4. Sitzung des Gemeindeparlamentes, Dienstag, 10. Dezember 2002, Stadthaus, Ratsaal, Sitzungsdauer: 18.00 Uhr – 23.10 Uhr Anwesend sind: 42 Ratsmitglieder (von 50 Mitgliedern) Sozialdemokratische Partei: 1. Dr. Markus Ammann, 2. Dr. Georg Artmann, 3. Marion Bachmann, 4. Werner Good, 5. Patrick Häuptli, 6. Rahel Kamber Haussener, 7. Trudy Küttel Zimmerli, 8. Claire Rast Rieder, 9. Daniel Schneider, 10. Luzia Stocker Rötheli, 11. Dr. Arnold Uebelhart, 12. Dieter Ulrich, 13. Jürg Walker, 14. Caroline Wernli Amoser, 15. Christian Winiger Freisinnig-demokratische Partei: 1. Mario Clematide, 2. Thomas Frey, 3. Gerda Hotz, 4. Beat Loosli, 5. Beat Moser, 6. Dr. Max Pfenninger, 7. Daniel Probst, 8. Daniel Vögeli, 9. Christian Wüthrich Christlichdemokratische Volkspartei: 1. David Brunner, 2. Pius Caminada, 3. Heidi Ehrsam, 4. Antonia Hagmann, 5. Marco Lauber, 6. Dr. Thomas A. Müller, 7. Roland Rudolf von Rohr, 8. Chantal Stucki Parteilos: 1. Jürg Peter (bis 20.15 Uhr) Grüne Olten: 1. Doris Engeler Meyer, 2. Dr. Cyrill Jeger, 3. Iris Schelbert, 4. Candidus Waldispühl Schweizerische Volkspartei: 1. Christoph Ackle, 2. Martha Bader, 3. Rolf Sommer Jungliberale Partei: 1. Nico Zila, 2. Paul Zürcher Stadtrat: Ernst Zingg, Stadtpräsident Silvia Forster, Vize-Präsidentin, Ressortleiterin Baudirektion I Gabriele Plüss, Ressortleiterin Direktion Finanzen Doris Rauber, Ressortleiterin Direktion Öffentliche Sicherheit René Rudolf von Rohr, Ressortleiter Direktion Bildung und Sport Peter Schafer, Ressortleiter Direktion Soziale Dienste Dr. Martin Wey, Ressortleiter Baudirektion II Markus Dietler, Stadtschreiber Ferner anwesend: Peter Kohler, Finanzverwalter Mario Schenker, Controller Entschuldigt abwesend: Thomas Kissling Peter Fehlmann Michel Hagmann Stefan Nünlist Peter Oesch Nancy Savoldelli Rolf Schmid Bruno Flury Vorsitz: Chantal Stucki Protokollführerin: Erika Brunner, Leiterin Stadtkanzlei * * * Geschäfte: 1. 2. 3. 4. Mitteilungen Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann/Demission Spitex-Verein Olten/Budgetkredit 2002 Allgemeine Verwaltung/Voranschlag 2003 Mit dem Voranschlag im Zusammenhang: 4.1. Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen der Budgetgrundlagen 4.2. Kunstmuseum, Historisches Museum, Naturmuseum/Pensenerhöhung Konservatoren bzw. Konservatorin und Umwandlung Museumswart-Stellvertreter (60%) in eine unbefristete Stelle 4.3. Kinderkrippen und Hort, Verpflichtungskredit 2003 bis 2005/Genehmigung 4.4. Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“/Kreditbewilligung 4.5. Abwasserbeseitigung/Gebührensenkung 4.6. Stadtentwicklung/Dienstleistungen, Honorare 4.7. Stadthaus, Betonsanierung Obergeschosse/Kreditbewilligung 4.8. Stadtpolizei, Einsatzzentrale, Büros und zentrale Steuerung, Sanierung und Ersatz bzw. Erneuerung/Kreditbewilligung 4.9. Schiessanlage Kleinholz, Altlastensanierung/Umsetzung des Sanierungskonzeptes * * * Parlamentspräsidentin Chantal Stucki begrüsst die Anwesenden zur heutigen Sitzung. Speziell begrüsse sie die Klasse V1a der kaufmännischen Berufsschule Olten-Balsthal mit ihrer Staatskunde-Lehrerin, Frau Monique Rudolf von Rohr. Mitteilungen Ersatzstimmenzähler Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, Herr Peter Oesch habe sich für heute Abend entschuldigt. Als Ersatzstimmenzähler wird mit 38 : 0 Stimmen Herr Nico Zila gewählt. * * * Totenehrung Parlamentspräsidentin Chantal Stucki teilt mit, am Sonntag, 8. Dezember 2002 sei im 86. Altersjahr die grosse Oltner Persönlichkeit Dr. Leo Schürmann verstorben. Er habe über 20 Jahre, davon 12 Jahre als Präsident, der Polizei- und Gesundheitskommission angehört. Er sei zudem von 1953 bis 1961 Mitglied der Kilbikommission gewesen, habe 1956 dem Spezialausschuss Prüfung Mietobjekte und von 1958 bis 1961 der sozialen Wohnbaukommission angehört. Von 1960 bis 1985 sei er bei der Regionalplanungsgruppe Olten und Umgebung und von 1973 bis 1985 im Regionalrat tätig gewesen. Im Jahre 1987 habe Dr. Leo Schürmann seine Karriere als Generaldirektor der SRG abgeschlossen. Vorher sei er unter anderem Nationalrat, der erste Preisüberwacher und Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, 1976 bis 1980 als Vizepräsident, gewesen. Den Angehörigen entbiete sie im Namen der Anwesenden das tiefe Mitgefühl. Die Anwesenden erheben sich für ihre Schweigeminute von ihren Sitzen. * * * Rücktritt Peter Fehlmann Parlamentspräsidentin Chantal Stucki gibt bekannt, Herr Peter Fehlmann (FdP) erkläre mit Schreiben vom 1. Dezember 2002 nach 9 Jahren seinen Austritt aus dem Gemeindeparlament per 31. Dezember 2002. Die Anwesenden wünschten ihm für die Zukunft alles Gute. * * * Übertritt Paul Zürcher Parlamentspräsidentin Chantal Stucki teilt mit, Herr Paul Zürcher gebe mit Schreiben vom 30. November 2002 seinen Übertritt von der SVP- in die FdP-/JL-Fraktion bekannt. * * * Traktandenliste, Geschäfte 5 und 6 Parlamentspräsidentin Chantal Stucki informiert, Frau Franziska Holzer und Herr Rolf Furrer zögen Punkt 2 ihrer Motion zurück. * * * Protokollgenehmigungen Das Büro hat das Protokoll der Parlamentssitzung vom 5. September 2002 am 28. Oktober 2002 mit folgender Änderung definitiv genehmigt: „Stadträtin Gabriele Plüss will richtig gestellt haben, dass sie entgegen der Aussage der Parlamentspräsidentin Chantal Stucki am 5. September 2002 Bundesrätin Ruth Dreifuss im Namen des Stadtrates in Olten begrüsst habe und deshalb an der Parlamentssitzung fehlte.“ Dies werde so geändert und sie bitte die Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, um Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden, allfällige Entschuldigungen direkt an Stadtschreiber Markus Dietler oder an die Parlamentspräsidentin zu richten. - - - - - Das Büro hat das Protokoll der Parlamentssitzung vom 26. September 2002 am 25. November 2002 definitiv genehmigt. * * * Bericht Baudirektion betr. Wettbewerb Munzingerplatz Parlamentspräsidentin Chantal Stucki weist darauf hin, dass ein Bericht der Baudirektion betr. Wettbewerb Munzingerplatz aufgelegt worden sei. * * * Traktandenliste Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, heute Abend sei das Ziel, das Budget bis und mit Punkt 4.11 abzuschliessen. * * * Vorstösse/Eingang - Motion Grüne Fraktion betr. Natelspesen - Motion Grüne Fraktion betr. Parkplatzbewirtschaftung * * * AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 16/12 Prot.-Nr. 35 Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann/Demission Für die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann ist eine Demission zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um folgende zu genehmigende Mutation: Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann/Demission Mit Schreiben vom 10. November 2002 erklärt Frau Brigitte Kissling (SP) als Mitglied der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann den Rücktritt. Das Parlamentbüro beantragt dem Gemeindeparlament, die Demission von Frau Brigitte Kissling (SP) zu genehmigen. Mit 38 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: Die Demission von Frau Brigitte Kissling (SP) wird genehmigt. Mitteilung: Frau Brigitte Kissling, Bachweg 46, 4600 Olten Kommissionenverzeichnis Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 14/2 Prot.-Nr. 36 Spitex-Verein Olten/Budgetkredit 2002 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Für den Budgetkredit des Spitex-Vereins Olten unterbreitet Ihnen der Stadtrat folgenden Bericht und Antrag: 1. Ausgangslage Mit der Einführung eines Leistungsauftrages, auf Vorgabe des BSV, wurde 1998 ein neuer Weg beschritten. Die Einwohnergemeinde Olten unterstützte seither den Spitex-Verein Olten mit einem seit Jahren unveränderten Pauschalbeitrag von Fr. 158’000.--. Vor der Fusion der beiden Vereine, Krankenpflegeverein St. Martin und Gemeinnütziger Frauenverein, wurde dieser Betrag etwa je hälftig ausgerichtet. Die Dienstleistungen der Spitex wurden 1999 neu unter einer einzigen Trägerschaft zusammengeführt: Der Gemeinnützige Frauenverein hat die Haushilfe dem Krankenpflegeverein St. Martin übertragen. Als Vorbereitung für diese Zusammenführung sind die Strukturen des Krankenpflegevereins den neuen Anforderungen angepasst und in einem Strukturkonzept und einer Geschäftsordnung geregelt worden. Dabei wurden auch die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen im operativen Bereich festgelegt. Die Umsetzung der neuen Struktur erfolgte jedoch nur zögerlich und ist bis heute nicht abgeschlossen. Der neu gewählte Vorstand möchte seine Führungsrolle wahrnehmen und diesen Umsetzungsprozess abschliessen. In den beiden Geschäftsjahren 1999 und 2000 erzielte der Verein Defizite in der Höhe von Fr. 109’781.47, welche die Reserven total aufbrauchten. Für das Vereinsjahr 2002 ist mit einem weiteren Defizit von ca. Fr. 121’000.-- (Spitex-Budget) zu rechnen. Zusätzliche Verpflichtungen (Lohnanpassungen, Leistungsauftrag mit der Stadt) verursachen Kosten. Deshalb beantragte der Spitex-Verein die Übernahme des Defizits. Bereits vor der Übernahme der Betagten- und Hauspflege vom Gemeinnützigen Frauenverein Olten waren bei den Jahresabschlüssen Defizite bis zu ca. Fr. 30’000.-pro Jahr ausgewiesen worden. Seit dem 1. Juli 1999 sind nun beim Spitex-Verein weitere finanzielle Ausfälle durch die Übernahme hinzugekommen. Die gewünschte Überprüfung durch eine Fachperson und die Neuschaffung einer Stelle zur Bereichsleitung beider Dienstleistungen (Haus- und Krankenpflege) lehnte die Stadt Olten aus Kostengründen im Jahre 2000 ab. Die erhofften Umstrukturierungen etc. konnten die verantwortlichen RessortleiterInnen der Spitex (Finanzen und Betriebe) somit weder personell noch finanziell umsetzen. Seit 1990 investierte der Spitex-Verein ca. Fr. 240’000.-- von seinem Vereinsvermögen, welches nun bis auf die Liegenschaft an der Ziegelfeldstrasse aufgebraucht wurde. In der Zwi-schenzeit hat der Gemeinnützige Frauenverein Olten dem Spitex-Verein ein Darlehen vom 1.7.1999 von Fr. 75’577.-- geschenkt. 2. Budgetkrediterhöhung und Defizitgarantie An der Sitzung vom 20. August 2001 diskutierte die Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen mit einer Delegation des Spitex-Vereins Olten die Situation (Finanzen, Leistungsauftrag etc.). Nach eingehender Diskussion beschloss die Kommission einstimmig, dem Stadtrat einen weiteren Nachtragskredit für 2001 und eine Erhöhung des Budgetbeitrages 2002 zu empfehlen. Die Direktion Soziales hat die Ergebnisse 1999 bis 2001 aufgrund der bereinigten Bilanzen und Budgets mit der Vereinsleitung analysiert. Die entsprechenden Fehlbeträge für das Jahr 2001 belaufen sich auf Fr. 198’000.-- gegenüber dem Budgetposten von Fr. 208’000.-(ordentlicher Budgetbeitrag und Nachtragskredit vom 19. Februar 2001). Ohne eine weitere Finanzierung durch die Stadt, mit einen Überbrückungskredit von Fr. 150’000.-- (SR vom 10. September 2001), wäre die Liquidität des Spitex-Vereins im Herbst 2001 nicht mehr vorhanden gewesen. In der Übersicht der öffentlichen Beiträge (Bund und Stadt) ergibt sich folgendes Bild: Reduktion Nötige Beitrag Miete Nachtrags- Total Bund Erhöhung Stadt durch und bei Stadt Überbrück Indexieru ungsng kredite 1995 96’880.-5’872.-* 58’000.-19’788.-77’788.-1996 85’499.-58’000.-19’788.-77’788.-1997 82’430.-58’000.-19’788.-77’788.-1998 91’944.-58’000.-21’000.-79’000.-1999 218’248.-7’040.-108’000.-21’000.-129’000.- 2000 317’794.-- 10’593.-158’000.-18’100.-176’100.-2001 306’835.-- 10’581.-158’000.-21’000.-- 200’000.-379’000.-2002 337’950.-- 12’070.-250’000.-21’000.-271’000.-Total 1’537’580.-- 46’156.-- 13’100.-- 906’000.-- 161’464.-- 200’000.-- 1’267’464.-* 1990 - 2002 Übernahme der Hauspflege und -hilfe des Gemeinnützigen Frauenvereins Olten per 1. Juli 1999. Die Subvention des GFVO betrug Fr. 100'000.-- pro Jahr. Jahr Beitrag Bund Die massive Budgetüberschreitung lässt sich durch folgende Faktoren erklären: - Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat die Bundessubventionen (nur Lohnanteile) in den letzten Jahren stark herabgesetzt. - Die ungedeckten Kosten der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) sind durch die starke Zunahme der Pflegeeinsätze ebenfalls massiv angestiegen. - Die Patienten werden noch früher aus den Spitälern entlassen und die Kostendifferenzen der einzelnen Spitex-Leistungen (Wegpauschale, administrativer Aufwand etc.) müssen die Spitex-Organisationen und deren Gemeinden zu 100% übernehmen (kein Kantonsanteil gemäss GEFASO). - Der Leistungsauftrag kann zur Zeit nicht erfüllt werden. Es müssen Kunden an andere Spitexanbieter verwiesen werden. Die bewilligte befristete Stelle (Stadtratsakten-Nr. 13/11, 14/2) wird im Budget 2002 mit Fr. 60’000.-- berücksichtigt. - Die Anstellungsverträge beinhalten eine Teuerungsanpassung per 1. Juli 2001, welche ohne weitere finanzielle Unterstützung im Jahre 2001 nicht hätte ausbezahlt werden können. Laut Budget 2001 war der Gemeindebeitrag (Konto 400.365.09) mit Fr. 158’000.-vorgesehen. Am 19. Februar 2001 wurden mit einem ersten Nachtragskredit bereits Fr. 50’000.-- bewilligt (Befristete Stelle für 10 Monate). Somit ergibt sich eine Erhöhung gegenüber dem Budget 2001 von Fr. 92’000.-- (Stelle 2 Monate à Fr. 5’000.-- = Fr. 10’000.-etc.). Durch die Reduktionen der Bundessubventionen und die fehlende Indexanpassung bei den städtischen Beiträgen gingen dem Spitex-Verein Olten seit 1990 bis 2001 folgende Beiträge verloren: - Bundessubventionen Fr. 46’156.-- Indexanpassung städtischer Beitrag Fr. 13’100.-Fehlbetrag Fr. 59’256.-Die Liquidität des Spitex-Vereins Olten war in gewissen Monaten im Jahre 2001 und 2002 nicht mehr vorhanden, so dass sich die Vertragspartner (Verein und Stadt) über einen Überbrückungskredit von Fr. 142'000.-- einigten. 3. Folgerungen für die Budgetierung 2002 bis 2006 Die Nachwehen der Spitexfusion und Kostenverlagerungen im Spital- und Spitex-Bereich erfordern leider, nach den anbegehrten Nachtragskrediten im letzten Jahr, eine Subvention für das Jahr 2002 von ca. Fr. 300’000.--. Aus den Erfahrungen der Vorjahre zeichnen sich für die Folgekosten nachstehende Konsequenzen ab: - Die Differenzen zwischen den vollen Pflegekosten und den Bundessubventionen (AHV, KLV etc.) werden pro Betreuungsfall deutlich höher, wodurch das finanzielle Sicherheitsrisiko für die Spitex-Betriebe jährlich grösser wird. - Durch die starke Zunahme der schweren Pflegefälle ergibt sich automatisch eine ständig ansteigende Finanzlücke (Ausgaben / Einnahmen), die durch die Stadt (als Vertragspartner gemäss Leistungsauftrag) übernommen werden muss. In den nächsten drei Jahren, bis zur Aufhebung der Bundessubventionen, ist mit einer jährlichen Reduktion von Fr. 13’000.-- bis Fr. 15’000.-- zu rechnen. Die Vorlage des Bundesrates zur Aufhebung der Bundesssubventionen in 4 bis 5 Jahren ist zur Zeit in Bearbeitung und könnte auf 2005 oder 2006 in Kraft treten. Der Beitrag des Bundes beträgt im Jahre 2002 Fr. 337'950.--. Somit würde der Gemeindebeitrag von Fr. 379’000.-- im Jahre 2001 auf ca. Fr. 700'000.-- in den Jahren 2005 und 206 ansteigen. Eine Spezialkommission des Ständerates hat die NFA zwischen Februar und anfangs September 2002 beraten. Sie bereitete das Geschäft für den Ständerat vor, der es in der Herbstsession 2002 behandelte. Er folgte dabei weitgehend den Vorschlägen der Kommission. Grundlage für die Arbeit der Kommission war die Botschaft des Bundesrates vom 14. November 2001. Der Ständerat hält am Konzept der NFA fest. Er schlägt folgende Änderungen und Präzisierungen vor: Kollektive IV-Leistungen und Spitex Der NFA sieht vor, dass die Leistungen an Heime und Werkstätten für Behinderte sowie an die Spitex von den Kantonen übernommen werden. Sie sollen verpflichtet werden, gleichwertige Leistungen auszurichten wie heute die IV. Dies, bis die Kantone ihre Gesetze ausgearbeitet haben, mindestens jedoch während dreier Jahre. Die Botschaft schlägt vor, diese Verpflichtung im Gesetz festzuschreiben. Der Ständerat will sie bereits in die Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung aufnehmen. Dies soll den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie den betroffenen Institutionen und Organisationen die Sicherheit geben, dass die Finanzierung auch in der Übergangszeit garantiert ist. Die Direktion Soziales wird beim Kantonalverband, die Vertreter der Stadt Olten beim VSEG und der Stadtrat auf politischem Wege vorstellig, damit in der Zeit bis zum Inkrafttreten des NFA mit den Krankenversicherern bessere Konditionen ausgehandelt werden können. 4. Folgerungen für die Erfüllung des Leistungsauftrages 2002 bis 2006 Weitergehende Änderungen sind für die Erfüllung des Leistungsauftrages, angesichts des verspäteten Zeitpunktes der Aufarbeitung der untenstehenden Massnahmen, nicht sinnvoll. Für die Sicherstellung des Leistungsauftrages sind jedoch weitere Komponenten durch die Vertragspartner abzuklären: - Die Frage von Rückstellungen - Der Einbezug von Vermögen und Legaten - Die Idee eines Personalpools unter den Spitex-Anbietern der Region - Die gemeinsame Einführung einer Wegpauschale der regionalen Spitex-Organisationen: Mit der Umsetzung begann der Spitex-Verein Olten ab 1. Januar 2002. Der neue Zuschlag einer Tageswegpauschale beträgt Fr. 5.-- und soll das Budget ab 2002 um Fr. 140’000.-- entlasten. Gemäss der Krankenkassenleistungsverordnung (KLV) sind solche zusätzlichen Zuschläge nicht erlaubt. Die Spitex-Vereine warten in der Schweiz auf einen Musterprozess. - Zur besseren und genaueren Verrechnung der Leistungen wurde der Einsatz von Barmens-Erfassungsgeräten eingeführt. Dies führt automatisch zu höheren Belastungen der Krankenkassen und den Selbstbehalten der Kunden. 5. Überprüfung der Spitex-Organisation Am 22. April 2002 beauftragte der Stadtrat die Unternehmungsberatung Viktor Schiess, Aarau eine Überprüfung der Spitex-Organisation durchzuführen. Die Zielsetzungen und Erwägungen wurden vorgegeben und mit Herrn Viktor Schiess vorbesprochen. In der Zwischenzeit wurde die Zusammenfassung der Ergebnisse und Massnahmen am 9. August 2002 abgeliefert: 1. Auftrag 2. Zusammenfassung der Überprüfungsergebnisse 3. Fazit 4. Massnahmen 5. Schlussbetrachtung Aus der Schlussbetrachtung der Unternehmungsberatung Viktor Schiess geht insbesondere hervor: „Werden die im Bericht aufgeführten Massnahmen umgesetzt, verfügt die Spitex über eine Organisations- und Führungsstruktur, in der die Mitarbeiterinnen effizient und effektiv arbeiten können, was Kosten sparen hilft und die Qualität der Arbeit verbessert.“ „Aufgabe der politischen Führung ist es, zu klären, wie umfassend das Angebot der Spitex sein soll, d.h. welche Leistungen sie anbieten soll. Die Diskussion kann mit der Erarbeitung eines Spitex- oder Altersleitbildes geführt werden.“ 6. Neuer Spitex-Vorstand und Vergleiche mit anderen Städten und Gemeinden Seit der Generalversammlung vom 20. März 2002 ist ein neuer und sehr aktiver Vorstand, unter dem Präsidium von Herrn Dr. Martin Hagmann, im Amt, der bereits an mehreren Vorstandssitzungen und Besprechungen (Stadt, Personal usw.) zahlreiche Punkte des Berichtes an die Hand genommen hat: Tagwegpauschalen, Einführung Barmens-Erfassung, Personalreglemente, Qualitätsbericht 2001 durch die santésuisse etc. In der Zwischenzeit ist im Vorstand wieder Ruhe eingekehrt. Der Vorstand legte der Direktion Soziales einen Halbjahresabschluss 2002 vor, welcher bereits erste Zahlen der Tagwegpauschale, Barmens-Verrechnung usw. aufzeigt. Die Monatsauszüge der Barmens-Erfassungsgeräte zeigen zudem verbindliche Zahlen über die verrechenbaren und unverrechenbaren Leistungen auf. Diese Erkenntnisse werden im Vorstand in weiteren Massnahmen umgesetzt: Zusammenlegung der beiden Fachgebiete Kranken- und Hauspflege in eine Spitex-Leitung, Bildung von zwei polivalenten Teams, Einführung des Qualitätsmanagements usw. Vergleiche von Städten und Gemeinden sind jeweils vorsichtig zu interpretieren. Trotzdem haben wir einige Zahlen (gerundet) eingeholt: Gemeind e 2001 Aufwand Ertrag Solothurn Olten Grenchen Trimbach 2'868'308.-1'649'065.-1'824'150.-650'716.-- 2'808'307.-1'732'796.-1'743'089.-627'339.-- Überschu Beitrag ss / Defizit Gemeinde -60'001.-83'731.--81'061.--23'377.-- Person al % Kunde KLV- Hauspf n Pflege legestu stunde nden n 593'295.-- 3400 % 358’000.-- 2109 % 250'000.-- 1850 % 42'000.-- 800 % 393 20’689 9’045 637 12’803 11’428 358 13’751 4’218 380 4’274 1’165 Ergänzungen zu den Unterschieden der einzelnen Spitex-Trägerschaften: Mahlzeitendienst: Solothurn, Grenchen, Trimbach Nachtwache: Solothurn Fahrdienst: Trimbach Beim Überschuss des Spitex-Vereins Olten von Fr. 83'731.-- muss das gespendete Darlehen des Gemeinnützigen Frauenvereins Olten von Fr. 75'577.-- abgezogen werden. Das würde einem effektiven Überschuss aus Betrieb und Liegenschaft von Fr. 8'154.-- entsprechen. Die oben erwähnten Städte stellten uns freundlicherweise die Vergleichszahlen zur Verfügung. Dabei wurden die entsprechenden Zahlen und nicht die Dienstleistungsangebote verglichen, d.h. Angebot, Qualität usw. können unterschiedlich sein (z.B. mit nicht defizitären Angeboten wie Mahlzeitendienst, Fahrdienst, Nachtwache etc.). Die Spitex der Gemeinde Trimbach arbeitet mehrheitlich mit Fachkräften im Stundenlohn mit einem durchschnittlichen Pensum von 45 % und hat deshalb kleinere unverrechenbare Kosten, Lohnkosten (kleinere Pensionskostenanteile usw.) als die erwähnten Städte. Abschliessend kann festgestellt werden: - der Spitex-Verein darf sich im Vergleich mit anderen Gemeinden und Städten zeigen lassen. Die Stadt Olten bezahlte im Jahre 2000 mit Fr. 158'000.-- den kleinsten Beitrag. - die Bilanzsummen können mit den unterschiedlichen Dienstleistungsangeboten nicht klar definiert werden - die Stellenprozente beziehen sich nicht nur auf die Kranken- und Hauspflege - die Tarife wurden nicht verglichen, da der Spitex-Verein Olten die Tarifempfehlungen des Kantonalverbandes vollumfänglich umgesetzt hat. - die Zukunft des Spitex-Vereins wird von einem speditiven Team (Vorstand und Personal) angegangen. - der Spitex-Verein Olten arbeitet seit kurzer Zeit in einer Arbeitsgruppe mit den beiden Spitex-Vereinen Solothurn und Grenchen zusammen. Dieser Gedankenaustausch wird noch einige positive Resultate (Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring usw.) für die drei Städte und die interessierten Gemeinden bringen. Beschlussesantrag: 1. Für den Spitex-Verein Olten werden zu Lasten Konto 400.365.09 Fr. 300’000.-- bewilligt. 2. Von der sich abzeichnenden Finanzierung für die Jahre 2003 bis 2006, durch die geplante Aufhebung der Bundessubventionen, wird Kenntnis genommen. 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit den Abänderungsanträgen der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki tritt in den Ausstand, weil sie als Bereichsleiterin Finanzen bei der Spitex angestellt sei. Vizepräsident Mario Clematide übernimmt den Vorsitz. Namens der GPK spricht Beat Moser. Die GPK habe den Nachtragskredit zusammen mit dem vorliegenden Prüfbericht zum Budgetkredit 2002 behandelt. Die Spitex sei eine gute Sache, und es bestehe auch eine grosse Notwendigkeit. Bei der Behandlung des Geschäftes sei aber rasch klar geworden, dass es eigentlich nicht der Kredit wesentlich gewesen sei, sondern der Überprüfungsbericht zur zukünftigen Entwicklung der Spitex. 1999 seien zwei Vereine fusioniert worden, weil pro Gemeinde nur noch ein Verein subventioniert worden sei. Das Zusammenwachsen sei heute noch im Gange. Aus dem Untersuchungsbericht sei klar hervor gegangen, dass eine gesamthafte Leitung durch eine Person für den Verein nötig werde. Weiter müsse auch die demographische Bevölkerungsentwicklung für die Zukunft berücksichtigt werden. Es seien viele vorgeschlagene Massnahmen im Untersuchungsbericht erwähnt und würden auch umgesetzt, sobald die Spitex die neue Stelle besetzt habe. Aus diesen Überlegungen habe die GPK von der finanziellen Entwicklung wegen des Wegfalls der Bundessubventionen nicht tel quel Kenntnis nehmen können. Sie erwarte eine Finanzplanung, bei der der Wegfall der Subventionen, die Umsetzung der Massnahmen, die demographische Bevölkerungsentwicklung und somit auch die politischen Ziele berücksichtigt würden. Die GPK sei informiert worden, dass der mit der Umsetzung der Massnahmen erst begonnen und ein Fahrplan definiert werde, wenn die neue Leitung besetzt sei. Der GPK sei auch zugesichert worden, dass sie von der Umsetzung der Massnahmen einen Zwischenbericht erhalte. Weiter müssten auch die Ziele, die Ausrichtung und die Aufgaben der Spitex in Olten politisch diskutiert und festgelegt werden, damit eine langfristige, stabile Basis für die Weiterentwicklung der Spitex entstehen könne. Die GPK schlage dem Parlament wegen der vorausgehenden Ausführungen bei Punkt 2 auf dem gelben Blatt einen Antrag vor, dass die geplante Aufhebung der Bundessubventionen, der Untersuchungsbericht und die Einleitung der Umsetzung der Massnahmen zur Kennntnis genommen werde. Mit dieser Änderung sei die GPK einstimmig für den Bericht und Antrag. Namens des Stadtrates nimmt Peter Schafer Stellung. Vor der Fusion im Jahr 1999 zum Spitexverein Olten habe es in Olten zwei verschiedene Vereine gegeben, die den Bedarf abgedeckt hätten: Der Krankenpflegeverein St. Martin und die Haushalthilfe des Gemeinnützigen Frauenvereins. Die Fusion zum Spitexverein sei zustande gekommen, weil der Bund, also die IV, ab 1999 nur noch eine Organisation pro Gemeinde subventioniert habe. Die Gemeinden seien verpflichtet, Spitexorganisationen anzubieten. Wenn sie ihn allerdings selber anbieten wollten, fielen die Subventionen weg. Aus diesem Grunde sei ein Leistungsauftrag mit dem Spitexverein Olten abgeschlossen worden. Man habe den Spitexverein in der Folge arbeiten lassen. Es habe sich aber rasch gezeigt, dass die finanziellen Mittel nicht reichten. Bereits die Vorgängerinstitutionen hätten Defizite geschrieben und ihr Vereinsvermögen kontinuierlich aufgebraucht. Die Unterstützung der Stadt Olten mit Fr. 158'000.—habe einfach nicht gereicht. Die Trägerschaften hätten ihre Arbeit nicht mehr voll wahrnehmen können, weil sie ständig dabei gewesen seien, Geld zu beschaffen. Liquiditätsengpässe und Darlehen seien die Folge gewesen. Die Budgetüberschreitungen seien vor allem damit begründet, weil die ungedeckten Kosten, die aus der Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung KLV entstünden, das heisse, die Tarife in der Krankenpflege könnten nicht kostendeckend sein. Es sei auch in Zukunft mit einer weiteren Zunahme zu rechnen, weil die Spitäler ihre Patientinnen und Patienten unter diesem enormen Kostendruck noch früher entliessen. Dies im vollen Wissen, dass es die Spitex gebe. Dazu komme die demographische Entwicklung der Oltner Wohnbevölkerung. Familien zögen von Olten weg und kämen im Falle einer Pflegebedürftigkeit wieder nach Olten zurück. Der Trend gehe ganz eindeutig in diese Richtung. Nach den grossen Defiziten der Spitex habe der Stadtrat wissen wollen, ob der Spitexverein richtig arbeite. Dazu sei das Büro Schiess, Unternehmensberatung in Aarau, beigezogen worden. Dieses Büro sei schon bei der Fusion zum Spitexverein Olten beigezogen worden. Es habe sich gezeigt, dass sich keine „Leichen im Keller“ befänden, dass jedoch in der Organisation nicht alles umgesetzt worden sei, was man einmal gewollt habe. Beispielsweise sei die Spitexleitung genau die Schlüsselstelle, die zwingend durch einen Profi besetzt werden müsse. Der Spitexverein und der Stadtrat seien sich bewusst, dass die Massnahmen, wie sie im Überprüfungsbericht aufgeführt seien, umgesetzt werden müssten. Aus diesem Grunde sei der Stadtrat mit dem Änderungsantrag der GPK einverstanden und übernehme ihn. Der Stadtrat plane, im Januar die Vorlage über den Budgetkredit 03 vorzulegen. Mehr Zeit benötige die strategische Ausrichtung der Spitexdienstleistungen. Dazu brauche es eine breite Diskussion, die auch in den Leistungsauftrag mit der Spitex einfliessen werde. Der Stadtrat bitte, dem Antrag des Spitexvereins Olten, Budgetkredit 02, in der ergänzten Form zuzustimmen. Christian Wüthrich macht folgende Ausführungen: Bei der FdP-/JL-Fraktion habe der Nachtragskredit an und für sich keine grossen Wellen geschlagen. Sie müssten ihn zähneknirschend zur Kenntnis nehmen und dementsprechend auch goutieren. Sie hätten mehr über die Art und Weise des Geschäfts zu diskutieren gehabt. Er betone, es sei wieder einmal mehr ein Geschäft auf dem Tisch, das halbfertig sei. Es sei für sie als Politiker sehr schwierig, die politische Diskussion jetzt zu führen. Der Massnahmenbericht zeige es, und es sei ihnen versichert worden: Man befinde sich auf einem guten Weg, diese Sachen zu machen. Ihnen liege eigentlich nur daran, dass man es zur Kenntnis nehmen könne, dass jemand dabei sei und etwas gemacht werde. Er habe manchmal das Gefühl, der Fall komme, dass einfach im Vorfeld Kredite gesprochen und man im Nachhinein über die Massnahmen informiert werde. Er nehme Herrn Schafer beim Wort. Seitens der Grünen Fraktion sei von Frau Schelbert berechtigerweise gefordert worden, die politische Diskussion über Leistung auch einmal im Parlament zu führen. Schliesslich werde relativ viel Geld gegeben, und mit den Kreditsprechungen sei man direkt abhängig und das Parlament übernehme eine Funktion, bei der über solche Angelegenheiten diskutiert werden müsse. Die FdP-/JL-Fraktion wünsche sich, frühzeitig informiert zu werden, und zwar mit Informationen, die im Parlament für eine allfällige politische Diskussion benützt werden könnten, und dass sie unaufgefordert hörten, wie es mit der Spitex laufe und wie sie sich im Budgetbereich entwickle. Er wünsche sich weiterhin, dass Geschäfte vorgelegt würden, die nicht so liefen, sondern bei denen die Hausaufgaben gemacht seien, das Parlament die Kredite sprechen könne und entsprechend das Geschäft mit gutem Gewissen überwiesen werden könne. Die FdP-/JL-Fraktion sei für Eintreten, einstimmig mit dem Bericht und Antrag des Stadtrates einverstanden und unterstütze das Votum der GPK. Iris Schelbert erklärt, die Grüne Fraktion sei für Eintreten und werde dem Beschlussesantrag mit der Abänderung der GPK zustimmen. Sie seien der Meinung, der Spitexverein habe den richtigen Weg eingeschlagen. Er werde aber noch sehr lange und sehr steinig sein. Wie in allen anderen Bereichen des Gesundheitswesens habe die Entwicklung jetzt auch die Spitexorganisationen eingeholt. Auch hier gelte wie überall: „Wer zahlt, befiehlt“. Befehlen würden die Krankenversicherer, die möglichst wenig bezahlen möchten. Deshalb verlangten sie ein Bedarfserfassungsinstrument. Bei Spitex sei es RAI/Homecare, eine Qualitätssicherung, später die Kostenstellenrechnung. Dies alles sei ganz sicher nicht kostenneutral. Auch dort würden wieder Kosten auf die Spitex zukommen. Dabei müssten die Verantwortlichen im täglichen Gebrauch und im täglichen Leben den Spagat zwischen der kassenpflichtigen Leistungserbringung, die auf die Minute ausgerechnet und bezahlt werde, und sozialer Betreuung, die kein Mensch bezahle, die aber gerade im Spitexbereich enorm wichtig sei, weil der grösste Teil der Klientel betagte, alleinstehende Menschen seien, die früh aus dem Spital nach Hause geschickt würden und sich auf die Spitexpflegerin freuten, damit wieder einmal jemand ein Wort mit ihnen spreche. Immer mehr sei dies leider der einzige soziale Kontakt, den diese Personen hätten. Der Überprüfungsbericht sei umfassend und zeige kurz- und mittelfristige Massnahmen auf. Das Bereinigen der Führungsstrukturen erscheine ihnen kurzfristig eine der dringendsten Massnahmen zu sein. Unklar seien ihnen aber, wie weit unser Spitexverein die Hauspflegestunden vermindern müsste, weil diese kaum kostendeckend verrechnet werden könnten. Jedenfalls würden in Olten unverhältnismässig viele Hauspflegestunden - gerade etwa gleich viele wie KLVPflegestunden – verrichtet. Dies vor allem im Vergleich mit Solothurn, Grenchen und Trimbach. Die Diskussion darüber, welche Leistungen die Spitex erbringe, wäre deshalb auch nach Meinung der Grünen Fraktion im Parlament zu führen. Stossend fänden sie, dass sich der Bund in einem weiteren Bereich aus der Finanzierung zurückziehe. Dieses Muster kenne man nun schon bis zum Abwinken. Alles was teuer werde, werde nach unten delegiert und „den Letzten beissen die Hunde“. Die Spitex werde unsere Finanzen in Zukunft noch erheblich belasten. Marion Bachmann spricht namens der SP-Fraktion. Es sei sicher nicht notwendig, darüber zu sprechen, ob es in unserer Stadt einen Verein brauche, der die spitalexterne Pflege übernehme. Tatsache, dass die Spitalaufenthaltsdauer der Patientinnen und Patienten zunehmend kürzer werde, die Überalterung der Bevölkerung zunehme und dass Familienmitglieder in der Regel Angehörige nicht mehr selber betreuen könnten. In diesem Bereich sollten und müssten wir als Gemeinde Dienstleistung erbringen. Wir hätten zwei Möglichkeiten: Entweder übernähmen wir diese Aufgabe in eigener Regie oder delegierten sie an eine Trägerschaft mit einem klaren Leistungsauftrag, so wie dies jetzt mit dem Spitexverein Olten geregelt sei. Zudem könnten wir auf diesem Weg im Moment auch noch von Bundessubventionen profitieren. Wir hätten einen Spitexverein mit einem neuen Präsidenten, einem Vorstand und Pflegefachpersonen, die hoch motiviert seien, zukunftsweisend eine kompetente und qualitativ hohe Spitexbetreuung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten zu gewährleisten. Dies gelte es unbedingt zu unterstützen. Der vorliegende Überprüfungsbericht zeige, dass der Verein den richtigen Weg eingeschlagen habe, im Moment jedoch seine Leistungsaufträge zum Teil wegen fehlender finanzieller Mittel nicht erfüllen könne. Es müssten sogar Kundinnen und Kunden an andere Spitexanbieter verwiesen werden. Der Spitexverein habe eine wichtige Aufgabe für unsere Stadt zu erfüllen. Der Vollzug dürfe nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Die SPFraktion erachte den vorgeschlagenen Budgetbetrag als gerechtfertigt und empfehle, dem vorliegenden Beschlussesantrag mit dem Abänderungsvorschlag der GPK zuzustimmen. Heidi Ehrsam äussert sich für die CVP-Fraktion. Die Zeiten, in denen der Krankenpflegeverein St. Martin und der Gemeinnützige Frauenverein als rein gemeinnützig private Organisationen ihre Dienste in der Kranken-, Betagten- und Hauspflege ihren Vereinsmitgliedern zu einem leicht reduzierten Tarif angeboten hätten, seien längst vorbei. Seit der Einführung des Leistungsauftrages sei jetzt der Spitexverein zusammen mit der öffentlichen Hand Leistungserbringer für die Krankenversicherung. Neben der öffentlichen Hand hätten aber auch Geldquellen weiterer Organisationen dazu beigetragen, dass der Spitexverein seinen Auftrag mit der neuen Trägerschaft habe wahrnehmen können. So der Gemeinnützige Frauenverein mit dem Verzicht auf die Rückzahlung seines Darlehens und die Kornhaus-Stiftung der Franziskanischen Laiengemeinschaft, die grosszügig projektbezogen Ausstattungen und Hilfsmittel finanziert habe, in diesem Jahr beispielsweise die EDV-Aufrüstung. Der Leistungsauftrag unseres Spitexvereins sei auf die Region zugeschnitten, lasse aber für unsere Stadt im Angebot keine Einschränkungen zu um zu sparen. So müsse schon mit dem Geld und dem Leistungsauftrag die Dienste nach 18.00 Uhr, beispielsweise die Nachtwache, an private Organisationen auswärts vergeben werden. Ein hohe Anzahl von Kurzeinsätzen belaste die Rechnung des Spitexvereins, wie es im Bericht und Antrag stehe. So seien die Patienten und Patientinnen nach einer Operation und kurzem Spitalaufenthalt darauf angewiesen, dass sie für Wundbehandlungen oder für die Indikation von Augentropfen von qualifiziertem Personal betreut würden, damit der Heilungsprozess optimal verlaufe. Dies bedeute für die Spitex viele Kurzeinsätze mit grossem administrativem Aufwand. Die entsprechenden Kosten würden nicht voll von der Krankenkasse übernommen. Zudem seien häufig die Spitexmitarbeiterinnen für viele Kranke und Betagte der einzige Kontakt. Ein paar Worte oder ein kurzes Gespräch mit der Pflegerin oder der Haushalthilfe müssten manchmal den bettlägerigen Kranken moralisch über den ganzen Tag hinweg helfen. Auch diese wichtige Aufgabe, die eine Entlastung der Angehörigen bedeute, trage zu den ungedeckten Kosten bei. Die Spitex biete für die Kranken und die Betagten in der Rekonvaleszenz in ihrer Situation und fördere gleichzeitig ihre Eigenständigkeit in der vertrauten Umgebung, was den Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim hinausschieben könne. Dies sei finanziell gesehen für das gesamte Gesundheitswesen sicher von Vorteil. Deshalb befürworte die CVP-Fraktion, dass der Spitexverein mit seinem Vorstand dabei sei, die im Überprüfungsbericht erläuterten Optimierungsmöglichkeiten umzusetzen, wie zwei polyvalente Teams zu bilden und das Qualitätsmanagement einzuführen, was sicher Synergien fördere und die Qualität sichere, so dass auch in Zukunft der Leistungsauftrag wahrgenommen werden könne. Sie seien froh, dass die Stadt Olten eine privatrechtliche Organisation habe, wie sie der Spitexverein sei, der die Aufgaben für die Kranken, Betagten und die Hauspflege übernehme. So würden die Spitexleistungen wenigstens vorderhand noch vom Bund subventioniert, und der Kostenanteil für die Stadt Olten sei erst noch geringer. Deshalb fordere sie auf, Spitexvereinsmitglied zu werden, wenn auch die Mitgliederbeiträge den Budgetkredit von Fr. 300'000.— nicht reduzieren würden. Die CVP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten und stimme dem stadträtlichen Antrag unter Einbezug der Änderung der GPK zu Punkt 2 zu. Christoph Ackle erklärt, die SVP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten auf den Beschlussesantrag mit den Änderungen der GPK. Dr. Max Pfenninger sagt, er könne alles Gesagte unterstützen, möchte jedoch Folgendes aus dem Überprüfungsbericht der Unternehmensberatung Viktor Schiess zitieren: „Es ist Aufgabe der politischen Führung zu klären, wie umfassend das Angebot der Spitex sein soll.“ Dies fehle ihm im Beschlussesantrag einfach. Deshalb möchte er den Antrag stellen, dass zusätzlich zu dem von der GPK gestellten Antrag ein neuer Punkt 3 eingefügt werde, der wie folgt lauten solle: „Da es Aufgabe der politischen Führung ist zu klären, wie umfassend das Angebot der Spitex sein soll, erarbeitet der Stadtrat ein Spitex- oder Altersleitbild bis 2004 dergestalt, dass aus diesem Leitbild eine Leistungsvereinbarung abgeleitet werden kann, welche Finanzierungs- und Ausgabentransparenz sowie Steuerung mittels Controlling ermöglicht.“ Wenn das Parlament seinem schriftlich abgegebenen zusätzlichen Antrag zustimme, würden die Voraussetzungen geschaffen, dass in zwei Jahren hier wieder über dieses Thema gesprochen werden könne, wie es von Viktor Schiess vorgeschlagen werde. Dies umso mehr als im Jahre 2001 für die Spitex total Fr. 379'000.— ausgegeben würden und laut Annahmen im Jahre 2005 Fr. 700'000.— locker gemacht werden müssten. Dies sei ein Betrag, der eine kostentransparente Leistungsvereinbarung, zu der politisch noch etwas gesagt werden könne, unbedingt erforderlich mache. Er möchte höflich bitten, keinen Blankocheck zu geben und im Jahre 2005 dann zu überlegen, weshalb es Fr. 700'000.— koste, und man habe kein Rezept und kein Steuerungselement in der Hand um mitzureden. Es gehe ihm nicht darum, die Spitexleistungen zu kürzen, aber mitzubestimmen, wie die Gelder eingesetzt würden. Stadtrat Peter Schafer antwortet Dr. Max Pfenninger, er lasse sich nicht gerne mit Datum drücken, weil es etwas sei, dass dem Parlament zur Diskussion unterbreitet werde. Wenn es länger dauere und man sich nicht klar darüber sei, was man genau wolle, sei das Jahr 2004 auch vorbei. Er habe in seinem Eingangsvotum gesagt, dass dies jetzt passieren müsse. Die Frage sei, ob man ihm vertraue, dass er damit komme. Er komme damit, wenn man diesen Punkt so hartnäckig enthalten haben wolle. Seiner Meinung nach müsse auch an die Personalressourcen gedacht werden und dass jemand beigezogen werden müsse, damit dies Punkt für Punkt formuliert werden könne. Dr. Max Pfenninger sagt, Vertrauen sei gut, und er habe sehr viel Vertrauen. Kontrolle sei jedoch besser, und das Parlament übe Kontrolle aus. Deshalb finde er, es gehöre ein Punkt 3, der ein Kontrollpunkt sei, hinein. Ob die Zahl 2004 stehe oder nicht, sei ein Detail. Es gehöre jedoch ein Kontrollpunkt hinein. Das Parlament sei das Kontrollorgan der Exekutive. Man wolle nochmals darüber sprechen, und dies könne nur getan werden, wenn ein Punkt 3 eingefügt werde. Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. - - - - - Vizepräsident Mario Clematide erklärt, bei der Detailberatung werde gemäss gelbem Blatt vorgegangen. Mit 40 : 0 Stimmen wird dem Antrag der GPK unter Punkt 1 „Für den Spitexverein Olten werden für das Jahr 2002 Fr. 300'000.— bewilligt“, zugestimmt. Mit 40 : 0 Stimmen wird dem Antrag der GPK unter Punkt 2 „Von der geplanten Aufhebung der Bundessubventionen, vom Überprüfungsbericht und von der eingeleiteten Umsetzung der darin enthaltenen Massnahmen wird Kenntnis genommen“ zugestimmt. Mit 22 : 16 Stimmen wird dem Antrag Dr. Max Pfenninger auf einen neuen Punkt 3 „Da es Aufgabe der politischen Führung ist zu klären, wie umfassend das Angebot der Spitex sein soll, erarbeitet der Stadtrat ein Spitex- oder Altersleitbild bis 2004 dergestalt, dass aus diesem Leitbild eine Leistungsvereinbarung abgeleitet werden kann, welche Finanzierungs- und Ausgabentransparenz sowie Steuerung mittels Controlling ermöglicht“, zugestimmt. Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: 1. Für den Spitex-Verein Olten werden für das Jahr 2002 zu Lasten Konto 400.365.09 Fr. 300’000.-- bewilligt. 2. Von der geplanten Aufhebung der Bundessubventionen, vom Überprüfungsbericht und von der eingeleiteten Umsetzung der darin enthaltenen Massnahmen wird Kenntnis genommen. 3. Da es Aufgabe der politischen Führung ist, zu klären, wie umfassend das Angebot der Spitex sein soll, erarbeitet der Stadtrat ein Spitex- oder Altersleitbild bis 2004 dergestalt, dass aus diesem Leitbild eine Leistungsvereinbarung abgeleitet werden kann, welche Finanzierungs- und Ausgabentransparenz sowie Steuerung mittels Controlling ermöglicht. 4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Mitteilung an: Direktion Soziales Verwaltungsleiter Direktion Soziales (2) Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 13/12 Prot.-Nr. 37 Allgemeine Verwaltung/Voranschlag 2003 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den Voranschlag 2003 mit folgenden Angaben: Highlights ..... - Positives Budgetergebnis mit einem Mehrertrag von Fr. 1'133'100.— - Unveränderte Steuerfüsse - Reduktion der Abwassergebühren - Abschreibungen von 10 % liegen über dem Minimalansatz von 8 % ... getrübt durch - zu viele nicht oder nur wenig beeinflussbare Belastungen (vgl. dazu Abschnitt 4) 1. Zielsetzungen und Erreichungsgrad Im vom Gemeindeparlament zur Kenntnis genommenen Investitions- und Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 sind für das Budgetjahr Gesamtinvestitionen (inklusive Investitionen für Spezialfinanzierungen) von rund 13,5 Millionen Franken netto bei einer Eigenfinanzierung von 75 % vorgesehen. Zudem wurde ein positives Ergebnis in der Laufenden Rechnung von 0,4 Millionen Franken erwartet. Der Stadtrat unterbreitet im vorliegenden Budget Nettoinvestitionen von rund 9,4 Millionen Franken mit einer Selbstfinanzierung über alles von 105,6 % bzw. einer Selbstfinanzierung von 77,1 % für Investitionen aus allgemeinen Mitteln. Das veranschlagte Ergebnis der Laufenden Rechnung sieht einen Mehrertrag von ca. 1,1 Millionen Franken vor. Das Planziel wurde somit klar erreicht. Die Zielvorgaben gemäss Budgetrichtlinien, nämlich 1. mindestens Budgetausgleich 2. Selbstfinanzierungsgrad von 100 % für werterhaltende Investitionen Selbstfinanzierungsgrad von 70 % für Entwicklungsinvestitionen 3. 10 % ordentliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen 4. unveränderte Steuersätze und werden in drei Punkten erreicht oder sogar übertroffen; dies dank rigorosen Sparbemühungen und Budgetkürzungen im Aufwand- und Investitionsbereich. Da der Betriebskostenbeitrag an den Zweckverband der Abwasserregion Olten in den nächsten Jahren weniger hoch anfallen wird, beantragt der Stadtrat zudem eine Reduktion der Abwassergebühren (vgl. dazu sep. Vorlage). Einzig das zweite Ziel der hohen Selbstfinanzierung für Investitionen aus allgemeinen Mitteln (Einschränkung der Schuldenlasten) kann aufgrund der zwingend notwendigen Investitionen nicht ganz erreicht werden. Dafür müssten rund 7,4 Millionen Franken selbstfinanziert werden können. Es sind jedoch nur rund 6,3 Millionen Franken. Um dieses Budgetziel auch noch zu erreichen, müssten demnach Investitionen in der Höhe von rund 1 Million Franken zurückgestellt werden. Gewisse Investitionen können jedoch aufgrund der Bausubstanz nicht weiter hinausgeschoben werden und Ersatzinvestitionen sind wegen der Gefahr von allfälligen Haftungsschäden zwingend zu realisieren. Der Stadtrat ist sich auch bewusst, dass in den Bereichen „Besoldungen“, „Sachaufwand“ und „Beiträge“ so weit als möglich gespart werden muss. Viele Sachzwänge sind leider auch in diesen Bereichen zu verkraften. Es ist zu beachten, dass diese Aufwandarten auch stark durch die sog. Spezialfinanzierungen geprägt werden. Beispielsweise sind die Besoldungen und Sozialleistungen bei der Funktion 228, Heilpädagogische Sonderschule – HPS – wegen der stark zunehmenden Schüler(innen)zahlen überdurchschnittlich um über Fr. 600'000.-- angewachsen und beeinflussen somit auch den Besoldungsaufwand entsprechend negativ. Die Mehrbelastungen werden zwar durch zugesicherte Beiträge der IV (Invalidenversicherung), erhöhte Gemeindebeiträge und mit der Defizitdeckung des Kantons finanziert. Da die Rechnungsvorschriften das Bruttoprinzip vorschreiben, sind die Relationen im Gesamtaufwand auch zu relativieren. Dasselbe gilt auch für die übrigen Sacharten beim Aufwand. 2. Allgemeine Konjunkturlage und Auswirkungen auf das Gemeindebudget Leider wurden in letzter Zeit die Konjunkturprognosen immer wieder nach unten korrigiert. Die Lage bleibt also getrübt und das Wirtschaftswachstum wird nach den Prognosen im kommenden Jahr erst im zweiten Semester leicht ansteigen. Trotzdem soll sich die Arbeitslosenquote nicht wesentlich verändern und es bleibt die Inflation relativ tief. Diese Voraussetzungen wirken sich eher positiv für Investitionen (niedrigere Baupreise und Zinsen) sowie für den Besoldungsaufwand (geringe Teuerung) aus. Demgegenüber wird der Steuerertrag damit negativ beeinflusst. Insbesondere ist der Ertrag aus Gewinn- und Kapitalsteuern aufgrund der stark schwankenden Ergebnisse nur sehr schwer abzuschätzen. Das zu erwartende Ergebnis basiert auf verschiedenen Abklärungen mit den grösseren Firmen und dem Steueramt des Kantons Solothurn als Veranlagungsbehörde. Der zu erwartende Mehrertrag bei den Gewinn- und Kapitalsteuern ist primär auf neue Steuerausscheidungen der grösseren Steuerzahler zurückzuführen. 3. Kennzahlen Selbstfinanzierung mit Spezialfinanzierung für Gesamtrechnung Selbstfinanzierungsgrad für Investitionen aus allgem. Mitteln Selbstfinanzierungsanteil Zinsbelastungsanteil Kapitaldienstanteil 105,6 % 77,1 % 9,6 % 1,4 % 6,1 % 4. Relevante Abweichungen zum Vorjahresbudget Im Budget sind folgende, zum grössten Teil nicht oder wenig beeinflussbare Nettbelastungen in den Funktionen in CHF (> 100'000.--) enthalten: 582 584 028 214 542 Gesetzliche Sozialhilfe Vormundschafts- und Sozialamt, zus. Stellen zuf. Neuausrichtung Allgemeine Personalkosten (höhere Krankenversicherungsprämien etc.) Kleinklassen Kinderkrippen, Kinderhorte 292'000 254'000 238'300 226'000 225'000 942 920 400 622 220 Liegenschaften Finanzvermögen, weniger Mietzins zuf. Lieg.verkäufe Finanzausgleich Spitex Werkhof Sonderschulung 192'100 178'300 149'000 145'500 131'600 Entlastungen sind dagegen in den nachstehenden Funktionen in CHF (> 100'000.--) zu verzeichnen: 900 Gemeindesteuern, veranschlagter Mehrertrag 2'654'500 940 Kapitaldienst 323'900 210 Primarschule 242'300 201 Sprachkindergarten 162'700 580 Allgemeine Sozialhilfe 154'500 160 Zivilschutz 102'800 5. Nettobelastungen nach Hauptfunktionen Hauptfunktion 1000 1001 1002 1003 1004 1005 1006 1007 1008 1009 1009 in Franken Nettoaufwand Allgemeine Verwaltung 7'668'400 Öffentliche Sicherheit 3'215'400 Bildung 18'497'100 Kultur, Freizeit, Sport 5'979'500 Gesundheit 1'025'300 Soziale Wohlfahrt 9'698'800 Verkehr 3'858'000 Umwelt, Raumordnung 1'823'200 Volkswirtschaft 337'700 Finanzen ohne Steuern 7'520'500 Steuern, Nettoertrag -60'757'000 Mehrertrag 1'133’100 Anteil Steuern 12.6% 5.3% 30.4% 9.8% 1.7% 16.0% 6.3% 3.0% 0.6% Abweichungen zum im 10Vorjahr Jahresvergleich 342'700 121'600 153'200 360'200 169'300 578'800 139'200 16'300 87'000 688’640 -762’444 2'570’824 1'235’384 101’213 1'717’780 605’691 -288’381 57’332 12.4% 664'500 567’783 100.0% -2'654'500 - 8'505’694 1.9% 21'700 2'011’872 Der grösste Anteil des Steuerfrankens wird wie in anderen Städten und Gemeinden für die Bildung und Soziale Wohlfahrt verwendet. Beim Finanzaufwand sind die Kapitalfolgekosten aus Investitionen und der Beitrag an den Finanzausgleich die grössten Belastungen. Die im 10-Jahresvergleich erzeigte Minderbelastung bei der Öffentlichen Sicherheit ist vorwiegend auf den höheren Staatsbeitrag für Polizeiverkehrsdienst sowie den Wegfall der Funktion „Zivilstandsamt“ zurückzuführen. 6. Laufende Projekte für die nächsten Jahre Schon mit dem Regierungsprogramm 2001 bis 2005 sind unter dem Motto „Wir bauen an unserer Zukunft“ grössere Projekte angekündigt worden, wie u.a. - Gesamtverkehrskonzept (GVP) Westast als 1. Etappe des GVP Erschliessung Bornfeld Parkleitsystem Standortbeitrag für Fachhochschule ICT für Schulen Gesamtsanierung Stadttheater und Konzertsaal Neubau Werkhof Erschliessung Kleinholz Ersatz der Verwaltungssoftware und Anbindung der Aussenstellen Einige Projekte sind in der Projektierungsphase weit vorangeschritten und werden die künftigen Investitionsrechnungen stark belasten. Aus diesem Grunde und auch aus Gründen der Verteilung der Investitionslasten kann das vorliegende Investitionsbudget nicht mehr gekürzt werden. 7. Begründungen zu den Sacharten Gesamtaufwand Die Abweichungen zum Vorjahresbudget sind nachfolgend in den Sacharten begründet. Der höhere Gesamtaufwand ist zum Teil mit grösseren Rückerstattungen kompensiert. Wie bereits erwähnt können a.o. Mehraufwendungen für die Funktionen mit Spezialfinanzierungen die Aufwandpositionen mehr oder weniger stark beeinflussen. Deshalb sind die Werte zu relativieren. Gesamtertrag Aufgrund des zu erwartenden höheren Steuerertrages und der höheren Rückerstattungen (vgl. dazu auch Anmerkungen unter Gesamtaufwand) wird mit einem Mehrertrag von insgesamt über 4 % gerechnet. Personalaufwand Der Stadtrat beantragt eine generelle Lohnanpassung im Rahmen der effektiven Teuerung gemäss Index der Konsumentenpreise. Der Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Mai 2000) ist Ende September 2002 auf 101,9 Indexpunkte angestiegen. Im Vergleich zum (November Index 2001 = 101,4) entspricht das einer Teuerung von 0,5 %. Die zu erwartende Teuerung dürfte zwischen 0,5 % bis 1 % liegen, weshalb der Budgetwert (eingerechnet sind 1 %) möglicherweise unterschritten wird. Nebst der generellen Anpassung sind die individuellen Anpassungen für Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) berücksichtigt. Die Differenz zum Rechnungsjahr 2001 ist mit den neuen Klassen und der ganzjährigen Belastung der bewilligten neuen und vakanten Stellen (Informatik, Umweltschutz etc.) begründet. Zudem sind im Budget zusätzliche – befristete - Stellen für die Neuausrichtung auf dem Vormundschafts- und Sozialamt sowie Pensenerhöhungen bei den Konservatoren für das Historische Museum und Kunstmuseum enthalten. Daneben fallen als Folge der bevorstehenden Pensionierung des Stadtarchivars weitere einmalige Lohnkosten für die Einarbeitung des Nachfolgers an. Die Erhöhung der Besoldungen bei den Lehrkräften sind insbesondere auf Mehrbelastungen für die HPS (wesentlich mehr Schüler(innen)) sowie auf die Übernahme des Kindergartens St. Marien zurückzuführen. Aufgrund der tiefen Jahresteuerung und der finanziellen Lage des Kantons SO verzichtet der Regierungsrat auf eine generelle Lohnanpassung für das nächste Jahr. Die Löhne des Staatspersonals wurden für 2002 generell um 2,2 % angepasst. Die EGO beschränkte die Lohnanpassung auf 2 % bis zu einem Jahresbruttoanteil von Fr. 80'000.--. Der Besoldungsaufwand wird aber auch durch weitere Versicherungsbeiträge (neue Prämien für die Kollektivkrankenversicherung als Folge des ungünstigen Schadenverlaufs sowie höhere Verzinsung des technischen Defizites bei der Pensionskasse zufolge Reduktion der Kurswertreserven) beeinflusst. Sachaufwand Der Sachaufwand steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um 6,2 % und dem Rechnungsjahr 2001 um 4,5 % an. Diese relativ hohe Aufwandzuwachsrate wird wie folgt begründet: Aufgrund der letzten Sparmassnahmen mussten auch die Kredite für den ordentlichen Unterhalt der Hoch- und Tiefbauten gekürzt werden. Ein Nachholbedarf für die Erhaltung der Bausubstanz öffentlicher Infrastrukturanlagen ist daher begründet, beträgt doch bspw. der allgemein anerkannte wünschbare Wert mindestens 2,4 % des Gebäudeversicherungswertes. Der Anteil für die Stadt Olten liegt wesentlich tiefer. Dafür wurden in den letzten Jahren und im Rahmen des Konjunkturprogrammes (Belebung der Bauwirtschaft) Investitionen für Renovationen von Schulbauten zu Lasten der Investitionsrechnung vorgezogen. Die Energie- und Heizkosten basieren auf durchschnittlichen Vorjahreswerten beim Verbrauch und auf zu erwartenden Energiepreisen. Der Mietaufwand ist zufolge weiteren Zumietungen von Lokalitäten (Kindergarten, HPS und Jugendmusik) um rund Fr. 100'000.-angestiegen. Passivzinsen Dank günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten in den letzten Jahren und noch tiefem Zinsniveau kann diese Aufwandart trotz hohem Investitionsvolumen entlastet werden. Abschreibungen Im Budget sind die vom Stadtrat festgelegten Mindestabschreibungen von 10 % für die abzuschreibenden Investitionen aus allgemeinen Mitteln sowie eine zusätzliche Abschreibung von Fr. 600'000.-- enthalten. Die Minimalabschreibung gemäss kantonalen Vorgaben beträgt 8 %. Entschädigungen an Gemeinwesen Die markante Erhöhung der Schulgelder für Sonderschulung um 50 % (!) wird durch weniger Schultage nur zum kleinen Teil kompensiert. Beiträge Die starke Erhöhung um 2,2 Millionen Franken ist im wesentlichen auf die folgenden Zusatzlasten zurückzuführen: Zunahme der gesetzlichen und allgemeine Sozialhilfe (Fr. 1'349’000.--) Erhöhung Beitrag an den kantonalen Finanzausgleich (Fr. 178'000.--) Erhöhung Beitrag an Spitex-Verein (Fr.150'000.--) und übriges Gesundheitswesen (Fr. 107'000.--; u.a. für neues Projekt “Radix”) Erhöhung Beitrag an die Kinderkrippen und -horte (Fr. 225'000.--) Einlagen in Spezial- und Vorfinanzierungen Dies betrifft die Einlagen aus Überschüssen der Betriebsrechnungen Spezialfinanzierungen, wie Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung etc. sowie Reserveeinlage für die Zweckbestimmung aus Parkgebühren. mit die Steuerertrag Die Einschätzung des Steuerertrages für die natürlichen Personen basiert auf Vergleichen der zwei Steuerjahre 2001 zu 1999 und der angenommenen Zuwachsraten für die Jahre 2002 und 2003. Das Veranlagungsjahr 2000 ist wegen dem Übergang zur Gegenwartsbesteuerung nicht aussagekräftig. Bei den juristischen Personen liegen wegen der Gegenwartsbesteuerung auch für das Steuerjahr 2001 noch nicht alle Veranlagungen vor und es fehlen noch die Veranlagungen für das Jahr 2002. Eine Einschätzung dieses Steuerertrages ist deshalb sehr schwierig. Der Steuerertrag für die Gewinn- und Kapitalsteuern unterliegt sehr starken Schwankungen und ist abhängig von der Konjunkturlage sowie der stetigen Strukturanpassungen. Aufgrund der nicht verbindlichen Auskünfte der zuständigen Firmenstellen sowie der Auskünfte der Veranlagungsbehörde ist mit einem höheren Steuerertrag gegenüber dem Vorjahresbudget zu rechnen. Dieser liegt zwar unter dem Wert der Rechnung 2001. In dieser Periode waren auch a.o. Gewinne zu versteuern. Im kantonalen Vergleich sind die Steuerfüsse der Einwohnergemeinde Olten weiterhin attraktiv. Vermögensertrag inkl. Regalien und Konzessionen Zufolge der Liegenschaftenverkäufe reduzieren sich die Mietzinserträge entsprechend. Das tiefe Zinsniveau hat positive Auswirkungen auf die Nettobelastung. Die Ertragsseite wird aber entsprechend beeinflusst. Entgelte Die Entgelte entsprechen in etwa dem Ertrag des Rechnungsjahres 2001. Rückerstattung von Gemeinwesen Durch die Erhöhung der Gemeindebeiträge an den Sprachkindergarten sowie an die Heilpädagogische Sonderschule (RRB vom 25.6.2002) ist in dieser Sachart ein Mehrertrag von rund 0,9 Mio. Franken vorgesehen. Beiträge für eigene Rechnung Es handelt sich insbesondere um Beiträge für den interkommunalen Lastenausgleich im Sozialbereich und Bundesbeiträge (IV) für Sonderschulung. Entnahme aus Spezial- und Vorfinanzierungen Die Entnahme betreffen vorwiegend die Betriebsdefizite der Freuerwehrrechnung und des regionalen Ausbildungszentrums Gheid (Zivilschutz). Im weiteren sind Fondsentnahmen für das Jugendkulturhaus Färbi und für Beiträge an diverse Veranstaltungen im Schulbetrieb budgetiert. 8. Investitionsrechnung Die Investitionen richten sich weitgehend nach dem Investitionsplan 2003 – 2007. Da einige Ausgaben zeitlich verschoben werden müssen, sind im Investitionsbudget Bruttoausgaben von rund 12,6 Millionen Franken (im Finanzplan rund 14 Mio. Fr.) vorgesehen. Unter Berücksichtigung der indirekten Investitionsleistungen bei der Tochtergesellschaft sbo und des Zweckverbandes ARA Olten leistet die Stadt immer noch einen namhaften Beitrag zur Konjunkturbelegung für die Bauwirtschaft. Als Desinvestitionen sind die Verkäufe der Liegenschaft Rest. „Biergarten“ und des Areals Altmatt im Betrage von ca. 2,2 Millionen Franken enthalten. Im Kanalisationsbereich (Spezialfinanzierung) sind weitere Investitionen von 1,875 Millionen Franken und Anschlussgebühren von Fr. 650'000.-- budgetiert. Die veranschlagten Investitionen entsprechen den Planzahlen gemäss bewilligtem Gebührenmodell. 9. Budgetergebnisse für die Funktionen mit Spezialfinanzierung 141 Feuerwehr Das Defizit der Betriebsrechnung Feuerwehr von Fr. 57'800.-- muss trotz höherem budgetierten Ertrag aus Feuerwehrersatzabgabe mit Steuergeldern finanziert werden. Eine Bevorschussung des Defizites kann aufgrund der ungenügenden Finanzkraft der Feuerwehrrechnung nicht weitergeführt werden. Aus diesem Grunde mussten die bevorschussten Gelder auch in den Vorjahren jeweils durch Rechnungsüberschüsse aus der allgemeinen Rechnung finanziert werden. Im ausgewiesenen Fehlbetrag sind die Abschreibungen, Verzinsung und Verwaltungskostenbeiträge nicht eingerechnet. Diese werden zu Lasten der allgemeinen Verwaltung verbucht. 161 Zivilschutz-Ausbildungszentrum Gheid bzw. 162 Kantine AZ Gheid Der Aufwand für das Ausbildungszentrum ist grundsätzlich mit Benützungsgebühren abzudecken. Die Reform des Zivilschutzes führt zu einer Reduktion der Zivilschutzpflichtigen und deshalb zu einer Minderauslastung des regionalen Ausbildungszentrums (AZ Gheid). Der Deckungsgrad dieser Selbstfinanzierung ist ungenügend und der budgetierte Fehlbetrag muss über die vorhandene Reserve z.G. „Kantine AZ Gheid“ abgedeckt werden. Diese Reserve wurde seinerzeit für die Neugestaltung der Kantine geäufnet. Das regionale Ausbildungszentrum muss zwingend reorganisiert werden, damit die auflaufenden Betriebskosten weiterhin durch die Belegungstage abgedeckt werden können. Die Verhandlungen dazu sind im Gange. 228 Heilpädagogische Sonderschule Obschon der Neubau erst vor wenigen Jahren eingeweiht wurde, sind die Platzverhältnisse aufgrund der starken Nachfrage prekär geworden. Aus diesem Grunde muss auch zusätzlicher Raum zugemietet werden. Die Kosten steigen aus diesen Gründen stark an. Der budgetierte Aufwand von über 7,2 Mio. werden vorerst den Kostenträgern IV (Invalidenversicherung) und Gemeinden (Schulgelder) belastet. Das Defizit hat der Kanton gemäss Gesetz über heilpädagogische Institutionen (HIG) zu übernehmen. 711 Abwasserentsorgung Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat mit Beschluss vom 24. April 2001 die Einführung der gesetzlichen Spezialfinanzierung für die Abwasserbeseitigung mit Vornahme von betriebswirtschaftlichen Abschreibungen und Einlagen per 1. Januar 2002 beschlossen. Diese Spezialfinanzierung ohne Zuschüsse aus Steuermitteln wurde bei der Einwohnergemeinde Olten bereits mit dem Budget 1995 verwirklicht. Die notwendigen betriebswirtschaftlichen Abschreibungen wurden aufgrund eines umfassenden Expertenberichtes mit Gebührenplanung per 1.1.2001 wesentlich erhöht. Damit wird ein ausreichender Selbstfinanzierungsgrad für diese Spezialfinanzierung angestrebt und eine Neuverschuldung, trotz hohem Investitionsvolumen von brutto 2 Millionen Franken vermieden. Der voraussichtliche Buchwert der Investitionen für die Abwasserentsorgung wird Ende Budgetjahr 2002 auf 8,9 Mio. Franken geschätzt. Das Amt für Umwelt Kanton Solothurn hat die Wiederbeschaffungswerte für die gemeindeeigenen Abwasseranlagen auf 84,2 Mio. Franken für Kanalisationen bzw. 1,9 Mio. Franken für Sonderbauwerke ermittelt. Eine Pflichteinlage in die Wiederbeschaffungsreserve ist nicht erforderlich, da die buchmässigen Abschreibungen wesentlich über den Minimallimiten liegen. 721 Abfallbeseitigung Aufgrund der Gesetzgebung wurden die Kehrichtgebühren und die entsprechende Spezialfinanzierung per 1. Juli 2001 eingeführt. Das Budget schliesst für diese Spezialfinanzierung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 68'000.-- ab. Im Rechnungsjahr sind im zweiten Semester auch Gebühren aus Lagervorräten enthalten, weshalb ein diesbezüglicher Vergleich zu relativieren ist. 731 Liegenschaften ehemals Schlachthof Der Mehrertrag von Fr. 97'200.-- entspricht den Vorjahreswerten und wird für zusätzliche Abschreibungen auf der Liegenschaft verwendet. 783 Konfiskatsammelstelle Die Aufwendungen der regionalen Konfiskatsammelstelle bewegen sich im Rahmen der Vorjahre und werden von den angeschlossenen Gemeinden getragen. 10. Rollende Finanzplanung mit Investitionsplan Art. 43 der neuen Gemeindeordnung schreibt vor, dass der Finanzplan für die folgenden fünf Jahre alljährlich neu zu überprüfen ist. Letztmals wurde der Investitions- und Finanzplan dem Gemeindeparlament am 29. April 2002 zur Kenntnis gebracht. 11. Schlussbetrachtungen Nach § 144 Abs. 2 des Gemeindegesetzes ist der Steuerfuss so zu bemessen, dass der voraussichtliche Steuerertrag mit dem übrigen Ertrag mittelfristig den Aufwand der Laufenden Rechnung einschliesslich der notwendigen Abschreibungen finanziert. Mit dieser Bestimmung soll die Verschuldung einer Gemeinde begrenzt und eine Überschuldung vermieden werden. Obschon die öffentlichen Aufgaben definiert und grundsätzlich auch den einzelnen staatlichen Ebenen zur Erfüllung zugewiesen sind, werden die Gemeinden (auf der untersten der drei föderativen Ebenen Bund, Kantone, Gemeinden) zusehens mit neuen Abwälzungen von Ausgaben belastet, ohne dass gleichzeitig etwas an der Aufgabenteilung verändert wird. Viele bundesstaatliche Sparübungen und die auch einige solothurnischen SO-plus-Massnahmen gingen bzw. werden noch zulasten der Gemeindehaushalte gehen. Damit wird der Handlungsfreiraum einer Gemeinde immer mehr eingeschränkt und die Aufgabenerfüllung auf der untersten föderativen Ebene erschwert. Leider kann dieser unerfreulichen Entwicklung wegen der bundes- und kantonalen Gesetzgebung wenig entgegen gewirkt werden. Die Stadt Olten hat in den letzten wirtschaftlich schwierigen Jahren einige Investitionen vorgezogen und damit einen namhaften Konjunkturbeitrag geleistet. Ein grösseres Investitionsvolumen ist im vorliegenden Budget vorgesehen und weitere Grossprojekte sind in Vorbereitung. Dieser Plan kann nur mit gesunden Finanzen verwirklicht werden. Dank den guten Rechnungsabschlüssen der letzten zwei Jahre ist die städtische Finanzlage noch in Ordnung. Trotzdem können einfach nicht alle Begehren (Wünsche) aus finanziellen Gründen realisiert werden. Die Prioritäten haben sich nach der Finanzlage zu richten. Die Grenzen sind erkannt und dürfen nicht überschritten werden. Nur so kann Olten als steuergünstigste Stadt im Kanton Solothurn ihren Standortvorteil noch ausbauen. Mit 44 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: I. 1. Der Voranschlag 2003 der Laufenden Rechnung mit einem Mehrertrag von Fr. 1'133'100.-- wird genehmigt. 2. Die Investitionsrechnungen der Allgemeinen Verwaltung mit Nettoinvestitionen von Fr. 8'150'000.-- und die Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von Fr. 1'225'500.werden genehmigt. 3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9 % der einfachen Staatssteuer, im Minimum Fr. 20.-- und im Maximum Fr. 400.--, festgelegt. Die Revision der Verordnung über die Feuerwehr-Ersatzabgabe (Anhebung des Maximums von CHF 300.-- auf CHF 400.--) bleibt vorbehalten. 4. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs (für bewilligte Investitionen sowie für die Deckung der Kontokorrente für die Städtischen Betriebe und Pensionskasse einen Betrag in der Höhe von maximal 3 Millionen Franken aufzunehmen. 5. Der Steuerfuss für das Jahr 2003 für die Natürlichen Personen wird auf 112 % der einfachen Staatssteuertarife und der Steuerfuss für die Juristischen Personen wird auf 122 % der einfachen Staatssteuertarife festgelegt. II. Der Beschluss I.1. bis I.5. unterliegt dem fakultativen Referendum. Mitteilung an: Mitglieder des Stadtrates (7) Mitglieder der Direktionskonferenz (10) Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 13/12, 19/6 Prot.-Nr. 38 Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen Budgetgrundlagen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag: 1. Ausgangslage Für das Budget 2003 ist im Personalbereich wie bereits in den Vorjahren eine Umwandlung der Dienstaltersgratifikation und Anerkennungszulage in Urlaubstage vorgesehen, um die Personalausgaben auf einem verantwortbaren Niveau zu belassen. Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In den Vorjahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt: 1997 1998 1999 2000 2001 2002 kein Teuerungsausgleich 0.4% kein Teuerungsausgleich kein Teuerungsausgleich 2% 2 % bis max. Fr. 80'000.-. Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für die Allgemeine Verwaltung rund Fr. 200'000.