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Äthiopiens in erster Linie auf dem Weg über NGOs und Sonderagenturen der Vereinten Nationen zu gewähren, um der Bevölkerung unmittelbar zu helfen; 10. fordert eine Wiederaufnahme des Prozesses zur Reform und Verbesserung der demokratischen Institutionen, einschließlich einer sorgfältigen und internationalen Prüfung der Ergebnisse der Parlamentswahlen vom Mai; 11. bringt seine volle Unterstützung für die Resolution 1640(2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Ausdruck, worin Eritrea aufgefordert wird, seinen Beschluss, Helikopter-Flüge von UNMEE zu untersagen, sowie alle anderen gegen UNMEE verhängten Restriktionen umgehend aufzuheben; fordert, dass beide Seiten zu ihrer am 16. Dezember 2004 bestehenden Truppenstärke zurückkehren, und fordert Äthiopien auf, die endgültige und bindende Entscheidung der eritreisch-äthiopischen Grenzkommission uneingeschränkt anzuerkennen; 12. begrüßt die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 7. Dezember, worin der Beschluss der Regierung Eritreas verurteilt wurde, einige Mitglieder der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) aufzufordern, das Land innerhalb von zehn Tagen zu verlassen; 13. begrüßt den Beschluss der äthiopischen Regierung, ihre Truppen von ihren Grenzen zu Eritrea gemäß einer Anordnung der Vereinten Nationen abzuziehen, um einen erneuten Konflikt abzuwenden; 14. fordert die Afrikanische Union, die ihren Hauptsitz in Äthiopien hat, auf, eine klare Haltung einzunehmen und ihre Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, die Demokratie in Afrika, insbesondere in Äthiopien, voranzubringen; RC\595153DE.doc DE PE 368.159v01-00} PE 368.175v01-00} PE 368.179v01-00} PE 368.182v01-00} PE 368.186v01-00} PE 368.187v01-00} RC1 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der äthiopischen Regierung, dem äthiopischen Parlament, dem Panafrikanischen Parlament, den beiden großen Oppositionsparteien, dem Rat, der Kommission und der Afrikanischen Union zu übermitteln. RC\595153DE.doc PE 368.159v01-00} PE 368.175v01-00} PE 368.179v01-00} PE 368.182v01-00} PE 368.186v01-00} PE 368.187v01-00} RC1 DE