Beschluss

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4. Sitzung des Gemeindeparlamentes, Dienstag, 10. Dezember 2002, Stadthaus, Ratsaal,
Sitzungsdauer: 18.00 Uhr – 23.10 Uhr
Anwesend sind:
42 Ratsmitglieder (von 50 Mitgliedern)
Sozialdemokratische Partei:
1. Dr. Markus Ammann, 2. Dr. Georg Artmann,
3. Marion Bachmann, 4. Werner Good, 5. Patrick Häuptli,
6. Rahel Kamber Haussener, 7. Trudy Küttel Zimmerli,
8. Claire Rast Rieder, 9. Daniel Schneider,
10. Luzia
Stocker Rötheli, 11. Dr. Arnold Uebelhart, 12. Dieter Ulrich,
13. Jürg Walker, 14. Caroline Wernli Amoser, 15. Christian
Winiger
Freisinnig-demokratische Partei:
1. Mario Clematide, 2. Thomas Frey, 3. Gerda Hotz,
4. Beat Loosli, 5. Beat Moser, 6. Dr. Max Pfenninger,
7. Daniel Probst, 8. Daniel Vögeli, 9. Christian Wüthrich
Christlichdemokratische Volkspartei:
1. David Brunner, 2. Pius Caminada, 3. Heidi Ehrsam,
4. Antonia Hagmann, 5. Marco Lauber,
6. Dr.
Thomas A. Müller, 7. Roland Rudolf von Rohr, 8. Chantal
Stucki
Parteilos:
1. Jürg Peter (bis 20.15 Uhr)
Grüne Olten:
1. Doris Engeler Meyer, 2. Dr. Cyrill Jeger, 3. Iris Schelbert,
4. Candidus Waldispühl
Schweizerische Volkspartei:
1. Christoph Ackle, 2. Martha Bader, 3. Rolf Sommer
Jungliberale Partei:
1. Nico Zila, 2. Paul Zürcher
Stadtrat:
Ernst Zingg, Stadtpräsident
Silvia Forster, Vize-Präsidentin, Ressortleiterin Baudirektion I
Gabriele Plüss, Ressortleiterin Direktion Finanzen
Doris Rauber, Ressortleiterin Direktion Öffentliche Sicherheit
René Rudolf von Rohr, Ressortleiter Direktion Bildung und
Sport
Peter Schafer, Ressortleiter Direktion Soziale Dienste
Dr. Martin Wey, Ressortleiter Baudirektion II
Markus Dietler, Stadtschreiber
Ferner anwesend:
Peter Kohler, Finanzverwalter
Mario Schenker, Controller
Entschuldigt abwesend:
Thomas Kissling
Peter Fehlmann
Michel Hagmann
Stefan Nünlist
Peter Oesch
Nancy Savoldelli
Rolf Schmid
Bruno Flury
Vorsitz:
Chantal Stucki
Protokollführerin:
Erika Brunner, Leiterin Stadtkanzlei
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*
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Geschäfte:
1.
2.
3.
4.
Mitteilungen
Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann/Demission
Spitex-Verein Olten/Budgetkredit 2002
Allgemeine Verwaltung/Voranschlag 2003
Mit dem Voranschlag im Zusammenhang:
4.1. Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen der Budgetgrundlagen
4.2. Kunstmuseum, Historisches Museum, Naturmuseum/Pensenerhöhung
Konservatoren bzw. Konservatorin und Umwandlung Museumswart-Stellvertreter
(60%) in eine unbefristete Stelle
4.3. Kinderkrippen und Hort, Verpflichtungskredit 2003 bis 2005/Genehmigung
4.4. Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“/Kreditbewilligung
4.5. Abwasserbeseitigung/Gebührensenkung
4.6. Stadtentwicklung/Dienstleistungen, Honorare
4.7. Stadthaus, Betonsanierung Obergeschosse/Kreditbewilligung
4.8. Stadtpolizei, Einsatzzentrale, Büros und zentrale Steuerung, Sanierung und
Ersatz bzw. Erneuerung/Kreditbewilligung
4.9. Schiessanlage Kleinholz, Altlastensanierung/Umsetzung des
Sanierungskonzeptes
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Parlamentspräsidentin Chantal Stucki begrüsst die Anwesenden zur heutigen Sitzung.
Speziell begrüsse sie die Klasse V1a der kaufmännischen Berufsschule Olten-Balsthal mit
ihrer Staatskunde-Lehrerin, Frau Monique Rudolf von Rohr.
Mitteilungen
Ersatzstimmenzähler
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, Herr Peter Oesch habe sich für heute Abend
entschuldigt. Als Ersatzstimmenzähler wird mit 38 : 0 Stimmen Herr Nico Zila gewählt.
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Totenehrung
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki teilt mit, am Sonntag, 8. Dezember 2002 sei im
86. Altersjahr die grosse Oltner Persönlichkeit Dr. Leo Schürmann verstorben. Er habe über
20 Jahre, davon 12 Jahre als Präsident, der Polizei- und Gesundheitskommission angehört.
Er sei zudem von 1953 bis 1961 Mitglied der Kilbikommission gewesen, habe 1956 dem
Spezialausschuss Prüfung Mietobjekte und von 1958 bis 1961 der sozialen Wohnbaukommission angehört. Von 1960 bis 1985 sei er bei der Regionalplanungsgruppe Olten und
Umgebung und von 1973 bis 1985 im Regionalrat tätig gewesen. Im Jahre 1987 habe
Dr. Leo Schürmann seine Karriere als Generaldirektor der SRG abgeschlossen. Vorher sei
er unter anderem Nationalrat, der erste Preisüberwacher und Mitglied des Direktoriums der
Schweizerischen Nationalbank, 1976 bis 1980 als Vizepräsident, gewesen. Den Angehörigen entbiete sie im Namen der Anwesenden das tiefe Mitgefühl. Die Anwesenden erheben
sich für ihre Schweigeminute von ihren Sitzen.
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Rücktritt Peter Fehlmann
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki gibt bekannt, Herr Peter Fehlmann (FdP) erkläre mit
Schreiben vom 1. Dezember 2002 nach 9 Jahren seinen Austritt aus dem Gemeindeparlament per 31. Dezember 2002. Die Anwesenden wünschten ihm für die Zukunft alles
Gute.
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Übertritt Paul Zürcher
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki teilt mit, Herr Paul Zürcher gebe mit Schreiben vom
30. November 2002 seinen Übertritt von der SVP- in die FdP-/JL-Fraktion bekannt.
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Traktandenliste, Geschäfte 5 und 6
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki informiert, Frau Franziska Holzer und Herr Rolf Furrer
zögen Punkt 2 ihrer Motion zurück.
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Protokollgenehmigungen
Das Büro hat das Protokoll der Parlamentssitzung vom 5. September 2002 am
28. Oktober 2002 mit folgender Änderung definitiv genehmigt:
„Stadträtin Gabriele Plüss will richtig gestellt haben, dass sie entgegen der Aussage der
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki am 5. September 2002 Bundesrätin Ruth Dreifuss im
Namen des Stadtrates in Olten begrüsst habe und deshalb an der Parlamentssitzung fehlte.“
Dies werde so geändert und sie bitte die Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, um
Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden, allfällige Entschuldigungen direkt an
Stadtschreiber Markus Dietler oder an die Parlamentspräsidentin zu richten.
-
-
-
-
-
Das Büro hat das Protokoll der Parlamentssitzung vom 26. September 2002 am 25. November 2002 definitiv genehmigt.
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Bericht Baudirektion betr. Wettbewerb Munzingerplatz
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki weist darauf hin, dass ein Bericht der Baudirektion
betr. Wettbewerb Munzingerplatz aufgelegt worden sei.
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Traktandenliste
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, heute Abend sei das Ziel, das Budget bis und
mit Punkt 4.11 abzuschliessen.
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Vorstösse/Eingang
- Motion Grüne Fraktion betr. Natelspesen
- Motion Grüne Fraktion betr. Parkplatzbewirtschaftung
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AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 16/12
Prot.-Nr. 35
Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann/Demission
Für die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann ist eine Demission zu
verzeichnen. Es handelt sich dabei um folgende zu genehmigende Mutation:
Kommission für die Gleichstellung
von Frau und Mann/Demission
Mit Schreiben vom 10. November 2002
erklärt Frau Brigitte Kissling (SP) als
Mitglied der Kommission für die
Gleichstellung von Frau und Mann den
Rücktritt.
Das Parlamentbüro beantragt dem Gemeindeparlament, die Demission von Frau Brigitte
Kissling (SP) zu genehmigen.
Mit 38 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
Die Demission von Frau Brigitte Kissling (SP) wird genehmigt.
Mitteilung:
Frau Brigitte Kissling, Bachweg 46, 4600 Olten
Kommissionenverzeichnis
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 14/2
Prot.-Nr. 36
Spitex-Verein Olten/Budgetkredit 2002
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Für den Budgetkredit des Spitex-Vereins Olten unterbreitet Ihnen der Stadtrat folgenden
Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Mit der Einführung eines Leistungsauftrages, auf Vorgabe des BSV, wurde 1998 ein neuer
Weg beschritten. Die Einwohnergemeinde Olten unterstützte seither den Spitex-Verein Olten
mit einem seit Jahren unveränderten Pauschalbeitrag von Fr. 158’000.--. Vor der Fusion der
beiden Vereine, Krankenpflegeverein St. Martin und Gemeinnütziger Frauenverein, wurde
dieser Betrag etwa je hälftig ausgerichtet.
Die Dienstleistungen der Spitex wurden 1999 neu unter einer einzigen Trägerschaft
zusammengeführt: Der Gemeinnützige Frauenverein hat die Haushilfe dem
Krankenpflegeverein St. Martin übertragen. Als Vorbereitung für diese Zusammenführung
sind die Strukturen des Krankenpflegevereins den neuen Anforderungen angepasst und in
einem Strukturkonzept und einer Geschäftsordnung geregelt worden. Dabei wurden auch
die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen im operativen Bereich
festgelegt. Die Umsetzung der neuen Struktur erfolgte jedoch nur zögerlich und ist bis heute
nicht abgeschlossen. Der neu gewählte Vorstand möchte seine Führungsrolle wahrnehmen
und diesen Umsetzungsprozess abschliessen.
In den beiden Geschäftsjahren 1999 und 2000 erzielte der Verein Defizite in der Höhe von
Fr. 109’781.47, welche die Reserven total aufbrauchten. Für das Vereinsjahr 2002 ist mit
einem weiteren Defizit von ca. Fr. 121’000.-- (Spitex-Budget) zu rechnen. Zusätzliche
Verpflichtungen (Lohnanpassungen, Leistungsauftrag mit der Stadt) verursachen Kosten.
Deshalb beantragte der Spitex-Verein die Übernahme des Defizits.
Bereits vor der Übernahme der Betagten- und Hauspflege vom Gemeinnützigen
Frauenverein Olten waren bei den Jahresabschlüssen Defizite bis zu ca. Fr. 30’000.-pro Jahr ausgewiesen worden. Seit dem 1. Juli 1999 sind nun beim Spitex-Verein
weitere finanzielle Ausfälle durch die Übernahme hinzugekommen.
Die gewünschte Überprüfung durch eine Fachperson und die Neuschaffung einer
Stelle zur Bereichsleitung beider Dienstleistungen (Haus- und Krankenpflege) lehnte
die Stadt Olten aus Kostengründen im Jahre 2000 ab. Die erhofften
Umstrukturierungen etc. konnten die verantwortlichen RessortleiterInnen der Spitex
(Finanzen und Betriebe) somit weder personell noch finanziell umsetzen.
Seit 1990 investierte der Spitex-Verein ca. Fr. 240’000.-- von seinem Vereinsvermögen,
welches nun bis auf die Liegenschaft an der Ziegelfeldstrasse aufgebraucht wurde. In
der Zwi-schenzeit hat der Gemeinnützige Frauenverein Olten dem Spitex-Verein ein
Darlehen vom 1.7.1999 von Fr. 75’577.-- geschenkt.
2. Budgetkrediterhöhung und Defizitgarantie
An der Sitzung vom 20. August 2001 diskutierte die Kommission für Alters- und
Gesundheitsfragen mit einer Delegation des Spitex-Vereins Olten die Situation (Finanzen,
Leistungsauftrag etc.). Nach eingehender Diskussion beschloss die Kommission einstimmig,
dem Stadtrat einen weiteren Nachtragskredit für 2001 und eine Erhöhung des
Budgetbeitrages 2002 zu empfehlen.
Die Direktion Soziales hat die Ergebnisse 1999 bis 2001 aufgrund der bereinigten Bilanzen
und Budgets mit der Vereinsleitung analysiert. Die entsprechenden Fehlbeträge für das Jahr
2001 belaufen sich auf Fr. 198’000.-- gegenüber dem Budgetposten von Fr. 208’000.-(ordentlicher Budgetbeitrag und Nachtragskredit vom 19. Februar 2001). Ohne eine weitere
Finanzierung durch die Stadt, mit einen Überbrückungskredit von Fr. 150’000.-- (SR vom
10. September 2001), wäre die Liquidität des Spitex-Vereins im Herbst 2001 nicht mehr
vorhanden gewesen.
In der Übersicht der öffentlichen Beiträge (Bund und Stadt) ergibt sich folgendes Bild:
Reduktion
Nötige
Beitrag
Miete
Nachtrags- Total
Bund
Erhöhung
Stadt
durch
und
bei
Stadt
Überbrück
Indexieru
ungsng
kredite
1995
96’880.-5’872.-*
58’000.-19’788.-77’788.-1996
85’499.-58’000.-19’788.-77’788.-1997
82’430.-58’000.-19’788.-77’788.-1998
91’944.-58’000.-21’000.-79’000.-1999
218’248.-7’040.-108’000.-21’000.-129’000.-
2000
317’794.-- 10’593.-158’000.-18’100.-176’100.-2001
306’835.-- 10’581.-158’000.-21’000.-- 200’000.-379’000.-2002
337’950.-- 12’070.-250’000.-21’000.-271’000.-Total 1’537’580.-- 46’156.-- 13’100.-- 906’000.-- 161’464.-- 200’000.-- 1’267’464.-* 1990 - 2002
 Übernahme der Hauspflege und -hilfe des Gemeinnützigen Frauenvereins Olten per
1. Juli 1999. Die Subvention des GFVO betrug Fr. 100'000.-- pro Jahr.
Jahr
Beitrag
Bund
Die massive Budgetüberschreitung lässt sich durch folgende Faktoren erklären:
- Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat die Bundessubventionen (nur
Lohnanteile) in den letzten Jahren stark herabgesetzt.
- Die ungedeckten Kosten der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (KLV) sind durch die starke Zunahme der Pflegeeinsätze
ebenfalls massiv angestiegen.
- Die Patienten werden noch früher aus den Spitälern entlassen und die Kostendifferenzen
der einzelnen Spitex-Leistungen (Wegpauschale, administrativer Aufwand etc.) müssen
die Spitex-Organisationen und deren Gemeinden zu 100% übernehmen (kein
Kantonsanteil gemäss GEFASO).
- Der Leistungsauftrag kann zur Zeit nicht erfüllt werden. Es müssen Kunden an andere
Spitexanbieter verwiesen werden. Die bewilligte befristete Stelle (Stadtratsakten-Nr.
13/11, 14/2) wird im Budget 2002 mit Fr. 60’000.-- berücksichtigt.
- Die Anstellungsverträge beinhalten eine Teuerungsanpassung per 1. Juli 2001, welche
ohne weitere finanzielle Unterstützung im Jahre 2001 nicht hätte ausbezahlt werden
können.
Laut Budget 2001 war der Gemeindebeitrag (Konto 400.365.09) mit Fr. 158’000.-vorgesehen. Am 19. Februar 2001 wurden mit einem ersten Nachtragskredit bereits Fr.
50’000.-- bewilligt (Befristete Stelle für 10 Monate). Somit ergibt sich eine Erhöhung
gegenüber dem Budget 2001 von Fr. 92’000.-- (Stelle 2 Monate à Fr. 5’000.-- = Fr. 10’000.-etc.).
Durch die Reduktionen der Bundessubventionen und die fehlende Indexanpassung bei den
städtischen Beiträgen gingen dem Spitex-Verein Olten seit 1990 bis 2001 folgende Beiträge
verloren:
- Bundessubventionen
Fr. 46’156.-- Indexanpassung städtischer Beitrag
Fr. 13’100.-Fehlbetrag
Fr. 59’256.-Die Liquidität des Spitex-Vereins Olten war in gewissen Monaten im Jahre 2001 und
2002 nicht mehr vorhanden, so dass sich die Vertragspartner (Verein und Stadt) über
einen Überbrückungskredit von Fr. 142'000.-- einigten.
3. Folgerungen für die Budgetierung 2002 bis 2006
Die Nachwehen der Spitexfusion und Kostenverlagerungen im Spital- und Spitex-Bereich
erfordern leider, nach den anbegehrten Nachtragskrediten im letzten Jahr, eine Subvention
für das Jahr 2002 von ca. Fr. 300’000.--. Aus den Erfahrungen der Vorjahre zeichnen sich für
die Folgekosten nachstehende Konsequenzen ab:
- Die Differenzen zwischen den vollen Pflegekosten und den Bundessubventionen (AHV,
KLV etc.) werden pro Betreuungsfall deutlich höher, wodurch das finanzielle
Sicherheitsrisiko für die Spitex-Betriebe jährlich grösser wird.
- Durch die starke Zunahme der schweren Pflegefälle ergibt sich automatisch eine ständig
ansteigende Finanzlücke (Ausgaben / Einnahmen), die durch die Stadt (als
Vertragspartner gemäss Leistungsauftrag) übernommen werden muss.
In den nächsten drei Jahren, bis zur Aufhebung der Bundessubventionen, ist mit einer
jährlichen Reduktion von Fr. 13’000.-- bis Fr. 15’000.-- zu rechnen. Die Vorlage des
Bundesrates zur Aufhebung der Bundesssubventionen in 4 bis 5 Jahren ist zur Zeit in
Bearbeitung und könnte auf 2005 oder 2006 in Kraft treten. Der Beitrag des Bundes beträgt
im Jahre 2002 Fr. 337'950.--. Somit würde der Gemeindebeitrag von Fr. 379’000.-- im Jahre
2001 auf ca. Fr. 700'000.-- in den Jahren 2005 und 206 ansteigen.
Eine Spezialkommission des Ständerates hat die NFA zwischen Februar und anfangs
September 2002 beraten. Sie bereitete das Geschäft für den Ständerat vor, der es in der
Herbstsession 2002 behandelte. Er folgte dabei weitgehend den Vorschlägen der
Kommission. Grundlage für die Arbeit der Kommission war die Botschaft des Bundesrates
vom 14. November 2001. Der Ständerat hält am Konzept der NFA fest. Er schlägt folgende
Änderungen und Präzisierungen vor:
Kollektive IV-Leistungen und Spitex
Der NFA sieht vor, dass die Leistungen an Heime und Werkstätten für Behinderte
sowie an die Spitex von den Kantonen übernommen werden. Sie sollen verpflichtet
werden, gleichwertige Leistungen auszurichten wie heute die IV. Dies, bis die Kantone
ihre Gesetze ausgearbeitet haben, mindestens jedoch während dreier Jahre. Die
Botschaft schlägt vor, diese Verpflichtung im Gesetz festzuschreiben. Der Ständerat
will sie bereits in die Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung aufnehmen.
Dies soll den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie den betroffenen
Institutionen und Organisationen die Sicherheit geben, dass die Finanzierung auch in
der Übergangszeit garantiert ist.
Die Direktion Soziales wird beim Kantonalverband, die Vertreter der Stadt Olten beim VSEG
und der Stadtrat auf politischem Wege vorstellig, damit in der Zeit bis zum Inkrafttreten des
NFA mit den Krankenversicherern bessere Konditionen ausgehandelt werden können.
4. Folgerungen für die Erfüllung des Leistungsauftrages 2002 bis 2006
Weitergehende Änderungen sind für die Erfüllung des Leistungsauftrages, angesichts des
verspäteten Zeitpunktes der Aufarbeitung der untenstehenden Massnahmen, nicht sinnvoll.
Für die Sicherstellung des Leistungsauftrages sind jedoch weitere Komponenten durch die
Vertragspartner abzuklären:
- Die Frage von Rückstellungen
- Der Einbezug von Vermögen und Legaten
- Die Idee eines Personalpools unter den Spitex-Anbietern der Region
- Die gemeinsame Einführung einer Wegpauschale der regionalen Spitex-Organisationen:
Mit der Umsetzung begann der Spitex-Verein Olten ab 1. Januar 2002. Der neue
Zuschlag einer Tageswegpauschale beträgt Fr. 5.-- und soll das Budget ab 2002 um Fr.
140’000.-- entlasten. Gemäss der Krankenkassenleistungsverordnung (KLV) sind solche
zusätzlichen Zuschläge nicht erlaubt. Die Spitex-Vereine warten in der Schweiz auf einen
Musterprozess.
- Zur besseren und genaueren Verrechnung der Leistungen wurde der Einsatz von
Barmens-Erfassungsgeräten eingeführt. Dies führt automatisch zu höheren Belastungen
der Krankenkassen und den Selbstbehalten der Kunden.
5. Überprüfung der Spitex-Organisation
Am 22. April 2002 beauftragte der Stadtrat die Unternehmungsberatung Viktor Schiess,
Aarau eine Überprüfung der Spitex-Organisation durchzuführen. Die Zielsetzungen und
Erwägungen wurden vorgegeben und mit Herrn Viktor Schiess vorbesprochen.
In der Zwischenzeit wurde die Zusammenfassung der Ergebnisse und Massnahmen am
9. August 2002 abgeliefert:
1. Auftrag
2. Zusammenfassung der Überprüfungsergebnisse
3. Fazit
4. Massnahmen
5. Schlussbetrachtung
Aus der Schlussbetrachtung der Unternehmungsberatung Viktor Schiess geht insbesondere
hervor:
„Werden die im Bericht aufgeführten Massnahmen umgesetzt, verfügt die Spitex über eine
Organisations- und Führungsstruktur, in der die Mitarbeiterinnen effizient und effektiv
arbeiten können, was Kosten sparen hilft und die Qualität der Arbeit verbessert.“
„Aufgabe der politischen Führung ist es, zu klären, wie umfassend das Angebot der Spitex
sein soll, d.h. welche Leistungen sie anbieten soll. Die Diskussion kann mit der Erarbeitung
eines Spitex- oder Altersleitbildes geführt werden.“
6. Neuer Spitex-Vorstand und Vergleiche mit anderen Städten und Gemeinden
Seit der Generalversammlung vom 20. März 2002 ist ein neuer und sehr aktiver Vorstand,
unter dem Präsidium von Herrn Dr. Martin Hagmann, im Amt, der bereits an
mehreren Vorstandssitzungen und Besprechungen (Stadt, Personal usw.)
zahlreiche Punkte des Berichtes an die Hand genommen hat: Tagwegpauschalen,
Einführung Barmens-Erfassung, Personalreglemente, Qualitätsbericht 2001 durch
die santésuisse etc. In der Zwischenzeit ist im Vorstand wieder Ruhe eingekehrt.
Der Vorstand legte der Direktion Soziales einen Halbjahresabschluss 2002 vor,
welcher bereits erste Zahlen der Tagwegpauschale, Barmens-Verrechnung usw.
aufzeigt.
Die Monatsauszüge der Barmens-Erfassungsgeräte zeigen zudem verbindliche Zahlen
über die verrechenbaren und unverrechenbaren Leistungen auf. Diese Erkenntnisse
werden im Vorstand in weiteren Massnahmen umgesetzt: Zusammenlegung der
beiden Fachgebiete Kranken- und Hauspflege in eine Spitex-Leitung, Bildung von zwei
polivalenten Teams, Einführung des Qualitätsmanagements usw.
Vergleiche von Städten und Gemeinden sind jeweils vorsichtig zu interpretieren. Trotzdem
haben wir einige Zahlen (gerundet) eingeholt:
Gemeind
e
2001
Aufwand
Ertrag
Solothurn
Olten
Grenchen
Trimbach
2'868'308.-1'649'065.-1'824'150.-650'716.--
2'808'307.-1'732'796.-1'743'089.-627'339.--
Überschu
Beitrag
ss / Defizit Gemeinde
-60'001.-83'731.--81'061.--23'377.--
Person
al %
Kunde KLV- Hauspf
n
Pflege legestu
stunde nden
n
593'295.-- 3400 %
358’000.-- 2109 %
250'000.-- 1850 %
42'000.-- 800 %
393 20’689
9’045
637 12’803 11’428
358 13’751
4’218
380 4’274
1’165
Ergänzungen zu den Unterschieden der einzelnen Spitex-Trägerschaften:
Mahlzeitendienst: Solothurn, Grenchen, Trimbach
Nachtwache: Solothurn
Fahrdienst: Trimbach
Beim Überschuss des Spitex-Vereins Olten von Fr. 83'731.-- muss das gespendete
Darlehen des Gemeinnützigen Frauenvereins Olten von Fr. 75'577.-- abgezogen
werden. Das würde einem effektiven Überschuss aus Betrieb und Liegenschaft von Fr.
8'154.-- entsprechen.
Die oben erwähnten Städte stellten uns freundlicherweise die Vergleichszahlen zur
Verfügung. Dabei wurden die entsprechenden Zahlen und nicht die
Dienstleistungsangebote verglichen, d.h. Angebot, Qualität usw. können
unterschiedlich sein (z.B. mit nicht defizitären Angeboten wie Mahlzeitendienst,
Fahrdienst, Nachtwache etc.).
Die Spitex der Gemeinde Trimbach arbeitet mehrheitlich mit Fachkräften im
Stundenlohn mit einem durchschnittlichen Pensum von 45 % und hat deshalb kleinere
unverrechenbare Kosten, Lohnkosten (kleinere Pensionskostenanteile usw.) als die
erwähnten Städte.
Abschliessend kann festgestellt werden:
- der Spitex-Verein darf sich im Vergleich mit anderen Gemeinden und Städten
zeigen lassen. Die Stadt Olten bezahlte im Jahre 2000 mit Fr. 158'000.-- den
kleinsten Beitrag.
- die Bilanzsummen können mit den unterschiedlichen Dienstleistungsangeboten
nicht klar definiert werden
- die Stellenprozente beziehen sich nicht nur auf die Kranken- und Hauspflege
- die Tarife wurden nicht verglichen, da der Spitex-Verein Olten die
Tarifempfehlungen des Kantonalverbandes vollumfänglich umgesetzt hat.
- die Zukunft des Spitex-Vereins wird von einem speditiven Team (Vorstand und
Personal) angegangen.
- der Spitex-Verein Olten arbeitet seit kurzer Zeit in einer Arbeitsgruppe mit den
beiden
Spitex-Vereinen
Solothurn
und
Grenchen
zusammen.
Dieser
Gedankenaustausch
wird
noch
einige
positive
Resultate
(Personal,
Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring usw.) für die drei Städte und die interessierten
Gemeinden bringen.
Beschlussesantrag:
1. Für den Spitex-Verein Olten werden zu Lasten Konto 400.365.09 Fr. 300’000.-- bewilligt.
2. Von der sich abzeichnenden Finanzierung für die Jahre 2003 bis 2006, durch die geplante
Aufhebung der Bundessubventionen, wird Kenntnis genommen.
3.
Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
-
-
-
-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit den
Abänderungsanträgen der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki tritt in den Ausstand, weil sie als Bereichsleiterin
Finanzen bei der Spitex angestellt sei. Vizepräsident Mario Clematide übernimmt den
Vorsitz.
Namens der GPK spricht Beat Moser. Die GPK habe den Nachtragskredit zusammen mit
dem vorliegenden Prüfbericht zum Budgetkredit 2002 behandelt. Die Spitex sei eine gute
Sache, und es bestehe auch eine grosse Notwendigkeit. Bei der Behandlung des
Geschäftes sei aber rasch klar geworden, dass es eigentlich nicht der Kredit wesentlich
gewesen sei, sondern der Überprüfungsbericht zur zukünftigen Entwicklung der Spitex. 1999
seien zwei Vereine fusioniert worden, weil pro Gemeinde nur noch ein Verein subventioniert
worden sei. Das Zusammenwachsen sei heute noch im Gange. Aus dem
Untersuchungsbericht sei klar hervor gegangen, dass eine gesamthafte Leitung durch eine
Person für den Verein nötig werde. Weiter müsse auch die demographische
Bevölkerungsentwicklung für die Zukunft berücksichtigt werden. Es seien viele
vorgeschlagene Massnahmen im Untersuchungsbericht erwähnt und würden auch
umgesetzt, sobald die Spitex die neue Stelle besetzt habe. Aus diesen Überlegungen habe
die GPK von der finanziellen Entwicklung wegen des Wegfalls der Bundessubventionen nicht
tel quel Kenntnis nehmen können. Sie erwarte eine Finanzplanung, bei der der Wegfall der
Subventionen,
die
Umsetzung
der
Massnahmen,
die
demographische
Bevölkerungsentwicklung und somit auch die politischen Ziele berücksichtigt würden. Die
GPK sei informiert worden, dass der mit der Umsetzung der Massnahmen erst begonnen
und ein Fahrplan definiert werde, wenn die neue Leitung besetzt sei. Der GPK sei auch
zugesichert worden, dass sie von der Umsetzung der Massnahmen einen Zwischenbericht
erhalte. Weiter müssten auch die Ziele, die Ausrichtung und die Aufgaben der Spitex in Olten
politisch diskutiert und festgelegt werden, damit eine langfristige, stabile Basis für die
Weiterentwicklung der Spitex entstehen könne. Die GPK schlage dem Parlament wegen der
vorausgehenden Ausführungen bei Punkt 2 auf dem gelben Blatt einen Antrag vor, dass die
geplante Aufhebung der Bundessubventionen, der Untersuchungsbericht und die Einleitung
der Umsetzung der Massnahmen zur Kennntnis genommen werde. Mit dieser Änderung sei
die GPK einstimmig für den Bericht und Antrag.
Namens des Stadtrates nimmt Peter Schafer Stellung. Vor der Fusion im Jahr 1999 zum
Spitexverein Olten habe es in Olten zwei verschiedene Vereine gegeben, die den Bedarf
abgedeckt hätten: Der Krankenpflegeverein St. Martin und die Haushalthilfe des
Gemeinnützigen Frauenvereins. Die Fusion zum Spitexverein sei zustande gekommen, weil
der Bund, also die IV, ab 1999 nur noch eine Organisation pro Gemeinde subventioniert
habe. Die Gemeinden seien verpflichtet, Spitexorganisationen anzubieten. Wenn sie ihn
allerdings selber anbieten wollten, fielen die Subventionen weg. Aus diesem Grunde sei ein
Leistungsauftrag mit dem Spitexverein Olten abgeschlossen worden. Man habe den
Spitexverein in der Folge arbeiten lassen. Es habe sich aber rasch gezeigt, dass die
finanziellen Mittel nicht reichten. Bereits die Vorgängerinstitutionen hätten Defizite
geschrieben und ihr Vereinsvermögen kontinuierlich aufgebraucht. Die Unterstützung der
Stadt Olten mit Fr. 158'000.—habe einfach nicht gereicht. Die Trägerschaften hätten ihre
Arbeit nicht mehr voll wahrnehmen können, weil sie ständig dabei gewesen seien, Geld zu
beschaffen. Liquiditätsengpässe und Darlehen seien die Folge gewesen. Die
Budgetüberschreitungen seien vor allem damit begründet, weil die ungedeckten Kosten, die
aus der Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung KLV
entstünden, das heisse, die Tarife in der Krankenpflege könnten nicht kostendeckend sein.
Es sei auch in Zukunft mit einer weiteren Zunahme zu rechnen, weil die Spitäler ihre
Patientinnen und Patienten unter diesem enormen Kostendruck noch früher entliessen. Dies
im vollen Wissen, dass es die Spitex gebe. Dazu komme die demographische Entwicklung
der Oltner Wohnbevölkerung. Familien zögen von Olten weg und kämen im Falle einer
Pflegebedürftigkeit wieder nach Olten zurück. Der Trend gehe ganz eindeutig in diese
Richtung. Nach den grossen Defiziten der Spitex habe der Stadtrat wissen wollen, ob der
Spitexverein richtig arbeite. Dazu sei das Büro Schiess, Unternehmensberatung in Aarau,
beigezogen worden. Dieses Büro sei schon bei der Fusion zum Spitexverein Olten
beigezogen worden. Es habe sich gezeigt, dass sich keine „Leichen im Keller“ befänden,
dass jedoch in der Organisation nicht alles umgesetzt worden sei, was man einmal gewollt
habe. Beispielsweise sei die Spitexleitung genau die Schlüsselstelle, die zwingend durch
einen Profi besetzt werden müsse. Der Spitexverein und der Stadtrat seien sich bewusst,
dass die Massnahmen, wie sie im Überprüfungsbericht aufgeführt seien, umgesetzt werden
müssten. Aus diesem Grunde sei der Stadtrat mit dem Änderungsantrag der GPK
einverstanden und übernehme ihn. Der Stadtrat plane, im Januar die Vorlage über den
Budgetkredit 03 vorzulegen. Mehr Zeit benötige die strategische Ausrichtung der
Spitexdienstleistungen. Dazu brauche es eine breite Diskussion, die auch in den
Leistungsauftrag mit der Spitex einfliessen werde. Der Stadtrat bitte, dem Antrag des
Spitexvereins Olten, Budgetkredit 02, in der ergänzten Form zuzustimmen.
Christian Wüthrich macht folgende Ausführungen: Bei der FdP-/JL-Fraktion habe der
Nachtragskredit an und für sich keine grossen Wellen geschlagen. Sie müssten ihn
zähneknirschend zur Kenntnis nehmen und dementsprechend auch goutieren. Sie hätten
mehr über die Art und Weise des Geschäfts zu diskutieren gehabt. Er betone, es sei wieder
einmal mehr ein Geschäft auf dem Tisch, das halbfertig sei. Es sei für sie als Politiker sehr
schwierig, die politische Diskussion jetzt zu führen. Der Massnahmenbericht zeige es, und es
sei ihnen versichert worden: Man befinde sich auf einem guten Weg, diese Sachen zu
machen. Ihnen liege eigentlich nur daran, dass man es zur Kenntnis nehmen könne, dass
jemand dabei sei und etwas gemacht werde. Er habe manchmal das Gefühl, der Fall
komme, dass einfach im Vorfeld Kredite gesprochen und man im Nachhinein über die
Massnahmen informiert werde. Er nehme Herrn Schafer beim Wort. Seitens der Grünen
Fraktion sei von Frau Schelbert berechtigerweise gefordert worden, die politische Diskussion
über Leistung auch einmal im Parlament zu führen. Schliesslich werde relativ viel Geld
gegeben, und mit den Kreditsprechungen sei man direkt abhängig und das Parlament
übernehme eine Funktion, bei der über solche Angelegenheiten diskutiert werden müsse.
Die FdP-/JL-Fraktion wünsche sich, frühzeitig informiert zu werden, und zwar mit
Informationen, die im Parlament für eine allfällige politische Diskussion benützt werden
könnten, und dass sie unaufgefordert hörten, wie es mit der Spitex laufe und wie sie sich im
Budgetbereich entwickle. Er wünsche sich weiterhin, dass Geschäfte vorgelegt würden, die
nicht so liefen, sondern bei denen die Hausaufgaben gemacht seien, das Parlament die
Kredite sprechen könne und entsprechend das Geschäft mit gutem Gewissen überwiesen
werden könne. Die FdP-/JL-Fraktion sei für Eintreten, einstimmig mit dem Bericht und Antrag
des Stadtrates einverstanden und unterstütze das Votum der GPK.
Iris Schelbert erklärt, die Grüne Fraktion sei für Eintreten und werde dem Beschlussesantrag
mit der Abänderung der GPK zustimmen. Sie seien der Meinung, der Spitexverein habe den
richtigen Weg eingeschlagen. Er werde aber noch sehr lange und sehr steinig sein. Wie in
allen anderen Bereichen des Gesundheitswesens habe die Entwicklung jetzt auch die Spitexorganisationen eingeholt. Auch hier gelte wie überall: „Wer zahlt, befiehlt“. Befehlen
würden die Krankenversicherer, die möglichst wenig bezahlen möchten. Deshalb verlangten
sie ein Bedarfserfassungsinstrument. Bei Spitex sei es RAI/Homecare, eine
Qualitätssicherung, später die Kostenstellenrechnung. Dies alles sei ganz sicher nicht
kostenneutral. Auch dort würden wieder Kosten auf die Spitex zukommen. Dabei müssten
die Verantwortlichen im täglichen Gebrauch und im täglichen Leben den Spagat zwischen
der kassenpflichtigen Leistungserbringung, die auf die Minute ausgerechnet und bezahlt
werde, und sozialer Betreuung, die kein Mensch bezahle, die aber gerade im Spitexbereich
enorm wichtig sei, weil der grösste Teil der Klientel betagte, alleinstehende Menschen seien,
die früh aus dem Spital nach Hause geschickt würden und sich auf die Spitexpflegerin
freuten, damit wieder einmal jemand ein Wort mit ihnen spreche. Immer mehr sei dies leider
der einzige soziale Kontakt, den diese Personen hätten. Der Überprüfungsbericht sei
umfassend und zeige kurz- und mittelfristige Massnahmen auf. Das Bereinigen der
Führungsstrukturen erscheine ihnen kurzfristig eine der dringendsten Massnahmen zu sein.
Unklar seien ihnen aber, wie weit unser Spitexverein die Hauspflegestunden vermindern
müsste, weil diese kaum kostendeckend verrechnet werden könnten. Jedenfalls würden in
Olten unverhältnismässig viele Hauspflegestunden - gerade etwa gleich viele wie KLVPflegestunden – verrichtet. Dies vor allem im Vergleich mit Solothurn, Grenchen und
Trimbach. Die Diskussion darüber, welche Leistungen die Spitex erbringe, wäre deshalb
auch nach Meinung der Grünen Fraktion im Parlament zu führen. Stossend fänden sie, dass
sich der Bund in einem weiteren Bereich aus der Finanzierung zurückziehe. Dieses Muster
kenne man nun schon bis zum Abwinken. Alles was teuer werde, werde nach unten delegiert
und „den Letzten beissen die Hunde“. Die Spitex werde unsere Finanzen in Zukunft noch
erheblich belasten.
