SBP STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG PÄDAGOGISCHE AKADEMIE ZWEITER BILDUNGSWEG Siebenbrunnengasse 37 1050 Wien T 01/54 666-200 F 01/54 666-290 www.polycollege.at PÄDAGOGISCHE AKADEMIE Durch die Einführung der Studienberechtigungsprüfung (SBP) mit der 14. SchOG-Novelle 1993 eröffnet sich für Personen ohne Matura mit einer pädagogischen Vorbildung die Möglichkeit, zu einer Ausbildung an einer Pädagogischen Akademie zugelassen zu werden. 1. Zulassungsvoraussetzungen 2. Prüfungsfächer 3. Prüfungsvorbereitung 4. Prüfung 5. Information und Beratung 6. Stundenplan des polycollege (siehe Beiheft) 1. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zur SBP erfolgt durch die Direktion der Pädagogischen Akademie, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen: 1. Konkrete Studienabsicht (entweder Sonderschule, Volksschule oder Hauptschule/Polytechnischer Lehrgang mit besonderen Schwerpunkten) 2. ENTWEDER Mindestalter 22 Jahre und Nachweis der eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Schulart, d.h. Nachweise über eine einschlägige Berufsausbildung und -tätigkeit oder nebenberufliche Beschäftigungen. Die Direktion der Pädagogischen Akademie prüft anhand Ihrer Vorbildungsnachweise oder der tabellarischen Darstellung Ihres Lebenslaufes, ob Sie diese Bedingung der Vorbildung erfüllen. Nachweise können z.B. sein: Nachweis der Unterrichtstätigkeit (z.B. nach Abschluß einer Lehrerbildungsanstalt ohne Matura, FremdsprachenlehrerInnen) Bildungsanstalt für ArbeitslehrerInnen, Bildungsanstalt für Leibeserziehung, Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von einschlägigen Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen (KindergärtnerInnen, ErzieherInnen etc.) Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen im Bereich der Pädagogik; Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Bestätigungen über berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. außerschulische Jugendarbeit), Erzieher/innen/tätigkeit (Praxisnachweis) Jugendleiterschule, Tagesmutterausbildung etc. Sollten Sie Ihre Vorbildung nicht eindeutig anhand von Belegen nachweisen können, stellt die Pädagogische Akademie in einem Beratungsgespräch das Ausreichen der Vorbildung, die Voraussetzung für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist, fest. ODER Mindestalter 20 Jahre und Abschluß einer Lehrabschlußprüfung oder berufsbildenden mittleren Schule und (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer. 3. Ausländische SBP-InteressentInnen müssen die deutsche Sprache in jenem Ausmaß beherrschen, das für die Aufnahme als ordentlicher HörerIn und die Lehrtätigkeit in österreichischen Schulen notwendig ist. Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an die Direktion jener Pädagogischen Akademie zu richten, an der Sie den gewählten Studiengang besuchen möchten. Während der SBP ist ein Akademiewechsel nicht möglich. Der Antrag ist nach Klärung der Studienabsicht (Wahl des Studienganges) und Beschaffung ausreichender Informationen in schriftlicher Form zu stellen. Die dazu erforderlichen Formulare samt Merkblatt erhalten Sie an der jeweiligen PädAk. Benötigte Unterlagen zur Antragstellung: - Antragsformular, darin die Angabe der konkreten Studienabsicht - wenn Sie unter 22 Jahre alt sind: Zeugnis über Lehrabschlußprüfung oder Abschlußzeugnis der berufsbildenden mittleren Schule oder Zeugnis über die abgeschlossene gleichwertige Berufsausbildung sowie Nachweis über die Absolvierung eines weiteren Bildungsganges, sofern die 4jährige Ausbildungsdauer durch die anderen Nachweise nicht erfüllt wurde. - wenn Sie über 22 Jahre alt sind und keine 4jährige Ausbildungsdauer nachweisen können: Nachweise der einschlägigen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung, d.h. - - Zeugnisse über eine Lehramtsausbildung bzw. Berufstätigkeit als Lehrer/in, Bestätigungen über mehrjährige berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit, Nachweise über ErzieherInnentätigkeit usw. - - Nachweis einer pädagogischen Tätigkeit (verantwortliche Tätigkeit in einer Kinder-/Jugendgruppe) im Ausmaß von mindestens 14 Tagen Bestätigung vorzulegen im Laufe der SBP, spätestens jedoch bei Abschluss der SBP. - - Nachweis der Erfüllung der fachlichen und körperlichen Eignung (auch bei MaturantInnen erforderlich) - - Lebenslauf: tabellarische Darstellung des Lebenslaufes, die speziell auf den Erwerb der notwendigen Vorbildung eingeht - - Nachweis des Alters: gültiger Reisepaß oder Geburtsurkunde gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis - - gegebenenfalls Antrag auf Anerkennung von Prüfungen oder Teilen anderer Studienberechtigungsprüfungen - - bei AusländerInnen: Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B. Universitäts-Sprachprüfung) Nach Prüfung des Antrags und der allenfalls notwendigen Entscheidung über das Ausreichen der Vorbildung erteilt die Direktion die Zulassung zur SBP in schriftlicher Form. Der Zulassungsbescheid nennt die vorgeschriebenen Prüfungsfächer bzw. die Prüfungsform und die nominierten Prüfer/innen für die Wahlfächer. Bei Ablehnung des Zulassungsansuchens kann eine schriftliche Ausfertigung verlangt werden, die auch die Gründe für diese Entscheidung angibt. Gegen diese Abweisung können Sie innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung der Entscheidung bei der Direktion der Pädagogischen Akademie die Berufung (in schriftlicher Form!) an das Bundesministerium für Unterricht und Kunst einbringen! Die Eignungsüberprüfung Auch Maturant/inn/en, die eine Aufnahme in die Pädagogische Akademie anstreben, müssen den Nachweis der Erfüllung der fachlichen und körperlichen Eignung erbringen. Für die SBP-KandidatInnen ist es empfehlenswert, sich schon vor der Vorbereitung auf die Fächer der Studienberechtigungsprüfung dieser Eignungsprüfung zu stellen. Bitte erfragen Sie die kommenden Termine für die Eignungsüberprüfung an der PädAk! Folgende Eignungsprüfungen sind abzulegen: Englisch - Aufnahmegespräch (für Volksschule) - fremdsprachliche Eignung: In einem Gespräch wird auf folgende Kriterien eingegangen: Grundvokabular; einfache Gesprächsführung, fließende Grundkenntnisse der Grammatik, der Aussprache unter Berücksichtigung der schwierige Phoneme sowie stimmhafter und stimmloser Laute. Überprüfung der Sprech-, Sprach- und Stimmleistung (für alle Ausbildungsgänge): Die Überprüfung durch einen Logopäden oder Sprachheilpädagogen erfolgt in Form eines ca. 5-minütigen Gespräches, dessen Inhalt sich z.B. auf die Beweggründe für das Studium an der Pädagogischen Akademie bezieht. Im besonderen wird geachtet auf Artikulation, Redefluß, Nasalität und Stimmklang (eine Therapie bei unvollkommener Eignung wird angeboten). Musikalische Eignung (für die Volksschul- und die Sonderschulausbildung): Die Überprüfung erfolgt in den folgenden drei Bereichen: 1) Musiktheorie: schriftliche Überprüfung der Kenntnisse aus der elementaren Musiklehre 2) Vorsingen und Rhythmusklatschen 3) Instrumentalberatung Genauere Informationen über Anforderungen und Ablauf finden Sie in dem Infoblatt der Pädagogischen Akademie "Informationen zum Bereich Musikalische Eignung". Sportliche Eignung (für Volksschule und Sonderschule): Die Feststellung der sportlichen Eignung umfasst ein Grundgerüst an Fertigkeiten an folgenden Geräten: Boden, Kasten, Kletterstangen, Turnbank, Sprungschnur und Reck. Das Schwimmkönnen muß bis spätestens zum Ende des 1. Studienabschnittes mit dem Helferschein nachgewiesen werden. Die Überprüfung der körperlichen Eignung für angehende Hauptschullehrer/innen erfolgt durch den Schularzt. Information und Beratung Erster Schritt für Sie wird sein, dass Sie sich an eine Pädagogische Akademie wenden, um sich über die gewünschte Ausbildung zu informieren und die Zulassung zur SBP zu beantragen (bzw. abzuklären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen). In Wien, Niederösterreich und im Burgenland können Sie die Zulassung zur SBP an einer der folgenden Pädagogischen Akademien beantragen: Pädagogische Akademie des Bundes in Wien Information und Beratung: 1100 Wien, Ettenreichgasse 45a Herr Dir. Dr. Manfred TEINER T.: 602 91 92/233 bitte Gesprächstermin bei Frau Balog unter [email protected] T.: 602 91 92/206 vereinbaren Pädagogische Akademie der Erzdiözese Wien 1210 Wien, Mayerweckstraße 1 T.: 291 08-0; [email protected] Pädagogische Akademie des Bundes in Niederösterreich 2500 Baden, Mühlgasse 67 T.: 02252/88 572; [email protected] Pädagogische Akademie der Diözese St. Pölten 3500 Krems, Dr. Gschmeidler-Straße 22-30 T.: 02732/83 591; [email protected] Pädagogische Akademie Burgenland 7001 Eisenstadt, Wolfgarten T.: 02682/635 70; [email protected] 2. Prüfungsfächer Die SBP besteht aus 5 Teilprüfungen, und zwar aus dem "Aufsatz über ein allgemeines Thema", Pflicht- und Wahlfächern. Die Pflichtfächer für jede Schulart sind durch die Externistenprüfungsverordnung festgelegt (siehe Kap. 6). Die Wahlfächer sollen einen fachlichen Bezug zum angestrebten Lehramtsstudium aufweisen bzw. Ihre besonderen Qualifikationen für diesen Studiengang nachweisen; im Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen soll daher ein Wahlfach dem angestrebten Zweitfach entsprechen! Eine Liste vorgeschlagener Wahlfächer der PädAk Ettenreichgasse finden Sie im nächsten Kapitel der Prüfungsanforderungen. Anrechnung von Prüfungen: Erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfungen für die Universität sowie erfolgreich abgelegte Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen werden anerkannt, soweit sie PädAk-SBP-Fächern nach Inhalt und Umfang entsprechen. Entnehmen Sie die vorgeschriebenen Prüfungen für die von Ihnen gewählte Schulart (Fachrichtung) folgender Tabelle: Studiengang für das Lehramt an Volksschulen: A M1 G2 LF1 WF Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen erstes Wahlpflichtfach Deutsch: A PhG LF1 WF WF Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen erstes Wahlpflichtfach Mathematik A M3 DG WF WF Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen erstes Wahlpflichtfach Lebende Fremdsprache: A PhG LF2 WF WF Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen: A M1 G2 B WF Abkürzungen für Prüfungsfächer: A = Aufsatz über ein allgemeines Thema B = Biologie DG = Darstellende Geometrie G = Geschichte LF = lebende Fremdsprache (derzeit nur Englisch möglich) M= Mathematik PhG = Philologische Grundlagen WF = Wahlfach Der Prüfungsstoff der PFLICHTFÄCHER ist durch Verordnung des bm:bwk festgelegt (Verordnungstext im folgenden in Kursivschrift): AUFSATZ ÜBER EIN ALLGEMEINES THEMA - schriftliche Prüfung: "Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, daß er sich zu einem vorgegebenem Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden." BIOLOGIE - mündliche Prüfung: "Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte; Stammesgeschichte des Menschen; Biologie der Zelle und physiologische Grundvorgänge; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Grundzüge der Ernährungs- und Gesundheitslehre; Fortpflanzung und Vererbung des Menschen; menschliches und tierisches Verhalten." DARSTELLENDE GEOMETRIE - schriftliche Prüfung: "Lösen der Grundaufgaben in zugeordneten Normalrissen; perspektivische Darstellung; Seitenrißprinzip; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper und einfacher technischer Objekte; ebene Schnitte und Netze von Prismen und Pyramiden; perspektive Affinität und Kollineation; Normalriß eines Kreises; Ellipse als affines Bild des Kreises; Drehzylinder und Drehkregel; Darstellung der Kugel und ihrer ebenen Schnitte; ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln; Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln." GESCHICHTE 2 - mündliche Prüfung: "Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte." LEBENDE FREMDSPRACHE 1 - schriftliche Prüfung: "Für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie verläßlich verfügbarer Basiswortschatz." LEBENDE FREMDSPRACHE 2 - schriftliche und mündliche Prüfung: "Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen." MATHEMATIK 1 - schriftliche und mündliche Prüfung: "Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungsund Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik." MATHEMATIK 2 - schriftliche und mündliche Prüfung: "Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; elementare Funktionen; lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie; Trigonometrie und Winkelfunktionen; Folgen und Reihen; Grundbegrifffe der Differentialrechnung und Integralrechnung." MATHEMATIK 3 - schriftliche und mündliche Prüfung: "Mathematik 2 und zusätzlich: Komplexe Zahlen; algeraische Strukturen; Ausau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik." PHILOLOGISCHE GRUNDLAGEN - schriftliche und mündliche Prüfung: "Einblick in Gegenstandsbereiche und Methoden der Sprachbetrachtung (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des Deutschen; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache; Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten; Grundbegriffe der Poetik; literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen." Die Prüfungsanforderungen und -methoden in einem WAHLFACH sind von den Prüfer/inne/n an der PädAk "nach Anhörung des Kandidaten" zu bestimmen. Die Prüfer haben dabei auf den studienvorbereitenden Charakter der SBP Bedacht zu nehmen. Die entsprechende Eingrenzung des Stoffes ist im Einvernehmen mit den Prüfer/inne/n vorzunehmen. Wahlfach könnte bei der Hauptschulausbildung z.B. das zweite Schwerpunktfach des Studiums sein oder ev. Bildnerische Erziehung oder Musikerziehung. Auch könnten Sie als Wahlfach Inhalte von Pflichtfächern wählen, die bei Ihrer speziellen SBP nicht vorgeschrieben sind, aber eine bessere Vorbereitung auf Ihr künftiges Studienfach ermöglichen (z.B. Physik oder Chemie). Als Wahlfächer nicht möglich sind Leibes- und Werkerziehung. 