Zusammenfassung Kai Duengel Modul: „Landschaftsanalyse und Umweltplanung“ Master Geoökologie 1. Planungsschritte 1. Ermittlung der planerischen Rahmenbedingungen („Planung der Planung“) 2. Ermittlung der Planungsgrundlagen a) Landschaftsanalyse b) Landschaftsbewertung einschl. Konfliktanalyse 3. Planung a) Zielkonzeption b) Maßnahmenkonzeption 4. Umsetzung 5. Erfolgskontrolle 6. Fortschreibung/Neuaufstellung 2. Rechtliche Rahmenbedingungen (neues) BNatSchG 2010: Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, FFH-VP Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP/SUP Europäische Richtlinien: Fauna-Flora-Habitat-RL, Wasserrahmenrichtlinie Umwelt-/Naturschutzbezogene Inhalte sonstiger Gesetze: z.B. BauGB 2.1 BNatSchG (2010) § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Natur und Landschaft bildet Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen Erhalt (Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung) für zukünftige Generationen zur Wahrung : - der Biologischen Vielfalt, - dem Gleichgewicht/Nachhaltigkeit der Nutzung von Ökosystemdienstleistungen - Schönheit/ Erholungswert § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung (Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) Soll Angaben über… beinhalten: - Bewertung Ist- und Sollzustand (schwierig, subjektiv) - Konkretisierte Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege (Schützenswertes) - Konfliktpotenzial bei Umsetzung (Nutzungseinschränkung, Betroffene) § 13 Allgemeiner Grundsatz Erhebliche Beeinträchtigungen (in Gestalt oder Nutzung) - vermeiden - Nichtvermeindliche kompensieren: Ersatz-(gleichwertig)/ Ausgleichsmaßnahmen (gleichartig) Herausvorderung: - Unsicherheit durch Klimawandel - Methoden/ Problemlösungen up to date? 2.2 Europäische Richtlinien gelten unmittelbar verpflichten europäische Staaten zur Umsetzung der Ziele Umsetzung geschieht in eigenem Ermessen (Bsp.: FFH-RL) Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) (1992) Ziel: - Verbundsystem von Schutzgebieten [einschließlich der Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie (SPA) = Natura 2000] - Schaffung „günstiger Erhaltungszustand“ der Arten und Lebensraumtypen! - Klimawandel abmildern (Schutz von Feuchtgebieten/ Kohlenstoffsenken) - Temp.-induzierte Verschiebung der Biozonen Wanderung ermöglichen Gegenstand: Verschwindet geringe Verbreitung typischer biogeographischer Regionen/Lebensraumtypen (mit entsprechender Merkmalsausprägung) D: atlantisch, kontinental, alpin Instrumente: - Berichtspflichten, Allgemeines Monitoring - FFH-Managementplanung - FFH-Verträglichkeitsprüfung Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) (2000) Ziel(bis 2015): - Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme (guter ökol. Zustand) und des Grundwassers (guter chemischer & mengenmäßiger Zustand) einschließlich Landökosysteme, die direkt vom Wasser abhängen - nachhaltige Wassernutzung, Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers, - Reduzierung prioritärer Stoffe, Beitrag gegen Dürren und Hochwasser Koordination: - Ausweisung von Flusseinzugsgebieten - Grenzüberschreitend, d.h. internationale Abstimmung erforderlich - Ministerien, Landesämter, Flussgebietsgemeinschaften(FGE) - in Brandenburg Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) Programm: - bis 2004: Bestandsaufnahme bis 2006: Überwachungsprogramme bis 2009 Bewirtschaftungs- und Maßnahmenprogramme bis 2012: Umsetzung der Maßnahmen in die Praxis bis 2015: Zielerreichung fast alle Bundesländer beantragen Fristverlängerung bi 2027 Typisierung und Bewertung der Oberflächengewässer biolog. Parameter (Flora + Fauna) Hydromorph. Parameter (Strukturgüte) - Physik.