Marion Bachmann spricht namens der SP-Fraktion. Es sei sicher nicht notwendig, darüber
zu sprechen, ob es in unserer Stadt einen Verein brauche, der die spitalexterne Pflege
übernehme. Tatsache, dass die Spitalaufenthaltsdauer der Patientinnen und Patienten
zunehmend kürzer werde, die Überalterung der Bevölkerung zunehme und dass
Familienmitglieder in der Regel Angehörige nicht mehr selber betreuen könnten. In diesem
Bereich sollten und müssten wir als Gemeinde Dienstleistung erbringen. Wir hätten zwei
Möglichkeiten: Entweder übernähmen wir diese Aufgabe in eigener Regie oder delegierten
sie an eine Trägerschaft mit einem klaren Leistungsauftrag, so wie dies jetzt mit dem
Spitexverein Olten geregelt sei. Zudem könnten wir auf diesem Weg im Moment auch noch
von Bundessubventionen profitieren. Wir hätten einen Spitexverein mit einem neuen
Präsidenten, einem Vorstand und Pflegefachpersonen, die hoch motiviert seien,
zukunftsweisend eine kompetente und qualitativ hohe Spitexbetreuung für Einwohnerinnen
und Einwohner der Stadt Olten zu gewährleisten. Dies gelte es unbedingt zu unterstützen.
Der vorliegende Überprüfungsbericht zeige, dass der Verein den richtigen Weg
eingeschlagen habe, im Moment jedoch seine Leistungsaufträge zum Teil wegen fehlender
finanzieller Mittel nicht erfüllen könne. Es müssten sogar Kundinnen und Kunden an andere
Spitexanbieter verwiesen werden. Der Spitexverein habe eine wichtige Aufgabe für unsere
Stadt zu erfüllen. Der Vollzug dürfe nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Die SPFraktion erachte den vorgeschlagenen Budgetbetrag als gerechtfertigt und empfehle, dem
vorliegenden Beschlussesantrag mit dem Abänderungsvorschlag der GPK zuzustimmen.
Heidi Ehrsam äussert sich für die CVP-Fraktion. Die Zeiten, in denen der
Krankenpflegeverein St. Martin und der Gemeinnützige Frauenverein als rein gemeinnützig
private Organisationen ihre Dienste in der Kranken-, Betagten- und Hauspflege ihren
Vereinsmitgliedern zu einem leicht reduzierten Tarif angeboten hätten, seien längst vorbei.
Seit der Einführung des Leistungsauftrages sei jetzt der Spitexverein zusammen mit der
öffentlichen Hand Leistungserbringer für die Krankenversicherung. Neben der öffentlichen
Hand hätten aber auch Geldquellen weiterer Organisationen dazu beigetragen, dass der
Spitexverein seinen Auftrag mit der neuen Trägerschaft habe wahrnehmen können. So der
Gemeinnützige Frauenverein mit dem Verzicht auf die Rückzahlung seines Darlehens und
die Kornhaus-Stiftung der Franziskanischen Laiengemeinschaft, die grosszügig
projektbezogen Ausstattungen und Hilfsmittel finanziert habe, in diesem Jahr beispielsweise
die EDV-Aufrüstung. Der Leistungsauftrag unseres Spitexvereins sei auf die Region
zugeschnitten, lasse aber für unsere Stadt im Angebot keine Einschränkungen zu um zu
sparen. So müsse schon mit dem Geld und dem Leistungsauftrag die Dienste nach 18.00
Uhr, beispielsweise die Nachtwache, an private Organisationen auswärts vergeben werden.
Ein hohe Anzahl von Kurzeinsätzen belaste die Rechnung des Spitexvereins, wie es im
Bericht und Antrag stehe. So seien die Patienten und Patientinnen nach einer Operation und
kurzem Spitalaufenthalt darauf angewiesen, dass sie für Wundbehandlungen oder für die
Indikation von Augentropfen von qualifiziertem Personal betreut würden, damit der
Heilungsprozess optimal verlaufe. Dies bedeute für die Spitex viele Kurzeinsätze mit
grossem administrativem Aufwand. Die entsprechenden Kosten würden nicht voll von der
Krankenkasse übernommen. Zudem seien häufig die Spitexmitarbeiterinnen für viele Kranke
und Betagte der einzige Kontakt. Ein paar Worte oder ein kurzes Gespräch mit der Pflegerin
oder der Haushalthilfe müssten manchmal den bettlägerigen Kranken moralisch über den
ganzen Tag hinweg helfen. Auch diese wichtige Aufgabe, die eine Entlastung der
Angehörigen bedeute, trage zu den ungedeckten Kosten bei. Die Spitex biete für die
Kranken und die Betagten in der Rekonvaleszenz in ihrer Situation und fördere gleichzeitig
ihre Eigenständigkeit in der vertrauten Umgebung, was den Eintritt in ein Alters- oder
Pflegeheim hinausschieben könne. Dies sei finanziell gesehen für das gesamte
Gesundheitswesen sicher von Vorteil. Deshalb befürworte die CVP-Fraktion, dass der
Spitexverein mit seinem Vorstand dabei sei, die im Überprüfungsbericht erläuterten
Optimierungsmöglichkeiten umzusetzen, wie zwei polyvalente Teams zu bilden und das
Qualitätsmanagement einzuführen, was sicher Synergien fördere und die Qualität sichere, so
dass auch in Zukunft der Leistungsauftrag wahrgenommen werden könne. Sie seien froh,
dass die Stadt Olten eine privatrechtliche Organisation habe, wie sie der Spitexverein sei,
der die Aufgaben für die Kranken, Betagten und die Hauspflege übernehme. So würden die
Spitexleistungen wenigstens vorderhand noch vom Bund subventioniert, und der
Kostenanteil für die Stadt Olten sei erst noch geringer. Deshalb fordere sie auf,
Spitexvereinsmitglied zu werden, wenn auch die Mitgliederbeiträge den Budgetkredit von
Fr. 300'000.— nicht reduzieren würden. Die CVP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten und
stimme dem stadträtlichen Antrag unter Einbezug der Änderung der GPK zu Punkt 2 zu.
Christoph Ackle erklärt, die SVP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten auf den
Beschlussesantrag mit den Änderungen der GPK.
Dr. Max Pfenninger sagt, er könne alles Gesagte unterstützen, möchte jedoch Folgendes
aus dem Überprüfungsbericht der Unternehmensberatung Viktor Schiess zitieren: „Es ist
Aufgabe der politischen Führung zu klären, wie umfassend das Angebot der Spitex sein soll.“
Dies fehle ihm im Beschlussesantrag einfach. Deshalb möchte er den Antrag stellen, dass
zusätzlich zu dem von der GPK gestellten Antrag ein neuer Punkt 3 eingefügt werde, der wie
folgt lauten solle: „Da es Aufgabe der politischen Führung ist zu klären, wie umfassend das
Angebot der Spitex sein soll, erarbeitet der Stadtrat ein Spitex- oder Altersleitbild bis 2004
dergestalt, dass aus diesem Leitbild eine Leistungsvereinbarung abgeleitet werden kann,
welche Finanzierungs- und Ausgabentransparenz sowie Steuerung mittels Controlling
ermöglicht.“ Wenn das Parlament seinem schriftlich abgegebenen zusätzlichen Antrag
zustimme, würden die Voraussetzungen geschaffen, dass in zwei Jahren hier wieder über
dieses Thema gesprochen werden könne, wie es von Viktor Schiess vorgeschlagen werde.
Dies umso mehr als im Jahre 2001 für die Spitex total Fr. 379'000.— ausgegeben würden
und laut Annahmen im Jahre 2005 Fr. 700'000.— locker gemacht werden müssten. Dies sei
ein Betrag, der eine kostentransparente Leistungsvereinbarung, zu der politisch noch etwas
gesagt werden könne, unbedingt erforderlich mache. Er möchte höflich bitten, keinen
Blankocheck zu geben und im Jahre 2005 dann zu überlegen, weshalb es Fr. 700'000.—
koste, und man habe kein Rezept und kein Steuerungselement in der Hand um mitzureden.
Es gehe ihm nicht darum, die Spitexleistungen zu kürzen, aber mitzubestimmen, wie die
Gelder eingesetzt würden.
Stadtrat Peter Schafer antwortet Dr. Max Pfenninger, er lasse sich nicht gerne mit Datum
drücken, weil es etwas sei, dass dem Parlament zur Diskussion unterbreitet werde. Wenn es
länger dauere und man sich nicht klar darüber sei, was man genau wolle, sei das Jahr 2004
auch vorbei. Er habe in seinem Eingangsvotum gesagt, dass dies jetzt passieren müsse. Die
Frage sei, ob man ihm vertraue, dass er damit komme. Er komme damit, wenn man diesen
Punkt so hartnäckig enthalten haben wolle. Seiner Meinung nach müsse auch an die
Personalressourcen gedacht werden und dass jemand beigezogen werden müsse, damit
dies Punkt für Punkt formuliert werden könne.
Dr. Max Pfenninger sagt, Vertrauen sei gut, und er habe sehr viel Vertrauen. Kontrolle sei
jedoch besser, und das Parlament übe Kontrolle aus. Deshalb finde er, es gehöre ein
Punkt 3, der ein Kontrollpunkt sei, hinein. Ob die Zahl 2004 stehe oder nicht, sei ein Detail.
Es gehöre jedoch ein Kontrollpunkt hinein. Das Parlament sei das Kontrollorgan der
Exekutive. Man wolle nochmals darüber sprechen, und dies könne nur getan werden, wenn
ein Punkt 3 eingefügt werde.
Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
-
-
-
-
-
Vizepräsident Mario Clematide erklärt, bei der Detailberatung werde gemäss gelbem Blatt
vorgegangen.
Mit 40 : 0 Stimmen wird dem Antrag der GPK unter Punkt 1 „Für den Spitexverein Olten
werden für das Jahr 2002 Fr. 300'000.— bewilligt“, zugestimmt.
Mit 40 : 0 Stimmen wird dem Antrag der GPK unter Punkt 2 „Von der geplanten Aufhebung
der Bundessubventionen, vom Überprüfungsbericht und von der eingeleiteten Umsetzung
der darin enthaltenen Massnahmen wird Kenntnis genommen“ zugestimmt.
Mit 22 : 16 Stimmen wird dem Antrag Dr. Max Pfenninger auf einen neuen Punkt 3 „Da es
Aufgabe der politischen Führung ist zu klären, wie umfassend das Angebot der
Spitex sein soll, erarbeitet der Stadtrat ein Spitex- oder Altersleitbild bis 2004
dergestalt, dass aus diesem Leitbild eine Leistungsvereinbarung abgeleitet werden
kann, welche Finanzierungs- und Ausgabentransparenz sowie Steuerung mittels
Controlling ermöglicht“, zugestimmt.
Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
1. Für den Spitex-Verein Olten werden für das Jahr 2002 zu Lasten Konto 400.365.09
Fr. 300’000.-- bewilligt.
2. Von der geplanten Aufhebung der Bundessubventionen, vom Überprüfungsbericht und
von der eingeleiteten Umsetzung der darin enthaltenen Massnahmen wird Kenntnis
genommen.
3.
Da es Aufgabe der politischen Führung ist, zu klären, wie umfassend das Angebot der
Spitex sein soll, erarbeitet der Stadtrat ein Spitex- oder Altersleitbild bis 2004 dergestalt,
dass aus diesem Leitbild eine Leistungsvereinbarung abgeleitet werden kann, welche
Finanzierungs- und Ausgabentransparenz sowie Steuerung mittels Controlling
ermöglicht.
4.
Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Mitteilung an:
Direktion Soziales
Verwaltungsleiter Direktion Soziales (2)
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 13/12
Prot.-Nr. 37
Allgemeine Verwaltung/Voranschlag 2003
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den Voranschlag 2003 mit folgenden Angaben:

Highlights .....
- Positives Budgetergebnis mit einem Mehrertrag von Fr. 1'133'100.—
- Unveränderte Steuerfüsse
- Reduktion der Abwassergebühren
- Abschreibungen von 10 % liegen über dem Minimalansatz von 8 %
... getrübt durch
-
zu viele nicht oder nur wenig beeinflussbare Belastungen (vgl. dazu Abschnitt 4)
1. Zielsetzungen und Erreichungsgrad
Im vom Gemeindeparlament zur Kenntnis genommenen Investitions- und Finanzplan für die
Jahre 2003 bis 2007 sind für das Budgetjahr Gesamtinvestitionen (inklusive Investitionen für
Spezialfinanzierungen) von rund 13,5 Millionen Franken netto bei einer Eigenfinanzierung
von 75 % vorgesehen. Zudem wurde ein positives Ergebnis in der Laufenden Rechnung von
0,4 Millionen Franken erwartet.
Der Stadtrat unterbreitet im vorliegenden Budget Nettoinvestitionen von rund 9,4 Millionen
Franken mit einer Selbstfinanzierung über alles von 105,6 % bzw. einer
Selbstfinanzierung von 77,1 % für Investitionen aus allgemeinen Mitteln. Das
veranschlagte Ergebnis der Laufenden Rechnung sieht einen Mehrertrag von ca. 1,1
Millionen Franken vor. Das Planziel wurde somit klar erreicht. Die Zielvorgaben gemäss
Budgetrichtlinien, nämlich
1. mindestens Budgetausgleich
2. Selbstfinanzierungsgrad von 100 % für werterhaltende Investitionen
Selbstfinanzierungsgrad von 70 % für Entwicklungsinvestitionen
3. 10 % ordentliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen
4. unveränderte Steuersätze
und
werden in drei Punkten erreicht oder sogar übertroffen; dies dank rigorosen
Sparbemühungen und Budgetkürzungen im Aufwand- und Investitionsbereich. Da der
Betriebskostenbeitrag an den Zweckverband der Abwasserregion Olten in den nächsten
Jahren weniger hoch anfallen wird, beantragt der Stadtrat zudem eine Reduktion der
Abwassergebühren (vgl. dazu sep. Vorlage).
Einzig das zweite Ziel der hohen Selbstfinanzierung für Investitionen aus allgemeinen Mitteln
(Einschränkung der Schuldenlasten) kann aufgrund der zwingend notwendigen Investitionen
nicht ganz erreicht werden. Dafür müssten rund 7,4 Millionen Franken selbstfinanziert werden können. Es sind jedoch nur rund 6,3 Millionen Franken. Um dieses Budgetziel auch
noch zu erreichen, müssten demnach Investitionen in der Höhe von rund 1 Million Franken
zurückgestellt werden. Gewisse Investitionen können jedoch aufgrund der Bausubstanz nicht
weiter hinausgeschoben werden und Ersatzinvestitionen sind wegen der Gefahr von
allfälligen Haftungsschäden zwingend zu realisieren.
Der Stadtrat ist sich auch bewusst, dass in den Bereichen „Besoldungen“, „Sachaufwand“
und „Beiträge“ so weit als möglich gespart werden muss. Viele Sachzwänge sind leider auch
in diesen Bereichen zu verkraften. Es ist zu beachten, dass diese Aufwandarten auch
stark durch die sog. Spezialfinanzierungen geprägt werden. Beispielsweise sind die
Besoldungen und Sozialleistungen bei der Funktion 228, Heilpädagogische Sonderschule –
HPS – wegen der stark zunehmenden Schüler(innen)zahlen überdurchschnittlich um über
Fr. 600'000.-- angewachsen und beeinflussen somit auch den Besoldungsaufwand
entsprechend negativ. Die Mehrbelastungen werden zwar durch zugesicherte Beiträge der
IV (Invalidenversicherung), erhöhte Gemeindebeiträge und mit der Defizitdeckung des
Kantons finanziert. Da die Rechnungsvorschriften das Bruttoprinzip vorschreiben, sind
die Relationen im Gesamtaufwand auch zu relativieren. Dasselbe gilt auch für die
übrigen Sacharten beim Aufwand.
2. Allgemeine Konjunkturlage und Auswirkungen auf das Gemeindebudget
Leider wurden in letzter Zeit die Konjunkturprognosen immer wieder nach unten korrigiert.
Die Lage bleibt also getrübt und das Wirtschaftswachstum wird nach den Prognosen im
kommenden Jahr erst im zweiten Semester leicht ansteigen. Trotzdem soll sich die
Arbeitslosenquote nicht wesentlich verändern und es bleibt die Inflation relativ tief. Diese
Voraussetzungen wirken sich eher positiv für Investitionen (niedrigere Baupreise und Zinsen)
sowie für den Besoldungsaufwand (geringe Teuerung) aus. Demgegenüber wird der
Steuerertrag damit negativ beeinflusst. Insbesondere ist der Ertrag aus Gewinn- und
Kapitalsteuern aufgrund der stark schwankenden Ergebnisse nur sehr schwer abzuschätzen.
Das zu erwartende Ergebnis basiert auf verschiedenen Abklärungen mit den grösseren
Firmen und dem Steueramt des Kantons Solothurn als Veranlagungsbehörde. Der zu
erwartende Mehrertrag bei den Gewinn- und Kapitalsteuern ist primär auf neue
Steuerausscheidungen der grösseren Steuerzahler zurückzuführen.
3.





Kennzahlen
Selbstfinanzierung mit Spezialfinanzierung für Gesamtrechnung
Selbstfinanzierungsgrad für Investitionen aus allgem. Mitteln
Selbstfinanzierungsanteil
Zinsbelastungsanteil
Kapitaldienstanteil
105,6 %
77,1 %
9,6 %
1,4 %
6,1 %
4. Relevante Abweichungen zum Vorjahresbudget
Im Budget sind folgende, zum grössten Teil nicht oder wenig beeinflussbare Nettbelastungen
in den Funktionen in CHF (> 100'000.--) enthalten:
582
584
028
214
542
Gesetzliche Sozialhilfe
Vormundschafts- und Sozialamt, zus. Stellen zuf. Neuausrichtung
Allgemeine Personalkosten (höhere
Krankenversicherungsprämien etc.)
Kleinklassen
Kinderkrippen, Kinderhorte
292'000
254'000
238'300
226'000
225'000
942
920
400
622
220
Liegenschaften Finanzvermögen, weniger Mietzins zuf.
Lieg.verkäufe
Finanzausgleich
Spitex
Werkhof
Sonderschulung
192'100
178'300
149'000
145'500
131'600
Entlastungen sind dagegen in den nachstehenden Funktionen in CHF (> 100'000.--) zu
verzeichnen:
900 Gemeindesteuern, veranschlagter Mehrertrag
2'654'500
940 Kapitaldienst
323'900
210 Primarschule
242'300
201 Sprachkindergarten
162'700
580 Allgemeine Sozialhilfe
154'500
160 Zivilschutz
102'800
5. Nettobelastungen nach Hauptfunktionen
Hauptfunktion
1000
1001
1002
1003
1004
1005
1006
1007
1008
1009
1009
in Franken
Nettoaufwand
Allgemeine
Verwaltung
7'668'400
Öffentliche Sicherheit
3'215'400
Bildung
18'497'100
Kultur, Freizeit, Sport
5'979'500
Gesundheit
1'025'300
Soziale Wohlfahrt
9'698'800
Verkehr
3'858'000
Umwelt, Raumordnung
1'823'200
Volkswirtschaft
337'700
Finanzen ohne
Steuern
7'520'500
Steuern, Nettoertrag
-60'757'000
Mehrertrag
1'133’100
Anteil
Steuern
12.6%
5.3%
30.4%
9.8%
1.7%
16.0%
6.3%
3.0%
0.6%
Abweichungen
zum
im 10Vorjahr
Jahresvergleich
342'700
121'600
153'200
360'200
169'300
578'800
139'200
16'300
87'000
688’640
-762’444
2'570’824
1'235’384
101’213
1'717’780
605’691
-288’381
57’332
12.4%
664'500
567’783
100.0% -2'654'500 - 8'505’694
1.9%
21'700
2'011’872
Der grösste Anteil des Steuerfrankens wird wie in anderen Städten und Gemeinden für die
Bildung und Soziale Wohlfahrt verwendet. Beim Finanzaufwand sind die Kapitalfolgekosten
aus Investitionen und der Beitrag an den Finanzausgleich die grössten Belastungen. Die im
10-Jahresvergleich erzeigte Minderbelastung bei der Öffentlichen Sicherheit ist vorwiegend
auf den höheren Staatsbeitrag für Polizeiverkehrsdienst sowie den Wegfall der Funktion
„Zivilstandsamt“ zurückzuführen.
6. Laufende Projekte für die nächsten Jahre
Schon mit dem Regierungsprogramm 2001 bis 2005 sind unter dem Motto „Wir bauen an
unserer Zukunft“ grössere Projekte angekündigt worden, wie u.a.
-
Gesamtverkehrskonzept (GVP)
Westast als 1. Etappe des GVP
Erschliessung Bornfeld
Parkleitsystem
Standortbeitrag für Fachhochschule
ICT für Schulen
Gesamtsanierung Stadttheater und Konzertsaal
Neubau Werkhof
Erschliessung Kleinholz
Ersatz der Verwaltungssoftware und Anbindung der Aussenstellen
Einige Projekte sind in der Projektierungsphase weit vorangeschritten und werden die
künftigen Investitionsrechnungen stark belasten. Aus diesem Grunde und auch aus Gründen
der Verteilung der Investitionslasten kann das vorliegende Investitionsbudget nicht mehr
gekürzt werden.
7. Begründungen zu den Sacharten
Gesamtaufwand
Die Abweichungen zum Vorjahresbudget sind nachfolgend in den Sacharten begründet. Der
höhere Gesamtaufwand ist zum Teil mit grösseren Rückerstattungen kompensiert. Wie
bereits
erwähnt
können
a.o.
Mehraufwendungen für
die
Funktionen mit
Spezialfinanzierungen die Aufwandpositionen mehr oder weniger stark beeinflussen.
Deshalb sind die Werte zu relativieren.
Gesamtertrag
Aufgrund des zu erwartenden höheren Steuerertrages und der höheren Rückerstattungen
(vgl. dazu auch Anmerkungen unter Gesamtaufwand) wird mit einem Mehrertrag von
insgesamt über 4 % gerechnet.
Personalaufwand
Der Stadtrat beantragt eine generelle Lohnanpassung im Rahmen der effektiven Teuerung
gemäss Index der Konsumentenpreise. Der Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Mai
2000) ist Ende September 2002 auf 101,9 Indexpunkte angestiegen. Im Vergleich zum
(November Index 2001 = 101,4) entspricht das einer Teuerung von 0,5 %. Die zu
erwartende Teuerung dürfte zwischen 0,5 % bis 1 % liegen, weshalb der Budgetwert
(eingerechnet sind 1 %) möglicherweise unterschritten wird. Nebst der generellen
Anpassung sind die individuellen Anpassungen für Stufenanstiege (Erfahrungsstufen)
berücksichtigt.
Die Differenz zum Rechnungsjahr 2001 ist mit den neuen Klassen und der ganzjährigen
Belastung der bewilligten neuen und vakanten Stellen (Informatik, Umweltschutz etc.)
begründet. Zudem sind im Budget zusätzliche – befristete - Stellen für die Neuausrichtung
auf dem Vormundschafts- und Sozialamt sowie Pensenerhöhungen bei den Konservatoren
für das Historische Museum und Kunstmuseum enthalten. Daneben fallen als Folge der
bevorstehenden Pensionierung des Stadtarchivars weitere einmalige Lohnkosten für die
Einarbeitung des Nachfolgers an.
Die Erhöhung der Besoldungen bei den Lehrkräften sind insbesondere auf Mehrbelastungen
für die HPS (wesentlich mehr Schüler(innen)) sowie auf die Übernahme des Kindergartens
St. Marien zurückzuführen. Aufgrund der tiefen Jahresteuerung und der finanziellen Lage
des Kantons SO verzichtet der Regierungsrat auf eine generelle Lohnanpassung für das
nächste Jahr. Die Löhne des Staatspersonals wurden für 2002 generell um 2,2 % angepasst.
Die EGO beschränkte die Lohnanpassung auf 2 % bis zu einem Jahresbruttoanteil von Fr.
80'000.--.
Der Besoldungsaufwand wird aber auch durch weitere Versicherungsbeiträge (neue Prämien
für die Kollektivkrankenversicherung als Folge des ungünstigen Schadenverlaufs sowie
höhere Verzinsung des technischen Defizites bei der Pensionskasse zufolge Reduktion der
Kurswertreserven) beeinflusst.
Sachaufwand
Der Sachaufwand steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um 6,2 % und dem Rechnungsjahr
2001 um 4,5 % an. Diese relativ hohe Aufwandzuwachsrate wird wie folgt begründet:
Aufgrund der letzten Sparmassnahmen mussten auch die Kredite für den ordentlichen
Unterhalt der Hoch- und Tiefbauten gekürzt werden. Ein Nachholbedarf für die Erhaltung der
Bausubstanz öffentlicher Infrastrukturanlagen ist daher begründet, beträgt doch bspw. der
allgemein
anerkannte
wünschbare
Wert
mindestens
2,4
%
des
Gebäudeversicherungswertes. Der Anteil für die Stadt Olten liegt wesentlich tiefer. Dafür
wurden in den letzten Jahren und im Rahmen des Konjunkturprogrammes (Belebung der
Bauwirtschaft) Investitionen für Renovationen von Schulbauten zu Lasten der
Investitionsrechnung vorgezogen.
Die Energie- und Heizkosten basieren auf durchschnittlichen Vorjahreswerten beim
Verbrauch und auf zu erwartenden Energiepreisen. Der Mietaufwand ist zufolge weiteren
Zumietungen von Lokalitäten (Kindergarten, HPS und Jugendmusik) um rund Fr. 100'000.-angestiegen.
Passivzinsen
Dank günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten in den letzten Jahren und noch tiefem
Zinsniveau kann diese Aufwandart trotz hohem Investitionsvolumen entlastet werden.
Abschreibungen
Im Budget sind die vom Stadtrat festgelegten Mindestabschreibungen von 10 % für die
abzuschreibenden Investitionen aus allgemeinen Mitteln sowie eine zusätzliche
Abschreibung von Fr. 600'000.-- enthalten. Die Minimalabschreibung gemäss kantonalen
Vorgaben beträgt 8 %.
Entschädigungen an Gemeinwesen
Die markante Erhöhung der Schulgelder für Sonderschulung um 50 % (!) wird durch weniger
Schultage nur zum kleinen Teil kompensiert.
Beiträge
Die starke Erhöhung um 2,2 Millionen Franken ist im wesentlichen auf die folgenden
Zusatzlasten zurückzuführen:
 Zunahme der gesetzlichen und allgemeine Sozialhilfe (Fr. 1'349’000.--)
 Erhöhung Beitrag an den kantonalen Finanzausgleich (Fr. 178'000.--)
 Erhöhung Beitrag an Spitex-Verein (Fr.150'000.--) und übriges Gesundheitswesen
(Fr. 107'000.--; u.a. für neues Projekt “Radix”)
 Erhöhung Beitrag an die Kinderkrippen und -horte (Fr. 225'000.--)
Einlagen in Spezial- und Vorfinanzierungen
Dies betrifft die Einlagen aus Überschüssen der Betriebsrechnungen
Spezialfinanzierungen, wie Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung etc. sowie
Reserveeinlage für die Zweckbestimmung aus Parkgebühren.
mit
die
Steuerertrag
Die Einschätzung des Steuerertrages für die natürlichen Personen basiert auf Vergleichen
der zwei Steuerjahre 2001 zu 1999 und der angenommenen Zuwachsraten für die Jahre
2002 und 2003. Das Veranlagungsjahr 2000 ist wegen dem Übergang zur
Gegenwartsbesteuerung nicht aussagekräftig.
Bei den juristischen Personen liegen wegen der Gegenwartsbesteuerung auch für das
Steuerjahr 2001 noch nicht alle Veranlagungen vor und es fehlen noch die Veranlagungen
für das Jahr 2002. Eine Einschätzung dieses Steuerertrages ist deshalb sehr schwierig. Der
Steuerertrag für die Gewinn- und Kapitalsteuern unterliegt sehr starken Schwankungen und
ist abhängig von der Konjunkturlage sowie der stetigen Strukturanpassungen. Aufgrund der
nicht verbindlichen Auskünfte der zuständigen Firmenstellen sowie der Auskünfte der
Veranlagungsbehörde ist mit einem höheren Steuerertrag gegenüber dem Vorjahresbudget
zu rechnen. Dieser liegt zwar unter dem Wert der Rechnung 2001. In dieser Periode waren
auch a.o. Gewinne zu versteuern.
Im kantonalen Vergleich sind die Steuerfüsse der Einwohnergemeinde Olten weiterhin
attraktiv.
Vermögensertrag inkl. Regalien und Konzessionen
Zufolge der Liegenschaftenverkäufe reduzieren sich die Mietzinserträge entsprechend. Das
tiefe Zinsniveau hat positive Auswirkungen auf die Nettobelastung. Die Ertragsseite wird
aber entsprechend beeinflusst.
Entgelte
Die Entgelte entsprechen in etwa dem Ertrag des Rechnungsjahres 2001.
Rückerstattung von Gemeinwesen
Durch die Erhöhung der Gemeindebeiträge an den Sprachkindergarten sowie an die
Heilpädagogische Sonderschule (RRB vom 25.6.2002) ist in dieser Sachart ein Mehrertrag
von rund 0,9 Mio. Franken vorgesehen.
Beiträge für eigene Rechnung
Es handelt sich insbesondere um Beiträge für den interkommunalen Lastenausgleich im
Sozialbereich und Bundesbeiträge (IV) für Sonderschulung.
Entnahme aus Spezial- und Vorfinanzierungen
Die Entnahme betreffen vorwiegend die Betriebsdefizite der Freuerwehrrechnung und des
regionalen Ausbildungszentrums Gheid (Zivilschutz). Im weiteren sind Fondsentnahmen für
das Jugendkulturhaus Färbi und für Beiträge an diverse Veranstaltungen im Schulbetrieb
budgetiert.
8. Investitionsrechnung
Die Investitionen richten sich weitgehend nach dem Investitionsplan 2003 – 2007. Da einige
Ausgaben zeitlich verschoben werden müssen, sind im Investitionsbudget Bruttoausgaben
von rund 12,6 Millionen Franken (im Finanzplan rund 14 Mio. Fr.) vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der indirekten Investitionsleistungen bei der Tochtergesellschaft sbo
und des Zweckverbandes ARA Olten leistet die Stadt immer noch einen namhaften Beitrag
zur Konjunkturbelegung für die Bauwirtschaft.
Als Desinvestitionen sind die Verkäufe der Liegenschaft Rest. „Biergarten“ und des Areals
Altmatt im Betrage von ca. 2,2 Millionen Franken enthalten.
Im Kanalisationsbereich (Spezialfinanzierung) sind weitere Investitionen von 1,875 Millionen
Franken und Anschlussgebühren von Fr. 650'000.-- budgetiert. Die veranschlagten
Investitionen entsprechen den Planzahlen gemäss bewilligtem Gebührenmodell.
9. Budgetergebnisse für die Funktionen mit Spezialfinanzierung
141 Feuerwehr
Das Defizit der Betriebsrechnung Feuerwehr von Fr. 57'800.-- muss trotz höherem
budgetierten Ertrag aus Feuerwehrersatzabgabe mit Steuergeldern finanziert werden. Eine
Bevorschussung des Defizites kann aufgrund der ungenügenden Finanzkraft der
Feuerwehrrechnung nicht weitergeführt werden. Aus diesem Grunde mussten die
bevorschussten Gelder auch in den Vorjahren jeweils durch Rechnungsüberschüsse aus der
allgemeinen Rechnung finanziert werden. Im ausgewiesenen
Fehlbetrag sind die
Abschreibungen, Verzinsung und Verwaltungskostenbeiträge nicht eingerechnet. Diese
werden zu Lasten der allgemeinen Verwaltung verbucht.
161 Zivilschutz-Ausbildungszentrum Gheid bzw. 162 Kantine AZ Gheid
Der Aufwand für das Ausbildungszentrum ist grundsätzlich mit Benützungsgebühren
abzudecken. Die Reform des Zivilschutzes führt zu einer Reduktion der Zivilschutzpflichtigen
und deshalb zu einer Minderauslastung des regionalen Ausbildungszentrums (AZ Gheid).
Der Deckungsgrad dieser Selbstfinanzierung ist ungenügend und der budgetierte Fehlbetrag
muss über die vorhandene Reserve z.G. „Kantine AZ Gheid“ abgedeckt werden. Diese
Reserve wurde seinerzeit für die Neugestaltung der Kantine geäufnet. Das regionale
Ausbildungszentrum muss zwingend reorganisiert werden, damit die auflaufenden
Betriebskosten weiterhin durch die Belegungstage
abgedeckt werden können. Die
Verhandlungen dazu sind im Gange.
228 Heilpädagogische Sonderschule
Obschon der Neubau erst vor wenigen Jahren eingeweiht wurde, sind die Platzverhältnisse
aufgrund der starken Nachfrage prekär geworden. Aus diesem Grunde muss auch
zusätzlicher Raum zugemietet werden. Die Kosten steigen aus diesen Gründen stark an. Der
budgetierte Aufwand von über 7,2 Mio. werden vorerst den Kostenträgern IV
(Invalidenversicherung) und Gemeinden (Schulgelder) belastet. Das Defizit hat der Kanton
gemäss Gesetz über heilpädagogische Institutionen (HIG) zu übernehmen.
711 Abwasserentsorgung
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat mit Beschluss vom 24. April 2001 die
Einführung der gesetzlichen Spezialfinanzierung für die Abwasserbeseitigung mit Vornahme
von betriebswirtschaftlichen Abschreibungen und Einlagen per 1. Januar 2002 beschlossen.
Diese Spezialfinanzierung ohne Zuschüsse aus Steuermitteln wurde bei der
Einwohnergemeinde Olten bereits mit dem Budget 1995 verwirklicht. Die notwendigen
betriebswirtschaftlichen
Abschreibungen
wurden
aufgrund
eines
umfassenden
Expertenberichtes mit Gebührenplanung per 1.1.2001 wesentlich erhöht. Damit wird ein
ausreichender Selbstfinanzierungsgrad für diese Spezialfinanzierung angestrebt und eine
Neuverschuldung, trotz hohem Investitionsvolumen von brutto 2 Millionen Franken
vermieden. Der voraussichtliche Buchwert der Investitionen für die Abwasserentsorgung wird
Ende Budgetjahr 2002 auf 8,9 Mio. Franken geschätzt. Das Amt für Umwelt Kanton
Solothurn hat die Wiederbeschaffungswerte für die gemeindeeigenen Abwasseranlagen auf
84,2 Mio. Franken für Kanalisationen bzw. 1,9 Mio. Franken für Sonderbauwerke ermittelt.
Eine Pflichteinlage in die Wiederbeschaffungsreserve ist nicht erforderlich, da die
buchmässigen Abschreibungen wesentlich über den Minimallimiten liegen.
721 Abfallbeseitigung
Aufgrund der Gesetzgebung wurden die Kehrichtgebühren und die entsprechende
Spezialfinanzierung per 1. Juli 2001 eingeführt. Das Budget schliesst für diese
Spezialfinanzierung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 68'000.-- ab. Im Rechnungsjahr
sind im zweiten Semester auch Gebühren aus Lagervorräten enthalten, weshalb ein
diesbezüglicher Vergleich zu relativieren ist.
731 Liegenschaften ehemals Schlachthof
Der Mehrertrag von Fr. 97'200.-- entspricht den Vorjahreswerten und wird für zusätzliche
Abschreibungen auf der Liegenschaft verwendet.
783 Konfiskatsammelstelle
Die Aufwendungen der regionalen Konfiskatsammelstelle bewegen sich im Rahmen der
Vorjahre und werden von den angeschlossenen Gemeinden getragen.
10. Rollende Finanzplanung mit Investitionsplan
Art. 43 der neuen Gemeindeordnung schreibt vor, dass der Finanzplan für die folgenden fünf
Jahre alljährlich neu zu überprüfen ist. Letztmals wurde der Investitions- und Finanzplan dem
Gemeindeparlament am 29. April 2002 zur Kenntnis gebracht.
11. Schlussbetrachtungen
Nach § 144 Abs. 2 des Gemeindegesetzes ist der Steuerfuss so zu bemessen, dass der
voraussichtliche Steuerertrag mit dem übrigen Ertrag mittelfristig den Aufwand der
Laufenden Rechnung einschliesslich der notwendigen Abschreibungen finanziert. Mit dieser
Bestimmung soll die Verschuldung einer Gemeinde begrenzt und eine Überschuldung
vermieden werden. Obschon die öffentlichen Aufgaben definiert und grundsätzlich auch den
einzelnen staatlichen Ebenen zur Erfüllung zugewiesen sind, werden die Gemeinden (auf
der untersten der drei föderativen Ebenen Bund, Kantone, Gemeinden) zusehens mit neuen
Abwälzungen von Ausgaben belastet, ohne dass gleichzeitig etwas an der Aufgabenteilung
verändert wird. Viele bundesstaatliche Sparübungen und die auch einige solothurnischen
SO-plus-Massnahmen gingen bzw. werden noch zulasten der Gemeindehaushalte gehen.
Damit wird der Handlungsfreiraum einer Gemeinde immer mehr eingeschränkt und die
Aufgabenerfüllung auf der untersten föderativen Ebene erschwert. Leider kann dieser
unerfreulichen Entwicklung wegen der bundes- und kantonalen Gesetzgebung wenig
entgegen gewirkt werden.
Die Stadt Olten hat in den letzten wirtschaftlich schwierigen Jahren einige Investitionen
vorgezogen und damit einen namhaften Konjunkturbeitrag geleistet. Ein grösseres
Investitionsvolumen ist im vorliegenden Budget vorgesehen und weitere Grossprojekte sind
in Vorbereitung. Dieser Plan kann nur mit gesunden Finanzen verwirklicht werden. Dank den
guten Rechnungsabschlüssen der letzten zwei Jahre ist die städtische Finanzlage noch in
Ordnung. Trotzdem können einfach nicht alle Begehren (Wünsche) aus finanziellen Gründen
realisiert werden. Die Prioritäten haben sich nach der Finanzlage zu richten. Die Grenzen
sind erkannt und dürfen nicht überschritten werden. Nur so kann Olten als steuergünstigste
Stadt im Kanton Solothurn ihren Standortvorteil noch ausbauen.
Mit 44 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
I.
1. Der Voranschlag 2003 der Laufenden Rechnung mit einem Mehrertrag von
Fr. 1'133'100.-- wird genehmigt.
2. Die Investitionsrechnungen der Allgemeinen Verwaltung mit Nettoinvestitionen von
Fr. 8'150'000.-- und die Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von Fr. 1'225'500.werden genehmigt.