3. Prüfungsvorbereitung Wie Sie sich auf die einzelnen Fachprüfungen vorbereiten, ob durch den Besuch von Vorbereitungslehrgängen am polycollege mit oder ohne anerkannte Abschlussprüfung, durch Hochschullehrgänge oder durch Selbststudium mit Prüfung an der Universität, ist Ihnen frei-gestellt. Für viele Fächer ist der Besuch von Vorbereitungslehrgängen sicher empfehlenswert. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge am polycollege, die gemäß § 5(1) des Studienberechtigungsgesetzes prüfungsrechtlich Hochschullehrgängen gleichgestellt sind, werden als erfolgreiche Ablegung der entsprechenden Fachprüfung anerkannt. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung eines anerkannten Lehrganges am polycollege von der Universität als abgelegte Prüfung anerkannt wird. Die Kursangebote sind den unterschiedlichen zeitlichen Bedürfnissen der Teilnehmer/innen angepasst. Angeboten werden wöchentliche Vormittagslehrgänge (9-12.15 Uhr), wöchentliche Abendlehrgänge (meist 18-21.15 Uhr) und Wochenendblock-Lehrgänge mit höherem Selbststudienanteil 4. Die Prüfungen Nach erfolgter Zulassung zur SBP können die einzelnen Pflicht- und Wahlfachprüfungen abgelegt werden. Für die Reihenfolge der einzelnen Fachprüfungen sowie für die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Fachprüfungen (und somit für die Gesamtdauer der SBP) gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Jede Prüfung darf zweimal wiederholt werden. Anrechnung von Prüfungen: Unter der Voraussetzung, dass eine bereits von Ihnen abgelegte Prüfung dem Stoffumfang und Niveau der für die SBP vorgeschriebenen Prüfung entspricht, wird Ihnen dieser Gegenstand erlassen. Haben Sie z.B. eine B-Matura abgelegt, ersparen Sie sich die Prüfung in "Aufsatz". Die Prüfungsbedingungen und -modalitäten sind zum Teil unterschiedlich, je nachdem Sie sich in einem prüfungsrechtlich einem Hochschullehrgang gleichgestellten Vorbereitungslehrgang am polycollege, einem Vorbereitungskurs mit Prüfung an der Universität oder im Selbststudium vorbereiten. a) Vorbereitungslehrgänge am polycollege, die prüfungsrechtlich einem Hochschullehrgang gleichgestellt sind: Die Abschlußprüfungen der Lehrgänge finden 3x jährlich (Ende Jänner, Juni und Sept.) am polycollege statt. Das polycollege verfügt über die Prüfungsberechtigung für Aufsatz, Mathematik, Englisch, Geschichte, Philologische Grundlagen und Biologie (nicht aber für Darstellende Geometrie und die Wahlfächer). Achtung: Mindestens eine der fünf Prüfungen im Rahmen der SBP muß an der PädAk abgelegt werden. b) Vorbereitungskurse ohne interne Prüfung oder Selbststudium: Wenn Sie sich auf ihre Prüfungsfächer in einem Vorbereitungskurs (ohne Prüfungsberechtigung der Institution) oder im Selbststudium vorbereiten, legen Sie die einzelnen Prüfungen an der PädAk bei den dafür nominierten PrüferInnen ab. Die Direktion der PädAk setzt für den Aufsatz und die Pflichtfächer in jedem Semester zwei Prüfungstermine fest und verlautbart diese spätestens einen Monat vorher an der Amtstafel. In den Wahlfächern ist der Prüfungstermin mit den zugewiesenen PrüferInnen an der PädAk zu vereinbaren. Zu jeder Prüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Die Wiederholung von Prüfungen ist frühestens nach zwei Monaten möglich. 5. Information und Beratung Die ExpertInnen des polycollege stehen Ihnen für Beratungen über sämtliche Angebote des 2. Bildungswegs zur Verfügung: Jeden Donnerstag um 18.00 und jeden Freitag um 9.00 Uhr. In: Siebenbrunnengasse 37 1050 Wien links im Hof 1. Stock Zimmer 13 T.: 54 666-200 [email protected] Wir empfehlen Ihnen, sich für die Beratung anzumelden: So können sich unsere BeraterInnen gezielt auf Ihren Weiterbildungswunsch vorbereiten. 6. Stundenplan des polycollege Siehe Beiheft