-chem. Parameter Gewässerspezifische Referenzzustände auf europäischer Ebene festgelegt u.a.: Phytoplankton (z. B. Blaualgen), Makrophyten und Phytobenthos (z. B. Seerosen oder Armleuchteralgen), Benthische wirbellose Fauna (z. B. Muscheln, Köcherfliegenlarven), Fischbestand, Schadstoffe, für die Grenzwerte festgelegt sind Instrumente: - Bewirtschaftungsplan Maßnahmenprogramm Überwachung/Erfolgskontrolle - Überwachungsprogramme ab 2006 - Überprüfung der Zielerreichung 2015 und dann alle 6 Jahre - Überprüfung der Bestandsaufnahme 2013 und - dann alle 6 Jahre Brandenburgs Zielerreichung(Bericht 2005): 69% unwahrschl, 21% unklar, 9% wahrschlich Klimawandel: - verändert wohl wenig an den Befunden und wirkt sich bis 2027 nicht signifikant darauf aus - eher Hochwasserschutz wichtig und zunehmende Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen - NS (Vegetationsveränderung) - Verschiebung der Ns in den Winter (Bewässerung, Erosion) SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG) (2001) Ziel: - ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und einbezogen werden, indem […] bestimmte Pläne und Programme, […] einer Umweltprüfung unterzogen werden. 3. Herausforderung Klimawandel Tendenzen: - Temperhöhung +2 °C Ns-minderung in Ostdeutschland -100 mm Folgen: - erhöhte Mineralisierungsrate (Nährstoffhaushalt) - verstärkte Erosion (Nähr-,Schadstofftransport) - Meeresspielgelanstieg (Deichberhöhung, Sielen) - häufigere Wetterextreme (Niederschläge, Sturmfluten, Hochwasser, Dürren) - Neophyten, Verschiebung der Biozönosen - Sauerstoffarmut in Gewässern im Sommer (stehende Gewässer, Havel) Einlenken induziert Flächenkonkurrenz („Fläche ist nicht vermehrbar“) Interessengesellschaften („mainstreaming adaption“…Folgen aller Akteure berücksichtigen): Natur-/ Klimaschutz: - Biotopvernetzung, Ausweichhabitate, Pufferflächen - Ausgleichsmaßnahmen (Flächenpool) - Schutz von Feuchtgebieten (Wiesen, Mooren) - Retentionsflächen (Auen) Wirtschaft (intensiv /extensiv) - Landwirtschaftliche Anbauflächen (Nahrung) - Tourismus - Erneuerbare Energien (Stromleitungen, Wind-/ Solarparks, Maisanbau) - Versicherungen Bevölkerungsgruppen/Gemeinden - Straßenbau (Anbindung, Tourismus) - Konsumverhalten - demographischer Wandel Deutsche Anpassungsstrategie (DAS, 2008): Vermeidung (Mitigation) CO2-Ausstoß Anpassung (Adaption) Bestehende Unsicherheiten (größer, je weiter in Zukunft und kleinskaliger auf Karte): - Bevölkerungsentwicklung + Konsumverhalten - Wirtschaftliche Entwicklung (global/ regional) - Landnutzungsänderungen - Energiewende Überbrückung der Unsicherheit: - Flexible und nachsteuerbare Lösungen - Synergieeffekte (Retentions- (Kappung der Hochwasserspitzen)= Infiltrationsflächen (green water > blue water)) - Bestandsaufnahme, Entwicklungsstudien (Monitoring), Forschung Handlungsoptionen Gewässer - Einbeziehung der Klimafolgen in das Flussgebietsmanagement nach WRRL: Maßnahmen zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Gewässer - Gewässer- und Auenrenaturierung - Retentionsräume schaffen - Angepasste landwirtschaftliche Nutzung (extensiv) - Förderung von Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) - Verbesserung der (Wasserwirtschaftlichen) Infrastruktur - Effiziente Wassernutzung - Unterstützung der Eigenvorsorge im Hochwasserschutz Boden - Häufig unmittelbar durch die Maßnahmen anderer Sektoren, wie Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Raumplanung einbezogen - Entwicklung nachhaltiger Landnutzungsstrategien - Zur Vermeidung von Zielkonflikten ist die Sektorübergreifende Abstimmung erforderlich Biologische Vielfalt - Etablierung effektiver Biotopverbundsysteme, damit Arten sich anpassen können, wenn ihre Lebensräume sich verschieben: „Entschneidung“, durch geeignete Maßnahmen an Verkehrswegen und Fließgewässern Verringerung