Verfahrensbeschreibung Videoüberwachung nach § 9 SDSG Anmerkung: Ein Verfahren ist die Gesamtheit aller automatisierten Verarbeitungsschritte zur Erfüllung eines bestimmten Verwaltungszwecks. Neues Verfahren Änderung eines bestehenden Verfahrens Einsatz ab: Das Verzeichnis ist nur teilweise zur Einsichtnahme bestimmt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 SDSG) 1. Verantwortliche Stelle 1.1 Name der verantwortlichen Stelle: (§ 3 Abs. 3 SDSG) 1.2 Organisationseinheit: (z.B. Amt, Abteilung, ...) 1.3 Straße oder Postfach: 1.4 Postleitzahl: Ort: 1.5 Telefon: Telefax: E-Mail: 1.6 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Seite: 1 2. 2.1 2.2 Allgemeine Angaben Verfahrensbezeichnung/Name: Zweckbestimmung: Videoüberwachungsanlage Beispiele: Wahrnehmung des Hausrechts zum Zwecke des Schutzes von Personen und deren Eigentum; Beweissicherung, wie zum Beispiel bei Diebstahldelikten, Vandalismus zur Aufgabenerfüllung der verantwortlichen Stelle. 2.3 Rechtsgrundlagen: z.B.: § 34 SDSG (bitte genau bestimmen ob nach Nr. 1 oder Nr. 2) oder § 6b BDSG. 2.3.1 nur für § 34 Abs. 1 Nr. 1 SDSG Ein gesonderter Vermerk über die Darlegung der konkreten Anhaltspunkte für die Gefährdung der genannten Rechtsgüter ist beigefügt. 2.3.2 nur für § 34 Abs. 1 Nr. 2 SDSG oder § 6b Abs. 1 Nr. 1 BDSG Die für die Aufgabenerfüllung einschlägigen Rechtsgrundlagen sind zu benennen. Es muss eine Güterabwägung nach § 34 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SDSG durchgeführt werden. 2.4 Personenkreis der Betroffenen: Beispiele: Badegäste des … Mitarbeiter des … Besucher des … 2.5 Dauer der Überwachung, Tageszeit Beispiele: von 19:00 Uhr bis 6:00 Uhr 24 Stunden 2.6 erforderliche Hinweise nach § 34 Abs. 2 SDSG oder § 6b Abs. 2 BDSG mittels Piktogramm wie Muster des Unabhängigen Datenschutzzentrums. (vgl. Videoüberwachung unter: https://datenschutz.saarland.de) Anzahl der Hinweisschilder: Positionierung der Hinweisschilder im Lageplan mit „H“ gekennzeichnet. Seite: 2 3. Art der gespeicherten Daten (hier: Aufzählung der einzelnen Datenarten oder Liste der Datenfelder als Anlage beifügen) 01 02 03 04 05 06 07 4. Videobildaufzeichnung 08 09 10 11 12 13 14 Werden Daten regelmäßig an Dritte übermittelt? nein ja, folgende Daten an folgende Stellen: Daten 5. Empfänger Werden Daten regelmäßig von Dritten übermittelt? nein ja, folgende Daten von folgenden Stellen: Daten 6. Herkunft der Daten / übermittelnde Stelle Ist geplant, Daten in Drittländer zu übermitteln (§ 17 SDSG)? nein ja, folgende Daten in folgende Länder: Daten z.B. Videobildaufzeichnung Land z.B. Regelmäßige Löschung nach 24 h Aufnahmestunden durch z.B. Überschreiben Seite: 3 7. 8. Fristen für Sperrung und Löschung der Daten Daten Frist Zugriffsberechtigte Personen oder Personengruppen z.B.: „Sachbearbeiter der Gehaltsstelle“. z.B. Werkleiter z.B. Leiter Haupt- und Rechtsabteilung Die Angaben zu den folgenden Ziffern dürfen gegebenenfalls nicht von jedermann eingesehen werden (siehe § 9 Abs. 2 SDSG). Deshalb wird ab Nr. 9 eine neue Seite begonnen! Seite: 4 9. Ergebnis der Vorabkontrolle nach § 11 Abs. 1 SDSG (vgl. IT-Sicherheitsrichtlinie, im Internet unter: https://datenschutz.saarland.de) Die Schutzbedarfsbewertung ergab folgenden Schutzbedarf: max. mittleren Schutzbedarf 10. hohen Schutzbedarf sehr hohen Schutzbedarf Beschreibung der Systemarchitektur z.B.: Anzahl der Kameras, Schwenkbarkeit, Zoomfunktion, Festplattenrecorder, Verschlüsselung, … 11. wurde erstellt und ist beigefügt wird erstellt und nachgereicht ein Lageplan aus welchem die Standorte der Kameras und deren Erfassungsbereich ersichtlich sind, ist beigefügt der Lageplan, aus welchem die Standorte der Kameras und deren Erfassungsbereich ersichtlich sind, wird erstellt und nachgereicht Technische und organisatorische Maßnahmen gem. § 11 Abs. 2 SDSG Bitte beschreiben Sie kurz die von Ihnen getroffenen Maßnahmen! 