doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 – 2014
Plenarsitzungsdokument
13.1.2014
B7-0022/2014
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Lage im Südsudan
(2014/2512(RSP))
Sabine Lösing, Willy Meyer, João Ferreira, Inês Cristina Zuber,
Sabine Wils, Marie-Christine Vergiat
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
RE\1015266DE.doc
DE
PE527.212v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B7-0022/2014
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Südsudan
(2014/2512(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf das am 9. Januar 2005 unterzeichnete Umfassende Friedensabkommen
(CPA),
– unter Hinweis auf die Resolutionen 1990 (2011), 1996 (2011), 1997 (2011) und 1999
(2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Afrikanischen Union vom 31. Januar 2011,
– unter Hinweis auf das Mandat der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan
(UNMISS),
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Südsudan infolge des Umfassenden Friedensabkommens von
2005 und einem Referendum, das nur im südlichen Teil des Sudans abgehalten wurde, seit
Juli 2011 ein unabhängiger Staat ist, in dem eine multiethnische Bevölkerung lebt;
B. in der Erwägung, dass Präsident Salva Kiir Mayardit nach internen
Meinungsverschiedenheiten in der Führung der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung
im Juli 2013 sein Kabinett vollständig auflöste und Vizepräsident Riek Machar des Amtes
enthob;
C. in der Erwägung, dass sich der Konflikt an der Frage entzündete, wer das Land regiert,
und dass die Berufung in verantwortungsvolle Ämter mittlerweile die Möglichkeit bot,
durch hohe Bezüge und die Inanspruchnahme unbegrenzter Privilegien und Leistungen
Reichtümer anzuhäufen;
D. in der Erwägung, dass nach einem mutmaßlichen Putschversuch des entlassene
Vizepräsidenten im Dezember 2013 elf mit Riek Machar verbündete Politiker
festgenommen wurden und dass der Präsident darauf besteht, dass sie sich vor Gericht
verantworten;
E. in der Erwägung, dass die Sudanesische Volksbefreiungsarmee die ehemaligen Milizen
aufgenommen hat, die jedoch parallel ihre frühere Struktur und Führung beibehalten
haben; in der Erwägung, dass sich die Militärausgaben des Landes 2012 auf 10,32 % des
BIP beliefen und damit im Verhältnis weltweit die höchsten waren;
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DE
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F. in der Erwägung, dass in dem Machtkampf ethnische Spannungen geschürt und
ausgenutzt werden und damit die Gefahr eines Abrutschens in einen ethnisch motivierten
Krieg besteht, der den Südsudan an den Rand eines ausgewachsenen Bürgerkriegs bringen
könnte;
G. in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft eine friedliche politische Lösung des Problems
fordert;
H. in der Erwägung, dass seit dem 15. Dezember 2013 Berichten zufolge weit über 1 000
meist zivile Opfer zu beklagen sind und es in vielen Landesteilen Massengräber gibt; in
der Erwägung, dass Schätzungen von 400 000 Binnenvertriebenen ausgehen, die teilweise
bereits in die Nachbarländer fliehen, und dass die Vereinten Nationen sowohl der
Regierung als auch den Rebellen vorwerfen, die humanitäre Krise ausgelöst zu haben;
I. in der Erwägung, dass das am stärksten erschütterte Gebiet in der Region Jonglei unweit
der Grenze zu Äthiopien liegt; in der Erwägung, dass die Krise im Südsudan in
Verbindung mit Berichten und Anschuldigungen, denen zufolge ugandische und
sudanesische Truppen auf der Seite von Präsident Kiir an dem Konflikt beteiligt sind,
Ostafrika zu weiten Teilen destabilisieren könnte;
J. in der Erwägung, dass Vermittler der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD)
für den ostafrikanischen regionalen Block derzeit in Addis Abeba Gespräche zwischen
Vertretern der beiden verfeindeten Lager führen;
K. in der Erwägung, dass sich infolge des Beschlusses der südsudanesischen Regierung von
2012, die Ölproduktion im Norden des Landes einzustellen, die wirtschaftliche Lage
verschlechterte, das BIP deutlich zurückging und das reale Wachstum Schätzungen
zufolge -47,6 % betrug; in der Erwägung, dass die Ölproduktion im Bundesstaat Einheit
aufgrund der Zusammenstöße nahezu zum Erliegen kam;
L. in der Erwägung, dass sich in dem Konflikt eine Unfähigkeit offenbart, mit den
dringendsten Problemen der Menschen fertigzuwerden;
M. in der Erwägung, dass die Republik Südsudan eines der ärmsten und am wenigsten
entwickelten Länder der Welt ist, in dem 50 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze
lebt, die Müttersterblichkeit die höchste und die Säuglingssterblichkeit eine der höchsten
weltweit ist, die Analphabetenquote bei rund 75 % liegt und nur ein Drittel der
Bevölkerung Zugang zu sauberem Wasser hat;
N. in der Erwägung, dass der Südsudan über äußerst fruchtbare landwirtschaftliche Flächen
und neben Erdöl über natürliche Ressourcen wie Eisenerz, Kupfer, Diamanten und Gold
verfügt;
O. in der Erwägung, dass die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) am
9. Juli 2011 die Mission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) ablöste und mit bis
zu 7 000 Militärangehörigen ausgestattet wurde;
P. in der Erwägung, dass der Südsudan seit seiner Gründung in hohem Maße von den
Finanzhilfen mehrerer Staaten, vor allem der USA und des Vereinigten Königreichs,
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abhängig ist;
1. bekundet tiefe Besorgnis über den fortschreitenden Konflikt, in dem Zivilisten ums Leben
kommen, fordert die Kriegsparteien zum sofortigen Waffenstillstand auf und spricht sich
für eine neutrale Vermittlung mit dem Ziel aus, schnell zu einer Einigung zu kommen;
2. unterstützt die Forderung der Zivilgesellschaft nach einer friedlichen politischen Lösung;
fordert eine politische, gewaltfreie Lösung der internen Differenzen und die Entwaffnung
der Miliz;
3. fordert verstärkte humanitäre Hilfe für die Zivilisten, die sich in den Kampfgebieten
befinden oder von dort fliehen; fordert beide Seiten eindringlich auf, den Organisationen
der Vereinten Nationen, die diese Hilfe leisten, ungehinderten Zugang zu gewähren;
4. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Finanzhilfen für die Nachbarländer
aufzustocken, damit sie die Flüchtlinge versorgen können; fordert die EU und ihre
Mitgliedstaaten auf, ihre Grenzen für Flüchtlinge, die vor der Krise im Südsudan fliehen,
zu öffnen;
5. fordert die Nachbarländer sowie alle anderen Einflusskräfte auf, von militärischen
Einsätzen in dem Land abzusehen; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, sämtliche
Lieferungen von Waffen oder militärischer Ausrüstung in den Südsudan und sämtliche
Waffenausfuhren in die Region einzustellen;
6. betont, dass die natürlichen Ressourcen des Landes, vor allem die Ölproduktion, staatlich
kontrolliert werden müssen und dass der Staat sie zum Wohl seiner gesamten
Bevölkerung, für den Wohlstand des Landes und für die Beseitigung von Hunger und
Armut nutzen muss;
7. betont, dass die südsudanesische Regierung die ihr zur Verfügung gestellten Mittel
verwenden sollte, um die Ursachen für die katastrophale wirtschaftliche Lage des Landes,
die Ungleichheit und die extreme Armut zu beseitigen;
8. betont, dass sich die Lage verbessern könnte, wenn die Regierung die bürgerlichen,
wirtschaftlichen, sozialen und demokratischen Rechte der Menschen achten würde;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der
Regierung des Südsudan, der Regierung des Sudan, der Regierung Äthiopiens, der
Regierung Ugandas und der Afrikanischen Union zu übermitteln.
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