GERMAN ‘Ich habe ein Anliegen’ Informationen für Pflegeempfänger, Familien, Vertreter und Pfleger über die Altenpflegebeschwerdestelle (Aged Care Complaints Scheme) “Ich habe ein Anliegen. Was kann ich tun?” Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen zunächst an Ihren Dienstleister zu wenden, sodass eine schnelle und wirksame Lösung gefunden werden kann. Wenn sich Ihr Anliegen mit Ihrem Dienstleister nicht klären lässt, können Sie die Altenpflege-Schiedsstelle („the Scheme“) unter der Nummer 1800 550 552 anrufen. Sie können Ihre Beschwerde auch online auf unserer Website unter agedcarecomplaints.govspace.gov.au äußern. Unsere Dienstleistungen sind kostenlos. Wir unterstützen Sie bei Anliegen hinsichtlich der Qualität der Versorgung, oder hinsichtlich Dienstleistungen, die Sie von Altenpflege-Dienstleistern erhalten, die durch die australische Regierung subventioniert werden. Dazu zählen Heimpflege, Pakete für die häusliche Pflege (Home Care Packages) und vom Commonwealth finanzierte HACC-Services (ausgenommen HACC-Services in Westaustralien und Victoria). Ihr Anliegen kann sich auf jede Pflege oder Dienstleistung beziehen, die Sie über den Service nutzen, einschließlich persönlicher oder stationärer Versorgung, Auswahl der Aktivitäten, Diskriminierung, Verpflegung, Kommunikation oder physischer Umgebung. “Wer kann ein Anliegen zur Sprache bringen?” Jedermann kann ein Anliegen zur Sprache bringen. Dies schließt Pflegeempfänger, Partner, Verwandte, Vertreter, Freunde, Interessenvertreter, Angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter ein. Wenn Sie ein Anliegen mit der von einer anderen Person empfangenen Pflege zur Sprache bringen, sollten Sie sicherstellen, dass diese Person (oder ihr Vertreter) hierüber informiert ist. Wir untersuchen Anliegen ohne Rücksicht auf die kulturelle Herkunft, die Behinderung, das Geschlecht, die sexuelle Identität, die sexuelle Orientierung oder den sonstigen Status der Person. Bei uns gibt es keine Diskriminierung. GERMAN “Was passiert, wenn ich mich mit der Beschwerdestelle in Verbindung setze?” Wir konzentrieren uns darauf, Ihr Anliegen im besten Interesse des Pflegebedürftigen zu klären. Bitte geben Sie uns zum Zeitpunkt Ihrer Kontaktaufnahme soviele Informationen wie möglich. Dies erleichtert es uns, Ihre Probleme und Erwartungen zu verstehen. Wir wählen die Optionen, die am besten dafür geeignet scheinen, ein optimales Ergebnis zu erzielen. Die Art Ihres Anliegens und das Risiko, dem der Pflegeempfänger ausgesetzt ist, werden dabei in Betracht gezogen. “Was sind meine Optionen?” Wir erklären Ihnen den Ablauf, die zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten und die erreichbaren Ergebnisse. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen. Wir können beispielsweise den Dienstleister in Ihrem Namen anrufen oder Ihnen Informationen geben, die Sie beim Äußern Ihres Anliegens unterstützen. In einigen Fällen werden wir den Dienstleister bitten, Ihr Anliegen zu klären. Wir bedienen uns auch anderer Optionen, so zum Beispiel Schlichtung, Vermittlung und Untersuchung. “Muss ich meinen Namen angeben?” Nein. Sie können Ihre Beschwerde anonym oder vertraulich einreichen. Dies kann jedoch unsere Möglichkeiten, Ihnen zu helfen, einschränken. Es ist daher besser, wenn Sie Ihr Anliegen offen darlegen. Wir können Ihnen die Unterschiede zwischen offenen, anonymen und vertraulichen Beschwerden erklären, wenn Sie uns anrufen. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Website unter agedcarecomplaints.govspace.gov.au GERMAN “Gibt es auch noch andere Unterstützung?” Eine Interessenvertretung kann Ihnen möglicherweise weiterhelfen. Ein Interessenvertreter kann: • Ihnen Informationen über Ihre Rechte und Pflichten zukommen lassen • Ihnen helfen, Ihre Fragen bei uns oder dem Dienstleister vorzubringen • Ihnen in allen Phasen des Beschwerdeprozesses zur Seite stehen. Eine Interessenvertretung ist kostenlos, unabhängig und vertraulich. Ein Interessenvertreter holt immer erst Ihre Zustimmung ein, bevor er irgendwelche Schritte unternimmt. Sie können sich mit der Nationalen Interessenvertretung für Altenpflege (National Aged Care Advocacy) unter der Nummer 1800 700 600 in Verbindung setzen. Mit Ihrer Erlaubnis können wir in Ihrem Namen eine Interessenvertretungsstelle anrufen, Ihr Problem erklären und dafür sorgen, dass sich diese Stelle mit Ihnen in Verbindung setzt. Altenpflegebeschwerdestelle (Aged Care Complaints Scheme) Telefon 1800 550 552* Wenn Sie taub sind oder unter einer Hör- oder Sprachbehinderung leiden, kann Ihnen der Nationale Vermittlungsdienst (National Relay Service) weiterhelfen. Wählen Sie die Nummer 1800 555 677 und bitten Sie darum, mit dem Anschluss 1800 550 552 verbunden zu werden. Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, kann Ihnen der Übersetzer- und Dolmetscherdienst (Translating and Interpreting Service) weiterhelfen. Wählen Sie die Nummer 131 450 und bitten Sie darum, mit dem Anschluss 1800 550 552 verbunden zu werden. GERMAN Schreiben Sie uns Aged Care Complaints Scheme Department of Social Services GPO Box 9848 (In Ihrer Hauptstadt) Webseite agedcarecomplaints.govspace.gov.au Weitere Informationen zur Altenpflege Die My Aged Care Website und die nationale Kontaktstelle wurden von der australischen Regierung eingerichtet, um Ihnen zu helfen, sich im System der Altenpflege zurechtzufinden. Dort bekommen Sie Informationen zur Altenpflege für sich selbst, ein Familienmitglied, einen Freund oder für jemanden, den Sie pflegen. Website myagedcare.gov.au Kontaktstelle 1800 200 422 * Anrufe bei 1800-Nummern sind für Anrufer von Festnetzleitungen kostenlos; bei von Mobiltelefonen aus getätigten Anrufen können jedoch Kosten entstehen. Haftungsausschluss: In Übereinstimmung mit dem Altenpflegegesetz von 1997 (Aged Care Act 1997) kann die Altenpflegebeschwerdestelle (Aged Care Complaints Scheme) die ihr zur Verfügung gestellten Informationen zur Ausübung ihrer regulatorischen Aufgaben heranziehen. Die Stelle verfügt über Vorgehensweisen, die verhindern, dass persönliche Informationen missbraucht oder im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen veröffentlicht werden. Alle Informationen in dieser Veröffentlichung gelten mit Stand Juli 2014.