3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9 % der einfachen Staatssteuer, im
Minimum Fr. 20.-- und im Maximum Fr. 400.--, festgelegt. Die Revision der Verordnung
über die Feuerwehr-Ersatzabgabe (Anhebung des Maximums von CHF 300.-- auf CHF
400.--) bleibt vorbehalten.
4. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs (für
bewilligte Investitionen sowie für die Deckung der Kontokorrente für die Städtischen
Betriebe und Pensionskasse einen Betrag in der Höhe von maximal 3 Millionen Franken
aufzunehmen.
5. Der Steuerfuss für das Jahr 2003 für die Natürlichen Personen wird auf 112 % der
einfachen Staatssteuertarife und der Steuerfuss für die Juristischen Personen wird auf
122 % der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
II.
Der Beschluss I.1. bis I.5. unterliegt dem fakultativen Referendum.
Mitteilung an:
Mitglieder des Stadtrates (7)
Mitglieder der Direktionskonferenz (10)
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 13/12, 19/6
Prot.-Nr. 38
Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen Budgetgrundlagen
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Für das Budget 2003 ist im Personalbereich wie bereits in den Vorjahren eine Umwandlung
der Dienstaltersgratifikation und Anerkennungszulage in Urlaubstage vorgesehen, um die
Personalausgaben auf einem verantwortbaren Niveau zu belassen.
Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der
Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In
den Vorjahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt:
1997
1998
1999
2000
2001
2002
kein Teuerungsausgleich
0.4%
kein Teuerungsausgleich
kein Teuerungsausgleich
2%
2 % bis max. Fr. 80'000.-.
Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für die Allgemeine Verwaltung rund
Fr. 200'000.-- (inkl. Sozialleistungen). In diesem Betrag ist eine allfällige vom Kanton zu
beschliessende Lohnanpassung für die Besoldungen der Lehrkräfte nicht enthalten. Der
Antrag des Regierungsrates sieht eine generelle Lohnanpassung von 0 % für das
Kalenderjahr 2003 (2002: 2,2 % über die gesamte Lohnsumme) vor. Der
Kantonsratsbeschluss steht aber noch aus.
Zudem fallen die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in
diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere
Einstufung von neu eintretenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den
ausgetretenen Personen kompensiert.
Die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise betrug Ende Oktober
1,2 %. Die Inflationsprognosen für das kommende Jahr werden auf rund 1 bis 1,5 %
geschätzt.
2. Stellungnahmen der Personalverbände und der Betriebskommission
Im Zusammenhang mit der Thematik Teuerungsausgleich/Lohnanpassungen fordern die
beiden Personalverbände PSO und VPOD Gruppe Olten eine generelle Lohnerhöhung von
2 bis 3 %. Die Sektion Olten des Verbandes Schweiz. Polizeibeamter spricht sich für den
Ausgleich der Teuerung (aktueller Stand oder 1 %) aus. Die Betriebskommission hat sich am
23. Oktober 2002 für die Ausrichtung einer Teuerungszulage von 1 % (effektive Teuerung
unddie nicht im Landesindex der Konsumentenpreise gerechneten Prämienaufschläge der
Krankenkassen) ausgesprochen.
Beschlussesantrag:
1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2003 der Ausgleich der Jahresteuerung
gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2002 (im Vergleich zum
Vorjahresstand November 2001) gewährt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
-
-
-
-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Sämtliche städtischen Angestellten treten in den Ausstand.
Namens der GPK spricht Werner Good. Die GPK habe das Budget am 11. November
behandelt. Man sei damals von einer Teuerung von 1,2/1,5 % ausgegangen. Im Budget sei
1 % eingerechnet. Nachdem anfangs 2002 nicht die volle Teuerung auf alle Löhne
ausbezahlt worden sei, habe die Mehrheit der GPK die Meinung vertreten, 2003 solle sie für
alle städtischen Angestellten ausgeglichen werden. So sei der Antrag des Stadtrates mit
4 : 3 Stimmen angenommen worden.
Stadtpräsident Ernst Zingg stellt richtig, er habe vorhin eine korrekte Antwort gegeben. Wenn
gelacht werde, wenn er etwas sage, sei es etwas anderes. Er meine, er bemühe sich,
Fragen klar zu beantworten. Zu der sehr wichtigen Vorlage betreffend Besoldungen: Der
Stadtrat schlage vor, dem städtischen Personal für das Jahr 2003 die effektive
Jahresteuerung auszugleichen. Sie betrage, berechnet auf dem Index 30. November, 0,9 %.
Hier gebe es nichts mehr beizufügen, jedoch seien zum Bericht und Antrag noch folgende
Ergänzungen zu machen: Unter „Ausgangslage“ werde die kantonale Situation
angesprochen: Bei der Beschlussfassung sei seitens des Kantons eine sogenannte
Nullrunde auch uns auf Anfrage hin mitgeteilt worden. Fast alle solothurnischen Gemeinden
hingen mit dem Solothurn zusammen und verhielten sich auch dementsprechend. Der
Regierungsrat habe dem Kantonsparlament einen Teuerungsausgleich von 0,5 %
vorgeschlagen. Der Kantonsrat habe dies heute Vormittag offiziell beschlossen. 0,5 %
Teuerung bedeuteten für die Stadt Olten umgerechnet auf das Budget ca. Fr. 100'000.—.
Das heisse, die solothurnischen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Stadt Olten ihren Beruf
ausübten, erhielten 0,5 % Teuerung. Dies habe eine Auswirkung auf das Budget für die
Stadt Olten von Fr. 100'000.—. Unter Punkt 2 seien die Stellungnahmen der
Personalverbände und der Betriebskommission ersichtlich. Er habe mit den
Personalverbänden namens des Stadtrates die Gespräche geführt. Sie hätten transparent
ausgedrückt, welche Situation entstanden sei. Auch der Antrag der Betriebskommission, also
der eigentlichen vom städtischen Parlament gewählten Kommission, liege vor. Er denke, es
mache Sinn, dass auf diesem Gebiet Transparenz bestehe. Zudem habe der Verwaltungsrat
der Tochtergesellschaft der Stadt Olten, der Städtischen Betriebe, Folgendes beschlossen:
Die städtischen Betriebe seien zusammen mit der AWAG zur Firma a.en geworden. Die
AWAG komme aus dem Bereich der Atel. Dort kenne man das System Teuerung nicht,
sondern ein Lohnband. Der Verwaltungsrat der Städtischen Betriebe habe beschlossen,
innerhalb dieses Lohnbandes jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin mindestens 1 %
Anpassung zu gewähren. Dies sei die Ausgangslage. Das Personal habe auch im
Jahre 2002 eine Riesenarbeit geleistet und sei bereit, sich im Jahr 2003 mit aller Kraft für die
Stadt und die Bevölkerung einzusetzen und seinen Beitrag zu leisten. Es kämen sehr viele
Aufgaben auf das Personal zu. Er bitte, dem Antrag des Stadtrates stattzugeben und dem
Ausgleich der effektiven Teuerung zuzustimmen.
Stadträtin Gabriele Plüss ergänzt die Ausführungen von Stadtpräsident Ernst Zingg wie folgt:
Bei der Erarbeitung des Budgets sei vom Kanton ganz klar kommuniziert worden, dass er
eine Nullrunde fahren und keine Teuerung ausrichten wolle. Aus diesem Grunde habe man
für das Lehrpersonal im Budget keine Teuerung berücksichtigt. Heute Vormittag habe der
Kantonsrat ein halbes Prozent beschlossen. Es gebe eine Budgetverschlechterung von rund
Fr. 1000'000.—. Dies sei das Resultat der heutigen Kantonsratsdebatte. Dies habe bei der
Budgeterarbeitung so nicht vorausgesehen werden können, weil der Regierungsrat ganz klar
gesagt habe, die finanzielle Situation des Kantons sei so schlecht, dass es in diesem Jahr
keine Teuerung gebe.
Dr. Arnold Uebelhart hat folgende Verständnisfrage: Einerseits liege der Index bei 0,9 % und
andererseits bezahlten die sbo 1 %. Er möchte wissen, ob der Stadtrat für 1 % sei.
Stadtpräsident Ernst Zingg antwortet, es handle sich um die effektive Teuerung, die 0,9 %
betrage.
Stadträtin Gabriele Plüss sagt, sie vertrete die Stadt als Verwaltungsrätin bei den sbo. Die
sbo kennten mit dem Lohnband keine Teuerung und keinen Stufenanstieg. Einige Personen
erhielten mehr, andere weniger. Bei der a.en kämen auch die älteren Mitarbeiter, die keinen
Stufenanstieg mehr erhielten, auf ein Prozent Teuerungsausgleich. Sie führen nicht
schlechter als unser Personal. Unser Personal komme mit 0,9 % etwas schlechter weg. Im
Budget sei 1 % vorgesehen. Im Oktober habe die Teuerung noch 1,2 % betragen, im
November sei sie auf 0,9 % gesunken. Dort gebe es kleine Nuancen. Bei der a.en respektive
sbo falle niemand darunter. Es könne nicht mehr tel quel miteinander verglichen werden.
Christian Wüthrich möchte wissen, ob es eine Möglichkeit gebe, aus dem Stufenanstieg
herauszukommen und ein Modell mit einem Lohnband, was sehr modern und transparent
sei, auch für das Parlament, eingeführt werden könnte. Wenn jemand einen
Teuerungsausgleich erhalte und im Lohnband sei, profitiere er überdurchschnittlich, mehr als
das Prozent respektive die 0,9 %, über die heute diskutiert werde. Die Bemerkung betreffend
Lohnblatt und die moderne und transparente Art sei natürlich dahingehend interessant, wie
es in Zukunft gehen werde.
Stadtpräsident Ernst Zingg antwortet, für das Personal sei eine „Dreibeinstütze“ in Arbeit.
Zwei „Beine“ seien im Parlament bereits behandelt worden: Das Personalreglement und die
Verordnung dazu. Das dritte sei die eigentliche Besoldungsrevision. Er denke, dies werde
ein Thema im Rahmen der Beratungen, bei denen alle Berechtigten und Beteiligten die
Möglichkeit haben würden, ihre Meinung einzubringen, sein. Es sei sicher dann der
Zeitpunkt, um über einen solchen Wechsel zu diskutieren. Während des Jahres sei dies vom
System her nicht machbar.
Beat Loosli erklärt, es werde ein Thema sein, weil im Personalreglement der Begriff der
Teuerung nicht mehr enthalten sei. Genau aus diesem Grunde habe man die Diskussion
schon in gewisse Bahnen gelenkt.
Der Stadtrat begibt sich in den Ausstand.
Beat Loosli führt aus, die FdP-/JL-Fraktion werde grossmehrheitlich bei keiner
Gegenstimme, aber einigen Enthaltungen auf das Geschäft eintreten, sich jedoch beim
Beschlus-sesantrag grossmehrheitlich der Stimme enthalten. Dies benötige gewisse
Erklärungen. Einerseits könne mit Blick auf den Budgetüberschuss durchaus eine
Teuerungszulage gewährt werden – wobei ihre Fraktion der Meinung sei, es dürfe nicht mehr
generell von einer Teuerungszulage gesprochen werden, weil die generelle Erhöhung aus
volkswirtschaftlicher Sicht zumindest fragwürdig sei. Es gebe aber noch andere Aspekte, die
zu dieser Stimmenthaltung geführt hätten. Immer werde die Wirtschaft als Vergleichsbasis
herangezogen – er sei sich bewusst, sowohl von Gegnern des Teuerungsausgleichs – man
habe heute gehört, dass mit Bandbreiten opponiert werde, das heisse individuelle Zulage,
nicht mehr Giesskannenprinzip, wie dies übrigens die Atel habe. Sie habe keine generelle
Lohnerhöhung von 1 %, wie es jetzt die a.en beschlossen habe. Andererseits müsse man
gewärtigen, dass jedes Mal Grossfirmen zum Vergleich herangezogen würden. 70 bis 80 %,
eher 80 % unserer Arbeitsplätze seien nicht in den Grossfirmen, sondern in den KMU.
Etliche Fraktionsmitglieder fühlten sich den KMUs sehr nahe oder seien direkt dort tätig. Dort
ergebe sich ein differenziertes Bild. Viele Firmen würden aufgrund der sich abzeichnenden
schlechte Lage schon im Jahre 2002 gezwungen sein und etliche Firmen auf dem Platz
Olten würden zumindest im Jahre 2003 mit Verlusten zu kämpfen haben, Nullrunden zu
fahren. Dort werde gar nicht von Lohnerhöhungen, sondern von Arbeitsplatzsicherheit
gesprochen. Andererseits seien gerade KMUs wegen der ganzen Diskussion BVG mit doch
zum Teil beträchtlichen Steigerungen in diesem Bereich konfrontiert. Einerseits führten die
Unterdeckungen in diesen Kassen zu einem Sanierungsbedarf – er erinnere, bei der
städtischen und auch bei der kantonalen Kasse – spiele eine Unterdeckung keine Rolle, da
man die Garantie habe. Andererseits belasteten die steigenden Risikoprämien für den
Risikoteil in der Altersvorsorge sprich Invalidität, Krankheit, Todesfall das Budget zusätzlich.
So seien ihm konkret gewisse Fälle bekannt, in denen Nullrunden gefahren würden. Falls
dem Personal kein Lohnabbau zugemutet werden solle, die zusätzlichen Mehrkosten, die
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite paritätisch – er erinnere daran, dass es bei der Stadt
auch nicht paritätisch sei. Das Verhältnis BVG-Prämie sei 2 : 1, also zwei Teile zu Gunsten
des Arbeitgebers. Bei den KMUs würden gewisse Firmen dies übernehmen. Dies alles führe
zur Stimmenthaltung, was er persönlich an und für sich nicht gerne tue. Es bestehe aber ein
gewisses Dilemma, indem man sich nach den KMUs richten müsse oder sich verpflichtet
fühle und eine gewisse Bandbreite für Lohnerhöhungen durchaus vertreten werden könne.
Auch in der Stadt Olten gebe es ein relativ hohes Lohnband, einen Stufenanstieg. Es werde
immer wieder angeführt, dies könne nicht verglichen werden, da es ein Teil der Anstellung
sei. Auch in der Privatwirtschaft fange man tief an und könne mit Leistungen mehr Lohn
rechtfertigen. Ein Stufenanstieg betrage rund 1,5 % der Lohnsumme. Mit dem aktuellen
Vorschlag des Stadtrates kämen 0,9 % dazu. Dies ergebe 2,4 %. Ein weiterer individueller
Teil sei die Anerkennungszulage bis maximal fünf Tage Ferien. Im Prinzip sei es eine
geldwerte Leistung, die, wenn sie in Ferien ausgerichtet werde, für den Arbeitnehmer sogar
noch günstiger sei, weil er keine Sozialleistungen und Steuern abliefern müssten, die doch
30 bis 40 % eines Lohnfrankens ausmachen würden. Die FdP-/JL-Fraktion werde eintreten,
sich jedoch beim Beschlussesantrag grossmehrheitlich der Stimme enthalten.
Rolf Sommer sagt, die SVP-Fraktion sehe bei der wirtschaftlichen Entwicklung Probleme.
Dies sei bereits im Kantonsrat ausführlich behandelt worden. Sie sei nicht sehr rosig. Die
SVP habe sich Gedanken gemacht, was ausgerichtet werden solle. Sie möchten eine kleine
Anerkennung geben und schlügen die im Bericht und Antrag in der Ausgangslage erwähnte
Methode vor. Im Jahre 2002 seien 2 % bis maximal Fr. 80'000.— ausbezahlt worden. Sie
seien der Meinung, für das Jahr 2003 solle die gleiche Variante gewählt werden: 0,9 % bis
maximal Fr. 80'000.—. Somit bestehe im Schnitt Parität mit dem Kanton auf rund 0,5 %.
Dr. Arnold Uebelhart antwortet, Herr Loosli fange mit den KMUs an. Dies sei eine
Behauptung, dass dort angefangen werden müsse. Er stelle fest, dass die Verwaltung an
sich sehr gut gearbeitet habe, auch gemäss privatwirtschaftlichen Prinzipien. Sie habe einen
schönen Überschuss erwirtschaftet. Deshalb sei die SP für eine Teuerungsanpassung für
alle. Man habe gehört, dass Erfahrungszuwachse nur für einzelne Personen in Frage kämen.
Gerade für ältere Arbeitnehmer nicht. Es sei auch eine Meinung, Lohnerhöhungen seien an
sich nicht ideal. Offenbar sei es aber volkswirtschaftlich erwiesen, dass gerade in niedrigeren
Lohnsegmenten – er spreche von Fr. 100'000.— bis Fr. 120'000.— - Lohnanstieg sich sehr
positiv auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung auswirke. Jedenfalls habe er bis jetzt
noch keinen Gegenbeweis gehört. Der Antrag der SP-Fraktion sei klar: Für sie sei das
Personal nicht einfach ein Kostenfaktor, der so oder anders behandelt werden könne. Sie
seien der Meinung, der individuelle Stufenanstieg gleich Erfahrungswert sei ohnehin
auszurichten, die Teuerungsanpassung lasse daran teilhaben. Sie seien ganz klar für 1 %.
Lohnbänder seien bis jetzt einfach noch keine Diskussion gewesen. Somit könne auch nicht
darüber gesprochen werden. Zum Antrag der SP. Der erste Punkt sei klar, der zweite sei die
Teuerungsanpassung von 1 %. Dies mache für jemanden, der Fr. 60'000,.— verdiene, Fr.
600.—pro Jahr, bei Fr. 80'000.— Fr. 800.— und dann wieder Abzüge.
Für die Grüne Fraktion spricht Dr. Cyrill Jeger. Er stelle fest, es gebe eine allgemeine
Diskussion wie mit den Löhnen umgegangen werden solle. Herr Loosli habe zu Recht
gesagt, wir seien kein Grossunternehmen. Die Stadt sei aber auch nicht einfach eine KMU.
Was überall gelte, selbst bei der Atel und auch bei der Stadt, dass es gewisse Spielregeln
gebe, die beibehalten würden und nicht einfach anlässlich einer Budgetsitzung neue
Spielregeln eingeführt werden könnten. An diesem Prinzip möchten sie sich orientieren.
Wenn die Diskussion neu aufgerollt werden sollte, habe der Stadtpräsident gezeigt, in
welchem Rahmen dies neu geregelt werden könne. Dies sei eingeleitet, und die
Personalverbände könnten dazu Stellung nehmen. In seinem KMU sei er auch an Verträge
gebunden, die nationale Verbände miteinander ausgehandelt hätten. Dies gehe in anderen
Betrieben auch so und gelte auch für das bei der Stadt und ihren Angestellten Gelaufene. Es
freue sie, dass die SVP ihren Antrag, der letztes Jahr erfolgreich gewesen sei, mit dem
Plafond von Fr. 80'000.—aufnehme. Sie hätten sich dies auch überlegt, hätten aber an der
Fraktionssitzung ganz leicht unter dem Eindruck der letzten Parlamentssitzung gestanden,
die doch von den meisten Fraktionen relativ konstruktiv behandelt worden sei. Insofern
möchten sie ihre damaligen primar erfolgreichen Anträgen nochmals stellen. Sie hätten
entsprechende Vorstösse eingereicht, damit die Parkplatzbewirtschaftung grundsätzlich
eingeführt werde und die Natelspesen etwas differenzierter betrachtet werden sollten. Weil
es grösstenteils eher einen Lohnlevel von Fr. 80'000.— und mehr betreffe, hätten sie nach
ausführlicher Diskussion davon abgesehen, ihren erfolgreichen Antrag des letzten Jahres
noch einmal zu stellen, unterstützten sie den Antrag des Stadtrates und hätten die beiden
erwähnten Vorstösse heute Abend eingereicht. Sie möchten nicht gleich zweimal eine
Lohnverminderung beantragen.
Roland Rudolf von Rohr erklärt, die CVP habe sich grossmehrheitlich hinter den Antrag des
Stadtrates gestellt. Es sei keine lange Diskussion gewesen, sondern man habe grundsätzlich
gesagt, das Budget sehe positiv aus, und es lohne sich deshalb nicht, um 0,9 % zu streiten.
Es seien nicht alle dafür gewesen, aber der grössere Teil werde dem stadträtlichen Antrag
zustimmen. Es sei einfach schwierig, bei solch hohen Einnahmen, wie sie budgetiert seien
und offenbar auch einträfen, dem Personal die Teuerung wegzunehmen. Er denke, es sei
nicht der richtige Zeitpunkt. Man müsse abwarten, was die Reglementsänderungen brächten.
Er denke, man könne jetzt dafür sein. Es sei kein riesiger Betrag. Er sei auch der Meinung,
es sollte nicht abgestuft werden nach Fr. 80'000.—. Weil es bereits im letzten Jahr gemacht
worden sei, werde die Schere immer etwas kleiner und die unteren Löhne kämen den
höheren entgegen. Ob es richtig sei, müsse im Gesamtkontext gesehen werden. Deshalb
denke er, der Antrag des Stadtrates sei richtig, und bitte, diesem zuzustimmen. Zum Budget
allgemein: Soviel anders als im letzten Jahr, als es zurückgewiesen worden sei, sehe es
nicht aus. Man verhalte sich immer noch nicht antizyklisch. Die Einnahmen sind viel höher
als in anderen Jahren, und man schaffe es nicht, die Schulden abzubauen. Der Ball liege
beim Parlament selber. Man werde inskünftig die Vorlagen mehr unter die Lupe nehmen
müssen und vom Stadtrat neu erwarten, dass Kompensationen gemacht würden, gerade im
Personalwesen. Das heisse, wenn neue Stellen gefordert würden, müsse darauf geachtet
werden, dass andere abgebaut werden könnten.
Beat Loosli antwortet Dr. Arnold Uebelhart, im Gegensatz zur Wirtschaft und den KMUBetrieben sei der Gewinn bei der Stadt nicht erwirtschaftet. Er sei aufgrund von in der
Wirtschaft erzielten Gewinnen herbeigeführt worden. Dies gerade bei den juristischen
Personen. Es wäre erwirtschaftet, wenn wesentlich Aufwände gespart würden. Zum Votum
von Dr. Cyrill Jeger: Er denke nicht, dass man die Spielregeln ändern wolle. Man sei auf dem
Weg dazu, und es werde die nächste Diskussion geben. Aus Sicht ihrer Fraktion bestehe
kein Anspruch auf Teuerungszulage tel quel, aber es bestehe ein Anspruch auf
Stufenanstieg. Dies hätten sie im geltenden Reglement nicht angegriffen. Es werde hier nicht
diskutiert, sei jedoch zur Kenntnis zu nehmen, dass man etwas habe. Die Teuerungszulage
sei Gegenstand der politischen Diskussion, die im Parlament auch geführt werden müsse.
Alle hätten „zwei Seelen in ihrer Brust“. Es falle ihrer Fraktion nicht leicht, einfach dagegen
zu sein, man können jedoch auch nicht einfach mit der Fahne voran rennen und sagen, man
gebe dies. Alle seien direkt mitverantwortlich für beidschaftliche Ergebnisse. Man werde
wieder konfrontiert mit der Frage, was bei der Stadt gemacht worden sei. Andererseits könne
man froh sein, wenn die Arbeitsstellen in gewissen KMUs gesichert werden könnten.
Dr. Arnold Uebelhart betont nochmals, die SP-Fraktion sei für 1 % Teuerungszulage. Man
habe gottseidank keine Diskussion, ob Arbeitsplätze gesichert werden müssten oder nicht.
Es sei eben kein KMU-Unternehmen, sondern etwas ganz anderes, nämlich ein öffentlicher
Dienst. Er denke, man müsse daran festhalten. Die politische Diskussion werde geführt,
dass der Teuerungszuschlag gewährt werden solle. Die Begründung hätten sie auch
gegeben. Es habe durchaus positive wirtschaftliche Auswirkungen, gleich wie auch investiert
werde. Nichts zu tun heisse auch nicht, dass es viel besser sei. Er denke, man habe eine
sehr gute Zwischenlösung. Immerhin habe der VPOD, der uns nahe stehe, noch mehr
verlangt. Sie hätten dies als nicht sinnvoll erachtet und machten einen sinnvollen
Kompromiss mit.
Beat Moser sagt, er habe gehört, es solle wieder eine Abstufung mit der Teuerungszulage
gemacht werden. Eine BERESO stehe vor der Tür. Mit jedem gemachten Anstieg in einer
BERESO steige auch der Besitzesanspruch, also werde die BERESO mit dem heutigen
Beschluss weiter steigen. Es sei nicht Sinn und Zweck einer Teuerungszulage, mit
Plafonierungen Salärstrukturen zu ändern. Deshalb meine er, es sollte einen einheitlichen
Satz geben, weil die BERESO die Lohnstrukturen ändern sollte. Zu den Ausführungen von
Dr. Arnold Uebelhart: Wenn jemand Fr. 80'000.— verdiene, wenn er dem Stufenanstieg
unterliege, erhalte er mit dem Vorschlag der SP rund Fr. 3'600.— pro Jahr mehr. Dies zur
Ergänzung, damit man wisse, worüber abgestimmt werde. Dort sei das grosse Band von
Fr. 800.— auf Fr. 3'600.—, was auch sehr viel ausmache.
Mit 37 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Rolf Sommer beantragt nach (2001) Folgendes einzuschieben: „bis zum Lohn von
Fr. 80'000.— gewährt“.
Dr. Arnold Uebelhart fragt, wo der Antrag der SP-Fraktion sei. Sie forderten 1 %, wie im
Budget vorgesehen, für alle städtischen Angestellten.
Die beiden Anträge werden gegenüber gestellt.
Christian Wüthrich schlägt vor, vorerst die Anträge für 0,9 % und 1 % gegenüber zu stellen,
damit die Teuerung geklärt wäre, und nachher über die Plafonierung abzustimmen.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki antwortet, dies sei nicht möglich, weil die Anträge
gegenüber gestellt werden müssten und der obsiegende demjenigen des Stadtrates
gegenüber gestellt werden. So sehe es die Geschäftsordnung vor.
Mit 22 : 20 Stimmen obsiegt der Antrag der SVP.
Der Antrag der SVP wird dem Antrag des Stadtrates gegenüber gestellt.
Mit 4 : 32 Stimmen wird dem Antrag des Stadtrates zugestimmt.
Mit 26 : 6 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2003 der Ausgleich der Jahresteuerung
gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2002 (im Vergleich zum
Vorjahresstand November 2001) gewährt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Mitteilung an:
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Personaldienst
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 18/15
Prot.-Nr. 39
Kunstmuseum, Historisches Museum, Naturmuseum/Pensenerhöhung Konservatoren
bzw. Konservatorin und Umwandlung Museumswart-Stellvertreter (60%) in eine
unbefristete Stelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat von Olten unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
1.1. Konservatoren bzw. Konservatorin
Im Regierungsprogramm des Stadtrates 2001-2005 figurieren die drei Oltner Museen unter
den kulturellen Einrichtungen, deren Stellenwert sich in den letzten Jahren stark verbessert
habe und die es im Rahmen eines koordinierenden Kulturkonzeptes weiterhin zu fördern
gelte. Auch die namhaften Mittel, welche der Kanton in die drei Museen steckt,
unterstreichen deren Bedeutung für Stadt, Region und Gesamtkanton. Zu erwähnen gilt es
an dieser Stelle, dass der Kanton über kein eigenes Historisches Museum verfügt und die
kantonale archäologische Sammlung sich ebenfalls in Olten befindet.
Aktuell umfassen die Pensen der Konservatoren der drei Oltner Museen die folgenden
Stellenprozente:
Konservatorin Kunstmuseum
40 %
Konservator Historisches Museum 40 %
Konservator Naturmuseum
50 %
Die Erhöhung des Pensums des Konservators des Naturmuseums von 40 auf 50 % erfolgte
per 2001 provisorisch im Zuge von ausserordentlich anfallenden Mehrarbeiten in einer
Umorganisationsphase. Schon damals wurde festgestellt, dass bei allen drei Museen sogar
die normalen Arbeiten die Pensenhöhe von 40 % übersteigen und der in den Pflichtenheften
formulierte Auftrag nur mit freiwilliger, nicht bezahlter Zusatzarbeit erfüllt werden kann.
Unterstützt wird diese Feststellung von der Machbarkeitsstudie „3 Museen unter einem
Dach“ der Gesellschaft für Museologie Schweiz (Juli 2000): „Insgesamt entspricht die
personelle Situation in keinster Weise dem Output und den Aufgaben der Museen. Jedes
Museum investiert Arbeitskraft deutlich über den Stellenprozenten. Betroffen sind vor allem
die Konservatoren, die ihr Pensum unbezahlt aufgestockt haben.“
In der Zwischenzeit wurden die beiden Konservatoren-Stellen im Kunstmuseum und im
Historischen Museum neu besetzt. Bereits bei der Einarbeitung zeigte sich, dass in den
letzten Jahren viele absolut notwendige Arbeiten aus Kapazitätsgründen nicht erledigt
werden konnten.
1.2. Museumswart-Stellvertreter
Selbst mit der Unterstützung der im Rahmen einer befristeten Stelle seit kurzer Zeit zur
Verfügung stehenden Hilfskraft kann der Museumswart seinen vielen technischen
Verpflichtungen in allen drei städtischen Museen nur knapp nachkommen. Die
Konservatoren/-rin können ihn aus zeitlichen Gründen nur begrenzt für besondere Projekte
der einzelnen Museen einset-zen. Zudem braucht er insbesondere auch wegen Ferien und
Militärdienstabwesenheiten eine Stellvertretung.
2. Erwägungen
Die Situation in den drei Museen präsentiert sich heute wie folgt:
a. Kunstmuseum:
Auf Grund des heutigen Pensums können wichtige Aufgaben nicht oder nur mit unliebsamer
Verspätung erledigt werden. Der Ausstellungszyklus, wie er seit Jahren Tradition ist, kann in
Zukunft nur mit einer Erhöhung des Arbeitspensums der Konservatorin gewährleistet
werden. Heute wird die fehlende Kapazität durch Gastkonservatoren oder durch zugezogene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überbrückt, die über die jeweiligen Ausstellungsbudgets
entlöhnt werden müssen. Dadurch wird der finanzielle Spielraum der einzelnen
Ausstellungen eingeschränkt.
b. Historisches Museum:
Im Historischen Museum bestehen gravierende Mängel bezüglich Sammlungspflege,
Inventarisation und Depotorganisation, nachdem die entsprechenden Unterhaltsarbeiten aus
Kapazitätsgründen seit mehreren Jahren liegen bleiben mussten. Angesichts der
Gefährdung wertvoller Kulturgüter muss das Historische Museum die Möglichkeiten erhalten,
um – neben der Organisation des hochstehenden Veranstaltungsprogramms – das
mangelhafte Inventar in nützlicher Frist zu bereinigen und die Sammlungen fachgerecht zu
sichern. Mit der heutigen Pensenhöhe kann das Historische Museum – wie im Übrigen auch
die zwei andern Museen der Stadt – zudem seine Aufgaben im Bereich Vermittlungstechnik,
Öffentlichkeitsarbeit
auf
mehreren
Kanälen,
Museum
und
Schule
und
Sammlungsentwicklung nicht in einem genügenden Masse erfüllen.
c. Naturmuseum:
Die im Rahmen der Entwicklung eines Leitbildes für das Naturmuseum vor Jahresfrist
durchgeführte Analyse ergab, dass die Arbeitspensen des Konservators und des
Museumswarts im Verhältnis zum Aufgabenbereich zu niedrig sind. Der heutige Konservator
leistet nach seinen Aussagen auf Grund seiner Stundenrapporte alljährlich ein Pensum von
bis zu 75 %, und dies ohne dass er dabei alle sich aufdrängenden Aufgaben gemäss
Stellenbeschreibung erledigen könne. Vergleichbare Museen in der Schweiz arbeiteten mit 2
bis 5 vollamtlichen Stellen.
Aus den oben genannten Mängeln ergeben sich bei einer personellen Aufstockung folgende
Optimierungsmöglichkeiten:
-
verbesserte Positionierung der Museen und noch gesteigerter Beitrag zur
Standortattraktivität der Stadt Olten im Interesse des Gesamtkantons
verbesserte und intensivierte Öffentlichkeitsarbeit
verbesserte Zusammenarbeit mit den Schulen
Inventarisierung der Sammlungen
Sammlungspflege und -entwicklung
3. Massnahmen
Gestützt auf Anträge der Museenkommission (dreimal 80 Stellenprozente) hat das
Stadtpräsidium in Anbetracht der beschriebenen Personalsituation in den drei städtischen
Museen eine seiner Ansicht nach gerechtfertigte Pensenerhöhung für alle drei
Museumskonservatoren/-rin auf 70 % sowie die definitive Anstellung des MuseumswartStellvertreters beantragt. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2002
angesichts der Budgetsituation im Bereich Personalkosten beschlossen, dem Parlament eine
Pensenerhöhung der Konservatoren/-rin auf generell 50 % zu beantragen. Zudem soll die
Stelle eines Museumswart-Stellvertreters (60 %) definitiv besetzt werden; die Kosten werden
auf die drei Museen verteilt und sind im Budget 2003 enthalten.
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1. Konservatoren bzw. Konservatorin
Kunstmuseum:
= Fr. 13'700.- zuzüglich Fr. 2700.- Sozialleistungen
Historisches Museum
= Fr. 13'300.- zuzüglich Fr. 2600.- Sozialleistungen
Naturmuseum
= Fr. 13'700.- zuzüglich Fr. 2600.- Sozialleistungen
(dieser Betrag war bereits im Budget 2002 vorhanden)
4.2. Museumswart-Stellvertreter
Gem. SR-Beschluss vom 22.4.2002 / Nr. 128 wurde die Stelle des Stv. Museumsabwartes
schon einmal bis 31.12.2002 verlängert. Die wiederkehrenden Kosten für dieses
Teilzeitpensum betragen Fr. 47’400.- zuzügl. Fr. 9000.- Sozialleistungen (betr. 60 %Anstellung).
5. Fazit
Nachdem bereits in den Vorjahren viele absolut notwenige Arbeiten in den drei Oltner
Museen nicht erledigt werden konnten, ist die Arbeitsbelastung unvermindert gross und
nimmt sogar noch zu. Mit Pensenerhöhungen der Konservatoren/-rin und der Weiterführung
der zurzeit befristeten Stelle des Museumswart-Stellvertreters ist diesem Zustand dringend
Abhilfe zu schaffen. Das Stadtpräsidium hat als Gegenleistung bei der Budgetierung
notwendige bauliche Investitionen zu Gunsten verbesserter Arbeitsbedingungen für das
Museenpersonal zurückgestellt.
Beschlussesantrag:
1. Die Pensen der Museumskonservatoren bzw. -konservatorin werden generell auf 50
Prozent erhöht.
2. Die bis 31.12.2002 befristete 60-%-Stelle eines Museumswart-Stellvertreters wird per
1.1.2003 in eine unbefristete 60-%-Stelle umgewandelt. Die Stelle wird gestützt auf Art. 7
PR öffentlich ausgeschrieben.
3. Mit dem Vollzug wird der Stadtrat beauftragt.
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Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit den
Abänderungsanträgen der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Namens der GPK spricht Daniel Probst. Stadtpräsident Ernst Zingg habe sie informiert, die
Studie „Drei Museen unter einem Dach“ habe gezeigt, dass die Gebäulichkeiten und die
Stellendotierung nicht reichten und der Kanton seine finanzielle Unterstützung von einem
Erhalt der drei Museen abhängig mache und die Zusammenarbeit der drei Konservatoren
möglich sei, jedoch nicht eine Zusammenlegung. Weiter sei informiert worden, dass die
Museumskommission den vorgeschlagenen Pensenbedarf überprüft und auch bestätigt
habe. Die GPK habe dies nachher diskutiert und sei der Meinung gewesen, dass
übergreifend über die Museen ein Kulturkonzept erwartet werde. Man möchte warten, bis es
vorliege, weil es Aussagen über die Rolle der Museen in der Stadt Olten machen sollte. Der
Antrag der GPK laute dahingehend, dass zuerst abgewartet werde, was die Rolle sei, und
dann neu beurteilt werden könne, ob die Erhöhung der Stellenprozente gerechtfertigt sei.
Stadtpräsident Ernst Zingg führt aus, Dr. Georg Artmann, Mitglied der Museumskommission,
habe für ihn an einer Sitzung der Museumskommission eine ganz wesentliche Aussage
gemacht. Es gehe darum, ob es beim Begriff „museal“ um etwas Verschrottetes,
Altmodisches oder Verstaubtes gehe. Dies sei nicht so. „Museum“ stehe für moderne,
zeitgenössische und zeitgemässe Ausstellungen. Es könne auch über alte Sachen sein und
stehe für Ausstellungen mit Publikumserfolg für alle Generationen. Museen seien für alle
Generationen da. Es stehe für einen dynamischen Betrieb mit entsprechenden
Besucherfrequenzen. Er sei sehr dankbar, dass der Ausdruck auf diese Art erklärt worden
sei. Er verweise auf die Verwaltungsrechnung 2001, in der nachgelesen werden könne, wie
sehr stark die Eintritte in den Museen zugenommen hätten. Es gehe darum, den
Anforderungen der Museen, um ihre Arbeit durchführen zu können, gerechter zu werden.