-- (inkl. Sozialleistungen). In diesem Betrag ist eine allfällige vom Kanton zu beschliessende Lohnanpassung für die Besoldungen der Lehrkräfte nicht enthalten. Der Antrag des Regierungsrates sieht eine generelle Lohnanpassung von 0 % für das Kalenderjahr 2003 (2002: 2,2 % über die gesamte Lohnsumme) vor. Der Kantonsratsbeschluss steht aber noch aus. Zudem fallen die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere Einstufung von neu eintretenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den ausgetretenen Personen kompensiert. Die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise betrug Ende Oktober 1,2 %. Die Inflationsprognosen für das kommende Jahr werden auf rund 1 bis 1,5 % geschätzt. 2. Stellungnahmen der Personalverbände und der Betriebskommission Im Zusammenhang mit der Thematik Teuerungsausgleich/Lohnanpassungen fordern die beiden Personalverbände PSO und VPOD Gruppe Olten eine generelle Lohnerhöhung von 2 bis 3 %. Die Sektion Olten des Verbandes Schweiz. Polizeibeamter spricht sich für den Ausgleich der Teuerung (aktueller Stand oder 1 %) aus. Die Betriebskommission hat sich am 23. Oktober 2002 für die Ausrichtung einer Teuerungszulage von 1 % (effektive Teuerung unddie nicht im Landesindex der Konsumentenpreise gerechneten Prämienaufschläge der Krankenkassen) ausgesprochen. Beschlussesantrag: 1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2003 der Ausgleich der Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2002 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2001) gewährt. 2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Sämtliche städtischen Angestellten treten in den Ausstand. Namens der GPK spricht Werner Good. Die GPK habe das Budget am 11. November behandelt. Man sei damals von einer Teuerung von 1,2/1,5 % ausgegangen. Im Budget sei 1 % eingerechnet. Nachdem anfangs 2002 nicht die volle Teuerung auf alle Löhne ausbezahlt worden sei, habe die Mehrheit der GPK die Meinung vertreten, 2003 solle sie für alle städtischen Angestellten ausgeglichen werden. So sei der Antrag des Stadtrates mit 4 : 3 Stimmen angenommen worden. Stadtpräsident Ernst Zingg stellt richtig, er habe vorhin eine korrekte Antwort gegeben. Wenn gelacht werde, wenn er etwas sage, sei es etwas anderes. Er meine, er bemühe sich, Fragen klar zu beantworten. Zu der sehr wichtigen Vorlage betreffend Besoldungen: Der Stadtrat schlage vor, dem städtischen Personal für das Jahr 2003 die effektive Jahresteuerung auszugleichen. Sie betrage, berechnet auf dem Index 30. November, 0,9 %. Hier gebe es nichts mehr beizufügen, jedoch seien zum Bericht und Antrag noch folgende Ergänzungen zu machen: Unter „Ausgangslage“ werde die kantonale Situation angesprochen: Bei der Beschlussfassung sei seitens des Kantons eine sogenannte Nullrunde auch uns auf Anfrage hin mitgeteilt worden. Fast alle solothurnischen Gemeinden hingen mit dem Solothurn zusammen und verhielten sich auch dementsprechend. Der Regierungsrat habe dem Kantonsparlament einen Teuerungsausgleich von 0,5 % vorgeschlagen. Der Kantonsrat habe dies heute Vormittag offiziell beschlossen. 0,5 % Teuerung bedeuteten für die Stadt Olten umgerechnet auf das Budget ca. Fr. 100'000.—. Das heisse, die solothurnischen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Stadt Olten ihren Beruf ausübten, erhielten 0,5 % Teuerung. Dies habe eine Auswirkung auf das Budget für die Stadt Olten von Fr. 100'000.—. Unter Punkt 2 seien die Stellungnahmen der Personalverbände und der Betriebskommission ersichtlich. Er habe mit den Personalverbänden namens des Stadtrates die Gespräche geführt. Sie hätten transparent ausgedrückt, welche Situation entstanden sei. Auch der Antrag der Betriebskommission, also der eigentlichen vom städtischen Parlament gewählten Kommission, liege vor. Er denke, es mache Sinn, dass auf diesem Gebiet Transparenz bestehe. Zudem habe der Verwaltungsrat der Tochtergesellschaft der Stadt Olten, der Städtischen Betriebe, Folgendes beschlossen: Die städtischen Betriebe seien zusammen mit der AWAG zur Firma a.en geworden. Die AWAG komme aus dem Bereich der Atel. Dort kenne man das System Teuerung nicht, sondern ein Lohnband. Der Verwaltungsrat der Städtischen Betriebe habe beschlossen, innerhalb dieses Lohnbandes jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin mindestens 1 % Anpassung zu gewähren. Dies sei die Ausgangslage. Das Personal habe auch im Jahre 2002 eine Riesenarbeit geleistet und sei bereit, sich im Jahr 2003 mit aller Kraft für die Stadt und die Bevölkerung einzusetzen und seinen Beitrag zu leisten. Es kämen sehr viele Aufgaben auf das Personal zu. Er bitte, dem Antrag des Stadtrates stattzugeben und dem Ausgleich der effektiven Teuerung zuzustimmen. Stadträtin Gabriele Plüss ergänzt die Ausführungen von Stadtpräsident Ernst Zingg wie folgt: Bei der Erarbeitung des Budgets sei vom Kanton ganz klar kommuniziert worden, dass er eine Nullrunde fahren und keine Teuerung ausrichten wolle. Aus diesem Grunde habe man für das Lehrpersonal im Budget keine Teuerung berücksichtigt. Heute Vormittag habe der Kantonsrat ein halbes Prozent beschlossen. Es gebe eine Budgetverschlechterung von rund Fr. 1000'000.—. Dies sei das Resultat der heutigen Kantonsratsdebatte. Dies habe bei der Budgeterarbeitung so nicht vorausgesehen werden können, weil der Regierungsrat ganz klar gesagt habe, die finanzielle Situation des Kantons sei so schlecht, dass es in diesem Jahr keine Teuerung gebe. Dr. Arnold Uebelhart hat folgende Verständnisfrage: Einerseits liege der Index bei 0,9 % und andererseits bezahlten die sbo 1 %. Er möchte wissen, ob der Stadtrat für 1 % sei. Stadtpräsident Ernst Zingg antwortet, es handle sich um die effektive Teuerung, die 0,9 % betrage. Stadträtin Gabriele Plüss sagt, sie vertrete die Stadt als Verwaltungsrätin bei den sbo. Die sbo kennten mit dem Lohnband keine Teuerung und keinen Stufenanstieg. Einige Personen erhielten mehr, andere weniger. Bei der a.en kämen auch die älteren Mitarbeiter, die keinen Stufenanstieg mehr erhielten, auf ein Prozent Teuerungsausgleich. Sie führen nicht schlechter als unser Personal. Unser Personal komme mit 0,9 % etwas schlechter weg. Im Budget sei 1 % vorgesehen. Im Oktober habe die Teuerung noch 1,2 % betragen, im November sei sie auf 0,9 % gesunken. Dort gebe es kleine Nuancen. Bei der a.en respektive sbo falle niemand darunter. Es könne nicht mehr tel quel miteinander verglichen werden. Christian Wüthrich möchte wissen, ob es eine Möglichkeit gebe, aus dem Stufenanstieg herauszukommen und ein Modell mit einem Lohnband, was sehr modern und transparent sei, auch für das Parlament, eingeführt werden könnte. Wenn jemand einen Teuerungsausgleich erhalte und im Lohnband sei, profitiere er überdurchschnittlich, mehr als das Prozent respektive die 0,9 %, über die heute diskutiert werde. Die Bemerkung betreffend Lohnblatt und die moderne und transparente Art sei natürlich dahingehend interessant, wie es in Zukunft gehen werde. Stadtpräsident Ernst Zingg antwortet, für das Personal sei eine „Dreibeinstütze“ in Arbeit. Zwei „Beine“ seien im Parlament bereits behandelt worden: Das Personalreglement und die Verordnung dazu. Das dritte sei die eigentliche Besoldungsrevision. Er denke, dies werde ein Thema im Rahmen der Beratungen, bei denen alle Berechtigten und Beteiligten die Möglichkeit haben würden, ihre Meinung einzubringen, sein. Es sei sicher dann der Zeitpunkt, um über einen solchen Wechsel zu diskutieren. Während des Jahres sei dies vom System her nicht machbar. Beat Loosli erklärt, es werde ein Thema sein, weil im Personalreglement der Begriff der Teuerung nicht mehr enthalten sei. Genau aus diesem Grunde habe man die Diskussion schon in gewisse Bahnen gelenkt. Der Stadtrat begibt sich in den Ausstand. Beat Loosli führt aus, die FdP-/JL-Fraktion werde grossmehrheitlich bei keiner Gegenstimme, aber einigen Enthaltungen auf das Geschäft eintreten, sich jedoch beim Beschlus-sesantrag grossmehrheitlich der Stimme enthalten. Dies benötige gewisse Erklärungen. Einerseits könne mit Blick auf den Budgetüberschuss durchaus eine Teuerungszulage gewährt werden – wobei ihre Fraktion der Meinung sei, es dürfe nicht mehr generell von einer Teuerungszulage gesprochen werden, weil die generelle Erhöhung aus volkswirtschaftlicher Sicht zumindest fragwürdig sei. Es gebe aber noch andere Aspekte, die zu dieser Stimmenthaltung geführt hätten. Immer werde die Wirtschaft als Vergleichsbasis herangezogen – er sei sich bewusst, sowohl von Gegnern des Teuerungsausgleichs – man habe heute gehört, dass mit Bandbreiten opponiert werde, das heisse individuelle Zulage, nicht mehr Giesskannenprinzip, wie dies übrigens die Atel habe. Sie habe keine generelle Lohnerhöhung von 1 %, wie es jetzt die a.en beschlossen habe. Andererseits müsse man gewärtigen, dass jedes Mal Grossfirmen zum Vergleich herangezogen würden. 70 bis 80 %, eher 80 % unserer Arbeitsplätze seien nicht in den Grossfirmen, sondern in den KMU. Etliche Fraktionsmitglieder fühlten sich den KMUs sehr nahe oder seien direkt dort tätig. Dort ergebe sich ein differenziertes Bild. Viele Firmen würden aufgrund der sich abzeichnenden schlechte Lage schon im Jahre 2002 gezwungen sein und etliche Firmen auf dem Platz Olten würden zumindest im Jahre 2003 mit Verlusten zu kämpfen haben, Nullrunden zu fahren. Dort werde gar nicht von Lohnerhöhungen, sondern von Arbeitsplatzsicherheit gesprochen. Andererseits seien gerade KMUs wegen der ganzen Diskussion BVG mit doch zum Teil beträchtlichen Steigerungen in diesem Bereich konfrontiert. Einerseits führten die Unterdeckungen in diesen Kassen zu einem Sanierungsbedarf – er erinnere, bei der städtischen und auch bei der kantonalen Kasse – spiele eine Unterdeckung keine Rolle, da man die Garantie habe. Andererseits belasteten die steigenden Risikoprämien für den Risikoteil in der Altersvorsorge sprich Invalidität, Krankheit, Todesfall das Budget zusätzlich. So seien ihm konkret gewisse Fälle bekannt, in denen Nullrunden gefahren würden. Falls dem Personal kein Lohnabbau zugemutet werden solle, die zusätzlichen Mehrkosten, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite paritätisch – er erinnere daran, dass es bei der Stadt auch nicht paritätisch sei. Das Verhältnis BVG-Prämie sei 2 : 1, also zwei Teile zu Gunsten des Arbeitgebers. Bei den KMUs würden gewisse Firmen dies übernehmen. Dies alles führe zur Stimmenthaltung, was er persönlich an und für sich nicht gerne tue. Es bestehe aber ein gewisses Dilemma, indem man sich nach den KMUs richten müsse oder sich verpflichtet fühle und eine gewisse Bandbreite für Lohnerhöhungen durchaus vertreten werden könne. Auch in der Stadt Olten gebe es ein relativ hohes Lohnband, einen Stufenanstieg. Es werde immer wieder angeführt, dies könne nicht verglichen werden, da es ein Teil der Anstellung sei. Auch in der Privatwirtschaft fange man tief an und könne mit Leistungen mehr Lohn rechtfertigen. Ein Stufenanstieg betrage rund 1,5 % der Lohnsumme. Mit dem aktuellen Vorschlag des Stadtrates kämen 0,9 % dazu. Dies ergebe 2,4 %. Ein weiterer individueller Teil sei die Anerkennungszulage bis maximal fünf Tage Ferien. Im Prinzip sei es eine geldwerte Leistung, die, wenn sie in Ferien ausgerichtet werde, für den Arbeitnehmer sogar noch günstiger sei, weil er keine Sozialleistungen und Steuern abliefern müssten, die doch 30 bis 40 % eines Lohnfrankens ausmachen würden. Die FdP-/JL-Fraktion werde eintreten, sich jedoch beim Beschlussesantrag grossmehrheitlich der Stimme enthalten. Rolf Sommer sagt, die SVP-Fraktion sehe bei der wirtschaftlichen Entwicklung Probleme. Dies sei bereits im Kantonsrat ausführlich behandelt worden. Sie sei nicht sehr rosig. Die SVP habe sich Gedanken gemacht, was ausgerichtet werden solle. Sie möchten eine kleine Anerkennung geben und schlügen die im Bericht und Antrag in der Ausgangslage erwähnte Methode vor. Im Jahre 2002 seien 2 % bis maximal Fr. 80'000.— ausbezahlt worden. Sie seien der Meinung, für das Jahr 2003 solle die gleiche Variante gewählt werden: 0,9 % bis maximal Fr. 80'000.—. Somit bestehe im Schnitt Parität mit dem Kanton auf rund 0,5 %. Dr. Arnold Uebelhart antwortet, Herr Loosli fange mit den KMUs an. Dies sei eine Behauptung, dass dort angefangen werden müsse. Er stelle fest, dass die Verwaltung an sich sehr gut gearbeitet habe, auch gemäss privatwirtschaftlichen Prinzipien. Sie habe einen schönen Überschuss erwirtschaftet. Deshalb sei die SP für eine Teuerungsanpassung für alle. Man habe gehört, dass Erfahrungszuwachse nur für einzelne Personen in Frage kämen. Gerade für ältere Arbeitnehmer nicht. Es sei auch eine Meinung, Lohnerhöhungen seien an sich nicht ideal. Offenbar sei es aber volkswirtschaftlich erwiesen, dass gerade in niedrigeren Lohnsegmenten – er spreche von Fr. 100'000.— bis Fr. 120'000.— - Lohnanstieg sich sehr positiv auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung auswirke. Jedenfalls habe er bis jetzt noch keinen Gegenbeweis gehört. Der Antrag der SP-Fraktion sei klar: Für sie sei das Personal nicht einfach ein Kostenfaktor, der so oder anders behandelt werden könne. Sie seien der Meinung, der individuelle Stufenanstieg gleich Erfahrungswert sei ohnehin auszurichten, die Teuerungsanpassung lasse daran teilhaben. Sie seien ganz klar für 1 %. Lohnbänder seien bis jetzt einfach noch keine Diskussion gewesen. Somit könne auch nicht darüber gesprochen werden. Zum Antrag der SP. Der erste Punkt sei klar, der zweite sei die Teuerungsanpassung von 1 %. Dies mache für jemanden, der Fr. 60'000,.— verdiene, Fr. 600.—pro Jahr, bei Fr. 80'000.— Fr. 800.— und dann wieder Abzüge. Für die Grüne Fraktion spricht Dr. Cyrill Jeger. Er stelle fest, es gebe eine allgemeine Diskussion wie mit den Löhnen umgegangen werden solle. Herr Loosli habe zu Recht gesagt, wir seien kein Grossunternehmen. Die Stadt sei aber auch nicht einfach eine KMU. Was überall gelte, selbst bei der Atel und auch bei der Stadt, dass es gewisse Spielregeln gebe, die beibehalten würden und nicht einfach anlässlich einer Budgetsitzung neue Spielregeln eingeführt werden könnten. An diesem Prinzip möchten sie sich orientieren. Wenn die Diskussion neu aufgerollt werden sollte, habe der Stadtpräsident gezeigt, in welchem Rahmen dies neu geregelt werden könne. Dies sei eingeleitet, und die Personalverbände könnten dazu Stellung nehmen. In seinem KMU sei er auch an Verträge gebunden, die nationale Verbände miteinander ausgehandelt hätten. Dies gehe in anderen Betrieben auch so und gelte auch für das bei der Stadt und ihren Angestellten Gelaufene. Es freue sie, dass die SVP ihren Antrag, der letztes Jahr erfolgreich gewesen sei, mit dem Plafond von Fr. 80'000.—aufnehme. Sie hätten sich dies auch überlegt, hätten aber an der Fraktionssitzung ganz leicht unter dem Eindruck der letzten Parlamentssitzung gestanden, die doch von den meisten Fraktionen relativ konstruktiv behandelt worden sei. Insofern möchten sie ihre damaligen primar erfolgreichen Anträgen nochmals stellen. Sie hätten entsprechende Vorstösse eingereicht, damit die Parkplatzbewirtschaftung grundsätzlich eingeführt werde und die Natelspesen etwas differenzierter betrachtet werden sollten. Weil es grösstenteils eher einen Lohnlevel von Fr. 80'000.— und mehr betreffe, hätten sie nach ausführlicher Diskussion davon abgesehen, ihren erfolgreichen Antrag des letzten Jahres noch einmal zu stellen, unterstützten sie den Antrag des Stadtrates und hätten die beiden erwähnten Vorstösse heute Abend eingereicht. Sie möchten nicht gleich zweimal eine Lohnverminderung beantragen. Roland Rudolf von Rohr erklärt, die CVP habe sich grossmehrheitlich hinter den Antrag des Stadtrates gestellt. Es sei keine lange Diskussion gewesen, sondern man habe grundsätzlich gesagt, das Budget sehe positiv aus, und es lohne sich deshalb nicht, um 0,9 % zu streiten. Es seien nicht alle dafür gewesen, aber der grössere Teil werde dem stadträtlichen Antrag zustimmen. Es sei einfach schwierig, bei solch hohen Einnahmen, wie sie budgetiert seien und offenbar auch einträfen, dem Personal die Teuerung wegzunehmen. Er denke, es sei nicht der richtige Zeitpunkt. Man müsse abwarten, was die Reglementsänderungen brächten. Er denke, man könne jetzt dafür sein. Es sei kein riesiger Betrag. Er sei auch der Meinung, es sollte nicht abgestuft werden nach Fr. 80'000.—. Weil es bereits im letzten Jahr gemacht worden sei, werde die Schere immer etwas kleiner und die unteren Löhne kämen den höheren entgegen. Ob es richtig sei, müsse im Gesamtkontext gesehen werden. Deshalb denke er, der Antrag des Stadtrates sei richtig, und bitte, diesem zuzustimmen. Zum Budget allgemein: Soviel anders als im letzten Jahr, als es zurückgewiesen worden sei, sehe es nicht aus. Man verhalte sich immer noch nicht antizyklisch. Die Einnahmen sind viel höher als in anderen Jahren, und man schaffe es nicht, die Schulden abzubauen. Der Ball liege beim Parlament selber. Man werde inskünftig die Vorlagen mehr unter die Lupe nehmen müssen und vom Stadtrat neu erwarten, dass Kompensationen gemacht würden, gerade im Personalwesen. Das heisse, wenn neue Stellen gefordert würden, müsse darauf geachtet werden, dass andere abgebaut werden könnten. Beat Loosli antwortet Dr. Arnold Uebelhart, im Gegensatz zur Wirtschaft und den KMUBetrieben sei der Gewinn bei der Stadt nicht erwirtschaftet. Er sei aufgrund von in der Wirtschaft erzielten Gewinnen herbeigeführt worden. Dies gerade bei den juristischen Personen. Es wäre erwirtschaftet, wenn wesentlich Aufwände gespart würden. Zum Votum von Dr. Cyrill Jeger: Er denke nicht, dass man die Spielregeln ändern wolle. Man sei auf dem Weg dazu, und es werde die nächste Diskussion geben. Aus Sicht ihrer Fraktion bestehe kein Anspruch auf Teuerungszulage tel quel, aber es bestehe ein Anspruch auf Stufenanstieg. Dies hätten sie im geltenden Reglement nicht angegriffen. Es werde hier nicht diskutiert, sei jedoch zur Kenntnis zu nehmen, dass man etwas habe. Die Teuerungszulage sei Gegenstand der politischen Diskussion, die im Parlament auch geführt werden müsse. Alle hätten „zwei Seelen in ihrer Brust“. Es falle ihrer Fraktion nicht leicht, einfach dagegen zu sein, man können jedoch auch nicht einfach mit der Fahne voran rennen und sagen, man gebe dies. Alle seien direkt mitverantwortlich für beidschaftliche Ergebnisse. Man werde wieder konfrontiert mit der Frage, was bei der Stadt gemacht worden sei. Andererseits könne man froh sein, wenn die Arbeitsstellen in gewissen KMUs gesichert werden könnten. Dr. Arnold Uebelhart betont nochmals, die SP-Fraktion sei für 1 % Teuerungszulage. Man habe gottseidank keine Diskussion, ob Arbeitsplätze gesichert werden müssten oder nicht. Es sei eben kein KMU-Unternehmen, sondern etwas ganz anderes, nämlich ein öffentlicher Dienst. Er denke, man müsse daran festhalten. Die politische Diskussion werde geführt, dass der Teuerungszuschlag gewährt werden solle. Die Begründung hätten sie auch gegeben. Es habe durchaus positive wirtschaftliche Auswirkungen, gleich wie auch investiert werde. Nichts zu tun heisse auch nicht, dass es viel besser sei. Er denke, man habe eine sehr gute Zwischenlösung. Immerhin habe der VPOD, der uns nahe stehe, noch mehr verlangt. Sie hätten dies als nicht sinnvoll erachtet und machten einen sinnvollen Kompromiss mit. Beat Moser sagt, er habe gehört, es solle wieder eine Abstufung mit der Teuerungszulage gemacht werden. Eine BERESO stehe vor der Tür. Mit jedem gemachten Anstieg in einer BERESO steige auch der Besitzesanspruch, also werde die BERESO mit dem heutigen Beschluss weiter steigen. Es sei nicht Sinn und Zweck einer Teuerungszulage, mit Plafonierungen Salärstrukturen zu ändern. Deshalb meine er, es sollte einen einheitlichen Satz geben, weil die BERESO die Lohnstrukturen ändern sollte. Zu den Ausführungen von Dr. Arnold Uebelhart: Wenn jemand Fr. 80'000.— verdiene, wenn er dem Stufenanstieg unterliege, erhalte er mit dem Vorschlag der SP rund Fr. 3'600.— pro Jahr mehr. Dies zur Ergänzung, damit man wisse, worüber abgestimmt werde. Dort sei das grosse Band von Fr. 800.— auf Fr. 3'600.—, was auch sehr viel ausmache. Mit 37 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Rolf Sommer beantragt nach (2001) Folgendes einzuschieben: „bis zum Lohn von Fr. 80'000.— gewährt“. Dr. Arnold Uebelhart fragt, wo der Antrag der SP-Fraktion sei. Sie forderten 1 %, wie im Budget vorgesehen, für alle städtischen Angestellten. Die beiden Anträge werden gegenüber gestellt. Christian Wüthrich schlägt vor, vorerst die Anträge für 0,9 % und 1 % gegenüber zu stellen, damit die Teuerung geklärt wäre, und nachher über die Plafonierung abzustimmen. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki antwortet, dies sei nicht möglich, weil die Anträge gegenüber gestellt werden müssten und der obsiegende demjenigen des Stadtrates gegenüber gestellt werden. So sehe es die Geschäftsordnung vor. Mit 22 : 20 Stimmen obsiegt der Antrag der SVP. Der Antrag der SVP wird dem Antrag des Stadtrates gegenüber gestellt. Mit 4 : 32 Stimmen wird dem Antrag des Stadtrates zugestimmt. Mit 26 : 6 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: 1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2003 der Ausgleich der Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2002 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2001) gewährt. 2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Mitteilung an: Finanzverwaltung Finanzkontrolle Personaldienst Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 18/15 Prot.-Nr. 39 Kunstmuseum, Historisches Museum, Naturmuseum/Pensenerhöhung Konservatoren bzw. Konservatorin und Umwandlung Museumswart-Stellvertreter (60%) in eine unbefristete Stelle Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat von Olten unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag: 1. Ausgangslage 1.1. Konservatoren bzw. Konservatorin Im Regierungsprogramm des Stadtrates 2001-2005 figurieren die drei Oltner Museen unter den kulturellen Einrichtungen, deren Stellenwert sich in den letzten Jahren stark verbessert habe und die es im Rahmen eines koordinierenden Kulturkonzeptes weiterhin zu fördern gelte. Auch die namhaften Mittel, welche der Kanton in die drei Museen steckt, unterstreichen deren Bedeutung für Stadt, Region und Gesamtkanton. Zu erwähnen gilt es an dieser Stelle, dass der Kanton über kein eigenes Historisches Museum verfügt und die kantonale archäologische Sammlung sich ebenfalls in Olten befindet. Aktuell umfassen die Pensen der Konservatoren der drei Oltner Museen die folgenden Stellenprozente: Konservatorin Kunstmuseum 40 % Konservator Historisches Museum 40 % Konservator Naturmuseum 50 % Die Erhöhung des Pensums des Konservators des Naturmuseums von 40 auf 50 % erfolgte per 2001 provisorisch im Zuge von ausserordentlich anfallenden Mehrarbeiten in einer Umorganisationsphase. Schon damals wurde festgestellt, dass bei allen drei Museen sogar die normalen Arbeiten die Pensenhöhe von 40 % übersteigen und der in den Pflichtenheften formulierte Auftrag nur mit freiwilliger, nicht bezahlter Zusatzarbeit erfüllt werden kann. Unterstützt wird diese Feststellung von der Machbarkeitsstudie „3 Museen unter einem Dach“ der Gesellschaft für Museologie Schweiz (Juli 2000): „Insgesamt entspricht die personelle Situation in keinster Weise dem Output und den Aufgaben der Museen. Jedes Museum investiert Arbeitskraft deutlich über den Stellenprozenten. Betroffen sind vor allem die Konservatoren, die ihr Pensum unbezahlt aufgestockt haben.“ In der Zwischenzeit wurden die beiden Konservatoren-Stellen im Kunstmuseum und im Historischen Museum neu besetzt. Bereits bei der Einarbeitung zeigte sich, dass in den letzten Jahren viele absolut notwendige Arbeiten aus Kapazitätsgründen nicht erledigt werden konnten. 1.2. Museumswart-Stellvertreter Selbst mit der Unterstützung der im Rahmen einer befristeten Stelle seit kurzer Zeit zur Verfügung stehenden Hilfskraft kann der Museumswart seinen vielen technischen Verpflichtungen in allen drei städtischen Museen nur knapp nachkommen. Die Konservatoren/-rin können ihn aus zeitlichen Gründen nur begrenzt für besondere Projekte der einzelnen Museen einset-zen. Zudem braucht er insbesondere auch wegen Ferien und Militärdienstabwesenheiten eine Stellvertretung. 2. Erwägungen Die Situation in den drei Museen präsentiert sich heute wie folgt: a. Kunstmuseum: Auf Grund des heutigen Pensums können wichtige Aufgaben nicht oder nur mit unliebsamer Verspätung erledigt werden. Der Ausstellungszyklus, wie er seit Jahren Tradition ist, kann in Zukunft nur mit einer Erhöhung des Arbeitspensums der Konservatorin gewährleistet werden. Heute wird die fehlende Kapazität durch Gastkonservatoren oder durch zugezogene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überbrückt, die über die jeweiligen Ausstellungsbudgets entlöhnt werden müssen. Dadurch wird der finanzielle Spielraum der einzelnen Ausstellungen eingeschränkt. b. Historisches Museum: Im Historischen Museum bestehen gravierende Mängel bezüglich Sammlungspflege, Inventarisation und Depotorganisation, nachdem die entsprechenden Unterhaltsarbeiten aus Kapazitätsgründen seit mehreren Jahren liegen bleiben mussten. Angesichts der Gefährdung wertvoller Kulturgüter muss das Historische Museum die Möglichkeiten erhalten, um – neben der Organisation des hochstehenden Veranstaltungsprogramms – das mangelhafte Inventar in nützlicher Frist zu bereinigen und die Sammlungen fachgerecht zu sichern. Mit der heutigen Pensenhöhe kann das Historische Museum – wie im Übrigen auch die zwei andern Museen der Stadt – zudem seine Aufgaben im Bereich Vermittlungstechnik, Öffentlichkeitsarbeit auf mehreren Kanälen, Museum und Schule und Sammlungsentwicklung nicht in einem genügenden Masse erfüllen. c. Naturmuseum: Die im Rahmen der Entwicklung eines Leitbildes für das Naturmuseum vor Jahresfrist durchgeführte Analyse ergab, dass die Arbeitspensen des Konservators und des Museumswarts im Verhältnis zum Aufgabenbereich zu niedrig sind. Der heutige Konservator leistet nach seinen Aussagen auf Grund seiner Stundenrapporte alljährlich ein Pensum von bis zu 75 %, und dies ohne dass er dabei alle sich aufdrängenden Aufgaben gemäss Stellenbeschreibung erledigen könne. Vergleichbare Museen in der Schweiz arbeiteten mit 2 bis 5 vollamtlichen Stellen. Aus den oben genannten Mängeln ergeben sich bei einer personellen Aufstockung folgende Optimierungsmöglichkeiten: - verbesserte Positionierung der Museen und noch gesteigerter Beitrag zur Standortattraktivität der Stadt Olten im Interesse des Gesamtkantons verbesserte und intensivierte Öffentlichkeitsarbeit verbesserte Zusammenarbeit mit den Schulen Inventarisierung der Sammlungen Sammlungspflege und -entwicklung 3. Massnahmen Gestützt auf Anträge der Museenkommission (dreimal 80 Stellenprozente) hat das Stadtpräsidium in Anbetracht der beschriebenen Personalsituation in den drei städtischen Museen eine seiner Ansicht nach gerechtfertigte Pensenerhöhung für alle drei Museumskonservatoren/-rin auf 70 % sowie die definitive Anstellung des MuseumswartStellvertreters beantragt. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2002 angesichts der Budgetsituation im Bereich Personalkosten beschlossen, dem Parlament eine Pensenerhöhung der Konservatoren/-rin auf generell 50 % zu beantragen. Zudem soll die Stelle eines Museumswart-Stellvertreters (60 %) definitiv besetzt werden; die Kosten werden auf die drei Museen verteilt und sind im Budget 2003 enthalten. 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1. Konservatoren bzw. Konservatorin Kunstmuseum: = Fr. 13'700.- zuzüglich Fr. 2700.- Sozialleistungen Historisches Museum = Fr. 13'300.- zuzüglich Fr. 2600.- Sozialleistungen Naturmuseum = Fr. 13'700.- zuzüglich Fr. 2600.- Sozialleistungen (dieser Betrag war bereits im Budget 2002 vorhanden) 4.2. Museumswart-Stellvertreter Gem. SR-Beschluss vom 22.4.2002 / Nr. 128 wurde die Stelle des Stv. Museumsabwartes schon einmal bis 31.12.2002 verlängert. Die wiederkehrenden Kosten für dieses Teilzeitpensum betragen Fr. 47’400.- zuzügl. Fr. 9000.- Sozialleistungen (betr. 60 %Anstellung). 5. Fazit Nachdem bereits in den Vorjahren viele absolut notwenige Arbeiten in den drei Oltner Museen nicht erledigt werden konnten, ist die Arbeitsbelastung unvermindert gross und nimmt sogar noch zu. Mit Pensenerhöhungen der Konservatoren/-rin und der Weiterführung der zurzeit befristeten Stelle des Museumswart-Stellvertreters ist diesem Zustand dringend Abhilfe zu schaffen. Das Stadtpräsidium hat als Gegenleistung bei der Budgetierung notwendige bauliche Investitionen zu Gunsten verbesserter Arbeitsbedingungen für das Museenpersonal zurückgestellt. Beschlussesantrag: 1. Die Pensen der Museumskonservatoren bzw. -konservatorin werden generell auf 50 Prozent erhöht. 2. Die bis 31.12.2002 befristete 60-%-Stelle eines Museumswart-Stellvertreters wird per 1.1.2003 in eine unbefristete 60-%-Stelle umgewandelt. Die Stelle wird gestützt auf Art. 7 PR öffentlich ausgeschrieben. 3. Mit dem Vollzug wird der Stadtrat beauftragt. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit den Abänderungsanträgen der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Namens der GPK spricht Daniel Probst. Stadtpräsident Ernst Zingg habe sie informiert, die Studie „Drei Museen unter einem Dach“ habe gezeigt, dass die Gebäulichkeiten und die Stellendotierung nicht reichten und der Kanton seine finanzielle Unterstützung von einem Erhalt der drei Museen abhängig mache und die Zusammenarbeit der drei Konservatoren möglich sei, jedoch nicht eine Zusammenlegung. Weiter sei informiert worden, dass die Museumskommission den vorgeschlagenen Pensenbedarf überprüft und auch bestätigt habe. Die GPK habe dies nachher diskutiert und sei der Meinung gewesen, dass übergreifend über die Museen ein Kulturkonzept erwartet werde. Man möchte warten, bis es vorliege, weil es Aussagen über die Rolle der Museen in der Stadt Olten machen sollte. Der Antrag der GPK laute dahingehend, dass zuerst abgewartet werde, was die Rolle sei, und dann neu beurteilt werden könne, ob die Erhöhung der Stellenprozente gerechtfertigt sei. Stadtpräsident Ernst Zingg führt aus, Dr. Georg Artmann, Mitglied der Museumskommission, habe für ihn an einer Sitzung der Museumskommission eine ganz wesentliche Aussage gemacht. Es gehe darum, ob es beim Begriff „museal“ um etwas Verschrottetes, Altmodisches oder Verstaubtes gehe. Dies sei nicht so. „Museum“ stehe für moderne, zeitgenössische und zeitgemässe Ausstellungen. Es könne auch über alte Sachen sein und stehe für Ausstellungen mit Publikumserfolg für alle Generationen. Museen seien für alle Generationen da. Es stehe für einen dynamischen Betrieb mit entsprechenden Besucherfrequenzen. Er sei sehr dankbar, dass der Ausdruck auf diese Art erklärt worden sei. Er verweise auf die Verwaltungsrechnung 2001, in der nachgelesen werden könne, wie sehr stark die Eintritte in den Museen zugenommen hätten. Es gehe darum, den Anforderungen der Museen, um ihre Arbeit durchführen zu können, gerechter zu werden. Man könne sich natürlich heute die Frage stellen, wie man erst heute darauf komme, dass die Pensen erhöht müssten, weil die Arbeit nicht mehr bewältigt werden könne. Es gebe ein Phänomen, das mit dem berühmten Wort „Freiwilligenarbeit“ zu tun habe. In den Museen sei bis vor kurzem ausgezeichnetes Personal am Werk gewesen sei, entweder pensionierte Lehrer, die als Konservator weit über 40 % gearbeitet hätten und ihren Job zur vollsten Zufriedenheit ausgeübt hätten. Es habe in den Museen weitere Helfer gehabt, die geholfen hätten, Ausstellungen zu konzipieren, die im Pensionsalter gestanden hätten und dies aus Freude an der Sache gemacht hätten. Irgendwann hätten sie einfach genug. Sie hätten nicht genug, weil es ihnen keine Freude mehr mache, sondern weil sie müde seien. Diese Situation bestehe aktuell. Sie hänge sicher damit zusammen, dass die betroffenen Personen gesagt hätten, wenn der Konservator oder die Konservatorin wechselten, möchten sie ihnen die Möglichkeit geben, auch mit neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu arbeiten. Man habe relativ rasch gemerkt, dass die Aussage in der Studie „Drei Museen unter einem Dach“ noch viel mehr wirke, weil die Freiwilligen in dieser Form nicht mehr da seien. Es gehe jetzt darum, den Betrieb auf einem Standard aufrecht zu erhalten, der auch verantwortet werden könne, weil die drei Museen nicht nur für die Stadt, sondern für die Region und auch für den Kanton ganz wichtig seien. Man werde sich fragen, ob der Kanton, wenn es für ihn so wichtig sei, auch etwas dafür bezahle. Dies sei aus dem Budget nicht ersichtlich, sondern in der Rechnung. Jedes Jahre reise er nach Solothurn ins zuständige Amt für Kultur und Sport und lege von den Museen erarbeitete Gesuche zur Mitfinanzierung ihrer Ausstellungen vor. Er sei dankbar, dass der Kanton immer ein offenes Ohr habe, weil er sage, Olten habe bei den Museen einen hohen Standard, und er möchte dies unterstützen. Praktisch jedes Gesuch in den letzten sieben oder acht Jahren sei mindestens angenommen und gutgeheissen worden. Es handle sich nicht um Fr. 10'000.—, sondern weit über Fr. 150'000.