11.1 Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Es ist Unbefugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. z.B.: Der verschlossene Videoschrank, in dem sich die Datenverarbeitungsanlage (Digitalvideorecorder) befindet, steht während der täglichen Arbeitszeit unter ständiger Aufsicht des Betriebspersonalrats. Außerhalb der täglichen Arbeitszeit ist das Gebäude als Ganzes und in den sicherheitsempfindlichen Sektionen einzeln elektronisch alarmgesichert. 11.2 Maßnahmen zur Zugangskontrolle Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. z.B.: Schaltschrank der DV-Anlage ist stets verschlossen, der Schlüssel befindet sich in Obhut des Diensthabenden Schwimmbadmeisters. Seite: 5 11.3 Maßnahmen zur Zugriffskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems berechtigten Personen ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können, und dass diese Daten bei der Verarbeitung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. z.B.: Passwort / Freigabecode ist bei der Werkleitung unter Verschluss. 11.4 Maßnahmen zur Weitergabekontrolle Es ist zu gewährleisten, personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transportes oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. z.B.: Das System ist technisch autark. Ein externer Zugriff ist nicht möglich. Ein regelmäßiger Versand von Daten, in welcher Form auch immer, ist nicht vorgesehen. 11.5 Maßnahmen zur Eingabekontrolle Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. z.B.: Da die vorhandenen Daten technisch bedingt durch niemanden ergänzt, geändert, gelöscht oder überspielt werden können, bedarf es keiner Eingabekontrolle. 11.6 Maßnahmen zur Auftragskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers verarbeitet werden können. z.B.: Das Verfahren beinhaltet keine Auftragsdatenverarbeitung. Seite: 6 11.7 Maßnahmen zur Verfügbarkeitskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. z.B.: Bei Betriebsstörungen des Gerätes ertönt bei Gefahr eines Datenverlustes ein akustisches Warnzeichen. 11.8 Maßnahmen zur Zweckbestimmung/getrennten Verarbeitung Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. z.B.: Die Daten werden ausschließlich zu dem in 2.2 beschriebenen Zweck verarbeitet. Seite: 7 12. Technik des Verfahrens Die Verarbeitung erfolgt: auf eigener EDV-Anlage durch das ITDLZ durch eine sonstige Stelle vernetzt? ja: nein: Betriebssystem/Netzwerksystem: z.B.: Die Daten werden im MJEP-Verfahren komprimiert und auf der systeminternen Festplatte des Digitalvideorecorders gespeichert. Name und Anschrift der Stelle: Name: Anschrift: PLZ: Ort: Tel.: E-Mail: Vertrag gem. § 5 SDSG vorhanden? ja: nein: , Begründung: Name und Hersteller der Anwendungs- bzw. Datenbanksoftware: Der Zugriff erfolgt über: hausinterne externe Leitungen Standleitungen (Ort) (Name) externe Wählleitungen Funkvernetzung (Datum) (Amtsbezeichnung) Formular des: Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland Fritz-Dobisch-Str. 12 66111 Saarbrücken Telefon 0681/94781-0 Telefax 0681/94781-29 E-Mail [email protected] Internet https://datenschutz.saarland.de Stand: März 2016 Seite: 8 (Unterschrift) Internet