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SBP
STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG
PÄDAGOGISCHE
AKADEMIE
ZWEITER BILDUNGSWEG
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
T 01/54 666-200
F 01/54 666-290
www.polycollege.at
PÄDAGOGISCHE
AKADEMIE
Durch die Einführung der Studienberechtigungsprüfung (SBP) mit der 14.
SchOG-Novelle 1993 eröffnet sich für Personen ohne Matura mit einer
pädagogischen Vorbildung die Möglichkeit, zu einer Ausbildung an einer
Pädagogischen Akademie zugelassen zu werden.
1. Zulassungsvoraussetzungen
2. Prüfungsfächer
3. Prüfungsvorbereitung
4. Prüfung
5. Information und Beratung
6. Stundenplan des polycollege (siehe Beiheft)
1. Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur SBP erfolgt durch die Direktion der Pädagogischen
Akademie, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:
1.
Konkrete Studienabsicht (entweder Sonderschule, Volksschule
oder
Hauptschule/Polytechnischer Lehrgang mit besonderen
Schwerpunkten)
2.
ENTWEDER
Mindestalter 22 Jahre und
Nachweis der eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen
Vorbildung für die angestrebte Schulart, d.h. Nachweise über eine
einschlägige Berufsausbildung und -tätigkeit oder nebenberufliche
Beschäftigungen.
Die Direktion der Pädagogischen Akademie prüft anhand Ihrer
Vorbildungsnachweise oder der tabellarischen Darstellung Ihres
Lebenslaufes, ob Sie diese Bedingung der Vorbildung erfüllen. Nachweise
können z.B. sein:
Nachweis der Unterrichtstätigkeit (z.B. nach Abschluß einer Lehrerbildungsanstalt
ohne Matura,
FremdsprachenlehrerInnen)
Bildungsanstalt für ArbeitslehrerInnen, Bildungsanstalt für Leibeserziehung,
Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von einschlägigen
Berufsschulen,
Fachschulen oder höheren Schulen
(KindergärtnerInnen, ErzieherInnen etc.)
Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder
Dienstprüfungen
im Bereich der Pädagogik;
Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Bestätigungen
über
berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit
(z.B. außerschulische
Jugendarbeit), Erzieher/innen/tätigkeit
(Praxisnachweis)
Jugendleiterschule, Tagesmutterausbildung etc.
Sollten Sie Ihre Vorbildung nicht eindeutig anhand von Belegen
nachweisen können, stellt die Pädagogische Akademie in einem
Beratungsgespräch das Ausreichen der Vorbildung, die Voraussetzung für
die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist, fest.
ODER
Mindestalter 20 Jahre und
Abschluß einer Lehrabschlußprüfung oder berufsbildenden mittleren
Schule und (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges)
eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer.
3.
Ausländische SBP-InteressentInnen müssen die deutsche
Sprache in jenem Ausmaß beherrschen, das für die Aufnahme als
ordentlicher HörerIn und die Lehrtätigkeit in österreichischen Schulen
notwendig ist.
Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an die Direktion jener
Pädagogischen Akademie zu richten, an der Sie den gewählten
Studiengang besuchen möchten. Während der SBP ist ein
Akademiewechsel nicht möglich.
Der Antrag ist nach Klärung der Studienabsicht (Wahl des Studienganges)
und Beschaffung ausreichender Informationen in schriftlicher Form zu
stellen. Die dazu erforderlichen Formulare samt Merkblatt erhalten Sie an
der jeweiligen PädAk.
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
- Antragsformular, darin die Angabe der konkreten Studienabsicht
- wenn Sie unter 22 Jahre alt sind: Zeugnis über Lehrabschlußprüfung
oder Abschlußzeugnis der berufsbildenden mittleren Schule oder Zeugnis
über die abgeschlossene gleichwertige Berufsausbildung sowie Nachweis
über die Absolvierung eines weiteren Bildungsganges, sofern die 4jährige
Ausbildungsdauer durch die anderen Nachweise nicht erfüllt wurde.
- wenn Sie über 22 Jahre alt sind und keine 4jährige
Ausbildungsdauer nachweisen können: Nachweise der einschlägigen
beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung, d.h.
- - Zeugnisse über eine Lehramtsausbildung bzw. Berufstätigkeit als
Lehrer/in, Bestätigungen über mehrjährige berufliche Tätigkeit in der
Kinder- und Jugendarbeit, Nachweise über ErzieherInnentätigkeit usw.
- - Nachweis einer pädagogischen Tätigkeit (verantwortliche Tätigkeit in
einer Kinder-/Jugendgruppe) im Ausmaß von mindestens 14 Tagen Bestätigung vorzulegen im Laufe der SBP, spätestens jedoch bei
Abschluss der SBP.
- - Nachweis der Erfüllung der fachlichen und körperlichen Eignung
(auch bei MaturantInnen erforderlich)
- - Lebenslauf: tabellarische Darstellung des Lebenslaufes, die speziell
auf den Erwerb der notwendigen Vorbildung eingeht
- - Nachweis des Alters: gültiger Reisepaß oder Geburtsurkunde
gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- - gegebenenfalls Antrag auf Anerkennung von Prüfungen oder Teilen
anderer Studienberechtigungsprüfungen
- - bei AusländerInnen: Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B.
Universitäts-Sprachprüfung)
Nach Prüfung des Antrags und der allenfalls notwendigen Entscheidung
über das Ausreichen der Vorbildung erteilt die Direktion die Zulassung
zur SBP in schriftlicher Form. Der Zulassungsbescheid nennt die
vorgeschriebenen Prüfungsfächer bzw. die Prüfungsform und die
nominierten Prüfer/innen für die Wahlfächer.
Bei Ablehnung des Zulassungsansuchens kann eine schriftliche
Ausfertigung verlangt werden, die auch die Gründe für diese
Entscheidung angibt. Gegen diese Abweisung können Sie innerhalb von
fünf Tagen ab Zustellung der Entscheidung bei der Direktion der
Pädagogischen Akademie die Berufung (in schriftlicher Form!) an das
Bundesministerium für Unterricht und Kunst einbringen!
Die Eignungsüberprüfung
Auch Maturant/inn/en, die eine Aufnahme in die Pädagogische Akademie
anstreben, müssen den Nachweis der Erfüllung der fachlichen und
körperlichen Eignung erbringen. Für die SBP-KandidatInnen ist es
empfehlenswert, sich schon vor der Vorbereitung auf die Fächer der
Studienberechtigungsprüfung dieser Eignungsprüfung zu stellen.
Bitte erfragen Sie die kommenden Termine für die Eignungsüberprüfung
an der PädAk!
Folgende Eignungsprüfungen sind abzulegen:
Englisch - Aufnahmegespräch (für Volksschule) - fremdsprachliche
Eignung:
In einem Gespräch wird auf folgende Kriterien eingegangen: Grundvokabular; einfache Gesprächsführung,
fließende Grundkenntnisse der Grammatik, der Aussprache unter Berücksichtigung der schwierige Phoneme
sowie stimmhafter und stimmloser Laute.
Überprüfung der Sprech-, Sprach- und Stimmleistung (für alle
Ausbildungsgänge):
Die Überprüfung durch einen Logopäden oder Sprachheilpädagogen erfolgt in Form eines ca. 5-minütigen
Gespräches, dessen Inhalt sich z.B. auf die Beweggründe für das Studium an der Pädagogischen Akademie
bezieht. Im besonderen wird geachtet auf Artikulation, Redefluß, Nasalität und Stimmklang (eine Therapie bei
unvollkommener Eignung wird angeboten).
Musikalische Eignung (für die Volksschul- und die
Sonderschulausbildung):
Die Überprüfung erfolgt in den folgenden drei Bereichen:
1) Musiktheorie: schriftliche Überprüfung der Kenntnisse aus der elementaren Musiklehre
2) Vorsingen und Rhythmusklatschen
3) Instrumentalberatung
Genauere Informationen über Anforderungen und Ablauf finden Sie in dem Infoblatt der Pädagogischen
Akademie "Informationen zum Bereich Musikalische Eignung".
Sportliche Eignung (für Volksschule und Sonderschule):
Die Feststellung der sportlichen Eignung umfasst ein Grundgerüst an Fertigkeiten an folgenden Geräten:
Boden, Kasten, Kletterstangen, Turnbank, Sprungschnur und Reck. Das Schwimmkönnen muß bis spätestens
zum Ende des 1. Studienabschnittes
mit dem Helferschein nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der körperlichen Eignung für angehende Hauptschullehrer/innen erfolgt durch den Schularzt.
Information und Beratung
Erster Schritt für Sie wird sein, dass Sie sich an eine Pädagogische
Akademie wenden, um sich über die gewünschte Ausbildung zu
informieren und die Zulassung zur SBP zu beantragen (bzw. abzuklären,
ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen).
In Wien, Niederösterreich und im Burgenland können Sie die Zulassung
zur SBP an einer der folgenden Pädagogischen Akademien beantragen:
Pädagogische Akademie des Bundes in Wien Information und Beratung:
1100 Wien, Ettenreichgasse 45a
Herr Dir. Dr. Manfred TEINER
T.: 602 91 92/233
bitte Gesprächstermin bei Frau Balog unter
[email protected]
T.: 602 91 92/206 vereinbaren
Pädagogische Akademie der Erzdiözese Wien
1210 Wien, Mayerweckstraße 1
T.: 291 08-0; [email protected]
Pädagogische Akademie des Bundes in Niederösterreich
2500 Baden, Mühlgasse 67
T.: 02252/88 572; [email protected]
Pädagogische Akademie der Diözese St. Pölten
3500 Krems, Dr. Gschmeidler-Straße 22-30
T.: 02732/83 591; [email protected]
Pädagogische Akademie Burgenland
7001 Eisenstadt, Wolfgarten
T.: 02682/635 70; [email protected]
2. Prüfungsfächer
Die SBP besteht aus 5 Teilprüfungen, und zwar aus dem "Aufsatz über
ein allgemeines Thema", Pflicht- und Wahlfächern.
Die Pflichtfächer für jede Schulart sind durch die
Externistenprüfungsverordnung festgelegt (siehe Kap. 6). Die Wahlfächer
sollen einen fachlichen Bezug zum angestrebten Lehramtsstudium
aufweisen bzw. Ihre besonderen Qualifikationen für diesen Studiengang
nachweisen; im Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen soll daher
ein Wahlfach dem angestrebten Zweitfach entsprechen! Eine Liste
vorgeschlagener Wahlfächer der PädAk Ettenreichgasse finden Sie im
nächsten Kapitel der Prüfungsanforderungen.
Anrechnung von Prüfungen: Erfolgreich abgelegte
Studienberechtigungsprüfungen für die Universität sowie erfolgreich
abgelegte Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen werden
anerkannt, soweit sie PädAk-SBP-Fächern nach Inhalt und Umfang
entsprechen.
Entnehmen Sie die vorgeschriebenen Prüfungen für die von Ihnen
gewählte Schulart (Fachrichtung) folgender Tabelle:
Studiengang für das Lehramt an Volksschulen:
A
M1
G2
LF1
WF
Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen
Lehrgängen erstes Wahlpflichtfach Deutsch:
A
PhG
LF1
WF
WF
Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen
Lehrgängen erstes Wahlpflichtfach Mathematik
A
M3
DG
WF
WF
Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen
Lehrgängen erstes Wahlpflichtfach Lebende Fremdsprache:
A
PhG
LF2
WF
WF
Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen:
A
M1
G2
B
WF
Abkürzungen für Prüfungsfächer:
A =
Aufsatz über ein allgemeines Thema
B =
Biologie
DG
=
Darstellende Geometrie
G =
Geschichte
LF
=
lebende Fremdsprache (derzeit nur Englisch möglich)
M=
Mathematik
PhG
=
Philologische Grundlagen
WF
=
Wahlfach
Der Prüfungsstoff der PFLICHTFÄCHER ist durch Verordnung des
bm:bwk festgelegt (Verordnungstext im folgenden in Kursivschrift):
AUFSATZ ÜBER EIN ALLGEMEINES THEMA - schriftliche Prüfung:
"Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat
nachzuweisen, daß er sich zu einem vorgegebenem Thema in
einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang
schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen;
dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den
Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den
gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt
nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden."
BIOLOGIE - mündliche Prüfung:
"Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte;
Stammesgeschichte des Menschen; Biologie der Zelle und physiologische
Grundvorgänge; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Grundzüge
der Ernährungs- und Gesundheitslehre; Fortpflanzung und Vererbung des
Menschen; menschliches und tierisches Verhalten."
DARSTELLENDE GEOMETRIE - schriftliche Prüfung:
"Lösen der Grundaufgaben in zugeordneten Normalrissen;
perspektivische Darstellung; Seitenrißprinzip; Darstellung ebenflächig
begrenzter Körper und einfacher technischer Objekte; ebene Schnitte und
Netze von Prismen und Pyramiden; perspektive Affinität und Kollineation;
Normalriß eines Kreises; Ellipse als affines Bild des Kreises; Drehzylinder
und Drehkregel; Darstellung der Kugel und ihrer ebenen Schnitte; ebene
Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln; Abwicklung von
Drehzylindern und Drehkegeln."
GESCHICHTE 2 - mündliche Prüfung:
"Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten
und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf
Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und
sozialgeschichtlicher Aspekte."
LEBENDE FREMDSPRACHE 1 - schriftliche Prüfung:
"Für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des
Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie
verläßlich verfügbarer Basiswortschatz."
LEBENDE FREMDSPRACHE 2 - schriftliche und mündliche Prüfung:
"Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger
Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler
Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über
allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu
beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen;
Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen;
Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und
beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen."
MATHEMATIK 1 - schriftliche und mündliche Prüfung:
"Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungsund Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten;
elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und
Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und
Statistik."
MATHEMATIK 2 - schriftliche und mündliche Prüfung:
"Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; elementare
Funktionen; lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie;
Trigonometrie und Winkelfunktionen; Folgen und Reihen; Grundbegrifffe
der Differentialrechnung und Integralrechnung."
MATHEMATIK 3 - schriftliche und mündliche Prüfung:
"Mathematik 2 und zusätzlich: Komplexe Zahlen; algeraische Strukturen;
Ausau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung; Einführung in die
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik."
PHILOLOGISCHE GRUNDLAGEN - schriftliche und mündliche Prüfung:
"Einblick in Gegenstandsbereiche und Methoden der Sprachbetrachtung
(Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des
Deutschen; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit
von Sprache; Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von
Texten; Grundbegriffe der Poetik; literarische Gattungen, Formen,
Traditionen und Epochen."
Die Prüfungsanforderungen und -methoden in einem WAHLFACH sind
von den Prüfer/inne/n an der PädAk "nach Anhörung des Kandidaten" zu
bestimmen. Die Prüfer haben dabei auf den studienvorbereitenden
Charakter der SBP Bedacht zu nehmen. Die entsprechende Eingrenzung
des Stoffes ist im Einvernehmen mit den Prüfer/inne/n vorzunehmen.
Wahlfach könnte bei der Hauptschulausbildung z.B. das zweite
Schwerpunktfach des Studiums sein oder ev. Bildnerische Erziehung oder
Musikerziehung. Auch könnten Sie als Wahlfach Inhalte von
Pflichtfächern wählen, die bei Ihrer speziellen SBP nicht vorgeschrieben
sind, aber eine bessere Vorbereitung auf Ihr künftiges Studienfach
ermöglichen (z.B. Physik oder Chemie). Als Wahlfächer nicht möglich sind
Leibes- und Werkerziehung.
3. Prüfungsvorbereitung
Wie Sie sich auf die einzelnen Fachprüfungen vorbereiten, ob durch den
Besuch von Vorbereitungslehrgängen am polycollege mit oder ohne
anerkannte Abschlussprüfung, durch Hochschullehrgänge oder durch
Selbststudium mit Prüfung an der Universität, ist Ihnen frei-gestellt. Für
viele Fächer ist der Besuch von Vorbereitungslehrgängen sicher
empfehlenswert.
Erfolgreich absolvierte Lehrgänge am polycollege, die gemäß § 5(1) des
Studienberechtigungsgesetzes prüfungsrechtlich Hochschullehrgängen
gleichgestellt sind, werden als erfolgreiche Ablegung der entsprechenden
Fachprüfung anerkannt. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Zeugnis über die
erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung eines anerkannten Lehrganges
am polycollege von der Universität als abgelegte Prüfung anerkannt
wird.
Die Kursangebote sind den unterschiedlichen zeitlichen Bedürfnissen der
Teilnehmer/innen angepasst. Angeboten werden wöchentliche
Vormittagslehrgänge (9-12.15 Uhr), wöchentliche Abendlehrgänge
(meist 18-21.15 Uhr) und Wochenendblock-Lehrgänge mit höherem
Selbststudienanteil
4. Die Prüfungen
Nach erfolgter Zulassung zur SBP können die einzelnen Pflicht- und
Wahlfachprüfungen abgelegt werden. Für die Reihenfolge der einzelnen
Fachprüfungen sowie für die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen
Fachprüfungen (und somit für die Gesamtdauer der SBP) gibt es keine
gesetzlichen Regelungen. Jede Prüfung darf zweimal wiederholt werden.
Anrechnung von Prüfungen: Unter der Voraussetzung, dass eine
bereits von Ihnen abgelegte Prüfung dem Stoffumfang und Niveau der für
die SBP vorgeschriebenen Prüfung entspricht, wird Ihnen dieser
Gegenstand erlassen. Haben Sie z.B. eine B-Matura abgelegt, ersparen
Sie sich die Prüfung in "Aufsatz".
Die Prüfungsbedingungen und -modalitäten sind zum Teil unterschiedlich,
je nachdem Sie sich in einem prüfungsrechtlich einem Hochschullehrgang
gleichgestellten Vorbereitungslehrgang am polycollege, einem
Vorbereitungskurs mit Prüfung an der Universität oder im Selbststudium
vorbereiten.
a) Vorbereitungslehrgänge am polycollege, die prüfungsrechtlich
einem Hochschullehrgang gleichgestellt sind:
Die Abschlußprüfungen der Lehrgänge finden 3x jährlich (Ende Jänner,
Juni und
Sept.) am polycollege statt. Das polycollege verfügt über die
Prüfungsberechtigung für Aufsatz, Mathematik, Englisch, Geschichte,
Philologische Grundlagen und Biologie (nicht aber für Darstellende
Geometrie und die Wahlfächer).
Achtung: Mindestens eine der fünf Prüfungen im Rahmen der SBP muß
an der PädAk abgelegt werden.
b) Vorbereitungskurse ohne interne Prüfung oder Selbststudium:
Wenn Sie sich auf ihre Prüfungsfächer in einem Vorbereitungskurs (ohne
Prüfungsberechtigung der Institution) oder im Selbststudium vorbereiten,
legen Sie die einzelnen Prüfungen an der PädAk bei den dafür
nominierten PrüferInnen ab. Die Direktion der PädAk setzt für den Aufsatz
und die Pflichtfächer in jedem Semester zwei Prüfungstermine fest und
verlautbart diese spätestens einen Monat vorher an der Amtstafel.
In den Wahlfächern ist der Prüfungstermin mit den zugewiesenen
PrüferInnen an der PädAk zu vereinbaren. Zu jeder Prüfung ist ein
amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Die Wiederholung von
Prüfungen ist frühestens nach zwei Monaten möglich.
5. Information und Beratung
Die ExpertInnen des polycollege stehen Ihnen für Beratungen
über sämtliche Angebote des 2. Bildungswegs zur Verfügung:
Jeden Donnerstag um 18.00 und jeden Freitag um 9.00 Uhr.
In:
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
links im Hof 1. Stock Zimmer 13
T.: 54 666-200
[email protected]
Wir empfehlen Ihnen, sich für die Beratung anzumelden:
So können sich unsere BeraterInnen gezielt auf Ihren
Weiterbildungswunsch vorbereiten.
6. Stundenplan des polycollege
Siehe Beiheft
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