der Flächeninanspruchnahme - Weiterentwicklung des Schutzgebietssystems: Natura 2000 bietet bereits Rückzugsräume Berücksichtigung der Klimafolgen in den Managementplänen - Unterstützung der voraussichtlich besonders betroffenen Arten und Biotope Stärkere Berücksichtigung von Forschungsergebnissen in Artenund Biotopschutzprogrammen sowie den Vertragsnaturschutz - Umgang mit invasiven Arten: Abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund- und Ländern; Frühwarnsystem zwischen europäischen Staaten in Bezug auf gefährdete Arten; Ausgestaltung der Biotopverbundsysteme so, dass sie der Einwanderung nicht Vorschub leisten - - - Berücksichtigung von Naturschutzaspekten bei der Erzeugung erneuerbarer Energien: Beim Anbau von Energiepflanzen Schutzgebiete und empfindliche Biotope berücksichtigen Landschaftsplanung als Managementansatz Stärkere Berücksichtigung der Dynamik vorausschauend berücksichtigen Anpassungsoptionen und flexible Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen Agrobiodiversität: Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter Anbausysteme Interdisziplinäre Arbeitsweise in Projekten (Meteorologie, Klimatologie, Forst-, Agrarwirtschaft, Hydro(geo)logie, Biologie/ Naturschutz, Wirtschaft („green economy“), Risikoanalysen) Raum-, Regional- und Bauleitplanung - räumliche Vorsorgekonzepte/Leitbilder entwickeln (Vorreiterrolle) - Planwerke haben hohe Bestandsdauer und rechtliche Verbindlichkeit - lange Vorlaufzeiten Aktionsplan Anpassung (2011) Ziel des Aktionsplans ist es: - Die DAS zu konkretisieren, Weiterentwicklung und Umsetzung Vorrangige Aktivitäten der Bundesregierung zu benennen Handlungsfähigkeit der Akteure auf allen Ebenen zu stärken (Subsidiarität) Die Verwundbarkeit (Vulnerabilität) natürlicher, sozialer und wirtschaftlicher Systeme zu mindern Die Anpassungsfähigkeit der Systeme zu erhöhen Anpassungserfordernisse in rechtliche Regelungen (WHG(2010), ROG(2008),BauGB(2011)) Verbesserung der abwägungssicheren Anwendbarkeit von SUP/UVP 4. Stadtentwicklungsplan (Berlin) Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern Veränderungen: Anstieg der Tropennächte/ a (exponentiell; 1967-1990: 2,1; 1999-2008: 7,1) Veränderte Niederschläge Häufigere Extremereignisse Folgen: Grundwasserstand Abwasser/ Kanalisation Energieverbrauch (Sommer/Winter) Erwartete Kausalkette: Steigende Temperaturen höhere Verdunstungsraten weniger Niederschläge im Sommer mögliches Absinken des GW-Spiegels Handlungsbedarf in Regionen mit: hohen Bevölkerungsdichten (>250Pers./km², innerhalb des S-Bahn-Ring) hohem Anteil an Generation 65+ (Hitzestress) wenig Begrünung (<3m²/Pers., Schattenplatz,T-ausgleich) mit hohem Arbeitsplatzanteil Bioklimatische Belastung Berlins (Flächenanteil) Tagsüber: heute 27% 2050 = 30 % Nachts: heute 10% 2050 = 25 % Daten und Grundlagen stammen von TU Berlin, PIK, Berlin Atlas, StEP (Klima, Verkehr) Die Anpassung ist (stärker als der Klimaschutz) eine Aufgabe, zu der die Stadtentwicklungsplanung einen Beitrag liefern kann (Klimaschutz nur weltweit erfolgreich) Unabhängig von den tatsächlichen klimatischen Entwicklungen, tragen die Maßnahmen bereits heute dazu bei, die Lebensqualität der Stadt zu verbessern und die Funktionsfähigkeit der Strukturen zu erhalten Bisherige Maßnahmen sind neuartig (keine Vorbilder) und konzentrieren sich auf Kernbereiche der Stadtplanung Unsicherheiten der Klimavorhersage und Wirkung der Maßnahmen sind groß No-regret-Maßnahmen bevorzugen StEP setzt die Rahmenbedingungen/ Konzeption zur Umsetzung Leitbildern der „kompakten Stadt“ und „Stadt der kurzen Wege“ Handlungsfelder: Bioklima (Gesundheitliche Belastungen für Bevölkerung) Gebäudebestand hitzeangepasst umbauen (Albedo, Dach-/Fassadenbegrünung) Grün- und Freiflächen (Ausgleichswirkung, Vegetationsbetroffenheit, Erholung) Entsiegelung (Infiltration), klimagerecht optimieren (GALK), Bestand ausweiten Gewässerqualität und Starkregen (Quanti-/Qualität von Grund- und Oberflächengewässer, Leistungsfähigkeit der Kanalisation) Klimaschutz (Reduktion von Treibhausgasemissionen) Diskurs und Vertiefung (Verankerung der Anpassung im Bewusstsein der Politik und der Bevölkerung) Städteplanerische/ -bauliche Instrumente: Flächennutzungsplan, formuliert die Grundzüge der räumlichen Entwicklung Bebauungspläne; bestimmte Festsetzungen zielen auf Klimaschutz und –Anpassung, Umweltprüfungen Städtebauförderung zielt auf nachhaltige Strukturen und finanziert konkrete Projekte, z.B. Modernisierung Städtebauliche Verträge Werden zwischen der öffentlichen Hand den privaten Investoren geschlossen Landschaftsplanerische Instrumente: Landschaftsprogramm (LaPro, M 1: 50.000) konkretisiert die Ziele des Naturschutzes, ist behördenverbindlich und dient als Grundlage für die Bauleitplanung Landschaftspläne (LP, M 1.2500) werden durch die Bezirksämter aufgestellt und durch Rechtsverordnung rechtskräftig 5. Umgang mit Klimawandel in Potsdam Einrichtung einer Koordinierungsstelle Klimaschutz (Stadtverwaltung) Klimabeirat als Steuergruppe für Wirtschaft, Wissenschaft und Politik Klimaschutzberichte seit 2000 Teilnahme am Klimabündnis; Europäische Städte und Kommunen mit indigenen Völkern der Regenwälder (seit 1995) Energiespar- und Fördertipps Solardachwebseite (Photovoltaik, Solarthermie) Gutachten: Integriertes Klimaschutzkonzept 2010 Vom BMU gefördertes Projekt (01/2010 – 06/2010) Handlungsfelder Energie und Gebäude Solardächer (Potential) Verkehr Landschafts- und Umweltplanung Stadtplanung und –Entwicklung Öffentlichkeitsarbeit Ziel: (62 %) ( 3 %) (15 %) (19 %) ( 0 %) ( 1 %) Reduktion der städtischen CO2 Emissionen - Um 20% bis 2020 (auf der Basis von 2005) - Bis 2050 mind. 2,5t/pro Einwohner und Jahr Deutschland aktuell Potsdam 1990 Potsdam 2005 ca. 9,9 t 11,2 t 5,9 t WBGU: Um das „2°-Ziel“ zu erreichen müssen Industrienationen - bis 2020 auf 4 t bzw. 8 t reduzieren (ohne oder mit Emissionshandel) - bis 2050 auf 0 t bzw. 1 t Umsetzung: Politik und Verwaltung: Kooperative und innovationsbereite Kommune Energieversorgung: Nachhaltiger Aus- und Umbau des Potsdamer Energiesystems Reduktion CO2-Emissionen, durch - Kraftwärmekopplung und Ausbau des Fernwärmenetzes - Ausbau erneuerbarer Energien - Entwicklung dezentraler Energiesysteme Gebäudebestand: Kosteneffiziente Fortsetzung der Sanierungserfolge und Stimulierung effizienter Neubauten Einsparung von 11.000 t/a CO2 bis 2020 durch thermische Sanierung an Wohnhäusern Neubauten sollten die europäischen Energiesparstandards unterschreiten (Passivhausstandard wird 2018 erwartet) Verkehr: Klimaschonende urbane Mobilität aufbauen - Nutzung umweltfreundliche Verkehrswege (ÖPNV, Fahrrad) - städtebauliches Leitbild = „Stadt der kurzen Wege“ - Klimaschonende Fahrzeug- und Antriebstechnologien unterstützen (z.B. Modellversuch E-Mobilität, Car Sharing) - Kraftstoffsparende Fahrweise durch Verstetigung des Verkehrs (Geschwindigkeitsbegrenzung) Stadtentwicklung: Die klimabewußte kompakte Stadt der kurzen Wege - Vermeidung der Überhitzung durch verdichtete Bebauung - Sparsamer Umgang mit Flächen und Ressourcen (Wasser) - Grün- und Wasserflächen entwickeln (angepasste Vegetation) - Möglichkeiten der Renaturierung von Niedermooren und klimagerechte Bewirtschaftung der Wälder prüfen Öffentlichkeitsarbeit: Die aktivierte Bürgergesellschaft - Kommunale Klimaagentur soll Ziele und Fördermöglichkeiten an die Öffentlichkeit und die Wirtschaft vermitteln (z.B. Solardachwebseite) - Öffentlichkeitswirksame Events und Prominenz, z.B. Baumpflanzaktionen - Aktive Beteiligung in Fördervereinen (Mitglieder werben/ partizipieren) Landschafts- und Umweltplanung - Mehr CO2 Speicherung in der Vegetation („Grünvolumen“) - Vermehrter Wasserrückhalt in der Landschaft - Potenzial für Biomassegewinnung - Erhöhung der Verdunstung und Verringerung der Temperatur, - insbesondere im innerstädtische Bereich Renaturierung technisch oft machbar, z.B. Aufhebung der Entwässerung Bsp.: Prioritäre Umsetzungsfläche: NSG Ferberitzer Bruch 110 ha 2200 t/Jahr CO2 Einsparpotenzial Aber: - parzellenscharfe Vorhersage der Auswirkungsfläche i.d.R. nicht möglich - Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten - Eigentumsrechtliche Eingriffe erfordern Partizipation mit den Akteuren - topografische Voraussetzung prüfen - dauerhafte Umsetzung muss sichergestellt sein Machbarkeitsstudie erforderlich 6. Umgang mit dem Klimawandel im Biosphärenreservat Schaalsee 6.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Situation - Landschaft eiszeitlich geprägt Überwiegend Lehm/ Tieflehm Ackerzahlen > 50 88 Landwirte, z.T. Vertragsnaturschutz Wald, überwiegend Laubwald (63%) mit Buche, Birke, Eiche 12 Rinnen- und Grundmoränensee, Schaalsee 72 m tief 18 NSG Seit 2000 als BSR anerkannt Biosphärenreservate Sind Schutzgebiet im Rahmen des MAB Programms der UNESCO (1970) Ziel: auf natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Grundlage die nachhaltige Nutzung und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern Aufbau eines globalen Netzwerks an BSR; Modellregionen nachhaltiger und dauerhaft umweltgerechter Lebens- und Wirtschaftsweisen Weltweit 564 BSR in 109 Ländern ausgewiesen, in Deutschland 15 Strukturelle Kriterien: - Repräsentativität - Flächengröße und Abgrenzung - Zonierung (Verknüpfung zwischen Funktion und Fläche) - Rechtliche Sicherung - Verwaltung und Organisation Funktionale Kriterien: - Nachhaltiges Wirtschaften - Naturhaushalt und Landschaftspflege - Biodiversität - Forschung - Monitoring - Bildung für nachhaltige Entwicklung - Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation - Einbindung ins Weltnetz Herausforderungen: - Klimawandel - Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen - Urbanisierung als Hauptfaktor ökosystemweiter Belastungen 6.2 Auswirkung des Klimawandels in der BSR-Region Direkte Auswirkungen - Erheblicher Anpassungsdruck auf die Arten - Zuwanderung von Neobiota - Veränderung des Vogelzugverhaltens Indirekte Auswirkungen - Unregelmäßige Verschiebung von Entwicklungszyklen (Folge: fehlendes Nahrungsangebot) - Potenzielles Absinken des GW-Standes kann zu Degredation von Mooren führen (Folge: Trockenstress für Arten, CO2 Emittenten) Temperaturanstieg und Extremereignisse beeinträchtigen die Sölle (Folge: Artenverlust, Funktionsverlust Trittsteinbiotop) 6.3 Handlungsempfehlungen/ Identifizierung von Schlüsselprojekten - - Moorschutz: degradierte Moore = CO2 Emittenten, intakte Moore Senken Biotopvernetzung: Barrieren reduzieren, Vernetzung fördern Reduzierung von Stoffeinträgen: Temperaturerhöhung und Niederschlagsänderungen bedingen hohen Anpassungsdruck auf Arten und Ökosysteme; zusätzliche Belastungen sind einzuschränken Förderung naturnaher Gewässer: Anpassung an künftig vermehrt auftretende Extremereignisse; Verringerung der Fließgeschwindigkeit = Erosionsschutz Waldumbau: Kiefern- und Fichtenbestände sind besonders gefährdet; Umbau zu naturnahen Mischbeständen ist zentrale Anpassungsstrategie der Forst 7. Biologische Vielfalt in der Umweltplanung Definition (CBD, 1992): Vielfalt… - innerhalb der Arten (genetische Vielfalt) - zwischen den Arten (Artenvielfalt) - der Lebensräume (Ökosystemvielfalt) Die Erhaltung der biologischen Vielfalt umfasst den „Schutz“ und die „nachhaltige Nutzung“ „Für die Berücksichtigung der genetischen Vielfalt bestehen jedoch bislang keine praktikablen Erfassungs- und Bewertungsmethoden“ Gründe für die Gefährdung (in Deutschland): - Unmittelbare Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen - Intensive Flächennutzung in der Landwirtschaft - Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung von ökologisch wertvollen Grenzertragsstandorten - Lokale Defizite bei der Waldbewirtschaftung - Wasserbau - Eintrag von Schad- und Nährstoffen - nicht nachhaltige Praxis von Fischerei - naturbelastende Freizeitnutzungen - Klimawandel - invasive gebietsfremde Arten Ziel: Bis 2010 ist der Rückgang der Biodiversität gemäß dem EU-Ziel von Göteborg in Deutschland aufgehalten. Danach findet eine positive Trendentwicklung statt. Begründungen: Der anhaltende Rückgang aller Komponenten der biologischen Vielfalt wird durch die aktuellen Roten Listen deutlich belegt. „Das alles ändert nichts an dem Befund, dass wir unsere Ziele verfehlt haben: bis 2010 den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen oder zumindest signifikant zu verlangsamen.“ 11.03.2010, Bundesumweltminister N. Röttgen 7.1 Bundesprogramm Biologische Vielfalt (Finanzierungs/Förderprogramm) 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt nicht befristet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde Förderschwerpunkte: - Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, - Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, - Sichern von Ökosystemdienstleistungen und - weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie „Das Bundesprogramm ist eine Investition in die Zukunft und wird sich bezahlt machen, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen zum Inkrafttreten der Förderrichtlinien.“ Naturschutzrecht als wichtiges Instrument zur Erhaltung der Biodiversität (KÖCK 2010) - Landschaftsplanung zur räumlichen Konzeptualisierung - Artenschutzrechtliche Verbote - Vermeidungsgebot und Kompensationsgebote für Eingriffe - Ausweisung von Schutzgebieten (z.B. Natura 2000) Sonstige Instrumente - Raumordnung - Bauleitplanung - Strategische Umweltprüfung - Ökonomische Instrumente (finanzielle Förderung/Belastung für erwünschte/unerwünschte Handlungen) - Haftung nach Umweltschadensgesetz (betr. nur nach Europarecht geschützte Arten und LRT) - Kooperative Instrumente (z.B. Vertragsnaturschutz) Bewertung (Bsp.: Stuttgart, Leipzig): - Bestand Biotopkomplexe - Bestand Habitatstrukturtypen - Bestand Fauna - Bestand Schutzgebiete - Integrierte Gesamtbewertung Arten, Biotope und Biodiversität Entwicklung von Leitbildern Entwicklungsziele werden räumlich konkretisiert Umsetzung … Kontrolle, Pflege Abkürzungen FFH Fauna-Flora-Habitat-RL UVP/SUP Umweltverträglichkeitsprüfung WRRL Wasserrahmenrichtlinie SUP Strategische Umweltprüfung , „Plan-Umweltprüfung“ ( Plan-UP) oder Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung, Plan-umweltverträglichkeitsprüfung LRT Lebensraumtypen FGE Flussgebietsgemeinschaften GEK Gewässerentwicklungskonzepte DAS Deutsche Anpassungsstrategie GAK Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ROG Raumordnungsgesetz WHG Wasserhaushaltsgesetz StEP Stadtentwicklungsplan (Klima, Verkehr) Galk-Liste (Gartenamtsleiterkonferenz, 1976) „Straßenbaumliste“ WBGU Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen NSG Naturschutzgebiet BSR Biosphärenreservat MSR Mecklenburger Schaalseeregion MAB man and the biosphere programme (UNESCO) CBD Convention on Biological Diversity, Biodiversitätskonvention NBS Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt BIMS Biotopinformations- und Managementinformationssystem (Stuttgart) ZAK Zielarteninformationssystem (des Landes Baden-Württemberg) LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde