Dokumentation und Protokoll Dokumentation von Untersuchungen Festhalten aller Sachverhalte, Maßnahmen und Schritte die das Experiment betreffen, einschließlich der gewählten bzw. herrschenden Bedingungen während der praktischen Befassung. Plausibilitätsprüfung als systematische Kontrollmaßnahme auch bei der Aufgabendurchführung vornehmen. Dokumentation zu einem Experiment Zweckmäßig ist bei der Mehrfachdurchführung die Darstellung der Fakten in einer Tabellenform, wobei im Spalten- und ggf. Zeilenkopf die allgemeine Information zu finden ist. Bei quantitativen Analysen muss die Berechnung jeweils bis zum Wert geführt werden. Eine abschließende Mittelwertbildung ist erst mit den berechneten Einzelwerten zulässig (Ist im Hinblick einer Prüfung auf Ausreißer ohnehin notwendig.). Aufbereitung des Experiments Nachvollziehbarkeit Vor der Nachbesprechung sind die notierten Fakten zu sichten Plausibilitätsprüfung Die Auswertung experimenteller Befunde: Eindeutige Aussagen zu den einzelnen Darlegungen: wie Gliederungsüberschriften, und ggf. knappe Erläuterung des nächst folgenden Sachverhalts. Diesem Forderung betrifft durchgeführte Berechnungen und Darstellungen gleichermaßen. Im Falle der Nutzung chemischer Reaktionen muss die Gleichung dargestellt sein, sofern Sie im einleitenden Textteil aufgestellt wurde, muss der Bezug durch eine konsequente Nummerierung erfolgen Graphische Darstellungen, erfordern eine Legende über den dargestellten Sachverhalt, Achsen sind zu bezeichnen und zu skalieren Fazit Berechnungen immer auf Grundlage anschaulicher Dokumentation der Zusammenhänge Protokoll 0 Vollständige Datenangabe auf dem Kopfblatt A Kurze Einführung in die Aufgabe und die der Teilaufgaben B Knappe Darlegung der theoretische Grundlagen einschließlich der allgemeinen Gleichungen, die für die Aufgabe bedeutend sind. C Chronologische Darstellung der praktisch durchgeführten Aufgaben mit den zugehörigen konkreten Gleichungen und Erläuterungen der Einzelschritte (Begründung gewählter Bedingungen). D Mess- und Auswerteteil. Strukturierte Darstellung der Messwerte und sich ergebenden Einzelwerte, dass die jeweilige Angabe und die zur Berechnung der Gehalte des untersuchten Analyten führende W einfach nachzuvollziehen ist. Bei den Bestimmungsaufgaben ist eine zur Ergebnisbeurteilung notwendige Fehlerbetrachtung vorzunehmen. Die Ergebnisangabe hat in der Standardform zu erfolgen. E Anlage: enthält die darzustellenden Schaubilder, Abbildungen usw. F* Protokollergänzung: Unter diesem Abschnitt haben Sie die von den jeweiligen Betreuern aufgetragenen Fragen zu beantworten. Analysen- Kopfblatt Die Struktur des Analysenkopfblatts ist vorgegeben Abschnitt 1 Angaben zur Person, zur experimentellen Aufgabe, zum Durchführungstermin, zur Aufgabenbetreuerin bzw. Betreuer. Abschnitt 2 Angaben zur Analysenaufgabe und des Ergebnisses, Untersuchungsportion und Analyten, Nennen genutzter Bestimmungsvariante und des Auswertemodus Analysenergebnis in Standardform Abschnitt 3 Testatbereich Protokollbesprechung Bewertung des vorgelegten Protokolls Im Rahmen der Aufgabennachbereitung werden, sofern erforderlich, Daten zwischen den einzelnen Gruppenmitgliedern ausgetauscht, die dann im Protokoll zu beachten sind. Außerdem werden die Aufgabenbetreuer Sie über das die Aufgabe abschließende Protokoll, im Hinblick auf, die der Aufgabe angemessene Gliederung, die notwendigen Inhalte, das einzuhaltende Konzept für die Auswertung und die Kopfblattangabe instruieren. Die Beachtung der dabei behandelten Rahmensetzung soll die mehrfache Praotokollaufgabe helfen zu vermeiden. Die Protokollkorrektur wird von der Aufgabenbetreuerin oder dem Aufgabenbetreuer vorgenommen. Sofern es keine Beanstandungen gibt erteilen diese Person das Testat. Das Testat kann auch mit Einschränkungen erteilt werden: Protokoll akzeptiert. Diese Bewertung findet statt, wenn bei der Erstabgabe in der allgemeinen Darstellung und im Hinblick auf die Aus- und Bewertung der durchgeführten Experimente und des Ergebnisses Mängel bestanden. 1.Protokollabgabe Bei der Korrektur werden die textlichen Ausführungen, die Datenbehandlung und die Ergebnisdarstellung bewertet. Dabei werden von den Betreuern Anmerkungen im Hinblick auf die vorliegenden Ausführungen und ggf. textliche Korrekturen vorgenommen. Nach Art und Umfang festgestellter Mängel wird entschieden, ob eine Neuvorlage oder eine Protokollergänzung gefordert wird oder ein Testat zu erteilen ist. Sofern Fehler im Datensatz, der Auswertung oder in der Ergebnispräsentation festegestellt werden, ist eine Zweitvorlage beim Betreuer vorzunehmen. 2. Protokollabgabe Die erneute Protokollabgabe führt im Mindesten zu einer schriftlichen Sonderaufgabe, die seitens der korrigierenden Praktikumsbetreuer ausgesprochen wird. Wird bei einem weiteren Protokoll zu einer Blockaufgabe ein 2. Abgabe notwendig, führt dieses zu einer Abmahnung durch den für die Organisation des Praktikums Zuständigen. Sollte der textliche Teil von den Betreuern als grundsätzlich mangelhaft angesehen werden, erfolgt die 2. Protokollabgabe mit einem farbigen Kopfblatt, damit Dr. H. Buchert bzw. Dr. U. Reuter diese im Abgabefach zur Korrektur einfach erkennen. Unzureichende 2. Protokollabgabe Sollte ein Protokoll noch mit der Zweitkorrektur mangelhaft sein, gilt die Protokollzurückweisung Aufgabe als nicht abgeschlossen. Über das weitere Vorgehen wird in einem solchen Fall befunden. Protokollvorlage Verspätete Protokollabgabe Die Vorlage des Protokolls hat nach Maßgabe des Merkblatts zu erfolgen. Abweichungen können nur mit dem Aufgabenbetreuer beim Vorliegen vertretbarer Gründe vereinbart werden. Sollten die Frist einmal überschritten werden, entscheidet der zuständige Betreuer wie vorzugehen ist. Im Wiederholungsfall und bei merklicher Überschreitung wird der für Praktikumsorganisation Zuständige (Dr. U. Reuter) eingeschaltet, je nach Umfang des Zuwiderhandelns wird die Sanktion ausfallen, sie reicht von der Erstellung eines Posters bis zu einer Aufgabenwiederholung.