Man könne sich natürlich heute die Frage stellen, wie man erst heute darauf komme, dass
die Pensen erhöht müssten, weil die Arbeit nicht mehr bewältigt werden könne. Es gebe ein
Phänomen, das mit dem berühmten Wort „Freiwilligenarbeit“ zu tun habe. In den Museen sei
bis vor kurzem ausgezeichnetes Personal am Werk gewesen sei, entweder pensionierte
Lehrer, die als Konservator weit über 40 % gearbeitet hätten und ihren Job zur vollsten
Zufriedenheit ausgeübt hätten. Es habe in den Museen weitere Helfer gehabt, die geholfen
hätten, Ausstellungen zu konzipieren, die im Pensionsalter gestanden hätten und dies aus
Freude an der Sache gemacht hätten. Irgendwann hätten sie einfach genug. Sie hätten nicht
genug, weil es ihnen keine Freude mehr mache, sondern weil sie müde seien. Diese
Situation bestehe aktuell. Sie hänge sicher damit zusammen, dass die betroffenen Personen
gesagt hätten, wenn der Konservator oder die Konservatorin wechselten, möchten sie ihnen
die Möglichkeit geben, auch mit neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu arbeiten. Man
habe relativ rasch gemerkt, dass die Aussage in der Studie „Drei Museen unter einem Dach“
noch viel mehr wirke, weil die Freiwilligen in dieser Form nicht mehr da seien. Es gehe jetzt
darum, den Betrieb auf einem Standard aufrecht zu erhalten, der auch verantwortet werden
könne, weil die drei Museen nicht nur für die Stadt, sondern für die Region und auch für den
Kanton ganz wichtig seien. Man werde sich fragen, ob der Kanton, wenn es für ihn so wichtig
sei, auch etwas dafür bezahle. Dies sei aus dem Budget nicht ersichtlich, sondern in der
Rechnung. Jedes Jahre reise er nach Solothurn ins zuständige Amt für Kultur und Sport und
lege von den Museen erarbeitete Gesuche zur Mitfinanzierung ihrer Ausstellungen vor. Er
sei dankbar, dass der Kanton immer ein offenes Ohr habe, weil er sage, Olten habe bei den
Museen einen hohen Standard, und er möchte dies unterstützen. Praktisch jedes Gesuch in
den letzten sieben oder acht Jahren sei mindestens angenommen und gutgeheissen
worden. Es handle sich nicht um Fr. 10'000.—, sondern weit über Fr. 150'000.—, je nach
Ausstellungskonzeption. Der Kanton mache dies ganz bewusst, weil die Museen auch für ihn
wichtig seien. In den Gesprächen werde ihm gesagt, es müsse unter allen Umständen
versucht werden, den Standard zu halten. Zum Thema Kulturkonzept: Er habe bereits vor
Jahren gesagt, ein Kulturkonzept sei in Olten notwendig, damit der immer gleich bleibende
oder sogar kleiner werdende „Kuchen“ richtig verteilt werden könne und auch die Ziele richtig
gesetzt werden könnten. In Olten habe man hervorragende Kulturschaffende in allen
Branchen. Immer mehr Leute könnten ihre Kultur auch dementsprechend ausüben und zum
Wohl der Bevölkerung von Stadt und Region darbieten. Dazu brauche es ein Konzept. Im
aktuellen Regierungsprogramm stehe dies beim Stadtpräsidium an erster Stelle. Im
Präsidiumsstab werde im ersten Halbjahr 2003 ein solches Konzept erarbeitet. Das Rad
müsse nicht neu erfunden werden. Es gebe diverse Kommunen in der Grösse Oltens oder
noch etwas grösser, die bereits etwas in dieser Form gemacht hätten. Es müsse angepasst
werden, und natürlich müsse der Oltner „Touch“ durchschlagen. Das Parlament werde
Gelegenheit haben, das Kulturkonzept zur Kenntnis zu nehmen. Er könne dies ganz klar
versprechen, und der Stadtrat sei in diesem Sinne bereit, den von der GPK beantragten
Punkt zu übernehmen und sei mit dem Antrag der GPK somit einverstanden. Er bitte, dem
Bericht und Antrag des Stadtrates mit dieser Ergänzung zuzustimmen und die
Stellenprozente der Konservatorin und der Konservatoren für alle drei auf 50 % zu erhöhen
und auch die befristete Stelle des Museumswart-Stellvertreters in eine definitive, unbefristete
60 %-Stelle umzuwandeln. Drei Museen könnten nicht von einem Hauswart allein betreut
werden. Dazu brauche es einen Spezialisten. Es gebe einen ausgezeichneten
Museumswart, der jedoch nicht 24 Stunden arbeiten könne. Er habe auch noch Ferien und
sei militärdienstpflichtig. Man habe festgestellt, dass er rund zwei Monate pro Jahr nicht
verfügbar sei, was zu riesigen Problemen führe, abgesehen davon, dass auch die Arbeit
dementsprechend liegen bleibe, nebst den Ausstellungen, die gemacht werden müssten. Er
bitte auch deshalb, die 60 %-Stelle in eine unbefristete Stelle umzuwandeln.
Doris Engeler Meyer spricht namens der Grünen Fraktion. In Olten habe man immer wieder
Gelegenheit, aussergewöhnliche Ausstellungen in einem unserer drei Museen zu besuchen.
So sei es auch nicht verwunderlich, dass die Oltner Museen einen guten Ruf hätten, weit
über Olten hinaus. Hinter diesen guten Qualität stecke selbstverständlich auch viel Arbeit. Es
könne im vorliegenden Bericht nachgelesen werden. Der in den Pflichtenheften formulierte
Auftrag könne anscheinend nur mit grossem freiwilligem Mehraufwand geleistet werden. Nun
habe man aber eine Auswahl an Stellenprozenten wie in einer Lotterie. Die
Museumskommission möchte gerne einen Anstellungsgrad von 80 %, das Stadtpräsidium
von 70 % und der Stadtrat von 50 %. Es stelle sich die Frage, ob sich der Lohn von
Angestellten nach der Budgetsituation, nach der Art der Arbeit oder nach der Anzahl der
geleisteten Stunden richte. Sie seien etwas verwirrt, seien sie doch bis jetzt der Ansicht
gewesen, Anstellungsbedingungen sollten sich auf die Fakten stützen, das heisse, auf klare
Daten, die mit einem Pflichtenheft korrespondierten. Obwohl ein solches für die drei Museen
bestehe, werde aus dem Bericht und vor allem aus dem Beschlussesantrag jetzt allerdings
nicht ganz klar, was genau die Arbeit der Konservatorin oder der beiden Konservatoren sein
solle und was eventuell liegen bleiben könne oder ob sie weiterhin gratis arbeiten sollten. Die
Grüne Fraktion schlage deshalb vor, dass neu genaue Grundlagen erarbeitet würden, was in
unseren Museen an Arbeit geleistet werden solle und wo allenfalls Prioritäten zu setzen
seien, Fragen, die sicher auch bei der Erarbeitung des Kulturkonzepts zur Sprache kämen,
wie dies im Regierungsprogramm des Stadtrates vorgesehen sei. Aufgrund solcher
Grundlagen sollten sich genaue Stellenprozente berechnen lassen, die nur noch in
begründeten und angeordneten Ausnahmefällen überschritten werden sollten. Bis neue
genaue Angaben vorlägen und weil aus dem Bericht des Stadtrates auch ersichtlich sei,
dass eine Pensenerhöhung unbestritten und dringend sei, fordere ihre Fraktion als
Sofortlösung, die Pensen auf 60 % zu erhöhen. Im Wissen darum, dass auch sie bei dieser
Lotterie mitmachten, allerdings mit der Einschränkung, dass die Pensenerhöhung als
temporäre Lösung verstanden werde. Ein definitiver Entscheid könne erst gefällt werden,
wenn die Ziele der Museen genau definiert und gestützt auf diese Ziele eventuell die
Pflichtenhefte angepasst worden seien. Die Grüne Fraktion erwarte natürlich, dass eine
solche Abklärung nicht zu einer Qualitätseinbusse bei unseren Museen führe, da sie sich
weiterhin Museen mit guten Ausstellungen wünschten, die mit guten Ausstellungen von sich
reden machten. Punkt 2 des Beschlussesantrages würden sie gerne zustimmen.
Heidi Ehrsam äussert sich für die CVP-Fraktion wie folgt: Seit anfangs Dezember
schmückten 24 Weihnachtsfenster das Gebäude des Historischen Museums. Sie seien von
den Kindern des Hübelischulhauses gestaltet worden. Seit 1998 weise der Fassenschmuck
auch am Naturmuseum auf laufende Ausstellungen hin. Wenn jemand mehr darüber
erfahren möchte, empfehle sie, im Oltner Neujahrsblatt 2003 den Artikel „Blickfang
Naturmuseum“ zu lesen. Die Initiative zu solchen Aktionen verdanke man den Konservatoren
Peter Kaiser und Dr. Peter Flückiger. Schüler und Schülerinnen, die die Fassade unserer
Museen gestalteten, befassten sich so intensiv mit dem jeweiligen Ausstellungsthema und
erhielten durch die gestalterischen Installationen auch einen vertieften Einblick in unser
Kulturgut. Für die betreffenden Schulklassen seien dies prägende und lehrreiche Erlebnisse
im Schulalltag. Für die fremdsprachigen Kinder, die so mit unserer Kultur in Kontakt kämen,
sei es durchaus ein wichtiger Bestandteil von Integration. Für unsere Konservatoren und den
Museumswart bedeuteten solche Projekte, die die Dynamik unserer Museen nach aussen
trügen, Mehrarbeit. Auch wenn Herr Dr. Flückiger die Hennen, Höhlenbären, Mickey-Mäuse,
die die Fassade auch schon belebt hätten, nicht selber habe malen müssen. Sie möchten die
Lebendigkeit unserer Museen nicht missen und unseren Schulkindern noch vermehrten
Zugang zu den Museen wünschen. Die werbe-, integrations- und bildungspolitischen Effekte
erforderten es schon, dass der Konservatorin und den Konservatoren die in einem ersten
Schritt angehobenen Stellenprozenten gewährt würden und die Stelle des MuseumswartStellvertreters in eine unbefristete Stelle umgewandelt werde. Im Bericht und Antrag des
Stadtrates lese man, dass die kantonale archäologische Sammlung sich in Olten befinde.
Die Sammlung sei von Dr. Hugo Schneider bis zu seinem Tod während Jahrzehnten betreut
worden. Eine Sammlung, die nicht gepflegt und ergänzt werde, verliere jedoch an Wert.
Deshalb gelte es, Arbeitskapazität zu schaffen, die diese Sammlung weiterleben lasse.
Dabei unterstütze uns der Kanton mit einem jährlichen Betrag von Fr. 26'200.—, wie dem
Budget entnommen werden könne. Unsere Stadt sei bestrebt, sich als Tagungszentrum
noch vermehrt zu vermarkten. Wirksame Vermarktung setze jedoch auch voraus, dass
neben Tagungsräumlichkeiten ein Kulturprogramm offeriert werden könne, kulturelle
Angebote überhaupt vorhanden seien, die ein attraktive Partner-/Partnerinnenprogramm,
eher bekannt unter dem Wort „Damenprogramm“ ermögliche. Zu solchen Angeboten zählten
auch unsere Museen. Wir seien darauf angewiesen, Wechselausstellungen anbieten zu
können, die auch das Interesse von Tagungsteilnehmern und –teilnehmerinnen aus
Grossstädten wecken könnten. Nach Meinung der CVP sollten diese Ausstellungsbudgets
nicht durch zugezogene Gastkonservatoren und –mitarbeiterinnen und –mitarbeiter belastet
werden. Der aktuelle Ausstellungszyklus, die anstehenden Inventarisationsarbeiten, die
Sammlungspflege und –entwicklung seien unabdingbare Voraussetzungen dafür, dass
unsere Museen attraktiv blieben und ihre Funktion als Anziehungspunkt für die Stadt, die
Region und den Kanton überhaupt erfüllen könnten. Der vorliegende Bericht und Antrag des
Stadtrates führe umfassend aus, dass dies zur Zeit nur dank freiwilliger, nicht bezahlter
Zusatzarbeit möglich sei. Die CVP-Fraktion sei deshalb überzeugt, dass die Pensen im
Minimum generell auf 50 % erhöht werden müssten. Sie seien froh, dass sie vom
Stadtpräsidenten gehört hätten, das Konzept werde bis zum Sommer 2003 vorhanden sein,
damit im Hinblick auf das nächste Budget entsprechend die pensenmässigen Anpassungen
vorgenommen werden könnten. Die CVP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten und stimme
dem Beschlussesantrag mit der Ergänzung der GPK zu Punkt 1 zu.
Namens der SP-Fraktion spricht Dr. Markus Ammann. Auf die Gefahr hin, dass gewisse
Sachen wiederholt würden, möchte er es doch noch einmal sagen, weil es ihnen ein
Anliegen sei. Die SP-Fraktion habe sich ebenfalls mit der Vorlage auseinandergesetzt, habe
intensiv diskutiert und sei zum Schluss gekommen, mindestens den Antrag der GPK zu
unterstützen. Er könne es nicht verhehlen: Bei den intensiven Diskussionen sei mit
Erstaunen zur Kenntnis genommen worden, dass die entsprechenden Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen wesentlich mehr leisteten als sie verpflichtet und insbesondere bezahlt
seien. Die Folge davon sei – dies sei das Schöne daran – dass wir als normale
Konsumentinnen und Konsumenten in den letzten Monaten und Jahren viele gute, teilweise
vorzügliche Ausstellungen in den verschiedenen Museen hätten erleben dürfen.
Ausstellungen, die weit über die Stadt hinaus und ab und zu sogar nationale Ausstrahlung
gehabt hätten. Er meine, diese Ausstellungen seien für die Stadt von unbezahlbarem Wert
und trügen wesentlich zur Standortattraktivität Oltens bei. Jeder Experte werde bestätigen,
dass ein aktives und aktuelles Angebot an Ausstellungen und Museen als Bestandteil eines
guten Kulturangebotes einen wesentlichen Pfeiler für die Attraktivität einer Stadt sei. An
diesem Punkt erachteten sie die Stossrichtung der GPK als gerechtfertigt, wenn sie erkenne,
dass zu einer attraktiven Stadt mehr als nur gute Museen gehöre. Es brauche ein integrales
und auf die Stadt abgestimmtes Kulturkonzept. Der Stadtrat habe bereits ein zwar noch
etwas schwammiges, aber doch ein Datum mitgeteilt, wann man dies hören werde. Er
denke, die Gelegenheit sei gerade im nächsten Jahr besonders günstig, weil ein solches
Konzept möglicherweise auch im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auszug des
Stadtrates betreffend Munzingerplatz bzw. Chance Innenstadt durchaus Grundlage oder
Impuls geben könne. Die SP-Fraktion unterstütze deshalb grundsätzlich den Antrag der GPK
sehr, möchte jedoch nicht verschweigen, dass ein grosses Unbehagen damit verbunden sei.
Die erwähnten tollen Ausstellungen verschafften der Stadt zwar Renommé und
Standortgunst. Sie sei jedoch nicht bereit, dafür einen Preis zu bezahlen, indem die
Mitarbeiter angemessen entlöhnt würden. Sie nehme dadurch jedoch in Kauf, dass der Frust
der Mitarbeitenden steige und das Risiko von Abgängen ebenfalls. Er frage sich, wer in der
Privatwirtschaft so handeln würde. Es sei eine unehrliche und langfristig eben auch
kontraproduktive und teure Haltung. Die SP erwarte, dass jetzt mit einem schlüssigen
Kulturkonzept selbstverständlich auch eine ehrliche und faire Bezahlung der erbrachten
Leistungen verbunden sei. Sie gingen davon aus, dass in Kürze weiter und noch fundierter
über die Bedeutung der Kultur in unserer Stadt diskutiert werden dürfe. Zudem seien sie
sicher, dass mit der Annahme des Antrags den entsprechenden Mitarbeitenden ein
wohlverdientes Weihnachtsgeschenk gemacht werde, seien sich jedoch bewusst, dass sie
ein viel grösseres verdient hätten. Die SP-Fraktion unterstütze klar mindestens den Antrag
der GPK, spreche sich für die Erhöhung der Pensen aus und fordere den Stadtrat auf, innert
nützlicher Frist ein Kulturkonzept vorzulegen.
Gerda Hotz meint, zu dieser Vorlage sei alles gesagt worden, was gesagt werden müsse.
Sie möchte noch darauf hinweisen, dass die Museen tatsächlich eine zentrale Rolle in der
Stadt einnähmen. Sie sei heute hundertprozentig überzeugt, dass sie teilweise an der
Tatsache, dass es sich immer nur um 40 %-Pensen gehandelt habe, schuld seien, denn
Kultur dürfe einfach nichts kosten. Wenn sie jedoch nichts kosten dürfe, habe sie auch
keinen Wert. Die Museenkommission habe schon lange festgestellt, dass ein 40 %-Pensum
überhaupt nicht mehr ausreiche und die Bewältigung des Arbeitsanfalls dieser attraktiven
Museen nicht mehr gewährleistet werden könne. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen den
Pensen, die es brauche, um die Museen zu gestalten und dem bezahlten Pensum. Es werde
von den Konservatoren und der Konservatorin ein grosser Rucksack, angefüllt mit Wissen,
Können, Erfahrung, Einsatzbereitschaft, innovative Ideen und Qualität verlangt, und es
bestehe die Meinung, dies alles in einem 40 %-Pensum Platz habe oder Platz haben müsse,
weil die Museen entsprechend im Gemeindehaushalt budgetiert worden seien. Die Anwärter
und Anwärterinnen gingen auf diese Wünsche ein, da man die ausgeschriebene Stelle
möchte, weil man sie entsprechend ausgebildet habe. Kaum habe man die Stelle angetreten,
stelle man fest, dass der Arbeitsanfall die 40 % weit übersteige und vergleiche mit anderen
Museen, die 80 %-Pensen hätten und mehrfach belegt seien. Bei den Solothurner Museen
seien es beispielsweise zwei bis drei Personen mit 80 %-Pensen. In der Wirtschaft und den
Dienstleistungsbetrieben würde so etwas gründlich überprüft und korrigiert. Leider nicht hier,
wo politische Gremien das Sagen hätten, denn die Kultur dürfe nichts kosten und sollte
einfach vorhanden sei. Aus diesem Grunde unterstütze die FdP-Fraktion vor allem den
Antrag der GPK und stimme dem Beschlussesantrag des Stadtrates zu.
Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki stellt fest, der Stadtrat habe sich dem
Änderungsvorschlag der GPK angeschlossen. Es werde über den Antrag der Grünen
Fraktion
abgestimmt,
wonach
Punkt 1
heissen
solle:
„Die
Pensen
der
Museumskonservatoren bzw. –konservatorin werden generell auf 60 % erhöht“.
Mit 23 : 15 Stimmen wird der Antrag angenommen.
Daniel Probst fragt ob der Punkt „Kulturkonzept“ enthalten sei.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki antwortet, er sei nicht enthalten. Es wäre der
stadträtliche Antrag gewesen.
Daniel Probst stellt den Antrag, dass dies im gleichen Mass wieder aufgenommen werde.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, die Grüne Fraktion sei einverstanden. Somit
werde dieser Satz so ergänzt.
Mit 30 : 7 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
1. Die Pensen der Museumskonservatoren bzw. -konservatorin werden bis zum Vorliegen
eines Kulturkonzeptes generell auf 60 Prozent erhöht und anschliessend überprüft.
2. Die bis 31.12.2002 befristete 60-%-Stelle eines Museumswart-Stellvertreters wird per
1.1.2003 in eine unbefristete 60-%-Stelle umgewandelt. Die Stelle wird gestützt auf Art. 7
PR öffentlich ausgeschrieben.
3. Mit dem Vollzug wird der Stadtrat beauftragt.
Mitteilung an:
Konservatorin Kunstmuseum
Konservator Historisches Museum
Konservator Naturmuseum
Museumswart-Stellvertreter
Personaldienst
Finanzverwaltung/Herr Ruedi Berger
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten (4)
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 14/10
Prot.-Nr. 40
Kinderkrippen und Hort, Verpflichtungskredit 2003 bis 2005/Genehmigung
Sehr geehrte Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Stadtrates vom 18. Juni 2001 wurde auf Antrag der Direktion Soziales
eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Projektarbeit für eine Neuausrichtung der
Finanzierung der Kinderkrippen und des Hortes an die Hand nehmen und prüfen sollte. Dem
Stadtrat soll bis zum Jahre 2003 entsprechend Bericht und Antrag für die Weiterführung
gestellt werden.
2. Projektgruppe/Projektarbeit
Als Projektleiterin wurde die ehemalige Präsidentin des Schweizerischen Krippenverbandes,
Frau Edith Zumbühl, Zürich bestimmt. Im Sommer 2002 übernahm die Direktion Bildung und
Sport die Projektleitung, Frau Zumbühl begleitete die Projektarbeit weiter als Beraterin. Die
Projektgruppe setzt sich wie folgt zusammen:
- Frau Edith Zumbühl
- Frau Marie-Theres Engeler
- Frau Silvia Guldimann
- Frau Ursula Jäger
- Herr Franco Giori
- Herr René Rudolf von Rohr
- Herr Roland Giger
- Frau Miriam Siegrist
Projektleitung/Beraterin
Vertretung Kinderhort Reiserstrasse
Vertretung Kinderkrippe Chinderstube
Vertretung Kinderkrippe Schürmatt
Vertretung Kinderkrippe Sonnhalde
Stadtrat Direktion Bildung und Sport
Rektor
Sachbearbeiterin/Sekretariat
Zur Vorbereitung der Sitzungen und des Work-Shops mit der Projektgruppe wurde ein
Projektausschuss, bestehend aus den Vertretungen der Direktion Bildung und Sport und
Frau E. Zumbühl, eingesetzt. Gesamthaft wurden fünf Sitzungen der Projektgruppe und
7 Besprechungen innerhalb des Projektausschusses durchgeführt.
Da die Transparenz bei den jetzigen Leistungsaufträgen resp. der Ausrichtung der Beiträge
fehlte, die Taxen, Öffnungszeiten, Kontenpläne etc. kaum vergleichbar und nicht einheitlich
gestaltet sind und die bisherige Zusammenarbeit sich auf den Besuch der durch die Direktion
Soziales einberufenen Sitzungen beschränkte, einigte man sich bald, die Arbeit zu
vereinheitlichen. Das Reglement
für die Ausrichtung von Beiträgen für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Olten vom 22. Januar 1998 ist zudem seit März 2001
ausser Kraft gesetzt und es bedarf einer Neuregelung.
In einem Work-Shop wurden zuerst die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Krippen
und des Hortes durchleuchtet und zukünftige Synergien gesucht. Dabei zeigte es sich bald,
dass die Vision «Bildung einer Dachorganisation für familienergänzende Kinderbetreuung»
angegangen werden muss. Die Stadt Olten hätte dann zukünftig nur noch eine
Ansprechpartnerin und könnte mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget operieren.
Dieser Prozess braucht jedoch seine Zeit. Die Projektgruppe einigte sich deshalb darauf, in
einer Erprobungsphase während den nächsten drei Jahren 2003, 2004 und 2005, den
engeren Zusammenschluss zu einer Dachorganisation an die Hand zu nehmen. Während
der Erprobungsphase soll jede Trägerschaft noch einen eigenen Leistungsauftrag erhalten,
während ab dem Jahre 2006 nur noch ein Leistungsauftrag für die Dachorganisation
bestehen soll.
Der Stadtrat wurde bereits anlässlich des Seminars 2002 in Därligen über die geplante
Neuausrichtung informiert und hat dem vorgeschlagenen Vorgehen zugestimmt.
3. Ziele
Als Ziele wurden festgelegt:
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Die Stadt Olten hat mit der neu gebildeten Dachorganisation nur noch eine
Ansprechpartnerin und führt mit Leistungsauftrag und Globalbudget.
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Die Dachorganisation setzt sich aus Mitgliedern der bestehenden Organisationen
im Bereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung zusammen.
Da jede Krippe und der Hort ihre eigene Entstehungsgeschichte haben und die
Verwaltungsführungen sehr unterschiedlich getätigt werden, zudem kein einheitliches
Software-Programm besteht, welches Vergleiche (Benchmarking) ermöglicht, muss zuerst
hier angesetzt werden. Es muss eine einheitliche Software evaluiert und beschafft werden,
mit dem Ziel, das Rechnungswesen und das Erfassen von Betriebsdaten zu vereinheitlichen.
4. Massnahmen
Die Projektgruppe hat folgende Massnahmen beschlossen:
-
Für die Leistungsaufträge 2002 wird nochmals nach dem «alten» Prinzip
verfahren. Diese Leistungsaufträge wurden mit Stadtratsbeschluss vom
7. Oktober 2002 sanktioniert.
-
Für die Jahre 2003, 2004 und 2005 wird für jede Trägerschaft ein separater
Leistungsauftrag erstellt. Sie wurden an der letzten Projektgruppen-Sitzung am
31. Oktober 2002 mit den Vertretungen der Trägerschaften besprochen und von
diesen gutgeheissen. Die Leistungsaufträge werden durch den Stadtrat genehmigt.
Die Subventionen basieren auf den Erfahrungszahlen der letzten drei Jahre und
dem für 2003 eingereichten Budget. Sie haben für die nächsten drei Jahre
Gültigkeit im Sinne eines Globalbudgets.
Während der Erprobungsphase in den Jahren 2003 bis 2005 wird die Dachorganisation installiert und ein neues Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Stadt Olten erarbeitet.
Die Tarife werden im Verlaufe des Jahres 2003 vereinheitlicht, so dass ab 2004
eine einheitliche Tarifstruktur für alle Trägerschaften besteht.
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-
Im Verlaufe des Jahres 2003 werden die bestehenden und neue SoftwareProgramme geprüft und ein geeignetes Produkt angeschafft. Ab 2004 rechnet
jede Trägerschaft mit dem gleichen Software-Programm ab. Dann können auch
entsprechende Vergleiche richtig erstellt werden.
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Die jetzige Projektgruppe bleibt aus diesen Gründen unter Führung der Direktion
Bildung und Sport bestehen, bis die Dachorganisation geschaffen ist und die
Massnahmen erfüllt sind.
5. Leistungsaufträge für die Erprobungsphase 2003 bis 2005
Ein Musterexemplar „Leistungsaufträge für die Erprobungsphase in den Jahren 2003, 2004
und 2005“ liegt dem Bericht und Antrag bei. Sie geben Auskunft über die Zielsetzung und
regeln die Rechte und Pflichten der Trägerschaften wie diejenigen der Auftraggeberin Stadt
Olten, welche durch die Direktion Bildung und Sport vertreten ist.
Bei der Erstellung hat sich die Direktion von Leistungsaufträgen anderer Städte (Winterthur,
Zug) inspirieren lassen. Frau E. Zumbühl hat den Projektausschuss in dieser Phase als
Beraterin unterstützt, die vorliegenden Leistungsaufträge geprüft und zur Genehmigung
empfohlen. Sie wurden den Vertretungen der Trägerschaften eingehend erläutert. Die
Projektgruppe ist motiviert, im Jahre 2003 die Vereinheitlichung der Tarife und die Installation
einer einheitlichen Software an die Hand zu nehmen. Im Anschluss wird im Jahre 2004 die
Überarbeitung des Reglements angegangen, welches bis zum Frühling 2005 vorliegen
muss.
6. Finanzielle Auswirkungen
Im vom Gemeindeparlament am 22. Januar 1998 genehmigten Reglement wird mit
jährlichen Kosten von Fr. 340'000.– bis Fr. 355'000.– gerechnet. Diese Vorgabe konnte
jedoch nie eingehalten werden, wie die folgenden Jahresrechnungen der Stadt Olten zeigen:
1999: Fr. 432'309.–
2000: Fr. 458'411.–
2001: Fr. 483'840.–
In der Jahresrechnung 2001 standen total 69 Betreuungsplätze in allen vier Trägerschaften
zur Verfügung. Das heisst, dass pro Platz Fr. 7’012.17 aufgewendet werden musste. Im
Vergleich mit Solothurn (Fr. 9'109.74) und Grenchen (Fr. 11'698.11) hat die Stadt Olten
günstige Kinderkrippen. Die Subventionsbeiträge der Stadt liegen zwischen 38% und 42%,
was auch im Vergleich mit anderen Städten und gemäss Aussage der ehemaligen
Präsidentin des Schweizerischen Kinderkrippenvereins als sehr gut beurteilt werden kann.
Zürich und Winterthur als grössere Städte subventionieren zwischen 50% und 55%, Zug
sogar über 70%.
Für das Jahr 2002 sind Fr. 465'000.– budgetiert, wobei heute schon gesagt werden kann,
dass dieser Betrag nicht ausreichen wird, da im Jahre 2002 mit der Neueröffnung der
Kinderkrippe in der Hagmatt, welche durch die Trägerschaft der Kinderkrippe Sonnhalde
betreut wird und durch den Umzug der Kinderkrippe «Chinderstube» gegenüber 2001 24
Betreuungsplätze mehr angeboten werden können. Schon alleine deshalb muss bei gleich
bleibender Kostenstruktur mit Mehrkosten von ca Fr. 170'000.– für das Jahr 2003 gerechnet
werden, was einen Bedarf von Fr. 654'000.– ergibt. Die zusätzlichen Betreuungsplätze
entsprechen einem echten Bedürfnis. Die Wartelisten konnten entsprechend abgebaut
werden. Wir stellen fest, dass die Stadt Olten damit zur Zeit einen guten Deckungsgrad
erreicht.
Die Kinderkrippen stehen auch Erziehungsberechtigten mit zivilrechtlichem Wohnsitz
ausserhalb der Stadt Olten zur Verfügung, wobei in diesen Fällen der Sozialtarif nicht
angewendet wird.
Im Budget für die Jahre 2003, 2004 und 2005 sind total Fr. 690'000.– vorgesehen, welche
sich auf die Trägerschaften wie folgt verteilen:
- Sonnhalde/Hagmatt
44 Betreuungsplätze
- Schürmatt
16 Betreuungsplätze
- Chinderstube
17 Betreuungsplätze
- Hort des GFVO
16 Betreuungsplätze
- Anschaffung Software, Krippenüberprüfung etc.
Total
93 Betreuungsplätze
Fr. 272'000.–
Fr. 155'000.–
Fr. 165'000.–
Fr. 93'000.–
Fr. 5'000.–
Fr. 690'000.–
Die Gesamtkosten beim Hort des GVFO und bei der Kinderkrippe Hagmatt fallen geringer
aus, weil dort keine Kleinkinderbetreuung angeboten wird. In den Kinderkrippen Schürmatt,
Chinderstube und Sonnhalde werden bereits Kleinkinder ab 2 Monaten aufgenommen und
betreut, was mit entsprechend höherem Betreuungsaufwand verbunden ist.
Wie bereits erwähnt, genehmigte das Gemeindeparlament am 22. Januar 1998 das
Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt
Olten mit daraus resultierenden jährlichen Kosten in der Höhe von Fr. 355'000.–. Dieser
Betrag muss aus finanzrechtlichen Gründen als Ausgangspunkt für die Bemessung der
finanziellen Folgen dieser Vorlage betrachtet werden. Somit ergeben sich jährlich
wiederkehrende Mehrkosten von Fr. 335'000.– bzw. von Fr. 1'005'000.– für einen
Verpflichtungskredit für die Jahre 2003, 2004 und 2005. Dazu ist jedoch klar fest zu halten,
dass im Jahre 2001 bereits Beiträge in der Höhe von Fr. 483'840.– für 69 Betreuungsplätze
ausgerichtet wurden. In der Erprobungsphase 2003 bis 2005 werden jährlich Fr. 690'000.–
für 93 Betreuungsplätze beansprucht.
7. Schlussbetrachtungen
Eine vom Sozialdepartement der Stadt Zürich im Februar 2001 veröffentlichte Studie
(auszugsweise in Beilage) kommt zum Schluss, dass sich Investitionen in den Bereich der
familienergänzenden Betreuung lohnen. Für jeden Franken, den die öffentliche Hand
investiert, beträgt der fiskalische Nutzen Fr. 1.60. Dem ist so, weil auf der einen Seite durch
die vermehrte Erwerbstätigkeit der Mütter und die zusätzlichen Arbeitsstellen in den
Trägerschaften die Steuererträge steigen und auf der anderen Seite die Kosten für die
Sozialhilfe sinken. Der Gesamtnutzen für das Gemeinwesen fällt noch wesentlich höher aus,
wenn die nicht quantifizierbaren Leistungen wie Verminderung der Kosten bei der
sprachlichen, sozialen und kulturellen Integration, die erhöhte Standortattraktivität, die
erhöhte Lebensqualität etc. hinzu gerechnet werden.
Beschluss:
I
1. Das Gemeindeparlament stimmt der im Bericht aufgezeigten Strategie «Hin zu einer
Dachorganisation» im Bereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung in der
Stadt Olten zu.
2. Der Verpflichtungskredit von Fr. 690'000.– jährlich für die Beiträge an die
Kinderkrippen und den Hort der Stadt Olten für die Jahre 2003, 2004 und 2005 wird
bewilligt. Total also Fr. 2’070’000.– und zwar
- zu Handen Budget 2003 Konto Nr. 542.365.02
- zu Handen Budget 2004 Konto Nr. 542.365.02
- zu Handen Budget 2005 Konto Nr. 542.365.02
Fr. 690'000.–
Fr. 690'000.–
Fr. 690'000.–
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II
Ziff. I./2. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
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-
-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Namens der GPK spricht Christian Wüthrich. Mit grosser Erleichterung habe sich ein grosser
Teil der GPK den Bericht und Antrag zu Gemüte geführt. Es werde ein altes Anliegen, zu
dem bereits hitzige Gespräche geführt worden seien, geglättet. Sie meinten, es seien einige
Sachen enthalten, die auf ihrer Linie lägen respektive das alte Problem sehr gut lösen
könnten. Im Bericht und Antrag habe es zwei oder drei Punkte, die für die GPK wesentlich
gewesen seien. Zu Seite 5, Punkt 7, Schlussbetrachtung: Für einmal habe eine
Untersuchung der Stadt Zürich veröffentlicht werden dürfen, die man bezahlt habe. Daraus
hervor gehe der Wirtschaftlichkeitsfaktor. Dies sei für sie eine wesentliche Grundlage
gewesen, weil man in Olten bestrebt sei, eine moderne, innovative Stadt zu sein und
professionell geführte Kinderkrippen und Betreuungsplätze für unser Image und unsere Stadt
sehr wichtig seien. Ein weiterer Punkt sei, zu dem der Stadtrat relativ gut habe Auskunft
geben können, dass es nicht ganz einfach sei zusammenzuführen, was verschiedene
Vereine geführt hätten. Es brauche eine gewisse Zeit. Sie hätten gedrängt, dass diese
Massnahmen möglichst rasch umgesetzt werden könnten. Dort seien sie etwas vertröstet
worden, dass eben eine gute Arbeit eine gewisse Zeit brauche und die Vereine und Vertreter
der Kinderkrippen langsam an diese Projekte respektive Massnahmen herangeführt werden
müssten. Es seien noch einige Fragen bezüglich Optik aufgetreten. Für einige GPKMitglieder sei diese Studie respektive dieser Bericht und Antrag etwas zuwenig weit
gegangen. Sie hätten es begrüsst, wenn abgeklärt worden wäre, ob genügend Krippenplätze
vorhanden seien und wie es in den nächsten Jahren aussehen, wenn man wachse wolle.
Alle wüssten: „Olten baut an der Zukunft“. Man möchte neue Leute nach Olten bringen. Es
stelle sich die Frage, ob die Plätze ausreichten. Hier seien sie etwas abgewehrt worden, als
es geheissen habe: „Langsam, eines nach dem anderen“. Grundsätzlich sei die GPK
einstimmig der Meinung, es sei eine gute Sache, man sei endlich auf dem richtigen Weg,
und es werde nicht ein „Rohrkrepierer“ produziert, sondern in den nächsten Jahren die
Leistungsaufträge, die Krippen in einer Organisation unter einem Dach seien. Schliesslich
solle man sich als Vorzeigebeispiel in dieser Stadt hinstellen dürfen und sagen können, man
sei modern und innovativ und biete den Leuten gute Möglichkeiten für solche Plätze.
Stadtrat René Rudolf von Rohr äussert sich wie folgt: Das Ziel des Verpflichtungskredites 2003 – 2005 sei einerseits während dieser Zeit weg vom System Sockelbeiträge mit
subjektbezogener Subventionierung hin zur leistungsorientierten Subventionierung mit
Globalbudgets. Es solle in dieser Zeit eine Dachorganisation für familienergänzende
Kinderbetreuung in der Stadt Olten geschaffen werden, die für die Zukunft die alleinige
Auftragnehmerin gegenüber der Stadt sein solle. Dafür brauche es eine Grundlage, ein
Strategiepapier. Diese Grundlage sei ein Reglement über die familienergänzende
Kinderbetreuung in der Stadt Olten, die im Parlament verabschiedet werden müsse. Daraus
müsse der Stadtrat Richtlinien erarbeiten für die Umsetzung wie Betrieb und Ähnliches. Zu
guter Letzt müsse die Direktion Bildung mit der Dachorganisation Leistungsaufträge
ausarbeiten. Dies sei der geplante Ablauf. Es müssten aber gemeinsam noch verschiedene
Details angepasst und überarbeitet werden. Eines sei die Vereinheitlichung der
Elternbeiträge der Tarife. Hier sei das Ziel, dies ab 2004 erreicht zu haben. Es werde an der
Einführung eines einheitlichen Rechnungsmodells und einer einheitlichen Software
gearbeitet, um dann auch tatsächlich vergleichbare Betriebsdaten erheben zu können. Die
Zeitdauer von drei Jahren werde gebraucht. Es gehe nicht schneller. Er denke, der
eingeschlagene Weg sei richtig, und es werde ein erster Schritt in die richtige Richtung
gemacht. Es werde immer von WOV gesprochen, und man versuche nun, dies tatsächlich
anzugehen, was nicht einfach sei. Für unsere Verwaltung, für die Direktion Bildung und den
Stadtrat, aber auch für die Trägerschaften, die die Krippen und den Hort führten, sei es neu.
An dieser Stelle möchte er betonen, dass die Arbeit der Krippen und des Horts in der Stadt
Olten sehr gut sei. Was dort an Freiwilligenarbeit geleistet und an Qualität geboten werde,
gebühre grösster Anerkennung. Beim Vergleich der Subventionshöhen der Stadt Olten mit
den Schwesterstädten im Kanton sei Olten die Stadt, die am wenigsten subventionieren
müsse, um die Krippen auf diesem hohen Qualitätsstand zu halten. Aber auch im Vergleich
zu den Grossstädten seien wir jederzeit in der Konkurrenz und müssten keinen Vergleich
scheuen. Der Sprecher der GPK habe auf den von Frau Karin Müller-Kucera und von Herrn
Tobias Baur im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich erarbeiteten Bericht
hingewiesen, der klar aussage, dass für jeden Franken Investition in diesen Bereich drei bis
vier Franken an die öffentliche Hand zurückflössen. Es werde sogar gesagt, der fiskalische
Nutzen sei Fr. 1.60 auf einen Franken, was bedeute, dass sich die Ausgaben in diesem
Bereich lohnten. Man müsse sich aber bewusst sein, dass von diesem fiskalischen Nutzen
nicht nur die Stadt Olten profitiere, sondern die Regionalgemeinden, die sich momentan nicht
mitengagierten, aber auch der Kanton profitiere über die Kantonssteuern, der sich wirklich
nicht wesentlich für die Krippen einsetze. Man habe allerdings gehört, dass ein Auftrag an
den Schweizerischen Krippenverband erfolgt sei, damit wenigstens vom Kanton her die
notwendigen Qualitätskontrollen durchgeführt werden könnten, die ein Auftrag des Kantons
seien. Beim Bund sei eine gewisse Menge gesprochen. Allerdings sei der Vollzug, wie die
Gelder tatsächlich eingesetzt würden, noch nicht klar. Von ihrer Seite her sei im
Zusammenhang mit der neu geschaffenen Krippe Hagmatt über die Krippe
Hagmatt/Sonnhalde beim Bund ein Gesuch gestellt worden, das in einem ersten Entscheid
abgelehnt worden sei. Sie hätten nachgefasst. Der Bescheid sei noch nicht erfolgt, in
welcher Form die neu geschaffenen Plätze, die als Versuch deklariert worden seien, vom
Bund unterstützt werden könnten. Er komme noch kurz auf die Berichterstattung, die das
Parlament zugute habe und auch erwarte, zu sprechen. Für sie sei klar, dass der
Verwaltungsbericht ein wichtiges Orientierungs- und Informationsinstrument sei. Im
Verwaltungsbericht zur Rechnung 2003 und 2004 würden die nötigen Informationen über die
Weiterentwicklung und den Stand der Arbeit geliefert und spätestens im März 2005 solle das
Reglement durch das Parlament behandelt werden. Er sei froh, dass alle Parteien erkannt
hätten, dass Krippen nicht gegen, sondern für die Familien arbeiteten. Er denke, diese
Erkenntnis bringe uns weiter und steigere die Attraktivität der Stadt Olten.
David Brunner erklärt, die CVP-Fraktion nehme Kenntnis von den Erwägungen und vom
Antrag des Stadtrates. Die eingesetzte Arbeitsgruppe mit dem Ziel, einen Leistungsauftrag
für die Kinderbetreuungsplätze in Olten zu schaffen, goutierten sie als erreicht im Sinne des
erfolgten Umdenkens zur Integration der Familien in die aktive Arbeitswelt. Die Ausarbeitung
der Grundlagen zur Schaffung einer Dachorganisation sähen sie als den richtigen Weg an.
Sie stellten aber Verzögerungen in der Umstrukturierung fest. Auch der Zeithorizont von drei
Jahren für die Umsetzung erscheine ihnen als sehr grosszügig und langwierig. Sie sähen die
unterschiedlichen Organisationsformen der Krippen und seien sich auch bewusst, dass die
Arbeiten zum Teil ehrenamtlich geleistet würden, sähen aber parallel in der raschen
Umsetzung auch eine Erleichterung in den einheitlichen Strukturen der Organisation zur
Prüfung und Evaluation. Die CVP-Fraktion stelle den Antrag, es solle ein Zwischenbericht
abgeliefert werden. Stadtrat René Rudolf von Rohr habe sich dahingehend geäussert, dass
ein solcher Zwischenbericht einfliessen solle. Er wisse nicht, ob dies als Antrag aufgenommen werden solle.
Beat Loosli führt aus, die FdP-/JL-Fraktion sei einstimmig für Eintreten und werde dem
Beschlussesantrag einstimmig zustimmen. Bei der Lektüre habe er gesagt: „Licht am Ende
des Tunnels“. Seit über acht Jahren werde an diesem Dossier gearbeitet. Man sehe jetzt
einen Ausweg. Er könne sich erinnern, dass mehrmals gefordert worden sei, bei diversen
Sanierungen von in Schieflage geratenen Krippen, müssten einheitliche Leistungen von den
Krippen geboten, aber auch einheitliche Tarife eingefordert werden. Hier sehe man, dass ab
2004 wenigstens dieses Postulat abgehakt werden könne. Die Fraktion habe mit
Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass es ein Anliegen sei, mit Aussengemeinden, die
in diesem Sinne auch direkt von den Krippenplätzen profitierten, Verhandlungen bezüglich
mit einer Mitsubvention aufzunehmen. Man müsse ganz klar sehen, dass gerade im
sogenannten Vollkostenbereich beim obersten Ende des Sozialtarifs, wo er nicht mehr
angewendet werde, jemand in Olten genau gleich viel bezahle wie ein Auswärtiger. Jedoch
finanziere er über die Rechnung mit. Immerhin würden hier 1,5 Steuerpunkte für die
Finanzierung ausgegeben. Dies sei sicher gerechtfertigt. Dass es aber ein Problem sei, habe
man gerade im letzten Jahr gesehen, als im höchsten Bereich der Gebühren in der Stadt
Olten Aufschläge gemacht worden seien, bei der jede Krippe etwas Anderes gemacht habe.
Es habe die Gefahr bestanden, dass die Krippen gegenseitig ausgespielt worden seien. Man
habe dort probiert, wo die Erhöhung nicht 30 %, sondern vielleicht nur 20 % betragen habe.
Er denke, man komme hier wirklich an das Ende, und sei zuversichtlich, dass es auch so
gelingen werde, wie es aufgegleist sei.
Candidus Waldispühl sagt, die Grüne Fraktion habe vom Bericht und Antrag des Stadtrates
Kenntnis genommen. Ihnen sei vor allem der Bericht der Stadt Zürich wichtig gewesen, der
zum Schluss komme, dass für jeden eingesetzten Franken für Kinderkrippen ein Mehrfaches
an die Gesellschaft zurückkomme. Selbst wenn man nur den unmittelbaren Nutzen in Form
von zusätzlichen Steuereinnahmen und Ausgabenreduktionen in Betracht ziehe, kämen
160 % der aufgewendeten Ausgaben zurück. Eher nachdenklich stimme, dass es bei den
geltenden Richtlinien für die Aufstellung von Budgets gar nicht möglich sei, solche
zusätzlichen Nutzwerte kontowirksam zu verbuchen. Er denke, es wäre eine Anfrage an die
Ökonomen, wie Budgetgrundlagen gemacht werden müssten, damit solche Nutzwerte positiv
in die Rechnung eingebracht werden könnten. Dann würde man bei solchen Ausgaben nicht
einfach in der Luft hängen, wie gross sie seien sollten. Zur anvisierten Richtung der
Zusammenarbeit Kinderkrippen und EGO: Die Grüne Fraktion anerkenne die grossen
erbrachten Leistungen und das Engagement der Kinderkrippen und beurteile die Vorschläge
der Projektgruppe als zweckmässig, um zur einheitlichen Leistungsvereinbarung der Stadt
mit den Kinderkrippen zu kommen. Es schaffe ein stabiles Beziehungsnetz aller beteiligten
Partner. Die Grüne Fraktion sei klar für Eintreten und werde die Anträge unterstützen.
Claire Rast Rieder spricht namens der SP-Fraktion dem Stadtrat für die Vorlage
Kinderkrippen und Hort ausdrücklich ein Kompliment aus. Sie danke herzlich dafür, dass er
die Bedeutung der familienexternen Kinderbetreuung erkannt habe und eine Neuausrichtung
von Kinderkrippenfinanzierung an die Hand nehme. Die SP begrüsse besonders die
Einsetzung einer Projektgruppe und die Forderung der Stadt, die Krippen in einer
Dachorganisation zusammenzufassen. Die Bildung der Dachorganisation falle aber
eigentlich in den Verantwortungsbereich der privaten Organisationen und nicht denjenigen
der Stadt. Die SP begrüsse aber die Finanzierung der Dienstleistung auf der Basis von
Leistungsverträgen. Bei der Erstellung der Globalbudgets für die einzelnen Krippen sei
einerseits auf die spezielle Situation der einzelnen Krippen einzugehen und andererseits
auch auf die finanzielle Durchmischung der Erziehungsberechtigten und Eltern Acht zu
geben. Die SP-Fraktion erinnere sich mit gemischten Gefühlen an die Zeit der politischen
Auseinandersetzungen um die Subventionsbeiträge der Stadt an die familienexterne Kinderbetreuung. Die Zeiten würden jedoch jetzt besser. Umso mehr freuten sie sich über die
proaktive Haltung des Stadtrates und die vom Stadtrat beantragten dreimal Fr. 690'000.—.
Sie liessen darauf schliessen, dass die Bedeutung der familienexternen Kinderbetreuung
über die sozial und familienpolitisch engagierten Kreise hinaus Anerkennung und
Unterstützung finde. Das Vorgehen des Stadtrates gebe zu folgenden Überlegungen Anlass:
Es sei ein Übergang und nicht eine Erprobung. Die Stadt und die privaten Anbieter von
Betreuungsplätzen seien Partner. Die Zusammenarbeit auf der Basis von Leistungsverträgen sei für beide ein Entwicklungsschritt, und beide müssten lernen, mit den Unsicherheiten
umzugehen. Weil aber beide Partner rechtlich verbindliche Abmachungen vertraglich
vereinbarten, könne nicht von einer Erprobung gesprochen werden. Die Jahre 2003, 2004
und 2005 verstünden sie vielmehr als Übergangszeit. Genau für diese Zeit sei es für beide
Seiten von entscheidender Bedeutung, dass die Leistungsverträge eigentlich jährlich neu
ausgehandelt werden sollten. Im Sinne einer Entwicklung könnten nur so Anpassungen und
Korrekturen vorgenommen werden. Am Rande vermerkt sei es nicht die Aufgabe der
Direktion Bildung, bei der Erarbeitung der Dachorganisation die Führung zu übernehmen. Es
wäre vielmehr Sache der privaten Kinderkrippen, die Anforderungen als
Subventionsempfänger zu erfüllen und eine Dachorganisation zu bilden. Zum Controllingbericht: Es sei wünschenswert, dass das Parlament jährlich über die wirtschaftliche Situation
und die Belegung, Qualität, Tarifstruktur, Angebot und Nachfrage und Subventionsgrad
durch einen Controllingbericht orientiert werde. Zusammen mit diesen Anregungen sei die
SP für diesen Kredit. Üblich sei es zwar, den Kredit mit einem Leistungsauftrag für ein Jahr
zu sprechen. Normalerweise würden die Eckdaten des Leistungsauftrags auf der Basis des
Controllingberichts für das Folgejahr gemacht und nicht für drei. Dies befremde etwas, aber
manchmal sei Anderes möglich. Trotzdem sei die SP-Fraktion einstimmig für Eintreten und
sei – sie denke grossmehrheitlich – dafür.
Caroline Wernli Amoser meint, es sei vielleicht ein Einzelvotum ihrerseits. Sie müsse einfach
auf einige Punkte reagieren, die ihre Vorrednerin Claire Rast Rieder gesagt habe. Sie sei
absolut dagegen und sie möchte den Stadtrat davor warnen, die Bildung der
Dachorganisation den Vereinen zu überlassen. Sie sei jahrelang bei einer Krippe dabei
gewesen und sie habe jahrelang versucht, sich dafür einzusetzen, dass es eine
Dachorganisation gebe. Sie finde, es sei der einzig richtige Weg, und habe es auch im
Parlament bei jeder Gelegenheit wieder gesagt. Genau wie auch die einheitlichen Tarife. Sie
müsse sagen, dass es nicht gelingen werde, wenn die Verantwortung nicht übernommen
werde. Irgend jemand müsse oben am Tisch sitzen und sagen, wie es laufe und dass, wer
es nicht so haben wolle, auf Subventionen verzichte. Davor möchte sie wirklich warnen, da
es sonst einmal mehr zum Scheitern verurteilt sei. Es sei erwähnt worden, man müsse
lernen, mit Unsicherheiten umzugehen. Dies sei jedoch nicht so schlimm, da rechtliche
Grundlagen bestünden. Sie möchte darauf hinweisen, dass bis anhin auch schon
Leistungsverträge bestanden hätten, und es existiere auch ein Reglement, das vom
Parlament vor Jahren verabschiedet worden sei. Er denke, dies müsse angepasst werden.
Man habe dazumal versucht, die Leistungsverträge jedes Jahr zu erneuern. Es habe sich
gezeigt, dass es nicht funktioniere, weil die aktuellen Daten logischerweise Ende Jahr oder
anfangs des nächsten Jahres vorhanden seien. Also könne man nicht rechtzeitig beginnen,
wieder neue Leistungsverträge auszuarbeiten. Das heisse, dass die Krippen weiter
gearbeitet hätten, ohne dass sie aktuelle Leistungsverträge gehabt hätten. Dies mache
unsicher und sei eine unmögliche Situation. Es sei auch erwähnt worden, dass sehr viel
ehrenamtliche Arbeit geleistet worden sei und immer noch geleistet werde. Sie denke, es sei
eine Leistung, die schliesslich der Stadt zukomme. Man müsse aufpassen, dass diese Leute
nicht „verheizt“ würden, auch wenn es glücklicherweise jetzt zum Teil neue Leute habe. Die
jährliche Berichterstattung finde sie gut. Sie gehe davon aus, dass es mit dem Verwaltungsbericht abgedeckt werde.
Christian Wüthrich erklärt, in der GPK sei es wünschenswert gewesen, dass die Stadt den
Lead übernehme und zwar genau wegen den jahrelangen „Rohrkrepierern“, an denen man
heute noch „herumhüstle“. Wenn die Stadt das Zepter und das Heft nicht in die Finger
nehme, habe man ein Problem und stehe in ein oder zwei Jahren wieder hier.
Stadtrat René Rudolf von Rohr antwortet, es sei auch der Wunsch der Trägerschaften, dass
die Führung durch die Direktion Bildung und Sport übernommen werde. Es sei nicht böser
Willen, aber die Zeit sei in der Regel nicht vorhanden, um bei den Leuten, die
Freiwilligenarbeit leisteten, ein solches System in eine Dachorganisation, in ein
gemeinschaftliches Vorgehen, zu überführen. Er denke, es sei etwas Wichtiges, das
mitgenommen werden müsse. Es gehe sehr viele Theorien zu WOV, wie häufig und nach
welcher Zeit ein Leistungsauftrag angepasst werden müsse und wer was wo zu sagen habe.
Er sei davon überzeugt, dass, wenn man Ziele erreichen wolle, es individuell angegangen
werden müsse. Die Organisation müsse situativ gefunden und festgelegt werden, um ans
Ziel kommen zu können. Man habe versucht, dies hier zu machen. Bei der Berichterstattung
sei es klar, dass, falls das Parlament wünsche, ausserhalb des Verwaltungsberichts
nochmals einen Bericht zu haben, dieser aus dem Verwaltungsbericht kopiert und vorgelegt
werde. Es sei einfach nicht allzu sinnvoll. Die Trägerschaften bräuchten eine gewisse
Sicherheit. Diese hätten sie nun nach hartem Aushandeln der Leistungsaufträge und
Verpflichtungskredite. Sie könnten nun drei Jahre lang arbeiten, und man könne gemeinsam
an ein Ziel gehen. Er finde es sehr wichtig, dass man sich diese Zeit nehme und dann
tatsächlich am Schluss etwas habe, das nach aussen präsentiert werden könne und mit dem
man im Angebot der Schweiz schliesslich zu den besten Städten gehören werde.
Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
I.
1. Das Gemeindeparlament stimmt der im Bericht aufgezeigten Strategie «Hin zu einer
Dachorganisation» im Bereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung in der
Stadt Olten zu.
2. Der Verpflichtungskredit von Fr. 690'000.– jährlich für die Beiträge an die
Kinderkrippen und den Hort der Stadt Olten für die Jahre 2003, 2004 und 2005 wird
bewilligt. Total also Fr. 2’070’000.– und zwar
- zu Handen Budget 2003 Konto Nr. 542.365.02
- zu Handen Budget 2004 Konto Nr. 542.365.02
- zu Handen Budget 2005 Konto Nr. 542.365.02
Fr. 690'000.–
Fr. 690'000.–
Fr. 690'000.–
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I./2. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Mitteilung an:
Direktion Bildung und Sport
Rektorat
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 34/0
Prot.-Nr. 41
Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“/Kreditbewilligung
Sehr geehrte Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat von Olten unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Der Stadtrat hat im Frühjahr 2000 einen Ausschuss der drei damaligen Ressorts Soziale
Dienste, Bildung und Sport und Öffentliche Sicherheit beauftragt, integratorische Massnahmen
vorzubereiten. Im Herbst wurde der Auftrag erweitert, indem auch Massnahmen im Bereich
Jugendgewalt/rechts- und linksradikale Gewalt vorzuschlagen seien.
Am 12. Dezember 2000 hat der Stadtrat auf Antrag des Ausschusses Integration beschlossen,
für das Jahr 2001 ein Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ zu lancieren und eine Eingabe
an die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen (EKA) zu richten, um mit Bundesmitteln
das Stadtprojekt erweitern zu können. Die eidgenössischen Räte hatten für Integrationsprojekte
Jahrestranchen von 10 Millionen Franken gesprochen, die EKA wurde vom Bundesrat mit dem
Vollzug beauftragt. Grundlage des Projekts ist das Konzept Ausländer/innenpolitik von 1998.
Der Stadtrat genehmigte am 9. April 2001 vorerst das Stadtprojekt. Nachdem die EKA am
17. April 2001 den Teilprojekten Froburg, Säli und Engelberg einen Pauschalbeitrag von
Fr. 70'000.-- gesprochen hatte, genehmigte der Stadtrat in einem zweiten Schritt am 14. Mai
2001 das erweiterte Gesamtprojekt. Am 18. Mai 2001 wurde das Projekt „In Olten gemeinsam“
mit einer Medienkonferenz lanciert.
Am 24. September 2001 beschloss der Stadtrat, eine erneute Eingabe bei der EKA für das Jahr
2002, die bis 30. September 2001 einzureichen war. Für bereits bewilligte Projekte war eine
erleichterte Eingabe möglich, d.h. die Fortsetzung bewilligter Projekte gelten inhaltlich als
akzeptiert. Dies galt auch für die Eingabe 2003, die bis zum 30. September 2002 termingerecht
erfolgte.
Da das Integrationsprojekt, um nachhaltig wirken zu können, längerfristig durchgeführt werden
soll, ist nach dem Bruttoprinzip das Gemeindeparlament zuständig. Deshalb wurde das Projekt
2002 im Januar 2002 dem Gemeindeparlament vorgelegt.
Das Teilprojekt Belchen, Massnahmen im Bereich Jugendgewalt, entsprach ursprünglich nicht
den Kriterien der EKA. Im Herbst 2001 lancierte das Departement des Innern eine
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Ausschreibung für Beiträge an Projekte aus dem Fonds Projekte gegen Rassismus und für
Menschenrechte. Da das Teilprojekt Belchen diesen Ausschreibungskriterien entspricht, erfolgte
für Belchen ebenfalls eine Eingabe, die am 7. Dezember 2001 positiv beurteilt wurde. Für den
Projektteil Belchen wurden vom Bund für die Jahre 2001 bis 2003 Fr. 38'000.-- gesprochen.
Das Gemeindeparlament hat vom Projekt 2002 Kenntnis genommen und den beantragten Kredit
mit Auflagen betreffs Projektleitung und Controlling genehmigt.
Offen ist, wie der Bund durch die EKA ab 2004 Integrationsprojekte unterstützen wird. Deshalb
ist es sinnvoll, „In Olten gemeinsam“ für wiederum ein Jahr zu genehmigen.
2. Das Gesamtprojekt „In Olten gemeinsam“
2.1. Das Gesamtprojekt
In der Übersicht präsentiert sich das Gesamtprojekt wie folgt:
In Olten gemeinsam
1. Froburg (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt)
Förderung der sprachlichen Kommunikationsmöglichkeiten
 Sprachkurse mit lebenspraktischen Fragen für Mütter mit Kleinkindern
 Sprachkurse für berufstätige Frauen und Männer
 Sprachkurse für Jugendliche
 Orientierungsanlässe für ausländische Neuzuzüger/innen
 Modul „Gesundheitsförderung“, welches in andere Teilaktivitäten (v.a. Sprachkurse)
eingebaut werden kann
 Sprachförderung für Kleinkinder
 Stadtführungen für bereits in Olten wohnhafte Ausländer/innen
2. Säli (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt)
Fort- und Weiterbildung von Schlüsselpersonen
 Aufbau eines Netzes von „Vertrauensleuten“ innerhalb der Ausländerorganisationen
und Anbieten einer begleiteten Erfahrungs-Austausch-Gruppe
 Einsatz von Mediator/innen, welche für die Übernahme von kulturellen
Übersetzungsarbeiten befähigt sind
 Durchführung von Workshops für Jugendarbeitende und Jugendsporttrainierende in
Vereinen, die schweizerische und ausländische Jugendliche betreuen
 Ausbildung, Betreuung und Begleitung der Vertrauensleute
 ERFA-Gruppe mit „Funktionär/innen“ von Ausländer-Organisationen
 Drehscheibe
3. Born (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt)
Förderung der Partizipation
 Beitrag an das zweisprachige Aheste
 Förderung integratorischer Anlässe
 Drehscheibe
 Gemeindeparlamentarier/innen und Mitglieder der Integrationskommission besuchen
Ausländerorganisationen
 Foto- und/oder Videoprojekt für Jugendliche mit Ausstellung, Abschluss
 Malen und Gestalten für Frauen
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 Tanz- und Theatergruppe mit Aufführung, neue Gruppe
 1 Quartierfest (Durchmischung)
 Jugendliche gestalten Freizeitprojekt (siehe auch Teilprojekt 7), Weiterführung
4. Drei Tannen (Nach EKA-Kriterien, Entscheid noch hängig)
Aufbau einer regionalen Integrationsplattform
Die Fragen der regionalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit einer kantonalen
Fachstelle sind zu klären. Zudem ist ein erneutes Gesuch vorzubereiten. Im Vordergrund steht
für eine regionale Trägerschaft der Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu.
Erweiterungsmöglichkeiten (Gesuch noch nicht entschieden)
Leistungsauftrag vom Bund: Ziel ist die Schaffung einer regionalen professionellen Institution,
die auf Integrationsfragen spezialisiert ist und die wesentlichen Vernetzungsaufgaben
wahrnimmt. Die regionale Institution soll einen Leistungsauftrag des Bundes erhalten.
In der regionalen Plattform sollen alle Aktivitäten koordiniert, die Kräfte gebündelt werden. Die
Plattform arbeitet nach den Vorgaben EKA/BFA Schwerpunkt 5.
Einzubeziehen sind bei der Strukturplanung der Regionalverein, die Regionsgemeinden, die
Integrationskommissionen der Stadt Olten und von Trimbach, die Kirchgemeinden, die privaten
Institutionen, die mögliche kantonale Migrationsfachstelle und vor allem die
Ausländerorganisationen.
5. Hauenstein (entsprechend EKA-Kriterien keine Unterstützung)
Massnahmen im schulischen Umfeld
 Einschulung verbessern: Sprachprobleme überwinden; Erklärungen wie es funktioniert
 Spezielle Einstiegsmodule für Kinder ohne Deutschkenntnisse
 Traumata-Bewältigung (Gewalt, Kriegsereignisse und Kulturschock)
 Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen und Vertrauensleuten
 Hausaufgabenhilfe für ausländische Kinder weiterführen
 Durchführung von Elternabenden für Ausländer/innen nach Bedarf
 Gezielter Einsatz von Mediator/innen im schulischen Bereich
 Übersetzte Dokumente
 Deutscherwerb im Vorschulalter (nach Froburg)
 Angebot im Bereich Gesundheit/Ernährung/Lebenskunde
 Lebenskundlicher Unterricht
 Organisation von ausländischen Frauen-Gruppen
 Sportvereine, die integrieren, fördern
6. Engelberg (Nach EKA-Kriterien und durch EKA unterstützt)
Massnahmen im Bereich Öffentliche Sicherheit
 Ausländer/innen nehmen an der Hauptübung der Feuerwehr teil
 Informationen über die Feuerwehr und den Herz-Not-Ruf
 Aktivität
 Die Polizei hat beim Ferienpass 2003 wiederum ein Angebot
 Informationen über die Rolle der Polizei
 Verkehrsunterricht für fremdsprachige Kinder
 Kurse in Englisch und Italienisch für Polizeibeamt/innen
 Quartierpolizist/innen
treffen
Vertrauensleute
und
Vertreter/innen
Ausländerorganisationen
 Zivilschutz übernimmt geeignete integratorische Aufgaben
von
Seite 55




Die Feuerwehr veranstaltet separate Anlässe für die ausländische Bevölkerung (Tag der
offenen Türen, Begegnungstag). Die sprachliche Kommunikation ist dabei sichergestellt
Als Info-Kanal für Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz werden die ausländischen
Organisationen aktiviert
An Korpsrapporten der Polizei kann Kulturvermittlung stattfinden
Verbesserung des Info-Standes über den Zivilschutz bei der ausländischen Bevölkerung
(Stärkung des Sicherheitsgefühls)
7. Belchen (nach Antirassismus-Kriterien, durch Bundesgelder unterstützt)
Massnahmen im Bereich Jugendgewalt/rechts- und linksradikale Gewalt
 Jugendgewalt: Kurzkonzept mit Massnahmenplan
 Jugendliche gestalten Freizeiträume
 Tanz- und Theatergruppe mit Aufführung
 Foto- und Videoprojekt für Jugendliche mit Ausstellung
 Aufsuchende Jugendarbeit
 Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen
 Basketball-Nacht
 Firmen Jugendlicher fördern
 Gemeinnützige Einsätze für jugendliche Gewaltanwender
2.2. Organisation/Umsetzung
Die gewählten Organisationsformen zur Umsetzung haben sich grundsätzlich bewährt. Entsprechend den Vorgaben des Gemeindeparlaments wurden im Jahre 2002 folgende
Abklärungen und Änderungen vorgenommen:
a) Projektleitung
Auf Grund verschiedener Vorbehalte an der Gemeindeparlamentssitzung vom 24. Januar 2002
gegenüber der Projektleitung vom Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ wurde die
Projektleitung in der Mittelland Zeitung vom 4. Mai 2002 neu ausgeschrieben. Bis zum offiziellen
Einsendetermin am 24. Mai 2002 trafen insgesamt 12 Bewerbungen ein.
Der Steuerungs-Ausschuss hat sich für die Beibehaltung der Projektleitung durch das
Schweizerische Arbeiterhilfswerk, vertreten durch Herrn Ruedi Heutschi, Hägendorf,
entschieden. Ausschlaggebend für den Entscheid war unter anderem, dass Herr Ruedi Heutschi
die klar fundiertesten Kenntnisse der Integrationsthematik in der Region Olten mitbringt. Seine
gut ausgebauten Beziehungen zu Ausländerorganisationen und seine Erfahrungen in der
Öffentlichkeitsarbeit sind weitere positive Faktoren. Mit der Bestätigung der Projektleitung bleibt
die Kontinuität der Integrationsbemühungen am erfolgreichsten gewährleistet. Ebenso bleibt das
Kostendach für die eigentliche Projektleitung bestehen.
b) Evaluation und Controlling
Der Steuerungsausschuss hat sich ferner dahingehend ausgesprochen, mit Frau Franziska
Zeller aus Olten ein neues Teilprojekt von „In Olten gemeinsam“ aufzubauen. Dabei handelt es
sich um die Evaluation und die Qualitätssicherung. Die Evaluation und die Qualitätssicherung
umfasst die Auswertung der im Jahre 2001 und 2002 durchgeführten Teilprojekte, um daraus
das Verbesserungspotential zu eruieren. Die Qualität des Projektes wird dadurch dauernd
überwacht. Diese beiden, bis jetzt etwas vernachlässigten Punkte, gaben im Parlament
ebenfalls zu Kritik Anlass. Im Gesamtprojekt steht das Teilprojekt Evaluation und
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Qualitätssicherung unabhängig als Controlling – Instrument zur Verfügung und ist gegenüber
dem Steuerungsausschuss verantwortlich. Der Steuerungsausschuss ist überzeugt, mit der
Einbindung der Evaluation und dem Projektcontrolling einen zukunftsgerichteten Entscheid
getroffen zu haben.
2.3. Projektvolumen
Um nachhaltige Wirkung erzielen zu können, muss es ein bestimmtes Volumen haben, und die
Problemlage erfordert es, dass in verschiedenen Bereichen Massnahmen ergriffen werden.
Daraus ergab sich die Projektstruktur mit sieben Teilprojekten und das Volumen. Zudem war bei
der Konzipierung darauf zu achten, dass dem Anspruch der EKA nach „angemessener
Beteiligung der Trägerschaft“ Genüge getan wurde. Aus beiden Aspekten heraus wurden
Aktivitäten der Direktionen Bildung und Sport und Öffentliche Sicherheit ins Projekt einbezogen.
2001 und 2002 hat die EKA je Fr. 70'000.-- gesprochen, dies bei einem Projektvolumen von
Fr. 282‘000.-- (2001), resp. Fr. 298’130.-- (2002), diesmal inkl. Beitrag der AntirassismusKommission.
Für das Controlling wurde im Projekt 2003 Fr. 10'000.-- vorgesehen. Der EKA wurde deshalb
ein Gesuch über Fr. 75'000.-- gestellt.
3. Projektverlauf
Aufgrund der langwierigen Entscheide durch die EKA verzögerte sich der Projektstart im Jahre
2001 um mehrere Monate. Das Projekt dauerte dann, entsprechend einem Beschluss des
Steuerungsausschuss, bis Ende Februar 2002. Ab dem Monat März konnte nahtlos das Projekt
2002 gestartet werden. Als integrierender Bestandteil und Beilage dieses Berichtes und
Antrages dient der Evaluationsbericht von Frau Franziska Zeller. Der Bericht über das
Controlling folgt Ende 2002.
Neben absoluten Höhepunkten wie beispielsweise dem Tanz/Theater mit Jugendlichen,
durchgeführt von Frau Ursula Berger, den Stadtführungen und der Einweihung des
Streetballplatzes in der Schützenmatte konnten ein paar wenige Teilprojekte aus verschiedenen
Gründen nicht durchgeführt werden. Diese lagen aber im vorgesehenen Rahmen.
4. Projekt 2003
Die EKA hat das Projekt 2001 inhaltlich geprüft und für förderungswürdig befunden. Diese
Prüfung gilt auch für das Folgeprojekt, wie auch die EKA-Kriterien und Vorgaben bis zum Jahre
2003 Bestand haben. Auch die Erfahrungen in der Praxis erzeigen den Projektrahmen und die
Projektinhalte als tauglich. Deshalb bewegte sich das Projekt 2002 im gleichen Rahmen wie das
Startprojekt, und auch 2003 gelten die gleichen Grundlagen.
Inhaltlich wurden ins Projekt 2003 folgende neue Elemente aufgenommen:
 Drehscheibe: Informations- und Kommunikationsstelle
 Malen und Gestalten für Frauen
 Sprachförderung in der Spielchischte
 Sprachkurs für Mütter mit Schulkindern
Das Projekt 2003 enthält auch die Vorbereitungen für ein Folgeprojekt, das sich wiederum nach
den Vorgaben der EKA zu richten hat, die noch nicht bekannt sind. Möglich ist, dass die EKA
Mehrjahresprogramme ausschreiben wird.
Seite 57
5. Finanzbedarf/Finanzierung Projekt 2003
a) Finanzbedarf
Der Finanzbedarf des Gesamtprojekts betrug 2001 Fr. 282'700.-- und 2002 Fr. 298‘130.--. Für
2003 werden neu insgesamt Fr. 318'500.-- beantragt.
Die Erhöhung ergibt sich aus der Eingabe an den Bund (Fr. 75’000.-- statt Fr. 70’000.--).
Entsprechend müssen auch die Eigenleistungen erhöht werden.
Finanzbedarf in der Übersicht
Froburg
Säli
Born
Drei Tannen
Hauenstein
Engelberg
Belchen
Total
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
70000
36000
44000
4500
97000
25000
42000
318500
b) Finanzierung
 Ins Projekt sind Aktivitäten der Direktionen Bildung und Sport und Öffentliche Sicherheit
aufgenommen, die der Integration dienen, aber auch ohne Projekt wahrgenommen werden.
Bei der Direktion Bildung und Sport handelt es sich unter anderem um DeutschZusatzstunden, um Aufgabenhilfe, um Einschulung. Bei der Direktion Öffentliche Sicherheit
sind zu erwähnen: Quartierpolizei, Feuerwehr Rekrutierung, Ferienpass, Weiterbildung.
Diese „normalen“ Aktivitäten sind durch die Direktionsbudgets abgedeckt, aber in den
Eingaben an den Bund als Leistungen der Stadt Olten ausgewiesen.
 Ebenfalls als Leistungen der Stadt Olten sind Overheadkosten von Fr. 8’000.-- ausgewiesen.
Auch dieser Betrag ist in den Direktionsbudgets enthalten.
 Für das eigentliche Budget Integration der Einwohnergemeinde verbleiben Nettokosten von
Fr. 100'000.--. Der Bruttobetrag ist neu mit Fr. 188'000.-- ausgewiesen (Konto 580.365.26);
als Ertrag (Konto 580.460.02) der in Aussicht gestellte Beitrag der EKA (Fr. 75'000.--) und
der zugesicherte Beitrag (Fr. 13'000.-- aus dem Fonds für Projekte gegen Rassismus und für
Menschenrechte).
 Im gedruckten Budget 2003 der Einwohnergemeinde sind die Beträge mit Fr. 170'000.Weiterführung Integrationsprojekte und Fr. 70'000.- Beitrag Bund an Integrationsprojekte
angegeben.
 Im Budget ebenfalls enthalten sind die Beiträge Regionsgemeinden (für Teilnehmende), die
Kursbeiträge der Teilnehmenden, Eintritte und Sponsoring und die Overheadanteile der
Anbieter für das Teilprojekt Belchen. Diese Erträge fallen nur bei ausgelösten Aktivitäten an
und sind kosten- und ertragsneutral.
Finanzierung in der Übersicht
Budget Bildung und Sport EG Olten
Budget öffentliche Sicherheit EG Olten
Budget Verwaltung div. (Overhead Stadt)
Netto Budget Integrationsprojekt EG Olten
Konto 580.365.26 minus Konto 580.460.02
Finanzierung durch EG Stadt Olten
Beitrag EKA, in Aussicht gestellt
Fr.
Fr.
Fr.
72000
18000
10000
Fr.
100000
Fr.
200000
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Konto 580.460.02
Beitrag Antirassismuskommission,
gesprochen
Konto 580.460.02
Finanzierung Bund
Beiträge Regionsgemeinden
Kursbeiträge Teilnehmende
Eintritte, Sponsoring
Budgetierter Overheadanteil Auftragnehmer
Belchen
Weitere Erträge
Fr.
75000
Fr.
13000
Fr.
Fr.
Fr.
8000
8000
8000
Fr.
6500
Total
Fr.
318500
Fr.
88000
Fr.
30500
Fr.
318500
Beschlussesantrag:
1. Vom Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ mit einem Gesamtvolumen von Fr. 318500.-für 2003 wird Kenntnis genommen.
2. Für das Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ werden zu Lasten Konto 580.365.26
Fr. 188‘000.-- bewilligt. Darin sind Fr. 88'000.-- Bundesbeiträge (Konto 580.460.02)
enthalten.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
-
-
-
-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Namens der GPK spricht Werner Good. Die GPK begrüsse das Projekt grundsätzlich als ein
Projekt der Stadtentwicklung. Es sei für die Stadt Olten mit einem Ausländeranteil von 25 % sehr
wichtig und könne auch für andere Gemeinden wegweisend für die Integration von
Ausländerinnen und Ausländern sein. Weiter sei festgestellt worden, dass im Jahr 2002 in
einigen Teilprojekten sehr erfolgreiche Veranstaltungen durchgeführt worden seien. Trotzdem
habe die GPK zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch Ende des Jahres 2002 im
Evaluationsbericht von Frau Zeller ähnliche Mängel wie anfangs Jahr festgehalten würden.
Deshalb habe die GPK begrüsst, dass jetzt ein Controlling eingeführt worden sei und erwarte
von der Steuerungsgruppe, der eine Stadträtin und zwei Stadträte angehörten, dass
entsprechende Entscheide sofort getroffen würden. Es sei vom Stadtrat klar gesagt worden,
dass das Controlling sich nicht nur über die Projektleitung erstrecke, sondern auch über
einzelne Projekte. Der Stadtrat habe weiter versprochen, dass im Frühjahr auf die
Evaluationsberichte oder die Controllingsberichte reagiert werde, indem das Angebot bereinigt
würde. Auf dieser Basis habe die GPK dem Antrag des Stadtrates mit 6 : 0 Stimmen bei einer
Enthaltung zugestimmt.
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Stadtrat Peter Schafer äussert sich wie folgt: Vor drei Jahren habe man sich in der Stadt Olten
Konfrontationen von links- und rechtsradikalen Gruppen gegenüber gesehen, die in unschönen
Szenen und unbewilligten Demonstrationen ausgeartet seien. Ebenso spreche der hohe
Bevölkerungsanteil von 25 %, die keinen Schweizer Pass hätten, ganz klar dafür, dass
integratorische Massnahmen angeboten würden. Der Stadtrat habe sich im Jahre 2000 dafür
ausgesprochen, solche Massnahmen anzubieten und auch Massnahmen zur Problematik der
Jugendgewalt sowie der rechts-/linksradikalen Gewalt auszuarbeiten. Mit den Geldern der
eidgenössischen Kommission für Ausländerfragen sowie des Fonds für Menschenrechte und
gegen Rassismus und dem Stadtbeitrag sei das vorliegende Projekt erarbeitet worden. Das
Projekt 03 sei identisch mit dem Projekt 02. Es bestehe nach wie vor aus sieben Teilprojekten.
Der Steuerungsausschuss sei immer noch überzeugt, dass mit diesem Projekt genügend
Handlungsspielraum gegeben werde, um situationsbezogen Schwerpunkte setzen zu können.
Beispielsweise sei Traumata-Bewältigung im Moment kein Thema. Es gebe keine Nachfrage in
diesem Bereich. Dafür habe man kurzfristig ein neues Projekt, die Sprachförderung in einer
Spielgruppe aufnehmen können. Zusammen mit dem Bericht und Antrag habe das Parlament
einen Evaluationsbericht erhalten, der integrierender Bestandteil der Vorlage sei. Es sei ein Teil
des Rechenschaftsberichts. Der zweite Teil sei der Controllingbericht, der im nächsten Frühjahr
folgen und den zweiten Teil des Rechenschaftsberichts darstellen werde. Der Controllingbericht
werde ab diesem Zeitpunkt trimesterweise erscheinen. Zu den Projekten: In diesem Jahr hätten
ganz tolle Anlässe durchgeführt werden können. Das Tanztheater sei die erfolgreichste
Aufführung gewesen. Frau Berger habe ein sehr schönes Theater geschaffen. Aber auch die
lebendigen und warmen Stadtführungen – er denke an die Italienerinnen und Italiener – würden
ihm noch lange in Erinnerung bleiben. Alles in allem hätten um die tausend Personen direkt
erreicht werden können. Olten sei die einzige Gemeinde im ganzen Kanton, die ein solches
Projekt habe, und Olten müsse auch in Zukunft ein solches Integrationsprojekt führen.
Fr. 100'000.— als Stadtbeitrag seien kein Luxus. Die gewählte Organisationsstruktur
Steuerungsausschuss, Stadtrat, Verwaltung, Projektleitung, Aufträge an Dritte erweise sich als
funktionstüchtig und effizient. Der Steuerungsausschuss habe in diesem Jahr die Projektleitung
neu ausgeschrieben. Dies aufgrund der Vorbehalte der Debatte im Januar. Es hätten sich zwölf
Personen gemeldet. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile habe sich der Stadtrat für die
bisherige Projektleitung durch Herrn Ruedi Heutschi ausgesprochen. Für die Evaluation und das
Controlling sei Frau Fränzi Zeller eingesetzt worden. Ihr Bericht liege vor. Der Steuerungsausschuss wolle die aufgeführten Mängel rasch beheben und habe als erste Massnahme die
Schaffung einer Homepage an die Hand genommen. Unter www.inoltengemeinsam.ch werde
das Projekt für alle einsehbar und zugänglich. Dadurch werde die Transparenz und die
Kommunikation nach innen und nach aussen. Wie bereits aufgeführt, werde dreimal jährlich ein
Controllingbericht erscheinen, der das Projekt laufend verbessern solle. Sie wollten damit Daten
und Zahlen liefern und informieren.
Nico Zila meint, das Projekt „In Olten gemeinsam“ sei für die FdP-/JL-Fraktion ein wichtiges
Projekt. Eine Stadt in der Grösse Oltens und mit einem Bevölkerungsanteil von plus 25 %, der
nicht im Besitz des Schweizer Passes sei, sei ein solches Projekt eine absolute Notwendigkeit.
Gewisse Mängel seien allerdings festgestellt worden. Das Angebot sei trotz entsprechenden
mahnenden Worten im Januar immer noch viel zu breit. Zu einem wirkungsorientierten Projekt,
wie es ein solches Integrationsprojekt nach ihrer Ansicht unbedingt sein müsse, gehöre eine
saubere Auflistung der gesetzten Ziele, der Massnahmen, die zur Zielerreichung angewendet
werden sollten und schliesslich selbstverständlich eine Bilanz der Ergebnisse. Dabei seien die
Teilnehmerzahlen weder die einzige massgebende Grösse, noch seien sie ein wirklicher
Indikator für die Qualität dieses Projekts. Im Januar dieses Jahres habe das
Gemeindeparlament bei seinem Entscheid keinen und heute einen unvollständigen Bericht als
Entscheidungsgrundlage gehabt. Die FdP-/JL-Fraktion möchte dem Stadtrat und besonders der
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Direktion Soziales angesichts der Wichtigkeit dieses Projekts eine dritte Chance geben,
allerdings aber gleichzeitig den folgenden Antrag stellen, der in der Detailberatung als gestellt
gelten solle. Sie möchten neu Ziffer 3 einfügen: „Für die erste Phase wird der halbe Kredit
(Fr. 94'000.--) freigegeben. Das Vorliegen eines Controlling- und Massnahmenberichts ist
Voraussetzung für die Freigabe des Restkredits“. Dies hätte zur Folge, dass die bisherige
Ziffer 3 zur neuen Ziffer 4 würde. Dieser Controlling- und Massnahmenbericht sei bereits von
Stadtrat Peter Schafer versprochen worden.
Iris Schelbert hält für die Grüne Fraktion grundsätzlich Folgendes fest: Integrationsprojekte in
einer Stadt mit 25 % ausländischer Wohnbevölkerung seien ein Muss. Die Grüne Fraktion werte
es als ausserordentlich positiv, dass Olten diese hohe Sensibilität für die Integration aufbringe.
Erfolgreiche Integration sei für die Stadt imagefördernd und identitätsstiftend für alle
Bewohnerinnen und Bewohner. An der Integration arbeiten müssten wirklich alle, die
ausländischen wie auch die schweizerischen Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von
Alter, Bildung und sozialem Status. Dies sei eine Grundvoraussetzung für das Gelingen aller
Bemühungen. Absolut erste Priorität hätten für sie alle Projekte, die sich mit dem Erwerb der
deutschen Sprache befassten. Ohne Sprache sei Integration nicht möglich. Eine gemeinsame
Sprache ermögliche Kennenlernen. Wen oder was man kenne, mache keine Angst mehr. Weiter
favorisierten sie Projekte gegen Jugendgewalt und solche, die die Partizipation der
ausländischen Wohnbevölkerung an unserem Stadtleben förderten. Gerade weil Integration der
ausländischen Wohnbevölkerung für die Grüne Fraktion eine so hohe Priorität habe, erlaubten
sie sich, in diesem Bereich auch das Beste zu verlangen. Vor einem Jahr habe die erste Vorlage
zu „In Olten gemeinsam“ auf dem Tisch gelegen. Dabei sei die Notwendigkeit der
Integrationsbemühungen in keinster Art und Weise von keiner Seite in Frage gestellt worden,
jedenfalls von denjenigen, die sich dazu geäussert hätten. Vorbehalte gegenüber der
Projektleitung sei von grüner und SP-Seite geäussert worden. Das überladene Fuder, der
harzige Start, das fehlende oder unklare Controlling und der unklare Zeitplan seien weitere
Kritikpunkte, auch aus anderen Fraktionen, gewesen. Dazumal hätten sie ihren
Rückweisungsantrag zu Gunsten des FdP-/JL-Antrags zurückgezogen. Sie hätten in ihrem
Antrag einen Rechenschaftsbericht vom Stadtrat per Ende 2002 verlangt. Heute liege eine
praktisch unveränderte Vorlage vor. Die Projektleitung sei wieder die gleiche, der vom
Parlament einstimmig verlangte Rechenschaftsbericht liege nicht vor. Im Verwaltungsbericht sei
kaum eine halbe Seite Zusammenfassung zu lesen gewesen und für die schwerpunktmässigen
Einzelmassnahmen hätten gerade vier Zeilen gereicht. Vor ihnen liege hingegen ein
Evaluations-bericht, der Teil des Rechenschaftsberichts sein sollte. Er sei auch recht
aufschluss-reich. Heute beantrage die Grüne Fraktion wiederum die Rückweisung dieser Vorlage. Sie hätten klar einen Rechenschaftsbericht verlangt, der nicht vorliege. Sie seien auch
nicht bereit, den Evaluationsbericht als Ersatz und das Versprechen, irgend einmal komme dann
noch der Controllingbericht, so entgegen zu nehmen. Gerade in diesem Bereich sei ihnen schon
etwas viel versprochen worden. Sie hätten die Projektleitung kritisiert, und diese sei offenbar als
jene mit dem grössten Rucksack wieder eingesetzt worden. In der Evaluation werde aber
erwähnt, dass der Projektleiter ein riesiger Info-Träger sei, aber nur wenig schriftlich
dokumentiert habe. So werde man natürlich schnell unentbehrlich, wenn alles in einem Kopf sei,
aber nichts zu Papier gebracht worden sei. Sie mache noch folgenden Exkurs auf die Finanzen:
Es heisse, die zur Verfügung stehende Zeit für die Projektleitung sei zu knapp bemessen. Es
seien sechs Wochenstunden für Fr. 26'000.— pro Jahr. Es seien 14,2 Stellenprozente. Sie habe
dies auf 100 % ausgerechnet. Dies ergebe rund Fr. 182'000.—. Der finanzielle Rahmen für die
Projektleitung sei alles andere als kleinlich. Vielleicht könnte beim gleichen finanziellen Rahmen
die Stundendotation etwas erhöht werden. Weiter stehe im Bericht, die Kommunikation gegen
innen und aussen sei schlecht. Die Public Relation sei eher zurückhaltend. Viele Leute wüssten
gar nicht mehr, dass es „In Olten gemeinsam“ gebe. Sie möchte auf Folgendes hinweisen: „Tun
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Sie Gutes und sprechen Sie davon“. Es werde nämlich wirklich viel Gutes getan. Im Bericht
stehe weiter, Transparenz sei sehr gefragt, aber nicht gewährleistet. Vernetzung und
Informationen fehlten. Zeitplan und Prioritäten fehlten. Das Projekt sei – und das meinten sie
auch – trotz ausgezeichneter Einzelprojekte verbesserungsbedürftig. Auch dies zeige die
Evaluation ganz klar. Aus all diesen genannten Gründen weise die Grüne Fraktion die Vorlage
zurück und verlange schnellstmöglich den fehlenden Rechenschaftsbericht der Projektleitung.
Sie möchten ein klares, transparentes, kommunikatives und dichtes Integrationsprojekt mit
definierten Prioritäten und Zeithorizonten. Sie wollten nicht quantitativ, sondern qualitativ
hochstehende Integration. Sie möchte ein Argument gegen die Zurückweisung vorweg nehmen.
Das letzte Mal sei gesagt worden, das Projekt sei akut gefährdet, wenn es zurückgewiesen
werde. Sie möchte daran erinnern, dass letztes Jahr ein ganzes Budget zurückgewiesen worden
sei und die Stadt Olten weiter existiert habe. Sie verlangten, dass die Parlaments-beschlüsse
auch in solch sensiblen Sozialvorlagen, wie es das Integrationsprojekt sei, bei dem eigentlich
gar niemand dagegen sein dürfe oder es sich leisten könne, dagegen zu sein, als verbindlich
angesehen würden.
Pius Caminada erklärt, die CVP-Fraktion sei grossmehrheitlich dafür. Man sei der Meinung,
Integration sei etwas sehr Wichtiges. Die 25 % machten etwa 2000 Personen aus. Fragen
bezüglich Machbarkeit und Controlling seien aufgetaucht. Man sehe auch, dass sehr viele
Projekte laufen würden und sei zur Meinung gelangt, manchmal wäre etwas weniger mehr.
Luzia Stocker Rötheli führt aus, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sei in Olten
nach wie vor eine wichtige politische und gesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe müsse
sowohl die Politik wie auch die Gesellschaft wahrnehmen und zwar gemeinsam mit der
ausländischen Wohnbevölkerung. Nach wie vor seien die Bemühungen im Integrationsbereich
sehr wichtig. Eine Politik der sozialen und gesellschaftlichen Integration biete die beste Garantie
zur Förderung der Chancengleichheit aller Menschen, die in diesem Land und speziell in Olten
wohnten. Es reiche nicht zu sagen, die Türe sei offen. Man müsse auch dafür sorgen, dass die
Menschen den Weg fänden. Dieser Weg oder verschiedene solche Wege zeigten die Projekte
des Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ auf. Es setzte an ganz unterschiedlichen Punkten
an und biete somit eine breite Palette zur besseren Integration. Ob es nun die Sprachkurse für
Mütter mit Kleinkind, der Deutschzusatz, der neu in den Spielgruppen angeboten werde, das
Tanzprojekt oder die Streetballanlage sei, um nur einige Projekte zu nennen. Je besser die
Integration gelinge, umso einfacher werde das Zusammenleben und umso weniger Probleme
ergäben sich daraus. Der Bericht von Frau Franziska Zeller zeige auf, wie vielseitig das IOG sei
und zeige auch viel Gutes auf, das daraus entstehe. Er decke aber auch Mängel auf, die auch
der SP-Fraktion aufgefallen seien. Mängel vor allem in der Vernetzung der einzelnen Projekte
und deren Leitungen, Mängel aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Auch fehle nach wie vor ein
klarer Zeitplan. Die Neubesetzung mit der alten Projektleitung sei sicher nicht unbestritten, und
der Bericht zeige auch hier gewisse Mängel auf. Es müsse aber auch gesagt werden,
Integrationsbemühungen seien in der Regel nicht so rasch herbei führbar, und man könne sich
mit ihnen auch selten Lorbeeren verdienen. Diese Mängel dürften aber trotzdem nicht dazu
führen, dass das Projekt jetzt wieder blockiert werde. Wenn es nicht blockiert werde, setze man
zumindest mit der Rückweisung ein Zeichen. Dies wäre für die Integrationsbemühungen fatal
und würde einmal mehr eine Minderheit betreffen, die sich nicht wehren könne. Zudem wäre es
für Olten als offene, zukunftsorientierte Stadt aus Sicht der SP-Fraktion nicht tragbar. Es seien
bereits Massnahmen in die Wege geleitet. Die Projektleitung plane sie für die Vernetzung eine
Plattform, die die Ressourcen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser in das
Projekt einbinde. Auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sei der Bedarf erkannt, und das Anliegen
werde ernst genommen, wie auch der Internet-Auftritt des IOG zeige. Durch das Controlling
werde gewährleistet, dass eine ständige Überprüfung stattfinde. Sie seien überzeugt, dass
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Stadtrat Peter Schafer die verlangten Berichte auch sehr genau studiert habe und die
Steuerungsgruppe auch Massnahmen einleite. Sie vertrauten darauf, und eine Kontrolle sei
vorhanden. Das Projekt sei grundsätzlich gut und überzeuge die SP nach wie vor in weiten
Teilen. Für die Weiterführung und für den nahtlosen Übergang müsse man die nötigen
finanziellen Mittel sprechen. Sie liessen sich jedenfalls nicht in eine personenbezogene
Kampagne zu Ungunsten der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung einbinden. In
diesem Sinne werde die SP-Fraktion dem Antrag des Stadtrates zustimmen.
Christoph Ackle führt aus, die SVP habe es sich nicht einfach gemacht, weil sie auch der
Meinung sei, dass es bei einem Ausländeranteil von 25 % eine Integration brauche. Sie hätten
jedoch letztes Mal schon mehr Transparenz im Ganzen verlangt. Dies sei mit diesem Bericht für
sie nicht so, wie sie es wünschten. Es könne keine Kosten-/Nutzenanalyse daraus gemacht
werden, bei welchen Kursen sich Kosten und Aufwand deckten, wenn nur Kosten verursacht
würden und sie nichts brächten. Im ganzen Bericht gebe es keine Zielvorgaben. Deshalb sei die
SVP-Fraktion einstimmig zum Schluss gekommen, den Antrag zurückzuweisen.
Daniel Vögeli sagt, er habe sehr viel Verständnis und Sympathie für den Vorschlag der Grünen
Fraktion. Es gebe zwar einzelne erfolgreiche Events, aber es werde generell sehr viel gemacht,
aber nichts richtig. Eine Konzentration auf einige wenige und dafür wirkungsvolle Projekte, bei
denen die zur Verfügung stehenden Mittel auch konzentriert einsetzen könnte, wäre sicher
notwendig. Ziel und Massnahmen seien nach wie vor ein Sammelsurium, und insbesondere
seien gewisse Projekte, die als Misserfolgsprojekte bezeichnet werden müssten, leider nicht
„ausgeschaubt“ worden. Man habe das Gefühl, es werde viel rotiert, aber die gesprochenen
Mittel würden nicht wirkungsvoll eingesetzt. Man sei gleich weit wie vor einem Jahr. Es werde
heute gesagt, es bestehe ein Führungsproblem. Man habe dies vor einem Jahr gesagt. Es solle
jedoch nicht eine personenbezogene Diskussion geführt werden. Tatsache sei einfach, dass der
Bericht fehle. Es komme der Eindruck auf, man wolle nichts ändern und gleich weiter machen
wie bis anhin, wobei man nicht genau wisse, was man machen wolle. Es bestehe folgendes
Problem: Wenn man jetzt zurückweise, gingen mit grosser Wahrscheinlichkeit die
Bundessubventionen verloren. Das heisse, wenn man es nachher trotzdem durchführen wolle,
bezahle man dies auch. Für das Vorliegende sei es zu viel Geld. Integration sei etwas Wichtiges
und gebe wesentliche Sachen. Es solle nicht zurückgewiesen, dafür dem Antrag der FdP-/JLFraktion zugestimmt werden. Wenn die Sachen dort nicht kämen, werde das Ganze beerdigt. Es
wäre wahrscheinlich falsch, einfach abzuschiessen. Für den Stadtrat sei es der letzte
Fingerzeig. Entweder gehe man in diese Richtung oder man müsse aufhören.
Stadtrat René Rudolf von Rohr hat das Gefühl, die Grüne Fraktion „giesse das Kind mit dem
Bad aus“. Er habe sich die Freiheit genommen, sich kurz mit dem Controlling der Stadt Olten zu
unterhalten. Wenn jetzt der Riegel geschoben werde, bedeute dies, dass ab 1. Januar 2003 kein
Geld von dem nichtgesprochenen für die Integration ausgegeben werden. Wenn man die Daten
der nächsten Parlamentssitzungen ansehe, bedeute dies bis Ende März. Man müsse hier
realistisch sein. Vorher könne der Bericht nicht vorgelegt werden, da man im Januar noch nicht
so weit sei. Es könne kein Geld aus dem nichtgesprochenen ausgegeben werden. Er finde dies
ganz klar falsch. Es werde eine Kunstpause eingeschaltet, die allen und allem schade. Er könne
sich nicht vorstellen, dass dies im Sinne der Grünen Fraktion sei. Er müsse aber gleichzeitig
sagen, dass er grösstes Verständnis für die Unzufriedenheit der Grünen Fraktion habe. Dies
habe nichts damit zu tun. Er glaube jedoch, eine Zäsur sei falsch. Es solle versucht werden, mit
dem Antrag der FdP-/JL-Fraktion oder einem andern eine Lösung zu finden, die sie zwar zwinge
zu handeln und der letzte Fingerzeig sein solle, aber zugleich eine Lösung sei, die auch der
erwähnten Minderheit nütze.
Seite 63
Roland Rudolf von Rohr möchte wissen, ob wirklich zutreffe, was Herr Vögeli bezüglich Verlust
der Bundessubventionen gesagt habe. Er frage die Grüne Fraktion, was sie dazu sage.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki antwortet, dies treffe zu.
Iris Schelbert macht folgende Ausführungen: Sämtliche Projekte im Rahmen der Schule liefen
weiter, weil sie per Verordnung des Kantons geregelt seien. Eine Rückweisung bedeute nicht
eine absolute Ablehnung, sondern sie hätten die Bedingung gestellt, der Bericht solle kommen.
Wenn dies dem Bund so kommuniziert werde, sei sie gar nicht sicher, ob die
Bundessubventionen wegen der Rückweisung gefährdet seien. Sie wisse nicht, ob dies
abgeklärt worden sei. Die Grüne Fraktion werde an der Rückweisung festhalten. Dies im Sinne
eines Druckmittels, weil es ihnen wirklich ernst sei und sie in diesem Bereich ernst genommen
werden möchten.
Daniel Vögeli antwortet, als man das Thema Bundessubventionen das letzte Mal behandelt
habe, sei dies so ausgeführt worden. Er finde wichtig festzuhalten, dass die Sachen, die vom
Kanton vorgeschrieben seien oder sowieso liefen, gar nicht Teil eines Projekts seien, weil sie
sowieso liefen. Entweder werde gesagt, es werde von der Stadt aus etwas für die Integration
gemacht, es sei uns dies wert und man wolle konkret dieses oder jenes Projekt, das eine
Wirkung erziele und effektiv etwas beitrage, machen. Andere Sachen interessierten hier schlicht
nicht. Diese könnten hier abgelehnt werden. Deutschkurse fänden genau gleich statt. Dies
müsse nicht in den Vordergrund gestellt werden.
Mit 38 : 3 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Mit 30 : 9 Stimmen wird der Antrag der Grünen Fraktion auf Rückweisung abgelehnt.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, Ziffer 3 werde gemäss Antrag der FdP-/JLFraktion wie folgt abgeändert: „Für die erste Phase wird der halbe Kredit (Fr. 94'000.--) frei
gegeben. Das Vorliegen eines Controlling- und Massnahmenberichtes ist Voraussetzung für die
Freigabe des Restkredites“. Die bisherige Ziffer 3 werde neu zu Ziffer 4.
Mit 23 : 15 Stimmen wird dem Antrag der FdP-/JL-Fraktion zugestimmt.
Mit 37 : 4 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
1. Vom Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ mit einem Gesamtvolumen von
Fr. 318500.-- für 2003 wird Kenntnis genommen.
2. Für das Integrationsprojekt „In Olten gemeinsam“ werden zu Lasten Konto
580.365.26 Fr. 188‘000.-- bewilligt. Darin sind Fr. 88'000.-- Bundesbeiträge (Konto
580.460.02) enthalten.
3. Für die erste Phase wird der halbe Kredit (Fr. 94'000.--) frei gegeben. Das Vorliegen
eines Controlling- und Massnahmenberichtes ist Voraussetzung für die Freigabe des
Restkredites.
4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Seite 64
Mitteilung an:
Herrn Ruedi Heutschi, SAH, Römerstrasse 11, 4614 Hägendorf
Direktion Soziales
Direktion Bildung und Sport
Direktion Öffentliche Sicherheit
Verwaltungsleiter:
- Direktion Soziales
- Direktion Bildung und Sport
- Direktion Öffentliche Sicherheit
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten
Verteilt am:
Seite 65
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 5/2
Prot.-Nr. 42
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Abwasserbeseitigung/Gebührensenkung
1. Ausgangslage
Gestützt auf die eingehende und detaillierte Gebührenplanung von Herrn Dr. Othmar
Hausheer, Zug, hat das Gemeindeparlament am 9. Dezember 1999 die Gebührenplanung
gemäss Szenario B gutgeheissen und die entsprechende Gebührenerhöhung ab 1. Januar
2001 beschlossen.
Das Szenario B legt folgende Grundsätze feste:
Die Festlegung der Gebührenhöhe orientiert sich am Saldo des Spezialfinanzierungskontos.
Die Gebührenanpassung erfolgt, sobald der Saldo der laufenden Rechnung negativ wird. Die
Nettoinvestitionen werden aktiviert. Es werden 8 % vom Restbuchwert abgeschrieben.
Zudem sind ab dem Jahr 2001 ausserordentliche jährliche Abschreibungen geplant, um den
Stand des Anlagevermögens stabilisieren zu können.
Auf den 1. Januar 2001 wurde die Benützungsgebühr für das Abwasser um Fr. 1.30/m3 auf
Fr. 3.60/m3 (Grundverbrauch) und Fr. 4.10/m3 (Mehrverbrauch) erhöht, da die Kosten durch
die Gebühren nicht gedeckt waren. Der Vorschuss der EGO für die Fehlbeträge der
Betriebsrechnung belief sich Ende 1999 auf 1,046 Mio. Franken, welcher innert 5 Jahren
abgebaut werden sollte.
2. Begründung der Gebührensenkung
Die Vorgaben des Szenarios B (kein negativer Saldo, 8 % Abschreibung, zusätzliche
jährliche Abschreibungen zur Stabilisierung des Anlagevermögens sowie der Abbau des
Vorschusses der EGO) konnten bis Ende 2002 ordnungsgemäss eingehalten werden wie
nachfolgende Tabellen zeigen:
Buchwert
Budget
Budget
Ist
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
31.12.2002
2003
Stabilisierung bei ca. 9,5 Mio. erreicht.
* ab 1.1.2001 Gebühr auf 3.60/4.10 Fr./m3
8'874'780.—
9'599'358.—
9'465'835.—
9'602'058.—
8'946'536.—
nach Dr. O. Hausheer
Szenario B (Soll)
9'950'702.—
11'565'094.—
*11'477'749.—
*11'514'446.—
*11'545'085.—
Abschreibungen
Ist
Rechnung 1999
Rechnung 2000
Rechnung 2001
Budget 2002
Budget 2003
771'720.05
834'726.75
*1'344'433.90
*1'464'300.—
*1'650'000.—
nach Dr. O. Hausheer
Szenario B (Soll)
947'500.—
1'079'300.—
*1'442'940.—
*1'447'505.—
*1'451'704.—
* inkl. ausserordentlichen Abschreibungen
Vorschuss EGO (Defizitdeckung)
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
Budget
31.12.2002
Effektiv oder Budget
1'046'0549.—
652'700.—
246'300.—
0.—
Der Vorschuss der EGO ist zurückerstattet.
Als weitere positive Abweichungen zur Gebührenplanung von Dr. O. Hausheer bleiben zu
erwähnen:



Beim Frischwasserverbrauch wurde ein Rückgang von 3.5 % pro Jahr eingerechnet.
Dieser Rückgang ist mit tatsächlichen 1.8 – 2.5 % geringer ausgefallen.
Die effektiven Ausgaben für die Kläranlage sind gegenüber den budgetierten
Ausgaben (Angaben Kläranlage 1999 für Gebührenplanung) im Jahr 2001 um
Fr. 383'746.— und im Jahr 2002 um Fr. 408'926.— tiefer ausgefallen. Die
diesbezügliche Entwicklung für die nächsten 2 Jahre wird aus mehreren Gründen
ebenfalls positiver ausfallen, als 1999 absehbar war. Dies wird im übrigen vom
Zweckverband bestätigt.
Die Verzinsung des Kapitals ist gegenüber der Gebührenplanung durch die tieferen
Buchwerte und die schnelle Rückzahlung des Vorschusses ebenfalls um
Fr. 201'084.— (2000), Fr. 63'812.— (2001) und Fr. 15'799.— (Budget 2002) tiefer
ausgefallen. Ausserdem bewegen sich die Zinsen zurzeit auf tiefem Niveau.
Auf der Einnahmenseite sind folgende Verbesserungen gegenüber der Planung zu
vermelden:

Anschlussgebühren:
Die Anschlussgebühren lagen die letzten 3 Jahre gemittelt pro Jahr um ca.
Fr. 11'000.— über der Gebührenplanung. Durch die Akontorechnungen bei grossen
Bauvorhaben werden die Einnahmen ausgeglichener; sie unterliegen geringeren
Schwankungen. Im Budget 2002 sind Fr. 650'000.—, also Fr. 150’000.— mehr als
gegenüber der Gebührenplanung (Fr. 500'000.—) vorgesehen. Die Einnahmen haben
den Budgetposten bereits Anfang Oktober überschritten. Grössere Bauvorhaben sind
in der Stadt Olten in Realisierung, so dass über die nächsten 2 bis 3 Jahre ebenfalls
mit
Fr. 650'000.—
pro
Jahre
gerechnet
werden
kann.
Beim Konto "Diverse Erträge" sind feste Einnahmen von Fr. 167'000.— für die
nächsten Jahre zu budgetieren. Die bisherige Gebührenplanung ging von Fr.
117'000.— aus.
Diese positive Entwicklung konnte dank Fremdaufträgen
(Kanalunterhalt für den Zweckverband sowie die gute Auslastung des
Kanalspülfahrzeuges) erreicht werden.
Die Begründung der Gebührenreduktion kann wie folgt zusammengefasst werden:
In der Spezialrechnung Abwasserbeseitigung sind die Ausgaben bei den vorgenannten
Positionen geringer ausgefallen als in der Gebührenplanung prognostiziert.
Auf der Einnahmenseite wurden die gesteckten Ziele erreicht bzw. übertroffen.
Aus dieser Konstellation konnte der Defizitvorschuss der EGO schneller (innert 3 Jahren) als
vorgesehen zurückerstattet werden. Der Buchwert der Anlagen konnte ausserdem auf
tieferem Niveau als in der Gebührenplanung vorhergesagt stabilisiert werden. Beide Punkte
wirken sich wiederum günstig auf den Kapitaldienst aus.
Weiter konnten ausserordentliche Abschreibungen und die ordentlichen Abschreibungen von
1.4 bis 1.5 Mio. Franken nach Gebührenplanung getätigt werden.
Zudem sind im Budget 2002 Einlagen in die Spezialfinanzierung (Reservebildung) von
Fr. 325'400.— vorgenommen worden.
Auch mit der Gebührenreduktion im Budget 2003 ist ein Betrag von Fr. 289'400.— als
Einlage in die Spezialfinanzierung vorgesehen.
Es erscheint daher als angebracht, die Benützungsgebühr aufgrund der positiven
Rechnungslage in vertretbarem Ausmass anzupassen und gleichwohl den beim Szenario B
vorgesehenen Richtlinien und Rahmenbedingungen, welche vom Gemeindeparlament
festgelegt wurden, Rechnung zu tragen.
Festlegung der Gebührenreduktion
Bei der Festlegung der vorgesehenen Gebührenreduktion soll davon ausgegangen werden,
dass die "Einlage in die Spezialfinanzierung" (Reservebildung zum Auffangen der
Rechnungsschwankungen) weiterhin im Rahmen von ca. Fr. 300'000.— pro Jahr erfolgen
kann.
Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen zur Begründung der Gebührenreduktion soll auf
den Grundverbrauch die Gebühr von heute Fr. 3.60/m3 auf Fr. 3.40/m3 (inkl. MWSt) gesenkt
werden. Ebenfalls gesenkt werden soll die Gebühr auf dem Mehrverbrauch von heute
Fr. 4.10/m3 auf Fr. 4.00/m3 (inkl. MWSt). Da von der Senkung der Gebühr für den
Grundverbrauch alle Einwohnerinnen und Einwohner profitieren, wird diese stärker reduziert.
Die finanzielle Auswirkung beträgt Fr. 223'000.— (exkl. MWSt). Demnach beträgt die Einlage
in die Spezialfinanzierung für das Budget 2003 noch Fr. 289'400.—.
Die Gebührenplanung hat vor 4 Jahren diverse provisorische Annahmen treffen müssen.
Nach vierjähriger Erfahrung, nach der grossen Gebührenerhöhung von Fr. 1.30/m3 auf den
1.1.2001 und unter Berücksichtigung des Budgets 2003 erscheint es richtig und
verantwortbar, die Gebühr im beantragten Ausmass nach unten anzupassen.
Diese Gebührenanpassung erfolgt auch im Wissen, dass die ganzen Abwassergebühren im
Verlaufe des Jahres 2003 auf eine neue, kostenneutrale Grundlage gestellt werden müssen
(Stichwort Grundgebühr, Änderung Anschlussgebühr, Belastung Regenwasser) und sich
diese in 2 – 3 Jahren auch auf die Gebührenpolitik auswirken kann. Die vorgeschlagene
Gebührenreduktion trägt auch dieser Herausforderung gebührend Rechnung.
Selbstverständlich bleibt die ständige Beurteilung des wirtschaftlichen und konjunkturellen
Umfeldes eine Daueraufgabe der zuständigen Behörden.
Zuständigkeit
Gemäss Reglement über Erschliessungsbeiträge und –gebühren § 82 ist das
Gemeindeparlament abschliessend zuständig für die Anpassung der Benützungsgebühr im
Rahmen der Grundsätze der Preisbemessung.
Beschlussesantrag:
1. Der Reduktion der Benützungsgebühr und der damit verbundenen Änderung der
Gebührenordnung wird wie folgt zugestimmt:
 beim Grundverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.20/m3
MWSt)
auf neu Fr. 3.40/m3 (inkl.
 beim Mehrverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.10/m3
MWSt)
auf neu Fr. 4.00/m3 (inkl.
2. Die neuen Benützungsgebühren treten auf den 1. Januar 2003 bzw. auf das
1. Verrechnungsquartal 2003 in Kraft.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
-
-
-
-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der
Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Namens der GPK spricht Beat Moser. Die GPK begrüsse die Anpassung der
Abwassergebühren. Dies auch im Sinne des Verursacherprinzips und im korrekten
Weiterziehen von gemachten Zusagen. Wesentliche Fakten, die sich gegenüber der
Berechnungsbasis verändert hätten, seien ein höherer Wasserverbrauch als geplant, höhere
Einnahmen bei den Anschlussgebühren und die Schaffung einer Reservebildung, auch wenn
korrekt abgeschrieben worden sei, gewesen. Der schlechte Zustand, der laufende
Investitionen für Renovationen verlange, sei in der GPK diskutiert worden, sei aber allseits
erkannt. Um diesem zu entgegnen, seien Investitionen von rund 2 Millionen Franken jährlich
zur Erneuerung der Kanalisation geplant. Die nötigen Massnahmen würden zeitlich
abgestuft, dies vor allem, dass sie professionell und sauber ausgeführt werden könnten. So
zeige die Sanierung im Schöngrund auf, dass Wasser-, Gas-, elektrische, Telefon- und
Fernsehleitungen gleichzeitig saniert werden könnten. So werde das Ganz nur einmal
geöffnet und die verschiedenen Sanierungen wenn möglich auf ein Mal realisiert. Es werde
aber nicht die ganze, maximal mögliche Gebührensenkung weitergegeben, sondern sie sei
so angesetzt worden, dass die Investitionen von 2 Millionen Franken, davon rund
Fr. 600'000.— aus den Anschlussgebühren, sichergestellt seien und dass gleichzeitig rund
Fr. 300'000.— für den Ausgleich für Rechnungsschwankungen in einen Reservefonds gelegt
werden könnten. Dies sei mit der Gebührensenkung auch im Jahr 2003 möglich. Die GPK
sei einstimmig für Zustimmung zur Vorlage.
Dr. Martin Wey meint, der GPK-Sprecher habe so gut eingeführt, dass er sich hüten werde,
eine gute Sache noch zu erreden. Er möchte nur auf folgende Punkte hinweisen: Der
Hintergrund sei tatsächlich die Gebührenplanung, der das Parlament 1999 zugestimmt habe.
Der Beschluss habe seinerzeit dem fakultativen Referendum unterstanden und habe
dadurch für ihn auch eine erhöhte Verbindlichkeit. Man habe festgestellt, dass die
Annahmen, die zu Beginn der Gebührenplanung hätten getroffen werden müssen,
glücklicherweise nicht eingetroffen seien und damit die Begründung einer Senkung darin
liege, wie sie der GPK-Sprecher aufgeführt habe. Der Stadtrat sei der Meinung, dass er
selber, aber auch das Parlament gegenüber dem Volk verpflichtet seien, nachdem die
Spielregeln bei der seinerzeitigen Erhöhung der Gebühren, als man sich auf das Szenario
berufen habe, definiert worden seien, und dass jetzt der Zeitpunkt gegeben sei, um dies
transparent und korrekt wieder zurückzugeben, was seinerzeit ausgehandelt worden sei.
Zum Ausmass der Reduktion. Es handle sich um eine moderate, nicht vollumfängliche und
beruhe in der Tatsache, dass insbesondere die Revision des neuen Gebührenreglements
abgewartet werden solle. Zur Gewichtung des Grund- und Mehrverbrauchs: Es sei
schliesslich auch ein politischer Entscheid. Der Stadtrat sei der Meinung, es solle sowohl als
auch eine Vergünstigung beim Grundverbrauch weitergegeben werden, von der alle
Einwohnerinnen und Einwohner profitierten und mit der ein gewisser Sparanreiz geschaffen
werde, aber auch gegenüber der Wirtschaft beim Mehrverbrauch einen Abschlag vorschlage.
Er bitte, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen zuzustimmen.
Rahel Kamber Haussener äussert sich wie folgt: Sie denke, es gehöre zu einem Highlight in
einem Parlament, wenn zu einer Vorlage gesprochen werden dürfe, die tiefere Kosten
bringe. Trotz der klaren Ausgangslage und vermutlichen Zustimmung über alle
Fraktionsgrenzen hinweg – sie spekuliere einfach – sei aus der Sicht der SP einige wenige
Anmerkungen zur Vorlage angebracht. Die Gebührenreduktion, über die heute gesprochen
werde, sei ein Zusammenspiel von verschiedenen positiven Faktoren auf der Ausgaben- wie
auf der Einnahmenseite, und es erscheine ihnen besonders erwähnenswert, dass unter dem
Aspekt einer künftigen Kostenneutralität bei der Abwassergebührenplanung oder
Abwasserrechnung dann tatsächlich eine Anpassung nach unten vollziehe, wenn die
Situation es erlaube. Dass dies nur mit einer sorgfältigen rollenden Planung, aber auch unter
Einbezug des konjunkturellen und wirtschaftlichen Umfelds möglich sei, sei selbstredend.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebührensenkung, wie sie vorgeschlagen sei, habe der SPFraktion wenig zu diskutieren gegeben. Sie fänden, es mache Sinn, und fänden auch die
Aufteilung gut, dass die Grundgebühren mit den rund 5,5 % stärker entlaste gegenüber dem
Mehrverbrauch, der mit nur rund 25 % weniger stark entlastet werde. Die SP werde dem
Beschlussesantrag einstimmig zustimmen.
Thomas Frey führt aus, bei der Einführung der heute gültigen Tarife sei man offensichtlich
von falschen oder überholten Annahmen ausgegangen. Man habe jetzt Gelegenheit, dies zu
korrigieren. Eine Gebührensenkung sei aus der Sicht der FdP-/JL-Fraktion auch eine
Reduzierung der Staatsquote, was immer ein liberales Anliegen sei. Die Reduktion,
insbesondere beim Mehrverbrauch hätte ihrer Ansicht nach etwas höher sein dürfen, das
heisse, sie hätte ebenfalls bei 20 Rappen liegen dürfen, wie bei der Grundgebühr. Die FdP
sei mit 12 : 1 Stimme für Eintreten gewesen sei.
Candidus Waldispühl sagt, grundsätzlich sei es sehr begrüssenswert, die Tarife zu senken.
Tatsache sei leider, dass die Oltner Tarife immer noch um zweistellige Prozentwerte über
vielen anderen Städten und Kantonen lägen. Interessant wäre es, die Ursachen zu
analysieren. Leider gestatteten die vorliegenden Unterlagen keine Gesamtanalyse, denn die
Zahlen der Beilage seien zweijährig. Leider seien auch von den vergangenen zwei Jahren
immer noch die Budgetzahlen enthalten und nicht die tatsächlichen Erträge und
Aufwendungen. In der Beilage sei auch sein damaliges Eintretensvotum enthalten. Praktisch
alle Ausführungen seien immer noch Wünsche. Er empfehle dies dem Stadtrat noch einmal
zur Lektüre und möchte vor allem darauf hinweisen, dass nach der neuen
Gewässerschutzgesetzgebung die Berechnung der Abgaben öffentlich zugänglich sein
müsse. Er bitte den Stadtrat, nach der Festlegung der neuen Tarife beim Vollzug der
Bevölkerung die notwendigen Zahlen und Unterlagen für die Begründung des Entscheids zu
liefern. Ansonsten sei die Grüne Fraktion für Eintreten und werde den Antrag unterstützen.
Dr. Thomas A. Müller meint, es sei wirklich ein Genuss, wenn man ständig gegen
Gebührenerhöhungen und Mehrausgaben ankämpfen müsse, für einmal eine Vorlage
vertreten zu dürfen, bei der es um Gebührensenkungen gehe. Es sei bekannt und sei
enthalten, dass im Dezember 1999 das Parlament beschlossen habe, die
Benützungsgebühren für das Abwasser um Fr. 1.30 pro Kubikmeter zu erhöhen. Es seien
sagenhafte 33 % gewesen. Die Mehreinnahmen bei den Anschlussgebühren, ein höherer
Frischwasserverbrauch und günstigere Zinsen, also geringere Ausgaben und höhere
Einnahmen, seien jetzt dafür verantwortlich, dass die Rechnung heute einiges besser als
geplant aussehe. Der Vorschuss der EGO habe bereits Ende dieses Jahres vollumfänglich
zurückbezahlt werden können, und die Buchwerte des Anlagevermögens hätten sich auf
rund 9 Millionen statt 11,5 Millionen Franken stabilisiert. Auch die Abschreibungen hätten
sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Die Benützungsgebühren gehörten zu den
Kausalabgaben. Das heisse, diesen Gebühren stehe eine spezifische Gegenleistung des
Gemeinwesens gegenüber. Für Gebühren generell und auch für Benützungsgebühren
würden verfassungsmässige Prinzipien gelten, die eingehalten werden müssten. So gelte
das Kostendeckungsprinzip, was bedeute, dass der Gesamtertrag der Gebühren die
Gesamtkosten der entgoltenen staatlichen Tätigkeit nicht übersteigen dürfe. Wenn dieser
Grundsatz verletzt werde, also wenn mit den Gebühren ein Ertrag erwirtschaftet werde, auch
wenn es ein versteckter Ertrag sei, dürfe nicht mehr von Gebühren gesprochen werden,
sondern es werde dann zu einer Steuer. Eine Steuer brauche ganz andere
verfassungsrechtliche Grundsätze. Dies bedeute, dass man gar keine andere Wahl habe.
Wenn festgestellt werde, dass die Gebühren zu hoch seien und das Kostendeckungsprinzip
verletzt werde, müssten sie gesenkt werden. Das Ausmass der Senkung sei bescheiden.
Auch nach ihrer Ansicht hätte die Gebührensenkung ruhig etwas grösser und grosszügiger
ausfallen dürfen. Sie könnten sich dem Votum der Grünen Fraktion anschliessen, dass die
Berechnungsgrundlagen noch transparenter kommuniziert würden. Nichtsdestotrotz hätten
sie heute lieber „den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“. Deshalb seien sie mit
dem Antrag des Stadtrates einverstanden. Die CVP sei grossmehrheitlich für Eintreten und
werde dem Antrag des Stadtrates zustimmen.
Pius Caminada möchte wissen, ob voraussehbar sei, wann die Schulden abbezahlt sein
würden.
Stadtrat Dr. Martin Wey antwortet, diese Sorge bestehe, wenn eine Anlage unterhalten
werden müsse. Wenn man ein Haus besitze, müsse man entsprechende Mittel bereit stellen,
um die Renovationen und Sanierungen durchführen zu können. Bezüglich Schulden habe er
sich beim Finanzverwalter rückversichert. Es könne in diesem Zusammenhang nicht von
Schulden gesprochen werden, sondern er bitte, auf den rosaroten Seiten im Buch die
zweitletzte Kostenrechnung anzusehen. Dort werde klar von einem Wiederbeschaffungswert
gesprochen. Die Anlagen – die Bewertung sei auch vom Kanton gestützt – lägen bei rund
86 Millionen Franken. Die entsprechenden Abschreibungen seien ersichtlich. So müsse nicht
von Schulden gesprochen werden, sondern von einem Betrag, der jährlich eingesetzt
werden müsse, um die Anlagen zu unterhalten.
Daniel Vögeli schliesst an, Thomas Frey habe erklärt, in ihrer Fraktion sei Eintreten mit
12 : 1 Stimme beschlossen worden. Heute sei es nicht Dr. Max Pfenninger, sondern er
selber, der entgegen votiere. Wenn man die Unterlagen studiere, sehe man, dass vor zwei
Jahren Fremdkapital vorhanden gewesen sei, das das Anlagevermögen überschritten habe.
Fremdkapital seien für ihn Schulden und nicht Geld in dieser Spezialfinanzierung. Das
Problem sei, dass die früheren Anschlussgebühren und dieses Geld in die laufende
Rechnung hinein gesteckt worden seien. Von daher sei dort etwas entzogen worden, das
jetzt hier fehle. Das Ziel müsse sein, dass die Abwasserbeseitigungsanlage als solche, die
keinen Veräusserungswert habe, abgeschrieben und schuldenfrei sei und das Geld, das
nicht in dieser Finanzierung enthalten sei, wieder heraus genommen werden. Sie müsse in
einem guten Zustand erhalten bleibe. Dieses Ziel sei nicht erreicht. Vor zwei Jahren habe es
geheissen, die Gebühren müssten zugegebenermassen massiv erhöht werden, weil ein
Sanierungsbedarf vorhanden sei. Gelöst sei das Problem innerhalb von zwei Jahren sicher
nicht. Es habe sogar einen Beschluss gegeben, der dem zwar fakultativen Referendum
unterstellt worden. Jetzt solle dies schon wieder geändert werden. Die Schulden seien noch
vorhanden. Das Geld sei aus seiner Sicht noch nicht zurück erwirtschaftet. Da die
Reglemente noch nicht vorhanden seien und es möglicherweise auch wieder eine
Anpassung gebe, sei schlichtweg der falsche Zeitpunkt, eine wenn auch bescheidene
Gebührenreduktion vorzunehmen, weil man sonst im nächsten Jahr möglicherweise wieder
erhöhen müsse. Die Grundlagen fehlten und die Zeit sei nicht da. Deshalb werde er für
Nichteintreten stimmen.
Beat Loosli meint, Daniel Vögeli habe das Richtige gesagt. Früher habe man mit den
Anschlussgebühren wie der Zauberer, der das Kaninchen aus dem Zylinder nehme,
Rechnungen „geschönt“. Er denke, daran könnten sich einige der Anwesenden erinnern, die
schon dabei gewesen, als noch das Vollamt des Stadtrates bestanden habe. Damals sei
dies ab und zu diskutiert worden. Dies sei auch ein Grund gewesen, weshalb die Stadt Olten
sehr früh auf Bestreben der GPK eine Spezialfinanzierung eingeführt habe, damit dies nicht
mehr möglich gewesen sei. Die vorhandenen Schulden seien aus seiner Sicht
gewissermassen hypothetisch, weil die Anschlussgebühren zumindest früher noch als
Abschreiber in die Anlagebuchhaltung führen müssen. In diesem Sinne, dass die Kosten
netto enthalten gewesen seien. Er mache bei dieser Schuld ein Fragezeichen. Heute
bestehe noch ein Anlagevermögen, das abgeschrieben werde und das für die ganze
Gebührenberechnung einmal angenommen worden sei. Er bezweifle bei dieser
Gebührenberechnung, ob sie, wenn sie an den Preisüberwacher weiter gezogen würde,
noch auf dieser Höhe – zumindest wenn keine Reduktion gemacht werde – gestützt werden
könnte. Er bitte zuzustimmen und denke, es sei einmal ein anderes Zeichen aus dem
Parlament. Es habe seiner Meinung nach, seit er dabei sei, praktisch noch nie einer
Gebührensenkung zugestimmt, sondern immer nur erhöht.
Mit 39 : 2 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Mit 39 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
1.
Der Reduktion der Benützungsgebühr und der damit verbundenen Änderung der
Gebührenordnung wird wie folgt zugestimmt:
 beim Grundverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.20/m3
MWSt)
auf neu Fr. 3.40/m3 (inkl.
 beim Mehrverbrauch ( 100 m3/Jahr) um Fr. 0.10/m3
MWSt)
auf neu Fr. 4.00/m3 (inkl.
2. Die neuen Benützungsgebühren treten auf den 1. Januar 2003 bzw. auf das
1. Verrechnungsquartal 2003 in Kraft.
3.
Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Mitteilung an:
Baudirektion II
Verwaltungsleitung Baudirektion II (3)
Stadtbauamt (6)
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 3/13
Prot.-Nr. 43
Stadtentwicklung, Dienstleistungen und Honorare/Kreditbewilligung
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Olten wird im Regierungsprogramm 2001 – 2005 des Stadtrates als Stadt im Aufbruch
bezeichnet. Ziel der zukünftigen Stadtentwicklung ist – in enger Zusammenführung
von Planungs-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltfragen – die optimale
Ausschöpfung vorhandener und künftiger Ressourcen durch die Realisierung
konkreter Projekte, welche zum unverwechselbaren Profil der Stadt beitragen.
Der Erfolg einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung, für welche die
notwendigen Strukturen und Kompetenzen in der Gemeindeordnung und in speziellen
Richtlinien definiert wurden, basiert auf drei Eckpfeilern: den auf das gewünschte Profil der
Stadt ausgerichteten Zielsetzungen, den gewählten Verfahren sowie den Instrumenten, die
sich für die Umsetzung konkreter Projekte eignen. Es geht darum, nicht auf der Ebene von
Konzepten und Leitbildgedanken zu verharren, sondern durch die Realisierung konkreter
Projekte die Stadtentwicklung zu verdeutlichen.
Die Instrumente zur erfolgreichen Umsetzung von Projekten – Planungsgrundlagen, Listen
über Chancen und Entwicklungspotenziale der Stadt in den verschiedensten Bereichen,
Liegenschafts- und Grundstückskataster usw. – müssen laufend nachgeführt werden. Sie
sind auch Grundlagen für das Standortmarketing.
2. Organisationsstruktur
Gemäss Artikel 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten kann der Stadtrat aus
seiner Mitte oder kombiniert mit Angestellten der Stadtverwaltung aufgabenorientiert
ständige oder Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden und diese mit den für die Zielerreichung nötigen
Kompetenzen ausstatten. Bei Bedarf können aussenstehende Fachpersonen beigezogen
werden. Explizit wird in Artikel 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine ständige Arbeitsgruppe
für die Stadtentwicklung definiert. Diese setzt sich zusammen aus dem Stadtpräsidenten
oder der Stadtpräsidentin sowie den Direktoren bzw. Direktorinnen der Baudirektionen I und
II. Gemäss Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe a Geschäftsordnung sind die Stadtentwicklung,
der öffentliche Verkehr und die Wirtschaft der Direktion Präsidium zugewiesen. Artikel 26
Absatz 3 Geschäftsordnung ordnet auch die Kommission für Stadtentwicklung der Direktion
Präsidium zu. Die genannten Gremien sind seit 1. Januar 2002 an der Arbeit.
3.
Erwägungen
a. Gemäss den genannten, am 10. September 2001 vom Stadtrat genehmigten Richtlinien
und den Vorstellungen des Stadtrates sind wie erwähnt Planungsgrundlagen und Listen über
die Chancen und Entwicklungspotentiale unserer Stadt sowie ein Liegenschafts- bzw.
Grundstückskataster zu erstellen, die laufend nachgeführt werden. Die Grundeigentümer
oder Grundeigentümerinnen sowie die potentiellen Investoren und Invetorinnen sollen durch
vermehrte Kontakte und persönliche Gespräche durch Vertreter oder Vertreterinnen der
Stadt über die Entwicklungsmöglichkeiten, die Anliegen und Absichten der Stadt Olten
informiert und für zukunftsorientierte Projekte gewonnen werden. Für die Realisierung der im
Interesse der Stadtentwicklung stehenden Projekte sind geeignete Finanzierungsmodelle zu
entwickeln. Für den Bereich Stadt- und Verkehrsplanung sind planungsrechtliche
Grundlagen zu schaffen, um die für die Realisierung der einzelnen Projekte notwendigen
Verfahren möglichst rasch und reibungslos durchführen zu können. Dabei sind die Kriterien
einer nachhaltigen Entwicklung in den Vordergrund zu stellen, das heisst es ist in allen
Politikfeldern darauf zu achten, dass eine Balance zwischen Ökonomie, Ökologie und
Sozialverträglichkeit hergestellt wird.
b. Zur Erfüllung dieser Zielsetzungen wurde vom Gemeindeparlament im Rahmen des
Budgets 2002 auf Grund einer ersten Einschätzung des Bedarfs ein Kredit in der Höhe von
CHF 100'000 bewilligt. Dem Gemeindeparlament wurde zu jenem Zeitpunkt noch keine
separate Vorlage unterbreitet, weil in der Startphase noch nicht absehbar war, ob die künftig
erforderlichen Aufwendungen in der Kompetenz des Parlamentes oder des Stadtrates liegen
würden.
c. Mit Blick auf die zahlreichen Projekte auf verschiedensten Gebieten – Bau, Erschliessung,
Planung, Verkehr, Wirtschaft, Bildung, Kultur, Sport, etc. – ist heute auf Grund der
Erfahrungen des ersten Jahres ersichtlich, dass zur Erstellung der nötigen
Entscheidgrundlagen wie auch für die konkrete Unterstützung von Vorhaben, die sich positiv
auf die Stadtentwicklung auswirken werden, finanzielle Mittel erforderlich sind, welche
gemäss Gemeindeordnung in der Finanzkompetenz des Gemeindeparlamentes liegen (Art.
23 Gemeindeordnung). Die Betragshöhe (CHF 100'000) bewirkt sodann, das der Beschluss
über diese jährlich wiederkehrende Ausgabe dem fakultativen Referendum untersteht (Art.
14 GO). Für das Budgetjahr 2003 wird erneut ein Betrag von CHF 100'000 beantragt. Dieser
kann für die Folgejahre den Bedürfnissen und Planungsständen angepasst werden.
Beschlussesantrag:
I.
1.
Für Dienstleistungen und Honorare zu Gunsten der Stadtentwicklung wird ein jährlich
wiederkehrender Betrag von CHF 100'000 bewilligt und im Voranschlag 2003 ein
entsprechender Kredit von CHF 100'000 zu Lasten Konto 791.318 aufgenommen.
2. Das Stadtpräsidium in Zusammenarbeit mit
Stadtentwicklung wird mit dem Vollzug beauftragt.
dem
Stadtratsausschuss
II.
Ziffer I./1. des Beschlussesantrags untersteht dem fakultativen Referendum.
-
-
-
-
-
für
die
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Namens der GPK spricht Patrick Häuptli. Die GPK habe dem Antrag des Stadtrates
einstimmig zugestimmt. Sie hätten diesen Kredit als Mittel zur Lancierung von Projekten und
Visionen, die im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung entwickelt werden sollten,
angesehen. Mit diesem Kredit sollten nicht nur im Bereich des Bau Visionen erarbeitet
werden, was bis jetzt der Schwerpunkt gewesen sei, wo der Kredit ausgeschöpft worden sei,
sondern es wäre auch auf anderen Bereichen solche Projekte möglich. Kultur, Umwelt und
Sport wären hier weitere mögliche Einsatzgebiete dieses Kredits. Im Zuge dieses Geschäfts
sei auch die ganze Rolle der Kommission für Stadtentwicklung diskutiert worden. Man habe
aus Voten entnehmen können, dass die Kommission ihre strategische Entwicklung noch ein
Stück weit genauer festlegen müsse, aber dass es eine strategische Kommission sein sollte
und mit Hilfe dieses Kredits gewisse Visionen für die Stadtentwicklung bilden sollte.
Stadtpräsident Ernst Zingg macht folgende Ausführungen zur bisherigen Verwendung des
bestehenden Kredits. Das Parlament habe das Recht dazu. Es sei dann auch aus der
Rechnung 2002 ersichtlich. In der Ausgangslage gehe es im dritten Abschnitt darum, welche
Instrumente grundsätzlich für die Stadtentwicklung gebraucht würden: Planungsgrundlagen,
Listen, Auflistung, Grundlagen, um überhaupt Stadtentwicklung zu betreiben.
Stadtentwicklung sei nicht nur eine Angelegenheit des Bauens. Im Regierungsprgramm
stehe eine Headline „Wir bauen an unserer Zukunft“. Auf der zweiten Seite stehe jedoch
weiter: „Es geht nicht nur um das Bauen, um das geht es selbstverständlich auch“. Es gehe
auch um Projekte in völlig anderen Bereichen wie Bildung und Umwelt. Bis jetzt habe man
aus dem bestehenden Kredit im Jahr 2002 Geld für das Konzept, die Attraktivierung des
Aare- und Dünnernraums ausgegeben. Im Zusammenhang mit dem Bifangplatz sei ein
Kredit freigegeben worden wie auch für die Projektleitung bei der Situation
Innenstadtverkehr, bei der alle politischen Kreise wie auch Verbände, Vereine und
Organisationen integriert seien. Er führe folgendes Beispiel an, wo man zukünftig gefordert
sein werde: Es bestehe ein Riesenpotential im SBB-Areal Bahnhof Richtung Industrie, das
Industriewerk, bei dem die SBB, die Stadt Olten und der Kanton im Januar oder Februar die
Planung in Angriff nehmen würden. Hier werde die SBB als Eigentümerin einen grossen
Kredit sprechen. Die Stadt sei angegangen worden, sich hier mit einigen Prozenten zu
beteiligen. Etwas ganz Praktisches, vielleicht etwas Billigeres, wo die nötigen Mittel
vorhanden sein müssten: Es gehe darum, dass in der Stadt eine Firma integriert werden
könnte, die ihren Holdingsitz in Olten haben möchte. Wir seien bekanntlich sehr günstig und
sehr gut im Bereich der Holdingsteuern. Diese Firma werde jedoch aus England dominiert.
Wir hätten ein Projekt eingeben müssen, wie gut wir in der Stadt Olten seien. Das Ganze
habe in Englisch abgefasst werden müssen. Es handle sich um ein recht grosses Dossier,
was Kosten in der Höhe von einigen tausend Franken Kosten verursache. Solche Sachen
würden über diesen Kredit durch den stadträtlichen Ausschuss, der bei der Stadtentwicklung
integriert sei, freigegeben. Eine Aussage zum Votum von Herrn Häuptli, die ganz wichtig sei:
Bei der Beschlussfassung über die Kommission für Stadtentwicklung, über die ganzen
Organe, einen Ausschuss und eine Fachgruppe, hätten sie immer gesagt, es werde eine
laufende Überprüfung der Tätigkeiten gemacht und nach ungefähr einem Jahr werde über
die Bücher gegangen. Die Ausführungen von Herrn Häuptli seien völlig richtig, dass sowohl
die eigentliche Kommission für Stadtentwicklung wie der stadträtliche Ausschuss und die
Fachgruppe ihre Tätigkeiten ansähen, optimierten, überprüften und wieder aufeinander
abstimmten. Hier befinde man sich in einem laufenden Prozess. Er denke, es komme gut,
weil der Stadtrat die bisher auch von der Kommission geleistete Arbeit als sehr gut bewerte.
Dr. Markus Ammann erklärt, die SP-Fraktion sei für Eintreten und unterstütze den Antrag des
Stadtrates. Sie seien der Meinung, es sei ein wichtiges Instrument. Es sei wichtig, dass der
Stadtrat den notwendigen Spielraum erhalte, um die Entwicklung in dieser Stadt zu fördern.
Er sei auch froh, dass sich durchgesetzt habe, dass die Stadtentwicklung nicht nur räumliche
Stadtplanung sei, sondern tatsächlich weitergehe. Bildung, Umwelt und Wirtschaft seien
auch in den ganzen Bereich Stadtentwicklung eingebunden, und er denke, es sei für die
Stadt Olten im Moment eine grosse Chance, wenn dies angepackt werden könne. Die Stadt
habe sehr viele Chancen, und er habe das Gefühl, sie sie manchmal etwas im Aufbruch.
Diese Chance dürfe tatsächlich nicht verpasst werden. Wenn man überlege, was
Stadtentwicklung heisse, komme man zum Schluss, dass das Ziel der Stadtentwicklung das
Wohlbefinden der Bevölkerung in dieser Stadt sein müsse. Dies sei das einzige Ziel, das
erreicht werden müsse, und zwar in allen Belangen. Dies heisse letztlich, die Stadt müsse für
die Menschen, die Gesellschaft als Ganzes, aber auch für die Wirtschaft attraktiv gemacht
werden. Dies in einer gesunden, intakten Umwelt. Allen sei klar, dass es nicht ohne Studien,
Analysen und Unterstützung bei gewissen Projekten, ohne Ideenwettbewerb und Konzept
gehe. Dies koste einfach Geld. Da könne man machen, was man wolle. Er bitte namens der
SP-Fraktion, dem Antrag zuzustimmen.
Christian Wüthrich sagt, er sei ein aktives Mitglied der Kommission für Stadtentwicklung, und
dürfe sagen, die Zeit wäre reif. Nicht nur für sie, dass sie Mittel hätten, sondern generell. Sie
hätten ihre Arbeiten überdacht und möchten visionär werden, gewisse Projekte in Angriff
nehmen können, breiter diskutieren können, was in Olten laufe. Es gehe längstens nicht
mehr um das Bauen. Ganz verschiedene Sachen fesselten sie momentan. Klar gebe es
grosse Projekte. Der vorliegende grosse GVP-Plan absorbiere sie sicher auch in diesem
Sinne. Er sei guter Dinge, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde und das Geld
sinnvoll eingesetzt werde, damit der Treppenschritt nach oben gemacht werden und man
sich von den Alltagsgeschäften lösen könne, die im Bereich Bau schon genügend abgedeckt
würden, und damit die Arbeit visionär und grosszügiger verrichtet werden könnte. Vielleicht
meldeten sich die anderen Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung auch noch heute.
Pius Caminada möchte sich nicht als Mitglied der Kommission für Stadtentwicklung äussern.
Es freue ihn, dass die CVP-Fraktion der Meinung sei, es gebe viele Aufgaben bei der
Stadtentwicklung und die Fr. 100'000.— seien eher wenig.
Candidus Waldispühl führt aus, man sei sich einig, dass die Stadtentwicklung gerade in der
heutigen Zeit mit grosser Priorität gefördert werden müsse. Aktuell hätten sich aus den
verschiedensten Gründen sehr interessante Perspektiven für unsere Stadt aufgetan. Sie alle
müssten mit viel Sorgfalt und Engagement zu guten Lösungen geführt werden. Es sei völlig
klar, dass der Stadtrat hier über den nötigen finanziellen Verhandlungsspielraum verfügen
sollte. Man könne dort ein Problem orten, dass der Finanzrahmen im Gegensatz zu anderen
zweckgebundenen Ausgaben dem Stadtrat sozusagen eine Generallizenz erteile, welche
Vorhaben er auch immer habe, Gelder einzusetzen. Wichtig finde er in diesem
Zusammenhang eine gute Transparenz zwischen dem Stadtrat und dem
Gemeindeparlament. Er könnte sich vorstellen, dass der Stadtrat sich vielleicht einmal
könnte und Projekte namentlich ausführen und aufzählen könnte, die er als Projekte der
Stadtentwicklung betrachte. Dann wüsste man auch, in welche Richtung es gehe. Er denke,
dort könnte noch etwas verbessert werden. Die Grüne Fraktion unterstütze den Antrag des
Stadtrates.
Rolf Sommer erklärt, nachdem die SVP zuerst bezüglich des Betrages sehr skeptisch
gewesen sei und die Fraktion in der Diskussion von Herrn Kohler sehr gut informiert worden
sei, stimme sie dem Antrag zu. Er hoffe auf ein gutes Gelingen. Die Kostenwahrheit solle
auch Kontrolle sein, und es solle ausgewiesen werden, was ausgegeben worden sei.
Christian Wüthrich zeigt sich erstaunt, dass die SVP skeptisch gewesen sei, hätten sie doch
einen sehr guten, aktiven Vertreter in der Kommission für Stadtentwicklung, der seine
Aufgaben hervorragend löse. Dies sei seine persönliche Meinung. Wenn er an der Sitzung
nicht dabei gewesen und gefragt worden sei, tue es ihm leid, weil er wirklich die Anliegen
massiv und aktiv vorwärts treibe.
Rolf Sommer antwortet, sie hätten Marcel Buck nicht gefragt. Sie hätten jedes Jahr ein- bis
zweimal Sitzungen, an die alle Kommissionsmitglieder für die Geschäfte eingeladen würden.
Diesmal hätten sie es nicht gemacht, weil sie schon Anderes zu tun gehabt hätten.
Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
I.
1.
Für Dienstleistungen und Honorare zu Gunsten der Stadtentwicklung wird ein jährlich
wiederkehrender Betrag von CHF 100'000 bewilligt und im Voranschlag 2003 ein
entsprechender Kredit von CHF 100'000 zu Lasten Konto 791.318 aufgenommen.
2. Das Stadtpräsidium in Zusammenarbeit mit
Stadtentwicklung wird mit dem Vollzug beauftragt.
dem
Stadtratsausschuss
II.
Ziffer I./1. des Beschlussesantrags untersteht dem fakultativen Referendum.
Mitteilung an:
Stadtpräsidium
Baudirektion II
Stadtschreiber
Verwaltungsleitung Baudirektion II (3)
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten
Verteilt am:
für
die
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 29/7
Prot.-Nr. 44
Stadthaus, Betonsanierung Obergeschosse/Kreditbewilligung
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Das Stadthaus ging aus einem 1958 prämierten Wettbewerb hervor, den die Architekten Willi
Frey und Alois Egger, Solothurn, gewonnen hatten. Die Stadthaus-Anlage gliedert sich in 3
Hauptbaukörper: den 1-geschossigen Basisbau mit Ratsaal, den 10-geschossigen
Hochhauskörper, der mittels eines kräftigen Stützengeschosses (Terrassengeschoss) auf die
Basis abgestützt ist sowie das 6-geschossige ehemalige Post- und Wohngebäude
(Dornacherstrasse 5). Seit der Fertigstellung 1966 unterlag das Stadthaus der für diese Art
von Bauwerk üblichen Alterung, obschon in der Botschaft des Gemeinderates zur
Gemeinde-Urnenabstimmung vom 28. Mai 1961 im Baubeschrieb folgendes festgehalten
wurde: „Die aussen sichtbaren Betonflächen sind in Sichtbeton mit Weisszement
vorgesehen. Dadurch bekommt der Beton ein helles Aussehen und benötigt trotzdem keinen
Unterhalt!“
Abgesehen von einer Nachbeschichtung einzelner Betonfassadenteile erfolgten bis Mitte der
80-Jahre keine instandhaltenden Massnahmen. Seit Ende der 70-Jahre zeigten sich aber
zunehmend Abplatzungen von Betonteilen in Folge korrodierter Armierungen sowie Risse
bei konstruktiv ungenügenden Details. Der sich zusehends verschlechternde Gesamtzustand
sowie die nicht mehr zeitgemässe Innenausstattung veranlassten den Stadtrat 1985, die
Planung der Instandsetzung der Gebäudehülle und der Modernisierung im Innern
einzuleiten. Dabei stand von Anfang an fest, dass das äussere Erscheinungsbild des
Stadthauses erhalten bleiben soll. Dabei stand eine verbesserte Wärmedämmung in Form
einer aufwendigen Isolation der Fassaden nicht zur Diskussion.
2. Laufende Unterhaltskosten und Instandsetzungs-Investitionen 1988 – 2002
Das Stadthaus-Gebäude inkl. Liegenschaft Dornacherstrasse 5 weist einen Gebäudeversicherungswert von Fr. 31 Mio. auf.
Die ETH Zürich, Professur für Architektur und Baurealisation, hat im Auftrag des
Bundesamtes für Konjunkturfragen in Zusammenhang mit dem Impulsprogramm
Bau den Unterhaltsbedarf im Bauwesen intensiv untersucht. Zusammenfassend
sind folgende Erkenntnisse gewonnen worden:
Unter dem Begriff Unterhalt versteht man das Wahren bzw. Wiederherstellen der Substanz
ohne wesentliche Veränderung der Nutzung und/oder des ursprünglichen Wertes. Zum
Unterhalt zählen die Instandhaltung und die Instandsetzung.
Instandhaltung (laufende Rechnung)
Wahren der (ursprünglichen) Funktionstauglichkeit durch einfache und regelmässige
Massnahmen. Der in der Untersuchung ermittelte jährliche Instandhaltungsaufwand beträgt
ca. 0,8 % bis 1,1 % des Gebäudeversicherungswertes.
 Fr. 248'000.— bis Fr. 341'000.— pro Jahr
Instandsetzung (Investitionsrechnung)
Wiederherstellen der Funktions- und Gebrauchstauglichkeit (nach heutigem Standard) mit
ausreichender Sicherheit und vereinbarter Dauerhaftigkeit. Je nach gewählter Konstruktion
ist im Durchschnitt mit einem jährlichen Instandsetzungsaufwand von 1,6 % bis 2,6 % des
Gebäudeversicherungswertes zu rechnen.
 Fr. 496'000.— bis Fr. 806'000.— pro Jahr
Diese Beträge sind selbstverständlich als Durchschnittswerte über 10 – 15 Jahre anzusehen.
Die Aufstellungen im Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3 verdeutlichen, dass die
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten während den letzten 15 Jahren weit unter dem
vom Bund empfohlenen Richtwert liegen.
3. Betonsanierung Obergeschosse 2003 / Kostenzusammenstellung
Seit der Erstellung des Stadthauses im Jahre 1965 wurden bei sämtlichen Fassaden der
Obergeschosse während den Jahren 1983, 1985 und 1987 eigentliche Betonsanierungen
durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auf dem Gebiet der
Betonsanierung inzwischen markante technische Fortschritte erreicht wurden.
3.1 Ausführungsbeschrieb der Fassadensanierungen (Betonsanierung)
Baustelleninstallation
Fassadengerüstung
Erarbeitung Schadenbild anhand von Messungen
Vorbereitungsarbeiten
Untergrundvorbereitung
Armierungsbehandlung
Reprofilierung von Schäden
Rissinjektionen
Oberflächenschutzsystem auftragen
Abdichtungen ersetzen
Bauversicherung
Bauprovisorien
Anpassungsarbeiten
3.2 Aufstellung nach Prioritäten / Kosten
Die Ermittlung der Kosten basiert auf Richtofferten von Unternehmern. Das genaue Ausmass
der Schäden ist erst mit der erforderlichen Gerüstung zu beziffern. Die Berechnung basiert
zur Zeit auf Ausmassen und Erfahrungszahlen von Vergleichsobjekten.




Westfassade (Betonsanierung)
Fr.
240'000.-Südfassade (Betonsanierung)
Fr.
150'000.-Ostfassade (Betonsanierung)
Fr.
250'000.-Nordfassade (Betonsanierung)
 Aussentreppe
 Dachdeckerarbeiten 10. OG
 Ersatz
des
Dachdichtungsbelages
allen Anschlüssen
 Baumeisterarbeiten 10. OG
 Stellen
eines
Hochbaukranes,
Abbruch
Pflanzenbetonkübel
 Abbruch des Betondachbelages und Entsorgung
 Anpassarbeiten Abläufe, Wandanschlüsse etc.
 Portables neues Pflanzensystem
Total Nordfassade
Fr.
360'000.--
Total aller 4 Etappen
Fr.
2003
2004
2005
inkl.
der
2006
1'000'000.--
4. Schlussbemerkungen
Die Kosten für die Betonsanierungen sind insofern schwer zu ermitteln als das Ausmass der
effektiven Schäden erst auf dem Baugerüst ersichtlich sind. Die
Kostenberechnungen basieren daher auf Grund von Erfahrungszahlen von
Vergleichsobjekten und den früheren Betonsanierungen am Stadthaus.
Mit den vorgesehenen Sanierungen werden die Betonfassaden des Stadthauses für die
nächsten 15 Jahre instand gestellt.
Beschlussesantrag:
1. Der Kredit für die gesamten 4 Etappen der Betonsanierungen der Obergeschosse des
Stadthauses von Fr. 1 Mio. wird zugunsten der Investitionsrechnung 2003, KontoNr. 090.503.08 bewilligt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
-
-
-
-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der
Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Pius Caminada macht folgende Ausführungen: Die GPK sei von der Stadträtin über den
Bericht informiert worden und der Überzeugung, die Sanierung sei notwendig. Es seien
Fragen betreffend energietechnischer Verbesserungen gestellt worden. Dies beziehe sich
jedoch nur auf die Fenster des Stadthauses. Es handle sich um eine reine Betonsanierung
und Substanzerhaltung des Gebäudes. Die GPK stimme dem Beschlussesantrag einstimmig
zu.
Daniel Schneider meint, auch wenn die Architektur des Stadthauses nicht jedermannsund
jederfraus Sache sei, sei das Gebäude doch zu einem markanten Teil unserer
Stadtsilhouette geworden und widerspiegle den Zeitgeist der Bauzeit. Die Sanierung von
Betonbauten sei eine fachlich diffizile Angelegenheit, wenn das Bild des Gebäudes nicht
deformiert werden solle. Man habe mehr schlechte als gute Beispiele, auch in unserer Stadt,
sehen dürfen. Es komme wahrscheinlich daher, dass gegen Beton grundsätzlich eine
gewisse Antipathie vorhanden sei. Das Stadthaus habe ganz klar eine bauliche Qualität, und
die zuständige Direktion sei in diesem Sinne gefordert, die Gestalt dieses Gebäudes zu
bewahren. Die SP-Fraktion stimme dem Antrag des Stadtrates zu und erwarte einen
sensiblen Umgang mit der vorhandenen Substanz.
Thomas Frey sagt, Daniel Schneider habe es sehr schön gesagt: Das Stadthaus sei nun
einmal in dieser Form vorhanden. Dass das Gebäude einen entsprechenden Unterhalt
brauche, sei allen klar. Die FdP-Fraktion sei auch einstimmig für Eintreten. Er möchte jedoch
noch zu bedenken geben, dass bei der Vergabe der Arbeiten vielleicht – soweit dies die
Submissionsverordnungen zuliessen - einheimische Unternehmungen berücksichtigt werden
sollten. Bei der Vergabe der gleichen Sanierung im Erdgeschoss habe dies zum Teil
verständlicherweise zu Ungemach geführt.
Dr. Cyrill Jeger äussert sich ebenfalls zu Baufachfragen. Es werde vielleicht immer mehr
eines seiner Themen. Man habe einfach zu wenig zur Substanz geschaut. Die Grüne
Fraktion sei auch für Eintreten und Zustimmung. Sie möchten aber bereits jetzt darauf
hinweisen, dass die ganzen Fenstergeschichten auch angegangen werden sollten und
zusätzliche Kosten brächten. Dies sei ökologische Sanierung, die Energie sparen helfe und
die Lebensqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeit sichern helfe. Es sei wahrscheinlich
unbestritten, dass diese Kosten auf uns zukommen würden.
David Brunner erklärt, die notwendig gewordenen Arbeiten erschienen für die Werterhaltung
unabdingbar. Die Kosten befänden sich in einem vertretbaren Rahmen und die Arbeiten
seien für die CVP-Fraktion deshalb unumstritten. Sie sei für Eintreten und werde dem Antrag
einstimmig zustimmen.
Dr. Arnold Uebelhart weist darauf hin, dass das Stadthaus Ausdruck sei, dass die am Boden
kriechenden Städte etwas nach oben projizierten, damit Platz für verschiedene Sachen in
der Stadt geschaffen werde. Die Idee sei folgende gewesen: „Dem Zukunftsglauben
mittelalterlicher Kirchen- und Städtebauer“ habe man Ausdruck geben wollen. Er finde dies
bedenkenswert, und man solle nicht immer gleich abweisend sein.
Mit 40 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Mit 39 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
I.
1. Der Kredit für die gesamten 4 Etappen der Betonsanierungen der Obergeschosse des
Stadthauses von Fr. 1 Mio. wird zugunsten der Investitionsrechnung 2003, KontoNr. 090.503.08 bewilligt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I./1. des Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Mitteilung an:
Baudirektion I
Stadtbaumeister
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 18/20, 29/7
Prot.-Nr. 45
Stadtpolizei, Einsatzzentrale, Büros und zentrale Steuerung, Sanierung und Ersatz bzw.
Erneuerung/Kreditbewilligung
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Die Sanierung und Erneuerung der Räumlichkeiten für die Stadtpolizei im Bereich
Einsatzzentrale und Empfang war grundsätzlich im Jahr 2002 vorgesehen. Aus diesem
Grund wurden denn auch im Budget 2000 Fr. 116'000.— und 2001 Fr. 334'000.— Kto-Nr.
090.503.11 die erforderlichen Kredite von Fr. 450'000.— bewilligt. Im Zusammenhang mit
der neuen Raumzuteilung im Stadthaus und dem damit verbundenen Umzug der Stadtpolizei
von den Räumlichkeiten der ehemaligen „Hübelipost“ ins Stadthaus wurde der erwähnte
Kredit für die entsprechenden Einrichtungen benötigt.
Aus den erwähnten Gründen ist für die Sanierung und Erneuerung der Räumlichkeiten im
Bereich Einsatzzentrale und Empfang der Stadtpolizei ein erneuter Kredit von Fr. 355'000.—
erforderlich. Zeitgleich müssen in der Einsatzzentrale der Stadtpolizei die verschiedenen
Systeme zentral gesteuert werden. Dies löst zusätzliche Kosten von Fr. 95'000.— aus. Da
der bereits bewilligte und verwendete Kredit von Fr. 450'000.— und der neu zu bewilligende
von Fr. 450'000.— (Fr. 355'000.— und Fr. 95'000.—) in einem direkten Zusammenhang
stehen, muss das Bruttoprinzip angewendet werden. Gemäss Art. 14 lit. c der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten ist daher eine separate Vorlage mit Referendumsmöglichkeit erforderlich.
2. Sanierung Erneuerung der Räumlichkeiten Einsatzzentrale, Empfang und Büros
Stadtpolizei / Kostenzusammenstellung
Die Sanierung umfasst die Räume Windfang, Besucher, Schalter, Zentrale 1 und 2, Korridor,
Besprechung und Postenchef.
Die Ermittlung der Kosten basiert auf Richtofferten von Unternehmen.
Kostenvoranschlag:
Abbrucharbeiten
Betonfräserarbeiten
Baumeisterarbeiten
Empfang, Schalterfront
Schreinerarbeiten
Spezialregal für Technik
Elektrische Installationen für Fernbedienungstableau im Planton
Lüftungsanlage
Decken und Bodenbelege
Malerarbeiten
Vertikallamellen und Insektenschutzgitter
Mobiliar
Baureinigung
Diverses und Reserve
(Erschwernisse 24 Std. Betrieb)
Total Investitionsausgaben inkl. MwSt
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
5’000
7’000
4’500
53’000
14’500
16’000
62’000
17’000
51’500
21’500
11’000
87’000
2’500
2’500
Fr.
355’000
3. Zentrale Steuerung der verschiedenen Systeme in der EZ (Einsatzzentrale) Stadtpolizei
Da die Einsatzzentrale vor allem während der Nacht (18.00 – 07.30 Uhr) mit einer EinPersonen-Belegung besetzt ist, ist eine einheitliche und zentrale Bedienungsoberfläche
unbedingt erforderlich. Damit wird ermöglicht, dass auch bei grösseren Ereignissen die
notwendigen Sofortmassnahmen und anfallenden Arbeiten speditiv eingeleitet und erledigt
werden können. Zudem werden mögliche Bedienungsfehler auf ein Minimum reduziert.
Die verschiedenen Systeme, z. B. ein Lichtmanagement-System, ein oder mehrere Videoüberwachungs-Systeme, ein Audio-System, ein Info-System, ein Security-System, usw.
werden mit einem Schnittstellenrechner verbunden und die verschiedenen Systeme können
von einer einheitlichen, funktionellen Bedienoberfläche aus bearbeitet werden.
Die Gestaltung der Oberflächen wird individuell den jeweiligen Bedürfnissen angepasst und
benutzerfreundlich gestaltet. Die Bedieneinheiten können beliebig ergänzt und parallel
betrieben werden.
Komplette Steuerungen der Neben- und Hilfssysteme in einer Einsatzleitzentrale. Alle
Systeme werden über eine zentrale Bedieneinheit mit einheitlicher Bedienoberfläche via
Touch-Screen oder Maus angesteuert.
Kosten Fr. 95'000.—
4. Gesamtkosten
Bereits bewilligter Kredit im Budget 2002 (Kto.-Nr. 090.503.11)
Fr.
450'000.—
Zu bewilligender Kredit zu Lasten Budget 2003 (Kto-Nr. 090.503.11):
Sanierung
und
Einsatzzentrale
Kostenzusammenstellung
und
Erneuerung
Empfang
Fr.
der
Räumlichkeiten
Stadtpolizei
/
355'000.—
Zentrale Steuerung der verschiedenen
Systeme der Einsatzzentrale
Fr. 95'000.—
Fr.
450'000.—
Beschlussesantrag:
1. Der Kredit für die Sanierung und den Ersatz der Einsatzzentrale Stadtpolizei, Sanierung
Büros und zentrale Steuerung von Fr. 450'000.— wird zu Gunsten der Investitionsrechnung 2003, Kto-Nr. 090.503.11 bewilligt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
-
-
-
-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der
Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Namens der GPK spricht Daniel Schneider. Demjenigen, der am Tag der offenen Tür vor ein
oder zwei Jahren die Gelegenheit genutzt habe, die Räume der Stadtpolizei zu besichtigen,
seien hoffentlich die Haare zu Berge gestanden. Er nehme an, das aparte Gelb an den
Wänden sei nicht so geplant, sondern seien die Rückstände von 40 Jahren Nikotin. Zur
Infrastruktur könne er nicht viel sagen, da er von den Geräten nichts verstehe. Sie sähen
jedoch nicht mehr so flott und neu aus. Es sei etwas laienhaft. Sie hätten sich jedoch von
Stadträtin Doris Rauber überzeugen lassen, dass es nötig sei, und sie sähen auch, dass der
Ersatz fällig sei. Der Windfang habe zu diskutieren gegeben, weil sie angeregt hätten, dass
im Rahmen einer Studienebene das ganze Entrée des Stadthauses angesehen werden
solle, da es immerhin die Visitenkarte des Gebäudes sei, das saniert werden solle. Sie
möchten ein etwas besseres Welcome im Stadthaus. Dies sei aber ein Hinweis, dass es
näher angesehen und gestalterisch erfasst werden solle. Mit Befriedigung hätten sie zur
Kenntnis genommen, dass das Mobiliar das gleiche System sei, wie es im ganzen Stadthaus
angewendet werde. Das heisse, dass die Sachen untereinander getauscht werden könnten,
und nicht jede Abteilung habe ein anderes Möbelsystem. Selbstverständlich hätten sie auch
gefragt, was mit den Fr. 450'000.— passiert sei, die schon vor einigen Jahren zum genau
gleichen Geschäft gesprochen worden seien. Es stehe im Bericht und Antrag, dass dieser
Betrag bereits verwendet worden sei. Sie hätten die Auskunft erhalten, dass dies im Rahmen
des Umzugs von der „Städtlipost“ in den fünften Stock, das heisse beim Umzug der sbo,
bereits verwendet worden sei. Sie müssten dies einfach so zur Kenntnis nehmen. Es
befriedige aber nicht wirklich. Die GPK habe der Vorlage mit 7 : 0 Stimmen zugestimmt.
Stadträtin Doris Rauber antwortet, wenn jetzt die Räume der Öffentlichen Sicherheit
besichtigt würden, käme man teilweise auf eine Baustelle. Durch den Wegzug der sbo habe
es im Stadthaus eine andere Einteilung gegeben. Nach rund 40 Jahren sei nun endlich auch
mit der Renovation der Räumlichkeiten der Stadtpolizei angefangen worden. Gestern und
heute seien auch die neuen Möbel eingetroffen. Sie habe sich bereits überzeugen können,
wie gross die Begeisterung über das neue Mobiliar sei, weil das Personal jetzt sage, es habe
nun auch zeitgemäss eingerichtete Büroräume. Sie bitte namens der Stadtpolizei inständig,
dem Kredit zuzustimmen, damit auch der letzte Teil, die Einsatzzentrale und Empfang
renoviert werden könne, so dass wieder ein Auftritt möglich sei, der diesem gerecht werde:
Ein attraktiver Empfang und neuzeitliche Einsatzzentrale.
Nico Zila erklärt, der Bedarf für die Sanierung und Erneuerung der Räumlichkeiten der
Stadtpolizei sei für die FdP-/JL-Fraktion unbestritten. Aufgrund der Belegung der
Einsatzzentrale durch nur eine Person während gewissen Zeiten, vor allem während der
Nacht, und zu Gunsten der allgemeinen Benutzerfreundlichkeit und Fehlerminimierung,
seiner Ansicht nach ein ganz wichtiger Faktor, gerade im Polizeiwesen, trage die FdP-/JLFraktion auch die Vereinheitlichung der Steuerungssysteme in der Einsatzzentrale mit. Die
FdP-JL-Fraktion empfehle, dem Beschlussesantrag des Stadtrates zuzustimmen.
Dr. Thomas A. Müller führt aus, auch die CVP-Fraktion habe sich ausführlich mit diesem
Projekt befasst. Die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sei für die CVP ein Kernthema.
Deshalb stehe ihre Fraktion klar hinter der Vorlage. Sie seien überzeugt, dass eine moderne
Einsatzzentrale, die von einer einzigen Person in der Nacht betrieben werden könne, nicht
nur für das Erscheinungsbild, sondern auch die Sicherheit der Stadt wichtig sei.
Insbesondere die zentrale Steuerung sei deshalb ein wesentlicher Schritt in diese Richtung.
Bedingung sei selbstverständlich wie immer bei der EDV, dass Fehlfunktionen und
Totalabstürze nicht zu einem Sicherheitsvakuum führen dürften. Sie hätten jedoch hier
völliges Vertrauen in die Verwaltung und seien überzeugt, dass hier die richtigen
Massnahmen umgesetzt würden. Die Fr. 450'000.— seien sicher eine beträchtliche Summe,
die hier investiert werde, vor allem wenn man bedenke, dass die gleiche Summe offenbar
bereits für den Umzug von der Hübelipost ins Stadthaus eingesetzt worden sei. Es habe sie
in diesem Sinne etwas gestört, dass man es nicht fertig gebracht habe, eine Gesamtvorlage
zu präsentieren, bei der genau gesehen werde könne, was alles effektiv koste. Nun erhalte
man die Investitionen wieder jedes Jahr scheibchenweise vorgesetzt. So sei es für die
Parlamentarier auch schwierig, den Überblick zu behalten und effektiv zu erkennen, welche
Investitionen insgesamt wie teuer kämen und zu entscheiden, welche Investitionen man
wolle, und wenn ja, in welchem Jahr. Sie gingen jedoch davon aus, dass im Bereich der
Stadtpolizei in den nächsten Jahren keine weiteren Investitionen anstünden. Begrüssenswert
sei beim Vorgehen des Stadtrates zumindest, dass dieser Beschluss dem fakultativen
Referendum unterstellt werde, auch wenn es schon mit dem Gesamtprojekt, also mit dem
ersten Teil, hätte gemacht werden müssen. Die Investitionen seien für die CVP-Fraktion
wichtig. Sie hätten deshalb einstimmig beschlossen, auf das Geschäft einzutreten und dem
Beschluss zuzustimmen.
Dr. Arnold Uebelhart meint, ihm sei es ähnlich ergangen wie seinem Kollegen, als er die
Räume der Stadtpolizei besichtigt habe. Im Gegensatz zu ihm seien ihm nicht die Haare zu
Berge gestanden, dies mangels solcher.
Iris Schelbert sagt, die Grüne Fraktion habe an dieser Vorlage auch leicht irritiert, dass der
Kredit für die Renovation der Räume der Stadtpolizei im Parterre schon einmal gesprochen
worden sei und er scheinbar für etwas anderes, aber im gleichen Zusammenhang, nämlich
im 5. Stock, gebraucht worden sei. Nichtsdestrotz stimmten sie zu, weil sie die Räume
kennten und wegen der Verzögerung nachvollziehen könnten, dass die Angestellten im
Parterre nicht zufrieden gewesen wären, wenn sie noch weitere Jahre in diesen Höhlen
verbringen müssten. Die Grüne Fraktion begrüsse die Renovation und finde sie notwendig.
Dr. Max Pfenninger gibt seinem Unbehagen Ausdruck, dass die Fr. 450'000.— zweimal
gesprochen würden. Er möchte den Stadtpräsidenten darauf aufmerksam machen, dass er
gesagt habe, weil er dem Auszug der sbo aus dem Stadthaus immer kritisch gegenüber
gestanden habe, es koste keinen Rappen. Nun sehe man, dass es halt doch nicht bei
keinem Rappen geblieben sei. Der Stadtpräsident habe in diesem Raum gesagt, der Auszug
der sbo koste die Einwohnergemeinde respektive die Steuerzahler null Rappen. Dies stimme
nicht. Er möchte noch einmal betonen, dass die Orientierung von stadtpräsidialer Seite her
bezüglich Kosten des Auszugs der sbo nicht objektiv gewesen sei.
Beat Loosli hat folgende Frage: Mit dem Auszug der Stadtpolizei aus der „Städtlipost“ ins
Stadthaus werde die „Städtlipost“ frei. Er möchte wissen, ob man sich bereits Gedanken
gemacht habe, ob sie einer Vermietung zugeführt oder anderweitig benützt werde.
Stadträtin Silvia Forster antwortet, die „Städtlipost“ sei zur Vermietung ausgeschrieben
gewesen. Es habe Interessentinnen und Interessenten gehabt, und es laufe ein Projekt, das
im Parlament Freude auslösen würde, wenn es zustande käme. Man befinde sich jedoch im
Momentan in der Verhandlungsphase, vieles sei unklar und deshalb leider noch nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt.
Mit 41 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Mit 40 : 0 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
I.
1. Der Kredit für die Sanierung und den Ersatz der Einsatzzentrale Stadtpolizei, Sanierung
Büros und zentrale Steuerung von Fr. 450'000.— wird zu Gunsten der Investitionsrechnung 2003, Kto-Nr. 090.503.11 bewilligt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I./1. des Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Mitteilung an:
Baudirektion I
Direktion Öffentliche Sicherheit
Stadtbaumeister
Leiter Sicherheitsdienste
Kanzleiakten
Verteilt am:
AUSZUG
aus dem Protokoll
des Gemeindeparlamentes
der Stadt Olten
vom 10. Dezember 2002
Akten-Nr. 1/16
Prot.-Nr. 46
Schiessanlage Kleinholz, Altlastensanierung/Umsetzung des Sanierungskonzeptes
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Die Schiessanlage Kleinholz muss wegen der stark erhöhten Belastung der Kugelfänge und
Teilen des Bereichs zwischen Schützenhaus und Kugelfängen saniert werden. Bei den
Laboruntersuchungen wurden insbesondere hohe Gehalte an Blei, Quecksilber und Antimon
(Problem der Verlagerung in tiefere Bodenschichten) festgestellt.
Das Konzept der HOAG TEAM AG zeigt auf, welche Anlageteile saniert werden müssen und
welche Verfahren dafür zur Anwendung gelangen werden. Es wird auch darauf hingewiesen,
dass die Gesamtsanierungskosten wesentlich von der optimalen Triage des zu
entsorgenden Materials abhängt und eine dauernde Überwachung durch ein geeignetes
Ingenieurbüro während der Sanierung notwendig ist. Mit Brief vom 13.9.2002 hat die
kantonale Fachstelle das Konzept der Altlastensanierung der HOAG TEAM AG genehmigt
und die vorgesehenen Massnahmen als richtig und ausreichend bestätigt.
2. Umsetzung des Sanierungskonzeptes
Basierend auf dem Sanierungskonzept vom 26. Juni 2000 und unter Beizug der kantonalen
Fachstellen sind für eindeutig festgelegte Teilbereiche Sanierungsmassnahmen und
mögliche Etappierungen festgelegt ( vgl. Beilage ). Im Bericht wird festgehalten, dass der
ganze Projektperimeter sinnvoll auf zwei Sanierungsetappen aufgeteilt werden kann. In einer
ersten Phase werden das Schützenhaus abgebrochen und der Kugelfang der 50m
Schiessanlage sowie ein kleiner, stark belasteter Hügel, welcher dem Büchsenmacher zum
Einschiessen diente, saniert. Damit wird die Parzelle GB 927 mit ca. 25’800 m2 altlastenfrei.
In diesem Gebiet ist der Ersatz eines Sportfeldes geplant, welches durch den Wegfall der
zwei Fussball- und Trainingsfelder, verursacht duch den Neubau "Platanen", nötig wird.
In einer zweiten Phase werden der 300m Kugelfang, die vorgelagerte Prallzone, der
entsprechende Büchsenmacherhügel und das gesamte Zwischengelände saniert.
3. Ausführungstermin
Die Entsorgungsarbeiten, insbesondere die Aufarbeitung und Weiterverarbeitung des
kontaminierten Materials werden ausgeschrieben. Mit den Abbruch- und Sanierungsarbeiten
kann nach der Arbeitsvergabe sofort begonnen werden.
4. Finanzen/Kredit
Für die gesamte Sanierung der Schiessanlage ist mit Kosten von. 1.6 Mio. Franken zu
rechnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Abbruch Schützenhaus und Sanierung Abschussbereiche
Zwischenbereich 50m Stand
Zwischenhügel 1 und 2
Kugelfang 300m
Kugelfang 50m
Prellplattenbereich
Technische Begleitung, Forstarbeiten, Labor
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
148'000.—
24'000.—
80'000.—
703'000.—
195'000.—
80'000.—
250'000.—
Mehrwertsteuer
Fr.
Fr.
1'480'000.—
113'000.—
Total Gesamtsanierung
Fr.
1'600’000.—
Im Budget 2002 ist in der Investitionsrechnung ( Kto-Nr. 151.503.01 ) der Betrag von 1.6 Mio
angemeldet.
Die erste Etappe ( Schützenhaus, Kugelfang 50m Stand und Zwischengelände inkl. Anteil
technische Begleitung ) wird Kosten von Fr. 550'000— verursachen, welche sich wie folgt
zusammensetzen:
Abbruch Schützenhaus und Sanierung Abschussbereiche
Zwischenbereich 50m Stand
Zwischenhügel 1
Kugelfang 50m
Technische Begleitung, Forstarbeiten, Labor
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
148'000.—
24'000.—
40'000.—
195'000.—
104'000.—
Mehrwertsteuer
Fr.
Fr.
511'000.—
39'000.—
Total Sanierung erste Etappe
Fr.
550'000.—
Mit den zuständigen Bundesstellen laufen gegenwärtig Abklärungen durch den
Rechtskonsulenten der Stadt Olten, ob und in welchem Umfang sich der Bund allenfalls an
den Kosten der Altlastensanierung beteiligt. Der Rechtskonsulent wurde beauftragt, nach
Massgabe der einschlägigen Rechtsbestimmungen der Militär- und Umweltgesetzgebung
zuständigenorts ein Gesuch um Beteiligung an den Sanierungskosten einzureichen.
Beschlussesantrag:
I.
4. Der vorgesehenen Sanierung der Schiessanlage Kleinholz gemäss Konzept HOAG
TEAM AG, sowie dem dazugehörigen notwendigen Kredit in der Höhe von 1.6 Mio.
Franken, wird zugestimmt.
5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I., 1., dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
-
-
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-
-
Der vorliegende Bericht und Antrag wurde den Parlamentsmitgliedern zusammen mit der Zustimmungserklärung der Geschäftsprüfungskommission zugestellt.
Namens der GPK spricht Daniel Schneider. Es sei für Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission selbstverständlich, dass sie die Aufgabe hätten, die durch Schadstoffe belasteten
Böden und Bauten zu sanieren und den folgenden Generationen im Rahmen des Möglichen
eine unbelastete Hinterlassenschaft zu übergeben. Im ersten Moment sei der Gedanke
verlockend, dass um die ganze Schiessanlage einfach ein Zaun erstellt und ein
Bundesgerichtsurteil abgewartet werde, wer genau veranlasst habe, dass die Böden alle
kontamiert seien und wer die Kosten bezahlen solle. Man wolle es aber realistisch
betrachten. Bis ein solches Gerichtsurteil stehe, würden relativ viele Jahre ins Land ziehen.
Obwohl erste Signale möglicher Beteiligungen durch den Bund erkennbar seien, dürfe man
dies vorläufig wohl auf der Wunschliste stehen lassen. Es stehe auch noch nichts auf dem
Papier. Man könne sich fragen, weshalb mit einer Sanierung jetzt begonnen werden solle.
Das ganze Kleinholz sei für die Entwicklung unserer Stadt enorm wichtig. Nirgends im
ganzen Stadtgebiet stünden so grosse baureife Landreserven kurzfristig zur Verfügung. Wer
in diesem Gebiet bauen wolle, könne dies in absehbarer Zeit auch tun. Im Bereich der
heutigen Schiessanlage Kleinholz sei im Nutzungskonzept eine Zone für öffentliche Bauten,
also beispielsweise für ein Schulhaus, vorgesehen. Bis dieser Bedarf realisierungsrelevant
sei, schlage die Baudirektion II eine Zwischennutzung als Sportfeld vor. Auch darin sähen sie
das richtige Vorgehen, weil der Nutzungsdruck auf die übrigen städtischen Spielfelder enorm
zugenommen habe, so dass keine Regeneration mehr möglich sei. Die vorgeschlagenen
Sanierungsmassnahmen der belasteten Böden und der Abbruch des ebenfalls belasteten
Schützenhauses betrachte die GPK als richtig, und sie sollten umgehend in Angriff
genommen werden. Die Einleitung dieser Massnahmen sei auch ein Signal, dass die
Diskussionen rund um die Schiessanlage Kleinholz endlich ein Ende haben sollten. Die GPK
bitte, diesem Beschluss zuzustimmen.
Stadtrat Dr. Martin Wey nimmt wie folgt Stellung: Zum Wunsch nach einem
Bundesgerichtsurteil. Ihm sei ein Bundesgerichtsurteil lieb, eine gesetzliche Grundlage noch
lieber. Hier könne er insbesondere mitteilen, dass mit einem parlamentarischen Vorstoss
beim Bund entsprechende Grundlagen erstellt werden sollten, damit Bundesbeteiligungen
erwirkt werden könnten. Dies laufe noch, und man erwarte im Erstrat eine erste, handfestere
Diskussion im nächsten Sommer. Er möchte noch kurz das vom GPK-Sprecher Gesagte
unterstreichen. Es gehe vielleicht etwas zu wenig aus der Vorlage selber hervor. Dies sei
eine eigentliche Stadtentwicklungsvorlage, auch wenn sie vom Tiefbauamt komme. Der
Acker müsse für eine Aussaat bestellt sein. Wann es Rasen sein werde, werde allenfalls
Stadtrat René Rudolf von Rohr im Verlaufe der Investitionsrechnung noch bestätigen.
Christian Wüthrich möchte das Geschäft auf zwei Ebenen angehen: Eine reine Sanierung
einer Schiessanlage und eine emotionale, mit einer Geschichte verbunden. Wenn man allein
die Sanierung ansehe mit dem Sanierungskonzept, staune der Laie. Er sei kein Fachmann,
da er noch nie einen Schiessplatz saniert habe und sich dort nicht auskenne, und er müsse
sich fragen, weshalb es so teuer sei. Die Kosten seien mit 1,6 Millionen Franken enorm. Die
zweite Frage sei, wer dies bezahle. Bund und Kanton seien leider noch nicht so weit. Er
möchte die Vorfreude insofern brechen, dass im letzten wunderbaren Heft „Umwelt“ die
Sanierung der Schiessanlage Teufenthal enthalten sei. Sie hätten alles selber bezahlt. Bund
und Kanton hätten sich total quer gestellt. Sie seien noch nicht so weit, und es könne Jahre
dauern. Eine weitere Frage sei, ob das vorliegende Sanierungskonzept wieder einmal eine
Topsache sei und ob sich Olten mit sieben- oder achtmal den Boden waschen und
Entsorgung profiliere, oder ob es wirklich das verlangte gesetzliche Mininum sei. Dies könne
schlecht daraus ersehen werden, weil der Grundlagenbericht der Bodenverschmutzung gar
nicht enthalten sei. Man müsse von den Grundlagen her an das vorliegende
Sanierungskonzept glauben, dass es diese Variante sei und diese Kosten auf uns zukämen.
Die zweite Ebene, die sie etwas zuversichtlicher stimme, sei die Gefühlsebene. Die
Geschichte und Vergangenheitsbewältigung dieses Areals seien enorm. Er denke, es
müssten heute gewisse Zeichen gesetzt werden, auch um uns alle zu entlasten, damit es
vorwärts gehe. Man habe vom GPK-Sprecher von der Zwischen- und der Änderungsnutzung
gehört. Es sollten Sportfelder entstehen. Es mache sicher Sinn, dass ein solches Areal,
wenn es schon so teuer saniert werde, auch wieder für andere, doch angenehme Sachen
benützt werden könne. Es sei auch gesagt worden, dass es positive Signale für die
Stadtentwicklung für den Aufbruch seien. Dies sei für ihn recht zwingend. Die FdP-/JLFraktion habe einfach ein kleines Problem mit ganzen Art und Weise des
Sanierungskonzepts. Sie seien der Meinung, es sei ein sehr teures Konzept, und möchten
deshalb dem Parlament beliebt machen, im Beschlussesantrag die Kreditsprechung für die
erste Etappe von Fr. 550'000.— zu machen und dass in einem neuen Punkt 2 die zweite
Etappe zur Freigabe dem Parlament zu gegebener Zeit wieder unterbreitet werde, weil sie
der Meinung seien, das Ganze unterstehe dem Submissionsverfahren. Er könnte sich
vorstellen, dass Firmen kämen, die gewisse Sachen zu einem günstigeren Tarif oder eine
andere Lösung unterbreiten könnten. Man verbaue sich damit überhaupt nichts. Die erste
Etappe sei der Abbruch des Schützenhauses. Die Sportplätze könnten gebaut werden. Die
zweite Etappe, der Kugelfang hinten, sei die teure. Dem Parlament solle zu gegebener Zeit
nochmals unterbreitet werden, wie der Restkredit aussehe und was effektiv unternommen
werden solle. Er danke für eine Unterstützung.
Stadträtin Silvia Forster führt aus, das Geschäft habe begonnen, als es noch eine
Baudirektion gegeben habe. Sie mache Herrn Wüthrich aufmerksam, dass es eine erste
Kostenschätzung in der Höhe von 3 Millionen Franken von einem Büro gegeben habe. Ein
anderes Büro habe sie überarbeitet und sei auf 1,6 Millionen Franken gekommen. Die
Laborberichte lägen vor. Man sei der Meinung gewesen, es mache wenig Sinn, wenn sie
dem ganzen Parlament zugestellt würden.
Trudy Küttel Zimmerli äussert sich wie folgt: Durch den Abbruch des Schützenhauses gehe
für die Schützen und Wehrmänner die Schiessgelegenheit im Kleinholz endgültig zu Ende.
Eine aufwendige Altlastensanierung der Schiessanlage stehe bevor. Die Entfernung der
Schadstoffe und Entsorgung des Sondermülls komme uns Oltnerinnen und Oltner teuer zu
stehen, wie man aus dem Bericht ersehe. Die Altlasten müssten jedoch gewissenhaft
beseitigt werden. Dies habe seinen Preis. Ein stark belastetes Grundstück wieder
umweltverträglich zurück zu erobern und frei für eine neue Nutzung zu wissen, freue die SPFraktion. Sie verlangten, dass die beauftragte Firma die Sanierung nach den gesetzlichen
Rahmenbedingungen gewissenhaft ausführen werde und die verantwortlichen Prüforgane
ihre wichtige Aufsichtspflicht auch wahr nähmen. Vom Stadtrat erwarteten sie, dass er alle
Vorkehrungen treffe und die nötige Mitfinanzierung vom Bund einhole. In diesem Sinne
stimme die SP dem notwendigen Kredit für das Sanierungskonzept zu.
David Brunner sagt, die Ausgangslage, einen altlastenfreien Lebensraum zu haben, scheine
für die Erhaltung unserer Lebensqualität in jeder Beziehung klar zu sein. Konsequenz
unserer Einstellung, des Nichtwissens und unseres Verhaltens seien konkret 1,6 Millionen
Franken Steuergelder wert, die wir laut Sanierungskonzept auszugeben hätten. Faktisch sei
es so, dass im Sanierungskonzept diverseste Verordnungen und Grenzwerte aufgeführt
seien. Diese Werte dürften mit den gemessenen Werten verglichen und eine
Nutzungsgefährdung in gewissen Bereichen festgestellt werden. Die notwendigen
Massnahmen seien bei den einzelnen Situationen umschrieben und die Kostenfolge
geschätzt. Der Unmut, der Bericht sei sehr zweckdienlich, habe sich in der CVP-Fraktion
breit gemacht. Sie richteten folgende Fragen an den Stadtrat: Ob geprüft worden sei, ob die
Massnahmen nicht nur richtig und ausreichend, sondern optimiert und angemessen seien
und ob bei den Arbeiten die Planung zur Ausführung, Kosteneinsparungen und
Ausführungsvarianten bereits ergangen seien. Falls der Stadtrat die aufgeworfenen Fragen
zur Befriedigung der Fraktion beantworte und die Forderung nach einer Kostenbeteiligung
seitens des Bundes weiterhin konsequent nachgehe, stimme die CVP-Fraktion zu.
Dr. Cyrill Jeger meint, auch dies sei eine Geschichte, wie anders umgegangen werde.
Sorglos sei jahrelang geschossen worden, schon vor unseren Generationen, ohne daran zu
denken, welche Folgekosten entstehen würden. Es seien wirklich Lasten aus alten Zeiten.
Man könne nun die Ökologie hochpreisen, aber am Schluss sei der Druck gekommen, dass
dieses wichtige Stadtentwicklungsgebiet wieder hergestellt werden müsse. Dies sei
schliesslich das Element, das dazu führe, dass es wirklich saniert werden müsse. Er finde
auch nicht richtig, dies jetzt zu stückeln und vor sich her zu schieben. Es sei eine
Beerdigung, die gemacht werden müsse. Er möchte nicht an Emotionen erinnern, jede
Beerdigung habe jedoch ihre Kosten. Es gehe nicht anders und müsse durchgezogen
werden. Er meine, eine Aufstückelung in zwei Phasen bringe nichts. Es müsse Sache des
Tiefbauamts sein, den Auftrag den Bestofferierenden zu übergeben. Er möchte auf den
Antrag der Grünen Fraktion hinweisen, wonach dem Stadtrat noch etwas verbindlicher
festgelegt werden solle, dass wirklich alle Massnahmen ins Auge gefasst werden, damit die
anfallenden Sanierungskosten schliesslich dem Verursacher anheim gestellt werden sollten.
Der Bund habe nämlich vorgeschrieben, dass alle Gemeinden Schiessplätze errichten
müssten, und habe damals auch nicht an die Folgekosten gedacht. Jetzt müsse versucht
werden, auf die Haftung Rückgriff zu nehmen und zu versuchen, alle Kosten einzubringen.
Er denke, mit einer verbindlicheren Regelung in diesem Antrag könne dem Stadtrat nur der
Rücken gestärkt werden, dass er dies noch besser einbringen könne. Es müsse auf
Bundesebene gelöst werden können.
Thomas Frey sagt, Dr. Cyrill Jeger habe es auf den Punkt gebracht. Man müsse auch
wissen, weshalb in den Berg geschossen worden sei. Es habe in der Bundesverfassung
gestanden, dass das Obligatorische geschossen werden müsse. Er finde auch, die Kosten
müssten an den Verursacher übertragen werden. Deshalb fände er es falsch, wenn wir in der
Stadt Olten mutig und vorbildhaft voraus gingen, den Bagger kommen liessen und den
ganzen Kugelfang auf unsere Kosten wegräumen liessen und nachher vielleicht noch dem
Geld nachrennten. Sein Vorschlag wäre, dies zu splitten, wie es im Raum stehe, dass
eingezäunt werde, damit es nicht zugänglich sei. Dem Grundstück gehe nichts ab. Ein
grosser Teil des Kugelfangs befinde sich im Wald. Man würde abwarten oder ein
entsprechendes Verfahren gegen den Bund einleiten. Es gehe um sehr viel Geld. In Olten
gebe es gute Anwälte, die dies präjudizierend erstreiten könnten. Er schlage vor, einen Zaun
zu errichten und die erste Etappe freizugegeben.
Beat Loosli glaubt nicht, dass solange die Grundlagen des Bundes bezüglich einer
Kostenbeteiligung nicht vorhanden seien, man je einen Franken retour erhalte von etwas,
das man bevorschusst habe. Es wäre das erste Mal, dass der Bund nachdem er eine
gesetzliche Grundlage geschaffen habe, vorher bezahlte Sachen rückwirkend
subventionieren würde. Er bitte den Antrag, den bereits Herr Wüthrich erläutert habe, zu
unterstützen, so dass in der ersten Etappe wirklich gemacht werden könne, was für die
Entwicklung massgebend seien und die zweite Etappe ausgelöst werde, wenn Rechtsklarheit beim Bund bestehe.
Dr. Cyrill Jeger sagt, er sei weder Baufachmann noch Jurist, aber es gehe nicht um eine
Subventionierung, sondern um eine haftrechtliche Einforderung einer Notwendigkeit. Dies sei
etwas anderes als wenn gesagt werde, man wolle Lehrlingsturnen, und es solle auch bezahlt
werden, sondern man sage, es sei damals verlangt worden, der Bund hafte für die
Folgekosten. Sie müssten jetzt eingefordert werden. Er denke, dies stehe juristisch auf einer
anderen Seite. Gerade weil die Entwicklungsdynamik des Landes eine andere Bedeutung
habe, könne man diesen Hügel nicht einfach lassen, abgesehen von der Gefährdung des
Grundwassers. Es sei dort eine sehr sensible Zone. Man könne nicht immer von
Entwicklung, vorwärts gehen und Realisierung von Projekten sprechen und wenn die Leute
froh seien, dass es keinen Schiesslärm mehr geben, kämen die Bagger.
Daniel Schneider erklärt, die SP-Fraktion könne sich den Worten von Dr. Cyrill Jeger
anschliessen. Sie werde ihrem Antrag zustimmen und seien dafür, dass es in einer Tranche
gemacht werde. Der Vollzug obliege dem Stadtrat, wie auch die Information des Parlaments,
wenn eine neue Situation eintreffe. Sie möchten nicht dauernd das Controlling haben und
nähmen an, der Stadtrat wisse, wie es zu vergeben sei und welche Massnahmen getroffen
werden müssten. Sie glaubten auch nicht daran, dass irgend einmal Geld kommen werde,
möchten jedoch auch nicht warten, bis die Schadstoffe vom Regen ausgewaschen seien und
irgendwo gelandet seien und man nicht wisse wo. Sie möchten, dass die ganze Anlage jetzt
saniert werde.
Daniel Vögeli bemerkt, die Schiessanlage sei nicht wegen der Belastung im Boden
geschlossen worden, sondern aus lärmtechnischen Gründen. Das heisse, man hätte genau
gleich weiter schiessen können, wenn dies lärmtechnisch möglich gewesen wäre. Es stelle
sich die Frage, was für die Stadt gebraucht werde. Es sei die erste Etappe, damit das Land
genutzt und überbaut werden könne. Zugegebenermassen wäre es interessant, dies beim
Bund einzufordern. Ob man schliesslich etwas sehen werde, wisse man nicht. Weil man es
nicht wisse und es noch nicht so weit sei, könne man in der zweiten Etappe oder im hinteren
Teil getrost einen Zaun erstellen und zuwarten. Es passiere gar nichts. Möglicherweise
komme man zum Geld und sonst eben nicht.
Stadtrat Dr. Martin Wey beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: Bezüglich Etappierung
sei vorgesehen, das Ganze zu projektieren und in diesem Sinne auszulösen. Sie
verschlössen sich aber nicht, wenn der Antrag Wüthrich angenommen werden sollte, nach
der ersten Etappe einen Zwischenbericht zu machen. Sie seien auch gespannt, ob der
vorliegende gescheite Bericht tatsächlich den Gegebenheiten entspreche. Auch gegen den
Vorschlag Jeger, dies verbindlich in den Beschluss aufzunehmen, wehrten sie sich nicht. Zu
den Fragen von Herrn Brunner: Mit dem Beschluss selber würden keine direkten Aufträge
erteilt. Dies auch gestützt auf das geltende Submissionsreglement. Damit vergebe man auch
keine Direktaufträge an irgendwelche Firmen. Es sei selbstverständich, dass das ganze
Verfahren von einem Fachbüro begleitet werde. Auch dort seien die entsprechenden
Aufträge noch nicht erteilt. Er bitte um Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen. Der
Stadtrat verschliesse sich den beiden Ergänzungsanträge nicht, die sehr wahrscheinlich in
der Detailberatung gestellt würden.
Roland Rudolf von Rohr meint, der Antrag der FdP mache auch noch aus einem zweiten
Grund Sinn. Der erste sei die juristische Abklärung, der zweite sei, dass es tatsächlicher
noch billiger werden könnte, weil noch einige andere Anlagen zu sanieren seien. Plötzlich
gebe es ein „Zwei für eins“.
Dr. Arnold Uebelhart erinnert sich daran, dass in seiner Kindheit in der Telli in Aarau ein
Zaun bestanden habe. Es sei ziemlich schmutzig gewesen, und für die Kinder sei es sehr
interessant gewesen, dort zu spielen. Plötzlich habe es eine grosse Diskussion gegeben, wo
man die Kinder spielen lasse. Es solle dort ein Entwicklungsgebiet mit Familien geschaffen
werden. Er wisse nicht, ob der Zaun so interessant sei, dass sich dort am Schluss ein
Spielplatz befinde, und dann komme aus, was drin sei, worauf man ganz schlecht da stehe.
Christian Winiger möchte ein Fragezeichen setzen. Er wisse nicht, ob es abgeklärt worden
sei. Es gebe eine Umweltgesetzgebung und Fristen für die Sanierung. Er habe es nicht
abgeklärt und nehme an, es sei gemacht worden. Es stelle sich die Frage, ob dies rechtlich
möglich sei.
Stadtrat Dr. Martin Wey antwortet, falls einer Etappierung zugestimmt würde, heisse dies
noch nicht, dass eingezäunt werde. Es wäre allenfalls eine Option. Er sehe jedoch dort auch
Grenzen in der Umweltschutzgesetzgebung. Die entsprechenden Baubewilligungen oder
allfällige andere Bewilligungen wären gewissen Auflagen seitens des Kantons und des
Bundes ausgesetzt. Eine Etappierung sei noch kein Präjudiz, wie nachher saniert werde.
Das Sanierungskonzept über beide Etappen liege vor, und es gebe einen Zwischenbericht,
bei dem das Parlament die zweite Tranche werden auslösen können.
Daniel Vögeli erklärt, das Umweltschutzgesetz verlange vom Verursacher die Beseitigung.
Sie stellten fest, dass dies der Bund gemacht habe. Er könne sagen, es müsse vorwärts
gehe, und solle mit dem Bagger auffahren.
Patrick Häuptli meint, in einem gescheiten Bericht gelesen zu haben, der Bund sei nicht der
Verursacher, weil die Stadt Olten der Veranstalter des Obligatorischschiessens gewesen sei.
Dies stehe in einem Gutachten. Wenn es so einfach wäre, hätten es wahrscheinlich andere
Gemeinden auch schon gemacht.
Mit 41 : 0 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Christian Wüthrich beantragt, Ziffer 1 neu wie folgt zu formulieren: „Den notwendigen Kredit
der ersten Etappe von Fr. 550'000“. Ein neuer Punkt 2 solle lauten: „Die zweite Etappe“ ohne
Frankenbetrag“ wird zur Freigabe dem Parlament zu gegebener Zeit nochmals unterbreitet“.
Hier werde bewusst kein Preis erwähnt, weil es vielleicht wirklich günstiger komme. Dann
gebe es einen neuen Punkt 3: „Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt“.
Mit 20 : 17 Stimmen wird der Antrag der FdP-Fraktion abgelehnt.
Parlamentspräsidentin Chantal Stucki erklärt, es liege ein Antrag der Grünen Fraktion vor,
wonach es eine neue Ziffer 2 gebe: „Der Stadtrat trifft alle notwendigen Massnahmen, um die
anfallenden Sanierungskosten beim Bund einzufordern“.
Mit 38 : 0 Stimmen wird dem Antrag zugestimmt.
Mit 30 : 7 Stimmen fasst das Parlament folgenden
Beschluss:
I.
1. Der vorgesehenen Sanierung der Schiessanlage Kleinholz gemäss Konzept HOAG TEAM
AG, sowie dem dazugehörigen notwendigen Kredit in der Höhe von 1.6 Mio. Franken,
wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat trifft alle notwendigen Massnahmen, um die anfallenden Sanierungskosten
beim Bund einzufordern.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
Mitteilung an:
Baudirektion I
Baudirektion II
Stadtbaumeister
Verwaltungsleitung Baudirektion II (3)
Finanzverwaltung
Finanzkontrolle
Kanzleiakten
Verteilt am:
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