—, je nach Ausstellungskonzeption. Der Kanton mache dies ganz bewusst, weil die Museen auch für ihn wichtig seien. In den Gesprächen werde ihm gesagt, es müsse unter allen Umständen versucht werden, den Standard zu halten. Zum Thema Kulturkonzept: Er habe bereits vor Jahren gesagt, ein Kulturkonzept sei in Olten notwendig, damit der immer gleich bleibende oder sogar kleiner werdende „Kuchen“ richtig verteilt werden könne und auch die Ziele richtig gesetzt werden könnten. In Olten habe man hervorragende Kulturschaffende in allen Branchen. Immer mehr Leute könnten ihre Kultur auch dementsprechend ausüben und zum Wohl der Bevölkerung von Stadt und Region darbieten. Dazu brauche es ein Konzept. Im aktuellen Regierungsprogramm stehe dies beim Stadtpräsidium an erster Stelle. Im Präsidiumsstab werde im ersten Halbjahr 2003 ein solches Konzept erarbeitet. Das Rad müsse nicht neu erfunden werden. Es gebe diverse Kommunen in der Grösse Oltens oder noch etwas grösser, die bereits etwas in dieser Form gemacht hätten. Es müsse angepasst werden, und natürlich müsse der Oltner „Touch“ durchschlagen. Das Parlament werde Gelegenheit haben, das Kulturkonzept zur Kenntnis zu nehmen. Er könne dies ganz klar versprechen, und der Stadtrat sei in diesem Sinne bereit, den von der GPK beantragten Punkt zu übernehmen und sei mit dem Antrag der GPK somit einverstanden. Er bitte, dem Bericht und Antrag des Stadtrates mit dieser Ergänzung zuzustimmen und die Stellenprozente der Konservatorin und der Konservatoren für alle drei auf 50 % zu erhöhen und auch die befristete Stelle des Museumswart-Stellvertreters in eine definitive, unbefristete 60 %-Stelle umzuwandeln. Drei Museen könnten nicht von einem Hauswart allein betreut werden. Dazu brauche es einen Spezialisten. Es gebe einen ausgezeichneten Museumswart, der jedoch nicht 24 Stunden arbeiten könne. Er habe auch noch Ferien und sei militärdienstpflichtig. Man habe festgestellt, dass er rund zwei Monate pro Jahr nicht verfügbar sei, was zu riesigen Problemen führe, abgesehen davon, dass auch die Arbeit dementsprechend liegen bleibe, nebst den Ausstellungen, die gemacht werden müssten. Er bitte auch deshalb, die 60 %-Stelle in eine unbefristete Stelle umzuwandeln. Doris Engeler Meyer spricht namens der Grünen Fraktion. In Olten habe man immer wieder Gelegenheit, aussergewöhnliche Ausstellungen in einem unserer drei Museen zu besuchen. So sei es auch nicht verwunderlich, dass die Oltner Museen einen guten Ruf hätten, weit über Olten hinaus. Hinter diesen guten Qualität stecke selbstverständlich auch viel Arbeit. Es könne im vorliegenden Bericht nachgelesen werden. Der in den Pflichtenheften formulierte Auftrag könne anscheinend nur mit grossem freiwilligem Mehraufwand geleistet werden. Nun habe man aber eine Auswahl an Stellenprozenten wie in einer Lotterie. Die Museumskommission möchte gerne einen Anstellungsgrad von 80 %, das Stadtpräsidium von 70 % und der Stadtrat von 50 %. Es stelle sich die Frage, ob sich der Lohn von Angestellten nach der Budgetsituation, nach der Art der Arbeit oder nach der Anzahl der geleisteten Stunden richte. Sie seien etwas verwirrt, seien sie doch bis jetzt der Ansicht gewesen, Anstellungsbedingungen sollten sich auf die Fakten stützen, das heisse, auf klare Daten, die mit einem Pflichtenheft korrespondierten. Obwohl ein solches für die drei Museen bestehe, werde aus dem Bericht und vor allem aus dem Beschlussesantrag jetzt allerdings nicht ganz klar, was genau die Arbeit der Konservatorin oder der beiden Konservatoren sein solle und was eventuell liegen bleiben könne oder ob sie weiterhin gratis arbeiten sollten. Die Grüne Fraktion schlage deshalb vor, dass neu genaue Grundlagen erarbeitet würden, was in unseren Museen an Arbeit geleistet werden solle und wo allenfalls Prioritäten zu setzen seien, Fragen, die sicher auch bei der Erarbeitung des Kulturkonzepts zur Sprache kämen, wie dies im Regierungsprogramm des Stadtrates vorgesehen sei. Aufgrund solcher Grundlagen sollten sich genaue Stellenprozente berechnen lassen, die nur noch in begründeten und angeordneten Ausnahmefällen überschritten werden sollten. Bis neue genaue Angaben vorlägen und weil aus dem Bericht des Stadtrates auch ersichtlich sei, dass eine Pensenerhöhung unbestritten und dringend sei, fordere ihre Fraktion als Sofortlösung, die Pensen auf 60 % zu erhöhen. Im Wissen darum, dass auch sie bei dieser Lotterie mitmachten, allerdings mit der Einschränkung, dass die Pensenerhöhung als temporäre Lösung verstanden werde. Ein definitiver Entscheid könne erst gefällt werden, wenn die Ziele der Museen genau definiert und gestützt auf diese Ziele eventuell die Pflichtenhefte angepasst worden seien. Die Grüne Fraktion erwarte natürlich, dass eine solche Abklärung nicht zu einer Qualitätseinbusse bei unseren Museen führe, da sie sich weiterhin Museen mit guten Ausstellungen wünschten, die mit guten Ausstellungen von sich reden machten. Punkt 2 des Beschlussesantrages würden sie gerne zustimmen. Heidi Ehrsam äussert sich für die CVP-Fraktion wie folgt: Seit anfangs Dezember schmückten 24 Weihnachtsfenster das Gebäude des Historischen Museums. Sie seien von den Kindern des Hübelischulhauses gestaltet worden. Seit 1998 weise der Fassenschmuck auch am Naturmuseum auf laufende Ausstellungen hin. Wenn jemand mehr darüber erfahren möchte, empfehle sie, im Oltner Neujahrsblatt 2003 den Artikel „Blickfang Naturmuseum“ zu lesen. Die Initiative zu solchen Aktionen verdanke man den Konservatoren Peter Kaiser und Dr. Peter Flückiger. Schüler und Schülerinnen, die die Fassade unserer Museen gestalteten, befassten sich so intensiv mit dem jeweiligen Ausstellungsthema und erhielten durch die gestalterischen Installationen auch einen vertieften Einblick in unser Kulturgut. Für die betreffenden Schulklassen seien dies prägende und lehrreiche Erlebnisse im Schulalltag. Für die fremdsprachigen Kinder, die so mit unserer Kultur in Kontakt kämen, sei es durchaus ein wichtiger Bestandteil von Integration. Für unsere Konservatoren und den Museumswart bedeuteten solche Projekte, die die Dynamik unserer Museen nach aussen trügen, Mehrarbeit. Auch wenn Herr Dr. Flückiger die Hennen, Höhlenbären, Mickey-Mäuse, die die Fassade auch schon belebt hätten, nicht selber habe malen müssen. Sie möchten die Lebendigkeit unserer Museen nicht missen und unseren Schulkindern noch vermehrten Zugang zu den Museen wünschen. Die werbe-, integrations- und bildungspolitischen Effekte erforderten es schon, dass der Konservatorin und den Konservatoren die in einem ersten Schritt angehobenen Stellenprozenten gewährt würden und die Stelle des MuseumswartStellvertreters in eine unbefristete Stelle umgewandelt werde. Im Bericht und Antrag des Stadtrates lese man, dass die kantonale archäologische Sammlung sich in Olten befinde. Die Sammlung sei von Dr. Hugo Schneider bis zu seinem Tod während Jahrzehnten betreut worden. Eine Sammlung, die nicht gepflegt und ergänzt werde, verliere jedoch an Wert. Deshalb gelte es, Arbeitskapazität zu schaffen, die diese Sammlung weiterleben lasse. Dabei unterstütze uns der Kanton mit einem jährlichen Betrag von Fr. 26'200.—, wie dem Budget entnommen werden könne. Unsere Stadt sei bestrebt, sich als Tagungszentrum noch vermehrt zu vermarkten. Wirksame Vermarktung setze jedoch auch voraus, dass neben Tagungsräumlichkeiten ein Kulturprogramm offeriert werden könne, kulturelle Angebote überhaupt vorhanden seien, die ein attraktive Partner-/Partnerinnenprogramm, eher bekannt unter dem Wort „Damenprogramm“ ermögliche. Zu solchen Angeboten zählten auch unsere Museen. Wir seien darauf angewiesen, Wechselausstellungen anbieten zu können, die auch das Interesse von Tagungsteilnehmern und –teilnehmerinnen aus Grossstädten wecken könnten. Nach Meinung der CVP sollten diese Ausstellungsbudgets nicht durch zugezogene Gastkonservatoren und –mitarbeiterinnen und –mitarbeiter belastet werden. Der aktuelle Ausstellungszyklus, die anstehenden Inventarisationsarbeiten, die Sammlungspflege und –entwicklung seien unabdingbare Voraussetzungen dafür, dass unsere Museen attraktiv blieben und ihre Funktion als Anziehungspunkt für die Stadt, die Region und den Kanton überhaupt erfüllen könnten. Der vorliegende Bericht und Antrag des Stadtrates führe umfassend aus, dass dies zur Zeit nur dank freiwilliger, nicht bezahlter Zusatzarbeit möglich sei. Die CVP-Fraktion sei deshalb überzeugt, dass die Pensen im Minimum generell auf 50 % erhöht werden müssten. Sie seien froh, dass sie vom Stadtpräsidenten gehört hätten, das Konzept werde bis zum Sommer 2003 vorhanden sein, damit im Hinblick auf das nächste Budget entsprechend die pensenmässigen Anpassungen vorgenommen werden könnten. Die CVP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten und stimme dem Beschlussesantrag mit der Ergänzung der GPK zu Punkt 1 zu. Namens der SP-Fraktion spricht Dr. Markus Ammann. Auf die Gefahr hin, dass gewisse Sachen wiederholt würden, möchte er es doch noch einmal sagen, weil es ihnen ein Anliegen sei. Die SP-Fraktion habe sich ebenfalls mit der Vorlage auseinandergesetzt, habe intensiv diskutiert und sei zum Schluss gekommen, mindestens den Antrag der GPK zu unterstützen. Er könne es nicht verhehlen: Bei den intensiven Diskussionen sei mit Erstaunen zur Kenntnis genommen worden, dass die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wesentlich mehr leisteten als sie verpflichtet und insbesondere bezahlt seien. Die Folge davon sei – dies sei das Schöne daran – dass wir als normale Konsumentinnen und Konsumenten in den letzten Monaten und Jahren viele gute, teilweise vorzügliche Ausstellungen in den verschiedenen Museen hätten erleben dürfen. Ausstellungen, die weit über die Stadt hinaus und ab und zu sogar nationale Ausstrahlung gehabt hätten. Er meine, diese Ausstellungen seien für die Stadt von unbezahlbarem Wert und trügen wesentlich zur Standortattraktivität Oltens bei. Jeder Experte werde bestätigen, dass ein aktives und aktuelles Angebot an Ausstellungen und Museen als Bestandteil eines guten Kulturangebotes einen wesentlichen Pfeiler für die Attraktivität einer Stadt sei. An diesem Punkt erachteten sie die Stossrichtung der GPK als gerechtfertigt, wenn sie erkenne, dass zu einer attraktiven Stadt mehr als nur gute Museen gehöre. Es brauche ein integrales und auf die Stadt abgestimmtes Kulturkonzept. Der Stadtrat habe bereits ein zwar noch etwas schwammiges, aber doch ein Datum mitgeteilt, wann man dies hören werde. Er denke, die Gelegenheit sei gerade im nächsten Jahr besonders günstig, weil ein solches Konzept möglicherweise auch im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auszug des Stadtrates betreffend Munzingerplatz bzw. Chance Innenstadt durchaus Grundlage oder Impuls geben könne. Die SP-Fraktion unterstütze deshalb grundsätzlich den Antrag der GPK sehr, möchte jedoch nicht verschweigen, dass ein grosses Unbehagen damit verbunden sei. Die erwähnten tollen Ausstellungen verschafften der Stadt zwar Renommé und Standortgunst. Sie sei jedoch nicht bereit, dafür einen Preis zu bezahlen, indem die Mitarbeiter angemessen entlöhnt würden. Sie nehme dadurch jedoch in Kauf, dass der Frust der Mitarbeitenden steige und das Risiko von Abgängen ebenfalls. Er frage sich, wer in der Privatwirtschaft so handeln würde. Es sei eine unehrliche und langfristig eben auch kontraproduktive und teure Haltung. Die SP erwarte, dass jetzt mit einem schlüssigen Kulturkonzept selbstverständlich auch eine ehrliche und faire Bezahlung der erbrachten Leistungen verbunden sei. Sie gingen davon aus, dass in Kürze weiter und noch fundierter über die Bedeutung der Kultur in unserer Stadt diskutiert werden dürfe. Zudem seien sie sicher, dass mit der Annahme des Antrags den entsprechenden Mitarbeitenden ein wohlverdientes Weihnachtsgeschenk gemacht werde, seien sich jedoch bewusst, dass sie ein viel grösseres verdient hätten. Die SP-Fraktion unterstütze klar mindestens den Antrag der GPK, spreche sich für die Erhöhung der Pensen aus und fordere den Stadtrat auf, innert nützlicher Frist ein Kulturkonzept vorzulegen. Gerda Hotz meint, zu dieser Vorlage sei alles gesagt worden, was gesagt werden müsse. Sie möchte noch darauf hinweisen, dass die Museen tatsächlich eine zentrale Rolle in der Stadt einnähmen. Sie sei heute hundertprozentig überzeugt, dass sie teilweise an der Tatsache, dass es sich immer nur um 40 %-Pensen gehandelt habe, schuld seien, denn Kultur dürfe einfach nichts kosten. Wenn sie jedoch nichts kosten dürfe, habe sie auch keinen Wert. Die Museenkommission habe schon lange festgestellt, dass ein 40 %-Pensum überhaupt nicht mehr ausreiche und die Bewältigung des Arbeitsanfalls dieser attraktiven Museen nicht mehr gewährleistet werden könne. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen den Pensen, die es brauche, um die Museen zu gestalten und dem bezahlten Pensum. Es werde von den Konservatoren und der Konservatorin ein grosser Rucksack, angefüllt mit Wissen, Können, Erfahrung, Einsatzbereitschaft, innovative Ideen und Qualität verlangt, und es bestehe die Meinung, dies alles in einem 40 %-Pensum Platz habe oder Platz haben müsse, weil die Museen entsprechend im Gemeindehaushalt budgetiert worden seien. Die Anwärter und Anwärterinnen gingen auf diese Wünsche ein, da man die ausgeschriebene Stelle möchte, weil man sie entsprechend ausgebildet habe. Kaum habe man die Stelle angetreten, stelle man fest, dass der Arbeitsanfall die 40 % weit übersteige und vergleiche mit anderen Museen, die 80 %-Pensen hätten und mehrfach belegt seien. Bei den Solothurner Museen seien es beispielsweise zwei bis drei Personen mit 80 %-Pensen. In der Wirtschaft und den Dienstleistungsbetrieben würde so etwas gründlich überprüft und korrigiert. Leider nicht hier, wo politische Gremien das Sagen hätten, denn die Kultur dürfe nichts kosten und sollte einfach vorhanden sei. Aus diesem Grunde unterstütze die FdP-Fraktion vor allem den Antrag der GPK und stimme dem Beschlussesantrag des Stadtrates zu. Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki stellt fest, der Stadtrat habe sich dem Änderungsvorschlag der GPK angeschlossen. Es werde über den Antrag der Grünen Fraktion abgestimmt, wonach Punkt 1 heissen solle: „Die Pensen der Museumskonservatoren bzw. –konservatorin werden generell auf 60 % erhöht“. Mit 23 : 15 Stimmen wird der Antrag angenommen. Daniel Probst fragt ob der Punkt „Kulturkonzept“ enthalten sei. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki antwortet, er sei nicht enthalten. Es wäre der stadträtliche Antrag gewesen. Daniel Probst stellt den Antrag, dass dies im gleichen Mass wieder aufgenommen werde. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, die Grüne Fraktion sei einverstanden. Somit werde dieser Satz so ergänzt. Mit 30 : 7 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: 1. Die Pensen der Museumskonservatoren bzw. -konservatorin werden bis zum Vorliegen eines Kulturkonzeptes generell auf 60 Prozent erhöht und anschliessend überprüft. 2. Die bis 31.12.2002 befristete 60-%-Stelle eines Museumswart-Stellvertreters wird per 1.1.2003 in eine unbefristete 60-%-Stelle umgewandelt. Die Stelle wird gestützt auf Art. 7 PR öffentlich ausgeschrieben. 3. Mit dem Vollzug wird der Stadtrat beauftragt. Mitteilung an: Konservatorin Kunstmuseum Konservator Historisches Museum Konservator Naturmuseum Museumswart-Stellvertreter Personaldienst Finanzverwaltung/Herr Ruedi Berger Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten (4) Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 14/10 Prot.-Nr. 40 Kinderkrippen und Hort, Verpflichtungskredit 2003 bis 2005/Genehmigung Sehr geehrte Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge: 1. Ausgangslage Mit Beschluss des Stadtrates vom 18. Juni 2001 wurde auf Antrag der Direktion Soziales eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Projektarbeit für eine Neuausrichtung der Finanzierung der Kinderkrippen und des Hortes an die Hand nehmen und prüfen sollte. Dem Stadtrat soll bis zum Jahre 2003 entsprechend Bericht und Antrag für die Weiterführung gestellt werden. 2. Projektgruppe/Projektarbeit Als Projektleiterin wurde die ehemalige Präsidentin des Schweizerischen Krippenverbandes, Frau Edith Zumbühl, Zürich bestimmt. Im Sommer 2002 übernahm die Direktion Bildung und Sport die Projektleitung, Frau Zumbühl begleitete die Projektarbeit weiter als Beraterin. Die Projektgruppe setzt sich wie folgt zusammen: - Frau Edith Zumbühl - Frau Marie-Theres Engeler - Frau Silvia Guldimann - Frau Ursula Jäger - Herr Franco Giori - Herr René Rudolf von Rohr - Herr Roland Giger - Frau Miriam Siegrist Projektleitung/Beraterin Vertretung Kinderhort Reiserstrasse Vertretung Kinderkrippe Chinderstube Vertretung Kinderkrippe Schürmatt Vertretung Kinderkrippe Sonnhalde Stadtrat Direktion Bildung und Sport Rektor Sachbearbeiterin/Sekretariat Zur Vorbereitung der Sitzungen und des Work-Shops mit der Projektgruppe wurde ein Projektausschuss, bestehend aus den Vertretungen der Direktion Bildung und Sport und Frau E. Zumbühl, eingesetzt. Gesamthaft wurden fünf Sitzungen der Projektgruppe und 7 Besprechungen innerhalb des Projektausschusses durchgeführt. Da die Transparenz bei den jetzigen Leistungsaufträgen resp. der Ausrichtung der Beiträge fehlte, die Taxen, Öffnungszeiten, Kontenpläne etc. kaum vergleichbar und nicht einheitlich gestaltet sind und die bisherige Zusammenarbeit sich auf den Besuch der durch die Direktion Soziales einberufenen Sitzungen beschränkte, einigte man sich bald, die Arbeit zu vereinheitlichen. Das Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Olten vom 22. Januar 1998 ist zudem seit März 2001 ausser Kraft gesetzt und es bedarf einer Neuregelung. In einem Work-Shop wurden zuerst die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Krippen und des Hortes durchleuchtet und zukünftige Synergien gesucht. Dabei zeigte es sich bald, dass die Vision «Bildung einer Dachorganisation für familienergänzende Kinderbetreuung» angegangen werden muss. Die Stadt Olten hätte dann zukünftig nur noch eine Ansprechpartnerin und könnte mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget operieren. Dieser Prozess braucht jedoch seine Zeit. Die Projektgruppe einigte sich deshalb darauf, in einer Erprobungsphase während den nächsten drei Jahren 2003, 2004 und 2005, den engeren Zusammenschluss zu einer Dachorganisation an die Hand zu nehmen. Während der Erprobungsphase soll jede Trägerschaft noch einen eigenen Leistungsauftrag erhalten, während ab dem Jahre 2006 nur noch ein Leistungsauftrag für die Dachorganisation bestehen soll. Der Stadtrat wurde bereits anlässlich des Seminars 2002 in Därligen über die geplante Neuausrichtung informiert und hat dem vorgeschlagenen Vorgehen zugestimmt. 3. Ziele Als Ziele wurden festgelegt: - Die Stadt Olten hat mit der neu gebildeten Dachorganisation nur noch eine Ansprechpartnerin und führt mit Leistungsauftrag und Globalbudget. - Die Dachorganisation setzt sich aus Mitgliedern der bestehenden Organisationen im Bereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung zusammen. Da jede Krippe und der Hort ihre eigene Entstehungsgeschichte haben und die Verwaltungsführungen sehr unterschiedlich getätigt werden, zudem kein einheitliches Software-Programm besteht, welches Vergleiche (Benchmarking) ermöglicht, muss zuerst hier angesetzt werden. Es muss eine einheitliche Software evaluiert und beschafft werden, mit dem Ziel, das Rechnungswesen und das Erfassen von Betriebsdaten zu vereinheitlichen. 4. Massnahmen Die Projektgruppe hat folgende Massnahmen beschlossen: - Für die Leistungsaufträge 2002 wird nochmals nach dem «alten» Prinzip verfahren. Diese Leistungsaufträge wurden mit Stadtratsbeschluss vom 7. Oktober 2002 sanktioniert. - Für die Jahre 2003, 2004 und 2005 wird für jede Trägerschaft ein separater Leistungsauftrag erstellt. Sie wurden an der letzten Projektgruppen-Sitzung am 31. Oktober 2002 mit den Vertretungen der Trägerschaften besprochen und von diesen gutgeheissen. Die Leistungsaufträge werden durch den Stadtrat genehmigt. Die Subventionen basieren auf den Erfahrungszahlen der letzten drei Jahre und dem für 2003 eingereichten Budget. Sie haben für die nächsten drei Jahre Gültigkeit im Sinne eines Globalbudgets. Während der Erprobungsphase in den Jahren 2003 bis 2005 wird die Dachorganisation installiert und ein neues Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Stadt Olten erarbeitet. Die Tarife werden im Verlaufe des Jahres 2003 vereinheitlicht, so dass ab 2004 eine einheitliche Tarifstruktur für alle Trägerschaften besteht. - - - - Im Verlaufe des Jahres 2003 werden die bestehenden und neue SoftwareProgramme geprüft und ein geeignetes Produkt angeschafft. Ab 2004 rechnet jede Trägerschaft mit dem gleichen Software-Programm ab. Dann können auch entsprechende Vergleiche richtig erstellt werden. - Die jetzige Projektgruppe bleibt aus diesen Gründen unter Führung der Direktion Bildung und Sport bestehen, bis die Dachorganisation geschaffen ist und die Massnahmen erfüllt sind. 5. Leistungsaufträge für die Erprobungsphase 2003 bis 2005 Ein Musterexemplar „Leistungsaufträge für die Erprobungsphase in den Jahren 2003, 2004 und 2005“ liegt dem Bericht und Antrag bei. Sie geben Auskunft über die Zielsetzung und regeln die Rechte und Pflichten der Trägerschaften wie diejenigen der Auftraggeberin Stadt Olten, welche durch die Direktion Bildung und Sport vertreten ist. Bei der Erstellung hat sich die Direktion von Leistungsaufträgen anderer Städte (Winterthur, Zug) inspirieren lassen. Frau E. Zumbühl hat den Projektausschuss in dieser Phase als Beraterin unterstützt, die vorliegenden Leistungsaufträge geprüft und zur Genehmigung empfohlen. Sie wurden den Vertretungen der Trägerschaften eingehend erläutert. Die Projektgruppe ist motiviert, im Jahre 2003 die Vereinheitlichung der Tarife und die Installation einer einheitlichen Software an die Hand zu nehmen. Im Anschluss wird im Jahre 2004 die Überarbeitung des Reglements angegangen, welches bis zum Frühling 2005 vorliegen muss. 6. Finanzielle Auswirkungen Im vom Gemeindeparlament am 22. Januar 1998 genehmigten Reglement wird mit jährlichen Kosten von Fr. 340'000.– bis Fr. 355'000.– gerechnet. Diese Vorgabe konnte jedoch nie eingehalten werden, wie die folgenden Jahresrechnungen der Stadt Olten zeigen: 1999: Fr. 432'309.– 2000: Fr. 458'411.– 2001: Fr. 483'840.– In der Jahresrechnung 2001 standen total 69 Betreuungsplätze in allen vier Trägerschaften zur Verfügung. Das heisst, dass pro Platz Fr. 7’012.17 aufgewendet werden musste. Im Vergleich mit Solothurn (Fr. 9'109.74) und Grenchen (Fr. 11'698.11) hat die Stadt Olten günstige Kinderkrippen. Die Subventionsbeiträge der Stadt liegen zwischen 38% und 42%, was auch im Vergleich mit anderen Städten und gemäss Aussage der ehemaligen Präsidentin des Schweizerischen Kinderkrippenvereins als sehr gut beurteilt werden kann. Zürich und Winterthur als grössere Städte subventionieren zwischen 50% und 55%, Zug sogar über 70%. Für das Jahr 2002 sind Fr. 465'000.– budgetiert, wobei heute schon gesagt werden kann, dass dieser Betrag nicht ausreichen wird, da im Jahre 2002 mit der Neueröffnung der Kinderkrippe in der Hagmatt, welche durch die Trägerschaft der Kinderkrippe Sonnhalde betreut wird und durch den Umzug der Kinderkrippe «Chinderstube» gegenüber 2001 24 Betreuungsplätze mehr angeboten werden können. Schon alleine deshalb muss bei gleich bleibender Kostenstruktur mit Mehrkosten von ca Fr. 170'000.– für das Jahr 2003 gerechnet werden, was einen Bedarf von Fr. 654'000.– ergibt. Die zusätzlichen Betreuungsplätze entsprechen einem echten Bedürfnis. Die Wartelisten konnten entsprechend abgebaut werden. Wir stellen fest, dass die Stadt Olten damit zur Zeit einen guten Deckungsgrad erreicht. Die Kinderkrippen stehen auch Erziehungsberechtigten mit zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Olten zur Verfügung, wobei in diesen Fällen der Sozialtarif nicht angewendet wird. Im Budget für die Jahre 2003, 2004 und 2005 sind total Fr. 690'000.– vorgesehen, welche sich auf die Trägerschaften wie folgt verteilen: - Sonnhalde/Hagmatt 44 Betreuungsplätze - Schürmatt 16 Betreuungsplätze - Chinderstube 17 Betreuungsplätze - Hort des GFVO 16 Betreuungsplätze - Anschaffung Software, Krippenüberprüfung etc. Total 93 Betreuungsplätze Fr. 272'000.– Fr. 155'000.– Fr. 165'000.– Fr. 93'000.– Fr. 5'000.– Fr. 690'000.– Die Gesamtkosten beim Hort des GVFO und bei der Kinderkrippe Hagmatt fallen geringer aus, weil dort keine Kleinkinderbetreuung angeboten wird. In den Kinderkrippen Schürmatt, Chinderstube und Sonnhalde werden bereits Kleinkinder ab 2 Monaten aufgenommen und betreut, was mit entsprechend höherem Betreuungsaufwand verbunden ist. Wie bereits erwähnt, genehmigte das Gemeindeparlament am 22. Januar 1998 das Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Olten mit daraus resultierenden jährlichen Kosten in der Höhe von Fr. 355'000.–. Dieser Betrag muss aus finanzrechtlichen Gründen als Ausgangspunkt für die Bemessung der finanziellen Folgen dieser Vorlage betrachtet werden. Somit ergeben sich jährlich wiederkehrende Mehrkosten von Fr. 335'000.– bzw. von Fr. 1'005'000.– für einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2003, 2004 und 2005. Dazu ist jedoch klar fest zu halten, dass im Jahre 2001 bereits Beiträge in der Höhe von Fr. 483'840.– für 69 Betreuungsplätze ausgerichtet wurden. In der Erprobungsphase 2003 bis 2005 werden jährlich Fr. 690'000.– für 93 Betreuungsplätze beansprucht. 7. Schlussbetrachtungen Eine vom Sozialdepartement der Stadt Zürich im Februar 2001 veröffentlichte Studie (auszugsweise in Beilage) kommt zum Schluss, dass sich Investitionen in den Bereich der familienergänzenden Betreuung lohnen. Für jeden Franken, den die öffentliche Hand investiert, beträgt der fiskalische Nutzen Fr. 1.60. Dem ist so, weil auf der einen Seite durch die vermehrte Erwerbstätigkeit der Mütter und die zusätzlichen Arbeitsstellen in den Trägerschaften die Steuererträge steigen und auf der anderen Seite die Kosten für die Sozialhilfe sinken. Der Gesamtnutzen für das Gemeinwesen fällt noch wesentlich höher aus, wenn die nicht quantifizierbaren Leistungen wie Verminderung der Kosten bei der sprachlichen, sozialen und kulturellen Integration, die erhöhte Standortattraktivität, die erhöhte Lebensqualität etc. hinzu gerechnet werden. Beschluss: I 1. Das Gemeindeparlament stimmt der im Bericht aufgezeigten Strategie «Hin zu einer Dachorganisation» im Bereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Olten zu. 2. Der Verpflichtungskredit von Fr. 690'000.– jährlich für die Beiträge an die Kinderkrippen und den Hort der Stadt Olten für die Jahre 2003, 2004 und 2005 wird bewilligt. Total also Fr. 2’070’000.– und zwar - zu Handen Budget 2003 Konto Nr. 542.365.02 - zu Handen Budget 2004 Konto Nr. 542.365.02 - zu Handen Budget 2005 Konto Nr. 542.365.02 Fr. 690'000.– Fr. 690'000.– Fr. 690'000.– 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. II Ziff. I./2. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Namens der GPK spricht Christian Wüthrich. Mit grosser Erleichterung habe sich ein grosser Teil der GPK den Bericht und Antrag zu Gemüte geführt. Es werde ein altes Anliegen, zu dem bereits hitzige Gespräche geführt worden seien, geglättet. Sie meinten, es seien einige Sachen enthalten, die auf ihrer Linie lägen respektive das alte Problem sehr gut lösen könnten. Im Bericht und Antrag habe es zwei oder drei Punkte, die für die GPK wesentlich gewesen seien. Zu Seite 5, Punkt 7, Schlussbetrachtung: Für einmal habe eine Untersuchung der Stadt Zürich veröffentlicht werden dürfen, die man bezahlt habe. Daraus hervor gehe der Wirtschaftlichkeitsfaktor. Dies sei für sie eine wesentliche Grundlage gewesen, weil man in Olten bestrebt sei, eine moderne, innovative Stadt zu sein und professionell geführte Kinderkrippen und Betreuungsplätze für unser Image und unsere Stadt sehr wichtig seien. Ein weiterer Punkt sei, zu dem der Stadtrat relativ gut habe Auskunft geben können, dass es nicht ganz einfach sei zusammenzuführen, was verschiedene Vereine geführt hätten. Es brauche eine gewisse Zeit. Sie hätten gedrängt, dass diese Massnahmen möglichst rasch umgesetzt werden könnten. Dort seien sie etwas vertröstet worden, dass eben eine gute Arbeit eine gewisse Zeit brauche und die Vereine und Vertreter der Kinderkrippen langsam an diese Projekte respektive Massnahmen herangeführt werden müssten. Es seien noch einige Fragen bezüglich Optik aufgetreten. Für einige GPKMitglieder sei diese Studie respektive dieser Bericht und Antrag etwas zuwenig weit gegangen. Sie hätten es begrüsst, wenn abgeklärt worden wäre, ob genügend Krippenplätze vorhanden seien und wie es in den nächsten Jahren aussehen, wenn man wachse wolle. Alle wüssten: „Olten baut an der Zukunft“. Man möchte neue Leute nach Olten bringen. Es stelle sich die Frage, ob die Plätze ausreichten. Hier seien sie etwas abgewehrt worden, als es geheissen habe: „Langsam, eines nach dem anderen“. Grundsätzlich sei die GPK einstimmig der Meinung, es sei eine gute Sache, man sei endlich auf dem richtigen Weg, und es werde nicht ein „Rohrkrepierer“ produziert, sondern in den nächsten Jahren die Leistungsaufträge, die Krippen in einer Organisation unter einem Dach seien. Schliesslich solle man sich als Vorzeigebeispiel in dieser Stadt hinstellen dürfen und sagen können, man sei modern und innovativ und biete den Leuten gute Möglichkeiten für solche Plätze. Stadtrat René Rudolf von Rohr äussert sich wie folgt: Das Ziel des Verpflichtungskredites 2003 – 2005 sei einerseits während dieser Zeit weg vom System Sockelbeiträge mit subjektbezogener Subventionierung hin zur leistungsorientierten Subventionierung mit Globalbudgets. Es solle in dieser Zeit eine Dachorganisation für familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Olten geschaffen werden, die für die Zukunft die alleinige Auftragnehmerin gegenüber der Stadt sein solle. Dafür brauche es eine Grundlage, ein Strategiepapier. Diese Grundlage sei ein Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Olten, die im Parlament verabschiedet werden müsse. Daraus müsse der Stadtrat Richtlinien erarbeiten für die Umsetzung wie Betrieb und Ähnliches. Zu guter Letzt müsse die Direktion Bildung mit der Dachorganisation Leistungsaufträge ausarbeiten. Dies sei der geplante Ablauf. Es müssten aber gemeinsam noch verschiedene Details angepasst und überarbeitet werden. Eines sei die Vereinheitlichung der Elternbeiträge der Tarife. Hier sei das Ziel, dies ab 2004 erreicht zu haben. Es werde an der Einführung eines einheitlichen Rechnungsmodells und einer einheitlichen Software gearbeitet, um dann auch tatsächlich vergleichbare Betriebsdaten erheben zu können. Die Zeitdauer von drei Jahren werde gebraucht. Es gehe nicht schneller. Er denke, der eingeschlagene Weg sei richtig, und es werde ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht. Es werde immer von WOV gesprochen, und man versuche nun, dies tatsächlich anzugehen, was nicht einfach sei. Für unsere Verwaltung, für die Direktion Bildung und den Stadtrat, aber auch für die Trägerschaften, die die Krippen und den Hort führten, sei es neu. An dieser Stelle möchte er betonen, dass die Arbeit der Krippen und des Horts in der Stadt Olten sehr gut sei. Was dort an Freiwilligenarbeit geleistet und an Qualität geboten werde, gebühre grösster Anerkennung. Beim Vergleich der Subventionshöhen der Stadt Olten mit den Schwesterstädten im Kanton sei Olten die Stadt, die am wenigsten subventionieren müsse, um die Krippen auf diesem hohen Qualitätsstand zu halten. Aber auch im Vergleich zu den Grossstädten seien wir jederzeit in der Konkurrenz und müssten keinen Vergleich scheuen. Der Sprecher der GPK habe auf den von Frau Karin Müller-Kucera und von Herrn Tobias Baur im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich erarbeiteten Bericht hingewiesen, der klar aussage, dass für jeden Franken Investition in diesen Bereich drei bis vier Franken an die öffentliche Hand zurückflössen. Es werde sogar gesagt, der fiskalische Nutzen sei Fr. 1.60 auf einen Franken, was bedeute, dass sich die Ausgaben in diesem Bereich lohnten. Man müsse sich aber bewusst sein, dass von diesem fiskalischen Nutzen nicht nur die Stadt Olten profitiere, sondern die Regionalgemeinden, die sich momentan nicht mitengagierten, aber auch der Kanton profitiere über die Kantonssteuern, der sich wirklich nicht wesentlich für die Krippen einsetze. Man habe allerdings gehört, dass ein Auftrag an den Schweizerischen Krippenverband erfolgt sei, damit wenigstens vom Kanton her die notwendigen Qualitätskontrollen durchgeführt werden könnten, die ein Auftrag des Kantons seien. Beim Bund sei eine gewisse Menge gesprochen. Allerdings sei der Vollzug, wie die Gelder tatsächlich eingesetzt würden, noch nicht klar. Von ihrer Seite her sei im Zusammenhang mit der neu geschaffenen Krippe Hagmatt über die Krippe Hagmatt/Sonnhalde beim Bund ein Gesuch gestellt worden, das in einem ersten Entscheid abgelehnt worden sei. Sie hätten nachgefasst. Der Bescheid sei noch nicht erfolgt, in welcher Form die neu geschaffenen Plätze, die als Versuch deklariert worden seien, vom Bund unterstützt werden könnten. Er komme noch kurz auf die Berichterstattung, die das Parlament zugute habe und auch erwarte, zu sprechen. Für sie sei klar, dass der