Dokumentation und Protokoll

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Dokumentation und Protokoll
Dokumentation von Untersuchungen
Festhalten aller Sachverhalte, Maßnahmen und Schritte
die das Experiment betreffen, einschließlich der
gewählten bzw. herrschenden Bedingungen während der
praktischen Befassung.
Plausibilitätsprüfung als systematische
Kontrollmaßnahme auch bei der Aufgabendurchführung
vornehmen.
Dokumentation
zu einem
Experiment
Zweckmäßig ist bei der Mehrfachdurchführung die
Darstellung der Fakten in einer Tabellenform, wobei im
Spalten- und ggf. Zeilenkopf die allgemeine Information
zu finden ist.
Bei quantitativen Analysen muss die Berechnung jeweils
bis zum Wert geführt werden.
Eine abschließende Mittelwertbildung ist erst mit den
berechneten Einzelwerten zulässig (Ist im Hinblick einer
Prüfung auf Ausreißer ohnehin notwendig.).
Aufbereitung des
Experiments
Nachvollziehbarkeit
Vor der Nachbesprechung sind die notierten Fakten zu
sichten
Plausibilitätsprüfung
Die Auswertung experimenteller Befunde: Eindeutige
Aussagen zu den einzelnen Darlegungen: wie
Gliederungsüberschriften, und ggf. knappe Erläuterung
des nächst folgenden Sachverhalts. Diesem Forderung
betrifft durchgeführte Berechnungen und Darstellungen
gleichermaßen. Im Falle der Nutzung chemischer
Reaktionen muss die Gleichung dargestellt sein, sofern
Sie im einleitenden Textteil aufgestellt wurde, muss der
Bezug durch eine konsequente Nummerierung erfolgen
Graphische Darstellungen, erfordern eine Legende über
den dargestellten Sachverhalt,
Achsen sind zu bezeichnen und zu skalieren
Fazit
Berechnungen immer auf Grundlage anschaulicher
Dokumentation der Zusammenhänge
Protokoll
0 Vollständige Datenangabe auf dem Kopfblatt
A
Kurze Einführung in die Aufgabe und die der Teilaufgaben
B
Knappe Darlegung der theoretische Grundlagen
einschließlich der allgemeinen Gleichungen, die für die
Aufgabe bedeutend sind.
C Chronologische Darstellung der praktisch durchgeführten
Aufgaben mit den zugehörigen konkreten Gleichungen und
Erläuterungen der Einzelschritte (Begründung gewählter
Bedingungen).
D Mess- und Auswerteteil. Strukturierte Darstellung der
Messwerte und sich ergebenden Einzelwerte, dass die
jeweilige Angabe und die zur Berechnung der Gehalte des
untersuchten Analyten führende W einfach
nachzuvollziehen ist.
Bei den Bestimmungsaufgaben ist eine zur
Ergebnisbeurteilung notwendige Fehlerbetrachtung
vorzunehmen. Die Ergebnisangabe hat in der Standardform zu
erfolgen.
E Anlage: enthält die darzustellenden Schaubilder,
Abbildungen usw.
F* Protokollergänzung: Unter diesem Abschnitt haben Sie die
von den jeweiligen Betreuern aufgetragenen Fragen zu
beantworten.
Analysen- Kopfblatt
Die Struktur des Analysenkopfblatts ist vorgegeben
Abschnitt 1 Angaben zur Person, zur experimentellen
Aufgabe, zum Durchführungstermin, zur Aufgabenbetreuerin
bzw. Betreuer.
Abschnitt 2 Angaben zur Analysenaufgabe und des
Ergebnisses, Untersuchungsportion und Analyten, Nennen
genutzter Bestimmungsvariante und des Auswertemodus
Analysenergebnis in Standardform
Abschnitt 3 Testatbereich
Protokollbesprechung
Bewertung des
vorgelegten Protokolls
Im Rahmen der Aufgabennachbereitung werden, sofern
erforderlich, Daten zwischen den einzelnen
Gruppenmitgliedern ausgetauscht, die dann im Protokoll zu
beachten sind.
Außerdem werden die Aufgabenbetreuer Sie über das die
Aufgabe abschließende Protokoll, im Hinblick auf, die der
Aufgabe angemessene Gliederung, die notwendigen Inhalte,
das einzuhaltende Konzept für die Auswertung und die
Kopfblattangabe instruieren.
Die Beachtung der dabei behandelten Rahmensetzung soll die
mehrfache Praotokollaufgabe helfen zu vermeiden.
Die Protokollkorrektur wird von der
Aufgabenbetreuerin oder dem Aufgabenbetreuer
vorgenommen. Sofern es keine Beanstandungen gibt
erteilen diese Person das Testat.
Das Testat kann auch mit Einschränkungen erteilt
werden: Protokoll akzeptiert. Diese Bewertung findet
statt, wenn bei der Erstabgabe in der allgemeinen
Darstellung und im Hinblick auf die Aus- und
Bewertung der durchgeführten Experimente und des
Ergebnisses Mängel bestanden.
1.Protokollabgabe Bei der Korrektur werden die
textlichen Ausführungen, die Datenbehandlung und die
Ergebnisdarstellung bewertet. Dabei werden von den
Betreuern Anmerkungen im Hinblick auf die vorliegenden
Ausführungen und ggf. textliche Korrekturen
vorgenommen. Nach Art und Umfang festgestellter
Mängel wird entschieden, ob eine Neuvorlage oder eine
Protokollergänzung gefordert wird oder ein Testat zu
erteilen ist.
Sofern Fehler im Datensatz, der Auswertung oder in der
Ergebnispräsentation festegestellt werden, ist eine
Zweitvorlage beim Betreuer vorzunehmen.
2. Protokollabgabe Die erneute Protokollabgabe führt im
Mindesten zu einer schriftlichen Sonderaufgabe, die seitens
der korrigierenden Praktikumsbetreuer ausgesprochen wird.
Wird bei einem weiteren Protokoll zu einer Blockaufgabe ein 2.
Abgabe notwendig, führt dieses zu einer Abmahnung durch
den für die Organisation des Praktikums Zuständigen.
Sollte der textliche Teil von den Betreuern als grundsätzlich
mangelhaft angesehen werden, erfolgt die 2. Protokollabgabe
mit einem farbigen Kopfblatt, damit Dr. H. Buchert bzw. Dr. U.
Reuter diese im Abgabefach zur Korrektur einfach erkennen.
Unzureichende 2. Protokollabgabe Sollte ein Protokoll
noch mit der Zweitkorrektur mangelhaft sein, gilt die
Protokollzurückweisung Aufgabe als nicht abgeschlossen. Über das weitere
Vorgehen wird in einem solchen Fall befunden.
Protokollvorlage
Verspätete Protokollabgabe Die Vorlage des
Protokolls hat nach Maßgabe des Merkblatts zu erfolgen.
Abweichungen können nur mit dem Aufgabenbetreuer
beim Vorliegen vertretbarer Gründe vereinbart werden.
Sollten die Frist einmal überschritten werden,
entscheidet der zuständige Betreuer wie vorzugehen ist.
Im Wiederholungsfall und bei merklicher Überschreitung
wird der für Praktikumsorganisation Zuständige (Dr. U.
Reuter) eingeschaltet, je nach Umfang des
Zuwiderhandelns wird die Sanktion ausfallen, sie reicht
von der Erstellung eines Posters bis zu einer
Aufgabenwiederholung.
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