Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode Tagung 1991/92 50. Sitzung am 21. Mai 1992 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 610). 2. Mitteilung des Einlaufes (Seite 610). 3. Antrag der Abgeordneten Ing.Heindl u.a. zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde gemäß § 35a LGO zum Thema "Trassenführung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecke Wien-St.Pölten". Antragsteller: Ing.Heindl (Seite 611). Redner: Abg. Ing.Weinmeier (Seite 612), Abg. Friewald (Seite 614), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 615), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 617), Abg. Preiszler (Seite 619), Abg. Treitler (Seite 620), LHStv. Dr.Pröll (Seite 622). 4. 4.1. Debatte über die Anfragebeantwortung der Landesregierung betreffend Entwicklung im Kindergartenbereich. 4.2. Antrag des Schul-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag.Freibauer, Icha u.a. betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 1987. Berichterstatter: Abg. Bruckner (Seite 708). Redner zu 4.1. und 4.2.: Abg. Schwab (Seite 708), Abg. Ilse Hans mit Abänderungsantrag (Seite 709), Abg. Helene Auer (Seite 710), Abg. Monika Lugmayr (Seite 713), LR Traude Votruba (Seite 714). Abstimmung (Seite 715). 5. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Hoffinger, Icha, Dr.Kremnitzer u.a. betreffend NÖ Landesbankgesetz. Berichterstatter: Abg. Knotzer (Seite 715). Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 715), Abg. Soukup (Seite 716), Abg. Buchinger (Seite 717). Abstimmung (Seite 719). 6. 6.1. Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976. 6.2. Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976. 6.3. Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes. 6.4. Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindebeamtendienstordnung 1976. Berichterstatter zu 5.1. bis 5.4.: Abg. Sivec (Seite 719). Abstimmung (Seite 720). 7. Antrag des Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Gesetzentwurf über das Ehrenzeichen für aufopfernden Katastropheneinsatz. Berichterstatter: Abg. Kurzreiter (Seite 720). Abstimmung (Seite 721). 8. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Hoffinger, Mag.Kaufmann u.a., betreffend die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsförderung in Niederösterreich sowie zum Antrag der Abgeordneten Keusch u.a. betreffend dringende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Fremdenverkehrsförderung in NÖ, sowie gem. § 29 LGO betreffend Fortführung der erfolgreichen Wirtschafts- und Fremdenverkehrspolitik in NÖ. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 721). Redner: Abg. Gabmann (Seite 721), Abg. Keusch (Seite 723), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 725), Abg. Breininger (Seite 727), Abg. Hager (Seite 729), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 731), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 733), Abg. Präs.Hubert Auer (Seite 734). Abstimmung (Seite 738). PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen, es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich Herr Landeshauptmann Ludwig, Herr Landeshauptmannstellvertreter Höger und die Herren Abgeordneten Gruber und Icha entschuldigt. Wie bereits angekündigt, setze ich den Antrag der Abgeordneten Hoffinger, Mag.Kaufmann u.a. betreffend Fortführung der erfolgreichen Wirtschafts- und Fremdenverkehrspolitik für Niederösterreich, Zahl 401/A-2/22, mit dem die Geschäftsstücke 401/A-2/22 und 402/A-2/23 im Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß am 19.Mai diesen Jahres miterledigt wurden, nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung im Anschluß an den Tagesordnungspunkt 10, Zahl 410/E-4 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich bringe daher dem Hohen Haus folgenden Einlauf zur Kenntnis (liest): Ltg. 413/A-1/69 Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag.Freibauer, Icha u.a. betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 1987. Ich habe diese Vorlage am 8.Mai 1992 dem Schul-Ausschuß zur Erledigung zugewiesen. Ltg. 415/H-2/11 Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Ausstellung "Komitat Zala - historische Ansichten" in der NÖ Landesbibliothek. Ltg. 419/H-11/8 Vorlage der Landesregierung, betreffend das Krankenhaus Neunkirchen, Neubau einer Krankenpflegeschule und einer Kindertagesstätte. Ich weise beide Vorlagen dem Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zur weiteren Behandlung zu. Ltg. 420/G-11 Vorlage der Landesregierung, betreffend das NÖ Getränke- und Speiseeissteuergesetz 1992. Ltg. 421/A-10 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Ankündigungsabgabegesetzes 1979. Ltg. 422/L-22 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Lustbarkeitsabgabegesetzes. Ich weise alle drei Vorlagen dem Kommunal-Ausschuß zur weiteren Behandlung zu. Ltg. 416/E-1/8 Eingabe der Gemeinde Weistrach betreffend amtlicher Stimmzettel zur Gemeinderatswahl. Diese Vorlage weise ich dem Verfassungs-Ausschuß zur weiteren Behandlung zu. Ltg. 414/A-4/47 Anfrage der Frau Abgeordneten Ilse Hans an Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll betreffend grenzüberschreitende Projektierung von Müllbehandlungsanlagen. Diese Anfrage habe ich am 8.Mai 1992 dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter zur Beantwortung zugewiesen. Ltg. 418/A-5/33 - behandelt die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Frau Landesrat Prokop betreffend Sportförderung 1991. Diese Anfrage habe ich am 19.Mai 1992 der Frau Landesrat Prokop zur Beantwortung überwiesen. Ltg. 423/A-4/48 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll betreffend Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung des Regierungsviertels in St. Pölten. Ich habe diese Anfrage am heutigen Tag dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll übermittelt, um sie zu beantworten. Ltg. 424/A-4/49 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an den Herrn Landeshauptmann Mag.Siegfried Ludwig betreffend Vorgänge um die wissenschaftliche Landesakademie in Krems. Ich habe diese Anfrage ebenfalls bereits am heutigen Tag dem Herrn Landeshauptmann zugewiesen. Ich gebe, Hohes Haus, weiters bekannt, daß die Anfragebeantwortung zur Zahl 408/A-4/46 bereits eingelangt ist. Hohes Haus! Die Abgeordneten Ing.Heindl, Ing.Weinmeier, Auer Helene, Friewald, Dr.Kremnitzer und Kautz haben einen Antrag zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde mit dem Thema Trassenführung der Eisenbahnhochleistungsstrecke Wien - St. Pölten, Geschäftszahl 417/A-8/7 eingebracht. Ich bringe nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung diesen Antrag zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Einstimmig angenommen! Wir kommen daher zur Aktuellen Stunde. Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß unserer Geschäftsordnung die Redezeit des ersten Antragstellers und der Mitglieder der Landesregierung auf 15 Minuten, die der übrigen Redner auf 10 Minuten beschränkt ist. Nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung ersuche ich nunmehr Herrn Abgeordneten Ing.Heindl als ersten Antragsteller, zur Darlegung der Meinung der Antragsteller zu berichten. Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Anlaß für diese Aktuelle Stunde ist die Angst und Sorge vieler Tullnerfelder Bürger um ihren Lebensraum. Einen idyllischen Lebensraum, der demnächst beeinträchtigt werden soll. Das heißt, gewaltige Veränderungen erfahren wird durch die geplante Hochleistungsbahn von Wien nach St. Pölten und darüber hinaus. Transparente entlang der Bundesstraße 1 und weiter entlang der B 118 bis Judenau, Freundorf und Chorherrn zeigen den Protest der Bevölkerung gegen die Vorgangsweise, wie man diese Trasse der Bevölkerung nahebringen will und werfen die Frage auf, warum gerade diese Trasse gewählt wird. Für Außenstehende, sehr geehrte Damen und Herren, für nicht Informierte und Randgruppen hat es den Anschein, daß man hier dem Florianiprinzip huldigt, indem man sagt, die Trasse nicht bei uns sondern woanders. Wir Insider - und ich habe mich sehr viel damit beschäftigt - sind um Informationen bemüht. Alleine aus dem Grund, um Stellung beziehen zu können. Damit wir auch die Daten begreifen können, die man uns blockweise schematisch vorgibt. Es hat sich eine Initiative gebildet gegen diese Hochleistungsbahn. Aber nicht in der Form, daß es eine Initiative gibt, die sagt, wir lehnen das generell ab und die Bahn muß wo anders hin, weil sie uns zu nahe ist, weil sie mich persönlich beeinträchtigt. Nein, diese Initiative hat mir persönlich am Dienstag im Beisein von Landeshauptmann Dr.Pröll - das heißt sie war natürlich beim Herrn Landeshauptmannstellvertreter - und im Beisein von unserem Umweltanwalt bereits mehr Daten gezeigt, als ich sie von der Hochleistungsbahn-AG bisher gesehen habe. Die bisherigen Informationen sind für uns zu oberflächlich und in einzelnen Fällen nahezu null! Gerade dieser mangelnde Informationsfluß am Beginn einer Vorstellung einer derart gewaltigen Veränderung des persönlichen Umraumes für jeden Einzelnen bedeutet nicht, daß man den Leuten Angst und Sorge abnimmt und diese mindert. Sondern, daß man sie verstärkt. Ein Beispiel darf ich Ihnen aufzeigen, geschehen im Stadtsaal Tulln. Nur eine Frage von vielen, von der Bevölkerung gestellt. Wie verhält es sich mit dem Lärm, wenn die Bahn diese Lärmmaxima, die sie uns nennt, Durchschnittslärm Tag, Nacht usw. nicht einhält? Dann, war die Antwort, dann werden wir sie optimieren. Das heißt, die Bahn fährt erst schon mit mehr Lärm und irgendwann einmal später müssen wir uns bemühen, daß wir die gesetzlich vorgeschriebenen Werte einhalten. So bitte kann man heute mit mündigen Bürgern nicht umgehen! Ich bin der Überzeugung, sehr geehrte Damen und Herren, daß wir im Hintergrund bei den Bundesbahnen und dem Verkehrsministerium den Auftrag erzwingen müssen, mehr Verständnis beim Planen und bei derartigen Informationen dem mündigen Bürger entgegenzubringen. Denn dann wird man dieses Verständnis wahrscheinlich auch beim mündigen Bürger erlangen. Bisherige Zahlen, sehr geehrte Damen und Herren wurden nicht bestätigt und waren für uns nicht nachvollziehbar. Warum diese Betonung, sehr geehrte Damen und Herren? Ich bemühe mich seit Monaten, Daten zu erhalten. Daten, mit denen ich zu meinen Bürgern, die Sie hier sehen, gehen kann und ihnen sagen, schaut liebe Leute, diese Trasse ist wirklich von den 28 die beste im Bereich A, im Bereich B, im Bereich C. Ich habe diese Daten nicht, ich kann nicht hingehen. Und ich traue mich das sehr laut zu sagen. Bisher war ich immer vorsichtig, weil ich mir gedacht habe, vielleicht bekomme ich sie doch noch. Aber zuletzt, vorgestern, hat unser Umweltanwalt genau das gleiche bestätigt im Büro unseres Herrn Landeshauptmannstellvertreters Dr.Pröll. Ich meine, sehr geehrte Damen und Herren, daß sich hier automatisch eine Initiative bilden muß für mehr Information. Und natürlich, solange diese Information nicht da ist, gegen jedes Großprojekt. Ich habe mich bemüht im März und April, dann ersucht, die Bürgermeister zu informieren, am 5.Mai 1992. Dieser Termin ist zustande gekommen, jedoch ohne Mehrinformationen. Wir wurden vertröstet auf den 14.Mai. Die Informationen, die wir im ÖVP-Landtagsklub bekommen haben, waren nicht besser. Ich habe dann gebeten, daß ich diese Daten zumindest am Dienstag, vorgestern mittag, bekomme. Sie sind dann Dienstag um 17.00 Uhr hier im Klub aufgetaucht. Das heißt, bekommen habe ich sie heute in der Früh, ich habe sie kurz durchgeblättert, sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe sie leider noch nicht gelesen, weil es ein relativ großes Konvolut ist. Ich kann bei diesem kurzen Termin keine Aussage machen über diese Daten. Und ich danke daher unserem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll, daß er sofort, als er diese Problematik erkannt hat, festgestellt hat, hier ist es notwendig, den Umweltanwalt, Professor Dr.Rossmann zu beauftragen, alle diese Daten, die vorgelegt werden, zu überprüfen und erst dann festzustellen, welche Trasse wirklich die beste ist. Ich möchte mich in diesem Sinne besonders bedanken. Ich meine, daß wir im politischen Bereich überfordert sind, eine derartige Diskussion sachlich zu führen, mit den bisherigen Informationen. Wenn man die Vorgangsweise kennt - und sie muß einmal klar dargelegt werden, sehr geehrte Damen und Herren - entsteht der Verdacht und wir müssen darauf gefaßt sein - ich zitiere nur den heutigen Kurier, alle Betroffenen werden ihn kennen -, daß der Herr Verkehrsminister seine Entscheidung trotz aller Initiativen, trotz aller Erkenntnisse für die Trasse 2 bereits gefällt hat und wir praktisch nurmehr Formalismen nachvollziehen. Die Trasse 2 ist die durch das Tullnerfeld und durch das Perschlingtal. Wir können nun, wenn diese Entscheidung gefällt wird, mit trotzigem Protest reagieren. So ähnlich wie ein kleines Kind, das sagt, recht geschieht mir, wenn ich keinen Mantel bekomme und recht kalt soll mir sein. Wir können das mit dem Grundwasser machen, wir können das mit der Lebensqualität machen. Wir können bis zum massiven Widerstand gehen. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen eines, mitgestaltend an dieser Bahn tätig sein. Wir müssen dabei sein, wenn diese Trasse trotzdem gebaut wird, wenn die Trassengestaltung erarbeitet wird. Wir müssen diese Gestaltung erhandeln und zum Teil wahrscheinlich auch erzwingen. Und dazu, sehr geehrte Damen und Herren, gehört nach meiner Überzeugung erstens das Umdenken der Planer, der ÖBB und des Verkehrsministers. Wie man mit den betroffenen mündigen Bürgern umgeht. Ich glaube, daß uns hier schon einiges gelungen ist. Es ist nicht mehr eine Frage der Finanzen, wie diese Trasse aussieht, sondern die Prioritätenliste ist gekippt. An erster Stelle stehen nun die Bürger, die Lebensqualität unserer Bürger und der Lebensraum des Tullnerfeldes. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine, daß für diese Menschen nicht alleine der Durchschnittslärm wesentlich ist. Sondern wir brauchen auch sehr exakte Zahlen über den Maximallärm, der uns belasten wird. Und, sehr geehrte Damen und Herren, man kann uns nicht damit trösten, wenn hier ein Zug alter Qualität mit alten Garnituren einen Wert von 80, 90, 95 Decibel erreicht. Dann sagt man, der fährt ja nur alle 10-15 Minuten, daher ist der Durchschnitt wieder bei 40. Da könnte man interpolieren, alle fünf Stunden ein Kanonenschuß darf euch nichts ausmachen, denn die durchschnittliche Belastung ist nicht nennenswert. Wir brauchen hier Zahlen und Fakten, die uns tatsächlich eine Begrenzung der Lärmbelastung garantieren. Wir brauchen eine landschaftsgerechte Planung, sehr geehrte Damen und Herren. Eine Gestaltung der Trasse, die wir bisher nicht freiwillig bekommen haben. Ich habe erst am Dienstag wieder bestätigt bekommen, daß Lärmschutzwände, wenn sie die vollen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen sollen, durchaus noch immer Höhen bis fünf, ja bis zu acht Metern erreichen sollten. Ich glaube, daß es hier einer ganz besonderen Sorgfalt bedarf. Ich möchte - ich wiederhole mich, sehr geehrte Damen und Herren - das noch einmal zusammenfassen. Weil immer, wenn ich das gesagt habe, ist unterstellt worden, ich habe mehrere Meinungen. Die bisher vorgelegten Daten, sehr geehrte Damen und Herren, können uns nicht überzeugen, daß das Auswahlverfahren abgeschlossen ist. Noch einmal möchte ich sagen, daß wir darauf bestehen werden, daß vom Land eine Überprüfung erfolgt. Ich habe erst vor wenigen Minuten beim Hereingehen erfahren, daß uns die Daten am 9. Juni 1992 besonders präsentiert werden sollen. Sodaß wir Sie dann auch erfassen und verstehen können. Ich bin sehr gespannt auf diesen nächsten Termin. Die bisher versprochenen Informationen haben uns nicht weiter gebracht. Sehr geehrte Damen und Herren! Sollten die ÖBB und der Verkehrsminister diese Trasse erzwingen wollen, so wiederhole ich absichtlich und fordere zum x-ten Male, die Behandlung unserer betroffenen Bürger im Tullner Raum, bedarf weit größerer Sorgfalt als bisher! Wir brauchen nicht unbedingt Universitätsprofessoren, die irgendwelche Rechnungen interpolieren und uns dies und anderes erklären. Wir wollen verständlich erfahren, warum gerade diese Trasse? Welche Möglichkeiten gibt es, daß diese Trasse - ich verwende jetzt das Wort der HL-AG-Planer - so optimal ausgeführt wird, daß wir sie wenigstens noch erträglich finden können? Für mich ist die landschaftsgerechte Planung die einzige Chance, daß sie von den Bürgern akzeptiert wird. Das bedeutet, den Großteil in einer sogenannten Grasbrücke, einer "Untergrünbrücke", glaube ich heißt sie, in unserer Gegend zu führen. Zusätzlich brauchen wir, sollte diese Trasse wirklich erzwungen werden, eine Bedarfserhebung für den Bahnhof Pixendorf. Welche Vorteile bringt er unserer Region? (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! "Die neue Bahn, ein Größenwahn." "Wir lassen uns nicht überrollen." "Perschlingtal der Lärmkanal." "Natur hat Vorrang, denkt an unsere Kinder." "Naturzerstörer Hochleistungs-AG." "Wo ist Dr.Pröll?" "Nein zum EG-Transit." Das sind nur einige Transparente, die man lesen kann, wenn man durch das Tullnerfeld und durch das Perschlingtal fährt. Diese Aussagen geben ganz charakteristisch die Stimmung in dieser Region wieder. Die von der Hochleistungs-AG vorgeschlagene Trasse würde sechs Gemeinden mit insgesamt 15 Katastralgemeinden und mehr als 20.000 Bewohnern im Tullnerfeld und im Perschlingtal regelrecht durchschneiden. Eine internationale Transitstrecke durch eine intakte Kulturlandschaft. Meine Damen und Herren! Ich bin daher froh, daß es uns gelungen ist, durch unsere Initiative dieses Thema heute hier in diesen Landtag zu bringen. Weil an Aktualität in der betroffenen Region das Thema kaum noch zu überbieten ist. Ich bin auch froh, daß der Herr Abgeordnete Ing.Heindl dazu seine Meinung geändert hat. Nachdem er am 9. Mai 1992 bei der Bürgerprotestversammlung in Judenau noch diesen, meinen Vorschlag abgelehnt hat. Ich bin aber auch froh, daß wir heute diese Aktuelle Stunde haben. Weil es uns damit vielleicht gelingt, daß auch die dritte Landtagspartei, die SPÖ, die bisher in dieser Frage auf Tauchstation gewesen ist, vielleicht einmal ihre Meinung dazu sagt. Denn bei den Bürgern draußen sind SPÖ-Politiker bis jetzt durch Abwesenheit in Erscheinung getreten. Von der ÖVP wissen wir ja, es gibt ein klares "Jein". Wie ich höre, von seiten der SPÖ ein klares Ja für diese neue Trasse. Scheinbar ist sie der ÖBB und dem Verkehrsminister verpflichtet. Ich fürchte daher, daß die SPÖ schön langsam, nachdem sie für den Semmeringtunnel eintritt, obwohl dieses Projekt schon als sinnlos erkannt wurde, nachdem sie den Ausbau der S 33 zur Autobahn noch immer forciert, obwohl alle Verkehrsexperten versichern, daß das nicht notwendig ist und nachdem sie jetzt scheinbar auch für die HL-AG-Trasse eintritt, sich offenbar zur Betonierer-Partei entwickelt. Ich bin froh, daß das Thema hier im Landtag behandelt wird, damit endlich einmal klargestellt werden kann, daß es sehr wohl Landessache ist, Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll. Wie wir wissen, ist beim eisenbahnrechtlichen Verfahren ein naturschutzbehördliches und ein wasserrechtliches Verfahren notwendig, das sehr wohl von Landesregierungsmitgliedern und vom Landeshauptmann zu unterzeichnen ist. Die Ablehnungsfront gegen diese Trasse ist inzwischen groß geworden. Es gibt eine überparteiliche Bürgerinitiative, die inzwischen mehr als 7.000 Unterschriften gegen dieses Projekt gesammelt hat. Es gibt eine Unterstützungserklärung aller Bürgermeister der ganzen Region, die sich eindeutig gegen diese Trasse aussprechen. Es gibt ein Resolutionsschreiben des Wirtschaftsbundes, der Bezirksgruppe des Bezirkes Tulln, in dem sich der Wirtschaftsbund ganz eindeutig gegen diesen Trassenvorschlag ausspricht. Es gibt ein Schreiben der Bezirksbauernkammer Herzogenburg, in dem es heißt, daß sich diese vehement für eine andere Variante einsetzen wird. Es gibt ein Schreiben, eine Unterschriftenliste an Agrarlandesrat Blochberger, verfaßt vom niederösterreichischen Bauernbund und von den dort ansässigen Ortsgruppen. In dem es heißt, die Bauern der oben angeführten Ortsgruppen wenden sich entschieden gegen eine Trassenführung durch das Perschlingtal und das Tullnerfeld und werden das auch mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern suchen. Es gibt schließlich auch eindeutige Stellungnahmen von Fachleuten. Wie dem bekannten Landschaftsökologen, Universitätsprofessor Dr.Nagl, der in einem Brief an einen Bürgermeister der Region schreibt, mit Bedauern habe ich vernommen, daß eine Perschlingtal-Variante für eine Hochleistungsstrecke ausgewählt worden ist. Es ist wieder einmal trotz des vielen Umweltgeredes eine billigere, aber ökologisch anfechtbare Variante ausgewählt worden. Und es gibt hier zum Unterschied von anderen Aussagen auch eine eindeutige vom Herrn Abgeordneten Ing.Heindl. Er schreibt, die ÖVP des Bezirkes Tulln sieht keine Veranlassung, dieser Trassenwahl zuzustimmen. Noch konkreter dann eine ÖVP-Aussendung, in der es heißt, ein klares Nein zur Hochleistungstrasse der ÖBB durch das Tullnerfeld. Es gibt also eine ganze Ablehnungsfront gegen diese Trasse. Nur der zuständige Landesrat, Herr Dr.Pröll, der ja als Verkehrsreferent, als Raumordnungs- und Umweltreferent in ursächlicher Zuständigkeit zu diesem Thema steht, hat bisher eine klare Stellungnahme vermissen lassen. Die Forderung, die Umweltanwaltschaft einzuschalten, ist ja nur als Gag zu bezeichnen, der auch sehr rasch durchschaut wurde. Denn die Umweltanwaltschaft war ja, wie bereits bekannt ist, bei der projektbegleitenden Kontrolle eingebunden und der Umweltanwalt hat sich bei dieser Kontrolle eindeutig für diese Trasse ausgesprochen. Ich weiß daher nicht, ob es eine so gute Idee ist, daß man einen Trassenbefürworter mit einer kritischen Prüfung dieses Projektes beauftragen möchte. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Raumverträglichkeitsprüfung habe ich selbst auch gefordert. Wenn eine solche durchgeführt wird, dann natürlich von einem unabhängigen Planungsbüro. Denn das würde sicherlich zu einem anderen Standpunkt kommen als jenem, der von der Umweltanwaltschaft bereits vorliegt. Ich vermisse auch eine klare Stellungnahme des zuständigen Naturschutzlandesrates, Herrn Landesrat Wagner. Meine Damen und Herren! Großprojekte dieser Art haben mit Sicherheit gewaltige Auswirkungen auf Menschen und Umwelt in dieser Region. Riesige Flächen würden verbraucht, Siedlungsgebiet unbrauchbar, gigantischer Wertverlust bei den Grundstücken tritt ein und es wird mit Sicherheit auch eine teilweise Abwanderung einsetzen, die die Entwicklung dieser Gemeinden nachhaltig gefährden und stoppen wird. Ein enormer Flächen- und Nutzenverlust für die Landwirtschaft ist zu erwarten. Man rechnet, daß durch die Trasse und den daneben genutzten Flächen mindestens 250 Hektar der Landwirtschaft verloren gehen. Das sind 10 mittlere niederösterreichische landwirtschaftliche Betriebe. Ich frage mich daher, wo bleibt hier der Schutz von landwirtschaftlichen Böden, wenn hier beste Agrarböden einem solchen Projekt geopfert werden? Ich frage mich auch, wozu wir in Niederösterreich ein Gesetz haben zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturflächen. Ich erinnere mich an ein Beispiel in meiner Heimatgemeinde. Eine Wirtschaftsbesitzerin wollte ihrem Sohn nur 1.500 m2 Grund als Erbgutvorauszahlung übereignen. Und die Grundverkehrskommission hat sich auf dieses Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturflächen berufen und hat in mehreren Verfahren verhindert, daß der Sohn nur diese 1.500 m2 als Erbgut bekommen hätte. Hier aber sollen an die 250 Hektar bester landwirtschaftlicher Böden einfach geopfert werden. Dafür hat ja wohl wirklich keiner mehr Verständnis. Zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projektes: Ich bezweifle erstens einmal die internationale Sinnhaftigkeit. Weil die ÖBB bis heute kein brauchbares Konzept vorgelegt hat, wie nun tatsächlich dieser Ost-West-Transit über Österreich abgewickelt werden soll. Was nützt uns diese Hochleistungsstrecke, wenn sie vor den Toren Wiens endet und kein Mensch weiß, wie eine internationale Ost-West-Transitstrecke durch oder um Wien geführt werden soll. Ich bezweifle weiters die internationale Sinnhaftigkeit dieses Projektes, weil wir damit möglicherweise in Österreich eine Hochleistungsstrecke bauen und bis zu 200 km/h gefahren werden kann, während dann in den angrenzenden Ostländern maximal 100 Stundenkilometer gefahren werden kann und dort auf Grund der fehlenden Organisation die Züge wieder stundenlang in den Bahnhöfen stehen. Wozu also wird dann bei uns diese Hochleistungsstrecke ausgebaut? Ich bezweifle vor allem die nationale Sinnhaftigkeit dieses Projektes, weil überhaupt keine Nahverkehrserschließung damit gegeben ist. Diese neue Trasse ist verkehrspolitischer Unsinn, weil kein Ausbau des öffentlichen Verkehrs gegeben ist. Diese Trasse ist raumordnungspolitischer Unsinn, weil bestes Siedlungs- und Agrargebiet zerstört und geopfert wird. Und diese Trasse ist schließlich ökologischer Unsinn, weil hier intakter Lebensraum, intakte Kulturlandschaften nachhaltig gestört und zerstört werden. Diese Trasse, meine Damen und Herren, ist sicherlich ein folgenschwerer Irrweg. Ich hoffe, daß die Verantwortlichen bald diesen Irrtum erkennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bleibe bei meiner Meinung. Ich fordere einen raschen Ausbau der bestehenden Westbahntrasse. Hier ist die ÖBB seit mehr als 30 Jahren säumig. An der bestehenden Westbahntrasse sind dringendst Lärmschutzmaßnahmen erforderlich und ich behaupte, wenn diese neue Trasse gebaut wird, daß dann an der bestehenden Westbahntrasse auf Jahrzehnte hinaus mit Sicherheit keine Lärmschutzmaßnahmen errichtet werden. Es hilft den Anrainern an der jetzigen Trasse überhaupt nicht, wenn sie jetzt 20 Kilometer weiter nördlich Leidensgenossen bekommen. Es darf keine Kostenfrage sein, wenn es um die Erhaltung unserer Natur geht. Ich bin für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Ich bin aber gegen den Ausbau von internationalen Transitstrecken. Wir wissen am Beispiel Tirol was es bedeutet, wenn derartige Transitstrecken einmal vorhanden sind. Die Belastung für die Bevölkerung ist unerträglich. Es ist kaum möglich, diese Transitstrecken ohne Belastungen zu führen. Wenn es der EG durch Österreich zu langsam geht, dann soll die sich bitte Routen suchen um und neben Österreich. Sie werden keine schnelleren Routen finden. Dann soll doch bitte die EG durch ein anderes Land fahren, wenn sie glaubt, daß es bei uns zu langsam ist. (Unruhe, Heiterkeit im Hohen Hause.) (Präsident Mag.Romeder: Herr Abgeordneter, die Redezeit ist wesentlich überschritten!) Ich komme schon zum Ende Herr Präsident. Aber nachdem ich der Initiator dieses Antrages war und mir die Einleitung nicht gestattet wurde, darf ich ersuchen, das noch zu Ende führen zu dürfen. Für uns, meine Damen und Herren, gilt nach wie vor der Slogan, Österreich und seine Heimat zuerst und auch einer der Präsidentschaftskandidaten hat diesen Slogan gebraucht. Ich hoffe nur, daß er sich im Sinne dieses Slogans für die Bevölkerung einsetzt und daß es kein Lippenbekenntnis dieses Kandidaten war. Die FPÖ ist vehement gegen die Errichtung einer Strecke gegen den Willen der dort ansässigen Bevölkerung. Wir werden daher weiter gegen diesen Trassenvorschlag auftreten! (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Friewald. Abg. FRIEWALD (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Regierung! Hohes Haus! Wie bereits von meinen Vorrednern ausgeführt, beschäftigen wir uns heute mit der Thematik des Ausbaues der neuen Westbahn und die dazu gehörende Trassenführung. Mein Vorredner, Ing.Weinmeier, hat hier einige für mich sehr fragwürdige Standpunkte vertreten. Er als wahrscheinlich Fachmann im Bereich des Eisenbahnbaues kann feststellen, daß diese Trassenführung, die derzeit vorgeschlagen ist, die schlechteste ist. So hat er es formuliert. Gleichzeitig greift er die NÖ Umweltanwaltschaft an, daß diese bereits mit in der Planung integriert war. Es stimmt. Es hat sechswöchentlich Berichte der Planer gegeben an die Umweltanwaltschaft. Das war auch sehr notwendig, denn die Umweltanwaltschaft konnte dort anregen und sagen, diese und jene Punkte sollen noch mit untersucht werden. Ein tatsächliches Prüfungsverfahren dieser letztendlich von ihnen angeregten Gutachten hat jedoch noch nicht stattgefunden. Ich würde mir als Politiker nicht anmaßen, Entscheidungen von Wissenschaftlern vom Tisch zu kehren und hier zu behaupten, die vorgelegten Unterlagen sind von vornherein als negativ zu beurteilen. Wenn der Herr Abgeordnete Ing. Weinmeier von "Betoniererpartei" spricht und das oft erwähnte und sicher wunderschöne - für alle, die es nicht kennen, ich lade sie ein - Tullnerfeld anspricht, dann leben dort nicht nur 20 Bewohner, vielleicht kann er sich einmal informieren. Es leben 20.000 Bewohner in diesem Bereich, die davon betroffenen sind. Aber es würden für mich auch 20 Bewohner reichen, mich zu engagieren, wenn man feststellen kann, daß die Planung und diese Art und Weise, fachlich fundamentiert auf schlechtem Fuß steht. Das muß auch klar ausgesprochen werden. Und wenn ich in den letzten Monaten ins Kreuzfeuer der Kritik meiner Bewohner geraten bin, möchte ich meine Aussage auch hier wiederholen. Denn ich glaube, so mancher hat sie nicht gehört im Trubel der Aktivitäten. Ich habe mich grundsätzlich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in dem Bereich, zum Ausbau der Bahn bekannt. Ich glaube, als verantwortungsvoller Politiker, für Lösungen der Zukunft - und hier sind Lösungen im Verkehrsbereich anstehend, ja es ist bereits fünf nach zwölf, wenn ich es so formulieren darf - ist ein entsprechender Ausbau der Bahn mehr als notwendig. Wenn man in Betracht zieht, daß auf 1.000 Verkehrstote ein durch die Bahn verursachter kommt, meine Damen und Herren, raubt uns dann ein entsprechender Ausbau eines vernünftigen Verkehrsmittels wirklich unser Leben? Wenn wir den Vergleich ziehen mit dem Transport auf der Straße und feststellen können, daß die Bahn nur 10 % des Schadstoffausstoßes des Verkehrsträgers Straße verursacht, raubt uns dann die Bahn die wichtigste Lebensgrundlage, die Luft, wirklich? Ist das wirklich der Punkt, der unser Leben am meisten bedroht? Der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier hat die wertvollen Ackergrundstücke angesprochen. Wertvollste Ackergrundstücke, formuliere ich, den ich besitze auch in dieser Gegend einige. Ich kann sicherlich beurteilen, daß hier im Tullnerfeld wertvollstes Ackerland vorhanden ist. Nur, wenn die Bahn nur ein Drittel der Fläche braucht, die wir für den Bau einer Straße benötigten, raubt uns dann die Bahn wirklich unsere Grundstücke, die wichtigste Grundlage der Landwirtschaft? Diese Fragen sollten wir uns im allgemeinen Zusammenhang, als Verantwortliche für ein ganzes Bundesland nämlich, stellen. Zu der Aussage, mit der ich mich am meisten verfeindet habe mit den Bewohnern. Ich habe nichts anderes gesagt und ich werde auch nie etwas anderes sagen: Ich als Politiker kann und muß mich auf entsprechend fundierte Gutachten, die kontrollierbar sein müssen, stützen können. Ich habe dann weiter festgestellt, daß ich auch den Ausbau oder auch diese Trassenführung akzeptieren würde, wenn sie vor meiner Haustür - und das ist bildlich gesprochen, denn sie ist 150 bis 200 Meter hinter meinem Haus geplant - kommt. Ja bitte, mir geht es hier, um das Durchbrechen eines uralten Prinzipes: Oh du lieber Florian, zünd' des Nachbarn Haus an und verschone meines! Ich wollte damit feststellen, daß ich fundamentierte Gutachten und Grundlagen, wenn sie vorgelegt werden, wenn sie als entsprechend überprüft gelten, auch akzeptiere, wenn es mich selbst trifft. Dies ist, glaube ich, Verantwortung im politischen Leben. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) Dies ist eine Haltung, die wir in der Politik mehr denn je brauchen. Wenn ich auf ein Wort des Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier eingehe, der grundsätzlich die Frage gestellt hat, warum bauen wir die alte Westbahn nicht aus? Ich kann diese Frage wirklich nur mit menschlichem Verständnis beantworten. Denn ich kenne die Westbahn von Wien bis St. Pölten, die bestehende Trasse. Ich lade Sie ein, kommen Sie nach Neulengbach, nach Tullnerbach, nach Purkersdorf. Wo bei der bestehenden Trasse 40, 30 Meter daneben Wohnblöcke, Wohnhäuser, Städte und Ortschaften existieren. Bauen wir dort von zwei auf vier oder fünf Gleise aus. Das müssen Sie als Bewohner von Purkersdorf dann akzeptieren, obgleich man eindeutig nachweisen kann, daß diese Streckenführung heute schon in der alten Bauweise eine Katastrophe für die Leute ist. Ich stehe dazu, daß dort auf der alten Strecke Lärmschutzmaßnahmen errichtet werden müssen! Ich kann jedoch nicht davon ausgehen, dort diesen Menschen neue Belastungen aufzuoktrorieren. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ. - Abg. Ing.Weinmeier: Aber denen, die im Tullnerfeld leben, schon!) Es gibt einen Satz, Herr Ing.Weinmeier, den ich unterstreiche. Den Sie ausgesprochen haben. Denn eines darf für mich auch nicht die Frage sein bei dieser Diskussion des Ausbaues der Bahn. Die Frage des Geldes. Denn der Mensch muß als Mensch der erste und beste Wert in unserer Gesellschaft sein. Bei einem Projekt, das für die nächsten 100 bis 150 Jahre zu gelten hat, darf der Schilling keine Rolle spielen. Sondern der Mensch, der dort lebt muß so gut als möglich geschützt werden. Und darin sehe ich meine Aufgabe! Wenn hier eine Trassenführung in meinem Bereich kommt, werde ich mit den Bürgern für die Bürger, konkret für jede einzelne Maßnahme zum Schutz ihres Lebens in diesem Bereich kämpfen. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anhand der bisherigen noch eher bescheidenen Anzahl von Rednern haben wir bereits gesehen, welche Emotionen dieses Projekt weckt. Wie stark Pro und Kontra aufeinanderprallen. Ich sehe meine Aufgabe nun darin, mehr Sachlichkeit hineinzubringen. Weil es doch gilt, hier wirklich sachliche und auf lange Zeit ernst zu nehmende Überlegungen anzustellen. (Abg. Buchinger: Sie sagen das dem Kollegen Ing.Weinmeier, nicht?) Das ist jetzt vor allem gegen meinen Vorredner gesagt, der seiner Seele hier voll Ausdruck gegeben hat. Wenden wir uns dem Projekt zu. Da fällt zunächst einmal auf, daß die ÖBB, die ja sonst in Niederösterreich immer zuerst mit dem Zusperren von Bahnlinien zur Hand sind, hier ausnahmsweise einmal für einen Neubau plädiert. Dabei, muß ich zum Unterschied von meinem Vorredner sagen, sehe ich keine Begründung dafür. Mir ist noch nie und durch niemanden eindeutig und klar erwiesen worden, daß die alte Westbahntrasse nicht mehr leistungsfähig wäre. Daß sie nicht die erforderliche Durchlaßfähigkeit hätte. (Abg. Hiller: So drückt man sich um ein Problem herum! - Abg. Buchinger: Das ist ja wohl das Ärgste!) Und wenn die ÖBB solche Behauptungen in den Raum stellen, Herr Kollege Friewald, ich möchte gleich vorwegnehmen, was vielleicht später besser passen würde. Wissen Sie, ich gehe nicht mit einer inneren Hörigkeit gegenüber solchen Fachleuten vor. Da bin ich nicht wissenschaftsgläubig und fachleuteabhängig, sondern beginne mit dem gesunden Hausverstand zu überlegen. Die ÖBB haben solche Behauptungen schon von vielen Streckenabschnitten veröffentlicht und in Wahrheit waren dann eher bescheidene Maßnahmen notwendig, um Langsamfahrstellen oder ähnliches zu beseitigen. Wenn Sie diese, naja sagen wir acht, zehn oder elf Milliarden Schilling - niemand weiß derzeit noch, wieviel dieses Projekt kosten wird - wenn Sie also einen Teil dieser Gelder verwenden, um auf der Westbahn Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, werden Sie die Bewohner entlang der Westbahn gewaltig entlasten und gleichzeitig die Durchlaßfähigkeit steigern. (Beifall bei der FPÖ.) Davon bin ich überzeugt. Sie können das Gegenteil nicht beweisen. Sehen Sie, dort stehen wir. Da kommt jemand und behauptet etwas und sofort findet er Zuhörer, die ihm alles glauben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein von der Kostenschätzung her wissen wir, daß das ein ganz gigantisches Mammutprojekt werden wird. Und allein daraus ist eindeutig abzuleiten, daß es hier nicht nach rationalen und ökonomischen Überlegungen allein gehen wird, sondern daß das tatsächlich ein demokratiepolitisches Problem sein wird. Hier wird die Entscheidung des Politikers zweifellos den Ausschlag geben müssen. Und da hat der Kollege Friewald schon richtig gesagt, hier wird es nicht darauf ankommen, ob eine andere Trasse vielleicht um einige Schillinge mehr kostet. Sondern es muß die endgültige Entscheidung von der Überzeugung getragen sein, daß auch politisch eine verträgliche, eine mit der Zustimmung der Bevölkerung getragene Variantenlösung getroffen wird. Das sehen Sie allein anhand der hohen Kosten, die hier in Schätzung vorliegen. Denn eines dürfen wir nicht vergessen. Wir können uns das aus diesem Budget gar nicht leisten. Das Geld muß aufgenommen werden. Fremdkapital muß hereingenommen werden. Wir werden das überhaupt nicht mehr zurückzahlen können. Unsere Kinder, vielleicht sogar unsere Enkel werden noch daran zahlen. Und daher wäre es wirklich nicht vertretbar, hier einer Lösung zuzustimmen, die von Fachleuten erarbeitet, vielleicht vom ökonomischem Gesichtspunkt geprägt, aber den Menschen und seine Lebensqualität außer Acht läßt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind in Österreich nicht mehr in einer Diktatur, in der einer bestimmt und alle anderen den Mund zu halten haben. Wir sind auch nicht in einem Metternich'schen Nachtwächterstaat, in dem man dem Volk einredet, daß die da oben eh' alles richtig machen, glaubt nur daran. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Österreicher ist leidgeprüft genug und hat oft genug erfahren, daß allerhöchsten Ortes gewaltige Fehlentscheidungen getroffen werden. Eine weitere Überlegung, meine sehr geehrten Damen und Herren, knüpfe ich an. Die Strecke um die es geht, der Abschnitt Wien - St. Pölten ist ja nur ein Teil der Westbahn, die damit saniert werden soll. Das heißt, es ist völlig klar, es soll hier die große Transitader geschaffen werden. Es stellt sich die Frage, sollen wir zu diesem Zweck ein Gebiet nehmen, welches bisher weitgehend unberührt war. Oder sollen wir diesen Transitverkehr mit seinen gigantischen negativen Auswirkungen, - darauf wurde schon hingewiesen - sollen wir diesen Transitverkehr wirklich nicht an einer anderen Stelle mit wirklich günstigen, schützenden Maßnahmen ziehen lassen? Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir begehen einen Fehler, wenn wir ein völlig neues, unberührtes Gelände für diesen Zweck heranziehen. Ich warne vor einer Wahnvorstellung. Jener Wahnvorstellung, daß wir bei unserer österreichischen alpinen Topographie die gleichen Fahrgeschwindigkeiten je erreichen werden können, die in den Flachgebieten Europas erzielbar sind. Die Alpen werden in Europa immer ein Langsamfahrgebiet sein. Und daher, glaube ich, ist es eine Wahnvorstellung, wenn wir jenen Technikern nachlaufen, die da sagen, wir sollen hier Strecken für 200 km/h oder noch höhere Geschwindigkeiten bauen. (Abg. Kurzbauer: Sie sprechen von den Tullnerfelder Alpen!) Das ist das Alpenvorland, würden Sie das zugeben? Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch etwas Hochinteressantes, was mir beim Studium dieser Trassenführung aufgefallen ist. Es soll eine 50 Kilometer lange Trasse, möglichst ohne Bahnhöfe, gebaut werden. Ein Massenverkehrsmittel, würde ich meinen, ist dazu da, um Personen und Güter zu befördern. Und dies ohne Bahnhöfe? Ohne Zusteigmöglichkeiten, ohne Aussteigemöglichkeiten, ohne Lademöglichkeiten? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kommt mir manches Mal vor wie das berühmte Haus in Schilda, das man ohne Fenster errichtet hat. Wo man nachher versucht hat, mit Koffern und Säcken das Licht hineinzutragen. Das widerspricht doch dem Wesen eines Verkehrsmittels! Wenn man sieht, wie die Hochleistungs-AG hier vorgegangen ist. Wie sie tatsächlich von Gemeinde zu Gemeinde zieht und einfach sagt, das ist die Trasse. Die haben wir für euch ausgesucht. Darüber gibt es keine weitere Diskussion, vielleicht fünf Meter da, vielleicht sieben Meter dort, aber sonst gibt es darüber keine Diskussion mehr. Dann, muß man sagen, ist hier tatsächlich ein Planungsablauf vorgegeben, der sich mit demokratiepolitischen Vorstellungen nicht vereinen läßt. Dabei muß man erkennen, daß man im Vorfeld offenbar schon jahrelang daran gearbeitet hat. Denn im niederösterreichischen Landesverkehrskonzept, welches die NÖ Landesregierung voriges Jahr im Herbst herausgegeben hat, steht diese Trasse bereits drinnen. Sie ist sonderbarer Weise mit Kosten von 11 Milliarden Schilling bewertet. Für dieses Landesverkehrskonzept hat man mindestens ein Dreivierteljahr, wenn nicht über ein Jahr gearbeitet. Also hat man in dieser Zeit schon gewußt, woran die ÖBB arbeiten. Und der Planungsvorgang der ÖBB hatte bereits eingesetzt. Trotzdem hat man keinen Kontakt zur Bevölkerung gesucht. Man ist nicht an die Bevölkerung herangetreten. Daß sich die Bevölkerung unter solchen Voraussetzungen überrollt fühlt, dafür habe ich volles Verständnis. Und ich kann da nur wiederholen, was schon einer vor mir gesagt hat. Ein Jahrhundertbauwerk wird errichtet. Es soll aber nicht ein Bauwerk errichtet werden, das jahrhundertelang Anlaß für Widerstand und Abneigung bietet. Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte diese Entscheidung nicht dienen. Daher ist es verständlich, daß sich die Bevölkerung an die Politiker wendet. Und es muß unser Bestreben sein, die Vorstellungen der Techniker mit den Wünschen der Bevölkerung in Übereinstimmung zu bringen. Die richtige Entscheidung fällt dann, wenn es hier zu einer echten Lösung kommt. Das Land Niederösterreich hat im Zuge des Genehmigungsverfahrens sehr wohl ein Mitspracherecht. Wir von der Freiheitlichen Partei fordern daher einen klaren, überprüfbaren Nachweis, daß die alte Westbahntrasse nicht mehr geeignet ist. Wir fordern, daß kein Laufmeter neue Strecke gebaut wird, der nicht auf volle Zustimmung der Bevölkerung stößt. Und wir fordern, daß bei der Entscheidung, welche Trasse realisiert werden soll, zuerst die Zustimmung der Bevölkerung eingeholt wird. Und dann erst die Ökonomie und der Geldmitteleinsatz in Erwägung gezogen werden. Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind, werden wir von der Freiheitlichen Partei das Projekt mittragen, vorher nicht! (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann. Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist ein schlechtes Beispiel für die Politik, wenn man a) alles negiert, alle Vorschläge, wie immer sie auch geartet sind ablehnt, wenn man b) Realitäten absolut negiert und nicht wahrhaben will. Eine Realität ist ganz einfach, daß das Verkehrsaufkommen größer werden wird. Und wenn man c) sich auch in internen Planungsvorgängen nicht auskennt. Es kann ja nicht so sein, daß ohne irgend etwas geplant zu haben, eine öffentliche Diskussion veranstaltet wird. Eine öffentliche Diskussion braucht doch zumindestens einmal die Vorlage eines Projektes. Und genau das ist geschehen. Aber lassen Sie mich sechs Punkte zu diesem Problemkreis des Ausbaus der Hochleistungsstrecke sagen. Erstens einmal ist doch für alle unbestritten - ich glaube, das war auch für die FPÖ bisher unbestritten -, daß es Ziel sein muß, möglichst viel vom Verkehrsaufkommen auf die Schiene zu bringen. Weil die Schiene eben das umweltfreundlichere Verkehrsmittel ist. Im NÖ Landesverkehrskonzept sind die Prognosen ganz genau aufgelistet. Man geht davon aus, daß in 20 Jahren, im Abstand des Jahres 1990 bis 2010, eine Zunahme des Individualverkehrs auf der Straße von fast 50 % erfolgen wird. Und daß man jedenfalls mit der Verlagerung auf die Schiene antworten muß. Das ist auch das politische Konzept des Landes. Im Landesverkehrskonzept geht man auch davon aus, daß im nächsten Jahrzehnt der Güterverkehr um 30 bis 47 % steigen wird. Als Antwort darauf steht im beschlossenen Landesverkehrskonzept, daß die Bahninfrastruktur verbessert werden muß. Und als Unterpunkt findet sich die Beseitigung der Leistungsengpässe im Bahnnetz, vor allem im Bereich der Westbahn, der Südbahn und im Raum Wien. Es ist also die Westbahn und die Beseitigung von Engpässen auf der Westbahn im Landesverkehrskonzept festgeschrieben. Dritter Punkt: Im Landesverkehrskonzept ist, wie gesagt, diese 30 bis 47%ige Steigerung des Gütertransportaufkommens grundgelegt. Ziel ist, den Verkehr auf der Schiene zu verstärken, damit man von der Verteilung 72 % Straße zu 28 % Schiene auf 63 % Straße zu 37 % Schiene kommt. Und unter dieser Voraussetzung zeigt das Landesverkehrskonzept ganz deutlich, daß jetzt auf der Westbahnstrecke eine 100%ige Auslastung gegeben ist. Würde man dem Landesverkehrskonzept des Landes Niederösterreich gerecht werden, wäre die Auslastung auf 180 % anzuheben. Ich glaube, daß Ihnen allen einleuchten wird, daß nichts und daher auch nicht eine Bahnstrecke mit einer Kapazität von 180 % belastet werden kann. Weil eben 100 % definitionsgemäß die Höchstgrenze darstellt. Das heißt, auf den beiden Schienensträngen der jetzigen Westbahn ist ein zusätzliches Verkehrsaufkommen nicht mehr möglich. Es bedarf daher zusätzlicher Schienenstränge. Diese zusätzlichen Schienenstränge sind nicht neben den jetzigen beiden Gleisen zu führen, sondern sie brauchen eine neue Trasse. Ich glaube, daß man das zumindest außer Streit stellen sollte. Als ersten Punkt. Zweiter Punkt: Es ist, glaube ich, auch außer Streit zu stellen, daß wir in Ostösterreich auf Grund der Entwicklung, EG-Beitritt, Ostöffnung etc. große Chancen und große Risken vor uns haben. Und ein Element dieser Chancen ist eben, daß unser Raum mit hoher Qualität an die derzeit existierenden, hochrangigen EG-Räume angebunden ist. Das ist der süddeutsche Raum und der norditalienische Raum. Und darum brauchen wir, aus eigenem Wollen heraus nicht für den Transitverkehr, wie der Abgeordnete Ing.Weinmeier gemeint hat, sondern aus eigenem Bedürfnis heraus, die Anbindung an diese beiden Räume. Das bedeutet, daß wir auf der Südachse den Semmeringbasistunnel brauchen. Weil der Semmering zu den jetzigen Geschwindigkeiten und Tonnagen, sprich Achsdrücken, nicht mehr lange befahrbar sein wird. Und wir brauchen auch die Beschleunigung auf der Weststrecke, sprich eine Hochleistungsstrecke nach Westen. (Abg. Dr.Kremnitzer: Alles für den Transitverkehr!) Nicht für den Transitverkehr, sondern, damit unser Raum, unser ostösterreichischer Raum an den süddeutschen Raum entsprechend angebunden ist. Wir werden unsere Standortqualitätschancen nicht nutzen können, wenn wir diese Anbindung nicht haben. Da geht es nicht nur um den Transitverkehr. Ich weiß schon, daß die FPÖ sehr gerne alles ablehnt. In Wirklichkeit alles auf den Transit schiebt und sehr gerne bei der EG-Annäherung einen anderen Kurs fährt. Ihr Parteiobmann Dr.Haider hat das beim letzten Parteitag schon vorgegeben. Daß man dabei ist, vom Pro-EG-Kurs abzutriften, nicht aus Einsicht, würde ich behaupten, über die Vorund Nachteile der EG, sondern aus Einsicht, daß Ihnen das strategisch besser tut. Denn Sie müssen notgedrungen das Gegenteil von dem tun, was die beiden Großen vorgeben. So läuft in Wirklichkeit ihre Argumentation. (Beifall bei der SPÖ und ÖVP.) Meine Damen und Herren! Der dritte Punkt ist der, daß es keinen Zweifel an den Ausführungen meiner beiden Vorredner der ÖVP geben darf, daß natürlich der Umweltschutz, der Lärmschutz Priorität haben muß. Wie der Kollege vorher gesagt hat, die erträgliche Gestaltung dieser Hochleistungsstrecke, der entsprechende Lärmschutz muß Priorität haben. Das ist für uns auch völlig außer Zweifel. Ich sage nur dazu, man wird sich das auch bei den anderen Bahnstrecken überlegen müssen. Denn ich sehe nicht ein, daß ein entsprechender, hochqualitativer Lärmschutz auf der Südbahn, auf der jetzigen Westbahn nicht gegeben sein sollte. Ich glaube, daß Lärmschutz, Umweltqualität, Erhaltung der Wohnqualität prinzipiell ein vordringliches Ziel ist. Und daher auch bei den alten und bei dieser neuen, zu planenden Strecke in den Vordergrund zu stehen hat. Vierter Punkt: Es darf keine Alternative für uns geben zwischen dem Ausbau der Hochleistungsstrecken sowohl auf der Südbahn, als auch auf der Westbahn und dem Ausbau des Nahverkehrs. Das sind für uns Dinge, die parellel zueinander verwirklicht werden müssen. Wir dürfen nicht zulassen, daß etwa die Hochleistungsstrecken zu Lasten des Nahverkehrs ausgebaut werden. (Abg. Ing.Weinmeier: Das heißt, wir brauchen für den Nahverkehr eine dritte Strecke!) Für diese Konzeption wären wir nicht und so wird es auch nicht sein, weil ja die Hochleistungs-AG eine Sonderfinanzierung hat. Und daher auch nicht zu Lasten des Nahverkehrs ausgebaut wird. Fünfter Punkt: Ich würde dem Land Niederösterreich dringend empfehlen, den Standpunkt einzunehmen, daß wir versuchen sollten, bereits in die jetzige Diskussion des Ausbaues der Weststrecke einzubringen, daß wir gleichzeitig eine Verbindung der Süd- und der Weststrecke anstreben. Das heißt, wir müssen mit dem Land Wien und mit dem Bund Gespräche aufnehmen und vor allem den Lainzer Tunnel versuchen zu verwirklichen. Denn die Qualität unseres Standortes, die Qualität unserer Infrastrukturausstattung wird wesentlich dadurch gehoben, daß Westbahn und Südbahn entsprechend miteinander verbunden sind. Meine Damen und Herren! Als letzten Punkt zum Modus: Die HL-AG ist beauftragt, entsprechende Planungen durchzuführen. Es hat mehr als 20 Planungsvarianten gegeben. Diese Varianten sind dann von Expertenteams überprüft worden. Natürlich war bei der Überprüfung der einzelnen Planungsvarianten das Land Niederösterreich dabei. Es hat die begleitende "Arbeitsgruppe Projekt" gegeben. In den letzten eineinhalb Jahren fanden neun Sitzungen statt. Mit eingeladen waren Experten der Raumplanungsabteilung R/2, und - wie Sie schon richtiger Weise gesagt haben - die Umweltanwaltschaft, bei allen neun Sitzungen. Weiters waren dabei Vertreter des Gemeindevertreterverbandes der SPÖ - der Abgeordnete Gruber und Vertreter des Gemeindevertreterverbandes der ÖVP, nämlich der Abgeordnete Ing.Eichinger. Eine laufende Information des Landes Niederösterreich, sowohl auf Beamtenebene, als auch auf Politikerebene war gegeben. Die jetzige Planungsvariante steht natürlich noch nicht auf Punkt und Beistrich fest. Wenn Sie mich nach der SPÖ-Haltung fragen; ich weiß nicht, wo Sie hernehmen, daß die SPÖ ein bedingungsloses Ja zu dieser Planungsvariante sagt. Ich glaube, daß noch von keinem Politiker ein bedingungsloses Ja gesagt werden kann. Ich glaube, daß die Politik folgenden Standpunkt einnehmen sollte: Erstens prinzipiell die Zielsetzung des Landesverkehrskonzeptes zu verfolgen. Davon ausgehend, daß eine Kapazitätsausweitung auf der Westbahnstrecke notwendig ist. Zweitens festhalten sollte - wie auch im Landesverkehrskonzept enthalten -, daß eine Kapazitätsausweitung nur durch eine Erhöhung der Gleisanzahl möglich ist. Wir brauchen vier Geleise. (Präsident Mag.Romeder: Herr Abgeordneter, die Redezeit ist überschritten.) Ich werde mich sehr kurz halten, Herr Präsident! Diese vier Geleise sind nicht parallel zu führen. Meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, daß das die Haltung der Politiker sein muß. Es wird dann Aufgabe der Hochleistungs-AG sein, eine endgültige Variante, nach dem jetzigen Anhörverfahren einzureichen. Die Politik kommt erst dann zum Tragen, wenn die endgültige Variante beurteilt werden muß. Das spielt sich in zwei Verfahren ab. Einerseits in dem Bescheid, den das Verkehrsministerium ausstellen wird müssen. Zum Zweiten in der Stellungnahme des Landes, die das Land dem Verkehrsministerium gegenüber abgeben muß. Und dann wird man auf Grund einer eingereichten Variante, die es jetzt noch nicht gibt, von der Politik eine konkrete und endgültige Stellungnahme fordern müssen. Und als ganz letzten Punkt, Herr Präsident. Es gibt in der ÖVP, so nehme ich wahr, eine Art Absetzbewegung. Ich zitiere vielleicht - ich zitiere richtig, ich weiß nicht ob Sie richtig zitiert wurden, Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll - aus den Salzburger Nachrichten. Sie haben gemeint, hunderte Bürger hätten ihre Sorgen und Bedenken mitgeteilt. Das ist sicher richtig. Sie teilen diese Sorgen und Bedenken, darauf will ich nicht hinaus. Aber diese Last ist nicht so, daß sie im stillen Kämmerlein geplant wird und einfach mit der Eisenbahn drüber gefahren wird. Das scheint mir ein bißchen nach Absetzbewegung zu riechen. Denn, noch einmal, es war a) das Land Niederösterreich in diesem Planungsstadium miteingebunden und b) gibt es ein Landesverkehrskonzept. Dieses Landesverkehrskonzept beinhaltet die neue Trasse. Meine Damen und Herren! Nicht in irgend einer Form. Sondern, wenn man das Landeskonzept, das vor einem Jahr in der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen wurde, hernimmt und die jetzige Variante der Hochleistungs-AG in den Plan des Landesverkehrskonzeptes einzeichnet, deckt sich die Variante der Hochleistungs-AG mit der Planungsvorlage, die Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll, vor einem Dreivierteljahr dem NÖ Landtag zur Beschlußfassung vorgelegt haben. Dieses Landesverkehrskonzept ist so beschlossen worden. Ich glaube daher, daß es viele gute Gründe gibt, daß man nicht davon sprechen kann, daß die Hochleistungs-AG hier im stillen Kämmerlein agiert hätte. Denn das Landesverkehrskonzept schreibt in Wirklichkeit genau jene Variante vor, die mit der jetzigen Variante der Hochleistungs-AG übereinstimmt. (Abg. Ing.Weinmeier: Das ist Zufall, Herr Abgeordneter!) Aber wie gesagt, die endgültige Stellungnahme der Politik wird erst dann möglich und auch dann erst gefordert sein, wenn es eine endgültige eingereichte Trasse der ÖBB geben wird. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Hohes Haus! Auch psychologisch kluge Äußerungen verlängern normalerweise nicht die Redezeit. Ich bitte daher, die Geschäftsordnung, die wir uns selbst gegeben haben, schon auf Grund der Präjudizwirkung einzuhalten. Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler. Abg. PREISZLER (FPÖ): Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Präsident! Ich werde die Geschäftsordnung einhalten. Zwei Bemerkungen zu meinem Vorredner, Mag.Kaufmann. Er hat von der Absetzbewegung der ÖVP gesprochen. Das ist eigentlich das erste Mal, oder eine der wenigen Absetzbewegungen, die wir hier im Hohen Haus verzeichnen können. Meistens ist es ja so, daß man brüderlich, gemeinsam - rot und schwarz - einer Meinung ist. Oder, wenn die Meinung nicht einhellig ist, dann wird sie eben hingetrimmt und dann gibt es eine Meinung. Es handelt sich fast um eine kleine Sternstunde, weil die SPÖ wirklich heute eine klare Linie zu verzeichnen hat. (LR Wagner: Worüber regen Sie sich eigentlich auf? - Abg. Präs. Haufek: Sie haben im Gegensatz dazu keine!) Aber jetzt zur Trassenführung. Unser Vorschlag ist der beste. Die Trasse durch das Tullnerfeld ist die beste. Bewiesen dadurch, daß jede Menge an Material, gemeint ist - weil ich den Herrn Direktor der Hochleistungs-AG hier sitzen sehe - wahrscheinlich, von Gutachten, natürlich von Fachleuten vorgetragen, vorgelegt wird. Ich zitiere Herrn Dr.Hammerschmidt, laut Presse. Geschätzte Damen und Herren! Stimmt das wirklich? Stimmt das wirklich, was uns hier vorgegeben wird? Erstens spricht dagegen, daß man die Bürger bis jetzt nahezu überhaupt nicht gefragt hat. Zweitens spricht dagegen, daß die Bürger nach dem mehrstufigen Planungsvorgang der Hochleistungs-AG, - es gibt ein Gesetz aus 1989 - leider alle diese Dinge, die nun viel zu spät vorgetragen wurden, nicht abnehmen. Das heißt, es wird hier von einem "Schmäh" gesprochen. Wieder einmal, wie schon des öfteren, wurde über die Köpfe hinweg entschieden. Und die Bürger erst dann gefragt, nachdem man gemerkt hat, daß es heute einfach nicht mehr so geht. Es war bereits mehrfach die Rede vom mündigen Bürger. Ein Slogan, den sich die ÖVP jetzt beim Präsidentschaftswahlkampf angewöhnt hat. Wie auch "Macht braucht Kontrolle". Ein Wort, das wir für den mündigen Bürger schon vor Jahren geprägt haben. Wir sind dankbar, wenn Sie auch etwas annehmen. Aber die Bevölkerung glaubt, daß sie hier übernommen wird. Drittens spricht dagegen, daß hier wieder einmal der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll sagt, er wirft sich auf die Schienen. Er lebt noch. Ich glaube nicht, daß er sich auf die Schienen werfen wird, wenn dieses Monsterprojekt zustande kommt. Was ich befürchte. Wir kennen ja diese Parallelen von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll. Das ist ja nicht das erste Mal. Er sagt, Semmering-Basistunnel bitte warten. Wir warten jetzt schon ein Jahr, es tut sich nichts. Außer, daß es Bürger gibt, die vehement dagegen Sturm laufen. Gegen ein Projekt, das über die Köpfe hinweg beschlossen wurde, von dieser Hochleistungs-AG, ohne den mündigen Bürger. Herr Kollege ich war bei jeder dieser Diskussionen unten, ich habe Sie noch nie dort gesehen. (LR Wagner: Was ist beschlossen?) Es wird entschieden, im Parlament: ja, im Landesparlament: nein. Das ist die Linie der ÖVP. Ein bißchen so, wie man es halt braucht. Wir nehmen die Karte, die gerade gefragt wird. Hier im Hohen Haus schmeißt sich der Herr Landeshauptmannstellvertreter auf die Schienen. Na, ich bin neugierig, ob er sich tatsächlich auf die Schienen schmeißen wird. Wir werden ja sehen, wie diese Sache noch weitergehen wird. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Sie brauchen nicht zu lachen. Ich bewundere, das muß ich Ihnen ehrlich sagen, ich bewundere den Herrn Abgeordneten Friewald. Der hier wirklich einsam eine Meinung vertritt. Nicht weil er dafür ist - ich bin ein Gegner - aber nur er hat den Mut, hier eine eigene Meinung zu äußern. Auf ihn trifft wirklich Mut zur eigenen Meinung zu, daß er sich hier in dieser mächtigen ÖVP getraut, seine Meinung draußen zu sagen, wie auch hier im Hohen Haus. Ich kann ihm nur gratulieren. (Abg. Uhl: Das können Sie sich nicht vorstellen! - Abg. Präs. Haufek: Es gibt auch verantwortungsbewußte Politiker!) Das ist er, selbstverständlich. Ich vermisse aber das in verschiedenen Bereichen, bei anderen. Da wird halt so taktiert. Das gehört irgendwo zur Politik dazu, das wissen wir schon. Aber es ist nicht immer schön. (Abg. Spiess: Wer taktiert am meisten?) Also alle diese Dinge mit dieser sogenannten Superbahn, wie sie angepriesen wird, von der Bundeshauptstadt zur Landeshauptstadt. Es wird glaube ich noch einiges auf sich warten lassen. Ich hoffe hier auf die ÖVP, den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll, der in seiner Funktion einmal gegen den Verkehr, einmal für den Verkehr, für die Umwelt, gegen die Umwelt taktiert. Es ist halt ein bißchen peinlich, wenn man verschiedene Agenden hat. Bei einer Veranstaltung von Naturschützern und Bürgerinitiativen, da ist er der große Macher in der Umwelt, mit Milchflaschen etc. Auf der anderen Seite ist er wiederum dafür zuständig, daß hier Leitlinien geschaffen werden und muß in der NÖ Landesregierung ganz konträr dagegen sprechen. (Abg. Spiess: Dr.Pröll hat dazu eine ganz klare Meinung!) Das ist das Dilemma des Herrn Landeshauptmannstellvertreters. Es ist Sache der ÖVP, nicht von uns. Wir haben immer eine glasklare Meinung zu diesem Monsterprojekt eingenommen, sowohl zum Semmering-Basistunnel, als auch hier, Herr Kollege! (Abg. Mag.Kaufmann: Sie sagen einfach zu allem nein!) Von der SPÖ sind wir ja gewohnt, daß sie meistens eine sehr schwache Meinung dazu hat. (Unruhe im Hohen Hause.) Diese Diskussion beweist eines sehr wohl: Daß man endlich auch hier in Niederösterreich draufgekommen ist, daß man nicht mehr wie in den Jahren zuvor über die Bürger hinwegfahren kann, sie vor vollendete Tatsachen stellen kann. Daß sie jetzt wirklich einmal aufstehen und sagen, so nicht! Und es wird Sache der Hochleistungs-AG sein, auch die anderen Projekte eingehend vorzustellen und darüber zu diskutieren. Dann wird man sehen, was wirklich die zweckmäßigste Variante ist. Aber nicht einfach so, na das werden wir schon machen, das ist das billigste und das ist für uns das zweckmäßigste. So geht es nicht! Wir Freiheitlichen erwarten uns hier eine eingehende Information von Seiten der Hochleistungs-AG. Wir erwarten uns aber auch eine eingehende Information vor Ort. Das wäre sicherlich auch nicht schlecht, wenn sich der Herr Landeshauptmann Dr.Pröll einmal entscheiden würde, wie es wirklich weitergehen soll, auch bezüglich Semmering Basistunnels. Auch dort habe ich ihn des letzteren öfter vermißt. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Treitler. Abg. TREITLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der sachlichen Diskussionsebene hat es manches Mal oder sogar sehr oft einheitliche Auffassungen zwischen ÖVP und SPÖ gegeben. Es bedarf nicht der Beurteilung, der Qualifikation durch die FPÖ, ob diese Entscheidungen dann richtig gewesen sind oder nicht. Zur FPÖ kann ich in dieser Frage nur feststellen, daß alles, was in den letzten Monaten von Ihnen veröffentlicht worden ist, unter dem Begriff "die Zerrissenen" fallen könnte. Denn der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier hat sich heute von dem Ausbau dieser Westbahntrasse distanziert. (Abg. Ing.Weinmeier: So wie Heindl und Friewald!) Hören Sie mir zu! (Heiterkeit im Hohen Hause.) Abgeordneter Ing.Weinmeier hat sich von dieser Westbahntrasse distanziert. Nicht immer war das so. Denn in einer Aussendung am 13.März 1992, - das mag für Sie ein historisches Datum gewesen sein - verweisen Sie darauf, daß ohne Vorwarnung die endgültigen Pläne zur Errichtung der vierspurigen Hochleistungsstrecke zwischen Wien und St. Pölten bekanntgegeben wurden. Und knüpfen daran an, daß an der Scheitelstrecke die Anbindung der Franz-Josefs-Bahn erfolgen soll. (Abg. Ing.Weinmeier: Wo ist da ein Widerspruch?) Ich frage mich, wie Sie an eine Hochleistungsstrecke eine Franz-Josefs-Bahn anbinden wollen, wenn Sie gegen diese Hochleistungsstrecke sind. Sie sind auch nicht einer Meinung mit einem gewissen Herrn Rosenstingl. Der am 25.März 1992 behauptet, der Bau einer neuen Trasse sei an und für sich richtig. Er befindet sich damit nicht nur im Widerspruch zu Ihnen, sondern auch im Widerspruch zum Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer. Der vor allem angemerkt hat, daß die sachlichen Grundlagen fehlen. Herr Dr.Kremnitzer! Ich habe das schon einmal von diesem Pult aus getan. Zum Unterschied von Ihnen war ich fast bei allen Besprechungen zur Vorbereitung des Landesverkehrskonzeptes anwesend. Bei all diesen Besprechungen hat es Grundlagen gegeben, aus denen Sie leicht herauslesen können, daß die Westbahn zu 100 % belastet ist. Und daß eine Ausweitung und eine zusätzliche Frequenzsteigerung, so wie es Abgeordneter Mag.Kaufmann erwähnt hat, nicht mehr möglich ist. Der Herr Abgeordnete Mag.Kaufmann hat Sie auf das Landesverkehrskonzept hingewiesen. Wenn Sie es nicht lesen wollen, dann finden Sie auf Seite 80 eine Graphik. Bilder allein genügen, um nachzuweisen, daß nicht stimmt, was Sie gesagt haben. Und wenn das noch nicht reicht, dann empfehle ich Ihnen, im Österreichischen Gesamtverkehrskonzept 1991 nachzulesen, auf Seite 60. (Abg. Ing.Weinmeier: Sind Sie dafür oder dagegen?) Stören Sie mich nicht immer mit Ihren hochfrequenten Stimmeinlagen! Herr Dr.Kremnitzer, lesen Sie das bitte nach im Gesamtverkehrskonzept 1991. Dort finden Sie alle statistischen Unterlagen, die Sie heute fordern. Man darf nur nicht zu bequem sein um all diese Unterlagen wirklich zu studieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt eindeutige Tatsachen. Alle Prognosen signalisieren eine beträchtliche Zunahme des Gütertransportes auf Straße und Schiene bis zum Jahr 2000. Wobei Szenariendifferenzen feststellbar sind, aber im Endeffekt führt jede Prognose zu einer wesentlichen Steigerung bei kontinuierlicher Entwicklung. Diese Entwicklung trifft den Personen- und Gütertransport in gleichem Maße. Eine weitere Streckenbelastung der Schiene ist in dem Bereich Wien - St. Pölten nicht mehr möglich. Sie ist zu 100 % ausgelastet. Ich erspare mir die Hinweise auf die Tatsachen aus dem Landesverkehrskonzept, das wurde bereits erläutert. Nur eines darf ich auch noch erwähnen. So ganz ohne Vorwarnung ist diese Trasse nicht präsentiert worden. Und so ganz überraschend darf es auch für Sie nicht gewesen sein, Herr Dr.Kremnitzer. Denn bevor das endgültige Landesverkehrskonzept präsentiert worden ist, gab es einen Entwurf. Zwischen diesem Entwurf und der tatsächlichen Beschlußfassung gab es Ende 1990 Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit Gemeinde- und Bezirksvertretern. Es gab dann anschließend für jeden Landesbürger, zusätzlich in jedem Bezirk die Gelegenheit, sich über die einzelnen Vorhaben zu informieren. Es mag sein, daß in dem jetzt betroffenen Planungsbereich primär die B 3 und die Tullner Donaubrücke Priorität gehabt haben und man sich weniger auf den öffentlichen Verkehr konzentriert hat. Und letztlich hat es am 3.Dezember 1991, während der Budgetdebatte, auch zwei Resolutionsanträge gegeben. In beiden Resolutionsanträgen war der drei- bis viergleisige Ausbau der Westbahnstrecke enthalten. Unter Berücksichtigung der Bedenken steht fest, wenn der gesamte West-Ost-Verkehr auf niederösterreichischem Gebiet sich nicht rasant dem Infarkt nähern soll, sind rasche Maßnahmen notwendig. Die A 1 wird auch ohne Baustelle in vielen Abschnitten bereits zur Kriechstrecke. Verantwortlich dafür ist ein hoher Anteil an LKW-Verkehr. Als einer, der sehr oft diese Strecke befährt, stelle ich fest, daß es sich nicht nur um Verkehr handelt, der dem Lokalbedarf dient. Sondern daß es vor allem der Schwertransport ist, der überregionale Gebiete bedient. Der aus dem Ausland, aus den westlichen Bundesländern in den Osten führt. Das ist sicherlich eine hohe Belastung. Die Kapazitätsüberlastung der Schiene führt zu unattraktiven Frequenzen und zur Unmöglichkeit, den Transport von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Und führt natürlich auch zu Konflikten. Der Direktor eines Industriebetriebes in unserem Bereich hat mir einmal auf meine Frage, warum der Transport nicht über die Schiene erfolgt, geantwortet, weil durch diese hohe Belastung die Pünktlichkeit nicht mehr garantiert ist. Und gerade beim Transport in die Schweiz etwa spielt die Pünktlichkeit für den Schweizer Partner eine wesentliche Rolle. Die Forderung - und das wurde auch heute schon erwähnt - daß der öffentliche Verkehrsträger attraktiv sein muß, ist allgemein anerkannt. Der öffentliche Verkehr kann diese Voraussetzung auf dem betroffenen Teilstück schon jetzt nicht mehr erfüllen. Es bedarf daher rascher Entscheidungen und Maßnahmen. Die Erfordernisse liegen auf dem Tisch und sind vielfach dokumentiert. Wesentlich wird allerdings dabei sein, daß in der Gegenwart, die von zunehmendem Interesse der Bevölkerung und von der Bereitschaft der Betroffenen, sich mit den Themen intensiv und kompetent zu befassen, geprägt ist, eine behutsame und abgestimmte Lösung anzustreben ist. Konkret zu diesem Projekt: 28 Varianten wurden vorgeschlagen, vier wurden ausgewählt. Ich habe auch an diesem Gespräch bei Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll teilgenommen. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, daß nicht in allen Bereichen eine absolute Verläßlichkeit bei der Auswahl der Trassen und allen zugrunde gelegten Akten feststellbar gewesen ist. Und ich meine, hier müßte man ansetzen. Es darf nicht den geringsten Zweifel geben, daß nicht alle Daten, Gutachten und Berechnungen transparent sind. Gutachten, die von allen Partnern eingebracht werden, sind zu akzeptieren und mit gleicher Gewissenhaftigkeit zu beurteilen. Das hat nichts mit einer Gläubigkeit gegenüber den Experten zu tun. Sondern, es ist ganz einfach der Respekt vor der Meinung des anderen. Auf der sachlichen Basis der Gutachter kann diskutiert werden. Daher sind diese Fakten und Daten allen Planungsbeiräten und Initiativen übersichtlich und vollständig anzubieten. Jeder Funke eines Mißtrauens muß von vornherein vermieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung des völlig weisungsfreien Umweltanwaltes muß ein wesentliches Entscheidungsmerkmal sein. Muß ebenso transparent wie jede andere Grundlage sein, muß akzeptiert und nicht nach subjektiver Beurteilung positiv oder negativ, sondern ausschließlich sachlich bewertet werden. Ich glaube, daß es in der jetzigen Phase auch notwendig ist, daß das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und die Österreichischen Bundesbahnen eingebunden werden. Derzeit spielen sie eher die Rolle des Zuschauers und des Abwartenden, um vielleicht dann später eine Entscheidung zu treffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß bei sachlicher Beurteilung und Abwägung eine Entscheidung in absehbarer Zeit möglich ist. Daß berücksichtigt wird, daß mit dieser neuen Hochleistungsstrecke kürzere Fahrzeiten verbunden sind, daß auch das Waldviertel eingebunden werden kann, zum Beispiel über die Franz Josefs-Bahn. Wie es auch gestern der Herr Abgeordnete Buchinger bei einem Gespräch mit dem Herrn Bundeskanzler erwähnt hat. Und daß vor allem jene Zielsetzungen erfolgen, wie sie Landeshauptmann Ludwig und Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll im Vorwort des Landesverkehrskonzeptes erwähnt haben. Das soll die Leitlinie für die künftigen Beratungen und auch Grundlage für die Entscheidung sein. Ich zitiere hier: Der Herr Landeshauptmann schreibt abschließend, "Mit dem vorliegenden NÖ Landesverkehrskonzept sind die Weichen für die Verkehrszukunft gestellt." Und Dr.Pröll meint dazu, "Wir alle, Politiker und Verkehrsplaner, Verkehrsverursacher und Betroffene, müssen gemeinsam an einem Strang ziehen um die Entwicklung des Verkehrs für die Zukunft in vernünftige Bahnen zu lenken." Treffen wir unsere Entscheidungen nach diesen Leitlinien, damit uns künftige Generationen nicht den Vorwurf der Entscheidungslosigkeit machen. (Beifall bei der ÖVP und einiger Mitglieder der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll. Landeshauptmannstellvertreter Dr.PRÖLL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu einem Punkt kurz Stellung nehmen. Nämlich im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept zu der Erstellung des Verkehrskonzeptes. Ich möchte das deswegen tun, weil hier und jetzt von manchen Rednern der Eindruck vermittelt wurde, als wäre das Verkehrskonzept sozusagen von einer Minute auf die andere auf den Tisch geknallt worden. Ohne daß irgendjemand damit befaßt worden wäre. Meine Herren Abgeordneten, auch von der Freiheitlichen Partei, darf ich Sie etwas fragen? Wo waren Sie in den Bezirken, als dieses Verkehrskonzept diskutiert wurde? (Abg. Ing.Weinmeier: Ich war in meinem Bezirk dabei!) Sie hätten damals schon die Möglichkeit gehabt, meine sehr geehrten Damen und Herren dieser Fraktion, lautstark aufzutreten, um Ihre Bedenken anzumelden. Seit diesen Diskussionen ist gerade in dieser Frage überhaupt nichts mehr geändert worden. Das als Punkt eins. Punkt 2: Was die Frage der Mitarbeit des Landes im Zusammenhang mit der Hochleistungs-AG-Strecke anlangt. Bitte, damit das auch klargestellt ist, Herr Abgeordneter. Die Beamten des Landes sind nicht mehr und nicht weniger eingebunden gewesen wie die Mitarbeiter der Umweltanwaltschaft. Nämlich, sie sind dort dabei gewesen. Allerdings hatten sie dort nicht die Möglichkeit, auf Planungen mit der HL-AG im Detail einzugehen. Die Erstellung des Verkehrskonzepts ist eine Seite, die detaillierte Ausführung ist die zweite Seite. Und wenn Sie das Verkehrskonzept hernehmen, dann werden Sie sehen, daß hier in etwa ein breiter Balken vom Osten in den Westen führt. Nona, meine Damen und Herren! Wenn es darum geht, die Westbahn leistungsfähig auszubauen, für wen ist es denn da eine Überraschung, daß die Strecke vom Osten in den Westen führt. Oder denkt etwa gar jemand, sie wird vom Norden in den Süden gehen. (Abg. Dr.Kremnitzer: Da bieten sich auch andere Möglichkeiten an!) Herr Abgeordneter, sagen Sie doch die Möglichkeiten! Wissen Sie, was mich wirklich beruhigt? Ich sage Ihnen das sehr offen. Es ist beruhigend, daß in dieser so sensiblen und sehr wichtigen Frage nicht populistische Abgeordnete das vis-a-vis der Entscheidungsträger sind. Sondern verantwortungsvolle Leute in der Bürgerinitiative, die sich Gottseidank - und das gibt mir auch Hoffnung für die Zukunft in diesem Land - mit einer derartigen Frage viel intensiver und viel detaillierter auseinandersetzen, als Sie das tun. Denn was Sie hier machen, ist ein Drüberwischen, so oben drüber. (Abg. Ing.Weinmeier: Ich hoffe, Sie setzen sich auch damit auseinander, Herr Landeshauptmannstellvertreter!) In Wahrheit haben Sie sich in die Materie überhaupt noch nicht vertieft, das erkennt man an jedem Satz, den Sie sprechen. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) Und ich sage Ihnen auch. (Abg. Dr.Kremnitzer und Abg. Ing.Weinmeier: Waren Sie auch bei einer Bürgerversammlung?) Lassen Sie mich ausreden, ich habe Sie auch nicht unterbrochen! Das gibt mir Optimismus für die Weiterentwicklung dieses Landes. Daß nämlich - Gottseidank die Bevölkerung sehr wohl in solch sensiblen Fragen erkennt, wer es ernst meint mit ihr. Nicht diejenigen, die irgendwo "herumdemagogeln" und drüberwischen, sondern das sind diejenigen, die sich mit einer Sache im Detail auseinandersetzen. Um dann eine sachgerechte Lösung zu treffen. Und ich bin überzeugt davon, daß wir gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung, mit den Vertretern, mit denen ich schon einige Gespräche geführt habe - ernstere als Sie das tun - Lösungen finden. (Abg. Ing.Weinmeier: Wo waren Sie, als wir bei den Bürgern waren?) Darf ich Ihnen etwas sagen, Herr Abgeordneter? Zum Unterschied von Ihnen bin ich im ganzen Land gefragt, Gottseidank! (Beifall bei der ÖVP.) Ich benötige, um mit den Bürgern seriös zu reden, in einer derartigen Sache keine öffentlichkeitswirksame Bühne, die man aus parteipolitischen Überlegungen organisiert. Mir geht es darum, daß man mit diesen Verantwortungsträgern sehr sachbewußt redet. Das habe ich vorige Woche am Donnerstag getan, das habe ich diese Woche am Dienstag zwei Stunden lang getan. Und das versetzt mich auch in die Situation, daß ich sachbewußt und ernsthaft mit den Leuten reden kann. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Nachdem ich gesehen habe, daß einige Damen und Herren Abgeordnete hier überprüft haben, ob die eineinhalb Stunden eingehalten wurden, darf ich hinzufügen, die Aktuelle Stunde hat 10 Minuten nach 13.00 Uhr begonnen. Daher wurde die Geschäftsordnung eingehalten. Das erwähne ich, damit es keine Zweifel gibt. Die Aktuelle Stunde ist beendet. Hohes Haus! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke 338/A-1/57 und 413/A-1/69, wegen ihres sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung der Anfragebeantwortung der Landesregierung, Zahl 338/A-1/57, betreffend die Entwicklung im Kindergartenbereich so wie zum Geschäftsstück Zahl 413/A-1/69, Änderung des NÖ Kindergartengesetzes. Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet: (Die Listen zur Anfrage des Kindergartengesetzes sind in den gedruckten Stenographischen Protokollen ersichtlich - Seite 623 bis Seite 707) Ich ersuche den Abgeordneten Bruckner, zur Zahl 413/A-1/69, das Wort zu nehmen. Berichterstatter Abg. BRUCKNER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag, Zahl 413/A-1/69, der Abgeordneten Mag.Freibauer, Icha, Ing.Eichinger, Haufek, Monika Lugmayr und Helene Auer betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes zu berichten. Dem NÖ Landtag wurde am 26.März 1992 zu Landtagszahl 338/A-1/57 die Beantwortung einer Anfrage an die NÖ Landesregierung, betreffend die Entwicklung im Kindergartenbereich zugeleitet. Diese Anfragebeantwortung beinhaltet wichtige Informationen, die es ermöglichen, die Kindergartenversorgung weiter zu verbessern. Die eingetretenen Entwicklungen und pädagogischen Erkenntnisse lassen es sinnvoll erscheinen, eine größere Palette von Versuchsformen zu ermöglichen. Neben den wichtigen Formen der Integrationsgruppen und der mobilen heilpädagogischen Kindergärten sollen auch andere Versuche auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dabei handelt es sich um pädagogische Versuchsformen und um solche Versuche, die eine größere zeitliche Flexibilität und Bedarfsnähe für Kinder und Eltern ermöglichen. Die Höchstfrist für einen Versuch soll von 10 auf 5 Jahre verkürzt werden. Der NÖ Landtag regt an, zu einem ehestmöglichen Zeitpunkt durch die Landesregierung eine Studie durch Fachleute zum gesamten Kindergartenwesen erstellen zu lassen. Namens des Schul-Ausschusses stelle ich den Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der dem Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Icha u.a. beiliegende Gesetzesentwurf, mit dem das NÖ Kindergartengesetz 1987 geändert wird, wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen." Der Herr Präsident wird gebeten, die Verhandlungen einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schwab. Abg. SCHWAB (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Familie und ihre Kinder sind das höchste Gut im Staat. Sind unsere Familien gesund, ist auch das Land und der Staat gesund. Die Kindergärten sind für unsere Familien und für unsere Kinder eine gute Einrichtung. Trotzdem sollte der Kindergarten kein Ersatz für die elterliche Erziehung sein. Es ist dafür zu sorgen, daß das Mutter-Kind-Verhältnis aufrecht bleibt. Zur Zeit gibt es 1.164 Kindergartengruppen in Niederösterreich. Mit Dezember 1991 konnten in Niederösterreich 1.919 Kinder nicht in Kindergärten aufgenommen werden, da die entsprechenden Kindergartenplätze fehlten. Es ist Sorge zu tragen, daß es jedem Kind in Niederösterreich ermöglicht wird, einen Kindergarten zu besuchen. Wünschenswert und im Interesse der freiheitlichen Familienpolitik ist es, daß die Kinderanzahl von derzeit 28 pro Gruppe gesenkt wird auf eine Idealzahl von eventuell 20 Kindern pro Kindergartengruppe. Vordringliches Ziel muß es sein, daß jedes Kind in Niederösterreich einen Kindergartenplatz bekommt. Großes Unbehagen überkommt einen, wenn man die Struktur- und Bevölkerungsentwicklung in Niederösterreich betrachtet. Laut Kindergartenbericht hat es in den Wiener Umlandbezirken einen Bevölkerungszuwachs um acht Prozent zwischen 1981 und 1991 gegeben. In acht Wiener Umlandgemeinden lag die Zunahme bei bis zu 40 und 45 % der Bevölkerung. Eine starke Abnahme der Bevölkerung gab es in den typischen Agrarbezirken. Insbesondere in den Gebieten, wo durch unverantwortliche Politik von Land und Bund die Infrastruktur zerschlagen wurde. Gemeindezusammenlegungen, Schulschließungen, Einstellung der Bahn, Schließung der örtlichen Gendarmerieposten sowie eine verantwortungslose und ruinöse Agrarpolitik führen zur Abwanderung aus diesen Gebieten. Das führt dazu, daß Kinder in einem Alter von vier bis sechs Jahren bereits zu Pendlern werden. Es führt weiters dazu, daß es immer mehr verhaltensgestörte Kinder gibt. Wie wir erst unlängst der Presse entnehmen konnten, gibt es bereits in Deutschland unter den Kindern eine hohe Selbstmordrate. Jedes fünfte Kind ist laut dieser Angabe in Deutschland verhaltensgestört. Die Tatsache, daß die meisten jungen Menschen aus den benachteiligten Gebieten abwandern, verstärkt noch das Aussterben dieser gefährdeten Gebiete. Durch diese Entwicklung hat sich auch die Aufgabe der Kindergärten geändert. Ganztagskindergärten, flexible Öffnungs- und Schließzeiten werden besonders wichtig, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Offenhalten von mindestens einer Kindergartengruppe in den Ferienzeiten erscheint besonders wichtig für jene Eltern, die sich neu angesiedelt haben. Die können ihre Kinder nicht zu Verwandten oder zu ihren Großeltern bringen. Beide Elternteile müssen berufstätig sein. Es wurde, wenn neu zugezogen wurde, ein neues Haus gekauft, selbstverständlich ist auch, daß man ein Auto braucht, sich auch ein Urlaub gegönnt werden soll. Und um dies alles zu bestreiten, müssen beide Elternteile arbeiten. Es muß daher die Möglichkeit geschaffen werden, daß sie auch in den Ferienzeiten ihre Kinder versorgt wissen können, während sie selbst arbeiten. Oder es kommt dann, daß solche Kinder selbst nachher kinderlos bleiben, was wir sicher nicht wollen und was auch nicht wünschenswert ist. Denn wenn wir alte Strukturen aufgeben und neue Strukturen geschaffen werden, kostet das viel Geld. In Niederösterreich ist der Besuch des Kindergartens kostenlos. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zum Beispiel Öffnung in den Ferien sollten nicht zum Nulltarif angeboten werden. Die Beitragsleistung sollte sozial gestaffelt sein. Die Freiheitliche Partei wird dem Kindergartengesetz ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Ilse Hans. Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Dank der Forschung auf dem Gebiete der Psychologie und der Pädagogik wissen wir heute, daß jeder Mensch in seinen ersten Lebensjahren entscheidend geprägt wird. Das Kleinkind nimmt unbewußt eine Vielzahl von Eindrücken aus der näheren Umgebung in sich auf und der Einfluß seiner ersten Bezugspersonen dringt tief in sein Seelenleben ein. Kinder können nicht reflektieren, nicht vergleichen. Sie haben keine Möglichkeit, von irgend etwas Abstand zu nehmen. Sie nehmen unsere Wertvorstellung, unsere Lebenshaltung, unser Beispiel für bare Münze. Und können später in ihrem Sozialverhalten nur mit dem zurückzahlen, was wir in sie investiert haben. Aus diesem Grunde haben Erwachsene Kleinkindern gegenüber eine hohe Verantwortung. Eltern und Familienmitglieder tragen Verantwortung, wenn sie Kinder großziehen. Aber auch Kindergärtner und Kindergärtnerinnen haben einen verantwortungsvollen Beruf, sind sie doch neben den Eltern die ersten Bezugspersonen im jungen Leben eines Kindes. Die noch unfertige Persönlichkeit des Kleinkindes braucht engagierte Fachkräfte, um wirklich lebensfähig zu werden. Vor kurzem - und das möchte ich hier erzählen, weil es mich sehr beeindruckt hat - wurde mir ein Dokumentarfilm über die furchtbaren Zustände in rumänischen Kinderheimen gezeigt. Das Personal dort wurde über Jahre hinaus in keiner Weise pädagogisch oder medizinisch ausgebildet. Für rund 50 Kinder wurde eine völlig unqualifizierte Aufseherin eingesetzt. Sie mußte Behinderte und Nichtbehinderte der unterschiedlichsten Altersgruppen zwischen Säuglingsalter und der Pubertät waschen, anziehen und mit Essen versorgen. Sich näher mit diesen Kindern zu beschäftigen, dazu war unter diesen Umständen überhaupt keine Zeit. Mit den Heiminsassen wurde weder gesprochen noch gespielt, eigentlich wurden sie jahrelang schlechter als Tiere behandelt. Einfach in Gitterbetten aufbewahrt. Der Film ist deprimierend, aber er zeigt auch etwas auf. Er zeigt den ungeheuren Einfluß, den gezielte, liebevolle Zuwendung auf Kinder nimmt. Eine internationale Projektgruppe aus Medizinern, Lehrern, Psychologen und Sozialarbeitern bzw. Kindergärtnerinnen hat sich ein Jahr lang um diese verwahrlosten Kinder bemüht. Diese Opfer des ehemaligen rumänischen Regimes sind nun überhaupt nicht mehr wiederzuerkennen. Die ehemals völlig Unterbetreuten holen eine Entwicklung nach. Sie blühen auf und sind nun ein eindrucksvolles Beispiel für angewandte Pädagogik und angewandte Psychologie. Wenn man einen solchen Film über die Zustände in Rumänien gesehen hat, weiß man sicherlich die pädagogischen Einrichtungen in unserem Land grundsätzlich zu schätzen. Man erkennt aber auch die Notwendigkeit, die Rahmenbedingung für Kinderbetreuung immer wieder von neuem zu überprüfen und wenn nötig, zu verbessern, damit unsere Kinder die besten Entwicklungschancen haben. Sehr geehrte Damen und Herren! Auch in unserem Kindergartenwesen ist noch vieles verbesserungswürdig, etwa, nur ein Beispiel, die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen. Interessant in diesem Zusammenhang war das letzte Kindergartensymposium, das im August des Vorjahres stattgefunden hat und das der besseren Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergarten gewidmet war. In einer Vielzahl von Arbeitskreisen wurde darüber nachgedacht, wie man den Kontakt zwischen Volksschullehrern und Kindergärtnerinnen verbessern könnte, um Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Schule zu erleichtern. Und es hat sich dabei herauskristallisiert, daß noch eine Vielzahl von Problemen zu lösen ist, um das Experiment der besseren Zusammenarbeit erst zu ermöglichen. So geht es zum Beispiel darum, Lehrern bezahlte Stunden und eine Schulvertretung zur Verfügung zu stellen, wenn sie den Vormittag im Kindergarten verbringen wollen, um ihre künftigen Schüler kennen zu lernen. Weiters wäre es notwendig, Stundenvolumen während der Dienstzeit zu schaffen, damit Kindergärtnerinnen und Lehrer in Ruhe klären können, was sie im Umgang mit den Kindern überhaupt voneinander erwarten bzw. in Einzelfällen einander raten. Wir begrüßen daher den heute vorliegenden Antrag zur Änderung des Kindergartengesetzes. Denn der Antrag könnte eine Grundlage sein, um den im Symposium vorgetragenen Wünschen zur besseren Zusammenarbeit von pädagogischen Einrichtungen Rechnung zu tragen. Wir werden daher vorliegendem Antrag unsere Zustimmung geben. Das heißt jedoch nicht, daß wir mit diesem Antrag wirklich zufrieden sind. Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Versuchsformen im Kindergartenwesen, die ihr Berechtigung haben, weil eben in mancher Hinsicht erst Erfahrungen zu sammeln sind, bevor eine optimale Lösung gefunden worden ist. Darüber hinaus gibt es notwendige Verbesserungen im Kindergartenwesen, die pädagogisch unumstritten sind. Für die wir daher nur noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. die Geldmittel bereitzustellen haben, um bestmöglichste Kindererziehung zu fördern. Was Kindergärtnerinnen immer wieder fordern und was sicherlich seine Berechtigung hat, ist die Maßnahme, die zu betreuenden Kindergruppen zu verkleinern. Frau Landesrat Votruba hat laut Landeskorrespondenz im Jänner bereits versprochen, daß die derzeitige Höchstzahl von 28 Kindern pro Kindergartengruppe in mehreren Stufen auf 20 herabgesetzt wird. Das sollte der Kernpunkt des neuen Kindergartengesetzes sein. Sein geehrte Damen und Herren! Die heute beabsichtigte Änderung des Kindergartengesetzes folgt in keiner Weise dieser Ankündigung. Ich finde nichts im vorliegenden Antrag, das die Verkleinerung der Kindergartengruppen regeln würde. Auch die versprochene Kindergartenhelferin für jede Gruppe finde ich nicht im vorliegenden Antrag. Es erhebt sich daher der Verdacht, daß wieder einmal auf dem sozialen Sektor, auf dem pädagogischen Sektor Ankündigungspolitik betrieben worden ist. Daß sich die Regierung wieder einmal in Absichtserklärungen erschöpft. Man will ja so viel Gutes tun, nur kosten darf es nichts. Diese Haltung, sehr geehrte Damen und Herren, ist für uns nicht akzeptabel! Ich stelle daher folgenden Antrag (liest): "Abänderungsantrag der Abgeordneten Ilse Hans und Schwab zum Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 1987 (LT 413/A-1/69). Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der dem Antrag des Schul-Ausschusses beiliegende Gesetzentwurf wird wie folgt geändert: 1. Artikel I Z 1 lautet: "1. § 4 Abs.2 zweiter Satz lautet: 'Eine Kindergruppe eines allgemeinen Kindergartens hat aus mindestens 13 und höchstens 25, ab 1.August 1998 aus mindestens 10 und höchstens 20 aufgenommenen Kindern zu bestehen.'" 2. Die bisherigen Z "1" und "2" des Artikels I erhalten die Bezeichnung Z "2" und "3". 3. Artikel II lautet: "Artikel II (1) Art. I Z 1 tritt mit 1.August 1994 in Kraft. (2) Vor Inkrafttreten des Art. I Z 2 bewilligte Kindergartenversuche bleiben von Art. I Z 3 unberührt."" Sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben in einer Welt, in der sich auch immer mehr Erwachsene nur mehr schwer zurechtfinden. Wir müssen daher alles tun, um Kinder optimal auf das Leben vorzubereiten. Wir Freiheitlichen halten daher die Verkleinerung von Kindergartengruppen für eine wichtige Maßnahme. Diese Maßnahme erscheint uns umso dringender, als unlängst in den Medien wieder Alarm geschlagen worden ist, weil es immer mehr verhaltensgestörte Kinder gibt. Kinder, die sich später in der Schule nicht konzentrieren können, nicht gemeinschaftsfähig sind, ja sogar gewalttätig werden. Das sind Kinder, die in der Familie vernachlässigt worden sind. Aber sie hätten wenigsten im Kindergarten eine familienähnliche Situation vorfinden müssen. Deshalb müssen wir die Kindergruppen verkleinern, um dem Trend zu verhaltensgestörten Kindern entgegen zu wirken. Ich ersuche daher um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Helene Auer. Abg. Helene AUER (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es wäre natürlich sehr verlockend, jetzt auf die Kollegin Hans einzugehen. Aber ich erspare es mir, denn ich glaube, auf Grund meiner Ausführengen kommt es automatisch zur Beantwortung und vielleicht ergibt sich gleich die Antwort auf die gestellten Fragen. Die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Mag.Freibauer u.a. liegt schriftlich vor. Details und Ziffern kann ich mir aus diesem Grund ersparen. Die Antwort ist sehr umfassend und liefert uns - erstmalig, möchte ich sagen - eine Fülle von wichtigen Informationen, die sicher notwendig sind, wenn wir unser derzeit bestehendes Kindergartengesetz wirklich sinnvoll ändern wollen. Wir haben gehört, das hat Kollege Schwab schon gesagt, daß 1.919 Kinder in Niederösterreich keinen Kindergartenplatz erhalten konnten. Die Statistik, ich sage das gleich dazu, sagt weiters aus, daß 27 Kindergartengruppen fehlen. Das paßt nicht ganz mit der Ziffer 1.919 zusammen. Ich wollte damit aufzeigen, wie man statistische Zahlen unter Umständen werten muß. Demgegenüber steht, daß bei der derzeitigen gesetzlichen Lage und der Förderung durch das Schulund Kindergartengesetz Gemeinden, die ansuchen um Bau einer neuen Kindergartengruppe - und deren Bedarf gegeben ist - zwar die Zusage bekommen, aber bereits jetzt vier bis fünf Jahre auf die Geldmittel warten müssen. Zum Beispiel die Gemeinde Schönau an der Triesting. Die Zusage wurde bestätigt, die Wartezeit beträgt mindestens vier Jahre. Dies nur, weil Sie den Kopf geschüttelt haben, ganz konkret genannt. Das ist die Ausgangssituation, die wir derzeit haben. Ich wollte eigentlich nur sagen, daß die Grundlage, die wir derzeit haben, rein statistische Zahlen sind. Bei einer Änderung des Kindergartengesetzes, wenn wir es ernst meinen, daß es uns um unsere Kinder geht, dürfen wir nicht die Statistik als Grundlage nehmen. Oder nicht ausschließlich Statistik als Basis für ein neues Gesetz heranziehen. Es muß uns um mehr gehen! Es muß um die Entwicklung unserer Kinder gehen. Wenn ich nur an meine Jugend zurückdenke - und ich kann mich noch ganz gut erinnern - so war ich nicht unbedingt das bravste Kind. Nur, wir hatten alle Möglichkeiten. Wir konnten auf der Straße spielen, wir konnten in den Wald gehen und die berühmten Lausbubenstreiche - nicht nur die von Ludwig Thoma-, die es damals gegeben hat, wurden ausgeführt. Es bestand die Möglichkeit für uns Kinder, Aggressionen abzubauen, sich auszuleben, die Umwelt kennen zu lernen. Kontakt zu kriegen mit der Natur, mit den Rohstoffen, mit Wasser, mit Sand, mit Holz, mit Glas, wenn etwas zu Scherben kaputt ging und ähnliches mehr. Das heißt, Kinder konnten ihre eigene Lebenserfahrung sammeln, ihre eigenen Fehler machen, ihre eigenen Wertvorstellungen dadurch prägen. Sie hatten die Chance, ihre Kreativität zu fördern, auszubauen, ihre eigenen Persönlichkeit zu formen. Sie hatten ständig Kontakt mit anderen Kindern. Egal, ob sie in einem Einkindhaushalt gelebt haben oder mit mehreren Geschwistern gemeinsam aufgewachsen sind. Heute geht das nicht mehr. Der Verkehr auf den Straßen ist zu groß, Lausbubenstreiche von damals gibt es heute nicht mehr. Alles wird kriminalisiert, geht sofort zur Gendarmerie, übers Gericht. Es kommt zu Anzeigen, zu Vorstrafen und ähnlichem. Das harmlosteste sind noch Probleme in der Schule. Mit der Umwelt sieht es ähnlich aus. Das heißt, das Leben unserer Kinder heute bedeutet überall Gefahr, Verordnungen, Verbote. Kreativität und Romantik, wie es sie früher für Kinder gab, gibt es heute nicht mehr. Heute bedeutet Kindsein Ordnung, Zucht und Anpassung. Nur wer sich anpassen kann ist ein braver, netter Mensch. Oder wird ein braver, netter Mensch und ist von der Gesellschaft anerkannt. Ich glaube, hier müssen wir den Hebel ansetzen. Es muß uns gelingen, die Einstellung in der Bevölkerung zu ändern, es muß gelingen, die Einstellung bei den Institutionen zu verändern und es muß gelingen, die Einstellung unserer Kinder gegenüber der Bevölkerung, in den Ämtern, bei den Behörden zu ändern. Es muß uns auch gelingen, die Einstellung der Abgeordneten im Land Niederösterreich - ich möchte nicht sagen zu ändern, aber vielleicht etwas wachzurütteln. Um konkrete Maßnahmen zu setzen und zu tun. Familienpolitik - wir haben es gestern bei der Enquete wieder gehört - kann nur Politik für die Kinder sein. Sonst sind unsere Kinder gezwungen, sich Ersatz für Kreativität und Romantik woanders zu suchen. Der Ersatz liegt dann nicht mehr im Gespräch und im Handeln, sondern beim Fernsehen, bei Videospielen, bei technischen Geräten und ähnlichem mehr. Und daß diese Förderung nicht die beste ist, das wissen wir aus den Beispielen, wie wir sie von der Kollegin Hans und vom Kollegen Schwab gehört haben. Verständlich, wenn ein Kind von klein auf in ein Schema gepreßt ist und sich nirgends entfalten kann, weder im Elternhaus, im privaten Bereich, noch in der Schule, weder in der Freizeit, noch in seinen eigenen vier Wänden zu Hause. Dann ist es gezwungen, irgendwann zu rebellieren und Dinge zu tun oder Maßstäbe zu setzen, die dann von allen anderen nicht mehr verstanden werden. Das heißt, die Erziehung darf nicht in Richtung zu blindem Gehorsam gehen. Wir dürfen unsere Kinder nicht zu Automaten erziehen. Erziehung muß dahin gehen, daß aus Kindern selbständig denkende Menschen mit einer eignen Persönlichkeit werden können. Diese Chance müssen wir ihnen geben. Denn sonst kommt es, wie schon gesagt, zu Ausbrüchen. Wir müssen also unsere Umwelt, unsere Gesellschaft wieder kinderfreundlicher gestalten. Diese Aufgabe, meine Damen und Herren, können Erziehungsberechtigte alleine nicht wahrnehmen. Das ist unmöglich. (Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.) Es ist Aufgabe der Allgemeinheit, der öffentlichen Hand, hier einzuschreiten. Hier Hilfestellungen zu geben und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es alle zusammen leichter haben, diesem Ziel näher zu kommen. Seit einigen Jahren gibt es immer mehr private Elterninitiativen, die versuchen, dieses Manko teilweise wettzumachen. Diese Einrichtungen, die über die Arbeitsmarktverwaltung gefördert werden - meistens über drei Jahre hinaus, erfreuen sich guten Zuspruches von Eltern, von Erziehungsberechtigten. Oft sind sie überlaufen, es könnten wesentlich mehr sein. Auch ein Teil, der eigentlich der öffentlichen Hand zufallen würde. Wenn Sie gestern den "Kurier" gelesen haben, konnten Sie auch über dieses Problem etwas erfahren. Nicht nur, wie schon in der Aktuellen Stunde zitiert, nur glaube ich, ist es noch wichtiger. Hier müssen wir etwas tun. Hier müssen wir eingreifen, daß diese guten Initiativen nicht vor dem Zusperren stehen. Hier hat die öffentliche Hand, das Land genauso, verpflichtend einzugreifen. Damit nicht gute Modelle, die erprobt sind und angenommen werden, einfach zugesperrt werden müssen. Der erste Schritt ist gesetzt. Mit Recht sind wir stolz auf die Vollversorgung mit Kindergartenplätzen in Niederösterreich. Nur war das der erste Schritt. Der zweite Schritt wird jetzt in einer Änderung dahin gehen, daß auf diese Probleme, die ich hier aufgezählt habe, tatsächlich eingewirkt wird. Und ich meine jetzt, diese Änderungen können wir nicht auf Grund statistischer Zahlen durchführen, sondern da steckt mehr dahinter. Daher bin ich gegen diesen Antrag, Frau Kollegin Hans, den Sie gestellt haben. Nur mit einer Herabsetzung der Kinderzahl in den einzelnen Gruppen auf 20 ist das Problem noch nicht gelöst. Hier gehört viel mehr dazu. Und wir haben seit langem wieder einmal die Chance, bei der Änderung dieses Kindergartengesetzes auf die Probleme hinzuweisen. Nicht nur hinzuweisen, sondern die Änderung so vorzunehmen, daß sie tatsächlich sinnvoll ist und den Kindern zugute kommt. Daher ist es sinnvoll, diese Änderung tatsächlich aus der Sicht des Kindes zu betrachten. Welche Bedürfnisse hat das Kind überhaupt, was kann es denn verkraften in diesem Alter? Was ist notwendig, um diese Fähigkeiten, diese Kreativität, diese eigene Persönlichkeit zu fördern? Und dadurch auch eine Steigerung der Lernfähigkeit der Kinder zu erzielen. Und ich bin froh und möchte mich hier bedanken für die Spielplatzaktion des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Höger, die seit einiger Zeit läuft. Bei der bestimmt nicht nur automatisch eine Sandkiste und eine Rutsche hingestellt wird, sondern wirklich auf die Bedürfnisse der Kinder Bedacht genommen wird und es zusätzliche Förderungen gibt. Und das war auch der Grund, warum Frau Landesrat Traude Votruba schon seit einiger Zeit diese wissenschaftliche Studie aus der Sicht der Kinder verlangt hat. Nämlich nicht nur fürs Kindergartenwesen, sondern in drei Etappen. Für das Kleinkind von ein bis drei Jahren, für das Kindergartenkind von drei bis sechs Jahren und für das Schulkind von sechs bis 15 Jahren. Aus der Sicht des Kindes. Natürlich müssen dann als Ergänzung dazu die Bedürfnisse, die Wünsche der Erziehungsberechtigten kommen, aber erst an zweiter Stelle. In erster Linie muß man von den Bedürfnissen des Kindes ausgehen. Dazu kommt - auch das möchte ich heute erwähnen - diese, ich möchte fast sagen, kinderfeindliche Wirtschaft unseres Landes. In vielen Bereichen wirklich kinderfeindlich. Wenn man sich anschaut, was auf dieser Seite geleistet wird, ist es gleich null. Es ist auch bequemer so. Ich möchte auf diese Dinge nicht im Detail eingehen, das würde vielleicht doch etwas zu weit führen. Aber in dieser Zwickmühle stehen heute die Erziehungsberechtigten. Und aus dieser Erkenntnis heraus ist es auch zum vorliegenden Antrag, den wir heute behandeln, der Abgeordneten Mag.Freibauer und Icha gekommen. Der unter anderem ermöglichen soll, neben den bereits im NÖ Kindergartengesetz taxativ aufgezählten Versuchsformen weitere Modelle zu erproben. Modelle, die die bereits angeführten Bedürfnisse vor allem der Kinder, aber auch der Erziehungsberechtigten, weitestgehend berücksichtigen können. Einen Punkt noch, Herr Abgeordneter Schwab. Es stimmt, daß schon auf Grund der Natur sicher die Verbindung Frau-Kind enger ist. Nur, eines muß man auch sagen. Man kann nicht versuchen, auf der einen Seite Kleinkinder zu eigenen Persönlichkeiten mit eigenen Wünschen und Gedanken zu erziehen, auch Mädchen. Um, wenn sie dann selbst Kinder haben, zu sagen, stellt eure Bedürfnisse, Wünsche, Vorstellungen hintan. Es gibt nämlich auch Frauen - und das darf man nicht verurteilen - die nicht berufstätig sind, weil sie arbeiten müssen. Weil sie Geld brauchen, um die Familie ernähren zu können. Sondern, weil sie Freude an ihrem Beruf haben, weil sie gerne berufstätig sind. Wenn Sie einen guten Beruf haben und heute vielleicht acht oder zehn Jahre aus dem Berufsleben aussteigen, werden sie ihren Beruf vergessen können. Wir sind nicht soweit, daß wir nach einigen Jahren Berufsunterbrechung automatisch wieder die Berufstätigkeit in der gewählten oder erlernten Sparte ergreifen können. Auch das möchte ich bei dieser Gelegenheit aufzeigen. Dieser Antrag gibt uns die Chance, mit Hilfe einer wissenschaftlichen Studie über die Bedürfnisse und Erwartungen der Kinder bis zum 15. Lebensjahr tatsächlich die Weichenstellung für die Zukunft ohne große Umwege vornehmen zu können. Denn es ist kein leeres Sprichwort, wenn man sagt, die Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Wichtig - und darauf haben wir großen Wert gelegt - ist, daß die Erprobung dieser Modelle, die mit diesem Antrag geschaffen werden, zeitlich begrenzt ist. Wir haben großen Wert darauf gelegt, daß diese Modelle, diese Versuche, die hier gestartet und ermöglicht werden, nicht zum Dauerzustand werden, und es damit zu einer Alibihandlung kommt. Wir haben bereits etwas getan, diese Frist wurde auf fünf Jahre verkürzt. Wenn wir dann die Modellversuche haben, die wissenschaftliche Begleitung haben und die Statistik, können wir eine sinnvolle Änderung der Kindergartengesetze vornehmen. Zum Schluß vielleicht zu einem Punkt, den ich zwar am Ende erwähne, der aber im Grund genommen der wichtigste ist. Das liebe Geld. Ohne Geld gibt es nichts. Bei uns am Land sagt man "ohne Geld keine Musik". Wir haben ein sehr gutes Jugendwohlfahrtsgesetz beschlossen. Wir waren stolz darauf. Wir haben viel im Rahmen dieses Gesetzes möglich gemacht, viele Möglichkeiten wurden geboten. Nur, dafür steht genau eine Million Schilling zur Verfügung. Das kann nicht Sinn und Zweck sein. Ich sagte bereits, daß laut bestehendem Gesetz 27 Kindergartengruppen fehlen. Wenn wir eine Änderung vornehmen wollen, bedeutet das mehr Geld für Neubau, für Umbauten. Das bedeutet eine Aufstockung des Schul- und Kindergartenfonds. Es bedeutet, daß allein durch diese Modelle mehr Geld für Personal aufzubringen ist. Wenn wir diese Maßnahmen tatsächlich umsetzen und durchführen wollen; wirklich die Chance wahrnehmen, für unsere Kinder etwas zu tun. Diese Änderungen, die wir heute hier beschließen, die Aussagen aller Politiker, egal welcher Fraktion sie angehören, Niederösterreich muß familien- und kinderfreundlicher werden, dürfen keine Alibi-Aussagen, keine bloßen Lippenbekenntnisse werden. Sonst wäre es besser, wenn das irgendwo im Hinterkopf von jemandem steht, diesen Antrag heute nicht zu beschließen. Und offen zu bekennen, wir wollen eine Vollversorgung, eine Betreuung für unsere Kinder. Und die Bedürfnisse unserer Kinder sind zweitrangig. Oder wir schieben die Verpflichtung der öffentlichen Hand wieder auf die Familienund Erziehungsberechtigten ab. Das heißt, mein Appell richtet sich eindeutig an den Finanzreferenten, Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll, für diese Versuche jetzt in erster Linie die notwendigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Direkt über das Personal, direkt über den Kindergartenbau und direkt für das Jugendwohlfahrtsgesetz. Denn diese Modelle sehen auch Verbindungen zu Tagesmüttern vor, zum Beispiel, um kindergartenähnliche Modelle in der Praxis durchzuspielen. Aber auch diese müssen finanziert werden. Unter all diesen Gesichtspunkten bietet der vorliegende Antrag auf Änderung des NÖ Kindergartengesetzes die Chance, eine weitere qualitative Verbesserung für unsere Kinder vornehmen zu können. Und wirklich die Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes zu garantieren. Wir nehmen natürlich die Anfragebeantwortung zur Kenntnis und geben dem vorliegenden Antrag, den wir ja gemeinsam eingebracht haben, die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Marianne Lugmayr. Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf gleich an meine Vorrednerin anschließen und ihr zustimmen. Eine Teillösung, wie es die Frau Kollegin Hans vorgeschlagen hat, kann nicht sinnvoll sein. Wir wollen eine generelle, grundsätzliche Änderung des Kindergartengesetzes, eine Verbesserung und gleichzeitig die Verwirklichung des Jugendwohlfahrtsgesetzes anstreben. Darum meinen wir, daß es heute sinnvoll ist, durch diese kleine Änderung des Gesetzes neue Versuchsmodelle zu erproben. Zu prüfen, was wirklich sinnvoll, was notwendig ist und was möglich ist für eine flächendeckende, gute Versorgung unserer Kindern. Deshalb können wir dem Antrag der Frau Kollegin Hans nicht unsere Zustimmung geben. Wir haben in Niederösterreich, wenn wir uns mit anderen Bundesländern vergleichen, eine Vorbildfunktion im Kindergartenwesen. Das ist unumstritten. Wir haben als einziges Land den Nulltarif. Auch das Angebot in Niederösterreich ist flächendeckend am besten von allen Bundesländern ausgeführt. Aber wir wissen, daß es in der heutigen Zeit neue Bedürfnisse gibt, sowohl in der Qualität als auch in den Betreuungsformen. Und daß wir etwas tun müssen. Es wäre zu einfach, zu sagen, wir verringern die Kinderanzahl in den Gruppen. Da müssen wir uns schon mehr überlegen. Unser Kindergartenwesen ist eine vorbildliche Bildungseinrichtung. Eine Einrichtung, die als Vorschule am besten geeignet ist, unsere Kinder für die Gemeinschaft vorzubereiten. Den Kindern ermöglicht, die Abnabelung aus der Familie in Richtung Gesellschaft vorzubereiten, kindergerecht vorzubereiten. Aber unsere Kindergärten können nicht Aufbewahrungsanstalt sein. Kinderbetreuung rund um die Uhr, eine Tagesbetreuung wäre nicht sinnvoll. Das wäre pädagogisch und psychologisch schlecht für unsere Kinder. Deshalb kann es auch nicht mit der Änderung eines Kindergartengesetzes das Bewenden finden. Wir haben uns vor ungefähr vier Jahren entschlossen, mit einer Änderung im Kindergartengesetz eine flexiblere Öffnungszeit zu ermöglichen, in Absprache mit Gemeinden, Eltern und Kindergartenleitung. Als kleine Ergänzung, als Erleichterung für die Familien, die Kinder im Kindergarten in begrenztem Ausmaß zu betreuen. Das läuft in Versuchsformen. Es wird da und dort gut angenommen. Keineswegs kann das aber eine generelle Lösung unseres heutigen Problems sein. Deshalb schlagen wir mit der heutigen Novelle vor, weitere Modelle zu versuchen. Nicht in Versuchsform auf ewige Zeiten, sondern wir haben die Versuchszeit auf fünf Jahre begrenzt. Im Unterschied zu den bisherigen 10 Jahren. Um das nicht eine bleibende provisorische Einrichtung werden zu lassen. Wir wollen in Versuchsformen erproben, wie weit wir die neuen Bedürfnisse der Gesellschaft im Kindergarten abdecken können. Und wie weit wir andere Formen suchen müssen. Ich bin froh darüber, daß in der Landesregierung bereits diese wissenschaftliche Arbeit genehmigt wurde. Die uns Aufschluß darüber bringen soll, wie die Betreuung der Kinder, nicht nur im Kindergarten, sondern vom ersten bis zum fünfzehnten Lebensjahr am besten zu bewerkstelligen sein wird. Nach der Schule, am Nachmittag, im Kindergarten - vorher und nachher. Aber auch, was machen wir mit kleinen Kindern, die unter drei Jahre alt sind. Ich persönlich meine, wir sollten uns überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn wir schon knapp dreijährige Kinder in den Kindergarten bringen. Ob es nicht auch da bessere Versorgungsmöglichkeiten gäbe. Denn der Kindergarten soll in erster Linie Bildungsstätte sein. Soll die Kinder vor der Schule lehren, in Gemeinschaft miteinander zu leben, sich einzugliedern, unterzuordnen, miteinander etwas zu tun und sich vorzubereiten auf ein Lernen in der Schule. Das ist anstrengend, das ist für Kinder eine große Belastung. Ich glaube, wir müssen uns überlegen, wie lange diese Bildungszeiten im Kindergarten unseren Kindern zugemutet werden können. Wie lange der Kindergarten als Bildungseinrichtung sinnvoll ist, und wie weit man im Kindergarten zusätzliche Formen der Kinderbetreuung anbieten kann. Das alles soll erprobt werden, das alles soll überlegt werden. Auch auf Grund der Erkenntnisse der Anfragebeantwortung, die wir am 26.März erhalten haben und die viel Aufschluß gibt über die Gruppengröße, über die Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung und ähnlicher Dinge. Erst dann können wir an eine generelle und sinnvolle Änderung im Kindergartenwesen herangehen. Es gibt ja inzwischen auch neue Erkenntnisse in der Kinderpsychologie und Kinderpädagogik. Vieles hat die Frau Kollegin Helene Auer bereits erwähnt. Was früher selbstverständlich war und auch ich erlebt habe. Am Land, am Bauernhof, in den Dörfern, an Freiräumen für Kinder. Was heute entweder neu angeboten werden muß oder überlegt werden muß, wie man das am besten schafft. Und wir haben, wie es die Frau Kollegin Hans auch erwähnt hat, neue Einflüsse. Teilweise vielleicht positiv, aber sehr oft auch negativ, gerade im Medienbereich. Gewalt in den Medien ist heute etwas, das wir von unseren Kindern leider nicht fernhalten können. Das Auswirkungen hat auf das Verhalten der Kinder, auf ihre psychologische Entwicklung. Dem müssen wir entgegensteuern. Und deshalb sagen uns auch die Kinderpsychologen, wie wichtig es ist, daß Kinder, je kleiner desto mehr, in einer Familie oder in einer familienähnlichen Atmosphäre Ruhe, Geborgenheit, eigenen Lebensraum finden. Wo sie sich entspannen können, wo sie sich besinnen können, kreativ sein können, Zuwendung erfahren. Aber nicht eine zu große Gemeinschaft. Auch darin sind wir uns einig. Die Verkleinerung allein genügt da nicht; wir müssen neue Formen der Betreuung finden. Diese Kindergruppen, die da so wie die Schwammerln aus dem Boden wachsen, sind sicher ein guter Ansatz. Aber wir als Landtag müssen nicht nur überlegen, wie sinnvoll und gut diese Gruppen sind, sondern auch, wie wir das finanzieren können und wie weit wir diese Experimente flächendeckend anbieten können. Wir haben die Verantwortung für alle Kinder und Familien. Das muß machbar sein. Darum gehört das alles zusammen überlegt. Ich weiß schon, es gibt heute keine Großfamilien. Viele Kinder haben keine Geschwister. Sehr wichtig ist daher das Eingliedern in die Gemeinschaft, das Abschleifen, das Abreagieren, das früher selbstverständlich war in diesen Freiräumen. Das kann für vier- bis sechsjährige im Kindergarten sicher sehr gut bewerkstelligt werden. Aber ich bezweifle, ob es für Dreijährige schon das Beste ist, sich in einer Kindergartengruppe zu bewegen. Damit bin ich eigentlich beim wichtigsten Punkt, den wir uns vornehmen sollten. Nicht nur, wie groß das Angebot ist, wie gut es ist, sondern auch eine Reihung der Stellenwerte vorzunehmen. Was ist in welcher Situation das Beste, das Zweitbeste. Und dann zu überlegen, was machbar erscheint. Ich bin eindeutig der Meinung, daß wir die Familien in erster Linie unterstützen müssen, die Betreuung der Kinder selbst durchzuführen, bzw. organisieren. Wir sollen den Müttern die Möglichkeit geben, sich frei, ohne finanziellen Zwang zu entscheiden, ob sie arbeiten gehen aus finanziellen Gründen oder ob sie es sich mit Unterstützung der öffentlichen Hand leisten können, die Kinder selbst zu betreuen. Wenn das nicht möglich oder nicht gewollt ist, dann müssen wir die zweitbeste Möglichkeit unterstützen und anbieten. Das ist meiner Ansicht nach die Tagesmutter. Hier hätten wir noch viele Möglichkeiten, Werbung zu betreiben, das Ansehen der Tagesmutter zu verbessern. Die soziale Stellung der Tagesmutter, die Absicherung zu verbessern. Weil das die zweitbeste Möglichkeit ist, Kindern eine familienähnliche Atmosphäre und diese Geborgenheit, Zuwendung und Ruhe zu verschaffen. Das ist eindeutig das Beste für die Kleinen, ist aber auch in gewissen Fällen eine gute Lösung für die Nachmittagsbetreuung nach dem Kindergarten, nach der Schule usw. Erst dann sollten wir die Maßnahmen setzen, die sicher auch notwendig sind, Wie weit wir Kindergruppen finanziell unterstützen, gleichstellen in der Förderung und wie weit wir das mit Einrichtungen der öffentlichen Hand, etwa im Bereich der Horte, der Krabbelstuben und der Betreuungseinrichtungen von der öffentlichen Hand aus bewerkstelligen können. Und hier muß auch eine gewisse Gerechtigkeit herrschen in der Verteilung der finanziellen Mittel. Das wird eine große Aufgabe für uns alle, für die Fachleute. Ich bin sicher, daß wir es schaffen werden, in Zukunft für unsere Kinder, aber auch für die Angestellten, für die Betreuerinnen und Betreuer unserer Kinder in den Einrichtungen eine bessere Situation zu schaffen. Um damit günstige Voraussetzungen für beide Teile zu erreichen. Ich möchte zum Abschluß noch einen Antrag stellen. Und zwar, daß die Anfragebeantwortung vom 26.März 1992 zur Landtagszahl 338/A-1/57 zur Kenntnis genommen wird. (Beifall bei der ÖVP). ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich Frau Landesrat Votruba gemeldet. Landesrat Traude VOTRUBA (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben 1987 im Kindergartengesetz sehr viele Neuerungen beschlossen. Neuerungen, die, wenn sie umgesetzt werden, auch bei der Überprüfung sehr rasch der Diskussion wieder bedürfen. Und aus dieser Tatsache heraus wurden auch Überlegungen für neue Veränderungen im Kindergartengesetz angestellt. Veränderungen, die letztlich auch darin gipfelten, einmal in einer Bedarfserhebung festzustellen, wie sich verschiedene Maßnahmen, auch ungesetzte Maßnahmen tatsächlich dann in den verschiedensten Bereichen auswirken. Diese Vorgangsweise hat letztlich hier im Haus ihren Niederschlag gefunden mit der eingebrachten Anfrage, deren Beantwortung heute auf dem Tisch liegt. Ich glaube, daß, so wie es jetzt ist, der Weg in Form einer Studie - und daher habe ich diese Studie in der Sitzung der NÖ Landesregierung auch beantragt - notwendig und richtig ist, um wirklich die Bedürfnisse festzuhalten. In dieser Zeit, in der wir leben, in der sich so viele Veränderungen in den Familien, im Zusammenleben, in der Gesellschaft rundum ergeben, ist es notwendig, die Bedürfnisse des Kindes herauszuarbeiten. Festzustellen, wie gestalten sich die Bedürfnisse. Aber nicht nur im Bereich des drei- bis sechsjährigen Kindes, das das Kindergartengesetz umschließt, sondern darüber hinaus. Weil ich meine, daß ein Kind nicht so abgrenzbar ist für ein bestimmtes Alter, hier etwa drei bis sechs Jahre. Sondern daß seine Bedürfnisse fließend sind. Daß das eine Kind die Bedürfnisse des Kleinkindes etwas länger hat als das andere, das eine früher integrierbar ist in eine größere Gemeinschaft als ein anderes Kind. Daher sollte das in Form einer Studie festgestellt werden. Übergreifend, beginnend vom ersten Lebensjahr bis zum 15. Und ich bin auch sehr froh, daß dieser, mein Antrag in der Regierung beschlossen wurde. Er betrifft die Vorgangsweise und die Thematik mehrerer Regierungsmitglieder. Weil es den Schulbereich genauso betrifft wie natürlich den Finanzbereich wie auch den für das Jugendamt Zuständigen. Daher ist das eine umfassende Thematik. Ich stimme aber nicht ganz überein mit Überlegungen, die angestellt wurden, daß man vielleicht in einer Einrichtung allein die Bildung sehen sollte. Oder daß man in einer anderen allein Betreuung sehen sollte. Ein Kind ist nicht abgrenzbar in Stunden, in Minuten, in Halbstundenbereichen oder ähnlichem. Gestern hat hier eine Enquete stattgefunden, die von der Wissenschaft her wirklich das Kind als Mittelpunkt gesehen hat. Und dabei wurde das noch untermauert. Man kann nicht begrenzen. Daher glaube ich auch, daß man all die Betreuungsformen, ob das die Familie, die Tagesmutter, der Kindergarten oder der Hort ist, nicht in begrenztem Bereich sehen kann. Sondern, daß das ein weiter Blickwinkel ist. Und ich glaube, daß die jetzt in Angriff genommene Studie sicherlich all diese Bereiche beleuchtet. Um dann tatsächlich jene große Veränderung im Kindergartengesetz gleichzeitig im Blickwinkel mit anderen Betreuungsformen vornehmen zu können. Und ich meine daher, daß die Änderung, die uns im bestehenden Gesetz für mehr Raum Erfahrung sammeln läßt, für wirkliches Suchen nach Formen eine gute Änderung darstellt. Weil wir damit Zeit gewinnen, um wirklich etwas für unsere niederösterreichischen Kinder zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BRUCKNER (ÖVP): Ich verzichte! ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Bei der Verhandlung wurde von der Frau Abgeordneten Lugmayr der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Bei der Verhandlung zur Änderung des Kindergartengesetzes hat die Frau Abgeordnete Ilse Hans einen Abänderungsantrag gestellt. (Nach Abstimmung über diesen Abänderungsantrag): Mit Mehrheit abgelehnt! (Zustimmung FPÖ, Ablehnung ÖVP und SPÖ.) Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 1987. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Gesetzesentwurf, Zahl 413/A1/69 sowie den Antrag des Schul-Ausschusses): Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Knotzer, die Verhandlungen zur Zahl 412/A-1/68 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KNOTZER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zur Zahl 412/A-1/68 berichten und zwar über den Antrag der Abgeordneten Hoffinger, Icha u.a. betreffend Erlassung eines NÖ Landesbankgesetzes. Die NÖ Landesbank-Hypothekenbank wurde mit Beschluß des NÖ Landtages am 22. März 1922 gegründet. Sie ist eine Landeshypothekenbank im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie eine öffentlich-rechtliche Kreditanstalt im Sinne des Gesetzes. Natürlich mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Bank hatte als Landesbank die Aufgabe, den Geld- und Kreditverkehr vor allem in den Bundesländern Niederösterreich und Wien zu fördern. Diese Aufgabe wird insbesonders auch dadurch wahrgenommen, daß die Bank mit ihren Bankdienstleistungen das Land Niederösterreich bei dessen wirtschaftspolitischen Aufgaben unterstützt und die wirtschaftliche Entwicklung Niederösterreichs fördert. Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfes ist es nun, der Entwicklung im Bankwesen Rechnung zu tragen und durch die Änderung der Organisationsstruktur der NÖ Landesbank-Hypothekenbank einen flexiblen Handlungsspielraum zu eröffnen um der immer dynamischer werdenden Entwicklung im Bereich des Bankwesens gerecht zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Landes Niederösterreich mit seinen Regelungsinhalten zwei Bereiche. Einerseits die Einbringung des gesamten bankgeschäftlichen Unternehmens als alleiniger Aktionär in eine zu gründende Aktiengesellschaft und zweitens die Festlegung des Geschäftsgegenstandes und der Organisationsstruktur der weiterbestehenden NÖ Landesbank-Hypothekenbank Holding. Ich darf daher namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses den Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der dem Antrag der Abgeordneten Hoffinger, Icha, Dr.Kremnitzer u.a. beiliegende Gesetzentwurf für ein NÖ Landesbankgesetz, wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident, ich ersuche, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist eröffnet. Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer das Wort. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Ergänzung zum Bericht des Berichterstatters darf ich anfügen, daß sich diesem Antrag auch die Freiheitliche Partei angeschlossen hat. Das ist eigentlich der Hauptgrund, weshalb ich meine, daß es gar nicht wichtig und gar nicht notwendig ist, hier langanhaltend noch die Zustimmung, oder die Begründung für die Zustimmung zu besprechen. Wir von der Freiheitlichen Partei halten den Weg, der hier eingeschlagen wurde, für richtig. Daß nämlich durch organisatorische und gesellschaftliche Veränderungen die Grundlagen dafür geschaffen werden, daß unsere Landes-Hypothekenbank, oder sagen wir jetzt schon, unsere Landesbank, flexibler und unbehindert markt- und börsenfähig werden kann. Historisch gesehen war es sicherlich irgendwann einmal ein kommunales, wirtschaftliches Gebot, Hypothekenanstalten mit dem Vorzug krisensicherer hypothekarischer Besicherung zu gründen. Und damit Vorteile sowohl für die Einleger als auch für die öffentliche Hand zu schaffen. Viele Investitionsmittel und viele wirtschaftsfördernde Mittel sind für das Land Niederösterreich schon geflossen aus dieser, unserer Anstalt. Die Hypothekenanstalten sind lange Zeit Sonderanstalten gewesen, heute ist diese besondere Rechtsstellung weggefallen. Sie sind längst mit den normalen Aufgaben und Geschäftsmöglichkeiten am Kredit- und Kapitalmarkt berechtigt worden. Insbesondere die letzten Novellen des Kreditwesengesetzes haben diese Hypothekenanstalten zu normalen Geldinstituten gemacht. Das bedeutet aber auf der anderen Seite auch, daß die Hypothekenanstalten voll in den Wettbewerb mit den anderen Banken eingetreten sind. Und daher auch genötigt sind, alle Instrumente eines solchen Wettbewerbes nützen zu können. Wie wir aus den Geschäftsberichten der Landes-Hypothekenanstalt - so darf ich sie noch nennen erkennen, blickt dieses, unserer Geldinstitut auf sehr erfolgreiche Jahre zurück. Sie hat sich nach beträchtlichen Turbulenzen vor mehreren Jahren völlig erholt, den Geschäftsumfang und die Geschäftssparten erheblich ausgeweitet. Daher wird es von der Freiheitlichen Partei auch als richtig angesehen, dieses Instrument nunmehr für die Privatisierung vorzubereiten. Für diese Entscheidung gleich vorweg eine Empfehlung: Man möge dann bei der Privatisierung den Mut aufbringen, mehr als die Hälfte dieser Anstalt an Eigentümerrechten privaten Eigentümern zu übergeben. Und nicht, so wie bei anderen Anstalten, nur 49 % zu privatisieren. Dieser Weg heißt eigentlich nicht Privatisieren, sondern Hereinnehmen von Privatkapital unter Beibehaltung des eigenen Bestimmungsrechtes. Zur Gesetzesvorlage erlauben Sie mir eine ganz kleine Bemerkung. Bei der Konstruktion der neuen Gesellschaft konnte wohl wahrscheinlich nichts anderes einfallen, als die Spuren parteipolitischen Denkens aufrecht zu erhalten. Das Hauptorgan der Holding ist der Verwaltungsrat. Für ihn ist festgehalten, daß er so viele Mitglieder umfaßt, wie die Landesregierung Mitglieder hat. Nun, dagegen wäre nichts einzuwenden. Die Bestellung allerdings erfolgt von der Landesregierung nach dem Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenen Parteien. Und über Vorschlag der Landtagsklubs. Also hier ist die Sicherheit wieder pragmatisiert, daß parteipolitischer Einfluß in dieses neue Institut, in diese neue Bank erhalten bleibt. Offenbar kann man derzeit gar nicht anders denken. Es wird wahrscheinlich, ich möchte mich sehr vorsichtig ausdrücken, daß hierin wohl auch eine kleine Dissonanz enthalten ist. Denn die Bestellung dieser Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt über Vorschlag der Landtagsklubs durch die Landesregierung, während die Abberufung durch die Landesregierung allein erfolgen kann. Es muß nicht sein, aber kann sein, daß daraus eine Dissonanz wird. (Zwischenrufe.) Da blicken Sie, Herr Kollege, sehr weit in die Zukunft. Wenn ich diese prophetische Begabung hätte, würde ich wahrscheinlich nicht hier sitzen. Gegenüber dieser sehr präzisen Regelung, wer in den Verwaltungsrat kommen kann, ist die vorgesehene Regelung über die Geschäfte und über die Geschäftseinteilung sehr ungenau. Es ist lediglich vorgesehen, daß das Präsidium für die laufenden Geschäfte zuständig ist. Für den Verwaltungsrat gibt es keine diesbezügliche Bestimmung. Hier ist nicht erwähnt, welche Geschäfte der Verwaltungsrat zu besorgen hat. Wohl aber ist ihm die Verpflichtung auferlegt, Satzungen zu erlassen, mit denen er eine Geschäftsordnung festlegt. Das heißt, der politisch besetzte Verwaltungsrat hat uneingeschränkte Kompetenz. Er kann beschließen, wer welche Geschäfte innerhalb der Gesellschaft vollziehen kann. Abgesehen von diesem Schönheitsfehler erkläre ich noch einmal, daß die Freiheitliche Partei sich dem Gesetzesvorschalg anschließt und wir werden die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Soukup. Abg. SOUKUP (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Die 1922 gegründete Landes-Hypothekenbank ist eine Landesbank im Sinne des Kreditwesengesetzes. Sie hat in dieser Rechtsform jedoch nicht die Möglichkeit, Fremdkapital in Form von Anlegern hereinzunehmen. Ihre Aufgabe war es bisher, den Geld- und Kreditverkehr vor allem in Niederösterreich und Wien zu fördern. Hinsichtlich einer zunehmenden Konzentration im Bankwesen und im Bezug auf den EWR-Vertrag sowie eines eventuellen EG-Beitrittes unseres Landes bietet die Gesetzesvorlage zur Schaffung eines NÖ Landesbankgesetzes die große Möglichkeit, die NÖ Landesbank - Hypothekenbank, sozusagen europareif zu machen. Durch die Umwandlung in eine AG, deren alleiniger Aktionär die Holding sein wird, besteht erstmals Gelegenheit, Fremdkapital hereinzunehmen. Die Voraussetzung dazu gibt das Kreditwesengesetz und hier besonders der in der Novelle angeführte § 8a. In einem zukünftigen Europa, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird dieser Schritt von großer Bedeutung sein. Als NÖ Landesbank hat die Hypo-Bank auch eine besondere Bedeutung für das Land als Kunde, was sowohl für den Abschluß von Kredit- und Leasinggeschäften sowie in allen anderen Bereichen des Bankwesens von Wichtigkeit sein wird. Darüber hinaus ergibt sich für zukünftige Anleger eine höhere Sicherheit durch die Ausfallshaftung, die das Land Niederösterreich übernehmen wird. Die Attraktivität unserer Landesbank wird damit erheblich gesteigert, was im immer härter werdenden Konkurrenzkampf des neuen Europa und der dort zu verzeichnenden Bankenkonzentration von gesteigerter Relevanz sein wird. Andere Bundesländer haben diesbezügliche Gesetze bereits einstimmig beschlossen. Ich erinnere an dieser Stelle an das Burgenland, an Kärnten oder an Salzburg. Wobei alle beschlossenen Landesgesetze grundsätzlich keine Unterschiede aufweisen. Auch unsere Gesetzesvorlage hat den gleichen Tenor. Allerdings bedeutet die Umwandlung in eine AG auch mehr Wettbewerb und mehr Marktvergleich. Für beide Teile, nämlich für das Institut wie auch für den Kunden. Ein Monopol ist nicht gegeben. Die Struktur des zu schaffenden Verwaltungsrates bzw. des Präsidiums - und hier bin ich nicht der Meinung des Herrn Dr.Kremnitzer gewährleistet, daß die Landesbank-Hypothekenbank Holding für die Zukunft aus allen politischen Diskussionen und Querelen herausgehalten werden kann. Alle Gremien, die bisher mit dieser Angelegenheit befaßt waren, haben einvernehmlich positive Beschlüsse gefaßt. Den vor uns liegenden Antrag unterstützen alle drei im Hohen Haus vertretenen Parteien. Durch die Unterstützung aller Fraktionen ist gewährleistet, daß er angenommen wird. Die Sozialdemokratische Fraktion wird diesem Antrag ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Buchinger. Abg. BUCHINGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Kremnitzer, auch ich habe mich ein bißchen in den Annalen, der Geschichte der Hypo-Bank umgesehen. Ich darf gleich eingangs berichtigen. Nicht das kommunale Gebot und die kommunalen Probleme waren Grund der Gründung der ersten Hypothekenbank vor nunmehr 104 Jahren. Sondern die bäuerliche Kreditnot und das Umschichten von Schulden im bäuerlichen Bereich auf langfristige Kredite war Ursache, daß es im Jahr 1888 bereits zur ersten Gründung der Landes-Hypothekenbank gekommen ist. Diese Einrichtung dürfte sehr gut funktioniert haben, denn acht Jahre später ungefähr haben die Gemeinden auch hineingedrängt und damals wurde dann eine Erweiterung für Kommunaldarlehensgeschäfte durchgeführt. Bereits 20 Jahre später kann man feststellen, daß sich der Betrieb bestens entwickelt hat, damals zur größten Hypothekenanstalt der Monarchie wurde. Mit einem Darlehensstand von damals - sage und schreibe 450 Millionen Kronen. Dann kam es zur Trennung von Niederösterreich und Wien, was auch zur Folge hatte, daß aus formalen Gründen eine Liquidation der Hypothekenbank durchgeführt wurde. Vier Monate später, nämlich am 22. März 1922 wurde durch Landtagsbeschluß des Landes Niederösterreich die Hypothekenanstalt in ihrer heutigen Form mehr oder weniger wieder gegründet. Die Bank hat damals in erster Linie die Aufgabe oder die Aufgabenstellung gehabt, in den Bundesländern Niederösterreich und Wien den ländlichen und städtischen Grundkredit zu fördern. Die erforderlichen Mittel beschaffte sich die Bank durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen sowie durch die Entgegennahme von Spareinlagen. Damals ist auch ein Punkt im Statut bereits aufgenommen worden, nämlich daß sie Darlehensgewährungen auch für das Bundesland Wien und Niederösterreich durchzuführen hat. Damit ist praktisch der Grundstein für unsere Hausbank, wenn ich das so sagen darf, des Landes Niederösterreich gelegt worden. In der Folge gab es dann, durch die wirtschaftliche Entwicklung bedingt, Aufschwünge, Rückschläge und 70 Jahre nach der ersten Gründung oder 40 Jahre nach der zweiten Gründung stieg erstmalig die Bilanzsumme auf über eine Milliarde Schilling. Dazu hat sicherlich die wirtschaftlich gute Entwicklung der 60er und 70er Jahre beigetragen, die sich auch auf die ausgezeichnete Geschäftsentwicklung der Bank ausgewirkt hat. Das Filialnetz der Bank ist erweitert worden. Es sind auch neue innovative Produkte in den Bankenbereich aufgenommen worden. Die Bank hat sich mit ihren damals immerhin schon 300 Mitarbeitern zu einer Universalbank entwickelt. Auch der Landtag hat dem Rechnung getragen. Am 19.2.1981 kam es zu einer diesbezüglichen Satzungsänderung. Ungefähr zur gleichen Zeit kam ein neues Management in die Bank und wenn wenn man die letzten 10 Jahre ansieht, kann man eine sehr positive Entwicklung feststellen. Ich möchte nur ein paar Punkte anführen. Die Spareinlagen betrugen vor 10 Jahren 1,6 Milliarden, heute über fünf Milliarden; die Emissionen lagen vor 10 Jahren bei acht Milliarden, heute bei 18 Milliarden. Die Auslagen stiegen von vor zehn Jahren 9,6 Milliarden, auf heute 25 Milliarden; die Rücklagen sind von 188 Millionen auf 441 Millionen gestiegen. Auch aus der damaligen - die Umstände sind ja bekannt - Verlustzone, in der die Bank war, ist sie in den letzten fünf Jahren wieder in die Gewinnzone gekommen. Die Bilanzsumme hat sich von 12,9 Milliarden auf 30 Milliarden erhöht. Dazu kam noch eine Tochtergründung im Bereich der Hypo-Bank, nämlich die Hypo-Leasing, die heute über ein Gesamtvolumen von ungefähr 12 Milliarden Schilling zu verwalten hat. Ich glaube, als Universalbank gesehen, hat die Hypo-Bank ihre Aufgabe erfüllt. Nämlich, die Finanzierungs- und Beratungsbedürfnisse von Land, Gemeinden, Wirtschaft und Bevölkerung zu befriedigen, den Geld- und Kreditverkehr in den Bundesländern Niederösterreich und Wien zu fördern und auch durch individuelle Angebote allen Kundengruppen ein umfassendes Service zu bieten. Ich glaube, diese Landesbank ist heute mehr denn je unsere Hausbank. Und ich darf einen Slogan aus einem anderen Bankbereich abwandeln und sagen, "unser Land - unsere Bank", das gilt heute in ganz besonderem Maß. Für die Verbindlichkeiten haftet die Bank selbst mit ihrem Vermögen. Sollte es einmal darüber hinausgehen, wäre das Bundesland Niederösterreich haftbar. Der NÖ Landtag hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten des öfteren in längeren oder kürzeren Abständen mit dem Problem unserer Landeshypothekenbank beschäftigt, waren es Rechnungshofberichte, waren es Satzungsänderungen. Nicht immer hat Einstimmigkeit geherrscht, wie das heute der Fall ist. Das letzte Mal haben wir die Satzungen geändert vor Monatsfrist, in dem wir die Bank durch eine Namensänderung noch deutlicher zur Landesbank gemacht haben. Nun sind sicher nur wenige Abgeordnete Spezialisten im Bankwesen. Auch ich zähle mich nicht dazu. Aber es erscheint mir wichtig, herauszustellen, welche Zusammenhänge es zwischen dem Land Niederösterreich und der Hypo-Bank gibt und welche politische Bedeutung die neu zu beschließende Organisationsform für die Bank und das Land Niederösterreich hat. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß die Gründung der Bank durch den Landtag von Niederösterreich erfolgt ist. Und es ist auch in den vergangenen Jahrzehnten ein deutliches Naheverhältnis zu sehen, was die Besetzung der Führungs- und Kontrollfunktion betrifft. Hier hat eine starke und enge Verbindung bestanden bzw. besteht diese Verbindung noch immer. Was die Rechtsform anbelangt und die Eigentumsverhältnisse, so nennt sich auch die Hypo-Bank eine eigentümerlose Bank, wie das bei den Sparkassen und anderen Geldinstituten der Fall ist. Ich kann ja selbst mit diesem Begriff nicht allzuviel anfangen. Ich tue mir immer damit, ein bißchen schwer. Darf ich vielleicht so sagen, daß sich das wie eine Familie darstellt. Auch die Kinder einer Familie gehören zur Familie, sie sind aber nicht Eigentum von Vater und Mutter. So ähnlich darf ich das mit dieser Bank oder mit den Banken sehen. Ich glaube, daß die legislative Einflußnahme sich bestenfalls auswirkt wie elterliche Weisungen; es wird die Richtung vorgegeben und der Rahmen der Bank jeweils abgesteckt. Vor wenigen Tagen habe ich mit einem hohen Mitarbeiter der Hypothekenbank gesprochen, der mir unter anderem gesagt hat, der Landtag ist der Herr der Satzungen. Ich glaube, das ist eine starke Feststellung, eine richtige Feststellung. Sie rückt unsere Verantwortung, die wir gegenüber der Bank haben, in das rechte Licht. Was passiert nun durch den heutigen Gesetzesbeschluß? Nach dem Kreditwesengesetz 1986, welches diese Möglichkeit eröffnet, wird die Hypo-Bank ein Bankbetrieb als Aktiengesellschaft, in eine solche umgewandelt. Vorredner haben bereits gesagt, auch andere Länder haben das schon vollzogen. Wie Burgenland, Kärnten und Salzburg geht nun auch Niederösterreich diesem Weg. Ein Stichwort dazu ist Eigenkapital. Eigenkapital ist in der gesamten Wirtschaft eine magische Größe, wenn ich das ausführen darf. Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, umso sicherer steht der Betrieb, steht die Firma, umso krisenfester ist der Betrieb und umso innovationsfähiger kann er sein. Die Eigenkapitalbildung war im Hypothekenbankbereich bisher schwierig. Es konnten bis 1986 ja nur Rücklagen aus dem Geschäftsbetrieb gebildet werden. Daher war die Eigenkapitaldecke des öfteren zu dünn oder zu kurz, obwohl sie natürlich immer den gesetzlichen Eigenkapitalvorschriften entsprochen hat. Dazu kamen in den letzten Jahren noch bundesgesetzliche Bestimmungen, die immer ungünstiger wurden. Früher mußte zum Beispiel im Pfand- und Kommunalkreditgeschäft kein Eigenkapitalbedarf gehalten werden. Das fällt jetzt weg. Es gibt noch eine Reihe anderer Gründe im Detail. Wichtig ist und entscheidend, daß die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ermöglicht wurde und damit Partnerschaften gebildet bzw. andere Partner in die Bank hereingenommen werden können. Diese Situation ermöglicht auf der einen Seite Partnern, ihr Kapital gut anzulegen, das Eigenkapital der Hypobank zu stärken. Dieser Fremdeinfluß, wenn man ihn so bezeichnen kann, wirkt sich ganz sicherlich auch in Zukunft nicht störend aus. Als zweites kommt hinzu - das wurde auch vom Berichterstatter und den Vorrednern betont - daß die internationale Finanzentwicklung diesen Weg mehr oder weniger erfordert. Der Europäische Wirtschaftsraum, in dem wir ab 1993 aufgehen und letztlich der Weg in die EG machen diesen Schritt notwendig. Damit auch unsere Landesbank gerüstet ist für etwaige größere Konzentrationen, wenn dies notwendig sein sollte. Das zweite, was wir heute beschließen, ist die Holding. Der Begriff ist ja in Österreich kein unbekannter Begriff. Wir wissen zum Beispiel von Wien, zu dem wir nach wie vor ein Naheverhältnis haben, daß alle Betriebe der Gemeinde Wien in einer Holding zusammengefaßt sind. Und wir wissen, was das ungefähr bedeutet. Ein Blick in das Lexikon sagt uns, Holding ist eine Gesellschaft, die ohne eigene Geschäftstätigkeit Effekten anderer Unternehmen verwaltet. Das ist auch die Aufgabenstellung der NÖ Landesbank Holding, die Aktienanteile der NÖ LandesbankHypothekenbank zu verwalten. Momentan sind es 100 %, durch die Hereinnahme anderer Beteiligungen könnte sich das ändern. Mit dieser Holding wird der jeweilige Anteil von seiten des Landes, den wir halten, verwaltet. Diese Konstruktion, glaube ich, bringt alle Voraussetzungen für die Hypo-Bank um rasch und flexibel auf neue Entwicklungen des Marktes reagieren zu können. Eine Grundausstattung, die Zusammenschlüsse ermöglicht, aber auch die Möglichkeit in sich hat, regional und spezialisiert im Dienste des Kunden und des Bürgers in Zukunft zu arbeiten. In der Frage der Haftung ändert sich praktisch nichts. Das Land haftet, so wie bisher für Ausfallbürgschaften. Ich glaube, es ist auch in Zukunft für die Landeshypothekenbank von Vorteil, wenn sie weiß, in einer Zeit, in der es ohne Zweifel schärfere Konkurrenz geben wird, in der Nähe den rettenden Hafen zu wissen. Nämlich im Hintergrund das Land Niederösterreich. Hoher Landtag! Mit diesem Gesetz, welches erfreulicher Weise von allen im Landtag Niederösterreichs vertretenen Parteien eingebracht wird, geben wir der Landesbank, unserer Landesbank, eine gute rechtliche Ausstattung, den großen Erfordernissen der Zukunft erfolgreich zu begegnen. Wir geben ihr ein hohes Maß an Sicherheit und ich glaube, gleichzeitig das Bewußtsein, daß wir hinter ihr und ihren Bemühungen stehen, diesem Land und den Menschen dieses Landes zu dienen. Aus dieser Überlegung haben wir den Antrag eingebracht und werden ihm die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KNOTZER (SPÖ): Ich verzichte! ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK (nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige nun, die Geschäftsstücke 390/G-3/5, 391/G-4/5, 392/G-8 und 409/G-2/3 wegen ihres sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Sivec, zu den vier Geschäftsstücken in der vorhin genannten Reihenfolge zu berichten. Berichterstatter Abg. SIVEC (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zur Zahl 390/G-3/5, mit dem das Gesetz der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird, namens des Kommunal-Ausschusses zu berichten. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält das Ergebnis der Verhandlungsrunde vom 7.9.1991 zwischen den Interessensvertretungen der Gemeinden und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Niederösterreich. Es handelt sich dabei um die Berücksichtigung der höherwertigen Ausbildung der Kindergärtnerinnen, der Kindergärtner, der Horterziehung und die Angleichung an die Bestimmungen für die Landeskindergärtnerinnen. Gleichzeitig wurden Richtigstellungen, Formulierungen, Anpassungen von Zitierungen vorgenommen.Ich darf daher namens des Kommunal-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976. Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf zur Zahl 391/G-4/5 berichten, mit dem das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert wird. Im vorliegenden Gesetzentwurf wurde auch das Ergebnis der Verhandlungen vom 7.9.1991 zwischen den Interessensvertretungen der Gemeinden und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten berücksichtigt. Auch hier handelt es sich um Berücksichtigung der höherwertigen Ausbildung der Kindergärtnerinnen, Horterzieherinnen und die Anpassung an die Landeskindergärtnerinnen. Ferner soll die Möglichkeit geschaffen werden, daß beide Elternteile den Karenzurlaub in Anspruch nehmen können. Ich darf daher namens des Kommunal-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976. Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich berichte zur Zahl 392/G-8 betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes. Im vorliegenden Gesetzentwurf sind die Ergebnisse mehrerer Verhandlungen zwischen den Interessensvertretungen der Gemeinden und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Niederösterreich, zu berücksichtigen. Hiebei handelt es sich im wesentlichen um die Erweiterung des Geltungsbereiches des Gesetzes und um die Einführung eines Aufsichtsrechtes zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes. Ich darf daher namens des Kommunal-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Antrag des Kummunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes. Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Letztlich darf ich zur Zahl 409/G-2/3 berichten, mit dem die Gemeindebeamtendienstordnung 1976 geändert werden soll. Im vorliegenden Gesetz sind die Ergebnisse der Verhandlungen vom 7.9.1991 zwischen den Interessensvertretungen der Gemeinden und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Niederösterreich, berücksichtigt. Hiebei handelt es sich im wesentlichen um eine Klarstellung der Einteilung der Rufbereitschaft, um die Schaffung der Möglichkeiten der Gemeindebediensteten der Verwendungsgruppe A, mit jedem Universitätsstudium die Funktion eines leitenden Beamten zu bekleiden. Ferner den Wegfall des Anstellungserfordernisses der Reifeprüfung an höheren Schulen in den Dienstzweigen 48, 49, 50 und 51, die Berücksichtigung der höherwertigen Ausbildung bei Kindergärtnerinnen, sowie die Anpassung von Amtstiteln im Gemeindewachdienstbereich. Ich darf daher namens des Kommunal-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976. Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident, ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Es liegt zu keiner der Vorlagen eine Wortmeldung vor, wir kommen daher sofort zur Einzelabstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Gesetzesentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 sowie über den Antrag des Kommunal-Ausschusses, Zahl 390/G-3/5): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ GemeindeVertragsbedienstetengesetzes 1976 sowie über den Antrag des Kommunal-Ausschusses, Zahl 391/G4/5): Ist ebenso einstimmig angenommen. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ GemeindePersonalvertretungsgesetzes sowie über den Antrag des Kommunal-Ausschusses, Zahl 392/G-8): Ist einstimmig angenommen. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Gesetzesentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 sowie über den Antrag des Kommunal-Ausschusses, Zahl 409/G-2/3): Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen! Der Herr Abgeordnete Kurzreiter wird nun ersucht, die Verhandlungen zur Zahl 410/E-4 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KURZREITER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl 410/E-4. Es geht hier um einen Gesetzesentwurf über die Schaffung eines Ehrenzeichens für aufopfernden Katastropheneinsatz in Niederösterreich. Im Falle einer Katastrophe, zuletzt etwa anläßlich der Hochwasserkatastrophe des vergangenen Sommers, stellen sich zahlreiche Menschen in selbstloser Weise in den Dienst der Allgemeinheit, um durch Rettungs- und Hilfsmaßnahmen Personen- und Sachschäden abzuwenden, zu mildern oder deren Folgen zu beseitigen. Ihre aufopfernde Hilfeleistung verdient eine Würdigung seitens des Landes. Derzeit ist es nicht möglich, eines der bereits bestehenden Ehrenzeichen des Landes Niederösterreich für die Teilnahme an einem Katastropheneinsatz zu verleihen. Aufopfernder Katastropheneinsatz wurde bisher in Form von Dank- und Anerkennungsschreiben gewürdigt. Es sollte jedoch auch in Niederösterreich, wie dies bereits in den meisten anderen Bundesländern der Fall ist, die Möglichkeit geschaffen werden, den Dank des Landes gegenüber den in aufopferndem Einsatz gestandenen Helfern durch eine sichtbare Auszeichnung auszudrücken. Ich darf daher namens des Verfassungs-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Antrag über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über das Ehrenzeichen für aufopfernden Katastropheneinsatz. Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf über das Ehrenzeichen für aufopfernden Katastropheneinsatz wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Es liegt keine Wortmeldung vor, wir schreiten daher sofort zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Verfassungs-Ausschusses): Einstimmig angenommen! Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Kautz, die Verhandlungen zur Zahl 401/A2/22 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Abgeordneten Mag.Kaufmann, Icha, Kautz, Keusch, Knotzer, Rupp, Soukup und Winkler haben einen Antrag eingebracht betreffend Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsförderung in Niederösterreich. Dieselben Abgeordneten haben einen zweiten Antrag eingebracht zur Aufrechterhaltung des Fremdenverkehrs in Niederösterreich. Im Zuge der Ausschußverhandlungen wurde dann ein § 29-Antrag formuliert. Ich habe auch darüber zu berichten. Zum Antrag der Abgeordneten Hoffinger, Mag.Kaufmann, Auer, Keusch, Mag.Freibauer, Kautz, Buchinger, Soukup, Greßl, Icha, Kurzbauer, Rupp Anton, Dirnberger, Knotzer, Hiller, Winkler, Hülmbauer und Trabitsch zum Antrag der Abgeordneten Mag.Kaufmann u.a. betreffend der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsförderung in Niederösterreich, Landtagszahl 401/A-2/22, sowie zum Antrag der Abgeordneten Keusch u.a. betreffend dringender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Fremdenverkehrsförderung in Niederösterreich, Landtagszahl 402/A-2/23, gemäß § 29 LGO betreffend Fortführung der erfolgreichen Wirtschaftspolitik und Fremdenverkehrspolitik in Niederösterreich. Niederösterreich hat in den letzten Jahren eine gute Wirtschaftsentwicklung genommen. Diese positive Entwicklung ist auch wesentlich auf die Tätigkeiten der beiden Wirtschaftsfonds des Landes Niederösterreich zurückzuführen. So wurde seitens der NÖ Wirtschafts- und Strukturverbesserungsfonds das durch die Förderungen bewirkte Investitionsvolumen von 1,1 Milliarden Schilling im Jahr 1985 auf über zwei Milliarden Schilling im Jahr 1991 ausgeweitet. Angesichts der Finanzverleihung zwischen dem Bund und den Ländern ist es für ein Bundesland allerdings unmöglich, die Förderungsmaßnahmen allein durchzuführen. Gerade jetzt muß sich unser Bundesland auf eine besondere Herausforderung vorbereiten. Der Wegfall der toten Grenze bzw. eine angestrebte Vollmitgliedschaft in der EG beschert zusätzliche Aufgaben, aber auch Chancen. Ich darf daher folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Die Landesregierung wird aufgefordert a) beim Bund intensiv darauf zu drängen, daß im Sinne der Antragsbegründung auch seitens des Bundes erhöhte Beiträge zur Sicherung einer weiteren positiven Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in Niederösterreich geleistet werden, b) im eigenen Bereich durch eine nachhaltige weitere Dotierung der beiden Wirtschaftsförderungsfonds des Landes deren kontinuierliche Entwicklung als Instrumente innovativer Förderungspolitik sicherzustellen; dazu bedarf es kurz- und mittelfristig einer weiteren Erhöhung der Beiträge des Landes in die beiden Fonds, c) soweit dies zur Finanzierung der Wirtschaftsförderung erforderlich ist, dem Landtag Anträge zur Übernahme von Landeshaftungen für Darlehen der Fonds vorzulegen. 2. Der Antrag der Abgeordneten Mag.Kaufmann u.a., betreffend die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsförderung in Niederösterreich, Ltg.-401/A-2/22, sowie der Antrag der Abgeordneten Keusch u.a., betreffend dringende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Fremdenverkehrsförderung in Niederösterreich, Ltg.-402/A-2/23, werden durch diesen Antrag gemäß § 29 LGO miterledigt." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Verhandlungen einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist eröffnet. Ich erteile Herrn Abgeordneten Gabmann das Wort. Abg. GABMANN (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Niederösterreichs Wirtschaft hat in den letzten Jahren, das hat der Berichterstatter bereits erwähnt, eine wirklich außerordentlich günstige Entwicklung genommen. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kennzahlen zeigen und beweisen deutlich, daß sich in der Vergangenheit Niederösterreich im Verhältnis zur gesamtösterreichischen Entwicklung immer weit über dem Durchschnitt befand. Man kann weit zurückgreifen. Das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes lag in Niederösterreich in den letzten Jahren ganz wesentlich über den Werten des Bundes, etwa 1990 in Österreich 4,9 %, in Niederösterreich 6,8 %, 1991 in Niederösterreich 3,5 %, hingegen österreichweit nur 3,3 %. Ebenso positiv wie das Bruttoinlandsprodukt hat sich der Stand der unselbständig Beschäftigten in Niederösterreich entwickelt, nämlich von 430.000 im Jahr 1986 auf den Rekordstand von 480.000 im Jahr 1991. Auch der Tourismus in Niederösterreich erfuhr in den letzten Jahren wirklich bedeutende Steigerungen und zwar sowohl in qualitativer, als auch in quantitativer Hinsicht. Es stieg die Zahl der Mitarbeiter in unseren Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, es stieg die Zahl der Ankünfte in Niederösterreich, es stieg die Zahl der Nächtigungen in den letzten Jahren fast um 10 %. Das beweist, daß die Menschen ganz einfach länger in Niederösterreich bleiben, weil hier in Niederösterreich die Landschaft schön ist, weil der Service paßt in Niederösterreich und weil man sich ganz einfach wohl fühlt in Niederösterreich. Diese positive Entwicklung insgesamt ist natürlich auch neben vielen anderen Aktionen in Niederösterreich auf die Tätigkeit der beiden Wirtschaftsfonds, nämlich des Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds und des Tourismusfonds zurückzuführen. Faktum ist, daß durch die Förderungsaktivitäten dieser beiden Fonds das Investitionsvolumen in den letzten fünf Jahren um über eine Milliarde Schilling gestiegen und ausgeweitet worden ist. Faktum ist ebenfalls, daß durch die Regionalisierungsgesellschaft ECO-Plus ebenfalls in den letzten fünf Jahren ein Investitionsschub von 6,5 Milliarden Schilling ausgelöst wurde. Im Gegensatz zu diesen wirklich attraktiven Wirtschaftsaktivitäten hat der Bund eine Reihe von Förderungsaktionen gekürzt, eingestellt. Er hat sich ganz einfach mehr oder weniger aus der Verantwortung zurückgezogen. So wurde zum Beispiel die für die Industrie so wichtige Top-1-Aktion gänzlich eingestellt. Hier fehlen Niederösterreich allein pro Jahr 500 Millionen Schilling. Es wurde die Top-2-Aktion für die Industrie von 3,5 Millionen Schilling im Jahr 1985 reduziert auf 1,1 Millionen Schilling im Jahr 1992. Und wenn jemand glaubt, daß der Herr Finanzminister nur bei der Industrie gespart hat, der irrt. Gerade bei den kleinen, mittelständischen Betrieben, die für die Wirtschaft so wichtig sind, hat der Finanzminister ganz drastisch den Rotstift angesetzt. Es wurden die Förderungen der Bürges-Aktionen um ein Drittel gekürzt, es wurde die Regionalprämie eliminiert. Es wurden die ERP-Kredite sowohl im Bereich der Fördermittel reduziert und es wurde die jährlich mit 100 Millionen Schilling dotierte 100.000,-- Schilling-Aktion eingestellt. Dafür aber eine Ersatzförderung eingeführt, die nur mit 25 Millionen Schilling jährlich dotiert ist und die 1992 ausläuft. Und natürlich war die Folge, daß durch diese restriktiven Maßnahmen des Bundes ein enormer Andrang an die Landesaktionen erfolgte. Gottseidank hat das Land nicht, wie der Bund, die Bremse gezogen. Sondern das Land ist für den Bund in die Bresche gesprungen, das Land hat das Förderungsvolumen ausgeweitet und das Kreditvolumen gesteigert. Und hat wirklich zusätzliche, gewaltige Förderleistungen erbracht und somit das wichtige, positive Wirtschaftsklima in Niederösterreich aufrecht erhalten. Natürlich hatte das weiters zur Folge, daß durch diese Finanzverteilung vom Bund zum Land und die dadurch bereits erwähnte Ausweitung des Landesfördervolumens eine Auflösung sämtlicher Reserven notwendig wurde, um den Ausfall des Bundes sozusagen wett zu machen. Auf den Punkt gebracht heißt das, die restriktiven Maßnahmen des Bundes haben die Landesfonds fast an die Grenze der Belastbarkeit geführt. Meine Damen und Herren! Jetzt möchte ich auch nicht verschweigen, daß in den letzten Jahren, vor allem 1989 bis 1991 meiner Meinung nach - das habe ich auch immer bei den Jahresberichten zum Wirtschaftsförderungsfonds von diesem Platz aus gesagt - die Dotierungen sowohl des Wirtschaftsförderungsfonds als auch des Tourismusfonds viel zu gering ausgefallen sind. Dies obwohl - das muß man auch erwähnen - bereits im Herbst 1991 Zuschüsse an die Fonds durch ein Nachtragsbudget von insgesamt 40 Millionen Schilling erfolgten und obwohl im Budget 1992 erhöhte Zuführungen an die beiden genannten Fonds vorgesehen sind. Wie Sie wissen, wurde der Landesbeitrag für den Wirtschaftsförderungsfonds auf 190 Millionen Schilling ausgeweitet und jener für den Tourismusfonds auf insgesamt 90 Millionen. Aber es wurde in der Vergangenheit zuwenig berücksichtigt, daß die Fonds für permanente Verschuldung einfach nicht geeignet sind. Betriebswirtschaftlich gesehen bedeutet jede Darlehensaufnahme im Prinzip eigentlich nichts anderes als eine Verlustfinanzierung. Das heißt, es wurde de facto mehr ausgegeben, als an Landesbeiträgen vom Budget und an Zinserträgen von den Betrieben eingenommen wurde. Es wäre daher notwendig gewesen, neben der jährlichen Mittelzuführung zusätzlich jene Beträge bereitzustellen, die für die Verzinsung und für die Tilgung der aufgenommenen Darlehen notwendig sind. Ich würde daher anregen, in zukünftigen Voranschlägen des Landes die Fondszuführungen auf Ansätze aufzuteilen. Im ersten Ansatz sollten jene Mittel an den Fonds ausgewiesen werden, die notwendig sind, die aufgenommenen Bankkredite ordnungsgemäß zu tilgen. Der zweite Ansatz könnte dann jenen Betrag ausweisen, der zur Dotierung der Förderungsaktionen zur Verfügung steht. Ebenso könnten bereits mit den Voranschlagsbeschlüssen des Landtages jene Beträge festgelegt werden, die die Fonds zur Finanzierung ihrer Förderungstätigkeit auf dem Kapitalmarkt aufnehmen müssen. Außerdem könnte damit auch die Haftungsübernahme des Landes für die aufzunehmenden Darlehen verbunden werden. Auf diese Weise könnte der Landtag bereits im vorhinein die Höhe der jeweiligen Verschuldung der Fonds genehmigen. Damit wäre auch die unbefriedigende Situation bereinigt, daß der Landtag quasi erst im Nachhinein durch die Prüfung der Wirtschaftstreuhänder von der jeweiligen finanziellen Entwicklung der Förderungsfonds informiert wird. Aber, meine Damen und Herren, bei all diesen Verbesserungsvorschlägen des Landes ist eines unerläßlich. Der Bund darf sich nicht ständig von seiner Verantwortung zurückziehen, sich abkoppeln, ausklinken. Vielmehr müssen das Land und vor allem der Bund verantwortungsbewußt erkennen, daß 1992 bereits eine Konjunkturabflachung ins Haus steht. Und daß gerade jetzt die Wirtschaft eine Verbesserung der Rahmenbedingungen braucht. Gerade jetzt muß sich Niederösterreich auf ganz besondere Herausforderungen vorbereiten. Die Standortvorteile durch den Wegfall der toten Grenze müssen für Niederösterreich ganz einfach neu bewertet werden. Das Voranschreiten der europäischen Integration in Form des Europäischen Wirtschaftsraumes und der EG-Vollmitgliedschaft wird jetzt geschützte Bereiche in direkte Konkurrenz bringen und Klein- und Mittelbetrieben natürlich neue Möglichkeiten eröffnen. Die Unternehmer müssen sich auf die Präferenzen der Konkurrenten besser einstellen, auf Produkte und Produkteigenschaften eingehen. Und ich glaube, die immateriellen Elemente werden in Zukunft immer wichtiger. Marketing, besseres Service, Forschung, Entwicklung, Qualifikation der Arbeitskräfte, Unternehmensorganisation, bessere Unternehmensstrategien, all das wird in Zukunft Vorrang haben. Das heißt, daß die Förderungsträger Bund und Land auf die Förderungsrichtigkeit und auf die Förderungswürdigkeit der einzelnen Projekte in Zukunft ganz genau eingehen werden müssen. Dazu ist natürlich auch eine Revision der Förderungsinhalte nach EG-Konformität notwendig und vor allem ist parallel dazu jedenfalls eine Koordination der Förderungsträger herzustellen. Ich appelliere daher wirklich an alle, nehmen wir die Herausforderung des neuen Europa an und engagieren wir uns! Werden wir initiativ, denken wir nicht nur in eine Richtung, in Richtung des ehemaligen Ostens oder denken wir nicht nur in Richtung des Westens, denken wir international. Wir müssen "eurofit" werden mit Mut, mit Kraft, mit Selbstbewußtsein für Österreich und für ein noch schöneres Niederösterreich! (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Keusch. Abg. KEUSCH (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auf die Einleitung des Berichterstatters zurückkommen und feststellen, wenn sich Kollege Mag.Kaufmann und auch ich dem Antrag der Volkspartei angeschlossen haben, der damit ein gemeinsamer Antrag wurde, so hat das lediglich mit der Verhandlungsökonomie, mit der Konzilianz unsererseits, mit der Kooperationsbereitschaft, die das dokumentieren soll zu tun. Nicht aber, daß daraus eine inhaltliche Übereinstimmung abzuleiten wäre. Aus dem Grund darf ich einleitend sagen, daß wir Sozialdemokraten wieder einmal einen Anlauf nehmen um auf die derzeitigen Probleme und Schwachstellen der NÖ Tourismuspolitik hinzuweisen. Denn ganz im Gegenteil zum Antrag und auch zu den Ausführungen meines Vorredners - der Antrag und auch die Ausführungen meines Vorredners waren ja voll des Lobes einerseits über die Erfolge der niederösterreichischen Wirtschaft, was zum Teil sicher stimmt, aber nicht vorbehaltslos unterschrieben werden kann - möchte ich feststellen, daß unser Förderungssystem beim Wirtschaftsförderungsfonds, insbesondere aber - und zu dem möchte ich Stellung beziehen jenes des Fremdenverkehrsförderungsfonds, daß das Finanzierungsmodell auf tönernen Füßen steht. Ich lade Sie ein, mit mir einen Blick hinter die Kulissen zu tun. Hinter die Fassade dieses Antrages, den der Kollege Gabmann im wesentlichen wiedergegeben hat. Ich glaube, man muß ein wenig entglorifizieren. Worum geht es in Wirklichkeit? Es geht - und das ist nicht zum Ausdruck gekommen - primär um die Sanierung der Fonds, im Fall des Fremdenverkehrsförderungsfonds. Es geht um höhere Zuschüsse aus dem Landesbudget. Es geht um die Haftungsübernahme durch das Land Niederösterreich für die vom Fonds schon aufgenommenen Darlehen bzw. um die Haftungsübernahme für die Verbindlichkeiten, die der Fonds in Zukunft eingehen wird. Und da gibt es größere Probleme. Es hat auch schon eine diesbezügliche Resolution des Landtages gegeben, die einstimmig in diesem Hohen Haus angenommen wurde. Allerdings wurde noch nicht vollzogen, was da beschlossen wurde. Es geht uns aus unserer Sicht um die notwendige Novellierung des NÖ Tourismusgesetzes. Einige Aspekte dazu wird dann Kollege Hager erörtern. Es geht um die Einhebungspraktiken der Regionaltaxe im bisherigen Zeitraum. Es geht uns auch um eine Neufassung des Tourismus-Raumordnungsprogrammes und um den weiteren Ausbau des Tourismus. Eines professionellen Tourismusmanagements, das ja in den Ansätzen in der ECO-Plus schon vorhanden ist, aber wie ich meine, noch weiter ausbaufähig wäre. Wir haben das Thema Fondsfinanzen anläßlich der Vorlage des Berichtes über die Tätigkeit des Fremdenverkehrsförderungsfonds im Vorjahr schon diskutiert. Ich kann tatsächlich feststellen, daß leider bisher an dieser prekären finanziellen Situation des Fonds sich nichts geändert hat. Es hat also weder diese einstimmig beschlossene Resolution Erfolg gezeitigt, noch der eilige Rettungsversuch in Form jener 30 Millionen Schilling aus dem Nachtragsbudget für 1991. Und es wird an der Situation auch die für 1992 zweifelsohne sehr hohe Dotierung von 90 Millionen als Landeszusschuß nicht wesentliches an der Verfügbarkeit des Fondsvermögens ändern. Ich meine, damit ist bestenfalls das Ärgste verhindert worden. Der Kollaps war programmiert, wenn ich das so sagen darf. Denn seit der Ausgliederung der Tourismusförderung aus dem Landesbudget zum Fonds, dem wir - ich stehe nach wie vor dazu - sehr positiv gegenübergestanden sind und es ist nach wie vor keine Frage, wenn der Fonds über die entsprechenden Mittel verfügt, dann ist es zweifelsohne auch vorteilhaft, Tourismusvorhaben über den Fonds zu finanzieren. Aber seit der Ausgliederung sind die Landeszuschüsse jährlich permanent reduziert worden. Und landeten letztlich im Jahr 1991 bei der 50 Millionen-Marke. Also der niedrigsten Marke an Förderungszuschüssen, bei gleichzeitiger stärkerer Inanspruchnahme des Fonds. Und jetzt gebe ich durchaus zu, daß ich weiß das ja - die Reduktion der Förderungen des Bundes mitunter eine Steigerung der Nachfrage bei uns bewirkt hat. Andererseits sind viele unserer Förderungsaktionen sozusagen Anschlußaktionen, zusätzliche Aktionen zu denen des Bundes. Was ich damit meine, ist, daß es auch 1992 zu keinem wesentlichen Substanzgewinn des Tourismusförderungsfonds kommen wird. Denn den laut Budget vorgesehenen 96 Millionen Schilling an Einnahmen - das sind 90 Millionen Landeszuschuß und sechs Millionen Zinsenerträge - stehen in etwa rund 80 Millionen Schilling Ausgaben gegenüber. Das sind Zinsenzuschüsse, das sind Prämienbeiträge in jedweder Form, Verwaltungskosten, Projektkosten usw. sodaß auch hier bereits deutlich wird, daß die verfügbaren Mittel von 96 Millionen Schilling fast zur Gänze gebunden sind und das verfügbare Fondsvermögen weiterhin weitestgehend aufgebraucht sein wird. Es wird eines Kraftaktes bedürfen, um nachteilige Auswirkungen, die derzeit auch schon spürbar sind, zu verhindern. Und es ist nachlesbar in den Berichten, daß es zu restriktiver Handhabung des Fonds schon gekommen ist und in Zukunft wahrscheinlich, wenn nichts geschieht, stärker kommen wird. Dennoch, meine Damen und Herren, haben die sozialdemokratischen Kuratoren im Kuratorium des Fonds dem Budget für 1992 zugestimmt, nämlich im Interesse der Tourismuswirtschaft. Das Budget sieht eine Budgetsumme von 156 Millionen Schilling an Ausgaben vor. Wir haben gemeint, es ist unverantwortbar, das Budget nicht zu beschließen, es zu einer Eskalation kommen zu lassen. Nicht zugestimmt haben wir aber einer geplanten weiteren Darlehensaufnahme. Wir haben uns dann vielmehr im Fonds darauf geeinigt, daß, solange seitens des Landes nicht die Bereitschaft zur Haftungsübernahme für Darlehensaufnahmen erklärt wird, es zu keinen Darlehensaufnahmen im Fonds kommen soll, weil das im Hinblick auf die Fondsgestion eigentlich unverantwortbar wäre. Bedauerlicherweise muß ich sagen, daß sich die Kollegen der Volkspartei zu einer Budgetkosmetikmaßnahme entschlossen haben. Man hat, anstatt massiv in eine Fondssanierung einzutreten, sich zu einer Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus dem Fremdenverkehrsförderungsfonds entschlossen und hat einfach die Prämien bei einigen Aktionen, wie bei energiesparenden Maßnahmen, beim schöneren Gasthaus, bei der Existenzgründung usw., also die Direktzuschüsse an die Förderungswerber gestrichen. Das heißt im Klartext, Förderungen, Finanzierungen aus dem Fonds werden in Zukunft nur mehr über zinsenbegünstigte Darlehen möglich sein. Ich halte das für eine gravierende Benachteiligung der Tourismuswirtschaft und würde meinen, daß wir Sozialdemokraten im Kuratorium uns sehr energisch bei der nächsten Fondssitzung darum bemühen und einsetzen werden, daß die Richtlinienänderung in dieser Form rückgängig gemacht wird bzw. daß es zur Wiedereinführung der Gewährung von Prämien und Zuschüssen kommt. Das, meine Damen und Herren, war der eigentliche Sinn unserer Anträge, die dann in einem gemeinsamen Antrag aufgegangen sind, weil wir gemeint haben - so wie es auch Kollege Gabmann ausgeführt hat und da stimme ich mit ihm überein - daß es notwendig wäre, gerade in der jetzigen Situation Maßnahmen zu setzen. Signalwirkungen durch finanzielle Anreize zu bieten, damit die Chancen, die sich derzeit bieten, nämlich die neuen Urlaubstrends, der Tourismuswirtschaft in Niederösterreich zugute kommen. Daß die Ostöffnung und die neuen Touristenströme, die Trends zum Qualitätstourismus in Niederösterreich, diese Chancen, die sich hier bieten, auch genützt werden können. Dies ist umso wichtiger, weil gerade der Tourismus in manchen Regionen Niederösterreichs die einzige Entwicklungschance und Einkommensperspektive darstellt. Und jetzt zur gesamten Fondssituation. Herr Landesrat! Die Stunde der Wahrheit wird spätestens bei der nächsten Vorlage des Berichtes über die Tätigkeit des Tourismusförderungsfonds schlagen. Wenn von der Fachabteilung Bericht gelegt wird, werden wir sehen, ob es gelungen ist, eine Sanierung des Fonds herbeizuführen, vor allem wenn der Bericht der Wirtschaftsprüfer vorliegt. Eine Sanierung von der ich meine, daß sie unabdingbar notwendig ist. Ich möchte mit zwei Feststellungen dieses Thema abschließen. Meiner Meinung nach hätte es eigentlich gar keines besonderen Antrages bedurft, um die Fondsfinanzierung zu gewährleisten, um auf die drastische Situation der Fondsfinanzen aufmerksam zu machen. Weil der Fonds eigentlich einem Gesetzesauftrag entspricht, nämlich die Tourismuswirtschaft zu fördern und weil zum zweiten die Finanzierung des Fonds aus Landesmitteln kein Gnadenakt sein soll. Wenn ich bei den Punkten, die ich vorhin angeführt habe, worum es uns bei der Tourismuspolitik in Niederösterreich geht, auch von einem neu zu fassenden Raumordnungsprogramm gesprochen habe, darf ich feststellen, daß dieses hier in Rede stehende Programm aus dem Jahre 1975 stammt. Und das spricht absolut nicht für die Tourismusgesinnung in Niederösterreich. Wir Sozialdemokraten haben immer wieder darauf gedrängt, daß dieses Programm neu gefaßt werden soll. Und wir haben immer wieder die vertröstende Antwort bekommen, daß die Novellierung in Bearbeitung sei. Das ist auch ein Grund, warum wir uns in dieser Frage einmal etwas deutlicher zu Wort melden. Um zu dokumentieren, daß uns die Tourismusförderung wirklich ein Anliegen ist und wir das nicht als Alibihandlung betreiben. Während die Raumordnung in vielen Bereichen unserer Landespolitik die Basis und der Ausgangspunkt für jedwede Maßnahmen zur Realisierung von Zielsetzungen ist, beschränken wir uns im Bereich des Tourismus, in dieser so dynamischen Branche darauf, ein 17 Jahre altes Raumordnungsprogramm in Anwendung zu bringen. Obwohl gerade in dieser Branche sich die Voraussetzungen und die Zielsetzungen gegenwärtig gravierend verändern - ich meine sogar, einschneidender als in manch anderen Bereichen der Wirtschaft - kommt man in Niederösterreich locker ohne ein Tourismus-Raumordnungsprogramm aus. Anstatt auf der Basis der modernen Raumordnung den NÖ Tourismus strukturpolitisch weiterzuentwickeln, begnügen wir uns mit Augenblickserfolgen. Ich möchte wirklich nicht gehässig sein, aber es genügt halt nicht, eine Schneekanone in Betrieb zu nehmen oder in einer großartigen Präsentation einen Kulturführer, Radwegführer, einen GesundheitsTourismusführer zu präsentieren bzw. die Gründung der ersten Tourismusregion zu feiern. Das ist auch notwendig, gar keine Frage. Vor allem braucht der zuständige Landesrat entsprechende Publicity. Ich meine nur, darin kann sich die niederösterreichische Tourismuspolitik nicht erschöpfen. Ich glaube, es geht im wesentlichen darum, daß wir uns endlich fortbewegen vom ausschließlichen Verwalten der Tourismusregionen, die zweifellos in Niederösterreich in ganz hervorragender Qualität vorhanden sind, nämlich die Kulturgüter, die wir haben und die landschaftlichen Schön- und Eigenheiten, die wir haben. Es genügt zum Zweiten auch nicht, die Tourismusförderung, die Aktionen des Fremdenverkehrsförderungsfonds, wie einen Bauchladen vor sich herzutragen, damit sich jeder bedienen kann. Das habe ich auch immer wieder betont. Das nennt man Gießkannenprinzip. Und ich sehe darin einen Grund, warum sich die Finanzierung des Fremdenverkehrsfonds so schwierig gestaltet. Weil der Fremdenverkehrsförderungsfonds sozusagen einem Faß ohne Boden gleich wird. Das heißt, es wäre wirklich wichtig, auf der Basis eines neu gefaßten Raumordnungsprogrammes ein landespolitisches TourismusEntwicklungskonzept zu erstellen, tourismuspolitische Leitlinien festzulegen und die NÖ Tourismuspolitik daran zu orientieren, wie das auch in allen anderen Bereichen der Fall ist. Ausgangsbasis für politische Maßnahmen sind die entsprechenden Raumordnungsprogramme. Wie gesagt, nur im Tourismusbereich gehen die Uhren anders. Ich glaube, daß erst diese Konstellation eine zielgerichtete Tourismuspolitik möglich macht, die wiederum eine optimale Weiterentwicklung der vorhandenen Tourismusressourcen gewährleistet und eine Neuerschließung touristischer Hoffnungsgebiete ermöglicht. Das ist die zweite Voraussetzung, die wir in der Tourismuspolitik brauchen. Eine weitere, ich habe es anklingen lassen, stellt der Ausbau des in Ansätzen schon vorhandenen Tourismusmanagements in der ECO-Plus dar. Das geht nicht zum Nulltarif, das ist mir klar. Das liegt auch nicht ursächlich an der ECO-Plus. Sondern dazu bedarf es einer Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen in der ECO-Plus. Dazu bedarf es, meiner Meinung nach, auch der Eingliederung der Tourismuswerbung - die ja ein wesentliches Element des Tourismusmarketings ist - mit dem Ziel der Gründung einer Tourismus-Marketinggesellschaft für Niederösterreich. Diese TourismusMarketingsgesellschaft in Niederösterreich soll privatwirtschaftlich organisiert sein. Das heißt - und darauf kommt es an - daß diese Manager dort entscheidungsbefugt, aber auch ergebnisverantwortlich sind. Niederösterreich, habe ich mir sagen lassen, ist das einzige Bundesland, das sich noch den Luxus leistet, Tourismuspolitik in Hoheitsverwaltung zu betreiben. Alle anderen Bundesländer - und die Beamten im Bereich der Tourismuswirtschaft wissen das - haben natürlich in unterschiedlicher Form, aber doch die Tourismuspolitik einem Management übertragen. Mein Ruf an die zuständigen Landespolitiker, an die Landesregierung geht in diese Richtung, hier endlich Maßnahmen zu setzen. Meine Damen und Herren! In diesen wichtigen Fragen bleibt zu hoffen, daß die dieser heutigen Diskussion vorangegangenen ausgiebigen Gespräche zu diesem Thema die Positionen ein wenig geklärt haben. Ich glaube, daß wir inhaltlich überwiegend übereinstimmen, daß die Unterschiede lediglich in der Art der Darstellung liegen, daß es Annäherungen gibt und daß wir im Interesse der Tourismuswirtschaft, der Unternehmen in der Tourismusbranche, aber auch der Beschäftigten zu einer umgehenden und raschen Problemlösung kommen können. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zielvorstellungen und der Antragswortlaut des vorliegenden Antrages wird von uns grundsätzlich geteilt. Wir halten diese Vorgangsweise auch für richtig. Aber im Vorlauf sozusagen, sind doch einige allzu euphorische Darstellungen enthalten und heute in der Rede des Herrn Abgeordneten Gabmann auch herausgekommen. Diesen euphorischen Darstellungen unserer derzeitigen wirtschaftlichen Situation kann ich mich absolut nicht anschließen. Denn es hieße die Augen verschließen, wenn wir die Verschlechterung unserer österreichischen, aber auch der niederösterreichischen Situation nicht sehen wollten. Die Wachstumsprognose in Österreich ist von 2,5 auf 2 Prozent zurückgenommen worden. Um einen halben Prozentpunkt in einem Schritt, wer weiß, wann der nächste Schritt kommt. Und die jüngst vorgelegten Ziffern für einen wirtschaftlichen Vergleich des ersten Quartals 1992 gegenüber dem ersten Quartal 1991, bezogen auf Niederösterreich, bieten keinen Grund zu euphorischen Lobeshymnen. Zwar ist die Beschäftigungsquote jetzt noch um 2,8 Prozent gestiegen, ein positiver Aspekt, aber damit sind wir keineswegs mehr Spitzenreiter. Umgekehrt, auf der negativen Seite dieser Beschäftigungsquote, auf der Arbeitslosenseite, liegen wir mit 7,5 Prozent der Arbeitslosenrate bereits erheblich über dem österreichischen Durchschnitt von 7,1 Prozent. Die Vergleiche Jänner 1992 zu Jänner 1991 im Hinblick auf die Arbeitslosenrate zeigen nicht nur ein gravierendes Ansteigen von 3,3 %, nur auf Niederösterreich bezogen, sondern auch einen weiteren, wirklich sehr interessanten Aspekt. Dieser Anstieg an Arbeitslosen beträgt in absoluten Ziffern 1.359 Personen. Darunter befindet sich ein Zuwachs bei den arbeitslos gewordenen Inländern in der Höhe von 2.391. Bei den Ausländern hingegen hat die Arbeitslosenrate um 1.032 abgenommen. Das Verhältnis bei der Zunahme in der Arbeitslosigkeit Jänner 1991 zu Jänner 1992 ergibt das erschütternde Bild, daß es zwischen Inländern und Ausländern wie 1:3 steht. Dreimal so viele Inländer sind arbeitslos geworden, wie Ausländer. Das bedeutet: hier zeichnet sich ein gewaltiger Verdrängungswettbewerb ab, der regional besonders zum Ausdruck kommt. Wenn wir uns etwa die Arbeitslosenrate im Bezirk Gänserndorf ansehen, die in den beiden Vergleichsmonaten Jänner 1992 zu Jänner 1991 um 16 % zugenommen hat. Oder die Arbeitslosenrate in Waidhofen/Thaya, die um 10 % innerhalb dieser Vergleichsmonate zugenommen hat. Natürlich ergibt sich daraus, wenn man eine Einkommenstatistik heranzieht, daß die Niederösterreicher mit ihrem Einkommen keineswegs sehr gut liegen. Die Einkommen der Arbeiter und Angestellten 1980 auf Basis 100 gebracht, bedeutet, daß wir im Jahre 1991, also 11 Jahre danach, einen Österreichschnitt von 153,5 haben, während in Niederösterreich nur einen Wert von 152,6 erreicht wird. Nun, Herr Präsident, Sie denken, die Differenz ist nicht groß. (Abg. Präs. Hubert Auer: Das denke ich nicht!) Ich habe mir gedacht, ich sehe mir zum Beispiel den Schnitt der Bundesländer an, von denen wir immer glauben, daß ihre Wirtschaftslage nicht besonders gut wäre. Burgenland etwa hat in diesem Vergleich einen Wert von 155,3 erreicht gegenüber dem österreichischen Durchschnittswert von 153,5. Allein aus diesem Vergleich können wir das Einkommensniveau in Niederösterreich beurteilen. (Abg. Präs. Hubert Auer: Sie müssen vom jeweiligen Level ausgehen! - Abg. Mag.Kaufmann: Ziehen Sie die Einkommensstatistik heran und nehmen Sie den absoluten Stand!) Wenn das nicht ausreicht, können wir ohne weiteres auch eine andere Statistik heranziehen. Betrachten wir zum Beispiel die Statistik der kommunalen Abgaben, die zutreffende Rückschlüsse auf die des Volkseinkommen erlaubt. Wir sehen bei den kommunalen Abgaben beispielsweise, daß unsere Grenzbezirke um mehr als 20 % weniger an kommunalen Abgaben erzielen als der niederösterreichische Durchschnitt. Wir sehen also bestätigt, daß wir mit unseren Einkommen sehr niedrig liegen. Im Hinblick auf den Fremdenverkehr einige Ziffern: Es ist ja sicherlich nicht unbekannt, daß ich zum Wochenende in Bad Gastein war und da hat mir der Bürgermeister erzählt, sie haben im Vorjahr nahezu 700.000 Übernachtungen in dieser einen Gemeinde gezählt. Das entspricht rund 12 % aller Übernachtungen von ganz Niederösterreich. Wir sind im Hinblick auf den Fremdenverkehr tatsächlich weit zurück. Vom gesamten österreichischen Fremdenverkehrsmarkt haben wir lediglich 5,1 %. Dazu kommt, daß etwa im Vorjahr, in einem Jahr, als in ganz Österreich die Übernachtungen um 5,2 % zugenommen haben, also ein blühendes Fremdenverkehrsjahr stattgefunden hat - Niederösterreich mit minus 0,3 % - na sagen wir günstig - stagniert hat. Dieser Überblick über die wirtschaftliche Situation in Niederösterreich gibt keinen Anlaß zu euphorischen Hymnen. Ich weiß schon, es gibt Außeneinflüsse, eine ganze Reihe, die die wirtschaftliche Situation sehr beeinflussen. Aber ich sehe in der dargestellten Entwicklung auch einen Beweis, daß die Instrumente der Wirtschaftsförderung, nämlich die Steuerungs- und Lenkungsinstrumente nicht zum richtigen Zeitpunkt und nicht im richtigen Ausmaß gegriffen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann zur Wirtschaftsförderung an sich stehen wie man will, eines wird unveränderbar bleiben. Sie wird als Lenkungsinstrument und als Korrektiv zu einer ungelenkten Marktentwicklung immer notwendig sein. Sie wird auch in der EG notwendig sein. Nur die Methoden sind unterschiedlich. Während die NÖ Landesregierung sich nun schon seit vielen Jahren dazu bekennt, die Förderungsmittel über Fonds zu vergeben und nicht davon abzugehen bereit ist, das unübersehbare Gestrüpp von Förderungsaktionen von vielfältigen, sich überschneidenden Förderungsaktionen zu vereinfachen, sind wir von der Freiheitlichen Partei anderer Ansicht. Wir sind überzeugt, daß die Direktvergabe aus dem Budget und eine radikale Einschränkung der Aktionen - nicht der Mittel, wohlgemerkt, der Aktionen - sowie eine möglichst weitgehende Abwicklung über die Banken direkt der richtige Wege wäre. Denn der Weg, den die NÖ Landesregierung eingeschlagen hat, hat sich als Irrweg erwiesen. Die Landesregierung hat gemeint, daß die Dotation aus dem Budget zurückgenommen werden kann, wenn Fonds gegründet werden, über die Fremdkapital hereingeholt und damit das Förderungsvolumen aufgestockt werden kann. Das sieht auf den ersten Weg tatsächlich wie ein finanztechnisches Wunder aus. Mit der Auswirkung in der Idealvorstellung, daß trotz kleinerer Dotation eine höhere Förderungstätigkeit, ein höheres Förderungsvolumen entstehen könnte. Aber es hat sich schon lange nicht mehr als richtig erwiesen. Man hat nämlich vergessen, daß auch jeder Schilling, der aufgenommen worden ist, zurückbezahlt werden muß. Und das aus den vorhandenen Mitteln des Fonds. Herr Abgeordneter Keusch hat es schon erwähnt, ich würde sagen, 1991 hat die Stunde der Wahrheit geschlagen. Die Gutachten über die beiden Fonds haben ja schon aufgezeigt, daß beide, der eine bereits 1991 und der zweite spätestens 1996, für die Förderungstätigkeit ausgeleert sind. Das bedeutet, wenn wir den Weg fortgesetzt hätten, hätten wir zahlungsunfähige Fonds durch viele Jahre noch mit Geld dotieren müssen, weil sie ja die Schulden zurückzahlen müssen. Sie wären leistungsunfähig gewesen. Sie hätten keinen Schilling in die Wirtschaft fördern können, wohl aber hätten sie vom Budget noch viele Jahre Zuschüsse benötigt. Und diese vermeintlichen Einsparungen aus der Vergangenheit - wenn ich Budgetmittel und Fremdmittel verwende - die vermeintlichen Einsparungen haben jetzt gezeigt, daß infolge der Zinsenbelastung eigentlich der teuerere Weg gewählt worden ist. (Abg. Keusch: Auch das über die Banken aufgenommene Geld kostet Zinsen!) Was Sie meinen ist die für mich noch immer völlig unverständliche Ansicht, daß das öffentliche Geld auch nur mehr über Fremdkapital kommen muß. Das ist für mich unverständlich. Ich weiß schon, daß wir einen chronischdefizitären Haushalt haben. Das bedeutet aber nicht, daß jeder Schilling, der aus dem Budget herauskommt, auf der anderen Seite durch Fremdmittelzuführung ersetzt werden muß. Die NÖ Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GesmbH, die diese Gutachten über die Fonds erstellt hat, schlug damals vor, entweder die Förderungstätigkeit radikal zu kürzen oder die Dotation aus den kommenden Budgets wesentlich zu erhöhen. Trotz dieser Empfehlung ist bedauerlicher Weise offensichtlich der Weg einer Reduzierung von Förderungstätigkeiten, noch dazu der Direktzuschüsse, beschritten worden. Trotz dieser Empfehlung der untersuchenden Gesellschaft ist nicht der andere Weg beschritten worden. Denn die Dotation aus dem Budget ist nicht in dem Maße erhöht worden, wie es zur Lebens- und Funktionsfähigkeit des Fonds eigentlich notwendig gewesen wäre. Und daher darf man sich nicht wundern, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß der NÖ Landtag einen Beschluß faßt, mit dem die Regierung verpflichtet wird, das nächste Budget anders, besser und für die Förderungsfonds günstiger zu erstellen. Weil in der Vergangenheit Fehler gemacht worden sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte auch den Passus in diesem Antrag für richtig, in dem der Bund in die Pflicht genommen wird. Denn ich sehe, daß die Öffnung der Ostgrenzen tatsächlich Bundesinteressen im starken Maße berührt. Die wirtschaftliche Veränderung, der wir dort ausgesetzt sind, ist bereits von einem so hohen Ausmaß, daß der Bund einfach nicht mehr vorbeisehen kann. In der unmittelbaren Konkurrenz mit Niedriglohnländern ist es nicht zu verwundern, daß Produktionsstätten und Arbeitsplätze, für die keine besonders hohe Qualifikation erforderlich ist, abwandern. Es ist auch nicht zu verwundern, daß gerade bei dieser Grenzöffnung eine wirtschaftliche Veränderung im besonderen Maße einsetzt und sich noch fortsetzen wird. Denn bei dieser Grenzöffnung hat es sich gezeigt, daß ein dünn besiedelter niederösterreichischer Grenzstreifen auf einen dichtbesiedelten Grenzstreifen in einem Niedrieglohnland stößt, sodaß drüben jederzeit noch Arbeitskräfte verfügbar sind, während sie bei uns nicht mehr im notwendigen Maße gegeben sind. Daher halte ich es für wichtig, daß hier der Bund in die Pflicht genommen wird mit diesem Antrag. Und ich kann mir vorstellen, es wäre vollkommen richtig, wenn er zu einer erhöhten Leistung, zu einer erhöhten Wirtschaftsförderung seinen Beitrag leistete. Die Freiheitliche Partei wird dem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Das Wort erhält der Herr Abgeordnete Breininger. Abg. BREININGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, es wäre verfehlt, angesichts einer Vielzahl von Rednern, die zu einem einstimmigen Thema angesetzt waren, jetzt noch einmal Daten aufzuzählen und rundherum zu danken, daß sich alle einer gemeinsamen Wirtschaftsförderung, einer als richtig erkannten Förderung anschließen. Eigentlich waren meines Erachtens nach fast zu viele Redner aufgeboten. Ich möchte daher tun, was man eigentlich jetzt tun sollte, nämlich in einem Zwiegespräch auf die bisher geäußerte Kritik, auf die Vorwürfe eingehen, die eigentlich kontradiktorisch oft im Widerspruch zur Zustimmung stehen. Die Zustimmung zur gemeinsamen Vorgangsweise im Hinblick auf Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsförderungsfonds sowie des Fremdenverkehrsförderungsfonds wird von uns dankend zur Kenntnis genommen. Nur verschlechtert, verdüstert sich der Eindruck ein bißchen, wenn zugleich mit dieser Zustimmung - wie schon so oft eine mentale Ablehnung verbunden oder zumindest eine Einschränkung dieser Zustimmung hörbar wird. Trotzdem soll Dank gesagt werden für die generelle Zustimmung zur Aufrechterhaltung und zum gemeinsamen Antrag. Jetzt aber konkret, ohne viel Statistik und ohne viel Daten, die ich hier habe, zu den angeklungenen Einschränkungen und Mentalreservationen. Ich zitiere ohne Namensnennung der Reihe nach die Vorwürfe oder kritischen Ansätze, die da gefallen sind. Eine Landeshaftung wäre gut. Ja sicher, es wäre gut, für alles eine Landeshaftung zu kriegen. Nur, als Unternehmer sage ich grundsätzlich - ich würde es auch sagen, wenn ich Finanzreferent wäre - das Land und die öffentliche Hand kann sicherlich nicht für alles eine Haftung übernehmen. Außerdem hat der Fonds eine gewisse Rechtspersönlichkeit und eine Verantwortung. Aber natürlich streben wir alle diese Landeshaftung an, die eines erreichen würde: Nämlich einen fixierten Ausgabenrahmen, der dann auch einzuhalten wäre. Es wurde von Schwachstellen gesprochen in der derzeitigen Tourismuspolitik in Niederösterreich. Wahrscheinlich meint man damit die zu erwartende Stagnation. Das stimmt. Die Stagnation des Jahres 1991, von der wir aber wissen, woher sie rührt. (Abg. Dr.Kremnitzer: Im Tourismus auch bereits in der Vergangenheit!) Ja, aber sicher nicht in den letzten fünf Jahren. Da ist es steil aufwärts gegangen. Von 1986 bis 1991 ist es wirklich steil aufwärts gegangen, schöner als wir es uns erträumen konnten. Nur 1991 gab es durch die Jugoslawienkrise und auch durch die Golfkrise eine Stagnation, was aber keine Ausrede sein soll. Natürlich kann man alles noch perfekter und noch professioneller tun. (Dritter Präsident Hubert Auer übernimmt den Vorsitz.) Nur, wenn ich heute durchgehört habe - ich möchte darauf noch nicht eingehen - daß man schon wieder eine Novellierung des Tourismusgesetzes anstrebt, wie Abgeordneter Keusch es angekündigt hat, dann muß man schon bedenken, daß dieses Kind erst wachsen muß und daß die Erlöse aus den Regionaltaxen ja fließen, jedoch nicht dem Land zugute kommen, sondern den einzelnen Tourismusregionen. Die einzelnen Tourismusregionen sollen damit wirtschaften. Das entspricht genau unserer Philosophie der eigenständigen Verantwortung der nunmehr gegründeten Regionen und Verbände. Man urgiert auch ein professionelles Management bei ECO-Plus. Ich glaube, wir haben drei hauptamtlich sehr gute und professionelle Manager nebst einem Beirat und einem Aufsichtsrat, die bisher ihre Sache gut gemacht haben, die auch auf touristischem Gebiet ordentlich angekurbelt haben. (Abg. Dr.Kremnitzer: Die agieren nur landesweit. Hier geht es um Projekte, die vorgelegt werden sollen!) Ja, aber das war ECO-Plus was Sie jetzt meinen. Es handelt sich nicht um Ihr Zitat, das hat der Abgeordnete Keusch noch gesagt, glaube ich. Was mit Raumordnungsprogramm gemeint war, das hier urgiert wurde, kann ich mir nicht vorstellen. Das werden wir vielleicht noch hören. Wenn damit gemeint ist, daß es verschiedene Ortsklassen gibt bei der Einhebung von Regionaltaxen und Ortstaxen, dann muß ich dazu sagen, ich sehe das von beiden Seiten. Als Bürgermeister und als Unternehmer. Als Unternehmer muß ich Ortstaxe zahlen - Kurtaxe heißt es bei uns - und Regionaltaxe. Als Bürgermeister möchte ich, daß alle Branchen zahlen und möglichst in Fülle, möglichst auf der höchsten Stufe. Zum Beispiel weiß ich, bei Fritz Knotzer in Traiskirchen gibt es so ein Thema, wo der Bürgermeister mit Recht gern hätte, daß er in einer höheren Ortsklasse angesiedelt wäre. Die Wirtschaft aber nicht so gerne mitgeht, denn die Wirtschaft hat gern sehr viel Unterstützung von der Gemeinde, zahlt aber nicht gerne so viel. Daher muß man das auch richtig sehen und das auch, wenn man das damit meint mit dem Schlagwort Raumordnungsprogramm, spezifizieren. Prekäre Fondssituation, Rettungsversuche. Meine Damen und Herren! Ich sage ganz offen, so prekär war die Situation nicht, bitte. Ich habe mir die Wirtschaftsstudie angeschaut, den Bericht und auch die anderen Debatten, die wir bisher im Landtag hatten. Der Fonds war nicht sehr liquid, aber er war zu keiner Minute, sozusagen gefährdet. Und - was sehr wichtig ist - es wurde kein einziger Antrag, so wird im Bericht erwähnt, abgelehnt. Es konnte jeder Antrag behandelt werden. Und damit war er in meinen Augen auch nicht rettungsbedürftig. Er gehört aufgestockt und das haben wir getan. Vielleicht nicht im Ausmaß, das uns vorschwebt. Aber er wurde ordentlich aufgestockt, schon durch das Nachtragsbudget, wie Kollege Gabmann ja gesagt hat. Und auch durch die laufenden Mittel jetzt. Noch etwas, meine Damen und Herren! Wenn wir sagen - und es wurde gesagt - wir stimmen einem Budget zu. Am Ende des Jahres stimmen wir immer einem bestimmten Budget zu, das ist auch dankenswerter Weise vermerkt worden. Da können wir nicht ein halbes Jahr nachher sagen, wir sind eigentlich dagegen, weil der Fonds viel mehr Mittel braucht. Im Budget ist auch die Fondszuführung drinnen. Ich muß mich an den Budgetrahmen halten. Ich kann für das nächste Jahr mehr ansetzen, was ja auch geschehen ist, wie auch allseits betont wurde. (Abg. Keusch: Ich bekomme den Bericht des Fonds erst ein halbes Jahr später!) Ja, weil der Fonds autonom arbeitet. Was Sie wollen, ist eine Zurücknahme des Fonds wieder in den Schoß des Landes. Dann fällt er mit dem Budget zusammen. Das haben wir heute auch ventiliert, das haben wir auch diskutiert, das kann man tun. Aber wenn der Fonds autonom arbeitet, kann er auch gestionieren, kann auch Geld aufnehmen. Ganz wichtig ist, Herr Dr.Kremnitzer, Sie werfen ein bißchen dem Fonds vor, daß er zu spät erkennt, wann ein Engpaß kommt. Ich muß dazu sagen, die Tagespolitik läßt sich natürlich nicht voraussehen. Die Leute kommen dann um Kredite, wenn sie welche brauchen. Und sie müssen auch dementsprechend behandelt werden. Noch etwas zum Herrn Abgeordneten Keusch. Gnadenakt, Herr Abgeordneter, Gnadenakt ist keiner vorgekommen. Ich sagte ja, daß jeder Antrag, wenn auch unter einer Verstrengerung der Richtlinien, angenommen wurde - daher kann man nicht von Gnadenakt reden. (Abg. Keusch: Wenn es wenigstens einer wäre, könnte man jedem eine Förderung gewähren!) Na, dann könnte man jedem einen Gnadenakt geben. Aber es ist nichts abgelehnt worden. Und jetzt ein wahres Wort zur "Gießkanne" oder Schwerpunktförderung, weil das immer wieder beanstandet wird. Seien wir doch ehrlich. Was heißt "Gießkanne", was heißt Schwerpunktförderung? Jeder, der etwas will von uns - und in der Lage war schon jeder - möchte das Gießkannenprinzip, weil er sagt, mein kleines Problem ist für mich wahnsinnig wichtig und der große Haifisch soll auch sein Problem haben. Für den, der betroffen ist, gilt immer das Gießkannenprinzip. Denn er will jetzt etwas haben und nicht auf eine Schwerpunktförderung warten. Für den, der außerhalb steht und die große Politik macht, ist die Schwerpunktförderung erstrebenswert. Aber Theorie und Praxis mischen sich im Augenblick der Wahrheit. Und der Augenblick der Wahrheit ist der, wenn ein Unternehmer ansucht und, egal ob touristischer Unternehmer oder aus einer anderen Wirtschaftsbranche, etwas braucht. Daher wird dieses Problem "Gießkanne" und/oder Schwerpunkt immer schön zu beschreiben sein, aber durch Politiker immer pragmatisch gelöst werden müssen. Die Wachstumsprognose kann man vielleicht zurücknehmen, aber durchaus nicht das, was Kollege Gabmann an bisherigen Erfolgen aufzeigte. Bitte, Herr Dr.Kremnitzer, Bad Gastein mit 12 % der niederösterreichischen Nächtigungen als Vergleich heranzuziehen, hinkt ein bißchen. Ich komme aus einer Stadt, die auch fast 12 %, aber niederösterreichische Nächtigungen als niederösterreichische Stadt hat, die aber keine staatliche und Landeshilfe brauchte, um vor dem Konkurs bewahrt zu werden. (Abg. Uhl: Die haben sich beim Bad verspekuliert!) Bad Gastein hat ganz andere Kriterien, das wissen Sie als Rechnungshofbeamter, mit denen wir hier gar nicht auffahren wollen. Sonst müßten wir einen Striptease veranlassen für Bad Gastein. Die haben sozusagen "die Hose runter gelassen". Ich will nicht mehr über eine befreundete Stadt, schon gar nicht als Heilbäder- und Kurortepräsident sprechen. (Abg. Dr.Kremnitzer: Aber die Ziffern stimmen, nicht?) Ja, aber das bedeutet an sich noch nichts. Genauso wie Umsatz nichts sagt, ist die Zahl der Nächtigungen allein unerheblich, wenn dahinter nicht eine Wertschöpfung steht. Gastein hat furchtbares Pech gehabt, hat schlecht gewirtschaftet, sagen wir es ganz offen. Hat abgewirtschaftet, mußte schon unter Kuratel des Landes gestellt werden. Dieses Beispiel stimmt wirklich nur rein numerisch, nach der Anzahl der Nächtigungen. Wie etwa bei Liza Minelli, die einmal gekommen ist. Die Liza Minelli wurde zum Beispiel dort um fünf Millionen oder drei Millionen Schilling für eine Nacht engagiert, aber hat offenbar langfristig auch nicht mehr gebracht und nicht zum finanziellen Gewinn geführt. Sehr richtig war aber, das möchte ich als Vertreter hier im Saal sagen, das Bekenntnis aller drei Parteien zur Kybernetik, zur Wirtschaftslenkung und Wirtschaftssteuerung. Ich habe mir das nicht so positiv erwartet, denn auch ich weiß heute, daß reiner, menschlicher Liberalismus nicht geht. Der Tourismus braucht eine gewisse, sanfte Lenkung und Stützung. Zu der bekennen sich, glaube ich, alle Kräfte hier im Haus. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz offen gesagt, ich glaube, der Grund unserer heutigen Debatte, warum wir das überhaupt behandeln, die Aufrechterhaltung von etwas, das wir sowieso aufrecht erhalten wollen und auch werden, muß offenbar von außen kommen. Der Grund liegt offenbar in der Angst vor einer drohenden Konjunkturabflachung. Wir machen uns Sorgen, ob der Fonds genug dotiert ist. Deshalb haben wir alle drei, wahrscheinlich zu Recht, dieser Sorge Ausdruck verliehen. Ich glaube, daß dieses Problem, diese Sorge durch die Aufstockung beider Fonds, sowohl des touristischen als auch des wirtschaftlichen, zunächst einmal gebannt ist. Aber wiederholen wir und vergessen wir nicht, was wir alle drei zuvor gesagt haben und was auch hier im Antrag steht. Daß eigentlich in dem Maß, wie der Bund seine Förderung eingefroren hat, zurückgenommen hat, Niederösterreich einspringen mußte. Ich weiß nicht, billiges Bund-schimpfen, das tue ich nicht. Der Bund muß viele andere Aufgaben auch erledigen, er kann nicht alles machen. Aber Grenzlandförderung, diese Sachen sind nicht immer unser ureigenes Problem. In dem Maß, in dem der Bund zurückgenommen hat, mußte Niederösterreich einspringen. Wir können nicht für alle Bundesländer einspringen und vor allem nicht für bundeseigene Aufgaben einspringen. Darum sind die Fonds doppelt ausgequetscht worden. Und bitte, das Allerletzte, das möchte ich Herrn Dr.Kremnitzer nahebringen. Ich glaube, Herr Abgeordneter Keusch hat das nicht gesagt. Wir dürfen doch nicht vergessen, daß diesen Ausgaben, diesen Passiva in der Bilanz des Fonds ja Aktiva gegenüberstehen. Das ist ja nicht ein Fonds, wie es andere gibt, sondern in diesen Fonds fließt ja etwas zurück. Die Schulden müssen zurückgezahlt werden vom Darlehenswerber. Natürlich sind sie gestützt und die Rückzahlung erfolgt in verminderter Form. Daher muß man immer mehr zuschießen als zurückkommt. (Abg. Dr.Kremnitzer: Ja und die Direktzuschüsse?) Die sind eingefroren worden, das haben wir ja gehört. Die wurden ja zurückgenommen. Früher hat man auch direkt zugeschossen. Das könnte dann Berechtigung haben, wenn man hauptsächlich verlorene Darlehen gibt. Aber es kommt viel zurück, das müssen Sie auch sehen. Auf der Habenseite steht ja was. Es ist ein Unterschied ob man sagt, der Fonds ist nicht flüssig - das war er nicht - oder man sagt, er ist konkursreif. Das war er keinesfalls. Aber, es waren Aktiva in Form von Forderungen da. Unter diesem Gesichtspunkt, meine Damen und Herren, glaube ich, daß das zwar nicht ein gewaltiger, gigantischer Riesenschritt ist, den wir tun. Aber sicherlich ein Schritt zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit beider Fonds, mit der sicherlich der Fremdenverkehr und auch die Wirtschaft in den Jahren 1992 und 1993, wenn das ins Budget aufgenommen wird, weitere Schritte zur Innovation machen wird können. Aus diesem Grund werden wir sicherlich alle diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT AUER: Das Wort möchte der Herr Abgeordnete Hager nehmen. Ich erteile es ihm. Abg. HAGER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Keusch hatte bereits angekündigt, daß ich, obwohl es hier bei diesem Tagesordnungspunkt in erster Linie um die Förderungsfonds geht, einige Worte und Gedanken zum Tourismusgesetz sagen werde. Sicherlich ist im Fremdenverkehrsförderungsfonds auch das Tourismusgesetz mit involviert, das ja in seinen Bestimmungen den Fremdenverkehr und damit auch die Förderung des Fremdenverkehrs betrifft. Letztlich geht es ja um mehr Mittel für und um den Ausbau des NÖ Fremdenverkehrs. Ich darf hier vielleicht doch auf zwei Punkte eingehen beim Tourismusgesetz. Bevor ich zum ersten komme, vielleicht eines. Im § 10 sagt eine Bestimmung, das Land kann einer Tourismusregion Mittel gewähren. Zu dieser Kann-Bestimmung: Wir haben bei der Regionaltaxe die Zweckbindung der Mittel; diese müssen wieder dort hinfließen, woher sie gekommen sind. Dazu ein Denkanstoß. Vielleicht kann man, wenn man das Gesetz ändern sollte, auch über diese Kann-Bestimmung reden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Dezember 1990 das Tourismusgesetz beschlossen. Dieses Gesetz wurde am 8.Februar 1991 kundgemacht und ist - oder besser gesagt, wäre - daher auch zu exekutieren gewesen. Dieses Gesetz beinhaltet neben einer Reihe finanzieller und organisatorischer Neuregelungen auch die Schaffung und Einhebung einer Regionaltaxe. Diese im Rahmen des Steuerfindungsrechtes der Länder neu geschaffene Landesabgabe soll durch die Gemeinden von den zur Entrichtung einer Ortstaxe Verpflichteten eingehoben und nach Abzug einer fünfprozentigen Einhebungsvergütung an das Land abgeführt werden. Seitens des Landes - ich habe es bereits betont - ist diese Abgabe jeweils jenen Regionen zuzuwenden, aus deren Bereich die jeweiligen Erträge stammen. Durch diese Abgabenerträge und allfällige sonstige Zuwendungen sollen die Tourismusregionen in die Lage versetzt werden, ihren im NÖ Tourismusgesetz bezeichneten Aufgaben nachzukommen. Meine Damen und Herren! Es scheint nun durchaus verständlich, daß anläßlich des Landesvoranschlages für das Jahr 1991 die zweckgebundenen Einnahmen bzw. Ausgaben aus der Regionaltaxe keine Berücksichtigung finden konnten. Dies wäre allenfalls in einem Nachtragsvoranschlag möglich und, wie ich glaube, auch erforderlich gewesen. Leider war es so, daß die Regionaltaxe im Jahre 1991 überhaupt nicht zur Einhebung gelangte. Schon aus dem Grund entstand meiner Meinung nach eine Schmälerung im Förderungs- und Zuteilungswesen für die Regionen. Da eben, wie bereits erwähnt, diese Beträge zu 100 % wieder in die Regionen zurückfließen sollten. Aber es wurde für 1991 keine Regionaltaxe eingehoben, das heißt im Klartext, es war weniger Geld für die Regionen vorhanden. Es hat anscheinend einiges nicht funktioniert. Ich selbst hätte in meiner Gemeinde die Regionaltaxe und auch die Interessentenbeiträge nach dem neuen Gesetz eingehoben, aber nach Auskunft der zuständigen Abteilung war es so, daß erst eine Verordnung erlassen hätte werden müssen, die zunächst nicht da war. Sie wurde dann mit 1.9.1991 in Aussicht gestellt, ist dann auch gekommen, aber am Einhebungssektor ist im Jahre 1991 trotzdem nichts geschehen. Ich komme daher zu der Auffassung, meine Damen und Herren, daß hier nicht mit der nötigen Konsequenz die Erfüllung dieses Gesetzes verfolgt wurde. Denn gewisse Ausreden, daß Prospekte bereits gedruckt und ausgeführt sind, kann man nicht allein gelten lassen, da ja die meisten Anbote die Ortstaxe und damit auch die Regionaltaxe überhaupt nicht enthalten. Und selbst wenn, es gibt Sommer- und Winterangebote und es werden auch eventuelle anderweitig bedingte Preiserhöhungen in Rechnung gestellt. Es gibt andere Kostenfaktoren, die entweder vom Unternehmer zu tragen sind oder auf den Konsumenten überwälzt werden. Wenn für das Jahr 1992 ein Ertrag aus der Regionaltaxe von rund 23 Millionen Schilling geschätzt wird, so glaube ich, daß gerade die durchaus beengte finanzielle Situation aller Gebietskörperschaften die genaue und vor allem umgehende Einhebung aller zu leistenden Abgaben erfordert. Es erscheint mir daher etwas unverständlich, daß seitens des Landes die entsprechenden Hinweise an die zur Einhebung verpflichteten Gemeinden ebenso unterblieben wie die Urgenz der nach dem Tourismusgesetz einzufordernden Teilabrechnungen. Erst mit Schreiben vom 17.Jänner 1992 an die Gemeinden im Zusammenhang mit der ab 1.1.1992 abzuführenden Regionaltaxe teilt die Abteilung V/4 folgendes mit: "1. Die Regionaltaxe ist eine Landesabgabe und ist von den Gemeinden als Angelegenheit des übertragenen Wirkungsbereiches ab 1.1.1992 einzuheben." Das heißt, wir haben per Gesetz etwas in Eile beschlossen und dann ein Jahr lang nichts getan, um es zu exekutieren. Ich glaube daher, daß durch die Unterlassung der Einforderung der Regionaltaxe seitens des Landes aufgrund der Zweckbindung für die Tourismusregionen doch ein gewisser Schaden entstanden ist. Wenn ich drei Viertel des Jahres zur Berechnung heranziehe, wird das sicherlich einen Betrag um die 10 Millionen Schilling ausmachen. Nehme ich nur das letzte Drittel, meinetwegen ab 1.1.1991, hätte man sicher auch sechs, sieben Millionen, auf alle Fälle einige Millionen einheben können. Daher darf ich hier die Forderung an die Landesregierung, aber vor allem aber an den Landes-Finanzreferenten und den zuständigen Herrn Landesrat aufstellen, daß hier Gespräche geführt werden. Damit den Tourismusregionen eine entsprechende Vergütung für den Ausfall dieser Mittel gewährt wird und dieser ausgeglichen wird. Denn durch die Nichtveranlassung der Einhebung sind zweifellos Schäden entstanden. Es wäre sicherlich nicht notwendig gewesen, daß in der Region Mostviertel zum Beispiel das Büro in Wieselburg erst durch Schließung oder, wie die Presse geschrieben hat, durch einen Streik wieder in der Lage war, weiterzuarbeiten. Zwei Tage später waren die Geldmittel nämlich hier. Daß der Geschäftsführer des Fremdenverkehrsverbandes und der Direktor des Verbandes Darlehen aufnehmen müssen, um überhaupt den Betrieb aufrechtzuerhalten, das kann nicht der Sinn sein! Wenn auch alle Vorredner praktisch gesagt haben, es ist zu wenig Geld da und wir können den Bund nicht ausklammern, so ist das wohl richtig, aber wir müssen sicherlich in erster Linie unsere eigenen Möglichkeiten ausschöpfen. Und das wäre die Einhebung dieser Taxe gewesen. Denn auch in der Gemeinde ist es so, ich würde schön schauen, wenn ich nicht alle meine Möglichkeiten ausschöpfte, wenn dann die Bedarfszuweisungen kommen. Denn auch dort ist es so, zuerst selbst die Mittel aufbringen und dann bekommt man, was zusätzlich noch erforderlich ist. Bitte, das war hoffentlich ein Problem und ist jetzt aus dem Weg geräumt. Offen ist natürlich eine gewisse Vergütung für die Gemeinden, über die ja noch Gespräche stattfinden sollen. Ich möchte noch zu einem zweiten Punkt kurz Stellung nehmen. Im Zuge der Verhandlungen zu diesem am 5.12.1990 beschlossenen Tourismusgesetz gab es auch die verschiedensten Überlegungen über eine Neugestaltung der Interessentenbeiträge, welche jene Unternehmer zu leisten haben, die aus dem Tourismus in der Gemeinde mittelbar oder unmittelbar Nutzen ziehen. Wohl wurden einige Promillsätze neu festgelegt, auch wurde eine Obergrenze für den beitragspflichtigen Umsatz geschaffen und vor allem ein Freibetrag. Nicht geändert wurde aber die einen Anhang darstellende Liste der beitragspflichtigen Unternehmen. Diese Liste stammt aus dem früheren NÖ Fremdenverkehrsgesetz und konnte zweifellos schon zu dieser Zeit als veraltet angesehen werden. Es war damals so, daß im Zuge des schnellen Verfahrens keine Gespräche möglich waren. Ich habe es schon angedeutet, diese Eile war nicht notwendig; wir hatten ja danach ein Jahr Zeit, also hätten wir damals auch über diese Liste reden können. Darüber hinaus erwies sich auch in der Folge eine Novellierung zur Erfassung der Privatzimmervermieter als unbedingt erforderlich. In der Liste sind nämlich nur gewerbliche Unternehmen angeführt. Die derzeit geltende Regelung hat sich in vielen Bereichen als problematisch erwiesen. Für die Bemessung der Beiträge darf nur jener Umsatz herangezogen werden, der durch den Tourismus jener Gemeinde bedingt ist, in welcher das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Freibetragsgrenze wurde damit motiviert, daß vor allem bei kleinen Umsätzen der Abgabenertrag in einem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen sollte. Und überdies durch den Freibetrag eine, wenn auch geringfügige Förderung der Nahversorgung gewährt werden sollte. In der Praxis bedeutet dies aber, daß überhaupt nur ein Umsatz von zwei Millionen aufwärts bis zur Obergrenze von sieben Millionen bei gewerblichen Betrieben in Betracht kommt. Privatzimmervermieter zum Beispiel haben fünf Prozent des Nächtigungspreises zu leisten. Dies führt unter Umständen dazu, daß etwa ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb abgabenfrei bleibt, während ein oft viel kleinerer Privatzimmervermieter die volle Abgabe zu leisten hat. (Abg. Kurzbauer: Herr Kollege, das stimmt nicht! Der gewerbliche Betrieb zahlt Steuer, der private Beherberger nur die Abgaben!) Herr Kollege Kurzbauer, er zahlt auch seine Steuer. (Abg. Keusch: Vergleichen Sie doch die Einkommenssituation! Was nimmt denn ein Privater mit 4 Zimmern ein?) Überdies erscheint es aufgrund der Konzentrationstendenzen in der Wirtschaft immer schwieriger, die Bedeutung des Tourismus der Standortgemeinde für den Betrieb festzustellen. Eine grundlegende Überarbeitung der Liste der beitragspflichtigen Betriebe und eine Reduktion auf jene Unternehmen, die tatsächlich einen grundsätzlichen Standortvorteil durch ihre Tätigkeit in einer Fremdenverkehrsgemeinde haben, erscheint daher sinnvoll. Dabei wären auch dahingehend Regelungen aufzunehmen, daß die Beitragspflicht in verschiedenen Ortsteilen und Katastralgemeinden auch verschieden hoch sein kann, um dadurch der jeweils verschiedenartigen Auswirkung des Fremdenverkehrs und dem Anliegen der Nahversorgung Rechnung zu tragen. Schließlich wäre auch zu prüfen, ob die Gewährung eines Freibetrages überhaupt zweckmäßig ist und statt dessen nicht eine Pauschalierung denkbar wäre. Es darf daher doch festgestellt werden, daß die Überarbeitung dieser Liste im Anhang, glaube ich, allerdings ohne den Freibetrag, zu überlegen und notwendig wäre. Einerseits sind, wie bereits erwähnt, Betriebe herauszunehmen aus der Beitragspflicht, die tatsächlich der Nahversorgung ohne Bezugnahme auf den Fremdenverkehr dienen. Andererseits müssen aber auch Betriebe ausgeschieden werden, die mit dem örtlichen Fremdenverkehr kaum mehr in Berührung kommen, wie zum Beispiel Pflasterer oder Huf- und Wagenschmiede. Es sollte eben eine Liste erstellt werden, in der tatsächlich jene Unternehmen enthalten sind, welche in einwandfrei nachvollziehbarer Weise Nutzen aus dem Fremdenverkehr ziehen, wobei die Nahversorgung ausgenommen werden sollte, aber auch in verschiedenen Ortsteilen oder Katastralgemeinden verschiedene Beitragshöhen festgelegt werden könnten. Denn es ist ein Unterschied, ob zum Beispiel - weil der Herr Kollege Breininger gerade vor mir am Wort war, eine Trafik beim Badener Stadttheater ihren Umsatz macht, damit echt in Verbindung mit dem Fremdenverkehr steht, oder eine Trafik vielleicht in der Katastralgemeinde Leesdorf steht, die kaum einen Fremdenverkehr zu verzeichnen hat. Daher wäre hier eine Staffelung notwendig. Ich darf daher in diese Richtung appellieren, daß entsprechende Gespräche auch über eine Abänderung des Gesetzes bzw. des Anhanges in dieser von mir aufgezeigten Richtung geführt werden. Denn wir können uns sicherlich nicht nur auf unsere landschaftlichen Schönheiten verlassen beim Fremdenverkehr. Es müssen alle Faktoren passen. Wir werden dann mit den entsprechenden Förderungen sicherlich auch die Möglichkeit haben, den niederösterreichischen Fremdenverkehr im Sinne des Gesetzes zu verwirklichen und anzukurbeln. Und letzten Endes die Zielsetzung des Gesetzes damit erreichen können. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT AUER: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier. (Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.) Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Aufgabe von Landtagsausschüssen ist laut § 39 der Geschäftsordnung die Vorberatung von Verhandlungsgegenständen. Sehr häufig beschränkt sich aber die Tätigkeit eines Ausschusses in der Umformung von kritischen Anträgen auf sogenannte Linientreue. Es heißt zwar im § 29 der Geschäftsordnung, ein Ausschuß kann selbständige Anträge stellen, die mit dem zu behandelnden Gegenstand im inhaltlichen Zusammenhang stehen. Der vorliegende Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses hat jedoch mit den beiden ursprünglichen SPÖ-Anträgen keinen inhaltlichen, sondern nur mehr einen thematischen Zusammenhang. Ich fürchte daher, die SPÖ wäre besser beraten gewesen, auf ihren beiden Anträgen zu beharren. Auch wenn diese vielleicht abgelehnt worden wären. Denn der vorliegende Antrag ist nurmehr ein Lüfterl im Vergleich zu den ursprünglichen. Ich würde das als eine Meinungsäußerung der Ausschußmehrheit, aber ohne einen konkreten Zielinhalt, bezeichnen. Dieser ÖVP-Antrag heißt zusammengefaßt, wir in Niederösterreich haben ohnehin genug getan für den Fremdenverkehr und nun soll endlich der Bund mehr bezahlen. Das ist eine Normforderung, die immer öfter bei Anträgen zu lesen ist. Sie entbehrt aber doch langsam einer gewissen Glaubwürdigkeit, wenn man beobachtet, daß der Bund entgegen solchen Forderungen immer weniger dazu bereit ist, den Ländern mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Im Gegenteil, er überträgt den Ländern zunehmend Finanzierungsaufgaben. Das Beispiel des Umweltund Wasserwirtschaftsfonds beweist es. Diese Forderung, der Bund soll mehr bezahlen, ist daher sicherlich eine Alibiforderung. Weil man davon ausgehen kann, daß der Bund auch hier die Landesforderungen überhören wird. Meine Damen und Herren! Ich habe schon ein bißchen Bedenken, was das für ein schwacher Landtag sein muß, der nicht willens oder nicht in der Lage ist, eine ganz konkrete Forderung an die Landesregierung zu richten. Nämlich, einfach die Forderung, mehr Förderungsmittel aus dem Landesbudget bereitzustellen. Im Gegenteil wurde sogar im Ausschußantrag, Punkt c), die Landesregierung zur Flucht aus dem Budget ermuntert, indem dort die Aufnahme von Darlehen angeregt wird. Ich fürchte daher, daß mit diesem Antrag eine Sanierung der beiden Fonds schwer möglich sein wird. Daß vor allem die Ziele, die die beiden Fonds verfolgen sollen, dadurch schwer erreicht werden. Der Landtag hat am 7.November 1991 einen Jahresbericht des Fonds für das Jahr 1990 diskutiert. Schon damals wurde festgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, daß der Fremdenverkehrsförderungsfonds praktisch pleite ist. Eine damals in Auftrag gegebene Studie besagte, daß der Fonds voraussichtlich 1991 praktisch zahlungsunfähig sein wird und in Konkurs gehen wird. So stand es damals in dieser Studie. Daraufhin wurden im Nachtragsvoranschlag für 1991 30 Millionen Schilling zusätzlich vorgesehen. Vorher waren es 50 Millionen Schilling. Im Voranschlag 1992 wurde dann sogar erhöht auf 90 Millionen Schilling für den Fremdenverkehrsförderungsfonds. Offenbar sind, wie wir den Vorrednern und auch dem SPÖAntrag entnehmen können, diese 90 Millionen nach wie vor bei weitem zu wenig, um den Förderungserfordernissen gerecht zu werden. Ich glaube daher, daß der Fehler weiter zurückliegt. Wir wissen ja, daß in den Jahren 1988, 1989 und 1990 die Zuschüsse aus dem Budget äußerst gering gehalten waren und 1988 und 1989 nur 60 Millionen Schilling, 1990 dann sogar nur mehr 50 Millionen Schilling betrugen. In diesen Jahren wurde der Fonds praktisch ausgehungert. Er mußte Darlehen aufnehmen und war daher nicht in der Lage, Rücklagen zu schaffen. Durch diese Darlehensaufnahmen steigt natürlich der Zinsendienst des Fonds und - wie Herr Abgeordneter Gabmann richtig gesagt hat - eine Darlehensaufnahme ist nichts anderes als eine Verlustfinanzierung. Meine Damen und Herren! Im Gesetz über die NÖ Fremdenverkehrsförderung heißt es im § 3, in der Zielsetzung, daß das Land den gesetzlichen Auftrag hat, entsprechende Mittel aus dem Budget zur Fremdenverkehrsförderung zur Verfügung zu stellen. Das ist ein eindeutig formulierter Gesetzesauftrag an die Landesregierung. Die Landesregierung sollte daher raschest und zwar ohne, daß dazu ein Antrag notwendig ist, diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen! Denn die Statistikzahlen über den NÖ Fremdenverkehr sind bei weitem nicht so rosig, wie es in diesem Ausschußantrag dargestellt wird. Es wurde schon einiges genannt, dazu aber trotzdem noch ein paar interessante Zahlen. Die Nächtigungszahlen für Niederösterreich waren bereits im Jahr 1980 annähernd so hoch wie 1991. 1980 gab es etwa 6,2 Millionen Nächtigungen und 1991 6,6 Millionen. Alleine aus diesen beiden Zahlen, über einen Zeitraum von 10 Jahren verglichen, kann man ermessen, daß die Entwicklung im Fremdenverkehr in Niederösterreich zum Stillstand gekommen ist. Was aber besonders alarmierend ist, das ist die Tatsache, daß, wenn man zwischen 1990 und 1991 vergleicht, Niederösterreich gemeinsam mit Wien das einzige Bundesland ist, das einen Rückgang bei den Nächtigungen aufweist. In Niederösterreich beträgt der Rückgang nur 0,3 %, man muß aber dazu sehen, daß alle anderen Bundesländer sehr hohe Zuwächse hatten. Zum Beispiel Salzburg 7,8 %, Kärnten sogar 8,6 %. Dieser Vergleich zwischen 1991 und 1990 zeigt meines Erachtens doch die Niederlage des NÖ Fremdenverkehrs. Wenn die meisten Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, das hier offenbar große Ausfälle beim Städtetourismus zu verkraften hatte, sehr hohe Zuwächse verzeichnen, die zwischen fünf, sechs und acht Prozent liegen, währenddessen in Niederösterreich ein Rückgang bei den Nächtigungen eintritt. Ich fürchte, daß der vorliegende Antrag an dieser Situation kaum etwas verbessern wird. Wir schlagen daher vor, nachdem unser Vorschlag, die Fonds überhaupt aufzulösen und in die Landesverwaltung einzugliedern, bisher nicht angenommen wurde, daß man zumindest die beiden Fonds, die ja - wie aus dem Antrag hervorgeht - völlig gleich gelagerte Tätigkeiten haben, zusammenlegt. Um damit wenigstens an der Bürokratie einzusparen und gewisse Synergieeffekte auszunützen. Ich glaube, das wäre ein Vorschlag, um einmal zu zeigen, daß man bereit ist zur Umstrukturierung. Die FPÖ wird diesen Antrag des Ausschusses zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Das Wort erhält der Herr Abgeordnete Mag.Kaufmann. Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, daß die Kollegen Abgeordneten des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses eigentlich keine Belehrungen bezüglich ihrer Diskussionskultur Ihrerseits brauchen, Herr Ing.Weinmeier! Ich glaube, daß der Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß ganz gut arbeitet und daß es auch legitim ist für Abgeordnete, sich außerhalb von Ausschüssen in Parteiengesprächen zu beraten und auch zu Ergebnissen zu kommen. Dies als Erstes. Zweitens, der Antrag, der jetzt vorliegt, sollte zumindestens einmal gelesen werden. Wenn Sie ihn gelesen hätten, so wüßten Sie, daß er nicht nur auf den Bund abzielt, sondern natürlich auch auf das Land. Ich gebe schon zu, daß dieser Antrag ein Kompromiß ist. Nur ist mir ein Kompromiß, der einige Substanz erhält von dem Antrag, den wir eingebracht haben, wenn auch nicht die gesamte Substanz, lieber als ein Antrag, den wir alleine einbringen und daher dann aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause abgelehnt wird. Ich gebe zu, daß es sich um einen Kompromiß handelt. Ein Kompromiß schließt mit ein, daß man nie zu 100 % recht behält, sondern nur zu einem geringeren Prozentsatz. Aber immerhin steht in diesem Antrag im Tenor drinnen, der Hohe Landtag wolle beschließen - im Punkt b) - daß das Land im eigenen Bereich durch eine nachhaltige weitere Dotierung der beiden Wirtschaftsförderungsfonds des Landes, deren kontinuierliche Entwicklung als Instrument innovativer Förderungspolitik sicherstellt. Und weiter, dazu bedarf es kurzund mittelfristig einer weiteren Erhöhung der Beiträge des Landes in die beiden Fonds. Genau das ist es, was wir auch gefordert haben. Meine Damen und Herren! Es ist ganz sicher richtig, wie der Herr Abgeordnete Gabmann gesagt hat, daß der Bund seine Wirtschaftsförderungsmittel gekürzt hat. Zuständig ist für die Wirtschaftsförderung auf Bundesebene Wirtschaftsminister Dr.Schüssel, das sei nur so nebenbei auch gesagt. Es ist aber leider nicht richtig, daß das Land Niederösterreich in diese Lücke gestoßen ist. Denn das Land Niederösterreich hat die Wirtschaftsförderungsmittel leider nicht erhöht. Das Land Niederösterreich hat die Wirtschaftsförderungsmittel auch nicht wesentlich gesenkt, das stimmt auch. Von einem Ausfüllen der Lücken kann keine Rede sein. Denn die Gesamtbeiträge der Wirtschaftsförderung des Fonds, nicht die Beiträge des Landes an den Fonds, sondern die Wirtschaftsförderung des Fonds, ist leicht rückläufig gewesen. Im Jahr 1989 betrug das Volumen der Wirtschaftsförderung 446 Millionen Schilling, im Jahre 1990 445 Millionen Schilling - also praktisch ident. Im Jahr 1992 wird wahrscheinlich dieses Volumen 432 Millionen betragen, also im wesentlichen auch ident. Ein Ausfüllen einer Lücke, die der Bund gerissen hat, hat es leider nicht gegeben. Das Landesniveau ist entsprechend gleich geblieben, aber - und hier liegt die Problematik, wie Sie wissen - die Landesbeiträge zum Fonds sind gesunken. Zunächst unter das Niveau des Jahres 1987 und erst in letzter Zeit sind sie durch Nachtragsbudgets wieder gestiegen. Wäre die Dotation des Landes Niederösterreich an den Wirtschafts- und Strukturverbesserungsfonds so gewesen, hätte der Fonds insgesamt 189 Millionen Schilling mehr erhalten. Das heißt, dem Fonds sind gegenüber dem Stand des Jahres 1987 insgesamt 189 Millionen Schilling entgangen. Weil aber der Fonds trotz geringerer Beiträge des Landes das Förderungsvolumen nicht eingeschränkt hat zwar nicht ausgedehnt, aber auch nicht eingeschränkt - mußten mehr und mehr Fremdmittel beansprucht werden. Wir sind daher im Fonds an eine Grenze gestoßen, die nicht mehr verantwortbar war. Wir haben daher auch gemeinsam beschlossen, daß die Wirtschaftsförderung des Landes Niederösterreich nicht mehr durch neue Mittelaufnahme finanziert werden kann, sondern nur durch neue Wirtschaftsförderungsbeiträge des Landes. Daher gibt es jetzt diesen gemeinsamen Antrag, dem wir auch gemeinsam zustimmen. Damit verbunden war aber auch ein Antrag zum Wirtschaftsförderungsfonds, der Einschränkungen betroffen hat. Der diese Unmöglichkeit weiterer Förderungsmaßnahmen vorweggenommen hat und Einschränkungen beabsichtigt hat. Hier hat uns vor allem gestört, daß die Grenzlandförderung Einschränkungen erfahren hätte. Daß nämlich die mittleren und größeren Betriebe aus der Grenzlandförderung ausgeschlossen worden wären und daß nur mehr Betriebe mit weniger als 40 Beschäftigten, mit weniger als 30 Millionen Schilling Umsatz und mit einer maximalen Bilanzsumme von 10 Millionen Schilling in diesen Förderungsbereich einbezogen gewesen wären. Wir glauben, daß das nicht richtig ist. Wir glauben, daß es beim alten Niveau der Grenzlandförderung bleiben muß. Mit Genugtuung nehme ich die Signale Ihrerseits zur Kenntnis, daß dieser Beschluß auf Reduzierung der Grenzlandförderung, der im Wirtschaftsförderungsfonds schon getroffen wurde, dem Sie, wie ich wahrgenommen habe, widerwillig, eher der Not gehorchend, zugestimmt haben, daß dieser Beschluß neuerlich revidiert wird. Aufgrund der Beschlußfassung heute im Landtag soll die Grenzlandförderung auch wieder auf das alte Niveau angehoben werden. Ich glaube, daß das doch ein Erfolg unserer Aktivitäten und des heutigen Antrages ist. Ich will noch eines auführen zur Struktur des Wirtschaftsförderungsfonds, weil auch der Herr Abgeordnete Gabmann von der Signalwirkung der notwendigen Strukturveränderung infolge der Ostöffnung und des EG-Beitrittes etc. gesprochen hat. Ich stimme all dem zu. Aber man muß auch beachten, daß 25 % der Wirtschaftsförderung, des Wirtschafts- und Strukturverbesserungsfonds in die Förderung des Einzelhandels geht. Die Förderung des Einzelhandels mag durchaus notwendig sein aus Gründen der Erhaltung der Nahversorgung. Aber wir werden sicher übereinstimmen, wenn wir sagen, daß das natürlich nichts mit Strukturverbesserung im Hinblick auf EG-Integration oder im Hinblick auf Ostöffnung zu tun hat. Immerhin sind 25 % schon aus dieser Zielsetzung ausgeklammert. Es hat sich da um Beiträge gehandelt, die zwischen 10.000,- Schilling und 60.000,Schilling pro Einzelfall gelegen sind. Man kann also annehmen, daß die wesentliche strukturpolitische Komponente dabei gefehlt hat. Und es handelte sich immerhin um ein Volumen von 25 % des Fonds. Zum zweiten Punkt, zur Konkurrenzfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft. Ich glaube, daß wir uns auch da einig sind. Daß nämlich die NÖ Wirtschaft nie und nimmer versuchen kann, ihre Konkurrenzfähigkeit durch Niedriglöhne und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. So billig, wie etwa Ungarn und die Tschechoslowakei im Lohnniveau liegt, so niedrig werden wir hoffentlich nie kommen. Das werden wir nicht anstreben und das wollen wir auch gar nicht anstreben. Wir müssen daher unsere Konkurrenzfähigkeit eben nicht durch Niedriglohn, schlechte Arbeitsqualität und schlechte Arbeitsplatzqualität, sondern - ein Umkehrschluß - durch hohe Qualität der Produkte, hohe Qualität der Produktionsverfahren, hohe Qualität der Dienstleistungen suchen. Und wenn wir hier wieder die NÖ Wirtschaftsförderung kritisch untersuchen, so müssen wir leider feststellen, daß 45 % der Förderungsmittel des Wirtschafts- und Strukturverbesserungsfonds in Branchen gehen, die unter dem Schnitt des NÖ Lohnniveaus liegen. Wir haben derzeit in Niederösterreich in mittleres Lohn- und Gehaltsniveau von 16.000,-- Schilling. Bereinigt um die Teilzeitbeschäftigten überall, das heißt, über Angestellte und Arbeiter und über Männer und Frauen, liegt das mittlere Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen bei 16.000, Schilling. 45 % der Wirtschaftsförderung in Niederösterreich fließt leider in Branchen, die unter diesem Lohnniveau liegen. Ich glaube, daß, wenn wir strukturpolitische Initiativen und Akzente setzen wollen, wir auch trachten müssen, daß sich das Schwergewicht verlagert. Daß wir vor allem jene Betriebe und jene Branchen unterstützen, die in der Lage sind, hohe Löhne und Gehälter zu bezahlen. Die in der Lage sind, gute Arbeitsbedingungen zu bieten. Wir haben daher auch gefordert und erreicht, daß in den Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Strukturverbesserungsfonds das Lohn- und Gehaltsniveau als eines der vielen Kriterien aufgenommen wird. Ich fürchte nur, daß das zu wenig ist. Wir müssen schön langsam die Forderung stellen, daß der, der nicht imstande ist, ein bestimmtes Mindestlohnniveau zu zahlen ich knüpfe dabei an unsere gewerkschaftliche Forderung nach einem Mindestlohn von 10.000,-Schilling an - daß dieser Betrieb aus der NÖ Wirtschaftsförderung ausgeschlossen werden sollte. Ich weiß, daß das vielleicht für die eine oder andere Region, für den einen oder anderen Bezirk ein zu hartes Kriterium ist. Wir sollten uns vielleicht überlegen, ob es nicht in diesen Bezirken Übergangsmechanismen geben kann, die an dieses regionale Lohnniveau anknüpfen. Aber letzten Endes müssen wir dazu übergehen, bei der niederösterreichischen Wirtschaftsförderung tendenziell danach zu trachten, daß der, der imstande ist, hohe Löhne und hohe Gehälter zu bezahlen, auch die Wirtschaftsförderung genießt. Nur so werden wir unsere strukturpolitischen Erfordernisse erfüllen können. Wenn wir in diesen beiden Bereichen neue Gewichte setzen, nämlich in jene Branchen, die wirkliche Träger der Strukturpolitik sind und in jene Branchen, die imstande sind, hohe Löhne und Gehälter zu bezahlen, sind wir am richtigen Weg. Noch dazu, wenn - wie wir alle wollen - das Volumen des NÖ Wirtschafts- und Strukturverbesserungsfonds weiter ausgebaut wird. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich der Herr Präsident Hubert Auer gemeldet. Abg. Präs.Hubert AUER (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich vielleicht eingangs mit ein paar Bemerkungen, die meine Vorredner gemacht haben, beschäftigen. Ich beginne vielleicht mit dem Kollegen Keusch, der sich darüber echauffiert hat, daß vom Kollegen Gabmann ein Lob auf die NÖ Wirtschaftspolitik und ihre Entwicklung ausgesprochen worden ist. Bei nüchterner, sachlicher Beurteilung, glaube ich, haben wir sicherlich allen Grund dazu. Die NÖ Wirtschaft hat sich sicher in der letzten Zeit so entwickelt, daß wir unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen brauchen. Natürlich darf es keinen Stillstand geben. Natürlich erwartet man von uns, daß wir Aktionen setzen, die diese wirtschaftliche Entwicklung in einem noch besseren Ausmaß zur Geltung bringen. Dazu sind wir ja schließlich da. Das Fondsvermögen wurde heute in einigen Wortmeldungen zitiert. Es wurde so dargestellt, als wäre der Fonds pleite. Als hätte der Fonds Schulden, von denen man nicht weiß, wie man sie zurückzahlen soll und müßte das Budget dafür herhalten. Mitnichten, meine Damen und Herren, mitnichten! Die Schwierigkeit des Fonds ist keine Frage des Vermögens, die Schwierigkeit des Fonds ist eine Frage der punktuellen Zahlungsfähigkeit. Das heißt, daß die Ausgaben des Fonds an Stützungen, an Förderungen mit den Rückflüssen aus Darlehen, die gegeben werden, nicht Schritt halten. Daraus entsteht eine Diskrepanz, die immer wieder zu dieser Diskussion führt. Ich höre an und für sich nicht gern den Vorwurf, daß Förderungen Gnadenakte und ähnliches seien. Natürlich sind sie das nicht. Herr Kollege Keusch, es ist vollkommen klar. Das Geld ist ein knappes Gut. Und noch dazu handelt es sich um Steuergeld. Und dieses Geld, dieses knappe Gut, ist nicht beliebig vermehrbar. Daher haben wir die Aufgabe, entsprechend damit umzugehen, damit für die Wirtschaft, für die Bevölkerung der größtmögliche Nutzen mit diesem knappen Gut erreicht wird. Das haben wir immer wieder gefordert, auch, unsere Richtlinien immer wieder zu überdenken, ob dieses knappe Gut nicht noch effektvoller eingesetzt werden könnte. Das tun wir laufend und das werden wir auch weiter tun. Wir haben ja nicht nur die Wirtschaftsförderungsfonds als Wirtschaftsförderung des Landes zu betrachten. Wenn ich doch daran erinnern darf, daß ECO-Plus den Auftrag bekommen hat, auch im überregionalen Tourismus, in der Tourismuspolitik entsprechend mitzuarbeiten. Dies natürlich auch mit Förderungen. Ich darf einige Projekte erwähnen, deren wir uns in keiner Weise zu genieren brauchen, die aber ohne ECO-Plus nicht zustande gekommen wären. Ich brauche nicht hinzuzufügen, daß bei ECO-Plus die Beschlüsse einstimmig fallen, da es der Wunsch aller dort Tätigen ist, diese Projekte positiv über die Bühne zu bringen. Die Skiliftzusammenschlüsse im Traisental, die Eisenstraße, die kulturelle Nutzung im Kamptal, Bad Schönau, all das wird auch von ECO-Plus sehr wohl sehr professionell betrieben. Nicht nur drei Leute, Kollege Breininger, beschäftigen sich damit, sondern sicherlich wesentlich mehr. Eines möchte ich allerdings nicht haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, nämlich, daß wir mehr Manager als wirkliche Projekte haben. Wir sollten die vorhandenen Manager von ECO-Plus, aber auch von den Abteilungen, die ja geschulte Fachleute besitzen, entsprechend einsetzen und nicht bei jeder neuen Entwicklung nach einem neuen Manager rufen. Herr Kollege Hager hat sich sehr eingehend damit beschäftigt, daß nach seiner Meinung bei der Einhebung der Regionaltaxe eine Verzögerung entstanden ist, die schlußendlich den Gemeinden oder den Regionalverbänden Mittel entzogen hat, die sie für ihre Tätigkeit brauchen. Ich habe hier eine Stellungnahme von Herrn Landesrat Dkfm.Höfinger, übrigens in Vereinbarung mit Herrn Landesrat Dr.Bauer, aus der klar hervorgeht, daß dieses Gesetz, das am 8.2.1991 in Kraft getreten ist, natürlich, um die Administration tatsächlich reibungslos durchführen zu können, gewisser Vorarbeiten bedurfte. Die Ortsklasseneinteilung hat gemacht werden müssen, es hat von den Gemeinden verschiedene Änderungswünsche gegeben, sodaß sich das verzögert hat. Mit September ist dann die entsprechende Verordnung in Kraft getreten. Man hat dann vereinbart, daß mit 1.Jänner 1992 diese Regionaltaxe eingehoben wird. Ich meine, wir wissen ja alle, daß auch jetzt noch nicht alle Regionalverbände gegründet sind. Der größte Teil ist erst in diesem Jahr gegründet worden. Und wenn angesprochen worden ist und es kein Geheimnis mehr darstellt, daß Gespräche geführt werden, um unter Umständen einen Ausgleich herbeizuführen, dann kann ich bestätigen, daß Bemühungen im Gange sind, die Regionalverbände in dieser Frage doch zumindest anteilsweise - zu entschädigen. Es ist ja nicht so, daß die Verbände nicht dotiert worden wären, ganz im Gegenteil. Es ist ja mehr an die Verbände gegangen, als das im letzten Jahr der Fall gewesen ist. So notleidend sind die Verbände sicherlich nicht, daß sie nicht ohne diese Überbrückung ihre Tätigkeit fortsetzen können. Aber ich darf noch einmal sagen, Herr Landesrat Dkfm.Höfinger wird die entsprechenden Gespräche führen. Zur Betriebsklasseneinteilung darf ich nur ein Wort sagen. Ich habe veranlaßt, daß die Abteilung eine entsprechende Unterlage vorbereitet, daß im nächsten Kuratorium des Fremdenverkehrsfonds darüber diskutiert werden kann. Weil es ja sinnlos ist, über etwas zu diskutieren, wenn keinerlei Unterlagen und Vergleichszahlen vorhanden sind. Auch wir sehen einen Handlungsbedarf in dieser Frage und ich bin überzeugt, daß wir hier durchaus zu einer vernünftigen, alle befriedigenden, oder zumindest die höchstmögliche Zahl befriedigenden Lösung kommen. Der Kollege Ing.Weinmeier hat unter vielen anderen Geschichten die Stagnation der Nächtigungen in Niederösterreich kritisiert. Auch hier ein offenes Wort zu dieser Frage. Er hat gleichzeitig gesagt, daß Wien einen sehr großen Rückgang verzeichnen mußte, ausgelöst durch die Golfkrise und ähnliche Dinge mehr. Natürlich fährt Niederösterreich in den Randbereichen voll mit beim Städtetourismus, weil ja vor allen Dingen die hochwertigen Hotels am Rande von Wien am Städtetourismus beteiligt sind. Es handelt sich um Touristen, die nicht Niederösterreich direkt besuchen wollen, sondern den Städteflug nach Wien buchen und in Niederösterreich einquartiert sind. Daher können wir froh sein, würde ich meinen, wenn wir keinen größeren Abgang in Niederösterreich hatten. In der nächsten Zeit werden die Übernachtungen sicherlich wieder steigen. Herr Kollege Mag.Kaufmann hat sich mit dem Lohnniveau der geförderten Betriebe beschäftigt. Er hat dabei richtigerweise darauf hingewiesen, daß wir vor zwei Jahren in einer längeren Diskussion im industriellen Förderungsbereich dieses überregionale, oder über dem Regionalniveau liegende Lohnniveau eines Betriebes mit als Kriterium für die Förderung eingebracht haben. Ich persönlich habe überhaupt nichts dagegen, wenn wir uns darüber weiter unterhalten und diese Kriterien weiter verstärken. Eine solche Möglichkeit sehe ich durchaus, weil ich immer der Meinung war, daß man jene Betriebe, die imstande sind, in der Lage sind, hohe Löhne zu bezahlen, natürlich noch stärker machen sollen. Denn dort liegt die Zukunft der niederösterreichischen Wirtschaft. Zwei Herzen wohnen in meiner Brust wenn ich mir die Dinge anschaue, die sich an der Grenze abspielen. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen. Wenn heute Betriebe verlagert werden und ähnliches mehr, müßten wir uns, glaube ich, überlegen, auch jene Betriebe, die heute nicht in der Lage sind, höhere Löhne zu bezahlen, an ein höheres Lohnniveau heranzuführen. Durch Förderung müßte höhere Technologie erreicht werden, die ihrerseits höhere Konkurrenzfähigkeit bedeutet. Das wird nicht in allen Branchen sinnvoll sein. In einigen Branchen sollten wir das, glaube ich, machen, wenn wir nicht haben wollen, Kolleginnen und Kollegen, daß in den nächsten Jahren im oberen Wald- und Weinviertel die Frauen keine Arbeit mehr haben. So schaut nämlich die Situation derzeit dort aus. Wie gesagt, über dieses Thema kann man reden. Ich sehe es allerdings sehr problematisch, wenn die Forderung erhoben wird, Betriebe von der Förderung überhaupt auszuschließen, die ein gewisses Lohnniveau nicht erreichen. Denn schlußendlich können wir nicht die Aufgabe der Gewerkschaft übernehmen. Wenn die Gewerkschaft in der einen oder anderen Branche keinen Mindestlohn von S 10.000,-- im Verhandlungswege zustande bringt, obwohl sie das natürlich will - auch ich will das selbstverständlich - dann werden sie wohl wissen, warum sie das nicht zustande bringen. Weil es, wie gesagt, manche Betriebe gibt, die ganz einfach, wenn sie diese Löhne bezahlen, die Konkurrenzfähigkeit verlieren. Das sind einige Überlegungen meiner Meinung nach, um darzulegen, daß wir bei diesen Dingen sehr vorsichtig zu Werke gehen sollten. Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der ganzen Diskussion verstehe ich nur "Bahnhof" und "Abfahrt". Wir bräuchten über dieses Thema ja gar nicht zu diskutieren, wenn wir nicht der Meinung wären, daß selbstverständlich Land und Bund ihre Wirtschaftsförderungen höher dotieren sollten. Mehr Mittel zur Verfügung stellen sollten. Daher verstehe ich nicht, warum wir hier immer wieder einen Streit um des Kaisers Bart vom Zaun brechen, sollen wir oder sollen wir nicht, wer soll und hin und her. Ich glaube, wir sollten versuchen, die Wirtschaft als Ganzes zu sehen. Ich möchte vorausschicken, daß wir das Budget für 1992 einstimmig beschlossen haben. In diesem Budget 1992 sind die von mir eingangs erwähnten knappen Mittel zur Verfügung gestellt worden. Diese knappen Mittel haben wir einstimmig beschlossen. Natürlich, als Vorsitzender der Kuratorien habe ich die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, daß die Geschäftsführung der Kuratorien mit diesen knappen Mitteln das Auslangen findet. Weil ein Lump ist, der mehr gibt, als er zur Verfügung hat. Daher haben wir den Weg gewählt, die Richtlinien zu überarbeiten. Einerseits, um eben diese berühmten im Raum stehenden 30 Millionen Schilling zumindest teilweise einzusparen und zum zweiten natürlich, um - auch davon reden wir schon einige Jahre - unsere Richtlinien den EGGegebenheiten zumindest ansatzweise anzupassen. Damit wir nicht beim Beitritt einen zu großen Schritt machen müssen. Beides ist geschehen. Meine Damen und Herren! Wir waren uns aber auch immer im Klaren, daß wir an den Finanzreferenten herantreten werden, um zu erreichen, daß im Nachtragsbudget entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Damit wir unseren Vorstellungen von der Wirtschaftsförderung optimal nachkommen können. Auch hierüber sind Gespräche im Gange, von denen ich nicht weiß, welchen Stand sie momentan einnehmen. Wir waren uns auch immer wieder einig, daß wir an das Finanzreferat herantreten werden, daß Kredite, die der Fonds aufnehmen muß, behaftet werden. Heute behandeln wir diesen Antrag. Er wird, wie ich meinen Vorrednern entnehme, einstimmig beschlossen werden. Es wird Verhandlungen geben und in einer der nächsten Kuratoriumssitzungen des Fremdenverkehrsfonds und des Wirtschaftsfonds wird die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf künftige Richtlinien - die Änderungen sind ja noch nicht in der Regierung - diskutiert, festgelegt und beschlossen werden. Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es eingangs erwähnt. Wir müssen wieder versuchen, aus diesen knappen Mitteln mit den Hilfsmittelrichtlinien das Bestmögliche herauszuholen. Daher möchte ich mich heute in keiner Weise darüber äußern, ob es gerade das ist, was der Kollege Kaufmann ausgeführt hat. Unter Umständen erkennen wir, daß wir das noch verbessern müssen, etwas anderes zurückschrauben und ähnliche Dinge mehr. Ich darf sagen, wir sind in diesem Bereich sehr moderat und sehr offen - was wir übrigens immer gewesen sind. Wir sind erst ins Strudeln gekommen mit den Liquiditätsschwierigkeiten in den letzten eineinhalb Jahren. Jedem ist klar, daß Wirtschaftspolitik nicht nur Landespolitik sein kann, aber auch nicht nur Bundespolitik. Wirtschafts- und Entwicklungspolitik soll und muß natürlich eine konzertierte Politik sein unter dem Einsatz aller Beteiligten, ob das Bund ist, ob das Land ist, ob das die Interessensvertretungen sind, ob das die Wirtschaft als solches ist. Einer allein, Alleingänge sind in der Wirtschaft nicht gefragt, Kolleginnen und Kollegen! Weil sie natürlich Löcher öffnen, die dann nicht gestopft werden können, zu Turbulenzen führen und zur Verunsicherung der Wirtschaftenden wesentlich beitragen. In der Vergangenheit - auch das, glaube ich, soll man sagen -, in den letzten sieben, acht, neun Jahren, ist diese gemeinsame Förderungspolitik Bund - Land doch in halbwegs optimaler Weise gelungen und die Erfolge haben sich auch eingestellt. Ein sehr hohes Wirtschaftswachstum wurde erreicht. Wir haben immer mehr Beschäftigte in Niederösterreich. Der Wohlstand hat sich in vielen Bevölkerungsgruppen doch zur Zufriedenheit entwickelt. Also es war eine kontinuierliche, eine positive Entwicklung. In letzter Zeit hat sich das ein bißchen geändert, es werden Förderungen gekürzt, abgeschafft und ähnliche Dinge mehr. Und es ist unmöglich, daß ein Land generell die Ausfallhaftung für Bundesförderungen übernehmen kann. Weil es doch oft um größere Beträge geht, die jedes Land im hohen Maße überfordern. Meine Damen und Herren! Das ist der Grund, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Ich halte es für sehr gut und vernünftig, daß wir uns doch entschließen konnten, daß sich alle entschließen konnten, diesem Antrag beizutreten. Ich glaube, daß hievon wieder Impulse ausgehen werden, um die Entwicklung voranzutreiben. Natürlich, meine Damen und Herren, ist Entwicklungshilfe, ist Förderung für die Regionen, für die Gemeinden, für die Betriebe eine ungeheuer notwendige Sache. Nur sollten wir uns nicht nur darauf konzentrieren. Es handelt sich um eine der Entwicklungsvoraussetzungen, aber nicht um die einzige, die wirklich eine Rolle spielt, um eine Entwicklung einzuleiten oder vorwärts zu treiben. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß sich das Bild und die Voraussetzungen der NÖ Wirtschaft und damit auch der niederösterreichischen Wirtschaftspolitik seit der Grenzöffnung wesentlich, ich möchte fast sagen, in manchen Bereichen grundsätzlich verändert haben. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die Entwicklung schwieriger geworden ist. Immer mehr joint ventures werden abgeschlossen, man brüstet sich in den Wirtschaftszeitungen damit, daß Österreich führend ist, mit joint ventures in anderen, östlichen und nördlichen Ländern. Diese joint ventures werden aber nicht oder zum überwiegenden Teil nicht abgeschlossen, um die sehr positive und wünschenswerte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft voranzutreiben. Sondern sie werden überwiegend abgeschlossen aus Überlegungen nach billigeren Arbeitskräften, weniger Umweltauflagen, weniger sozialen Anforderungen, die in diesen Ländern erwartet werden. Es werden also verlängerte Werkbänke geschaffen. Unser Problem ist, daß ein Teil jener Werkbänke, die verlegt werden nach dem Norden und dem Osten, auch in Österreich nur verlängerte Werkbänke gewesen sind. Und es daher umso schwieriger ist, Ersatzarbeitsplätze für diese verlängerten Werkbänke in irgendeiner in Wien oder im internationalen Bereich tätigen Firma zu schaffen. Natürlich, meine Damen und Herren, ist ein Gegensteuern notwendig. Ich glaube, schön langsam werden wir ja damit auch Erfolg haben in der öffentlichen Meinung. Denn die erste Euphorie über irgendwelche wirtschaftlichen Entwicklungen durch die Grenzöffnung ist ja weitgehend verflogen. Wir werden daher auch Verständnis finden für manche Maßnahmen, die wir setzen müssen, um Ersatzarbeitsplätze zu schaffen. Ich glaube, wir müssen uns klar darüber sein, daß heute andere Aktionen notwendig sind, als das vor Öffnung der Grenze der Fall gewesen ist. Eine Klein-Klein-Förderung wird in diesem Bereich nicht zielführend sein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird notwendig sein, ganz gezielte, geballte Aktionen zu starten. Es wird notwendig sein, daß wir uns nicht in kleinlichen Streitereien, was wir denn nun wirklich machen, in welche Richtung das gehen soll, zerfleischen. Sondern daß es tatsächlich eine Zusammenarbeit aller Beteiligten gibt, Bund, Land, betroffene Gemeinden, Interessensvertretungen, also die Wirtschaft insgesamt. Aus Erfahrung wissen wir auch, daß eine wirtschaftliche Entwicklung - ich betone Entwicklung - mit Gewalt nicht möglich ist. Mit Gewalt bringt man im besten Fall die von mir zitierten verlängerten Werkbänke mit Niedriglohnarbeitsplätzen und ähnlichem in diese Regionen. Das konnten wir ja bereits zur Genüge feststellen. Ich glaube daher, wir sollten uns vielmehr darauf konzentrieren, daß wir die Infrastrukturen und Ressourcen der Regionen analysieren. Daß wir Infrastruktur und ressourcenkonforme Entwicklungen einleiten. Solche Betriebe dahin bringen, die tatsächlich die Infrastruktur nützen können. Denn die industrielle Entwicklung in den entlegenen Regionen stößt natürlich beim momentanen Stand der Entwicklung auf Schwierigkeiten, bzw. sind ihr Grenzen gesetzt, weil sie manches verlangt, was wir nicht bieten oder nicht verändern können. Seien es nun die großen Entfernungen zu den Zentren und Zulieferbetrieben, seien es die Fachkräfte, seien Forschungs- und Entwicklungsstätten, die nicht vorhanden sind. Hier haben wir die Aufgabe, das längerfristig zu schaffen. Ich glaube, daß wir nicht kurzfristige Erwartungen wecken sollen, indem wir sagen, jetzt werden wir ganze Strecken da oben und in anderen Bereichen industrialisieren. Das wird nicht möglich sein. Sondern man wird kurzfristig die vorhandenen Ressourcen nützen, wie das im Waldviertel ja sehr gut gelungen ist mit dem Gesundheitstourismus. Betriebsansiedlungen werden wir dort konzentrieren, wo es traditionelle Industrieregionen gibt, eine Industriegesinnung vorherrscht. Das Land Niederösterreich und wir von ECO-Plus haben uns in letzter Zeit doch sehr bemüht, daß wir im Norden und im Osten auch eine industrielle oder gewerbliche Entwicklung auf die Beine bringen. Indem wir mit unseren Industriezentren nach Poysdorf und Heidenreichstein gegangen sind. Wir werden uns auch in Gmünd, wenn er zustande kommt, beim grenzüberschreitenden Industriepark beteiligen. Wir sind daran, für Bruck und Umgebung ebenfalls Überlegungen anzustellen, ein Industriezentrum zu schaffen. Im Tourismus haben wir uns bemüht und bemühen wir uns weiter, den gehobenen Tourismus zu fördern. Wir fördern im hohen Maße Mehr-Stern-Hotels; wir fördern im hohen Maße den Gesundheitsund den Seminartourismus. Aus Erfahrung wissen wir, daß wir erfolgreich nur dann sein können, wenn wir gezielte Aktionen setzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend ein Wort zu einer Region sagen, die mir besonders am Herzen liegt. Ich möchte eine Lanze für das Weinviertel brechen. Das obere Weinviertel ist jene Region, die mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich jetzt ergeben, am wenigsten fertig wird. Ich glaube, wir sollten gemeinsam Überlegungen anstellen, wie wir dieser Region, die so viel zu bieten hat, in ihrer Entwicklung weiterhelfen können. Auch hier kann es nur eine geballte, gezielte Aktion sein und nicht eine "Klein-Klein-Geschichte", wenn wir wirklich etwas zuwege bringen wollen. Es gibt dort zwei Probleme. Das Weinviertel war nie traditionelles Industriegebiet und das Weinviertel war nie ein traditionelles Fremdenverkehrsgebiet. Das sind zwei Faktoren, die einer Entwicklung natürlich ungeheuer entgegenstehen. Die Entwicklung aber sollten wir - würde ich meinen - doch entsprechend fördern und auf eine machbare Grundlage stellen. Ansätze dazu sind vorhanden. Wir haben erst vor einiger Zeit bei ECO-Plus eine Studie mitfinanziert, die die Möglichkeiten erforschen soll, was dort am besten geschehen kann, damit die natürlichen Ressourcen genutzt werden können. Wenn man weiß, daß es im Bereich oberes Weinviertel vielleicht ein oder zwei Hotels gibt, die Autobuskapazität haben, kann man sich vorstellen, daß noch einiges getan werden muß, um die Eigendynamik der Region zu heben. Damit aus dem eigenen Bereich entsprechende Anregungen kommen. Obwohl dieses Land so reich an Kulturdenkmälern ist und obwohl dieses Land so reich an landschaftlicher Schönheit ist. Ich darf noch einmal bitten, daß wir gemeinsam überlegen. Jeder Anstoß, jede Idee ist uns willkommen bei ECO-Plus, wird von uns geprüft, wird unterstützt, wenn sie einigermaßen Aussicht auf Erfolg hat. Ich glaube, wir müssen die Voraussetzungen schaffen, daß der Wohlstand am Weinviertel nicht vorübergeht. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZREITER (ÖVP): Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses): Ich stelle die einstimmige Annahme fest! Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist somit erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 18.20 Uhr.)