Verwaltungsbericht ein wichtiges Orientierungs- und Informationsinstrument sei. Im Verwaltungsbericht zur Rechnung 2003 und 2004 würden die nötigen Informationen über die Weiterentwicklung und den Stand der Arbeit geliefert und spätestens im März 2005 solle das Reglement durch das Parlament behandelt werden. Er sei froh, dass alle Parteien erkannt hätten, dass Krippen nicht gegen, sondern für die Familien arbeiteten. Er denke, diese Erkenntnis bringe uns weiter und steigere die Attraktivität der Stadt Olten. David Brunner erklärt, die CVP-Fraktion nehme Kenntnis von den Erwägungen und vom Antrag des Stadtrates. Die eingesetzte Arbeitsgruppe mit dem Ziel, einen Leistungsauftrag für die Kinderbetreuungsplätze in Olten zu schaffen, goutierten sie als erreicht im Sinne des erfolgten Umdenkens zur Integration der Familien in die aktive Arbeitswelt. Die Ausarbeitung der Grundlagen zur Schaffung einer Dachorganisation sähen sie als den richtigen Weg an. Sie stellten aber Verzögerungen in der Umstrukturierung fest. Auch der Zeithorizont von drei Jahren für die Umsetzung erscheine ihnen als sehr grosszügig und langwierig. Sie sähen die unterschiedlichen Organisationsformen der Krippen und seien sich auch bewusst, dass die Arbeiten zum Teil ehrenamtlich geleistet würden, sähen aber parallel in der raschen Umsetzung auch eine Erleichterung in den einheitlichen Strukturen der Organisation zur Prüfung und Evaluation. Die CVP-Fraktion stelle den Antrag, es solle ein Zwischenbericht abgeliefert werden. Stadtrat René Rudolf von Rohr habe sich dahingehend geäussert, dass ein solcher Zwischenbericht einfliessen solle. Er wisse nicht, ob dies als Antrag aufgenommen werden solle. Beat Loosli führt aus, die FdP-/JL-Fraktion sei einstimmig für Eintreten und werde dem Beschlussesantrag einstimmig zustimmen. Bei der Lektüre habe er gesagt: „Licht am Ende des Tunnels“. Seit über acht Jahren werde an diesem Dossier gearbeitet. Man sehe jetzt einen Ausweg. Er könne sich erinnern, dass mehrmals gefordert worden sei, bei diversen Sanierungen von in Schieflage geratenen Krippen, müssten einheitliche Leistungen von den Krippen geboten, aber auch einheitliche Tarife eingefordert werden. Hier sehe man, dass ab 2004 wenigstens dieses Postulat abgehakt werden könne. Die Fraktion habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass es ein Anliegen sei, mit Aussengemeinden, die in diesem Sinne auch direkt von den Krippenplätzen profitierten, Verhandlungen bezüglich mit einer Mitsubvention aufzunehmen. Man müsse ganz klar sehen, dass gerade im sogenannten Vollkostenbereich beim obersten Ende des Sozialtarifs, wo er nicht mehr angewendet werde, jemand in Olten genau gleich viel bezahle wie ein Auswärtiger. Jedoch finanziere er über die Rechnung mit. Immerhin würden hier 1,5 Steuerpunkte für die Finanzierung ausgegeben. Dies sei sicher gerechtfertigt. Dass es aber ein Problem sei, habe man gerade im letzten Jahr gesehen, als im höchsten Bereich der Gebühren in der Stadt Olten Aufschläge gemacht worden seien, bei der jede Krippe etwas Anderes gemacht habe. Es habe die Gefahr bestanden, dass die Krippen gegenseitig ausgespielt worden seien. Man habe dort probiert, wo die Erhöhung nicht 30 %, sondern vielleicht nur 20 % betragen habe. Er denke, man komme hier wirklich an das Ende, und sei zuversichtlich, dass es auch so gelingen werde, wie es aufgegleist sei. Candidus Waldispühl sagt, die Grüne Fraktion habe vom Bericht und Antrag des Stadtrates Kenntnis genommen. Ihnen sei vor allem der Bericht der Stadt Zürich wichtig gewesen, der zum Schluss komme, dass für jeden eingesetzten Franken für Kinderkrippen ein Mehrfaches an die Gesellschaft zurückkomme. Selbst wenn man nur den unmittelbaren Nutzen in Form von zusätzlichen Steuereinnahmen und Ausgabenreduktionen in Betracht ziehe, kämen 160 % der aufgewendeten Ausgaben zurück. Eher nachdenklich stimme, dass es bei den geltenden Richtlinien für die Aufstellung von Budgets gar nicht möglich sei, solche zusätzlichen Nutzwerte kontowirksam zu verbuchen. Er denke, es wäre eine Anfrage an die Ökonomen, wie Budgetgrundlagen gemacht werden müssten, damit solche Nutzwerte positiv in die Rechnung eingebracht werden könnten. Dann würde man bei solchen Ausgaben nicht einfach in der Luft hängen, wie gross sie seien sollten. Zur anvisierten Richtung der Zusammenarbeit Kinderkrippen und EGO: Die Grüne Fraktion anerkenne die grossen erbrachten Leistungen und das Engagement der Kinderkrippen und beurteile die Vorschläge der Projektgruppe als zweckmässig, um zur einheitlichen Leistungsvereinbarung der Stadt mit den Kinderkrippen zu kommen. Es schaffe ein stabiles Beziehungsnetz aller beteiligten Partner. Die Grüne Fraktion sei klar für Eintreten und werde die Anträge unterstützen. Claire Rast Rieder spricht namens der SP-Fraktion dem Stadtrat für die Vorlage Kinderkrippen und Hort ausdrücklich ein Kompliment aus. Sie danke herzlich dafür, dass er die Bedeutung der familienexternen Kinderbetreuung erkannt habe und eine Neuausrichtung von Kinderkrippenfinanzierung an die Hand nehme. Die SP begrüsse besonders die Einsetzung einer Projektgruppe und die Forderung der Stadt, die Krippen in einer Dachorganisation zusammenzufassen. Die Bildung der Dachorganisation falle aber eigentlich in den Verantwortungsbereich der privaten Organisationen und nicht denjenigen der Stadt. Die SP begrüsse aber die Finanzierung der Dienstleistung auf der Basis von Leistungsverträgen. Bei der Erstellung der Globalbudgets für die einzelnen Krippen sei einerseits auf die spezielle Situation der einzelnen Krippen einzugehen und andererseits auch auf die finanzielle Durchmischung der Erziehungsberechtigten und Eltern Acht zu geben. Die SP-Fraktion erinnere sich mit gemischten Gefühlen an die Zeit der politischen Auseinandersetzungen um die Subventionsbeiträge der Stadt an die familienexterne Kinderbetreuung. Die Zeiten würden jedoch jetzt besser. Umso mehr freuten sie sich über die proaktive Haltung des Stadtrates und die vom Stadtrat beantragten dreimal Fr. 690'000.—. Sie liessen darauf schliessen, dass die Bedeutung der familienexternen Kinderbetreuung über die sozial und familienpolitisch engagierten Kreise hinaus Anerkennung und Unterstützung finde. Das Vorgehen des Stadtrates gebe zu folgenden Überlegungen Anlass: Es sei ein Übergang und nicht eine Erprobung. Die Stadt und die privaten Anbieter von Betreuungsplätzen seien Partner. Die Zusammenarbeit auf der Basis von Leistungsverträgen sei für beide ein Entwicklungsschritt, und beide müssten lernen, mit den Unsicherheiten umzugehen. Weil aber beide Partner rechtlich verbindliche Abmachungen vertraglich vereinbarten, könne nicht von einer Erprobung gesprochen werden. Die Jahre 2003, 2004 und 2005 verstünden sie vielmehr als Übergangszeit. Genau für diese Zeit sei es für beide Seiten von entscheidender Bedeutung, dass die Leistungsverträge eigentlich jährlich neu ausgehandelt werden sollten. Im Sinne einer Entwicklung könnten nur so Anpassungen und Korrekturen vorgenommen werden. Am Rande vermerkt sei es nicht die Aufgabe der Direktion Bildung, bei der Erarbeitung der Dachorganisation die Führung zu übernehmen. Es wäre vielmehr Sache der privaten Kinderkrippen, die Anforderungen als Subventionsempfänger zu erfüllen und eine Dachorganisation zu bilden. Zum Controllingbericht: Es sei wünschenswert, dass das Parlament jährlich über die wirtschaftliche Situation und die Belegung, Qualität, Tarifstruktur, Angebot und Nachfrage und Subventionsgrad durch einen Controllingbericht orientiert werde. Zusammen mit diesen Anregungen sei die SP für diesen Kredit. Üblich sei es zwar, den Kredit mit einem Leistungsauftrag für ein Jahr zu sprechen. Normalerweise würden die Eckdaten des Leistungsauftrags auf der Basis des Controllingberichts für das Folgejahr gemacht und nicht für drei. Dies befremde etwas, aber manchmal sei Anderes möglich. Trotzdem sei die SP-Fraktion einstimmig für Eintreten und sei – sie denke grossmehrheitlich – dafür. Caroline Wernli Amoser meint, es sei vielleicht ein Einzelvotum ihrerseits. Sie müsse einfach auf einige Punkte reagieren, die ihre Vorrednerin Claire Rast Rieder gesagt habe. Sie sei absolut dagegen und sie möchte den Stadtrat davor warnen, die Bildung der Dachorganisation den Vereinen zu überlassen. Sie sei jahrelang bei einer Krippe dabei gewesen und sie habe jahrelang versucht, sich dafür einzusetzen, dass es eine Dachorganisation gebe. Sie finde, es sei der einzig richtige Weg, und habe es auch im Parlament bei jeder Gelegenheit wieder gesagt. Genau wie auch die einheitlichen Tarife. Sie müsse sagen, dass es nicht gelingen werde, wenn die Verantwortung nicht übernommen werde. Irgend jemand müsse oben am Tisch sitzen und sagen, wie es laufe und dass, wer es nicht so haben wolle, auf Subventionen verzichte. Davor möchte sie wirklich warnen, da es sonst einmal mehr zum Scheitern verurteilt sei. Es sei erwähnt worden, man müsse lernen, mit Unsicherheiten umzugehen. Dies sei jedoch nicht so schlimm, da rechtliche Grundlagen bestünden. Sie möchte darauf hinweisen, dass bis anhin auch schon Leistungsverträge bestanden hätten, und es existiere auch ein Reglement, das vom Parlament vor Jahren verabschiedet worden sei. Er denke, dies müsse angepasst werden. Man habe dazumal versucht, die Leistungsverträge jedes Jahr zu erneuern. Es habe sich gezeigt, dass es nicht funktioniere, weil die aktuellen Daten logischerweise Ende Jahr oder anfangs des nächsten Jahres vorhanden seien. Also könne man nicht rechtzeitig beginnen, wieder neue Leistungsverträge auszuarbeiten. Das heisse, dass die Krippen weiter gearbeitet hätten, ohne dass sie aktuelle Leistungsverträge gehabt hätten. Dies mache unsicher und sei eine unmögliche Situation. Es sei auch erwähnt worden, dass sehr viel ehrenamtliche Arbeit geleistet worden sei und immer noch geleistet werde. Sie denke, es sei eine Leistung, die schliesslich der Stadt zukomme. Man müsse aufpassen, dass diese Leute nicht „verheizt“ würden, auch wenn es glücklicherweise jetzt zum Teil neue Leute habe. Die jährliche Berichterstattung finde sie gut. Sie gehe davon aus, dass es mit dem Verwaltungsbericht abgedeckt werde. Christian Wüthrich erklärt, in der GPK sei es wünschenswert gewesen, dass die Stadt den Lead übernehme und zwar genau wegen den jahrelangen „Rohrkrepierern“, an denen man heute noch „herumhüstle“. Wenn die Stadt das Zepter und das Heft nicht in die Finger nehme, habe man ein Problem und stehe in ein oder zwei Jahren wieder hier. Stadtrat René Rudolf von Rohr antwortet, es sei auch der Wunsch der Trägerschaften, dass die Führung durch die Direktion Bildung und Sport übernommen werde. Es sei nicht böser Willen, aber die Zeit sei in der Regel nicht vorhanden, um bei den Leuten, die Freiwilligenarbeit leisteten, ein solches System in eine Dachorganisation, in ein gemeinschaftliches Vorgehen, zu überführen. Er denke, es sei etwas Wichtiges, das mitgenommen werden müsse. Es gehe sehr viele Theorien zu WOV, wie häufig und nach welcher Zeit ein Leistungsauftrag angepasst werden müsse und wer was wo zu sagen habe. Er sei davon überzeugt, dass, wenn man Ziele erreichen wolle, es individuell angegangen werden müsse. Die Organisation müsse situativ gefunden und festgelegt werden, um ans Ziel kommen zu können. Man habe versucht, dies hier zu machen. Bei der Berichterstattung sei es klar, dass, falls das Parlament wünsche, ausserhalb des Verwaltungsberichts nochmals einen Bericht zu haben, dieser aus dem Verwaltungsbericht kopiert und vorgelegt werde. Es sei einfach nicht allzu sinnvoll. Die Trägerschaften bräuchten eine gewisse Sicherheit. Diese hätten sie nun nach hartem Aushandeln der Leistungsaufträge und Verpflichtungskredite. Sie könnten nun drei Jahre lang arbeiten, und man könne gemeinsam an ein Ziel gehen. Er finde es sehr wichtig, dass man sich diese Zeit nehme und dann tatsächlich am Schluss etwas habe, das nach aussen präsentiert werden könne und mit dem man im Angebot der Schweiz schliesslich zu den besten Städten gehören werde. Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: I. 1. Das Gemeindeparlament stimmt der im Bericht aufgezeigten Strategie «Hin zu einer Dachorganisation» im Bereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Olten zu. 2. Der Verpflichtungskredit von Fr. 690'000.– jährlich für die Beiträge an die Kinderkrippen und den Hort der Stadt Olten für die Jahre 2003, 2004 und 2005 wird bewilligt. Total also Fr. 2’070’000.– und zwar - zu Handen Budget 2003 Konto Nr. 542.365.02 - zu Handen Budget 2004 Konto Nr. 542.365.02 - zu Handen Budget 2005 Konto Nr. 542.365.02 Fr. 690'000.– Fr. 690'000.– Fr. 690'000.– 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. II. Ziffer I./2. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum. Mitteilung an: Direktion Bildung und Sport Rektorat Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 34/0 Prot.-Nr. 41 Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“/Kreditbewilligung Sehr geehrte Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat von Olten unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag: 1. Ausgangslage Der Stadtrat hat im Frühjahr 2000 einen Ausschuss der drei damaligen Ressorts Soziale Dienste, Bildung und Sport und Öffentliche Sicherheit beauftragt, integratorische Massnahmen vorzubereiten. Im Herbst wurde der Auftrag erweitert, indem auch Massnahmen im Bereich Jugendgewalt/rechts- und linksradikale Gewalt vorzuschlagen seien. Am 12. Dezember 2000 hat der Stadtrat auf Antrag des Ausschusses Integration beschlossen, für das Jahr 2001 ein Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ zu lancieren und eine Eingabe an die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen (EKA) zu richten, um mit Bundesmitteln das Stadtprojekt erweitern zu können. Die eidgenössischen Räte hatten für Integrationsprojekte Jahrestranchen von 10 Millionen Franken gesprochen, die EKA wurde vom Bundesrat mit dem Vollzug beauftragt. Grundlage des Projekts ist das Konzept Ausländer/innenpolitik von 1998. Der Stadtrat genehmigte am 9. April 2001 vorerst das Stadtprojekt. Nachdem die EKA am 17. April 2001 den Teilprojekten Froburg, Säli und Engelberg einen Pauschalbeitrag von Fr. 70'000.-- gesprochen hatte, genehmigte der Stadtrat in einem zweiten Schritt am 14. Mai 2001 das erweiterte Gesamtprojekt. Am 18. Mai 2001 wurde das Projekt „In Olten gemeinsam“ mit einer Medienkonferenz lanciert. Am 24. September 2001 beschloss der Stadtrat, eine erneute Eingabe bei der EKA für das Jahr 2002, die bis 30. September 2001 einzureichen war. Für bereits bewilligte Projekte war eine erleichterte Eingabe möglich, d.h. die Fortsetzung bewilligter Projekte gelten inhaltlich als akzeptiert. Dies galt auch für die Eingabe 2003, die bis zum 30. September 2002 termingerecht erfolgte. Da das Integrationsprojekt, um nachhaltig wirken zu können, längerfristig durchgeführt werden soll, ist nach dem Bruttoprinzip das Gemeindeparlament zuständig. Deshalb wurde das Projekt 2002 im Januar 2002 dem Gemeindeparlament vorgelegt. Das Teilprojekt Belchen, Massnahmen im Bereich Jugendgewalt, entsprach ursprünglich nicht den Kriterien der EKA. Im Herbst 2001 lancierte das Departement des Innern eine Seite 53 Ausschreibung für Beiträge an Projekte aus dem Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte. Da das Teilprojekt Belchen diesen Ausschreibungskriterien entspricht, erfolgte für Belchen ebenfalls eine Eingabe, die am 7. Dezember 2001 positiv beurteilt wurde. Für den Projektteil Belchen wurden vom Bund für die Jahre 2001 bis 2003 Fr. 38'000.-- gesprochen. Das Gemeindeparlament hat vom Projekt 2002 Kenntnis genommen und den beantragten Kredit mit Auflagen betreffs Projektleitung und Controlling genehmigt. Offen ist, wie der Bund durch die EKA ab 2004 Integrationsprojekte unterstützen wird. Deshalb ist es sinnvoll, „In Olten gemeinsam“ für wiederum ein Jahr zu genehmigen. 2. Das Gesamtprojekt „In Olten gemeinsam“ 2.1. Das Gesamtprojekt In der Übersicht präsentiert sich das Gesamtprojekt wie folgt: In Olten gemeinsam 1. Froburg (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt) Förderung der sprachlichen Kommunikationsmöglichkeiten Sprachkurse mit lebenspraktischen Fragen für Mütter mit Kleinkindern Sprachkurse für berufstätige Frauen und Männer Sprachkurse für Jugendliche Orientierungsanlässe für ausländische Neuzuzüger/innen Modul „Gesundheitsförderung“, welches in andere Teilaktivitäten (v.a. Sprachkurse) eingebaut werden kann Sprachförderung für Kleinkinder Stadtführungen für bereits in Olten wohnhafte Ausländer/innen 2. Säli (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt) Fort- und Weiterbildung von Schlüsselpersonen Aufbau eines Netzes von „Vertrauensleuten“ innerhalb der Ausländerorganisationen und Anbieten einer begleiteten Erfahrungs-Austausch-Gruppe Einsatz von Mediator/innen, welche für die Übernahme von kulturellen Übersetzungsarbeiten befähigt sind Durchführung von Workshops für Jugendarbeitende und Jugendsporttrainierende in Vereinen, die schweizerische und ausländische Jugendliche betreuen Ausbildung, Betreuung und Begleitung der Vertrauensleute ERFA-Gruppe mit „Funktionär/innen“ von Ausländer-Organisationen Drehscheibe 3. Born (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt) Förderung der Partizipation Beitrag an das zweisprachige Aheste Förderung integratorischer Anlässe Drehscheibe Gemeindeparlamentarier/innen und Mitglieder der Integrationskommission besuchen Ausländerorganisationen Foto- und/oder Videoprojekt für Jugendliche mit Ausstellung, Abschluss Malen und Gestalten für Frauen Seite 54 Tanz- und Theatergruppe mit Aufführung, neue Gruppe 1 Quartierfest (Durchmischung) Jugendliche gestalten Freizeitprojekt (siehe auch Teilprojekt 7), Weiterführung 4. Drei Tannen (Nach EKA-Kriterien, Entscheid noch hängig) Aufbau einer regionalen Integrationsplattform Die Fragen der regionalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit einer kantonalen Fachstelle sind zu klären. Zudem ist ein erneutes Gesuch vorzubereiten. Im Vordergrund steht für eine regionale Trägerschaft der Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu. Erweiterungsmöglichkeiten (Gesuch noch nicht entschieden) Leistungsauftrag vom Bund: Ziel ist die Schaffung einer regionalen professionellen Institution, die auf Integrationsfragen spezialisiert ist und die wesentlichen Vernetzungsaufgaben wahrnimmt. Die regionale Institution soll einen Leistungsauftrag des Bundes erhalten. In der regionalen Plattform sollen alle Aktivitäten koordiniert, die Kräfte gebündelt werden. Die Plattform arbeitet nach den Vorgaben EKA/BFA Schwerpunkt 5. Einzubeziehen sind bei der Strukturplanung der Regionalverein, die Regionsgemeinden, die Integrationskommissionen der Stadt Olten und von Trimbach, die Kirchgemeinden, die privaten Institutionen, die mögliche kantonale Migrationsfachstelle und vor allem die Ausländerorganisationen. 5. Hauenstein (entsprechend EKA-Kriterien keine Unterstützung) Massnahmen im schulischen Umfeld Einschulung verbessern: Sprachprobleme überwinden; Erklärungen wie es funktioniert Spezielle Einstiegsmodule für Kinder ohne Deutschkenntnisse Traumata-Bewältigung (Gewalt, Kriegsereignisse und Kulturschock) Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen und Vertrauensleuten Hausaufgabenhilfe für ausländische Kinder weiterführen Durchführung von Elternabenden für Ausländer/innen nach Bedarf Gezielter Einsatz von Mediator/innen im schulischen Bereich Übersetzte Dokumente Deutscherwerb im Vorschulalter (nach Froburg) Angebot im Bereich Gesundheit/Ernährung/Lebenskunde Lebenskundlicher Unterricht Organisation von ausländischen Frauen-Gruppen Sportvereine, die integrieren, fördern 6. Engelberg (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt) Massnahmen im Bereich Öffentliche Sicherheit Ausländer/innen nehmen an der Hauptübung der Feuerwehr teil Informationen über die Feuerwehr und den Herz-Not-Ruf Aktivität Die Polizei hat beim Ferienpass 2003 wiederum ein Angebot Informationen über die Rolle der Polizei Verkehrsunterricht für fremdsprachige Kinder Kurse in Englisch und Italienisch für Polizeibeamt/innen Quartierpolizist/innen treffen Vertrauensleute und Vertreter/innen Ausländerorganisationen Zivilschutz übernimmt geeignete integratorische Aufgaben von Seite 55 Die Feuerwehr veranstaltet separate Anlässe für die ausländische Bevölkerung (Tag der offenen Türen, Begegnungstag). Die sprachliche Kommunikation ist dabei sichergestellt Als Info-Kanal für Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz werden die ausländischen Organisationen aktiviert An Korpsrapporten der Polizei kann Kulturvermittlung stattfinden Verbesserung des Info-Standes über den Zivilschutz bei der ausländischen Bevölkerung (Stärkung des Sicherheitsgefühls) 7. Belchen (nach Antirassismus-Kriterien, durch Bundesgelder unterstützt) Massnahmen im Bereich Jugendgewalt/rechts- und linksradikale Gewalt Jugendgewalt: Kurzkonzept mit Massnahmenplan Jugendliche gestalten Freizeiträume Tanz- und Theatergruppe mit Aufführung Foto- und Videoprojekt für Jugendliche mit Ausstellung Aufsuchende Jugendarbeit Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen Basketball-Nacht Firmen Jugendlicher fördern Gemeinnützige Einsätze für jugendliche Gewaltanwender 2.2. Organisation/Umsetzung Die gewählten Organisationsformen zur Umsetzung haben sich grundsätzlich bewährt. Entsprechend den Vorgaben des Gemeindeparlaments wurden im Jahre 2002 folgende Abklärungen und Änderungen vorgenommen: a) Projektleitung Auf Grund verschiedener Vorbehalte an der Gemeindeparlamentssitzung vom 24. Januar 2002 gegenüber der Projektleitung vom Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ wurde die Projektleitung in der Mittelland Zeitung vom 4. Mai 2002 neu ausgeschrieben. Bis zum offiziellen Einsendetermin am 24. Mai 2002 trafen insgesamt 12 Bewerbungen ein. Der Steuerungs-Ausschuss hat sich für die Beibehaltung der Projektleitung durch das Schweizerische Arbeiterhilfswerk, vertreten durch Herrn Ruedi Heutschi, Hägendorf, entschieden. Ausschlaggebend für den Entscheid war unter anderem, dass Herr Ruedi Heutschi die klar fundiertesten Kenntnisse der Integrationsthematik in der Region Olten mitbringt. Seine gut ausgebauten Beziehungen zu Ausländerorganisationen und seine Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit sind weitere positive Faktoren. Mit der Bestätigung der Projektleitung bleibt die Kontinuität der Integrationsbemühungen am erfolgreichsten gewährleistet. Ebenso bleibt das Kostendach für die eigentliche Projektleitung bestehen. b) Evaluation und Controlling Der Steuerungsausschuss hat sich ferner dahingehend ausgesprochen, mit Frau Franziska Zeller aus Olten ein neues Teilprojekt von „In Olten gemeinsam“ aufzubauen. Dabei handelt es sich um die Evaluation und die Qualitätssicherung. Die Evaluation und die Qualitätssicherung umfasst die Auswertung der im Jahre 2001 und 2002 durchgeführten Teilprojekte, um daraus das Verbesserungspotential zu eruieren. Die Qualität des Projektes wird dadurch dauernd überwacht. Diese beiden, bis jetzt etwas vernachlässigten Punkte, gaben im Parlament ebenfalls zu Kritik Anlass. Im Gesamtprojekt steht das Teilprojekt Evaluation und Seite 56 Qualitätssicherung unabhängig als Controlling – Instrument zur Verfügung und ist gegenüber dem Steuerungsausschuss verantwortlich. Der Steuerungsausschuss ist überzeugt, mit der Einbindung der Evaluation und dem Projektcontrolling einen zukunftsgerichteten Entscheid getroffen zu haben. 2.3. Projektvolumen Um nachhaltige Wirkung erzielen zu können, muss es ein bestimmtes Volumen haben, und die Problemlage erfordert es, dass in verschiedenen Bereichen Massnahmen ergriffen werden. Daraus ergab sich die Projektstruktur mit sieben Teilprojekten und das Volumen. Zudem war bei der Konzipierung darauf zu achten, dass dem Anspruch der EKA nach „angemessener Beteiligung der Trägerschaft“ Genüge getan wurde. Aus beiden Aspekten heraus wurden Aktivitäten der Direktionen Bildung und Sport und Öffentliche Sicherheit ins Projekt einbezogen. 2001 und 2002 hat die EKA je Fr. 70'000.-- gesprochen, dies bei einem Projektvolumen von Fr. 282‘000.-- (2001), resp. Fr. 298’130.-- (2002), diesmal inkl. Beitrag der AntirassismusKommission. Für das Controlling wurde im Projekt 2003 Fr. 10'000.-- vorgesehen. Der EKA wurde deshalb ein Gesuch über Fr. 75'000.-- gestellt. 3. Projektverlauf Aufgrund der langwierigen Entscheide durch die EKA verzögerte sich der Projektstart im Jahre 2001 um mehrere Monate. Das Projekt dauerte dann, entsprechend einem Beschluss des Steuerungsausschuss, bis Ende Februar 2002. Ab dem Monat März konnte nahtlos das Projekt 2002 gestartet werden. Als integrierender Bestandteil und Beilage dieses Berichtes und Antrages dient der Evaluationsbericht von Frau Franziska Zeller. Der Bericht über das Controlling folgt Ende 2002. Neben absoluten Höhepunkten wie beispielsweise dem Tanz/Theater mit Jugendlichen, durchgeführt von Frau Ursula Berger, den Stadtführungen und der Einweihung des Streetballplatzes in der Schützenmatte konnten ein paar wenige Teilprojekte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden. Diese lagen aber im vorgesehenen Rahmen. 4. Projekt 2003 Die EKA hat das Projekt 2001 inhaltlich geprüft und für förderungswürdig befunden. Diese Prüfung gilt auch für das Folgeprojekt, wie auch die EKA-Kriterien und Vorgaben bis zum Jahre 2003 Bestand haben. Auch die Erfahrungen in der Praxis erzeigen den Projektrahmen und die Projektinhalte als tauglich. Deshalb bewegte sich das Projekt 2002 im gleichen Rahmen wie das Startprojekt, und auch 2003 gelten die gleichen Grundlagen. Inhaltlich wurden ins Projekt 2003 folgende neue Elemente aufgenommen: Drehscheibe: Informations- und Kommunikationsstelle Malen und Gestalten für Frauen Sprachförderung in der Spielchischte Sprachkurs für Mütter mit Schulkindern Das Projekt 2003 enthält auch die Vorbereitungen für ein Folgeprojekt, das sich wiederum nach den Vorgaben der EKA zu richten hat, die noch nicht bekannt sind. Möglich ist, dass die EKA Mehrjahresprogramme ausschreiben wird. Seite 57 5. Finanzbedarf/Finanzierung Projekt 2003 a) Finanzbedarf Der Finanzbedarf des Gesamtprojekts betrug 2001 Fr. 282'700.-- und 2002 Fr. 298‘130.--. Für 2003 werden neu insgesamt Fr. 318'500.-- beantragt. Die Erhöhung ergibt sich aus der Eingabe an den Bund (Fr. 75’000.-- statt Fr. 70’000.--). Entsprechend müssen auch die Eigenleistungen erhöht werden. Finanzbedarf in der Übersicht Froburg Säli Born Drei Tannen Hauenstein Engelberg Belchen Total Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 70000 36000 44000 4500 97000 25000 42000 318500 b) Finanzierung Ins Projekt sind Aktivitäten der Direktionen Bildung und Sport und Öffentliche Sicherheit aufgenommen, die der Integration dienen, aber auch ohne Projekt wahrgenommen werden. Bei der Direktion Bildung und Sport handelt es sich unter anderem um DeutschZusatzstunden, um Aufgabenhilfe, um Einschulung. Bei der Direktion Öffentliche Sicherheit sind zu erwähnen: Quartierpolizei, Feuerwehr Rekrutierung, Ferienpass, Weiterbildung. Diese „normalen“ Aktivitäten sind durch die Direktionsbudgets abgedeckt, aber in den Eingaben an den Bund als Leistungen der Stadt Olten ausgewiesen. Ebenfalls als Leistungen der Stadt Olten sind Overheadkosten von Fr. 8’000.-- ausgewiesen. Auch dieser Betrag ist in den Direktionsbudgets enthalten. Für das eigentliche Budget Integration der Einwohnergemeinde verbleiben Nettokosten von Fr. 100'000.--. Der Bruttobetrag ist neu mit Fr. 188'000.-- ausgewiesen (Konto 580.365.26); als Ertrag (Konto 580.460.02) der in Aussicht gestellte Beitrag der EKA (Fr. 75'000.--) und der zugesicherte Beitrag (Fr. 13'000.-- aus dem Fonds für Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte). Im gedruckten Budget 2003 der Einwohnergemeinde sind die Beträge mit Fr. 170'000.Weiterführung Integrationsprojekte und Fr. 70'000.- Beitrag Bund an Integrationsprojekte angegeben. Im Budget ebenfalls enthalten sind die Beiträge Regionsgemeinden (für Teilnehmende), die Kursbeiträge der Teilnehmenden, Eintritte und Sponsoring und die Overheadanteile der Anbieter für das Teilprojekt Belchen. Diese Erträge fallen nur bei ausgelösten Aktivitäten an und sind kosten- und ertragsneutral. Finanzierung in der Übersicht Budget Bildung und Sport EG Olten Budget öffentliche Sicherheit EG Olten Budget Verwaltung div. (Overhead Stadt) Netto Budget Integrationsprojekt EG Olten Konto 580.365.26 minus Konto 580.460.02 Finanzierung durch EG Stadt Olten Beitrag EKA, in Aussicht gestellt Fr. Fr. Fr. 72000 18000 10000 Fr. 100000 Fr. 200000 Seite 58 Konto 580.460.02 Beitrag Antirassismuskommission, gesprochen Konto 580.460.02 Finanzierung Bund Beiträge Regionsgemeinden Kursbeiträge Teilnehmende Eintritte, Sponsoring Budgetierter Overheadanteil Auftragnehmer Belchen Weitere Erträge Fr. 75000 Fr. 13000 Fr. Fr. Fr. 8000 8000 8000 Fr. 6500 Total Fr. 318500 Fr. 88000 Fr. 30500 Fr. 318500 Beschlussesantrag: 1. Vom Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ mit einem Gesamtvolumen von Fr. 318500.-für 2003 wird Kenntnis genommen. 2. Für das Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ werden zu Lasten Konto 580.365.26 Fr. 188‘000.-- bewilligt. Darin sind Fr. 88'000.-- Bundesbeiträge (Konto 580.460.02) enthalten. 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Namens der GPK spricht Werner Good. Die GPK begrüsse das Projekt grundsätzlich als ein Projekt der Stadtentwicklung. Es sei für die Stadt Olten mit einem Ausländeranteil von 25 % sehr wichtig und könne auch für andere Gemeinden wegweisend für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sein. Weiter sei festgestellt worden, dass im Jahr 2002 in einigen Teilprojekten sehr erfolgreiche Veranstaltungen durchgeführt worden seien. Trotzdem habe die GPK zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch Ende des Jahres 2002 im Evaluationsbericht von Frau Zeller ähnliche Mängel wie anfangs Jahr festgehalten würden. Deshalb habe die GPK begrüsst, dass jetzt ein Controlling eingeführt worden sei und erwarte von der Steuerungsgruppe, der eine Stadträtin und zwei Stadträte angehörten, dass entsprechende Entscheide sofort getroffen würden. Es sei vom Stadtrat klar gesagt worden, dass das Controlling sich nicht nur über die Projektleitung erstrecke, sondern auch über einzelne Projekte. Der Stadtrat habe weiter versprochen, dass im Frühjahr auf die Evaluationsberichte oder die Controllingsberichte reagiert werde, indem das Angebot bereinigt würde. Auf dieser Basis habe die GPK dem Antrag des Stadtrates mit 6 : 0 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Seite 59 Stadtrat Peter Schafer äussert sich wie folgt: Vor drei Jahren habe man sich in der Stadt Olten Konfrontationen von links- und rechtsradikalen Gruppen gegenüber gesehen, die in unschönen Szenen und unbewilligten Demonstrationen ausgeartet seien. Ebenso spreche der hohe Bevölkerungsanteil von 25 %, die keinen Schweizer Pass hätten, ganz klar dafür, dass integratorische Massnahmen angeboten würden. Der Stadtrat habe sich im Jahre 2000 dafür ausgesprochen, solche Massnahmen anzubieten und auch Massnahmen zur Problematik der Jugendgewalt sowie der rechts-/linksradikalen Gewalt auszuarbeiten. Mit den Geldern der eidgenössischen Kommission für Ausländerfragen sowie des Fonds für Menschenrechte und gegen Rassismus und dem Stadtbeitrag sei das vorliegende Projekt erarbeitet worden. Das Projekt 03 sei identisch mit dem Projekt 02. Es bestehe nach wie vor aus sieben Teilprojekten. Der Steuerungsausschuss sei immer noch überzeugt, dass mit diesem Projekt genügend Handlungsspielraum gegeben werde, um situationsbezogen Schwerpunkte setzen zu können. Beispielsweise sei Traumata-Bewältigung im Moment kein Thema. Es gebe keine Nachfrage in diesem Bereich. Dafür habe man kurzfristig ein neues Projekt, die Sprachförderung in einer Spielgruppe aufnehmen können. Zusammen mit dem Bericht und Antrag habe das Parlament einen Evaluationsbericht erhalten, der integrierender Bestandteil der Vorlage sei. Es sei ein Teil des Rechenschaftsberichts. Der zweite Teil sei der Controllingbericht, der im nächsten Frühjahr folgen und den zweiten Teil des Rechenschaftsberichts darstellen werde. Der Controllingbericht werde ab diesem Zeitpunkt trimesterweise erscheinen. Zu den Projekten: In diesem Jahr hätten ganz tolle Anlässe durchgeführt werden können. Das Tanztheater sei die erfolgreichste Aufführung gewesen. Frau Berger habe ein sehr schönes Theater geschaffen. Aber auch die lebendigen und warmen Stadtführungen – er denke an die Italienerinnen und Italiener – würden ihm noch lange in Erinnerung bleiben. Alles in allem hätten um die tausend Personen direkt erreicht werden können. Olten sei die einzige Gemeinde im ganzen Kanton, die ein solches Projekt habe, und Olten müsse auch in Zukunft ein solches Integrationsprojekt führen. Fr. 100'000.— als Stadtbeitrag seien kein Luxus. Die gewählte Organisationsstruktur Steuerungsausschuss, Stadtrat, Verwaltung, Projektleitung, Aufträge an Dritte erweise sich als funktionstüchtig und effizient. Der Steuerungsausschuss habe in diesem Jahr die Projektleitung neu ausgeschrieben. Dies aufgrund der Vorbehalte der Debatte im Januar. Es hätten sich zwölf Personen gemeldet. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile habe sich der Stadtrat für die bisherige Projektleitung durch Herrn Ruedi Heutschi ausgesprochen. Für die Evaluation und das Controlling sei Frau Fränzi Zeller eingesetzt worden. Ihr Bericht liege vor. Der Steuerungsausschuss wolle die aufgeführten Mängel rasch beheben und habe als erste Massnahme die Schaffung einer Homepage an die Hand genommen. Unter www.inoltengemeinsam.ch werde das Projekt für alle einsehbar und zugänglich. Dadurch werde die Transparenz und die Kommunikation nach innen und nach aussen. Wie bereits aufgeführt, werde dreimal jährlich ein Controllingbericht erscheinen, der das Projekt laufend verbessern solle. Sie wollten damit Daten und Zahlen liefern und informieren. Nico Zila meint, das Projekt „In Olten gemeinsam“ sei für die FdP-/JL-Fraktion ein wichtiges Projekt. Eine Stadt in der Grösse Oltens und mit einem Bevölkerungsanteil von plus 25 %, der nicht im Besitz des Schweizer Passes sei, sei ein solches Projekt eine absolute Notwendigkeit. Gewisse Mängel seien allerdings festgestellt worden. Das Angebot sei trotz entsprechenden mahnenden Worten im Januar immer noch viel zu breit. Zu einem wirkungsorientierten Projekt, wie es ein solches Integrationsprojekt nach ihrer Ansicht unbedingt sein müsse, gehöre eine saubere Auflistung der gesetzten Ziele, der Massnahmen, die zur Zielerreichung angewendet werden sollten und schliesslich selbstverständlich eine Bilanz der Ergebnisse. Dabei seien die Teilnehmerzahlen weder die einzige massgebende Grösse, noch seien sie ein wirklicher Indikator für die Qualität dieses Projekts. Im Januar dieses Jahres habe das Gemeindeparlament bei seinem Entscheid keinen und heute einen unvollständigen Bericht als Entscheidungsgrundlage gehabt. Die FdP-/JL-Fraktion möchte dem Stadtrat und besonders der Seite 60 Direktion Soziales angesichts der Wichtigkeit dieses Projekts eine dritte Chance geben, allerdings aber gleichzeitig den folgenden Antrag stellen, der in der Detailberatung als gestellt gelten solle. Sie möchten neu Ziffer 3 einfügen: „Für die erste Phase wird der halbe Kredit (Fr. 94'000.--) freigegeben. Das Vorliegen eines Controlling- und Massnahmenberichts ist Voraussetzung für die Freigabe des Restkredits“. Dies hätte zur Folge, dass die bisherige Ziffer 3 zur neuen Ziffer 4 würde. Dieser Controlling- und Massnahmenbericht sei bereits von Stadtrat Peter Schafer versprochen worden. Iris Schelbert hält für die Grüne Fraktion grundsätzlich Folgendes fest: Integrationsprojekte in einer Stadt mit 25 % ausländischer Wohnbevölkerung seien ein Muss. Die Grüne Fraktion werte es als ausserordentlich positiv, dass Olten diese hohe Sensibilität für die Integration aufbringe. Erfolgreiche Integration sei für die Stadt imagefördernd und identitätsstiftend für alle Bewohnerinnen und Bewohner. An der Integration arbeiten müssten wirklich alle, die ausländischen wie auch die schweizerischen Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von Alter, Bildung und sozialem Status. Dies sei eine Grundvoraussetzung für das Gelingen aller Bemühungen. Absolut erste Priorität hätten für sie alle Projekte, die sich mit dem Erwerb der deutschen Sprache befassten. Ohne Sprache sei Integration nicht möglich. Eine gemeinsame Sprache ermögliche Kennenlernen. Wen oder was man kenne, mache keine Angst mehr. Weiter favorisierten sie Projekte gegen Jugendgewalt und solche, die die Partizipation der ausländischen Wohnbevölkerung an unserem Stadtleben förderten. Gerade weil Integration der ausländischen Wohnbevölkerung für die Grüne Fraktion eine so hohe Priorität habe, erlaubten sie sich, in diesem Bereich auch das Beste zu verlangen. Vor einem Jahr habe die erste Vorlage zu „In Olten gemeinsam“ auf dem Tisch gelegen. Dabei sei die Notwendigkeit der Integrationsbemühungen in keinster Art und Weise von keiner Seite in Frage gestellt worden, jedenfalls von denjenigen, die sich dazu geäussert hätten. Vorbehalte gegenüber der Projektleitung sei von grüner und SP-Seite geäussert worden. Das überladene Fuder, der harzige Start, das fehlende oder unklare Controlling und der unklare Zeitplan seien weitere Kritikpunkte, auch aus anderen Fraktionen, gewesen. Dazumal hätten sie ihren Rückweisungsantrag zu Gunsten des FdP-/JL-Antrags zurückgezogen. Sie hätten in ihrem Antrag einen Rechenschaftsbericht vom Stadtrat per Ende 2002 verlangt. Heute liege eine praktisch unveränderte Vorlage vor. Die Projektleitung sei wieder die gleiche, der vom Parlament einstimmig verlangte Rechenschaftsbericht liege nicht vor. Im Verwaltungsbericht sei kaum eine halbe Seite Zusammenfassung zu lesen gewesen und für die schwerpunktmässigen Einzelmassnahmen hätten gerade vier Zeilen gereicht. Vor ihnen liege hingegen ein Evaluations-bericht, der Teil des Rechenschaftsberichts sein sollte. Er sei auch recht aufschluss-reich. Heute beantrage die Grüne Fraktion wiederum die Rückweisung dieser Vorlage. Sie hätten klar einen Rechenschaftsbericht verlangt, der nicht vorliege. Sie seien auch nicht bereit, den Evaluationsbericht als Ersatz und das Versprechen, irgend einmal komme dann noch der Controllingbericht, so entgegen zu nehmen. Gerade in diesem Bereich sei ihnen schon etwas viel versprochen worden. Sie hätten die Projektleitung kritisiert, und diese sei offenbar als jene mit dem grössten Rucksack wieder eingesetzt worden. In der Evaluation werde aber erwähnt, dass der Projektleiter ein riesiger Info-Träger sei, aber nur wenig schriftlich dokumentiert habe. So werde man natürlich schnell unentbehrlich, wenn alles in einem Kopf sei, aber nichts zu Papier gebracht worden sei. Sie mache noch folgenden Exkurs auf die Finanzen: Es heisse, die zur Verfügung stehende Zeit für die Projektleitung sei zu knapp bemessen. Es seien sechs Wochenstunden für Fr. 26'000.— pro Jahr. Es seien 14,2 Stellenprozente. Sie habe dies auf 100 % ausgerechnet. Dies ergebe rund Fr. 182'000.—. Der finanzielle Rahmen für die Projektleitung sei alles andere als kleinlich. Vielleicht könnte beim gleichen finanziellen Rahmen die Stundendotation etwas erhöht werden. Weiter stehe im Bericht, die Kommunikation gegen innen und aussen sei schlecht. Die Public Relation sei eher zurückhaltend. Viele Leute wüssten gar nicht mehr, dass es „In Olten gemeinsam“ gebe. Sie möchte auf Folgendes hinweisen: „Tun Seite 61 Sie Gutes und sprechen Sie davon“. Es werde nämlich wirklich viel Gutes getan. Im Bericht stehe weiter, Transparenz sei sehr gefragt, aber nicht gewährleistet. Vernetzung und Informationen fehlten. Zeitplan und Prioritäten fehlten. Das Projekt sei – und das meinten sie auch – trotz ausgezeichneter Einzelprojekte verbesserungsbedürftig. Auch dies zeige die Evaluation ganz klar. Aus all diesen genannten Gründen weise die Grüne Fraktion die Vorlage zurück und verlange schnellstmöglich den fehlenden Rechenschaftsbericht der Projektleitung. Sie möchten ein klares, transparentes, kommunikatives und dichtes Integrationsprojekt mit definierten Prioritäten und Zeithorizonten. Sie wollten nicht quantitativ, sondern qualitativ hochstehende Integration. Sie möchte ein Argument gegen die Zurückweisung vorweg nehmen. Das letzte Mal sei gesagt worden, das Projekt sei akut gefährdet, wenn es zurückgewiesen werde. Sie möchte daran erinnern, dass letztes Jahr ein ganzes Budget zurückgewiesen worden sei und die Stadt Olten weiter existiert habe. Sie verlangten, dass die Parlaments-beschlüsse auch in solch sensiblen Sozialvorlagen, wie es das Integrationsprojekt sei, bei dem eigentlich gar niemand dagegen sein dürfe oder es sich leisten könne, dagegen zu sein, als verbindlich angesehen würden. Pius Caminada erklärt, die CVP-Fraktion sei grossmehrheitlich dafür. Man sei der Meinung, Integration sei etwas sehr Wichtiges. Die 25 % machten etwa 2000 Personen aus. Fragen bezüglich Machbarkeit und Controlling seien aufgetaucht. Man sehe auch, dass sehr viele Projekte laufen würden und sei zur Meinung gelangt, manchmal wäre etwas weniger mehr. Luzia Stocker Rötheli führt aus, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sei in Olten nach wie vor eine wichtige politische und gesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe müsse sowohl die Politik wie auch die Gesellschaft wahrnehmen und zwar gemeinsam mit der ausländischen Wohnbevölkerung. Nach wie vor seien die Bemühungen im Integrationsbereich sehr wichtig. Eine Politik der sozialen und gesellschaftlichen Integration biete die beste Garantie zur Förderung der Chancengleichheit aller Menschen, die in diesem Land und speziell in Olten wohnten. Es reiche nicht zu sagen, die Türe sei offen. Man müsse auch dafür sorgen, dass die Menschen den Weg fänden. Dieser Weg oder verschiedene solche Wege zeigten die Projekte des Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ auf. Es setzte an ganz unterschiedlichen Punkten an und biete somit eine breite Palette zur besseren Integration. Ob es nun die Sprachkurse für Mütter mit Kleinkind, der Deutschzusatz, der neu in den Spielgruppen angeboten werde, das Tanzprojekt oder die Streetballanlage sei, um nur einige Projekte zu nennen. Je besser die Integration gelinge, umso einfacher werde das Zusammenleben und umso weniger Probleme ergäben sich daraus. Der Bericht von Frau Franziska Zeller zeige auf, wie vielseitig das IOG sei und zeige auch viel Gutes auf, das daraus entstehe. Er decke aber auch Mängel auf, die auch der SP-Fraktion aufgefallen seien. Mängel vor allem in der Vernetzung der einzelnen Projekte und deren Leitungen, Mängel aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Auch fehle nach wie vor ein klarer Zeitplan. Die Neubesetzung mit der alten Projektleitung sei sicher nicht unbestritten, und der Bericht zeige auch hier gewisse Mängel auf. Es müsse aber auch gesagt werden, Integrationsbemühungen seien in der Regel nicht so rasch herbei führbar, und man könne sich mit ihnen auch selten Lorbeeren verdienen. Diese Mängel dürften aber trotzdem nicht dazu führen, dass das Projekt jetzt wieder blockiert werde. Wenn es nicht blockiert werde, setze man zumindest mit der Rückweisung ein Zeichen. Dies wäre für die Integrationsbemühungen fatal und würde einmal mehr eine Minderheit betreffen, die sich nicht wehren könne. Zudem wäre es für Olten als offene, zukunftsorientierte Stadt aus Sicht der SP-Fraktion nicht tragbar. Es seien bereits Massnahmen in die Wege geleitet. Die Projektleitung plane sie für die Vernetzung eine Plattform, die die Ressourcen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser in das Projekt einbinde. Auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sei der Bedarf erkannt, und das Anliegen werde ernst genommen, wie auch der Internet-Auftritt des IOG zeige. Durch das Controlling werde gewährleistet, dass eine ständige Überprüfung stattfinde. Sie seien überzeugt, dass Seite 62 Stadtrat Peter Schafer die verlangten Berichte auch sehr genau studiert habe und die Steuerungsgruppe auch Massnahmen einleite. Sie vertrauten darauf, und eine Kontrolle sei vorhanden. Das Projekt sei grundsätzlich gut und überzeuge die SP nach wie vor in weiten Teilen. Für die Weiterführung und für den nahtlosen Übergang müsse man die nötigen finanziellen Mittel sprechen. Sie liessen sich jedenfalls nicht in eine personenbezogene Kampagne zu Ungunsten der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung einbinden. In diesem Sinne werde die SP-Fraktion dem Antrag des Stadtrates zustimmen. Christoph Ackle führt aus, die SVP habe es sich nicht einfach gemacht, weil sie auch der Meinung sei, dass es bei einem Ausländeranteil von 25 % eine Integration brauche. Sie hätten jedoch letztes Mal schon mehr Transparenz im Ganzen verlangt. Dies sei mit diesem Bericht für sie nicht so, wie sie es wünschten. Es könne keine Kosten-/Nutzenanalyse daraus gemacht werden, bei welchen Kursen sich Kosten und Aufwand deckten, wenn nur Kosten verursacht würden und sie nichts brächten. Im ganzen Bericht gebe es keine Zielvorgaben. Deshalb sei die SVP-Fraktion einstimmig zum Schluss gekommen, den Antrag zurückzuweisen. Daniel Vögeli sagt, er habe sehr viel Verständnis und Sympathie für den Vorschlag der Grünen Fraktion. Es gebe zwar einzelne erfolgreiche Events, aber es werde generell sehr viel gemacht, aber nichts richtig. Eine Konzentration auf einige wenige und dafür wirkungsvolle Projekte, bei denen die zur Verfügung stehenden Mittel auch konzentriert einsetzen könnte, wäre sicher notwendig. Ziel und Massnahmen seien nach wie vor ein Sammelsurium, und insbesondere seien gewisse Projekte, die als Misserfolgsprojekte bezeichnet werden müssten, leider nicht „ausgeschaubt“ worden. Man habe das Gefühl, es werde viel rotiert, aber die gesprochenen Mittel würden nicht wirkungsvoll eingesetzt. Man sei gleich weit wie vor einem Jahr. Es werde heute gesagt, es bestehe ein Führungsproblem. Man habe dies vor einem Jahr gesagt. Es solle jedoch nicht eine personenbezogene Diskussion geführt werden. Tatsache sei einfach, dass der Bericht fehle. Es komme der Eindruck auf, man wolle nichts ändern und gleich weiter machen wie bis anhin, wobei man nicht genau wisse, was man machen wolle. Es bestehe folgendes Problem: Wenn man jetzt zurückweise, gingen mit grosser Wahrscheinlichkeit die Bundessubventionen verloren. Das heisse, wenn man es nachher trotzdem durchführen wolle, bezahle man dies auch. Für das Vorliegende sei es zu viel Geld. Integration sei etwas Wichtiges und gebe wesentliche Sachen. Es solle nicht zurückgewiesen, dafür dem Antrag der FdP-/JLFraktion zugestimmt werden. Wenn die Sachen dort nicht kämen, werde das Ganze beerdigt. Es wäre wahrscheinlich falsch, einfach abzuschiessen. Für den Stadtrat sei es der letzte Fingerzeig. Entweder gehe man in diese Richtung oder man müsse aufhören. Stadtrat René Rudolf von Rohr hat das Gefühl, die Grüne Fraktion „giesse das Kind mit dem Bad aus“. Er habe sich die Freiheit genommen, sich kurz mit dem Controlling der Stadt Olten zu unterhalten. Wenn jetzt der Riegel geschoben werde, bedeute dies, dass ab 1. Januar 2003 kein Geld von dem nichtgesprochenen für die Integration ausgegeben werden. Wenn man die Daten der nächsten Parlamentssitzungen ansehe, bedeute dies bis Ende März. Man müsse hier realistisch sein. Vorher könne der Bericht nicht vorgelegt werden, da man im Januar noch nicht so weit sei. Es könne kein Geld aus dem nichtgesprochenen ausgegeben werden. Er finde dies ganz klar falsch. Es werde eine Kunstpause eingeschaltet, die allen und allem schade. Er könne sich nicht vorstellen, dass dies im Sinne der Grünen Fraktion sei. Er müsse aber gleichzeitig sagen, dass er grösstes Verständnis für die Unzufriedenheit der Grünen Fraktion habe. Dies habe nichts damit zu tun. Er glaube jedoch, eine Zäsur sei falsch. Es solle versucht werden, mit dem Antrag der FdP-/JL-Fraktion oder einem andern eine Lösung zu finden, die sie zwar zwinge zu handeln und der letzte Fingerzeig sein solle, aber zugleich eine Lösung sei, die auch der erwähnten Minderheit nütze. Seite 63 Roland Rudolf von Rohr möchte wissen, ob wirklich zutreffe, was Herr Vögeli bezüglich Verlust der Bundessubventionen gesagt habe. Er frage die Grüne Fraktion, was sie dazu sage. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki antwortet, dies treffe zu. Iris Schelbert macht folgende Ausführungen: Sämtliche Projekte im Rahmen der Schule liefen weiter, weil sie per Verordnung des Kantons geregelt seien. Eine Rückweisung bedeute nicht eine absolute Ablehnung, sondern sie hätten die Bedingung gestellt, der Bericht solle kommen. Wenn dies dem Bund so kommuniziert werde, sei sie gar nicht sicher, ob die Bundessubventionen wegen der Rückweisung gefährdet seien. Sie wisse nicht, ob dies abgeklärt worden sei. Die Grüne Fraktion werde an der Rückweisung festhalten. Dies im Sinne eines Druckmittels, weil es ihnen wirklich ernst sei und sie in diesem Bereich ernst genommen werden möchten. Daniel Vögeli antwortet, als man das Thema Bundessubventionen das letzte Mal behandelt habe, sei dies so ausgeführt worden. Er finde wichtig festzuhalten, dass die Sachen, die vom Kanton vorgeschrieben seien oder sowieso liefen, gar nicht Teil eines Projekts seien, weil sie sowieso liefen. Entweder werde gesagt, es werde von der Stadt aus etwas für die Integration gemacht, es sei uns dies wert und man wolle konkret dieses oder jenes Projekt, das eine Wirkung erziele und effektiv etwas beitrage, machen. Andere Sachen interessierten hier schlicht nicht. Diese könnten hier abgelehnt werden. Deutschkurse fänden genau gleich statt. Dies müsse nicht in den Vordergrund gestellt werden. Mit 38 : 3 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Mit 30 : 9 Stimmen wird der Antrag der Grünen Fraktion auf Rückweisung abgelehnt. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, Ziffer 3 werde gemäss Antrag der FdP-/JLFraktion wie folgt abgeändert: „Für die erste Phase wird der halbe Kredit (Fr. 94'000.--) frei gegeben. Das Vorliegen eines Controlling- und Massnahmenberichtes ist Voraussetzung für die Freigabe des Restkredites“. Die bisherige Ziffer 3 werde neu zu Ziffer 4. Mit 23 : 15 Stimmen wird dem Antrag der FdP-/JL-Fraktion zugestimmt. Mit 37 : 4 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: 1. Vom Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ mit einem Gesamtvolumen von Fr. 318500.-- für 2003 wird Kenntnis genommen. 2. Für das Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ werden zu Lasten Konto 580.365.26 Fr. 188‘000.-- bewilligt. Darin sind Fr. 88'000.-- Bundesbeiträge (Konto 580.460.02) enthalten. 3. Für die erste Phase wird der halbe Kredit (Fr. 94'000.--) frei gegeben. Das Vorliegen eines Controlling- und Massnahmenberichtes ist Voraussetzung für die Freigabe des Restkredites. 4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Seite 64 Mitteilung an: Herrn Ruedi Heutschi, SAH, Römerstrasse 11, 4614 Hägendorf Direktion Soziales Direktion Bildung und Sport Direktion Öffentliche Sicherheit Verwaltungsleiter: - Direktion Soziales - Direktion Bildung und Sport - Direktion Öffentliche Sicherheit Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten Verteilt am: Seite 65 AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 5/2 Prot.-Nr. 42 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge: Abwasserbeseitigung/Gebührensenkung 1. Ausgangslage Gestützt auf die eingehende und detaillierte Gebührenplanung von Herrn Dr. Othmar Hausheer, Zug, hat das Gemeindeparlament am 9. Dezember 1999 die Gebührenplanung gemäss Szenario B gutgeheissen und die entsprechende Gebührenerhöhung ab 1. Januar 2001 beschlossen. Das Szenario B legt folgende Grundsätze feste: Die Festlegung der Gebührenhöhe orientiert sich am Saldo des Spezialfinanzierungskontos. Die Gebührenanpassung erfolgt, sobald der Saldo der laufenden Rechnung negativ wird. Die Nettoinvestitionen werden aktiviert. Es werden 8 % vom Restbuchwert abgeschrieben. Zudem sind ab dem Jahr 2001 ausserordentliche jährliche Abschreibungen geplant, um den Stand des Anlagevermögens stabilisieren zu können. Auf den 1. Januar 2001 wurde die Benützungsgebühr für das Abwasser um Fr. 1.30/m3 auf Fr. 3.60/m3 (Grundverbrauch) und Fr. 4.10/m3 (Mehrverbrauch) erhöht, da die Kosten durch die Gebühren nicht gedeckt waren. Der Vorschuss der EGO für die Fehlbeträge der Betriebsrechnung belief sich Ende 1999 auf 1,046 Mio. Franken, welcher innert 5 Jahren abgebaut werden sollte. 2. Begründung der Gebührensenkung Die Vorgaben des Szenarios B (kein negativer Saldo, 8 % Abschreibung, zusätzliche jährliche Abschreibungen zur Stabilisierung des Anlagevermögens sowie der Abbau des Vorschusses der EGO) konnten bis Ende 2002 ordnungsgemäss eingehalten werden wie nachfolgende Tabellen zeigen: Buchwert Budget Budget Ist 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 2003 Stabilisierung bei ca. 9,5 Mio. erreicht. * ab 1.1.2001 Gebühr auf 3.60/4.10 Fr./m3 8'874'780.— 9'599'358.— 9'465'835.— 9'602'058.— 8'946'536.— nach Dr. O. Hausheer Szenario B (Soll) 9'950'702.— 11'565'094.— *11'477'749.— *11'514'446.— *11'545'085.— Abschreibungen Ist Rechnung 1999 Rechnung 2000 Rechnung 2001 Budget 2002 Budget 2003 771'720.05 834'726.75 *1'344'433.90 *1'464'300.— *1'650'000.— nach Dr. O. Hausheer Szenario B (Soll) 947'500.— 1'079'300.— *1'442'940.— *1'447'505.— *1'451'704.— * inkl. ausserordentlichen Abschreibungen Vorschuss EGO (Defizitdeckung) 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 Budget 31.12.2002 Effektiv oder Budget 1'046'0549.— 652'700.— 246'300.— 0.— Der Vorschuss der EGO ist zurückerstattet. Als weitere positive Abweichungen zur Gebührenplanung von Dr. O. Hausheer bleiben zu erwähnen: Beim Frischwasserverbrauch wurde ein Rückgang von 3.5 % pro Jahr eingerechnet. Dieser Rückgang ist mit tatsächlichen 1.8 – 2.5 % geringer ausgefallen. Die effektiven Ausgaben für die Kläranlage sind gegenüber den budgetierten Ausgaben (Angaben Kläranlage 1999 für Gebührenplanung) im Jahr 2001 um Fr. 383'746.— und im Jahr 2002 um Fr. 408'926.— tiefer ausgefallen. Die diesbezügliche Entwicklung für die nächsten 2 Jahre wird aus mehreren Gründen ebenfalls positiver ausfallen, als 1999 absehbar war. Dies wird im übrigen vom Zweckverband bestätigt. Die Verzinsung des Kapitals ist gegenüber der Gebührenplanung durch die tieferen Buchwerte und die schnelle Rückzahlung des Vorschusses ebenfalls um Fr. 201'084.— (2000), Fr. 63'812.— (2001) und Fr. 15'799.— (Budget 2002) tiefer ausgefallen. Ausserdem bewegen sich die Zinsen zurzeit auf tiefem Niveau. Auf der Einnahmenseite sind folgende Verbesserungen gegenüber der Planung zu vermelden: Anschlussgebühren: Die Anschlussgebühren lagen die letzten 3 Jahre gemittelt pro Jahr um ca. Fr. 11'000.— über der Gebührenplanung. Durch die Akontorechnungen bei grossen Bauvorhaben werden die Einnahmen ausgeglichener; sie unterliegen geringeren Schwankungen. Im Budget 2002 sind Fr. 650'000.—, also Fr. 150’000.— mehr als gegenüber der Gebührenplanung (Fr. 500'000.—) vorgesehen. Die Einnahmen haben den Budgetposten bereits Anfang Oktober überschritten. Grössere Bauvorhaben sind in der Stadt Olten in Realisierung, so dass über die nächsten 2 bis 3 Jahre ebenfalls mit Fr. 650'000.— pro Jahre gerechnet werden kann. Beim Konto "Diverse Erträge" sind feste Einnahmen von Fr. 167'000.— für die nächsten Jahre zu budgetieren. Die bisherige Gebührenplanung ging von Fr. 117'000.— aus. Diese positive Entwicklung konnte dank Fremdaufträgen (Kanalunterhalt für den Zweckverband sowie die gute Auslastung des Kanalspülfahrzeuges) erreicht werden. Die Begründung der Gebührenreduktion kann wie folgt zusammengefasst werden: In der Spezialrechnung Abwasserbeseitigung sind die Ausgaben bei den vorgenannten Positionen geringer ausgefallen als in der Gebührenplanung prognostiziert. Auf der Einnahmenseite wurden die gesteckten Ziele erreicht bzw. übertroffen. Aus dieser Konstellation konnte der Defizitvorschuss der EGO schneller (innert 3 Jahren) als vorgesehen zurückerstattet werden. Der Buchwert der Anlagen konnte ausserdem auf tieferem Niveau als in der Gebührenplanung vorhergesagt stabilisiert werden. Beide Punkte wirken sich wiederum günstig auf den Kapitaldienst aus. Weiter konnten ausserordentliche Abschreibungen und die ordentlichen Abschreibungen von 1.4 bis 1.5 Mio. Franken nach Gebührenplanung getätigt werden. Zudem sind im Budget 2002 Einlagen in die Spezialfinanzierung (Reservebildung) von Fr. 325'400.— vorgenommen worden. Auch mit der Gebührenreduktion im Budget 2003 ist ein Betrag von Fr. 289'400.— als Einlage in die Spezialfinanzierung vorgesehen. Es erscheint daher als angebracht, die Benützungsgebühr aufgrund der positiven Rechnungslage in vertretbarem Ausmass anzupassen und gleichwohl den beim Szenario B vorgesehenen Richtlinien und Rahmenbedingungen, welche vom Gemeindeparlament festgelegt wurden, Rechnung zu tragen. Festlegung der Gebührenreduktion Bei der Festlegung der vorgesehenen Gebührenreduktion soll davon ausgegangen werden, dass die "Einlage in die Spezialfinanzierung" (Reservebildung zum Auffangen der Rechnungsschwankungen) weiterhin im Rahmen von ca. Fr. 300'000.— pro Jahr erfolgen kann. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen zur Begründung der Gebührenreduktion soll auf den Grundverbrauch die Gebühr von heute Fr. 3.60/m3 auf Fr. 3.40/m3 (inkl. MWSt) gesenkt werden. Ebenfalls gesenkt werden soll die Gebühr auf dem Mehrverbrauch von heute Fr. 4.10/m3 auf Fr. 4.00/m3 (inkl. MWSt). Da von der Senkung der Gebühr für den Grundverbrauch alle Einwohnerinnen und Einwohner profitieren, wird diese stärker reduziert. Die finanzielle Auswirkung beträgt Fr. 223'000.— (exkl. MWSt). Demnach beträgt die Einlage in die Spezialfinanzierung für das Budget 2003 noch Fr. 289'400.—. Die Gebührenplanung hat vor 4 Jahren diverse provisorische Annahmen treffen müssen. Nach vierjähriger Erfahrung, nach der grossen Gebührenerhöhung von Fr. 1.30/m3 auf den 1.1.2001 und unter Berücksichtigung des Budgets 2003 erscheint es richtig und verantwortbar, die Gebühr im beantragten Ausmass nach unten anzupassen. Diese Gebührenanpassung erfolgt auch im Wissen, dass die ganzen Abwassergebühren im Verlaufe des Jahres 2003 auf eine neue, kostenneutrale Grundlage gestellt werden müssen (Stichwort Grundgebühr, Änderung Anschlussgebühr, Belastung Regenwasser) und sich diese in 2 – 3 Jahren auch auf die Gebührenpolitik auswirken kann. Die vorgeschlagene Gebührenreduktion trägt auch dieser Herausforderung gebührend Rechnung. Selbstverständlich bleibt die ständige Beurteilung des wirtschaftlichen und konjunkturellen Umfeldes eine Daueraufgabe der zuständigen Behörden. Zuständigkeit Gemäss Reglement über Erschliessungsbeiträge und –gebühren § 82 ist das Gemeindeparlament abschliessend zuständig für die Anpassung der Benützungsgebühr im Rahmen der Grundsätze der Preisbemessung. Beschlussesantrag: 1. Der Reduktion der Benützungsgebühr und der damit verbundenen Änderung der Gebührenordnung wird wie folgt zugestimmt: beim Grundverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.20/m3 MWSt) auf neu Fr. 3.40/m3 (inkl. beim Mehrverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.10/m3 MWSt) auf neu Fr. 4.00/m3 (inkl. 2. Die neuen Benützungsgebühren treten auf den 1. Januar 2003 bzw. auf das 1. Verrechnungsquartal 2003 in Kraft. 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Namens der GPK spricht Beat Moser. Die GPK begrüsse die Anpassung der Abwassergebühren. Dies auch im Sinne des Verursacherprinzips und im korrekten Weiterziehen von gemachten Zusagen. Wesentliche Fakten, die sich gegenüber der Berechnungsbasis verändert hätten, seien ein höherer Wasserverbrauch als geplant, höhere Einnahmen bei den Anschlussgebühren und die Schaffung einer Reservebildung, auch wenn korrekt abgeschrieben worden sei, gewesen. Der schlechte Zustand, der laufende Investitionen für Renovationen verlange, sei in der GPK diskutiert worden, sei aber allseits erkannt. Um diesem zu entgegnen, seien Investitionen von rund 2 Millionen Franken jährlich zur Erneuerung der Kanalisation geplant. Die nötigen Massnahmen würden zeitlich abgestuft, dies vor allem, dass sie professionell und sauber ausgeführt werden könnten. So zeige die Sanierung im Schöngrund auf, dass Wasser-, Gas-, elektrische, Telefon- und Fernsehleitungen gleichzeitig saniert werden könnten. So werde das Ganz nur einmal geöffnet und die verschiedenen Sanierungen wenn möglich auf ein Mal realisiert. Es werde aber nicht die ganze, maximal mögliche Gebührensenkung weitergegeben, sondern sie sei so angesetzt worden, dass die Investitionen von 2 Millionen Franken, davon rund Fr. 600'000.— aus den Anschlussgebühren, sichergestellt seien und dass gleichzeitig rund Fr. 300'000.— für den Ausgleich für Rechnungsschwankungen in einen Reservefonds gelegt werden könnten. Dies sei mit der Gebührensenkung auch im Jahr 2003 möglich. Die GPK sei einstimmig für Zustimmung zur Vorlage. Dr. Martin Wey meint, der GPK-Sprecher habe so gut eingeführt, dass er sich hüten werde, eine gute Sache noch zu erreden. Er möchte nur auf folgende Punkte hinweisen: Der Hintergrund sei tatsächlich die Gebührenplanung, der das Parlament 1999 zugestimmt habe. Der Beschluss habe seinerzeit dem fakultativen Referendum unterstanden und habe dadurch für ihn auch eine erhöhte Verbindlichkeit. Man habe festgestellt, dass die Annahmen, die zu Beginn der Gebührenplanung hätten getroffen werden müssen, glücklicherweise nicht eingetroffen seien und damit die Begründung einer Senkung darin liege, wie sie der GPK-Sprecher aufgeführt habe. Der Stadtrat sei der Meinung, dass er selber, aber auch das Parlament gegenüber dem Volk verpflichtet seien, nachdem die Spielregeln bei der seinerzeitigen Erhöhung der Gebühren, als man sich auf das Szenario berufen habe, definiert worden seien, und dass jetzt der Zeitpunkt gegeben sei, um dies transparent und korrekt wieder zurückzugeben, was seinerzeit ausgehandelt worden sei. Zum Ausmass der Reduktion. Es handle sich um eine moderate, nicht vollumfängliche und beruhe in der Tatsache, dass insbesondere die Revision des neuen Gebührenreglements abgewartet werden solle. Zur Gewichtung des Grund- und Mehrverbrauchs: Es sei schliesslich auch ein politischer Entscheid. Der Stadtrat sei der Meinung, es solle sowohl als auch eine Vergünstigung beim Grundverbrauch weitergegeben werden, von der alle Einwohnerinnen und Einwohner profitierten und mit der ein gewisser Sparanreiz geschaffen werde, aber auch gegenüber der Wirtschaft beim Mehrverbrauch einen Abschlag vorschlage. Er bitte, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen zuzustimmen. Rahel Kamber Haussener äussert sich wie folgt: Sie denke, es gehöre zu einem Highlight in einem Parlament, wenn zu einer Vorlage gesprochen werden dürfe, die tiefere Kosten bringe. Trotz der klaren Ausgangslage und vermutlichen Zustimmung über alle Fraktionsgrenzen hinweg – sie spekuliere einfach – sei aus der Sicht der SP einige wenige Anmerkungen zur Vorlage angebracht. Die Gebührenreduktion, über die heute gesprochen werde, sei ein Zusammenspiel von verschiedenen positiven Faktoren auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite, und es erscheine ihnen besonders erwähnenswert, dass unter dem Aspekt einer künftigen Kostenneutralität bei der Abwassergebührenplanung oder Abwasserrechnung dann tatsächlich eine Anpassung nach unten vollziehe, wenn die Situation es erlaube. Dass dies nur mit einer sorgfältigen rollenden Planung, aber auch unter Einbezug des konjunkturellen und wirtschaftlichen Umfelds möglich sei, sei selbstredend. Die konkrete Ausgestaltung der Gebührensenkung, wie sie vorgeschlagen sei, habe der SPFraktion wenig zu diskutieren gegeben. Sie fänden, es mache Sinn, und fänden auch die Aufteilung gut, dass die Grundgebühren mit den rund 5,5 % stärker entlaste gegenüber dem Mehrverbrauch, der mit nur rund 25 % weniger stark entlastet werde. Die SP werde dem Beschlussesantrag einstimmig zustimmen. Thomas Frey führt aus, bei der Einführung der heute gültigen Tarife sei man offensichtlich von falschen oder überholten Annahmen ausgegangen. Man habe jetzt Gelegenheit, dies zu korrigieren. Eine Gebührensenkung sei aus der Sicht der FdP-/JL-Fraktion auch eine Reduzierung der Staatsquote, was immer ein liberales Anliegen sei. Die Reduktion, insbesondere beim Mehrverbrauch hätte ihrer Ansicht nach etwas höher sein dürfen, das heisse, sie hätte ebenfalls bei 20 Rappen liegen dürfen, wie bei der Grundgebühr. Die FdP sei mit 12 : 1 Stimme für Eintreten gewesen sei. Candidus Waldispühl sagt, grundsätzlich sei es sehr begrüssenswert, die Tarife zu senken. Tatsache sei leider, dass die Oltner Tarife immer noch um zweistellige Prozentwerte über vielen anderen Städten und Kantonen lägen. Interessant wäre es, die Ursachen zu analysieren. Leider gestatteten die vorliegenden Unterlagen keine Gesamtanalyse, denn die Zahlen der Beilage seien zweijährig. Leider seien auch von den vergangenen zwei Jahren immer noch die Budgetzahlen enthalten und nicht die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen. In der Beilage sei auch sein damaliges Eintretensvotum enthalten. Praktisch alle Ausführungen seien immer noch Wünsche. Er empfehle dies dem Stadtrat noch einmal zur Lektüre und möchte vor allem darauf hinweisen, dass nach der neuen Gewässerschutzgesetzgebung die Berechnung der Abgaben öffentlich zugänglich sein müsse. Er bitte den Stadtrat, nach der Festlegung der neuen Tarife beim Vollzug der Bevölkerung die notwendigen Zahlen und Unterlagen für die Begründung des Entscheids zu liefern. Ansonsten sei die Grüne Fraktion für Eintreten und werde den Antrag unterstützen. Dr. Thomas A. Müller meint, es sei wirklich ein Genuss, wenn man ständig gegen Gebührenerhöhungen und Mehrausgaben ankämpfen müsse, für einmal eine Vorlage vertreten zu dürfen, bei der es um Gebührensenkungen gehe. Es sei bekannt und sei enthalten, dass im Dezember 1999 das Parlament beschlossen habe, die Benützungsgebühren für das Abwasser um Fr. 1.30 pro Kubikmeter zu erhöhen. Es seien sagenhafte 33 % gewesen. Die Mehreinnahmen bei den Anschlussgebühren, ein höherer Frischwasserverbrauch und günstigere Zinsen, also geringere Ausgaben und höhere Einnahmen, seien jetzt dafür verantwortlich, dass die Rechnung heute einiges besser als geplant aussehe. Der Vorschuss der EGO habe bereits Ende dieses Jahres vollumfänglich zurückbezahlt werden können, und die Buchwerte des Anlagevermögens hätten sich auf rund 9 Millionen statt 11,5 Millionen Franken stabilisiert. Auch die Abschreibungen hätten sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Die Benützungsgebühren gehörten zu den Kausalabgaben. Das heisse, diesen Gebühren stehe eine spezifische Gegenleistung des Gemeinwesens gegenüber. Für Gebühren generell und auch für Benützungsgebühren würden verfassungsmässige Prinzipien gelten, die eingehalten werden müssten. So gelte das Kostendeckungsprinzip, was bedeute, dass der Gesamtertrag der Gebühren die Gesamtkosten der entgoltenen staatlichen Tätigkeit nicht übersteigen dürfe. Wenn dieser Grundsatz verletzt werde, also wenn mit den Gebühren ein Ertrag erwirtschaftet werde, auch wenn es ein versteckter Ertrag sei, dürfe nicht mehr von Gebühren gesprochen werden, sondern es werde dann zu einer Steuer. Eine Steuer brauche ganz andere verfassungsrechtliche Grundsätze. Dies bedeute, dass man gar keine andere Wahl habe. Wenn festgestellt werde, dass die Gebühren zu hoch seien und das Kostendeckungsprinzip verletzt werde, müssten sie gesenkt werden. Das Ausmass der Senkung sei bescheiden. Auch nach ihrer Ansicht hätte die Gebührensenkung ruhig etwas grösser und grosszügiger ausfallen dürfen. Sie könnten sich dem Votum der Grünen Fraktion anschliessen, dass die Berechnungsgrundlagen noch transparenter kommuniziert würden. Nichtsdestotrotz hätten sie heute lieber „den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“. Deshalb seien sie mit dem Antrag des Stadtrates einverstanden. Die CVP sei grossmehrheitlich für Eintreten und werde dem Antrag des Stadtrates zustimmen. Pius Caminada möchte wissen, ob voraussehbar sei, wann die Schulden abbezahlt sein würden. Stadtrat Dr. Martin Wey antwortet, diese Sorge bestehe, wenn eine Anlage unterhalten werden müsse. Wenn man ein Haus besitze, müsse man entsprechende Mittel bereit stellen, um die Renovationen und Sanierungen durchführen zu können. Bezüglich Schulden habe er sich beim Finanzverwalter rückversichert. Es könne in diesem Zusammenhang nicht von Schulden gesprochen werden, sondern er bitte, auf den rosaroten Seiten im Buch die zweitletzte Kostenrechnung anzusehen. Dort werde klar von einem Wiederbeschaffungswert gesprochen. Die Anlagen – die Bewertung sei auch vom Kanton gestützt – lägen bei rund 86 Millionen Franken. Die entsprechenden Abschreibungen seien ersichtlich. So müsse nicht von Schulden gesprochen werden, sondern von einem Betrag, der jährlich eingesetzt werden müsse, um die Anlagen zu unterhalten. Daniel Vögeli schliesst an, Thomas Frey habe erklärt, in ihrer Fraktion sei Eintreten mit 12 : 1 Stimme beschlossen worden. Heute sei es nicht Dr. Max Pfenninger, sondern er selber, der entgegen votiere. Wenn man die Unterlagen studiere, sehe man, dass vor zwei Jahren Fremdkapital vorhanden gewesen sei, das das Anlagevermögen überschritten habe. Fremdkapital seien für ihn Schulden und nicht Geld in dieser Spezialfinanzierung. Das Problem sei, dass die früheren Anschlussgebühren und dieses Geld in die laufende Rechnung hinein gesteckt worden seien. Von daher sei dort etwas entzogen worden, das jetzt hier fehle. Das Ziel müsse sein, dass die Abwasserbeseitigungsanlage als solche, die keinen Veräusserungswert habe, abgeschrieben und schuldenfrei sei und das Geld, das nicht in dieser Finanzierung enthalten sei, wieder heraus genommen werden. Sie müsse in einem guten Zustand erhalten bleibe. Dieses Ziel sei nicht erreicht. Vor zwei Jahren habe es geheissen, die Gebühren müssten zugegebenermassen massiv erhöht werden, weil ein Sanierungsbedarf vorhanden sei. Gelöst sei das Problem innerhalb von zwei Jahren sicher nicht. Es habe sogar einen Beschluss gegeben, der dem zwar fakultativen Referendum unterstellt worden. Jetzt solle dies schon wieder geändert werden. Die Schulden seien noch vorhanden. Das Geld sei aus seiner Sicht noch nicht zurück erwirtschaftet. Da die Reglemente noch nicht vorhanden seien und es möglicherweise auch wieder eine Anpassung gebe, sei schlichtweg der falsche Zeitpunkt, eine wenn auch bescheidene Gebührenreduktion vorzunehmen, weil man sonst im nächsten Jahr möglicherweise wieder erhöhen müsse. Die Grundlagen fehlten und die Zeit sei nicht da. Deshalb werde er für Nichteintreten stimmen. Beat Loosli meint, Daniel Vögeli habe das Richtige gesagt. Früher habe man mit den Anschlussgebühren wie der Zauberer, der das Kaninchen aus dem Zylinder nehme, Rechnungen „geschönt“. Er denke, daran könnten sich einige der Anwesenden erinnern, die schon dabei gewesen, als noch das Vollamt des Stadtrates bestanden habe. Damals sei dies ab und zu diskutiert worden. Dies sei auch ein Grund gewesen, weshalb die Stadt Olten sehr früh auf Bestreben der GPK eine Spezialfinanzierung eingeführt habe, damit dies nicht mehr möglich gewesen sei. Die vorhandenen Schulden seien aus seiner Sicht gewissermassen hypothetisch, weil die Anschlussgebühren zumindest früher noch als Abschreiber in die Anlagebuchhaltung führen müssen. In diesem Sinne, dass die Kosten netto enthalten gewesen seien. Er mache bei dieser Schuld ein Fragezeichen. Heute bestehe noch ein Anlagevermögen, das abgeschrieben werde und das für die ganze Gebührenberechnung einmal angenommen worden sei. Er bezweifle bei dieser Gebührenberechnung, ob sie, wenn sie an den Preisüberwacher weiter gezogen würde, noch auf dieser Höhe – zumindest wenn keine Reduktion gemacht werde – gestützt werden könnte. Er bitte zuzustimmen und denke, es sei einmal ein anderes Zeichen aus dem Parlament. Es habe seiner Meinung nach, seit er dabei sei, praktisch noch nie einer Gebührensenkung zugestimmt, sondern immer nur erhöht. Mit 39 : 2 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Mit 39 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: 1. Der Reduktion der Benützungsgebühr und der damit verbundenen Änderung der Gebührenordnung wird wie folgt zugestimmt: beim Grundverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.20/m3 MWSt) auf neu Fr. 3.40/m3 (inkl. beim Mehrverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.10/m3 MWSt) auf neu Fr. 4.00/m3 (inkl. 2. Die neuen Benützungsgebühren treten auf den 1. Januar 2003 bzw. auf das 1. Verrechnungsquartal 2003 in Kraft. 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Mitteilung an: Baudirektion II Verwaltungsleitung Baudirektion II (3) Stadtbauamt (6) Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 3/13 Prot.-Nr. 43 Stadtentwicklung, Dienstleistungen und Honorare/Kreditbewilligung Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge: 1. Ausgangslage Olten wird im Regierungsprogramm 2001 – 2005 des Stadtrates als Stadt im Aufbruch bezeichnet. Ziel der zukünftigen Stadtentwicklung ist – in enger Zusammenführung von Planungs-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltfragen – die optimale Ausschöpfung vorhandener und künftiger Ressourcen durch die Realisierung konkreter Projekte, welche zum unverwechselbaren Profil der Stadt beitragen. Der Erfolg einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung, für welche die notwendigen Strukturen und Kompetenzen in der Gemeindeordnung und in speziellen Richtlinien definiert wurden, basiert auf drei Eckpfeilern: den auf das gewünschte Profil der Stadt ausgerichteten Zielsetzungen, den gewählten Verfahren sowie den Instrumenten, die sich für die Umsetzung konkreter Projekte eignen. Es geht darum, nicht auf der Ebene von Konzepten und Leitbildgedanken zu verharren, sondern durch die Realisierung konkreter Projekte die Stadtentwicklung zu verdeutlichen. Die Instrumente zur erfolgreichen Umsetzung von Projekten – Planungsgrundlagen, Listen über Chancen und Entwicklungspotenziale der Stadt in den verschiedensten Bereichen, Liegenschafts- und Grundstückskataster usw. – müssen laufend nachgeführt werden. Sie sind auch Grundlagen für das Standortmarketing. 2. Organisationsstruktur Gemäss Artikel 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten kann der Stadtrat aus seiner Mitte oder kombiniert mit Angestellten der Stadtverwaltung aufgabenorientiert ständige oder Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden und diese mit den für die Zielerreichung nötigen Kompetenzen ausstatten. Bei Bedarf können aussenstehende Fachpersonen beigezogen werden. Explizit wird in Artikel 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine ständige Arbeitsgruppe für die Stadtentwicklung definiert. Diese setzt sich zusammen aus dem Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin sowie den Direktoren bzw. Direktorinnen der Baudirektionen I und II. Gemäss Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe a Geschäftsordnung sind die Stadtentwicklung, der öffentliche Verkehr und die Wirtschaft der Direktion Präsidium zugewiesen. Artikel 26 Absatz 3 Geschäftsordnung ordnet auch die Kommission für Stadtentwicklung der Direktion Präsidium zu. Die genannten Gremien sind seit 1. Januar 2002 an der Arbeit. 3. Erwägungen a. Gemäss den genannten, am 10. September 2001 vom Stadtrat genehmigten Richtlinien und den Vorstellungen des Stadtrates sind wie erwähnt Planungsgrundlagen und Listen über die Chancen und Entwicklungspotentiale unserer Stadt sowie ein Liegenschafts- bzw. Grundstückskataster zu erstellen, die laufend nachgeführt werden. Die Grundeigentümer oder Grundeigentümerinnen sowie die potentiellen Investoren und Invetorinnen sollen durch vermehrte Kontakte und persönliche Gespräche durch Vertreter oder Vertreterinnen der Stadt über die Entwicklungsmöglichkeiten, die Anliegen und Absichten der Stadt Olten informiert und für zukunftsorientierte Projekte gewonnen werden. Für die Realisierung der im Interesse der Stadtentwicklung stehenden Projekte sind geeignete Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Für den Bereich Stadt- und Verkehrsplanung sind planungsrechtliche Grundlagen zu schaffen, um die für die Realisierung der einzelnen Projekte notwendigen Verfahren möglichst rasch und reibungslos durchführen zu können. Dabei sind die Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung in den Vordergrund zu stellen, das heisst es ist in allen Politikfeldern darauf zu achten, dass eine Balance zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialverträglichkeit hergestellt wird. b. Zur Erfüllung dieser Zielsetzungen wurde vom Gemeindeparlament im Rahmen des Budgets 2002 auf Grund einer ersten Einschätzung des Bedarfs ein Kredit in der Höhe von CHF 100'000 bewilligt. Dem Gemeindeparlament wurde zu jenem Zeitpunkt noch keine separate Vorlage unterbreitet, weil in der Startphase noch nicht absehbar war, ob die künftig erforderlichen Aufwendungen in der Kompetenz des Parlamentes oder des Stadtrates liegen würden. c. Mit Blick auf die zahlreichen Projekte auf verschiedensten Gebieten – Bau, Erschliessung, Planung, Verkehr, Wirtschaft, Bildung, Kultur, Sport, etc. – ist heute auf Grund der Erfahrungen des ersten Jahres ersichtlich, dass zur Erstellung der nötigen Entscheidgrundlagen wie auch für die konkrete Unterstützung von Vorhaben, die sich positiv auf die Stadtentwicklung auswirken werden, finanzielle Mittel erforderlich sind, welche gemäss Gemeindeordnung in der Finanzkompetenz des Gemeindeparlamentes liegen (Art. 23 Gemeindeordnung). Die Betragshöhe (CHF 100'000) bewirkt sodann, das der Beschluss über diese jährlich wiederkehrende Ausgabe dem fakultativen Referendum untersteht (Art. 14 GO). Für das Budgetjahr 2003 wird erneut ein Betrag von CHF 100'000 beantragt. Dieser kann für die Folgejahre den Bedürfnissen und Planungsständen angepasst werden. Beschlussesantrag: I. 1. Für Dienstleistungen und Honorare zu Gunsten der Stadtentwicklung wird ein jährlich wiederkehrender Betrag von CHF 100'000 bewilligt und im Voranschlag 2003 ein entsprechender Kredit von CHF 100'000 zu Lasten Konto 791.318 aufgenommen. 2. Das Stadtpräsidium in Zusammenarbeit mit Stadtentwicklung wird mit dem Vollzug beauftragt. dem Stadtratsausschuss II. Ziffer I./1. des Beschlussesantrags untersteht dem fakultativen Referendum. - - - - - für die Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Namens der GPK spricht Patrick Häuptli. Die GPK habe dem Antrag des Stadtrates einstimmig zugestimmt. Sie hätten diesen Kredit als Mittel zur Lancierung von Projekten und Visionen, die im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung entwickelt werden sollten, angesehen. Mit diesem Kredit sollten nicht nur im Bereich des Bau Visionen erarbeitet werden, was bis jetzt der Schwerpunkt gewesen sei, wo der Kredit ausgeschöpft worden sei, sondern es wäre auch auf anderen Bereichen solche Projekte möglich. Kultur, Umwelt und Sport wären hier weitere mögliche Einsatzgebiete dieses Kredits. Im Zuge dieses Geschäfts sei auch die ganze Rolle der Kommission für Stadtentwicklung diskutiert worden. Man habe aus Voten entnehmen können, dass die Kommission ihre strategische Entwicklung noch ein Stück weit genauer festlegen müsse, aber dass es eine strategische Kommission sein sollte und mit Hilfe dieses Kredits gewisse Visionen für die Stadtentwicklung bilden sollte. Stadtpräsident Ernst Zingg macht folgende Ausführungen zur bisherigen Verwendung des bestehenden Kredits. Das Parlament habe das Recht dazu. Es sei dann auch aus der Rechnung 2002 ersichtlich. In der Ausgangslage gehe es im dritten Abschnitt darum, welche Instrumente grundsätzlich für die Stadtentwicklung gebraucht würden: Planungsgrundlagen, Listen, Auflistung, Grundlagen, um überhaupt Stadtentwicklung zu betreiben. Stadtentwicklung sei nicht nur eine Angelegenheit des Bauens. Im Regierungsprgramm stehe eine Headline „Wir bauen an unserer Zukunft“. Auf der zweiten Seite stehe jedoch weiter: „Es geht nicht nur um das Bauen, um das geht es selbstverständlich auch“. Es gehe auch um Projekte in völlig anderen Bereichen wie Bildung und Umwelt. Bis jetzt habe man aus dem bestehenden Kredit im Jahr 2002 Geld für das Konzept, die Attraktivierung des Aare- und Dünnernraums ausgegeben. Im Zusammenhang mit dem Bifangplatz sei ein Kredit freigegeben worden wie auch für die Projektleitung bei der Situation Innenstadtverkehr, bei der alle politischen Kreise wie auch Verbände, Vereine und Organisationen integriert seien. Er führe folgendes Beispiel an, wo man zukünftig gefordert sein werde: Es bestehe ein Riesenpotential im SBB-Areal Bahnhof Richtung Industrie, das Industriewerk, bei dem die SBB, die Stadt Olten und der Kanton im Januar oder Februar die Planung in Angriff nehmen würden. Hier werde die SBB als Eigentümerin einen grossen Kredit sprechen. Die Stadt sei angegangen worden, sich hier mit einigen Prozenten zu beteiligen. Etwas ganz Praktisches, vielleicht etwas Billigeres, wo die nötigen Mittel vorhanden sein müssten: Es gehe darum, dass in der Stadt eine Firma integriert werden könnte, die ihren Holdingsitz in Olten haben möchte. Wir seien bekanntlich sehr günstig und sehr gut im Bereich der Holdingsteuern. Diese Firma werde jedoch aus England dominiert. Wir hätten ein Projekt eingeben müssen, wie gut wir in der Stadt Olten seien. Das Ganze habe in Englisch abgefasst werden müssen. Es handle sich um ein recht grosses Dossier, was Kosten in der Höhe von einigen tausend Franken Kosten verursache. Solche Sachen würden über diesen Kredit durch den stadträtlichen Ausschuss, der bei der Stadtentwicklung integriert sei, freigegeben. Eine Aussage zum Votum von Herrn Häuptli, die ganz wichtig sei: Bei der Beschlussfassung über die Kommission für Stadtentwicklung, über die ganzen Organe, einen Ausschuss und eine Fachgruppe, hätten sie immer gesagt, es werde eine laufende Überprüfung der Tätigkeiten gemacht und nach ungefähr einem Jahr werde über die Bücher gegangen. Die Ausführungen von Herrn Häuptli seien völlig richtig, dass sowohl die eigentliche Kommission für Stadtentwicklung wie der stadträtliche Ausschuss und die Fachgruppe ihre Tätigkeiten ansähen, optimierten, überprüften und wieder aufeinander abstimmten. Hier befinde man sich in einem laufenden Prozess. Er denke, es komme gut, weil der Stadtrat die bisher auch von der Kommission geleistete Arbeit als sehr gut bewerte. Dr. Markus Ammann erklärt, die SP-Fraktion sei für Eintreten und unterstütze den Antrag des Stadtrates. Sie seien der Meinung, es sei ein wichtiges Instrument. Es sei wichtig, dass der Stadtrat den notwendigen Spielraum erhalte, um die Entwicklung in dieser Stadt zu fördern. Er sei auch froh, dass sich durchgesetzt habe, dass die Stadtentwicklung nicht nur räumliche Stadtplanung sei, sondern tatsächlich weitergehe. Bildung, Umwelt und Wirtschaft seien auch in den ganzen Bereich Stadtentwicklung eingebunden, und er denke, es sei für die Stadt Olten im Moment eine grosse Chance, wenn dies angepackt werden könne. Die Stadt habe sehr viele Chancen, und er habe das Gefühl, sie sie manchmal etwas im Aufbruch. Diese Chance dürfe tatsächlich nicht verpasst werden. Wenn man überlege, was Stadtentwicklung heisse, komme man zum Schluss, dass das Ziel der Stadtentwicklung das Wohlbefinden der Bevölkerung in dieser Stadt sein müsse. Dies sei das einzige Ziel, das erreicht werden müsse, und zwar in allen Belangen. Dies heisse letztlich, die Stadt müsse für die Menschen, die Gesellschaft als Ganzes, aber auch für die Wirtschaft attraktiv gemacht werden. Dies in einer gesunden, intakten Umwelt. Allen sei klar, dass es nicht ohne Studien, Analysen und Unterstützung bei gewissen Projekten, ohne Ideenwettbewerb und Konzept gehe. Dies koste einfach Geld. Da könne man machen, was man wolle. Er bitte namens der SP-Fraktion, dem Antrag zuzustimmen. Christian Wüthrich sagt, er sei ein aktives Mitglied der Kommission für Stadtentwicklung, und dürfe sagen, die Zeit wäre reif. Nicht nur für sie, dass sie Mittel hätten, sondern generell. Sie hätten ihre Arbeiten überdacht und möchten visionär werden, gewisse Projekte in Angriff nehmen können, breiter diskutieren können, was in Olten laufe. Es gehe längstens nicht mehr um das Bauen. Ganz verschiedene Sachen fesselten sie momentan. Klar gebe es grosse Projekte. Der vorliegende grosse GVP-Plan absorbiere sie sicher auch in diesem Sinne. Er sei guter Dinge, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde und das Geld sinnvoll eingesetzt werde, damit der Treppenschritt nach oben gemacht werden und man sich von den Alltagsgeschäften lösen könne, die im Bereich Bau schon genügend abgedeckt würden, und damit die Arbeit visionär und grosszügiger verrichtet werden könnte. Vielleicht meldeten sich die anderen Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung auch noch heute. Pius Caminada möchte sich nicht als Mitglied der Kommission für Stadtentwicklung äussern. Es freue ihn, dass die CVP-Fraktion der Meinung sei, es gebe viele Aufgaben bei der Stadtentwicklung und die Fr. 100'000.— seien eher wenig. Candidus Waldispühl führt aus, man sei sich einig, dass die Stadtentwicklung gerade in der heutigen Zeit mit grosser Priorität gefördert werden müsse. Aktuell hätten sich aus den verschiedensten Gründen sehr interessante Perspektiven für unsere Stadt aufgetan. Sie alle müssten mit viel Sorgfalt und Engagement zu guten Lösungen geführt werden. Es sei völlig klar, dass der Stadtrat hier über den nötigen finanziellen Verhandlungsspielraum verfügen sollte. Man könne dort ein Problem orten, dass der Finanzrahmen im Gegensatz zu anderen zweckgebundenen Ausgaben dem Stadtrat sozusagen eine Generallizenz erteile, welche Vorhaben er auch immer habe, Gelder einzusetzen. Wichtig finde er in diesem Zusammenhang eine gute Transparenz zwischen dem Stadtrat und dem Gemeindeparlament. Er könnte sich vorstellen, dass der Stadtrat sich vielleicht einmal könnte und Projekte namentlich ausführen und aufzählen könnte, die er als Projekte der Stadtentwicklung betrachte. Dann wüsste man auch, in welche Richtung es gehe. Er denke, dort könnte noch etwas verbessert werden. Die Grüne Fraktion unterstütze den Antrag des Stadtrates. Rolf Sommer erklärt, nachdem die SVP zuerst bezüglich des Betrages sehr skeptisch gewesen sei und die Fraktion in der Diskussion von Herrn Kohler sehr gut informiert worden sei, stimme sie dem Antrag zu. Er hoffe auf ein gutes Gelingen. Die Kostenwahrheit solle auch Kontrolle sein, und es solle ausgewiesen werden, was ausgegeben worden sei. Christian Wüthrich zeigt sich erstaunt, dass die SVP skeptisch gewesen sei, hätten sie doch einen sehr guten, aktiven Vertreter in der Kommission für Stadtentwicklung, der seine Aufgaben hervorragend löse. Dies sei seine persönliche Meinung. Wenn er an der Sitzung nicht dabei gewesen und gefragt worden sei, tue es ihm leid, weil er wirklich die Anliegen massiv und aktiv vorwärts treibe. Rolf Sommer antwortet, sie hätten Marcel Buck nicht gefragt. Sie hätten jedes Jahr ein- bis zweimal Sitzungen, an die alle Kommissionsmitglieder für die Geschäfte eingeladen würden. Diesmal hätten sie es nicht gemacht, weil sie schon Anderes zu tun gehabt hätten. Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: I. 1. Für Dienstleistungen und Honorare zu Gunsten der Stadtentwicklung wird ein jährlich wiederkehrender Betrag von CHF 100'000 bewilligt und im Voranschlag 2003 ein entsprechender Kredit von CHF 100'000 zu Lasten Konto 791.318 aufgenommen. 2. Das Stadtpräsidium in Zusammenarbeit mit Stadtentwicklung wird mit dem Vollzug beauftragt. dem Stadtratsausschuss II. Ziffer I./1. des Beschlussesantrags untersteht dem fakultativen Referendum. Mitteilung an: Stadtpräsidium Baudirektion II Stadtschreiber Verwaltungsleitung Baudirektion II (3) Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten Verteilt am: für die AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 29/7 Prot.-Nr. 44 Stadthaus, Betonsanierung Obergeschosse/Kreditbewilligung Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge: 1. Ausgangslage Das Stadthaus ging aus einem 1958 prämierten Wettbewerb hervor, den die Architekten Willi Frey und Alois Egger, Solothurn, gewonnen hatten. Die Stadthaus-Anlage gliedert sich in 3 Hauptbaukörper: den 1-geschossigen Basisbau mit Ratsaal, den 10-geschossigen Hochhauskörper, der mittels eines kräftigen Stützengeschosses (Terrassengeschoss) auf die Basis abgestützt ist sowie das 6-geschossige ehemalige Post- und Wohngebäude (Dornacherstrasse 5). Seit der Fertigstellung 1966 unterlag das Stadthaus der für diese Art von Bauwerk üblichen Alterung, obschon in der Botschaft des Gemeinderates zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom 28. Mai 1961 im Baubeschrieb folgendes festgehalten wurde: „Die aussen sichtbaren Betonflächen sind in Sichtbeton mit Weisszement vorgesehen. Dadurch bekommt der Beton ein helles Aussehen und benötigt trotzdem keinen Unterhalt!“ Abgesehen von einer Nachbeschichtung einzelner Betonfassadenteile erfolgten bis Mitte der 80-Jahre keine instandhaltenden Massnahmen. Seit Ende der 70-Jahre zeigten sich aber zunehmend Abplatzungen von Betonteilen in Folge korrodierter Armierungen sowie Risse bei konstruktiv ungenügenden Details. Der sich zusehends verschlechternde Gesamtzustand sowie die nicht mehr zeitgemässe Innenausstattung veranlassten den Stadtrat 1985, die Planung der Instandsetzung der Gebäudehülle und der Modernisierung im Innern einzuleiten. Dabei stand von Anfang an fest, dass das äussere Erscheinungsbild des Stadthauses erhalten bleiben soll. Dabei stand eine verbesserte Wärmedämmung in Form einer aufwendigen Isolation der Fassaden nicht zur Diskussion. 2. Laufende Unterhaltskosten und Instandsetzungs-Investitionen 1988 – 2002 Das Stadthaus-Gebäude inkl. Liegenschaft Dornacherstrasse 5 weist einen Gebäudeversicherungswert von Fr. 31 Mio. auf. Die ETH Zürich, Professur für Architektur und Baurealisation, hat im Auftrag des Bundesamtes für Konjunkturfragen in Zusammenhang mit dem Impulsprogramm Bau den Unterhaltsbedarf im Bauwesen intensiv untersucht. Zusammenfassend sind folgende Erkenntnisse gewonnen worden: Unter dem Begriff Unterhalt versteht man das Wahren bzw. Wiederherstellen der Substanz ohne wesentliche Veränderung der Nutzung und/oder des ursprünglichen Wertes. Zum Unterhalt zählen die Instandhaltung und die Instandsetzung. Instandhaltung (laufende Rechnung) Wahren der (ursprünglichen) Funktionstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen. Der in der Untersuchung ermittelte jährliche Instandhaltungsaufwand beträgt ca. 0,8 % bis 1,1 % des Gebäudeversicherungswertes. Fr. 248'000.— bis Fr. 341'000.— pro Jahr Instandsetzung (Investitionsrechnung) Wiederherstellen der Funktions- und Gebrauchstauglichkeit (nach heutigem Standard) mit ausreichender Sicherheit und vereinbarter Dauerhaftigkeit. Je nach gewählter Konstruktion ist im Durchschnitt mit einem jährlichen Instandsetzungsaufwand von 1,6 % bis 2,6 % des Gebäudeversicherungswertes zu rechnen. Fr. 496'000.— bis Fr. 806'000.— pro Jahr Diese Beträge sind selbstverständlich als Durchschnittswerte über 10 – 15 Jahre anzusehen. Die Aufstellungen im Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3 verdeutlichen, dass die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten während den letzten 15 Jahren weit unter dem vom Bund empfohlenen Richtwert liegen. 3. Betonsanierung Obergeschosse 2003 / Kostenzusammenstellung Seit der Erstellung des Stadthauses im Jahre 1965 wurden bei sämtlichen Fassaden der Obergeschosse während den Jahren 1983, 1985 und 1987 eigentliche Betonsanierungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auf dem Gebiet der Betonsanierung inzwischen markante technische Fortschritte erreicht wurden. 3.1 Ausführungsbeschrieb der Fassadensanierungen (Betonsanierung) Baustelleninstallation Fassadengerüstung Erarbeitung Schadenbild anhand von Messungen Vorbereitungsarbeiten Untergrundvorbereitung Armierungsbehandlung Reprofilierung von Schäden Rissinjektionen Oberflächenschutzsystem auftragen Abdichtungen ersetzen Bauversicherung Bauprovisorien Anpassungsarbeiten 3.2 Aufstellung nach Prioritäten / Kosten Die Ermittlung der Kosten basiert auf Richtofferten von Unternehmern. Das genaue Ausmass der Schäden ist erst mit der erforderlichen Gerüstung zu beziffern. Die Berechnung basiert zur Zeit auf Ausmassen und Erfahrungszahlen von Vergleichsobjekten. Westfassade (Betonsanierung) Fr. 240'000.-Südfassade (Betonsanierung) Fr. 150'000.-Ostfassade (Betonsanierung) Fr. 250'000.-Nordfassade (Betonsanierung) Aussentreppe Dachdeckerarbeiten 10. OG Ersatz des Dachdichtungsbelages allen Anschlüssen Baumeisterarbeiten 10. OG Stellen eines Hochbaukranes, Abbruch Pflanzenbetonkübel Abbruch des Betondachbelages und Entsorgung Anpassarbeiten Abläufe, Wandanschlüsse etc. Portables neues Pflanzensystem Total Nordfassade Fr. 360'000.-- Total aller 4 Etappen Fr. 2003 2004 2005 inkl. der 2006 1'000'000.-- 4. Schlussbemerkungen Die Kosten für die Betonsanierungen sind insofern schwer zu ermitteln als das Ausmass der effektiven Schäden erst auf dem Baugerüst ersichtlich sind. Die Kostenberechnungen basieren daher auf Grund von Erfahrungszahlen von Vergleichsobjekten und den früheren Betonsanierungen am Stadthaus. Mit den vorgesehenen Sanierungen werden die Betonfassaden des Stadthauses für die nächsten 15 Jahre instand gestellt. Beschlussesantrag: 1. Der Kredit für die gesamten 4 Etappen der Betonsanierungen der Obergeschosse des Stadthauses von Fr. 1 Mio. wird zugunsten der Investitionsrechnung 2003, KontoNr. 090.503.08 bewilligt. 2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Pius Caminada macht folgende Ausführungen: Die GPK sei von der Stadträtin über den Bericht informiert worden und der Überzeugung, die Sanierung sei notwendig. Es seien Fragen betreffend energietechnischer Verbesserungen gestellt worden. Dies beziehe sich jedoch nur auf die Fenster des Stadthauses. Es handle sich um eine reine Betonsanierung und Substanzerhaltung des Gebäudes. Die GPK stimme dem Beschlussesantrag einstimmig zu. Daniel Schneider meint, auch wenn die Architektur des Stadthauses nicht jedermannsund jederfraus Sache sei, sei das Gebäude doch zu einem markanten Teil unserer Stadtsilhouette geworden und widerspiegle den Zeitgeist der Bauzeit. Die Sanierung von Betonbauten sei eine fachlich diffizile Angelegenheit, wenn das Bild des Gebäudes nicht deformiert werden solle. Man habe mehr schlechte als gute Beispiele, auch in unserer Stadt, sehen dürfen. Es komme wahrscheinlich daher, dass gegen Beton grundsätzlich eine gewisse Antipathie vorhanden sei. Das Stadthaus habe ganz klar eine bauliche Qualität, und die zuständige Direktion sei in diesem Sinne gefordert, die Gestalt dieses Gebäudes zu bewahren. Die SP-Fraktion stimme dem Antrag des Stadtrates zu und erwarte einen sensiblen Umgang mit der vorhandenen Substanz. Thomas Frey sagt, Daniel Schneider habe es sehr schön gesagt: Das Stadthaus sei nun einmal in dieser Form vorhanden. Dass das Gebäude einen entsprechenden Unterhalt brauche, sei allen klar. Die FdP-Fraktion sei auch einstimmig für Eintreten. Er möchte jedoch noch zu bedenken geben, dass bei der Vergabe der Arbeiten vielleicht – soweit dies die Submissionsverordnungen zuliessen - einheimische Unternehmungen berücksichtigt werden sollten. Bei der Vergabe der gleichen Sanierung im Erdgeschoss habe dies zum Teil verständlicherweise zu Ungemach geführt. Dr. Cyrill Jeger äussert sich ebenfalls zu Baufachfragen. Es werde vielleicht immer mehr eines seiner Themen. Man habe einfach zu wenig zur Substanz geschaut. Die Grüne Fraktion sei auch für Eintreten und Zustimmung. Sie möchten aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass die ganzen Fenstergeschichten auch angegangen werden sollten und zusätzliche Kosten brächten. Dies sei ökologische Sanierung, die Energie sparen helfe und die Lebensqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeit sichern helfe. Es sei wahrscheinlich unbestritten, dass diese Kosten auf uns zukommen würden. David Brunner erklärt, die notwendig gewordenen Arbeiten erschienen für die Werterhaltung unabdingbar. Die Kosten befänden sich in einem vertretbaren Rahmen und die Arbeiten seien für die CVP-Fraktion deshalb unumstritten. Sie sei für Eintreten und werde dem Antrag einstimmig zustimmen. Dr. Arnold Uebelhart weist darauf hin, dass das Stadthaus Ausdruck sei, dass die am Boden kriechenden Städte etwas nach oben projizierten, damit Platz für verschiedene Sachen in der Stadt geschaffen werde. Die Idee sei folgende gewesen: „Dem Zukunftsglauben mittelalterlicher Kirchen- und Städtebauer“ habe man Ausdruck geben wollen. Er finde dies bedenkenswert, und man solle nicht immer gleich abweisend sein. Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Mit 39 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: I. 1. Der Kredit für die gesamten 4 Etappen der Betonsanierungen der Obergeschosse des Stadthauses von Fr. 1 Mio. wird zugunsten der Investitionsrechnung 2003, KontoNr. 090.503.08 bewilligt. 2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. II. Ziffer I./1. des Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum. Mitteilung an: Baudirektion I Stadtbaumeister Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 18/20, 29/7 Prot.-Nr. 45 Stadtpolizei, Einsatzzentrale, Büros und zentrale Steuerung, Sanierung und Ersatz bzw. Erneuerung/Kreditbewilligung Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge: 1. Ausgangslage Die Sanierung und Erneuerung der Räumlichkeiten für die Stadtpolizei im Bereich Einsatzzentrale und Empfang war grundsätzlich im Jahr 2002 vorgesehen. Aus diesem Grund wurden denn auch im Budget 2000 Fr. 116'000.— und 2001 Fr. 334'000.— Kto-Nr. 090.503.11 die erforderlichen Kredite von Fr. 450'000.— bewilligt. Im Zusammenhang mit der neuen Raumzuteilung im Stadthaus und dem damit verbundenen Umzug der Stadtpolizei von den Räumlichkeiten der ehemaligen „Hübelipost“ ins Stadthaus wurde der erwähnte Kredit für die entsprechenden Einrichtungen benötigt. Aus den erwähnten Gründen ist für die Sanierung und Erneuerung der Räumlichkeiten im Bereich Einsatzzentrale und Empfang der Stadtpolizei ein erneuter Kredit von Fr. 355'000.— erforderlich. Zeitgleich müssen in der Einsatzzentrale der Stadtpolizei die verschiedenen Systeme zentral gesteuert werden. Dies löst zusätzliche Kosten von Fr. 95'000.— aus. Da der bereits bewilligte und verwendete Kredit von Fr. 450'000.— und der neu zu bewilligende von Fr. 450'000.— (Fr. 355'000.— und Fr. 95'000.—) in einem direkten Zusammenhang stehen, muss das Bruttoprinzip angewendet werden. Gemäss Art. 14 lit. c der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten ist daher eine separate Vorlage mit Referendumsmöglichkeit erforderlich. 