Zusammenfassung_LMUP

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Zusammenfassung Kai Duengel
Modul: „Landschaftsanalyse und Umweltplanung“
Master Geoökologie
1. Planungsschritte
1. Ermittlung der planerischen Rahmenbedingungen („Planung der Planung“)
2. Ermittlung der Planungsgrundlagen
a) Landschaftsanalyse
b) Landschaftsbewertung einschl. Konfliktanalyse
3. Planung
a) Zielkonzeption
b) Maßnahmenkonzeption
4. Umsetzung
5. Erfolgskontrolle
6. Fortschreibung/Neuaufstellung
2. Rechtliche Rahmenbedingungen




(neues) BNatSchG 2010: Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, FFH-VP
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP/SUP
Europäische Richtlinien: Fauna-Flora-Habitat-RL, Wasserrahmenrichtlinie
Umwelt-/Naturschutzbezogene Inhalte sonstiger Gesetze: z.B. BauGB
2.1 BNatSchG (2010)
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
 Natur und Landschaft bildet Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen
 Erhalt (Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung) für zukünftige Generationen zur
Wahrung :
- der Biologischen Vielfalt,
- dem Gleichgewicht/Nachhaltigkeit der Nutzung von
Ökosystemdienstleistungen
- Schönheit/ Erholungswert
§ 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung (Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen)
 Soll Angaben über… beinhalten:
- Bewertung Ist- und Sollzustand (schwierig, subjektiv)
- Konkretisierte Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege
(Schützenswertes)
- Konfliktpotenzial bei Umsetzung (Nutzungseinschränkung, Betroffene)
§ 13 Allgemeiner Grundsatz
 Erhebliche Beeinträchtigungen (in Gestalt oder Nutzung)
- vermeiden
- Nichtvermeindliche kompensieren:
Ersatz-(gleichwertig)/ Ausgleichsmaßnahmen (gleichartig)
Herausvorderung:
- Unsicherheit durch Klimawandel
- Methoden/ Problemlösungen up to date?
2.2 Europäische Richtlinien



gelten unmittelbar
verpflichten europäische Staaten zur Umsetzung der Ziele
Umsetzung geschieht in eigenem Ermessen (Bsp.: FFH-RL)
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) (1992)
Ziel:
- Verbundsystem von Schutzgebieten [einschließlich der Schutzgebiete der
Vogelschutz-Richtlinie (SPA) = Natura 2000]
- Schaffung „günstiger Erhaltungszustand“ der Arten und Lebensraumtypen!
- Klimawandel abmildern (Schutz von Feuchtgebieten/ Kohlenstoffsenken)
- Temp.-induzierte Verschiebung der Biozonen  Wanderung ermöglichen
Gegenstand: Verschwindet geringe Verbreitung typischer biogeographischer
Regionen/Lebensraumtypen (mit entsprechender Merkmalsausprägung)
D: atlantisch, kontinental, alpin
Instrumente: - Berichtspflichten, Allgemeines Monitoring
- FFH-Managementplanung
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) (2000)
Ziel(bis 2015):
- Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme (guter
ökol. Zustand) und des Grundwassers (guter chemischer & mengenmäßiger
Zustand) einschließlich Landökosysteme, die direkt vom Wasser abhängen
- nachhaltige Wassernutzung, Reduzierung der Verschmutzung des
Grundwassers,
- Reduzierung prioritärer Stoffe, Beitrag gegen Dürren und Hochwasser
Koordination:
- Ausweisung von Flusseinzugsgebieten
- Grenzüberschreitend, d.h. internationale Abstimmung erforderlich
- Ministerien, Landesämter, Flussgebietsgemeinschaften(FGE)
- in Brandenburg Gewässerentwicklungskonzepte (GEK)
Programm:
-
bis 2004: Bestandsaufnahme
bis 2006: Überwachungsprogramme
bis 2009 Bewirtschaftungs- und Maßnahmenprogramme
bis 2012: Umsetzung der Maßnahmen in die Praxis
bis 2015: Zielerreichung
fast alle Bundesländer beantragen Fristverlängerung bi 2027
Typisierung und Bewertung der Oberflächengewässer
biolog. Parameter (Flora + Fauna)
Hydromorph. Parameter (Strukturgüte)
- Physik.-chem. Parameter
Gewässerspezifische Referenzzustände auf europäischer Ebene festgelegt
u.a.: Phytoplankton (z. B. Blaualgen), Makrophyten und Phytobenthos (z. B.
Seerosen oder Armleuchteralgen), Benthische wirbellose Fauna (z. B.
Muscheln, Köcherfliegenlarven), Fischbestand, Schadstoffe, für die
Grenzwerte festgelegt sind
Instrumente: - Bewirtschaftungsplan
Maßnahmenprogramm
Überwachung/Erfolgskontrolle
- Überwachungsprogramme ab 2006
- Überprüfung der Zielerreichung 2015 und dann alle 6 Jahre
- Überprüfung der Bestandsaufnahme 2013 und
- dann alle 6 Jahre
Brandenburgs Zielerreichung(Bericht 2005): 69% unwahrschl, 21% unklar, 9% wahrschlich
Klimawandel:
- verändert wohl wenig an den Befunden und wirkt sich bis 2027 nicht
signifikant darauf aus
- eher Hochwasserschutz wichtig und zunehmende Bewässerung
landwirtschaftlicher Flächen
- NS (Vegetationsveränderung)
- Verschiebung der Ns in den Winter (Bewässerung, Erosion)
SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG) (2001)
Ziel:
- ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass
Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und
einbezogen werden, indem […] bestimmte Pläne und Programme, […] einer
Umweltprüfung unterzogen werden.
3. Herausforderung Klimawandel
Tendenzen:
-
Temperhöhung +2 °C
Ns-minderung in Ostdeutschland -100 mm
Folgen:

- erhöhte Mineralisierungsrate (Nährstoffhaushalt)
- verstärkte Erosion (Nähr-,Schadstofftransport)
- Meeresspielgelanstieg (Deichberhöhung, Sielen)
- häufigere Wetterextreme (Niederschläge, Sturmfluten, Hochwasser, Dürren)
- Neophyten, Verschiebung der Biozönosen
- Sauerstoffarmut in Gewässern im Sommer (stehende Gewässer, Havel)
Einlenken induziert Flächenkonkurrenz („Fläche ist nicht vermehrbar“)
Interessengesellschaften („mainstreaming adaption“…Folgen aller Akteure berücksichtigen):
 Natur-/ Klimaschutz:
- Biotopvernetzung, Ausweichhabitate, Pufferflächen
- Ausgleichsmaßnahmen (Flächenpool)
- Schutz von Feuchtgebieten (Wiesen, Mooren)
- Retentionsflächen (Auen)
 Wirtschaft (intensiv /extensiv)
- Landwirtschaftliche Anbauflächen (Nahrung)
- Tourismus
- Erneuerbare Energien (Stromleitungen, Wind-/ Solarparks, Maisanbau)
- Versicherungen
 Bevölkerungsgruppen/Gemeinden
- Straßenbau (Anbindung, Tourismus)
- Konsumverhalten
- demographischer Wandel
Deutsche Anpassungsstrategie (DAS, 2008):
 Vermeidung (Mitigation) CO2-Ausstoß
 Anpassung (Adaption)
Bestehende Unsicherheiten (größer, je weiter in Zukunft und kleinskaliger auf Karte):
- Bevölkerungsentwicklung + Konsumverhalten
- Wirtschaftliche Entwicklung (global/ regional)
- Landnutzungsänderungen
- Energiewende
Überbrückung der Unsicherheit:
- Flexible und nachsteuerbare Lösungen
- Synergieeffekte (Retentions- (Kappung der Hochwasserspitzen)=
Infiltrationsflächen (green water > blue water))
- Bestandsaufnahme, Entwicklungsstudien (Monitoring), Forschung
Handlungsoptionen
 Gewässer
- Einbeziehung der Klimafolgen in das Flussgebietsmanagement nach WRRL:
Maßnahmen zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Gewässer
- Gewässer- und Auenrenaturierung
- Retentionsräume schaffen
- Angepasste landwirtschaftliche Nutzung (extensiv)
- Förderung von Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
- Verbesserung der (Wasserwirtschaftlichen) Infrastruktur
- Effiziente Wassernutzung
- Unterstützung der Eigenvorsorge im Hochwasserschutz

Boden
- Häufig unmittelbar durch die Maßnahmen anderer Sektoren, wie Land- und
Forstwirtschaft, Naturschutz und Raumplanung einbezogen
- Entwicklung nachhaltiger Landnutzungsstrategien
- Zur Vermeidung von Zielkonflikten ist die Sektorübergreifende Abstimmung
erforderlich

Biologische Vielfalt
- Etablierung effektiver Biotopverbundsysteme, damit Arten sich anpassen
können, wenn ihre Lebensräume sich verschieben:
 „Entschneidung“, durch geeignete Maßnahmen an Verkehrswegen
und Fließgewässern
 Verringerung der Flächeninanspruchnahme
- Weiterentwicklung des Schutzgebietssystems:
 Natura 2000 bietet bereits Rückzugsräume
 Berücksichtigung der Klimafolgen in den Managementplänen
- Unterstützung der voraussichtlich besonders betroffenen Arten und Biotope
 Stärkere Berücksichtigung von Forschungsergebnissen in Artenund Biotopschutzprogrammen sowie den Vertragsnaturschutz
- Umgang mit invasiven Arten:
 Abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund- und Ländern;
Frühwarnsystem zwischen europäischen Staaten in Bezug auf
gefährdete Arten; Ausgestaltung der Biotopverbundsysteme so, dass
sie der Einwanderung nicht Vorschub leisten
-
-
-
Berücksichtigung von Naturschutzaspekten bei der Erzeugung erneuerbarer
Energien:
 Beim Anbau von Energiepflanzen Schutzgebiete und empfindliche
Biotope berücksichtigen
Landschaftsplanung als Managementansatz
 Stärkere Berücksichtigung der Dynamik vorausschauend
berücksichtigen
 Anpassungsoptionen und flexible Entwicklungsmöglichkeiten
unterstützen
Agrobiodiversität: Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter
Anbausysteme
Interdisziplinäre Arbeitsweise in Projekten
(Meteorologie, Klimatologie, Forst-, Agrarwirtschaft, Hydro(geo)logie, Biologie/ Naturschutz,
Wirtschaft („green economy“), Risikoanalysen)
Raum-, Regional- und Bauleitplanung
- räumliche Vorsorgekonzepte/Leitbilder entwickeln (Vorreiterrolle)
- Planwerke haben hohe Bestandsdauer und rechtliche Verbindlichkeit
- lange Vorlaufzeiten
Aktionsplan Anpassung (2011)
Ziel des Aktionsplans ist es:
- Die DAS zu konkretisieren, Weiterentwicklung und Umsetzung
 Vorrangige Aktivitäten der Bundesregierung zu benennen
 Handlungsfähigkeit der Akteure auf allen Ebenen zu stärken (Subsidiarität)
 Die Verwundbarkeit (Vulnerabilität) natürlicher, sozialer und wirtschaftlicher
Systeme zu mindern
 Die Anpassungsfähigkeit der Systeme zu erhöhen


Anpassungserfordernisse in rechtliche Regelungen (WHG(2010),
ROG(2008),BauGB(2011))
Verbesserung der abwägungssicheren Anwendbarkeit von SUP/UVP
4. Stadtentwicklungsplan (Berlin)

Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern
Veränderungen:
 Anstieg der Tropennächte/ a (exponentiell; 1967-1990: 2,1; 1999-2008: 7,1)
 Veränderte Niederschläge
 Häufigere Extremereignisse
Folgen:




Grundwasserstand
Abwasser/ Kanalisation
Energieverbrauch (Sommer/Winter)
Erwartete Kausalkette: Steigende Temperaturen höhere
Verdunstungsraten weniger Niederschläge im Sommer mögliches
Absinken des GW-Spiegels
Handlungsbedarf in Regionen mit:
 hohen Bevölkerungsdichten (>250Pers./km², innerhalb des S-Bahn-Ring)
 hohem Anteil an Generation 65+ (Hitzestress)
 wenig Begrünung (<3m²/Pers., Schattenplatz,T-ausgleich)
 mit hohem Arbeitsplatzanteil
Bioklimatische Belastung Berlins (Flächenanteil)
Tagsüber:
heute 27%
2050 = 30 %
Nachts:
heute 10%
2050 = 25 %
Daten und Grundlagen stammen von TU Berlin, PIK, Berlin Atlas, StEP (Klima, Verkehr)







Die Anpassung ist (stärker als der Klimaschutz) eine Aufgabe, zu der die Stadtentwicklungsplanung einen Beitrag liefern kann (Klimaschutz nur weltweit erfolgreich)
Unabhängig von den tatsächlichen klimatischen Entwicklungen, tragen die
Maßnahmen bereits heute dazu bei, die Lebensqualität der Stadt zu verbessern und
die Funktionsfähigkeit der Strukturen zu erhalten
Bisherige Maßnahmen sind neuartig (keine Vorbilder) und konzentrieren sich auf
Kernbereiche der Stadtplanung
Unsicherheiten der Klimavorhersage und Wirkung der Maßnahmen sind groß
No-regret-Maßnahmen bevorzugen
StEP setzt die Rahmenbedingungen/ Konzeption zur Umsetzung
Leitbildern der „kompakten Stadt“ und „Stadt der kurzen Wege“
Handlungsfelder:
 Bioklima (Gesundheitliche Belastungen für Bevölkerung)
Gebäudebestand hitzeangepasst umbauen
(Albedo, Dach-/Fassadenbegrünung)
 Grün- und Freiflächen (Ausgleichswirkung, Vegetationsbetroffenheit, Erholung)
 Entsiegelung (Infiltration), klimagerecht optimieren (GALK),
Bestand ausweiten
 Gewässerqualität und Starkregen (Quanti-/Qualität von Grund- und
Oberflächengewässer, Leistungsfähigkeit der Kanalisation)
 Klimaschutz (Reduktion von Treibhausgasemissionen)

Diskurs und Vertiefung (Verankerung der Anpassung im Bewusstsein der Politik und
der Bevölkerung)
Städteplanerische/ -bauliche Instrumente:
 Flächennutzungsplan,
formuliert die Grundzüge der räumlichen Entwicklung
 Bebauungspläne;
 bestimmte Festsetzungen zielen auf Klimaschutz und –Anpassung,
 Umweltprüfungen
 Städtebauförderung
zielt auf nachhaltige Strukturen und finanziert konkrete Projekte, z.B.
Modernisierung
 Städtebauliche Verträge
 Werden zwischen der öffentlichen Hand den privaten Investoren
geschlossen
Landschaftsplanerische Instrumente:
 Landschaftsprogramm (LaPro, M 1: 50.000)
konkretisiert die Ziele des Naturschutzes, ist behördenverbindlich und dient
als Grundlage für die Bauleitplanung
 Landschaftspläne (LP, M 1.2500)
 werden durch die Bezirksämter aufgestellt und durch Rechtsverordnung
rechtskräftig
5. Umgang mit Klimawandel in Potsdam





Einrichtung einer Koordinierungsstelle Klimaschutz (Stadtverwaltung)
Klimabeirat als Steuergruppe für Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
Klimaschutzberichte seit 2000
Teilnahme am Klimabündnis; Europäische Städte und Kommunen mit
indigenen Völkern der Regenwälder (seit 1995)
Energiespar- und Fördertipps


Solardachwebseite (Photovoltaik, Solarthermie)
Gutachten: Integriertes Klimaschutzkonzept 2010
Vom BMU gefördertes Projekt (01/2010 – 06/2010)
Handlungsfelder
 Energie und Gebäude
 Solardächer (Potential)
 Verkehr
 Landschafts- und Umweltplanung
 Stadtplanung und –Entwicklung
 Öffentlichkeitsarbeit
Ziel:
(62 %)
( 3 %)
(15 %)
(19 %)
( 0 %)
( 1 %)
Reduktion der städtischen CO2 Emissionen
- Um 20% bis 2020 (auf der Basis von 2005)
- Bis 2050 mind. 2,5t/pro Einwohner und Jahr
Deutschland aktuell
Potsdam
1990
Potsdam
2005
ca. 9,9 t
11,2 t
5,9 t
WBGU: Um das „2°-Ziel“ zu erreichen müssen Industrienationen
- bis 2020 auf 4 t bzw. 8 t reduzieren (ohne oder mit Emissionshandel)
- bis 2050 auf 0 t bzw. 1 t
Umsetzung:
 Politik und Verwaltung: Kooperative und innovationsbereite Kommune

Energieversorgung: Nachhaltiger Aus- und Umbau des Potsdamer Energiesystems
Reduktion CO2-Emissionen, durch
- Kraftwärmekopplung und Ausbau des Fernwärmenetzes
- Ausbau erneuerbarer Energien
- Entwicklung dezentraler Energiesysteme

Gebäudebestand: Kosteneffiziente Fortsetzung der Sanierungserfolge und
Stimulierung effizienter Neubauten
 Einsparung von 11.000 t/a CO2 bis 2020 durch thermische Sanierung an
Wohnhäusern
Neubauten sollten die europäischen Energiesparstandards unterschreiten
(Passivhausstandard wird 2018 erwartet)

Verkehr: Klimaschonende urbane Mobilität aufbauen
- Nutzung umweltfreundliche Verkehrswege (ÖPNV, Fahrrad)
- städtebauliches Leitbild = „Stadt der kurzen Wege“
- Klimaschonende Fahrzeug- und Antriebstechnologien unterstützen
(z.B. Modellversuch E-Mobilität, Car Sharing)
- Kraftstoffsparende Fahrweise
durch Verstetigung des Verkehrs
(Geschwindigkeitsbegrenzung)

Stadtentwicklung: Die klimabewußte kompakte Stadt der kurzen Wege
- Vermeidung der Überhitzung durch verdichtete Bebauung
- Sparsamer Umgang mit Flächen und Ressourcen (Wasser)
- Grün- und Wasserflächen entwickeln (angepasste Vegetation)
-
Möglichkeiten der Renaturierung von Niedermooren und klimagerechte
Bewirtschaftung der Wälder prüfen

Öffentlichkeitsarbeit: Die aktivierte Bürgergesellschaft
- Kommunale Klimaagentur soll Ziele und Fördermöglichkeiten an die
Öffentlichkeit und die Wirtschaft vermitteln (z.B. Solardachwebseite)
- Öffentlichkeitswirksame Events und Prominenz, z.B. Baumpflanzaktionen
- Aktive Beteiligung in Fördervereinen (Mitglieder werben/ partizipieren)

Landschafts- und Umweltplanung
- Mehr CO2 Speicherung in der Vegetation („Grünvolumen“)
- Vermehrter Wasserrückhalt in der Landschaft
- Potenzial für Biomassegewinnung
- Erhöhung der Verdunstung und Verringerung der Temperatur,
- insbesondere im innerstädtische Bereich
Renaturierung technisch oft machbar, z.B. Aufhebung der Entwässerung
Bsp.: Prioritäre Umsetzungsfläche:
NSG Ferberitzer Bruch 110 ha
2200 t/Jahr CO2 Einsparpotenzial
Aber:
- parzellenscharfe Vorhersage der Auswirkungsfläche i.d.R. nicht möglich
- Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten
- Eigentumsrechtliche Eingriffe erfordern Partizipation mit den Akteuren
- topografische Voraussetzung prüfen
- dauerhafte Umsetzung muss sichergestellt sein
Machbarkeitsstudie erforderlich
6. Umgang mit dem Klimawandel im Biosphärenreservat Schaalsee
6.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Situation
-
Landschaft eiszeitlich geprägt
Überwiegend Lehm/ Tieflehm
Ackerzahlen > 50
88 Landwirte, z.T. Vertragsnaturschutz
Wald, überwiegend Laubwald (63%) mit Buche, Birke, Eiche
12 Rinnen- und Grundmoränensee,
Schaalsee 72 m tief
18 NSG
Seit 2000 als BSR anerkannt
Biosphärenreservate
 Sind Schutzgebiet im Rahmen des MAB Programms der UNESCO (1970)
 Ziel: auf natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Grundlage die nachhaltige
Nutzung und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern
 Aufbau eines globalen Netzwerks an BSR; Modellregionen nachhaltiger und
dauerhaft umweltgerechter Lebens- und Wirtschaftsweisen
 Weltweit 564 BSR in 109 Ländern ausgewiesen, in Deutschland 15
Strukturelle Kriterien:
- Repräsentativität
- Flächengröße und Abgrenzung
- Zonierung (Verknüpfung zwischen Funktion und Fläche)
- Rechtliche Sicherung
- Verwaltung und Organisation
Funktionale Kriterien:
- Nachhaltiges Wirtschaften
- Naturhaushalt und Landschaftspflege
- Biodiversität
- Forschung
- Monitoring
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
- Einbindung ins Weltnetz
Herausforderungen:
- Klimawandel
- Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen
- Urbanisierung als Hauptfaktor ökosystemweiter Belastungen
6.2 Auswirkung des Klimawandels in der BSR-Region
Direkte Auswirkungen
- Erheblicher Anpassungsdruck auf die Arten
- Zuwanderung von Neobiota
- Veränderung des Vogelzugverhaltens
Indirekte Auswirkungen
- Unregelmäßige Verschiebung von Entwicklungszyklen (Folge: fehlendes
Nahrungsangebot)
-
Potenzielles Absinken des GW-Standes kann zu Degredation von Mooren
führen (Folge: Trockenstress für Arten, CO2 Emittenten)
Temperaturanstieg und Extremereignisse beeinträchtigen die Sölle (Folge:
Artenverlust, Funktionsverlust Trittsteinbiotop)
6.3 Handlungsempfehlungen/ Identifizierung von Schlüsselprojekten
-
-
Moorschutz: degradierte Moore = CO2 Emittenten, intakte Moore Senken
Biotopvernetzung: Barrieren reduzieren, Vernetzung fördern
Reduzierung von Stoffeinträgen: Temperaturerhöhung und
Niederschlagsänderungen bedingen hohen Anpassungsdruck auf Arten und
Ökosysteme; zusätzliche Belastungen sind einzuschränken
Förderung naturnaher Gewässer: Anpassung an künftig vermehrt auftretende
Extremereignisse; Verringerung der Fließgeschwindigkeit = Erosionsschutz
Waldumbau: Kiefern- und Fichtenbestände sind besonders gefährdet; Umbau
zu naturnahen Mischbeständen ist zentrale Anpassungsstrategie der Forst
7. Biologische Vielfalt in der Umweltplanung
Definition (CBD, 1992): Vielfalt…
- innerhalb der Arten (genetische Vielfalt)
- zwischen den Arten (Artenvielfalt)
- der Lebensräume (Ökosystemvielfalt)
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt umfasst den „Schutz“ und die „nachhaltige
Nutzung“
„Für die Berücksichtigung der genetischen Vielfalt bestehen jedoch bislang keine
praktikablen Erfassungs- und Bewertungsmethoden“
Gründe für die Gefährdung (in Deutschland):
- Unmittelbare Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen
- Intensive Flächennutzung in der Landwirtschaft
- Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung von ökologisch wertvollen
Grenzertragsstandorten
- Lokale Defizite bei der Waldbewirtschaftung
- Wasserbau
- Eintrag von Schad- und Nährstoffen
- nicht nachhaltige Praxis von Fischerei
- naturbelastende Freizeitnutzungen
- Klimawandel
- invasive gebietsfremde Arten
Ziel:
Bis 2010 ist der Rückgang der Biodiversität gemäß dem EU-Ziel von Göteborg in
Deutschland aufgehalten. Danach findet eine positive Trendentwicklung statt.
Begründungen:
Der anhaltende Rückgang aller Komponenten der biologischen Vielfalt wird durch die
aktuellen Roten Listen deutlich belegt.
„Das alles ändert nichts an dem Befund, dass wir unsere Ziele verfehlt haben:
bis 2010 den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen oder zumindest signifikant zu
verlangsamen.“
11.03.2010, Bundesumweltminister N. Röttgen
7.1 Bundesprogramm Biologische Vielfalt
(Finanzierungs/Förderprogramm)




2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt
nicht befristet
das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde
Förderschwerpunkte:
- Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
- Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
- weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die
Strategie
„Das Bundesprogramm ist eine Investition in die Zukunft und wird sich bezahlt machen,
sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen zum Inkrafttreten der Förderrichtlinien.“
Naturschutzrecht als wichtiges Instrument zur Erhaltung der
Biodiversität (KÖCK 2010)
- Landschaftsplanung zur räumlichen Konzeptualisierung
- Artenschutzrechtliche Verbote
- Vermeidungsgebot und Kompensationsgebote für Eingriffe
- Ausweisung von Schutzgebieten (z.B. Natura 2000)
Sonstige Instrumente
- Raumordnung
- Bauleitplanung
- Strategische Umweltprüfung
- Ökonomische Instrumente (finanzielle Förderung/Belastung für
erwünschte/unerwünschte Handlungen)
- Haftung nach Umweltschadensgesetz (betr. nur nach Europarecht
geschützte Arten und LRT)
- Kooperative Instrumente (z.B. Vertragsnaturschutz)
Bewertung (Bsp.: Stuttgart, Leipzig):
- Bestand Biotopkomplexe
- Bestand Habitatstrukturtypen
- Bestand Fauna
- Bestand Schutzgebiete
- Integrierte Gesamtbewertung Arten, Biotope und Biodiversität
Entwicklung von Leitbildern
Entwicklungsziele werden räumlich konkretisiert
Umsetzung … Kontrolle, Pflege
Abkürzungen
FFH
Fauna-Flora-Habitat-RL
UVP/SUP
Umweltverträglichkeitsprüfung
WRRL
Wasserrahmenrichtlinie
SUP
Strategische Umweltprüfung , „Plan-Umweltprüfung“ ( Plan-UP) oder
Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung, Plan-umweltverträglichkeitsprüfung
LRT
Lebensraumtypen
FGE
Flussgebietsgemeinschaften
GEK
Gewässerentwicklungskonzepte
DAS
Deutsche Anpassungsstrategie
GAK
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“
ROG
Raumordnungsgesetz
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
StEP
Stadtentwicklungsplan (Klima, Verkehr)
Galk-Liste
(Gartenamtsleiterkonferenz, 1976) „Straßenbaumliste“
WBGU
Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale
Umweltveränderungen
NSG
Naturschutzgebiet
BSR
Biosphärenreservat
MSR
Mecklenburger Schaalseeregion
MAB
man and the biosphere programme (UNESCO)
CBD
Convention on Biological Diversity, Biodiversitätskonvention
NBS
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
BIMS
Biotopinformations- und Managementinformationssystem (Stuttgart)
ZAK
Zielarteninformationssystem (des Landes Baden-Württemberg)
LAWA
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
BfG
Bundesanstalt für Gewässerkunde
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