Kap 02 - Handbücher

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Genehm. Instandhaltungsbetrieb Instandhaltungsbetriebshandbuch
Unternehmen zur Führung der
Maintenance Organisation Exposition
Handbuch für die Führung zur AufAufrechterhaltung der
rechterhaltung der Lufttüchtigkeit
Lufttüchtigkeit
Continuing Airworthiness Management Exposition
Aircraft Service
Teil-1 Management
DE.MG.9999 /DE.145.9999
2.
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Sicherheits- und Qualitätsstrategie
[Hier bitte die für das Unternehmen geltende Sicherheits- u. Q-Strategie festlegen und wichtige, messbare Q-Ziele definieren.]
Beispiel:
Ein vordringliches Anliegen unseres Unternehmens ist die Qualität und Sicherheit unserer Instandhaltungs- und Prüfleistungen.
Um erfolgreich zu sein, muss unser Unternehmen Instandhaltungs- und Prüfleistungen anbieten,
welche
a)
genau festgelegten Erfordernissen, Anwendungsbedingungen und Zwecken genügen;
b)
die Erwartungen des Kunden erfüllen;
c)
die einschlägigen Normen und Spezifikationen erfüllen;
d)
den gesetzlichen, luftrechtlichen und anderen Forderungen genügen;
e)
zu einem konkurrenzfähigen Preis verfügbar sind;
f)
zu Kosten realisiert werden, die einen Gewinn ermöglichen.
Um die aus unserer Qualitätspolitik resultierenden Qualitätsziele zu erreichen, hat unser Unternehmen sich in einer Weise organisiert, dass die technischen, administrativen und menschlichen Faktoren, welche die Qualität unserer Instandhaltungs- und Prüfleistungen beeinflussen können, beherrscht werden.
Wir setzen dazu Methoden, Verfahren, Maschinen und Werkzeuge ein, die dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen.
Alle Phasen der Instandhaltung und Prüfung werden sorgfältig geplant und beherrscht. Dabei werden Normen, Regelwerke und gesetzliche Vorschriften beachtet.
Geschultes und qualifiziertes Personal erledigt die erforderlichen Arbeiten in allen Bereichen unseres
Unternehmens.
Jeder Mitarbeiter hat in seinem Arbeitsbereich qualitätssichernde Aufgaben. Es ist seine Pflicht, diese Aufgaben nach den ausgegebenen Richtlinien und Anweisungen auszuführen und mit der Abteilung Qualitätswesen kooperativ zusammen zu arbeiten.
2.1
Fehlererkennung
Jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens ist verpflichtet, erkannte oder vermeintliche Mängel der
technischen Ausstattung, fehlerhafte, unzweckmäßige oder ungeregelte Arbeitsverfahren, fehlerhaftes Material oder Produkte unverzüglich seinem direkten Vorgesetzten zu melden.
Hierzu zählen auch Beschwerden oder Reklamationen von Kunden.
Des weiteren werden in unserem Unternehmen zur Früherkennung von versteckten Fehlern und
Mängel, interne Audits durchgeführt, um zu vermeiden, dass diese unserem Unternehmen Schaden zufügen können.
Für die Analyse erkannter Fehler und Mängel, die Einleitung entsprechender Korrektur- und Vorbeugungemassnahmen und deren Überwachung ist unsere Abteilung Qualitätswesen zuständig.
Für die Durchführung der Behebungsmaßnahmen ist der Leiter des jeweiligen Arbeitsbereiches
verantwortlich.
Kleinere Beanstandungen und Einzelfehler sind, soweit möglich, vom Verantwortlichen für den Arbeitsbereich direkt zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Bei fehlerhaften oder unwirtschaftlichen Arbeitsverfahren oder Fehler im Qualitätsmanagementsystem ist die Abt. Qualitätswesen einschalten. Diese analysiert in Zusammenarbeit mit dem für
den Arbeitsbereich Verantwortlichen den Mangel und ergänzt die entsprechenden Verfahren unseres Handbuches, um den Fehler dauerhaft zu beseitigen und Wiederholungen zu vermeiden.
MOE/CAME Teil-1, Kap. 2 Sicherheits- und Qualitätsstrategie
erstellt: Okt. 2006, PB
Ausgabe 1
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Genehm. Instandhaltungsbetrieb Instandhaltungsbetriebshandbuch
Unternehmen zur Führung der
Maintenance Organisation Exposition
Handbuch für die Führung zur AufAufrechterhaltung der
rechterhaltung der Lufttüchtigkeit
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Aircraft Service
Teil-1 Management
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Der Leiter der Abteilung Qualitätswesen unseres Unternehmens ist von der Geschäftsleitung (Acc.
Manager) beauftragt, die ausgegebenen Qualitätspolitik im Unternehmen einzuführen und zu überwachen.
Er unterrichtet die Geschäftsleitung (Acc. Manager) kontinuierlich über die Effektivität der eingeführten qualitätssichernden Maßnahmen und die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Leiter der Abteilung Qualitätswesen von der Geschäftsleitung (Acc. Manager) alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten erhalten.
2.2
Bewertung des Qualitätsmanagementsystems
Das der Erfüllung der luftrechtlichen Vorschriften dienende Qualitätsmanagementsystem wird durch
die Geschäftsleitung (Acc. Manager) einmal im Jahr auf seine Eignung und Wirksamkeit hin überprüft.
Dies geschieht durch die Bewertung der Ergebnisse der internen Qualitätsaudits.
Der Leiter der Abteilung Qualitätswesen übernimmt dabei im Auftrag der Geschäftsleitung (Acc. Manager) die Leitung, Organisation, Überwachung und Berichtserstattung sowie die Dokumentation des
internen Qualitätsaudits.
Das Audit wird anhand von Fragebögen (Checklisten) auf der Basis der erstellten Qualitätsanweisungen und der gesetzlichen Forderungen aus EASA Part-145, Part-M und Part-66 durchgeführt.
Die Art der Durchführung der Qualitätsaudits ist in der Verfahrensanweisung "Interne Qualitätsaudits" detailliert beschrieben.
MOE/CAME Teil-1, Kap. 2 Sicherheits- und Qualitätsstrategie
erstellt: Okt. 2006, PB
Ausgabe 1
Seite 2 von 2
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