2. Sanierung Erneuerung der Räumlichkeiten Einsatzzentrale, Empfang und Büros Stadtpolizei / Kostenzusammenstellung Die Sanierung umfasst die Räume Windfang, Besucher, Schalter, Zentrale 1 und 2, Korridor, Besprechung und Postenchef. Die Ermittlung der Kosten basiert auf Richtofferten von Unternehmen. Kostenvoranschlag: Abbrucharbeiten Betonfräserarbeiten Baumeisterarbeiten Empfang, Schalterfront Schreinerarbeiten Spezialregal für Technik Elektrische Installationen für Fernbedienungstableau im Planton Lüftungsanlage Decken und Bodenbelege Malerarbeiten Vertikallamellen und Insektenschutzgitter Mobiliar Baureinigung Diverses und Reserve (Erschwernisse 24 Std. Betrieb) Total Investitionsausgaben inkl. MwSt Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 5’000 7’000 4’500 53’000 14’500 16’000 62’000 17’000 51’500 21’500 11’000 87’000 2’500 2’500 Fr. 355’000 3. Zentrale Steuerung der verschiedenen Systeme in der EZ (Einsatzzentrale) Stadtpolizei Da die Einsatzzentrale vor allem während der Nacht (18.00 – 07.30 Uhr) mit einer EinPersonen-Belegung besetzt ist, ist eine einheitliche und zentrale Bedienungsoberfläche unbedingt erforderlich. Damit wird ermöglicht, dass auch bei grösseren Ereignissen die notwendigen Sofortmassnahmen und anfallenden Arbeiten speditiv eingeleitet und erledigt werden können. Zudem werden mögliche Bedienungsfehler auf ein Minimum reduziert. Die verschiedenen Systeme, z. B. ein Lichtmanagement-System, ein oder mehrere Videoüberwachungs-Systeme, ein Audio-System, ein Info-System, ein Security-System, usw. werden mit einem Schnittstellenrechner verbunden und die verschiedenen Systeme können von einer einheitlichen, funktionellen Bedienoberfläche aus bearbeitet werden. Die Gestaltung der Oberflächen wird individuell den jeweiligen Bedürfnissen angepasst und benutzerfreundlich gestaltet. Die Bedieneinheiten können beliebig ergänzt und parallel betrieben werden. Komplette Steuerungen der Neben- und Hilfssysteme in einer Einsatzleitzentrale. Alle Systeme werden über eine zentrale Bedieneinheit mit einheitlicher Bedienoberfläche via Touch-Screen oder Maus angesteuert. Kosten Fr. 95'000.— 4. Gesamtkosten Bereits bewilligter Kredit im Budget 2002 (Kto.-Nr. 090.503.11) Fr. 450'000.— Zu bewilligender Kredit zu Lasten Budget 2003 (Kto-Nr. 090.503.11): Sanierung und Einsatzzentrale Kostenzusammenstellung und Erneuerung Empfang Fr. der Räumlichkeiten Stadtpolizei / 355'000.— Zentrale Steuerung der verschiedenen Systeme der Einsatzzentrale Fr. 95'000.— Fr. 450'000.— Beschlussesantrag: 1. Der Kredit für die Sanierung und den Ersatz der Einsatzzentrale Stadtpolizei, Sanierung Büros und zentrale Steuerung von Fr. 450'000.— wird zu Gunsten der Investitionsrechnung 2003, Kto-Nr. 090.503.11 bewilligt. 2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Namens der GPK spricht Daniel Schneider. Demjenigen, der am Tag der offenen Tür vor ein oder zwei Jahren die Gelegenheit genutzt habe, die Räume der Stadtpolizei zu besichtigen, seien hoffentlich die Haare zu Berge gestanden. Er nehme an, das aparte Gelb an den Wänden sei nicht so geplant, sondern seien die Rückstände von 40 Jahren Nikotin. Zur Infrastruktur könne er nicht viel sagen, da er von den Geräten nichts verstehe. Sie sähen jedoch nicht mehr so flott und neu aus. Es sei etwas laienhaft. Sie hätten sich jedoch von Stadträtin Doris Rauber überzeugen lassen, dass es nötig sei, und sie sähen auch, dass der Ersatz fällig sei. Der Windfang habe zu diskutieren gegeben, weil sie angeregt hätten, dass im Rahmen einer Studienebene das ganze Entrée des Stadthauses angesehen werden solle, da es immerhin die Visitenkarte des Gebäudes sei, das saniert werden solle. Sie möchten ein etwas besseres Welcome im Stadthaus. Dies sei aber ein Hinweis, dass es näher angesehen und gestalterisch erfasst werden solle. Mit Befriedigung hätten sie zur Kenntnis genommen, dass das Mobiliar das gleiche System sei, wie es im ganzen Stadthaus angewendet werde. Das heisse, dass die Sachen untereinander getauscht werden könnten, und nicht jede Abteilung habe ein anderes Möbelsystem. Selbstverständlich hätten sie auch gefragt, was mit den Fr. 450'000.— passiert sei, die schon vor einigen Jahren zum genau gleichen Geschäft gesprochen worden seien. Es stehe im Bericht und Antrag, dass dieser Betrag bereits verwendet worden sei. Sie hätten die Auskunft erhalten, dass dies im Rahmen des Umzugs von der „Städtlipost“ in den fünften Stock, das heisse beim Umzug der sbo, bereits verwendet worden sei. Sie müssten dies einfach so zur Kenntnis nehmen. Es befriedige aber nicht wirklich. Die GPK habe der Vorlage mit 7 : 0 Stimmen zugestimmt. Stadträtin Doris Rauber antwortet, wenn jetzt die Räume der Öffentlichen Sicherheit besichtigt würden, käme man teilweise auf eine Baustelle. Durch den Wegzug der sbo habe es im Stadthaus eine andere Einteilung gegeben. Nach rund 40 Jahren sei nun endlich auch mit der Renovation der Räumlichkeiten der Stadtpolizei angefangen worden. Gestern und heute seien auch die neuen Möbel eingetroffen. Sie habe sich bereits überzeugen können, wie gross die Begeisterung über das neue Mobiliar sei, weil das Personal jetzt sage, es habe nun auch zeitgemäss eingerichtete Büroräume. Sie bitte namens der Stadtpolizei inständig, dem Kredit zuzustimmen, damit auch der letzte Teil, die Einsatzzentrale und Empfang renoviert werden könne, so dass wieder ein Auftritt möglich sei, der diesem gerecht werde: Ein attraktiver Empfang und neuzeitliche Einsatzzentrale. Nico Zila erklärt, der Bedarf für die Sanierung und Erneuerung der Räumlichkeiten der Stadtpolizei sei für die FdP-/JL-Fraktion unbestritten. Aufgrund der Belegung der Einsatzzentrale durch nur eine Person während gewissen Zeiten, vor allem während der Nacht, und zu Gunsten der allgemeinen Benutzerfreundlichkeit und Fehlerminimierung, seiner Ansicht nach ein ganz wichtiger Faktor, gerade im Polizeiwesen, trage die FdP-/JLFraktion auch die Vereinheitlichung der Steuerungssysteme in der Einsatzzentrale mit. Die FdP-JL-Fraktion empfehle, dem Beschlussesantrag des Stadtrates zuzustimmen. Dr. Thomas A. Müller führt aus, auch die CVP-Fraktion habe sich ausführlich mit diesem Projekt befasst. Die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sei für die CVP ein Kernthema. Deshalb stehe ihre Fraktion klar hinter der Vorlage. Sie seien überzeugt, dass eine moderne Einsatzzentrale, die von einer einzigen Person in der Nacht betrieben werden könne, nicht nur für das Erscheinungsbild, sondern auch die Sicherheit der Stadt wichtig sei. Insbesondere die zentrale Steuerung sei deshalb ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Bedingung sei selbstverständlich wie immer bei der EDV, dass Fehlfunktionen und Totalabstürze nicht zu einem Sicherheitsvakuum führen dürften. Sie hätten jedoch hier völliges Vertrauen in die Verwaltung und seien überzeugt, dass hier die richtigen Massnahmen umgesetzt würden. Die Fr. 450'000.— seien sicher eine beträchtliche Summe, die hier investiert werde, vor allem wenn man bedenke, dass die gleiche Summe offenbar bereits für den Umzug von der Hübelipost ins Stadthaus eingesetzt worden sei. Es habe sie in diesem Sinne etwas gestört, dass man es nicht fertig gebracht habe, eine Gesamtvorlage zu präsentieren, bei der genau gesehen werde könne, was alles effektiv koste. Nun erhalte man die Investitionen wieder jedes Jahr scheibchenweise vorgesetzt. So sei es für die Parlamentarier auch schwierig, den Überblick zu behalten und effektiv zu erkennen, welche Investitionen insgesamt wie teuer kämen und zu entscheiden, welche Investitionen man wolle, und wenn ja, in welchem Jahr. Sie gingen jedoch davon aus, dass im Bereich der Stadtpolizei in den nächsten Jahren keine weiteren Investitionen anstünden. Begrüssenswert sei beim Vorgehen des Stadtrates zumindest, dass dieser Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werde, auch wenn es schon mit dem Gesamtprojekt, also mit dem ersten Teil, hätte gemacht werden müssen. Die Investitionen seien für die CVP-Fraktion wichtig. Sie hätten deshalb einstimmig beschlossen, auf das Geschäft einzutreten und dem Beschluss zuzustimmen. Dr. Arnold Uebelhart meint, ihm sei es ähnlich ergangen wie seinem Kollegen, als er die Räume der Stadtpolizei besichtigt habe. Im Gegensatz zu ihm seien ihm nicht die Haare zu Berge gestanden, dies mangels solcher. Iris Schelbert sagt, die Grüne Fraktion habe an dieser Vorlage auch leicht irritiert, dass der Kredit für die Renovation der Räume der Stadtpolizei im Parterre schon einmal gesprochen worden sei und er scheinbar für etwas anderes, aber im gleichen Zusammenhang, nämlich im 5. Stock, gebraucht worden sei. Nichtsdestrotz stimmten sie zu, weil sie die Räume kennten und wegen der Verzögerung nachvollziehen könnten, dass die Angestellten im Parterre nicht zufrieden gewesen wären, wenn sie noch weitere Jahre in diesen Höhlen verbringen müssten. Die Grüne Fraktion begrüsse die Renovation und finde sie notwendig. Dr. Max Pfenninger gibt seinem Unbehagen Ausdruck, dass die Fr. 450'000.— zweimal gesprochen würden. Er möchte den Stadtpräsidenten darauf aufmerksam machen, dass er gesagt habe, weil er dem Auszug der sbo aus dem Stadthaus immer kritisch gegenüber gestanden habe, es koste keinen Rappen. Nun sehe man, dass es halt doch nicht bei keinem Rappen geblieben sei. Der Stadtpräsident habe in diesem Raum gesagt, der Auszug der sbo koste die Einwohnergemeinde respektive die Steuerzahler null Rappen. Dies stimme nicht. Er möchte noch einmal betonen, dass die Orientierung von stadtpräsidialer Seite her bezüglich Kosten des Auszugs der sbo nicht objektiv gewesen sei. Beat Loosli hat folgende Frage: Mit dem Auszug der Stadtpolizei aus der „Städtlipost“ ins Stadthaus werde die „Städtlipost“ frei. Er möchte wissen, ob man sich bereits Gedanken gemacht habe, ob sie einer Vermietung zugeführt oder anderweitig benützt werde. Stadträtin Silvia Forster antwortet, die „Städtlipost“ sei zur Vermietung ausgeschrieben gewesen. Es habe Interessentinnen und Interessenten gehabt, und es laufe ein Projekt, das im Parlament Freude auslösen würde, wenn es zustande käme. Man befinde sich jedoch im Momentan in der Verhandlungsphase, vieles sei unklar und deshalb leider noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit 41 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: I. 1. Der Kredit für die Sanierung und den Ersatz der Einsatzzentrale Stadtpolizei, Sanierung Büros und zentrale Steuerung von Fr. 450'000.— wird zu Gunsten der Investitionsrechnung 2003, Kto-Nr. 090.503.11 bewilligt. 2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. II. Ziffer I./1. des Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum. Mitteilung an: Baudirektion I Direktion Öffentliche Sicherheit Stadtbaumeister Leiter Sicherheitsdienste Kanzleiakten Verteilt am: AUSZUG aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 10. Dezember 2002 Akten-Nr. 1/16 Prot.-Nr. 46 Schiessanlage Kleinholz, Altlastensanierung/Umsetzung des Sanierungskonzeptes Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge: 1. Ausgangslage Die Schiessanlage Kleinholz muss wegen der stark erhöhten Belastung der Kugelfänge und Teilen des Bereichs zwischen Schützenhaus und Kugelfängen saniert werden. Bei den Laboruntersuchungen wurden insbesondere hohe Gehalte an Blei, Quecksilber und Antimon (Problem der Verlagerung in tiefere Bodenschichten) festgestellt. Das Konzept der HOAG TEAM AG zeigt auf, welche Anlageteile saniert werden müssen und welche Verfahren dafür zur Anwendung gelangen werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Gesamtsanierungskosten wesentlich von der optimalen Triage des zu entsorgenden Materials abhängt und eine dauernde Überwachung durch ein geeignetes Ingenieurbüro während der Sanierung notwendig ist. Mit Brief vom 13.9.2002 hat die kantonale Fachstelle das Konzept der Altlastensanierung der HOAG TEAM AG genehmigt und die vorgesehenen Massnahmen als richtig und ausreichend bestätigt. 2. Umsetzung des Sanierungskonzeptes Basierend auf dem Sanierungskonzept vom 26. Juni 2000 und unter Beizug der kantonalen Fachstellen sind für eindeutig festgelegte Teilbereiche Sanierungsmassnahmen und mögliche Etappierungen festgelegt ( vgl. Beilage ). Im Bericht wird festgehalten, dass der ganze Projektperimeter sinnvoll auf zwei Sanierungsetappen aufgeteilt werden kann. In einer ersten Phase werden das Schützenhaus abgebrochen und der Kugelfang der 50m Schiessanlage sowie ein kleiner, stark belasteter Hügel, welcher dem Büchsenmacher zum Einschiessen diente, saniert. Damit wird die Parzelle GB 927 mit ca. 25’800 m2 altlastenfrei. In diesem Gebiet ist der Ersatz eines Sportfeldes geplant, welches durch den Wegfall der zwei Fussball- und Trainingsfelder, verursacht duch den Neubau "Platanen", nötig wird. In einer zweiten Phase werden der 300m Kugelfang, die vorgelagerte Prallzone, der entsprechende Büchsenmacherhügel und das gesamte Zwischengelände saniert. 3. Ausführungstermin Die Entsorgungsarbeiten, insbesondere die Aufarbeitung und Weiterverarbeitung des kontaminierten Materials werden ausgeschrieben. Mit den Abbruch- und Sanierungsarbeiten kann nach der Arbeitsvergabe sofort begonnen werden. 4. Finanzen/Kredit Für die gesamte Sanierung der Schiessanlage ist mit Kosten von. 1.6 Mio. Franken zu rechnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Abbruch Schützenhaus und Sanierung Abschussbereiche Zwischenbereich 50m Stand Zwischenhügel 1 und 2 Kugelfang 300m Kugelfang 50m Prellplattenbereich Technische Begleitung, Forstarbeiten, Labor Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 148'000.— 24'000.— 80'000.— 703'000.— 195'000.— 80'000.— 250'000.— Mehrwertsteuer Fr. Fr. 1'480'000.— 113'000.— Total Gesamtsanierung Fr. 1'600’000.— Im Budget 2002 ist in der Investitionsrechnung ( Kto-Nr. 151.503.01 ) der Betrag von 1.6 Mio angemeldet. Die erste Etappe ( Schützenhaus, Kugelfang 50m Stand und Zwischengelände inkl. Anteil technische Begleitung ) wird Kosten von Fr. 550'000— verursachen, welche sich wie folgt zusammensetzen: Abbruch Schützenhaus und Sanierung Abschussbereiche Zwischenbereich 50m Stand Zwischenhügel 1 Kugelfang 50m Technische Begleitung, Forstarbeiten, Labor Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 148'000.— 24'000.— 40'000.— 195'000.— 104'000.— Mehrwertsteuer Fr. Fr. 511'000.— 39'000.— Total Sanierung erste Etappe Fr. 550'000.— Mit den zuständigen Bundesstellen laufen gegenwärtig Abklärungen durch den Rechtskonsulenten der Stadt Olten, ob und in welchem Umfang sich der Bund allenfalls an den Kosten der Altlastensanierung beteiligt. Der Rechtskonsulent wurde beauftragt, nach Massgabe der einschlägigen Rechtsbestimmungen der Militär- und Umweltgesetzgebung zuständigenorts ein Gesuch um Beteiligung an den Sanierungskosten einzureichen. Beschlussesantrag: I. 4. Der vorgesehenen Sanierung der Schiessanlage Kleinholz gemäss Konzept HOAG TEAM AG, sowie dem dazugehörigen notwendigen Kredit in der Höhe von 1.6 Mio. Franken, wird zugestimmt. 5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. II. Ziffer I., 1., dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum. - - - - - Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt. Namens der GPK spricht Daniel Schneider. Es sei für Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission selbstverständlich, dass sie die Aufgabe hätten, die durch Schadstoffe belasteten Böden und Bauten zu sanieren und den folgenden Generationen im Rahmen des Möglichen eine unbelastete Hinterlassenschaft zu übergeben. Im ersten Moment sei der Gedanke verlockend, dass um die ganze Schiessanlage einfach ein Zaun erstellt und ein Bundesgerichtsurteil abgewartet werde, wer genau veranlasst habe, dass die Böden alle kontamiert seien und wer die Kosten bezahlen solle. Man wolle es aber realistisch betrachten. Bis ein solches Gerichtsurteil stehe, würden relativ viele Jahre ins Land ziehen. Obwohl erste Signale möglicher Beteiligungen durch den Bund erkennbar seien, dürfe man dies vorläufig wohl auf der Wunschliste stehen lassen. Es stehe auch noch nichts auf dem Papier. Man könne sich fragen, weshalb mit einer Sanierung jetzt begonnen werden solle. Das ganze Kleinholz sei für die Entwicklung unserer Stadt enorm wichtig. Nirgends im ganzen Stadtgebiet stünden so grosse baureife Landreserven kurzfristig zur Verfügung. Wer in diesem Gebiet bauen wolle, könne dies in absehbarer Zeit auch tun. Im Bereich der heutigen Schiessanlage Kleinholz sei im Nutzungskonzept eine Zone für öffentliche Bauten, also beispielsweise für ein Schulhaus, vorgesehen. Bis dieser Bedarf realisierungsrelevant sei, schlage die Baudirektion II eine Zwischennutzung als Sportfeld vor. Auch darin sähen sie das richtige Vorgehen, weil der Nutzungsdruck auf die übrigen städtischen Spielfelder enorm zugenommen habe, so dass keine Regeneration mehr möglich sei. Die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen der belasteten Böden und der Abbruch des ebenfalls belasteten Schützenhauses betrachte die GPK als richtig, und sie sollten umgehend in Angriff genommen werden. Die Einleitung dieser Massnahmen sei auch ein Signal, dass die Diskussionen rund um die Schiessanlage Kleinholz endlich ein Ende haben sollten. Die GPK bitte, diesem Beschluss zuzustimmen. Stadtrat Dr. Martin Wey nimmt wie folgt Stellung: Zum Wunsch nach einem Bundesgerichtsurteil. Ihm sei ein Bundesgerichtsurteil lieb, eine gesetzliche Grundlage noch lieber. Hier könne er insbesondere mitteilen, dass mit einem parlamentarischen Vorstoss beim Bund entsprechende Grundlagen erstellt werden sollten, damit Bundesbeteiligungen erwirkt werden könnten. Dies laufe noch, und man erwarte im Erstrat eine erste, handfestere Diskussion im nächsten Sommer. Er möchte noch kurz das vom GPK-Sprecher Gesagte unterstreichen. Es gehe vielleicht etwas zu wenig aus der Vorlage selber hervor. Dies sei eine eigentliche Stadtentwicklungsvorlage, auch wenn sie vom Tiefbauamt komme. Der Acker müsse für eine Aussaat bestellt sein. Wann es Rasen sein werde, werde allenfalls Stadtrat René Rudolf von Rohr im Verlaufe der Investitionsrechnung noch bestätigen. Christian Wüthrich möchte das Geschäft auf zwei Ebenen angehen: Eine reine Sanierung einer Schiessanlage und eine emotionale, mit einer Geschichte verbunden. Wenn man allein die Sanierung ansehe mit dem Sanierungskonzept, staune der Laie. Er sei kein Fachmann, da er noch nie einen Schiessplatz saniert habe und sich dort nicht auskenne, und er müsse sich fragen, weshalb es so teuer sei. Die Kosten seien mit 1,6 Millionen Franken enorm. Die zweite Frage sei, wer dies bezahle. Bund und Kanton seien leider noch nicht so weit. Er möchte die Vorfreude insofern brechen, dass im letzten wunderbaren Heft „Umwelt“ die Sanierung der Schiessanlage Teufenthal enthalten sei. Sie hätten alles selber bezahlt. Bund und Kanton hätten sich total quer gestellt. Sie seien noch nicht so weit, und es könne Jahre dauern. Eine weitere Frage sei, ob das vorliegende Sanierungskonzept wieder einmal eine Topsache sei und ob sich Olten mit sieben- oder achtmal den Boden waschen und Entsorgung profiliere, oder ob es wirklich das verlangte gesetzliche Mininum sei. Dies könne schlecht daraus ersehen werden, weil der Grundlagenbericht der Bodenverschmutzung gar nicht enthalten sei. Man müsse von den Grundlagen her an das vorliegende Sanierungskonzept glauben, dass es diese Variante sei und diese Kosten auf uns zukämen. Die zweite Ebene, die sie etwas zuversichtlicher stimme, sei die Gefühlsebene. Die Geschichte und Vergangenheitsbewältigung dieses Areals seien enorm. Er denke, es müssten heute gewisse Zeichen gesetzt werden, auch um uns alle zu entlasten, damit es vorwärts gehe. Man habe vom GPK-Sprecher von der Zwischen- und der Änderungsnutzung gehört. Es sollten Sportfelder entstehen. Es mache sicher Sinn, dass ein solches Areal, wenn es schon so teuer saniert werde, auch wieder für andere, doch angenehme Sachen benützt werden könne. Es sei auch gesagt worden, dass es positive Signale für die Stadtentwicklung für den Aufbruch seien. Dies sei für ihn recht zwingend. Die FdP-/JLFraktion habe einfach ein kleines Problem mit ganzen Art und Weise des Sanierungskonzepts. Sie seien der Meinung, es sei ein sehr teures Konzept, und möchten deshalb dem Parlament beliebt machen, im Beschlussesantrag die Kreditsprechung für die erste Etappe von Fr. 550'000.— zu machen und dass in einem neuen Punkt 2 die zweite Etappe zur Freigabe dem Parlament zu gegebener Zeit wieder unterbreitet werde, weil sie der Meinung seien, das Ganze unterstehe dem Submissionsverfahren. Er könnte sich vorstellen, dass Firmen kämen, die gewisse Sachen zu einem günstigeren Tarif oder eine andere Lösung unterbreiten könnten. Man verbaue sich damit überhaupt nichts. Die erste Etappe sei der Abbruch des Schützenhauses. Die Sportplätze könnten gebaut werden. Die zweite Etappe, der Kugelfang hinten, sei die teure. Dem Parlament solle zu gegebener Zeit nochmals unterbreitet werden, wie der Restkredit aussehe und was effektiv unternommen werden solle. Er danke für eine Unterstützung. Stadträtin Silvia Forster führt aus, das Geschäft habe begonnen, als es noch eine Baudirektion gegeben habe. Sie mache Herrn Wüthrich aufmerksam, dass es eine erste Kostenschätzung in der Höhe von 3 Millionen Franken von einem Büro gegeben habe. Ein anderes Büro habe sie überarbeitet und sei auf 1,6 Millionen Franken gekommen. Die Laborberichte lägen vor. Man sei der Meinung gewesen, es mache wenig Sinn, wenn sie dem ganzen Parlament zugestellt würden. Trudy Küttel Zimmerli äussert sich wie folgt: Durch den Abbruch des Schützenhauses gehe für die Schützen und Wehrmänner die Schiessgelegenheit im Kleinholz endgültig zu Ende. Eine aufwendige Altlastensanierung der Schiessanlage stehe bevor. Die Entfernung der Schadstoffe und Entsorgung des Sondermülls komme uns Oltnerinnen und Oltner teuer zu stehen, wie man aus dem Bericht ersehe. Die Altlasten müssten jedoch gewissenhaft beseitigt werden. Dies habe seinen Preis. Ein stark belastetes Grundstück wieder umweltverträglich zurück zu erobern und frei für eine neue Nutzung zu wissen, freue die SPFraktion. Sie verlangten, dass die beauftragte Firma die Sanierung nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen gewissenhaft ausführen werde und die verantwortlichen Prüforgane ihre wichtige Aufsichtspflicht auch wahr nähmen. Vom Stadtrat erwarteten sie, dass er alle Vorkehrungen treffe und die nötige Mitfinanzierung vom Bund einhole. In diesem Sinne stimme die SP dem notwendigen Kredit für das Sanierungskonzept zu. David Brunner sagt, die Ausgangslage, einen altlastenfreien Lebensraum zu haben, scheine für die Erhaltung unserer Lebensqualität in jeder Beziehung klar zu sein. Konsequenz unserer Einstellung, des Nichtwissens und unseres Verhaltens seien konkret 1,6 Millionen Franken Steuergelder wert, die wir laut Sanierungskonzept auszugeben hätten. Faktisch sei es so, dass im Sanierungskonzept diverseste Verordnungen und Grenzwerte aufgeführt seien. Diese Werte dürften mit den gemessenen Werten verglichen und eine Nutzungsgefährdung in gewissen Bereichen festgestellt werden. Die notwendigen Massnahmen seien bei den einzelnen Situationen umschrieben und die Kostenfolge geschätzt. Der Unmut, der Bericht sei sehr zweckdienlich, habe sich in der CVP-Fraktion breit gemacht. Sie richteten folgende Fragen an den Stadtrat: Ob geprüft worden sei, ob die Massnahmen nicht nur richtig und ausreichend, sondern optimiert und angemessen seien und ob bei den Arbeiten die Planung zur Ausführung, Kosteneinsparungen und Ausführungsvarianten bereits ergangen seien. Falls der Stadtrat die aufgeworfenen Fragen zur Befriedigung der Fraktion beantworte und die Forderung nach einer Kostenbeteiligung seitens des Bundes weiterhin konsequent nachgehe, stimme die CVP-Fraktion zu. Dr. Cyrill Jeger meint, auch dies sei eine Geschichte, wie anders umgegangen werde. Sorglos sei jahrelang geschossen worden, schon vor unseren Generationen, ohne daran zu denken, welche Folgekosten entstehen würden. Es seien wirklich Lasten aus alten Zeiten. Man könne nun die Ökologie hochpreisen, aber am Schluss sei der Druck gekommen, dass dieses wichtige Stadtentwicklungsgebiet wieder hergestellt werden müsse. Dies sei schliesslich das Element, das dazu führe, dass es wirklich saniert werden müsse. Er finde auch nicht richtig, dies jetzt zu stückeln und vor sich her zu schieben. Es sei eine Beerdigung, die gemacht werden müsse. Er möchte nicht an Emotionen erinnern, jede Beerdigung habe jedoch ihre Kosten. Es gehe nicht anders und müsse durchgezogen werden. Er meine, eine Aufstückelung in zwei Phasen bringe nichts. Es müsse Sache des Tiefbauamts sein, den Auftrag den Bestofferierenden zu übergeben. Er möchte auf den Antrag der Grünen Fraktion hinweisen, wonach dem Stadtrat noch etwas verbindlicher festgelegt werden solle, dass wirklich alle Massnahmen ins Auge gefasst werden, damit die anfallenden Sanierungskosten schliesslich dem Verursacher anheim gestellt werden sollten. Der Bund habe nämlich vorgeschrieben, dass alle Gemeinden Schiessplätze errichten müssten, und habe damals auch nicht an die Folgekosten gedacht. Jetzt müsse versucht werden, auf die Haftung Rückgriff zu nehmen und zu versuchen, alle Kosten einzubringen. Er denke, mit einer verbindlicheren Regelung in diesem Antrag könne dem Stadtrat nur der Rücken gestärkt werden, dass er dies noch besser einbringen könne. Es müsse auf Bundesebene gelöst werden können. Thomas Frey sagt, Dr. Cyrill Jeger habe es auf den Punkt gebracht. Man müsse auch wissen, weshalb in den Berg geschossen worden sei. Es habe in der Bundesverfassung gestanden, dass das Obligatorische geschossen werden müsse. Er finde auch, die Kosten müssten an den Verursacher übertragen werden. Deshalb fände er es falsch, wenn wir in der Stadt Olten mutig und vorbildhaft voraus gingen, den Bagger kommen liessen und den ganzen Kugelfang auf unsere Kosten wegräumen liessen und nachher vielleicht noch dem Geld nachrennten. Sein Vorschlag wäre, dies zu splitten, wie es im Raum stehe, dass eingezäunt werde, damit es nicht zugänglich sei. Dem Grundstück gehe nichts ab. Ein grosser Teil des Kugelfangs befinde sich im Wald. Man würde abwarten oder ein entsprechendes Verfahren gegen den Bund einleiten. Es gehe um sehr viel Geld. In Olten gebe es gute Anwälte, die dies präjudizierend erstreiten könnten. Er schlage vor, einen Zaun zu errichten und die erste Etappe freizugegeben. Beat Loosli glaubt nicht, dass solange die Grundlagen des Bundes bezüglich einer Kostenbeteiligung nicht vorhanden seien, man je einen Franken retour erhalte von etwas, das man bevorschusst habe. Es wäre das erste Mal, dass der Bund nachdem er eine gesetzliche Grundlage geschaffen habe, vorher bezahlte Sachen rückwirkend subventionieren würde. Er bitte den Antrag, den bereits Herr Wüthrich erläutert habe, zu unterstützen, so dass in der ersten Etappe wirklich gemacht werden könne, was für die Entwicklung massgebend seien und die zweite Etappe ausgelöst werde, wenn Rechtsklarheit beim Bund bestehe. Dr. Cyrill Jeger sagt, er sei weder Baufachmann noch Jurist, aber es gehe nicht um eine Subventionierung, sondern um eine haftrechtliche Einforderung einer Notwendigkeit. Dies sei etwas anderes als wenn gesagt werde, man wolle Lehrlingsturnen, und es solle auch bezahlt werden, sondern man sage, es sei damals verlangt worden, der Bund hafte für die Folgekosten. Sie müssten jetzt eingefordert werden. Er denke, dies stehe juristisch auf einer anderen Seite. Gerade weil die Entwicklungsdynamik des Landes eine andere Bedeutung habe, könne man diesen Hügel nicht einfach lassen, abgesehen von der Gefährdung des Grundwassers. Es sei dort eine sehr sensible Zone. Man könne nicht immer von Entwicklung, vorwärts gehen und Realisierung von Projekten sprechen und wenn die Leute froh seien, dass es keinen Schiesslärm mehr geben, kämen die Bagger. Daniel Schneider erklärt, die SP-Fraktion könne sich den Worten von Dr. Cyrill Jeger anschliessen. Sie werde ihrem Antrag zustimmen und seien dafür, dass es in einer Tranche gemacht werde. Der Vollzug obliege dem Stadtrat, wie auch die Information des Parlaments, wenn eine neue Situation eintreffe. Sie möchten nicht dauernd das Controlling haben und nähmen an, der Stadtrat wisse, wie es zu vergeben sei und welche Massnahmen getroffen werden müssten. Sie glaubten auch nicht daran, dass irgend einmal Geld kommen werde, möchten jedoch auch nicht warten, bis die Schadstoffe vom Regen ausgewaschen seien und irgendwo gelandet seien und man nicht wisse wo. Sie möchten, dass die ganze Anlage jetzt saniert werde. Daniel Vögeli bemerkt, die Schiessanlage sei nicht wegen der Belastung im Boden geschlossen worden, sondern aus lärmtechnischen Gründen. Das heisse, man hätte genau gleich weiter schiessen können, wenn dies lärmtechnisch möglich gewesen wäre. Es stelle sich die Frage, was für die Stadt gebraucht werde. Es sei die erste Etappe, damit das Land genutzt und überbaut werden könne. Zugegebenermassen wäre es interessant, dies beim Bund einzufordern. Ob man schliesslich etwas sehen werde, wisse man nicht. Weil man es nicht wisse und es noch nicht so weit sei, könne man in der zweiten Etappe oder im hinteren Teil getrost einen Zaun erstellen und zuwarten. Es passiere gar nichts. Möglicherweise komme man zum Geld und sonst eben nicht. Stadtrat Dr. Martin Wey beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: Bezüglich Etappierung sei vorgesehen, das Ganze zu projektieren und in diesem Sinne auszulösen. Sie verschlössen sich aber nicht, wenn der Antrag Wüthrich angenommen werden sollte, nach der ersten Etappe einen Zwischenbericht zu machen. Sie seien auch gespannt, ob der vorliegende gescheite Bericht tatsächlich den Gegebenheiten entspreche. Auch gegen den Vorschlag Jeger, dies verbindlich in den Beschluss aufzunehmen, wehrten sie sich nicht. Zu den Fragen von Herrn Brunner: Mit dem Beschluss selber würden keine direkten Aufträge erteilt. Dies auch gestützt auf das geltende Submissionsreglement. Damit vergebe man auch keine Direktaufträge an irgendwelche Firmen. Es sei selbstverständich, dass das ganze Verfahren von einem Fachbüro begleitet werde. Auch dort seien die entsprechenden Aufträge noch nicht erteilt. Er bitte um Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen. Der Stadtrat verschliesse sich den beiden Ergänzungsanträge nicht, die sehr wahrscheinlich in der Detailberatung gestellt würden. Roland Rudolf von Rohr meint, der Antrag der FdP mache auch noch aus einem zweiten Grund Sinn. Der erste sei die juristische Abklärung, der zweite sei, dass es tatsächlicher noch billiger werden könnte, weil noch einige andere Anlagen zu sanieren seien. Plötzlich gebe es ein „Zwei für eins“. Dr. Arnold Uebelhart erinnert sich daran, dass in seiner Kindheit in der Telli in Aarau ein Zaun bestanden habe. Es sei ziemlich schmutzig gewesen, und für die Kinder sei es sehr interessant gewesen, dort zu spielen. Plötzlich habe es eine grosse Diskussion gegeben, wo man die Kinder spielen lasse. Es solle dort ein Entwicklungsgebiet mit Familien geschaffen werden. Er wisse nicht, ob der Zaun so interessant sei, dass sich dort am Schluss ein Spielplatz befinde, und dann komme aus, was drin sei, worauf man ganz schlecht da stehe. Christian Winiger möchte ein Fragezeichen setzen. Er wisse nicht, ob es abgeklärt worden sei. Es gebe eine Umweltgesetzgebung und Fristen für die Sanierung. Er habe es nicht abgeklärt und nehme an, es sei gemacht worden. Es stelle sich die Frage, ob dies rechtlich möglich sei. Stadtrat Dr. Martin Wey antwortet, falls einer Etappierung zugestimmt würde, heisse dies noch nicht, dass eingezäunt werde. Es wäre allenfalls eine Option. Er sehe jedoch dort auch Grenzen in der Umweltschutzgesetzgebung. Die entsprechenden Baubewilligungen oder allfällige andere Bewilligungen wären gewissen Auflagen seitens des Kantons und des Bundes ausgesetzt. Eine Etappierung sei noch kein Präjudiz, wie nachher saniert werde. Das Sanierungskonzept über beide Etappen liege vor, und es gebe einen Zwischenbericht, bei dem das Parlament die zweite Tranche werden auslösen können. Daniel Vögeli erklärt, das Umweltschutzgesetz verlange vom Verursacher die Beseitigung. Sie stellten fest, dass dies der Bund gemacht habe. Er könne sagen, es müsse vorwärts gehe, und solle mit dem Bagger auffahren. Patrick Häuptli meint, in einem gescheiten Bericht gelesen zu haben, der Bund sei nicht der Verursacher, weil die Stadt Olten der Veranstalter des Obligatorischschiessens gewesen sei. Dies stehe in einem Gutachten. Wenn es so einfach wäre, hätten es wahrscheinlich andere Gemeinden auch schon gemacht. Mit 41 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen. Christian Wüthrich beantragt, Ziffer 1 neu wie folgt zu formulieren: „Den notwendigen Kredit der ersten Etappe von Fr. 550'000“. Ein neuer Punkt 2 solle lauten: „Die zweite Etappe“ ohne Frankenbetrag“ wird zur Freigabe dem Parlament zu gegebener Zeit nochmals unterbreitet“. Hier werde bewusst kein Preis erwähnt, weil es vielleicht wirklich günstiger komme. Dann gebe es einen neuen Punkt 3: „Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt“. Mit 20 : 17 Stimmen wird der Antrag der FdP-Fraktion abgelehnt. Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, es liege ein Antrag der Grünen Fraktion vor, wonach es eine neue Ziffer 2 gebe: „Der Stadtrat trifft alle notwendigen Massnahmen, um die anfallenden Sanierungskosten beim Bund einzufordern“. Mit 38 : 0 Stimmen wird dem Antrag zugestimmt. Mit 30 : 7 Stimmen fasst das Parlament folgenden Beschluss: I. 1. Der vorgesehenen Sanierung der Schiessanlage Kleinholz gemäss Konzept HOAG TEAM AG, sowie dem dazugehörigen notwendigen Kredit in der Höhe von 1.6 Mio. Franken, wird zugestimmt. 2. Der Stadtrat trifft alle notwendigen Massnahmen, um die anfallenden Sanierungskosten beim Bund einzufordern. 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. II. Ziffer I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum. Mitteilung an: Baudirektion I Baudirektion II Stadtbaumeister Verwaltungsleitung Baudirektion II (3) Finanzverwaltung Finanzkontrolle Kanzleiakten Verteilt am: